ieselbe einen militairischen Despotismus erst in Irland und dann n England einfuͤhren wolle. Er argumentirte nun fuͤr diesen etztern Fall, und suchte darzuthun, wie es der Neigung sowohl wie dem Rechte der Englischen Nation gemaͤß seyn wuͤrde, sich
solchen tyrannischen Maßregeln gewaltsam zu widersetzen, und uͤberließ es den Ministern, seine Gruͤnde und Betrachtungen uͤber die Rechtmaͤßiakeit des thaͤtigen Widerstandes auf Irland anzuwen⸗ den. Er schloß seine Rede mit folgenden Worten: „Ich beschuldige die gegenwaͤrtigen Minister nicht, daß sie von Natur Tyrannen sind; sie sind es nur halb von Natur, und halb aus Nothwen⸗ digkeit. („Frage!“) Wer ruft da: „Frage!“ Ich will daraus eine sehr lange Frage fuͤr ihn herleiten, wenn ihm daran gele⸗ gen seyn sollte. Die Regierung scheint sich alle Muͤhe zu geben, den Unwillen der Nation zu erregen, indem sie Maßregeln er⸗ greift, deren Ungerechtigkeit einleuchten muß. Ich fordere das Volk auf, sich alle Muͤhe zu geben, das Durchgehen dieser Maßregel zu verhindern. Ich fordere das Englische Volk auf, mit dem Irlaͤndischen gemeinschaftliche Sache zu machen, um sich der Bill zu widersetzen. Ich beschwoͤre das Englische Volk, fuͤr seine eigene Sicherheit auf Maßregeln zu den⸗ ken, um eine Bill scheitern zu machen, welche ihren Ir⸗ laͤndischen Mitbuͤrgern Ketten anlegen soll.“ — Herr Attwood zeigte an, daß er darauf antragen werde, alle ferne⸗ ren Verhandlungen uͤber die Bill zur Unterdruͤckung der Unru⸗ hen in Irland so lange auszusetzen, bis die Maßregeln wegen der Kirchen⸗Reform in Irland, und andere auf die Verbesse⸗ rung des Zustandes in jenem Lande abzielende Maßregeln in Gesetze verwandelt worden waͤren. — Der Tag, sagte er, wuͤrde niemals erscheinen, wo die vorliegende Bill in ihrer jetzigen Ab⸗ fassung in ein Gesetz verwandelt werden wuͤrde. Die Minister haͤtten erklaͤrt, daß sie abdanken wuͤrden, wenn die Bill verwor⸗ fen werden sollte. Er wuͤrde es sehr bedauern, wenn dies die Folgen der Verwersung seyn sollten; aber trotz jener Drohung koͤnne er einer Maßregel nicht seine Zustimmung geben, die das Irlaͤndische Volk einer Militair⸗Herrschaft un⸗ terwerfen solle. Beabsichtigten etwa die Minister erst das Land durch ihre Maßregeln in einen Zustand des Wider⸗ standes zu versetzen, und dann su Gunsten ihrer Vorgaͤnger ab⸗ zudanken? Ex wuͤrde zur gehoͤrigen Zeit im Ausschusse auch noch auf ein Amendement des Inhalts antragen, daß alle der Regierung durch die Bill verliehene Gewalt sich auf die Graf⸗ schaft Leinster beschraͤnken solle. Der sehr ehrenwerthe Secre⸗ tair habe gesagt, daß alle Unruhen, mit sehr wenigen Ausnah⸗ men, sich auf die Grafschaft Leinster beschraͤnkten; als Freund der Integritaͤt des Koͤnigreiches und als Feind der Aufloͤsung der Union, halte er es daher fuͤr hoͤchst wuͤnschenswerth, das Irlaͤndische Volk dadurch nicht zur Verzweiflung zu treiben, daß man wegen der Unruhen in einer einzigen Grafschaft eine so despotische Maßregel auf das ganze Land in An⸗ wendung bringe. — Das Haus bildete hierauf einen Aus⸗ schuß, und begann die Berathung uͤber die 4te Klausel, zu der Herr Lambert mehrere Amendements in Antrag brachte. Das erste bestand darin, daß die Bill nicht dazu benutzt werden sollte, die Zahlung der Zehnten in Irland gewalisam einzutreiben. Lord Althorp bemerkte, daß dieses Amendement unnuͤtz sey, weil die Regierung eine Maßregel vorlegen werde, welche, waͤhrend sie die Rechte der Geistlichkeit sichere, doch die Irlaͤndische Re⸗ gierung der Nothwendigkeit uͤberheben werde, Gewalt in Be⸗ zug auf die Zehnten anzuwenden. Herr O'Connell druͤckte den Wunsch aus, daß dann auch die Regierung schon jetzt die Einmi⸗ schung der Polizet in Zehnten⸗Angelegenheiten untersagen moͤchte, in⸗ dem daraus am haͤufigsten Anlaß zu Gewaltthaͤtigkeiten und Unruhen genommen wuͤrde. — Lord Althorp erwiederte, daß dies unmoͤglich sey, da man noch nicht wissen koͤnne, ob das Haus die von der Regierung beabsichtigte Maßregel annehmen wuͤrde, oder nicht. Nachdem das Amendement noch zu vielem Hin, und Herreden Anlaß gegeben und der Praͤsident des Ausschusses daran erin⸗ nert hatte, daß nun bis jetzt noch nicht ein Schritt zur Foͤrde⸗ rung der Bill gethan worden sey, nahm Herr Lambert das⸗ selbe zuruͤck, schlug aber dagegen ein anderes vor: daß der Lerd, ieutenant gesetzlich nicht das Recht haben solle, die Bill auf irgend eine Grafschaft oder einen Distrikt bloß des⸗ halb anzuwenden, weil in demselben die Zehnten nicht be⸗ zahlt wuͤrden, und daß auch die Bill uͤberhaupt nicht zur Erhebung der Zehnten oder zur gewaltsamen Eintreibung derselben angewendet werden solle. — Lord Althorp sagte, daß er sich dem ersten Theile des Amendements nicht wi⸗
dersetzen wolle; die zweite Haͤlfte desselben aber, die so ziemlich
das fruͤhere Amendement wiederhole, koͤnne er nicht gutheißen, da sonst unter dem Vorwande, sich der Zahlung der Zehnten zu widersetzen, jede Art von Gewaltthaͤtigkeit veruͤbt werden koͤnne. — Herr Shaw bekaͤmpfte ebenfalls das Amendement, indem sonst, wie er sagte, Jedermann in Irland glauben wuͤrde, daß er ein foͤrmliches Recht habe, die Zahlung der Zehnten zu ver⸗ weigern. Herr Lambert verstand sich auf die Andeutung des Lord Althorp dazu, den letzten Theil des Amendements fortzu⸗ lassen. Herr Shaw widersetzte sich demselben auch noch in die⸗ ser Form, und als es zur Abstimmung kam fanden sich: pzuüuͤr das Amendement... 81 Stimmen Gegen dasselbe
Majoritut . 203 Stimmen. Herr O'Connell verhinderte die Abstimmung uͤber die Klausel selbst noch durch ein Amendement: daß der Lord⸗Lieutenant 14 Tage nach der Proklamirung eines Distriktes dem Parlament einen detaillirten Bericht uͤber die Gruͤnde seines Verfahrens abstatten, im Fall das Parlament nicht versammelt waͤre, diesen Bericht in der Dubliner Zeitung abdrucken lassen solle. — Lord Althorp bemerkte, daß das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied seinen Zweck, einem Mißbrauch der Gewalt vorgebeugt zu sehen, eben so qut dadurch erreichen wuͤrde, wenn er bei jedem einzel⸗ nen Fall auf Vorlegung der Papitere antrage. Daß dadurch sein Zweck eben so gut erreicht wuͤrde, wollte Herr O' Connell nicht einraͤumen, und ließ es zur Abstimmung kommen. Es er⸗ gaben sich: Fuͤr das Amendement 77 Stimmen. Gegen dasselle.. 235 2
1 Majoritaͤt 158 Stimmen. Hiernaͤchst wurde die vierte und dann ohne weitere Debatte auch die fuͤnfte Klausel angenommen. Die sechste ließ dagegen Herr H'Connell nicht ohne Amendement voruͤber. Er wollte naͤmlich, daß die Versetzung eines Distriktes in den Unruhe⸗ Zustand in jeder protestantischen und katholischen Kirche ausge⸗ haͤngt werden solle. Dieser Antrag wurde von Herrn Varron dahin modifizirt, daß die Erklaͤrung in jeder Baronie bekannt gemacht werden solle, und in dieser Form angenommen. Das naͤchste Amendement des Herrn O'Connell lautete dahin, daß nicht jeder kommandirende Offizier in Irland das Recht haben sollte, Haussuchungen anzustellen und Verhaftungen vorzuneh⸗ men. Die Abstimmung hieruͤber ergab folgendes Resultat:
Fuͤr das Amendement .. 40 Stimmen Segen dasselbe 205
usmmn,munng a IHA Majoritaͤt 165 Stimmen. Nach dieser Abstimmung trug Herr O' Connell auf Vertagung an. Herr Devett erhob sich mit großer Heftigkeit gegen die fortwaͤhrenden Hindernisse, welche das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied den Verhandlungen in den Weg zu legen suche, und da auch Lord Althorp erklaͤrte, daß er sich dem Antrage auf Vertagung widersetzen muͤsse, so fuͤgte sich Herr O'Connell und ließ die Verhandlungen fortgehen. Die 7te und 8te Klau⸗ sel wurden hierauf noch angenommen, und um 3 Uhr Morgens vertagte sich das Haus.
— Oberhaus. Sitzung vom 19. Maͤrz. Der Herzog von Cumberland uͤberreichte eine Bittschrift von den Ein⸗ wohnern von Hastings gegen die Bier⸗Bill. — Der Marquis von Westminster uͤberreichte, seiner fruͤheren Anzeige gemaͤß, eine Bittschrift zur Abschaffung der buͤrgerlichen Unfaͤhigkeiten, welche auf den Juden lasteten. Der Redner unterstuͤtzte die Bitt⸗ schrift und legte die Hoffnung an den Tag, daß alle auf Verschiedenheit des religioͤsen Glaubens beruhende Ausschließungen bald nicht mehr vorhanden seyn wuͤrden. Bis zu der Zeit, wo eine dahin zie⸗ lende Maßregel eingebracht werden wuͤrde, wolle er sich der ausfuͤhrlichen Eroͤrterung der Frage enthalten. In Bezug auf die vorliegende Bittschrift aber muͤsse er dem Hause bemerklich machen, daß sie von 15,000 Einwohnern Londons, unter denen sich viele Geistliche befaͤnden, unterzeichnet waͤre. Die Bitt⸗ schrift sey ferner nicht kolportirt worden, noch habe man sich be⸗ muͤht, auf ungehoͤrige Weise Unterschriften fuͤr dieselbe zu er⸗ langen; sondern jeder einzelnen Person sey vor der Unterzeich⸗ nung ausdruͤcklich bemerkt worden, daß die Bittschrift den Zweck habe, den Juden den Genuß aller buͤrgerlichen Rechte zu verschaffen. Er leugne, daß die Emancipation der Juden mit Gefahr fuͤr den Staat verbunden sey. In Daͤnemark und in Amerika waͤren die Ju⸗ den emancipirt, und ihm sey nicht bekannt, daß daraus ein Nach⸗ theil oder eine Gefahr fuͤr jene Staaten hervorgegangen sey. Waͤre etwa in Frankreich oder in Holland etwas der Art bemerkt worden? Eben so wenig. Er hoffe daher, daß das aufgeklaͤrte England nicht zoͤgern werde, anderen Laͤndern auf diesem Wege der Civilisation zu folgen. Der Redner verlas zum Schluß einige Auszuͤge aus einem kuͤrzlich im Druck erschiene⸗ nen Schreiben uͤber die Emaneipation der Juden, als dessen Verfasser er einen Professor der Hebraͤischen Spra⸗ che bei der Londoner Universität nannte. — Der Bischof von London erklaͤrte, daß er sich fuͤr jetzt ebenfalls nicht auf eine Eroͤrterung der Frage einlassen wolle. Obgleich durch die Test⸗ und Corporations⸗Akte die Gesetzgebung nicht mehr eine ausschließlich bischoͤfliche, und durch die katholische Bill eine nicht mehr rein protestantische Gesetzgebung sey, so duͤrfe man doch nicht vergessen, daß die Gesetzgebung bis jetzt noch nicht aufgehoͤrt habe, wenigstens dem aͤußern Anschein nach, eine christ⸗ liche zu seyn. (Hoͤrt!) Lord Suffield uͤberreichte eine aͤhnli⸗ che Bittschrift aus Manchester, welche binnen 3 Tagen von 1000 Personen unterzeichnet worden war.
London, 19. Maͤrz. Der jetzige Graf von Fitzwilliam (Lord Milton) wird, wie es heißt, zum Marquis von Rocking⸗ ham erhoben werden, einer Wuͤrde, die bereits seinem verstor⸗ benen Vater zugedacht war. Dem Hof⸗Journal zufolge, duͤrfte auch Sir Francis Burdett sehr bald zum Pair erhoben werden.
Der Tuͤrkische Botschafter Namik Pascha, begleitet von Herrn Maurojeni, hatte am Sonnabend Nachmittags eine Kon⸗ ferenz mit Lord Palmerston im auswaͤrtigen Amt. Abends trat der Pascha mit seinem Secretair und einem Adjutanten die Ruͤck⸗ reise nach dem Kontinent an. Herr Maurojeni, der fruͤher als der Pascha hier ankam, wird auch einstweilen noch hier bleiben.
„Seit einigen Tagen“, heißt es im Courier, „wird viel uͤber bevorstehende Veraͤnderungen im Kabinet gesprochen. Ver⸗ aͤnderungen sind, unserer Meinung nach, fuͤr jetzt nicht wahr⸗ scheinlich, wohl aber Modificationen, die in Berathung sind und die demnaͤchst einige ungleichartige Bestandtheile unseres Kabinettes beseitigen duͤrften. Es waͤre vorgreifend, uͤber die Natur dieser Modificationen jetzt schon etwas aussprechen zu wollen: nur die Bemerkung sey uns gestattet, daß wir jetzt, wie es auch alle Freunde der gegenwaͤrtigen Verwaltung, so wie im Allgemeinen die Maͤnner von Vermoͤgen und Einfluß in beiden Parlaments⸗Haͤusern zugeben, vorzugsweise einer starken Regie⸗ rung beduͤrfen. Die der Legislatur vorliegenden großen Fragen dringen auf Entscheidung und koͤnnen nicht laͤnger hingehalten werden; es ist jetzt keine Zeit, die der Regierung gestattet, sich mit temporairen Auskunftsmitteln und mit zoͤgernden Verschie⸗ bungen auf den naͤchsten Tag zu begnuͤgen. Es ist nothwendig, daß die Mitglieder der Verwaltung der Bewegungs⸗Partei des Unterhauses dreist und stark entgegentreten; aber es ist nicht min⸗ der nothwendig, daß die Regierung im Angesichte des Landes Vertrauen zu sich selbst, Einmuͤthigkeit in ihren Entschluͤssen und Festigkeit in ihren Handlungen zeige.“
Bei dem heutigen Schluß der Stimmen⸗Sammlung in der Parlaments⸗Wahl fuͤr Marylebone war die Majoritaͤt auf Sei⸗ ten des reformistischen Kandidaten, Herrn Whalley; ihm zu⸗ naͤchst stand Herr Hope.
In einer oͤffentlichen Versammlung der Irlaͤndischen Frei⸗ willigen wurde vor kurzem vorgeschlagen, fuͤr den Fall, daß ihr Verein in Folge der jetzt dem Parlamente vorliegenden Bill auf⸗ geloͤst wuͤrde, die ganze Gewalt dieses Vereins auf Herrn O'Con⸗ nell zu uͤbertragen.
Die grbeitenden Klassen von London hielten gestern auf ei⸗ nem oͤffentlichen Platz eine Versammlung, um uͤber die Zweck⸗ maͤßigkeit von Petitionen gegen die Irlaͤndische Aufruhr⸗Bill zu berathschlagen. Die Mitglieder verschiedener in den Vor⸗ städten bestehender Vereine kamen in großen Massen herbei, mit Musik⸗Corps an der Spitze, und Fahnen, meistens dreifarbige, mit mancherlei Inschriften tragend. Diese Banner wurden auf den Wagen aufgepflanzt, von welchen aus die Redner die Menge haranguirten. Schreiben von Herrn O'Connell, Herrn Cobbett und anderen Parlaments⸗Mitgliedern wurden verlesen; diese ant⸗ worteten darin auf die an sie ergangene Einladung, der Ver⸗ sammlung beizuwohnen, und bedauerten, daß sie derselben nicht Folge leisten koͤnnten. Es wurden sodann einstimmig Beschluͤsse gegen die Irlaͤndische Bill angenommen. Gegen den Schluß entstand große Verwirrung unter der Volksmenge, weil es zwi⸗ schen der Polizei und einem Trupp Arbeiter, die sich der Ver⸗ haftung eines ihrer Kameraden, der eine andere Person beschimpft ⸗ widersetzen wollten, zu einem Streit gekommen war. Die
ersammlung ging jedoch endlich ruhig auseinander.
Gestern fand eine Versammlung des Central⸗Comité's und
der Abgeordneten von Seiten der Londoner Kirchspiele im Bri⸗
tischen Kaffeehause statt, um daruͤber zu berathschlagen, auf wel⸗ che Weise man den Kanzler der Schatzkammer am besten von der Nothwendigkeit uͤberzeugen koͤnne, die Haus⸗ und Fenster⸗
Steuern abzuschaffen. Das Comité machte heute dem Althorp seine Auüfwartung und wurde von den Parlamentt gliedern Dr. Lushington, Willian Brougham, Sir William H. und Major Beauchlerk begleitet und in seiner Petition un stuͤtzt; es nahmen im Ganzen an 100 Personen an der Ka renz Theil, deren Resultat war, daß vor der vollstaͤndigen digung des Finanz⸗Etats nichts in dieser Sache bestimmt den koͤnne. Die Deputation willigte endlich auch ein, daß Antrag des Sir John Key auf Abschaffung der Haus, Fenster⸗Steuer so lange verschoben werden solle, bis Lord horp das Budget vorgelegt haben wuͤrde.
Es ist wieder ein Hollaͤndisches Fahrzeug von einem „ schen Kutter aufgebracht und in den Hafen von Portsmouß fuͤhrt worden. Das Schiff war ein Indienfahrer, der „„ von Oranien“ genannt, und auf dem Wege von Batavia Rotterdam begriffen.
Der Morning Herald meldet: „Die zunehmende sorgniß hinsichtlich der Englisch⸗Franzoͤsischen Streitigkeiten Holland ist durch eine Menge aufeinander folgender Ge⸗ noch vermehrt worden; unter Anderm heißt es, daß unsene gierung die Absicht habe, gegen alle neutrale Schiffe, welche auf Hollaͤndische Fahrzeuge gelegte Embargo zu umgehen se sollten, Repressalien zu gebrauchen. Wenn diese Maßregeln lich beabsichtigt wird, so wuͤrden die schon hinlaͤnglich mit Sch rigkeiten uͤberhaͤuften Unterhandlungen noch verwickelter mwe waͤhrend zu gleicher Zeit unser Land in eine Reihe polite Kollisionen gestuͤrzt werden koͤnnte, die unsern Handel, do reits so sehr gelitten hat, noch mehr beeintraͤchtigen wuͤrden,
Im Boͤrsen⸗Bericht des Couriers heißt es: „Das Ga von der angeblich am 6ten d. M. stattgehabten Capitulatiog Stadt Porto, welches seit einigen Tagen in der City zirka kann nun als durchaus ungegruͤndet angesehen werden, da Morgen das Dampfboot „Aldan“ von Malta hier angekon ist, welches in Vigo anlegte und am 12ten d. M. von di segelte, ohne daß man damals iegend eine Nachricht der A. Porto dort gehabt haͤtte. Es bringt den Capitain Croshit der sein Kommando auf der Flotte des Admiral Sartoriug gegeben hat, weil er sich seit geraumer Zeit unwohl befe Die mit dem Packetboot angelangten Briefe sind noch niche gegeben, weil sie vorher eine Quarantaine bestehen muͤssen,
Ueber die Tuͤrkisch⸗Aegyptischen Angelegenheiten mach Courier folgende Bemerkungen: „Was die Abhsichte Aegyptischen Regenten anbetrifft, so glauben wir nicht, d ihm jemals auch nur im entferntesten in den Sinn geimn ist, den Sultan vom Thron zu verdraͤngen. Mehmed P. ein Mann von zu großer Einsicht, um nicht zu wissen, ii religioͤsen Vorurtheile der Tuͤrken die Herrschaft keines ame Oberhaupts, als eines Nachkommen des Propheten, dulden den. Es waͤre von Seiten Mehmed Ali's ein sehr uͤbel h neter Ehrgeiz gewesen, haͤtte er den gegenwäͤrtigen sicheren sitz der fruchtbaren Gegenden Aegyptens fuͤr die schwan Stellung eines Oberhaupts des Osmanischen Reichs auft wollen. Sein Zweck war der Besitz von Syrien. Diesez hat er nun erreicht. Anstatt daß die Tuͤrkei durch Abn⸗ dieses unfruchtbaren Theils ihrer Reiche geschwaͤcht wuͤrde, viel wahrscheinlicher, daß sie durch das Wegfallen eines Th der ihren Schatz seit so langer Zeit aussaugte, an Krast’ nen wird. Sobald der Beherrscher Aegyptens, statt der 2 ein laͤstiger Vasall zu seyn, ihr als maͤchtiger Bundesgeno Seite steht, wird sie sich in einer bei weitem besseren Lag! finden und eher einem Angriff von Außen widerstehen koͤnn
Die Vermuthungen von eingetretenem Zwiespalt im net und von dem Ausscheiden eines oder zweier bedeut Mitglieder aus demselben, in Verbindung mit den Nach
vom Kontinent, hielten den heutigen Geldmarkt in einem
flauen Zustande.
Kuͤrzlich wurden hier die beruͤhmten Faesimiles des Ce lers John Andreson unter den Hammer gebracht. Lieb suchten sich bei seinem Leben Adressen an ihn zu versch um nur den merkwuͤrdigen eigenhaͤndigen lateinischen Brt sehen, den Luther an Karl V. schrieb, und der durch Schicksal aus Madrid nach London gekommen war. 2 wurde von den Buchhaͤndlern Longmann, Rees und Com 29 Pfund. erstanden. Der zweite große Buchhaändler, Murray, erstand einen Brief des Lords Bpron fuͤr 11 G zuruͤck. Denn er war ihm von einem Dilettanten, de fast complette Sammlung der Handschriften und Briefe B. in Murray's Besitz durchgeblaͤttert hatte, heimlich ennmn und vertroͤdelt worden.
Am 16ten d. brach in dem Hause des verstorbenen Eldin zu Edinburg, dessen hinterlassene Gemaͤlde versteigen den, der Fußboden des Zimmers, in dem der Verkauf y ging, in Folge der Baufaͤlligkeit des Gebaͤlks ein, und n. Personen, unter Andern Lord Moncrieff, kamen dabei zus den; ein Banquier, Herr Alexander Smith, blieb auf ders todt, und einige Andere wurden gefaͤhrlich verwundet.
Die zwischen Bristol und Irland fahrenden Dam haben in der letzten Woche bedeutende Quantitaͤten Gol England nach Irland hinuͤbergebracht, um den bei den de Banken eingehenden Forderungen zu begegnen. Dem F. men nach, hat die Bank von England eine Viertel⸗N. Sovereigns hinuͤbergesandt. In Folge dieses neuen Mit dem die Irlaͤndischen Aufwiegler ihre Zuflucht nehmen, sit Geschaͤfte in den suͤdlichen Grafschaften von Irland gaͤnzle Stocken gerathen.
Der Schooner „Osprey“, der vor einiger Zeit vonz gow nach Westport absegelte, hat bei der Tory⸗Insel Schs gelitten. Die Mannschaft desselben bestand aus 6 Pe wovon 3 ums Leben kamen. Der Capitain Robinson un Matrosen retteten sich, nach der Aussage des Ersteren, der gen Donnerstag in Londonderry ankam, auf eine wun Weise von dem Wrack auf einen Felsen, wo sie 36 GC— lang ohne Nahrung und Kleider ausharren mußten. Klippe war etwa 60 Fuß von der Insel Innismaun 70 von deren Bewohnern die Ungluͤcklichen am zweiten blickt und in drei kleinen Boͤten abgeholt wurden. Auf Insel blieben sie 24 Stunden, ohne sich bewegen zu Noch jetzt sind sie nicht ganz wieder genesen. 1
Wie verlautet, soll die Insel⸗Kette von Dominica b tola vom 1. April an nur eine einzige Statthalterschaß und von einem General⸗Statthalter verwaltet werden. desselben wuͤrde zu Antigua seyn, und zu St. Christope Dominica wuͤrden Unter⸗Statihalter, mit einem jaͤhrliche halt von 850 Pfund, residiren und die bisher den Ober⸗ haltern zugekommenen Gebuͤhren beziehen. Dem Ver nach, wuͤrde Sir Evan Mac Gregor zum General⸗Stu dieser Inseln ernannt werden.
Die von der Insel Grenada angelangten Nachrichten legen das Geruͤcht von einem daselbst ausgebrochenen Au
2
es war Alles in der besten RNuhe.
us dem Haag, 20. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung eiten Kammer der Generalstaaten wurde uͤber eine Bitt⸗ Bericht erstattet, worin ein Buͤrger um die zu seiner rathung mit der Schwester seiner verstorbenen Frau noͤ⸗ Dispensation nachsuchte; die Kammer ging zur Tagesord⸗ über, da um dergleichen Dispensationen nur beim Koͤnige sten werden kann. Hierauf begannen die Berathungen en aufs neue veraͤnderten Gesetz⸗Entwurf in Betreff der jalsteuer, uͤber welchen sechzehn Mitglieder das Wort er⸗
Nachdem im Allgemeinen anerkannt worden, daß der ef besser sey, als das jetzt bestehende Personalsteuer⸗Gesetz, chdem der Finanz⸗Minister die einzelnen dagegen gemach⸗ nwendungen bekaͤmpft hatte, ward der Gesetz⸗Entwurf mit gen 11 Stimmen angenommen. Zum Schlusse der ward uͤber die veraͤnderte Abfassung ein tti els des
besetꝛbuches Bericht erstattet. 18
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Schweden und Norwegen.
btockholm, 15. Maͤrz. (Hamb. Korrespondent.) Die jon der Zeitung Dagligt Allehanda pflegte jeden Dien⸗ d Freitag ein Beiblatt herauszugeben, welches aber be⸗ ch (nicht die Zeitung selbst) wegen eines Artikels uͤber das
che Militair⸗Wesen eingezogen und der Redacteur dessel⸗ Staats⸗Rathe fuͤr unwuͤrdig erklaͤrt wurde, irgend eine
sche Schrift herauszugeben. Die Redaction ließ hierauf lugschrift erscheinen, die, außer einer Kritik uͤber das Ver⸗
des Hof⸗Kanzlers in dieser Sache, auch einen andern
: „Die Verschwoͤrung in Iran, aus den nachgelassenen ben eines Persischen Diplomaten“, enthielt. Dieser Arti⸗ r eine Anspielung auf die sogenannte Verschwoͤrung der
eren v. Duͤben und v. Vegesack; der Koͤnig wird in
ben der alte Schah, die Staatzsraͤthe dessen Wesire ge⸗ und besonders ist der Staatsrath Lagerbjelke und dessen ren in dieser Sache mit sehr gehaͤssigen Farben geschil⸗ Der Kronprinz wird hingegen mit vielen Lobspruͤchen ge⸗
ierauf wurde die weitere Herausgabe der Zeitung ot Allehanda vom Hof⸗Kanzler verboten. Die Flugschrift die obenerwaͤhnten Artikel enthielt, ist jedoch bisher unan⸗
t geblieben. der Freiherr v. Vegesack hat sich jetzt beim Koͤnige uͤber
rtheil des Hof⸗Gerichts beschwert und bei Hoͤchstdemselben
sten, Se. Majestaͤt moͤchten ihm aus hoher Gnade die is zur Bekenntniß⸗Ablegung zuerkannte Festungsstrafe er⸗ ie Beschwerde des Freiherrn v. Duͤben ist indessen icht bei dem Koͤnige eingegangen. der Klaͤger in der Rechtssache gegen den wegen Hochver⸗ angeklagten jungen Bauer in Nerike hat jetzt, nach geen⸗ gerichtlichen Untersuchung, auf die Bestrafung des Ange⸗ , und zwar, mit Anfuͤhrung der Gesetze wegen Majestaͤts⸗ chen, auf dessen Enthauptung angetragen. Hof⸗Gerichte zur Pruͤfung vorgelegt worden Deutschland.
assel, 21. Maͤrz. In dem vom Finanz⸗Minister, Herrn
Notz, am 15ten d. M. vor der Staͤnde⸗Versammlung ge⸗ en Vortrag uͤber den Voranschlag des Etats fuͤr das Jahr heißt es unter Anderm in Bezug auf die indirekten nern: „Diese versprechen im laufenden Jahre in Verglei⸗ nit der Einnahme vom Jahre 1832. einen hoͤheren Er⸗ von ungefaͤhr 128,000 Rthlrn. Da diese Erscheinung haupt⸗ h einem verbesserten Zoll⸗Systeme beizumessen ist, so dient gleich zum erfreulichen Beweise, wie richtig der Erfolg der Mitwirkung der vorigen Staͤnde⸗Versammlung im Jahre zu Stande gekommenen Staats⸗Vertraͤge berechnet war, wie sehr diese Einigung neben den befriedigendsten Resul⸗ uͤber zunehmenden Handel und Verkehr zugleich dazu mit⸗ kt hat, auch der Staats⸗Kasse einen bedeutenden zuß zur Deckung ihrer dringendsten Beduͤrfnisse zu affen. Eine diese Verhaͤltnisse auf das Erfreulichste gende Darstellung enthaͤlt die Anlage B. Indessen e es hier nicht am unrechten Orte seyn, wenn ich cch darauf aufmerksam mache, daß, falls es den stets fort⸗ een eifrigen Bemuͤhungen mehrerer Deutschen Regierungen, eerbindung mit Kurhessen, gelingen wird, einen erweiterten Verkehr uͤber die Graͤnzen mehrerer anderer Deutschen ten hinaus noch in diesem Jahre zu erlangen — wozu die ndetsten Aussichten dermalen vorhanden sind — sich in der Zeit ein nicht unbedeutender Ausfall an dieser Einnahme, ders durch Einbuße an Durchgangs⸗Abgaben und Wasser⸗ „ergeben wird. Ein Ausfall, der indessen nach sicheren schnungen in der Zeitfolge durch den zu erwartenden beleb⸗
Verkehr mindestens sich ausgleichen wird, und der auch in seiner ersten Erscheinung nicht beachtet zu werden ver⸗
weil Niemand den segensreichen Einfluß verkennen wird,
ch bei solchergestalt erweiterter Handels⸗Freiheit uͤber Han⸗
Industrie und Gewerbe immer mehr ausbreiten, und so unerschoͤpfliche Quellen eines stets zunehmenden Wohlstan⸗ roͤffnen muß.“
Muͤnchen, 19. Maͤrz. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz st von Preußen speiste gestern Mittag bei Hofe und be⸗ Abends das Theater. Vor dem Gasthause (zum goldenen 5), in welchem der hohe Reisende abgestiegen, ist bei seiner nft eine Compagnie als Ehrenwache aufgestellt worden. Am erstage (den 21sten d.) will Se. Koͤnigl. Hoheit die Reise Berlin fortsetzen.
Stuttgart, 18. Maͤrz. In Suͤd⸗Deutschen Blaͤt⸗ liest man: Vor einigen Tagen fand das Journal des ats nichts natuͤrlicher und constitutionneller, als die Absez⸗ zweier Franzoͤsischer Administrativ⸗Beamten (der Herren de und Dubois), weil sie als Deputirte das System der ster in der Kammer angegriffen hatten. In seiner neue⸗ Nummer liefert dasselbe ministerielle Blatt nicht allein die andlung unserer Kammer der Abgeordneten in der Sitzung
Iten d. M. mit einer Ausfuͤhrlichkeit, welche es sonst den
schen Angelegenheiten nicht zu widmen pflegt, sondern es t auch noch in einem ganz besondern Artikelchen die vorzuͤg⸗ Aufmerksamkeit seiner Leser fuͤr diesen Gegenstand in Anspruüch, n es in dem vorgelegten Entwurf einer Adresse an Se. Maj. Koͤnig von Wuͤrttemberg lediglich „die constitutionnelle Aus⸗ g eines constitutionnellen Rechts“ zu erblicken vermag. Wir ben in Folge der eben angezogenen Worte, die dermalen mehr nach der Deutschen als der Franzoͤsischen constitution⸗ . Schule schmecken, auf einen dies⸗Rheinischen Ursprung Artikelchens geschlossen haben, wenn dasselbe nicht mit aͤcht zösischer Genauigkeit im prophetischen Geiste verkuͤndete, der erwaͤhnte Entwurf von der Kammer einstimmig ange⸗ men worden sey. Bekanntermaßen ward erst in der Siz⸗
Die Sache
“ v L“ G““ “ ung vom 11ten mit einer Majoritaͤt von 22 Stimmen beschlos⸗ en. die Adresse mit den getroffenen Abaͤnderungen anzunehmen, und noch spaͤter verwahrten 11 Abg. sich ausdruͤcklich im Protokoll, daß sie keinen Antheil an der Adresse haͤtten.“ — Ueber denselben Gegen⸗ stand sindet sich folgende Aeußerung im Schwaͤbischen Merkur: „Moͤge diese Motion, welche die vereinigten Deutschen Regie⸗ rungen im innersten Heiligthum der Ehre angreift und dadurch auch schon unwillige Aeußerungen der zunaͤchst betheiligten un⸗ ter diesen Regierungen veranlaßt hat, nicht Unheil aus Unheil erzeugen, moͤge es der Weisheit der Kammer gelingen, dem Brand zu wehren, den sie zu entzuͤnden droht.“ — Auch die Mannheimer Zeitung enthaͤlt in der Beilage Nr. 74 folgende Bemerkungen uͤber die Antraͤge gegen die Bundes⸗Beschluͤsse: „Es ist hoͤchst auffallend, daß die Kommissions⸗Vortraͤge uͤber die Antraͤge gegen die Bundes⸗Beschluͤsse in den zweiten Kam⸗ mern der Staͤnde von Wuͤrttemberg und Großherzogthum Hessen gleichzeitig erstattet werden, waͤhrend die Antraͤge selbst nur nach einem langen Zwischenraum gestellt wurden. Offenbar ha⸗ ben die leitenden Mitglieder der Hessischen zweiten Kammer auf ihre Mitbruͤder in Stuttgart gewartet, um sodann den Kampf gemeinschaftlich zu beginnen. Auch haben die beiderseitigen Kommissions⸗Vortraͤge die gleiche bundeswidrige Tendenz. Ins⸗ besondere zeichnete sich die von der Wuͤrttembergischen Staͤnde⸗ Kommission beantragte Adresse an den Koͤnig durch eine solche unehrerbietige Sprache aus, daß sie einer Provocation der Re⸗ gierung gleich zu achten ist. Wenn die zweite Kammer mit der Drohung auftreten soll, sie lasse weder in ihrem Geschaͤfts⸗ gang eine Stoͤrung eintreten, noch ihrem Beschlusse ein anderes Gepräaͤge auforingen, als das der Leidenschaftlosigkeit, und wenn sie erklaͤren soll, daß jedes Mitglied der Kammer das Recht und die Pflicht habe, sich unumwunden auszusprechen, sobald die Verfassungen, sey es auch, von welcher Seite es wolle, gefaͤhrdet werden, so sehen wir nicht ein, was der Regierung, unter vorausgesetzter Annahme eines solchen Antrags, noch anders uͤbrig bliebe, als in vollem Ge⸗ fuͤhle ihres Rechts und ihrer Wuͤrde von ihren verfassungsmaͤ⸗ ßigen Rechten Gebrauch zu machen, die Staͤnde aufzuloͤsen und es mit einer neuen Kammer zu versuchen. Waͤre die neue Kammer von demselben Geiste der Herrschsucht und der Nicht⸗ achtung der in anerkannter Wirksamkeit bestehenden Verfassung Wuͤrttembergs und des Bundes beseelt, so koͤnnte freilich der Beweis als hergestellt betrachtet werden, daß in der Verfassung Wuͤrttembergs selbst ein inneres Gebrechen enthalten sey, das
und vollkommen gesetzlich begruͤndete Mittel dar. Wir wuͤrden es gleichwohl aufs innigste bedauern, wenn die zweite Kammer Wuͤrttembergs sich durch den uͤbelverstandenen ÜUltra⸗Liberalis⸗ mus einer durch Leidenschaft befangenen Majoritaͤt zu Schritten hinreißen ließe, die in ihren Folgen weiter fuͤhren duͤrften, als die Souveraine Deutschlands wuͤnschen koͤnnen.“
Karlsruhe, 20. März. 18ten d. M. enthaͤlt folgendes provisorische Gesetz:
„Leopold von Gottes Gnaden, u. s. w. Da die bestehenden Gesetze unzureichend sind, um den in einzelnen Landestheilen von Zeit zu Zeit neu erscheinenden, oder sich verbreitenden schwaͤrmeri⸗ schen Sekten, die sich den Staats⸗Gesetzen nicht fuͤgen wollen, mit Nachdruck zu begegnen, und namentlich in neuester Zeit dringende Aufforderungen dazu eingekommen sind, so finden Wir Uns bewo⸗ gen, provisorisch Folgendes zu verordnen: §. 1. Alle Verbindungen von Schwaͤrmern, welche a) Lehren aufstellen, vermoͤge welcher sie in irgend einer Beziehung den Gesetzen des Staats keine Folge schuldig zu seyn behaupten, und b) welche in Folge solcher Lehren die Erfuͤllung staatsbuͤrgerlicher Verbindlichkeiten beharrlich ver⸗ weigern, sind verboten, und werden an den Stiftern und an solchen,
auf 2 Monate bestraft, vorbehaltlich der weiteren Strafe, welche sie
etwa durch dabei konkurrirende andere bestimmte Verbrechen bewirkt
haben moͤgen. §. 2. Diese Strafe wird von den Hof⸗Gerichten er⸗ kannt. Sie hat nur gegen dieienigen Statt, gegen welche vorher die ö“ schon zweimal polizeiliche Stra⸗ fen als Besserungs⸗Versuche anerkannt hat und
senungeachtet von ihrer Verbindung nicht abstehen, Staats⸗Gesetzen noch fernerhin die Anerkennung und Folgeleistung versagen. Die Einleitung der gerichtlichen Untersuchung zum
Zwecke der Aburtheilung durch die Hof⸗Gerichte erfolgt nur auf
§. 3 Bei denjenigen, welche schon vor der Verkuͤndigung dieses provisorischen Gesetzes eine, wenn auch bereits wiederholte, polizeiliche Zurechtweisung
Reguisition der betreffenden Kreis⸗Regierung.
(S. 2.) erhalten haben, muß gleichwohl noch ein einmaliger derarti⸗ ger Besserungz⸗Versuch vorausgehen, ehe die im §. 1 bestimmte
gen, welche, nachdem die im §. 1 festgesetzte Strafe schon einmal gegen sie erkannt war, sich eines Ruͤckfalls in das naͤmliche Verge⸗ hen schuldig machen, kann in einem solchen, so wie in einem wei⸗ teren Wiederholungsfalle, wenn auch nur einer der im §. 2 er⸗ waͤhnten Bessernnas⸗Versuche gegen sie vorgenommen ist, die in §. 1 bestimmte Strafe auf das Neue erkannt und bis zum Doppel⸗ ten erhoͤht werden.“
Darmstadt, 21. Maͤrz. In der Sitzung der zweiten
Kammer am 18. Maͤrz kam ein Erlaß des Ministeriums des
Innern und der Justiz, die Beschwerde der Redaction des
Beobachters in Hessen und bei Rhein betreffend, zur Mittheilung. Die Staats⸗Regierung entsprach darin den Wuͤnschen der zwei⸗
ten Kammer, daß alle erfolgten Eingaben bei derselben, so wie
deren Verhandlungen, in inlaͤndischen Blaͤttern alsbald ihre Dieser Erlas wurde an den dritten Aus⸗ Unter den neu gestellten Antraͤgen wurden fol⸗ 1) ein An⸗
trag des Abgeordneten Diefenbach auf oͤffentliche Bekanntma⸗ auch unten im Hause Platz zu nehmen.
Stelle finden duͤrfen. schuß verwiesen. gende ebenfalls dem dritten Ausschuß uͤbergeben:
chung der Ergebnisse der Rechnungen der Gemeinden und Siif⸗ tungen nach erfolgter Revision der Rechnungs⸗Kammer durch das Regierungs⸗Blatt; 2) ein Antrag des Abgeordneten Bansa,
Aufhebung des Verbots gegen gymnastische Uebungen betrefsend. Eine Beschwerde der Breda'schen Buchhandlung in Offenbach,
die dem „Deutschen Volksboten“ entzogene Konzession betreffend, wurde gleicherweise an den dritten Ausschuß verwiesen. den darauf stattfindenden Berathungen der Kammer, erregte die uͤber den Antrag des Abgeordneten Emmerling, die in der Herrschaft Breuberg noch bestehende Natural Frohnde der Esels⸗Heu⸗ Abgabe betreffend, eine lebhafte Diskussion, die sich in der zwischen den Abgeordneten Emmerling und v. Gagern entstandenen De⸗ batte zugleich im Allgemeinen auf das Bestehen oder Nichtbeste⸗ hen der Frohnden ausdehnte. — Abstimmungen fanden statt: 1) hinsichtlich des Antrages des Abgeordneten Schad, die Steuerung des verderblichen Branntweintrinkens betreffend. Die Kammer genehmigte mit 26 gegen 14 Stimmen den Antrag des Ausschusses; 2) hinsichtlich des in der ersten Kammer gestellten Antrages des Freiherrn von Gagern (Vater) auf Vollziehung des Art. 50 der Wiener Kongreß⸗Akte, erklaͤrte sich die Kammer mit 38 gegen 2 Stimmen fuͤr kompetent und trat einstimmig
Das Regierungs⸗Blatt vom
welche des⸗ oder den
Unter
“ ;““ öX“ de eschlusse der ersten Kammer bei, dem Antrage keine Folge zu geben; 3) hinsichtlich des Antrages des Abgeordneten E. E. Hoffmann auf Vetts güng und Mittheilung der am 7. Oktober 1828 zwischen dem Großherzogthum Hessen und der Krone
Preußen abgeschlossenen Etappen⸗Convention, beschloß die Kam⸗ mer mit 31 gegen 9 Stimmen, die Staats⸗Regierung zu ersu⸗ chen⸗ den Vertrag zur Deponirung im staͤndischen Archiv mitzu⸗
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Madrid, 7. März. Folgendes sind die Haupt⸗Bestimmun⸗ gen der unterm 2ten v. M. erlassenen Koͤnigl. Verordnung, wo⸗ durch die seit dem Ausbruche der Cholera in Spanien angeord⸗ neten Sanitaͤts⸗Maßregeln gemildert werden: 1) In die fuͤr den auslaͤndischen Handel geoͤffneten Haͤfen sollen kuͤnftig alle Schiffe zugelassen werden, welche durch von Spanischen Konsular⸗Agen⸗ ten ausgefertigte Sanitaͤts⸗Patente nachweisen, daß sowohl der Hafen, aus welchem sie urspruͤnglich kommen, so wie die Haͤfen, mit denen sie auf der Fahrt kommunizirt haben, von der Cho⸗ lera und anderen ansteckenden Krankheiten frei sind. 2) Die Schiffe, welche aus Laͤndern kommen, die fruͤher von der Cho⸗ lera heimgesucht waren, haben, wenn sie mit Ballast oder nicht giftfangenden Waaren beladen sind, eine 14taͤgige, fuͤhren sie aber eine giftfangende Ladung, eine 20taͤgige Quarantaine zu be⸗ stehen. 3) Die von den beiden Franzoͤsischen Kuͤsten, von Cette und Bayonne an bis zur Spanischen Graͤnze gerechnet, kom⸗ menden Schiffe haben, je nach der Beschaffenheit ihrer Ladung, eine 6, bis 10taͤgige Quarantaine zu bestehen. 4) Fuͤr die zu Lande aus Frankreich kommenden Reisenden hoͤrt die Obser⸗ vations⸗Quarantaine, der sie sich bisher in Bayonne oder Per⸗ pignan zu unterwerfen hatten, auf und sie haben nur noch in den Lazarethen von Irun oder la Junquera eine sechstaͤgige Quarantaine auszuhalten. 5) Ausgenommen von dieser Vor⸗ schrift sind die aus Bordeaux und einem Umkreise von 8 Stunden kommenden Reisenden; da in dieser Stadt die Cholera erst vor kurzem aufgehoͤrt hat, so muͤssen sie sich in Bayonne, Perpignan oder einem andern Punkte der Franzoͤsischen Graͤnze vorher ei⸗ ner achttaͤgigen Beobachtung unterwerfen. 6) Das Verbot, gift⸗ fangende Waaren zu Lande aus Frankreich einzufuͤhren, bleibt in Kraft. 7) Den Franzoͤsischen, wie den Spanischen Graͤnz⸗Be⸗ wohnern, und zwar den erstern, wenn sie nicht weiter als sechs Stunden von der Graͤnze wohnen, ist der Uebergang uͤber die
Graͤnze, wenn Geschaͤfte oder Interessen der Nachbarschaft den⸗ sie mit der Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in Deutsch⸗ 7. schaͤf J s- 8 land als unvertraͤglich erscheinen lasse, und um hiefuͤr Abhuͤlfe zu schaffen, bietet das Deutsche Bundesstaats⸗Recht hinlaͤngliche
selben motiviren, gestattet.
Griechenland.
Der Franzoͤsische Moniteur enthaͤlt ein Privatschreiben aus Nauplia vom 10. Februar, worin uͤber den Einzug des Koͤnigs Otto folgende Details mitgetheilt werden: „Am 6ten d. M. um 12 Uhr verließ der Koͤnig, von den Kanonen der Forts und der auf der Rhede liegenden Kriegsschiffe begruͤßt, die Englische Fregatte Madagaskar und begab sich mit den Mit⸗ gliedern der Regentschaft in einem Boote nach dem eine Meile von der Stadt entfernten Landungsplatze; ihm folgten drei an⸗ dere Boͤte mit dem Residenten und den Admiraͤlen und eine Menge Griechischer mit den Nationalfarben geschmuͤckter Fahr⸗ zeuge. Am Landungsplatze ward der junge Koͤnig von den Mit⸗ gliedern der provisorischen Regierung empfangen und von dem Praͤsidenten der Verwaltungs⸗Kommission, der im Namen der⸗ selben seine Function feierlich niederlegte, in Griechischer Sprache haranguirt. Nachdem der Koͤnig diese Anrede erwiedert, stieg er zu Pferde und ritt auf der Straße von Argos zwischen einen von den Baierischen Truppen gebildeten Spalier bis Nauplia; an dem Thore uͤberreichte ihm der Franzoͤsische Platz⸗Komman⸗
dant, Herr von Noyant, die Schluͤssel der Stadt, der Koͤnig welche Anhaͤnger werben, mit Arbeitshaus von 6 Monaten bis 2 gab sie ihm jedoch mit dem Gesuche zuruͤck, dieselben noch einige Jahren, und an den uͤbrigen Theilnehmern mit Gefaͤngniß bis
Zeit zu behalten. Nachdem Se. Maj. einem Tedeum in der St. Georgen⸗Kirche beigewohnt und von allen in Nauplia anwe⸗ senden Civil⸗ und Militair⸗Beamten den Eid der Treue und
des Gehorsams empfangen, begaben Sie sich zu Fuß mit Ihrem
ganzen Gesolge nach dem Pallaste und zeigten sich mehrere Male auf dem Balkon. Ueberall wurde der Koͤnig mit den lebhafte⸗ sten Freudens-⸗Bezeugungen aufgenommen. Abends war die ganze Stadt erleuchtet; der Koͤnig ging ohne Gefolge in den Straßen mitten unter dem Volke umher, daß sich mit eben so viel Achtung als Begeisterung um ihn draäͤngte. Die Franzoͤsischen Truppen hielten diesen ganzen Tag uͤber allein die Posten der Stadt besetzt und eine Grenadier⸗ Compagnie versah den Dienst im Schlosse. Am 7ten musterte
der junge Souverain, von den Admiraͤlen, Residenten und Fran⸗
Strafe gegen sie ausgesprochen werden kann. §. 4 Gegen diejeni⸗ zoͤsischen Generalen begleitet, die Baierischen Truppen und kehrte
dann in den Pallast zuruͤck, wo saͤmmtliche Notabeln der Stadt zur Eidesleistung vorgelassen mwurden. Am 9ten hielten Se. Majestaͤt uͤber die in Argos befindlichen 1500 Mann der Fran⸗ zoͤsischen Occupations⸗Brigade Revue ab, und richtete an den
General Gueheneuc und die Offiziere die schmeichelhaftesten Worte uͤber die gute Haltung der Truppen und die von ihnen
dem Lande geleisteten Dienste. Koͤnig Otto hat bereits alle Her⸗
zen fuͤr sich gewonnen, und es ist in der That unmoöͤglich, in so
Jugend mehr Wuͤrde und Anstand, mit Leutseligkeit ver⸗ unden, anzutreffen; er ist von den edelsten Gesinnungen beseelt und hegt die schoͤnsten Plaͤne zu Gunsten des Volkes, uͤber wel⸗ ches er zu herrschen berufen ist.“ 1ö1.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 17. Febr. Im Revpraͤsentanten⸗Hause ging in den letzten Tagen des Dezembers ein Beschluß durch, wonach es den Damen erlaubt ist, nicht bloß auf der Gallerie, sondern
In der Rede, womit Herr Clay die Vorlegung seiner Tarif⸗Bill im Senat begleitete, sagte er unter Anderem: „Suͤd⸗ Karolina hat seine Ordonnanz, der Wirkung nach, bis zum 4. Maͤrz aufgeschoben und sie noch nicht in Kraft treten lassen. Niemand kann zweifeln, wenn er dem Lauf der Eretgnisse ge⸗ folgt ist, daß es dieselbe durch fernere legislative Beschluͤsse noch weiter hinausschieben wird, wenn der Kongreß auch auseinan⸗ dergehen sollte, ohne diese Angelegenheit erledigt zu haben. Ich moͤchte mein Leben daran setzen, daß es dieselbe noch bis auf eine spaͤtere Zeit, als den 4. Maͤrz, vertagen wird. Suͤd⸗Karo⸗ lina muß ja wohl einsehen, in welcher Verlegenheit es sich be⸗ findet. Es muß wuͤnschen, in der Union zu verdleiben; unna⸗ tuͤrlich waͤre es, ihm diesen Wunsch nicht zuzutrauen. Wie! Ein Staat, dessen Helden in fruͤherer Zeit so viele ruhmvolle Schlachten in Gemeinschaft mit den andern Staaten dieser Union kaͤmpften, ein Staat, mit dem diese Confoͤderation durch so maͤchtige Bande vereinigt ist! Ich habe mir manchmal gedacht, was wohl sein Schicksal seyn wuͤrde, wenn er sich von der Union losrisse. Wenn seine 500,000 Einwohner mit einemmal auf ihre eigenen Huͤlfsquellen beschraͤnkt wuͤrden. Gesetzt, er waͤre von der Union getrennt. Was wuͤrde die Folge seyn? Er waͤre eine