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Berlin, 1. April. Aus Stertin meldet man unterm gestrigen Heute wurde das dem Andenken des verstorbenen Wirkli⸗
Datum: „H chen Geheimen Raths und Ober ⸗Praͤsidenten von Pommern, Herrn
Dr. Sack, von der hiesigen Kaufmannschaft gewidmete Denkmal sei⸗
ner Berleidung enthuͤllt. Dasselbe befindet sich auf einem klei⸗ nen, ziemlich weitschauenden, unweit der Oder, am oͤstlichen Ende der Park⸗Anlage zwischen dem Anklammer und dem Frauen⸗Thore belegenen Huͤgel, besteht in einer, nach einer Zeichnung des Herrn Geheimen Ober⸗Bauraths Schinckel, durch die Eisengießerei von Woderb und Egells zu Berlin in Eisen hoͤchst zierlich gegossenen kleinen gothischen Kapelle mit gruͤnem Bronce⸗Anstriche, steht auf einem Postamente von Gra⸗ nit, zu dem einige Stufen hinanfuͤhren und traͤgt auf den beiden Hauptseiten vergoldete Inschriften, nääͤmlich auf der oͤstlichen: „Dem Koöoͤnigl. Wirklichen Geheimen Rathe, Ober⸗Praͤsidenten von Pommern, Rittet des großen Rothen Adler Ordens und des eisernen Kreuzes, v Ur JSGHä99 geboren zu Kleve am 7. Oktober 1764, gestorben zu Stettin am 28. Juni 1831. auf der westlichen: Denkmal der Dankbarkeit und Verehrung von dee Kaufmannschaft zu Stettin 183.
tragend. Das Denkmal ist in 4 Fuß Entfernung von einer
Granitplinte umgeben, auf welcher sich ein gruͤngestrichenes Ei⸗
sengitter befindet. — Ueber die Enthuͤllung des Denkmals ent⸗ häaͤlt die hiesige Zeitung folgende Bekanntmachung:
„Nachdem Se. Maäjestaͤt der Koͤnig auf die unterthaͤnigste
itte der hiesigen Kaufmannschaft die huldreiche Erlaubniß er⸗
theilt haben, dem um dieselbe und die ganze Provinz Pommern
hochverdienten Ober⸗Praͤsidenten Sack ein Denkmal in der, un-
ter seiner Mitwirkung so herrlich gediehenen Plantage errichten - naͤchst der Graf Chollet auf die Annahme des Gesetz⸗Entwur⸗
zu duͤrfen, wurde der heutige Tag der Feier gewaͤhit, welche je⸗ des Preußen Herz freudig schlagen macht, um das Andenken an einen Mann zu edren, der ganz fuͤr Liebe zum Vaterlande gluͤhte und dessen segenreiches Wirken eines allgemeinen Anerkenntnisses se wuͤrdig ist. — Getreu dem bescheidenen Sinne, mit welchem die hiesige Kaufmannschaft die hohe Verdienstlichkeit des Ver⸗ storbenen verehrt, ist heute das demselben gewidmete Denkmal in der Stille und mit der Ueberzeugung enthuͤllt, daß Stettins Einwohner mit Theilnahme diesen kleinen Zoll der Dankbar keit gegen einen Mann betrrachten werden, dessen hoher Werth so allgemein gefuͤhlt und von seinem Koͤnige so gnaͤdig aner⸗ kannt wurde. Stettin, den 31. Maͤrz 1833.“
— Die Bevoͤlkerung des Regierungs⸗Bezirks Koͤln be⸗ trug am Schlusse des Jahres 1832 auf einem Flaͤchen⸗Inhalt von circa 69 ◻ Meilen 392,315 Seelen (mithin im Durch⸗ schnitt 5685 Menschen auf die Meile), worunter 335,866 Ka tholiken, 52,195 Evangelische, 6 Menoniten und 4248 Juͤden. Der Stadt⸗Kreis Koͤln zaͤhlt 28,905 maͤnnliche, 31,514 weibliche, uͤberhaupt 60,419 Einwohner. Die 329 der Geburten belief sich im Jahr 1832 auf 14,391, jene der Sterbefaͤlle auf 11,125, folglich sind mehr geboren als gestorben 3266. Unter den Ge⸗ burten sind 151 Zwillings⸗Geburten und 4 Drillings⸗Gebur⸗ „ten. Todtgeboren sind 371 Knaben und 334 Maͤdchen. Getraut wurden 3330 Paare. — Die Bevoͤlkerung des Regierungs⸗Be⸗ zirks bestand am Schlusse des Jahres 1831 in 388,938 Ein⸗ wohnern und ist daher pro 1832 um 3377 Personen gestiegen. Die oͤffentlichen Blaͤtter haben bereits angekuͤndigt, daß der Koͤnigl. Hof⸗Komponist Herr Carl Blum mit Allerhoͤchster Bewilligung im Saale des Koͤniglichen Schauspielhauses ein Konzert zum Besten verarmter Familien in Halle, so wie zur Bekleidung hiesiger armer Schulkinder veranstalten will. Nach einer Anzeige der hiesigen Armen⸗Direktion sind zu diesem Konzerte, wozu der Tag noch naͤher bekannt gemacht werden wird, Billets à 1 Rthlr. an folgenden Orten zu haben:
1) Im Comtoir der Herren Kaufleute Mundt und Comp.
am Alexander⸗Platz Nr. 1.
Bei dem Herrn Kaufmann Rosenberg, am Schloß⸗
Bei dem Herrn Kaufmann Pfaͤhler, Krausenstr. Nr. 33.
Bei dem Herrn Iuwelier Kruͤger, Unter den Linden
Nr. 54. 55.
) Bei dem Herrn Apotheker Rose, Spandauer⸗Straße Nr. 77.
Bei dem Kastellan des Koͤnigl. Schauspielhauses Herrn
Adler. ) In der Buchhandlung der Herren Cosmar und Krause,
Schloß⸗Platz und Breite Straßen Ecke. In der Buchhandlung des Herrn Schlesinger, Unter den Linden Nr. 34. 9) In der Haupt⸗Armen⸗Kasse, im Deutschen Dom am Gensd'armes⸗Markt. Metecorotogische BHeobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Übr. 10 Uhr. Brobachtung.
31. Maͤrz.
Luftdruck.. 233,1 ¹“ „Par. 334,3 8 Par. 334, 1„Par Quellwärme 6,0 R. Luftwaͤrme +. 2,s*R. +. 6,0 °R. + 3,*R.üslußwaͤrme 3,9 % R. Thaupunkt + 0 R. + 1,7*R. + 1,02R. Bodenwaärme 4, 10 R. Dunstsaͤttg. 84 vCt. 70 pCt. 79 vCt. Wetter.... halbheiter. halbheiter. halbheiter. Wind... W. W. W. Wolkenzug W. — WNW. Börse.
Gerliner Den 1. April 1833
Nachmittaags 5 ½ etwas Regen
* mtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.) te A — — 1— 68. — Nach Beendigung dieses Berichts legte der Marschall Soult
vra. deld.
150 99½ 105 105 ¾ 62 63 18⁄ 19 13 ½ 13 3 ½8 43
— —— —
Si.-Schuld-Sch. 4] 96 ½ Pr. Engl. Anl. 18. 5 Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. rüm. Sch. d. Seeh. urm. Obl. m. l. C. eum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsb. do-. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfeandbr. — n2 Auswärtige Börsen. Amsterdam, 27. März. Niederl. wirkl. Schuld 45 ⅜. 5 8 do. 85 ½⅛. Ausgesetzte Schuld Kanz-Bill. 19 ¾. 69 101 ¼. Russ. (v. 1828) 992. (v. 1831) 88 ½. vvgs. Prämien-Scheine 93 ½. Oesterr. 88 ½, 3 ½⅜ Spen. 43 ½. 5 8 64 ⅛.
„
öISSeeelbgne
96 Grosshz. Pos. do. baage Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur.- u. Neum. do. Schlesische do. Kkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.
4 4 4 4 4
Neue do. Friedrichsd'or. . Disconto. . . . .
—
bes vollw. Duk.
1
autorisirt gewesen sev.
Ausdünst. 0, 02 655ꝙꝗ Rh. Niederschlag 0,009 Rd. Uhr
Hamburg, 30. Mirz.
Oesterr. 5 ⅝ Met. 92 ⅞. 49 do. 83 ⅛. Bank-Actien 1239. Russ. Engl. 101 ½. do. in Cert. 91 ⅛. Russ. Holl. (v. 1828) 90 ¾. Preuss. Prämien- Scheine 106 ⅛. Poln. 115 ½. Dän 71.
London. 26. März.
38 Cons. auf Abrechn. 87 ¾. Belg. 88. Däàn. 74.
Niederl. 47⁄¼. Port. 51 ½. Russ. 103. Span. 208⁄. Wien., 27. März.
5 ½% Met. 92 . 46 do. 83 2⁄. 1 9 do. —. Loose zu Fl. 188 ¼.
Obl. 134 ½. Bank-Actien 1212 ½.
Griech.
8 Part.-
Koͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 2. April. Im Opernhause: Die Zauberfloͤte, Oper
in 2 Abtheilungen; Musik von Mozart.
Im Schauspielhause: 1) Une monomanie. vaudeville par
Secribe. 2) Le seconde représentation de: Une bonne for- tune, vaudeville nouvean par Mr, Bayard. 4) Le sourd, pièce comique en 1 acte.
Koͤnigstaͤdtisches Theatet.
Dienstag, 2. April. Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: Drei Winter eines Deutschen Dichters, Schauspiel mit Gesang in 3 Akten, von K. v. Holtei; Mustk von Julius Rietz. Hier⸗ auf: Bettelstab und Lorbeerbaum, oder: Zwanzig Jahre nach
dem Tode, Nachspiel in 1 Akt, von K. v. Holtei. (Hr. v. Hol⸗
tei, im ersten Stuͤcke: Heinrich; im zweiten: den verruͤckten “““ L“ . Bettler, als Gastrolle.)
Ueber jeder Inschrift schwebt ein Seraph mit sich sanft hebenn.8—. G .
den Flügeln und in jeder der gesenkten Haͤnde einen Lorbeerkranz
Mittwoch, 3. April. Letzte Kunst⸗Vorstellungen des ersten Athleten und Herkules, Herrn Karl Rappo, in 3 Abtheilungen. Vorher: Die Wittwe von achtzehn Jahren, Lustspiel in 1 Akt.
NIFeehwiehten. V Paris, 26. Maͤrz. Der Staatsrath Nau de Champlouis ist statt des Herrn Fumeron d Ardeuil zum Praͤfekten des De⸗
partements des Pas⸗de⸗Calais ernannt worden. In der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer trug zu⸗
fes an, wonach die Organisation der National⸗Garde in den
Staͤdten Corte (Korsika), Arles und Tarascon (Rhone⸗Muͤndun⸗ gen) noch auf ein Jahr suspendirt bleiben soll. Der Graf von Germiny berichtete sodann uͤber zwei Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem Interesse, und Herr Besson uͤber die beiden Gesetze wegen der Pensionirung der Wittwen und Waisen der Juli⸗ Kaͤmpfer und wegen der Entschädigung derjenigen Grund⸗Eigen⸗ thuͤmer, die waͤhrend der letzten Revolution an ihrem Grund⸗Ei⸗ genthume gelitten. — Hiernaͤchst hatte der Graf Roy das Wort, um uͤber den desinitiven Rechnungs⸗Abschluß von 1830 zu berich⸗ ten. Nach einigen sehr ausfuͤhrlichen Betrachtungen uͤber die
kam der Redner auf die Zahlungen zu sprechen, die an den Ta⸗ gen des 27., 28. und 29. Juli auf die Anweisung des Herrn
dem Handelsstande im Jahre 1830 vorgeschossenen Summen, —
von Montbel den Truppen geleistet worden und die sich auf als das Kapitel 5 mit 195,000 Fr. zur Ermunterung fuͤr
etwa 371,000 Fr. belaufen. Der Berichterstatter hob das Ge⸗ setzwidrige dieser Zahlungen heraus, denen nicht einmal eine Verordnung des Kriegs⸗Ministers, geschweige denn eine Kredit⸗ Bewilligung der Kammern vorausgegangen ser. Er theilte bei dieser Gelegenheit die Note mit, die Herr von Montbel unterm 18. Februar d. J. aus Wien an den Praͤsidenten der Deputir⸗ ten⸗Kammer erlassen hatte, die indessen erst in Paris eingegan⸗ gen war, nachdem diese Kammer den Rechnungs⸗Abschluß von 1830 bereits angenommen hatte, wershalb selbige der mit der Pruͤfung dieses Gesetzes beauftragten Kommission der Pairs⸗Kammer uͤberwiesen wurde. darin bemerklich, daß, nachdem der Marschall Marmont dem Koͤnige Karl X., der sich damals in Saint⸗Cloud besunden, an⸗
doch mit so
angenommen.
Herr von Mentbel macht
gezeigt, daß es an den benoͤthigten Fonds zur Bezahlung und Unterhaltung der Truppen fehle, der Monarch besohlen habe, unter die Truppen eine Gratification im Betrage ihres 1 9z:monatlichen Soldes zu vertheilen. Der Marschall habe darauf von ihm (Montbel), der damals Finanz⸗Minister gewe⸗
sen, den Betrag dieser Gratisication verlangt, und er habe ihm V
solche um so weniger vorenthalten koͤnnen, als sich die Haupt⸗ stadt im Belagerungs Zustand befunden und der Marschall mithin unumschraͤnkte Vollmacht gehabt habe. Ungeachtet dieses Sachverhaͤltnisses war der Berichterstaltter der die Verantwortlichkeit fuͤr jene Zahlungen nichtsdestoweni⸗ ger den Minister treffe, auf dessen Unterschrift sie stattge⸗ sunden. Den zweiten interessenten Punket, den der Graf Roy in seinem Berichte berührte, betraf die von Heren Laͤffitte, zu der Zeit, als derseibe Fmanz⸗Minister gewesen, den Kontrahen⸗ ten der Haitischen Anleihe gezahlte Summe von 4 849,749 Fr.; er stimmte fuͤr die Anerkennung dieser Zahlung, wenn gleich sich nicht in Abrede stellen lasse, daß Herr Lafsitte nicht foͤrmlich dazu Dagegen trug er auf die Verwerfung einer von der Deputirten⸗Kammer in den Gesetz⸗Entwurf ein⸗ eschalteten Bestimmung an, wonach in Faͤllen, wo eine im Budget nicht bewilligt gewesene Ausgabe bestritten worden, der Minister, der solche verfüuügt, dafuͤr sosort mit seinem Ge⸗ halte und seinem Privat⸗Vermoͤgen in Anspruch genommen und ihm uͤüberlassen werden sollte, sich seinerseits an denjenigen zu⸗ halten, zu dessen Gunsten die Ausgabe stattgefunden. Der Berichterstatter war der Meinung, daß die Fua ze, wie in solchen Faͤllen der Staats⸗
chatz gedeckt werden koͤnne, ohne daß man sofort den betreffenden 5 „oh
Minister in Anklagestand versetze, nur durch ein allgemeines Gesetz uͤber die Verantwortlichkeit der Minister, wozu gegen⸗ waͤrtig der Deputirten⸗Kammer zwei Entwuͤrfe vorlaͤgen, ent⸗ schieden werden koͤnne. Wollte man die obige Bestimmung anneh⸗ men, so wuͤrde man die Deputirten⸗Kammer zur Richterin uͤber die Minister machen, waͤhrend sie doch bloß befugt sey, als Klaͤ⸗ gerin gegen dieselben aufzutreten. Mit den uͤbrigen Amendements der Deputirten⸗Kammer erklaͤrte der Graf Roy sich einverstanden.
den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Aushebung der 80,000 Mann von der Klasse von 1832 vor. — Die Kammer genehmigte so⸗ dann, ohne irgend eine Berathung und mit 116 Stimmen gegen 1, die Proposition des Herrn Lefebvre wegen der Publication der Statuten der Handels⸗Gesellschaften, und mit 114 Stim⸗
men gegen 1 den Gesetz⸗Entwurf, wonach der Rest der zur,
Bekaͤmpfung der Cholera bewilligten 2 Millionen, auch ferner ausschließlich diese Bestimmung haben soll.
In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer stattete Herr Taillandier den Kommissions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Konzession des Verbindungs⸗Kanals zwischen der Sambre und Oise ab und trug auf die Annahme desselben an. Die Berathung uͤber diesen Gegenstand wurde auf den naͤchsten Sonnabend anberaumt. Da die Kammer noch nicht vollzaͤhlig war, so schritt einer der Secretaire zum Nanmens⸗ Aufruf und notirte die abwesenden Mitglieder. Hierauf berich⸗ tete Herr Prunelle uͤber den Munizipal⸗Gesetz⸗Entwurf, je⸗
macht werden
Meinung, daß
derselben zu bewegen.
noch immer unguͤnstig.
leiser Stimme, daß die Versammlung wenig nichts davon vernehmen konnte, und legte darauf seinen Beri auf das Bureau nieder; im Allgemeinen ließ sich aus demselt abnehmen, daß die Kommission eine Menge von Amendemer vorschlägt. Die Kammer setzte die Berathung uͤber diesen Gei⸗ Entwurf nach der Annahme des ganzen Budgets an. — der Tagesordnung war nunmehr die Eroͤffnung der Debatte üh das Budget des Ministeriums des oͤffentlichen Unterrichts. —
erste Redner, welcher die allgemeine Diskussion eroͤffnete, war Glais⸗Bizoin, unter! nisterium fuͤr Frankreich ganz uͤberfluͤssig sey. 2 unangemessen, daß mehrere nothwendig zum Ressort des äͤffg
der zu beweisen unternahm, daß ein solches Hr. Auguis fan
chen Umerrichts gehoͤrige Aastalten, von demselben abgezug und zu anderen Ministerien geschlagen worden seyen, wie 2 die polytechnische Schule, die bekanntlich von dem eh MA sterium ressortirt. Herr Coulmann verlangte das Worzz die allgemeine Diskussion, die Kammer beschloß indessen, sich sort mit den einelnen Kapiteln des Budgets zu beschaftg Das erste Kapitel (Kosten der Central⸗ Verwaltung 35,000 †
ward nach einem Vertrage des Hrn. Guizot, worin oieser dien
pflichtung uͤbernahm, keine einzige Verheißung der Charte inz auf die Befoͤrderung des oͤffenilichen Unterrichts unerfuͤllt zu! Dasselbe gescheh mit dem Kapitel 2, wn 1,640,000 Fr. fuͤr die Koͤniglichen Gymnasien, die Stipemn und die Schullehrer⸗Seminarien angesetzt waren, so wie dem Kapitel 3, in welchem 1,000,000 Fr. fuͤr die Zestz rung des Elementar⸗Unterrichts verlangt werden; bei letz
hatte die Komnmission eine Erhoͤhung von 500,000 Fr. in h
schlag gebracht, wesche ebenfalls von der Kammer bewilligt wan
tel 4 waren fuͤr die wissenschaftlichen Anstalten 1,5780 Fr. angesetzt, worunter 139,000 Fr. fuͤr das College de F. Herr Taillandier stellte einige Betrachtungzen uͤber Anstalt an, deren Nuͤtzlichkeit er zwar nicht bestritt, die dem Ressort des Ministeriums des oͤffentlichen Unterrie⸗ zogen weissen wollte. Herr Auguis behauptete, das C de France sey in seiner setzigen Organisation uͤberfluͤsst
Im Kapi
verlangte entweder eine Veraͤnderung in der letztern e
Aufloͤsung der ganzen Anstalt, wodurch eine Erspart 139,000 Fr. erzielt werden wuͤrde. Die Herren Pr. und v. Laborde bekaͤmpften diese Ansicht. Herr von Tu⸗ sprach sich uͤberhaupt gegen das Studium der alten Sp
aus und trug darauf an, die polytechnische Schule zu demn! nisterium des oͤffentlichen Unterrichts zu schlagen. Hr. D uhn
der abgesetzte General Studien⸗Inspektor, beschwerte sich! uͤber, daß man die glieder des Instituts den einzelnen Akademieen
Vertheilung der Pensionen unter die I selbst uͤberla manche Mitglieder nur 600 2 bis 3000 bezoͤgen. Herr sich mit dieser Angelegen vorigen Redner angeder ploͤtzliche
woher es komme, daß hielten, waͤhrend ander zot erwiederte, er habe reits beschaͤftigt, der von dem Mißbrauch sey aber so alt, daß eine nicht thunlich sey. von der Kommission vorgeschlagenen Erhoͤhung von 86,000
wissenschaftlichen Anstalten angenommen worden, wurde Budget der Universitaͤt uͤbergegangen. Herr Coulmann, cher die Diskussion unterbrach, um zu fragen, ob Graf Sebastiani als Minister ohne Portefeui ein halt beziehe, erhielt von den Ministern keine Answort. Jouffroy brachte die Rede auf die Absetzunsd des 8 Dubois und gab dadurch dem Minister des oöͤffentli Unterrichts Veranlassuned, diese Maßregel nochmals urn
aus andern Gruͤnden zu vertheidtgen, als dies das erste
schehen; er machte naͤmlich einen wesentlichen Unterschied
solchen Vergehen, weiche die Unipersttaͤts⸗Beamten sich
rer, und solchen, welche sie sich als Verwalt ings⸗ Be⸗
Schulden kommen liezen; uͤber die ersteren Vergehen koͤnne Minister nur mit Zuziehung des Koͤnigl. Unterrichts Conseils ric uͤber die letzteren hiugegen, welche in das Gebiet der Pollttk f stehe dem genannten Conseit kein Urcheil zu, wohl müͤsse man dem Minister uͤberlassen, dergleichen Vergh
durch Absetzung der schuldigen Beamten zu strafen, wenn ꝛ2
die ganze Verwaltung des oͤffentlichen Unterrichts unmoͤglich sole. Nachdem Herr Odilon⸗Barrot Unterscheidung bekaͤmpft und deren Unhaltbarteit darzuthun sucht hatte, ward die Fortsetzung der Verathung uͤber dasd get der Universttaͤt auf den solgenden Tag verlegt.
Die Gazette de France faͤhrt fort, in einem mit en
Trauerrande eingefaßten Artitel die Theilnahme der Regielge
fuͤr die Herzogin von Berry zu erwecken und sie zur Freilus Die bis zum 22sten d. M. reiche Nachrichten aus Blaye lauten uͤber das Befinden der Prim
Dem Journal des Débats zufolge, war der Mü
eintritt des Grafen Sebastiani in das Kabinet eine bereilz
der Bildung des jetzigen Ministeriums verabredeter Sache.
Die erste Liste, welche der Indicateur de Bordeaur fit Laffittesche Subscription bekannt macht, betraͤgt 1666 F. Unter den Mitgliedern der Deputirten⸗Kammer sollen bie 6000 Fr. zusammengekommen seyn.
Das Herrn Viennet, welches dieser an die Redaction des Con tionnel gerichtet hat, das aber von derselben zuruͤckgewiesen den ist. stitutionnel und andern Blaͤttern ihm gemachten Vorwuͤrf vertheidigen, und fordert sene auf, ihm in seiner am vo Sonnabend gehaltenen Rede die Stelle zu zeigen, wo en Ausnahme⸗Gesetze antrage.
Der Baron Dupuytren ist von hier nach Marseille 9. um den General Savary, der zu diesem Zwecke aus nach Frankreich zuruͤckgekehrt ist, am Schlunde zu operiren
Ein Capitain der National⸗Garde von Saint⸗Leonard,
Nicard, der in der dortigen Zeitung ein Schreiben als publikaner unterzeichnet hat, ist mittelst Koͤnigl. Verordnung 10ten d. M. dieses Postens entsetzt worden.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 100. 60 cour. 100 65. 3 proc. pr. compt. 77. 30. sfin cour 79 5proc. Neap. pr. compt. —. —. fin cour. 90. 90. Span. perp. 70 ½. 3proc. 44 5proc. Belg. Anl. 89. Roͤm. Anl. 87 ½.
Frankfurt a. M., 29. Mäaͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. 93 91r. Aproc. 84 ½. 84. 2½proc. 50 ¾, 1 proc. 22 ½. G. Actien 1488.1486. Part.⸗Obl. 136 ½. 136 ¼. Loose zu 100 F B. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 87 ½. 87 ½. Poln. Loose 58 ¼. G.
Redacteur Cottel. g
— —I —.—
Aenden⸗ Nachdem sowohl dieses Kapitel mit el
Journal des Dobats enthaͤlt ein Schreiben
Herr Wiennet sucht sich darin gegen die von deme
1
Gedruckt bei A. W. Hahl
„⁵lœ 93.
—
1 ain iaxne.
—
Berlin, Mittwoch den 3ten April
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Mafestaͤt der Koͤnig haben dem Herrn Fuͤrsten zu alt-⸗Koöͤthen⸗Pleß den Rothen Adler⸗Orden 3 — hhan. h en erster Klasse
bis Ste 5 C der bisherige Stadtrichter zu Schlawa, Jakob Werner, der politischen Verantwortlichkeit erkenne ich in seiner ganzen
I 2 „ à4 Ausdehnung an; die Anwendung aber, die man davon macht,
zum Justiz⸗Kommissarius bet dem Ober⸗Landesgerichte zu pgau und Notarius in dessen Departement bestellt worden. Abgereist: Se. Excellenz der Erb⸗Hofmeister der Kurmark undenburg, Graf von Koͤnigsmark, nach Kertzendorff. Der General⸗Major und Commandeur der 9ten Kavallerie⸗ gade, von Zastrow, nach Glogau.
U.
Nn slanbd.
Frankreich.
Paris, 26. Maͤrz. Herr Guizot suchte in der Debatte, sich gestern uͤber die Absetzung des General⸗Inspektors Du⸗
vin der Deputirten⸗Kammer erhob, diese Maßregel auf fol⸗
de Weise zu rechtfertigen: „M. H., bereits bei der. fruͤheren kaussion uͤber diesen Gegenstand habe ich anerkannt, daß die gleder der Universttaͤt unverletzliche Rechte besitzen, die ihnen 6 die Statuten der Universität verbuͤrgt sind; sobald also Nitglied sich in seinen Rechten gekrankt fuͤhlt, ist es befugt, gen auf dem gesetzlichen Wege Einspruch zu thun. Der ezu stellen, auf einige Details eingehen. In den Gesetzen Universitaäͤt wird ein Unterschied zwischen den admi⸗ ativen und den Lehr⸗Aemtern gemacht; zu den er⸗ n gehoͤren der Großmeister, der Schatzmeister, die Raͤthe, eral⸗Inspektoren, Rektoren, Censoren u. A. m., zu den Letz⸗ die Professoren bei den Fakultaͤten und Gymnasien, die nkten u. s. w. Handelt es sich um ein Vergehen, welches ein Mitglied der Universitaͤt, dasselbe mag nun uͤbrigens in Klasse der Verwaltungs, oder der Unterrichts⸗Beaunten gehoͤ⸗ bei Ausuͤtung seines oͤffentlichen Lehr⸗Amts hat zu Schul⸗ kommen lassen, so sind die Formen, in denen der Beamte dem Unterrichts⸗Conseil zu suspendiren oder gar abzusetzen durch das Organisations⸗Dekret der Universitaͤt festgestellt. die Handlungen aber, die ein Mitglied der Universitaͤt als hutirter oder in einer anderen politischen Stellung begeht, kann das
eerichts⸗Conseil nicht kompetent seyn, sondern die Universitaͤts⸗Be⸗
1 uͤberhaupt und die Verwaltungs⸗Beamten insbesondere sind in sug auf alle Handlungen, welche politischer Art sind und mit dem rrichte nichts zu thun haben, von dem Minister abhaͤngig.
sruͤheren Absetzungen von Universitaͤts⸗Beamten unter mei⸗
(Vorgaͤngern waren ebenfalls durch politische Vergehen nlaßt. (Stimmen der Opposition: „Wie? Sie nennen es ergehen, wenn ein Deputirter seine unabhaͤngige Ansicht ausspricht?“) Ich nehme den Ausdruck „Vergehen“ zu⸗
er war falsch, ich wollte „politische Handlung“ sagen. wist nicht immer uͤber den Ausdruck Herr; so sind mir neu⸗ in der Lebhaftigkeit der Improvisation die Worte „stilles in“ entschluͤpft, welche meine Gedanken durchaus nicht aus⸗ ten, und die ich hiermit ebenfalls zuruͤcknehme. Um zur he zuruͤckzukehren, so kann ein Minister unmoöͤglich fuͤr die dungen der unter ihm stehenden Beamten verantwortlich wenn er gegen dieselben nichts vermag, und sie weder endiren noch absetzen darf. Wenn von Handlungen die is, die nur den Lehrer betreffen, so ist allerdings das Uni⸗ tͤts⸗Conseil die kompetente Behoͤrde. Dasselbe ist bei dem ⸗Ministerium der Fall; fuͤr die Urtheile der Gerichtshoͤfe er Großstegelbewahrer nicht verantwortlich; darum sind die ier unabsetzbar; fuͤr die Justiz⸗Verwaltung hingegen ist der sster verantwortlich und darum sind die Beamten des Par⸗ absetzbar. Diesen wesentlichen Unterschied bitte ich die Kam⸗ zumal in Zeiten, wie die jetzigen, zu beachten; der Mini⸗ muß eine Autorireͤt uͤber seine Agenten haben und ihre po⸗ ben Handlungen bewachen. Wollte man ein entgegengesetztes im aufstellen, so wuͤrde nicht nur die Verantwortlichkeit des isters fuͤr seine Beamten wegfallen, sondern die ganze Ver⸗ ng des oͤffentlichen Unterrichts unmoͤglich werden.“ Herr [lon⸗Barrot entgegnete dem Minister im Wesentlichen sol⸗ f „Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts hat durch Absetzing des Herrn Dubois eine doppelte Buͤrgschaft ver⸗ naͤnlich diejenige, welche die Verfassung, und diejenige, has Universitaͤrs⸗Gesetz demselben gab. Der erstere Punkt ereits so gruͤndlich besprochen worden, daß ich ihn nicht *beruͤhre; was aber den zweiten Punkt betrifft, so t sich der Minister auf den Unterschied zwischen den Ver⸗ gs⸗ und den Unterrichts⸗Beamten der Universitaͤt; dieser ischied betrifft aber nur den Rang, keineswegs aber die Ge⸗ bbarkeit, welche fuͤr beide Klassen der Beamten dieselbe ist. so imaginair ist der Unterschied, den der Minister zwischen Amts⸗ und den politischen Vergehen macht. Es kann dem ster nicht verstattet seyn, einen Inspektor oder einen Pro⸗ aßzusetzen, weil dieser das Ungluͤck hat, daß seine politische fang dem Minister mißfaͤllt; denn dann wäͤre der Univer⸗ eamte, welcher Waͤhler oder Deputirter ist, in steter Gefahr, en verlieren. Was soll aus den Garantieen werden, welche ece esese gewaͤhren? Gerade bei politischen Handlun⸗ 9 sder Beamte des Schutzes dieser Buͤrgschaften am meisten, Av am meisten Willkuͤr gegen ihn geuͤbt werden kann; dürliches Amts⸗Vergehen aber kann ihm nicht Schuld gege⸗ werden, wenn er es nicht begangen hat. Man achte also serworbene Rechte und greife nicht in die Befugnisse des
—— —
Universitaͤts⸗Raths ein.“ Wort ergriff, aͤußerte sich folgendermaßen:
der von dem Minister aufgestellte Unterschied d — keit des Universitäts⸗Persozzals mehr eeeh bin 88 es mir selber schuldig, gegen die Gesetzlichkeit der Maß⸗ 5 48 die mich Frsgn hat, so wie gegen die aufgestellte
heorie auf das Nachdruͤcklichste zu protestiren. Das Prinzip
scheint mir eine durchaus falsche zu seyn. uͤbung meines Amtes veeagecsh⸗ b- Minister allerdings berechtigt gewesen, mich abzusetzen.
man aber in der Ansicht, die ich als Deputirter dieser Rednerbuͤhne ausgesprochen, nur irgend etwas Ta⸗ deinswerthes finden? Hier in dieser Versammlung bin ich, so lange ich mich in den Graͤnzen der Verfassung halte, unum⸗
Haͤtte ich in Aus⸗
Kann
schraͤnkt, und meine Ansicht, so wie mein Votum haäͤ
sch aͤngen von keiner andern Autoritaͤt der Welt ab, als von der hsatn se Meinung und von den Waͤhlern, die mir das Mandat, das sie mir verliehen, auch entziehen koͤnnen.“ Hiermit schloß diese De⸗
batte, ohne daß dieselbe eine weitere Folge hatte. Auf die Anfrage der Grafen Gaetan v. Larochefoucauld in
der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer, erklaͤrte der Her⸗
zog von Broglie, daß der Graf Sebastiani als Minister ohne Portefeuille kein Gehalt beziehe und fuͤgte hinzu: „Wir Auc und ich insbesondere freuen uns daruͤber, daß dieser Minister in das Conseil eingetreten ist; Niemand hat dies wiederholter und
dringender verlangt, als ich.“
Folgendes ist das (gestern erwaͤhnte) Schreiben des Herrn Viennet an die Redaction des Constitutionnel, welchem diese die
Insertion verweigert hatte und das nunmehr von dem Journal
sggende Fall ist aber ein anderer, und ich muͤß, um ihn ins des De bats und der Frarre nouvelle mitgetheilt wird:
Paris, 25. Maͤrz. M. H.! Sie werden einem von Ihnen
verleumdeten rechtlichen Manne gestatten, die falsche Ausleg 1 EEE11 hen 2 ꝛe G slegung, die Sie seinen Worten geben, zuruͤckzuweisen.
Ich fordere Sie auf, in
Ich
meiner Rede den Antrag auf Ausnahme⸗Gesetze nachzuweisen.
habe gesagt, die gegenwaͤrtige Gesetzgebung bringe uns den Tod;
ich verlangte also elne andere Gesetzgebung, aber keine, die mit der Charte, auf welche ich den Eid heiestet, zn Widerspruche staͤnde. Es wuͤrde aber keine Verletzung der Charte seyn, wenn man die Jury in die Schranken ihrer fruͤheren Einrichtung zuruͤckfuͤhrte und die Unabhaͤngigkeit der Geschwornen durch geheime Abstimmung sicherte; es ist, eben so wenig eine Verletzung der Charte, fuͤr gewisse politische Verbrechen Kriegs⸗Gerichte zu verlangen; denn in letzterem Falle wuͤrden Sie selbst sich dieser Verlez⸗ zung schuldig gemacht haben, als Sie dringend verlangten, daß die Vendée in Belagerungs⸗Zustand versetzt werde. Die Frage beschraͤnkt sich darauf, ob Aufruͤbrer, die sich bewaffnen, organisiren, anerkannte Anfuͤhrer haben und auf die Truppen schießen, nicht eben dadurch zu Soldaten werden und den Militair⸗Gesetzen an⸗ heimfallen. Ich beantworte diese Frage bejahend und glaube den⸗
noch die Charte nicht zu uͤbertreten, an der ich fester halte, als meine Anklaͤger. Was aber die bloßen politischen Vergehen becrifft,
so haͤben die Kriegs⸗Gerichte nichts damit zu schafen. Sie habe Unrecht gethan, mir diese Abgeschmacktheit zu unterlegen 1 . nen meine Ansicht uͤber die periodische Presse, der ich gewiß kein Hinderniß in den Weg legen will. Man braucht die Presse nur gewaͤhren zu lassen; sie wird sich durch ihre Heftigkeit selbst vernichten. Gerichtliche Verfolgungen verlaͤngern aber bloß die Herrschaft der⸗ selben. Sie erzaͤhlen eine ergoͤtzliche Anekdote, in welche Sie Hrn. Laffitte mischen; nur waltet ein kleiner Irrthum bei Ihrem Scherz ob, naͤmlich der, daß ich nie eine Rede uͤber den Tilgungs⸗Fonds ge⸗ halten habe. Dennoch ist die Aeußerung des Hrn. Laffitte wahr; Sie haben aber vergessen, meine Antwort hinzuzufuͤgen; diese lautete: „„Viele Dichter sind Staatsmaͤnner gewesen. Solon, Caͤsar und Friedrich der Große uͤderheben mich der Muͤhe, deren noch andere zu zitiren; ich kenne aber nur einen einzigen Bancuier, der sich in die Politik mischte, es war Law; die Folgerung moͤgen Sie selbst daraus zie⸗ ben.“% „Es hat sich das Geruͤcht verbreitet (und auch Sie spielen darauf an), daß ich vorher mit den Ministerium eine Verabredung getroffen gehabt; dies ist aber durchaus ungegruͤndet; kein Minister wußte vorher etwas von meiner Rede; ich hatte nur einen Theil derselben einem der ersten Redner der Kammer mitgetheilt, den ich nicht nennen will und den Sie schwerlich wagen wuͤrden, anzugrei⸗ fen. Steht es Ihnen zu, Zweifel uͤber meine Unabhaͤngigkeit zu er⸗ heben? Sie kennen dieselbe und wissen, daß sie sich von Ministern, Waͤhlern und Journalen niemals hat beschraͤnken lassen. Moͤgen Ihre Freunde dasselbe von sich behaupten koͤnnen. Sie fordern die Waͤhler von Beziers auf, mir mein Deputirten⸗Mandat zn entzie⸗ hen; dieses Recht steht denselben zu, und wie auch ihre Entscheidung ausfallen moͤge, ich werde sie deshalb nicht tadeln; sie werden ge⸗ wissenhaft ihre Pflicht erfuͤllen, ich habe die meinige erfuͤllt. (Gez.) Viennet.“
Herr Lehon hatte in den letzten Tagen mehrere Konferen⸗ zen mit dem Handels⸗Minister wegen des zwischen Frankreich und Belgien abzuschließenden Handels⸗Vertrages, uͤber dessen Be⸗ dingungen man noch nicht einig werden kann.
Die Herren Bascans und Mie, der Erstere ehemaliger Re⸗ dacteur, der Letztere Drucker der Tribune, erschienen gestern vor dem hiesigen Assisenhofe unter der Anklage, in zwei Artikeln, welche die Verurtheilung zweier Theilnehmer an dem Juni⸗Auf stande und eine fruͤhere Verurtheilung des Herrn Bascans be⸗ trafen, die Justiz⸗Beamten in der Erfüllung ihrer Amtspflichten beleidigt zu haben. Beide Angeklagte wurden indessen frei ge⸗
sprochen. Derselbe Gerichtshof verurtheilte hierauf einen gewis⸗
sen Lormier, ehemaligen Garde du⸗Corps, welcher angeklagt war, am 24. Nov. v. J. durch Tragen einer weißen und gruͤnen Ko⸗ karde und durch aufruͤhrerische Reden zu einem Karlistischen Auf⸗ stande aufgereizt zu haben, zu vierteljaͤhrlicher Haft und einer Geldstrafe von 100 Fr. „Häͤtte ich 100,000 Fr. Renten“, sagte
„so waͤre ich frei gesprochen worden.“
der Verurtheilte beim Hinausgehen aus dem Sitzungs⸗Saale,
Großbritanien und Irland. “
Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Sitzung vom 26. Maͤrz. Die Sheriffs von London erschienen an der Barre mit einer Bittschrift von dem Lord⸗Mayor, den Alder⸗
men und dem Gemeinde⸗Rath der City von London gegen die
Herr Dubois, der hierauf selbst das
r , abe bisher ge schwiegen, und wuͤrde auch heute noch 1 8 nnst
Reden gehalten, so waͤre der⸗
auf
Haus, und Fenster⸗Steuer. Nach einigen Worten der Alder⸗ men Wood und Key wurde die Bittschrift auf die Tafel g legt. — Demnaͤchst fand das Verhoͤr einer Person, Namens Elisabeth Robinson, statt, welche sich geweigert hatte, dem zur Pruͤfung der Liverpooler Wahlen niedergesetzten Ausschusse Rede zu stehen. Von dem Sprecher befragt, beharrte sie auf ihrer Weigerung, Auskunfe zu geben, weil ihr Leben in Gefahr stehe, wenn sie die ihr vorgelegten Fragen beantworte. Der Spre⸗ cher forderte sie auf, denjenigen zu nennen, der ihr damit ge⸗ droht habe; sie wollte sich aber auch dazu nicht verste⸗ hen. Es wurde ihr hierauf angedeutet, daß sie morgen wieder Fragen be⸗ ins Gefaͤngniß gesuͤhrt
vor dem Hause erscheinen, und die antworten muͤsse, widrigenfalls sie werden wuͤrde. Uebrigens wurde ihr der volle Schütz der Gesetze gegen jede moͤglichen Folgen ihrer Aus agen seierlichst zugesichert. Herr Robinson machte hierauf semten fruüher an⸗ gekuͤndigten Antrag: daß ein besonderer Ausschas niedergesetzt werden solle, um alle jetzigen Steuern zu pruͤfen üͤnd zu revidi⸗ ren, und diejenigen Lasten aufzuheben, welche am hwersen au den arbeitenden Klassen lasteten, und an deren Stelle das Ci⸗ genthum auf eine billige Weise zu besteuern. Niuch einer kur⸗ zen Einleitung, in welcher er darzuthun suchte, daß der Zustand des Landes schnelle und energische Huͤlfs⸗Maßregeln verlange, wenn man nicht die Gesellschaft dem gloͤßten Unheil aussetzen wolle, aͤußerte sich Herr Robinson uͤber die Vorthelle einer Re⸗ vision der Steunern unter Anderein folgendermagen: .„„Im Allgemeinen muß ich die Aufmerlsamkelt des Hauses be⸗ sonders daranf lenken, daß in keinem auberen Lande in Euroya die Steuern verhaͤltnißmaͤßig so diekt auf den Eteag der Arbeit und Gewerbthaͤtigkeit hinziesen, und daß in keinem gadern Lande der Einkommen im Auslanbde verzehren. Ich weiß sehr wohl, daß man fahr vorhanden sey, daß das Kupital ganz aus dem Laude gezogen werde. Meibe Antwort darauf ist, erstens, deß 99 vo. 100 olcher Abwesenden keine so leichte Verfuͤgung uͤver die Auche ihres Ein⸗ kommens haben; und zweitens, daß die Gefahr jetzt gau; anderer und drohenderer Art ist; daß nänlich die gewerofteipegen Kapitalien des Landes nach fremden Laͤndern verlegt werden, wo die elben siche⸗ rere und vortheilhastere Anlegung erwartet. Der Industrie zur Huͤlfe zu kommen, ist das einzige Mitte! gegen ceine
solche Gefahr. Eine der Einwendunzen, die man gege ie direkte Besteuerung des Eigenthumes macht, besteht 81h vis 8 es eine Maßregel sey, die waͤhrend eines meieges passend seyn moͤge, die aber einem Zustande des Friedens nicht gemäz sey. Damit 8 1 aber gar nichts gesagt. Was sich imstaäͤn einen Zustand des Frledens oder des Krieges eignet, kann zweckmaͤ⸗ ßig werden, wenn ‚ene Umstaͤnde sich gaͤnzlich geaͤndert haben. Waͤh⸗ 1 rend des Krieges kann der Arbeitslohn hoch, und der vewinn aus dem Kapitale groß seyn. In Friedenszeiten kann der umgekehrte Fall eintreten. Im eisteren Fall wird der Gewerbfieiß die ihm auf⸗ erlegten Abgaben leichter tragen koͤnnen; im lutzteren wird ihr Druck sehr schwer seyn, und am Ende unertraͤglich werden. och weiß welch' schwierige Aufgabe es saͤr die eglerung seun wide, selost wenn sie mit meinen Ansichten üͤbereinstimemte, dieselben in Ausfuͤh⸗ rung zu bringen. Ich weiß, daß uns nar eine Wahl zo ischen Schwie⸗ rigkeiten uͤbrig bieibt, und daß, zoie ich auseichtig glaube, der Weg, den irh vorschlage, der vortheilhesteste fuͤr das? and seu 1 duͤrste. Ich will das Haus nicht mit longen Details ermͤden; 88 ich kenn nie; umhin, ans den dem Peolamente mitget eiltes dlt⸗ tenstuͤcken einige Thatsachen peraus;zu eben, worans vie drückende Noth der arbeiten en Klassen unwi erlegbar hevorgeht. 1er Fe⸗ teag der Armen Steuer hat sich im ve ge genen c, hre i. Veraleich zu dem vor ergehenden um 344,374 †d. Sterl. ve deeh 1 ö zu einer Zeit, o die Leyens⸗ cbuͤrf asse wohlseileer e en, als in den fruͤheren JFahren. Mit der Zuna, me der 9 1h: 19 tuͤrlich auch eine Verniehrnng der Ve vrcthen cingeitete. g 3b zeich⸗ zumn letzte.n Jayre ergert eine allmaͤlige, abe jurchton e Vermeh⸗ rang. Im Jahre 1825 zaͤhlte mal 97; 1328 15,164: 1827 — 17,504; 1823 — 16, 34; 835 — mehrung von ungefaͤhr 50 9t. in dem iaczen, Zrdüras den d Jahren. Auf einen andern Bewe.s von dem daßen ter arbeiten⸗ den und geroerbte aligen Kiassen el ckend, — i.) eire die Spar⸗ Banken — finde ich, vaß von 23. Faunnar 1832 b!s z9 11 9. Feb nar 1823 eine Smunne von 721,338 Cf. St. in jen⸗ Eaaken deponirt worden ist, dagegen aber „,264,113 „fd. St. aus de selben zuruͤck⸗ gezogen worden sind. Diese ambhenteischen Roizen splechen beutlia genug fuͤr die Noth des Laudes und mahnen die esetzgebung drin⸗ gend um Abhuͤlfe. — Was die Cuführnig einee Vermogens⸗Steuer betrifft, so glaube ich, daß die Saweerigkeit, dieselbe ins Werk zu setzen, hauptsaͤchlich in dem Mangel en Festi Leit von Seiten der R.
gierung ihren Grund fin et, und auch allerdings in der Abgeneigth 6 der wohlhabenden Klanen, sich eine sol, en Stenerzu uterwerfen Wiefe mache ich aber dacaufausterksam, daß sie n dem vogn „Hie vorgeschla 28 Plan auch einige Enischäriorngen finden Sie werden von 8 assessed laxes und voit der Aogabe auf Net, und Hovfen befreint werden. Und ist es denn nicht arch eine Entschaͤdigung fuͤr detseft cheren Klassen, wenn sie den Zustand der arbeitenden und geee89. thaͤtigen Klossen verbessert sehen’ Ist es keine Entschaͤdiguüne⸗ 8
sie, wenn Nuhe und Frieden in der ganzen Ge lsch ift e 589 und wwenn das Land von neuem Leben und neuer Kraft beseelt wüches Wuͤrden solche Ruͤcksichten sie nicht veranlassen, einige Opfer;
bringen? Aber anch aus dem Gesichtspunkte der zerechtigkeit n trachtet, behaupte ich, daß das Vermdͤgen der geeignere Ge⸗ genstand 1 sur die Besteuerung ist, unod daß Arben nnd Be⸗ werbthaͤtigkeit nicht besteuert werden sollten. ech babe *s rechnet, was ein Arbeitsmann mit Fau und Familie Stagte bezahlt, und gesunden, daß ves eint Deittel sehans Einkommens betraͤgt; dies ist ein unbilliges und ganz an⸗ ertraͤgliches Verhaͤltniß. Was wuͤche wohl der Zeiche sa en wenn man ihm von Staatswegen ein Drittel seines Enkommene abforderte? — Ich warne das Haus gegen den unsel gen Zustand der Sicherheit, dem sich das gegenwaͤrtige Ministerinm böerlaßt, wie es die fruͤheren thaten. Jene Regierungen versicherten uns, allen Thatsachen zum Trotz, daß der Zustand des Landes sich verbessere und diese Mittheilungen wurden mit Beifall auf enonunen; aber Session auf Session ist voruͤbergegangen, und das Elend des Vol⸗ kes hat immer mehr zugenommen. Wenn dieses reformirte Parla⸗ ment nun nicht etwas Ernstes thut, um der Roty abzuhelfen, so wird es die Er ingen derer bitter taͤuschen, weiche es hergesandt
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haben.“
Welt verhaͤltnißmaͤßig so viel Personen der reic eren Klessen ihr
eingewendet hat, wenn ein solches Elnomen bestenert wuͤrbe, Ge⸗-⸗
unter gegebenen Umstaͤnden füu‚à