1833 / 13 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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die Ehre, Sie zu benachrichtigen, daß ich keinesweges ermaͤchtigt

din, eine solche Verpflichtung zu unterschreiben, und daß ich mich

deshalb in der Nothwendigkeit befinde, mit meinen Truppen mich

dem Schicksal zu unterwerfen, welches die Franzoͤsische Regie⸗

rung uns fuͤr diesen Fall bestimmt hat. Empfangen Sie u. s. w. 8 (gez.) Baron Chassé.“

In allen unseren Graͤnz⸗Festungen wird ein stehendes Corps geuͤbter Scharfschuͤtzen mit Buͤchsen errichtet, deren Nutzen sich bei der Vertheidigung der Citadelle von Antwerpen so sehr ge⸗ zeigt hat. .

Von den verwundeten Hollaͤndern, die in Antwerpen ver⸗ pflegt wurden, sind, wie man vernimmt, bereits 100, als wieder hergestellt, von dort nach Bergen⸗op⸗Zoom gesandt worden.

Unseren Blaͤrtern zufolge, haͤtten die Franzosen bei dem mehrfach erwaͤhnten Gefechte auf dem Doel 83 Mann verloren; eben so sollen sie vor der Kreuzschanze am 12ten v. M. 40 Mann verloren haben.

Das Geschwader auf der Schelde ist am 3ten d. M., mit Ausnahme der Kanonierboͤte, wegen des eingetretenen Frostes weiter hinunter gefahren, und hat sich vor Batz und Vinkenisse gelegt.

Die Rotterdamer Schifffahrt ist durch das Eis gehemmt.

Folgendes ist das Kaiserl. Russische Reskript an den Finanz⸗ Minister in Betreff der neuen Anleihe:

„Da Wir fuͤr gut gefunden haben, zur Verstaͤrkung der Reserve⸗ Summen des Reichs⸗Schatzes eine neue 5procentige Anleihe bis zum Belaufe von 20 Millionen Silber⸗Rubel zu eroͤffnen, so tragen Wir Ihnen auf, zu diesem Ende folgende Anordnungen zu treffen: 1) Diese Anleihe soll in das große Buch der Russischen Staats⸗ Schuld unter der Benennung der vierten Serie der 5 procentigen Anleihen in Silber⸗Rubeln eingetragen werden. ser Anleihe Inscriptionen, zu 500 Silber⸗Rubel jede, ausgestellt werden. Die Billette sollen auf eine jaͤhrliche Rente von 5 pCt. vom 1. Nov. des laufenden Jahres an gerechnet lauten. Die Zah⸗ lung dieser Rente soll in St. Petersburg bei der Tilgungs⸗Kommission halbjaͤhrlich, vom 1. bis 15 Nov. und 1 bis 15. Mai jeden Jahres geschehen. 2) Zum Loskauf dieser Inscriptionen soll ein Tilgungs⸗Fonds von 1„Ct. eigends bestimmt werden, der nicht mit den anderen Anleihen ver⸗ mengt werden darf. Dieser Fonds ist zum Ankauf der Inscriptio⸗ nen auf dieselbe Weise bestimmt, wie es durch Unser Reskript vom 14. (26)) Mai 1831 in Hinsicht der dritten Serie der 5procentigen Anleihen in Silber⸗Rubeln verordnet worden, wird namentlich mit den durch den Inseriptionen⸗Ankauf disponibel gewordenen Zinsen successive vermehrt und soll angewandt werden, die Inseriptionen zum Course anzukaufen, so lange sie nicht uͤber ihren Nominal⸗ Werth, d. h. nicht uͤber Pari, steigen; im letzteren Fall wird der Tilgungs⸗Fonds mit den alsdann disponibeln Summen durch Ein⸗ lösung zum Pari operiren, die durch jaͤhrliche Ziehung dergestalt geschehen soll, daß fuͤr jede aus dem Loose gezogene Inseription 500 S. Rubel gezahlt werden. 3) Die Bealisgrunta dieser Anleihe soll Unseren Banquiers Hope u. Comp. in Amsterdam, gemaͤß ihren Instructionen und wie sich die Gelegenheit dazu zeigen wird, uͤber⸗ tragen werden. Die Banquiers Hope u. Comp. ü die Inserip⸗ tionen an diejenigen, welche an dieser Anleihe Theil nehmen wollen, abzugeben, und die Namen der Theilnehmer sollen durch Unseren General⸗Konsul in Amsterdam darauf eingetragen werden. Die Urschrift ist von Sr. Kaiserl. Majestaͤt eigenhaͤndig unterzeichnet.

St. Petersburg, den 18. (30.) Oktober 1832.

Nikolaus. Fuͤr die Richtigkeit der Uebersetzung: Graf v. Nesselrode.⸗

Das hier unter Direction der Herren Hope und Comp., Ketwich und Voombergh, und W. Borstki Wittwe errichtete Ver⸗ waltungs⸗Amt hat angezeigt, daß es auch die vierte Serie der Russischen 5 pCts., welche in dem obigen Reskript erwaͤhnt wor⸗ den, und auf dem Fuß seines Prospektus vom 30. Juni 1824 unter seine Verwaltung genommen. Der Submissions⸗Preis zu dieser Anleihe ist, wie wir schon erwaͤhnten, 84 ½ pCt. Zah⸗ ljungsfristen: 3 im Januar mit Zinsen vom 1. (13.) Nov. an; ½ im Februar mit Verguͤtuͤng von einem Monat, und im Maͤrz, mit Verguͤtung von zwei Monat Zinsen. Die Obligatio⸗ nen tragen Zinsen vom 1. (13.) Nov. 1832 an.

Java⸗Zeitungen bis zum 8. September enthalten eine Bekanntmachung des Ober⸗Statthalters, welche die dortige Bank ermaͤchtigt, Papiergeld, Kupfer repraͤsentirend, bis zum Belaufe von drei Millionen Fl. auszugeben, welches in allen Zahlungen an die Regierung angenommen werden soll. 86

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Bruͤssel, 7. Jan. Im Moniteur liest man: „Mehrere Journale haben ihre Leser von Thaͤtlichkeiten unterhalten, die in Bruͤssel zwischen Franzoͤsischen Militair und Soldaten vom Corps der Guiden stattgefunden haͤtten, indem sie hinzufuͤgten, daß bei dieser Gelegenheit ein Franzoͤsischer Soldat getoͤdtet worden sey. Aus den, den Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden zuge⸗ gangenen Berichten geht hervor, daß in der That am 1sten d. M. dergleichen Zwistigkeiten stattgefunden haben, und daß zwei Sol⸗ daten vom Corps der Guiden leicht verwundet worden sind; aber es konstirt durchaus nicht, daß Franzoͤsische Militairs Ver⸗ wundungen erhalten haben, und noch weniger, daß einer der⸗ selben getoͤdtet worden sey.“

Die Avantgarde⸗Brigade des Herzogs von Orleans, welche jetzt die Arriéèregarde der Nord⸗Armee bildet, ist gestern in Bruͤs⸗ sel angekommen. Sie besteht aus dem Losten leichten Regi⸗ ment, dem 1sten Husaren⸗ und 1sten Lancier⸗Regiment und einer Artillerie⸗Batterie. h

Die Observations⸗Armee unter den Befehlen des im Schlosse 8 Bruͤssel etablirten Generalstabs besteht aus den vier ersten

ivisionen der Belgischen Armee und aus der siebenten. Die erste befindet sich zu Diest, die zweite zu Herenthals, die dritte zu Loͤwen; die vierte, der Stab, zu Merxem, und der Stab der siebenten wird sich nach dem Doel begeben. Derselbe ist gegen⸗ waͤrtig zu Antwerpen.

Die Bruͤsseler Wahl⸗Kollegien sind auf den 15ten d. M. zusammenberufen, um zur Ernennung eines neuen Repraͤsentanten zu schreiten, da sich Herr Rouppe, indem er den Leopolds⸗Orden angenommen hat, einer Wieder⸗Erwaͤhlung unterwerfen muß.

Der Independant sagt: „Wir erfahren, daß an der Am⸗ sterdamer Boͤrse mehrere Tage lang eine Uebersicht von der Lage unseres Schatzes ausgehaͤngt und mit einem Kommentar beglei⸗ tet gewesen ist, worin dargethan wird, daß unsere finanziellen Huͤlfsquellen in 14 Tagen erschoͤpft seyn wuͤrden. Der Name des vortrefflichen Belgischen Patrioten, der dieses Dokument nach Holland gesandt hat, ist, wie man versichert, bekannt.“

Im Lynx liest man: „Der Antwerpener Magistrat hat auch seinerseits den Zoll der Dankbarkeit an die Franzoͤsische Ar⸗ mee abrragen wollen. Eine der Straßen Antwerpens wird Rue Gérard heißen. Seltsam ist es, daß die Rue Geörard, welche auf das Schauspielhaus zustoͤßt, die Antwerpener in die Komoͤdie

fuͤhrt, wie ihre Rue Leopold sie nach dem Hospital fuͤhrt. Sie

sind in der That sehr gluͤcklich in der Wahl der Namen, welche sie ihren Straßen geben.“

Antwerpen, 6. Jan. Der Phare enthaͤlt Folgendes: „Der Lvotse, welcher gestern das Oesterreichische Schiff „Ron⸗

Es sollen zu die⸗

8 A“ 111“ leslau“, Capitain Gasperich, in See bringen daß ihm auf der Hoͤhe von Lillo durch den kommandirenden Of⸗

fizier der Hollaͤndischen Kanonierboͤte verboten worden sey, seine

Reise fortzusetzen, indem kein Schiff, von welcher Nation es auch seyn moͤge, den Fluß weder herauf noch hinunter fahren duͤrfe, und daß er demnach ersucht worden sey, nach Antwerpen wo er auch heute mit dem Schiffe wieder ange⸗ langt ist.“ 8 Das Publikum kann wiederum mit Einlaßkarten der Mili⸗ tair⸗Behoͤrde die Citadelle besuchen. „Die Neugierigen“, sagt ein hiesiges Blatt, „draͤngen sich in Massen nach diesem Ort der Verwuͤstung, bei dessen Anblick alle Partei⸗Leidenschaften und alle politischen Vorurtheile schweigen, um der Bewunde⸗ rung Platz zu machen, welche die heroische Vertheidigung Chassés und seiner tapferen Soldaten einfloͤßt. Die erbittert, sten Feinde Hollands, die wuͤthendsten Revolutionnairs sind beim Anblick des ungeheuren Schutthaufens genoͤthigt, die Meinung aufzugeben, welche einige ihrer Journale zu verbreiten suchten, daß naͤmlich die Vertheidigung matt und die Uebergabe voreilig Daͤnemacek.

Kopenhagen, 5. Jan. Von der auf Koͤnigl. Befehl in den Jahren von 1828 bis 1831 unternommenen Reise des Ca⸗ pitain⸗Lieutenant Graah, zur Entdeckung der Ostkuͤste Groͤn⸗

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lands, ist gegenwaͤrtig die Beschreibung in Druck gegeben. Das 2 der 2 on im; Buch wird durch die darin enthaltenen genauen Beobachtungen Provinz befindlichen Corps royalistischer Freiwilligen ver

und die vielen neuen Mittheilungen sicherlich die Aufmertsam⸗ keit aller Geographen im hohen Grade auf sich ziehen. Ange⸗ haͤngt ist demselben eine schoͤne Karte von Groͤnland, worauf die Lokalitaͤten sicherer angegeben sind, als dieses auf den bis⸗ herigen Karten hat moͤglich feyn koͤnnen.

Das neue Oehlenschlaͤgersche Trauerspiel „Tordenskseld“ wird mit Naͤchstem auf dem hiesigen Theater aufgefuͤhrt werden.

Weimar, 9. Jan. Des Großherzogs Koͤnigl. Hoheit ha⸗ ben dem Kaiserlich Nussischen General⸗Lieutenant und Chef des topographischen Depots, von Schubert, das Komthur⸗Kreuz, und dem Kapellmeister Johann Nepomuck Hummel allhier das Rit⸗ ter⸗Kreuz Hoͤchstihres Haus⸗Hrdens vom Weißen Falken ver⸗ liehen.

Am 19ten v. M. hatte der kandtag den Antrag, auf Oeffent⸗ lichkeit seiner Verhandlungen, mit 18 gegen 11 Stimmen ange⸗ nommen. Gleichzeitig wurde auch die Frage, ob die Versamm⸗ lung den Antrag auf den jetzt versammelten Landtag ausgedehnt wuͤnsche, bejahend entschieden und dann die Uebergabe einer Er⸗ klaͤrungsschrift beschlossen. Als Erwiederung darauf erhielt die Landtage⸗Versammlung am Tage ihrer Wiedereroͤffnung am 7. Jan. d. J. folgendes hoͤchste Dekret: W“

„Karl Friedrich ꝛc. :ꝛc. Der Antrag auf Oeffentlichkeit der Landtags⸗Sitzungen, zu welchem der getreue Landtag, auf eine bei ihm eingereichte Petition, durch die Mehrheit von 18 Stimmen ge⸗ en 11 Stimmen in seiner Mitte sich bewogen gesehen hat, ist Uns in der unterthaͤnigsten Erklaͤrungsschrift vom 20. Dez. 1832 vorge⸗ legt und von Uns wiederholt mit der Aufmerksamkeit in Erwaͤgung ezogen worden, welche „der hochwichtige Gegenstand“ sowohl im Kiemeiner als in besonderer Ruͤcksicht auf Unser Großherzogthum und dessen Eigenthuͤmlichkeiten verdient. Aber 1) mit Beziechung auf den letzten, daruͤber ausgesprochenen Willen Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters, des Stifters der Verfassung; 2) mit Beziehung auf Unser eigenes Wort vom 11. August 1828: daß Wir die Verfassung des Großherzogthums nach dem ganzen mit Ruͤcksicht auf die Rechte des Deutschen Bundes gegebenen und unter der Garantie desselben stehenden Inbalte des Grundgesetzes vom 5. Mai 1816 beobachten, aufrecht erhalten und schuͤtzen wollen; 3) mit Bezichung auf das unter A in Abschrift beiliegende Gutachten Unseres Staats⸗-Mini⸗ steriums; 4) mit Beziehung auf die landstaͤndische Erklarungsschrift vom 20. Dez. 1820 und auf die uͤber denselben Gegenstand in dem Landtage 1823 gepflogenen Verhandlungen; 5) mit Bezichung auf die fuͤr die Festhaltung des Bestehenden in der Landtags⸗Sitzung vom 19. Dez. 1832 vertheidigten und aus den Protokollen zu Unse⸗ rer Kenntniß gekommenen Gruͤnde, so weit dieselben mit fruͤheren Aeußerungen des Landtages und in dem Landtage im Einklange ste⸗ hen; 6) mit Beziehung auf das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 §. 123. entscheiden und bestimmen Wir im Gehrauche Unseres, durch die Verfassung bestatigten, landetfuͤrstlichen Rechtes wie in landes⸗ fuͤrstlicher Sorge fuͤr das Beste des Großherzogthums in seinen in⸗ neren und seinen aͤußeren Verhaͤltnissen; 8

daß es bei der Nichtoͤffentlichkeit der Landtags⸗Sitzungen, welche schon die Berathungs⸗Versammlung im Jahre 1816 angenommen und welche damals die Genehmigung und Ganction des Grund⸗ gesetzes, als eines folgerecht zusammenhaͤngenden Ganzen, mit be⸗ dingt hat bei dem Grundgesetze selbst sein Verbleiben noch forthin behalten soll. 10 2 ,

In diesem Entschlusse vermochte Uns eine Petition mit angeb⸗ lich zahlreichen Unterschriften FFütemes wanken zu machen. Die Wuüͤnsche, die Bitten, die Klagen, die Beschwerden Unserer Unter⸗ thanen zu erwaͤgen und, so weit et, auch von dem Uns angewiese⸗ nen Standyunkte aus, thunlich erscheint, weiter zu beachten, wird Uns stets eine heilige Pflicht seyn, und wir meinen davon einen zu⸗ reichenden Beweis erst juͤngsthin durch die Beruͤcksichtigung gege⸗ ben zu haben, welche den Intercessionen des getreuen Landtages im Jahre 1829, nach Satz I. Unserer Propositions⸗Schrift vom 18. Rovember 1832, zu Theil geworden ist. Aber gleichwic es uͤber⸗ haupt nur der wahre innere Gehalt der Sachgruͤnde seyn darf, welcher Uns bestimmt, zu gewaͤhren oder zu versagen, ver⸗ sichern Wir hiermit, daß nie und nimmermehr irgend Jemand noch irgend eine Anzahl Unserer Unterthanen ihre Bestrebungen erlangen werden, wenn sie durch Anwendung des Mittels im Lande umher gesammelter Unterschriften auf Unsern Willen und gleichzeitig oder voraus auf die Beschlüsse des Landtages einen, nicht durch die Sache selbst bevorworteten, Einfluß zu gewinnen vermeinen, daß im Ge⸗ gentheil ein solches Unternehmen, ganz abgesehen von den dabei her⸗ vortretenden und der gesetzmaͤßigen Ahndung besonders noch vorbe⸗ haltenen Gesetzwidrigkesten, immer geeignet seyn wird, Uns den in⸗ nern Gehalt der Gruͤnde eines Antrages und die Zwecke derer zu verdaͤchtigen, welche auf diese Weise außer der Ordnung zu wirken suchen. Wir hestaͤtigen uͤbrigens auch bei dieser Gelegenheit saͤmmtlichen Abgeordneten im Landtage und durch solche sämmtli⸗ chen geliebten Unterthanen noch woͤrtlich die Fortdauer Unserer fest⸗ begruͤndeten Huld und Gnade.

Weimar, den 4. Januar 1833. 7 Karl Friedrich. C. W. Freih. v. Fritsch. v. Gersdorff. Dr. Schweitzer.“

Karlsruhe, 7. Jan. Der Ausschuß der dirigirenden Ab⸗ theilung des landwirthschaftlichen Vereins zu Karlsruhe hat be⸗ schlossen, ein eigenes landwirthschaftliches Wochenblatt herauszu⸗ ben, und dasselbe unter Anderem auch an saͤmmtliche Schulleh⸗ rer des Landes zur Kundmachung und Erklaͤrung in den Werk⸗ tags⸗ und Sonntagsschulen, und zwar unentgeltlich, abzugeben.

Frankfurt a. M., 8. Jan. Man spricht von einer pro⸗ jektirten Unternehmung, welche fuͤr den Handelsstand von Deutschland, Holland und Frankreich von großer Bedeutung wäͤre, und, wie man sagt, schon weit genug gediegen ist, um mit dem 1sten Maͤrz d. J. ins Leben treten zu koͤnnen. Es ist

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site, erzaͤhlt,

gen durch die Vorstellungen

aͤmli ie Errichtung einer Dampsschifffahrt zwis Havre und Holland, welche durch eine andere in Verbind mit den Schiffen auf dem Rhein sich bis Frankfurt am . erstrecken wuͤrde. Zwischen dem Havre und Rotterdam ben

diese Dampfschifflinie das Haag, Amsterdam, Friesland, (

ningen und Seeland, und mittelst des Rheins, Koͤln, Me Frankfurt und alle uͤbrigen Rheinischen Uferstaͤdte. Sie durch die anderen in diesem Augenblick getroffenen Veran tungen mit Bordeaux, Bilbao, Cadix, Malaga, Bareꝛz Marseille und Algier korrespondiren. Die Reisenden gelg in 2 ½ Tagen von Paris nach Rotterdam, in 3 Tagen nach sterdam, in 4 nach Koͤln und in 5 nach Frankfurt a. M.

Spanien.

Madrid, 27. Dez. Die heutige Hof⸗Zeitung eng ein Dekret der Koͤnigin, wodurch das durch den Tod des ralLieutenants Carvajal erledigte Amt eines General⸗Inspe der royalistischen Freiwilligen, das im Juni 1826 gegruͤndet den ist, abgeschafft und das Sekretariat, so wie das Archiy ser General⸗-Inspection mit dem Kriegs⸗Ministerium vere wird. Als Grund zu dieser Maßregel ist angegeben, daß Zweck, fuͤr welchen jenes Amt errichtet worden, naͤmlich die festigung der Disziplin, von dem verstorbenen General C. jal, dessen Verlust der Staat betraure, vollkommen erreicht Die General⸗Capitaine der Provinzen werden kuͤnftig zuß die Geschaͤfte der General⸗Inspection uͤber die im Bereiche

In der Einleitung zu diesem Dekrete heißt es: „Die verd vollen Corps der royalistischen Freiwilligen sind stets und von weise der Gegenstand der Achtung und des Wohlwollens fuͤr M erlauchten Gemahl und fuͤr Mich gewesen. Der edle Zwech ihre Bildung veranlaßte, der Muth, die Ausdauer und der womit sie die Souverainetaͤt des Koͤnigs vertheidigt, so wif Maͤßigung und Festigkeit, womit sie zur Aufrechthaltumg oͤffentlichen Ordnung und Ruhe in der ganzen Monarchie h tragen, machen sie nicht weniger der Dankbarkeit aller Syg als Unserer besondern Achtung wuͤrdig. Das Wohlgefallen, mit Ich mich beeile, der Loyalitaͤt derselben dieses wohlverg Zeugniß zu geben, kann allein mit dem Vergnuͤgen vergl werden, womit Ich jede Gelegenheit ergreifen werde, ihne

Gnadenbezeugungen und Belohnungen zu ertheilen, deren s so wuͤrdig gemacht haben. Da Ich aber wuͤnsche, die auf

Meine muͤtterliche Sorgfalt so sehr verdienenden, Untertz lastenden Auflagen so viel wie moͤglich zu erleichtern und! mehrerer Behoͤrden, won sich m, gse; Chefs royalistischer Freiwilligen befinden, habe nach Anhoͤrung des Ministerraths und im Einverstaͤndni Meinem vielseliebten Gemahl, so wie in Ausuͤbung der

von ihm verliehenen Gewalt, Folgendes beschlossen u. s. m.

-561116“

Berlin, 12. Jan. Die im vorigen Jahre forta Sammlung zur Militair⸗Blinden⸗Unterstutzung in West⸗] ßen hat, mit Einschluß eines von dem Koͤnigl. Kriegs⸗M. rium bewilligten außerordentlichen Zuschusses von 400 R. die Summe von 987 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. eingetragen. D. sind 746 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf. zur Unterstuͤtzung von 90] tair⸗Blinden, 36 Rthlr. an Botenlohn und 36 Rthlr. an reau- und Expeditions⸗Kosten, uͤberhaupt also 818 Rthlr. 26 7 Pf. verwendet worden. Der Ueberschuß von 169 Rt Sgr. 6 Pf. soll im laufenden Jahre

Auf Ansuchen der Kaiserlich Russischen Gesandtschnt hiesigen Hofe wird nachstehende Bekanntmachung der serlich Russischen Regierung vom 18. November v. J. hi. zur oͤffentlichen Kenniniß gebracht:

fehlshabers der 1sten Armee, General⸗Feldmarschall Fuͤrff der Osten⸗Sacken, Bestaͤtigung sind im Kiewschen Gou ment folgende, Aufruͤhrern zugehoͤrige, Guͤter konfiszirt wo und zwar: die dem Basilianer⸗Kloster zu Omrutsch zugehe

im Radomisler Kreise belegenen Doͤrfer, Alt⸗Schepelitzi mce

maͤnnlichen Seelen; Neu⸗Schepelitzi mit 192; Koscharofstt 62; Beniofka mit 86; Tschistogalofka mit 175; Denison mit 102; Rudki mit 42; Rudnia⸗Sachonia mit 28; in! 854 mäͤnnliche Seelen. Ferner in dem den Grasen mann und Joseph Potocki, im Machnower Kreise genen, Marktflecken Bielolowka 368 und in den

Pikowza 37; Derganowka 292; Sestrenowka 402; Raßt 48; Kursowka 219; Socinia 69; Radziwilowka 68; in 1503 männliche Seelen. Ferner dem Valerian Wachtt in dessen im Swenegorodschen Kreise belegenem Dorfe Witin 20 Seelen; dem Baltasar Bielosukny, in dessen im Radon Kreise belegenem Dorfe Neu⸗Stawistschi 16 Seelen; dem 0 Galetzky, in dessen im Radomisler Kreise belegenem Dorfe bodka 213 Seelen; dem Heinrich Smiewski, in deste Radomisler Kreise belegenem Dorfe Krapiwnia 45 Seelch dem Karl Swentsky, in dessen im Oumanschen Kreise! nen Doͤrfern Swinarka und Talalaewka (welches Ver noch der Theilung mit seinem Bruder Eduard unterliegg Seelen; dem Grafen Wladieslas Berschinsky, in dest Swenigorodschen Kreise belegenen Doͤrfern Schawlich 223) schinka 281; Wesseloi Kut 200; Antonowka 148; Onuf 395 und Hofgesinde 33; in Allem 1280 Seelen; dem! Lieutenant Schimansky und seinen Stiefsoͤhnen Ignatz un seph Jasinsky in ihrem im Skwirer Kreise belegenen! Malie Gertschiki 100 Seelen, und dem Michael Grud in dessen im Machnower Kreise belegenem Dorfe Kikitomg Seelen. Zufolge dessen wird von der in der Stadt⸗ zur Liquidation der auf den den Aufruͤhrern konfiszirten 6 haftenden Schulden errichteten Kommisston, auf Grundlag dieser Kommission ertheilten und Allerhoͤchst bestaͤtigten Vf nung, nach §§. 13 und 15 hiermit oöͤffentlich bekannt gemt

1) Die Kreditoren der fruͤheren Eigenthuͤmer

Guͤter, ohne den Ablauf der Termine zur Befriedigung respektiven Forderungen abzuwarten, Saten ihre Anst sofort dieser Kommission einzureichen, und zwar diesen welche in Rußland und dem Koͤnigreich Polen wohnen, stens binnen 6 Monaten, diejenigen aber, welche sic Auslande befinden, unausbleiblich binnen 12 Monaten, ge von dem Tage des Erscheinens der ersten gedruckten Publih in den oͤffentlichen Zeitungen beider Russischen Hauptstad einer der Warschauer Zeitungen oder dem Lithauischen Cn. Genannte Kommission wird nur diejenigen unbestrit und nicht durch Pfand⸗Recht gesicherten Schuld⸗Dokumen die allgemeine Schulden⸗Masse zur Befriedigung derselben, nehmen, welche bis zum Anfange des Aufruhrs in Nu.

. .—

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1“ fertigt worden sind; diejenigen aber, welche in dem Koͤnig⸗

Polen oder im Auslande ausgefertigt worden, werden

ich abgewiesen. 3

2) Sowohl Privat⸗Personen als Kirchen, Kloͤster, Lehr⸗ und thaͤtigkeits⸗ und andere Anstalten, so wie die Kollegia all⸗ ner Fuͤrsorge, haben ihre Ansorderungen an die in dem r Gouvernement konsiszirten Guͤter binnen 6 Monaten elden.

8) Die Schuldner ehemaliger Gutsbesitzer des Kiewschen Fernements, deren Zahlungs⸗Verbindlichkeit bereits einge⸗ ist, haben sofort die schuldige Zahlung zu leisten; die

gen aber, binnen dem festgesetzten Termine von 6 Mona⸗

ihre Schuld⸗Verpflichtung dieser Kommission anzuzeigen.

) Alle diejenigen, welche von den ehemaligen Gutsbesitzern iewer Gouvernements bewegliches Vermoͤgen, Kapitalien, as immer fuͤr Dokumenie, oder sonst denselben zugehoͤrige t⸗Billets und Obligationen in Haͤnden haben, sollen solche tlich in dem Zeitraume von 6 Monaten ebenfalls dieser ission einreichen, und derselben zugleich von allen auf ih⸗ Buͤtern zu Gunsten der fruͤheren Eigenthuͤmer haftenden htsamen Anzeige machen. Die Gouvernements⸗Confiscations⸗Kommissionen, die alhoͤfe und uͤbrigen Behoͤrden und Obrigkeiten haben im n Zeitraume von 6 Monaten dieser Kommission zu berich⸗ on allen ihnen bekannt gewordenen Schulden der fruͤheren r der im Kiewer Gouvernement konfiscirten Guͤter, von von ihnen erwirkten Zahlungen und noch zu erhebenden n, so wie von deren Forderungen an verschiedene Pri⸗ rsonen und Behoͤrden, deren beweglichem und unbeweg⸗ Vermoͤgen, ihnen zugehoͤrigen Kredit⸗Billets und Obli⸗ en, und etwanigen Nutzungsrechten auf Krons⸗ oder Pri⸗

ter.

0) Die Gerichtsbehoͤrden sollen ungesaͤumt von allen, we⸗ chuldforderungen an die fruͤheren Gutsbesitzer dieses Gou⸗ ents bei ihnen anhaͤngigen Prozessen Anzeige machen, so bon den angemeldeten Forderungen derselben an Privat⸗ nen oder Behoͤrden, mit Bemerkung des wahrscheinlichen fs und der Dokumente, auf die sie beruhen.

) Diejenigen, welche den obengenannten Verpflichtungen nachkommen, setzen sich allen den Folgen und der Ver⸗ rtung aus, welche durch die allgemeinen Gesetze des Reichs e zum Publications⸗Termin unterlassene Anmeldung der dforderungen an zahlungsunfaͤhige, nicht zum Handels⸗ gehoͤriger, Personen, so wie fuͤr Verheimlichung denselben nder Geldzahlungen, Vermoͤgen, Kapitalien und Doku⸗— „— festgesetzt sind.“ 18

F

Literarische Nachrichten.

Verlage des Herrn George Gropius und unter der tion des Herrn Dr. F. Kungler erscheint seit dem Anfange Jahres eine neue Zeitschrift unter dem Titel:

Museum, Blatter fuüuͤr bildende Kunst, Zweck es ist, einerseits den gegenwaͤrtigen Zustand der „andererseits aber eine Reihe kunstgeschichtlicher Untersu⸗ n dem Publikum vorzulegen. Die erste Nummer dieses s, welche am 7ten d. M. ausgegeben wurde, enthaͤlt als g, der nicht wuͤrdiger gewaͤhlt werden konnte, und unter züfschrift: „Vorhalle des Museums in Berlin“, die Be⸗ ung einer Reihe von Darstellungen, welche der Baumei⸗ s Museums, Herr Ober⸗Bau⸗Direktor Schinkel, zum schmucke der Szulenhalle jenes Gebaͤudes entworfen und buache ausgefuͤhrt hat. Als Einleitung zur Beschreibung Gemaͤlde, die Jedem, der sie bisher gesehen, eine noch 2 Meinung von dem Talente und der Dichtergabe des lers einfloͤßten, als dies schon durch so viele Kunstwerke,

rach Allerhöchster sowohl, als auch des Herrn Oben nen er unsere Hauptstadt schmuͤckte, der Fall war, wird

Wenn es wahr ist, daß die Kunst auf den Gipfelpunkten Nenschen⸗ und Voͤlkerlebens bluͤht, wenn eine geschichtlich ete Sammlung von Kunstwerken, das unmittelbarste und tigste Bild einer allgemeinen Kultur⸗Geschichte darstellt, so er Gedanke, uns in der Vorhalle dieser Geschichte den ihr gehenden Mythus vom Ursprunge und von der ersten Ent⸗ ng der Natur und Menschenkräfte darzustellen, wahrlich r gluͤcklichste gepriesen werden. Die Ausfuͤhrung eines sol⸗ Bedankens nun hat Schinkel zuvoͤrderst auf die kosmologi⸗ Traditionen des Griechischen Alterthums gestuͤtzt; doch ist derum nicht noͤthig, daß wir mehr als die ersten Schul⸗ isse von Griechischen Mythen zum Verstaͤndniß dieser mitbringen, indem der Meister hier, mit Verschmaͤhung ssigen gelehrten Prunkes gerade nur den allezeit wahren ggedanken jener Kosmologteen zu erfassen und zu veran⸗ chen gewußt hat. Sodann aber ist dieser Gedanke auf tiefsinnig allegorische Weise frei fortgefuͤhrt und tritt so ich schoͤn ins Leben, daß wir nicht wissen, ob wir mehr habenen Dichter⸗Genius oder mehr der rastlosen Meister⸗ der es in dieser unendlichen Fuͤlle von Gestalten nie an und ausdrucksvollen Formen mangelte, unsere Bewun⸗ zollen muͤssen.’“ Die nun folgende Beschreibung wird in jedem Leser den Wunsch erregen, daß es dem Meister n moͤge, falls seine Gemaͤlde selbst nicht zur allgemeinen unung gelangen sollten, dieselben durch den Kupferstich be⸗ u machen. in aͤhnlicher Wunsch wird auch schon durch die erste Num⸗ s vor uns liegenden Blattes befriedigt, indem sie nebst eschreibung des fuͤr die Krone unserer vorjaͤhrigen Kunst⸗ ung erklaͤrten Bendemannschen Bildes: Gefangene Ju⸗ Babylon, einen sehr gelungenen radirten Umriß desselben

bei dem reichhaltigen Inhalt, und der schoͤnen Ausstattung er angefuͤhrten Blattes, darf ihm wohl mit Recht eine ge Aufnahme gewuͤnscht werden. Es erscheint von dem⸗ woͤchentlich ein Bogen in Quarto; der Preis des Jahr⸗

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends qNach einmaliger 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Uhr. Beobachtung.

8. x8402 9 Par. 338. 9 „““ Par. 338 8 2Par.IQuelxwarme 6,7 ° R. hsz d 6 9 9, 8 N. nkt 7 0 8 bA. 3. 6 3 284 8 0 8 Flußwärme 0,0 °R. sattg. - „Ct. 82 pCt. 83 p Ct. Bodenwärme 0,4 °R. 8 4. 1 2 „,8 58 8 8 8 Gcer. des mgagg 0,01 Rh. 2 Niederschlag 0.

33 uar.

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1 Den 12. Januar 1833. Amtl. F onds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusa. Cour.)

St.-Schuld-Sch. 94 32¹ Pr. Engl. Anl. 18. 188 Pr. Engl. Anl. 22.] 103

Dr. Engl. Obl. 30. ; Präm Sch.d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Neum. Int. Sch do. Berl. Stadt-Oblig.

Köuigsb. do.

„[BriefGeld.

99½

99 104½ 105 ½

Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. Pfandbr.

Kur.- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. 1Z.-Sch. d. K.- u. N.

Lc UHoll. vollw. Duk. Elbinger do. 43 Neue do. Dauz. do. in Th. 34 ½ iedrichsd'or.. Wesipr. Plandbr.]« 7. -SSe. I⸗ 1u“

Wech

103 ½

105

105 ½ 56 ¾ 571

18 ½ 19 13 ½ 13 ½ 3 ½ 4 ½ Preuss. Cour. Brief.] Geld.

145 144 ½

8.e 1., OHo u r. s.

Amsterdamn Hamburg

dito London Wen in 20 Ir.. H Augsburg Breslau Leipzig Frankfurt a. M. WZ Petersburg Warschau

Kurz

2 Mt. Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Nt. 3 Woch.

Kurz

153 152 6 28 ½ 6 90 ¾

151½ 28 ¼ 80 „7 103 ½ 103 ½ 98 ½ 102 ½⅔

300 Mk. 1 LsSt.

... 300 Wr. —.. 150 Fl. 150 Fl.

100 Thl.

100 Thl.

150 Fl.

100 Rbl.

600 Fl.

99 —„ 102 103 ½

30

Auswärtige Börsen.

1 Amsterdam, 7. Januar. Niederl, wirkl. Schuld 42 ¾, 5 8 neue do. 78 ¾. Kanz-Bill. 15 ½. *. Russ. (v. 1828) 94 ½. (v. 1831) 84 ⅛. Oest. 84 ½. 3 ½ Span. 33 ¾.

Hamburg, 10. Januar. Oest. 5 ¾ Met. 88 ½ 49 do. 76. Bank-Actien 1163. Russ. Engl. 97 ¾. Russ. Holl. (v. 1831) 86 ½⅞. Preuss. Präm. Sch. 102 ⅛. Peln. 115 ½

Konigliche Schauspiele.

1 Sonntag, 13. Jan. Im Opernhause: Der Freischuͤtz, Oper in 3 Abtheilungen; Musik von C. M. v. Weber. (Dlle. Lentz: Agathe.)

Im Schauspielhause: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen, von Th. Hell. (Fraͤulein v. Hagn: Christine, als Gastrolle.) Hierauf: Der Jurist und der Bauer, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von Rautenstrauch. (Fraͤulein v. Hagn: Rosine)

Montag. 14. Jan. Im Opernhause: Die Erholungsreise, Posse in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Ottavio Pinelli, gro⸗ ßes pantomimisches Ballet in 3 Abtheilungen. (Dlle. Therese Elsler: Giulietta. Dlle. Fanny Elsler: Amalie.)

Im Schauspielhause: 1) Malvina, ou: Un mariage d'in- clination, drame-vaudeville en 2 actes, Ju théatre du Gym- nase. par Scribe. 2) La reprise de: Le conscrit, vauderille comique en 1 acte.

(Kenigstaͤdtisches boezstezee

Sonntag, 13. Jan. Kuͤnstler⸗Liebe, oder: Die moderne Ga⸗ lathe, Lustspiel in 1 Akt, von F. W. Seidel. 1sat Diver⸗ timento uͤber Ungarische National⸗Lieder fuͤr die Violine mit Or⸗ chester⸗Begleitung, komponirt und vorgetragen vom Konzertmei⸗ ster Herrn Leon de Saint Lubin. Dann folgt: Gluͤckskind und Ungluͤcksvogel, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Die Nasen⸗Harmonika, eine komisch⸗musikalische Scene; Musik von Beyer. Zum Beschluß: Der Eckensteher Nante im Verhoͤr, ko⸗ mische Scene, arrangirt von Hrn. Beckmann. (Zu dieser Vor⸗ stellung werden auch Parterre⸗- und Gallerie⸗Billets im Billet⸗ Verkaufs⸗Bureau ausgegeben.)

Montag, 14. Jan. Der Kreuzritter in Aegypten, große heroische Oper in 4 Aufzuͤgen, nach dem Italiaͤnischen: I Crociato in Egitto; Musik vom Koͤnigl. Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer.

Neueste Nachbichten. Paris, 6. Jan. Der Koͤnig reiste, angekuüͤndigtermaßen, gestern Mittag, von den Herzogen von Orleans und von Ne⸗ mours und dem Prinzen von Joinville begleitet, nach Valen⸗ ciennes ab. Im Gefolge Sr. Majfestaͤt befinden sich die Adju⸗ tanten, Generale Bernard, Athalin, Gourgaud und Heymetz und der Oberst Houdetot.

Der Herzog von Choiseul ist nach der Nord⸗Graͤnze abge⸗ reist, um IJ. MM. den Koͤnig und die Koͤnigin der Belgier dort zu empfangen.

In der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer wurde zu⸗ voͤrderst eine Kommisston zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes wegen Abschaffung der Trauerfeier des 21. Januar ernannt; der Praͤsident waͤhlte hierzu folgende neun Mitglieder: die Herzoge von Bassano und von Mortemart, die Grafen Matthien Du⸗ mas, Philipp von Ségur, Siméon und von Tascher, den Ba⸗

ron von Barante und die Herren Augustin Périer und Ville⸗

main. Der Staatsrath Allent berichtete sodann uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Belagerungs⸗Zustandes. Er bemerkte, wie die Kommission sich vornehmlich mit denjenigen Bestimmun⸗ gen des Entwurfes, welche die Versetzung in den Belagerungs⸗ Zustand solcher Departements, Bezirke oder Kantone betraͤfen, in denen die oͤffentliche Ruhe durch offene Empoͤrung gestoͤrt wuͤrde, nicht habe einverstanden erklaͤren koͤnnen, indem diese Be⸗ stimmungen, ihrer Natur nach, zwar bloß polizeiliche Maßregeln, jedoch von der Art waͤren, daß die Volksfreiheiten dadurch be⸗ schraͤnkt werden wuͤrden. (Einen Auszug aus dem Gesetz Ent⸗ wurf, wie er von der Kommission modificirt worden, behalten wir uns auf morgen vor). Auf den Vorschlag des Praͤsidenten beschloß die Versammlung, sich mit diesem Gegenstande erst nach der Ruͤckkehr des Kriegs⸗Ministers, der den Koͤnig nach Lille be⸗ gleitet und an jener Diskussion Theil zu nehmen wuͤnscht, zu be⸗ schaͤftigen.

Die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer, die,

liches Versehen sich in der Folge nicht

wie alle Sonnabend⸗Sitzungen, den bei der Kammer eingegan⸗

genen Bittschriften gewidmet war, erhielt diesmal ein besonderes Interess⸗ dadurch, daß mehrere Petitionen zu Gunsten der Her 8 zogin von Berry zum Vortrag kamen. Zunaͤchst beschwerte sich Herr Gaulthier de Rumilly daruͤber, daß, dem Kammer Reglement zuwider, auf dem Bittschriften⸗Feuilleton die Einga⸗ ben in Betreff der Herzogin nicht einzeln specificirt worden seyen, was (bemerkte er) in dem vorliegenden Fall um so noth⸗ wendiger gewesen waͤre, als dieselben wesentlich von einander abwichen. Der Praͤsident fand diese Beschwerde vollkom⸗ men begruͤndet und sprach die Hoffnung aus, daß ein aͤhn⸗ 4- erneuern wuͤrde. Jetzt bestieg Herr Sappey die Redner⸗Buͤhne und hob in folgender Weise an: „Der Deputirten⸗Kammer sind eine große Menge von, theils unter einem, theils un⸗ ter mehreren Namen ausgefertigten, Petitionen in Betreff der Verhaftung und der Gefangenschaft der Herzogin von Verry, zugekommen. Die Bittschristen⸗Kommission ist der Meinung ge⸗ wesen, daß es angemessen sey, sie alle in einen und denselben Bericht zusammenzufassen, um Ihnen gleichzeitig die verschiede⸗ nen Gesichtspunkte angeben zu koͤnnen, aus denen die Bittsteller die auf diesen Gegenstand bezuͤglichen Fragen betrachten. Dee⸗ ser Bericht ist es, den ich Ihnen hiermit unterwerfe; ich rechne dabei auf die Nachsicht und das Wohlwollen der Kammer. Da die Natur des verhandelten Gegenstandes und der Styl, worin die meisten jener Biteschriften abgefaßt sind, mich im voraus er⸗ kennen ließen, daß die Berathung daruͤber leicht die Leidenschaf⸗ ten aufregen koͤnnte, so bin ich sorgsam darauf bedacht gewesen, die Analyse jener Bittschriften auf die bloßen Rechtsfragen, die sie hervorrufen moͤgen, zu beschraͤnken. Die Bittsteller selbst wer⸗ den diese Zuruͤckhaltung des Berichterstaͤtters nach Gebuͤhr zu wuͤrdigen wissen, indem die Besettigung einiger leiden schaftli⸗ chen oder gar unschicklichen Abschweifungen, die Ausdruͤcke, de⸗ ren sie sich bedient, milder und ertraͤglicher macht. Im Uebri⸗ gen, meine Herren, bin ich bei diesem Verfahren nur den Re⸗ geln der Klugheit und Vorsicht gefolgt, die wir Alle uns seit der gegenwaͤrtigen Session zur Richtschnur genommen haben.“ Nach dieser Einleitung berichtete Herr Sappey zuvoͤrderst uͤber die im Namen einzelner Personen eingereichten Petitionen. Es sind im Wesentlichen folgende: Der Graf von Calonne in Paris verlangt, daß die Kammer uͤber die Vorschlaͤge, welche die Re⸗ gierung ihr in Betreff der Herzogin machen moͤchte, zur Ta⸗ ges⸗Ordnung schreite. Der Graß von Tocqueville in Paris be⸗ streitet der Kammer das Recht, uͤber das Schicksal der Herzogin zu entscheiden. Der Vicomte von Beecdelièvre zu Puy (Departe⸗ ment der obern Loire) ersucht die Kammer, jede Proposition zu⸗ ruͤckzuweisen, die etwas Anderes als die Freilassung der Herzogin bezwecken moͤchte; zugleich bietet er sich als Geisel fuͤr Ihre Koͤnigl. Hoheit an. Herr von Barilenville in Leuvielle (Depar⸗ tement des Gers) verlangt, daß man die gesammte Nation uͤber folgende beide Fragen zu Rathe ziehe: „Hat die Herzogin ihre Rechte und Pflichten als Mutter verletzt, indem sie kam, um die Krone fuͤr ihren Sohn in Anspruch zu nehmen? Hatte sie dabei das Gluͤck oder das Ungluͤck des Landes im Sinne?“ Ein Herr Poutier zu Uzerches (Departement der Corrèze) troͤgt auf die sofortige Freilassung der Herzogin an; eben so ein Herr von Gasques zu Lirac (Departement des Gard). Der Advokat La⸗ hitte zu Pau bestreitet der Kammer das Recht, in dieser Sache zu entscheiden; auch glaubt er, daß sich im ganzen Lande keine Jury finden wuͤrde, die uͤber die Herzogin richtete. Demnach verlangt er, daß man die Prinzessin unverzuͤglich freilasse und uͤber die Graͤnze bringe. Ein Herr Lefoͤvre in Paris will im Gegentheil, daß die Kammer uͤber das Loos der Herzogin ent⸗ scheide und dabei die ihr schuldigen Ruͤcksichten mit der Sicher⸗ heit Frankreichs und der Ruhe der Vendée verschmelze. Man solle, aͤußerte er, ja nicht den Rathschlaͤgen derer folgen, die gern den Koͤnig der Franzosen durch ein blutiges Opfer in der⸗ selben Weise kompromittiren moͤchten, wie eine gewisse Partei Napoleon dadurch kompromittirt habe, daß sie ihn zur Hinrich⸗ tung des Herzogs von Enghien verleitet.“ Ein Herr von Rouville zu Pers traͤgt darauf an, daß man die Her⸗ zogin sofort nach England, Spanien oder Italien fuͤhre, und protestirt gegen jede andere Maßregel hinsichtlich ihrer. Ein Herr Mercier aus dem Departement des Doubs will dagegen, daß man die Herzogin als eine Geisel noch eine Zeit lang, und so lange die Sicherheit des Staates solches zu er⸗ heischen scheine, gefangen halte. Ein Herr Millard zu Dreux (Departement der Eure und Loire) protestirt gegen jede Maß⸗ regel, wodurch die Freiheit Ihro Koͤnigl. Hoheit beeintraͤchtigt wird. Ein Herr Parnoud zu Tarare (Departement des Rhone) spricht sich in demselben Sinne aus und behauptet, daß die Ge⸗ fangennehmung der Herzogin ganz Frankreich in Trauer versetzt habe. Der Berichterstatter ging hiernaͤchst zu den Collectiv⸗ Bittschriften uͤber; es waren folgende: Die Einwohner von Montpellier und der umliegenden Vemeinden geben den Wunsch zu erkennen, daß man die Nation uͤber das Loos der Herzogin befrage. Mehrere Gemeinden des Departements des Heérault schließen sich diesem Wunsche an. Andere von Rennes und von Lorgues (Var) protestiren gegen die Gefangennehmung der Herzogin, indem sie sich auf das Gesetz vom 10. April v. J. berufen, wodurch das Franzoͤsische Gebiet zwar den Mitgliedern des aͤltern Zwei⸗ ges der Bourbonen untersagt, jedoch auf die Uebertretung dieser Bestimmung keine Strafe gesetzt worden sey. Es bleibe hier⸗ nach nichts weiter uͤbrig, als die Prinzessin wieder uͤber die Graͤnze zu schaffen. Nach dieser Analyse der eingegangenen Petitionen trug Herr Sappey darauf an, diejenigen, worin das Prinzip der Juli⸗Revolution angegriffen worden, so wie diejeni⸗ gen, die augenscheinlich falsche Unterschriften truͤgen, dem Groß⸗ siegelbewahrer zu uͤberweisen, damit er wo moͤglich die Verfasser ermittele und gerichtlich belange, alle uͤbrige Petitionen aber durch die Tagesordnung zu beseitigen, indem nicht der Kammer das Recht zustehe, uͤber das Loos einer Gefangenen zu entschei⸗ den, der Regierung vielmehr, unter eigener Verantwortlichkeit, freie Hand in der Sache gelassen werden muͤsse. Dieser Antrag erregte eine große Bewegung in der Versammlung. Sofort bestteg der Minister der auswartigen Angelegenheiten die Redner buͤhne und sagte: „Wir benutzen mit Veragnuͤgen diesen Anlaß, um uns uͤber eine Frage von der hoͤchsten Wichtigkeit auszuspre⸗ chen. Wir haͤtten diese Frage schon selbst zur Sprache bringen koͤnnen, haben es aber vorgezogen damit zuruͤckzuhalten Als nach der Juli Revolution Karl X. verbannt wurde, erhob sich Niemand gegen diese Maßregel. Wir fanden unsere Rechtferti⸗ gung in der Nothwendigkeit und unsere Indemnilaͤts⸗Bill in der stillschweigenden Zustimmung der Kammern. 10. April v. J. hat jene Maßregel bestaͤtigt. mals die Anhaͤnger der vorigen Regierüna⸗ Sie sagten, daß man zuviel oder zu wenig gethan habe. Die Kammern erklar⸗ ten, daß die Krone Niemandes Eigenthum sey, und daß nur der einen Anspruch darauf habe, der sie mit der Zustimmung Aller erhalte und zum Wohle Aller trage. Einige Monate nach der , Verbannung Karls X. wurden vier seiner Minister vor den

Was sagten da⸗

Das Gesetz von