1833 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die Union kommt heute auf die (gestern erwaͤhnte) An⸗ gelegenheit hinsichtlich der protestirten Obligationen der Anleihe von 12 Millionen zuruͤck, und erklaͤrt, daß die Herren von Roth⸗ schild am 1. Januar die Zahlungen geleistet haͤtten, welche faͤllig gewesen waͤren; daß sie aber, statt baares Geld zu senden, eine Summe von 2,500,000 Fl. in Obligationen des Schatzes remit⸗ tirt haͤtten. „Gerechtigkeit gegen Jedermann“, fuͤgt der Lynx hinzu, „die Herren von Rothschild haben ihre Verpflichtungen erfuͤllt; aber wie geht es zu, daß sie eine Gegen⸗Rechnung machen konnten? Armes Belgien, bist Du bald elend genug?!“ Bei der Ruͤckkunft auf die Franzoͤsische Graͤnze bot der Ge⸗ neral Sebastiani dem Haupt⸗Zoll⸗Empfaͤnger an, er moͤchte die Tornister der Soldaten seiner Division untersuchen lassen. „Ge⸗ neral’, antwortete der Empfaͤnger, „wir glauben, daß Ihre Tapferen nur mit Lorbeern beladen sind. Das ist keine Con⸗ rebande.“ 1 Vorgestern Abend waͤre ein ziemlich gutgekleideter Mensch, welcher in der Gegend des großen Platzes schrie: „Es leben die Hollaͤnder, es lebe der Koͤnig Wilhelm!“ vom Poͤbel erschlagen worden, wenn die Wache vom Amigo nicht dazwischen gekom⸗ nen waͤre, um ihn den Wuͤthenden zu entziehen. Er ward mit zerrissenen Kleidern auf die große Wache gebracht. E . 9 Schweden und Norwegen.

Stockholm, 4. Januar. Es sind zwei neue Protokolle in der Hochverraths⸗Sache vom 11. und 19. Dez. mitgetheilt worden. Das erste ist von keinem Interesse; aus dem zweiten erhellt, daß der Landshoͤsding in Halland dem Hof⸗Gerichte zu erkennen gegeben, Freiherr von Duͤben habe im vorigen Som⸗ mer eine große Sammlung von Bildnissen des Prinzen Gustav Wasa daselbst (in Halland) vorgezeigt, und auch eins derselben, vom Prof. Konik lithographirt, einem dort wohnhaften Militair zum Geschenk verehrt, welches Portrait der Landshoͤfding an das Hof⸗Gericht eingesandt hatte. Auch der Revisions⸗Secretair, Freiherr Boye, ist wiederum verhoͤrt worden, um Auf⸗ schluß zu ertheilen, ob der Freiherr von Duͤben geaͤußert, daß er Communicationen mit der vormaligen Koͤniglichen Familie oder dem Prinzen Gustav gehabt, oder irgend einige Dobkumente oder Papiere aufgezeigt habe, aus denen man auf eine solche Communicäation schließen koͤnne. Der Freiherr Boye antwortete hierauf, er habe zwar zuweilen mit dem Frei⸗ herrn von Duͤben uͤber politische Gegenstaͤnde gesprochen, da die⸗ ses aber immer unter vier Augen gewesen, so stelle er dem Hofgericht wiederum anheim, ob er, dem Koͤnigl. Briefe von 1754 zuwider, verpflichtet sey, diese. Gespraͤche zu entdecken. Das Hofgericht beschloß hierauf, daß der Freiherr nicht ver⸗ pflichtet sey, was er unter vier Augen mit dem Freiherrn von Duͤben gesprochen, zu entdecken. Hierin war jedoch der Praͤsi⸗ dent des Hofgerichts verschiedener Meinung. Die beiden

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Dieses Werk, das besonders fuͤr Holstein, wegen der vie⸗ len zollfreien Enclaven (Landschaften, Corporationen, Ritterguͤter, Kloͤster u. a.) große Schwierigkeiten darbietet, ist unter Zuzie⸗ hung von mehreren tuͤchtigen Maͤnnern mit so großer Anstren⸗ gung und so vieler Liberalitaͤt betrieben, daß man davon die erfreu⸗ lichsten Resultate erwarten darf. Dieses Kollegium, das die verschie⸗ densten und wichtigsten Faͤcher umfaßt, hat auch fuͤr die Daͤnischen Kolonieen wichtige Verbesserungen vorbereitet. Ein umfassender Gesetz⸗Vorschlag zur Reorganisirung unserer Westindischen In⸗ seln die sich, wie Westindien uͤberhaupt, in sehr gedruͤcktem Zustande befinden welcher auf sehr liberalen Prinzipten be⸗ ruhen, und namentlich den Handel dahin fast gaͤnzlich freigeben soll, unterliegt, dem Vernehmen nach, der Pruͤfung einer Spe⸗ cial⸗Kommission. Minder wichtig sind die Wieder⸗Kolonistrung der Nicobarischen Inseln, und einige Vorarbeitung zur Bele⸗ bung der Juineaschen Kolonieen, die seit der Aufhebung des Neger⸗Handels, in welchem Schritte, zur Ehre der Humanitaͤt, bekanntlich Daͤnemark den uͤbrigen Nationen voranging, sehr in Verfall sind. Auch das Hafenwesen gehoͤrt unter das Zoll⸗ und Kommerz⸗Kollegium; der große Hafenbau in Friederichs⸗Hafen ist im verflossenen Jahre mit großem Eifer betrieben, so wie die Anlage eines Hafen bei Helsingoͤr nicht nur fuͤr Daͤnemark son⸗ dern fuͤr die ganze Schifffahrt von großer Wichtigkeit ist.“

ten.

Deutschland. Darmstadt 10. Jan. Seit dem i1sten Januar erscheint

hier unter dem Namen „Teutsche Vaterlands⸗Zeitung“

(herausgegeben vom Hauptmann Pabst) ein politisches Blatt, dessen Charakter der Herausgeber in seinem Vorworte fol⸗ gendermaßen andeutet: „Die Vaterlands⸗Zeitung ist Freundin des Bestehenden und ruhiger naturgemaͤßer Entwicke⸗

Angeklagten haben jetzt endlich Erlaubniß erhalten, sich jeder einen Anwalt zu waͤhlen. Dieser Prozeß naͤhert sich uͤbrigens sei⸗ nem Ende. Der Advokat⸗Fiskal des Hofgerichts soll schon am 30. Dezember seine letzte Konklusion abgegeben und darauf an⸗ getragen haben, daß die beiden Angeklagten bis zu erfolgtem Gestaͤndniß auf Festungs⸗Arrest gesetzt werden sollen. Der Capitain Christiernin, der auf Geleit hier angekommen war, ist in dieser Sache nicht vor dem Hofgerichte, sondern vor dem Ober⸗Statthalter verhoͤrt worden, und darauf gleich wieder ab⸗

Sinb

Kopenhagen, 8. Jan. Der General⸗Major, Prinz Frie⸗ drich, ist zum Brigade⸗Commandeur der zwei in Kopenhagen gar⸗ nisönirten Jaͤger⸗Regimenter ernannt worden.

Der hiesige Kunst⸗Verein hat wieder eine ziemliche Anzahl Gemaͤlde hiesigen Kuͤnstlern abgekauft. Wie man erfaͤhrt, soll er schon gesonnen seyn, auch bei fremden Kuͤnstlern Bestellungen zu machen.

Der Magister Lindberg wird hier vom Anfange d. J. an eine Zeitschrift unter dem Titel einer „Nordischen Kirchen⸗Zei⸗ tung“ herausgeben.

Aus einer von der Polizei bekannt gemachten Liste erfaͤhrt man, daß in Kopenhagen gegenwaͤrtig 4000 Handwerks⸗Meister, 5000 Gesellen, 3000 Handwerks⸗Jungen und 2000 Arbeitsleute beschaͤftigt sind; 668 haben Buͤrgerbriefe als Schiffer.

Der Hamburger Korrespondent meldet Nachstehen⸗ des in einem Schreiben aus Kopenhagen: „Außer der Staͤnde⸗Ordnung hat die Deutsche Kanzlei, unter Mitwirkung der beiden Kanzler der Ober⸗Gerichte, die zu diesem Behufe den groͤßten Theil des Sommers in Kopenhagen zugebracht haben, noch bedeutende Arbeiten der Vollendung nahe gebracht, die in der administrativen und gerichtlichen Verfassung der Herzogthuͤ⸗ mer eine wesentliche und dringend nothwendige Umwandlung hervorbringen werden. Bekanntlich soll die Justiz von der Ad⸗ ministration gaͤnzlich getrennt werden; letztere wird einem eige⸗ nen Regierungs⸗Kollegium in Schleswig uͤbergeben, zur Be⸗ gruͤndung einer gleichmaͤßigen und kraͤftigen Rechtspflege wird aber, außer den Ober⸗Gerichten, die einer gaͤnzlichen Reform unterworfen werden, in Kiel ein Ober⸗Appellationsgericht errichtet. An die Spitze des Daͤnischen Finanzwesens, dieses so wichtigen Theiles des Staatshaushaltes, ist ein Mann von vieler Thaͤtigkeit und großem Ansehen getre⸗ ten. Bei dem gaͤnzlichen Mangel offizieller Mittheilungen, herrscht uͤber den Stand unserer Finanzen eine auffallende Un⸗ kunde. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb eine neuerdings uͤber diesen Gegenstand erschienene Schrift viel Aufsehn machte: sie hat aber nicht so allgemeines Zutrauen gefunden, als daß man auf dieselbe eine bestimmte Meinung bauen koͤnnte. So viel darf man indessen als ausgemacht annehmen, daß in der Verwaltung der Finanzen die beste Ordnung und in der Erfuͤl⸗ lung eingegangener Verpflichtungen große Puͤnktlichkeit herrscht, was auf den Kredit unserer Staatspapiere den guͤnstigsten Ein⸗ fluß gehabt hat; so wie die Operationen unserer vortrefflich or⸗ ganisirten National⸗Bank fuͤr den Stand unseres Papiergeldes, das dem Pari sehr nahe kommt, vom besten Erfolge sind. Die Administration des Landwesens und der direkten Steuern ist der Rente⸗Kammer uͤbertragen, in welcher im verflossenen Jahre eine wichtige Personal⸗Veraͤnderung vorgegangen ist. Das allgemeine Gesetz, welches das Daͤnische Zollwe⸗ sen regulirt hat, ist mit großer Einsicht und in einem sehr libe⸗ ralen Geiste verfaßt. Nicht ganz so sprach sich die offentliche Meinung uͤber die spaͤter hinzugekommenen Bestimmungen aus so wie der veraltete Tarif durch eine Anzahl einzelner ergaͤnzen⸗ der Anordnungen in ein wahres Chaos verwandelt war. Es ist daher gewiß ein sehr wohlthaͤtiges Werk, welches die Zollkam⸗ mer, in deren Personal auch viele und wichtige Veraͤnderungen vorgegangen sind, im vorigen Iahre beschaͤftigt hat, und das gleichfalls seiner Vollendung sehr nahe ist, naͤmlich eine allge⸗ meine Zoll⸗Verordnung mit dazu gehoͤrendem Tarif auszuarbei⸗

lung. Sie ist dies mit voller inniger Ueberzeugung; denn wenn der Freund des Vaterlandes den pruͤfenden unparteiischen Blick in nahe und ferne Lande wirft, so kehrt er gern nach seinem Deutschland zuruͤck und kann sich mit Recht und edlem Stolze sagen: Hier im lieben Vaterlande ist es immer noch besser, als irgendwo anders.“

Die genannte Zeitung enthaͤlt in ihrem neuesten Blatte folgenden, der zweiten Kammer der Hessischen Staͤnde⸗Versamm⸗ lung in ihrer Sitzung vom 7ten d. M. mitgetheilten Erlaß des Großherzoglich Hesfischen Staats⸗Ministeriums, die Bundes⸗Beschluͤsse vom 28. Juni 1832 betreffend:

„Seine Koͤnigl. Hoheit der Großherzog haben von den Antraͤ⸗ gen Kenntniß genommen, welche wegen des, die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde betreffen⸗ den, Bundes⸗Beschlusses vom 28. Juni v. J., bei der zweiten Kam⸗ mer der Staͤndeversammlung des Se er chr am 12. v. M. in oͤffentlicher Sitzung gemacht worden sind. Mit Befremden mußten Allerhoͤch diefelben aus diesen Antraͤgen ersehen, wie die verbreiteten falschen Ansichten uͤber den gedachten Bundesbeschluß in die 2. Kammer Ihrer getreuen Staͤnde eindringen und Auffor⸗ derungen an die Kammer veranlassen konnten, deren Verfolg nur zu einer Ueberschreitung der staͤndischen Befugnisse zu fuͤhren ver⸗ mag ja, die so weit gehen, zu behaupten, Seine Koͤnigl. Hoheit der Großherzog befinde sich dem Deutschen Bunde gegenuͤber in einer Lage, worin Allerhoͤchstdieselben der Huͤlfe Ihrer Staͤnde zur Aufrecht⸗ haltung der Staatsgewalt und verfassungsmaͤßiger Rechte Sr. Koͤnigl. Hoheit beduͤrftig seyen. Obgleich die Theilnahme Sr Koͤnigl. Hoheit des Großherzogs an den Verhandlungen und Beschluͤssen des Oeut⸗ schen Bundes aller Mitwirkung der Staͤnde entzogen und die Staats⸗Regierung in keiner Weise gehalten ist, mit denselben in desfallsige naͤhere Eroͤrterungen einzugehen, so hat doch der aufrich⸗ tige Wunsch, durch Hindeutung auf das allein richtige Sachverhaͤlt⸗ niß, moͤglichen Irrungen, in einer mit ihren Rechten und ihrer Wuͤrde vereinbarlichen Weise vorzubeugen, Allerhoͤchstdieselben be⸗ wogen, das unterzeichnete Staats⸗Ministerium gnäaͤdigst zu beauftra⸗

en, an die verehrliche zweite Kammer der Staͤnde⸗Versammlung, i Bezug auf die erwaͤhnten Antraͤge, gegenwaͤrtige schriftliche Er⸗ oͤffnung gelangen zu lassen.“

„Se. Koͤnigl. Hoheit sind den 6 Bestimmungen des Bundes⸗ beschlusses vom 28. Juni v. J. durch Ihren Bundestags⸗Gesandten beigetreten und haben solchen durch Ihr Ministerium im Regierungs⸗ blatt verkuͤndet, nachdem Sie sich vollkommen uͤberzeugt hatten, wie die⸗ selben, was auch bei deren Verkuͤndung ausgedruͤckt ist, durchaus auf den Grundgesetzen des Bundes beruhen und der Verfassung des Groß⸗ vegeg Fane in keiner Beziehung Eintrag thun. Wie begruͤndet diese Ueberzeugung war und ist, wird die nachstehende Zusammenstel⸗ lung der einzelnen Bestimmungen des besagten Bundes⸗Beschlusses mit den Bestimmungen der Grundgesetze des Bundes und der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde des Großherzogthums selbst, vollkommen bestaͤtigen“

Erste Bestimmung des Bundes⸗Beschlusses vom 28. Juni 1832.

„Der Art 57 der Wiener Schluß⸗Akte vom 15 Mai 1820 lau⸗ tet also: „„Da der Deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Staͤdte, aus souverainen Fuͤrsten besteht, so muß, dem hierdurch ge⸗ Veenien Grundbegriffe zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem

berhaupte des Staats vereinigt bleiben und die Souverainetaͤt kann durch eine landstaͤndische Verfassung nur in der Ausuͤbung be⸗ stimmter Rechte an die Mitwirkung der Staͤnde gebunden werden.““

„Diesem Artikel der Schluß⸗Akte entspricht die Verfassungs⸗ Urkunde des Großherzogthums vom 17. Dezember 1820 durchaus, indem dieselbe in den Artikeln 4 und 66 sagt: „„Art. 4. Der Groß⸗ herzog ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und uͤbt sie unter den von ihm gegebenen, in dieser Verfassungs⸗Urkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Art. 66. Die Staͤnde sind nur befugt, sich mit denjenigen Gegenstaͤnden zu beschaͤftigen, welche die naͤchfolgenden Artikel zu ihrem Wirkungs⸗ kreis verweisen. Die Ueberschreitung dieser Befugnis ist eben so zu betrachten, wie eine willkuͤrliche Vereinigung.““

„Hiernach ist das Prinzip des Artikels 57 der Wiener Schluß⸗ Akte, welches bei Verleihung der Verfassungs⸗Urkunde des Groß⸗ herzogthums nicht aufgegeben werden durfte, ausdruͤcklich darin auf⸗ genommen und eine Grundlage derselben geworden. Um so weni⸗

er koͤnnten die Staͤnde des Großherzogthums etwa behaupten wol⸗ en, der Großbersog sey berechtigt, in Folge einer von ihnen gestellten Petition die durch den Artikel 57 der Schluß⸗Akte uͤbernommene Verpflichtung zu verletzen. Eine derartige, durch eine staͤndische Petition herbeigefuͤhrte Verletzung des Artikel 57 der Schluß⸗Akte ist es aber gerade, welche in Anwen⸗ dung dieses Artikels die erste Bestimmung des Bundes⸗Beschlus⸗ ses vom 28. Juni vor Augen hat, indem solche festsetzt: „„„Da nach dem Artikel 57 der Wiener Schluß⸗Akte die gesammte Staats⸗Gewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben muß, und der Souverain durch eine landstaͤndische Verfassung nur in der Ausuͤbung bestimmter Rechte an die Mitwir⸗ kung der Staͤnde gebunden werden kann, so ist auch ein Deutscher Souverain, als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hier⸗ mit im Widerspruch stehenden Petition der Staͤnde nicht nur berech⸗ tigt, sondern die Verpflichtung zu dieser Verwerfung geht aus dem Zwecke des Bundes hervor.“ 5

„Der Großherzog hat auch vor dem Bundes⸗Beschlusse vom 28. Juni nur die den wirklichen Verhaltnissen gemaͤße Ansicht ge⸗ habt, haben koͤnnen und wird nie von derselben abgehen; daß naͤm⸗ lich die in der angefuͤhrten ersten Bestimmung des fraglichen Bun⸗ des⸗Beschlusses, aus Veranlassung bekannter Ereignisse, woͤrtlich aus⸗ gedruͤckte und bestaͤtigte Verpflichtung der Mitglieder des Bundes, eine ven Folge seiner Souverainetaͤt, der Wiener Schluß⸗

„Die zweite Bestimmung des Bundes⸗Beschlu vom 28. Juni lautet so „„Da gleichfalls nach dem Geiß eben angefuͤhrten Artikels 57 der Schluß⸗Akte und der hieraug vorgehenden Folgerung, welche der Artikel 58 ausspricht, Deutschen Souverain durch die Landstaͤnde die zur Fuͤhrung den Bundespflichten und der Landes⸗Verfassung entsprechenden gierung erforderlichen Mittel verweigert werden duͤrfen, so m Faͤlle, in welchen staͤndische Versammlungen die Bewilligun zur Fuͤhrung der Regierung erforderlichen Steuern auf eine! bare oder unmittelbare Weise durch die Durchsetzung anden Wuͤnsche und Antraͤge bedingen wollten, unter diejenigen zͤhlen seyn, auf - die Artikel 25 und 26 der Schluß⸗X Anwendung gebracht werden muͤßten.““

„Der in dieser 2ten Bestimmung angefuͤhrte Artikel 5 Schluß⸗Akte setzt insbesondere fest: „„Die im Bunde ver souverainen Fuͤrsten duͤrfen durch keine landstaͤndische Verfass der Erfuͤllung ihrer bundesmaͤßigen Verpflichtungen gehinden beschraͤnkt werden.““

„Nach dem in der 2ten Bestimmung des Bundes-⸗Besch allegirten Artikel 57 der Schluß⸗Akte aber, und dem damit uͤbereinstimmenden Artikel 4 der Verfassungs⸗Urkunde des Gry zogthums ist, wie bereits erwaͤhnt wurde, der Großherzog das haupt des Staats, welcher alle Rechte der Staats⸗Gewalt j vereinigt und sie unter den in der Verfassungs⸗Urkunde festge Bestimmungen ausuͤbt Es kann den Staͤnden des Großhye thums nicht zustehen, sich uͤber diese, schon vor dem Bundes⸗-Best vom 28. Juni bestandenen Normen der Bundes⸗ und Landesn sung hinwegzusetzen. Sie wuͤrden dieses aber thun, wenn sie zweiten Bestimmung des Bundes⸗Beschlusses zuwider, die dem verain zur Fuͤhrung einer den Bundes⸗-Pflichten und der desverfassung entsprechenden Regierung erforden Mittel verweigern, das Staats⸗Oberhaupt also verhindern we die in ihm vereinigten Rechte der Staatsgewalt, unter den; Verfassungs⸗Urkunde festgesetzten Bestimmungen, auszuuͤben bundesmaͤßigen Verpflichtungen zu erfuͤllen und den durch W sung und Gesetze begruͤndeten Rechten der Einzelnen Gennuͤ leisten. Die Staͤnde wuͤrden sich durch eine derartige Ve⸗ rung der Auflehnung gegen ihren Landesherrn, gegen die Bu und die Landes⸗Verfassung, so wie gegen den bestehenden i Rechts⸗Zustand des Landes schuldig machen. Daß eine Auflehnung namentlich in den von der zweiten Bestim des Bundes⸗Beschlusses vorgesehenen Faͤllen, wo die Be gung der zur bundes⸗ und landesverfassungsmaͤßigen Fuͤt der Regierung erforderlichen Steuern, auf eine mittel oder unmittelbare Weise, durch die Durchseh anderweiter Wuͤnsche und Antraͤge von den e den bedingt werden wollte, vorhanden seyn wuͤrde, bes vollkommen der Art. 68. der Verfassungs⸗Urkunde. Dieser „„Die Bewilligungen duͤrfen von keiner Kammer an die B. gung der Erfuͤllung bestimmter Desiderien geknuͤpft werden.““ verbietet dieser Artikel also jede Bedingung der Erfuͤllung best⸗ ter Desiderien bei den Bewilligungen durchaus und allgemein dem er keinen Unterschied dabei macht, ob dieselben auf eine m. bare oder unmittelbare Weise durchzuseben versucht werden woll Erscheint nun in den bezeichneten Faͤllen die Steuer⸗Verweig als eine Auflehnung gegen den Landesherrn, gegen die Bin und Landes⸗Verfassung, so wie gegen den inneren Rechts⸗Zustan

Landes, so kann auch die eventuelle Anwendung der Art. 2 26 der Schluß⸗Akte, schon nach dem Art. 61. derselben, keinem; fel unterliegen, da die Einwirkung der Bundes⸗Vers⸗ lung in diesem letzteren Artikel auch fuͤr Streitigkeiten schen dem Landesherrn und den Staͤnden vorbehalten wenn diese den in dem Art. 26. der Schluß⸗Akte bezeichneten Ch ter der Widersetzlichkeit annehmen. Uebrigens liegt es vor M. daß durch die gegen eine bundes⸗ und landesverfassun widrige Verweigerung der Steuern gerichtete zweite Bestim des Bundes⸗Beschlusses vom 28. Juni die verfassungsmaͤßtge M. kung der Staͤnde des Großherzogthums bei Festsetzung der behengen Abgaben durchaus keine Abaͤnderung erleidet und den soll.“

„Dritte Bestimmung des Bundes⸗Beschlusses 28. Juni.“

„Der Art. 2 der Bundes⸗ und der Art. 1 der Schluß⸗ lauten so: „„Art. 2 der Bundes⸗Akte. Der Zweck des (des Bundes) ist Erhaltung der aͤußeren und inneren Siche Deutschlands und der Unabhaͤngigkeit und Unverletzbarkeit einzelnen Deutschen Staaten““ „„Art. 2 der Sch Akte. Der Deutsche Bund ist ein voͤlkerrechtlicher Verein Deutschen souverainen Fuͤrsten und freien Staͤdte zur wahrung der Unabhaͤngigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im 2 begriffenen Staaten und zur Erhaltung der inneren und aäͤ Sicherheit Deutschlands.““ Auf diese Artikel bezieht sich dritte Bestimmung des Bundes⸗Beschlusses: „„Die innere G. gebung der Deutschen Bundes⸗Stgaten darf weder dem Zwech

Bunder, wie solcher in dem Art. 2 der Bundes⸗Akte und in

Art. 1 der Schluß⸗Akte ausgesprochen ist, irgend einen Eintrag noch darf dieselbe die Erfuͤllung sonstiger bundesverfassungsme Verbindlichkeiten gegen den Bund und namentlich der dahin!

spruch stehen wuͤrde.

Akte und der Verfassungs⸗Urkunde des Großherzogthums ist.“

rigen Leistung von Geld⸗Beitraͤgen hinderlich seyn.““ Zur gruͤndung dieser Bestimmung gehoͤrt zugleich der bereits angef Art. 58 der Schluß⸗Akte.“ Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog koͤnnen und wern ein Gesetz vorschlagen und genehmigen, welches mit dieser Böh mung und den angefuͤhrten bundesgesetzlichen Artikeln im P ) Sie sind um so mehr in der Eigenschaft Bundesgliedes hierzu berechtigt und verpflichtet, als die Bu und Schluß⸗Akte vor der Verfassungs⸗-Urkunde des Großh thums bestanden und die Grundlagen derselben gebildet haben. Standpunkt Sr. Koͤnigl Hoheit, dem Deutschen Bunde gege konnte durch die Verfassung des Großherzogthums in keiner! veraͤndert werden; wie wenig dies aber auch in der Absicht des sten Verleihers derselben gelegen habe, geht aus dem bereitz angefuͤhrten Art. 66 und den, die Beziehungen zum Bunde! ders normirenden, Art. 1 und 2 der Verfassungs⸗Urkunde he welche woͤrtlich Folgendes enthalten: „„Art. 1. Das Großhe thum bildet einen Bestandtheil des Deutschen Bundes. P. Die Beschluͤsse der Bundes⸗Versammlung, welche die verfast maͤßigen Verhaltnisse Deutschlands oder die Verhaͤltnisse Deu Staatsbuͤrger im Allgemeinen betreffen, bilden einen Theil des! schen Staatsrechts und haben, wenn sie von dem Großherzog verk worden sind, in dem Großherzogthum verbindende Kraft. Hien wird jedoch die Mitwirkung der Staͤnde in Ansehung der zur Erfuͤllung der Bundes Verbindlichkeiten, insoweit dieselbe fassungsmaͤßig begruͤndet ist, nicht ausgeschlossen.“% Hierau hellt zugleich, daß die Beschluͤsse des Bundes, sobald sie von Großherzog, sey dieses in einer Hoͤchsteigenhaͤndig vollzogenen vanseeni hg. oder durch sein Ministerium, in gesetzlicher 2 verkuͤndet sind, ohne Weiteres im Großherzogthum verbindliche! haben und daß die Konkurrenz der Staͤnde dabei sich bloß auf verfassungsmaͤßige Mitwirkung in Ansehung der Mittel zur E lung der Bundes⸗Verbindlichkeiten beschraͤnkt."”5) (Schluß folgt.) 8 Karlsruhe, 8. Jan. Die hiesige Zeitung meldet: Koͤnigliche Hoheit der Großherzog haben von Seiner Mah dem Koͤnige von Preußen einen neuen hoͤchst schmeichelhaften weis der von Allerhoͤchstdemselben Ihnen und Ihrem Hause jeher und bei so vielen Gelegenheiten bewaͤhrten freundsch chen und wohlwollenden Gesinnungen erhalten durch die Er nung zum Chef des Koͤnigl. Preuß. 29sten Infanterie⸗Regim welches in der Festung Saarlouis sein Standquartier hat. Werth dieser von Seiner Majestaͤt dem Koͤnige nur sehr verliehenen Auszeichnung ist fuͤr Seine Koͤnigl. Hoheit noch sonders erhoͤht durch die ungemein gewogene Fassung des d.

hren.

Hoͤchstihnen zugeko rch den Koͤnigl. Preußische dten am hiesigen Hofe, Herrn Freiherrn von Otterstedt, in Privat⸗Audienz Hoͤchstdemselben uͤbergebenen Koͤniglichen bschreibens vom 30sten vorigen Monats.“

NMuͤnchen, 7. Jan. (Nuͤrnb. Korresp.) Unter den Ge⸗ aͤnden, welche die Aufmerksamkeit des Ministers des In⸗ Fuͤrsten v. Wallerstein, waͤhrend der letzten Inspections⸗ auf sich zogen, sollen sich in einigen Kreisen die keineswe⸗ befriedigenden Verhaͤltnisse der israelitischen Glaubensge⸗ dargeboten haben. Es heißt, daß in dieser und anderen hungen die Abhuͤlfe thaͤtig vorbereitet wird. Herr v. Leonrod ist fortwaͤhrend mit den Entwuͤrfen der Gesetzbuͤcher und mit den darauf bezuͤglichen Referaten stigt. So viel man weiß, ist in dem System keine Ver⸗ ung eingetreten, so daß auch von einer Zuruͤcknahme der aͤndischen Ausschuß vorgelegten Entwuͤrfe nicht wohl die seyn kann. Wie man vernimmt, laͤge ein Staatsraths⸗Beschluß vor, ch die Einziehung einer Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit (wel⸗ sher haͤufig durch die Kreis⸗Regierungen verfuͤgt wurde) nur auf dem Wege des gerichtlichen Prozesses ge⸗ oll. 9 Journalist Saphir ist zu neunwoͤchentlichem Civil⸗Arrest geuthurm allhier verurtheilt; die Veranlassung dazu wird ieden angegeben.

Hamburg, 12. Jan. Die hiesige Boͤrsenhalle berich⸗ Beim Koͤnigl. Schwedischen Kommerz⸗Kollegium ist amt⸗ gezeigt worden, daß von der Koͤnigl. Franzoͤsischen Regie⸗ die Erklaͤrung gegeben worden, daß die Schiffe aller neu⸗ Maͤchte die Freiheit haben, in Hollaͤndischen Haͤfen anzu⸗ , indem eine Blokade derselben eigentlich nicht stattfinde, die wider Niederlaͤndische Schiffe getroffenen Maßregeln Schiffe anderer Nationen angewandt wuͤrden.“ Hesterreich. 8 1 n, 9. Jan. Unsere Zeitungen enthalten den Vor⸗ welchen der K. K. Geheime Rath Freiherr von Barbier Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank am Ften d. vor dem versammelten Bank⸗Ausschusse gehalten hat. Es darin: „Das so eben abgelaufene Verwaltungsjahr 1832 var nicht ganz dieselben Ertraͤgnisse fuͤr das Bank⸗Institut boten, welche uns in letzter Ausschuß⸗Versammlung ruͤck⸗ ch des vorhergegangenen Jahres erfreut haben; doch ist es hl in Beziehung auf die rege Thaͤtigkeit aller Geschaͤfts⸗ e das ununterbrochene Weiterschreiten aller Begruͤn⸗ zzwecke dieser Anstalt und auf die stets wachsende Ver⸗ ng des Vertrauens des Publikums als auch hin⸗ ch seiner Ertraͤgnisse unter die guͤnstigsten der funszehn e, seit welchen die Oesterreichische National⸗Bank in das trat, zu rechnen. Wenn Ihnen daher die Bank⸗Direc⸗ nicht die gleichen Genuͤsse wie im Jahre 1831 zu bewirken r Lage war; so darf dies bloß der minderen Betriebsam⸗ in Unternehmungen, der noch immer andauernden, und die allgemein bestehenden Besorgnisse erzeugten, Hemmung rschiedenen Zweigen des Handels und der Industrie zuge⸗ werden, die mehr oder weniger wohl in allen Staaten des inents lebhaft gefuͤhlt worden sind.“

Hvitlinn.

die Allgemeine Zeitung theilt uͤber den Aufenthalt Maäjestaͤt des Koͤnigs von Griechenland und Sr. Koͤnigl. it des Kronprinzen von Bayern in Rom, ein Schreiben dieser Hauptstadt vom 29sten v. M. mit, in welchem es „Am 20sten des Morgens erblickte nach so vielen Jahr⸗ rten die Koͤnigin der Welt einen Koͤnig von Griechenland een Mauern. Am folgenden Tage hatte der Koͤnigl. Bayerische aͤftstraͤger, Graf Spaur, die Ehre, den jungen Monar⸗ nebst dessen Koͤniglichem Bruder, bei Sr. Heiligkeit ein⸗ Alle Ehrengebraͤuche, welche man gekroͤnten Haͤuptern ßelegenheit Paͤpstlicher Audienzen einraͤumt, wurden beob⸗ : die Edelgarde auf der Treppe; die Vorzimmer angefuͤllt en vornehmsten Wuͤrdetraͤgern; das Entgegenkommen des es. Mit vaͤterlicher Huld empfing Se. Heiligkeit das er⸗ e Bruͤderpaar. In der langen Unterredung legte der Papst Schicksal der Katholiken in Griechenland dem jungen Koͤnige erz. Der Koͤnig Otto sagte den geforderten Schutz gern enn dieser Prinz verehrte von seiner zartesten Kindheit an nen erhabenen Eltern ein Beispiel der umfassendsten und en Toleranz. Sein eigenes Herz fordert ihn hiezu auf, r wird sie uͤben unter seinem neuen Volke, eben weil er drungen ist von den gerechten Anspruͤchen, welche die reli⸗ Verhaͤltnisse aller seiner Unterthanen an ihn 8 machen Gegen das Ende dieser ruͤhrenden Audienz stellten der

g und Kronprinz ihre Adjutanten und den Hofmarschall v. rer Sr. Heiligkeit vor. Spaͤter am selbigen Tage empfing Majestaͤt in der Behausung des Grafen Spaur das diplo⸗ he Corps. Der Graf stellte, der Sitte gemaͤß, beiden len die Ambassadeurs und Gesandten vor, und diese Herren tirten wiederum ihre Secretairs. Der Koͤnig machte den chsten Eindruck auf die Versammlung. Er sprach mit glei⸗ Fertigkeit Deutsch, Franzoͤsisch und Italiaͤnisch, und erfreute seine ruhige Wuͤrde, edle Leutseligkeit und die Klarheit fest ausgesprochenen Ansichten. Den Revpraͤsentanten von reich und Rußland dankte er insbesondere fuͤr ihre persoͤn⸗ Muͤheleistung bei der Erwirkung der paͤpstlichen Anerkennung Priechischen Koͤnigthums. Eine Stunde nach den Diploma⸗ imen die Kardinaͤle, an deren Spitze sich der Kardinal⸗De⸗ Hacca befand. Se. Majestaͤt hatte nemlich gewuͤnscht, den naͤlen fuͤr die ihm zu seiner Thronbesteigung und zu Weih⸗ n gemachten Gluͤckwuͤnsche persoͤnlich zu danken, und hatte bieser Beziehung durch die Bayperische Gesandtschaft ben lassen. Am Lͤasten erwiederte Se. Heiligkeit den ch. Am Thore der Villa Malta empfing der Graf r und die Begleitung des Koͤnigs und des Kronprinzen Papst; der Kronprinz kam ihm bis in den Hof entgegen, auf der untersten Stufe der Treppe erharrte ihn der Koͤ⸗ welcher ihn in den Saal fuͤhrte. Daselbst standen drei l von gleicher Groͤße; in der Mitte saß der Popst, der rechts, und links der Kronprinz. Am selbigen Tage war Regentschaft in Rom angelangr: Graf Armansperg, Ge⸗ v. Heidegger, Herr v. Maurer und Herr v. Abel. Ehe Papst sich erhob, ließ Se. Majestaͤt diese Herren eintreten, stellte sie Sr. Heiligkeit vor. Freundlich unterhielt sich mit dem Grafen Armansperg. Am Weihnachtabende gten sich die Koͤnigl. Bruͤder in die Sigtinische Kapelle, bst der Papst die sonst mitternaͤchtliche Messe las. Am fol⸗ i Morgen begab sich das Bruͤderpaar in Begleitung der dtschaft in die Peterskirche, auf die besondere Tribune. Papst verrichtete das Hochamt. in aller Pracht und Umge⸗

bung eines Oberhaupts der Kirche. waren zugegen.

vollen Tempel. Es war in der Kirche wollte der Koͤnig Ihre

empfangen konnte. Preußen erfreut, hatte. Gestern gab Graf Spaur in Regentschaft ein Diner, welchem auch von Frankreich und Oesterreich, und die sungen Monarchen eruͤbrigte Zeit war und dem Alterthume geweiht. Cicerone.

und die kostbare Zeit benutzen, nur von kurzer Dauer.

aufgehoben. Nicht genug zu loben ist die

seyn koͤnnte. gascar“, Capitain Lions, einschiffen.

di Romania segeln, dem vorlaͤufigen Sitze Friede und Freude!

herrlicht.“

den Betrachtungen Anlaß:

sem Augenblick wird die Botschaft des Interesse daselbst erregen.

gen gelegt.

auf die Erfordernisse des oͤffentlichen

gierung in Gleichgewicht zu bringen und herabzusetzen.“

digungen hieruͤber einzuziehen, und wir

Bank.

auf 37,296,950 Dollars 20 Cents. pflichtungen, welche die Bank zu erfuͤllen sie jetzt 79,593,871 Dollars 27 Cents, von mehr als 42 Millionen.“

und unverzuͤglich Associationen

Gebiet Florida abgelaufen. Sie wurden

Mayor von Zwei Personen,

digem Gefaͤngniß verurtheilt,

Orten, also doppelt, gestimmt hatten.

Das ganze diplomatische

Corps, viele ausgezeichnete Fremde und Lgehn⸗ 8. Feierlicher Gesang hallte durch den pracht⸗ 88 Sg86 8 2 d Koͤnigl. Hoheit die Großherzogin von Baden besuchen, allein die nn ggchehe dieser uͤrstind 198 eitelte die Absicht Sr. Majestaͤt. Derselbe Fall war schon fruͤher bei Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen eingetreten, der gleichfalls wegen Unwohlseyns den Koͤnig nicht ite. Der Koͤnig und der Kronprinz wurden durch den Besuch der Prinzen Heinrich und August von welchen letztern der Kronprinz schon besucht

Preußen, Rußland und Neapel beiwohnten.

erth. Sein Koͤniglicher Bruder ist der Emisig sieht man die jungen Fuͤrsten umherfahren. denn leider ist der Aufenthalt 1 1 Wahrscheinlich wird schon am Sylve⸗ stertage die Reise uͤber Neapel fortgesetzt. Auf Verwendung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Bayern ward die wanzigtaͤgige Auarantaine, welche aus Triest kommende Schiffe beobachten mußten, erst auf vierzehn Tage fuͤr Brindisi, und sodann ganz

fen Ludolf, Koͤnigl. Neapolitanischen Gesandten am hiesigen Hofe, welcher gerade eine Reise nach Neapel angetreten hatte, und dort Alles vorbereitet, was dem Koͤnige angenehm oder bequem on Die Regentschaft wird sich gleichzeitig mit dem Koͤnige auf der Englischen schnellsegelnden Fregatte „the Mada⸗ Die ganze Flotte soll bei Zante zusammentreffen und von da gemeinschaftlich nach Napoli

nach Brindist wird der Kronprinz seinen geliebten Bruder be⸗ gleiten und sich sodann nach Sicilien begeben, wo er den Win⸗ ter uͤber bleiben duͤrfte. Das Geleite des jungen Koͤnigs sey Mit seiner Erscheinung, die einem fernen Volke ein neues Morgenroth besserer Zeit verkuͤndet, schließt sich hier das Jahr, gleich wie die sinkende Sonne noch mit ihren letzten, Aurora verheißenden Strahlen die dunkelnde Welt ver⸗

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. 8

New⸗York, 8. Dez. Die Botschaft des Praͤsidenten giebt dem Courrier des Etats Unis unter Anderem zu folgen⸗ „In einem Augenblick, wo die bei⸗ den Parteien, in die Europa getheilt ist, ihre ganze Aufmerk⸗ samkeit auf Amerika gerichtet haben; die eine mit der das Gemaͤlde des Wohlstandes und der Freiheit, deren sich die Vereinigten Staaten erfreuen, zur Unterstuͤtzung ihrer Ansichten anfuͤhren zu koͤnnen; die andere mit dem Wunsch, Ursachen zu einem Bruch und unuͤbersteigliche Schwierigkeiten, wodurch die Republik unmoͤglich wuͤrde, in unserer Union aufzufinden; in die⸗

Die Freunde der Freiheit koͤnnen nur noch mit derselben Ueberzeugung von den wahrhaften Vor⸗ theilen unserer Regierung sprechen, und auch ihre Gegner muͤs⸗ sen anerkennen, daß die Wohlfahrt der Vereinigten Staaten eine Folge ihrer nicht genug zu bewundernden Institutionen ist. Die Botschaft des Praͤstdenten Jackson ist klar und bestimmt; die Wahrheit ist darin auf eine glaͤnzende Weise vor Aller Au⸗ Alle Amerikanische Zeitungen, selbst die der Oppo⸗ sition, stimmen in diesem Urtheil uͤberein. politischen Grundsaͤtze und die Prinzipien, welche die Grundlage der republikanischen Institutionen ausmachen, erheischen, daß die Ausgaben auf die Einfachheit der Regierung ienstes Eine Folge hiervon ist die von dem Praͤsidenten anempfohlene Maßregel, die Steuern und Zoͤlle mit den Beduͤrfnissen der Re⸗

In der National⸗Gazette liest man: sident der Vereinigten Staaten in seiner Botschaft wegen der Sicherheit der in der National⸗Bank deponirten Regierungs⸗ Fonds große Besorgnisse aͤußerte, so beeilten wir uns, Erkun⸗

klaͤren, daß die Furcht der hoͤchsten Magistrats⸗Per aus unbegruͤndet ist. In dem Augenblick, wo der Praͤsident die Botschaft unterzeichnete, befand sich im Schatzamte ein bis um 1. November reichender Bericht uͤber den Hiernach belaufen sich die saͤmmtlichen welche moͤglicher Weise an die Bank gemacht werden koͤnnten, Dies sind die ganzen Ver⸗

Das Central⸗Comité der national⸗republikanischen, dem Ge⸗ neral Jackson feindlich gesinnten, Partei in der Stadt und Graf⸗ schaft New⸗-York hat in einer Versammlung am 23sten v. M. wieder mehrere Beschluͤsse angenommen, worin es ankuͤndigt, daß die National⸗Republikaner fortfahren werden, sich zu organisiren, um bereit zu seyn, dem Lande diejenigen Dienste zu leisten, de⸗ ren es in dieser kritischen Periode beduͤrfen moͤchte. Es ermahnt die 12,500 freien Maͤnner von New⸗York, die, wie das Comité sich ausdruͤckt, dem Einfluß und Patronat der Central⸗, Staats⸗ und staͤdtischen Regierungen und aller ihrer Subaltern⸗Beamten zum Trotz, wieder gegen die hoͤchst verderbliche Verwaltung des Praͤsidenten Jackson gestimmt haͤtten, die Regierung des Lan⸗ des gegen die Opposition der Nullifizirer⸗Staaten, so wie den Senat, das Repraͤsentanten⸗Haus und den obersten Gerichtshof gegen die Usurpationen der vollziehenden Gewalt zu vertheidigen u bilden, um der Nation die noͤthige Kenntniß von dem Zustande der Dinge zu verschaffen.

Der Washington Intelligencer erzaͤhlt Folgendes: „Waͤhrend der letzten Kongreß⸗Session war die gesetzliche Dauer des Richter⸗Amts der Herren Brackenbridge und Smith in dem

lassen, unter dem Vorwande, daß die Bevoͤlkerung von Florida nicht das noͤthige Vertrauen zu ihnen habe. kehrte in seinen Distrikt zuruͤck, und bei der ersten Gelegenheit, wo die oͤffentlichen Gesinnung sich kundgeben konnte, wurde er mit großer Stimmen⸗Mehrheit zum Mitgliede des gesetzgeben⸗ den Raths in jenem Gebiet gewaͤhlt und spaͤterhin auch zum St. Augustin, der Hauptstadt von Ost⸗Florida.

Philip Slack und John Raney, wurden vor kurzem zu einer Geldstrafe von 50 Dollars und zu einstuͤn⸗ weil sie bei den Wahlen in der

Grafschaft Muskingum im Staat Ohio

Damen

Nach der

seinem Hause der die Ambassadeurs Repraͤsentanten von Alle von dem und ist der Kunst

Gefaͤlligkeit des Gra⸗

der Regierung. Bis

Hoffnung,

Praͤsidenten lebhaftes

Die vernuͤnftigsten

see ebhss und beschraͤnkt werden.

sie so viel als moͤglich „Da der Praͤ⸗

koͤnnen emafelze 8. on durch⸗

Fen der

orderungen,

hat. Dagegen besitzt also einen Ueberschuß

vom Praͤsidenten ent⸗

Der Richter Smith

gefuͤhrt, langte unlaͤngst nach einer neunzigtaͤgigen Reise werpen in der hiesigen Quarantaine an. giere waren nur noch 28 am Leben; alle andere hatte der hinweggerafft; so lange Schiffe in den Hafen von JI einlaufen, ist eine solche Sterblichkeit zur See noch nicht worden. Die Reisenden sollen saͤmmtlich an der Cholera gestor⸗

ben seyn, weil man nicht genug auf Reinlichkeit gehalten hatte und Einige schon krank an Bord gekommen waren. schon das zweite Schiff aus Antwerpen, welches Krankheit und Tod in den Hafen von New⸗York gebracht hat. der „Beaver!“, der am 19. Oktober hier anlangte, und viele Kranke und Sterbende in der Quarantaine absetzte, nachdem etwa 50 seiner Passagiere waren Dieses Schiff war am 13. September mit der „Sibylle“ zusam⸗ men von Antwerpen abgesegelt, legte aber gluͤcklicher Weise seine Fahrt in kuͤrzerer Zeit zuruͤck und verlor eine geringere

„Sibylle“, vom Capitain Thornhill vie. 692 assa⸗ Tod New⸗York erhoͤrt

Das Britische Schiff Von 132 seiner

Es ist dies

Das erste war

uͤber Bord geworfen worden.

Anzahl seiner Passagiere. In diesen beiden Schiffen kamen an 159. bis 200 Auswanderer ums Leben, eine Sterblichkeit, die nur mit de auf einem Afrikanischen Sklavenschiff zu vergleichen ist. Man glaubt⸗, daß mehrere dieser ungluͤcklichen Reisenden von den Belgischen Behoͤrden im Zustande gaͤnzlicher Armuth an Bord gegeben wur⸗ den, und daß man nicht fuͤr Lebensmittel und aͤrztliche Huͤlfe ge⸗ sorgt hatte, indem man sie nur einschiffte, um ihrer los zu wer den, ohne sich irgendwie um ihre Beduͤrfnisse zu kuͤmmern. Die Sanitaͤt⸗Beamten der hiesigen Quarantaine haben alle moͤgliche Vorsichts⸗Maßregeln getroffen, damit die Epidemie nicht noch⸗ mals nach New⸗York eingeschleppt werde. Der Daily Adver⸗-⸗: tiser fuͤgt diesen Nachrichten folgende Bemerkung hinzu: „Es giebt noch einen anderen wichtigen Gegenstand, der die Aufmerk⸗ samkeit nicht nur unserer Corporation und Legislatur, sonder selbst des Kongresses in Anspruch nehmen muß. Man weiß, da

sich unter den 40,000 Reisenden, die waͤhrend des verflossenen Sommers hier anlangten, eine sehr große Menge von Armen befinden, die von den Europaͤischen Armen⸗Vorstehern bloß darum fortgeschickt wurden, um sich von einer Last zu befreien, die nun⸗ mehr auf uns druͤckt. Hunderte von Personen dieser Art wer⸗ den jetzt auf Kosten unserer Buͤrger in den Nord⸗Amerikanischen Armenhaͤusern erhalten.“ 1—

. 11“”“

Berlin, 14. Januar. In Goͤrlitz fand am 4ten d. M. die feierliche Einfuͤhrung des neuen Magistrats statt. Schon Tages 8 hatte sich zu diesem Behufe der Wirkliche Ge⸗ heime Rath und Ober⸗Praͤsident der Provinz Schlesien, Herr von Merkel, aus Breslau dort eingefunden. Der Tag der Feier selbst begann in wuͤrdiger Weise mit Glockenklang und Choralmusik. Um 9 Uhr versammelte die Buͤrgergarde sich mit ihren Fahnen vor dem Rathhause, und bildete sodann von dort ein Spalier bis an die Wohnung des Herrn Ober⸗Praͤsidenten. Hier hatten sich mittlerweile die Militair⸗ und Civil⸗Behoͤrden, der alte und der neue Magistrat, so wie die Stadt⸗Verordneten eingefunden. Um 10 Uhr verfuͤgte sich der Zug nach dem Rath⸗ hause und von dort nach der Peterskirche. Die gottesdienstliche Feier begann unter Anstimmung des Gesanges: „Wuͤnscht Gluͤck der Stadt, darin ihr lebt.“ Hierauf folgte eine gut ausgefuͤhrte Kantate. Die Rede, gesprochen von dem Herrn Diakonus Moͤßler, handelte uͤber das Thema: „Gott will, daß allen Men⸗ schen geholfen werde.“ Nach beendigtem Gottesdienste ging de festliche Zug nach dem Rathhause zuruͤck, wo in dem neu deko⸗ rirten, mit dem Bildnisse Sr. Majestaͤt des Koͤnigs verzierten Sessions⸗Saale der Herr Ober⸗Praͤsident die Einfuͤhrung der Staͤdte⸗ Ordnung durch Entlassung des bisherigen und durch Einsetzung des neugewaͤhlten Magistrats vollendete. Die Vereidigung die⸗ ses Letztern geschah durch den Kommissarius, Regierungs⸗Rath Gringmuth. Einige Stunden spaͤter vereinigten die Theil) nehmer an der Feier sich zu einem Festmahle. Von den beiden Toasts, welche der Herr Ober⸗Praͤsident bei demselbe ausbrachte, galt der erste dem erhabenen Landesvater, der zweit der Goͤrlitzer Buͤrgerschaft und ihren neuen Stellvertretern. Auch die Waisen und Hospitaliten, so wie die Stadt⸗Armen wurden bedacht, und Ersteren eine Mahlzeit, Letzteren aber eine außer / ordentliche Geld⸗Unterstuͤtzung bewilligt. Ein Ball im Heino⸗ schen Saale beschloß den festlichen Tag.

Zu Duͤsseldorf war der Rhein am 8ten Abends noch offen. vI1““*“

Literarische Nachrichten.

Ueber Kunst und Alterthum. Von Goͤthe. Nachlaß herausgegeben durch die freunde. Drittes Heft des sechsten Stuttgart, Cotta. 1832. 1 8

Einige eigenhaͤndige Aufsaͤtze Goͤthes, von ihm selbst fuͤr den Zweck bestimmt das lebte Heft einer vieljaͤhrigen Mittheilungenuͤber Kunst und

Alterthum zu fuͤllen und diese dadurch abzuschlietzen, gaben seinen

naͤchststehenden, von jeher zu gemeinsamem Wirken mit ihm verein⸗

ten Freunden zur Ausuͤbung einer schoͤnen Pflicht der Pietaͤt gehen den Verewigten Gelegenheit. Sie stellten die ihnen uüberlieferten

Reliquten mit Hinzufuͤgung eigener, meistentheils der Verherr⸗

lichung und Erlaͤuterung des Meisters selbst gewidmeten Auf⸗

saͤtze zu den vorliegenden Heft zusammen, das uns so zum letzten Mal in diese kunstgeweihte Werkstatthalle, in der sich

Goͤthe immer am meisten in seiner mittheilsamen Persoͤnlichkeit, in

seiner altvaͤterlich weisen Beschauenslust zeigte, einladet. Ohne

Zweifel war dies das Liebenswuͤrdigste und Eigenthuüͤmlichste an

Goͤthe's fast nach allen Seiten hin sich verbreitenden Aufsaͤtzen und

Aeußerungen in „Kunst und Alterthum“, daß wir ihn darin Fleich⸗

fam in seinem Attelier, in seiner literarischen Werkstatt erb ickten,

wie er, auf der Hoͤhe seines Ruhms und seiner Jahre stehend, in philosophischer Rühe ein wahrhaft patriarchalisches Literatur⸗Leben lebte, daß wir ihn sahen, wie er, unermuͤdlich heiter und aneignungs⸗

lustig, las, schrieb, zeichnete, . u. 1

liebevollste Theilnahme kundzuthun beschaͤftigt war. Hierin hat er in der

That in seinen Heften uͤber „Kunst und Alterthum“” ein lebendes Bild von

sich selbst gezeichnet Das Betrachtenswerthe aller Voͤlker und Laͤnder, wo

es sich ihm entgegenbot, um sich her versammelnd, und einen vielseitia. gen Idcen⸗Austausch mit dem Auslande darin unterhaltend, legte er auf diese Weise, kann man sagen, in „Kunst und Alterthum’"⸗ selbst die ersten Grundsteine zu dem Literatur⸗Kosmopolitismus, den

er in den letzten Jahrzehnten seines Wirkens immer vor Augen hatte und als im Begriff stehende Bildung einer „Welt⸗Litera

tur“ oftmals andeutete. Die ersten Hefte dieser perivydischen Schrift

Aus seinem Weimarischen Kunst⸗ und letzten Bandes.

waren zur Zeit ihres Beginnens im Jahre 1814 bekanntlich einem engeren Zwecke bestimmt, da Goͤthe, der auf einer Rhein⸗Reise, in Anregung von den alt⸗Deutschen Kunst⸗Denkmalen jener Gegen⸗ den, die Idee dazu faßte, sie anfaͤnglich nur dem esg⸗ der da⸗ mals am Rhein, Main und Neckar begonnenen Bestrebungen fuͤr die vaterlaͤndische Kunst widmete. Es erweiterte sich jedoch, wie dies in Goͤthe’'s Richtung uͤberhaupt lag, der abgesteckte Kreis bald immer mehr zu einer allgemeineren Umsicht, und Kunst und Alter⸗

an zwei verschiedenen

thum wurde spaͤter zu einem literarischen und artistischen Tagebuch 1

studirte, sich aufnotirte und uͤberall ie