Das Fischer⸗Dorf Gilge, am Ausflusse des Gilge⸗ Stromes, dem Kurischen Haff, im Labiauer Kreise, wel⸗ ches aus 22 Fischer⸗Wirthen und 16 anderen Familten⸗Vaͤtern besteht und eine Bevoͤlkerung von 207 Seelen zaͤhlt, ist in der Nacht vom 27sten zum 28sten v. M. gaͤnzlich abgebrannt. Ein heftiger Sturm verbreitete schnell und unaufhaltsam die Flammen von Haus zu Haus, und in Zeit von; Stunden war das ganze ansehnliche Dorf in einen Aschenhaufen verwandelt. Die meisten Bewohner haben von ihren Habseligkeiten wenig oder nichts gerettet, und auch ihr Hauptschatz, das kostbare Fischerei⸗Geraͤthe, ist ein Raub der Flammen geworden. Leider waren die abge⸗ brannten Gebaͤude nur mit geringen Summen hei der Feuer⸗
asse versichert. “ . 8 8 8. Regierungs⸗Bezirk Trier sind im Laufe des vori⸗ gen Jahres 13,488 Kinder, naͤmlich 7007 Knaben und 6481 Maͤd⸗ chen, geboren, und dagegen 9666 Personen, naͤmlich 4907 maͤnn⸗ lichen und 4759 weiblichen Geschlechts, gestorben, woraus sich ein Zuwachs der Bevoͤlkerung von 3822 Seelen ergiebt. Unter den Geburten waren 134 Zwillings⸗Geburten und 1 Drillings⸗ Geburt. Getraut wurden 2951 Paare.
Von Seiten der Koͤniglichen Regierung zu Oppeln sind in neuerer Zeit zur Pruͤfung der in Maͤhren gemachten Ent⸗ deckung, mit Haͤcksel schnell das lebhafteste Feuer zu unterdruͤcken, verschiedene oͤffentliche Versuche uͤber die Zweckmaͤßigkeit und den Erfolg der Anwendung dieses Mittels angeordnet worden. Da der Gegenstand, namentlich fuͤr den Landmann, nicht ohne In⸗ teresse seyn duͤrste, so theilen wir das Resultat dieser Versuche, wonach das gedachte Loͤschmittel sich als voͤllig bewaͤhrt erwiesen hat, im Nachstehenden mit:
—
¹) In eine gewoͤhnliche Schwinge, welche mit Haͤcksel, der zum Theil aus Weizen⸗, zum Theil aus Hafer⸗Stroh geschnitten war,
angefuͤllt wurde, legte man ein bis zum Rothgluͤhen gebrachtes Eien von etwa 3 Ffund und bedeckte es etwa 2 Zoll hoch mit Sacser Nur ein schwacher Rauch drang durch den Haͤcksel hin⸗ durch und es entzuͤndete sich derselbe nicht im Geringsten. 8
2) Hierauf wurden auf ebener Erde 35 Pfd. trockenen Holzes angezuͤndet und nachdem das Feuer den hoͤchsten Grad seine
Entwickelung erreicht batte, wurde dasselbe mittelst 11 Pfd. daruͤber
eschutreten Haͤcksels in Zeit von einer Minute vollkommen geldscht. 8 3) Es hese sodann wieder auf ebener Erde 18 Stuͤck weidene Faschinen, 2 3 Fuß lang, 1 Fuß stark, angezuͤndet und das Feuer ward, nachdem es seine lebhafteste Ausdehnung erreicht hatte, durch 5 Schwingen Haͤcksel innerhalb einer Minute vollkommen gedämpft.
Bei allen diesen Versuchen zeigte sich, daß sich in dem das Feuer deckenden Haͤcksel eine Feuchtigkeit entwickelte, gleichsam 96 ob der Dampf kochenden Wassers hindurchgezogen waͤre, und blie der Haͤcksel an die in denselben gesteckten Gegenstaͤnde haͤngen.
4) Hiernaͤchst wurden mehrere trockene kieferne Zollbretter auf Unterlagen waagerecht neben einander gelegt und ein Raum von 25 Fuß 3 Zoll hoch mit Haͤcksel bedeckt; uͤber diese Flaͤche wurden wiederum trockene kieferne Zollbretter gelegt und auf denselben ein lebhaftes Feuer mittelst trockenen kiefernen Scheitholzes angezuͤndet. Nach Verlauf von 1½¼ Stunde war das Feuer selbst, welches oͤfters angeschuͤrt wurde, nicht allein niedergebrannt, sondern auch die obere Lage Bretter fast vollkommen verbrannt, ohne daß sich das Feuer weiter unten dem Haͤcksel mitgetheilt haͤtte, als an einzelnen Stellen der Oberflaͤche, wo derselbe verkohlt gefunden wurde, und zwar auch nur an denjenigen Stellen, wo die Bretter nicht dicht auf dem Haͤcksel auflagen; an den uͤbrigen Stellen war derselbe auch nicht im Geringsten vom Feuer angegriffen. Der Haͤcksel wurde nun weggefegt, und es zeigte sich, daß die untere Bretterlage vollkom⸗ men frei von jeder Einwirkung des Feuers geblieben war.
5) Endlich wurde noch unter einer 3 Fuß von der Erde ent⸗ fernten horizontalen Brettlage von kiefernen Zollbrettern, welche 4 Zoll hoch mit Haͤcksel bedeckt und oben wieder mit Brettern abge⸗ deckt waren, ein lebhaftes Holzfeuer angelegt, dessen Flamme die Bretter bald von unten ergs ic⸗ derselben verkohlten an ihrer unteren Seite; nicht ganz gleich stark gewaͤhlte Bretter brachen nach Verlauf von ¾ Iunden endlich durch, und nur hier wurde der Haͤcksel nach dem Durchbrechen verkohlt gefunden, an den uͤbri⸗
en Stellen hatte das Feuer ihn nicht allein nicht entzuͤndet, son⸗ ern es war auch augenscheinlich wahrzunehmen, daß eine viel laͤn⸗ ere Zeit dazu gehoͤrt hatte, um die Bretter zum Durchbrechen zu ringen, als wenn sie nicht mit Haͤcksel beschuͤttet gewesen waͤren.
Hiernach ergiebt sich ein voͤllig genuͤgendes Resultat aus den ersten 4 Versuchen, wo ein Feuer vollkommen mit Haͤcksel, wenn auch nur schwach, uͤberdeckt wurde, oder wo dasselbe von oben auf darunter liegenden Haͤcksel wirkte. Ungenuͤgender hingegen fiel der 5te Versuch aus, wo ein freieres Feuer unbeschränkt und unter Hin⸗ zutritt der Luft auf einen feuerfangenden mit Haͤcksel bedeckten Ge⸗
enstand wirkte. “
4 Moch muß bemerkt werden, daß waͤhrend aller dieser Versuche ein ziemlich starker Wind wehte, welcher das Feuer immer lebhaft anfachte.
HSeIin 68. Den 11. April 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. Zf. Brief. GCeld.] 4 96 ¾
5
EE Geld mnememnnünrmrsmrrwrmwe.
Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm do. Kur.- u. Neum. do. Schlesische do Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.
Holl. vollw. Duk. Neue do.
Friedrichsd'or..
Disconto . .
99⁄ 105 105 ¾
95 ⅔ 104 104 53 ½
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m 1. C.
— 1052 62 ec 63
18 ½ 19
5 4 4 Neum. Int. Sch. do. 4 Berl. Stadt-Obl. 4
Königsb. do.
4 Elbing. do. 4 ½ Danz. do. in Th. — Westpr. Pfandbr. 4 b*
Wechsel-Cours.
13 ½ 13 3 ½ 1 4 ½ Preuss. Cour.
Prief. Geld. nö—’
146 145 ½ 1512 10 28 ½ 81⅔ 104 ½ 103 ½
5
Amsterdam
dito Hamburg London Paris “ Wien in 20 Xr.
b
Leipzi 100 b Frihklärt exö6 150 hr Petersburg 100 8 Warschau 600 Fl.
2 Mt. Kurz
2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch.
Kurz
150 Fl.
Auswärtige Börsen.
88 5 Amsterdam. 6. April. 8an Niederl. wirkl. Schuld 45 ½. 59% do. 85 ⁄ ¼. Ausgesetzte Schuld Kanz-Bill. 0 9.. 62 101 ½. Russ. (v. 1828) 98 ⁄. (v. 1831) 88 ⅛. Prämien-Scheine 93 ½,. Oesterr. 88 ½. 3 8 Span. 43 ½. 5 % 65 ½.
1 Preuas.
Wolkenzug
ren: Iphigenia auf Tauris, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von
Se. Majestaͤt mit dem General Sebastiani.
ten.
(Preuss. Cour ) so unaufmerksam und unterhielt sich so lebhaft uͤber andere
Praͤsident rief endlich mit Lebhaftigkeit: „Diese Gleichguͤltig⸗
—
Jgg8; hin brhi ische Beobachtung. Abends Nach einmaliger 10 Uhr. Beobachtung.
333,5 38 Par.
+ 7,0⸗°2 R.
+ 3/3⸗0 R. 77 pCt. regnig.
NKeteorolog
Morgens Nachmitt. 6 Uhr. E.
336,. Par. 334, 6 6 Par. 0, 0 0 R. 92— 10,5 9 R. 4,0“ R.— 4,00R.
70 pCt. 30 pCt. heiter. heiter.
10. April.
Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter....
Quellwärme 5,9 °⁊R. Flußwarme 5,9 °¶ R.
Pedenmwosne 4,8 ° R. Ausdünst. 0,09 86 ðRh. Miederschlag 0,0 1 0 Rh.
Koͤnigliche Schauspiele.
Freitag, 12. April. Im Opernhause: Wohnungen zu ver⸗ miethen, komisches Gemaͤlde in 5 Rahmen, von L. Angely. Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni.
Im Schauspielhause: 1) Le jeune mari, comédie en 3 actes et en prose, par Mr. Bazeères. 2) Le sourd, pièce co- miquc en 1 acte. 1
Sonnabend, 13. April. Im Schauspielhause, auf Begeh⸗
Goͤthe.
Koͤnigstaͤdtisches Theater Freitag, 12. April. Ein Mann hilft dem andern, Lustspiel in 1 Akt, von Johanna v. Weisenthurn. Hierauf: Das dia⸗ mantene Kreuz, Original⸗Lustspiel in 2 Akten, von Deinhard⸗ stein. Zum Beschluß, zum erstenmale: Die Schicksals⸗Pastete, Lustspiel in 1 Akt, nach Spindler's Erzaͤhlung, von Leopold Bartsch. ““
“
Neueste Nachrichten.
8 .8
Paris, 5. April. Der Kaiserl. Russische Botschafter hatte vorgestern Abend eine Audienz beim Koͤnige. Gestern arbeiteten Der Finanz⸗Minister legte gestern in der Pairs⸗ Kammer den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen der außerordentlichen Zuschuͤsse zu dem vorjaͤhrigen Budget, im Gesammt Betrage von 53,000,000 Fr., vor, zu dessen Pruͤfung der Praͤsident, mit Genehmigung der Versammlung, sofort eine aus 7 Mitgliedern bestehende Kom⸗ mission ernannte. — Hiernaͤchst hielt der Marschall Macdonald dem juͤngst verstorbenen Grafen Moritz Matthieu de la Redorte eine Gedaͤchtniß⸗Rede, deren Druck von der Kammer beschlossen wurde. — Jetzt bestieg der Baron von Barante die Redner⸗
buͤhne, um uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Organisation der General⸗ und der Bezirks⸗Conseils zu berichten; er trug auf die Annahme desselben an, jedoch mit zahlreichen Amende⸗ ments, die bei der Berathung uͤber diesen Gegenstand, welche jedoch in der gegenwaͤrtigen Session schwerlich noch eröoͤffnet wer⸗ den duͤrfte, naͤher zur Sprache kommen werden. — Die Siz⸗ 8 schloß mit einigen Berichten im Namen des Bittschriften⸗ omité's.
In der Deputirten⸗Kammer berichtete gestern zunaͤchst Herr Parant uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Regulirung der ehemaligen Civil⸗Liste. Nach einer ziemlich lebhaften Debatte wurde die Berathung uͤber diesen Gegenstand bis nach dem Einnahme⸗Budget verlegt. — An der Tagesordnung war hierauf der Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Verbuͤrgung der Griechischen Anleihe. Der Oberst Paix⸗ hans, der denselben abzustatten hatte, begnuͤgte sich inzwi⸗ schen damit, den Schluß⸗Antrag der Kommisston mitzutheilen. Derselbe lautet also: „Die Kommission stimmt fuͤr die Annah⸗ me des Gesetz⸗Entwurfes, weil sie bei der gegenwaͤrtigen Lage der auswaͤrtigen Angelegenheiten innig uͤberzeugt ist, daß das Buͤndniß mit den neuen Griechischen Staaten der Erhaltung des Friedens, so wie dem Interesse und der Wuͤrde Frankreichs nur foͤrderlich seyn kann.“ — Jetzt wurden die Berathungen uͤber das Budget des Kriegs⸗Ministeriums und namentlich uͤber die Kolonie Algier wieder aufgenommen. Der Kriegs⸗Minister, welcher nicht zugegen war, ließ sich bei dieser Debatte durch den Koͤnigl. Commissair, Herr Martineau, vertreten. Dieser be⸗ muͤhete sich namentlich zu beweisen, daß die Kolonistrung von Algier keinesweges so leicht sey, als mehrere Redner, und vor⸗ nehmlich der Marschall Clauzel, solches zu verstehen gegeben haͤt⸗ Der Graf Gaöëtan von Larochefoucauld aͤußerte sich in demselben Sinne. Die Versammlung war aber im Allgemeinen
Dinge, daß selbst die auf den vordersten Bänken sitzenden De⸗ putirten den Redner nur mit Muͤhe verstehen konnten. Der
keit der Kammer bei einer so wichtigen Frage ist mir unbegreif⸗ lich. So hoͤren Sie doch auf das, was der Redner Ihnen sagt, um die von demselben bezeichneten Mißbraͤuche wo moͤglich abschaffen zu koͤnnen.“ Auf diese Ermahnung stellte sich eine au⸗ genblickliche Ruhe ein, so daß Herr von Larochefoucauld seinen Vortrag fortsetzen konnte. Letzterer lief im Wesentlichen darauf hinaus, daß die Kolonisirung von Algier unmoöͤglich sey, so lange dort die Franzoͤsischen Gesetze nicht eingefuͤhrt worden, indem kein Kaufmann sich in Algier niederlassen wuͤrde, wenn er stets fuͤr seine persoͤnliche Freiheit besorgt seyn muͤßte. Der Ober⸗Befehls⸗ haber, fuͤgte der Redner hinzu, habe das Recht, jeden Bewohner der Kolonie ohne Urtheil deportiren zu lassen, wie solches noch juͤngst mit einem Privatmanne der Fall gewesen sey, der kein anderes Vergehen begangen, als daß er sich in einen Liebeshandel eingelassen habe. (Gelaͤchter.) Der See⸗Mini⸗ ster trat zur Widerlegung des vorigen Redners auf. Er gab zu, daß die Franzosen mit den Arabern nicht im besten Ein⸗ verstaͤndnisse lebten, und daß zur Handhahung der oͤffentlichen Ruhe und Ordnung vielleicht manche Maßregeln ergriffen wor⸗ den waͤren, die auf den ersten Blick als willkuͤrlich erscheinen moͤchten; indessen sey es nothwendig, daß der Ober⸗Befehlshaber der Kolonie mit einer ausgedehnten Vollmacht versehen werde. Nachdem er noch den Vorschlag des Marschall Clauzel, am Fuße des Atlas mehrere einzelne Forts zu errichten, bekaͤmpft hatte, ließ Herr Mauguin sich uͤber diese Materie vernehmen. Als Frankreich die Eroberung von Algier gemacht, bemerkte er, habe Jedermann geglaubt, daß man große Vortheile hieraus zie⸗ hen wuͤrde; indessen scheine es auch jetzt noch, daß der Besitz von Algier dem Lande mehr koste, als er ihm einbringe. Wenn dieses wirklich der Fall sey, so liege es lediglich an der schlechten
dieses aber bloß in Kriegszeiten zu rechtfertigen sey. dere Devputirte aͤußerten sich in demselben Sinne, waͤhrem Handels⸗Minister zur Vertheidigung des geheimen
Aufmerksamkeit ihre vornehmste Pflicht waͤren. km Herr Persil die angeschuldigten beiden Artikel der A
des Seehandels im Allgemeinen und uͤber die Nothwendigz⸗ denselben in den verschiedenen Gewaͤssern gehoͤrig zu beschit⸗ kam Herr Mauguin noch einmal auf den Besitz von Algier ruͤck. Man duͤrfe diese Kolonie um so weniger wieder aufgel aͤußerte er, als das Mitteuaͤndische Meer der Mittelpu der Europaͤischen Angelegenheiten orden s aber dasselbe durch Gibraltar und die Jonischen Ing uͤberwiegend beherrsche. Der Rebner kam hiernaͤchst auf’ Verwaltung von Algier zu sprechen, die er hoͤchst tadelnswe fand. Am Schlusse seines Vortrages fragte er noch, wagc bedeuten solle, wenn der See⸗Minister unlaͤngst geaußert, man Algier behalten wuͤrde, insofern die Ehre Frankreichs! diesem Vorhaben nicht widersetze; er seinerseits koͤnne nicht greifen, wie Frankreichs Ehre es semals gestatten koönnte, Kolonie wieder aufzugeben. Da von den anwesenden Min keiner sich anschickte, Herrn Mauquin zu antworten, so me die Debatte geschlossen, und der Antrag des Herrn von dam foucauld (die fuͤr die Kolonie verlangten 605,000 Fr. vorg zu streichen) verworfen. Eben so erging es einem andern ductions⸗Vorschlage des Generals Leydet, im Betrege 120,000 Fr.; derselbe fiel gleichfalls durch. Mehrere N. verlangten hiernaͤchst auf einmal das Wort, um uͤber den gehe Fonds zu sprechen. Herr Odilon⸗Barrot, der scch Gehoͤr verschaffte, widersetzee sich nachtraͤglich jeder Kredit willigung zu geheimen Ausgaben, indem ein solcher Fonde dazu dienen wuͤrde, ein System des Spionirens esnzufi Zöwej
.
auftrat. Auf die Bemerkung des Herrn Martineau, von den verlangten 150,000 Fr. 50,000 Fr. zu zuf. sligen; gaben und nur der Rest zu geheimen Ausgaben bestimm fand die Majoritaͤt sich verantaßt, das Kapitet unverke n] willigen. — Die Debatte wurde hier durch den Beriche
Heern Persil uͤber den Antrag des Herrn Viennet, den
ausgeber der Tribune vor die Barre der Kammer zu laden, terbrochen. Es gab sich sofort eine ungemeine Be vegm, der Versammlung kund, und auch auf den uͤberfuͤuten ifm
Ischen Tribunen aͤußerte sich die lebhafteste Neugier. Zum lU fluß erinnerte noch der Praͤsident die Versammlung dargn,]
da sie sich gewissermaßen zu einem Gerichtshofe 8”95 Sh Zun aͤchs i
(Wir haben den wesentlichen Inhalt derselben bereies ing gen Blatte der St. Z. gegeben.) Sodann theilte er die gi
mit, die es der Kommission ais wuͤnschenswerther erscheina
ßen, den Herausgeber des gedachten Blattes, statt vor den senhof, vor die Barre der Kammer zu laden. Hierauf beg nete er das Verfahren, das die Kammer, insofern sie nnit sc Antrage einverstanden seyn sollte, zu befolgen haben rvürde endlich schlug er der Versammlung Namens der Komme folgenden Beschluß vor: „Die Kammer verfuͤgt, daß ¹ Lionne, der Herausgeber der Tribune, durch einen
Thuͤrhuͤter vor ihre Barre geladen werden soll, damit
sich uͤber den Inhalt der beiden, in der Nummer d Blattes vom 2ten April enthaltenen Artikel naͤher erklaͤre geeigneten Falls die uͤber ihn zu verhaͤngende gesetzliche E vernehme. Zugleich einigt sich die Kammer uͤber folgendes fahren: Nachdem sie den Herausgeber des gedachten B und seinen Defensor vernommen, soll der Praͤsident die stellen, ob der Angeklagte schulbig sey. Nach geschlossend batte uͤber diese Frage stimmt die Kammer in der gewöhr Weise mittelst Kuͤgelwahl ab. Im Freisprechungsfalle kij der Praͤsident die Lossprechung augenblicklich an. Wird dag der Angeklagte fuͤr schulbig befunden, so setzt dee Praͤsidem
Kammer von den gesetzlich bestehenden Straf⸗Bestimmunges
Kenntniß, und die Kammer entscheidet alsdann uͤber die Anwen derselben durch Stimmzettel.“ — Nach einem ziemlich lebhafteng wechsel wurde die Berathung uͤber diesen Gegenstand bereits auf naͤchsten Montag (8.) anzesetzt. — Hierauf wurde die Disl uͤber das Budget des Kriegs⸗ Ministeriums wieder aufgenom Im 15. und letzten Kapitel werden 3,839,848 Fr. fuͤr die ver⸗Fabrication verlangt, — eine Summe, welche die Vers lung bei ihrer großen Aufregung ohne Weiteres bewilligte mit war die Debatte uͤber das gedachte Budget beendigt. einen Zusatz Artikel des Herrn Luneau mußte die Bera bis zum folgenden Tage verschoben werden, da der Sal mittlerweile fast gaͤnzlich geleert hatte.
Der Minister des oͤffenilichen Unterrichts hat neueng unter verschiedene Departements 24,400 Fr. zur Befoxedch des Elementar Unterrichts vertheils. 1
Das Central⸗Comité der National⸗Subscription fuͤr J. Laffitte (das Herrn Lafayette zum Praͤsidenten, un Herren Dupont von der Eure, Marschall Clauzel, Odilon! rot, Mauguin und Branger zu Mitgliedern zaͤhlt, uwl Herr Chaͤtelain Secretair des Aueschusses ist) hat heut erste Bekanntmachung erlassen, worin es als Hauptzwec Subscription den Ruͤckkauf des Laffitteschen Hoteis angiehl dasselbe dem Eigenthuͤmer zum Geschenk zu machen.
Der Moniteur berichtet uͤber einen Sieg, den de satzung von ns am 13ten v. M. uͤber zwei Arabische El
ongetragen hat.
86 Bei 3* gestrigen Leichenbegaͤngniß des Herrn Terna Saint⸗HOuen hielten die Pairs Herren Aug. Pörier und seau, und die Deputirten Herren Georg Lafayette und Dupin die Zipfel des Leichentuches. Die Forber der Hau hatten sich in corpore mit einer schwarzumflorten Fahnt, auf man die Worte las: „Die Franzoͤsischen Faͤrber dem! Manufaktur⸗Inhaber Ternaux“, eingefunden. An k
hielten Herr Tissot von der Franzoͤsischen Akademie und Blanqui, Direktor der Handels⸗Schule und Associé des ses Ternaux, Stand⸗Reden. . b
Das Konvents⸗Mitglied Garnier ist in seiner Adres mit Tode abgegangen.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 100. cour. 10 †. 10. proc. pr. compt. 77. 30. fio cour ¹ 5proc. Neap. pr. compt. 90. 70. fin cour. 90. 90,9 Span. perp. 72 ½. 3 proc. coup. dét. 43 ½. 5proc. Bebg⸗
coup. dét. 87 ½. 5proc. Roͤm. Anl. 89.
Frankfurt a. M., 8. April. Oesterr. 5proc. Metale 4proc. 84 ½. Bank⸗Actien 1482. Part.⸗Obl. 136 ½. G. zu 100 Fl. 189 ½. Poln. Loose 58 ½. Br. 8
— ————
2 ARARKeedacteur Cottel. 11 g
Verwaltung. Nach einigen Betrachtungen uͤber die Wichtigkeit
SSSGSGesdruckt bei A. W. Hant
8
geworden sey, Engqe
döl
88
Allgemeine
- Nachrichten.
Ansland.
St. Petersburg, 3. April. Se. Kaiserl. Majestaͤt ha⸗ den Hof⸗Ceremonienmeister Grafen Sollohub in den Ruhe⸗ no versetzt und ihn bei dieser Gelegenheit zum Geheimen Rath
grdert. 8 1 Der General der Infanterie, Graf Kuruta, Mitglied des
jegs⸗Raths, ist am 25sten Maͤrz und der Hof⸗Jaͤgermeister
2— 11
ist Serge Galitzun am 27sten Maͤrz hierselbst mit Tode ab⸗ pangen.
Die Einsetzung des St. Petersburger Handels⸗Gerichts de am 31. Maͤrz hier in Gegenwart vieler hoher Staats⸗ amten feierlich vorgenommen, und am 1sten d. M. hielt das richt seine erste Sitzung.
Die Handels⸗Zeitung publicirt eine Uebersicht uüͤber Entdeckungen von Gold⸗Lagern in Sibirien, durch Privat⸗ rsonen, waͤhrend des Zeitraums von 1826 bis 1832. Die
Gouvernement Tobolsk auf 164. Die Total⸗Summe des rths der Ausbeute betrug 27 Pud 29 Pfund 52 Solotnik. Ausbeute von Gold in den Minen des Ural ergab in dem iten Semester von 1832 in den Kron⸗ und Privat⸗Berg⸗
ken zusammen 168 Pud 28 Pfund 29 Solotnik und die n 3 „ Behoͤrde uͤberhaupt die Macht haben soll,
‚beute von Platina 59 Pud 5 Pfund 22 Solotnik.
Am 13. Maͤrz bemerkte man zu Lovisa in Finnland von 9 V1 3 b 5 genug von ihrer Wuͤrde haben,
10 Uhr Abends eine Luft⸗Erscheinung, die sich in der Gestalt Regenbogens von etwa 2 bis 3 Ellen Breite in der Rich⸗ p von Osten nach Westen zeigte und in dieser Richtung suͤd⸗ fortbewegte.
Die Rhede von Baltischport ist porden.
— In einem neuern Schreiben aus St. Petersburg chtet das Journal de Francfort: „Um den ersten Be⸗ afnissen des Koͤnigreichs Polen abzuhelfen, haben Se. Maj. Kaiser demselben eine Anleihe von 15 Millionen Rubeln A. oder 27 Millionen Fl. Poln. Cour. bewilligt, und zwar diese Summe aus den disponiblen Fonds des Kaiserlichen atzes in den des Koͤnigreiches geflossen. Eine Summe von Nillionen Gulden ist zur Unterstuͤtzung des Landbaues, der
den Drangsalen des Krieges am empfindlichsten betroffen de, auf das laufende Buoget gebracht worden. Außerdem
r Kaiser auch noch auf Seine Civil⸗Liste eine Summe zu selben Zweck angewiesen. — Unmittelbar nach Wiederher⸗ zung der Ordnung sind auf den ausdruͤcklichen Befehl des sers von dem General⸗Adjutanten Grafen Krassinski 000 Fl. unter die Einwohner der auf dem Kriegs⸗ hauplatze gelegenen Doͤrfer vertheilt worden. General ssinsk; war beauftragt, die Woyewodschaften zu berei⸗
um sich selbst von der Lage der Landleute, Behufs
Berichterstattung an Se. Majestaͤt, Kenntniß zu verschaffen. idem sind von der Regierung allgemeine Maßregeln zur Un⸗ ützung des Ackerbaues genommen worden, und unter die be⸗ tigsten Landbewohner haben Getreide⸗Vertheilungen stattge⸗
en. Wirksame Anordnungen wurden getroffen, um dem ngel am Viehstande, der in Folge einer Seuche, welche nur dft die Folge des Krieges ist, fuͤhlbar zu werden anfing, ab⸗
lfen. 15000 Stuͤck Rindvieh sind bereits auf Kosten der ierung aekauft worden, die damit durch Vermittelung der nnischen Bank bis zur Summe von 40,000 Stuͤck fortfahren
d. — Als die Insurrection ausbrach, rief sie die ganze waf⸗
hige Jugend unter die Fahnen. Viele Professoren folg⸗
dem revolutionnairen Schwindel, und die Universitaͤten die Gymnasien wurden verlassen, so daß die Vor⸗ gen, aus Mangel an Zuhoͤrern, geschlossen blieben.
Regierung hat, um dem Uebel, welches die Unruhen des res 1830 dergestalt hervorgerufen, abzuhelfen, zunaͤchst ihre gfalt darauf gerichtet, daß die vier unteren Klassen der oͤf⸗ ichen Schul⸗Anstalten, wo junge Leute von 12 — 13 Jahren hereitenden Unterricht erhalten, wieder eroͤffnet werden. Von
Beduͤrfnissen war dieses das dringendste, und die Verwal⸗ beeilte sich daher, ihm nachzukommen. — Seitdem die Re⸗ tion aufhoͤrte, ihre Schrecken zu verbreiten, hat auch der ichtsstand in der ganzen Ausdehnung des Landes seine Rechte er erhalten. Die Civil⸗Tribunale haben die fruͤhere Thaͤtig⸗ von Neuem begonnen und die alten Friedensrichter setzen er ihre Functionen fort. — Der Kaiser hat nicht die Ab⸗
Polen mit dem Schwerdte zu regieren. Haͤtte Er bloß die Gewalt der Waffen einen permanenten Zustand be⸗ den wollen, so wuͤrde Er nicht unmittelbar nach Un⸗ erfung des Koͤnigreiches die Elite Seiner Truppen zu⸗ berufen haben. Dadurch, daß Er Sein Heer wieder uͤber
Russische Graͤnze marschiren ließ, Er in die Maͤßigung wie in die Gesetzlichkeit der von der
inistration des Koͤnigreiches zu nehmenden Maßregeln voll⸗
enes Vertrauen setzt. Dieses Vertrauen ist nicht getaͤuscht en. Die Ruhe, deren sich Polen erfreut, rechtfertigt es in
Augen des Kaisers und bezeugt es im Angesichte von Europa.“
DS
Waris, 5. April. Herr Persil ließ sich in der gestrigen nhn der Deputirten⸗Kammer, nachdem er die beiden ange⸗ b Aren Artikel der Tribune vorgelesen, uͤber den Viennet⸗ uecnerag in folgender Weise vernehmen: „Der ehrenwerthe beide des Departements des Hérault (Herr Viennet) hat nlich BeArtlkel⸗ ohne Ruͤcksicht auf das, was sie fuͤr ihn 8 eleidigendes enthalten moͤchten, der Kammer als eine
geihrer Wuͤrde denuncirt und demgemaͤß darauf ange⸗
„ daß der Herausgeber dieses Blattes vor die Barre des
am 19. Maͤrz von Eis frei
hl derselben belief sich in den Altai⸗Gebirgen auf 615 und hin
wuͤrde seinen Einfluß und seine Macht, die Kammern wuͤrden ihr moralisches Ansehen,
Artikel auf Sie gemacht hatte, verleiten zu lassen, haben Sie obi⸗ gen Antrag einer Kommission zur Pruͤfung uͤberwiesen. Dieser boten sich mehrere Fragen dar, und zwar zuvoͤrderst die, ob es nicht der Wuͤrde der Kammer angemessener seyn wuͤrde, Beleidi⸗ gungen, die sie nicht treffen koͤnnten, zu vernichten. Ihre Kommission theilte diese Ansicht nicht; ohne sich in ihrem Entschluß durch die Art von Herausforderung bestimmen zu lassen, welche die Tribune in ihrem Blatte vom 3ten d. M. an Sie gerichtet hat, ward sie vielmehr durch hoͤhere Ruͤcksichten geleitet. Eine das Land re⸗ praͤsentirende Kammer steht zu hoch, als daß sie Schmaͤhungen, welche von den Parteien gegen sie ausgestoßen werden, beachten sollte; die letzteren beweisen durch ihre Hestigkeit fast immer, daß sie eine Niederlage erlitten haben. Die Kammer kann da⸗ her ihren Langmuth ohne Gefahr sehr weit treiben. Wenn aber das Schmaͤhen und Beleidigen systematisch betrieben wird, wenn alle Staats⸗Beamte, vom in der eingestandenen Absicht, eine form, als die von uns beschworene, werden, dann muͤssen alle konstituirten Koͤrperschaften und alle mit einem oͤffentlichen Amte bekleidete Personen da⸗ streben, ihrer Autoritaͤt Achtung zu verschaffen. Es sonst Alles zu Grunde gehen; das Koͤnigthum
andere Regierungs⸗ einzufuͤhren, angegriffen
wuͤrde
die Gesetze den ihnen schuldigen Ge⸗ horsam, und die Richter die Achtung, die sie einfloͤßen muͤssen, verlieren. Wenn die Ordnung erhalten werden und die Staats⸗ Gutes zu wirken, so konstituiren, Gefuͤhl um sich Achtung zu verschaffen. Wird hierin von oben ein gutes Beispiel gegeben, und wissen die Kammern gemeine Injurien, die sie geringschaͤtzen, von den⸗ senigen, welche ihre Wuͤrde und ihr Ansehen verletzen, zu un⸗ terscheiden, indem sie den letzteren gerechte Strafe zuerkennen,
muͤssen die Koͤrperschaften, welche dieselbe
trauen und Kraft verleihen. Eine zweite Frage, die im Schoße Ihrer Kommission eroͤrtert worden ist, war, ob die Beleidi⸗ gung von der Art sey, daß sie zu einer Verfolgung An⸗ laß geben koͤnne? Die Kommission hat, ohne schon jetzt ein Urtheil uͤber den Herausgeber der Tribune faͤllen zu wollen, diese Frage bejahend beurtheilen zu muͤssen geglaubt. Bevor man dessen Vertheidigung nicht gehoͤrt hat, moͤchte es wohl schwierig seyn, den Vorwurf, daß eine gewisse Anzahl par⸗ lamentarischer Maͤnner aus der Kasse des geheimen Fonds bezahlt werde, um ihre muthigen Reden oder ihr Stillschweigen zu belohnen, oder um die noch Schwankenden zu bekehren, als keine Beleidigung anzu⸗ sehen; dasselbe gilt von dem Ausdrucke „ehrlose Kammer”“. Das Land hat, indem es uns einen Theil seiner Souveraineteͤt anvertraute, die Bewachung seiner eigenen Wuͤrde in unsere Haͤnde gelegt. Jeder von uns kann persoͤnliche Injurien ver⸗ achten; wir wuͤrden aber die heiligste unserer Pflichten verletzen, wenn wir uns in Bezug auf die National⸗Wuͤrde eben so gleich⸗ guͤltig zeigen wollten. Der vorliegende Fall scheint uns daher von der Art, daß der Herausgeber des angeschuldigten Blattes vor die Barre der Kammer gerufen werden muß. Hier tritt indessen das einzige Bedenken ein, ob die Kammer nicht einiges Widerstreben fuͤhlt, eine sie selbst betreffende Belei⸗ digung zu strafen? Das Recht dazu steht ihr unbestreitbar zu. Der Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822, der nach der Juli⸗Revolution durch das Gesetz vom 8. Oktober 1830 bestaͤ⸗ tigt worden ist, laͤßt der Kammer die Wahl, den Angeklagten vor ihre Barre zu laden, oder ihn vor die gewoͤhnlichen Gerichte x stellen. Ihre Kommission ist aber der Ansicht, daß es große
achtheile haben wuͤrde, wenn die Kammer eine eben so heil⸗ same als zum warnenden Beispiele dienende Jurisdiction aus der Hand geben wollte; ihre Wuͤrde koͤnnte dadei nur verlieren und es waͤre ein falsches Jartgefuͤhl, wenn sie die Vertheidigung ihrer Ehre Anderen uͤberlassen wollte, waͤhrend, dem Gesetze und der Sitte gemaͤß, das kleinste Gericht keinen Anstand nimmt, die Beleidigungen, die man sich gegen dasselbe erlaubt, zu be⸗ strafen. Man kann einwenden, das Gesetz habe die Verweisung vor die gewoͤhnlichen Gerichte voraus gesehen, indem es der be⸗ leidigten Kammer das Recht dazu ertheilt; Verweisung ist aber doch nur eine Befugniß; die Regel ist, daß die Kammer selbst richtet, und die Verweisung eine Ausnahme, die in gewissen Faͤllen stattfinden kann, z. B. wenn der Prozeß sehr verwickelt ist und eine weitlaͤuftige Instruction erfordert, zu welcher die Kammer weder Zeit noch Mittel hat. Es handelt sich fuͤr die einzelnen Mitglieder der Kammer hier nicht um eine persoͤnliche Beleidigung, die sie zu raͤchen haͤtten, denn mit Aus⸗ nahme des Herrn Viennet kann sich Niemand unter uns belei⸗ digt finden; sondern das Land ist in seinen Repraͤsentanten durch die beleidigende Aeußerung „ehrlose Kammer“ verletzt; die ganze
hat der Kaiser bewiesen,
Gesellschaft wird durch die Bemerkung beschimpft, daß Frankreich von einer verkaͤuflichen Kammer repraͤsentirt werde. Die Mit⸗ glieder der Kammer werden, indem sie uͤber dieses Vergehen
richten, nicht in ihrem eigenen Interesse, sondern in dem der
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laggeladen werde. Um jede Uebereilung zu vermeiden und von dem ersten Eindrucke, den die Vorlesung sjener
uns bestimmt, Ihnen die Vorladung des Geschaͤftsfuͤhrers der
Gesellschaft handeln, welche eine glaͤnzende Genugthuung verlangt, und zwar von der großen Jury, welche Niemand in Frankreich für inkompetent zu erklaͤren befugt ist. Diese Gruͤnde haben
Tribune vor die Barre der Kammer vorzuschlagen. Die Kom⸗ missien glaubte sich aber auch mit der Feststellung des bei dem Prozesse zu befolgenden Verfahrens beschaͤftigen zu muͤssen, da das Gesetz, die Anwendung der Strafe ausgenommen, Alles dem Belieben der Kammer anheimstellt. Was das Erscheinen des Angeklagten vor der Barre betrifft, so ist daruͤber weiter nichts zu reguliren; das gemeine Recht uͤberlaͤßt es ihm, sich allein oder unter dem Beistande eines Vertheidigers zu stellen, und wir haben keinen Grund gefunden, ihn dieser Befugniß zu berauben. Wenn der Journalist in einem benachbarten Lande in solchen Faͤllen ohne Vertheidiger erscheinen muß, so widerstrebt diese Häͤrte unseren Sitten; wir wuͤrden damit den Angeklagten seines heiligsten Rechtes, das der Vertheidigung,
hoͤchsten bis zum niedrigsten,
so werden sie dadurch auch den uͤbrigen Staatsgewalten Ver⸗
das ist richtig, diese
berauben.
geht, so schlagen wir vor,
wir das Stimmen durch Aufstehen und Sitzenbleiben fuͤr unange⸗ messen und schlagen daher das geheime Strutinium in der uͤbli⸗ chen Weise mit schwarzen und weißen Kugeln vor. Stimmt die Kammer fuͤr das „Nichtschuldig“, so hat der Praͤsident sofort die Freisprechung zu proklamiren; im entgegengesetzten Fall mu
er unmittelbar uͤber die Anwendung der Strafe abstimmen lassen.
Hier bieten sich aber neue Schwierigkeiten dar; sollen in Bezug
auf die anzuwendende Strafe die Antraͤge der einzelnen Mitglieder abgewartet werden? Da die Stufenleiter zwischen dem Maximum und dem Minimum der Strafe sehr groß ist und eben so viele Antraͤge gemacht werden koͤnnten, als es Mo⸗ dificationen derselben giebt, so wuͤrde diese Operation eine end⸗ lose seyn. Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, schlaͤgt die Kom⸗ mission das Stimmen mit geschriebenen Zetteln vor; jeder von
Ihnen wuͤrde also die Strafe, die er fuͤr anwendbar haͤlt, auf
Nach Anhoͤrung des Plaidopers fuͤr den Angeklagten die Kammer zur Berathung uͤber, als deren Grundlage wir folgende Proposition machen: „Ist der Angeklagte schuldig?“ Nach geschlossener Diskussion wird zum Ab⸗ stimmen geschritten; bei der Wichtigkeit des Gegenstandes halten
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ein Zettelchen zu schreiben haben.“ — „Das ist unausfuͤhrbar!”“ rie⸗
fen hier mehrere Stimmen; „wie sollen die Stimmen gezaͤhlt werden, was soll geschehen, wenn mehrere Zettel undeutlich ab gefaßt oder geschrieben sind?“ Hierauf las der Berichterstatte den (gestern mitgetheilten) Beschluß vor, und hiermit war de
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Bericht beendigt. Als jetzt der Praͤsident die Frage stellte, wann die Kammer uͤber diesen Beschluß berathschlagen wolle und viele Stimmen schon den naͤchsten Tag dafuͤr anberaumt
wissen wollten, trat Herr Glais⸗Bizoin auf, um sich
diesem Verlangen zu widersetzen; er nannte es beklagenswerth, daß die Kammer, gleich der von 1826, ihre kostbare Zeit, statt auf die Landes⸗Interessen, auf Fragen verletzter Eigenliebe ver
schwende und trug darauf an, die Diskussion bis nach der An nahme des Municipal⸗Gesetzes zu vertagen. wollten gar die Debatte bis ins Unendliche verzoͤgert wissen
Drittel, wie bei der Jurp, noͤthig seyn wuͤrden. des letztgenannten Deputirten gemaͤß, ward endlich die Berathung uͤber diesen Gegenstand auf den naͤchsten Montag anberaumt. Folgendes ist der Bericht des Moniteur uber den miß gluͤckten Angriff einiger Beduinen⸗Staͤmme auf Bona: „In den ersten Tagen des Maͤr Konstantine aufgereizten wa Beniacub und Charfa au den Stamm Beniurgine, der bisher den ergeben gewesen war, weg. Der fuͤnf Stunden von Bona entfernte Beniurgine auf dem rechten Ufer der Seybuse,
eines Flusses,
jenen zu rechter Zeit zu Huͤlfe zu kommen. folg ermuthigt und von dem Bey von Konstantine aufgereizt, kehrten die Staͤmme Beniacub und Charfa aus der Umgegend von Konstantine am 13. Maͤrz mit dem Scheikh der Zerdesas, Belle⸗Kahal, und mehreren andern Staͤmmen, etwa 1200 Pferde stark, zuruͤck. Anfangs erschienen 200 Araber in der Ebene, um die Heerden der Garnison und der Besatzung von Bona wegzufuͤhren. Der Capitain Jussuf warf sich sofort auf sie und ihm folgte zum Gluͤck bald das dritte Regiment der Afrikanischen Jaͤger und eine Infanterie⸗Kolonne.
um ihn in einen Hinterhalt zu locken. Dieser, die Absicht ah⸗ nend, bildete seine Kolonnen jenseits des Defilé's, in welches sie
gerathen waren, sogleich wieder und griff den Feind aufs Neue in dem Thale an, in welchem derselbe sich durch 200 Pferde ver⸗
staͤrkt hatte. Auch auf diesem Punkte geworfen, zogen die Ara⸗ ber sich hinter die Berge von Hyvpone zuruͤck, wo sie 500 andere Pferde zuruͤckgelassen hatten, hervordrangen und ein Gewehrfeuer begannen. Oberst Perregauxr in diesem Augenblicke mit dem drit⸗ ten Jäaͤger⸗Regiment anlangte, so stuͤrzte sich der Capi⸗ tain Jussuf unverweilt auf den Feind, den er augenblick⸗ lich in die Flucht warf und drei Stunden weit verfolgte. Die Araber erlitten eine vollstaͤndige Niederlage und zogen sich in der groͤßten Unordnung zuruͤck, mehrere Todte zuruͤcklassend und eine große Anzahl von Verwundeten mit sich fortfuͤhrend. Die Uled⸗Atil, die fruͤher von den Beniacub gepluͤndert worden, schlossen sich unseren Truppen an und trugen zum Siege bei; sie nahmen dem Feinde 12 Pferde ab. Die Truppen und Offt⸗
ziere haben sich ausgezeichnet, der Capitain Jussuf hat sich gro ßer Gefahr ausgesetzt. Bereits haben sich mehrere Stäͤmme un⸗ terworfen, sey es nun in Folge dieses Gefechts oder des Ver⸗ trauens, welches der General von Uzer ihnen einfloͤßt. Araber bitten um Frieden und erklaͤren, daß sie von dem Bey von Konstantine verleitet worden seyen. Der General von Uzer bewilligt den Staͤmmen, die sich unterwerfen, denselben
Die
Schutz, wie denen, die sich uns angeschlossen haben, und so pflanzt das Vertrauen sich von dem einen auf dem anderen fort, 8 rend der Bey von Konstantine sich die benachbarten 1 immer mehr entfremdet.“
Unter den Tutlerieen werden gegenwaͤrtig unterirdische gebaut, um von einem Fluͤgel in den andern a
Fuͤr die Laffittesche Subscription sind bis jetzt bet der Re⸗ daction des Courrier frangais 131,354 Fr., bei der des Con⸗ stitutionnel 16,606 Fr., bei der des National 13,000 Fr. einge⸗ gangen. Von Mitgliedern der Deputirten Kammer haben sich in den letzten Tagen Herr Couderc mit 200 Fr., der Mar⸗ quis von Mornay, Schwiegersohn des Marschall Soult, und General Pelet, jeder mit 100 Fr. unterzeichnet.
Drei junge Leute, Mitglieder des Vereins fuͤr die Menschen⸗ rechte, naͤmlich Petit⸗Jean, Rechtsgelehrter, Milon, Kabriolet⸗ Kutscher und Eugdne, Literat, erschienen gestern vor dem diesigen Assisenhofe unter der Anklage, ohne Erlaubniß der Regierung Versammlungen von mehr denn zwanzig Personen gehalten zu
Staͤmme
Gaͤnge gelangen zu koͤnnen.
Andere Stimmen
Herr Salverte brachte die Frage in Anregung, wie viel Stim⸗ men erforderlich seyn sollten, um das „Schuldig“ auszusprechen, worauf mehrere Mitglieder erwiederten, daß dazu wenigstens zwei Dem Antrage
warfen sich die von dem Bey von
Franzosen standhaft und nahmen demselben eine Menge Vieh Wohnsitz der
dessen Uebergang große Schwierigkeiten darbietet, erlaubte nicht, Durch diesen Er⸗
2 Die in die Ebene vorgedrungenen 200 Araber zogen sich beim Herannahen des Capitain Jussuf zuruͤck,
welche aus einer Bergschlucht Da der