1833 / 37 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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f Verbaͤltnisse der Rheinischen Provinz betreffend,

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stens das hee

Erhobenen,

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benden

narchie zu reguliren,

Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. ; nals von Neußerfurth bis Abtshof verwendet worden.

e Unserer getreuen Staͤnde, die Handels⸗ ertheilen Wir den⸗ Unsere landesvaͤterliche Sorgfalt un⸗ den Wohlstand des Reichs durch vor⸗ und andern Staaten,

*

ausgesetzt darauf gerichtet ist⸗

rung hoͤherer Rheinsch rungen auf befremdliche

Gebuͤhren auf

ation der uͤber den Postzwang bestehenden . selben unter E. ein Promemoria Unseres General⸗Postmeisters mit, woraus dieselben naͤheren Aufschluß uͤber einige in der Schrift erwahnte Sachverhaͤltnisse und die Bereitwilligkeit der des dortigen gewerbtrei⸗

kommen, entnehmen, auch er⸗ eset, um diese Angelegenheit fuͤr die ganze Mo⸗ bereits zur Berathung vorliegt unter diesen Umstaͤnden im Einzelnen etwas an der bestehenden Ge⸗

unter dem 24. November 1815 wurde fuͤr den ganzen Weft⸗heini⸗ schen Landestheil unter Aufhebung der jonderen Lokalzwecken eine allgemeine her Haupt⸗Steuer eingefuͤhrt, und diese als Aversional⸗Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung betrachtet. Verordnung vom 17. Seykember 1822 sein Bewenden gehabt. Wie⸗ anerkannt wird, die Ertraͤge des lichen Nutzen der westlichen Rhein⸗ solches dennoch geschehen, indem durch Bestand von 9994 Straße laͤngs des Nord⸗Ka⸗

bisherigen

Hierbei hat

wohl demnach keine Verpflichtun Rord⸗Kanals zum ausschließ rovinz zu verwenden, so ist ntscheidung vom 29. April 1826 der um Bau einer

bisherige

16. Auf die Antraͤg

selben die Versicherung, daß theithafte Handels⸗Vertraͤge zu befoͤrdern,

welche dem Verbot⸗Systeme bisher zugethan geblieben einer freisinnigen Haͤndels⸗Politik zu geben. b etreuen Staͤnden erwaͤhnte vorcilige Einfuͤh⸗ kannt wird, dazu verpflichtet, auch

Die von Unsern

Rheinschifffahrts⸗Gebuͤhren, womit

Auflagen, zu be⸗ Zusatz⸗Steuer von 43 pCt.

Weise vor der Beschlußnahmne uͤber ein

Zeit dabei bewenden lassen, daß,

es auch bis zur 9

nach der

dieser Publication b weil der groͤßere Theil ihres

Gesetzgebung nicht gehoͤren. daß die bestehenden Gesetze und sind, wenig⸗

einzelne Regie⸗ uͤber d erbliebene 1 uͤber eine, Unserer Willensmeinung

Rheinschifffahrts⸗Reglement einseitig und ohne die Herabsetzung der h 3

anderen Stromstrecken, we üͤhrung des neuen Schifffahrts⸗Reglements se n'ihren Erhebungs⸗Aemtern vorgeschritten sind,

7

staͤnde nur vorbehalten werden. 17. Auf den Antrag Unserer getreuen

2

ehoͤrden, den Wuͤnschen und Beduͤrfnissen Publikums moͤglichst entgegen zu sehen werden, daß ein C

setz gebung zu aͤndern um so mehr Bedenken finden,

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iche sie beschaͤftigen, Rechnung oder auf

aber, als solche,

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8 Maschinen,

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bruar brikanten, oder

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werder wird bekannt gemacht, daß der Benjamin Richter zu Danzig darauf angetragen hat,

nung vom 1.

oder zum Behu

Antrag

selbst die fuͤr das

treuen Staͤnde als der

Anstalten Unserer Monarchie nerkennen und daher jede, auf de Anordnung doppelte Vorsicht erheischt.

—18. Wenn gleich die Gewerbesteuerpflichtigkeit der Seiden⸗ und Bandweber, da dieselben zu den Handwerkern unbedenklich gehoͤren, emaͤß nur von der Zahl der Stuͤhle abhaͤngig ist, wel⸗ und nicht von dem Umstande, ob sie fuͤr eigene 25. Verlag eines Fabrik⸗Unternehmers und um Lohn eine doppelte Besteurung des naͤmlichen Gewer⸗ egeben werden kann, wenn der Fabrik⸗Un⸗ andel, die von ihm beschaͤftigten Handwerker Gewerbesteuer entrichten; so haben Wir doch be⸗ reits auf die von den Seidenwebern zu Krefeld unmittelbar bei Uns naͤhere Pruͤfung ihrer Behauptung veran⸗ aßt, daß sie in der That nur Werkmeister und Aufseher des Fabrik⸗

den Gehuͤlfen bearbeiteten Stuͤhle seyen, und werden nach dem Ergebniß dieser Pruͤfung das demselben An⸗

em Gesetze

rbeiten, auch füͤr es es keinesweges aus ernehmer von seinem

efarhe Beschwerde eine

Unternehmers uͤber die von gemessene anordnen.

19. Wegen der Vorsichts⸗Maßregeln bei Anlegu

20. Mittelst der ist bereits festgesetzt,

beduͤrfen, wenn

dere Steuer ni 3 Unserer getreuen Staͤnde genuͤgt.

21. Unser Ministerium ist bereits vor 1 tung gesetzlicher Bestimmungen uͤber den Silberwaaren beschaͤftigt - des Landtags erledigen wird.

22. Mit einer Veraͤnderung der mung des niedrigsten Grundsteuer⸗

Feingehalt

Ordnung uͤberhaupt erst na in ihrem vollen Sinne in abzuwarten seyn wird, welche

machenden Erfahrungen sich als rathsam ergeben

schwierig eine allgemeine Bestimmung daruͤber sey, wer zu den No⸗ haben Unsere getreuen Staͤnde selbst dadurch bewiesen, daß keine Majoritaͤt uͤber einen bestimmten dies⸗

tablen gerechnet werden solle,

welche nur die Folge der Ein⸗ seyn kann, abzuwarten, id, wird fuͤr die kunft und nach dem bereits erfolgten Abschlusse des gedachten Re⸗

lements keinen Gegenstand der Beschwerde weiter ichtlich der etwanigen Ruͤckerstattung des auf jene kann aber die weitere Verhandlung nach Lage der Um⸗

Staͤnde wegen Modifi⸗ Gesetze, theilen Wir den⸗

Gewerbe so hoͤchst wichtigen Post⸗ Vollkommenheit nahe den Zustand derselben einwirkende,

1 g der Dampf⸗ aben Wir bereits durch die gesetzlich publiz anuar 1831, den Antraͤgen des Landtags entsyrochen. der gesetzlich publizirten Verordnung vom 12 daß von den Kaufleuten und Fa⸗ deren Gehuͤlfen fuͤr die Gewerbscheine, sie im Umherreisen Waaren⸗Bestellungen suchen, des Wiederverkaufs, Waaren aufkaufen, eine heson⸗ t erhoben werden solle und dadurch dem Wunsche

des Innern fuͤr Handel und Gewerbe Eingang der staͤndischen Petitionen mit der Bearbei⸗

ewesen, durch deren Erlassung sich der

Kreis⸗Ordnung durch Bestim⸗ ter⸗Satzes fuͤr die Deputirten der Landgemeinen, muͤssen Wir fuͤr jetzt Anstand nehmen, da die Kreis⸗ Einfuͤhrung der Kommunal⸗Ordnung Wirksamkeit treten, daher jedenfalls erst Veraͤnderungen durch die dann zu

8 schiede eine Veraͤnderung in der u⸗

eag; en, hin⸗ z. B. wegen der

eise zu viel vom 17. April 1830 u.

liegt, entsprochen seyn. 24. Wir haben den Antrag,

staͤndischen

Post⸗ den

die Einzichung zu uͤberlassen, die

zahlen zu lassen, da

Wir muͤssen bestimmt sind. Wir haben daher

als Unsere ge⸗

gehracht

Dem Antrage wegen Revision der sprochen werden.

in der Rhein⸗Provinz ist durch lassene Gesetz genuͤgt worden.

Unsere getreuen Staͤnde werden pflichtmaͤßige, sich uͤberall in den

Benennung e irte Verord⸗

c⸗

die fruͤher bestandene Einrichtung

deren sie staͤndischen Antrage entsprochen.

1831 zu erlassen. 28. Amtes bn

der Gold⸗ und nen, je

denken entgegen. moͤchten. Wie

Gesetzen vom 9 Artikel V., und vom 21. Februar

fallsigen Vorschlag Statt gefunden hat.

haͤltnisse, in jedem einzelnen Falle 1 Kreis⸗Staͤnde von Unsern Behorden entschieden werde.

Auf das Gesuch Unserer getreuen Staͤnde, daß Wir durch eine in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmende Verordnung den in den Landtags⸗Abschieden ausgesprochenen. allgemeinen Vorschriften Gesetzeskraft beilegen moͤchten, koͤnnen Wir. bestehenden Verfassung jede Vorschrift, haben soll, ihrem ganzen Inhaͤlte nach, entweder duͤrch die Gesetz⸗ Sammlung, oder, insofern sie bloß eine Provinz betrifft, durch die Amtsblaͤtter zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden muß. eignen sich aber die Landtags⸗ Inhalts in Bescheiden, Bewilligungen und administrativen Anordnungen besteht, welche in das Gebiet der Insoweit diese Anordnungen, ohne

den, von Unsern Behoͤrden auszufuͤhren sind, werden die Letzteren, da ihnen Unsere Willensmeinung durch ) wird, wenn ein Betheiligter sich uͤber die unterbliebene Ausfuͤhrung einer solchen Bestimmung, oder

orden beschwert, von Unsern Ministerien und noͤthigenfalls von Uns selbst Abhuͤlfe erfolgen. Insofern aber die Bescheide im Landtags⸗Ab⸗ Gesetzgebung nach sich ziehen, wird in Folge derselben eine besondere gesctzliche Verordnung von Uns erlassen und bekannt gemacht, wie in Hinsicht der Rhein⸗Provinzen Notorietaͤts⸗Akte durch Unsere Verordnung vom 22. November 1828, wegen der Jagd⸗Gerechtsame durch das Gesetz w. geschehen ist.

sicht, welche dem Gesuche Unserer getreuen

den Privat⸗Waldbesitzern und Kom⸗ munen die Einziehung der Forststrafen und Entschaͤdigungen moͤglichst zu sichern und zu erleichtern, aller Indessen haben Wir Bedenken getragen,

stimmen und nur die Entschaͤdigungen i auch die Strafen gesetzlich dem Eigenthuͤmer durch Unsere Ordre vom 14. Sept. v. J., deren Bekanntmachung durch die anbefohlen worden ist, auf anderem Wege die Einziehung der Forst⸗ strafen und Entschaͤbigungen erleichtert und wegen der Sicherung der Vollziehung der Erkenntnisse, zu Aufrechthaltung des Gesetzes Anordnung getroffen, wodurch dem Unserer getreuen Staͤnde zum Grunde liegt,

die beabsichtigte Bearbeitung einer Provinzial⸗Forst⸗Ordnung ent⸗

Dem Antrage wegen Praͤklusion der fiskalischen Anspruͤche das unterm 18. Dezember 1831 er⸗ le Dabei aber koͤnnen Wir es nicht mißbilligen, wenn sowohl die fiskalischen Behoͤrden, als insbefon⸗ dere die Kuratoren der Kirchen und Anspruͤche auf verheimlicht gewesenes Staatsgut in den, willigten Praͤklustons⸗Termine vorangegangenen Monaten gerichtliche Einschreitungen sicher zu stellen

haltende Fürscrge, die ihr in der eingereichten Petition beigelegte nes tumultuarischen Verfahrens durchaus nicht verdient.

26. Auf die Bitte Unserer getreuen Staͤnde, den Rechtskandidaten aus den Rhein⸗Provinzen zu gestatten, die beiden ersten Pruͤfungen wieder, wie fruͤher, bei den dortigen Gerichten bestehen zu duͤrfen, haben Wir, unter Aufhebung Unseres

27. Die Beschwerden Unserer getreuen sfigen Mißbrauch des Armenrechts, haben Uns bewogen, Gesetz⸗Sammlung bekannt gemachte Verordnung vom 25sten Mai

Wir haben zwar die wegen Einrichtung eines Hypotheken⸗ Elberfeld geschehenen Antraͤge noch nicht gewaͤhren koͤn⸗ och weitere Einleitungen angeordnet, getreuen Staͤnden kuͤnftig bekannt gemacht werden

29. Dem Antrage Ünserer getreuen Staͤnde: den Justiz⸗Verwaltungskosten im ehemaligen Großherzogthum Berg von dem Rheinisch⸗Westphaͤlischen Grundsteuer⸗Kontingente, eben so wie es bei den Grundsteuer⸗Beischlaͤgen der destheile geschehen, abschreiben zu lassen, stehen gegruͤndete Be d Im ehemaligen Großherzogthum Berg wurden die Kosten der Justiz⸗Verwaltung nicht durch besondere Beischlaͤge zur Grundsteuer, eben so wenig aber auch durch das Haupt⸗Grund⸗ steuer⸗Kontingent allein aufgebracht. Aus den Bergischen Finaunz⸗ v. 22. Juni 1811, Artikel XIV, vom 27.

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Wir muͤssen es daher zur deutlich h nach der Verschiedenheit der Ver⸗

nach Antrag und Gutachten der auch in u

Wir nicht eingehen, weil welche Gesetzeskraft

Zu

11 zu bemerk Abschiede nicht,

erlassenen

ben, und

Rechte dadurch veraͤndert wer⸗

den Landtags⸗Abschied be⸗ sonderung

entgegenlaufende Handlung der Be⸗

von Unser so moͤgen

Hierdurch wird der Ab⸗ Staͤnde zum Grunde

gesetzliche ; 8 Gegenstan Beruͤcksichtigung wuͤrdig gefun⸗ in diesem den Staats⸗Kassen Straͤfen dem Justiz⸗Fonds zu be⸗ m Wald⸗Eigenthuͤmer aus⸗

terguts⸗M

Amtsblaͤtter der Provinz sobald sie von der g. Thalern 1 Zwecke, welcher dem Antrage Wir es au 1 entsprochen seyn wird.

dortigen Forst⸗Gesetze, wird durch ßigkeit der henden alt 75 Rthlrn bildende o schaft neu Auskomme Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten, die dem be⸗ durch gesucht haben; und selbst ermessen, daß eine solche Schranken der gerichtlichen Form

34. sprechend, keit auf de

Befehls vom 7. Oktober 1826, wiederhergestellt und dadurch dem reichlich d Staͤnde uͤber den haͤu⸗ die in der

neigtheit,

Unser bei seiner

gen, was i Urkundlich

deren Erfolg Unseren soll. Betrag der

verbleiben

ehemals Franzoͤsischen Lan⸗ Gegeb

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Alten b Dezember 1811, Artikel X, geht vielmehr

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an Beischlaͤgen, sondern resp.

zum groͤßten ) der Provinz zum Wegebau verwendet worden ist. Die Berechnung der Justiz⸗Verwaltungskosten, welche

Grunde liegt, wird dagegen Unseren getreuen Staͤnden, ihren sche gemaͤß, bei der naͤchsten Versammlung mitgetheilt werg 30. Wegen Errichtung des. tionshofe zu Koͤln, ist dem Antrage durch die getroffene Ang bereits entsprochen worden. 31. Was die in Beziehung auf die Aenderung der Gest

dieser Angelegenheit auf die Verhaͤltnisse und Beduͤrfnisse w vinz die sorgfaͤltigste Ruͤcksicht nehmen, und insoweit dene eine Mitwirkung zusteht, solche eintreten lassen werden. 32. Bereits vor Eingang des Antrags Unserer getreuere 1 daß uͤber den Waffengevrauch von Seiten der Graͤnz⸗Zolg

tigung ihrer persoͤnlichen Sicherheit moͤglich gewesen ist. 33. Wir haben bereits in Unseren, wegen Feststellung

im Besitze altberechtigter Rittersitze befinden, von welchen

ringeres als das Noemal⸗Steuer⸗Quantum entrichtet wird,” sicht eroͤffnet, diesen Guͤtern die Ritterguts⸗Qualitaͤt zu ve

Koblenz gelegenen Rittersitze bewenden, da einerseits eine Gh

dererseits aber, wenn Wir auch zu Gunsten der wirklich mo

vorausgesetzt werden kann. Wir werden, den Antraͤgen Unserer getreuen

keine Versicher wie Srbeintlchetg, vom 26. Messidee 1X geschehen ist, so muͤssen Wir es jener, bei der fruͤher den Staͤnden ertheilten Zusicherung Ünsers

niß sich ergiebt, lediglich bewenden lassen.

ausfertigen lassen, auch denselben Hoͤchsteigenhaͤndig vollzen

Maassen. v.

ervor, daß die Ausgaben des Justiz⸗Ministeriums

gesammten Staats⸗Einnahmen bestritten wurden, ganz, so

nseren Staaten hinsichtlich der nicht unbedeutende

schüͤsse geschieht, welche die Justiz⸗Verwaltung aus den oͤße Kassen zu der eigenen Sportel⸗Einnahme, gaben empfaͤngt. gö. 1 Rhein⸗Ufer belegenen, ehemals Franzosischen Landestheilen, chen schon vor dem Jahre 1829 die Preußische Gerichts⸗O. und Sportel⸗Taxe eingefuͤhrt ist, die d. Kosten der Justiz⸗Verwaltung fruͤher bestimmten Grundstene schläͤge ruͤckwaͤrts bis zur Zeit dieser Einfuͤhrung zu vergin

n zur Bestreitung ihrn Gegen den Antrag aber, denjenigen am

erst seit 1829 erlassenen,

en, daß einmal diese Landestheile, wie aus den

Bekanntmachungen hervorgeht, nicht die vollen! s. nur 19 und 17 „Ct. aufgebre daß auch das Aufkommen aus den letztern Beß

Theil nicht zu den Staats⸗Kassen geflossen, son

der Grundsteuer⸗Beischlaͤge am linken Rhein⸗!

dritten Civil⸗Senats beim

en getreuen Staͤnden Uns vorgetragenen Bitten dieselben sich in dem Vertrauen beruhigen, daß

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Dem II. Dem Hem Dem em

Bestimmungen erlassen werden moͤchten, sind umg d Berathungen angeordnet, die gedachten Beam Gebranch so sehr beschraͤnkt, als solches ohne Beu

fatrikel erlassenen Bestimmungen denjenigen, wer Dem

Dem DHem Hem dem DHem em em em Dem em em DHem

damit so viele laͤndliche Grufidstuͤcke vereinigt hat esammten Besitzung ein Rein⸗Ertrag von Ein! aͤhrlich zu erwarten ist. Bei dieser Bestimmung ch in Hinsicht der in den Regierungs⸗Bezirken T.

Grundsaͤtze in der Provinz beobachtet werden n.

berechtigten Guͤter, den geringen Normal⸗Steucg ‚festgesetzt haben, doch darauf zu sehen ist, daß der wiederherzustellende und in die Matrikel der aufzunehmende Guͤter ihrem Besitzer ein selbstste n gewaͤhren, als dies bei einem Steuersatze von 7 em

em

fuͤr angemessene Verbesserung der katholischen Dem

m linken Rhein⸗Ufer Sorge tragen, sobald die!

Staats⸗Haushaltes solches gestattet, da Wir erkennen, da die, von der Franzoͤsischen Regierung ausgesetzten BesoldungDem den Unterhalt derselben, besonders der Sukkursal⸗Pfarrer, all nicht so gesorgt worden ist, wie es ihr Verhaͤltniß und der Bildung und Aufrechthaltung ihrer aͤußeren Wuͤrde an machende Anspruch erfordert.

Was dagegen die Geistlichkeit auf dem rechten Rhein⸗! langt, so ist deren Lage im Allgemeinen besser, als die der gen Sukkursal⸗Pfarrer, und es ist ein

Dem Dem em

em Dem 1 Theil dieser Stelz

otirt. Da nun auch der rechtsrheinischen Geen icherung, wie der linksrheinischen, durch das Oen

Derzt em Dem Dem em em Dem Dem Dem Dem Dem Dem Dem Dem Dem

in einzelnen Faͤllen zu helfen, wenn dringendes 2

Staats⸗Ministerium haben Wir angewiesen, den! naͤchsten Zusammenkunft von demjenigen zu bena in Folge obiger Entschließung weiter verfuͤgt werne haben Wir hieruͤber gegenwaͤrtigen Landtags⸗

Unsern getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen. en Berlin, den 30. Oktober 1832. (gesi.) Friedrtich Wilhelm. (gez.) Friedrich Wilhelm, Kronp. stein. v. Schuckmann. v. Lottum. 1h

Brenn. v. Kamptz. Muͤhler. Anc em

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n

Bekanntmachungen.

8 ebietal⸗ gitation. Von dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte zu Marien⸗ Maͤkler Carl

den ⸗ub Nr. 37, des Landschafts⸗Registers eingetrage⸗ nen Westpreußischen Pfandbrief de dawo Danzig, den 2. Juni 1806, Plochoczun Danziger Landschafts⸗De⸗

Abschnitt IV, in dem H

uͤber 500 Thlr., welcher ub Nr. 21, ypotheken⸗Buche gedachten Gutes ingrossirt worden ist, amortisiren zu lassen.

Es werden deher alle Diejenigen, welche an den obenbezeichneten Pfandbrief als Eigenthuͤmer oder deren Erben, Cessionarien, oder sonst aus irgend einem an⸗ dern Grunde, Anspruͤche zu haben vermeinen, aufge⸗

partements Nr. 36,

sordert, spätestens in dem auf

Vormittags um 10 Uhr, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor immer des Ober⸗Landeige⸗

den 20. Julius k. J., vor dem Deputirten, Hru. Lepstut, im Konferenz⸗Z

86 richts⸗Gebaͤudes hierselbst anberaumten Termine, ent⸗

weber perfoͤnlich oder durch legitimirte Mandatarien, mwazu deaselben die hiesigen Justiz⸗Kommissarien John, Korhler, Brandt, Dechend und Schmidt in Vorschlag gebracht werden, ihre Angspruͤche anzumelden und zu

Soüte bis zu dem anstehenden Termine oder in demselben, sich niemand weder schriftlich noch sonst melden, so wird der gedachte Pfandbrief amortisirt und dem Maͤkler Carl Benjamin Richter statt dessel⸗

ben, ein anderer Pfandbrief ausgefertigt und an den⸗—

selben extradirt werden. Marienwerder, den 1. Dezember 18323. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

Durch die am heutigen Tage von uns, den Stral⸗ sunder Zeitungen vollstaͤndig eingeruͤckten oͤffenrlichen Ladungen, ünd auf den Antrag des Gutsbesitzers Holsten auf Kroͤnnewitz alle diejenigen, welche an das von demselben von den Schulz schen Erben erkaufte, im Franzburger Kreise und Puͤtter. Kirchspiele bele⸗ gene (hut Pantlitz mit allem Zubehoͤle, Winter⸗ und Sommersaaten, aus irgend einem Rechtagrunde An⸗

Allgemeiner Anzei

ger spruͤche und Forderungen haben, zu deren Anmeldung und Bescheinigung in termino den 11. Februarc, 11. Mari oder 15. April d. J. unter dem Rechts⸗ nachtheile vorgeladen, daß sie sonst damit durch den am 20. Mai d. J. zu publizirenden Praͤklusiv⸗Abschied fuͤr immer ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen. Greiftwald, den 11. Januar 1833. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern

und Ruͤgen.

61 Moͤller, Praeses.

. Unmnds e u 9.

Durch die den Stralsunder Zeitungen vollstaͤndig eingeruͤckten oͤffentlichen Ladungen werden alle dieje⸗ nigen, welche an den verstorbenen Heinrich Moritz Kracht, und dessen gesammten Nachlah, insbesondere an die dazu gehoͤrenden, auf Ruͤgen belegenen Guͤter, Groß Datzow als Allodium, und Prosnitz mit der vormaligen Bauerhufe Siggelow als Lehn, aus irgend einem, an das letztgenannte Gut und dessen Pertinenz aus dessen Lehns⸗Qualiraͤt abgeleiteten Rechtsgrunde, Forderungen und Anspruͤche haben, zu deren Anmel⸗ dung und Nachweisung in termino den 4. Februar, 4. Maͤrz und 15. April d. J. unter dem Rechts⸗ nachtheil aufgefordert, daß sie damit sonst durch den, am 20. Mai d. J., zu erlassenden Praͤclustv⸗Abschied fuͤr immer sollen ausgeschlossen und abgewiesen werden.

Greifswald, den 19. Januar 1833.

Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern

und Ruͤgen. 88 v. Moͤller, Praeses.

fuͤr die

; * 2 1 Preußischen Der Vollbluthengst Riddlesworth, gez. vom Grafen von Jersey, vom Fillagree (Engl. Gen.⸗Gest. Buch Vol. III. pag. wird vom 1. Maͤrz an Stuten decken. Das Sp geld betraͤgt 5 Frd'or. und 1 Thlr. als Trinkgeld⸗ Hengst steht zu Schoͤneberg Fuͤr die Unterbringung von Stuten

stelt werden; auch bleibt es den Herren Besitzern lassen fuͤr die Fourage selhst Sorge zu tragen. Riddlesworth trirt durch seine Leistungen den

1350 1600 1000

de Dinner⸗Stakes 2 die 2000 Gs.⸗Stakes die Newmarket⸗Stakes

à

7 1A 7 19. 2

21

Emilius und der

in der Trainir⸗Anstalt. sind Vorberei⸗ tungen getroffen und wird von dem Trainer Herrn Benskin die Srallung moͤaglichst wohlfeil und die Fou⸗ rage nach dem hiesigen Marktoreise in Rechnung ge⸗

gezeichnetsten Pferden an die Seite, derselbe gewann: 1831 den 4. April die Riddesworth⸗Stokes mit 2100L

2 dem vu. 4. 1 em

In meinem Verlage ist erschienen und Buchhandlungen zum Subscriptions⸗Preise zu haben:

Prof. Dr. Olshausens Commentar Neue Testament. 2: Band. (Das des Johannes, die Leidensgeschichte un stelgeschichte enthaltend.)

Zuglelch zeige ich, um mehreren Anfrag gegnen, eegebenft au, daß der erste Band Commentars vergriffen ist, jedoch bald k. X. in neuer verbesserrer Auflage zu haben s

Koͤnigeberg, im Dezember 1832.

Aug. Wilh.!

Vorraͤthig in der Stuhr'’schen Buchhan Berlin, Schloßplatz Nr. 2.

In der C. J. Edlerschen Buchhandlung! sind erschienen, und in Berlin bei Lu dae migke, Burgstraße Nr. 8, so wie in alln

em DHem dem dem em em dem

135) rung⸗ Der

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Dem Uber⸗ Dem Dem Dem

aus⸗

2⸗St. Dem Dem Dem

u.

dungsscheine beruͤcksichtigt werden. Berlin, den 1. Februar 1833.

Zu verkaufen.

b annover, den 19. Januar 1833

Die Erben weiland Hofbuchhaͤndlers Helwing in Hannover sind gewillet, ihre seit einer langen Reihe von Jahren ruͤhmlichst bekannte Verlaags⸗ und Sortiments⸗Handlung aus der Hand zu ver⸗ kaufen. Die Bedingungen, so wie das Nähere dar⸗ uͤber sind auf frankirte Briefe bei der Frau Wittwe Helwina, geborne Ramberg, in Hannover und in der

Reyer'schen Hofbuchhandlung in Lemgo zu erfahren.

Die Comittée des Aktien⸗Verein

6050 L⸗St.

Anmeldungen sind an den Herrn Stallmeister Seeger. Xe einzusenden und werden die Stuten nach der Reihen⸗ folge der hierauf von demselben ausgestellten Anmel⸗

Dem

Buchhandlungen zu haben: em

v 16mo., carton. 10 sgr. oder 36 ke. rheih „Saͤmmtlich geistreich, obwohl selten gelt koͤrnigem Witz behandeln oder bespruͤben diee die Resen und die Zwerge unserer Literatu F „S

duͤrfte wohl sagen, daß sie steis den Nagel Dem Kopf treffen.

Dem

DHem

8 5.

Bei J. M. Gebhardt in Grimma ist erscht

Kaufmaͤnnische Briefe mit einer Engl. und Franz. Uebersetzung, der dö- sten, im Handel vorkommenden Woͤrter und

dungen, von A. Schiebe, Direktor der Leipziger

Handelsleyr⸗Anstalt. 2e verbesserte Auflage. 35 brosch. 2 ¾ Thlr.

Werth des fluͤssis.

Buches und macht jede Lobpreisung

Literarische Anzeigen.

und in allen Buchhandlungen, (in Berlin bei E. Mittler, Stechhahn Nr. 3, so wie in dessen Hand⸗ lungen zu Posen, Bromberg und Gnesen) zu haben:

Der Name des Heern Verfassers verbuͤrgt den

Dem Den

Zwei Novellen. Aus dem Italienischen uͤbersetzt von Dr. H. 6. 8vo., broch. 15 sgr. oder 54 kr. rhein. Romeo und Julie heißt die erste von! Porta verfaßte Novelle; wahrscheinlich die nach welchem W. Shakespeare sein Trauersy . meo und Julte“ schuf; und „Belphagor“, A. von dem viel verkangten Niceolo Macchiavell⸗ Erzaͤhlung. Zeit und Sitten getreu hat der! uͤbersent; das Publikum wird den Werth der!

ten kennen, den der Uebersetzung erkennen. E161114A4““ Zwei Erzaͤhlungen von C. Spindier. I. D9 pyr und seine Braut. II. Frie muͤllers G⸗ 2re Auflage, 8vo., broch 1 Ther. od. 1 Fl. 4

enen, S.

Dem Dem Wen⸗

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Bog. Dem

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Amtliche Nachrichten.

vC1111“

Majestaͤt der Koͤnig haben denjenigen Personen, welche die Heilung oder Behandlung der Cholera⸗Krankheit

jenste erworben haben, am 30. Januar nachstehende Orden Ehrenzeichen zu verleihen geruht: 8

Den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse: General⸗Maior außer⸗ Dienst v. Boye in Berlin.

Den Rothen Adler⸗Orden 4ter Klasse: Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Truͤstedt in Berlin. Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath !)r. v. Koͤnen in Berlin. Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Bartels in Berlin. Stadt⸗Physikus und Professor an der Universitaͤt zu Ber⸗ lin, Dr. Wagner. 1 Regierungs⸗Medizinal⸗Nath Dr. Albers, zur Zeit in Berlin. 8 Stadt⸗Physikus in Schmiedeberg Dr. Barchwitz. Regierungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Barez in Berlin. Medizinal⸗Rath Dr. Eck in Berlin.

tedizinal⸗Rath Dr. Casper in Berlin. praktischen Arzt Dr. Romberg in Berlin. praktischen Arzt Dr. Boͤhr in Berlin. praktischen Arzt Dr. Thuͤmmel in Berlin. Stadt⸗ und Polizei⸗Physikus Dr. Natorpi Medizinal⸗Rath Dr. Bremer in Berlin. Kreis⸗Physikus Dr. Wittzack in Templin. Medizinal⸗Rath Dr. Hanke in Breslau. praktischen Arzt und Lehrer an der Universitaͤt zu Bres⸗ lau, Dr. Remer jan. praktischen Arzt und Lehrer an

1 8

rak t Je der Universitaͤt und der medi⸗ zinisch⸗chirurgischen Schule in Breslau, Dr. Wentzke. Medizinal⸗Rath Dr. Fritze in Magdeburg.

Regierungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Ollenroth in Brom⸗

berg.

Kreis⸗Physikus Dr. Niemeyer in Magdeburg. Medizinal⸗Rath Z)r. Suttinger in Posen. Medizinal⸗Rath Dr. Cohen in Posen.

Kreis⸗Physikus des Wirsitzer Kreises, Dr. Leviseur, i Lobsens, jetzt in Bromberg.

Kreis⸗Physikus Dr. Winckler in Gruͤneberg.

Physikus des Beuthener Kreises, Dr. Kuͤhnel, in Tar⸗

nowitz.

praktischen Arzt Dr. Meisselbach in Beuthen. praktischen Arzt Dr. Rollau in Marienburg, Regie⸗ rungs⸗Bezirk Danzig.

Medizinal⸗Rath Dr. Unger in Koͤnigsberg. 8 Kreis⸗Physikus Dr. v. Treyden in Koͤnigsberg. praktischen Arzt Dr. Dann (der Vater) in Danzig. praktischen Arzt Dr. Goͤtz in Danzig. 1 praktischen Arzt Dr. Gottel in Elbing. Kreis⸗Physikus Dr. Rochlitz in Schwetz. Kreis⸗Physikus Dr. Weese in Thorn. Kreis⸗Physikus Dr. Schnuhr in Gumbinnen. Kreis⸗Physikus Dr. Schreiber in Pillkallen. Kreis⸗Physikus Dr. Lietzau in Fischhausen. Medizinal⸗Rath Dr. Geiseler in Danzig. Regierungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Lorinser E“ Dr. 88 2 in Breslau. Regierungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Schlegel in Liegnitz. Regierungs⸗Medizinal⸗Rath und Profesbr 8 Geg in V

Pater provinzialis des Klosters der barmherzigen Bruͤder in Breslau, Germann.

Kreis⸗Physikus Dr. Lenz in Danzig. Regierungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Fischer in Erfurt.

Arzt Dr. Schoͤnenberg in Muͤlheim an der Ruhr.

praktischen Arzt und Physikus Dr. Ruhb aum in Rathenow. Intendantur⸗Rath Briesen in Berlin.

Regiments⸗Arzt von der 1. Artillerie⸗Brigade, Dr. Schmidt. Regiments⸗Arzt des 3 Infanterie⸗Regiments, Dr. Linden. Bataillons⸗Arzt der 1. Jaͤger⸗Abtheilung, Bluͤmener. Garnison⸗Stabs⸗Arzt Dienstmann in Thorn. Bataillons⸗Arzt Lindau vom 3ten Bataillon des 4ten Landwehr⸗Regiments.

Bataillons⸗Arzt Dr. Rosenbaum vom t1sten Bataillon des 21sten Landwehr⸗Regiments.

Bataillons⸗Arzt Fendler vom Fuͤsilier⸗Bataillon des 20sten Infanterie- Regiments.

Lazareth⸗Inspektor Linck, jetzt in Wesel.

Oberst von der Armee v. Boͤtticher in Berlin.

Major v. Bonin, Commandeur des Fuͤsilier⸗Bataillons im Kaiser Alexander Grenadier⸗Regiment in Berlin.

7

in Oppeln.

Stadtrath Vetter in Berlin.

Stadtrath Conrad in Berlin.

Stadtrath Luͤtcke in Berlin.

Major a. D. Blesson in Berlin.

Kaufmann Meyer, Vorsteher der 1sten Schutz⸗Kommission in Berlin. 1

Kaufmann J. C. A. Hoffmann, Vorsteher der 3ten Schutz⸗ Kommission in Berlin.

Professor Wendt, Vorsteher der 6ten Schutz⸗Kommission in Berlin, jetzt in Posen. Konditor Mann, Vorst in Berlin

Kaufmann Duͤrr, Vorsteher der 9ten Schutz⸗Kommission in Berlin.

Kaufmann W. A. Tietzen, Vorsteher der 10ten Schutz⸗ Kommission in Berlin.

Rentier Maisan, Vorsteher der 11ten Schutz⸗Kommission in Berlin.

Buchhaͤndler Duncker, Vorsteher der 13ten Schutz⸗Kom⸗ mission in Berlin. 8 Particulier Pillmanns, Vorsteher der 15ten Schutz⸗ Kommission in Berlin. Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator im Fi⸗ nanz⸗Ministerium Fleischmann in Berlin. Intendantur⸗Rath a. D. Krahmer, Vorsteher der 58sten, zosten und 61sten Schutz⸗Kommission in Berlin. Ober⸗Amtmann Viebig in Rokitten, Kreis Birnbaum. Kaufmann Posern sen. in Danzig.

Kaufmann Fuchs in Danzig.

Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Crelinger in Breslau.

teher der Sten Schutz⸗Kommission

Dem Justiz⸗Kommissions⸗Rath Kette in Magdeburg. Dem Kaufmann Gaertner in Magdeburg Dem Stadt⸗ und Landrichter Will in Neidenburg. Dem Praͤcentor und Kandidaten der Theologie Lehmann in Kerkeln, Kreis Heidekrug. ““ Stadtrath Blumenthal in Breslau.

III. Das Allgemeine Ehrenzeichen: Kreis⸗Chirurgus Mittenzweig in Oranienburg. Kreis⸗Chirurgus Bombelon in Driesen. pensionirten Bataillons⸗Arzt Wackermannin Woldenberg. Wundarzt Strebel in Freienwalde. 1111A1A1““ Wundarzt Buͤrger in Arnswalde.

Kreis⸗Chirurgus Henning in Lobsenzs.

Stadt⸗Chirurgus Boeckelmann in Rathenow.

Stadt⸗Chirurgus Hansky in Rathenow.

Kreis⸗Chirurgus Harazin in Frankenhausen.

Krankenwaͤrter Blankenhorn in Berlin.

Krankenwaͤrter Hoffmann in Leuenburg, Ober⸗Barnim⸗

schen Kreises. 1

Kuͤster Gottschalck in Wittstock.

1““ Herzog beim 3ten Kuͤrassier⸗Re⸗

giment.

Compagnie⸗Chirurgus Schillinger beim Fuͤsilier⸗Ba⸗

taillon des 21sten Infanterie⸗Regiments.

Eskadrons⸗Chirurgus Pflugmacher beim 1sten Husa⸗

ren⸗Regiment.

gernge e⸗ Chirurgus Arndt beim 1sten Infanterie⸗

Regiment.

Dem Compagnie⸗Chirurgus Lissauer beim Fuͤsilier⸗Bataillon des 4ten Infanterie⸗Regiments.

Dem ööö Jantzen vom 2ten Infanterie⸗

egiment.

Dem Schneidermeister Wilke in Posen.

Dem Bauerwirth Awidzus in Ballanden, Kreis Ragnit.

Dem Koch Baszynski in Zakrzewo, Kreis Wongrowiec.

Dem Andrzeiewski in Galowo, Kreis

Samter. .

Stadtrath Koelbl in Bromberg.

interimistischen Kasernen⸗Inspektor Herrmann in Ino⸗

wraclaw.

Schlossermeister Kruͤger, Vorsteher der 2ästen Schutz⸗

Kommission in Berlin.

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Zeitungs⸗RNachrichten

Ausland.

Frankreich. Der Brastlianische

5 Paris, 29. Jan.

Graf von Rezende, der Marschall Gérard und der Baron Louis hat⸗ ten vorgestern Privat⸗Audienzen beim Koͤnige.

Der Graf Flahault gab gestern einen Ball, den auch der

Botschafter,

Herzog von Orleans mit seiner Gegenwart beehrte.

Sir William Temple, Großbritanischer Gesandter am Sici⸗ lianischen Hofe, ist aus London hier angekommen.

Den Bordeauxer Blaͤttern zufolge, weigert sich Herr von Preissac, die Praͤfektur des Departements des Pas⸗de⸗Calais, welche er gegen die des Gironde⸗Departements vertauschen soll, anzunehmen. 8

Die Budget⸗Kommission versammelte sich gestern, um den Bericht des Herrn J. Lefebvre uͤber das Budget des Finanz⸗ Ministeriums zu vernehmen. Ueber den Inhalt dieses Berichts liest man im Courrier frangçais Folgendes: „In diesem mit großer Klarheit abgefaßten Bericht wird uͤber die aͤußerst

willkuͤrliche Eintheilung in ein ordentliches und außerordentliches

Budget geklagt, welche das Ministerium eingefuͤhrt hat, um die ungeheure Hoͤhe der Ausgaben zu verhuͤllen, ohne daß eine ver⸗ nuͤnftige Graͤnze zwischen beiden gezogen waͤre. Dieser Tadel gilt insbesondere dem Kriegs⸗Ministerium, das von allen Seiten wegen der Hoͤhe der Ausgaben und der darin herrschenden Un⸗ ordnung der Gegenstand der lebhaftesten Beschwerden ist. Der Bericht beruͤhrte auch den wichtigen Punkt des Tilgungsfonds, und die Majoritaͤt der Kommission stimmte fuͤr die Beibehal⸗ tung des ganzen Tilgungsfonds mit Kumulirung der auf⸗ gekauften Renten. Der Tilgungsfonds wird also fortfahren, mit dem ungeheuren Hebel einer Summe von 92 Millionen den Cours der Rente in die Hoͤhe zu bringen. Hierauf setzte die Budget⸗Kommission die Pruͤfung des Einnahme⸗Bud⸗ gets fort und zwar beschaͤftigte sie sich insbesondere mit der Salz⸗ und der Getraͤnksteuer. Allgemein war man der Mei⸗ nung, daß man in den Steuern keine zu ploͤtzlichen Reductio⸗ nen eintreten lassen koͤnne, weil sonst die Ausgaben die Einnah⸗ men zu sehr uͤbersteigen wuͤrden. Erst in dem Budget fuͤr 1834 wird man nach neuen Systemen verfahren koͤnnen. Herr Duvergier de Hauranne ist zum Berichterstatter fuͤr das Budget des Innern und Herr Camille Pöérier zu dem fuͤr das Kriegs⸗ Ministerium ernannt.“

Unter der Ueberschrift: „das Budget“, liest man im Temps: „Die Hoͤhe unseres Budgers setzt in Schrecken: 1,132,626,618 Fr. ohne die Zuschuͤsse zu den ordentlichen und außerordentlichen Krediten! Zu keiner Zeit der Kaiserlichen Regierung, selbst da⸗ mals nicht, als das Franzoͤsische Kaiserreich 110 Departements umfaßte, wurden von dem Lande so große Opfer verlangt. Unter der Restauration ward sogar zur Zeit der Occupation bei wei⸗ tem weniger ausgegeben, obgleich die fremden Truppen unter⸗ halten werden mußten. pflichtigen, welche Reductionen verlangen, welche um jeden Preis Ersparnisse bewirken

wie die Deputirten, wollen, und sie druͤckt

auch die Minister, die sich nur am Ruder erhalten koͤnnen, in-⸗

dem sie die Kammer und die Steuerpflichtigen beschwichtigen. Was und wie soll aber erspart werden? Das Ministerium macht keine Reductionen, die Kammer macht Abzuͤge von den Gehal⸗ ten, wobei einige Beamte Verluste erleiden, ohne daß das Land dabei viel gewoͤnne. Es giebt zwei Arten, das Budget zu ver⸗ mindern: man kann naͤmlich die Ausgaben reduciren und die Einnahmen erhoͤhen. Eine administrative Revolution ist bei uns

noͤthig, diese Revolution wird bei den Ausgaben bewirkt werden, wenn man dieselben produktiv zu machen versteht; sie wird bei den Einnahmen bewirkt werden, wenn die Regierung sich neue Quellen des Reichthums zu schaffen weiß. Um die Einnahmen zu vermehren, muß man neue Straßen, Kanaͤle und Eisenbah⸗ nen anlegen.“

In einem anderen Artikel sagt dasselbe Blatt: „Die Maͤchte halten ihre Heere schlagfertig (?); die Angelegenheiten des Hrients koͤnnen die einander feindlichen Interessen verwickeln; das Fruͤhjahr ist nicht mehr weit und es bleiben noch Fragen genug zwischen den Maͤchten zu loͤsen uͤbrig, um in der guten Jahreszeit militairische Demonstrationen zu veranlassen, wie sie seit zwei Jahren so haͤufig sind. Die Entwaffnung ist daher unmoͤglich.“

Die Kommission, welche mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes uͤber die Befugnisse der Municipal⸗Behoͤrden beauftragt ist, hat Hrn. Prunelle zu ihrem Berichterstatter ernannt. Dem Constitutionnel zufolge, hat sie mit dem urspruͤnglichen Entwurfe viele Veraͤnderungen vorgenommen, unter denen die wichtigste darin besteht, daß allen Kommunen, welche uͤber drei⸗ tausend Einwohner zaͤhlen, die Befugniß ertheilt werden soll, uͤber ihr Budget, unter der Bedingung, daß sie die gesetzlich obligatorischen Ausgaben bewilligen, frei zu disponiren. Das genannte Blatt zweifelt daran, daß das Ministerium in diese wichtige Modification willigen werde, welche alle großen Kommu⸗ nen Frankreichs der Centralisation ent iehen wuͤrde. 1

Das Journal du Commerce kemerkt: „Noch nie ist Er⸗ mattung und Schlaffheit so fruͤh in einer Session eingetreten, wie in der jetzigen. Der Eifer der Deputirten bei ihrer An⸗ kunft in Paris hielt bisher doch gewoͤhnlich wenigstens waͤhrend der ersten Monate der parlamentarischen Geschaͤfte an, und erst gegen den Schluß der Session hin, gab die Leere des Sitzungs⸗ Saals ihre Ermattung kund; aber diesmal scheint die Kaͤmmer schon beim Beginn ermuͤdet zu seyn; die Leere wird taͤglich groͤßer und gestern war es zweifelhaft, ob sich die noͤthige An⸗

ahl von Deputirten einfinden wuͤrde, um berathschlagen zu bönmen; nach zwei Uhr ward der Namens⸗Aufruf verlangt, es waren noch nicht achtzig Mitglieder anwesend. „Nun beklage man sich noch uͤber die Laͤnge der Sessionen!“ aͤäußerte Herr Dupin. Dieser Mangel an Puͤnktlichkeit bei den Deputirten hat aber nicht nur den Nachtheil, daß Zeit verloren geht; die Kammer verliert mehr dabei, als dieses, naͤmlich ihr moralisches Ansehen in den Augen des Landes. Abgeordnete, welche sich gleichguͤltig zeigen, verdienen eben so wenig Vertrauen, wie un⸗ getreue Mandatarien.“

Herr Jars, Deputirter des Rhone⸗Departements, legte ge⸗ stern eine Petition der Ehrenlegions⸗Ritter in Lyon auf das Bureau des Praͤsidenten der Deputirten⸗Kammer nieder.

Der aus der Zeit der Restauration bekannte Herr Cottu verlangt in einem Schreiben an die Redaction der Gazette de France die Freilassung der im Fort von Ham sitzenden letzten Minister Karls X., die nach seiner Ansicht von der Pairs⸗Kam⸗ mer nicht darum verurtheilt worden, weil diese sie fuͤr schuldig erkannt, sondern weil sie der Gegenstand des Volkshasses gewe⸗ sen, dem man um jeden Preis irgend eine Befriedigung habe gewaͤhren muͤssen.

Der Assisenhof in Moulins hat am 25. d. M. einen jun⸗ gen Mann, Sohn eines dortigen war, an den Exzessen, die im August v. J. bei der Durchreise des Baron von Schonen dort begangen wurden, und die sogar in Mißhandlungen gegen diesen Deputirten ausarteten, Theil genommen zu haben, zu zweimonatlichem Gefaͤngniß und einer Geldstrafe von 200 Fr. verurtheilt.

Aus Perpignan wird unterm 22. d. M. geschrieben: „Katalonien ist ruhig; die Amnestie der Spanischen Regierung traͤgt in dieser Provinz ohne Reaction ihre Fruͤchte. Der neue General⸗Capitain, General Llauder, hat in Barcelona die roya⸗ lhescher Freiwilligen ohne den geringsten Widerstand entwaff⸗ nen lassen.“ 8

Den bis zum 8. November reichenden Briesen von der Insel Bourbon zufolge, Kolonie zwei an den See⸗ waͤhlt, unter denen sich der Contre⸗

Großbritanien und Irland. X

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Am 29. Januar, als an dem zum Zusammentritt des neuen Parlamentes festgesetzten Tage, versammelten sich die Lords um 2 Uhr. Der Lord⸗Kanzler, der Herzog von Richmond, der Marquis von Lansdowne, Grasf Grey und Lord Auckland saßen als Koͤnigl. Kommissarien.

Minister abzuordnende Personen ge⸗ Admiral Bouvet befand.

Der Lord⸗Kanzler forderte den Lord⸗Ober⸗Ceremonienmeister auf, die Mitglieder des Unterhau⸗ ses einzuladen, die Verlesung der Koͤnigl. Kommisston zur Er⸗ oͤffnung des Parlamentes mit anzuhoͤren. Einige Minuten dar⸗ auf erschienen ungefaͤhr 100 Mitglieder des Unterhauses, un⸗ ter denen man Lord Althorp, Lord J. Russell, Sir J. Graham und den General⸗Anwalt bemerkte, an der Barre. Der Lord⸗Kanzler zeigte darauf an, daß Se. Majestaͤt es nicht fuͤr zweckmaͤßig erachteten, das Par⸗ lament in Person zu eroͤffnen, sondern zu diesem Zweck eine besondere Kommission ernannt haͤtten, daß aber der Koͤnig, sobald die Mitglieder der beiden Haͤuser den Eid geleistet haͤt⸗ ten, in Person die Gruͤnde zur Einberufung des gegenwaͤrtigen

Diese ungeheuer Last druͤckt die Steuer⸗

Parlamentes kund geben wuͤrde.

ruͤckzubegeben und zur Wahl eines Sprechers zu schreiten, den sie am naͤchsten Donnerstag zur Koͤnigl. Bestaͤtigung vorzustellen haͤtten. en zuruͤck. Nachdem mehrere Pairs den Eid geleistet hatten, vertagte sich das Haus um 4 Uhr bis zum kuüͤnftigen Don⸗ nerstag. 1 Im Unterhause fand sich schon vor 1 Uhr Herr Ley, der

erste Secretair des Hauses, ein, und setzte sich auf seinen gewöͤhn.. lichen Platz an der Tasel. Es waren bereits mehrere Mitglieder

Advokaten, welcher angeklagt

hatte das neue General⸗Conseil dieser

1 ; ¹ Er forderte darauf die Mite.“ glieder des Unterhauses auf, sich nach ihrem Sitzungs⸗Saal zu-

Die Mitglieder des Unterhauses zogen sich nunmnehrer