1833 / 63 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

IV. In der Provinz Schlesten oder in den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Liegnitz

1

63 59 56 47 52 54 54 50 54 58 56

238 In der Provinz Sachsen

oder in den Regierungsbezirken Nagdeburg, Merseburg und Erfurt ..“ galt im jaͤhrlichen Durchschnitte

—. —82

in Silbergr. der Scheffel. in Pfeñigen d. P

Rindfleisch. Schweinefleisch

Weizen. Roggen.

70 79 714 65 61 94 51 1071S1 59 60 80 60 79 61

1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832

b ' ½ +—— G2& 8 8 I

22*

———— v232S.- 2 + & & —,—,—

0. —2

Aememse

ðσ 0 —— S *2.

—A

——— 24—12

28 41

VI. In der Provinz Westfalen oder in den Regierungsbezirken Muͤnster, Minden und Arnsberg

galt im jaͤhrlichen Durchschnitte ——— 1

Silbergr. der Scheffel. Iin Pfeñigen 8.

Roggen. Rindfleisch.

Gerste.

1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 712²b42 †2

029

*. 31S8 —,—ö 1 ARemen

82,öön

*☛9. —46—

59 33

I2!

————— * Summe in 14 Jahren. 806

Hiervon ab die beiden theuersten Jahre..

Blelden fuͤr die uͤbri⸗ 1 U

140

en 12 Jahre 246 % ß666 Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre.

g * Bleiben fuͤr die uͤbri⸗ gen 10 Jahre

98 85 53] 57

25.6 22212

221

568

aP AC2ebEHrz H. Summe in 14 Jahren [72077 533 Hiervon ab die beiden

Bleiben fuͤr die uͤbrigen 344 393

291336

1099 856 203 149] 88

400 ¹1½ 497 [539

98

theuersten Jahre [132,2,*

0 896 [707 409 [441

1LEW11I116“ Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre .. Bleiben fuͤr die uͤbrigen 10 Jahre

ö. 131 102

39 60 24. 1rerlAL.

1ghg. 350

Bleiben fuͤr die uͤbrigen

d ̃aα en

Summe in 14 Jahren [858 ¼½ 64112 4814½ 34122,] 790 684 408 Hiervon ab die beiden I theuersten Jahre 170*2 135*2 104 2113v21. 147 1371 11

6 b53

teew2ᷣNRRF-M X2 Hrus eM bEsHAX.—&ꝓμ ᷣναμιαμα———en

Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre .. Bleiben fuͤr die uͤbrigen 10 Jahre ““

7¹¼ 44 227

92 7

268,] 643 547 33718

28 22

616 ½2 46127 [3381. 551 473,29

Daraus 1jaͤhr. Durch⸗

schnitt fuͤr 18 ½ 5 . . .

d. Durchs. f. 18 ½e betrug 181⸗

29 56 122 2 2 8 29 86 9 .] 22 ½ 50]30 588

VII. In der Rhein⸗Provinz oder in den Regierungsbezirken sseldorf, Koblenz, Trier und Achen

galt im jaͤhrlichen Durchschnitte —y ——

[in Silbergr. der Schefel sin Pfenigen d. Pfd.

nefleisch

Rindfleisch. wei

Weizen.

8225ö— 39S e

0◻¶ ,ᷣ *¼*

„SSUSS2 —. 2

71 908

ggnmnnmnꝗn,gnmmmnmꝗmnꝑꝑg——————-—ö n

Summe in 14 Jahren s891 92 663 *2 50772 32912 Hiervon ab die beiden

tktheuersten Jahre 1741½ 134227

ABleiben fuͤr die uͤbrigen

Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre Bleiben fuͤr die uͤbrigen 10 Jahre

Daraus jjaͤhr. Durch⸗

schnitt fuͤr 18 ½ ½ . .

8. Durchs. f. 8 betrug

100 2¼, 66, 9.] 168 mnasSAAnnaen. en

-HDMAsgvm

361 7„ 233„] 632

71628, 529 9, 406 „2

80*92] 54 72

635,9, 4747

63 64 66 66

472* 472 4777 50

361 36 82 3692 3812

68 6312 63 „2 66912

q1qVV

Sonntag, 3. Maͤrz. Im Opernhause: Die Kirmes, komi⸗ sche Oper n81 Akt, 89. E. Devrient; Musik von W. Taubert. Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph.

Taglioni.

Im Schauspielhause: Romeo und Julia, Trauerspiel in 5

Abtheilungen. (Fraͤulein v. Hagn, als engagirtes Mitglied der V

Koͤntgl. Schauspiele: Julia, als erstes Debut.)

Montag, 4. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der Kaufmann

von Venedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare. r. Shylock, als erste Gastrolle.) Im Schauspielhause: Keine Franzoͤsische Vorstellung. Dienstag, 5. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der Knopf am Flausrock, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von C., Schall. Hier⸗ auf: Onkel Brand, Herr Brand, als Gastrolle.) Freitag, 8. Maͤrz. Im Opernhause: Alcidor, Zauber in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini.

2

Königstaͤbtisches Theater.

DSoöonntag, 3. Maͤrz. Das Consilium, Lustspiel in 1 Aufzug, von Johanna v. Weißenthurn. Hierauf: Das Abenteuer in der Reu jahrsnacht, Lustspiel in 3 Akten. Dann folgen: Drei Vokal⸗A uartette, vorgetragen von den Herren Greiner, Holzmil⸗ ler, Fischer und Raͤder. Zum Beschluß: Der Eckensteher Nante im Ver hoͤr, komische Scene, arrangirt von Herrn Beckmann.

Montag, 4. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt, unter der Leitung des Komponisten und mit Abkuͤrzungen: Melusina, große

den Jahren 18 ½% betrug

V Luftdruck.

La Roche, Regisseur des Großherzogl. Hoftheaters zu Wei⸗

Lustspiel in 3 Abtheilungen. (Hr. La Roche:

2 60 78 61 81 62 84 62

Daraus liaͤhr. Durch⸗ schnitt fuͤr 183 3... d. Durchs. f. 18 betrug

2 18 ½

35 35 36

37

1“ Der Durchschnitts⸗Preis aus den vierzehn Jahren 1819 bis 1832 einschließlich betrug

sin Silbergr. der Scheffelji

858 =

S S

nng

Schweineßeisch

Rindfleisch.

im Königreiche Preußen i. Großherzogth. Posen in den Provinzen Bran⸗ denburg u. Pommern in der Provinz Schlesien in der Provinz Sachsen in d. Provinz Westfalen in der Rhein⸗Provinz . unab Summe [390 12 272 91 2 204 [14812] 447 [352 202 LIAF=H2Tm. KnK.

Durchschnitt fuͤr den ganzen Staat 18 ½ †5592 Der Durchschnitt aus

82.

63

76 57 49 7660 58 11

63 49

64] 50

56 9, 65 51 Der Durchschnitt aus den Jahren 18 ½ betrug Der Durchschnitt aus den Jahren 18 42 ½ betrug

6788 3

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Pr.. 2 b10 Uhr. Beobachtung. 329, 2 9*ꝙ Par. 329, 0 1 "„Par. 330, 2 27 Pat Suellwwaͤrme 6,8 9ꝗR.

+ 1, °R. + H,°ο R. +† 3°R. 9 90 vCt. 60 pCt. 84 p Ct. [Bodenwärme 3,2° R. heiter. heiter. heiter

S. w Niederschlag 0.

1833 1. Maͤrz.

Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. ö Wolkenzug

Flußwärme 2, 5 °

Ausdünst. 0, 0253

romantische Oper in 3 Akten, von Grillparzer; Musik von Kon⸗ radin Kreutzer, Kapellmeister des Kaiserl. Koͤnigl. Hof⸗Opern⸗ theaters in Wien.

Neueste Nachrichten.

Paris, 24. Febr. Vorgestern Abend hielt der Koͤnig ei⸗ nen zweistuͤndigen Minister⸗Rath.

Die Deputirten⸗Kammer beschaͤftigte sich in ihrer gestri⸗ gen Sitzung mit den bei ihr eingegangenen Bittschriften und mit drei Gesetz⸗Entwuͤrfen von oͤrtlichem Interesse, die mit 221 gegen 14 Stimmen angenommen wurden. Am Schlusse der Sitzung kam noch die bekannte Proposition des Herrn Porta⸗ lis in Betreff der Priester-Ehe zur Berathung. Nach einer sehr interessanten Debatte, an der auch die Herren Dupin der Aeltere und Berryer Theil nahmen, wovon jener sich, im Wi⸗

derspruche mit den Ansichten des Cassationshofes, dahin aͤußerte,

daß kein geschriebenes Gesetz sich der Priester⸗Ehe widersetze, dieser dagegen behauptete, daß die alte kanonische Bestimmung, wonach der Priesterstand ein Hinderniß zur Ehe sey, als Gesetz bestehe, erklaͤrte die Versammlung, nach einer zweimaligen Abstimmung und mit sehr schwacher Stimmenmehrheit, daß der Antrag des Herrn Portalis, welcher woͤrtlich also lautet: „Es ist den Gerichtshoͤfen untersagt, zu Ehe⸗Buͤnd⸗ nissen andere Hindernisse gelten zu lassen, als diejenigen,

namentlich aufgefuͤhrt sind;“

in Erwaͤgung zu ziehen sey. (Wir werden auf diese

Sitzung, die erst um 7 Uhr aufgehoben wurde, noch einmal

zuruͤckkommen.)

Daraus 1jähr. Durch 1

d. Durchs. f. t

Amil. Fonds- und

Petersburg

Rh.

eααμιππισ,Rνρκρέρρ⁸—eέ‿iͥͥννeιαMulAl

die im Civil⸗Gesetzbuche unter dem Titel: Von der Ehe’⸗

55

56

9 %

schnitt fuͤr 18 ½ 8 ..

89 6857 64 12 49,2 37] 25

49 29 51 M

8

DAAUAAünAlM LHL0 an‿pnsseeeddHvx fAnr -vAvMeISRv M-Ag=Rlceden, E 611161B1AA““

Den 2. März 1833. Geld-Cours-Zettel. (Preu/sg. Cou

M.IBrief.

4 99 99¼ b

2. Hrief. Geld.]† mn.d an,n wmv. Fü. Schald-Sch. 978 1935 Pr. Engl. Anl. 18. 103 ½ Pr. Engl. Aul. 22 [103 ¾ Pr. Engl. Obl. 30. 1b Präm. Sch. d. Sech. Kurm. Ohbl. m. J. C. Neum.Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsb. do. Elbinger do. Danz. do. in Th.]— Westpr. Pfandbr. ¹ 4

Grosshz. Pos. d0 Ostpr. Pfandhr. Pomm. Pfandbr.

Kue.-

V

u. Neum. do. 4 105

Schlesische V

1

do

V 92 ½ 7.-Sch. d. K.- u. N. 59 ½ V

2

Holl. vollwv. Dnk. b Neue do. Friedrichsd'or..

ESSeAE;SC;;SH

7

Disconto.

eamnnne n.;

echsel-Cours. Brief. 0.

Iuνινσστ⁹JάK- ͥ lL.,AfInrvAAdAJ4

250 Fl. [Kursz

2860

300 Mk. Kurz 1 Mt. Mt. Mi. Mi. Mt. Mt.

Tage

Mi.

Woch.

urz

8

—2 Amsterdam dito Hamburg’.

dito qTPTPT1T161Pö vvnhe“ 300 Fr. 190) 150 FEHl Pöh

k 8 „St.

vl -- Paris . 5879Jdeea“ 1 Augsburg. . . 1 Breslau. 100 Thl. Frahllant a DIWW II 100 Rbl.

8 Warschaud

tr”n AXbe bo te te or

Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 25. Februaec.

Niederl. wirkl. Schuld 44 ½. 5 9% neue do. 83 ⅞,. Kanz Bill.ü 6 9 100. Russ. (v. 1828) 98 ⅞. (v. 1831) 87 ½. Preuss. Prüm. Seh. Oesterr. 87 ¼ 3 %8 Span. 39 ½ 53 do. 61½

Hamburg., 28. Februaz.

Oesterr. 5 9 Met. 91 ⅔. 48½ do. 80 ½. Bank-Actten 1203. Russel 100. Russ. Holl. (v. 1831) 89 ⅛. Preuss. Pröm. Sch. 103 ¾. Pola! DDän. 707.

Warschau. 25. Februar.

Pfandbr. 89 ½. 89, ½. Part.-Obl. 366. 370.

Das Journal des Deöbats sagt am Schlusse eines! sennirenden Artikels uͤber diese Sitzung: „Obgleich die Kam mit geringer Majoritaͤt beschlossen hat, die Proposition des Portaͤlis in Erwaͤgung zu ziehen, so hoffen wir doch noch, sie verworfen werden und daß man der Zeit, dem gemmn

Kechte und der Einsicht der Tribunäaͤle die Sorge uͤbertt wird, die Frage zu entscheiden.“

Die Gazette de France will wissen, daß die unläͤngi Saint⸗Quentin erfolgte Wahl des juͤdischen Banquiers zum Deputirten gestern von dem vierten Bureau der Kam fuͤr unguͤltig erklaͤrt worden sey, indem derselbe nur eine ein leicht zu bestreitende, Stimme mehr als die absolute Majt gehabt habe. Herr Bernard ist zum Berichterstatter in dh Sache ernannt worden.

„Die Wahl des Hofraths Boettiger zu Dresden zume waͤrtigen Mitgliede der hiesigen Koͤnigl. Akademie der Inst ten und schoͤnen Wissenschaften an die Stelle des verstorte Abbé Sestini, ist von dem Koͤnige bestaͤtigt worden.

Der Temps soll am 7ten k. M. gleichfalls meistbith

verkauft werden.

92. Aproc. 81. 80 ¼. 2 ⅛proc. 47 ¼. 1proc. 21, ¼. Br. N. Actien 1457. 1455. Part.⸗Obl. 133 ½. G. Loose zu 100 Fl.! Br. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 84 ½. 84. Poln. Loose 59 ˖ Br.

Redacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hahl

1

Preuss 82¼ 8*

Frankfurta. M., 27. Febr. Oesterr. 5proc. Metal 9

11p“

A 1l e m .

Belanntmachung.

Aus den, der Allerhoͤchsten Bestimmung vom 24. April 2 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 860) gemäß, zur Tilgung der chulden des vormaligen Freistaats und der Kommune Danzig,

(der Periode von 18 ²˙- ausgesetzten Mitteln, sind fuͤr das

aihr 1832

9,

)) aus den Abschlags⸗Zahlungen der gedachten Stadt, auf ihre kur⸗ renten Beitraͤge pro 1832, so wie auf die Ruͤckstaͤnde ½x 1831 109,875 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf.

uͤberhaupt also 450,615 Rthlr. 27 Sgr.⸗Pf. veriftzirten Danziger Obligatonen und Anerkenntnissen einge⸗ und, nach erfolgter Cassation und Loͤschung in den Stamm⸗ üchern, heute an die Koͤnigliche Regierung zu Danzig uͤber⸗ ndt vorden, welche von diesen Effekten c) die ad 1 erwaͤhnten 340,740 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf. an den Magistrat zu Danzig Behufs der oͤffentlichen Vernich⸗ lung uͤberweisen; dahingegen

b) die ad 2 gedachten 109,875 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf., bis zur

gaͤnzlichen Abtragung der von der Stadt Danzig aus den Jahren 18 ¾ noch restirenden Beitraͤge, bei ihrer Haupt⸗ Kasse vorlaͤufig wird asserviren lassen. Berlin, den 25. Februar 1833. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. ) Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Lampr

Angekommen: Se. Excellenz der Koͤniglich Saͤchsische

1ats⸗Minister der Finanzen, von Zeschau, von Dresden

Der General⸗Majer und interimistische Commandeur

Division, von Loͤbell, von Erfurt.

2

. vöö1

] Frankreich. Parlis, 24. Febr. G mmer uͤber die Proposition des Hrn. Portalis wegen der Prie⸗ r Ehe holen wir noch Folgendes nach: Der Proponent gruͤndete sei⸗ Antrag auf das Civil⸗Gesetzbuch, das die Hindernisse gegen Ehe⸗

vlnonisse namentlich auffuͤhre und keine andere als diese gelten

se. Man solle ja nicht glauben, daß er es auf eine besondere iasse der Gesellschaft abgesehen habe, daß er mit einem Worte Priester-⸗Ehe beguͤnstigen wolle; dies sey keinesweges der U (Zeichen des Zweifels); nie werde es ihm in den Sinn umen, die religioͤsen Begriffe anzufechten; er verlange aber,

„pph, was das Civil⸗Gesetzbuch nicht ausdruͤcklich verbiete, als

Recht betrachtet werde. Es handle sich um die ganz einfache age, ob die religioͤse Freiheit in Frankreich nichts als ein leeres ort seyn, und ob der Grundsatz, der dem Koͤniglichen Gerichts⸗ t, so wie dem Cassationshofe sein Urtheil in der Dumonteil⸗ n Sache eingegeben habe, Rechtskraft haben solle. Der ner schloß mit einigen Bemerkungen uͤber das Wider⸗ üͤrliche des Coͤlibats. Der Graf Gaëtan von Laroche⸗ kauld ließ sich im Interesse der Religion vernehmen und slangte, daß man dieser denselben Schutz angedeihen lasse, den Staat allen uͤbrigen oͤffentlichen und Privat⸗Interessen ge⸗ hre. Man fordere von allen Beamten, Waͤhlern, Geschwor⸗ Deputirten und Pairs einen Eid; wie komme man darauf, religioͤsen Eidschwur, zu verdammen? Herr Lherbette t es fuͤr dringend nothwendig, die bestehende Gesetzgebung saterpretiren, damit die Meinungs⸗Verschiedenheit aufhoͤre, sch in neuerer Zeit uͤber den fraglichen Gegenstand zwischen iedenen Koͤniglichen Gerichtshoͤfen gezeigt habe. Der Redner isch zugleich in eine ausfuͤhrliche Eroͤrterung uͤber das Coͤli⸗ ein. Die Versammlung schenkte ihm inzwischen, wegen der gerückten Stunde, nur geringe Aufmerksamkeit. Schon wollte praͤsident aubert das Wort verlangte und durch seine tansasung gab, daß auch noch die Herren Dupin erryer ihre Meinung äußerten. Herr

namentlich sein Bedauern daruͤber zu erkennen, daß

Propositionen, die Herr Portalis in die Kammer uge, absichtlich oder zufaͤllig, immer nur dazu dienten, die enschaften zu erregen. Herr Portalis erwiederte, daß seine rage stets der Ausdruck seiner inneren Ueberzeugung gewesen ten. Nach einigen Bemerkungen des Marquis von Gram⸗ ca uͤber die Nothwendigkeit, jeden Eingriff der geistlichen 8 in die Besugnisse der weltlichen, eben so aber auch um⸗ ichnes verhindern, bestieg Herr Dupin d. Aelt. die Red⸗ finen ruft uns unaufhoͤrlich zu,“ so begann er, „daß wir die mülichkeit fuͤr unsere Revolution zu gewinnen suchen muͤßten. soll das heißen? Wollen wir etwa den Klerus zum Richter

- Guͤte und Gesetzlichkeit unserer Regierung machen? Hat egen; edas Recht, dem Lande irgend eine Regierungsform auf⸗ kät is Hetsolches Recht hat zu leiner Zeit bessnrenh. Geist⸗ ieser Femmehr schon aus dem einfachen Grunde, daß nichts

vorgeht, was Gott nicht geboten oder zugelas⸗ samee mehr als irgend Jemand der bestehenden Macht Ge⸗ le maschuldig. Nach der Fengan gf, erwaͤhnten Behauptung in Nan glauben, daß, um die Geistlichkeit zu gewinnen, man

Interessen schmeicheln muͤsse; dies ist aher eine Lehre, die

8 2 rre N. MP

7 u. (GHrunhig 8

Rede

d. Aelt. 8

ist vor

Aus der gestrigen Debatte der Deputirten⸗

zur Abstimmung schreiten, als noch der Graf

aubert

gen, denn das erste Zugestaͤndniß, das wir ihr machten, wuͤrde bald ein zweites zur Folge haben. Ich frage jetzt, ob das von Herrn Portalis beantragte Gesetz nothwendig ist, und meine Antwort dar⸗ auf ist: Nein; denn was derselbe verlangt, liegt schon jetzt in dem ganzen Wesen unserer Gesetzgebung. Ich will nicht, daß der Geist⸗ liche sich verheirathe, wenn aber ein Priester in das buͤrgerliche Le⸗ ben zuruͤcktritt, so sehe ich nicht ein, was ihn verhindern koͤnnte, Familienvater zu werden; er waͤre fuͤr eine solche Handlung allein seinem Gewissen verantwortlich. Als der verstorbene Porta⸗ lis den Titel des Civil⸗Gesetzbuches uͤber die Ehe abfaßte und EEö Koͤrper vorlegte, erklaͤrte er ausdruͤcklich, daß das Verbot der Ehe, welches die geistlichen Reglements dem Priester auflegten, von dem Civil⸗Gesetze niemals als ein Hinderniß zur

Verheirathung betrachtet worden sey, dergestalt, daß, wenn ein

Geistlicher sich gleichwohl verheirathe, er aͤller Buͤrger⸗ und Fa⸗ milienrechte cheüͤbafeig werde, jedoch auf das Priester⸗Amt verzich⸗ ten muͤsse; er gestand also ein, daß ein Geistlicher sich verheirathen duͤrfe, nur nicht in der Kirche, sondern auf der Mairie. Und Herr

G galt damals fuͤr einen der gescheidtesten Rechtsgelehrten im ande. Dunmonteilschen Prozesses, hat

Nur in neuerer Zeit, und zwar auf Anlaß des beruͤhmten sich eine Meinungs⸗Verschiedenheit uͤber diesen Gegenstand offenbart. Der hiesige Koͤnigl. Gerichtshof hat entschieden, daß die Kanones in Bezug auf das Verbot der Priester⸗Ehe noch in Kraft waͤren, und diese Entscheidung wenigen Tagen von dem Cassationshofe bestaͤtigt wor

den. Ein solches Erkenntniß will indessen nichts sagen; es ist ein isolirtes Ürtheil, dem einst ein voͤllig widersprechendes gegenuͤber gestellt werden koͤnnte. Mehr als einmal schon haben die Königl. Gerichtshoͤfe, ja sogar der Cassationshof, ihr Urtheil zuruͤck⸗ genommen, nachdem sie ihren Irrthum erkannt. Man darf nie den Muth verlieren, am allerwenigsten bei einer einzelnen Entscheidung, die vielleicht aus gewissen Gruͤnden und unter dem Einslusse der Geistlichkeit erfolgt ist. Bedenken Sie uͤbrigens wohl, meine Her⸗ ren, wie gefaͤhrlich es seyn wuͤrde, die Ihnen vorliegende Proposi⸗

tion in Erwaͤgung zu ziehen. Naͤhmen Sie solche an, so koͤnnte die andere Kammer sie verwerfen, und man wuͤrde Ihnen alsdann sa⸗ gen, daß die Frage jetzt unwiderruftich feststehe. Besser ist es da

her, wir bleiben in der jetzigen ungewissen Lage, wo wir, trotz des Erkenntnisses in der Dumonteilschen Sache, immer noch dehaupten koͤnnen, daß kein geschriebenes Gesetz sich der Priester⸗Ehe widersetze; allerdings giebtes ein Urtheil im entgegengesetzten Sinne, aber ein schlech

tes. (Eine Stimme In dieser Aeußerung spricht sich Ihr Aerger aus! Wuͤrde ich aufgefordert, meinen Gedanken bestimmte Worte zu lei hen, so wuͤrde ich erklaͤren, daß die vorliegende Proposition keine weitere Beruͤcksichtigung verdiene, und ich wuͤrde diese Ansicht durch die bestehende Gesetzgebung motiviren, wonach der Priester, der dem geistlichen Stande entsagt, in den Genuß aller der Vortheile tritt, die das Civil⸗Gesetz jedem anderen Buͤrger zuerkennt. Dieses Ge setz besteht; es ist kein Grund vorhanden, die Anwendung desselben den Gerichtshoͤfen zu empfehlen; Ihre Pflicht gebietet Ihnen solches; hat man einmal schlecht gerichtet, so wird man das zweitemal besser richten; hierfuͤr buͤrgt mir die Debatte, die diese Materie in unserer Mitte veranlaßt hat.“

Herr Berryer, der zur Widerlegung des Herrn Dupin auftrat, aͤußerte sich etwa in folgender Weise:

„Der vorige Redner scheint mir, er moͤge mir die Bemerkung zu Gute halten, die vorliegende Frage nicht mit der sonst gewoͤhn⸗ lichen Klarheit seines Geistes beleuchtet und insbesondere nicht ge nug die nothwendigen Folgen der in Rede stehenden Proposition bervorgehoben zu haben. Eine große Meinungs Verschiedenheit uͤber diese Frage ist nichts Wunderbares, denn sie ist eine der wichtigsten, die in einer politischen Versammlung zur Sprache gebracht werden koͤnnen; sie ist fuͤr die Religions⸗Freiheit von dem unmittelbarsten Interesse; sie betrifft diejenigen Maͤnner, welche die Regel fuͤr ihren Lebenswandel in dem suchen, was das Heiligste und Ehrwuͤrdigste fuͤr die Menschheit ist. Dem vorigen Redner zufolge, soll die Pro⸗ position durch die motivirte Tagesordnung, durch die Erklaͤrung be⸗ seitigt werden, daß kein Anlaß vorhanden sey, uͤber diese Frage zu berathschlagen, da die bestehenden Gesetze der Priester Ehe kein Hinderniß in den Weg legten. Ich gestehe, daß ich nicht begreife, wie man bei einer so wichtigen Debatte ein solches Mittel vorschlagen kann, um aus den Schwierigkeiten, welche die Frage darbietet, herauszukommen. Ueber einen der wich tigsten Punkte der Gesetzgebung soll durch die Tagesordnung ein Beschluß gefaßt werden“ Nein, das kann nicht seyn; ich behaupte, im Widerspruch mit dem vorigen Redner, daß die alten kanonischen Bestimmungen, welche den katholischen Priesterstand fuͤr ein Hin derniß gegen Schließung eines Ehe Buͤndnisses erklaͤren, noch jetzt das guͤltige Gesetz sind. Der Cassationshof hat dies erst vor weni gen Tagen durch eine Entscheidung anerkannt, die der vorige Red⸗ ner freilich eine schlechte nennt, weil sie gegen seinen Antrag aus gefallen ist. Soll diese Entscheidung eines Gerichtshofes, in dem sich die ersten Justiz⸗Beamten des Landes befinden, fuͤr nichts gel ten, zumal wenn sie mit den Entscheidungen zweier Koͤnigl. Ge⸗ richtshoͤfe, derer von Paris und Bordeaur, gleichlautet“ Ich kann dem Herrn General⸗Prokurator am Cassationshofe noch eine Autoritaͤt eines seiner Vorgaͤnger anfuͤhren, eines ein⸗ sichtsvollen Rechtsgelehrten, der an allen Gesetzgebungen seit 1789 Theil genommen hat, naͤmlich die des Heren Merlin, der in seinem zur Kaiserzeit erschienenen Repertorium der Jurisprudenz er⸗ klaͤrt, daß seit dem Konkoddat von 1801 die Priester⸗Wuͤrde ein Hinderniß gegen die Verheirathung sey. Ich will mich indessen auf den ünristischen Theil der Frage nicht einlassen, sondern mich auf den Hauptpunkt beschraͤnken; derselbe betrifft die in der neuen Charte vor⸗ genommene Veraͤnderung, wonach die katholische Religion aufgehoͤrt hat, Staats⸗Religion zu seyn. Die vorliegende Proposition ist nichts als eine ganz natuͤrliche Folge dieser Veraͤnderung, die den Zweck hatte, eine entschiedene Trennung zwischen dem Staate und der Kirche zu bewirken. Indem Sie das Wort „Staats⸗Religion“ aus der Charte strichen, haben Sie, m. H, einen großen, einen wichtigen Schritt gethan, Sie haben dadurch erklaͤrt, daß in Frankreich die politische Verfassung mit der religidsen in keinem Zusammenhange mehr stehe, und uns in einen Zustand versetzt, wie er sich bei keinem an

dern Volke in Europa vorfindet. In ganz Europa hat das Christen⸗

thum seit seiner Einfuͤhrung einen unberechenbaren Einfluß auf die Bildung der neuen Staaten ausgeuͤbt. Die Kirche mit ihrer Hierarchie und Disciplin war das Muster fuͤr die buͤrgerlichen und politischen Einrichtungen der verschiedenen Voͤlker. In England be⸗ steht noch dieses enge Band zwischen Staat und Kirche; die angli⸗ kanische Kirche steht dort nicht außerhalb der politischen Ordnung der Dinge; sie wird nicht als ein zufaͤlliges Accessorium der Ver⸗ fassung betrachtet, sondern ist vielmehr eine der Grundlagen derselben; Kirche und Staat sind in England zwei von einander untrennbare Principien, und die Publicisten schreiben eben diesem engen unaufloͤs⸗ lichen Bande zwischen beiden die Kraft und Dauer der Englischen

lische

Rede mit, die Herr O'

erlassenen Gesetze duͤrfen wir uns nicht taͤuschen lassen, denn diese wurden unrer dem Einflusse der damaligen Ereignisse und Zeit⸗Ver haͤltnisse erlassen, und die um diese Zeit entworfene Civil⸗Versassung fuͤr die Geistlichkeit war groͤßtentheils ein Werk der Jansenistischen Partei jener Versammlung. Man folgerte daraus die Erlanbniß der Priester Ehe und behauptete, die Civil⸗Behoͤrde koͤnne einem Geist

lichen, der seine Wuͤrde abgelegt habe, die buͤrgerliche Trauung nicht

versagen. Der Unterschied zwischen einem noch im Amte stehenden Priester und einem, der aufhoͤren will, ein solcher zu seyn, erscheint mir, beilaͤufig gesagt, als eine reine Spitzfindigkeit. Spaͤter ward das Konkordat abgeschlossen, in welchem die katholische Religion⸗ als die der Mehrzahl der Franzosen, und die Guͤltigkeit der kanont schen Bestimmungen anerkannt wurde. Napoleon fuͤhlte, nachdem er Kaiser geworden war, die Nothwendigkeit, diese Angelegenheit zu reguliren und ließ in seinem Staats⸗Rath die Ansicht vorwalten⸗ daß die Civil⸗Behoͤrde allen Priestern die buͤrgerliche Trauung ver⸗ weigern muͤsse. In der Charte von 1814 ward die katho Religion zur Staats⸗Religion erklaͤrt, dieses Prin zip aber aus der Charte von 1830 wieder gestrichen und da durch alle Verbindung zwischen Staat und Religion aufgehoben Auch ich stelle mich auf diesen Standpunkt und deurtheile danach die vorliegende Proposition, die nur eine Folge jener Trennung zwischen Staat und Kirche ist. Wenn man aber ein Prinzip auf⸗ stellt, so muß man sich auch die Folgen desselben gefallen lassen; der

Staat hat hiermit selbst auf alle seine Rechte in Bezug auf die Re⸗ ligion verzichtet und die Kirche ist dadurch vollkommen unabhaͤngig geworden.

Vor kurzem haben Sie durch ein Amendement die Prie⸗ ster fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, an den Wahlen der General⸗Conseils Theil

zu nehmen; wenn Sie also den Priestern die buͤrgerlichen Rechte

und Privilegien verweigern, so koͤnnen Sie von ihnen nicht verlan gen, daß sie die buͤrgerlichen Lasten tragen sollen. Es handelt sich hier um die vollkommene Freiheit der Kirche und diese tritt ein, sobald Sie die vorliegende Proposition in Erwaͤgung ziehen; die Kirche

wird dann vom Staate nnabhaͤngig seyn und kann dabei nur ge

winnen.“ 8 Daß die Proposition des Herrn Portalis in Erwaͤgung ge⸗

zogen werden soll, ist bereits gestern gemeldet worden.

Bei den gestrigen Berathungen des vierten Bureaus der

Deputirten⸗Kammer uͤber die Wahl in Saint⸗Quentin verlangte, dem Constitutionnel zufolge, Herr Harlé, derjenige Kandi⸗ dat, der nur eine Stimme weniger, als Herr Fould gehabt

hatte, gehoͤrt zu werden; er erklaͤrte, man habe ihn verleumdet und er wuͤnsche besser gekannt zu werden; er sey fuͤr ein Oppo⸗ sitions-Mitglied ausgegeben worden, gehoͤre aber der ministeriel⸗ len Partei an; man habe ferner behauptet, er hege große Vor⸗ liebe fuͤr die Handels⸗Freiheit, waͤhrend er ein Anhaͤnger des Prohibitiv⸗Systems sey.

Der Bischof von Montauban, Herr Dubourg, ist, wie verlautet, zum Erzbischof von Besangon, an die Stelle des ver storbenen Fuͤrsten von Rohan-⸗Chabot, ernannt worden.

Der Vicomte v. Chateaubriand hat folgendes Antwort⸗ Schreiben an den Redacteur der Gazette dAuvergne ge⸗ richtet: „Paris, 16. Februar. Mein Herr! Ihr Brief und die Nummern Ihres trefflichen Blattes finden mich mit einem Prozesse beschaͤftigt, der, wie man versichert, am 27sten d. M. vor dem hiesigen Assisenhofe eroͤffnet werden wird. Es war noth⸗ wendig, die Preßfreiheit in der Person desjenigen anzugreisen, der so viel beigetragen hat, dieses Gut Frankreich zu verschaffen; nichts als eine kleine, hoͤchst konsequente Chikane der richtigen Mitte. Danken Sie den Personen, die mir ihre Achtung be⸗ zeigen, viel tausend Mal; dieselben moͤgen sich aber in ihren oͤffentlichen Aeußerungen in Acht nehmen; es sollte mie wehe thun, wenn sie das mir wahrscheinlich bevorstehende Gefaͤngniß mit mir theilen muͤßten, weil sie meine Gesinnungen theilen. Wer wuͤrde sich uͤbrigens heutzutage des Gefängnisses nicht ruͤh⸗ men! Dieses wuͤrde fuͤr mich eine Krone seyn, die mein graues Haupt verdient hat. Ich erneuere Ihnen u. s. w. Chateau⸗ briand.“

Die Akademie der Inschriften sollte gestern die durch den Tod Daciers erledigte Stelle eines immerwaͤhrenden Secretairs neu besetzen; die ersten Abstimmungen verliehen indessen keinem der Kandidaten die erforderliche Stimmen⸗Zahl und es wird da her in der kommenden Woche ein neues Skrutinium stattfinden

Der National ist aͤußerst ungehalten daruͤber, daß auf dem letzten Balle in den Tutlerieen ein Englischer Kavallerie⸗ Offizier erschienen sey, auf dessen Cartouche der Name „Water⸗ loo“ in großen goldenen Buchstaben gestanden habe.

Das ehemalige Konvents⸗Mitglied, Roux⸗Fazillac, ist vor einigen Tagen in hohem Alter in Nanterre, einem in der Naͤhe der Hauptstadt liegenden Orte, mit Tode abgegangen. .

Der Geburtstag Washington'’s wurde gestern von dem hie⸗ sigen Nord⸗Amerikanischen Banquier Weller durch ein glaͤnzen⸗ des Fest gefeiert, welchem der Nord⸗Amexikanische, der Schwe dische und der Belgische Gesandte, der Herzog Decazes, Gene⸗ ral Lafayette, der Marquis von Bryas, Herr Odier, der Graf Maison u. A. m. beiwohnten.

In der Tribune liest man: „Wir haben heute Nachrich⸗ ten aus Lyon erhalten; die ernstesten Ereignisse scheinen sich dort vorzubereiten; 1.gg den Arbeitern der verschiedenen Fa⸗ briken haben sich zahlreiche Vereine gebildet; oie Zahl der Mit⸗ glieder wird auf mehr denn 50,000 angegeben. Schon seit eint⸗ gen Monaten haben die Tuͤll⸗Arbeiter mit ihren Meistern offen gebrochen, und die Werkstaͤtten verlassen, um jene zu einer Er⸗ hoͤhung des Arbeits⸗Lohns zu zwingen.“ Die Gazette du Lvonnais meldet vom 21sten d. M.: „Nach einem Trink⸗Ge⸗ lage zogen gestern einige Haufen Republikaner, revolutionnaire Lieder singend, durch die Straßen und erregten bei den Freun⸗ den der Ruhe einige Besorgniß. Diese Seenen hatten indessen weiter keine Folgen, da die hiesigen Handwerker mit den Un⸗ ruhestiftern durchaus nicht sympathisiren.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Aus den Verhand⸗ lungen des Unterhauses in der Sitzung vom 18. Febr. theilen wir hier naecgascec⸗ noch den wesentlichen Inhalt der

onnell bei Gelegenheit des Antrages,