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Bekanntmachungen.
naͤchst eine andere Proposition, worin er begehrte, daß das Pantheon seiner urspruͤnglichen Bestimmung zuruͤckgegeben werde. Er bemerkte, daß dieser Antrag sich auf das 19te Kapitel des
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Neueste Nachrichten.
HParis, 6. Maͤrz. Die Koͤnigin und der Herzog von Orleans treten morgen ihre Reise nach Bruͤssel an.
Gestern Abend wurde ein zweistuͤndiger Minister⸗Rath in den Tuilerieen gehalten.
Die Herren Baude und Dubois haben ihren Abschied er⸗ halten, Ersterer als Mitglied des Staats⸗Raths, Letzterer als Ge⸗ neral⸗Inspektor des oöͤffentlichen Unterrichts. Nan mißt diese Maßregel dem Benehmen jener beiden Beamten in der letzten
Sitzung der Deputirten⸗Kammer, wo sie mit der Opposition erstrecken koͤnne,
stimmten, bei. (S. unten.)
Unter den General⸗Finanz⸗Einnehmern in den Departe⸗ ments haben mehrere Versetzungen stattgefunden.
Sie gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer eroff⸗ nete Herr Odilon⸗Barrot mit einem Berichte uͤber die Pro⸗ position des Herrn Bavoux wegen Wiedereinfuͤhrung der Ehe⸗ scheidung. Er beleuchtete die verschiedenen Argumente, die so⸗ wohl fuͤr als wider diese wichtige Frage aufgestellt worden sind, und stimmte am Schlusse seines Berichtes fuͤr die Annahme der Pyoposition. Die Berathung daruͤber wurde auf den naͤchsten Sonnabend angesetzt. — Der Graf Delaborde verlas hier⸗
Budgets des Handels⸗Ministeriums gruͤnde, worin eine Summe von 150,000 Fr. fuͤr das Pantheon verlangt werde, ohne daß
noch uͤber die kuͤnftige Bestimmung dieses Gebaͤudes irgend et⸗
was verfuͤgt worden sey; er muͤsse hiernach wuͤnschen, daß man seiner Preposition die Prioritaͤt vor dem gedachten Budget einraͤume. Die Versammlung ging indessen hierauf nicht ein, behielt sich viel⸗
mehr die naͤhere Bestinmung des Tages vor, an welchem Hr. Dela⸗
borde seinen Antrag entwickeln solle. — An der Tagesordnung war darauf die Berathung uͤber die noch ruͤckstaͤndigen Kapitel des Budgets des Finanz⸗Ministeriums Die Versammlung
war Tages zuvor bei dem Kapitel uͤber die dem Staate zuge⸗ hoͤrigen Salzgruben stehen geblieben, fuͤr deren Bau eine
Summe von 195,000 Fr. verlangt wird. Herr Auguis trug hier auf eine Ersparniß von 68,600 Fr. an. Dieser Vorschlag wurde indessen nach einer langen Debatte, an der die Herren
Saglio, v. Mosbourg, J. Lefebvre und Charamaule
Theil nahmen, verworfen und das gedachte Kapitel unverkuͤrzt bewilligt. Die nachstehenden letzten 5 Kapitel gingen ohne Wei⸗ teres durch: An Restitutionen und Non⸗Valeurs bei den direk⸗
ten Steuern 25,650,831 Fr.; zur Wiedererstaͤttung der bei den indirekten Steuern zur Ungebuͤhr erhobenen Summen
1,848,000 Fr.; fuͤr die Zuruͤckgabe von Geldbußen und Confis⸗
sseen 1,800,000 Fr.
eationen 2,612,000 Fr.; zu Ausfuhr⸗Praͤmien 10,000,000 Fr.;
an Diskonto bei der Salz⸗Verbrauch⸗Steuer und dem Zollwe⸗ Ein von der Kommission in Vorschlag ge⸗ brachter Zusatz⸗Artikel folgenden Inhalts: „Alle Koͤniglichen Verordnungen, wodurch eine Zahlung, welche die gesetzlich be⸗
willigten Kredite uͤbersteigt, verfuͤgt wird, muͤssen, nachdem im Minister⸗Rathe daruͤber berathschlagt worden, von dem Finanz⸗
Minister und von dem Minister, der auf jene Zahlung angetra⸗ gen hat, kontrasignirt seyn“, wurde von dem Berichterstatter mit
dem Pemerken zuruͤckgenommen, daß die Kommission es vorziehe,
* 8
diese Bestimmung in das binnen kurzem zur Berathung kom⸗
mende Gesetz wegen der außerordentlichen Zuschuͤsse zu dem vor⸗ zaäahrigen Budget einzuschalten. Herr Bousquet trat hiernaͤchst aufs
neue mit dem schon von anderer Seite in der vorigen Session gemachten Antrage hervor, alle in dem Zeitraume vom 1. April 1814 bis zum 29. Juli 1830 bewilligten Pensionen einer Revision
„
u unterwerfen, und nur die fuͤr Dienstleistungen in der Natio⸗
60sten Artikels der Charte ein, und behauptete, daß derselbe sich
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300 nal⸗Armee ausgesetzten Militair⸗Pensionen unangetastet zu lassen, dagegen aber alle Pensionen fuͤr Dienstleistungen in fremden Heecren oder in der Vendée⸗Armee, ferner fuͤr persoͤnliche Dien⸗ ste, welche einzelnen Mitgliedern des aͤlteren Zweiges der Bourbonen geleistet worden, so wie uͤberhaupt alle sol⸗ che Pensionen, deren Inhaber nicht die gesetzlich erfor⸗ derlichen Eigenschaften in sich vereinigten, zuruͤckzunehmen. Es erhob sich hieruͤber eine aͤußerst lebhafte Debatte. Der Handels⸗Minister widersetzte sich dem Antrage, der sich, meinte er, weder auf die Pensionen der Pairie, noch auf die geistlichen Pensionen, noch auf diejenigen der Donatarien indem diese alle durch Gesetze festgestellt wären; hiernach blieben nur noch die Militair⸗Pensionen uͤbrig, und namentlich diejenigen, die im Jahre 1815 der Loire⸗Armee bewilligt worden; diese beliefen sich jedoch in diesem Augenblicke nur etwa noch auf 1 ½ Millionen, und gewiß werde die Kammer nicht, um einer so kleigen Ersparniß willen, wohlerworbene Rechte kraͤnken wollen, denn man duͤrfe nicht vergessen, daß die Charte alle Civil⸗ und Milltair⸗Pensionen verbuͤrgt habe. Herr Charlemagne erinnerte dagegen daran, wie verschwenderisch man in den ersten Jahren nach der Wie⸗ derherstellung der vorigen Dynastie mit den Pensionen umge⸗ gangen sey; er selbst kenne persoͤnlich einen Mann, der da⸗ fuͤr, daß er drei Tage in der Vendée gedient, noch jetzt eine Pension von 1200 Franken beziehe; man berufe sich auf die Charte; wenn indessen einem Minister Fonds zur
fochten habe,
Befriedigung der Staats⸗Glaͤubiger angewiesen wuͤrden, so sey
er deshalb noch keinesweges befugt, alle von ihm verlangten
Summen ohne irgend eine Pruͤfung zu zahlen; vielmehr erhei⸗ sche seine Pflicht, daß er nur das, was ihm als recht und billig erscheine, bewillige; hiernach duͤrfe man auch dem gedachten Artikel der Verfassung keine zu große Ausdehnung geben; gewiß habe die Charte keine Rechte heiligen wollen, die sich auf Dienst⸗ leistungen gegen die verfassungsmäͤßige Regierung gruͤndeten; sie ehre wohlerworbene Rechte, aber auch nur solche, und nicht Rechte, die durch einen Mißbrauch des Vertrauens erworben worden; es sey ein zu allen Zeiten anerkannt gewesenes Prinzip, daß ein Gesetz nur solche Rechte schuͤtzen koͤnne, die mit seinen uͤbrigen Bestimmungen nicht im offenbaren Widerspruche staͤn⸗ den; so garantire auch die Charte die gesetzlich bestehenden Pen⸗ sionen, aber nicht diejenigen, die den Gesetzen zuwider bewilligt worden seyen. Herr Charlemagne schloß, indem er den Antrag des Herrn Bousquet unterstuͤtzte. Herr Dubois, von der Nie⸗ deren Loire (General⸗Inspektor des oͤffentlichen Unterrichts), aͤu⸗ ßerte sich in demselben Sinne. Der 60ste Artikel der Charte, wodurch die Pensionen verbuͤrgt wuͤrden, sey in die neue Charte uͤbergegangen, ohne daß man uͤber den Inhalt desselben irgend nachgedacht; haͤtte am 7. August 1830 einer der Deputirten ei⸗ nen aͤhnlichen Vorschlag, wie den obigen des Herrn Bousquet, gemacht, so wuͤrde auch nicht eine Stimme in der Kammer sich zu Gunsten der Pensionen erhoben haben, welche von der vort⸗ gen Dynastie den Feinden der National⸗Unabhaͤngigkeit bewilligt worden. Herr Thiers berief sich im Allgemeinen darauf, daß die Charte heilig gehalten werden muͤsse, wogegen Herr Odilon⸗Barrot den Bousquet'schen Antrag unterstuͤtzte. Herr Giraud ließ sich in eine ausfuͤhrliche Eroͤrterung des
auf alle Pensionen ohne Ausnahme beziehe. Herr Mauguin erlaubte sich dagegen die Bemerkung, daß die Charte das Werk von 5 oder 6 Stunden gewesen sey, und veranlaßte dadurch ei⸗ nen gewaltigen Laͤrm in der Versammlung. „Was wahr ist, bleibt wahr“, fuhr er indeß ruhig sort; „die Berathu g uͤber die Charte vom 7. August hat nicht laͤnger als 5 oder 6 Siun⸗
V Pension nicht mehr ausgezahlt erhalte. —
verte gan 8 tens der Kammer nicht erfolgte Sanction der unveraͤnden bliebenen Artikel der Charte ausgesprochen hatte, kam es . zum Schlusse, worzuf der von Hrn. Baude amendirte P.
94. Actien 1497. 1494. Parr.⸗Obl. 136 135 ½.
den gedauert, und uͤber die einzelnen Artikel desselben ist gar
nicht abgestimmt worden; eine eigentliche Berathung hat
uͤber die veraͤnderten Artikel stattgefunden. Die setzige Charte ist mals in extenso publicirt worden. (Unterbrechung.) Schlagen;
die Protokoll⸗
die Gesetz⸗Sammlung nach, befragen Sie 8 abe.
Kammer, und Sie werden sehen, daß ich Recht
die unveraͤndert gebliebenen Artikel der alten Charte ist gar
berathschlagt worden.“ Mehrere Stimmen fielen hier Mauguin in die Rede und fragten ihn, ob er denn die 1 Charte wieder in Frage stellen wolle; andere verlangten, daß zur Ordnung verwiesen werde. Der Praͤsident weigern dessen aber, indem der Rebzner bloße Thatsachen anfuͤhre, (der Praͤsident) um so weniger in Abrede stellen könne, an selbst damals den Kommissions⸗Bericht uͤber die veraͤnderten tikel der Charte abgestattet habe. Herr Mauguin daher bei seiner Behauptung, daß nur die von der † mer votirten Artikel der Charte bindende Kraft haͤtten, andern aber noch der Charte von 1814 angehoͤrten ungüͤltig waͤren. Unter den Ausbruͤchen des lautesten willens verließ er endlich die Rednerbuͤhne, auf der ihm fort der Staatsrath Baude folgte, der gleichfalls Bousquetschen Antrag unterstuͤtzte, und es unter And als einen unverantwortlichen Mißbrauch bezeichnete, daß auf Pensions⸗Liste noch der Name des Generals Clouet fig der vor der Schlacht von Waterloo zum Feinde uͤbergegn sey, in der letzteren Zeit in der Vendée unter den Chouang und dafuͤr ein Jahrgeld von 3550 Fr. Herr Thiers erwiederte, daß, nachdem dieser wegen seiner Theilnahme an den letzten Unruhen kondemnirt worden, er gemein stuͤrmischen Debatte, und nachdem sich noch Herr in dem Sinne des Hrn. Mauguin uͤber die
ziehe. neral 7 der Vendée von den Assisen
des Hrn. Bousquet nach einer zweimaligen Abstimmurg sehr schwacher Summenmehrheit verworfen wurde. Wij darauf ein Theil der Versammlung rief: „Es lebe die Chmn nannte der andere den gefaßten Beschluß einen wahren 79 dal, eine Schande, und erklaͤrte, daß in der naͤchsten dhs
dieser Gegenstand von neuem zur Sprache gebracht werdensg
Der hiesige Assisenhof verurtheilte gestern den veramme lichen Herausgeber der Gazette, Herrn Aubry Foucaulw, ug.
Angriffs auf die Rechte, die der Köͤnig dem Volke vatuh,
sechsmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 1000 N. Drucker des inkriminirten Artikels wurde freigesprochen — derselben Sitzung wurde der Herausgeber des National, 9.
Paulin, wegen eines Preßvergehens in contumaciam gfeth
zu sechsmonatlicher Haft und einer Geldstrafe von 1000 kondemnirt.
— Heute schloß 5rroc. Rente pr. compt. 104. 95. fn
105. 10. 3proc. pr. compt. 78. 85. fin cour. 79. 5. 1h Neap. pr. compt. 91. 15. üin cour. 91. 35. 5 proc. Span.]
70 ½. 3 proc. 44 ½. 5proc. Bela. Anl. 89 ¼. 5 proc. Roͤm. 87%
Frankfuet a. M., 9. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall..
4prpc. 84 9z. 83 15. 2 ½oroc. 48 ½. 1proc. 21 ½. G. 8d Loose zu 100 †
Holl. 5proc. Obl. v. 1832 86 ⅛. G. Poln. Loose .
Gedruckt bei A. W. Hahn.
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— Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußt
Bekanntmachung.
Zur Fortsetzuns der Subhastation des Gute: Weitholzi, Glogauer Kreise:, ist ein anderwei⸗ ter peremtorischer Termin auf den 21. Juni d. J. Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputato Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Braun anberaumt worden. Kauflustige werden dahe eingelaben in jenem Termin auf dem hiesigen Schloß
zu erscheinen.
Gzlogau, den 15. Februar 1833. Kinigl. Ober⸗Landetgericht von Nieder⸗ Schlesien und der Lausitz.
Goͤtze.
8u 9 4, „hu f. as. Durch die, den Stralsunder Leitungen vollstaͤndig einge uͤckten Ladunzen vom heutigen Tage, werden elle Diejenigen, welche an die Verlassenschaft des Küniel. Hofgerichts⸗Protonotairs, Hofraths Carl Fa⸗ br cius, aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprache zu haben vermeinen, zu deren Anmel⸗ dung und Nachweisung in terminis 1 den 22. Maͤrz, 22. April und 24. Mai d. J. nunter dem ordnungsmaͤßigen Rechtsnachtheile aufge⸗ fordert, daß sie sonst durch den am 1. Juli d. J. zu publizirenden Praͤclusiv⸗Abschied fuͤr immer damit werden abgewiesen werden. Greifrwald, den 22. Februar 1833. Koͤuigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen. v. Moͤller, Praeses.
Edietal⸗Ladung des abwesenden Lieutenants Kindler. Johaun IWwachim Heinrich Kindler aus Wismar, ist im Jahre 1812 als Artillerie⸗Lieutenant mit den Westphaälischen Truppen nach Rußland marschirt, ohne
angeblich seit dem 14. September desselben Jahres
der genaunte Johann Joachim Heinrich Kindler hier⸗
von seinem Leben oder Aufenthalte weitere Nachricht gegeben iu haben. Seine naͤchsten Intestat⸗Erben haben dahier um dessen Lodezerklaͤrung nachgesucht, und es wird daher
it oͤffentlich aufgefordert, in dem auf Donnerstag den 9. Mai d. J
8 angesetzten Termine vor der unterzeichneten Behoͤrde entmweder versoͤnlich oder durch einen gehoͤrig Bevoll⸗
maͤchtiaten unter dem Rechtsnachtheile zu erscheinen,
2
daß sonst dem Gesuche der erwaͤhnten Intestat⸗Erben 5* um
Todes⸗Erklaͤrung stattgegeben werde.
Kassel, am 5. Februar 1833.
hessisches Obergericht Civil⸗Cenat. “ Nemmel
11
Kur
9
August Wuͤndisch Faͤrbergeselle aus Pegnitz, Ober⸗ Mainkreis des Koͤnigreichs Bayern, wird hierdurch aufgefordert — Nachricht von sich, seinem Leben und Aufenthalte zu geben — auch so schnell ihm moͤglich nach Hause zuruͤckzukehren.
Von seinem Vater Thomas Wuͤndisch, Färberei⸗Besitzer.
Zugleich bittet dieser alle Menschenfreunde, vor allem aber die verehrlichen Behoͤrden und werthen Standes⸗ Senessen, wenn solche etwas Bestimmtes von dem
zungen Menschen (der das letzte Mal am 8. Septbr.
1831 aus Landskron in Gallizien, Nachrichten von sich
swesgeben) aus einer spaͤteren Zeit anzugeben wissen,
solches ihm, der sich zum Ersatz der erwachsenden Ua⸗ kosten bereit erklaͤrt, mitzutheilen. b Pegnitz, am 15. Februar 1833.
Der Obige.
Deutsch-Amerikanischer- Bergwerks- Verein.
Die 15. General-Versammlung hat am 22. Februar d. J. nach vorgängiger Aufhebung der, hinsichtlich der Schlufs-Zubulse, früher getrofsenen Bestimmung eine neue Zubusfs-Zahlung von fünf Procent auf den Nominal-Betrag der Aktien, zahlbar in Baar drei Monat nach Erscheinung unsecrer Aufforderung in den, durch die Statuten vorgeschriebenen Zeitungen. beschlossen, und zwar mit der ausdrücklichen Bestim- mung, dass, wer dicser Aufforderung in der vorge- schriebenen Frist keine Folge leisten sollte, nach dem §. 3 der Statuten das Recht seiner Aktien verliert Wir fordern daher hiermit sammtliche Aktionäre des Vereins auf, diesem Beschlusse Folge zu leisten, und sind ermächtigt zu erklären, dalss es denjenigen Aktionären, welche an dem bewulsten freiwilligen Darlehn Theil genommen, auch frei steht, diesen ihren Antheil an dem Darlehn, bei dieser Zahlung bis zum Belauf ihrer Zubuss-Rate, verrcchnen und anweisen zu können. Derjenige Inhaber von Aktien aber, wel- cher dieser unserer Aufflorderung in der oben benann- ien Frist keine Folge leistet, und in derselben diese sünf Prozent weder in Baar, noch in Anweisung auf seinen Antheil an jenem Darlehn bezahlt, ver- liert nach §. 3 der Statuten und den Beschlüssen der General-Versammlung das Recht seiner Aktien. Elberfeld, am 1. Marz 1833. Die Direction des Deutsch-Amerikani- „chen-Bergwerk-Vereina.
Bekanntmachung.
Um den Anfragen über den gegenwärtigen Umsang der seit dem 2 März 1826 auf Gegenseitigkeit gegrün- deten Hagelschaden- und Mobiliar-Brand-Versicherungs- Gezellachaft zu Schwedt zu genügen, machen die unter-
jedes Societätsjahres recipirten Mitglieder und einge- tragenen Fonds bekannt. A. Gegen Hagelschaden waren versichert: am 2. Mär: 1827., mit einem Fonds von am 2 März 4828., mit einem Fonds von 1,717,575 Thlr, am 2. März 1829, mit einem Fonds von 2,5391,875 Thlr., am 2. März 1830., mit einem Fonds von 3,275,850 Thlr., am 2 März 1831, mit einem Fonds von 3,912,225 Thlr., am 2. MAr1832. mit cinem Fonds von 5,031,900 Thlr., am 2. März 1833., 1445 Mitglieder mit einem Fonds von 6,053,150 Thlr, . B. Gegen Feuerschaden: am 2 März 1827., 113 Mitglieder mit einem Fonds von am 2 März 1828., 303 Mitglieder mit einem Fonds von am 2. März 1829., 511 Mitglieder mit einem Fonds von am 2. März 1830., 591 Mitglieder mit einem Fonds von 7,608,150 Thlr, am 2. Märs 1831., 698 Mitglieder mit einem Fonds von am 2. März 1832., 844 Mitglieder mit einem Fonds von 10,657,975 Thlr., 2 am 2. März 1833., 1163 Mitglieder mit einem Fonds von 14,006,900 Thlr., Den gechrten Mitgliedern zeigen wir gleichzeitig an, dass der heute festgestellte Beitrag zur Vergütigung der in dem Zeitraume vom 2 September 1832 bis 2. März 1833 vorgefallenen Brandschäden = 2 Silbergroschen 4 Pfennige vom Hundert der Versicherungs-Summe beträgt, dessen ungesäumte Einzahlung an die Socie- lätskasse, nach Empfange der speciellen Berechnung. wir denselben mit Bezugnahme auf § 73. cic. des be- treffenden Statuts dringend empfehlen. Schwedt, den 3. März 1833.
Die Haupt-Direction der Hagelschaden- und Mobiliar-Brand-Versicherungs-Gesell- schaft zu Schwedt
v. Rieben, A. v. Wedell-Parlow, Kreis-Deputirter. Landrath. 11“ C. F. Saenger, Koppe, 8 Oberamtmann. Oberamtmann.ʒ
Zinszahlung der Koͤnigl. Spanischen 3 pro⸗ centigen Rente.
Die am 1. April d. J. fälltg werdenden Zinsen der Koͤnigl. Spanischen 3 procent. Rente, koͤnnen von heute ab, bis zum 15. April c., bei uns erhoben werden.
Berlin, den 1. März 1833.
Hirschseld und Wolff,
141 Mitglieder 709,175 Thlr., 330 Miiglieder 519 Mitglieder 659 Mitglieder
805 Mitglieder 1121 Mitglieder
1,142,175 Thle., 3,600,425 Thlr., 6,329,600 Thlr.,
8,961,775 Thlr,
neichuspen Haupidirectores hierdurch die am Schluse
Linden Nr. 27. b
Literarische Anzeigen. Repertoire des Connaissances usuelles: Dicrionnaire de la Conversation et Lccturc. 24 volames in Svo à denx colonner 1 Thlr. 5 sgr. le volume de 480 à 520 Pages Lieserung 1 — 3 der ersien, 25000 Exempl 50 Aufiage, sind vergriffen, werden aber in einigen! in Ner unveränderter Ausgabe zu haben seyn. — die Liclferung ist so ceben ongekommen. Suübseri wird bis ꝛum 4. April noch angenommen. — spectus gratis.
A. Asher, Linden No!
.“
8 In der Luͤderitzschen Buch⸗ und Kunsthaue (E. H. Schroeder) in Berlin, Koͤnigsstraße N ist eben erschienen und durch alle Buch⸗ und † handlungen zu beziehen: Portrait des Fuͤrsten W. M. zu PMl Nach Krüger gest. von Rosmaesler. N
Papier 10 sgr., Chinesis. Papier 15 sgc. Portrait des Prof. E. Osann. Nach Kib gest. voen Rosmagesler. Velin⸗Papier
Chinesis. Papier 15 sgr.
Portrait des Med.⸗Raths Dr. J. L. Co Gez. von Loͤwenstein, lithogr. von 6 Fol. Velin⸗Papier 22 ½ sar. Chinests. Pap. ff Vor einigen Monaten erschien das so beifallg
genommene: Portrait Gustav Adolphs, Koͤnig
Schweden. Nach Merian lithographin Schall. Fol. 15 sgr.
Conversations⸗Werke fuͤr das Pianoss zu 2 Hünden, von C. F. Muͤller in Beillt [Die Gubscription auf obige Samnl sehr gefaͤlliger und groͤßtentheils leichter Oi Compositionen des geschaͤtzten Herrn Verfassert, n einige 30 Bogen betraͤgt und in einer Lieferun den hoͤchst billigen Preis von 2 Thlr. 15 sar. aue ben wird, hoͤrt mit Ende dieses Monatz“ Fuͤr das hiesige geehrte Publikum liegt bie in der Kunsthandlung des Herrn Kuhr, unten Linden Nr. 33, noch der Suͤbseriptiont⸗Bon Unterschrift bereit. Die geehrten Theilnehmer außerhalb aber wollen so geneigt seyn, ihre: gen nicht uͤber kiese Zeit hinanzuschieden, mit dem 1. April der Preis von 5 Thlr. 20 1 tritt, und eine Beruͤcksichtiaung derselben zum seriptions⸗Preise von da ab nicht mehr stattfinden Berlin, den 5. Maͤrz 1833. Td- Die Wagenführsche Buch⸗ und Mäultte hand lung in Berlin, Leipiigerstraße Nr. 50, 982 jede Bestellung, welche in Betreff obigen Werle
dis zum 1. April d. J. bei ihr eingeht.
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Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem bei der Schleuse zu
Lindow am Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanal angestellten Schleu⸗
ister Braunitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen 92
t.
Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ ogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind nach Neu⸗ sitz zuruͤckgekehrt. Fekannemachung. Nach einer Anzeige des Ober⸗Peost⸗Amts zu Hamburg tritt zchentlich zweite Post⸗Verbindung zwischen Hamburg und on mittelst Dampfboots, vom naͤchsten Dienstage den 12ten ab, fuͤr das laufende Jahr wieder ein. Von diesem Tage eht das Dampfschiff 111“ “ nach WT“ 3 ienstag 8 greltes ¹ Abends aus Hamburg ab, und wird an denselben Tagen auch aus London abgesandt. befoͤrderung mit dem Dampfboote nach Lond ippondenz aus Berlin abgehen Sonntag w Abends Mittwoch we. nifft auf diesem Wege aus London in Berlin ein Sonntag ü5 Mittwoch ) fruͤh. Berlin, den 9. Maͤrz 1833.
8 General⸗Post⸗Amt. 1 Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung I du Merseburg ist der bisherige Ober⸗Prediger und Su⸗ tendent Hyuitzsch zu Gerbstedt als Superintendent der
s Ermsleben bestaͤtigt worden; zu Oppeln ist 88 Heicherige Lokalist Uherek zu Budko⸗ zum Pfarrer daselbst befoͤrdert worden.
ie
UAngekommen: Der Fuͤrst Maximilian Barelay de a, von Ludwigslust.
de General⸗Major und Commandeur der 7ten Diviston, n Thile, von Magdeburg.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fuͤrst Heinrich LX. uß⸗Schleitz⸗Koͤstritz, nach Koͤthen.
Dder Fuͤrst Konstantin zu Loͤwenstein⸗Wertheim⸗ senberg, und “
ge. Excellenz der Koͤnigl. Saͤchsische Staats⸗Minister der nzen, von Zeschau, nach Dresden.
Ausland. CETTE 8 h.“ Paris, 6. Marz. Das Journaldes Debats aͤußert uͤber gestiige Sizung der Deputirten⸗Kammer: „Die wichtige ge uͤber die Pensionen, welche man nach der Entscheidung, im vorigen Jahre daruͤber ersolate, fuͤr abgemacht halten te, veranlaßte gestern eine aͤußerst lebhafte Diskussion, und Ergebniß der Abstimmung war einen Augenblick zweifelhaft. e das Amendement des Herrn Bousquet angenommen wor⸗ so haͤtte das ganze Pensions⸗Rechnungswesen revidirt wer⸗ muͤssen, um diejenigen Pensionen zu streichen, welche Ven⸗ „Emigranten und anderen Personen fuͤr Dienste, die sie aͤlteren Zweige der Bourbonen vor 1814 geleistet, verliehen ben sind; — eine ungeheuere, ja unmoͤgliche Arbeit, denn haͤtte zu diesem Behuse hunderttausend Aktenstoͤße durch⸗ in muͤssen, und die Ersparniß, die man mit so viel Moͤhe t haben wuͤrde, waͤre, wie Herr Thiers bewiesen hat, hoͤchst deutend gewesen. Es handelte sich also um keine? Erspar⸗ sondern um eine Reoctions⸗Maßregel, und zwar eine von sclimmsten Gattung, weil sie viele Familien in ihren bat⸗Interessen verletzt haben wuͤrde. Die Frage ist nicht, se Emigranten Recht daran gethan, auszuwandern, oder ob Vendéer Recht thaten, sich gegen die Republik zu empoͤren, ob die Restauration wohl gethan, die den Bourbonen vor erwiesenen Dienste unter die dem Staate geleisteten Dienste echnen; sondern es handelt sich darum, ob bei jeder neuen vlution in einem Lande, welches deren so viele seit vierzig ten erfahren hat, die unter der vorhergegangenen Regierung orbenen Rechte in Frage gestellt werden sollen. Betraͤte man al die Bahn, welche gestern vorgeschlagen worden, so wuͤrde nicht nur einige unerhebliche Pensionen, sondern auch alle der Restauration eingegangene Verpflichtungen annulliren die Milliarde der Emigranten⸗Entschädigung, so wie die dert Millionen fuͤr den Spanischen Krieg, streichen muͤssen. un einmal eine Reaction stattfinden soll, so ware eine he, welche dem Staate schatze Erleichterung gewaͤhrte, besser, eine, welche nur einige hundert Familien ungluͤcklich wuͤrde. Der Restauration wird Jeder die Gerech⸗ 1a widerfahren lassen, daß sie die von der Kaiserlichen Re⸗ ung eingegangenen Verpflichtungen gewissenhaft erfuͤllte; sie wohlerworbene Rechte, ohne sich um den Ursprung dersel⸗ — witkümmern, und ließ sich hierin von keinem Reactions⸗ 8 6. Allerdings beguͤnstigte die Restauration die Emi⸗ v. end die Vendéer zu sehr; das war aber ganz natuͤrlich; mnömeinsetzung einer neuen Regierung stroͤmen ihr oͤie Freunde eise zu; alle Welt will seine Dienste geltend machen
8
der Herzogin von Berry verbreitet.
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nd es liegt im Interesse jeder neuen Regierung, freigebig zu seyn. Dies ist ein Uebelstand, dem am besten dadurch abge⸗ holfen wird, daß man mit der Regierung so selten als moͤg⸗ lich wechselt. Aber ein noch groͤßeres Uebel wuͤrde es seyn, wenn man jede politische Umwaͤlzung auch zu einer haͤuslichen machen und in jeder Familie die Fackel des Parteigeistes anzuͤnden wollte. Unter diesem Gesichtspunkte ist die Frage uͤber die Pensionen von hoher Wichtigkeit. Dem Staate, den Steuerpflichtigen und der Juli-Regierung liegt wenig daran, ob die Na⸗ men einiger Emigranten von der Pensions⸗Liste gestrichen werden, sondern die Frage ist, ob die Juli⸗Revolution die er⸗ worbenen Rechte ehren oder nicht ehren, und ob sie eine Reac⸗ tion beginnen oder vermeiden will. Die Opposition, welche die Revolution von 1830 auf den politischen Zustand von Europa reagiren lassen wollte, beabsichtigte im Innern ebenfalls eine Reaction gegen die unter der Restauration entstandenen Rechte und Interessen. Die Opposition ist konsequent; man muß zwi⸗ schen einer durchaus revolutionnairen Regierung mit ihrer gan⸗ zen Tyrannei, und zwischen einer durchweg gesetzlichen und ge⸗ maͤßigten Regierung waͤhlen; eine Mitte ist nicht moͤglich. Eine Wahl zwischen beiden ist, Gott sey Dank, durch die Charte von 1830 getroffen worden; durch sie war die Frage entschieden. Die Opposition fuͤhlte dies und bemuͤhte sich, den betreffenden Arti⸗ kel der Charte zu beseitigen. Herr Odilon⸗Barrot that dies mit seiner gewohnten Geschicklichkeit, indem er den Artikel 60 aus der neuen Charte in die alte zuruͤckwies, als wenn die Charte
von 1830 den aus der alten Charte entlehnten Artikeln nicht
neue Kraft verliehen haͤtte; Herr Mauguin und Herr Salverte gingen noch weiter; ihnen zufolge waͤre der die Pensionen be⸗ treffende Artikel aus Versehen unbemerkt durchgegangen und gar nicht uͤberlegt worden.
Charte selbst abzielen. Geistes geleitet, die er stets auf der Rednerbuͤhne entwickelt. Die
Kammer verwarf das Bousquet'sche Amendement allerdings nur
mit schwacher Majoritaͤt, denn die Opposition hatte alle ihre Kraͤfte auf diesem Punkte konzentrirt und viele der uͤbrigen De⸗
putirten betrachteten die Frage so, wie wenn es sich um Beguͤn⸗ stigungen, nicht aber um die Achtung vor wohlerworbenen Rech⸗ Dennoch trug die gute Sache diesmal noch den Sieg uͤber den Reactionsgeist davon.“ — Die Oppositions⸗ blaͤtter hingegen sind aͤußerst aufgebracht gegen das Ministerium 1 auf 1,527,560 Fr. belaufen; im Februar v. J. betrug dieselbe
ten handle.
und die Kammer. Der National sagt z. B. unter Anderem: „Das Ministerium hat keinen Anstand genommen, sich fuͤr die Chouans und die Emigranten zu erklaͤren, es wußte aber nicht recht, wem es die Vertheidigung derselben uͤbertragen sollte. Der Praͤstdent des Minister⸗Raths war durch seine Schwaͤchlichkeit genoͤthigt, passiver Zuschauer zu bleiben; wenn er aber auch im Stande gewesen waͤre, sG auf der Tribune an das Denkmal von Quiberon erinnert haben. Herrn Guizot haͤtte man fragen koͤnnen: „„Was machten Sie in Gent?““ Zu Herrn von Broglie haͤtte man sagen koͤnnen: „„Das Herz hat Dir uͤber die Entthronung Karls X. geblutet““ und zu Herrn von Argout: „„Du warst der Unterhaͤndler Karls X. am 30. Juli 1830 % und Allen haͤtte man zurufen koͤnnen: „„Ihr seyd Doctrinairs und aus Neigung wie durch Erinnerungen an die Restauration geknuͤpft.““ Es blieben also nur die Herren Barthe und Thiers uͤbrig; der Erstere war un⸗ brauchbar und die Minister schickten daher Herrn Thiers auf die
Rednerbuͤhne, um die Beibehaltung der skandaloͤsen, den Feinden
des Staats ertheilten Pensionen zu verlangen.“
Die Budget⸗Kommission hat sich seit mehr denn acht Tagen nicht versammelt. Der Bericht uͤber das Einnahme⸗Budget wird im Laufe dieser Woche von Herrn Gouin abgestattet werden. Die Kammer hat noch über das Budget der Marine, des Herrn Gillon uͤber das des oͤffentlichen Unterrichts und des Herrn Camille Périer uͤber das des Krieges zu vernehmen.
An der gestrigen Boͤrse war das Gersicht von dem Tode Die neueste hier eingegan— gene Nummer des Memorial bordelais vom 3ten d. M. enthalt indessen zur Widerlegung dieser Geruͤchte solgende, ihm von dem Adjutanten des General Bugeaud mitgetheilten Anga⸗ ben: „Die drei Aerzte, die sich von Bordeaux nach Blaye bega⸗ ben, waren nicht offiziell von dem Gouverneur dahin gerufen, sondern dazu von dem Doktor Gintrac aufgefordert worden, der zu seiner eigenen Beruhigung den Beistand einiger seiner Kol⸗ legen wuͤnschte. Die Herzogin von Verry ist zwar nicht bedenk⸗ lich krank, aber auch eben so wenig volkkommen gesund,
da ihre Brust, die von jeher sehr empfindlich und reizbar
war, noch immer von den Beschwerden leidet, welche die
Prinzessin in der Vendée ertragen hat, und von denen ein hart⸗
naͤckiger Husten zuruͤckgeblieben ist. Ohnehin weiß man, daß der amtlich nicht bekannt gemachte Bericht der Doktoren Orftla, Auvity, Gintrac und Barthez dahin lautete, die Herzogin sen zu einer organischen Lungen⸗Krankheit sehr praͤdisponirt und alle ihre Vorfahren seyen an der Lungensucht gestorben. Gestern fruͤh sind die vier Aerzte wieder nach Bordeaur zuruͤckgekehrt. Das von mehreren Blaͤttern verbreitete Geruͤcht, daß eine junge schwangere Frau in die Citadelle gebracht worden, ist vollkom⸗ men ungegruͤndet; im Gegentheil hat der General Bugeaud selt der von der Herzogin abgegebenen Erklarung alle jungen Frauen⸗ zimmer aus der Citadelle entfernen lassen, so daß nur noch Kin⸗ der und einige hochbejahrte Frauen in derselben zuruͤckgeblieben sind. Die Herzogin schenkt dem General Bugeaud ihr ganzes Vertrauen, und ist in den Stunden, wo sie nicht leidet, ruhig und selbst heiter.“ — Die Gazette de France und mehrere andere royalistische Blaͤtter bemerken: „Es ist ein schriftliches Gutachten von Aerzten daruͤber vorhanden, daß das Gefängniß und die Luft von Blaye fuͤr die Herzogin von Berry gefaͤhrlich werden kann. Die Verantwortlichkeit der Regierung ist ungeheuer; die Thore von Blape muͤssen sich oͤffnen, wenn dieses Gefaͤngniß kein Grab werden soll.“ Gestern Abend um 10 Uhr hatte der Mi⸗
Die Kammer erhob sich mit Recht gegen Behauptungen, die auf nichts Geringeres, als den Ruin der Die Debatte wurde von Herrn Thiers mit der bewundernswerthen Beredtsamkeit und Lebhaftigkeit des
u sprechen, so wuͤrde sein Erscheinen
die Berichte des Herrn Karl Dupin
nister des Innern eine Unterredung mit dem Herzog v. Broglie, in deren Folge ein Courser nach Blaye abgefertigt wurde.
Das Fraͤulein v. Kersabiec, die bekannte Gesellschafterin der Herzogin in der Vendée, und die Demoiselles Duguigny aus Nantes, in deren Hause die Prinzessin verhaftet wurde, sind hier angekommen. 8
„Aus Prag schreibt man“, sagt die QAuotidienne, „daß zu den Unterrichtsstunden, welche Herr v. Barante, ehemaliger Zoͤgling der polytechnischen Schule, dem Herzoge v. Bordeauy ertheilt, Jedermann der Zutritt gestattet ist. Personen, die dem⸗ selben beigewohnt haben und unlaͤngst hier angekommen sind, er⸗ zaͤhlen, daß die Erziehung des Herzogs sehr gut geleiter werde und die erfreulichsten Resultate liefere.“
Herr Périer der Sohn ist zum Legations⸗Seeretair in Bruͤssel ernannt worden.
Der Baron Rothschild hatte vorgestern mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten und dem Marschall Soult wieder eine Konferenz in Bezug auf die Griechische Anleihe.
Die Akademie der Wissenschaften waͤhlte in ihrer gestrigen Sitzung Herrn Robert Brown in London zu ihrem auswaͤrti⸗ gen Mitgliede.
Vor dem hiesigen Assisenhofe erschienen gestern der Redae⸗ teur des Brid'oison, Herr Chollet, und der Buchhaͤndler Hivert
unter der Anklage, der Erstere als Verfasser, der Zweite als
Herausgeber der Broschuͤre „Madame, Nantes, Blaye, Paris“ zu Haß und Verachtung gegen die Regierung aufgereizt und die Rechte, welche der Koͤnig dem Willen der Nation verdankt, angegriffen zu haben. Beide wurden von den Geschwornen fuͤr schuldig erkannt und demgemaͤß Jeder zu eeans,. Haft und einer Geldstrafe von 1000 Fr. verurtheilt. In derselben Sitzung kondemnirten die Assisen den Redacteur des National, Herrn Paulin, der kurz zuvor erst zu halbjaͤhriger Haft und einer Geldbuße von 1000 Fr. verurtheilt worden war, wegen eines zweiten Artikels, worin die Geschwornen die Vergehen der Aufreizung zu Haß und Verachtung der Regierung, so wie des Angriffs 1 die Rechte des Koͤnigs erkannten, in contumaciam abermals zu gleicher Geld⸗ und Gefängnißstrafe.
Vor dem Assisenhofe von Montbrison wurde em 2ten, 3ten und 4ten d. M. das Zeugen⸗Verhoͤr in dem Prozesse gegen die Passagiere des „Carlo Alberto“ und gegen die Theilnehmer an dem Marseiller Aufstande sortgesetzt. Keiner der Feugen erkannte die Angeklagten wieder.
Die Zoll⸗Einnahme in Havre hat sich im vorigen Monat
74,760 Fr. mehr.
Aus Toulon schreibt man vom 27sten v. M.: „Die Last⸗ Korvetten „Oise“, „Var“”“ und „Garonne“ laden gegenwaͤrtig im hiesigen Hafen eine Menge Kanonenkugeln, Pulverkasten und anderes Artillerie⸗Geraäͤth ein, welches fuͤr Bona bestimmt ist. Man glaubt, daß die so oft angekuͤndigte Expedition nach Konstantine in diesem Jahre bestimmt stattfinden werde.“ 8
Großbritanien und Irland.
London, 5. Maͤrz. Vorgestern fand in der Wohnung des Grafen Grey ein Kabinets⸗Rath statt. Der Preußische und der Belgische Gesandte und der Oesterreichische außerordentliche Gesandte hatten an demselben Tage eine Konferenz mit dem Fuͤrsten Talleyrand und der Oesterreichische Geschaͤftstraͤger mit Lord Palmerston.
Der Staats⸗Secretair fuͤr Irland, Herr Stanley, hatte vorgestern eine Audienz bei Sr. Maäjestaͤt, die uͤber zwei Stun⸗ den dauerte.
Im Globe liest man: „Die Tory⸗Blaͤtter wiederholen die Unwahrheit, daß Lord Althorp in der vorigen Woche dem Koͤnige seine Entlassung eingereicht habe. Lord Althorp that nichts der Art, noch ist irgend eine Aussicht vorhanden, daß er es thun wird. So lange das Unterhaus in ihn und seine Kol⸗ legen Vertrauen setzt, werden sie nicht von ihren Posten wei⸗ chen und das Land nicht der Gefahr der Anarchie aussetzen. Bemerkenswerth ist es, daß gestern Abend mehrere Irländische Mitglieder mit großem Eifer und Talent zu Gunsten der mini⸗ sterlellen Maßregel sprachen. Wir machen auf eine Petition des Magistrats, der Geistlichkeit, des niederen Adels, der Banquiers, Kaufleute und Kraͤmer von Birmingham aufmerksam, die dem Unterhause uͤberreicht wurde und sich auf den Schutz bezieht, den man den friedlichen Einwohnern Irlands gewaͤhren soll! Sie ist ein treffliches Gegenstuͤck zu der neulich in derselben Stadt zusammengebrauten Bittschrift.”“
Am vergangenen Freitage hatte die Batonin van Zuylen van Nyevelt eine Audienz bei Ihrer Majestat, worin sie sich der Koͤnigin vor ihrer Abreise nach den Niederlanden empfahl.
Nach Mittheilung der Antwort der Niederlaͤndischen Re⸗ gierung auf die Note Englands und Frankreichs vom 14ten v. M. bemerkt der Globe: „Wir geben diese Antwort mehr des⸗
halb, weil wir es als eine Pflicht betrachten, keinesweges aber
in der Ueberzeugung, daß sie irgend ein neues Licht auf die Streitigkeiten wuͤrfe. Man setzt sanguinische Hoffnungen auf die Mission des Herrn Dedel, indem man glaubt, sie werde zu einer baldigen Verstaͤndigung mit Großbritanien und Frankreich fuͤhren, und dann werde auch die Genehmigung der anderen drei Maͤchte folgen.“
Der Graf Bentinck, Kammerherr des Koͤnigs der Nieder⸗ lande, kam gestern mit dem Rotterdamer Dampfboot hier an. Er ist Ueberbringer von Depeschen fuͤr den Baron van Zuylen. „Es scheint“, sagt der Globe, „daß die Abreise des Ritters Dedel noch um einige Tage aufgeschoben worden ist.“
Der Sprecher des Unterhauses gab vorigen Sonnabend sein drittes parlamentarisches Diner, zu welchem unter Anderen auch die Herren H. und E. Bulwer, H. und J. Grattan, T. Att⸗ wood, Grote, Ruthven, O'Dwyer, Maurice und Daniel O'Con⸗ nell eingeladen waren. Letzterer lehnte jedoch die Einladung ab, weil er an demselben Tage einer polltischen Versammlung in der Kron⸗ und Anker⸗Tavern beiwohnte. An diesem Tage gab auch Lord Althorp mehreren Mitgliedern des Unterhauses ein Diner.