dort beinahe alle mit Landeskindern besetzt, waͤhrend in England und den Kolonieen eine Menge Irlaͤnder eine zahllose Menge d Wenn gleich der Lord⸗ Lieu enant immer, und der Secretair (Minister des Innern) ch allezeit Leute, welche mehr im Lande verzehren, als ihnen ihre Stellen einbringen.
Freilich widerstrebte das religioͤse Vorurtheil und der Vortheil n gegen die politische Gleichstellung Katholiken mit den Protestanten; aber auch dieses ist auch allmaͤlig fak⸗ wie Katholiken sich der etwa herrschenden Partei zu empfehlen vermoͤgen, worauf es doch am Ende bei oͤffentlichen Anstellungen immer ankoͤmmt. Aber die Regierung ist in der That die Beschuͤtzerin
hoher und niedriger Stellen bekleiden.
ast immer Englaͤnder ist, so sind es do
einiger einflußreichen Familie
tzt gesetzlich bewirkt, und wuͤrde au isch bewirkt werden, in dem Verhaͤltniß,
des Landmanns, und ist geneigt genug, dessen Lage zu verbes⸗ sern, so weit sie den Eigensinn und die Habsucht einiger maͤch⸗ tiger Leute zu beherrschen vermag, und gewiß wuͤrde die Lage jener Ungluͤcklichen, von der Theilnahme Englands und dem Ein⸗ flusse des Parlaments in London verlassen und seinen Draͤngern
ingegeben, weit schlimmer werden. Soll doch ihr angeblicher Freund, O'Connell, selbst einer der hartherzigsten Grundherren seyn!
ewiß ist es, daß er sich nicht entbloͤdet hat, der Unwissenheit die⸗ ser Armen mehr als 50,000 Pfd. als freiwillige Beitraͤge abzuluchsen. Viele der Gewaltthaten der Landleute sind gegen diejenigen un⸗ ter ihnen gerichtet, gleichviel von welcher Religion, welche Pacht⸗ hoͤfe zu einem hoͤheren Zins uͤbernehmen, als ihr vertriebener Vorgaͤnger, welcher aller Wahrscheinlichkeit nach schon einen aͤbermaͤßigen Zins zu bezahlen uͤbernommen hatte, zu erschwin⸗ gen vermochte; und da es bei ihnen Leib und Leben gilt, so darf man sich nicht wundern, daß es bei einem so rohen, in allen Zeiten ans Faustrecht gewoͤhnten Volke zu solchen furcht⸗ baren Exessen kommen mußte. — Der Morning Herald giebt
eine interessante Liste von mehr als 150 Lordssöhnen und an⸗
deren mit der Pairie verwandten Penen welche in beiden Inseln als Deputirte zum neuen Parlament gewaͤhlt wor⸗ den sind. Freilich gehoͤren die meisten derselben zu Whig⸗Fami⸗ lien, welches beweist, daß diese Partei ungemein bei der Reform ewonnen hat; aber es beweist doch auch aufs neue, daß die eform nicht zu Gunsten der Demokratie gemacht worden. — Seit meinem letzten Schreiben ist der Status der Einnahmen des letzten Vierteljahrs bekannt gemacht worden; freilich sind da⸗ nach unsere Finanzen nicht sehr blaͤhend; da jedoch die Einnah⸗ men immer noch die Ausgaben uͤbersteigen, und die zunehmen⸗ den Zoͤlle einen Beweis von zunehmendem Handel liefern, so duͤrfen wir uns in diesen schlimmen Zeiten nicht sehr beklagen.
Niederlande.
Aus dem Haag, 13. Jan. Von unserem Heere wird berichtet, daß die Befehlshaber autorisirt worden sind, einem Sechstheil ihrer Truppen auf Verlangen einen vierzehntägigen Urlaub ertheilen zu koͤnnen. Diese Bestimmung soll jedoch erst nach dem 15ten d. M. in Kraft treten, bis wohin auch wohl die erwartete Kantonnements⸗Veraͤnderung stattgefunden ha⸗ ben wird.
Im verwichenen Jahre sind vor Vließingen 1256 Kauffahr⸗ teischiffe angekommen und 1166 abgegangen. Mit Ausnahme von wenigen nach anderen Haͤfen bestimmten Fahrzeugen haben alle diese Schiffe ihre Richtung von dort nach Antwerpen ge⸗ nommen.
Belgien.
]
Bruͤssel, 13. Jan. Am 11ten d. hielt der Koͤnig der Franzosen seinen festlichen Cinzug in Lille. Der hiesige Mo⸗ niteur meldet daruͤber Folgendes: Von dem fuͤr JIJ. Maje⸗ staͤten in Bereitschaft gesetzten Praͤfekturgebaͤude an, bis vor das Pariser Thor, bildeten die Truppen und die National⸗Garde Spaliere. Weiter vorwaͤrts befand sich das Husaren⸗Regiment Orleans. In der Stadt waren alle Haͤuser mit dreifarbigen Fahnen geziert, die Straßen, durch welche der Zug kommen mußte, von einer unermeßlichen Menge angefuͤllt, und die Fen⸗ ster mit Damen besetzt. Drei Viertheile der Bevoͤlkerung beeil⸗ ten sich, dem Einzuge Sr. Maj. beizuwohnen. Einige Minu⸗ ten vor vier Uhr kuͤndigte wiederholtes Vivatrufen an, daß der Koͤnig eben aus dem Wagen gestiegen war, um sich zu Pferde zu setzen. Kurz darauf langte der Zug bei einem zierlichen, durch die Sorgfalt des Stadt⸗Raths bereiteten Pavillon an. Dort hatte der Maire die Ehre, Se. Majestaͤt zu empfangen. Die Rede des Maire, so wie die darauf erfolgte Antwort, wurden mit dem Rufe: Es lebe der Koͤnig! aufgenommen. Der Zug, den die berittene National⸗Garde eroͤffnete, naͤherte sich der Stadt. Zuerst kam der Koͤnig, den Prinzen von Joinville zur Rechten und den Herzog von Nemours zur Linken. Danach kamen der Herzog von Orleans, der Marschall Soult und der Marschall Gérard; sodann eine große Anzahl Generale und Offiziere aller Grade, worunter man die Generale Haxo, Neigre, T. Sebastiani, Achard, Fabre u. s. w. bemerkte. Die Menge hatte den Koͤnig und seine Soͤhne vom Zuge getrennt; sie zogen ein, umgeben von dem Volke, welches die Luft mit seinem Zujauchzen fuͤllte, das bis zur Ankunft am Palais dauerte. Praͤchtiges Wetter, Kanonendonner, Rauschen der Musik und der Lärm von so vielen, auf einem Punkte versammelten, Menschen maͤchten das Fest sehr glaͤnzend. Beim Eintreten in das Palais ward der Koͤnig von der Koͤni⸗ gin und seinen Toͤchtern umgeben, und fand daselbst auch den Koͤnig der Belgier. Um sechs Uhr, nachdem die staͤdtischen Be⸗ hoͤrden und viele andere Personen empfangen worden waren, vereinigte ein großes Diner die Koͤnigl. Familie, wozu auch ei⸗ nige Beamte zugelassen wurden. Den ganzen Abend uͤber wogte die Menge durch die glaͤnzend illuminirten Straßen.“
Gestern Morgen sind die fuͤnf Bataillone des 8ien und 12ten Infanterie Regimentes, welche hier in Garnison lagen, nach Gent abgegangen, von wo sie weiter zur Deckung der See⸗ land gegenuͤber befindlichen Graͤnzlinie von Ost⸗Flandern zie⸗ hen werden. 8
Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom Z1sten v. M. wird die um die Citadelle von Antwerpen gezogene Douanen⸗Linie nunmehr aufgehoben. Zugleich wird fettsrsest, daß, so lange sich Lillo noch in den Haͤnden der Hollaͤnder befinde, das De⸗ clarations⸗Bureau fuͤr die nach Antwerpen kommenden Schiffe bei der ersten Ecke des Bassins angelegt werden soll.
Der General Baron Harlet, Commandeur der Brigade, welche die Hollaͤndischen Gefangenen eskortirte, hat von dem Ge⸗ neral Chassé folgendes Schreiben erhalten:
„St. Omer, 7. Januar.
Mein sehr werther Herr General! Ich erfuͤlle eine uͤber⸗ aus angenehme Pflicht füͤr Seelen, wie die unsrigen, indem ich mich der Schuld der Dankbarkeit entledige. Ich und die Mei⸗ nigen sind von Ihnen mit so viel Ruͤcksichten und Edelmuth, und meine Waffengefaͤhrten von Seiten der Herren Franzoͤsischen Offiziere und der Soldaten unter Ihren Besehlen, und beson⸗
kenntlichkeit und die Achtung der Meinigen auszudruͤcken.
nehmigen zu wollen. 3 8
Der General der Infanterie, (gez.) Baron Chassé.“
8
Antwerpen, 12. Jan.
besserungen an der Citadelle verdungen seyen.
richtig. Arbeiten.
haben wird. 1 wollten, und nicht einmal die Erlaubniß haben,
werden, obwohl wir die Schleifung der Fronte von Seiten des Innern, d. h. der die beiden Bastionen verbindenden Cour⸗ tine, als nicht nachtheilig fuͤr das Vertheidigung⸗System der Stadt zu betrachten fortfahren. — Dem ministeriellen Blatte zufolge, beschaͤftigt man sich eifrig mit der Erbauung der Werke, die erforderlich sind, um die Citadelle von Antwerpen in Vertheidi⸗ gungsstand zu setzen. Diese wichtige Arbeit ist der Sorgfalt des Majors Dubosch, unter der Leitung des Obersten Wilmar,
ders von den Obristen des 11ten leichten, 5ten Linien⸗ und 4ten
anvertraut. Da die vorgeruͤckte Jahreszeit nicht gestattet, Aus⸗ besserungen im Mauerwerk vorzunehmen, so werden die Bre⸗ schen an der Bastion Toledo und der Lunette St. Laurent mit⸗ telst einer Bekleidung mit langen Faschinen bedeckt werden. — Die linke Seite der Lunette St. Laurent, wovon ein Theil durch die Mine zerstoͤrt ward, wird von keinem Werk der Citadelle flankirt. Diesem Hauptmangel, welcher die Einnahme der Lunette gewiß um einige Tage beschleunigt hat, wird mittelst einer Contregarde abgeholfen werden, die man vor der Bastion Toledo errichten wird. Dieser Bau wird uͤberdies den Vortheil haben, die Bresche dieser Bastion zu decken und sonach die Citadelle auf einem ihrer schwaͤchsten Punkte u ver⸗ staͤrken. Man betreibt eifrig die Saͤuberung der Citadelle und die Wiederherstellung der Parapets, geblendeten Batterieen, Ver⸗ bindungs⸗Bruͤcken, ꝛc. Es werden sehr bedeutende Arbeiten zur Vertheidigung der Ufer der unteren Schelde aus⸗ gefuͤhrt werden. Das Projekt dazu ist dem Koͤnige vorgelegt worden. Die der erzus zden und auszuruͤstenden Forts sind die von St. Marie, Perl, St. Philippe und die Kreuzschanze. Das Fort St. Marie, bei der schwierigsten Passage des Flusses gelegen, wird als ein Vertheidigungspunkt von der groͤßten Wich⸗ tigkeit angesehen. Das Fort Perl, eine halbe Stunde unterhalb St. Marie, befindet sich gleichfalls in einer sehr guͤnstigen Lage, da die Schiffe sehr nahe unter seinen Kanonen voruͤberkommen. Die Forts St. Philippe und die Kreuzschanze liegen auf dem rechten Ufer der Schelde. Ersteres, auf der Höͤze von St. Marie, kreuzt sein Feuer mit dem des Forts Perl. Die Lage der Kreuz⸗ schanze ist minder vortheilhaft in Bezug auf die Vertheidigung des Flusses; dasselbe ist hauptsaͤchlich dazu bestimmt, einen Deich zu schuͤtzen, dessen Zerstoͤrung unberechenbare Verwuͤstungen ver⸗ ursachen wuͤrde.“
ö Deutschland. “ “
Muͤnchen, 12. Jan. Der erste Hofball am 9. Januar war ungemein glaͤnzend; vorzuͤgliche Aufmerksamkeit erregten die belscee donan Uniformen, wovon die Griechischen sehr geschmack⸗ voll sind.
Gestern Vormittags hat das Griechische Militair nochmals im Feuer exerziert; morgen ist Kirchen⸗Parade und am 15. Ja⸗ nuar erfolgt dessen Abmarsch.
Stuttgart, 12. Januar. (Frankfurter Journal.) Dem Vernehmen nach, hat gestern der staͤndische Ausschuß das diesmal durch besonders viele Reclamationen und Anstaͤnde er⸗ schwerte Geschaͤft der Pruͤfung der Legitimation der Staͤnde⸗ Mitglieder begonnen, und in der heute fortgesetzten Berathung soll nun bis heute Mittag die Legitimation von 54 gewaͤhlten Mitgliedern der Abgeordneten⸗Kammer, von welchen die Wahl⸗ Urkunden vorlagen, als berichtigt erkannt worden seyn. — Als nicht legitimirt sollen erkannt worden seyn, die Gewaͤhlten von Ehingen: Frhr. v. Wangenheim, Kirchheim: Kuͤbel, Leutkirch: Steiger, Nagold: Wagner, Oberndorf: Koch, Oehringen: Roͤ⸗ dinger, Schorndorf: Tafel.
Dresden, 13. Jan. Des Koͤnigs Majestaͤt und des Prin⸗ zen Mitregenten Koͤnigl. Hoheit haben den Professor Dr. G. Her⸗ mann in Leipzig zum Komthur des Koöͤnigl. Saͤchsischen Civil⸗ Verdienst⸗Ordens ernannt.
Frankfurt a. M., 13. Jan. Das hiesige Journal berichtet: „Neuere Briefe aus Paris melden, daß der Herzog Karl von Braunschweig wieder dort erwartet, und daß seinem Aufenthalte in Frankreich ferner kein Hinderniß in den Weg gelegt werden wuͤrde.“
vStzslien.
Ankona, 2. Jan. (Allgemeine Zeitung.) Gestern kam fuͤr acht See⸗Kadetten der in unserm Hafen liegenden Fran⸗ zoͤsischen Marine die Befoͤrderung zum Lieutenants⸗Grad an. Die Gabarren, welche zu Abholung von Franzoͤsischen Truppen nach Morea segeln sollten, haben vorlaͤufig Gegenbefehl erhalten. — Gestern machte auch unser Delegat dem General Cubibères, dem Obristen des Regiment und, am Bord der Fregatte Arte⸗ mise, dem Befehlshaber der Eskadre, in voller Galla Neujahrs⸗ “ “ C111 1
Die Times theilt nachstehende aͤltere Vorstellung der Wein⸗ Compagnie von Porto an Dom Miguel und das darauf er⸗ lassene Cirkular des Visconde von Santarem an die fremden Agenten mit (die Mittheilung dieser Dokumente in dem jetzigen Augenblick scheint zum Zweck su haben, die Theilnehmer an der neuen Anleihe, bei welcher bekanntlich Porto⸗Weine als Unter⸗ pfand gestellt werden sollen, uͤber die Verhaͤltnisse aufzuklaͤren):
„Sire! Der verwaltende Ausschuß der General⸗Compagnie fuͤr Bebauung der Weingaͤrten des Ober⸗Duero, die sich gegen⸗ waͤrtig in der Stadt Regoa niedergelassen, hat die Ehre Ewr. Majestaͤt vorzustellen, daß sie in Porto und in Villa Nova da Gaia mehrere Tausend Pipen Wein und Brantwein zuruͤckgelas⸗ sen hat, und fuͤrchtet, daß die Rebellen entweder selbst, oder durch dazu bestimmte Personen, diese Weine und Brantweine an Britische oder an Unterthanen irgend einer anderen fremden Nation verkaufen
Chasseur⸗Regiment so bruͤderlich behandelt worden, daß es kei⸗ nen Ausdruck giebt, der stark genug ist, um Ihnen meine Er⸗ — Ich schaͤtze mich gluͤcklich, bei dieser Gelegenheit das Organ Aller seyn zu koͤnnen, indem ich Sie bitte, den tiefgefuͤhlten Aus⸗ druck unsrer ergebenen und ausgezeichnetsten Gesinnungen ge⸗
Im hiesigen Journal liest man: „Es ist von vielen. Seiten gemeldet worden, daß die Aus⸗ Dies ist nicht Man beschaͤftigt sich fuͤr jetzt nur mit den dringendsten
Allein man weiß, was von dem Versprechen der Schleifung, und selbst von der Verpflichtung dazu, zu halten. Es ist dies eine der hundert uͤbertriebenen Versprechungen der Revolution, die das Volk stets zum Besten gehabt hat und Die guten Leute, welche die Citadelle schleifen dort hin⸗ einzugehen! Dem Herrn von Robiano und dem guten Regen⸗ ten zum Trotz, kann und soll diese Festung nicht geschleift
Anderer verbieten, und dem Eigenthuͤmer das Recht geben selbe von den Personen, die es besitzen, wieder in Anspr nehmen. — Deshalb nahen wir uns Ew. Majestaͤt, und
werden, wie Ew. Majestaͤt sie in Ihrer hohen Weishe zweckmaͤßig erachten, um die Besitzer, welche der Bittstelb⸗ tritt, nicht in ihren Rechten kraͤnken zu lassen. Der Abgeordnete der Compagnie (gez.) Felix Manuel Borges Pinto Der Visconde von Santarem hat darauf unterm 9, v. J. folgendes Cirkular an alle fremden Agenten erlassen „Da der verwaltende Ausschuß der General⸗Compagn die Bebauung der Weingaͤrten des Ober⸗Duero der Regf Sr. Majestaͤt eine Denkschrift uͤberreicht hat, worin gebeten daß, den Gesetzen dieses Reiches und den Grundsaͤtzen des kerrechtes gemaͤß, Maßregeln gegen jeden Verkauf der, d sagten Compagnie zugehoͤrigen, Weine und Branntweim griffen werden moͤchten, so haben Se. Allergetreueste stät zu befehlen geruhet, daß ich allen fremden ten in den foͤrmlichsten und bestimmtesten Ausdruͤcken ich es hiemit thue, erklaͤren soll, daß solche Kaͤufe und kaͤufe niemals anerkannt werden koͤnnen, indem sie unge und nichtig sind, und daß die Regierung hierdurch feierl gen schon gemachte oder noch zu machende Verkaͤufe d Compagnie selbst oder Privat⸗Personen zugehoͤrigen Weine Branntweine protestirt. Hiervon setze ich Sie in Ken damit Sie solches den Unterthanen ihrer Nation bekannt, jeden andern fuͤr zweckmaͤßig erachteten Gebrauch davon koͤnnen. — Im Palast von Cachias, den 9. Aug. 1832. (gez.) Visconde von Santare
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 14. Dezember. In der (gestern erwz Proclamation des Praͤsidenten Jackson vom 10ten d. die von dem Staats⸗Secretair Eduard Livingston gegeng, net ist, heißt es zunaͤchst, daß, strenge genommen, eigentln Pflicht nichts weiter von der hoͤchsten Magistratsperson der einigten Staaten fordere, als sich der ihr verliehenen Mach Erhaltung des inneren Friedens und zur Ausfuͤhrung der setze zu bedienen; da jedoch die Opposition in Suͤd⸗Karolin durch, daß sie sich in das Gewand der Staats⸗Autoritaͤt einen so gewichtigen Schein angenommen und da die es gewiß gern saͤhe, daß man nicht eher zu strengeren geln seine Zuflucht nehme, bis alle guͤtliche Mittel erschoͤpft so werde es, wo nicht nothwendig, doch gewiß gerechtferte scheinen, wenn der Praͤsident seine Ansichten uͤber diese wi Frage offen darlege und das Verfahren, welches er bei Gelegenheit beobachten zu muͤssen glaube, genau bezeichne. v von dieser Auseinandersetzung ist in Folgenden alten: „ Die Verfuͤgung des Konvents von Karolina“, sagt der sident, „gruͤndet sich nicht auf das unbestreitbare Recht, verfast widrigen und unertraͤglichen Anmaßungen Widerstand zu le sondern auf die seltsame Behauptung, daß es jedem Staate fra einen Kongreß⸗Beschluß nicht nur fuͤr null und nichtig zu ert sondern auch dessen Vollziehung zu verhindern; daß sich dict wohl mit der Verfassung vereinbaren lasse, und daß nach eiyer tigen Auslegung derselben ein Staat seinen Platz in der Unich behalten koͤnne, und doch bloß denjenigen ihrer Gesetze, die verfassungsmaͤß ig zu halten beliebt, zu gehorchen brauche. 8 wird binzugefuͤgt, daß ein Gesetz in klarem Widerspruch m. Verfassung stehen muͤsse, wenn eine solche Annullirung gergz tigt seyn solle; aber offenbar schließt das Recht, solchen Gp nicht zu gehorsamen, verbunden mit dem unbeschraͤnkten
selbst daruͤber zu entscheiden, welche Gesetze denn nun von Art sind, auch die Macht ein, allen Gesetzen Widerstand; sten; denn da keine Appellation eingeraͤumt wird, so
der von einem Staate angefuͤhrte Grund, er schlecht seyn, stets die Oberhand behalten. Sagt man aber oͤffentliche Meinung setze dem Mißbrauch dieser Macht eine reichende Schranke, warum sollte dieselbe dann nicht eben Buͤrgin dafuͤr seyn, daß der Kongreß keinen verfassungswi Beschluß erlassen werde? Dennoch ist in dem letzteren Fal eine andere Vorkehr getroffen, welche im ersteren nicht vort ist, und in Betracht deren die von einem einzelnen Staat in spruch genommene Gewalt um so weniger zu vertheidigen it. giebt zwei Arten der Appellation von einem verfassungswidrigen greß⸗Beschluß — die eine an die richterliche Gewalt, die ande das Volk und die Staaten. Von der Entscheidung eines 8 giebt es, der Theorie nach, keine Appellation; und in der; zeigt es sich, daß die Gerichtshoͤfe kein Ohr dafuͤr haben, de ter und Geschworene schon im voraus darauf vereidigt sind
dem Staat guͤnstigen Ausspruch zu thun. Unser Bundes⸗Y. erklaͤrt in bestimmten Ausdruͤcken, daß die Gesetze der Ven ten Staaten, deren Verfassung und die kraft derselben! schlossenen Traktate das hoͤchste Gesetz fuͤr das Land seyn und fuͤgt ig Feeerg Vorsicht hinzu, daß die Richter in jegle Staat dadurch gebunden seyn sollen, ohne Ruͤcksicht auf alle“ Verfassungen oder Gesetze einzelner Staaten. Fag kann keine Bundes⸗Regierung bestehen. Wenn Suͤd⸗ ing die Gesetze in Betreff der Einkuͤnfte fuͤr verfassungswidrig und das Recht haͤtte, die Ausfuͤhrung derselben im Hafen von leston zu verhindern, dann koͤnnten auch diese Zoͤlle nirgends
erhoben werden, denn der Verfassung nach muͤssen die Steue
Auflagen Se . seyn. Daß ein verfassungswidriges
kein Gesetz sey, ist gar keine Antwort hierauf, so lange der
selbst zum Schiedsrichter uͤber die Gesetzlichkeit desselben ge wird; denn auf diese Weise wuͤrde man vielleicht jedes Gesetz einem oͤrtlichen Interesse nachtheilig waͤre, fuͤr verfassungst halten oder wenigstens ausgeben.“ 3
Der Praͤsident beweist nun durch eine Menge von spielen aus der Geschichte der Vereinigten Staaten, dh Nullifizirungs⸗Lehre seit dem Bestehen der Union noch nie aufgestellt worden, und daß die Staatsmaͤnner von Suͤd⸗ lina die ersten Erfinder derselben seyen. Nachdem er so erklaͤrt, daß er die Befugniß, ein Gesetz der Vereinigten
ten zu annulliren, fuͤr unvertraͤglich mit dem Bestand der l fuͤr ausdruͤcklich dem Buchstaben der Verfassung widersprech fuͤr nicht gestattet nach dem Sinn derselben, fuͤr unverem mit jedem Prinzip, auf das die Constitution gegruͤndet worg und fuͤr hoͤchst verderblich in ihren Folgen halte, geht er si dergestalt auf die Rechtfertigungsgruͤnde jener Doktrin ein; „Es wird behauptet, daß jene Gesetze, fuͤr deren Zweck die Erhebung von Einkuͤnften ausgebe, in der That nuͤr auf Schutz der Manufakturen berechnet seyen, und dies, sagt mat, verfassungswidrig; auch 88. die Wirkungen dieser Gesetze gleich; ferner wuͤrden groͤßere Summen dadurch von der Re erhoben, als die Beduͤrfnisse der Regierung erheischen, und ent wolle man den Ertrag zu Zwecken verwenden, welche die Ve sung nicht genehmige. Fuͤr's erste also erkennt man doch an, die Verfassung, insofern sie dem Kongreß die Besugniß vell Einkuͤnfte zu erheben und Steuern aufzulegen, zu jenem Gese⸗
Ohne diese B.
rechtigt; nur wegen der Beweggruͤnde derer, die es gegebenh
moͤchten; Verkaͤufe, welche in solchen Faͤllen, dem Vöͤlkte und den Gesetzen des Koͤnigreichs gemaͤß, nicht guͤltig seyrn nen, indem diese Gesetze den Kauf und Verkauf des Eigen.
Sie ehrfurchtsvoll, zn befehlen, daß solche Maßregeln ern
an seine Verfassungmaͤßiskeit in Zweifel. Wenn aber der be⸗ e Zweck des Gesetzes in diesem Fall auch noch so einleuch⸗ däre, so ist doch nichts gefaͤhrlicher, als die Behauptung auf⸗ n, daß darum ein Gesetz, das auf verfassungsmaͤßigem Wege i worden, null und nichtig sey, weil die itglieder, dafuͤr gesummt, einen verfassungswidrigen Zweck dabei im gehabt haͤtten; denn wie soll dieser Zweck sicher er⸗ werden? Wer soll die Untersuchung anstellen? Wie t man Jemanden faͤlschlich schlechte Absichten unter; Wie rd die Absicht durch falschen Vorwand bemaͤntelt! Wie oft ar kein Bewezgrund angegeben! Einmal diese Doktrin gn⸗ nen, und der Staatsmann kann ganz nach seinem Gutduͤn⸗ scheiden, und jedes Gesetz kann unter solchem Vorwand an⸗ werden. Was den naͤchsten Einwurf betrifft, daß die besag⸗ setze ungleiche Wirkungen haͤtten, so kann man ihn eigentlich jedes Gesetz vorbringen. Die Weisheit der Menschen ist noch imn Stande gewesen, ein Steuer⸗System zu erfinden, dessen gen vollkommen gleichmäͤßig waͤren. Wenn die ungleiche eines Gesetzes es verfassungswidrig macht, und wenn alle er Art deshalb von jedem Staat annullirt werden koͤnnen, n der That, ist die Bundes⸗Verfassung nicht werth, daß man jch im gecingssen um ihre Erhaltung bemuͤht. Eine so traͤu⸗ e Theorie, die den Keim der Zerstoͤrung in sich truͤge, waͤre ri der tieffinnigen Staatsmaͤnner, der begeisterten Patrioten n, denen die Aufgabe, die Constitution zu reformiren, gut wurde! Eine solche Anomaglie in der Geschichte der mental⸗Gesetzgebung haͤtte der Name Washingtons unter⸗ „haͤtten die Staaten nach reiflicher Erwaͤgung bestaͤtigt! wir wurden nicht irregefuͤhrt. Unsere Verfassung enthaͤlt so Ungereimtes, daß eine Gewalt Gesetze geben und eine an ch dagegen auflehnen koͤnnte. Die weisen Maͤnner, deren en stets verehrt werden wird, haben uns einen praktischen ie sie hofften, einen dauerhaften constitutionnellen Vertrag Man sehe die Debatten aller Konvente nach, man pruͤfe den der heftigsten Gegner der Bundes⸗Gewalt, man betrachte Vorschlag gebrachten Amendements. Alle schweigen davon; ilbe ward geaͤußert, keine Stimme erhob sich, kein Antrag gemacht, um die den Gesetzen der Union uͤber die Gesetze gaten ausdruͤcklich verliehene Oberherrlichkeit umzustoßen, im zu beweisen, daß ein Vorwand, wie der jetzt erhobene, die⸗ beeintraͤchtigen koͤnnte. Wir sind nicht irre gegangen! Verfassung ist noch immer der Gegenstanz unserer Ehr⸗ „ das Band unserer Union, unser Schutz in Gefahr, Auelle unseres Wohlstandes im Frieden. Wir werden verderbt durch sophistische Auslegung, wie wir sie empfangen unseren Nachkommen uͤberliefern; und in patriotischem Geist wir gern ihrer Unterstuͤtzung alle brtliche Interessen, alle „Vorurtheile, alle persoͤnliche Leidenschaften als Opfer darbrin⸗ Was den dritten Vorwurf anbelangt, so hat die Verfassung ongreß ausdruͤcklich das Recht verliehen, Einkuͤnfte zu erbe⸗ d die fuͤr die oͤffentlichen Beduͤrfnisse erforderliche Summe zu en. Die Staaten haben uͤber die Ausuͤbung dieses Rechts andere Kontrolle zu fuͤhren, als daß sie ihre Repraͤsentanten n koͤnnen, wenn diese jene Hesu ntt, mitßbeünchen. Der Kon⸗ iun freilich von dieser Gewalt einen schlechten Gebrauch aber dasselbe koͤnnte er auch mit anderen ihm uͤbertragenen Be⸗ n sich erlauben. Irgendwo aber muß diese Gewalt doch seyn; die fung hat sie also den Repraͤsentanten des Volks anvertraut, die
on den Repraͤsentanten der einzelnen Staaten und von der vollzie⸗
Gewalt im Zaum gehalten werden. Nach der Auslegung von karolina aber wird sie der Legislatur des Konvents eines ein⸗ Staats in die Haͤnde gegeben, wo weder die Bevoͤlkerung der ledenen Staaten, noch 8 Staaten in ihrer besonderen Eigen⸗ noch die von dem Volk gewaͤhlte hoͤchste Magistrats⸗Person vie vertreten sind. Unter solchen Bedingungen wuͤrden wir fhoͤren, eine Nation zu seyn. Endlich heißt es in der Ver⸗ von Suͤd⸗Karolina, daß der Ertrag der Zoͤlle verfassungs⸗ verwandt werden wuͤrde. Wenn man dies mit Sicherheit ten koͤnnte, so wuͤrde der Einwurf zweckmäßiger bis dahin alten werden, wo es sich um ein Gesetz wegen Anwendung rtrags handelte; gewiß aber gehoͤrt er nicht hierher, wo von
Hesetz, wonach die Zöoͤlle erst erhoben werden sollen, die Rede ist.”“
jerauf faßt der Praͤsident noch einmal den ganzen Inhalt Verfuͤgung zusammen und fordert seine Mitbuͤrger auf, ten genau zu pruͤfen und alle verderbliche Folgen davon in ung zu ziehen. Er hebt darunter namentlich diejenige
1 r, daß die Verfassung selbst in ihren Grundvesten dadurch moͤchte gutuüͤttert werde und saat in dieser Beziehung:
ie Verfassung erklärt, daß die richterliche Gewalt der Ver⸗ Staaten sich auf alle von den Gesetzen der Vereinigten i abhaͤngige Faͤlle erstreckt, und daß diese Gesetze, die Ver⸗ und die Vertraͤge vor den Verfassungen und Gesetzen der n Staaten den Vorrang haben. Die Gerichts⸗Ordnung be⸗ die Art und Weise, wie ein solcher Fall durch Appellation en Gerichtshof der Vereinigten Staaten gebracht werden enn das Tribunal eines Staats gegen jene Bestimmungen rfassung erkennt. Die Verfuͤgung von Suͤd⸗Karolina aber daß deine Appellation stattfinden soll; sie stellt das Gesetz aats uͤber die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten ; sie zwingt die Richter und Geschwornen, einen Eid zu daß sie diese Bestimmungen nicht achten wollen, und setzt ne Strafe auf den Versuch, durch Appellation Abhuͤlfe zu Ferner erklaͤrt sie, daß es von Seiten der Behoͤrden der gten Staaten oder jenes Staats fuͤr ungesetzlich angesehen solle, wenn sie die Entrichtung der durch die Gesetze vorge⸗ en Zoͤlle innerhalb des Staats Suͤd⸗Karolina erzwingen Hier wird also ein nicht einmal fuͤr verfassungswidrig aus⸗ es Gesetz der Vereinigten Staaten durch die Anmaßung ei⸗ nen Mazoritaͤt in einem einzelnen Staat aufgehoben. Hier Artikel der Verfassung feierlich annullirt.“ r Praͤsident koͤmmt nun auf die von Suͤd⸗Karolina aus⸗ ene Drohung, daß es sich von der Union losreißen wolle, ewalt⸗Maßregeln gegen den Staat angewandt werden und aͤußert sich hieruͤber im Wesentlichen folgendermaßen: as Recht der Trennung wird aus der Natur der Verfassung et, indem man sagt, diese sey ein Vertrag zwischen souve⸗ taaten, die sich ihre Souverainetaͤt vorbehalten haͤtten und iner hoͤheren unterworfen waͤren; da sie den Vertrag ge⸗ haͤtten, koͤnnten sie ihn auch brechen, wenn er, ihrer An⸗ ch, von den anderen Staaten verletzt worden waͤre. Diese folgerung ist jedoch von Grund aus falsch und beweist nichts een Stolz.“ 1b ie Rarihn ließ zwar die Verfassung durch Vermittelung der Legislaturen anfertigen und eroͤrtern, sie bestaͤtigte ferner Brundgesetz durch abgesonderte Konvente, aber die in dersel⸗ kommenden Ausdruͤcke beweisen, daß unsere Fegzeran⸗ eine st, bei der eine Kollektiv⸗Repraͤsentation der Bevoͤlkerung aaten stattfindet. Bei der Wahl des Praͤsidenten und Vice⸗ iten bilden wir ein einziges Volk. Hierbei haben die Staa⸗ en andern Einfluß, als die Stimmgebung zu beaufsichtigen. gen Kandidaten, welche die Majoritaͤt der gesammten Stim⸗ sich haben, werden gewaͤhlt. Die Maiorttaͤt der Waͤhler eines kann ihre Stimme einem Kandidaten gegeben haben, und es kann n anderer gewaͤhlt werden. Das Volk also, und nicht die , wird durch die vollziehende Gewalt repraͤsentirt. Mit vräsentantenhause ist es anders; hier stimmen die Staaten ie bei der Wahl des Praͤftdenten und Vice⸗Praͤsidenten fuͤr d denselben Beamten; die Bevoͤlkerung aller Staaten stimmt r alle Mitglieder, sondern jeder Staat waͤhlt seine eigenen er. Aber dies macht keinen wesentlichen Unterschied. Sind blt, so sind sie insgesammt Repraͤsentanten der Vereinigten nicht Repraͤsentanten des besondern Staats, aus welchem mmen. Sie werden von den Vereinigten Staaten, nicht
von ihrem Stagte besoldet, noch guch haben sie dem letzteren von der Fefehene ihrer gesetzgebenden Pflichten Rechenschaft Ff wnm und so sehr sie auch in der Praxis, wie es ihre Schuldigkeit ist, die Interessen ihrer besonderen Konstituenten, wenn diese mit einem an⸗ dern theilweisen oder oͤrtlichen Interesse in Konflikt kommen, zu⸗ vörderst befragen moͤgen, so ist es doch ihre hochste Pflicht, als Vertreter der Vereinigten Staaten, das Gemeinwohl ju befoͤrdern. Die Verfassung der Vereinigten Staaten konsti⸗ tuirt also eine Regierung, nicht eine bloße Verbindung, und ihr Charakter bleibt derselbe, mag sie nun durch Vertrag zwi⸗ schen den Staaten oder anderswie gebildet seyn. Die einzel⸗ nen Staaten behielten sich zwar Befugnisse vor; aber da sich jeder Staat ausdruͤcklich eines solchen Theiles seiner Gewalt entaͤutzert hat, als noͤthig ist, um mit den anderen Staaten zusammen eine einzige Nation zu bilden, so kann er auch nicht das Recht besitzen, sich loszureißen, weil eine solche Trennung nicht ein Buͤndniß bricht, sondern die Einheit einer Nation zerstoͤrt, und jede Verletzung die⸗ ser Einheit ist nicht ein bloßer Bruch, wie die Uebertretung eines Vertrages, sondern eine Beleidigung gegen die ganze Union. Tren⸗ nung kann wohl, wie manche andere revolutionnaire Handlung,
durch die aͤußerste Bedruͤckung moralisch gerechtfertigt werden; aber sie ein verfassungsmaͤßiges Recht zu nennen, heißt den Sinn der Worte verwirren und kann nur aus groͤblichem Irrthum hervorge⸗ hen oder um diejenigen zu taͤuschen, die zwar einem Recht beizu⸗ stimmen geneigt sind, aber zuruͤcktreten wuͤrden, wenn es eine Re⸗ volution oder die Gefahr der bei dem Mißlingen derselben unver⸗ meidlichen Strafe gaͤlte. Weil die Union durch Vertrag gebildet wurde, sagt man, so koͤnnten die Theilnehmer an diesem Vertrage, sobald er ihnen laͤstig fiele, ihn uͤbertreten; aber gerade weil es ein Vertrag ist, koͤnnen sie es nicht. Ein Vertrag ist eine Ueberein⸗ kunft oder eine bindende Pers eehe r kann entweder sanectionirt seyn, und es kann Straffaͤlligkeit auf den Bruch desselben stehen oder nicht. Ist er nicht sanctionirt, so wird der Bruch keine andere Folge haben, als moralische Schuld; ist er es aber, dann unterliegt der Bruch der festgesetzten oder vorbehaltenen Straffaͤlligkeit. Ein Buͤndniß zwischen unabhaͤngigen Nationen ist gewoͤhnlich nur in moralischem Sinn sanctionirt, oder wenn eine Straffelligkeit dabei bedingt wurde, so ist doch keine gemeinschaft⸗ liche hoͤhere Instanz da, um dieselbe geltend zu machen. Eine Re⸗ gierung hingegen ist immer sanctionirt, entweder ausdruͤcklich oder von selbst verstanden; und bei uns ist nothwendig beides der Fall. Ein Versuch, durch Waffengewalt eine Regierung zu vernichten, ist eine Beleidigung, wie auch der constitutionnelle Vertrag gebildet seyn moͤge; und eine solche Regierung hat kraft des Gesetzes der Selbstvertheidigung das Recht, Gesetze zur Bestrafung des Beleidi⸗ gers zu erlassen, wenn dieses Recht nicht durch das Grundgesetz mo⸗ disizirt oder beschraͤnkt ist. Bei uns ist es zwar in dem Fall des Verraths modifizirt, doch ist der Regierung ausdruͤckliche Vollmacht zu allen Gesetzen gegeben, deren sie bedarf, um ihre Gewalt in Aus⸗ fuͤhrung zu bringen, und so ist denn auch der Fall vorbedacht, wo Handlungen zu bestrafen sind, die der gehoͤrigen Verwaltung der Gesetze Hindernisse in den Weg legen.“ 8 G (Schluß folgt.)
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— — Mexiko, 5. Nov.*) In der gegenwaͤrtigen Revo⸗ lution sieht man die ganze Masse der bessern, ackerbau⸗ und ge⸗ werktreibenden Bevoͤlkerung, so wie die Gutsbesitzer, Kapitalisten und Kaufleute als ruhige Zuschauer, als wenn dieser verderb⸗ liche Krieg, worin die Regierung fuͤr ihre (der Bevoͤlkerung) hei⸗ ligste Rechte und Interessen kaͤmpft, in einem fremden Lande gefuͤhrt wuͤrde. — Bei dieser Gleichguͤltigkeit des Volks in allen oöͤffentlichen Angelegenheiten des Landes bleibt die Regierung von aller moralischen Kraft entbloͤßt und kann daher unter Umstän⸗ den, wie die gegenwaͤrtigen, den ungleichen Kampf mit dem re⸗ volutionnairen — dem einzigen thaͤtigen Theil der Nation — nicht bestehen. Und dies ist seither das Schicksal aller Regie⸗ rungen der Suͤd⸗Amerikanischen Laͤnder gewesen, nachdem diesel⸗ ben, nach der Emancipation von Spanien, sich selbst uͤberlassen blieben, und obgleich beguͤnstigt durch ihre aͤußeren und inneren Verhaͤltnisse, scheint es, als ob ihre Verfassungen das Hinder⸗ niß zu ihrer Entwicklung und die Ursache einer neuen Barbarei bei gaͤnzlicher Aufloͤsung aller gesellschaftlichen Bande waͤre. — Auch das gesegnete Mexiko schwebt in Gefahr, das Opfer seiner so vielfach beneideten Verfassung zu werden, wenn es der Re⸗ gierung nicht gelingt, durch die Waffen die schon so weit ge⸗
diehene Anarchie zu unterdruͤcken und die Unruhestifter exemplarisch
zu bestrafen; jeder guͤtliche Vergleich mit denselben ist nur ein augen⸗ blickliches Palliativ⸗«Mittel, wodurch gleich wieder der Grund zu einer kuͤnftigen Revolution gelegt wird; denn erstens gesteht die Regierung dadurch einigermaßen ihre Ohnmacht ein und sanctionnirt gleichsam die wiederholten Attentate der Revolutions⸗ stifter, welche, anstatt ihre verdiente Strafe zu erhalten, ge⸗ woͤhnlich bei dergleichen guͤtlichen Vergleichen, die von den Partei⸗Haͤuptern erhaltenen Aemter und Wuͤrden garantirt er⸗ halten, und mit den damit verbundenen Besoldungen dem Staate zur Last fallen, sie moͤgen spaͤter wirklich im Dienst bleiben oder nicht. — Auf diese Weise sind die Regierungen genoͤthigt, eine Unzahl von Beamten zu unterhalten, welche kein Amt bekleiden und weit entfernt, dem Vaterlande nuͤtzliche Dienste geleistet zu haben, sich oft der groͤßten Verbrechen schuldig machten. — Ganz besonders ist dieses Uebel bei unserm Militairstande so eingerissen, und die Zahl der in Sold stehenden Offiziere hat sich so sehr vermehrt, daß die Unterhaltung des stehenden Heeres, wovon bei den groͤßten Anstrengungen der Regierung keine 10,000 Mann mobil gemacht werden konnten, in den letzten Jahren an 11 Millionen Piaster kostete. Die Demoralisation ist besonders bei diesem Theile der Bevoͤlkerung vorherrschend, und ist die gewoͤhnliche Veranlassung aller politischen Konpulsionen. In diesem Augenblick befinden sich hier in Mexiko 30 Generale, welche alle in Sold, von denen aber nur wenige im Dienst ste⸗ hen, und ungeachtet die meisten davon in den besten Jahren sind, hat man sich genoͤthigt gefunden, den Oberbefehl der gegenwaͤrtigen Garnison einem Manne von 80 Jahren, dem General Quintanur, zu uͤbertragen, weil man keinem andern die dazu erforderliche Entschlossenheit und Faͤhigkeit zutraute. General Andrade, welcher mit etwa 600 Mann die Stadt Puebla heldenmuͤthig gegen die ganze Macht von San⸗ tana vertheidigt hatte, ist auch hier in Mexiko angekommen, nachdem Letzterer die Capitulation, welche er zur endlichen Uebergabe der Stadt am 4ten v. M. mit ihm geschlossen hatte, gebrochen hat. Andrade sollte naͤmlich dieser Capitulation gemaͤß sich mit dem Rest seiner Mannschaft, etwa 250 Mann, mit ihren Waffen, Kriegs⸗Vorraͤthen, Kanonen unter brennender Lunte von Puebla abziehen, um sich nach Mexiko zu begeben; er wurde aber 10 Stunden von Puebla in San Martin auf Befehl von Santana entwaffnet und beraubt; seine Mannschaft wurde ge⸗ fangen genommen, ist jedoch, unter dem Vorwande, Dienste bei Santana zu nehmen, wieder von demselben desertirt. General Favio hat zur Rechtfertigung der vom General Andrade gegen ihn gemachten Beschuldigungen sich der Entscheidung und dem
*) Obgleich wir in den Nummern 15 und 117 der Staats⸗Zei⸗ tung bereits spaͤtere Rachric aus Mexiko mitgetheilt haben, so lauben wir doch obiges Schreiben, seiner enteressanten Details halber, unsern Lesern nicht vorenthalten zu duͤrfen.
“ 16“ b“ Urtheilsspruch eines Kriegsgerichtes unterworfen und es scheint, als wenn eine Insubordination der untern Befehlshaber die Haupt⸗Ursache der von Santana errungenen Vortheile gewesen sey; dieser hat unterdessen mit seinen zahlreichen Haufen die Hauptstadt eingeschlossen, nachdem die Regierung mittelst Dekrets von 17ten v. M. ihre Truppen zusammengezogen und die Stadt in Belagerungs⸗Zustand erklaͤrt hat; die Garnison betraͤgt aber 4500 Mann und alle Zugaͤnge der Stadt sind befestigt worden, was durch die vielen wasserreichen Graͤben, welche dieselbe um⸗ geben, leicht zu bewerkstelligen ist. — Am Z8sten ruͤckten 2800 Mann gegen Tacubaya, 1 Stunde von hier, aus, wo Santana den Tag vorher seine Hauptmacht vereinigt hatte, in der Hoff⸗ nung, daß der Feind die Gelegenheit einer offenen Schlacht wahr⸗ nehmen wuͤrde; er blieb jedoch hinter seinen Verschanzungen in dem erwaͤhnten Orte und es fanden nur einige Vorposten⸗Ge⸗ fechte statt, waͤhrend die Batterieen von beiden Seiten in ziem⸗ licher Thaͤtigkeit gehalten wurden. Santana hat, wie es scheint, seine Hoffnung auf einen Aufstand des gemeinen Volks und die Untreue der hiesigen Truppen gebaut, es fanden auch wirk⸗ lich am 23sten Zusammenrottungen des Volks statt, welche die Gelegenheit der Abwesenheit der Hauptmacht von hier wahrnah⸗ men und bereits angefangen hatten, ein Kloster zu erstuͤrmen, wohin wahrscheinlich vieles Eigenthum gebracht worden war; sie wurden aber bald wieder zerstreut und etwa 120 der Theilneh⸗ mer gefangen genommen. — Die Oppositions⸗Blaͤtter sind un⸗ terdruͤckt worden und mehrere der gefaͤhrlichsten Anhaͤnger der Revolution hat man aus der Stadt geschafft, auch eine Buͤrger⸗ Miliz ist gebildet worden, um die Sicherheit des Eigenthums gegen Pluͤnderung der unteren Volksklasse zu vermehren. Toluca, die Hauptstadt des Staates Mexiko, ist in die Haͤnde von San⸗ tana gefallen und er hat von dort bedeutende Verstaͤrkungen erhalten; der Theil des Wassers, welches von dem Dorfe Sta. Fé der Hauptstadt zugefuͤhrt wird, ist abgeschnitten worden, so wie auch die Zufuhr von Lebensmitteln, so weit als es bis jetzt moͤglich war; die Truppen Santana's haben sich in allen um⸗ liegenden Doͤrfern, die durch ihre großen Steingebaͤude natuͤr⸗ liche Vesten bilden, verschanzt, und der hiesige kommandirende General scheint keinen Ausfall mehr thun zu wollen, weil man die Nachricht hat, daß General Bustamente mit seinen Truppen, 5000 Mann stark, von San Luis Potosi in Anmarsch ist, um Mexiko von den Feinden zu entsetzen. Santana scheint diese Ankunft nicht abwarten zu wollen, und er hat am 1sten d. M. den General Quintanar auffordern lassen, die Stadt binnen 24 Stunden zu uͤbergeben, mit der Drohung, im Weigerungsfalle einen allgemeinen Sturm zu unternehmen. Da man nun jene Aufforderung zuruͤckgewiesen hat, so erwarten wir hier einen baldigen Angriff; die Kauflaͤden sind schon seit lange geschlossen, viele der weiblichen Bewohner haben in den Nonnenkloͤstern Zuflucht gesucht. Zur Vertheidigung der Haͤuser gegen Pluͤn⸗ derung sind von den Vewohnern uͤberall ernste Vorkehrungen getroffen; der Palast der Regierung ist stark befestigt, alles Glockengelaͤute ist verboten, und fuͤr den Fall eines Angriffs sind
strengsten Polizei⸗Verhaltungsbefehle gegeben worden. *)
IAaa pSFb.
Berlin, 18. Jan. Da die Veranlassung aufgehoͤrt hat, in Folge deren Se. Majestaͤt der Koͤnig, nach der in der Staats⸗ Zeitung vom 11. November v. J. enthaltenen Erklaͤrung, die Aufstellung eines Observations⸗Corps gegen die Maas befohlen hatte, so ist jetzt von Hoͤchstdemselben die Aufloͤsung dieses Corps und die Ruͤckkehr der Truppen in ihre Garnisonen angeordnet 1“
5 1“.“ Verzeichniß der Vorlesungen bei der Koͤnigl. Preußischen hoͤhern Forst⸗Lehr⸗
Anstalt im Studien⸗Jahr 18 ½ ½. I. Im Sommer⸗Semester, welches mit dem 1. Mai beginnt, tragen vor:
Ober⸗Forstrath Dr. Pfeil. 1) Die Lehre vom Boden und Klima in ihrer praktischen Bezie⸗ hung zur Holzzucht. G
“
) Waldbau. — . üe ) Forstschutz⸗ und Forstpolizei⸗Lehre, mit Einschluß der Lehre von der Abloͤsung der Wald⸗Servitute. 4) Staatswiethschaftliche Forstkunde. Professor Dr. Ratzeburg. 5) u* Botanik und Anleitung zur Bestimmung von Ge⸗ waͤchsen. 6) Spezielle Forst⸗Botanik. 1 9 Ueber Forst⸗Unkraͤuter (besonders Graͤser) und Gift⸗Gewaͤchse. 8) Encyklopaͤdie der Natur⸗Wissenschaften, mit besonderer Hinwei⸗ sung auf diejenigen, die den Forstmann interessiren. 9) Allgemeine Entomologie. 10) Ueber Cryptogamen. 8 Professor Schneider. 11) Arithmetik.
12) Geometrie. 1 Statik und Mechanik.
Winter⸗Semester, mit dem 1. November beginnend.
Ober⸗Forstrath Dr. Pfeil.. ) Forst⸗Einrichtung und Abschaͤtzung. Forst⸗Benutzung. Forst⸗Verwaltungskunde. 4 9 “ ) Eraminatorium uͤber die gesammte Forst⸗Wissenschaft. Professor Dr. Ratzeburg. .“ Anatomie und Physiologie der Gewaͤchse, besonders der holz⸗ artigen. Eviecle Naturgeschichte der Forst⸗Insekten. ) Hryctognoste und Geognosie, mit vorzuͤglicher Ruͤcksicht auf forstliche Bodenkunde. SE 21) Ueber den verschiedenen innern Bau der einheimischen und ver⸗ arbeiteten auslaͤndischen Hoͤlzer. 22) Erxaminatorium und Repetitorium in den Natur⸗Wissenschaften, mit Benutzung der Sammlungen. Professor Sch 23) Ebene Trigonometrie. 24) Stereometrie. b eIe, h 25) Statik und Mechanik. 26) Matbhematisches Exami Die Theorie in der Anwendung zu zeigen, sind regelmäaͤßige Erxcurstonen in die Instituts⸗Forsten, so wie eine Reise in die Harz⸗ und Elb⸗ Forsten bestimmt, so wie zur naͤheren Kenntniß des Mit⸗ telwald⸗Betriebes die Ausfuͤhrung einer Betriebs⸗Regulirung in der Oberfbrsterei Obersdorf in Thuͤringen. Viermal die Woche finden Nachmittags botanische und t zlgg sche Excursionen, so wie prakti⸗ sche Meß⸗Uebungen statt. Die Bibliothek und Sammlungen jeder Art koͤnnen unentgeltlich benutzt werden. Diejenigen, welche unter den durch die Amtsblaͤtter bekannt
*) Spaͤteren Nachrichten zufolge, hat sich Santana am 6. und 7. November von der Hauptstadt Mexiko wieder zuruͤckgezogen, um⸗
dem General Bustamente entgegen zu gehen.
fuͤr die Sicherheit im Innern der Stadt den Bewohnern die
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