ringere Summen sollen, wenn sie einen und denselben Gegenstand be⸗ treffen und zusammen 50,000 Fr. und daruͤber betragen, auf jene Nachweisung gebracht werden, die zugleich Namen und Wohnung der Kontrahenten, so wie die Dauer, die Natur und die Haupt⸗Bedin⸗ gungen der Kontrakte angeben muß.“ Der Handels⸗Mini⸗ ster widersetzte sich diesem Antrage und berief sich darauf, daß die ministerielle Verantwortlichkeit immer die beste Buͤrgschaft fuͤr die Kammer sey, eine Aeußerung, die ein ironisches Ge⸗ laͤchter in den Reihen der Opposition erregte. Der Antrag wurde indessen gleichwohl mit ziemlich starker Stimmenmehrheit angenommen und wird sonach der 12te und letzte Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, der jetzt mit 280 gegen 30 Stimmen durch⸗ ging. Es fragt sich nun, ob die Pairs⸗Kammer ihn in dieser Form annehmen wird; wo nicht, so muß der Gesetz⸗Entwurf zum drittenmale in die Deputirten⸗Kammer zuruͤckkehren. Am Schlusse der Sitzung legte der Handels⸗Minister noch den Gesetz⸗Ent⸗ wurf uͤber die Ausfuhr⸗Praͤmien von raffinirtem Zucker, so wie mehrere andere Gesetze von oͤrtlichem Interesse vor. Der Praͤsident erinnerte daran, daß der Kammer außer dem Budget bereits neun Gesetz⸗Entwuͤrfe vorlaͤgen, und Herr Dumeylet war der Meinung, daß es unter diesen Umstaͤnden wohl um so wuͤn⸗ schenswerther seyn moͤchte, daß die Versammlung sich zunaͤchst mit der Proposition des Herrn Salverte, wonach die in einer Session unerledigt gebliebenen Geschaͤfte in der naͤchsten fortge⸗ setzt werden sollen, beschaͤftige, als es, aller Wahrscheinlichkeit nach, im naͤchsten Jahre zwei unmittelbar auf einander folgende Sessionen geben wuͤrde.
Es scheint, daß der Koͤnig die Absicht habe, nach der Ein⸗ nahme der Citadelle von Antwerpen, und sobald die Truppen auf das diesseitige Gebiet zuruͤckgekehrt seyn werden, die gesamm⸗ ten noͤrdlichen Provinzen zu bereisen. Zuvor wuͤrden Se. Ma⸗ jestaͤt sich nach Straßburg begeben und von hier aus die zur
[Nord⸗Armee gehoͤrig gewe ren besuchen und Decorati gin und die Prinzessin A
den Belagerungs⸗Zustand, Gunsten desselben unter stimmen; wenn man sie na fruͤge, so antworteten sie,
zu Boden zu werfen, dieses seine Gewalt m werden wuͤrden.
v
mer den Vorschlag machen, Antwerpen in den Elysaͤische richten.
Herr Bavoux hat eine rung der buͤrgerlichen E
es scheint, Die auf außerordentli Hofzeitung vo E
senen Corps in ihren Standquartie⸗ onen unter sie vertheilen. delaide auf etwa 14 Tage nach Bruͤssel begeben. Der Koͤnig hat die gegen zw priant und Bains, von dem nahme an der Insurrection vom Todesstrafe in lebenslaͤngliche Gefaͤngnißstrafe gemildert. Ein hiesiges Blatt versichert, Centrums mißbilligten zwar entschieden wuͤrden aber nichtsdestoweniger einigen unwesentlichen Modificationen ch den Gruͤnden dieses Verfahrens
d
thun seyn muͤsse, die republikanische und die Karlistische Partei und daß sie mit dem Ministerium, ißbrauchen sollte,
Einige Deputirte der Centra wollen der zum Andenken der Belagerung von n Feldern eine Granit⸗Saͤule zu er⸗
Proposition wegen Wieder⸗Einfuͤh⸗ hescheidung, und Herr Garnier⸗Pagès eine Bittschrift der Einwohner des Var⸗Departements um Ab⸗ schaffung einiger Steuern und Ausde das Bureau der Deputirten⸗Kammer Der hiesige Aufenthalt des Bar nur von kurzer Dauer seyn.
chem Wege hier eingegangene Ma— m 15. Dezember meldet folgende neue rnennungen und Veraͤnderungen im Personal des Kabinets.
Die Koͤni⸗ wuͤrden sich um dieselbe Zeit Justiz und ei Individuen, Namens Tou⸗ iesigen Assisenhofe wegen Theil⸗
5. und 6. Juni ausgesprochene
meisten Deputirten des den Gesetz⸗Entwurf uͤber zu
die Bis zur An
von seiner E Minister Ull
8 1b Roca haben, aß es ihnen vor Allem darum zu
falls
den Sevres) spaͤterhin wohl fertig
der ersteren, Deputirten⸗Kam⸗
— Heut 99. 45. 3 pr
Frankf Aproc. 74 ¼½.
hnung der Wahlrechte auf niedergelegt. ons von Barante wird, wie
Der General Castaßos ist zum Praͤsidenten des stilien ernannt und Don der Castilisch von Indien ehemalige Minister, Bordeaux lebt, General⸗Capitain von Ne
Koͤniglichen Leibaͤr
Commandeur⸗Kreuz des St. Elisabet Am 13ten d. M. hat bei Bressuire
und einem Detaschement
Staͤdtchen Cerisay er
Neap. 81. 30.
Raths v
Fernandez del Pino, 8 en Kammer, der Gnaden ernannten
zum interimistischen inister statt des zum Gouverneur des
Herrn v. Cafranga General Cruz, der seit langer tritt als Kriegs⸗Minister an die Stelle u⸗Castilien ernannten General kunft des General Cruz, der durch einen rnennung benachrichtigt worden ist, hat der oa das Portefeuille des Krieges uͤbernommen. te Castello, Perez, Aso Erste das Großkreu
Zeit des
der und die drei Ander „Ordens erhalten.
. (De wischen einer Bande von 10 Chou usaren stattgefunden, in welchem welche man nachher als zwei ju kannte, getoͤdtet wurden. e schloß 5proc. Rente pr. compt. 99. 40. fin oc. pr. compt. 69. —. fin cour. 69. 5. proc. Span. 33. 5proc. Belg. Anl. urt a. M., 25. Dez. Oesterr. 5pro
ein Gefecht 4
76 ⁄.
In Marin
g Travieso und Cast n dh
partement der e
mn euß. Cour vierteljaͤhrlich festgesetzt ist, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Blatt
Um jedoch die erforderliche Staͤrke der Auflage fuͤr das kommende Vierteljahr abmessen zu koͤnnen, muͤssen wir bitten, die Beste indem sonst die Interessenten es sich se iterbrechung erleidet und nicht saͤmmtliche Nummern vom Anfange des Quar hgelief — n Bea hk 1 ssigen Interessenten, welche die Zeitung bereits jetzt halten, ist wiederum die Einrichtung getroffen worden, durch die Stadt⸗ Post den Prännmerations⸗Betrag für das nächste
lartal, unter Zusendung der diesfaͤlligen Quittung, einziehen oder die Abbestellung entgegennehmen zu lassen. — Ein Gleiches gilt auch von dem Magazin fuͤr die Litera⸗
nge Leute aus dan
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bisheriges Mitg
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befoͤrdert; 1
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sten d. M. an uns gelan
1
Bank⸗Actien 1328. Part.⸗Obl. 127. Loose zu er des Auslandes.
Fl. 188 ½. Poln. Loose 56. G.
Redacteur Cottel.
“
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Alllgemeiner Bekanntmachungen. svowf dem 9
8 stelle ansteh Asertissememnt.
Der Ernst Ludwig von Schoenwald, welcher als ein Sohn des am 9. Maͤrz 1826 in Zinten verstorbenen pensionirten Koͤnigl. Preuß. Majors der Artillerie, Ludwig von Schoenwald, am 31. Oktbr. 1797 geboren, zuletzt als Lieutenant im Koͤnigl. Preuß fuͤnften Land⸗ wehr⸗Regiment gedient, und am 19. April 1815 als Arrestant aus der Festung Weichselmuͤnde heimlich sich entfernt, — seidem aber von seinem Leben und Auf⸗ enthalt weiter keine Nachricht hierher gegeben hat, — oder dessen unbekannte etwanige Erben oder Erbneh⸗ mer werden auf den Antrag des Koͤnigl. Bayerschen Obersten der Landwehr und Buͤrgermeisters Adolph von Schoenwald zu Fuerth in Bayern, als einzigen Bruders des Abwesenden hiermit oͤffentlich vorgeladen, sich in termino
den 16 April 1833, Vormittag: 11 Uhr, auf dem hiesigen Ober⸗Landesgericht vor dem Depu⸗ tirten Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Tamnau entweder persoͤnlich, oder durch einen mit Vollmacht und In⸗ formation versehenen zur Prozeß⸗Praxis hbei dem hie⸗ sigen Ober⸗Landesgericht authorisirten Justiz⸗Kommis⸗ sarius, — wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissa⸗ rien Stellter, Nauen und Stolterfoth in Vorschlag gebracht werden, — zu melden, sich gehoͤrig zu legiti⸗ miren, und ihre Rechte wahrzunehmen. — Sollte sich saufgefordert, bis zu — oder spaͤtestens in dem auf in diesem Termine Niemand melden: so wird der den 5. Juli 1833, Vormittags um 10 Uhr, Ernst Ludwig von Schoenwald fuͤr todt erklaͤrt, und sanberaumten Termine in dem Geschaͤftelocale des un das ungefaͤhr 2000 Thlr. betragende Vermoͤgen dessel⸗ ben dessen einzigen, bis jetzt bekannten, legitimirten Erben, dem vorgedachten Koͤnigl. Bayerschen Obersten der Landwehr, und Buͤrgermeister Adolph von Schoen⸗ wald zu Fuerth, oder dem Fisco zugesprochen und extradirt werden.
Koͤnigsberg, den 18. Mai 1832. —
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
bleibens oder Nichtmeldens aber zu gewaͤrtigen, sie fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen ihren naͤch Erben wird ausgeantwortet werden. Culm, den 6. Juni 1832. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
qö1111ö1“3“;
gende Personen als:
Barnowsky,
richt von sich gegeben hat, und
Jahren von seinem Geburtsorte entfernt, und sei
den wird. Breslau, den 26. October 1832. Koͤnigl. Landgericht.
DEEBI1I111“““ Auf Antrag des Herrn Justiz⸗Kommissarius Casse und der Verwandten werden nachfolgende Personen
IZE balzitsetign. Nachdem als Erben des zu Marienburg am 10. Fe⸗ bruar 1814 verstorbenen Majers Ludwiz Benjamin von Wobeser, dessen Schwestern Charlotte Louise Ja⸗ cobine von Wobeser, verwittwete Landschafts⸗Director von Puttkammer und Dorothea Henriette von Wo⸗ beser verehelichte Rittmeister von Gersdorff sich ge⸗ meldet, und auf oͤffentliche Vorladung der etwanigen mehreren und unbekannten Erben angetragen haben, so werden diesem Antrage zu Folge, und weil der Ma⸗ jor Ludwig Benjamin von Wobeser in seinem Testa⸗ mente vom 16. December 1801 sich des Ausbrucks be⸗ dient, daß er seine naͤchsten Erben und Agnaten zur Erbschaft berufe, alle diejenigen, welche auf den Nach⸗ laß des gedachten Majors von Wobefer ein naͤheres oder gleich nahes Erbrecht als die genannten beiden Schwestern desselben zu haben, oder als Agnaten des von Wobeser, dieselben von der Erbschaft ausschließen zu koͤnnen, vermeinen, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 9. Febr. 1833, Vormittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichte⸗Assessor Hering hier auf dem Ober⸗Landesgericht anstehenden Termine entweder persoͤnlich oder durch gehoͤrig legitimirte Man⸗ datarien, wozu denjenigen, die hier keine Bekannt⸗ schaft haben, die hiesigen Justiz⸗Commissarien Brandt, John und Koehler, in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen und ihre Erbanspruͤche vollstaͤndig anzuge⸗ ben und nachzuweisen. — Ge 2*ꝙ Ausbleibenden werden die obengenannten beiden Schwestern des Erblassers fuͤr dessen einzige und rechtmaͤßige Erben und als allein zur Empfang⸗ nahme des Nachlasses fuͤr berechtigt angenommen, und ihnen als solchen auch der Nachlaß zur freien Dispo⸗ fition verabfolgt werden, dergestalt, daß die nach erfolg⸗ ter 2-ee. sich etwa erst meldenden naͤhern oder gleich nahen Erben und Agnaten, alle Handlungen und Dispositionen der erstern anzuerkennen und zu uͤbernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu for⸗ dern berechtigt, Pndeim sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, zu be⸗ gnuͤgen verbunden sein sollen. Marienwerder, den. 27. September 1832. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. :599 11“
„1,b ,b,.
Der Christian Friedrich Carl Kohts, welcher seit dem Jahr 1807 und die Johanna Henriette Kohts, welche seit dem Jahr 1811 verschollen, und aus Culm in Westpreußen gebuͤrrig sind, werden hiermit vorgela⸗ den sich innerhalb neun Monate, spaͤtestens in dem auf den 16. April 1833
2) der Gottfried Thiede, Sohn des Altsitzers glei⸗ chen Namens in Haekelberg 1776 geboren, welcher im Köni von Winningschen Infanterie⸗Regimente den Feld zug von 1806 mitmachte,
geboren und machte den Feldzug von 1806 gegen Frankreich mit,
im von Schillschen Freikorps dem Feldzuge von 1806 beiwohnte,
5) die Geschwister Bredow, Euphrosine, Johann Karl Friebrich, und Gortfried, Kinder des auf dem Kupferhammer hierselbst im Jahre 1767 verstor⸗ benen Kupferhammermeisters Friedrich Bredow, von denen der Gottfried im Jahre 1789 auf die Wanderschaft ging; der Johann Karl Friedrich in dem Koͤniglichen Daͤnischen Hollsteinischen Infan⸗ terie⸗Regimente im Jahre 1785 Dienste Fahm, dieselben nach 15 Jahren verließ, und nach West⸗ phalen gezogen, auch verheirathet gewesen sein, und Kinder gehabt haben soll,
6) die Geschwister Saegebarth, Martin und Johann Karl Friedrich, Soͤhne des Einliegers Johann Saegebarth zu Biesenthal, welche vor 30 Jahren nach Petersburg gegangen und in Kaiserl. Russi⸗ sche Militair⸗Dienste getreten sein sollen,
7) die Charlotte Christine Schulz verehelichte Gaͤrt⸗ ner Seyffart, Tochter des Buͤdner Ephraim Schulz zu Biesenthal, die mit ihrem Ehemanne im Jahre 1801 nach Suͤdpreußen und dann nach Rußland gewandert . .
und seit mehr als 20 Jahren keine Nachricht von sich geseben haben, so wie ihre unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen neun Monate, spaͤtestens in dem 1 am 11. Juli 1833, Vormittags 11 Uhr,
hierselbst anberaumten Termine persoͤnlich oder schrift⸗ lich bei uns zu melden, widrigenfalls sie fuͤr todt er⸗ klaͤrt, und ihr Nachlaß den sich meldenden und legi⸗ timirten Erben, eventuell dem Fiskus als herrenloses Gut ausgeantwortet werden soll.
Neustadt⸗Eberswalde, den 10. September 1832.
Koͤnigl. Preuß. Justiz⸗Amt Biesenthal
und Chorin.
Aufforderung. 9
hat Nament ihrer beiden Kinder auf Todes⸗Erklaͤrung
ngr
1) der Handlungsdiener Christian Ludwig Leist, gebo⸗ ren 1778 und vor 30 Jahren nach England gegangen,
Auf den Antrag ihrer Verwandten werden nachfol⸗
1) der am 3. Februar 1769 zu Herrnprotsch geborne, im Jahr 1800 als Schiffersknecht weggegangenet und seitdem nicht zuruͤckgekehrte Carl Gottlieb
2) der am 2. August 1778 zu Polnisch Neudorf ge⸗ borne, im Jahre 1799 als Uhrmachergeselle von Breslau ausgewanderte Johann Gottfried Burstan, welcher seit dem Jahre 1813, zu welcher Zeit er sich hinter Moskau befunden haben soll, keine Nach⸗
3) der am 4 Maͤrz 1766 zu Meleschwitz geborne Brau⸗ knecht Franz Koschlick, welcher sich vor etwa 40
1
ddieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat — so wie deren etwanige Erben und Erbnehmer hierdurch
terzeichneten Gerichte vor dem Herrn Referendar von Gellhorn entweder persoͤnlich oder schriftlich sich zu melden, widrigenfalls dieselben fuͤr todt erklaͤrt, und den gesetzlichen Erben ihr Vermoͤgen verabfolgt wer⸗
-
Anzeiger fuͤr die Preußischen Sta errn Assessor Schultz hierselbst an Gerichts⸗
enden Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung, im Fall ihres Aus⸗
der beiden, seit vielen derselben, Heinrich und des verstorbenen Kaspar K
Jahren abwesenden Oheim Johannes Klippert, Soͤhn lippert von hier, so wie un
daß Ueberlassung des in einigen Hundert Gulden be ehen sten den Vermoͤgens derselben 1 1 22
gebeten. den Johannes Klippert, geboren zu Brekefeld bei El⸗ berfeld am 31. Oktober 1751, oder Erben und die allenfallsigen Erben des, scheins, am 26. April 1798 in dem K. reichischen Hospital zu Goͤrz als dem Infanterie⸗Regiment Prinz gestorbenen Heinrich ihrer Erblasser Vermoͤgen, ven⸗ binnen Monate Empfang zu nehmen, gegenfalls dem Antrag gemaͤ was Rechtens verfuͤgt werden wird. 1e Schlitz, am 18. Oktober 1832. Grohßherzogl. Hessisches Graͤflich Goͤrzisches Landgericht. 1 Simon.
Aus dem Sicherheitsfonds der Lebens⸗Versicherungsbank fuͤr Deutschland in Gotha, werden unter die bis Ende 1831 beigetretenen Inter⸗ essenten dieser Anstalt mit Anfang naͤchsten Jahre⸗ die Antrittsgelder im Betrage von 47,515 Thlr. ver⸗ theilt werden. Es zjaͤhlt dieselbe bereits fuͤr mehr als 7 Millionen Thlr. Versicherungen, und uͤber 3800
Mitalieder.
Antraͤge gesunder Personen, welche bei derselben aufgenommen zu seyn wuͤnschen, werden portofrei be⸗ sorgt durch Carl Gottfried Franz, Alexanderstraße Nr. 41.
In dem
pharmaceutischen Institute zu Jena
beginnt, wie gewöhnlich, auch bald nach Ostern 1833 ein neuer Lehrcursus, weshalb die Anmeldungen zur Theilnahme an dieser Lehr-Anstalt frühzeitig genug an den Unterzeichneten zu richten sind.
am 23. November glichen Hochloͤblich
3) der Johann Gottlieb Reglin, am 13. Januar 1786
4) der Christian Friedrich Hasse, welcher als Jaͤger
Jena, im December 1832. Professor Dr. H. Wackenroder.
Starke und gesunde Eichen- und Buchen-Wal- dungen, wo mößglich in der Nähc eines schiffbaren Flusses, werden unter angemezsenen Anzahlungen zu kaufen gesucht durch
Ungnad in Berlin, Hobhensteinweg No. 7.
Literarische Anzeigen.
Bei August Ruͤcker in Berlin sind erschienen: Hafemann, F. J., Handbuch des Preuß. 8
minal⸗Prozesses. Zusammenstellung der Vor⸗ schriften der Eriminal⸗Ordnung, mit den Gesetzen, Verordnungen und Rescripten, welche solche ergaͤn⸗ zen, abaͤndern oder erlaͤutern. Nebst XI Anhaͤngen. gr. 8vo. 2 Thlr. 10 sgr.
—. — Uebersicht der Verbrechen und Stra⸗ fen nach Preuß. Rechte. Alphabetisch geordnet. gr. 8r0, broch. 15 sgr.
„ Frrruͤher erschien bei demselben:
Fuͤrstenthal, F. A., Real⸗Encyelopaͤdie des gesammten, in Deutschland geltenden ge⸗ meinen Rechts, oder Handwoͤrterbuch des roͤmi⸗ schen und deutschen Priva;⸗, des Staats⸗, Voͤlker⸗, Kirchen⸗, Lehn⸗, Criminal.; und Prozeß⸗Rechts. gr. 8vo., 3 Bde. 10 Thlr.
Graaf, B. C., Handbuch des Stats⸗, Kassen⸗ und Rechnungs⸗Wesens des Koͤnigl. Preuß.
Die Wittwe des hiesigen Buͤrgers Christian Klippert¹
Staats. gr. 8vo. 2 Thlr. 15 sr.
Hafemann, F. J., Handbuch in Fiscalischen, Untersuchungs⸗ und Injurien⸗Sachen. Nach dem Preuß. Landrecht und der Gerichts⸗Ord⸗ nung. 8vo. broch. 1 Thlr.
11ö1ö6 In unserm Verlage ist erschienen, und in sämmtli- chen Buchhandlungen, in Berlin bei Logier, Frie- drichsstralsse No. 161, zu haben: Apparatus criticus et exegeticus in Aeschyli tragoedias. II Vol. contin. Abreschii animad- ers. libros III. 8 maj.
(Das Vol. I enthaͤlt Stanleis und Carl Rei⸗
Demzufolge wer⸗
dessen etwaige besage Todes⸗ aaiserlich Oester⸗ Vice⸗Corporal in me Reuß von Plauen Klippert, aufgefordert, ihr oder nach gehoͤriger Legitima⸗ von heute anfangend in sch
amen:
aten. — Fritzsche, C. F. A., Praͤliminarien zur gh e bitte und Ehrenerklaͤrung, welche ich geine we 1 Herrn Konsistorial⸗Rath Dr. Tholuck gewähe moͤchte, und Bitte an das Publikum, mir 8 Loͤsung einiger Preis⸗Aufgaben hierzu behülflih zu seyn. gr. 8vo. In Umschlag geh. 15 g Wesscheider, J. A. L., Institutiones thecla giae christianae dogmaticae. Scholis aujs 11ei. ait addita dogmatum singulorum historia et 8 sura. Accedunt Indices. Editio Septima auctior et 8 maj. 1833. 2 Thlr. 22 ½ sgr. Als Lulfsbuch beim Gebrauch der Wegscheiden hen Dogmatik erschien im vorigen Jahre: Dicta probantia Vet. et Novi Testamenti, qun in singulis theol. christ. dogmat. a We gschei. dero scriptar. paragraph. allegata sunt, separain typis expressa et latine conversa. 8 maj. 2 Th-
Halle, November 1832. Gebauersche Buchhandlum;
7
emen datig,
Journal des Dames et des Modes Von Frankfurt a. M.
Diese in franzoͤsischer Sprache erscheinende ur schrift, die seit ihrer Gruͤndung im sche ner, des schmeichelhaftesten Beifalls zu erfreuen hatte wird auch im Jahr 1833 fortgesetzt. Sie umstft alles, was die franzoͤs. Literatur immer nur Wh⸗ As⸗ Unterhaltendes und Belehrendes an kurzen A aͤtzen liefert, als: Sittengemaͤlde, Erzahlungen, Ne⸗ vellen, Anecdoten, Notizen uͤber die P Gedichte und Raͤthsel: Uebersetzunge ren Sprachen, Recensionen und Auszuͤge aus Rei⸗ sebeschreibungen, Romanen und allen neuen Werken, die das schoͤne Geschlecht zunaäͤchst interressiren Un⸗ nen. Das Gebiet der Moden ist insbesor⸗ dere nach seinem Fenhte Umfange entw⸗ ckelt. Dexr darauf sich beziehende aus fuz liche Bericht ist in deutscher und franz! scher Sprache. Trotz der muntern Laune, dien diesen Blaͤttern herrscht, werden Sittlichkeit un Anstand immer sewvissenpeft beobachtet.
Diese Zeitschrift enthaͤlt 24 oder 32 Druckseitm (aäͤber 90 Bogen im Jahr' und erscheint vi⸗ chentlich mit einem sehr schoͤn gestochenen 1n sorgfaͤltig kolorirten Kupfer, auf mel gen die naut⸗ sten und elegantesten Pariser, Wiener und Londena Kleidertrachten, sowohl fuͤr Damen als Herren und Kinder beiderlei Geschlechts abgebildet sind. (Je⸗ der Jahrgang liefert circa 130 volltdn⸗ dige Costuͤms, nebst allerlei Kopfput, als: Frisuren, Huͤte, Hauben ꝛc.
In Ansehung der Mannigfaltigkeit, der scnen Auswahl und schnellen Lieferung unserer Moden⸗ bilder ist keine aͤhnliche Zeitschrißt im Stande une den Vorrang abzugewinnen.
Man praͤnumerirt fuͤrs Ausland beim loͤbl. Postan seines Wohnorts oder bei dem zunaäͤchst gelegena.
Der Preis in Frankfurt ist 12 Fl. 30 Kr. sährst 6 Fl. 15 Kr. halbjaͤhrlich und 3 Fl. S Kr. viertelähts rankfurt a. M., im Dezember 1832.
Die Herausgeber des Journal des Dames et des lois
ariser Theate⸗
2
Der Freischutz
fuͤr 1833 kann bei jedem Post⸗Amte und 2 Huchhandlung, in Hamburg bei dem dn⸗ geber P. L. Gottfriedi (Neustaͤdter Fuhlen⸗Toin Nr. 6) bestellt werden, und kostet, wie bisher, 1 das Viertajahr. Hamburg, im Dezember 1832.
Der Sonntagsgast.
„Unter diesem Titel wird vom 1. Januar k. J eine, von einem Vereine redigirte Wochenschrift hie selbst erscheinen, die sich Erbauung von Christen 31 chen Standes und jeglicher Bildungsstufe wunhgiel setzt. Das Probe⸗Blatt, welches in einem Bishg jeigt, in welcher Art der Verein sein Vorhazen 8 zufuͤhren denkt, auch die Bedingungen des Abe ments enthaͤlt, wird durch die Froͤhlich sche nig handlung, Ober⸗Wallstraße Nr. 12 u. 13, E 2. Jaͤgerstraße, woselbst man mit 73½ sgr. gvarfalitar numerirt, gratis ausgegeben. Auswaͤrtige koͤnne
sias Commentare. Der Preis fuͤr beide Vol. ist 4 Thlr. 15 sgr.) Ie 8e89
[Wohnorts erhalten.
ches gleichfalls umsonst durch das gost⸗Amt 8e
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Werlin,
Sonntag den 30 ften
gen zu lassen,
Beim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, an (Mohrenstraße Nr. 34), in den Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post⸗Aemtern zu machen sind, und daß der
Dezember
nebst Praͤnumeration, hier am Orte bei der Redac⸗ Preis fuͤr den ganzen Umfang der Monarchie auf 2 Rthlr. am Vorabend seines Datums durch die Stadt⸗Post frei ins Hau
s gesendet wird. lungen bis spaͤtestens den
lbst zuzuschreiben haben, wenn die Zusendung des Blattes eine tals an nachgeliefert werden koͤnnen.
Zur Bequemlichkeit derjenigen
Amtliche Kronik des
hneider und den Kassirer und
Rachrichten.
Tages.
n den Geheimen Kalkulator Controlleur Kuhlmann im
inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angele⸗
nheiten zut Rechnungs⸗Rathen A
llergnaͤdigst zu ernennen und
Fedesfallsigen Patente zu vollziehen geruht.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kantor und Schul⸗
srer Zernial zu Schackenslebe jagdeburg, das Allgemeine Chren
Der bei dem Stadtgericht zu Breslau angestellte Justiz— zommissarius Krull ist zugleich zum Notarius im 2 nent des Ober⸗Landesgerichts zu Breslau ernann
Im Bezirk der Koͤn
zu Potsdam ist der Predigt⸗-Amts⸗Kandidat un Fruͤh- und Huͤlfs⸗Prediger an der Jerusalems⸗ und der Meuen⸗Kirche in Berlin bestellt w
KMetannim
Von jetzt an und bis zum Fruͤhlinge wird die bisher zwi⸗ chen Hamburg und London mittelst Dampfboots stattgefundene 1 c 2, 12 . 2 . 8 woͤchentlich zweimalige direkte Postverbindung nur einmal woͤ—
chentlich bestehen. b Das Dampfboot wird sowohl don Freitag Abends abgehen. Zur Befoͤrderung mit dem Fre nach London muß die Korrespon Avends abgehen. Berlin, den
1 .
Angekommen: Der Koͤnig
sereair Ternaux, als Courier von St. Petersburg.
Dezember 1832. General⸗Post⸗Amt.
n, im Regierungs⸗Bezirk zeichen zu verleihen geruht.
eparte⸗ de
doi Megterunag — Oberheim orden.
8ö
aus Hamburg als aus Lon—
itags abgeh
enden Dampfboote denz aus Ber
lin Mittwoch
l. Franzoͤsische Legations⸗Se⸗
n aus uchn⸗
Zeitungs⸗NM.
vNunus lanmnsd.
EE11“
Paris, 22. Dez. Die Mir
ine Kenferenz bei dein Marschall inzeln nach den Tuilerieen.
g” „ — *, ' Im Courrier francais liest man:
achricht
des Landes; er raͤumt ein, daß die neue Monarchie in diesem
Augenblicke große Macht als faktische Regierung besitze, daß aber
ihre Kraft hauptsaͤchlch auf einer Schwache der Nation, naͤmlich 2 or einer neuen Revolution, beruhe; diese Furcht vernehmen, daß die Minister das Werk der Ersparniß in den Unter diesen Umstaͤnden muͤsse verschiedenen Zweigen der Verwaltung noch nicht fuͤr ganz been⸗ im Lande so wenig digt halten.
auf der Furcht v werde aber nicht immer dauern. man sich nicht wundern, wenn
Lebhaftiskeit der Opposition zeige. der Kammer sey entmuthigt und sie sehe, zu welchen aͤußersten Gewalt⸗Maßregeln man die Kammer ohne Scheu hinzureißen suche. Wenn jedoch politische Sophisten hieraus die Folgerung ziehen wollten, daß Frankreich sich zu einer vollstaͤndigen politischen Indifferenz einschlaͤfern lassen werde, und daß das Land der Repraͤsentativ⸗ Regierung, der Wahlen, der Polemik in den Zeitungen, wie der
sich Auch die Opposition in muͤsse es seyn, wenn
parlamentarischen Debatten muͤde sey, so irrten sie gar sehr; die Nation sey der sogenannten constitutionnellen Monarchie,
nicht aber einer wohlverstandenen Repraͤsentativ⸗Regierung, einer Regierung des Landes durch sich selbst muͤde. Aus einem vom Moniteur mitgetheilten Verzeichnisse der
Summen, welche vom 29. August bis zum 3. Dezember fuͤr
die in den Tagen des 5. und 6. Juni verwundeten National⸗ Gardisten und Soldaten, so wie fuͤr die Wittwen und Waisen der Gebliebenen bei der hiesigen Stadtkasse eingegangen sind, erhellt, daß sich diese Summen auf 261,772 Fr. belaufen haben.
Der in Nantes kommandirende General⸗Lieutenant Graf Drouet und der Praͤfert des Departements der Niedern Loire, Herr M. Duval, haben den Redacteur des dortigen Karlistischen Blattes, „le Rönovateur“, wegen verlaͤumderischer Aeußerun⸗ gen uͤber die vor der Citadelle von Antwerpen stehende Armee gerichtlich belaxggt. Unter Anderem hatte dieses Blatt gemeldet, taͤglich werde von den Hollaͤndern unter den Franzosen ein gro⸗ ßes Blutbad angerichtet, und die Letzteren bewege man nur ins Feuer zu marschiren, indem man sie berausche.
Der hier eingegangene Narrateur de la Meuse vom vorgestrigen Datum enthaͤlt noch nichts von der Aufloͤsung der Maas⸗Armee; vielmehr liest man in demselben: „Der General Sémélé, den eine geheime Arbeit mit dem Kriegs⸗Minister in
Paris zuruͤckhaͤlt, ist noch nicht bei seiner Division angekommen;
die Maas⸗Armee hat, wie wir erfahren, Befehl erhalten, sich bei Mézières zu concentriren. Die von Givet bis nach Vau⸗
couleurs zwischen der Maas und der Mosel stehenden Truppen
werden auf 25,000 Mann abgeschaͤtzt; ein anderes noch staͤrkeres
e i ch.
jister hielten gestern abermals Soult und begaben sich dann
„Die Kommission
ier Pairs⸗Kammer kann sich eben so wenig wie der Minister⸗
Rath uͤber das Gesetz in Betreff de
saändigen; man hat den ministerie dert und sich uͤber keinen Punkt
Vorgestern fand eine neue vergebliche Zusammenkunft statt
s Belagerungs⸗Zustandes ver⸗ llen Entwurf mehrmals geäͤn⸗
mit einander einigen koͤnnen.“ Die
dommission selbst hat mit Muͤhe einige Modificationen zu Stande
wacht, welche die Kammer kein din; ste haͤtte besser gethan, auf d imanzutragen. Heute wird eine
esweges zufrieden stellen wer⸗
ie einfache Verwerfung dessel⸗ neue Versammlung gehalten
neden; es ist aber zu bezweifeln, daß aus allen diesen Unter⸗
fendlungen etwas Gutes hervorgehen werde.
arfassungswidrig und gehaͤssig.“
Das Gesetz bleibt
In Erwiederung auf den gestrigen Artikel des Journal des
debats bemerkt heute der Temps schen Geistes bei uns liegt nicht,
—: „Die Krankheit des oͤffent— wie man behauptet, in der
Indifferenz, sondern in der Ungewißheit; uͤberall, wo er einen zweck, ein Ziel, ein Resultat siehzt, spricht er sich aus und geht
gar bis zur leidenschaftlichen A hartei die Ordnung in den secht ein Aufstand gegen den lode politische Gesinnungen vor „zeigen diese ihre Mißbilligu Dagegen interessirt sich die oͤffent! wendbare Theorieen und fuͤr ihmen lassen; sie geht ruhig zw sgitimitat hin, ohne die eine zu hieden zu hassen; die Wahlen h weil diese isolirten ung der Angelegenheiten uͤben tadelle von Antwerpen inte r fuͤr eine Sache, naͤmlich fuͤr d den Sieg unserer Waffen. nenn Friede, Ruhe, Arbeit, Fre sihlbaren, vom Min mtwuͤrfen hervorgehen koͤnnten, s ung große Theilnahme da w, so wie ihre Vertheid gesetz⸗Entwuͤrfe machen a ends ein System der nilichen Geistes ist a ung, die man für kurz der National besch
Regieru
rzsichtig und aͤftigt sich mi—
Straßen
isterium den Kammern vor
Wenn eine
ufregung fort. angreift, so ent— Aufstand; wenn die Be⸗ den Geschworenen anklagt, na, indem sie freisprechen. iche Meinung wenig fuͤr un-
Interessen, die sich nicht wahr—
ischen der Republik und der fuͤrchten und die andere ent— äaben wenig Interesse fuͤr sie,
Resultate keinen großen Einfluß auf den
Bei der Expedition gegen die
ressixt die oͤffentliche Meinung sich
den Muth unserer Soldaten Wenn allgemeine Wohlfahrt, iheit und Kraft aus den un— gelegten Gesets so wuͤrde die oͤffentliche Mei⸗
Diese
Die Krankheit des oͤf— ertrauen in die Regie— unentschlossen haͤlt.“ — Auch t der angeblichen Indekferenz
Corps steht im Mosel⸗Departement.“
Bei dem Wahl-Kollegium von Mortain, Departement des Kanals, welches einen neuen Deputirten zu ernennen hat, tritt der ehemalige Deputirte Herr Chardel als Kaͤndidat der Oppo⸗ sition auf; der ministerielle Kandidat ist Herr Legrand, Verwal⸗ ter der Bruͤcken und Chausseen. In Dole (Departement des Jura) haben die Oppositions⸗Waͤhler dem General Bachelu die Kandidatur angetragen.
Das Fraͤulein von Kersabiec theilt in einem der Blaͤtter von Nantes einige Details uͤber das Leben der Herzogin von Berry in der Citadelle von Blaye mit. Ein Adjutant des Kriegs⸗Mi⸗
nisters hatte folgende Anordnungen getroffen: Die Herzogin kann
unter dem Couvert des Gouverneurs der Citadelle direkte Nach⸗ richten von ihrer Familie und ihren Freunden empfangen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß in diesen Briefen nicht die Rede von Politik ist. Bis zum 7. Dez., dem Tage der Trennung des Fraͤuleins von Kersabiec von der Herzogin, hatte sie deren erst vier bis fuͤnf empfangen, worunter einen einzigen von dem Herzoge von Bordeaux und zwar von sehr altem Datum. Jede Communication, außer mit den Stabs⸗Offizieren der Citadelle
und mit dem Pfarrer von Blaye, war der Herzogin untersagt.
Sie beschaͤftigt sich den Tag uͤber mit weiblichen Handarbeiten und Lektuͤre; die Zeitungen liest sie mit großfem Interesse. Die Graͤfin von Casteja, welche die Stelle des Frauleins von Kersabiec bei der Herzogin vertreten sollte, ist noch immer nicht in der Citadelle zugelassen worden.
Am 19ten d. haben vor dem Assisenhofe von Bleois die Verhandlungen in dem Prozesse gegen den mit der Herzogin von Berry verhafteten Advokaten Guibourg und gegen Herrn von Laubépin begonnen. Beide sind thaͤtizer Theilnahme an dem Aufstande in der Vendée angeklagt. Der genannte Advo kat ist durch seine Korrespondenz mit der Herzogin von Berry
und Herr von Laubepin durch die in dem Schlosse la Charlière — 2 1 8 benen Marine⸗Lieutenants, gegen einen Schulvorsteher Namens
in Beschlag genommenen Papiere kompromittirt. Beide Ange⸗ klagte weigerten sich, auf die an sie gerichteten Fragen zu ant worten.
Aus den Departements der Vendée und des Morbihan
wird gemeldet, daß die dortigen reichen und vornehmen Kar⸗ listen wieder haͤusfig geheime Zusammenkuͤnfte hielten und sich mit einem neuen Partei-Unternehmen zu beschaͤftigen schienen.
Die von Herrn Victor Hugo vor dem hiesigen Handels⸗
. Gerichte gehaltene Vertheidigungs⸗Rede ist mit der dritten Auf⸗ fuͤr zeigen und der Angriff auf diesel⸗ — igung, wuͤrde lebhafter seyn. ber gar keinen Eindruck, weil sich nir— 1 ng zeigt.
10 Mangel an V
lage seines Stuͤcks .Io rol s'amuse“ bei dem hiesigen Buch⸗ haͤndler Renduel erschienen.
. Großbritanlen und Irland.
London, 22. Dez. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Oberst Sir E. J. Murray Macgregor zum Gouverneur und Ober⸗Befehlshaber der Inseln Antigua, Montserrat, Barbuda,
St. Christoph, Nevis, Anguilla, Dominica und der Virginischen Inseln ernannt.
Der Sun sagt: „Das Publikum wird mit Vergnuͤgen
Noch vor der Aufloͤsung des Parlaments waren der Kanzler der Schatzkammer und Herr Spring Rice eifrigst damit beschaͤftigt, die Rechnungen und Listen jedes Departe⸗ ments durchzusehen, in der Absicht, weitere Reductionen vorzu⸗ nehmen; und, wie verlautet, sind sie im Begriff, ihre Arbeiten wieder zu beginnen. Dieses Unternehmen ist eben so politisch vernuͤnftig, als patriotisch, denn die Minister werden es mit einem Parlamente zu thun haben, das zu Einschraͤnkungen und Ersparnissen entschlossen ist.“ 1
Dem Standard zufolge, haͤtte Graf Grey, gleich nach⸗ dem er sein Amt angetreten, dem Lord Milton den Vorschlag gemacht, dessen Vater, den Grafen Fitzwilliam, zum Marquis von Rockingham zu ernennen, aber der geschwaͤchte Gesundheits⸗ Zustand des Grafen Fitzwilliam sey die Ursache gewesen, daß diese Ehrenbezeigung fuͤr jetzt noch aufgeschoben worden.
Eben dieses Blatt bringt folgendes Privat⸗Schreiben aus Ostende vom 19ten d. M. mit der Bemerkung, daß daraus das Obwalten großer Unzufriedenheit in der Belgischen Armee mit der Regierung des Koͤnigs Leopold hervorzugehen scheine: „Wir waren vorigen Abend in großer Angst bei der Nachricht von einem blutigen Auftritt, der durch den Streit einiger Mit⸗ glieder des hier garnisonnirenden Bataillons der Buͤrgergarde unter einander entstanden war. Dieses Bataillon besteht theils aus Wallonen, theils aus Flamaͤndern, und ist in zwei politi⸗ sche Meinungen getheilt, indem die Einen es mit Leopold, die Andern mit den Hollaͤndern halten. Es wurde zuletzt ein Li⸗ nien⸗Bataillon zur Unterdruͤckung des Tumults beordert, und diesem gelang es, die Ruhe wiederherzustellen, nachdem 10 oder 12 Menschen verwundet und in das Hospital gebracht worden waren.“
Die Times beschwert sich bei Gelegenheit eines Vorfalls, wobei dieses Blatt betheiligt war, sehr bitter uͤber die Mangel⸗ haftigkeit und Unregelmaͤßigkeit des Gesetzes gegen Schmaͤhschrif⸗ ten. „Mitleid“, sagt die genannte Zeitung, „mit einer jungen Dame, der, unserer Meinung nach, Unrecht geschehen war, trieb uns an, einen Polizei⸗Bericht aufzunehmen, den die Magistrats⸗ Personen, die denselben anhoͤrten, als einen bekannt zu machen⸗ den betrachteten. Als nun die Person, uͤber welche von der Dame Beschwerde gefuͤhrt wurde, uns ein Schreiben einsandte, welches die Angaben der Dame widerlegte, so zeigten wir uns bereit, dasselbe ebenfalls zu publiziren, wenn der Verfasser eine Stelle darin, die von Lord Loyndhurst den Tag vorher fuͤr pas⸗ quillatorisch erklaͤrt wurde, weglassen wolle. Der Klaͤger aber oder sein Anwalt nahmen unseren bedingten Vorschlag nicht an und begannen einen Prozeß. Es wird von allen Seiten zuge⸗ standen, daß Miß Chambers jene Angaben machte, und Jedem muß es einleuchten, daß wir bei Publizirung derselben keinen anderen Zweck hatten, als uns einer ungluͤcklichen Frau freundlich zu erweisen. Dessenungeachtet ist die Beschaffenheit unserer Gesetze von der Art, daß trotz dieser Thatsache und die⸗ ses Beweggrundes ein Geschwornen⸗Gericht von 12 rechtlichen Maͤnnern sich in die Schlingen gesetzlicher Auslegung dermaßen verstrickt sieht, daß es ein Verdikt gegen uns aussprechen muß. Selbst der gelehrte Richter, von dem man doch allen Grund zu glauben hat, daß er das Gesetz richtig versteht, betrachtete offen⸗ bar den Fall als einen solchen, bei dem die unschuldigste Absicht obwalte. Wenn wir nicht irren, so kann man annehmen, daß der Prozeß nicht eingeleitet worden waͤre, haͤtten wir das Schrei⸗ ben des Klaͤgers vollstaͤndig publizirt; und doch entscheidet der Richter, daß die Publizirung dieses Schreibens uns einen Pas⸗ quill⸗Prozeß zugezogen haͤtte. Wir werden also wegen eines irr⸗ thuͤmlichen Berichts verurtheilt, weil wir eine Schmaͤhschrift zur Beseitigung des Irrthums nicht publiziren wollten. Wahrlich, das Gesetz ist von der Logik etwas sehr verschieden.“
Der Prozeß, auf den die Times in dem obigen Artikel anspielt, wurde gestern vor dem Kanzleigericht verhandelt und der Herausgeber der Times zu einer Geldstrafe von 50 Pfund verurtheilt, weil er am 21. Juni in sein Blatt unter den Po⸗ lizei-Berichten einen Artikel ausgenommen hatte, worin die Be⸗ schwerden einer gewissen Miß Chambers, Tochter eines verstor⸗
Stevens dargelegt wurden; sie fuͤhrte naͤmlich bei der Polizei daruͤber Klage, daß dieser Schullehrer, bei dem sie ihren Bru⸗ der in Pension gegeben, von ihr mehr Kostgeld gefordert, als sie mit ihm akkordirt hatte, und gab demselben noch einzelne an dere Ungerechtigkeiten Schuld; der Schullehrer sandte der Times darauf eine Erwiederung voller Invektiven gegen Miß Chambers ein, den dieses Blatt aus Achtung gegen die brave und verarmte Tochter eines Kriegers, dem in seinem Dienst beide Fuͤße abgeschossen wurden, nicht aufnehmen wollte. Gestern verklagte daher Herr Stevens den Herausgeber dieses Blattes wegen Verleumdung, die ihm und seiner Schule um so mehr geschadet habe, als die Times das gelesenste aller Englischen Blaͤtter sey. Lord Lynd hurst, der den Prozeß leitete, erkannte zuletzt dahin, daß der Klaͤger zwar der Miß Chambers gegenuͤber, der Hauptsache
nach, sich im Unrecht befinde, daß jedoch, insofern es sich hier