geülaben. Hiee erhob sich eine neue Frage. Karl X.,
o sagte man, hat fuͤr seine Minister gebuͤßt. Die Pairs⸗Kam⸗ mer aber ließ sich nicht in die Graͤnzen dieser beschraͤnkten Dia⸗ 8 lektik einengen. Die Deputirten⸗Kammer trat mit der Anklage hervor, und die Pairs⸗Kammer ergaͤnzte das Gesetz, indem sie ein neues schuf und in Anwendung brachte — ein Gesetz der Nothwendigkeit, dieser erste Staatsgrund, der sich uͤber die Hin⸗ dernisse, die man ihm entgegenstellt, hinwegsetzt, und nur vor der Vernunft, der Moral und der Gerechtigkeit innehaͤlt.“ Der Minister faßte hier die langen Diskussionen zusammen, die in beiden Kammern der Annahme des Gesetz⸗Entwurfes vom 10. April uͤber die Verbannung des aͤltern Zweiges der Bourbonen vorangingen. „Als,“ zußerte er, „Frankreich die Bourbonen verbannte, behandelte es sie als Feinde, nicht als undankbare Kinder. Zwischen den Bourbonen der aͤlteren Linie und Frank⸗ reich besteht ein Krieg auf Tod und Leben. Wir muͤssen unsere Feinde entwaffnen und sie in die Unmoͤglichkeit versetzen, uns ferner zu schaden.“ Herr von Broglie erinnerte darauf an en langen Aufenthalt der Herzogin von Berry in Frankreich, und an ihre Bemuͤhung, die Fackel des Buͤrgerkrieges anzuzuͤn⸗ den. Er versicherte, daß die Regierung unablaͤssig bemuͤht ge⸗ wesen sey, sich ihrer Person zu bemaͤchtigen, und daß, nachdem
iihr solches gelungen und nachdem sie sich uͤberzeugt, daß es fuͤr die Prinzessin gewissermaßen ein Beduͤrfniß sey, ein abenteuer⸗ liches Leben zu fuͤhren, der Regierung die Pflicht obliege, flie kuͤnftig dem Lande unschaͤdlich zu machen. Das Mi⸗ nisterium habe den Kammern schon fruͤher sein Verhal⸗ ten in dieser Angelegenheit auseinandersetzen wollen, und sey nur durch die Expedition von Antwerpen davon abgehalten worden; jetzt, wo diese Expedition so ruhmvoll beendigt worden, sey es bereit, sich in jede Art von Eroͤrterung hinsichtlich der Herzogin von Berry einzulassen. Man stelle zunaͤchst die Frage, weshalb die Prinzessin nicht den Gerichten uͤberwiesen wuͤrde? Indessen werde dieser Wunsch aufrichtig nur von denen gehegt,
ie eine Freisprechung der Gefangenen verlangten, und denen es,
att eines Urtheils, um eine Art von Komoöͤdie zu thun sey, in der sich die Entwickelung voraussehen lasse. Diese Aeußerung erregte lautes Murren in der Versammlung und zahlreiche Stim⸗ men riefen, dies sey ein leichtes Mittel, um sich uͤber alle Gesetze zu erheben. Der Minister fuhr fort: bei einem solchen Prozesse wuͤrde die ganze Existenz der Regie⸗ rung in Frage gestellt werden, indem es sich dabei ganz einfach um die Frage handele, ob die Herzogin wohl oder uͤbel daran gethan, sich gegen die jetzige Ordnung der Dinge aufzu⸗ lehnen. Man muͤsse mit Blindheit geschlagen seyn, wenn man die Gefahren nicht erkennen wolle, die mit einem solchen Pro⸗ zesse verknuͤpft waͤren. Niemand koͤnne im Ernste verlangen, daß die ganze Existenz einer Regierung von den Zufälligkeiten eines Erkenntnisses der Jury abhaͤngig gemacht werde. „Und wo“, fuͤgte der Minister hinzu, „wollte man den Prozeß ver⸗ handeln? Sehen Sie nicht schon im Geiste, wie die Feinde der Regierung sich an dem gewaͤhlten Orte, nicht zu Hunderten, nicht zu Tausenden, nein zu Hunderttausenden ein Rendezvous geben! (Lebhafte Unterbrechung. Mehrere Stimmen: „Welches un⸗ vorsichtige Gestaͤndniß!“ Mauguin: „Es wird dem Auslande sehr willkommen seyn!“ Sie sind Augenzeugen der Pa⸗ riser Unruhen gewesen; diese wuͤrden aber durchaus in keinem Betracht mehr gegen diejenigen kommen, die mit dem Erscheinen der Prinzessin vor einem Assisenhof verknuͤpft seyn wuͤrden. Mag hiernach die Kammer sich aussprechen und ihre
Ansicht bei. und stimmte fuͤr die Tagetordnung.
— “ Absichten zu erkennen geben. Die Regierung wird sich niemals der auf ihr lastenden Verantwortlichkeit entziehen.“ — Eine leb⸗ hafte Bewegung folgte auf diese Rede des Ministers. Gleich nach ihm ergriff Herr von Ludre das Wort. „Die Karlisti⸗ sche Partei“, aͤußerte er, „muß in der That einen großen Fonds von Frechheit besitzen, daß sie sich nicht scheut, in ihren gegen⸗ waͤrtigen Reclamationen auf dasselbe Prinzip der Volks⸗Sou⸗ verainetaͤt zu provoziren, das sie bestaͤndig mit Fuͤßen getreten hat. Dergleichen Reclamationen verdienen nichts als Verach⸗ tung.“ Bei diesen Worten wurde der Redner etwas ausgelacht. Er ließ sich indessen dadurch nicht abhalten, in seinen Ausfaͤllen
auf die Herzogin, die er die Prinzessin Karoline von Neapel
nannte, fortzufahren. Man solle, meinte er, endlich der Em⸗ pfindelei entsagen und der Gerechtigkeit ihren Lauf lassen. Die Charte erklaͤre den Koͤnig allein fuůͤr unverletzlich. Er stimme hiernach fuͤr die Ueberweisung der saͤmmtlichen Bittschriften an den Großsiegelbewahrer unter der ausdruͤcklichen Aufgabe, daß er die Gesetze des Landes vollziehen lasse. Herr v. Bricque⸗ ville sprach in demselben Sinne. „Frankreich“, aͤußerte er, „will den Grundsaͤtzen der Juli⸗Revolution Achtung verschaffen; um aber diesen Zweck zu erreichen, muß es auch die Gesetze re⸗ spektiren lassen, die durch die Revolution geschaffen und von dem Koͤnige beschworen worden sind. Es muͤssen die geeignetsten Maßregeln getroffen werden, um das Interesse des Landes mit der National⸗Ehre zu verschmelzen.“ Herr Cabet trat dieser Nach ihm bestieg Herr Berryer die Rednerbuͤhne
die von den Bittstellern angefuͤhrten Gruͤnde mich nicht lebhaft ergriffen haͤtten. Die Kammer darf aber die Verantwortlichkeit fuͤr dasjenige, was die Minister beschließen werden, nicht thei⸗ len. Moͤgen sie thun, was sie fuͤr gut finden; nur ersuche ich Sie, sich nicht durch die Gegenwart verblenden zu lassen, sondern huͤbsch an die Zukunft zu denken, und die Geschichte Frankreichs nie aus dem Gedaͤchtniß zu verlieren.“ Der Handels⸗Minister (jetzt Herr Thiers) hielt einen langen Vortrag, worin er die Nothwendigkeit darzuthun sich bemuͤhte, die bei der Kammer ein⸗ gelaufenen Bittschriften durch die Tagesordnung zu beseitigen. Ueber den Vorschlag, die Herzogin vor eine Jury zu stellen, aͤußerte er sich folgendermaßen: „Ein solcher Prozeß wuͤrde eben so beklagenswerth, als der (des Herrn Berryer) in Blois seyn; wir wuͤrden bloß Zeugen einer aͤrgerlichen Freisprechung abgeben. Wohl weiß ich, daß die Regierung sich uͤber die Irrthuͤmer der
Justiz erheben kann; aber die oͤffentliche Freisprechung der Herzogin V
von Berry wuͤrde eine glaͤnzende Niederlage fuͤrzunsere Regierung seyn, nicht zu gedenken, daß der Prozeß selbst für die Ruhe des Landes gefaͤhrlich werden koͤnnte.“ Den Schluß der Debatte machte Hr. Odillon⸗Barrot. „Meine Ueberzeugung“, sagte er, „ist, daß eine gesetzliche Regierung sich niemals schwaͤcht, wenn sie die Gesetze achtet, und daß das jetzige Ministerium so⸗ nach die ganze Kraft unserer Regierung gar nicht kennt, wenn es sich scheut, die Herzogin von Berry, wenn auch nicht vor eine Jury, doch vor die Pairs⸗Kammer zu stel⸗ len. Ich meinerseits wuͤrde ein solches Verfahren durch⸗ aus nicht fuͤrchten.“ — Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurden die Antraͤge der Kommission mit starker Stimmen⸗ Mehrheit angenommen. Demnach sind die unziemlichen, so wie die mirt falschen Unterschriften versehenen Petitionen dem Großsiegelbewahrer uͤberwiesen, alle uͤbrigen aber durch die Tagesordnung beseitigt worden, um der Regierung in
dieser Angelegenheit unter eigener Verantwortlichkeit freie Hand
„Nicht“, aͤußerte er, „daß
n lassen. Die Versammlung trennte sich erst ge 129
Der heutige Moniteur bringt folgende, zum Theit von den Blaͤttern angekuͤndigte, Veraͤnderungen im diß schen Corps: Der Graf von Sainte⸗Aulaire ist zum Bon in Wien, der Marschall Marquis Maison zum Botscha St. Petersburg, der Baran Durand de Mareuil zum B. ter in Neapel, der Marquis Fay de la Tour⸗Maubon Botschafter in Rom, Herr C. Bresson zum Gesandten i lin, Graf von Vaudreuil zum Gesandten in Muͤnchen, de zog von Montebello zum Gesandten in Kopenhagen, der von St. Priest zum Gesandten in Rio⸗Janeiro, der Ban Talleyrand, Herr Bellocq und Graf von Mornay sind nister⸗-Residenten in Florenz, bei den Hanse⸗Staͤdten Karlsruhe und Herr von Bussidres zum Geschaͤftstrez Darmstadt ernannt worden.
Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom Aten d. M. Kommission mit der Revision der bestehenden Gesetzgebun das Pensionswesen beauftragt worden. Praͤsident der 8. sion ist der Pair, Graf v. Berenger, Mitglieder derselb die Deputirten Lepelletier⸗d'Aulnay, Gouin, Gravier, die Staatsraͤthe Boursaint und Fleury de Chaboulon, quetenmeister Martineau des Chenez und Vicomte Germin die Herren Houard, Chef des Pensions⸗Bureau's im Ministerium, und Billig, ehemaliges Mitglied der Kom fuͤr die Entschaͤdigung der Emigranten.
Der zum Botschafter in Konstantinopel ernannte Vn miral Roussin ist auf seinen Posten abgegangen.
Die Akademie der schoͤnen Kuͤnste hat den Bildhauer in Berlin statt des verstorbenen Alvarez und den Kupfn Toschi in Parma an die Stelle des mit Tode abgege Longhi zu ihren auswaͤrtigen Mitgliedern ernannt, und beide Wahlen bereits die Koͤnigl. Genehmigung erhalten.
Fast saͤmmtliche hier erscheinende royalistische Blaͤtter, lich die Gazette de France, die Quotidienne, der Cou lEurope und der Revenant wurden gestern wegen ihn richts uͤber den Besuch, den eine Anzahl junger Leug
Vicomte v. Chateaubriand abgestattet hat, in Beschlag; men. Dasselbe Schicksal traf das Karlistische Journal „lat wegen eines Artikels, der die Ueberschrift fuͤhrte: „M Ihr Sohn ist mein Koͤnig.“
Der Marquis von Douro, Sohn des Herzogs von lington, befindet sich seit gestern hier.
Der Arzt Bouvet, Verfasser einer Broschuͤre, die del „Republik und Monarchie“ fuͤhrt, ist gestern von dem Assisenhofe wegen Aufreizung zu Haß und Verachtung die Regierung zu vierteljaͤhriger Haft und einer Gelcostra 300 Fr. verurtheilt worden.
Frankfurt a. M., 9. Jan. Oesterr. 5 proc. Metal 88 ¼. 4proc. 77 ¼. 77 ½. 2 proc. 45 ½. G. 1proc. 19½. Br. Actien 1399.1396. Part.⸗Obl. 129 ½. 129 ¼. Loose zu 100 fl 190 ¼. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 79. G. Poln. Loose 58. 57
12 “
Bekanntmachungen.
Allgemeiner Anz
dans cet article.
eiger fuͤr die Preußischen Staaten. So wie wir die feinere Weltsitte, den bessern Cet avantage, que n'offre aucun des
nach Ablieferung jedes Heftes. Auch werden!
— — 2 F—g—
, eEehieral⸗Citzteien.
Auf den Antrag der Mutter des seit dem Jahre 1207 aus dem hiesigen Armenhause sich heimlich ent⸗ fernten, fruͤher hier gewesenen Kaufmanns Gottfried Emler, wird derselbe oder die von ihm etwa zuruͤck⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hier⸗ durch vorgeladen, spaͤtestens in termino den 24. Febr. 1833, Vormittags um 10 Uhr, auf unserer Gerichtsstube hierselbst sich entweder schrift⸗ lich oder personlich zu melden, oder es wird bei dessen Ausbleiben derselbe fuͤr todt erklaͤrt werden.
Creuzburg, den 22. April 1832.
Kinigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgeericht.
Edietal⸗Citation.
Alle und jede, welche an dem Vermoͤgen des hiesi⸗ gen Kaufmanns Julius Theodor Kuhfahl, woruͤber der Concursz eroͤffnet worden, Anspruͤche zu haben vermei⸗ nen, werden hierdurch vorgeladen, innerhalb drei Mo⸗ naten, und spaͤtestens in dem auf
den 21. Februar 1833, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Re⸗ ferendarius Locs an hiesiger Landgerichtsstelle anberaum⸗ ten Liquidations⸗Termine entweder in Person, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und Informa⸗ tion versehenen hiesigen Justiz⸗Commissarius, von de⸗ nen den hiesigen Orts⸗Unbekannten die Herren Justiz⸗ Commissarien Sagetot, Reichard, Dr. Hadelich und Dy. Koch sen. vorgeschlagen werden, zu erscheinen, den Betrag und die Art der Forderungen anzuzeigen, die Beweismittel beizubringen, und hiernaͤchst die weiteren Verfuͤgungen zu erwarten.
Bei ihrem Außenbleiben im Termine und bei bis dahin unterlassener Anmeldung ihrer Anspruͤche aber haben dieselben zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen etwa⸗ nigen Forderungen an die Concurs⸗Masse praͤcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die üͤbrigen Creditoren auferlegt werden wird.
Erfurt, den 25. Oktober 1832.
Koͤnigl. Preuß Landgericht.
—’
Literarische Anzeigen.
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Allgemeiner
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rédigé par Auguste Gathy. Ce journal se compose de pièces inédites et de mor- ceaux extraits des meilleurs ouvrages nouveaux. Son but est 4'offrir une collection choisie au littérateur,
un délassement agréable à l'hemme d'affaires, une lecture utile à la jeunesse et aux personues qui cher- chent les moyens de se fortisier dans la langue frangaise. Le premier article de chacune des feuilles est eonzacré à la critique littéraire; de manière que, pour former T'histoire complète de la litterature frangalse comparée
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autres jeurnaux, donnera à ce recueil une valeur réelle, un intérêt durable. Prix d'abonnement pour l'annèe. Hambourg, Décembre 1832. Hoffmann 4& Campe. Bestellungen nimmt an C. H. Jonas, Schloßfreiheit Nr. 9.
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Diese der Foͤrderung deutschen Sinnes gewidmeten Blaͤtter erscheinen in unbestimmten Zeitraͤumen (12 bis 24 Blaͤtter im Laufe eines Jahres) nach Maaßgabe der mehr oder minder beifaͤlligen Aufnahme, und sind durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Wer sich zur Annahme von 12 aufeinander folgenden Blaͤttern, die
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Redakteur: August Sundelin.
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Montag den 14ten
Nachrichten. EECqe.8.
ennim achulmng. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben zu befehlen geruht, daß das ngs⸗ und Ordens⸗Fest in diesem Jahre am 20sten d. M. t werden soll. Der beschraͤnkte Raum gestattet nur die senheit der Herren Ritter und Inhaber Koͤniglicher Orden hrenzeichen, welche ausdruͤcklich dazu und zur Koͤniglichen Einladungen erhalten werden. “ Berlin, den 14. Januar 1833. Koͤnigliche General⸗Ordens⸗
Amtliche
Fvonik des
Kommission. Keigmitmachung. Auf Befehl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs wird die Feier des ngs⸗ und Ordens⸗Festes am 20sten d. M. stattfinden. In dieser Allerhoͤchsten Bestimmung werden die in Berlin an⸗ den Besitzer Koͤniglicher Ehrenzeichen, welche nicht im akti⸗ Nilitair⸗Dienst stehen, so wie die, welche nicht im Staats⸗ angestellt sind, hierdurch aufgefordert, am 15ten d. M. in Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags ureau der General⸗Ordens⸗Kommission, Friedrichs⸗Straße 39, ihren Namen, Charakter, die Ehrenzeichen, welche ih⸗ erliehen sind, und ihre Wohnung persoͤnlich oder schriftlich eigen. 6 C1“ Koͤnigliche General⸗Ordens⸗Kommission. 8 Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung 1t u Koͤln ist an die Stelle des nunmehrigen Dom⸗Kapitu⸗ Iven der bisherige Land⸗Dechant und Pfarrer Klein zu meln zum Hauptpfarrer erster Klasse an St. Martin in ernannt worden.
Durchgereist: Der Koͤnigl. Niederlaͤndische Kabinets⸗ er Ginot, aus dem Haag kommend, nach St. Pe⸗
rg.
Zeitungs⸗Nachrich Ausland.
— CECiCi 9 St. Petersburg, 4. Jan. Se. Majestaͤt der Kaiser ha⸗ bem General⸗Lieutenant Rautenstrauch, zur Bezeigung Aller⸗ ihrer Zufriedenheit mit dessen ausgezeichnet eifrigem Dienst, igmantenen Insignien des St. Alexander Newski⸗Ordens
hen. Durch Tagesbefehl vom 30sten v. M. haben Se. Majestaͤt Wirklichen Staatsrath Murawieff zum General⸗Major in Suite ernannt; derselbe behaͤlt jedoch seinen Posten als Gouverneur von Grodno, mit Hinzufuͤgung der Rechte
Kriegs⸗Gouverneurs der Stadt Grodno unter den unmit⸗ aren Befehlen des General⸗Gouverneurs von Wilna, Grodno
Bialystock. inem Allerhoͤchsten Ukas vom 19ten v. M. zufolge, sollen zchter von Militairs des Unter⸗Kommando's und der Mann⸗ der Land⸗ und See⸗Truppen, wenn sie Vater oder Mut⸗ rlieren, von ihrem zartesten Alter an bis zum 14ten Jahre s Erziehungshaus zu Moskau aufgenommen, daselbst er⸗ und unterrichtet, dann in Anstalten oder bei Privat⸗Per⸗ in Dienste gegeben, im Fall der Verheirathung ausge⸗ t und uͤberhaupt in Allem den uͤbrigen Zoͤglingen des Er⸗ gshauses gleichgehalten e nur sind ihre Namen in esonderes Buch einzuregistriren. A. 26. Zeh tber ltars in Abo der Erzbischof Dr. Jakob roͤm, ehemaliger Pro⸗Kanzler der Universitaͤt, in einem von 77 Jahren. Man v aus Leowo (in Bessarabien) vom 13. De⸗ r: „Wiewohl Bessarabien zu Rußlands heißem Erdstrich t, so zeigte sich doch der letzte Sommer im Ganzen wenig den Sommern unserer nordischen Hauptstadt verschieden, ß im Anfange des Zuli⸗Monats die Hitze nur zweimal 28°0 R. war. An einem jener Tage sfiel in Leowo nach en⸗Untergang ein Heer von kleinen Kaͤferchen aus der welches auf den Daͤchern und anderen harten Koͤrpern ein assel, gleich dem Hagel, hervorbrachte. Im Uebrigen waren ing und Sommer, bei bestaͤndigen, groͤßtentheils aus Nor⸗ vehenden Winden, kalt und trocken. Zu Anfang Septem⸗ wurde die Kaͤlte empfindlicher, am 12ten fror es — etwas bdiese Zeit hier Unerhoͤrtes so stark, daß die Weinstöͤcke litten und die Einwohner genoͤthigt waren, die Trauben un⸗
u lesen, daher sie nur sauren Wein und fast drei Viertel
zer als sonst erhalten haben. Der Pruth war so ange⸗ llen, daß er am 15. September aus den Ufern trat und große Strecke entlang Wohnungen verheerte und Vorraͤthe rte. d dauerten fort. Im Novembevr stellte sich eine anhaltende ein und bei dem heftigen Froste, am 12ten (24sten) und den fol⸗ n Tagen, vom Nordwinde begleitet, bedeckte sich der Pruth, achtet seiner reißenden Stroͤmung, mit Eis. Am l8ten fiel s Schnee und der Frost ließ nur wenig nach. Am 22sten 23sten wurde es bedeutend waͤrmer, der Wind wehte einige aus Osten und ließ am 23sten Abends voͤllig nach. Um halb hr Morgens am 24. Nov. (6. Dez.) verkuͤndete ein heftiges irdisches Rollen das Nahen einer Erd⸗Erschuͤtterung und zwei drei Sekunden spaͤter kam Alles in Bewegung: die Thuͤren und ausgeraͤthe erbebten, was von Glas und Metall war, klirrte toͤnte, die Hunde der ganzen Umgegend erhoben ihr Gebell. ersten Getoͤse bis zum Ende der Erd⸗Erschuͤtterung verstri⸗ wohl 30 Sekunden. Darauf ward es draußen warm und
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aus Suͤd⸗West und eben daher, wie es schien, auch der Erdstoß.
fortwaͤhrende Regen gefror, indem er die Erde erreichte und in
ster ankuͤndigen, in den Tuilerieen große Feste stattfinden.
Im O wurde es waͤrmer, allein Duͤrre und — G — Im Oktober w 1 ganze Nachkommenschaft desjenigen kondemnirt, der, jenem Ge⸗
stil, und das Wetter gegen Morgen feucht. Der Wind kam Am 95. Rovember aber blies ein scharfer Nordwind, der stets
wenigen Stunden bedeckte sich der Boden mit einer Eisrinde. Am 28sten nach 8 Uhr Morgens ertoͤnte abermals ein unterirdi⸗ scher Donnerschlag und hallte beinahe zwei Sekunden nach. Es ist zu bemerken, daß hier jaͤhrlich eine Erd⸗Erschuͤtterung und fast immer um dieselbe Zeit sich ereignet.“
Polen.
Warschau, 8. Jan. Se. Kaiserl. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Kammerherrn, Joseph Tymowski, zum Staats⸗Secretair beim Administrations⸗Rath des Koͤnigreichs Polen ernannt.
Vorgestern, als am ersten Weihnachts⸗Feiertage nach dem Griechischen Kalender, war in der Schloßkapelle festlicher Got⸗ tesdienst, dem der Fuͤrst⸗Statthalter, die Generale, Beamten und Offiziere beiwohnten. Am Schluß desselben wurde, nach der Ver⸗ ordnung des Kaisers Alexander, glorreichen Andenkens, das jaͤhr⸗ lich an diesem Tage wiederholte Tedeum als Dank fuͤr die im Jahre 1812 erfolgte Besiegung von Rußlands Feinden abgesun⸗ gen. Abends hatte der Adel der Stadt Warschau dem Fuͤrsten Pastewitsch zu Ehren einen glaͤnzenden Ball im hiesigen Res⸗ sourcen⸗Lokal veranstaltet, an dem 600 Personen Theil nahmen. Die Gemahlinnen des Stadt⸗Praͤsidenten Laszezynski und des Banquter Scholz machten die Wirthinnen; mit der Ersteren er⸗ oͤffnete der Fuͤrst Statthalter den Ball, und die Fuͤrstin folgte mit dem Praͤsidenten. Das Thema der zu dieser Gelegenheit neu komponirten Polonaise war einem Kaukasischen Volksliede entlehnt. Um halb 12 Uhr begabh man sich zu Tische; waͤhrend der Tafelzeit wurden von dem Orchester mehrere der schoͤnsten Ouverturen ausgefuͤhrt. Um halb 1 Uhr begann der Tanz von neuem und dauerte bis gegen Morgen.
Der Administrations⸗Rath hat den Professor an der ehemali⸗ gen Warschauer Universitaͤt, Romuald Hube, als Prokurator bei dem Kriminal⸗Gericht der Wojewodschaften Masovien und Kalisch
Franktesch.
Paris, 6. Jan. Unmittelbar nach der Ruͤckkehr des Koͤ⸗ nigs von der Nord⸗Armee werden, wie die ministeriellen Blaͤt⸗
Der Marschall Soult wird sich heute oder morgen eben⸗ falls nach dem Departement des Nordens begeben und den Koͤnig in St. Quentin oder in Cambrai einholen.
Aus den interessanten Verhandlungen der Deputirten⸗Kam⸗ mer uͤber die, auf die Herzogin von Berry bezuͤglichen, Petitio⸗ nen holen wir noch Einiges nach. Da alle drei Parteien, in welche Frankreich gegenwaͤrtig getheilt ist, naͤmlich die Ropalisten, die richtige Mitte und die linke Seite, durch ihre ausgezeichnet⸗ sten Redner, die Herren Berryer, Thiers und Odilon⸗Barrot bei diesen Debatten repraͤsentirt wurden, so duͤrfte es angemes⸗ sen seyn, aus den Vortraͤgen derselben einen das Wesentliche zu⸗ sammenfassenden Auszug zu geben. Herr Berryer, der nach Herrn von Bricqueville das Wort erhielt, aͤußerte sich folgen⸗ dermaßen: „Meine Herren, ich unterstuͤtze den Antrag Ihrer Kommission, insoweit er die Beseitigung der vorliegenden Peti⸗ tionen durch die Tages⸗Ordnung betrifft. Zwar haben die von den Bittstellern ausgesprochenen Gesinnungen die lebhafteste Theil⸗ nahme bei mir erregt; die außergesetzliche Lage der Herzogin von Berry, die Abweisung derer, die sich um die Ehre bewarben, ihr 2 dienen, nahmen mein Interesse in Anspruch, und ich war ebenfalls im Begriff, die Kammer zu bitten, bei dem Ministerium darauf anzutragen, daß dieser sonderbaren Stellung der Prinzessin ein Ende gemacht werde. Aber Ruͤcksichten von nicht minderem Ge⸗ wicht haben mich die Nothwendigkeit fuͤhlen lassen, der Ansicht der Kommission, daß hier keine Entscheidung moͤglich sey, beizu⸗ treten, — eine Meinung, in der ich durch die Rede des Mini⸗ sters der auswaͤrtigen Angelegenheiten noch bestaͤrkt worden bin. Der Minister ist die Ereignisse der Juli⸗Revolution durchgegan⸗ gen; der erste Akt dieser Revolution war der Beschluß, der nicht in der Kammer (denn diese war noch nicht im Stande, zu be⸗ rathschlagen), sondern in einem Privat⸗Kabinet gefaßt wurde, eine ganze Familie, ohne Gesetz, ohne irgend eine Debatte, von Franzoͤsischem Gebiete zu verbannen. (Lebhaftes Murren.) Herr Berryer: „Ich bitte um Ihre ganze Aufmerksamkeit; meine persoͤnliche Neigung und meine politische Peee ste⸗ hen im engsten Zusammenhange mit dieser Frage.“ (Meh⸗ Stimmen: Und ihre Eide?) Herr Berryer: „Ueber diese Frage werde ich mich ein ander Mal aussprechen; ich fahre fort: Der erste Akt der Revolution war, nach der eigenen Aeußerung des Ministers, eine Verletzung der Charte und aller bestehenden Gesetze, die, nach seiner Ansicht, durch die Nothwendigkeit, das gebieterischste aller Gesetze, herbeigefuͤhrt wurde. Der zweite Akt war der im Schoße der Kammer ge⸗ faßte Beschluß, den aͤlteren Zweig der Bourbonen auf ewige Zeiten vom Throne auszuschließen. Man hat nicht nur den Koͤnig verurtheilt und dadurch das Prinzip der Unverantwort⸗ lichkeit, welches das Grundgesetz Frankreichs war, verletzt, sondern auch den Unschuldigen; man hat die kuͤnftigen Geschlechter, die
setze gemaͤß, nicht schuldig seyn konnte. Der dritte Akt war die Verurtheilung der Minister; obgleich kein Gesetz auf sie an⸗ wendbar war, wurden sie kondemnirt. Der Minister giebt zu⸗ daß dies willkuͤrlich war, daß die Pairs dabei zugleich Ge etz⸗ geber und Richter waren, aber er findet die Rechtfertigung in der Nothwendigkeit. Wir haben der politischen Nothwendig⸗ keit nachgegeben, sagen die Minister. Diese Nothwendigkeit ist aber auch der Grund aller Tyrannei; von Gehorsam zu Gehor⸗ sam wuͤrde sie uns zum Despotismus fuͤhren. Es ist Zeit, eine Bahn zu verlassen, auf der bereits so viele Prinzipien verletzt worden sind. Und dennoch schlaͤgt man uns heute eine neue
vorhandene Gesetze richten sollen, und beruft sich abermals auf jene politische Nothwendigkeit. Wollen Sie sich noch einmal in den Willen der Regierung fuͤgen, meine Herren? Die Er⸗ S des Ministers von dem, was am 7. August 1830 geschehen ist, muß Sie uͤber Ihr Verhaͤltniß zu der Herzo⸗ gin von Berry ins Klare gebracht haben. Die Herzogin repraͤsentirt ein vor dem 7. August bestandenes Prinzip, und wenn Sie, als Revpraͤsentanten eines anderen Prinzips, uͤber sie
richten wollen, so koͤnnen Sie es nicht im Ernste thun; denn Sie
koͤnnen das Prinzip, welches Sie angenommen und das Prin⸗ zip, welches Sie verworfen haben, nicht gegen einander in die Wagschaale legen; Sie haben im voraus eine bestimmte Partei ergriffen und koͤnnen also daruͤber nicht entscheiden. Es handelt sich hier nur um eine faktische Frage, nur um die zu treffenden Vorsichts Maßregeln; die Regierung ist es sich selbst, sie ist es ihrer Erhaltung schuldig, sich zu sichern, und sie handelt hierin unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit. Aus diesen Gruͤnden stimme ich fuͤr die Tagesordnung: die Ueberweisung an den Mi⸗ nister wuͤrde zwecklos seyn. Man kann die Herzogin nicht rich⸗ ten, und wollte man sie dennoch richten, so wuͤrde das Recht der jetzi⸗ gen Regierung selbst damit vor Gericht gestellt werden. Mit vielem Scharfsinn, ich muß es einraͤumen, und mit großer Offenheit hat der Minister die Sache in dieser Weise hingestellt. Ich fuͤr mein Theil stelle die Frage nicht auf dieses Gebiet, sondern sage nur, daß zu einem Urtheile eine Jurisdiction und ein Ge⸗ setz nothwendig sind, denen der Angeklagte unterworfen ist; ist er aber der Jurisdiction des Souverains nicht unterworfen, so kann er nicht gerichtet werden, denn man wird nicht zwoͤlf Ge⸗ schworne finden, welche entscheiden werden, die Herzogin von Berry sey eine Rebellin gegen Ludwig Philipp gewesen. Man hat davon gesprochen, die Herzogin von der Pairs⸗Kammer richten zu lassen. Aber wozu diese außerordentliche Jurisdic⸗ tion? Liegt darin eine Anerkennung des Ranges der Angeklag⸗ ten und kann sie, wenn man diesen anerkennen will, gerichtet werden? Ich schweige von den Gefuͤhlen, die mich bei dem Ge⸗ danken bestuͤrmen, die Herzogin von Berry vor dieselbe Barre gefuͤhrt zu sehen, vor welcher Louvel stand.“ (Stimmen von der aͤußersten Rechten und Linken: „Sie soll von einem Assisen⸗ ofe gerichtet werden; die Jury mag entscheiden.“) Herr „Man will also, daß der letzte Akt der furchtbaren, der ungeheuren Tragoͤdie, in welcher die Bourbonen des aͤlte⸗ ren Zweiges die Haupt⸗Figuren sind, da aufgefuͤhrt werde, wo der erste Akt gespielt wurde? Lassen Sie uns die gewoͤhnlichen und außerordentlichen Gerichte beseitigen; denn es handelt sich hier um keine juristische Frage; das gemeine Recht kann nicht angewendet werden, und ein Ausnahme⸗Gesetz ist nicht vorhan⸗ den; die Ueberweisung an den Minister wuͤrde also zwecklos seyn. Oder will man etwa durch diese Ueberweisung das in der Verordnung vom 8. November versprochene Gesetz verlan⸗ gen? Ich halte es nicht der Wuͤrde der Kammer fuͤr angemessen, die Vorlegung eines Gesetz⸗Entwurfes zu begehren, der, mit welcher Geschicklichkeit die Redacteure ihn auch abfassen moͤchten, doch immer eine Entscheidung uͤber eine bekannte Person und üͤber ein be⸗ stimmtes Faktum seyn wuͤrde. Ich weiß wohl, daß man dabei wieder von der politischen Nothwendigkeit sprechen wuͤrde; aber mit dergleichen Worten und Gruͤnden hat der Konvent sich eine unheilvolle und blutige Bahn eroͤffnet. Man will noch einen andern Gesichtspunkt geltend machen und die Sache als eine Kriegsfrage betrachtet wissen; dergleichen Fragen gehoͤren aber ebenfalls vor die vollziehende, nicht vor die gesetzgebende Gewalt. Ich verlange nicht von den Ministern, daß sie nur auf die Stimmen zu Gunsten der Herzogin von Berry hoͤren sollen, aber ich sordere sie auf, sich von den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden nicht verblenden zu lassen und an die Zukunft, so wie an die Geschichte zu denken. Die Verantwortlichkeit fuͤr den Schritt, den sie zu thun im Begriff stehen, faͤllt auf sie zuruͤck; die Kammer kann dieselbe nicht theilen; ich stimme daher fuͤr die Tagesordnung.“— Herr Thiers sprach sich etwa folgendermaßen aus: „Der Mi⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat Ihnen bereits die Ansichten der Regierung uͤber den wichtigen Gegenstand, der uns beschaͤftigt, auseinandergesetzt; er hat Ihnen gesagt, zu welchem Zwecke und mit mit welchem Rechte die Regierung die Herzogin von Berry habe verhaften lassen. Die Herzogin hatte das Ge⸗ setz uͤbertreten, das sie und ihre Familie dazu verdammt, in der Fremde ihr Leben zu beschließen; sie ist an unserer Kuͤste gelan⸗ det, um den Buͤrgerkrieg anzuzuͤnden. Gluͤcklicherweise ist ihr Plan mißlungen und sie selbst ist in Gefangenschaft gerathen. Von diesem Augenblicke an war es unsere Absicht, nicht die Ver⸗ antwortlichkeit fuͤr diese Maßregel auf die Kammer zu waͤlzen, sondern uns offen daruͤber gegen sie auszuspre⸗ chen. Das Ministerium scheut diese Verantwortlichkeit nicht; denn es glaubt unbedingt an die Dauer der jetzigen Regierung. Wir befinden uns zweien Parteien gegenuͤber: die eine betrachtet die Regierung nur als eine faktische und bestrei⸗ tet ihr das Recht, uͤber die Herzogin zu richten; die andere ver⸗ sicht das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetze und verlangt, daß man die Herzogin vor die Gerichte verweise. Der ersteren Partei antworten wir, daß, wenn die Regierung auch bloß eine faktische waͤre, sie nichtsdestoweniger, wie jedes lebende Wesen, das Recht haben wuͤrde, sich zu vertheidigen und ihrer Feinde zu bemaͤchtigen. Nach meiner Ansicht aber ist diese Regierung auch eine rechtmäaͤßige, denn sie beruht auf dem Willen der gan⸗ zen Nation.“ Der Minister hielt hier der Juli⸗Revolution eine sehr ausfuͤhrliche Lobrede und ergoß sich zugleich in bitteren Ta⸗ del uͤber die vorige Dynastie. „Die andere Partei“, fuhr er sodann fort, „beruft sich auf die Gleichheit vor dem Ge⸗ setze. Ja, in einem gesetzlich geordneten monarchischen Staate sind wir Alle vor dem Gesetze gleich. Doch giebt es Existenzen, fuͤr welche das gemeine Gesetz nicht genuͤgt. Wir haben einen unverletzlichen Koͤnig; fuͤr die Koͤnigl. Familie besteht die Erb⸗ lichkeit des Thrones, das Erstgeburts⸗Recht und die Befugniß, Majorate zu stiften. Vermaͤhlen die Kinder dieser Familie sich,
werden sie uͤberdies von Ihnen ausgestattet. Aus diesem
Prinzipi ; daß Verletzung jener Prinzipien vor; man verlangt von uns, wir uͤber das Schicksal einer Gefangenen entscheiden, sie ohne
9 2 nam ergiebt sich, daß die Bedingungen der Existenz der Koͤnigl.