1833 / 36 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

b

nichtet. faͤnglichen

halt zu thun, so daß um 10 Uhr Abends die Ruhe vollkommen wiederhergestellt war. der Unruhestifter

und ihre

fahr Anstalt zu

en wer

Zur Unterhaltung der kand ⸗Armen⸗ und Besserungs⸗ F. piau sind fuͤr das laufende Jahr an Beitraͤgen 20,000 Rthlr. si f f Jah Beitraͤgen auf den Koͤnigsbergis Gumbinnen

den

den sind. In

und namen

im Regierungs⸗Bezirk

88 8

Heringe gepackt, gesalzen und gew den im Re

ger,

und im

1831. Die

885 868 vor etzten Einfuhr⸗Zolles, i Einfluß gewesen, weil Konkurren

manne Stuͤck) sta Preis, bei Heri

ihre

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uͤhe,

sonstigen Geraͤthschaften

sthandelt und spaͤterhin wurden sowohl ihm, als einigen an⸗ dern Begraͤbniß⸗Kassen⸗Kuratoren 1 b 1 bei zweien die in i Nachdem der Haupt⸗Anfuͤhr

Mitgenossen nach der ganzen Strenge der Gesetze ver⸗

2

im Regierun Regierungs⸗Bezirk gefangen, als Fang um 389 ½ T

ö nicht bestehen ko

Fenster eingeworfen, auch hren Wohnungen vorhandenen Effekten ver⸗ 1 er ergriffen und zur ge⸗ Haft gebracht worden, gelang es, diesen Excessen Ein⸗ Am folgenden Tage wurden noch mehrere gefaͤnglich eingezogen, und es wird gegen sie

den.

Ta erforderlich, wovon 11,250 Rihlr. 8 Sgr. 9 Pf. chen und 8749 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. auf

schen Regierungs⸗Bezirk ausgeschrieben wor⸗

9 Provinz Pommern sind im verflossenen Jahre 29281 ¾ Tonnen 44 ½

Stettin Koͤslin

zusammen 9945 92. Tonnen rackt worden. Davon wur⸗ gierungs⸗Bezirk Stettin 413 ½ Tonnen weni⸗ gs⸗Bezirk Koͤslin 110 ½ Tonnen weniger Stralsund 134 Tonnen mehr im Jahre 1831, so daß sich der ganze vorjaͤhrige onnen geringer stellt, als derjenige des Jahres bedeutende Einfuhr fremder Heringe (93,892 Ton⸗ igen Jahre, unzweifelhaft eine Folge des herabge⸗ st auf den geringeren Fang nicht ohne die Heringspacker, um mit dem Kauf⸗ renz halten zu koͤnnen, das Wall Heringe (80 fruͤher mit 5 Sgr., nur mit 3 Sgr. bezahlten; ein em aber die inlaͤndischen, groͤßtentheils sehr armen nnen, indem sie dadurch kaum

d

geschweige

denn die Kosten der theuren Netze und bezahlt und verguͤtigt erhielten.

Varna in

(Fortsetzung

Zum Beschluß dieser, wenn auch schwachen, doch treuen Schil⸗ ng von Varna muß ich Ihnen noch das

deru beschreiben.

dentliche Pracht der Tuͤrkischen Archi „Den Tag na einem aͤrmlichen jedoch sehr beque

Generals G. uͤber eine eng

Sie einige schlecht zusammengefuͤgte Bretter an der Mauer mit diesem 8

dieser Galler des Hause

uͤber meine A Divan bildete men worden.

diese Wohnstube trat, wie aͤhnlich jener Strkafe so mancher unserer Dichter ist,

ohne jemals au einem Regime

Weiße Kalkwaͤnde, mit Fenstern nach dem brochenes Glas durch Papier ersetzt ist durch die Thuͤr und durch die unzaͤhlig

Decke in das

ein ungeheurer Kaminheerd, auf dem man wohl das Ver

ben kann, ei aber ohne daß kischen Kamin ich von diesem

Mbhbel aufzutreiben.

stande so zwei Baän

2

Nun ich

Innere meiner Wohnun

mir erlauben,

Heauses zu erzaͤhlen. In dieser Eigensch Wirth vor, den ich J s 9n

Widerwillens,

einftoöͤßten, zoͤger nahm seine Züflucht sogleich zu dem K an und knuͤpfte ohne Zuruͤckhaltung

an.

schieden als g. nur eine Ausn

ten der Einwohner, die so lange unter dem Ei Gebreuche standen, jene Rauhig

terscheidendes

8 haͤufigen Spaziergaͤnge EC61

hen mich in rischen Laune einen Kaufma

Füen im Hintergrunde seines Laden 9

Rauchwolke. sches Jok (N sich giebt, ist

2

ser Automat langsam in schwebt seine Lippen,

nung er oft ei dener Geldstuͤ⸗ kupfe

werden. Als

Bewunderung bloß den a Art gelang es mir, alte Muͤnzen und Geldst von mir einige sehr kostbar scheinen; doch es ist dem Hauptzweck meiner Reise uͤbergehe, und Ihn die Entdeckungen sage, welche ich seit meinem hi

zu machen Gelegenheit hatte. Der Oberbefehlshaber der Festung Varna, General

Harin bestaͤrkt, sagte, die jede u““

ie befinden sich die Wohnzimmer. 1 s waren schon genng mit militagir belastet und konnten sich also, wie

emlich dem eingeraͤucherten Drei 4 und ein Bett schmuͤckten mein h dem Tisch stellte ich meine Buͤcher auf, und Bulgarien und Rumelien dienten mir als doch das GGemaͤuer wenigstens

Ich redete ihn Russisch an, und er antwortete in Tuͤrkischer und Griechisch 1 28559 seyn, nicht wahr? Sie dauerte jedo

ene Sous und unter allem Bei diesem Anblick belebt si sein Blick erhaͤlt den Ausdruck pfindet, und vermeidet es, nen, aus Furcht, auch nur die gerin ten zu verrathen. hat, so spaͤht er nach allen Ihr Ihre Aufmerksamkeit von irgend einer Muͤn so köͤnnen Sie sicher seyn, daß die furcht Piaster, Sie wie mit einem elektrischen

stischer und archaͤologischer Hins des in Nr. 33 abgebrochenen Artikels.)

cht.

stati 1

Innere eines Hauses werden Sie auf die außeror⸗ tektur schließen können. ch meiner Ankunft wies man mir ein Quartier in und zerfallenen Griechischen Hause an, das mir m war, weil es in der Raͤhe der Wohnung des lag. Einer von des Generals Adijutanten fuͤhrte mich e Treppe auf eine Art von Geruͤst oder Gallerie, wenn Außenseite der Namen belegen wollen. An den beiden Enden „Die Eigenthuͤmer ischer Einguartierung . Sie sich leicht denken werden, nkunft eben nicht freuen. Die Polster, welche den n und rund um das Zimmer liefen, waren we genom⸗ Himmel! welche Bodenkammer! rief ich, als ich in inneren Leere, welche die die sich fuͤr Reisende ausgeben, kommen zu seyn, dieser in irgend u angestellten Child Harolds! Hofe hinaus, deren zer⸗ so daß das Tageslicht nur 1 gen Spalten in Wand und Zimmer dringen kann. Neben der Thuͤr befindet sich min gnuͤgen ha⸗ n tuͤchtiges Feuer flackern und knistern zu sehen, das Zimmer dadurch warm wuͤrde, denn diese Tuͤr⸗ elassen sich nicht, wie unsere Oefen, zumachen. Als Quartier Besitz nahm, war meine erste Sorge, einige Ein alter Tisch, der in seinem baufaͤlligen Zu⸗ fuß der Pythia glich, errliches Kabinet. Auf zwei Landkarten von Wand⸗Tapeten, wodurch etwas von seiner Haͤßlichkeit verlor. blosen Gegenstaͤnden, aus denen das 2 g besteht, bekannt gemacht habe, werden Sie Ihnen auch etwas von den lebendigen Moͤbeln dieses haft stelle ich Ihnen meinen Ihnen sehr empfehlen kann. Ungeachtet des den ihm die vom Zufall zugefuͤhrten Miethsleute te er doch nicht, mir einen Besuch abzustatten. Er kamin, zuͤndete sich die Pfeife ein freundschaftliches Gespraͤch

Aus meiner Wohnung

sdem vaͤterlichen Hause ge nt oder an einem Burea

Sie mit den le

er Sprache. Die Unterhaltung mußte sehr interessant ch eine volle Stunde, und wir ute Freunde. Solche Geselligkeit ist indeß in Varna ahme von der allgemeinen Regel, indem hier die Sit⸗ nfluß der Tuͤrkischen keit angenommen haben, die ein un⸗ Merkmal des Osmanischen Charakters ist. Meine durch die Straßen von Varna ma⸗ umer vertrauter mit dieser Ungeselligkeit und muͤr⸗ der Einwohner. Hast Du Antiken? fragen Sie un, der mit kreuzweis uͤber einander geschlagenen e Ladens sitzt, eingehuͤllt in eine dicke Ein fast unmerkliches Kopfschuͤtteln und ein lakoni⸗ in), das er, sich umwendend, mit kalter Gravitaͤt von die ganze Antwort Im Heiasunhsfan setzt sich un⸗ Bewegung; ein einfaͤltiges Laͤcheln um⸗

und aus seinem ledernen Beutel, zu dessen Oeff⸗ ne halbe Stunde braucht, kramt er eine Menge verschie⸗ cke aus: alte Thaler, Gulden, zuweilen selbst alte diesen einige kostbare Denkmuͤnzen. ch die Phystognomie des Numismaten, der gierigen Luͤsternheit, die er em⸗ dem des ehrlichen Beschauers zu begeg⸗ gste Billigung von dessen Wor⸗ Werth seiner Waare keine Idee en Bewegungen, und wenn er bemerkt) daß ze besonders angezogen wird, baren Worte: 800 oder 1000 1t Schlage vom Platz treiben heimniß erst kannte, ließ ich alle meine lten groben Sous zukommen. Auf diese uͤcke zu erwerben, wo⸗

Zeit, daß ich zu en Einiges uͤber esigen Aufenthalt

R., hat mi G. binsichtlich der Schwietenn ch

Da er von dem

ich dies Ge⸗

was mir der General

„Achilles“, von Paer, vorgetragen von dem Koͤnigl. Niederlaͤn⸗ dischen Hof⸗Kammersaͤnger Hrn. W. P. de C. Vrugt. riationen fuͤr Violoncell, komponirt von Merk, vorgetragen von dem Koͤnigl. Niederlaͤndischen Kammer⸗Virtuosen Hrn. Franco Mendes. : noforte), vorgetragen von Hrn. W. P. de C. Vrugt. Blaubart, großes romantisch pantomimisches Ballet in 3 Akten. (Dlle. Fanny Elsler: Ismela. tanzen.)

en 3 actes et en prose, par Molitre. lienne, vaudeville en 2

ter Messe im Jahre 1297, Gemaͤlde der Vorzeit in 5 Akten, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Koͤnigl. Bayerischen Hof⸗Theater zu Muͤnchen, neu engagirtes Mitglied dieser Buͤhne: Pfefferroͤsel, als erstes Debuͤt.)

mmnmmEnnnmmnnnmnnnaExIRE FNNSnHALeeC25v 2 79

gestrigen Tage ist das vierte Bezirks⸗Wahl⸗Kollegium des Depar⸗ tements der Niedern Charente auf den 21. Februar nach Jon⸗ zac zusammenberufen, um statt des zum Pair ernannten Grafen Duchatel einen andern Deputirten zu waͤhlen.

Sitzung, in welcher der Praͤsident zunaͤchst ein Schreiben des Marschalls Soult mittheilte, enthaltend die Bitte, daß, da er von dem ihn betroffenen Unfalle noch immer nicht gänzlich wie⸗ derhergestellt sey, die Kammer ihre Berathung uͤber den Ge⸗ setz⸗Entwurf wegen des Belagerungs⸗Zustandes noch um einige Tage aussetzen moͤchte. hin in diesem Augenblicke 82 Mitglieder der Kammer den Ge⸗ neral⸗Conseils beiwohnten, es vielleicht angemessen seyn moͤchte, die gedachte Berathung erst mit dem 15. Februar zu beginnen. Dieser Vorschlag wurde angenommen. Der Handels⸗Mi⸗ nister brachte sodann verschiedene, von der Deputirten⸗Kammer eber. angenommene Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem Interesse, o wie Platze zu errichtende Denkmal, ein. ren dem Halme stehenden Feldfruͤchte, stattete Herr Lepoitevin

einen Kommissions⸗Bericht ab und stimmte fuͤr die Annahme desselben. An der Tages⸗Ordnung waren darauf verschiedene Bittschriften⸗Berichte.

b 146

ten wuͤrde. Er erzaͤhlte mir auch, daß die Orte Kustendschi und Mangalig von ihren armen Bewohnern erst gaͤnzlich gepluͤndert und dann verlassen worden seyen. Demnach rieth er mir, uͤber den Bal⸗ kan zu gehen und in Sisopolis, welches in unsere Haͤnde gefallen war, die vermeintlichen Ueberreste des alten Apollonia aufzusuchen, ehe die Harpyen der Armee die letzten Spuren davon vertilgt haͤt⸗ ten; aber Varna war das erste Ziel meiner Nachsuchungen; es hatte sich einmal bei mir der Gedanke festgesetzt, die Identitaͤt dieser Festung mit dem alten Odessa zu erweisen. Ich glaube, mich in dieser Erwartung nicht getaͤuscht zu haben; aber wie viel Muͤhen, G Irrthuͤmer und unertraͤgliche Demuͤthigungen hat es ge⸗ ostet! Da es an achtungswertheren Autoritaͤten fehlte, so hoffte ich doch wenigstens, in den bei den Einwohnern zu sammelnden Tradi⸗ tionen einen Leitfaden fuͤr meine Untersuchungen zu finden; mochten diese Ueberlieferungen auch dunkel und widersprechend seyn, so waͤ⸗ ren sie doch der lebendige Wiederhall der Jahrhunderte gewesen, die den Annalen der Menschheit so wenig Vermaͤchtnisse hinterlassen haben; aber ich habe schon gesagt, daß die Eingebornen sich zer⸗ streut hatten, und die neuen Ankoͤmmlinge konnten mir auf meine Fragen keine befriedigende Antwort geben. Indeß mit der Zeit ist einer festen Beharrlichkeit und einem unerschuͤtterlichen Willen nichts unmoͤglich! Ehe ich Sie jedoch von meinen Entdeckungen unter⸗ halte, moͤge es einem furchtsamen Neophyten vergoͤnnt seyn, mit seiner unerfahrenen Hand an jenen dunkelen Schleier zu tasten, den zwanzig Jahrhunderte uͤber das alte Odessa, dessen Daseyn unseren neuerc Alterthumsforschern zu so viel unklaren Hypothesen Anlaß gab, ausgebreitet haben. Ich mache es mir zur Pflicht, hier zu er⸗ klaͤren, daß mir die gelehrten Ansichten des Herrn von Blaremberg, der mir im Irrgarten der Archaͤologie zum Fuͤhrer diente, bei die⸗ ser Compilation großes Licht verschafften. (Fortsetzung folgt.)

Meteorologische Beobachtung. 4833 Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 3. Februar. 6 uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. HBevobachtung.

ö . 323,8 8 Par. 323, 8 2 Par. 326 09 Par. Quellwäͤrme 7,0ꝗ uftwärme +. 1,5 °R. + 2,s °R. + 2,2 ° R. Krtwoͤrm 8 ehetta 5 „Ct. 90 pCt. 94 vCt. 0,8 ° R. Wetter... egen. belkt.. üh 8 WSW. V SW. V SSW. Ausdünst. 0,0 1 8 Rh. Wolkenzug 985 Niederschlag 0, 08 1 h.

EETEES6;IBIö9

Den 4. Februar 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Covr.) 2üꝗh.[Hrief. Geld. 8 99

98 ½

104 ½

Bodenwärme

[2.f. Hrief. Ge*d.] 94 ¼ 935 103 103 88¹⁴ 92 ½ 95 (922 92

Grolshz, Pos. do. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. Plandbr.

Kur.- u. Neum. do. Schlesisehe do Rkst. C. d. K.- u. N Z.-Sch. d. K.- u N.

HIoll. vollsv. Dak.

Neue do. Friedrichsd'or. . Disconto

Si.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seeh Kurm. Obl. m. J. C. Neum.Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsb. do. 8 Elbinger do. 4 ½ Danz. do. in Th. 1 35 ½ Westpr. Pfandbrt ·4 1[97

105¾

89 53 92 92 *

105

38

34¾

97]

3 3 4 ½

Aus wärtige Börsen. 1 Amsterdam, 30. Januar.

Niedcvrl. wirkl. Schuld 43 11⁄7. 5 9 neue do. 82. Kanz- Bill. 19 ½ 62 99 ¾. Russ. (v. 1828) 96 ⅞. (v. 1831) 86. Preuss. Prüm. Sch. 90 ¼. Oesterr. 85 ½. 3% Span. 36 ½. 53 do. 56 ¼

Hamburg, 2. Februar. 8 Oesterr. 5 % Met. 89 ¾. 49 do. 78 ½. Bank-Actien 1175 ½. Russ. Engl. 98 ¾ Russ. Holl. (v. 1831) 88 ½. Preuss. Präm. Sch. 103 ⅜. Poln. 116†. Dän. 69 ⅛.

stonairs der ehemaligen Civil⸗Li ihres ruͤckstaͤndigen Jahrgeldes antrugen. Der Varon Mu unterstuͤtzte das Gesuch und der Marquis von Dreux, verlangte, daß endlich ein Gesetz zur definitiven Feststell Looses der Pensionairs der ehemaligen Civil⸗Liste vorgelegt Derselbe benutzte zugleich diese Gelegenheit, um daruͤbes zu fuͤhren, daß uͤber die, zu Gunsten der Herzogin von eingegangenen Bittschriften noch kein Bericht abgestattet sey. „Wie geht es zu“, fragte er, „daß man, dem Rechte zum Trotze, Vorstellungen mit Tausenden von schriften, worin die Freilassung der Herzogin verlangt ü von denen ich allein 25 bis 30 auf das Bureau niedergeleg voͤllig unbeachtet laͤßt? Gewiß ist dies um so tadelnsn unter den obwaltenden Umstaͤnden, wo man sich unmdͤg lebhaftesten Besorgnisse uͤber den Zustand der Prinzes einem so ungesunden Orte wie Blaye, erwehren kang wo also die Verhaftung der Herzegin nicht mehr als ein Akt der Willkuͤhr, sondern sogar als ein Attentat auf daß der Gefangenen erscheint.“ Der Praͤsident bemerz, jene Eingaben sofort dem Bittschriften⸗Comité zugestellt! seyen, und der Minister des Innern erklaͤrte die N tung, daß die Stadt Blaye ein ungesunder Aufenthaltzn fuͤr voͤllig grundlos; Jedermann wisse, daß die dortige Lü— gesund sey, so daß noch zu keiner Zeit ansteckende Krani daselbst geherrscht haͤtten. Auf die Bemerkung des Guf gelbewahrers, daß unvorzuͤglich ein Gesetz zu Gunin gedachten Pensionairs vorgelegt werden wuͤrde, ward dieln fende Bittschrift, dem Antrage des Berichterstatters gemi den Praͤsidenten des Minister⸗Raths verwiesen. Nach N gung der Petitions⸗Berichte vertagte die Kammer sich b naͤchsten Donnerstage. Die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer Gum Uhr eroͤffnet, die Berathungen in derselben konng dessen erst um 2 ½ Uhr beginnen, da um 2 Uhr kaum ein Deputirten im Saale waren. Nachdem sich endlich die zu rathschlagen erforderliche Anzahl von Mitgliedern eingen hatte, beschaͤftigte die Versammlung sich mit drei Gesetz⸗ fen von oͤrtlichem Interesse, die mit 227 gegen 5 Stimm genommen wurden. An der Tagesordnung war darz Berathung uͤber die Frage, ob die von den Herren von Cm und Comte gemachten Propositionen, wegen einer Aenderu Reglements zur Verbesserung und zur Beschleunigung de schaͤftsganges bei der Kammer, in Erwaͤgung zu ziehen Namentlich verlangte Herr Comte in seiner Proposition man die Wahl der Kommissions⸗Mitglieder (wie in der Kammer) kuͤnftig ein fuͤr allemal, es sey denn, daß 50 tirte dagegen protestirten, dem Praͤsidenten uͤberlasse, da diese higkeiten der Deputirten zur Pruͤfung des ihnen zu uͤbergeben genstandes am besten zu beurtheilen im Stande sey. Hr. Vét stimmte wider und Herr Salverte fuͤr den Antrag. General Bugeaud aͤußerte, daß er die, der Proposition Grunde liegende geheime Absicht sehr wohl erkenne; es ser andere, als die Majoritaͤt in der Kammer zu brechen; im sey das Land mit der jetzigen Majoritaͤt vollkommen zuft und er stimme sonach fuͤr die Verwerfung jener Propes Letztere wurde darauf, nach einer zweimaltgen Abstimmung worfen. Dagegen entschied die Versammlung, daß vog zweiten Proposition des Herrn von Corcelles die nachsteh beiden Paragraphen in Erwaͤgung zu ziehen seyen: 1) Ausnahme der Budget⸗Kommission, darf keine andere si2 rend der Zeit der oͤffentlichen Sitzungen versammeln. 2) 9 Deputirter darf-gleichzeitig Mitglied zweier Kommissionen sen Der dritte Paragraph, wonach kuͤnftig dreimal in Woche Bittschriften⸗Berichte abgestattet werden scl wurde verworfen. Jetzt sollte die Berathung uͤber die

21

London, 26. Januar. 3 % Coas. 87 ½. Belg. 77 ¾. Niederl 44 ½. Wren., 30 Januar. 812½. Port.-Obl. 129 ¼ v. Bank-Acti

Koͤnigliche Schauspiele.

5 % Met. 88 1½. en 11641 ½.

position des Herrn Harlé, in Betreff der Zeitkaͤufe in St papieren, beginnen. Der Praͤsident bemerkte, die Kommission fuͤr die Verwerfung diese

einen neuen substituirt habe.

Dienstag, 5. Febr. Im Opernhause: 1) Arie aus der Oper

3) Hollaͤndisches Volkslied (mit Begleitung des Pia⸗ Hierauf:

Dlle. Th. Elsler wird hierin

Im Schauspielhause: 1) Le médecin malgré lui, comédie 2) Lo vengeance ita- scles, par Seribe.

.

Koͤnigstaͤ dtisches Theater. 1 Dienstag, 5. Febr. Das Pfefferroͤsel, oder: Die Frankfur⸗

(Fkaͤulein Auguste v. Hagn, vom

Neueste Parits, 29. Jan.

Nachrichten. Durch Königl. Verordnung vom vor⸗

Die Pairs⸗Kammer hielt gestern wieder eine oͤffentliche

Der Praͤsident bemerkte, daß, da ohne⸗

den Gesetz⸗Entwurf uͤber das auf dem Bastille⸗ Ueber einen ande⸗

Gesetz⸗Entwurf wegen des Verkaufs der noch auf

Nur einer derselben gab zu einer leb⸗

er Umgegend dieser Stadt darbie⸗

Nachforschung in d

1

hafteren Debatte Anlaß. Er betraf die Eingabe von neun Pen⸗

unter diesen Umstaͤnden der Berathschlagung, da diese neue

position, nach dem Buchstaben des Reglements, erst wiede

Le⸗

Kommission zur Pruͤfung uͤberwiesen werden mwuͤsse.

geschah nach einer unerheblichen Debatte, worauf die Se um 3 ½ Uhr aufgehoben wurde.

ste, welche auf die Ausgll.

daß, nachalt zugestanden und deshalb eine gemischte, aus Regierungs⸗ mmission - ieses Antrages gesitzeamten und Landtags⸗Deputirten bestehende Kommission nie⸗ Herr Harlé seinem urspruͤnglichen Vorschlage amendementeg derg Herr von Alby widersetzutz t

Der zum Botschafter am Kaiserl. Oesterreichischen Hahl

nannte Graf von Ste. Aulaire ist von Rom hier angekon

Die Doktoren Orfila und Auvity sind gestern Nachn von der Citadelle von Blaye hierher zuruͤckgekehrt und h Herzogin von Berry in einem vollkommen befriedigend stande verlassen. 1

In der vorgestrigen Nacht wurden in mehreren

Nachsuchungen gehalten, um die Graͤfin von Larochejacg

aufzufinden, die man hier verborgen glaubt.

Herr Seguier, Sohn des ersten Praäͤsidenten des .

Koͤnigl. Gerichtshofes, ist von der Akademie der Wisse statt des mit Tode abgegangenen Vice⸗Admirals Rosilly Mitgliede gewaͤhlt worden; sein Mitbewerber war der Boͤry de Saint⸗Vincent. 1

Der Redacteur des Journals „la Carricature“ erschig stern vor dem hiesigen Assisenhofe unter der Anklage, durch im Mai v. J. erschienene Nummer seines Blattes die Pe des Koͤnigs beleidigt zu haben; aber er sowohl als der ebent vor Gericht gezogene Drucker Aubert wurden von der Jun nicht schuldig erklaͤrt und demgemaͤß freigesprochen. 8

3

Der verantwortliche Geschaͤftsfuͤhrer der Quotidienne, in

Brian, ist auf den 7. Februar unter der Anklage, durch dl

in der Nummer vom 2. Juli v. J. enthaltenen Artikel Umsturze der Regierung beigetragen zu haben, vor den hitt Assisenhof geladen und wird durch Herrn Berryer verthed werden.

Die hiesige Garnison ist gegenwaͤrtig 30,000 Mann

und besteht aus dem 3ten, 14ten, 3ssten,

tillerie⸗Regimente.

Heute schloß 5proc. Rente 103. 50. Z proc. 77. 81 ½. 5proc. Roͤm. 82. Neues Anlehn Frankfurt a. M., 1. Febr. 91 ¼. 4proc. 80 . 80 ¼. 2 proc. 47. 1proc. 21. Br. Actien 1441. 1438. Part.⸗Obi. 131¼. G. Loose zu 100 Fl. Br. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 85. 84 ½. Poln 59

2

Redacteur Cottel. nmmmm 8 Gedruckt bei A W. Hayn.

3 8 p 40sten und 5889 Linien⸗, dem 20sten leichten Infanterie⸗Regimente, dem Karabinier’, dem 2ten und 3ten Dragoner⸗ und dem 11ten!

Neap. 89. 40. 5proc. Span. 60 ½¼. Zproc. dito 37 ½¼. 5proc. Upaupt⸗ (Prinzipal⸗) Steuer pflichtig sind. b

1

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung N S.. 9

Rmnrna m.

g. —— Nor

8

Landtags⸗Abschied fuüͤr die dritten Landtage versammelt gewesenen Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Staͤnde.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛec. 88

utbieten Unsern zum dritten Rheinischen Provinzial⸗Landtage melt gewesenen getreuen Staͤnden Unsern gnaͤdigen Gruß. haben die Versicherung der Anhaͤnglichkeit, welche Unsere en Staͤnde Uns dargebracht, und welche bei den, seit der letz⸗ ssammenkunft derselben, in mehreren Nachbar⸗Landen stattge⸗ en Ereignissen sich auf das Erfreulichste bewaͤhrt hat, mit er Zufriedenheit aufgenommen, und ertheilen denselben auf nihnen abgegebenen Erklaͤrungen und angebrachten Gesuche de Resolutionen:

Die dem Landtage vorgelegten Propositionen betreffend.

Auf die Erklaͤrung des Landtags wegen der Feuer⸗Versiche⸗ Angelegenheiten behalten Wir Uns weitere Entschließung vor, so viel die Wichtigkeit der Sache es gestattet, beschleéunigt jsoll. Den zur Abfassung eines Provinzial⸗Feuer⸗Societaͤts⸗ nents von den Staͤnden gewaͤhlten Ausschuß haben Wir be⸗ genehmigen auch, daß unser Ober⸗Praͤsident von Pestel darin porsitz fuͤhre, mit der Befugniß, sich in Behinderungsfaͤllen ein anderes Mitglied des Ausschusses vertreten zu lassen.

Die Erktaͤrung uͤber die Regnlirung der Fischerei⸗Gerecht⸗ uf dem linken Rhein⸗Ufer, haben Wir sammt dem diesfallsi⸗ sesetz⸗Entwurf Unserm Staatsrathe zugehen lassen, und wer⸗ sdessen Bericht das Weitere beschließen.

Da Unsere getreuen Staͤnde die Einfuͤhrung einer gleichen spur nach den Verhaͤltnissen der Provinz nicht fuͤr nothwen⸗ chten, so nehmen Wir mit Erlassung einer diesfallsigen allge⸗

Verordnung Anstand. Die Spur gewisser Fuhrwerke fuͤr enen und flachen Gegenden allein auf ein Maximum von 9 Zoll zu beschraͤnken, koͤnnen Wir aber nicht fuͤr rathsam da, wenn in den Gebirgswegen eine breitere Spur statt fin⸗ nd dem Antrage nach es dort lediglich bei den bisher uͤbli⸗ ppuren bewenden soll, es nicht zulaͤssig ist, diejenigen, welche hrwerken von dieser 1 . beim Eintritt in die Ebene zur Vertauschung derselben mit zu noͤthigen.

Da Unsere getreuen Staͤnde die Einfuͤhrung der fuͤr die Westphalen erlassenen Hengst⸗Koͤhr⸗Ordnung unbedingt fuͤr jßig erachten; so haben Wir Unsern Minister des Innern fuͤr Lund Gewerbe zur Bekanntmachung des dem Landtage vor⸗ Entwurfs und zur Einfuͤhrung der gedachten Ordnung in getigen Provinz autorisirt, im Uebrigen aber die Antraͤge der de wegen Vertheilung der Landgestuͤt⸗Beschaͤler in den Regie⸗ Bezirken Unserm Ober⸗Stallmeister zur Beruͤcksichtigung nach abe des Beduͤrfnisses mittheilen lassen.

Da Unsere getreuen Staͤnde die Errichtung von Taubstum⸗ hranstalten auf Kosten der Provinz zur Zeit und mit dem halte, kuͤnftig auf den Gegenstand zuruͤckzukommen, abgelehnt so lassen Wir es bei ihrer Erklaͤrung bewenden.

Die wegen der kuͤnftigen Einrichtung des Land⸗Armenhauses er geschehenen Antraͤge: ; 5

dasselbe seiner urspruͤnglichen Bestimmung fuͤr arbeits⸗ scheue, oder arbeitsunfaͤhige Bettler, jedoch ohne Aufhebung di seit 1819 von Unserer Regierung zu Trier getroffenen, von Unseren getreuen Staͤnden als angemessen anerkannten Ein⸗ richtungen, zuruͤckgegeben; I 88 daß hinsichtlich der Aufgreifung der in dies Haus abzuliefern⸗ den Gewohnheitsbettler nach der fuͤr die Anstalt zu Brauwei⸗, er ertheilten Bestimmung verfahren;

en Ständen eine Mitaufsicht uͤber die Verwaltung der An⸗

esetzt und

Theilnahme an der Anstalt, in Hinsicht der dahin abzulie⸗ rnden Individuen sowohl, als der Kosten, nach der Bevol⸗ erung der Kreise festgestellt werden moͤge, haben Wir durch⸗ us genehmigt, die Wahl der staͤndischen Deputirten zu der jederzusetzenden Kommission bestaͤtigt, auch Unsern Minister des Ennern und der Polizei beauftragt, wegen Ernennung der Re⸗ zierungs⸗Mitglieder, so wie sonst zur Ausfuͤhrung der Sache as Weitere anzuordnen.

Wenn gleich die von Unseren getreuen Staͤnden gegen die pruͤfung anheimgegebene Vereinigung der Gewerbesteuer mit lassensteuer und beziehungsweise der Mahl⸗ und Schlacht⸗ aufgestellten Gruͤnde einer naͤheren Eroͤrterung wohl noch un⸗ en koͤnnten, so wollen Wir dennoch diese Angelegenheit fuͤr

zuf sich beruhen lassen.

Ueber die in Vorschlag gekommene Abaͤnderung der Vorschrif⸗ 8 §. 107 der allgemeinen Kataster⸗Instruction wegen Abschaͤz⸗ der zum Gewerbe⸗Betriebe bestimmten Gebaͤude, ist inmittelst bas Gutachten der Westphaͤlischen Provinzial⸗Staͤnde einge⸗ Da nun auf dem Rheinischen Landtage zwar die Mehrheit timmen fuͤr die Proposition gewesen, die Staͤdte jedoch gegen Beschluß protestirt haben; der Westphaͤlische Landtag aber, Einsicht der Rheinischen Landtags⸗Verhandlungen, sich fuͤr die haltung der Bestimmungen des §. 107 der Kataster⸗Instruction t hat; so haben Wir beschlossen, die gedachte Abaͤnderung nicht en zu lassen, um so mehr, als sich bei dem Schlusse des Ka⸗ Geschaͤfts Gelegenheit bieten wird, diesen Gegenstand im Zu⸗ eehange mit der ganzen Grundsteuer⸗Gesetzgebung in nochma⸗ Erwäͤgung zu pruͤfen.

binsichtlich der wiederholten Antraͤge wegen Revision und Gleich⸗ ig der Grund⸗Steuer in saͤmmtlichen Provinzen der Monarchie, mäͤßigung der ermittelten Kataster⸗Reinertraͤge und der Be⸗ znung der Staats⸗Forsten, muß es bei dem bewenden, was die⸗ b in dem Landtags⸗Abschiede vom 15. Juli 1829 bemerkt und mt worden ist, jedoch lassen Wir Unsern getreuen Staͤnden i unter A. einen Auszug aus einer, diese Gegenstaͤnde betreffen⸗ enkschrift des Finanz⸗Ministers zugehen, welche auf Unsern hl dem Abschiede fuͤr die zum zweiten Provinzial⸗Landtage ver⸗ elt gewesenen Staͤnde von Westphalen beigefuͤgt worden ist. Heranziehung der Staats⸗Forsten zu den Provinzial⸗, Kreis⸗ RKommunal⸗Lasten kann nur in soweit erfolgen, als diese Grund⸗ nach den bestehenden Steuer⸗Einrichtungen, zur Entrichtung

Die Waldungen des Staates sind uͤbrigens, unabhaͤngig von

Oesterr. 5proc. Metall. Katastral⸗Vermessungen, groͤßtentheils schon besonders auf 19ltag zu dem Kataster⸗Fonds wegen der lediglich durch Kataster⸗ 2 (neter vorgenommenen Flaͤchen⸗Ermittelungen zu bewilligen, ist

der Verwaltung vermessen worden, und die Frage, welcher

zin der Eroͤrterung begriffen. Die Fortschreibung des Guͤterwechsels wird ebenso wie jedes auf die Erhaltung der Kataster bezuͤgliche Geschaͤft auf die erungen üͤbergehen, sobald die Katastrirung in den verschiede⸗

breitern Spur aus dem Gebirge kom⸗

B. Die vom Landtage angebrachten Bitten betreffend.

1. Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde: G die am linken Rhein⸗Ufer geltenden Bestimmungen uͤber die Ver⸗ wendung des Remissions⸗Fonds, auch auf alle uͤbrige Theile der Provinz in Anwendung zu bringen, ist zu bemerken, daß die Nemissions⸗Fonds der vormals Franzoͤsischen Landestheile von denen der ehemals Bergischen fruͤher deshalb ge⸗ trennt gehalten werden mußten, weil die Prozente, welche zu den Remissionen aufgebracht wurden, ungleich waren. Seitdem durch Unsere Ordre vom 30. September 1827 diese Prozente gleichgestellt worden, ist jenes Verhaͤltniß weggefallen, die getrennte Berechnung findet nicht mehr statt und auch fruͤher schon ist in den ehemals Bergischen Landestheilen die Verwendung eines Theils des Remis⸗ stons⸗Fonds zu Unterstuͤtzungen nachgegeben worden, da die Grund⸗ steuer⸗Gesetzgebung im Bergischen mit der des linken Rhein⸗Ufers im Wesentlichen gleich ist, wiewohl die Circular⸗Verfuͤgung des Bergischen Finanz⸗Ministers vom 13. Maͤrz 1810 einer Verwilli⸗ gung von Unterstuͤtzungen, bei entstehenden Ungluͤcksfaͤllen nicht aus⸗ druͤcklich gedenkt. In den uͤbrigen zur Rhein⸗Provinz gehdrigen Landestheilen an der rechten Rhein⸗Seite bestanden ehemals weder Remissions⸗Fonds, noch Remissions⸗Vorschriften. Dem ersteren Man⸗ gel ist durch Unsere in den Amts⸗Blaͤttern bekannt gemachte Ordre vom 7. April 1828 fuͤr die Zukunft abgeholfen und es ist Absicht, das Remissions⸗Wesen der westlichen Provinzen durch ein besonderes, den getreuen Staͤnden nach Vollendung des Katasters zur Begut⸗ achtung vorzulegendes Reglement uͤberall gleichmaͤßig zu ordnen. Bis dahin unterliegt es keinem Bedenken, dem Antrage des Landtags gemaͤß, die am linken Rhein⸗Ufer geltenden Remissios⸗Vorschriften auch auf, die ehemals Bergischen Landestheile und auf alle uͤbrige in die Steuer⸗Ausgleichung nach dem Kataster tretende Distrikte anzuord⸗ nen und werden Wir hierzu den Finanz⸗Minister besonders er⸗ maͤchtigen. . 2. In Gemaͤßheit l

₰.

Uns vorgetragenen Wuͤnsche geneh⸗ migen Wir:

a) daß die Verwaltung des Hebammen⸗Lehr⸗Instituts zu Koͤln einer aus Regierungs⸗ und staͤndischen Mitgliedern bestehenden Deputation in gleicher Art, wie die Irren⸗Heil⸗Anstalt in Siegburg, untergeben werde, wozu Wir auch die vom Land⸗

mage erwaͤhlten Mitglieder bestaͤtigen;

b) daß keine Gemeinde gehalten seyn soll, wider ihren Willen eine in dem Institute zu Koͤln gebildete Hebamme Mosaischen Glau⸗ bensbekenntnisses als Gemeinde⸗Hebamme anzunehmen.

3. Was die Befreiung der Gemeinden von fremdartigen Aus⸗

gaben anlangt, so steht der Grundsatz fest, daß keiner Gemeinde eine

Ausgabe angesonnen werden soll, zu deren Bestreitung ihr nicht

verfassungs⸗ und gesetzmaͤßig die Verbindlichkeit obliegt. Wenn,

diesem Grundsatze entgegen, einer Gemeinde irgend etwas wider ih⸗ ren Willen angesonnen werden sollte, so wird auf eingelegte Be⸗ schwerde von dem vorgesetzten Ministerium und noͤthigenfalls von

Uns selbst Remedur erfolgen. Wenn nun schon hierdurch der An⸗

trag als erledigt betrachtet werden koͤnnte, so haben Uns doch die

verschiedenen, von Unsern getreuen Staͤnden benannten Gegenstaͤnde noch zu einer besonderen Erbrterung gegeben, in deren

Verfolg Wir unterm 8. Nov. v. J. diejenige Verordnung erlassen

haben, welche inmittelst durch die Amts⸗Blaͤtter der Provinz bekannt

emacht worden ist. Hierin ist zugleich 3 h en die Kosten wegen Unterhaltung der Kantons⸗Gefaͤng⸗

nisse Bestimmung enthalten. 8 5. Wir muͤssen Bedenken tragen, die Bestimmung der Beilage

u dem Gesetze vom 30. Mai 1820, wegen Entrichtung der Ge⸗

B., zu G vexriener fuͤr das Muͤhlen⸗Gewerbe, nach welcher ein Mahlgang, dem es in gewoͤhnlichen Jahren von Johannis bis Michaelis der⸗ gestalt an Wasser mangelt, daß er nicht mehr taͤglich fortdauernd gebraucht werden kann, monatlich einen halben Thaler Steuer zah⸗ len soll, dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde gemaͤß, dahin zu deklariren: daß saͤmmtliche Wassermuͤhlen, welche nicht das ganze Jahr fortdauernd einen so reichlichen Wasser⸗Zufluß haben, daß sie oͤhne Unterbrechung im Betriebe gehalten werden koͤnnen, nicht, wie bisher, dem Gewerbsteuer⸗Satze von 12 Rthlr. jaͤhrlich, sondern nur dem von 6 Rthlr. unterliegen sollen. Das Gesetz besteuert eine Muͤhle, die zum taͤglichen Betriebe hinreichendes Wasser hat, mit einem Thaler monatlich und unter taͤglichem Betriebe sind die ger woͤhnlichen Arbeitsstunden eines Tages zu verstehen. Windmuͤhlen mit stehendem Werke zahlen gleichfalls monatlich einen Thaler, ob⸗ wohl deren Betrieb wegen Windstille und Sturm haͤufige Unter⸗ brechung leidet; auch wuͤrden die eintraͤglichsten Wassermuͤhlen, z. B. die an den Strom⸗ und Kanal⸗Schleusen belegenen, von dem Steuer⸗ satze von 12 Rthlr. befreit bleiben, wenn dieser nur durch einen ganz ununterbrochenen Betrieb bedingt werden sollte. Eine naͤhere Be⸗ stimmung und Ermittelung der Betriebszeit jedes Tages nach Stun⸗ den, um darnach den Steuersatz zu bemessen, ist dagegen praktisch unausfuͤhrbar Indessen ist nicht verkannt worden, daß durch eine strenge Anwendung der Grundsaͤtze eine Ueberbuͤrdung der in den Gebirgen oder an kleinen Seen, oder Teichen belegenen, oft nahr⸗ losen Wassermuͤhlen, welche zwar das ganze Jahr hindurch taͤglich, aber nur einige Stunden des Tages, in Betrieb erhalten werden koͤn⸗ nen, entstehen wuͤrde. Wir haben deshalb auch bereits vor einiger Zeit den Finanz⸗Minister ermäaͤchtigt, die Gewerbesteuersaͤtze der Wassermuͤhlen der gedachten Art billig zu ermaͤßigen. Diese Ermaͤ⸗ ßigungen haben wirklich Statt gehabt und werden, bis etwa eine Aenderung der Muͤhlen⸗Gewerbesteuer eintritt, ferner gewaͤhrt werden.

6. Die von Unsern getreuen Staͤnden in Antrag gebrachten Abaͤnderungen der Abloͤsungs⸗Ordnufig vom 13. Juli 1829 können Wir nicht eintreten lassen, da dasjenige, was deshalb von ihnen vorgestellt wird, bereits vor Erlaß jener Ordnung in Erwaͤgung ge⸗ kommen ist. Was aber den Antrag anlangt, den Verpflichteten an⸗ zuhalten, uͤber die Verwandlung der Zehnten in feste Renten einen executorischen Titel zu geben; so ist dem schon durch die Vorschrift im §. 14. der Abloͤsungsordnung vorgesehen. Dahingegen ist es zur Sprache gebracht worden, daß die Abloͤsungsordnung wegen Abloͤsung der Verpflichtungen, welche in manchen Theilen der Provinz den Zehnt⸗ Berechtigten gegen die Kirchen⸗Fabriken obliegen, keine ausreichende Bestimmung enthalte, daher Wir befohlen häaben, daß dieser Ge⸗ genstand noch in besondere Fr unh gezogen, und Uns zu Fas⸗ sung der erforderlichen Entschließung daruͤber Bericht erstattet werde.

7. Ueber den Antrag Unserer getreuen Staͤnde auf Revision der Gesetze vom 21. April 1825, wegen der den Grundbhesitz betref⸗ fenden Rechtsverhaͤltnisse und wegen der Vegeter ch geng in den zum ehemaligen —— Berg und den Franzdsischen Departements eine Zeitlang gehdrig Teeesehgiha e g,ng am rechten Rhein⸗Ufer, haben Wir zuvoͤrderst das Gutachten Unsers Staats⸗ Ministerit erfordert, welches fuͤr noͤthig erachtet hat, vor Erstattung feines Berichts noch Erlaͤuterungen durch die Provinzial⸗Behoͤrden zu veranlassen. Wir behalten Uns daher weitere Entschließung nach Eingang des erforderten Gutachtens vor.

8. Auf das Gesuch Unserer getreuen Staͤnde wegen Abloͤsung der in den vormals Nassquischen Landestheilen noch bestehenden Zwangs⸗ und Bannrechte, eroͤffnen Wir denselben, daß uͤber eine zu Re⸗

ulirung dieses Gegenstandes zu erlassende Verordnung, bereits Ver⸗ bandlungen eingeleitet sind, durch welche die Sache zur Erledi⸗ gung gebracht werden wird.

9) Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde, wegen Verwand⸗ lung der bisher bestandenen sogenannten Pacht⸗ und Pfandschhce. Kontrakte in feste Cfegkanfe⸗ haben Wir, aus den Gruͤnden, welche

ich beigefuͤgten Votum Unsers Justiz⸗Mi⸗

in dem unter B. abschrift 10. Zur Erfuͤllung des Wunsches Unserer getreuen Staͤnde, we⸗

Bezirken nach und nach zur gaͤnzlichen Vollendung gelangt.

1

nisteriums entwickelt sind, nicht eingehen koͤnnen. gen Einfuͤhrung gleichmaͤßiger Vorschriften fuͤr das Erecutions⸗Ver⸗

fahren bei Einziehung der oͤffentlichen Abgaben, ist n her die Einleitung getroffen und es wird, wenn dis berelts 28 8a. Fhen

erforderten

A;

rov ementar⸗Steuererhebung

orschlaͤge eingereicht seyn werden, in Erwaͤgung gezo⸗ gen werden, ob bei der in den westlichen Verschiedenheit der Verfassung, in der

en noch bestehenden

schon jetzt die Anwendung einer uͤbereinstimmenden Executions⸗Ord⸗ nung als ausfuüͤhrbar erachtet werden kann. der Steuer⸗Gesetze vom 30. Mai 1820 sind uͤbrigens die bestehenden Erecutions⸗Vorschriften einer Revision unterworfen, die Gebuhren ermaͤßigt und jede Haͤrte ist, soweit die Erreichung des Zweckes es ge⸗ stattet, gemildert worden. Die Bestimmung des §. 35. des Gewerbe⸗

steuer⸗Geletes vom 30. Mai 1820 hebt die Vorschriften der verschiede⸗ nen Gerichts⸗ und Executions⸗Ordnungen, welche die

Seit Bekanntmachung

faͤndung des

Werkzeugs der Handwerker beschraͤnken, keinesweges auf. Eine solche Pfandung kann wegen Beitreibung der Gewerbesteuer um so weni⸗ ger vorkommen, als der § 12 des Gewerbesteuer⸗Gesetzes die gerin⸗

ren, weniger zahlungsfaͤhigen Handwerker, naͤmlich diejenigen,

e delch⸗ in der Regel nur um Lohn oder auf Bestellung

arbeiten,

ohne, außer den Jahrmaͤrkten, ein offenes Lager von fertigen Waa⸗ ren zu halten, so lange sie das Gewerbe nur fuͤr ihre Person oder mit Einem erwachsenen Gehuͤlfen und mit Einem Lehrlinge betrei⸗ ben, gaͤnzlich von der Stenuer befreit.

11. Wir koͤnnen zwar auf die Verminderung oder Aufhebung der Weinsteuer, aus den in der unter C anliegenden Denkschrift ent⸗ wickelten Gruͤnden nicht eingehen, haben jedoch bereits darauf Be⸗ dacht genommen, eine Veraͤnderung mit dieser Steuer eintreten zu lassen, wodurch sie der Natur einer Consumtionssteuer naͤher ge⸗ bracht und mehr von dem Verkaufe aus der ersten Hand abhaͤngig

gemacht werden soll. Das Resultat be⸗

halte

getreuen Staͤnden mittheilen zu lassen.

Stadt

12.

n Wir Uns vor, Unsern

Was die Verwendung Unserer getreuen Staͤnde fuͤr die uͤlich anlangt, so bringt das, was angefuͤhrt worden, noch

nicht die Ueberzeugung hervor, daß wirklich die Mehrheit der Ein⸗ wohner die Verwandlung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in die

Klassensteuer wuͤnsche. Und, da fruͤher die Erfahrun

gemacht wor⸗

den, daß Kommunen, auf deren Antrag die Verwandlung zugestan⸗ den worden war, nachher die Wiederaufhebung der Klassensteuer und die Herstellung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer verlangt haben; so nehmen Wir zur Zeit mit der Entschließung auf diesen Antrag An⸗ stand, und wollen erwarten, ob die Stadt Juͤlich, wenn sie nach

Einfuͤhrun

der Staͤdte⸗Ordnung mit einer von der Kommune

selbst gewaͤhlten Repraͤsentation versehen seyn wird, durch die letz⸗ tere auf den Antrag zuruͤckkommen werde Fe Zur Vermehrung der Garnison von Juͤlich, sind zur Zeit keine Truppen zur Disposition, daher Wir auf den diesfallsigen Antrag

um heit

so weni 5⸗Verhaͤ

ger ein

9

ehen koͤnnen, als zur Zeit auf guͤnstige Gesund⸗ nisse in der Stadt noch nicht zu rechnen ist, eine Ver⸗

mehrung der Gaͤrnison aber die desfallsigen Uebelstaͤnde nur vermeh⸗ ren wuͤrde. Auch wuͤrden die Truppen bei den Buͤrgern einquartiert werden muͤssen, und diesen dadurch Veranlassung zur Beschwerde

geg

der dortigen Provin fuͤr den Bau und

eben werden.

13. Wenn unsere getreuen Staͤnde eine Aendert Einrichtung wuͤnschen, nach welcher im West⸗Rheinischen T durch einen Zuschlag zur Grundsteuer die Kosten ie Unterhaltung der vorzuͤg

1*

derung derienigen ischen Theile

lichsten Kommunal⸗

Verbindungs⸗Wege, Bezirks⸗Straßen genannt, aufgebracht werden; so muͤssen Wir Bedenken finden, diesem Wunsche, zu entsprechen,

da

kung au

die

-

edachte Einrichtung bis jetzt die wohlthaͤtigste Wir⸗ die Gewerbsamkeit der Provinz geaͤußert und derselben

vor andern Provinzen, in welchen nur die Hauptstraßen chaussee⸗

maͤßig hergestellt worden, große Vortheile gewaͤhrt hat. sicht, daß der Ertrag des Zuschlags nicht hinreicht, um alle Straßen auszubauen, welchen die Eigenschaft der Bezirksstraßen beigelegt ist, kann kein Bewegungsgrund seyn, das als boͤchst nuͤtzlich bewaͤhrte System ganz zu verlassen, besonders nachdem Wir bereits mittelst Befehls vom 17. September 1822 gestattet haben, die minder wichtigen Be⸗ zirksstraßen unter die Kommunalwege zuruͤckzusetzen. Wir in den letztvergangenen Jahren bereits mehrere Bezirkestraßen unter die Staatsstraßen aufnehmen lassen straßen ⸗Fonds eine Ersparniß erwachsen i . dung die uͤbrigen Bezirksstraßen um so vollstaͤndiger werden gebaut und unterhalten werden koͤnnen. Der Antrag, den baldigen Ausbau der Straße von Koͤln leve zu verfuͤgen, ist als erfuͤllt zu betrachten, und wird dieserhalb, so wie wegen des Gesuchs um Foͤrderung des Chausseebaues durch Privaten auf das unter D. anliegende Prome⸗ morig Unsers Ministers des Innern fuͤr Handels⸗ und Gewerbe⸗ Angelegenheiten Bezug genommen. zur Unterhaltung der noch nicht ausgebauten Straßenstrecken ange⸗ halten werden koͤnnen, liegt dem Staats⸗Ministerium zur Bera⸗ thung vor, von deren Resultate der Unsern getreuen Staͤnden hier⸗ auf zu ertheilende Bescheid abhaͤngig ist. Die unentgeltliche Wegschaffung des Schnees von den u bewirken, ist, da es zweifelha

V.

6

na

vorhanden.

noch

ßisch

Roer⸗ un

14.

uͤber Geldern nach

seen durch die Gemeinen 1 ob die Bestimmung des Rheinischen Strafgesetzbuchs 1 diesen Fall anwendbar sey, den Rheinischen Regierungen nicht auf⸗ etragen, vielmehr sind diejenigen Regierungen, welche dieserhalb ei Unserem Minister des Innern fuͤr Handels- und Gewerbe⸗An⸗ t haben, Seitens desselben angewtesen worden, eine solche Leistung bis dahin, daß daruͤber eine besondere Verord⸗ nung ergangen seyn wird, nicht in Anspruch zu nehmen. Fuͤr d Zukunft wird aber nach der nunmehr erlassenen und durch die Ge⸗ setzkammlung verkuͤndigten allgemeinen Bestimmung vom 8. März d. J. auch in dortiger Provinz verfahren werden. 15. Obgleich der Werth, welchen die Fortsetzung und V dung des Nord⸗Kanals fuͤr den Anbau und den Handel der benach-⸗ barten Gegenden haben wuͤrde, zu keiner Zeit verkannt worden ist, auch die technische Ausfuͤhrbarkeit keinem Zweifel unterliegt, so hat doch unter den bisher und noch jetzt bestehenden Territorial⸗Ver⸗ an nicht weiter in Erwaͤgung gezogen werden koͤn⸗ s ist seitdem der Rheinschifffahrts⸗Vertrag zur Aus⸗ fuͤhrung gekommen, mithin weniger dringende Veranlassung Die Ansicht der getreuen Staͤnde, daß es sich hi von einer Kommunal⸗Angelegenheit im Sinne des Edikts vom 5. Juni 1823 III. 4. handelt, erscheint jedoch nicht begruͤndet. Nach den Franzoͤsischen Gesetzen, und 1807 geschah es sehr haͤufi nommenen Anlagen, die z l Kosten⸗Beitraäͤgen angchalten wurden, ohne daß nen Eigenthums⸗Anspruc an die Straßen dritter K

gelegenheiten angefra

haͤltnissen der Pl nen.

Ueberdie

6

zu 58.

9/

insbesondere

t,

Die Ruͤck⸗

Auch haben

wodurch dem Bezirks⸗ durch deren Verwen⸗

Die Frage: ob die Gemeinden

haus⸗ d0 au

st war 8 ) 2

Fuͤr die

8

dazu erbei

nach dem vom 16. Sept.

daß bei den von der Regierung unter⸗

unäaͤchst dabei betheilt.

ten Gegenden zu etztere dadurch ei⸗

1

erworben haͤtten. Man darf hierbei nur

asse erinnern, welche, ohnerachtet sie groß⸗ tentheils durch Lestungen der Departements erbaut wurden,“ u den Staats⸗Straßen gezaͤhlt worden sind. 16. Dezember 1811.) Auch sind die Beitraͤge, welche Bestandtheile der jetzigen Rheinprovinz zum Bau des Nord⸗Kanals vor der Preuuxs— en Verwaltung geleistet haben, wobei hauptsaͤchlich nur das

d das Rhein⸗ und Mosel⸗Departement in Betracht kom⸗ 8 men, in Vergleich mit dem, was von den uͤbrigen, zu fremden Staa⸗ ten jetzt gehorigen Departements und aus dem Staats⸗Schatze kon⸗ tribuirt worden ist, unbedeutend, und verhalten sich nach dem im Gesetze vom 20. Mai 1806 angenommenen Vertheilungsfuße wie

8

(Dekret vom

Außerdem hat die Preußische Verwaltung ansehnliche Ruͤck⸗

Johann Cremer, welch

Seit der Preußischen Be

1 keine beson

sitznahme sin entri

vöt.

stands⸗Forderungen berichten muͤssen, z. B. die des Unternehmers er mit 45,000 Rthlr. und Verzichtleistung auf die von ihm geschuldeten Domainen⸗Kaufgelder abgefunden worden ist.

d aber fuͤr den

Nord Ka⸗