1833 / 54 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

büheder gleichzeitig von einem uͤberaus] heftigen Husten befallen.

Herr Cobbett war eben im Begriff, auf Vertagung anzu⸗ tragen, als sich Herr Kinloch erhob und sagte: „Meine Ab⸗ sicht ist nur, die ehrenwerthen Mitglieder, welche sich so ploͤtzlich Dheine so heftige Erkaͤltung zugezogen zu hahen scheinen, zu ersu⸗

chen, anderweitig ihren Geschaͤften nachzugehen und Anderen die

Erfuͤllung der Pflichten zu uͤberlassen, derenthalben sie in das

Parlament gesandt worden sind. Ich fordere den Sprecher auf,

die Ordnung zu erhalten.“ Der Sprecher erhob sich, und

versicherte, daß er sich aus allen Kraͤften bemuͤhen wuͤrde, die Oronung zu erhalten. Er fuͤhle sich indessen verpflichtet, zu be⸗ merken, daß, wenn die beiden vorigen Redner ein wenig mehr an das Haus gewoͤhnt waͤren, sie eine gelegentliche Unterbrechung

nicht so empfindlich aufnehmen wuͤrden. So lange er im Besitz

des Stuhles sey, erinnere er sich nicht, ein so volles Haus bei einer fuͤnftaͤgigen Debatte so aufmerksam gesehen zu haben. Nach einer kurzen Pause, waͤhrend welcher es verhaͤltnißmaͤßig ruhiger geworden war, fuhr Herr TCobbett fort:

„„Ich habe es unternommen, eine Pflicht zu erfuͤllen eine heilige Pflicht und diese Pflicht will ich heute erfuͤllen, wo nicht heute, so morgen, wo nicht morgen, an einem folgenden Tage. Ich erwaͤhnte vorhin den Ausspruch, daß, wenn die Oberhaͤupter zweier

Factionen im Staate sich vereinigten, dies immer auf Kosten des Volkes geschaͤhe. Wohlan denn! Eine große Vereinigung hat zwischen den beiden Feg in diesem Hause hecefsind, es hat sich bei den Wahlen kund gegeben, wo diese beiden Parteien Alles aufboten, um sich dem Volke zu widersetzen. (Oh!) Ich bin alt genug, um mich der Vereinigung Pitt's mit den Whigs mit den getreuen Whigs zu erinnern. Durch diese Vereini⸗ gung wurden wir in einen Krieg mit Frankreich verwickelt, und unsere Schuld wurde um 500 Millionen Pfund Sterl. vermehrt. Eben so erinnere ich mich der Coalition zwischen den Whigs und Tories in den Jahren 1806 und 1807. Das erste, was man bei die⸗ ser Gelegenheit that, war, die Einkommen⸗Steuer von 6 ¼2 auf 10 pCt. zu erhoͤhen. Als Herr Canning ins Amt trat, fand wieder eine Vereinigung statt, und als Preis jener schmaͤhlichen Versthnung gaben die Whigs die katholische Sache auf. Der Preis der gegen⸗ waͤrtigen Coglition besteht darin, daß keine Sinekure, keine Pen⸗ sion, keine Steuer abgeschafft werden soll; das Volk soll immer mehr beladen werden und mag seine Last tragen, so gut es kann. Was ist ich komme noch einmal darauf zuruck der Grund des Hasses gegen das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied fuͤr Dublin? Er wird von den Whi ehast, weil er von dem Irlaͤndischen Volke gelieht wird. iese Herren erinnern mich an eine Ge⸗ schichte, die ich irgendwo von einem wilden Volke gelesen habe. Diese Wilden glaubten, daß, wenn sie eine schöͤne Person toͤdteten, sie sich dadurch in den Besitz ihrer Schoͤnheit setzen koͤnn⸗ ten. Die ehrenwerthen Herren gegencher scheinen nach demselben Grundsatz in Bezug auf das Mitglied fuͤr Dublin zu handeln. Sie denken es bei Seite zu schaffen, und dadurch die Gunst des Irlaͤn⸗ dischen Volkes zu erlangen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Das aber werden sie nicht sie in der That nicht. Sie werden im Gegentheil nur um so mehr verabscheut und gehaßt werden, je mehr sie es ver⸗ suchen, das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Dublin zu schmaͤhen. Was die Aufloͤsung der Union betrifft, so bin ich der⸗ selben abgeneigt, weil ich glaube, daß dieselbe mit Nach⸗ theil fuͤr Irland verbunden seyn wuͤrde; aber die kriegeri⸗ schen Gesinnungen der Regierung in dieser Beziehung sind eben so ungerecht, als inkonsequent, wenn man bedenkt, was zur Zeit der Union gegen dieselbe von den Maͤnnern gesagt wurde, welche jetzt dieselbe am eifrigsten unterstuͤtzen. Was Lord Grey bei jener Ge⸗ legenheit sagte, ist schon fruͤher angefuͤhrt worden. Ich will aber die Worte einer anderen Person uͤber denselben Gegenstand citiren; und wenn je ein Mann Ursache hatte, uͤber sein Betragen zu errdͤ⸗ then, und sein Haupt vor dem Tageslichte zu verhuͤllen, so ist es der Mann, dessen ich jetzt gedenke. Er sagte zur Zeit der Union: „„Ich fuͤr mein Theil werde mich derselben (der Union) bis zum letzten Athemzuge und mit dem letzten Blutstropfen widersetzen; und wenn ch den Tod nahen fuͤhle, so werde ich, wie Hannibal, (!!) meine Kinder an den Altar des Vaterlandes fuͤhren, und ihnen dort den Schwur ewiger Feindschaft und ewigen Hasses gegen die feindlichen Eröͤberer abnehmen!““ (Hort, hoͤrt!) Das ist die Erklaͤrung eines Mannes, der noch jetzt am Leben ist. Aber wer ist der Mann? Befindet er sich unter den Frlaͤndischen Mitgliedern dieses Hauses? Was ist er? Ein Lord⸗Kanzler! (Hoͤrt!) Und ein Lord⸗Kanzler von Irland noch dazu! (Hoͤrt!) Soll er mit der Macht bekleidet werden, die Vertheidiger der Aufloͤsung der Union ins Gefaͤngniß zu werfen, weil sie das thun, was er selbst fuͤr gesetzlich und recht erklaͤrte? Und wo sind nun alle die jungen Hannibals? (Lautes Gelaͤchter.) Wo sind die, die ewigen Haß egen die Eroberer ihres Landes schwoͤren sollten? Da ist zuͤerst der aͤlteste Sohn des Lords (Plunkett), der hat die Dechanci von Down, ein Geschenk der Krone, welches 2263. Pfd. eintraͤgt! So viel fuͤr Hannibal den Ersten; nun zu Hannibal dem Zweiten. (Schal⸗ lendes Gelaͤchter.) Der ehrenwerthe J. Plunkett hat als Gerichts⸗ Assessor 600 Pfd. jaͤhrlich, als Kron⸗Anwalt im Munster⸗Bezirk 800 Pfd. und als Rath der Polizei 200 Pfd. jaͤhrlich! Dann kommt der ehrenwerthe D. Plunkett als Protonotarius mit einem Gehalte von 1200 Pfd. und mit Patronaten bis zum Belauf von 4100 Pfd. Der naͤchste Hannibal (Gelaͤchter) ist der ehrenwerthe Patrick Plun⸗ kett, der Secretgir des großen Siegels, mit 2900 Pfd. Gehalt. Dies ist schon recht huͤbsch fuͤr Hannibal den Vierten. Dann kommt der ehrenwerthe William Plunkett, der als Vikar von Bray ein Haus, 24 Morgen Landes und jaͤhrlich 470 Pfd. hat. Dann ist da der ehrenwerthe Robert Plunkett mit einer Pfruͤnde in England. Oh! die jungen Hannibals kommen auch zu uns heruͤber. (Gelaͤch⸗ fer.) Hat nun der edle Lord diese Hannibals am Altar des Vater⸗ landes jenen Eid schwoͤren lassen? Ich moͤchte wohl einen der hier anwesenden Irlaͤndischen Herren Asachen⸗ dem edlen Lord bei naͤch⸗ ster Gelegenheit diese Frage zu stellen. Noch einmal erklaͤre ich hier, wenn wir es uns nicht angelegen seyn lassen, große und allgemeine Verbesserungen einzufuͤhren, so wird das Volk sich selbst Huͤlfe zu verschaffen süuchen. Ah! sagt Ihr, wir haben 100,000 Soldaten mit Kanonen und Bajonetten. So, habt Ihr die? Aber die Soldaten mit ihren Kanonen und Bajonetten koͤnnen Euer 9 piergeld nicht beschuͤtzen. Wenn Ihr durch Euer Betragen das Volk zu Ungehorsam und Rebellion treibt, hin fliegt Euer Papier⸗ geld, so leicht wie die Bluͤthe, wenn der Wind durch die Zweige rauscht. (Hoͤrt!) Ich habe nun Alles gesagt, was ich zu sagen wuünschte. Ich habe die vollgepfropften Apostaten ans Tageslicht gezogen; ich habe das Haus mit dem Elend der Nation bekannt ge⸗ macht, und habe gezeigt, daß das Volk vor Hunger stirbt. Nach⸗ dem ich dies Alles gethan habe, will ich es nun zur Abstimmung kommen lassen, und das Haus mag votiren, wie es will!“ (Bei der Abstimmung hatte Herr Cobbett bekanntlich 33 Stimmen fuͤr und 323 gegen sein Amendement.)

Unterhaus. Sitzung vom 14. Febr. (Nachtrag.) Lord Morpeth uͤberreichte eine Bittschrift einer Congregation rotestantischer Dissenter in der Grafschaft York zur unverzuͤg⸗ lichen Abschaffung der Sklaverei. Herr Lytton Bulwer zeigte an, daß er am 18ten Maͤrz auf Vorlegung der Papiere antragen wuͤrde, welche sich auf die Botschaft des Lord Durham nach Rußland bezoͤgen. Der Major Beaueclerk uͤberreichte eine Bittschrift der Gesellschaft fuͤr freien Unterricht in Mary⸗ lebone, worin um Freilassung des bekannten Geistlichen Robert Taylor aus dem Gefaͤngnisse gebeten wurde. Herr Cobbett be⸗ gerkte bei dieser Gelegenheit, daß es ihm schiene, als ob es ein verschiedenes Maß der Gerechtigkeit fuͤr verschiedene Personen gaͤbe. Herr Taylor sey eingesperrt worden, weil er sich bemuͤht habe, das

Land unchristlich zu machen (to unchristianize); aber eine vor einigen Tagen auf die Tafel des Hauses niedergelegte Bittschrift 8 Gunsten der Juden sey, zu seinem groͤßten Erstaunen, mit eifall aufgenommen worden. Wenn je der Vorschlag vor das Haus kommen wuͤrde, den Juden alle buͤrgerliche Rechte zu ge⸗ statten, so wuͤrde er sich demselben eben so entschieden als jedem andern Versuch, das Land unchristlich zu machen, widersetzen. Herr Hume gab sein Bedauern uͤber diese Gesinnungen des Mitgliedes fuͤr Oldham zu erkennen, und hoffte, daß es die⸗ selben noch aͤndern werde, ehe die gedachte Frage im Hause ur Sprache kaͤme. Die im Laufe der Sitzung in Antrag gebrachte Aufnahme des Quaͤkers, Herrn Pease, gegen dessen bloßen Handschlag, wurde (wie bereits er⸗ waͤhnt) von dem General⸗Anwalt unterstuͤtzt. Er sagte, daß es beinahe unnoͤthig sey, daß er seine Privat⸗Meinung uͤber diesen Gegonstand ausdruͤcke; aber von dem ersten Augen⸗ blick an, wo er seine Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand ge⸗ lenkt, habe sich bei ihm die Ueberzeugung festgestellt, daß Herr Pease unbezweifelt berechtigt waͤre, seinen Sitz in diesem Hause statt wie andere Mitglieder durch Ablegung eines Eides, durch eine feierliche Versicherung einzunehmen. Wenn man nach dem gemeinen Rechte verfahre, so habe Herr Pease ohne alle Wider⸗ rede das Recht, ohne Eid im Parlamente zu sitzen; denn bis zur 50sten Akte Elisabeths sey gar kein Eid irgend einer Art von den Mitgliedern des Parlamentes verlangt worden. Nun sey es aber ein gesetzlicher Grundsatz, daß jeder Akt, der das ge⸗ meine Recht beschraͤnke, mit der groͤßten Strenge ausgelegt werde; wogegen jedes Gesetz, welches eine Bestimmung des gemeinen Rechtes wiederherstelle, großsinnig gedeutet werden muͤsse. Es sey vollkommen klar, daß vor der 7ten und 8ten Akte Wil⸗ helms III. Quaͤker nicht im Parlamente sitzen konnten. Es habe sich unter der Regierung Wilhelms III. ein dahin einschlagender Fall ereignet, der von dem Lord⸗Oberrichter Holt in der Kings⸗ Bench verhandelt worden sey. Damals sey entschieden worden, daß eines Quaͤkers feierliche Versicherung bei allen Gelegenhei⸗ ten, außer in Kriminal⸗Faͤllen und bei Uebernahme eines Ge⸗ schwornen⸗Amtes, gelten solle. In allen anderen Faͤllen solle die Versicherung eines Quaͤkers an Eidesstatt dienen. Unter der Regierung Georgs III. gab Lord Mansfield eine aͤhnliche Erklaͤ⸗ rung ab, indem er entschied, daß er die Worte in der 7ten und 8ten Akte Wilhelms III. als auf alle Faͤlle anwendbar betrachtete, bei denen ein Eid erforderlich sey, ausgenommen bei den ausdruͤck⸗ lich vorbehaltenen Faͤllen. Uebrigens hebe eine unter Georg II. durchgegangene Akte jeden Zweifel in dieser Hinsicht. Es werde in derselben ausdruͤcklich und bestimmt festgesetzt, daß in allen Faͤllen die Versicherung eines Quaͤkers einem Eide gleich geach⸗ tet werden solle. Das Haus sey in dem gegenwaͤrtigen Fall als ein Gerichtshof zu betrachten, und in dieser Eigenschaft ver⸗ weise er dasselbe auf die 22ste Akte Georgs II., welche offenbar auch auf den gegenwaͤrtigen Fall ihre Anwendung finde. Er hoffe, daß der vorliegende Beschluß ohne eine Einwendung von irgend Jemanden durchgehen, und daß man keine Neigung zei⸗ gen wuͤrde, eine so menschenfreundliche und aufgeklaͤrte Koͤrper⸗ schaft aus diesem Hause auszuschließen. Der Antrag wurde (wie bereits erwaͤhnt) unter einstimmigem Beifall des Hauses genehmigt.

Oberhaus. Sitzung vom 15. Febr. In dem ersten Theil seiner (vorgestern kurz beruͤhrten) Rede beleuchtete Graf Grey den Zustand Irlands und die nachtheiligen Folgen, die besonders aus der neuen Association der sogenannten „Ir⸗ laͤndischen Freiwilligen“ hervorgehen koͤnnten, und kam dann auf die Maßregeln, welche die Regierung zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Irland zu ergreifen Willens sey. Er aͤußerte sich in dieser Beziehung folgendermaßen:

„Ich bin uͤberzeugt, Myloroͤs, daß mir keiner von Ihnen den Vorwuͤrf machen wird, daß ich zu fruͤh mit den in Rede stehenden Maßregeln auftrete; im Gegentheil, wenn ich einem Vorwurf aus⸗ gesetzt bin, so ist es der, daß ich dieselben zu lange verzogert, daß ich in der vorigen Session nicht auf die dieserhalb an mich ergan⸗ enen dringenden Aufforderungen gehoͤrt habe. Es war mein sehn⸗ ichster Wunsch, die jetzige Anforderung so lange als moͤglich zu verschieben, so lange damit zu zoͤgern, bis die Nothwendigkeit der⸗ selben sich allen Gemuͤthern aufdringen muͤßte. Ich uͤberließ mich eine Zeitlang der Hoffnung, daß die gewoͤhnlichen Gesetze und eine starke Militgirmacht hinreichen wuͤrden, um die Ruhe in Irland wiederherzustellen; leider habe ich mich darin getaͤuscht. Es sollte mir sehr leid thun, Mylords, wenn eine Saumseligkeit in Erfuͤllung meiner Pflicht eins der Uebel, von denen Irland jetzt heimgesucht wird, sollte veranlaßt haben; aber mit der Verzogerung der Maß⸗ regel ist doch wenigstens der Vortheil verbunden, daß Eure Herr⸗ lichkeiten jetzt vollkommen von der Nothwendigkeit uͤberzeugt seyn muͤssen, die Macht der Regierung zu staͤcken, um sie in den Stand zu setzen, den Frieden jenes Landes zu sichern. Ich komme jetzt da⸗ zu, Mylords, die Bestimmungen auseinanderzusetzen, durch welche wir die erwaͤhnten Uebel zn unterdruͤcken und zu verhindern gedenken. Ich habe bereits erwaͤhnt, daß der uns vorliegende Gegenstand in wei Theile zerfaͤllt; erstens in Bezug auf die gedachten Associattonen, eren Uebel und Gefahren in die Augen springen, und dann in Be⸗ zug auf die Unterdruͤckung der gewaltthaͤtigen Unordnungen, von denen ich oben gesprochen habe⸗ Lun diesem Zweck hat die Regierung verschiedene Parlaments⸗Akte vor sich, welche sich auf beide Faͤlle beziehen, und die Bill, die ich vorschlagen werde, vereinigt verschie⸗ dene Bestimmungen, mehrere Gesetze in sich, welche sowohl im Ir⸗ laͤndischen als im Englischen Parlamente zu verschiedenen Zeiten zur Unterdruͤckung aͤhnlicher Uebel durchgegangen sind, mit Veraͤnderungen, wie Zeit und Umstaͤnde sie fhmhesm In der Bill, welche ich auf die Tafel legen werde, sind die Bestimmungen zur Unterdruͤk⸗ kung der Associationen aus der unter der Regierung GeorgslWerlassenen sogenannten Proclamations⸗Akte entnommen. Durch diese Akte wird der Lord⸗Lleutenant ermaͤchtigt, alle Versammlungen, welche ihm gefaͤhrlich fuͤr die oͤffentliche Sicherheit, oder unvertraͤglich mit der Handhabung der Gesetze erscheinen, zu unterdruͤcken, und ganze Distrikte als im Unruhe⸗Zustand befindlich zu erklaͤren, in welchen dann eine verschiedene Art des gerichtlichen Verfahrens eingerichtet werden wird. Der Lord⸗Licutenant wird eine starke Militairmacht zu seiner Verfuͤgung erhalten, um die ihm uͤbertragene Gewalt mit Nachdruck ausuͤben zu koͤnnen. Es soll in keinem solchen in Unruhe⸗ Zustand versetzten Distrikt eine Versammlung zur Entwerfung von Bittschriften an das Parlament, oder zur Berathung irgend eines andern, Kirche oder Staat betreffenden Gegenstandes stattfinden duͤrsen, ohne daß davon dem Lord⸗Lieutenant zehn Tage vorher Anzeige gemacht und dessen Erlaubniß erhalten worden ist. Ich komme nun zu einer Klausel der Bill, die ich nicht eingeschal⸗ tet haben wuͤrde, wenn ich nicht von ihrer unumgaͤnglichen Noth⸗ wendigkeit uͤberzeugt waͤre. Unter der Insurrections⸗Akte wurde der Uebertreter der Gesetze vor die gewöhnlichen Richter gestellt, und diese konnten das Urtheil der Transportation aussprechen. Ich brauche Ihnen kaum zu sagen, Mylords, daß unter den gegenwaͤr⸗ tigen Umstaͤnden viele Gruͤnde vorhanden sind, weshalb jetzt nicht derselbe Weg eingeschlagen werden kann. Wir haben gesehen, daß die Magistraͤts⸗Personen in Irland, welche ihr Amt rechtlich ver⸗ walten, nicht allein ohne Einfluß, sondern auch stuͤndlich der Ge⸗ fahr ausgesetzt sind, ihr Leben zu verlieren. Der Regierung er⸗ scheint es unter diesen Umstaͤnden fuͤr unumgaͤnglich nothwendig, daß Irland bis zu einer gewissen Ausdehnung dem Kriegs⸗ Gesetze unterworfen werde. (Hoͤrt, hoͤrt!) Die Kriegs⸗Gerichte

Lieuͤtenants die Gewalt verliehen wurde, Kriegs⸗Gerichte

sollen uͤber alle Vergehen, welche von sogenannten fuͤßlern begangen, und uͤber alle die, welche in der vorlie Bill genauer bezeichnet sind, das Urtheil faͤllen, und zwar in ben Weise wie andere Kriegs⸗Gerichte. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich weiß lords, daß hierdurch unconstitutionnelle an die Stelle der gem chen Gerichtshoͤfe gesetzt werden; und ich empfinde so lebende irgend Einer den Schmerz, zur Annahme eines solchen Ver gezwungen zu seyn; aber eben so sehr bin ich auch uͤberzeugt nichts Anderes uͤbrig bleibt, um ein Gesetz zur Unterdruͤcknn jener Uebel wirksam zu machen. Bei Aufstellung der letzterne Bestimmung durfte natuͤrlich nichts unterlassen werden, u moͤgliche Sicherheit zu gewaͤhren. In fruͤheren Akten, wo den setzen, durften sie dieselben aus einer beliebigen Anzahl von Mne zusammensetzen. Die unter der gegenwaͤrtigen Akte zu versamg Kriegs⸗Gerichte duͤrfen aus nicht mehr als neun und aus nicht als sieben Mitgliedern bestehen. Jedes Mitglied muß schon stens zwei Jahr lang eine Stelle in der Armee bekleidet habz darf nicht unter 21 Jahr alt seyn. Ueber die Strafe der Te tation hinaus duͤrfen die Kriegs⸗Gerichte nicht verurtheilen sind die Schranken und Sicherheiten, welche wir denen hing die schon in der Ehre und Dentungsweise der Britischen 8 liegen, und in ein Gesetz einverleiben, das ich bekenne es fassungswidrig, aber unumgaͤnglich nothwendig ist. Ich wi jetzt nicht welter in die Details der Bill einlassen, nur wuͤn die Aufmerksamkeit des Hauses noch auf einige Pum lenken. Ich habe schon gesagt, daß jede Person, de genuͤgenden Grund zwischen Sonnen⸗Untergang und nen-Aufgang außerhalb ihres Hauses, oder ak wesen ihrem Hause betroffen wird, den Wirkungen der Akte anhein Ferner wird festgesetzt, daß Jeder, bei dem aufruͤhrerische gefunden werden, des Verraths fuͤr schuldig betrachtet und in Einsperrung verurtheilt wird, die aber zwoͤlf Mongte nicht en darf. Es soll indessen den Kriegs⸗Gerichten uͤberlassen ale olche Personen freizusprechen, wenn sie diejenigen entdecken e die sich derselben bedient haben. Es wird festgesetzt, daß jeda such, die Personen oder das Eigenthum solcher Leute zu hiß gen, die als Geschworne, Zeugen oder Klaͤger fungirt haben einer Transportirung von 7 bis 14 Jahren bestraft werda In fruͤheren ükten war die Strafe fuͤr dieses Vecbrechen da Auf die Personen, welche unter der vorliegenden Bill geftz eingezogen worden, findet die Habeas⸗Corpus⸗Akte keine Anwe Brauche ich Ihnen noch zu versichern, Mylords, mit welchm fuͤhl des Kummers ich Ihnen eine Maßregel von solcher Besc heit vorlege? Dieselbe wird wie eine theilweise Auf ebung ia beas⸗Corpus⸗Akte wirken; aber ich hoffe, daß Jedermann die gende Nothwendigkeit eines solchen Verfahrens einsehen (Hort, hoͤrt!) Ich raͤume ein, Mylords, daß die Gewalt,! wir von Ihnen verlangen, in dem Lauf der gewoͤhnlichen pflege mit der Britischen Constitution durchaus unvertraͤglt aber es ist auf der anderen Seite auch eine Gewalt, die die lichkeit des Falles nothwendig erheischt, und die der Zustan lands allein rechtfertigen kann. Wenn eine Gewalt dieser Art h dig ausgeuͤbt wuͤrde, so hieße das die Existenz der Regierun amn lich machen. Wenn aber Umstaͤnde eintreten, die die ffentg Sicherheit gefaͤhrden, ohne daß eine solche außerordentliche dem verliehen wird, wie ich jetzt vom Hause verlange, was an dann aus der Regierung werden? Nach dem Satze: Salus suprema lex, haben alle Regierungen, wenn der Zustand de des die oͤssentliche Ruhe bedrohte, wenn die Ordnung aufgellz die Freiheit des Volkes in Gefahr war, von dem Parlamem außerordentliche Gewalt verlangt. Die Grundlage aller w Freiheit, Mylords, ist oͤffentliche Ordnung, und in dem Auge wo diese verschwindet, hat die Freiheit aufgehoͤrt. Unter ein gierung, die mit willkuͤrlicher Gewalt bekleidet ist, kann all die Freiheit nicht bestehen; aber unter einer Regierung, die die Macht hat, sich den von mir geschilderten Gewaltthape ten zu widersetzen, wuͤrde es mit der Sicherheit der Gest anz zu Ende seyn. Ich habe Ihnen, Mylords, dargelegt, 8 Fre g. Alles gethan hat, um den Gesetzen Kraft zu ve⸗ wie und durch welche Mittel siec diesen Zweck 7- erreichen g hat, was sie aufgeboten hat, um jenen ungesetzlichen Associa ein Ende zu machen; denn ungesetzlich sind sie, welche listige wege man auch ersonnen hat, um sich strenge an den Buchi des Gesetzer zu halten. Sie sind ungesetzlich, weil sie den Fa die Sicherheit und Freiheit Irlands bedrohen. Ich habe Herrlichkeiten gezeigt, auf welche Weise die Gewaltthäͤtigi welche in Irland begangen werden, das Eigenthum und selbt Leben der friedlichen Unterthanen jenes Landes nicht verschont lassen haben. Ich habe Euren Herrlichkeiten gezeigt, daß die des Gesetzes nicht ausreicht, den Frieden in Irland wiederhergt len. Und in dieser außerordentlichen Verlegenheit, Mylordz, 1 ich mich mit vollem Vertrauen an Sie, und schlage Ihnen M. geln vor, die, wie ich hoffe, dem beklagenswerthen Zustane Dinge in Irland ein Ende machen werden.“ (Großer Beifal⸗

London, 15. Februar. In dem Boͤrsen⸗Bericht der âe heißt es: „Gestern stiegen die Fonds noch mehr, und derl Markt war in einem weit besseren Zustande als seit mirr Tagen. Da die Minister in den großen Maßregeln fortft die sie vorhaben, so gewinnen sie natuͤrlich bei den Fonds⸗ bern immer groͤßeres Vertrauen. Es waren gestern einige ruͤchte von einer schließlichen Ausgleichung zwischen diesem! und Holland in Bezug auf die unbeendbare Belgische Fra Umlauf, und diesen wollten Einige das Steigen der Fon schreiben, aber jene Angelegenheit hat fast all ihr politische teresse verloren und ist zu einer Frage von rein komm Beschaffenheit geworden. Fuͤr die Kauffeute, die durch diestae zoͤgerung in aͤngstlicher Spannung erhalten werden, waͤre 9 richtig zu wuͤnschen, sie erledigt zu sehen; aber auf düin hat sie, wie es scheint, Einfluß zu uͤben aufgehoͤrt.“

„Herrn Hume's Antrag auf Abschaffung aller Matim! Militair⸗Sinekuren“, sagt die Times, „wurde, wie vorautf sehen war, von dem Hause verworfen, und gewiß mit . In vielen Punkten, sowohl hinsichtlich der allgemeinen Gm saͤtze, die er darlegte, als hinsichtlich der Beschaffenheit der von ihm angefuͤhrten Thatsachen, sind wir mit dem . werthen Mitgliede fuͤr Middlesex einverstanden; aber der i Fehler seiner Rede, wenn sie Ueberzeugung hervorbringen se war der, daß er ganz vergaß, den einzigen maͤchtigen Ein gegen seinen Antrag zu beruͤcksichtigen, näͤmlich daß die gelegg Zeit zu einem Vorschlage wegen Abschaffung der aufgefuh Mißbraͤuche diejenige ist, wo die Geld⸗Bewilligungen im .

ur Sprache kommen. Bei dieser Gelegenheit wird gewiß Punkt gehoͤrig gewuͤrdigt werden. 2 Herrn Hume, daß es dann zu spaͤt seyn wuͤrde, etwas in de Sache zu thun, weil die Ernennungen dann schon geschehen

moͤchten, hat, wie er wohl recht gut weiß, keinen triftigen Gmealäru Es kann zwar bereits von dem Koͤnig oder seinen Minsse Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt in keine Un⸗ uͤber eine Sinekure verfuͤgt seyn, aber ob Emolumente dal

ho Die starken Fluthen und die Heftigkeit der Westwinde ha⸗

verbunden werden sovllen oder nicht, daruͤber hat das Unter

zu entscheiden.“ In demselben Blatt liest man auch: „Die Wahl in

City schreitet zu Gunsten des Alderman Venables vorwaͤrts; dg dem Vernehmen nach, bieten die Konservativen alle ihre Ki auf, um die Wahl des Herrn Lyall zu sichern, der weiter kan

Verdienste hat, als daß er ein Schiffs⸗Eigenthuͤmer ist.“ C)

London, 15. Febr. nahe eine ganze Woche mit langen Reden uͤber die auf

ve uͤberwiegende

Die Voraussetzung!

Nachdem das Unterhaus de—

ton⸗Rede zu votirende Adresse zugebracht und nicht eher Waf⸗ stillstand denn ein Frieden ist es nicht erlangen konnte, bis es O'Connell durch zwei Abstimmungen bewiesen, daß Mehrheit der Vertreter der drei Koͤnigreiche schlossen ist, in Irland der Gewaltthaͤtigkeit und Anarchie die walt des Gesetzes und der Autoritaͤt entgegenzustellen er⸗ bte er demselben endlich, zu wirklichen Geschaͤften zu schrei⸗ O'Connells Angriff war besonders gegen denjenigen Theil Adresse gerichtet, welcher der Krone die Zustimmung des uses zu jeder Maßregel verhieß, welche zur Wiederherstellung Ruhe ersorderlich seyn koͤnnte; sein eigentlicher Unwille aber dem ausgesprochenen Entschluß, die bestehende gesetzliche einigung der beiden Inseln aufrecht zu erhalten. Dies war zu heftiger Schlag gegen sein Steckenpferd des letzten res, und nachdem er dem Dubliner Poͤbel verspro⸗ , demselben diesen Sommer schon die Lust zu verschaf⸗ in jener Stadt ein Parlament eroͤffnet zu sehen. Er mußte gestehen, daß die Gewaltthaͤtigkeiten, welche jene lerschuͤttern, nicht von politischen Ursachen, sondern vor⸗ ich von der Habsucht und Nachlaͤssigkeit der Gutsherren her⸗ in, und folglich wenn die Legislatur ja etwas dagegen nag (und das National⸗Parlament, worin die große Mehr⸗ unparteiisch ist, wird hierbei gewiß wirksamer verfahren, als Parlament in Irland, worin die Gutsherren den meisten fjuß haben wuͤrden) die Uebel, welche jenen schrecklichen and herbeigefuͤhrt, nur allmaͤlig beseitigt werden koͤnnen. eines der Haupt⸗Uebel des Landes eine uͤbergroße Volksmenge dem Lande ist, welche aus Mangel an Beschaͤftigung sich Bezahlung eines so ungeheueren Grundzinses versteht, daß babei nur eben ein elendes Daseyn bei Kartoffeln und Lum⸗ hinschleppt, so muß er ja wissen, daß eine der Haupt⸗Bedin⸗ gen in der Verbesserung des Zustandes dieser Elenden die uhigung des Landes ist. Denn waͤre Irland ruhig und Le⸗ und Eigenthum gegen naͤchtliche Ueberfalle gesichert, so wuͤrde Englisches Kapital durch verbesserten Ackerbau, Austrock⸗ von Suͤmpfen, Anlegung von Fabriken, Landstraßen und alen viele der muͤßigen Haͤnde beschaͤftigen und Tausenden Nahrung gewaͤhren. Denn das Land hat die vortrefflich⸗ Eigenschaften fuͤr Ackerban und Viehzucht, und das Volk von Natur gutmuͤthig, aufgeweckt und zu Allem anstellig. land hat freilich einen Theil seines elenden Zustandes durch ere Bedruͤckungen herbeigefuͤhrt; aber wenn je ein Volk ver⸗ benes Unrecht bereut hat und geneigt ist, das Verschuldete der gut zu machen, so ist es das Englische. Am verflosse⸗ Dienstag setzte Lord Althorp den Plan der Regierung inander, wodurch, waͤhrend Alles, was die protestan⸗ Geistlichkeit mit dem katholischen Einwohner in unange⸗ e Beruͤhrung bringen koͤnnte, beseitigt werden soll we⸗ ens dann, wenn auch die Veraͤnderungen im Zehntenwesen, es zum Gegenstand eines besonderen Gesetzes bestimmt ist, fuͤhrt sind, ohne daß dadurch, so weit sich noch absehen die Wirksamkeit und das Ansehen der Kirche vermindert he. Was in dem gegenwaͤrtig entwickelten Plan die Katho⸗ angehet, ist inzwischen nur die Abschaffung der Kirchen,⸗ r. Diese ist naͤmlich fuͤr jeden Andersglaubenden hoͤchst end, da sie in jedem Kirchspiel einzig zum Behuf der pro⸗ tischen Kirchen, naͤmlich zu deren Erbauung und Ausbesse⸗ von den protestantischen Einwohnern ausgeschrieben 8, und nach der Entscheidung derselben von jedem Haus⸗ aih, welchen Glaubens er auch sey, entrichtet werden muß. Poch erklaͤrten sich O'Connell und andere katholische Depu⸗ fuͤr die ganze Maßregel hoͤchst dankbar, als wenn die Ver⸗ derung der Anzahl der Bischoͤfe (um 10 nẽͤmlich) und die Besteue⸗ aller Pfruͤnden uͤber 200 Pfund jaͤhrlichen Werth zur Verbesse⸗ derer, welche ihren Inhabern nicht so viel eintragen, den Katho⸗ nutzen oder schaden koͤnnte! Aber sie sehen es nur als ei⸗ ersten Schritt an, und hoffen, die Reformen endlich so weit rt zu sehen, daß etwas von dem Kirchen⸗Eigenthum zur rstutzung der Armen, wo nicht gar fuͤr die Besoldung des lischen Klerus, angewandt werden koͤnnte Gestern entschied sich aus dafuͤr, einen von einer Grafschaft gewaͤhlten Quaͤker einen Eid zuzulassen, und zwar einstimmig. Die Emanci⸗ ns Frage betrifft nun nur noch die buͤrgerliche Gleichstellung Juden, welche in kurzem vorgeschlagen werden wird, ohne man jedoch noch weiß, ob die Minister dafuͤr oder dagegen, bloß als Individuen dabei stimmen werden. Gestern d wurde auf deren Vorschlag vom Unterhause eine Kom⸗ on ernannt, um eine Untersuchung uͤber das Staͤdtewesen in Eng⸗ und Irland aufzustellen, in der Absicht, dasselbe einer durchgrei⸗ n Reform zu unterwerfen, und der Lord⸗Advokat von Schott⸗ wird am 21sten d. M. einen Vorschlag zu einer solchen rm in jenem Theil des Koͤnigreiches machen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 17. Febr. Das Haundelsblad berich⸗ „Unserer Privat⸗Korrespondenz aus Vliessingen zufolge, weiß dort durchaus nichts von einer Koͤnigl. Verfügung vom an., mit der Herr Osy zwei Tage lang die Belgische De⸗ ten⸗Kammer unterhalten, und die seitdem die Bruͤsseler Zei⸗ in in einen foͤrmlichen Aufruhr gebracht hat. Aus diesem Beispiel ist uͤbrigens zu ersehen, wie rasch und richtig die bischen Deputirten uͤber oͤffentliche Angelegenheiten in Kennt⸗ gesetzt werden.“ Von der Schelde wird geschrieben: „Nur sehr wenige Schiffe die Schelde nach Antwerpen hinauf, wiewohl die provi⸗ sche Bestimmung hinsichtlich des Zolles auf neutrale iffe wieder zuruͤckgenommen worden ist.“

Belgien.

Bruͤssel, 17. Febr. Am Schlusse der vorgestrigen Sitzung Kepraͤsentanten⸗Kammer wurde uͤber die Bittschriften Gunsten des Generals Niellon abgestimmt, und dieselben 42 Stimmen gegen 23 durch die Tages⸗Ordnung beseitigt. Kammer hat sich bis zum 21sten d. M. vertagt.

Das Journal d'Anvers meldet aus Vliessingen vom in d. M., daß nach Tages vorher erhaltenen Befehlen, der einstweilen ausgesetzt sey, was das Resultat der bestimmten aͤrungen von Frankreich und England zu seyn scheine, vor

““

andlungen einzugehen.

an den Deichen unermeßlichen Schaden verursacht. Der Aich von Stabroek konnte nicht widerstehen, und am 15ten en etliche 20 Haͤuser unter Wasser gesetzt. Dieser Deich chwand, und der zweite aͤußere Deich hat 5 oder 6 Oeffnun⸗ von 10 bis 12 Fuß. Das Fort St. Htlaire hat auf sei⸗ üͤdseite und der Deich in seiner ganzen Laͤnge von jenem b an bis nach Pyptaback tiefe Aushoͤhlungen; und man fuͤrch⸗

in Bruͤssel eingetroffen, und wird sich hier in einigen Konzerten hoͤren lassen.

die Leiche des Prinzen Wilhelm Karl, Sohn Sr. Hoheit des Herzogs Max in Bayern, in der Gruft der Hofkirche zu St. Mi⸗ chael beigesetzt.

Richtigstellung des provisorischen Steuer⸗Katasters.“

dung mit der oͤkonomischen Soecietaͤt zu Leipzig, beschlossen hat,

Deutschland. Muͤnchen, 15. Febr. Heute Vormittags um 6 Uhr wurde

Augsburg, 17. Febr. Gestern Abend gegen 10 Uhr starb hier Dr. Joseph Anton Munding, vormaliger Kur⸗Trier'⸗ scher Geheimer Rath und Leib⸗Medikus, Praͤsident der ersten Landraths⸗Versammlung fuͤr den Ober⸗Donau⸗Kreis und Vor⸗ stand des Kollegiums der Gemeinde⸗Bevollmaͤchtigten in Augs⸗

99 ⅜. Russ. Holl. (v. 1831) 88 ½. Preuss. Präm. Sch. 1037.

16“

arn e Hamburg, 20. Februar.

Oesterr. 5 8 Met. 91 ¼. 4% do. 80 ⅛. Bank-Actien 1196. Russ. Engl. Poln. 118 ½.

Dän. 70 ½.

St. Petersburg, 13. Februar. F Hamb. 3 Mon. 9 ½ ⁄. Silber-Rubel 364. Kop. 68 Inseript. 117. do. 58 (v. 1832) 89 ½ 4½.

pBerlineBrBe.

6 Den 22. Februar 1833.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

burg, in seinem 59sten Lebensjahre. Er hatte sich besonders um das Gemeindewesen der Stadt Augsburg große Verdienste erworben.

Stuttgart, 16. Februar. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten entwickelte der Abgeordnete Schwarz eine Motion in Betreff der Reorganisation der niederen evan⸗ gelischen Seminarien. Praͤlat v. Flatt traͤgt auf den Druck dieser Motion an. Bei der Abstimmung daruͤber wurde der⸗ selbe mit 57 gegen 14 Stimmen beschlossen. Hierauf hat der Abgeordnete Camerer seinen Antrag auf Revision des Ver⸗ waltungs⸗Edikts entwickelt. Der Abgeordnete Wiest traͤgt auf den Druck dieser Motion an. Bei der Abstimmung wird der⸗ selbe mit 56 Stimmen gegen 14 beschlossen. Der Abgeord⸗ nete Haas traͤgt nun eine Motion auf Aufhebung der Feudal⸗ Abgaben vor. Der Abgeordnete Hiller entwickelt einen An⸗ trag auf gleichartige Besteuerung. Der Abgeordnete Wiest traͤgt auf den Druck dieser Motion an. Dieser wird mit 42 gegen 27 Stimmen beschlossen. Hierauf wurde die Berathung des Rechenschafts⸗Berichtes fortgesetzt. Die 5§. 221 und 222 dieses Berichtes wurden vorgenommen, beide von dem landwirth⸗ schaftlichen Institut in Hohenheim, so wie von der daselbst er⸗ richteten Runkelruͤben⸗Zuͤcker⸗Fabrik, handelnd.

Die Grundzuͤge des der Kammer der Abgeordneten uͤberge⸗ benen Zehent⸗Gesetzes sind: „Die Zehenten werden in jaͤhr⸗ liche Grund-Renten verwandelt; die Verwandlung geschieht freiwillis von Seiten der Zehent⸗Pflichtigen; die jaͤhrliche Grund⸗Rente kommt dem reinen Ertrag des Zehenten gleich, der durch Durchschnitts⸗Berechnung oder durch Schaͤtzung ausgemit⸗ telt wird; die Verwandlung geschieht in Beziehung auf die ganze Markung; die Rente wird aus einer Hand gereicht; wenn ¹ der Guͤterbesitzer auf einer Markung fuͤr die Verwand⸗ lung des Zehnten in eine Grund⸗Rente stimmen, so ist der Beschluß fuͤr die Minderzahl bindend; die Gemeinde haftet fuͤr Ablieferung der Rente aus einer Hand; die Zehent⸗ Berechtigten muͤssen die Verwandlung sich gefallen lassen, in⸗ dem entweder durch Durchschnitts⸗Berechnung oder durch unparteiische Schaͤtzung der reine Ertrag erhoben wird; wenn die Betheiligten nicht anders uͤbereinkommen, so wird bei allen Zehenten, mit Ausnahme der Wein⸗Zehen⸗ ten, eine Getreide⸗Rente gereicht, bei Wein⸗Zehenten eine Geld⸗Rente; außerordentliche Ereignisse, wie theilweiser Untergang des Guts, vermindern die Rente; die Rente wird am 15. Dez. entrichtet; Streitigkeiten in Beziehung auf die Verwandlung, werden von den Administrativ⸗Behoͤrden, Bezirks⸗Aemtern, Central⸗Kommissionen und in hoͤchster Instanz vom Geheimen⸗Rathe entschieden; die Gemeinden vertheilen die

Kenten auf die einzelnen Guͤter nach der Steuer⸗Einschaͤtzung ein fuͤr allemal; au den Holz⸗Zehnten ist dieses Gesetz nicht an⸗ wendbar, wohl aber auf Landgarben und Theilgebuͤhren. Eine Abloͤsung soll noch nicht statt finden. Der Minister von Her⸗ degen ging hierauf zum zweiten Gesetz⸗Entwurf uͤber, Neubruch⸗ Zehnten betreffend; dessen Hauptsäͤtze sind: das Recht zum Be⸗ zug des Zehnten aus kaͤnftigen Neubruͤchen ist aufgehoben; wenn zehntbare Waldungen umgebrochen werden, so wird der Zehnte in eine Rente verwandelt, die im zwanzigfachen Betrage abloͤs⸗ bar ist. Ein dritter Gesetz⸗Entwurf betrifft die Erhaltung der Flur⸗Karten in den Gemeinden Ein vierter Entwurf bezweckt die

Leipzig, 16. Februar. Die oͤffentliche Ausstellung Saͤch⸗ sischer Gewerb⸗Erzeugnisse in der Oster⸗Messe vorigen Jahres hat ihrem nuͤtzlichen Zwecke, das Bekanntwerden und den Ab⸗ satz inlaͤndischer Gewerbs⸗Erzeugnisse zu befoͤrdern, so sichtlich entsprochen, daß der Saͤchsische Industrie⸗Verein, in Verbin⸗

in der Oster⸗Messe des laufenden Jahres eine aͤhnliche Ausstel⸗ lung zu veranstalten. E11“

Berlin, 22. Febr. Aus Breslau wird unterm 20. d. M. ge⸗ meldet: „Das Eis der Oder hierselbst brach zuerst am 12. d. M. ober⸗ halb der Stadt hinter und bei dem Dorfe Gruͤneiche, und ging, ohne auf die Eisdecke bei der Stadt einen Einfluß auszuuͤben, durch den Kanal der sogenannten alten Oder fort, ohne irgend Scha⸗ den zu verursachen. Inmittelst stieg das Wasser bis uͤber 20 Fuß am Ober⸗Pegel und es gingen Nachrichten ein, daß wenige Meilen von hier aufwaͤrts sich das Eis stark versetzt habe. In der Nacht vom 15ten zum 16ten hatte es Zug bekommen und kam in so gewaltigen Massen und bei einer Wasserhoͤhe von 21 Fuß mit solcher Macht hier an, daß von den im Unterwasser uͤberwinterten Schiffen viele losgerissen und mit dem Eise fort⸗ getrieben wurden. Vier andere verungluͤckten, indem sie theils vom Eise zertruͤmmert wurden, theils versanken. Gleich am 16ten, bald nach der Eismasse, kamen 22 Schiffe mit Berg⸗ und mit Kalksteinen beladen aus Ober⸗Schlesien

ier an.“ In einigen Kreisen des Regierungs⸗Bezirks Liegnitz haben sich die natuͤrlichen Blattern gezeigt. In dem Regierungs⸗Bezirk Duͤsseldorf wurden im vorigen Monate 2167 Kinder geboren und es starben 1571 In⸗ dividuen, folglich Zuwachs 596.

Meteorologische Beobachtung.

1 E11 Morgens Nachmitt. Abends

Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. 336,v . Par.

+ 1,s8 °R. + 0,2 ° R. 92 pCt. regnig. O.

O.

1833. 21. Febr.

Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... Wind Wolkenzug

Quellwaͤrme 6,*2° R. Flußwärme 1,5 ° R. Zodenwaͤrme 2,3,2 R. lusdünst. 0, °2 1 Rh. Niederschlag 0,02 6 Rh. zormittags seit 7 ½ Uhr

etwas Schnee.

337,9 60 Par + 1, 2 ° R. 0,12 R

90 pCt. regnig.

22

335,3 8 Par. + 0,2 ° R. 0,2 °R.

91 pCt. heiter. O

88 Auswärtige Börsen. Amsterdam, 17. Februar.

TCah. n C⸗

2 f. Prief. Geld.] 99 ½

94 ½ 93 ¾ 103 ½ 103 ½ 88 ½

Grolshz. Pos. do. Ostpr. Pfandhbr.

Pomm. Pfandbr.

Kur.- u. Neum. do. Schlesische do Rkst. C. d. K.- u. N Z.-Sch. d. K.- u N.

Holl. vollw. Duk. Neue do.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pec. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. J. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsb. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandhbr.!

Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend, 23. Febr. Im Schauspielhause: Herrmann und Dorothea, idyllisches Familien⸗Gemaͤlde in 4 Abtheilungen, nach Goͤthe's Gedicht, von Dr. C. Toͤpfer. (Fraͤul. v. Hagn: Dorothea, als Gastrolle.) Vorher: Die Helden, Lustspiel in 1 Akt, von W. Marsano. (Fraͤul. v. Hagn: Julie.) Sonntag, 24. Febr. Im Opernhause, auf Befehl: Robert der Teufel, Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen, von Th. Hell; Musik von J. Meyerbeer; Ballets von Ph. Taglioni. (Dile. Maschinka Schneider: Alice, als Gastrolle.) Der Anfang dieser Vorstellung ist um halb 6 Uhr. Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗

ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause: Das Maͤdchen von Marienburg, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Kratter. (Fraͤul. v. Hagn:

Chatinka, als Gastrolle.)

Koͤntgstaͤdtisches Theater. Sonnabend, 23. Febr. Lenore, Melodrama in 3 Akten. (Hr. v. Holtei: Wallheim, als Gastrolle.)

Sonntag, 24. Febr. F1 erstenmale: Jagd und Ball, Lust⸗ spiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von Herzenskron. Hier⸗ auf, zum erstenmale: Ein Achtel vom großen Loose, Liederpeosse in 1 Akt, von K. v. Holtei; Instrumental⸗Musik von Julius Rietz. (Hr. v. Holtei: Otto, als Gastrolle.) Dann folgt, zum erstenmale: Schreckensscenen im Hôtel à la ville de Plaisance, Posse in 1 Akt. Zum Beschluß: Die Nasen⸗Harmonika.

Markt⸗Preise vom Getreide. Berlin, den 21. Februar 1833. Zu Lande: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr.; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rthlr. 17 752 6 Pf., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf, auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Linsen 2 Rthlr. 20 Sgr. Eingegangen sind 744 Wispel 8 Scheffel. Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. und 1 Rthlr. 25 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 11 Sar. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. 1 Mittwoch, den 20. Februar 1833. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 5 Rthlr. 20 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr. Branntwein⸗Preise vom 13. bis 19. Februar 1833.

Das Faß von 200 Quart nach Tralles 54 pCt. oder 40 vCt. Richter: Korn⸗Branntwein 20 Rthlr.; Kartoffel. Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr., auch 16 Rthlr. 15 Sgr.

Kartoffel⸗Preise vom 14. bis 20. Februar 1833. Der Scheffel 13 Sgr. 9 Pf., auch 10 Sgr.

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Friedrichsd'or. . Disconto... ..

üEeeeen

Neueste Nachrichten. Paris, 16. Febr. In der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kam⸗ mer begannen, nachdem drei neue Pairs, der Marschall Gérard und die General⸗Lieutenants Haxo und St. Cyr-Nugues aufgenommen, die Zulassung des Grafen von Astorg hingegen noch vertagt worden, die Berathunzen uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff des Bela⸗ gerungs⸗Zstandes und zwar wurden dieselben von dem Mar⸗ quis von Dreux Brézé ereͤffnet, welcher den Gesetz⸗Entwurf in einem mit großem Talente ausgearbeiteten Vo trage be⸗ kaͤmpfte. Nach ihm trat der Großsiegelbewahrer zur Widerlegung des vorigen Redners und zur Vertheidi⸗ gung des Entwurfes auf. Nachdem auch der General Graf Mathieu⸗Dumas sich im Ganzen fuͤr den von der Kommission amendirten Gesetz⸗Entwurf erklaͤrt, der Baron Mou⸗ nier hingegen mehrere neue Amendements in Vorschlag gebracht, ward die Fortsetzung der allgemeinen Diskussion auf heute ver⸗ tagt und die Sitzung aufgehoben. (Wir werden morgen auf diese wichtige Debatte ausfuͤhrlicher zuruͤckkommen.)

Als Theilnehmer an der allgemeinen Diskussion sind noch eingeschrieben: der Herzog von Noailles und die Grafen Boissy⸗ d'Anglas und Pontecoulant gegen, der Graf von Segur fuͤr und der Herzog von Piacenza, Marschall Grouchy und die Grafen Montlosier und Guilleminot uͤber den Gesetz Entwurf.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer (unter dem abermaligen Vorsitze des Vice⸗Präͤsidenten Herrn Bérenger) berichtete zunaͤchst Herr Péan uͤber den Gesetz⸗ Entwurf, wonach die Organisation der National Garde in meh⸗ reren Gemeinden des Departements der Rhone⸗Muͤndungen und von Korsika auch ferner noch unterbleiben soll. In Betreff Korsika's war derselbe der Meinung, daß die National⸗Garde hier allmaͤlig organisirt werden muͤsse, und daß kein hinlaͤngli⸗ cher Grund vorhanden sey, sie namentlich in den Staͤdten Asac⸗ cio, Bastia und Bonifacio zu suspendiren. Demgemaͤß trug er, im Namen der betreffenden Kommission, auf die Verwerfung dieses Theiles des Gesetz⸗Entwurfes an, wogegen er sich mit der Regierung dahin einverstanden erklaͤrte, daß jene Organisation in den Gemeinden von Arles und Tarascon vorlaͤufig wohl noch einige Gefahr darbieten moͤchte. Nachdem Herr Péan seinen Vortrag uͤber den Gesetz⸗Entwurf beendigt hatte, wurde Herr

Virey auf die Rednerbuͤhne berufen, um den Kommissions⸗Be⸗ richt uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der durch die Cholera ver⸗

ich anhaltenden Windstoͤßen einen Durchbruch. ie Saͤngerin, Dlle. Carl, ist vorgestern Abend von Paris

Niederl. wirkl. Schuld 44 ¾, 5 9 neue do. 38 Span. 38 ¼. 5 % do. 60 ⅛.

ursachten Kosten abzustatten. Die Sitzung mußte darauf eine