164
uͤber die Begruͤndung der ersten dortigen Deutschen Staͤdte, beson⸗ ders der Stadt Neumarkt, sich easen haͤtten. Was durch den Mangel derselben unz entzogen ist, laͤßt sich nur muͤhsam aus den unvollstaͤndigen Angaben der spaͤteren Urkunden wieder ergaͤnzen; doch ist die schwierige Aufgabe in diesem hoͤchst lehrreichen Haupt⸗ stuͤcke, so wie in dem folgenden, auf eine sehr befriedigende Weise geloͤst worden. Fuͤnftes Hauptstuͤck. Entwickelung der aͤlteren staͤdtischen Verfassung. — Es ist allerdings sehr schwierig, die Entwickelung der staͤdtischen Verfassungen im Allgemeinen darzustellen, da jede Stadt, wenn guch manche urspruͤngliche Einrichtungen aller oder der meisten Staͤdte gemeinschaftlich waren und in ihren Hauptbe⸗ standtheilen auch im Fortgange der Zeit fortdauerten, doch unter dem Einflusse der mannigfaltigsten Verhaͤltnisse und eines hoͤchst be⸗ weglichen Lebens und der daraus entspringenden eigenthuͤmlichen Beduͤrfnisse eines jeden staͤdtischen Gemeinwesens sich eigenthuͤmlich ausbildete und daher ihre eigene Geschichte hat; wir wollen daher auch nicht behaupten, daß dieses Hauptstuͤck eine eigentliche Geschichte des Schlesischen staͤdtischen Wesens darbiete, es enthaͤlt aber hoͤchst lehrreiche Eroͤrterungen der Verhaͤltnisse, welche in den Schlesischen, auf die Gruͤndung und Ausbildung der Staͤdte bezuͤglichen Urkun⸗ den erwaͤhnt werden, und genuͤgt also der Aufgabe, welche die Heraus⸗ geber sich gestellt haben. Nach einigen Bemerkungen uͤber den Ein⸗ fluß der Mittheilung des Magdeburgischen Rechts auf die Ent⸗ wickelung der Verfassung der Schlesischen Staͤdte und uͤber die einzelnen Modificationen, welche jenes Recht in Schlesien durch Fuͤrstliche Verordnungen erhielt, wird in diesem Haupt⸗ stuͤcke zuerst der Wirkungskreis der Hofgerichte dargestellt, dann werden die Landgerichte behandelt; daran schließen sich aus⸗ fuͤhrliche Eroͤrterungen uͤber das Verhaͤltniß der Voͤgte in den Staͤdten, der Schoͤffen und uͤberhaupt der staͤdtischen Gerichte. Sehr lehrreich sind die Nachrichten uͤber die wichtige Bedeutung des Burdings oder der Buͤrger⸗Versammlung in den Schlesischen Staͤdten und den Einfluß, den sich die Buͤrger vermittelst solcher Versammlungen durch Willkuͤren auf die Gesetzgebung zu verschaf⸗ fen wußten. Nicht weniger lehrreiche Nachrichten werden uͤber die Rechte und Pflichten der Rathmaͤnner, die Innungen und die Verhaͤltnisse der in den Staͤdten wohnenden Juden mitgetheilt, und eine sehr ausfuͤhrliche Zusammenstellung der in den Urkunden vorkommenden Nachrichten uͤber die Einkuͤnfte der Staͤdte macht den Schluß dieses inhaltsvollen Hauptstuͤckes, welches die Reihe der hiermit durchgegangenen in vielen Beziehungen sehr auzgezeichne⸗ ten Abhandlungen beendet. 8 In dem Urkunden⸗Buche zeichnen wir unter den vielen hoͤchst schaͤtzbaren Urkunden, welche in demselben mitgetheilt werden, vor⸗ nehmlich die wichtigen Stadtrechte aus, welche zum Theil erheb⸗ liche Erlaͤuterungen des Magdeburgischen Rechtes darbieten. Die Abdruͤcke der urkunden, deren Quellen in der Vorrede ausfuͤhrlich bezeichnet werden, scheinen, so weit wir urtheilen koͤnnen, ohne die Originale gesehen zu haben, sehr genau zu seyn. Das Verstaͤndniß der Urkunden ist durch Interpunction erleichtert. Die aͤußere schbne Ausstattung des ganzen Werkes ist dem hohen Werthe desselben voll⸗ kommen angemessen, Fr. Wilken
hea te r. Des Adlers Horst, roman von Karl v. Holtei; Musik v
Sonnabend, 9. Febr. mische Oper in 3 Akten,
pellmeister Franz Glaͤser.
len einnahm und deshalb das goldene Bisthum genannt wurde. Die fuͤrstlichen Rechte der Bischoͤfe wurden jedoch sehr haͤu⸗ sig von den Schlesischen Herzogen unter mancherlei Vorwän⸗ den in Anspruch genommen, und die Streitigkeiten und Ver⸗ traͤge, welche dadurch veranlaßt wurden und das Bisthum endlich in den ruhigen Besitz seiner Rechte brachten, werden durch wichtige urkundliche Nachrichten eroͤrtert. In dieser trefflichen Weise wer⸗ den III. die Verhaͤltnisse des Adels in Schlesien behandelt, bei dem urspruͤnglich kein Unterschied zwischen hohem und niederem Adel stattfand, und eben so lehrreich ist die Abhandlung der Rechte der Bauern und uͤberhaupt der Hoͤrigen in Schlesien vor der Einfuͤhrung des Deutschen Rechtes, welche ich daran schließt. Es folgt hierauf eine Eroͤrterung der Verhaͤltnisse der Juden, welche, nach ur⸗ kundlichen Nachrichten, schon im 13ten Jahrhundert in Schlesien Landguͤter besaßen; die Untersuchung geht dann zu den aͤltesten Hof⸗Aemtern uͤber, welche in Schlesten, wie uͤberall, in der innigsten Verbindung mit der Staats⸗ Verwaltung standen, und daran reiht sich eine ausfuͤbrliche Abhandlung uͤber das altere Schlesische Gerichtswesen. Insbesondere enthaͤlt die Entwicke⸗ lung der Verhaͤltnisse des unter dem Namen der Zaude bekannten alten einheimischen Slavischen Landgerichts bis zu dessen spaͤtem Un⸗ tergange eine Menge von lehrreichen Nachrichten und interessanten Aufschluͤssen. Die Darstellung des Schlesischen Muͤnzwesens in der ältern Zeit macht den Beschluß dieses Hauptstuͤcks.
In dem zweiten Hauptstuͤck wird zuerst durch zahlreiche Nach⸗ weisungen der bisher uͤbersehene Unterschied festgestellt, welcher in Beziehung auf die Verhaͤltnisse der Schlesischen Eteote nach Deutscher
Art zwischen Flaͤmischem, Fraͤnkischem und Deutschem Rechte auf der ainen, und dem Magdeburgischen Rechte auf der andern Seite stattfand. Fenes druͤckt in dieser Be ijehung nur den Gegensatz zu dem Polnischen Rechte aus, indem es die Dienstbarkeit des letztern aufhob und dagegen in Staͤdten und Doͤrfern Koͤrperschaften mit gleichen Rechten wie die in Deutschland vorhandenen in Hinsicht der Gerichtsbarkeit und eige⸗ nen Verwaltung bildete. Erst durch Einfuͤhrung des Deutschen Rechts entstanden in Schlesien Stadte im eigentlichen Sinne. Wichtige Gegenstaͤnde in Beziehung auf die Verhaͤltnisse, welche in diesem Hauptstuͤcke abgehandelt werden, sind die Uebertragung der Verfassung einer Stadt auf eine andere und die Mittheilung des Stadtrechts, vornehmlich des Magdeburgischen, insofern sie die Ge⸗ richtsordnung und privatrechtliche Bestimmungen betrafen. Von solchen Uebertragungen, welche in Schlesien vorkommen (Neumaͤrkt war die erste Stadt, welche hier Deutsches Recht erhielt), werden enaue urkundliche Nachrichten mitgetheilt und die Wirkungen der nebertragungen der Verfassung sowohl, als der Mittheilung der aͤdtischen Privatrechte gruͤndlich entwickelt. Auf diese treßliche Entwickelung fis die Geschichte der Einwanderung der Deut⸗ schen in Schlesien, woruͤber der Stiftungsbrief des Klosters eubus vom Jahre 1175 die erste Nachricht giebt. Diejeni⸗ en Einwanderungen, welche vor dem Einbruche der Tataren im Jahre 1241 stattfanden, werden zuerst ausfuͤhrlich nach⸗ gewiesen. Nach der Befreiung des Landes von jenen Barbaren, welche manche vorher bewohnte Gegenden in Einzden verwandelt hatten, vervtelfaͤltigten sich die Deutschen Einwanderungen, das Land gestaltete sich nach und nach ganz um, und selbst die Polni⸗ schen Namen der Oerter wichen Deutschen Benennungen. Diese Ramens⸗Veraͤnderungen gaben zu sehr lehrreichen Bemerkungen, welche Seite 127— 131 mitgetheilt werden, Veranlassung. aß unter solchen Umstaͤnden die Polnische Sprache in Nieder⸗chlesten nach und nach verschwand, ist um so erkläarlicher, als an den Hoͤ⸗ fen der Herzoge, welche sehr oft mit Deutschen Prinzessinnen sich vermaͤhlten, auch in Deutschland oftmalt sich aufhielten oder in ihren Fehden den Beistand Deutscher Fuͤrsten such⸗ ten, die Deutsche Sprache immer gewoͤhnlicher wurde, und man in einzelnen Faͤllen auch Gewalt anwandte, um jene zu unterdruͤcken. Der Bischof Johann von Breslau befahl z. B. im J. 1495 (S. 622) seinen Polnischen Bauern im Doefe Woitz, innerhalb fuͤnf Jahren Deutsch zu lernen mit der Drohung, daß er im Falle des Ungehorsams sie weder dort noch anderswo dulden, sondern von dannen jagen werde.
Drittes Hauptstuͤck. Von der Anlegung der Dörfer nach Deutschem Rechte. — Zur Anlegung eines neuen Dorfs war die fuͤrstliche Genehmigung erforderlich, welche als eine Beguͤnstigung betrachtet und oft als eine Gabe frommer Mildth atigkeit Kloͤstern fuͤr deren Doͤrfer gewaͤhrt wurde, weil der Fuͤrst vermittelst der Erthei⸗ lung Deutschen Rechts den Polnischen Rechten und Einkuͤnften entsagte. So wie die Deutsche Verfassung der Stadt Neumarkt fuͤr die Ver⸗ fassung sehr vieler Schlesischer Staͤdte das Muster war, eben so war es auch das Deutsche Recht der Neumarktschen Dorfschaften fuͤr die Doͤrfer. Wenn die Anlegung oder Aussetzung eines DHorfes mit Deutschem Rechte wirklich erfolgen sollte, so schloß der Grund⸗
Neueste Nachrichten.
Paris, 2. Februar. Das Gesetz⸗Bulletin promulg mehr das Gesetz wegen Abschaffung der Trauerfeier des nuar. Dasselbe ist von dem Großsiegelbewahrer cont und vom 26. Januar datirt. ss mresen. 1 . EEammameneEEEEEEEEEEEEE
In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗KAü S
wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wes Exmittirung von Grund⸗Eigenthuͤmern fortgesetzt. Der UA 1. wie die ö ihn 1 hat, lautet alshtcx0. . allen Faͤllen, wo eine Straße, ein Kanal oder eine Ej AmrI angelegt, eine große Bruͤcke erbaut oder ein Fluß schi A mit 1 1 ch . N A ch r; ch te 8 macht werden soll, darf die betreffende Koͤnigliche Verguulh Kronik des Tages.
erst nach einer Untersuchung von Seiten der Behoͤrde 1 1 Erfuͤllung der nachstehenden Foͤrmlichkeiten erlassen n bes Koͤnigs Majestaͤt haben den Regierungs⸗ und Forst⸗ nLinz, von Pachelbl und von Legat den Charakter
(Hier werden diese Foͤrmlichkeiten naͤher angegeben.) Ein her Forstmeister Allergnaͤdigst beizulegen geruht.
dement des Herrn Cunin⸗Gridaine wich insofern von
Artikel ab, als derselbe die zu beobachtenden Formen u. 8
setzlich feststellen, sondern sie der Verwaltungs⸗Behoͤrde! Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ ogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind von Neu⸗Stre⸗ er eingetroffen und auf dem Koͤnigl. Schlosse in die fuͤr
sen wollte. Dieser Antrag fuͤhrte zu einer weitläͤuftige batte, an welcher auch der Handels⸗Minister Thei 1
dieselben in Bereitschaft gesetzten Zimmer abgestiegen. Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung
Herr Laffitte brachte zuletzt eine neue Abfassung in Vm u Arnsberg ist der bisherige Pfarrer Kemna zu Schwelm
der sowohl Herr Cunin⸗Gridaine, als die Kommissse stimmte, und wonach jener Artikel in folgender Weise
farrer bei der katholischen Gemeinde in Neheim, Kreises herg, ernannt worden;
ging: „Art. 3. Zu allen groͤßeren Bauten, wie z. B. Anlegung von Chausseen, Kanaͤlen, Eisenbahnen, Bassi inden ist der bisherige Progymnasial⸗Lehrer Bie⸗ eans 8 Pfarrer der katholischen Gemeinde in
Docks, die von dem Staate oder von Privat; sarsberg⸗ im Kreise Brilon, ernannt worden.
Pbruoar
E2
Berlin, Sonnrtag den 10ten
v
—
wird Lord Palmerston wohl thun, fuͤr das Interesse des Landes zu sorgen, ohne sich um die Erfuͤllung der B tasche Frankreichs zu bekuͤmmern; und da wir nicht beeißn.; S. wie constitutionnelle Monarchen, die nur die Vollstrecker 8 Willens des Volkes seyn sollen, das Recht haben, unter einanber Uebereinkommen abzuschließen, ohne dazu die Zustimmung der anderen Staats⸗Gewalten eingeholt zu haben, so darf es 89 wenig kuͤmmern, wenn die zwischen Ludwig Philipp und Leopo 1 bestehenden besonderen Uebereinkuͤnfte als nicht vorhanden Foen betrachtet werden, indem dieselben nur mit Verletzung der Rechte derjenigen, in deren Füsen die constitutionnellen Koͤnige handeln, überhaupt stattfinden koͤnnten. 1 Die Seg meldet: „Gestern Nachmittags war an der Boͤrse ein Geruͤcht in Umlauf, daß die Minister sich entschlossen häͤtten, das Embargo von den Hollaͤndischen Schiffen aufzuheben, aber man konnte sich keine hinreichende Gewißheit daruͤber ver⸗ schaffen und hielt es sogar fuͤr gaͤnzlich ungegruͤndet. 8 In den Englischen Blaͤttern findet man wieder zah 884 he Berichte uͤber den unausgesetzt traurigen Zustand Irlands. - in Fermoy stehende 92ste Regiment Schotten hat von den Raͤu⸗ berhorden viel zu leiden. Es vergeht fast keine Nacht, 88 nicht die einzeln ausgestellten Schildwachen gemißhandelt 9. sogar getoͤdtet werden. — In der Grafschaft Cork nehmen moͤr⸗ derische Anfeaͤlle immer mehr zu, und die rchie ist aufs hoͤchste gestiegen. 1 LT gWir freuen uns, unseren Lesern anzei⸗ gen zu koͤnnen, daß die Minister die Abschaffung des Zeitungs⸗ Stempels beabsichtigen. Es soll dies einer der ersten Vorschlaͤge im Parlamente seyn. Unsere Quelle ist Herr Bulwer, es der Kanzler der Schatz⸗Kammer mitgetheilt hat. Die dem Par⸗ lamente vorzulegende Bestimmung wird dahin lauten, daß die Stempel⸗Abgaben auf die Journale gaͤnzlich abgeschafft, die Ab⸗ gaben auf die Ankuͤndigungen aber wie fruͤher fortbestehen sollen. Jede auf die Post gelegte Zeitung wird ein sehr maͤßiges Porto, 2 Pence, wie man sagt, bezahlen. Hierdurch wuͤrde man in den Stand gesetzt werden, den Preis eines Zeitungs⸗Blattes von 7 uf 4 Pence herabzusetzen.“ 1 Gon daß das Englische Schiff „Rover“, Capitain Young, in der vergangenen Woche fuͤnf reich beladene — Hollaͤndische Kansn jedes von 4 — 500 Tonnen 7 ebracht habe. 1 C„.ä vor einigen Tagen, der Graf Grey habe der Deputation der Kaufmannschaft, welche ihm wegen der in Bezug auf Englands Westindische Kolonieen angenomme-⸗ nen Maßregeln ihre Aufwartung machte, zur Antwort gegeben, daß die Regierung uͤber eine schließliche Maßregel einig gewor⸗ den sey, die dem Parlamente bei seiner Zusammenkunft bekannt gemacht werden solle; und der Guardian, der in dergleichen 8 Hinsichten gewoͤhnlich gut unterrichtet zu seyn pflegt, wollte wis⸗ sen, daß die Kaufleute als solche Maßregel die unmittelbare und unbedingte Emancipirung der Sklaven erwarteten. Der Stan⸗ dard giebt nunmehr Folgendes als den vermeintlichen Plan der Minister an: 1) Die gaͤnzliche Abschassung der Sklaverei binnen drei oder vier Jahren; 2) die Einraͤumung des Zucker⸗ und Rum⸗Handels⸗Monopols an die Westindischen Pflan⸗ zer fuͤr diesen Zeitraum; 3) die unverzuͤgliche Absendung von 15,000 Mann nach Jamaika, um die Vollziehung aller von den
bune uͤber diesen Konflikt seit einigen Tagen enthielten, und worin sie die sine—fat⸗ Partei der Feigheit beschuldigten, veranlaßten folgenden, von letzterem Blatte mitgetheilten Brief⸗ wechsel zwischen einem Legitimisten und einem Republikaner. Das Schreiben des Ersteren lautet: „Mein Herr! Als ich von Ihnen verlangte, daß Sie mich als den Repraͤsentanten meiner Partei anerkennen moͤchten und mich dagegen bereit erklaͤrte, Sie als den Repraͤsentanten der Ihrigen zu betrachten, war ich der Meinung, daß Ihre Einwilligung hierzu das geeignetste Mittel sey, der Sache ein Ende zu machen, und daß es Ihre Absicht seyn wuͤrde, die Beilegung dieses Streits auf ein Duell zwischen, ins Beiden zu beschraͤnken. Ich kann also nur das bestimmte Verlangen eines individuellen Zweikampfs wieder⸗ holen und erwarte Ihre definitive Antwort.“ Drei Stunden spaͤter antwortete der Republikaner: „Wir haben schon zu viel Briefe gewechselt und ich weiß in der That nicht, warum Sie noch auf eine Antwort warten, da ich Ihnen eine solche bereits ertheilt habe. Die Frage ist, wie mir scheint, zwischen Ihren und meinen Freunden sehr bestimmt hingestelt worden. Ich habe Ihre Partei eine feige genannt und bleibe bei meiner Behauptung; Sie erblicken eine Beleidigung darin und wir auch; Sie verlangen Genugthuung von mir, ich bin dazu bereit. Sie stellen aber dabei die Bedingung, daß der Kampf nur zwi⸗ schen uns Beiden ausgefochten werde, und auf diese Bedingung kann ich nicht eingehen. Ihre Partei weist also die Herausfor⸗ derung der unsrigen zuruͤck und unterwirft sich demgemaͤß der Benennung, die wir ihr gegeben haben.“ — Die gestern in dem Redactions⸗Bureau der Tribune versammelten Republikaner ha⸗ ben eine Erklaͤrung unterzeichnet, des Inhalts „daß die von den Legitimisten ergangene Herausforderung an die Redacteure der Tribune und des National die ganze republikanische Partei, na⸗ mentlich in Bezug auf die Preßfreiheit interessire, daß die ge⸗ nannte Partei daͤher diese allgemeine Herausforderung nicht mit einem einzelnen Zweikampfe fuͤr abgemacht halten koͤnne, und des⸗ halb eine Namensliste nach dem Bureau des Tö ff der Aufforderung senden werde, eine gleiche Anzahl von M 1Se fuͤr den Zweikampf zu stellen, widrigenfalls die Karlisten 8 Feiglinge betrachtet werden wuͤrden. Auf den Ausgang, en diese Angelegenheit nehmen wird, ist man sehr gespannt. — Der Temps erklaͤrt, daß saͤmmtliche Mitglieder seiner Redaction bereit seyen, sich neben den Redacteuren des National und der Tribune als Vertheidiger der neuen Ordnung der Dinge gegen die Anhaͤnger der vorigen Dynastie auf der Namensliste Ben⸗ tragen. — So eben erfaͤhrt man, daß heute Nachmittag 8” e es scheint, in Folge dieses Zwiespalts) ein Duell G“ em Redacteur des National, Herrn Carrel, und Herrn Roux⸗La 2* einem der fuͤr die Herzogin von Berry aufgetretenen “ stattgefunden, und 889 nn eine gefaͤhrliche Stich⸗ dde in den Unterleib erhalten hat. b Üii Schrift des Herrn Dupin uͤber die Revolution von 1830, von der Anfangs nur eine geringe fuͤr den Kreis sei⸗ ner Freunde bestimmte Anzahl von Exemplaren gedruckt Feaas war, ist nunmehr mit den zum Belag dienenden Aktenstuͤcken ndel erschienen. 88 rö“ unterm 27sten v. M. geschrieben: „Durch eine telegraphische Depesche des Marine⸗Ministers ist
pagnieen mit oder ohne Einfuͤhrung eines Zolls, mi ohne Beisteuer des Schaͤtzes, mit oder ohne Verzͤu einer Staats⸗Domaine unternommen werden, ist ein erforderlich, dem eine Untersuchung, Seitens der Behoͤrde angehn muß. Indessen soll eine Koͤnigl. Verordnung hin wenn es sich bloß von dem Bau groͤßerer Bruͤcken, von der An von Straßen, Kana en oder Eisenbahnen, die keine 20,000 † lang sind, so wie von andern, minder wichtigen Bauten aber eine Untersuchung muß auch hier vorangehn, und den Formen, welche die Verwaltungs⸗Reglements vorscht Auf die Frage eines Deputirten, was man denn eigentlich groͤßeren Bruͤcken verstehe, wurde keine Ruͤcksicht geng Die naͤchstfolgenden Artikel 4 — 8 betreffen das, von der Verwah Behoͤrde bei der Exmittirung zu beobachtende Verfahrer Debatte, die sich daruͤder erhob, bot kein erhebliches onh dar. Jene Artikel lauten im Wesentlichen also: „Dun nieurs oder sonstigen Kunstverstaͤndigen nehmen einen Plar dem Terrain oder den Gebaͤuden auf, deren Abtretung noͤthig halten. Dieser Plan muß mindestens acht Tage auf der Mairie der betreffenden Gemeinde, damit Jedern davon Kenntniß nehmen koͤnne, ausgelegt und die bethei Parteien muͤssen von dieser Deponirung oͤffentlich benachn werden. Der Maire nimmt ein Protokoll uͤber die klichen oder schriftlichen Reclamationen auf, zu denen Herr Odilon⸗Barrot ist gestern von hier nach ö Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1. Rthlr. 4 Sar. 6 Pf.; g Parteien sich veranlaßt finden. Naca) Verlauf jener Frifist, wo er einen wichtigen Prozeß zu fuͤhren hat. Seine Ab⸗ Gerste i Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. eine Kommission auf der Unter⸗Präfeklur zusammen. 6 heit von der Hauptstadt wird etwa acht Tage e 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf. steht aus zwei von dem Praͤfekten zu bezeichnenden Mity las Journal des Débats uͤbernimmt heute die Ver⸗ Eingegangen sind 1191 Wispel’s Schefeel. des General⸗ oder des Bezirks⸗Conseils, dem Maife der ung der Deputirten⸗Kammer gegen die —“ NR C Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 2 meinde, in der das abzutretende Eigenthum belegen ist, Mitions⸗Blaͤtter. „Einige Journale“, sagt dasselbe unter th 2 En ö Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., einem der mit dem Bau beauftragten Ingenieurs. Den srem, „scheinen sich die Aufgabe gestellt zu haben, die Kam⸗ auch 1 Rthlr.7 hens. den 6. Februar 1833 siz in derselben fuͤhrt der Unter⸗Praͤfekt.“ — Am folglin Mißkredit zu bringen; die Deputirten, heißt es, 9. Das Schock Stroh 6 Kthlr. 15 Sgr., auch 5 Rthlr. Tage sollte die Berathung sortgesetzt werden. spaͤt, gehen fruͤh fort, hoͤren nicht .vwag 1 * der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr. “ Dem Nouvelliste zufolge, hat die Portugiesische Miͤen, wie es der Zufall giebt. Die Vorwuͤrfe heiner 88 Branntwein⸗Preise rung fuͤr die gegen eine Franzoͤsische Kriegsbrigg bei ihrem ungerecht; man betrachte z. B. die Kammer bei der e⸗ vom 30. Januar bis 15. Februar 18383. laufen in den Tajo gerichteten Kanonenschuͤsse dem Franzoͤsße, mit der sie jetzt beschaͤftigt ist. Das Exmittirungs⸗Geseltz Das Faß von 200 Quart nach Tralles 54 vCt. oder 40 pCt. Kabinet vollkommene Genugthuung gewaͤhrt. ein trockener Gegenstand, der die Leidenschaften nicht aufregt 20 Rthlr.; Kartoffel- Der Marschall Soult wied näͤchsten Donnerstag ein d keinen Anlaß zu dramatischen Scenen giebt; dasselbe steht mit den wichtigsten Interessen des Grund⸗Besitzes und des
Zeit
ungs⸗Nachrichten.
Ausland.
Frankrel ch. Paris, 2. Febr. Der Koͤnig ertheilte gestern dem Ad⸗ Codrington eine Privat⸗Audienz. Die Marseiller Blaͤtter sprechen von einer Reise, welche znig und die Koͤnigin im naͤchsten Sommer nach dem suͤd⸗ rankreich unternehmen wollen. 8 dem Grafen von Appony fand gestern eine Konferenz hen diesem, Lord Granville, dem Herzog Decazes und dem n von Ste. Aulaire statt, angeblich in Bezug auf die Ita⸗ chen Angelegenheiten. 1 Herr Dupin d. Aelt. soll sich sehr entschieden gegen den Entwurf wegen Verbuͤrgung der Griechischen Anleihe aus⸗
dchen haben.
Berichtigung. Im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Zei⸗ tung S. 155, Sp. 3, Z. 4 v. u. lies „Geten“ statt „Gothen“ und S. 156, Sp. 1, Z. 37 v. o. lies „Lage“ statt „Lage“.
8b.
Markt⸗Preise vom Getreide. 8 Berlin, den 7. Februar 1833.
Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 ——
1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 13 Sgr.
(schlechte Sorte) 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. u. 1 Rthlr. 6 Sgr.
2.
Nichter: Korn⸗Branntwein 21 Rthlr, auch Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr., auch 16 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.
berr, welcher das Dorf anlegen wöllte, mit einem oder mehreren Unternehmern einen urkundlichen Vertrag ab, in welchem die Graͤn⸗ zen der Feldmark, die Zahl der Hufen des neuen Dorfes, so wie die Vortheile bestimmt wurden, durch welche die Muͤhe des Unter⸗ nehmerz belohnt werden sollte. Die letzteren bestanden vornehm⸗ lich in dem Amte der Schultisei und den damit hufen, Rutzungen und Einkuͤnften.
den zu leisten, und nicht nur die dern als Vorsitzer des Dorf⸗Gerichtes auch die niedere Gerichts⸗ barkeit zu handhaben Den Bauern wurden die zugewiese⸗ nen Hufen als Erbzins⸗Guͤter zugestanden (im vierzehnten Jahrhundert wird Deutsches Recht und Emphiteuse in die⸗ ser Beziehung ganz gleichbedeutend in den urtunden gebraucht), mit der Verpflichtung, davon einen bestimmten Zins und den Zehn⸗ cen, oder an dessen Stelle eine bestimmte Korn⸗Abgabe zu entrich⸗ ten. — Ungeachtet der Freiheiten aber, welche mit dem Deutschen Rechte verve’nden waren, behielten sich die Herzöͤge bei der Bewil⸗ ligung desselben noch manche Dienste und Leistungen unter dem Namen des herzogichen Rechtes vor, und daß in Schlesien das Deutsche Recht auch nicht gegen willkuͤrliche Erschwerung solcher Lasten schuͤtzte, davon werden mehrere Beispiele angefuͤhrt. Die An⸗
legung der Dorfer nach Deutschem Recht hatte aber fuͤr Schlesien die wichtige Folge, daß nicht nur das Land mit einer großen Zahl
ebildeterer und fleißigerer Einwohner bevoͤlkert wurde, sondern das Beiwiel des Gedeihens solcher von freien Bauern bewohnten Deut⸗ schen Oerter die Entlassung auch der Polen gus der strengen Dienstbar⸗ keit veranlaßte. Schlesien war daher zu der Zeit, als der Kaiser Karl1V. das Landbuch des Bisthums Breslau verfertigen ließ, vollkommen so stark bevoͤlkert, als jetzt, und wurde erst durch die Einbruͤche der Hussiten und noch mehr durch die Verwuͤstungen des dreißigjaͤhri⸗
verbundenen Frei⸗ Davon hatte der Schulze sei⸗ nem Grundherrn den Lehndienst mit einem oder mehreren Pfer⸗ Polizei seines Dorfes, son⸗ 8 Luftdruck 337,7 0 Par.
en Krieges entvoͤlkert. Ausfuͤhrliche Nachrichten uͤber die in den Fchlestschen Urkunden vorkommenden Acker⸗ und Korn⸗Maße und
uͤber die Preise der Hufen sowohl als des Korns beschließen dies reichhaltige Hauptstuͤck. Viertes Hauptstuͤck. Von der Gruͤndung der Staͤdte nach
8 Deutschem Rechte. — In Beziehung guf die Aussetzung der Staͤdte 59. dieselben Bedingungen, wie fuͤr
die Gruͤndung Deutscher
oͤrfer; und der Zweck der Begruͤndung Deutscher Staͤdte in Schlesien war eben so wie in Deut⸗ schen Dörfer die Vermehrung der tere und fleißigere Bewohner. Da man schem Rechte bewidmeten Staͤdte eben so wie die Deutschen Doͤr⸗ fer der Gerichtsbarkeit der Kastellane entzog, so wurde in densel⸗ ben ein Vogt als Richter angestellt, und durch die Uebertragung der erblichen Vogtei mit den dazu gehdrigen Vorrechten und Ein⸗ kuͤnften der Unternehmer fuͤr seine eheeng; und aufgewende⸗ ten Kosten entschaͤdigt. Die Rechte und Verpflichtungen der Voͤgte in den Staͤdten waren im Allgemeinen mit denen der Schulzen auf den Doͤrfern uͤbereinstimmend; von diesen unterschieden sich die staͤd⸗ tischen Voͤgte jedoch wesentlich dadurch, daß sie, so weit die vorhan⸗ denen Urkunden reichen, saͤmmtlich 175 Adel gehoͤrten. Die inne⸗ ren Verhaͤltnisse der Schlesischen Städte zur Zeit ihrer Begruͤndung wuüͤrden uns ohne Zweifel deutlicher seyn, wenn die Urkunden
Beziehung auf die
die mit
Bevoͤlkerung durch 2n-.
Kartoffel⸗Preise
quet zu Ehren der Nord⸗Armee veranstalten, an welche Herzoge von Orleans und Nemours Theil nehmen w
vom 31. Januar bis 6. Februar 1833. Der Scheffel 13 Sgr. 9 Pf., auch 10 Sgr.
Meteorologische Beobachtung.
1833 Morgens Rachmitt. Abends Nach einmaliger Beobuchtung.
7. Februar.
6 Uhr. 2 Ubr. 10 Ubr. †
336, 9 1“ „Par. 337,0 6" par. Quellwaͤrme 6,8 °R 8 0 0 8
n8 54 0 8 1— 8 0 R.guußwarme 1,0 ° R.
76 pCt. 93 pCt.
heiter. heiter.
SSO. SW.
Luftwaͤrme — 0,2 °R. Thaupunkt — 0,« °R. Dunstsaͤttg. 98 pCt. Wetter.. .. heiter. SO.
Bodenwärme 0, 5 °R „Ausdünst. 0,022 Rh. 2
Wolkenzug Niederschlag 0.
IIWSIEEEv88. Den 8. Februar 1833.
Dieses Festmahl sollte gleich nach der Ruͤckkehr des Marf aus dem Departement des Nordens stattsinden, mußte abe gen der Unpaͤßlichkeit des Kriegs⸗Ministers aufgeschoben we Aus Brest wird vom 28sten v. M. geschrieben: „ Hafen bietet gegenwaͤrtig einen sehr belebten Anblick dar. Telegraph ist fortwaͤhrend in Bewegung und bei der N. herrscht die groͤßte Thaͤtigkeit. Linienschiffe, Fregatten und vetten werden ausgebessert oder ausgeruͤstet, oder sind schon segelfertig, und mehrere aus andern Haͤfen mende Schiffe gesellen sich zu ihnen. Sogar das den Duͤnen befindliche Geschwader wird, wenigstens Theil, hierher. kommen. Alles kuͤndigt also eine nahe b hende Expedition an, uͤber deren Zweck noch nichz stimmtes bekannt ist. Das Linienschiff „Duquesne“ umn Fregatte „Hermione“ werden ausgeraflen; ersteres nimmt drei Compagnieen Marine⸗Truppen an Bord. Das Linie
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
Elbinger do. 4
Aammn Celd.]
94 ½ / 93 ¾
1103
M7. Geld. ’ 22s 22 99 98 ½
CGrolshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Plandbr. Kur.- u. Neum. do. Sechlesische do-. 5 ½ Rkst. C. d. K.- n. N. — 57 Z.-Sch. d. K. u N. — 8
Holl. vollw. Duk. 18 ½
Neue do. 19 Friedrichsd'or. . 13 ¼ Disconto. 3 ½
SI.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18.. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Prüm. Sch. d. Seeh. — Kurm. Obl. m. l. C. Neum- Int. Sch. do.æ Berl. Stadt-Oblig. Königsb. do.
99 105 105 ½
Danz. do. in Th. —
Westpr. Pfandbr“ 4¼ 9.
Aus wärtige Börsen. Hamburg. 6. Februar.
Met. 90 ¼. 49 do. 79 ½. Bank-Actien 1189. Russ. Engl. Poln. 118 ½.
Oesterr. 5 9 99 ½ Russ. Holl. (v. 1831) 89. Preuss. Präm. Sch. 103 . Dün. 70 ½.
Koͤnigliche Schauspiele.
Sonnabend, 9. Febr. Im Schauspielhause: Die Rosen des Herrn von Malesherbes, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. (Fraͤulein v. Hagn: Susette.) Hierauf: Die Benefiz⸗Vorstel⸗ lung, Posse in 1 Akt und in 5 Abtheitungen, Und: Mirando⸗ lina, Lustspiel in 3 Abtheilungen. (Fraͤulein v. Hagn: Miran⸗ dolina, als Gastrolle.)
Im Konzertsaale des Schauspielhauses: Subseriptions⸗Ball.
gehen.
Ausgewanderten befand, welche in
„Suffren“ trifft Anstalten, um bei erster Gelegenheit in S Die Fregatte „Resolue“ ist im Begriff, nach den D zu segeln. Die Korvette „Heroine“, „Najade“ und „B. naise“ und die Brigg „Saumon“ warten nur auf Befeh Abfahrt. Die Aushebung der Matrosen wird beschleunigt lich kommen deren neue an, welche sofort bei den Compag
eingestellt werden.“
Die Brigg „Alerte“ ist von Rio⸗Janeiro, welches 25. Nov. verlassen, am 26sten v. M. in Toulon eingelcn dieses Schiff bringt aus Brasilien mehrere Summen in 9 tem Gelde, so wie Gold⸗ und Silberbarren und Diamanten welche Franzoͤsischen Handlungshaͤusern angehoͤren.
Nach Bergerac, wo sich bisher ein Depot von Spanitt
1g 1 Folge des Amnestie⸗De in ihr Vaterland zuruͤckkehrten, sind jetzt 300 Polnische Fl linge verlegt worden.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 103. 95. sin eo- 104. 25. 3 proc. pr. compt. 77. 95. fin cour. 78. 15. 59 Neagp. pr. compt. 89. 60. sin cour. 89. 85. 60 ¼. 3proc. 37. 5proc. Belg. Anl. 83. Neues Anlehn von 1832 104. 65.
91,11. Aproc. 80 ½. 80 ⁄.
2 ½proc. 47. lproc. 21. Br.
Actien 1443. 1441. Part.⸗Obl. 131 ½. G. Loose zu 100 Fl. 12 Poln. Loose 59 ½. 5.
Br. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 85 ⅛. 85 ½.
Redacteur Cottoel.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
rbsleißes in Verbindung.
wenigen Anwesenden) zollt zu diesen Debatten den Tribut
„und wenn ein Kampf stattfindet, so entspinnt er sich zwi⸗
igen die Interessen des Gewerbfleißes gegen die Forderun⸗ bes Grundbesitzes und suchen das Gesetz zu vereinfachen.“
5proc. Span. 7 5proc. Roͤm. Anl.¹
Frankfurt a. M., 5. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. 99
Die sachkundigsten und einsichts⸗ Mitglieder der Kammer nehmen thaͤtigen Antheil an
n Jeder
ebatte und die Versammlung hoͤrt aufmerksam zu. Wissens und seiner Erfahrung; kein Parteigeist herrscht
zwei Ansichten, die man durch die der Advokaten und die ngenieure bezeichnen kann; die Advokaten glauben, man das Grund⸗Eigenthum auf alle moͤgliche Weise gegen sinnige Exmittirungen beschuͤtzen, und die Ingenieurs ver⸗
Im Courrier francais liest man: „Noch täglich schei⸗ Bittschriften in Bezug auf die Herzogin von Berry in sen in der Deputirten⸗Kammer anzukommen, und zwar kom⸗ sie diesmal nicht alle von der Karlistischen Partei, denn in
derselben wird verlangt, die Gefangene von Blaye vor it zu stellen. Die fruͤheren Petitionen verlangten saͤmmt⸗ die Freilassung der Herzogin. Eine neue Debatte uͤber die⸗ Gegenstand ist daher fast unvermeidlich und waͤhrend die ierung Vorwaͤnde sucht, um die Herzogin von Berry ohne tliche Entscheidung freilassen zu koͤnnen, halten wir es fuͤr messen, an die Stelle aus dem Dupinschen Requisitorium er Sache des Rathes Baudouin zu erinnern, wo es heißt, der Beschluß des Koͤnigl. Gerichtshofes in Poitiers, durch en die Herzogin vor Gericht gestellt wird, weder von der ierung, noch von den Kammern fuͤr nichtig erklaärt werden 7
Dem Constitutionnel zufolge, wird die Statue Nepo⸗ s, mit deren Anfertigung der Bildhauer Seurre beauftragt in zwei Monaten fertig seyn, und dann bald auf der Ven⸗ e⸗Saͤule aufgestellt werden. Diese Statue ist 11 Fuß hoch stellt Napoleon in Portrait⸗Aehnlichkeit mit seinem kleinen te und langem Ueberrocke dar, unter welchem man die Fran⸗ sche Uniform sieht. nexees. drei republikanischen Blaͤtter, des Na⸗ nal, der Tribune und des Corsaire, uͤüber die Herzogin Berry, worin verletzende Aeußerungen uͤber diese Prinzes⸗ enthalten waren, haben einen Konflikt zwischen den hiesigen timisten und Republikanern herbeigefuͤhrt. Eine Anzahl der eren hatte sich nach den Bureaus der genannten drei Blaͤt⸗ begeben und eine Liste von Anhaͤngern der Herzogin von iry vorgelegt, aus denen die Redacteure einen Gegner zum elkampfe waͤhlen sollten. Kaum war dies bei der republika⸗ en Partei bekannt geworden, als auch sogleich eine Menge
Republikanern Listen von Vorkaͤmpfern einsandte, und die
1 es Linienschi be“, der Fre⸗ ofortige Ausruͤstung des Linienschiffes „Superbe“, r Fr. n sigs ge0⸗ und der Korvetten „Victorieuse”“ und „Circé“ befohlen worden. Taͤglich kommen starke Kavallerie⸗Detasche⸗ ments hier an, welche nach Bona und Algier bestimmt sind.
Großbritanien und Irland. 8 London, 2. Febr. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Admiral Sir Edward Thornbrough, an die Stelle des verstorbe⸗ nen Admirals Lord Exmouth, zum Vice⸗Admiral des eg Koͤnigreichs Großbritanien und Irland, zum Sb. 8 2 d⸗ miralitat und zum Lieutenant der Seen und Flotten . ten Koͤnigreichs und den Oberst John Ready an 8 Ste e de Herrn Cornelius Smelt zum Gouverneur der Insel Man ernannt.
Ihre Koͤnigl. Hoheit die Herzogin von Kent und die 88 zessin Victoria besuchten gestern die Britische Sagege., 1. cher die Ausstellung von Kunstwerken neuerer Meister er ffnet
en ist. Kabinets⸗Rath beim Grafen Grey dauerte
r drei Stunden. 3 899 Se, Abend hatte der Niederlaͤndische außerordentliche Gesandte im auswaͤrtigen Amte eine Unterredung mit Lord Palmerston. Auch Fuͤrst Talleyrand stattete dem Staats⸗Secre⸗ tair fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten einen Besuch ab.
Der Lord Ober⸗Kammerherr macht bekannt, daß uͤbermorgen in seinem Bureau Einlaßkarten zur Eroͤffnung des Parlaments ausgegeben werden sollen. Den Pairinnen, die sich bis dahin melden, sollen Plaͤtze im Oberhause aufbewahrt werden. Kein Fremder wird zugelassen, wenn er nicht ein von dem Stellver⸗ treter des Ober⸗Kammerherrn unterzeichnetes Billet vorzeigt. Damen koͤnnen nur in voller Gala Eintritt in den innersten
Raum des Hauses erhalten.
3 Der venralis 18 Lansdowne gab gestern, in seiner Fe schaft als Praͤsident des Geheimen Rathes, saͤmmtlichen Pef gliedern des großen Kabinets, bestehend aus den Kabinets⸗Mi⸗ nistern und den hohen Staats Beamten, ein Diner. 28
Vorigen Mittwoch ist der Marquis von Anglesey aus In land hier eingetroffen.
Ministern beabsichtigten Maßregeln zu sichern. Heute aber ent⸗ Mrhige 1hee en einen langen Artikel uͤber die Aufloͤsung des Versammlungshauses von Jamaika und widerspricht am Schluß desselben aufs bestimmteste den fruͤheren Geruͤchten, in⸗ dem sie sagt, es sey an dem mit solcher Dreistigkeit in Umlauf gebrachten Geruͤcht, daß die Minister eine augenblickliche Abschaf⸗ fung der Sklaverei in den Kolonien beabsichtigten, auch nicht ein wahres Wort. Der Albion bemerkt in dieser Beziehung: „Bei so widersprechenden Angaben uͤber die Absichten der Minister hinsichtlich der Westindischen Frage waͤre es unnuͤtz, sich in Vermuthungen uͤber die wirklich. zu ergreifenden Maßre⸗ geln zu erschoͤpfen. Vielleicht wissen es in diesem Augenblick die Minister selbst noch nicht, denn es ist mehr als wahrscheinlich, daß diese Sache unter die vielen großen unerledigten Fragen ge⸗ hoͤrt, auf die sie ihre Aufmerksamkeit noch gar nicht gerichtet ha⸗ ben, und daß sie erst dem Unterhause an den Puls fuͤhlen wer⸗ den, ehe sie einen bestimmten Entschluß fassen. Wenn jedoch den b Negern eine unbedingte Emanzipirung bewilligt wird 7. es sey nun gleich jetzt, wie es urspruͤnglich hieß, oder nach Verlauf von 3 bis 5 Jahren, wie der Standard meint, dessen Angabe von der Times nicht geradezu widerlegt wird, so glauben wir in bei⸗ den Faͤllen, daß damit unseren Landsleuten, die ihr Kapi⸗ tal in dem Ankauf von Westindischem Eigenthum ange⸗ legt, oder dergleichen Eigenthum ererbt haben, das groͤßte Unrecht geschieht, wenn ihnen nicht vollstaͤndige und hinrei⸗ chende Entschaͤdigung, nicht nur fuͤr den Werth ihrer Sklaven, sondern auch fuͤr den Werth ihrer Laͤndereien, die sie in Folge jener Maßregel nicht mehr wuͤrden bebauen koͤnnen, verwilligt wird; denn die Idee, die Westindischen Inseln mit freier Ar⸗ beit zu bebauen, ist bei dem jetzigen Zustande der Neger durch⸗ aus widersinnig; und wir sind uͤberzeugt, daß eine solche Maß⸗ regel eben so verderblich fuͤr das Wohl, die Moralitaͤt und die religioͤse Besserung der Neger selbst seyn, als sie ihre Herren und alle diejenigen, welche bei dem Westindischen Handel betheiligt sind, zu Grunde richten wuͤrde. Doch, es hat sich nun einmal ein Geschrei 8 zu Gunsten augenblicklicher, oder doch baldiger Emanzipation er⸗ hoben, und man kann daher kaum zweifeln, daß die Minister
Im Sun liest man: „In den diplomatischen Zirkeln hat sich das Geruͤcht verbreitet, daß die neuesten Depeschen E. Holland Anlaß zu einiger Uneinigkeit zwischen Lord Palmerf on und der Franzoͤsischen Regierung gegeben haͤtten. Se. hene lichkeit soll sich, wie man sagt, geneigt zeigen, gewisse 8eesgg anzunehmen, welche die Franzoͤsische Regterung, als mit deh het Seiten Ludwig Philipps dem Koͤnige Leopold sprechungen im Widerspruch stehend, abweisen zu muͤssen g Be — Sollten die besagten Vorschlaͤge wirklich der Art seyn,
sich derselben widersetzen werden, weil sie sonst ihre Popularitaͤt und ihre Aemter verlieren koͤnnten, so sehr sich auch jenes Ge- schrei auf irrige Vorstellungen von dem Zustande der Neger und auf Unwissenheit in Bezug auf die unvermeidlichen schlim⸗ men Folgen einer solchen Maßregel gruͤndet.“ I Die unmittelbare Veranlassung zu der (gestern erwaͤhnten) Ausloͤsung der gesetzgebenden Versammlung von Jamaika, gab ein Streit in deren eigener Mitte. Bekanntlich bestehen die Kolonial⸗Legislaturen, äͤhnlich dem Parlamente im Mutterlande,
unser Kabinet dieselben annehmen koͤnnte, ohne daß der Hof der
bune zeigt an, es haͤtten sich ganze republikanische Vereine ihr gemeldet. Die Artikel, welche der National und die Tri⸗
Tuilerieen sich mit Recht dadurch beleidigt finden duͤrfte, so
aus zwei Haͤusern, dem Senate (Council) und den Abgeordne⸗