1833 / 106 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dem faͤr ihn nicht derselbe Grund wie fuͤr Herrn Viennet spreche; er blieb indessen bei seiner Weigerung. Die Zaͤhl der Abstimmenden belief sich auf 347. In den Uernen fanden sich 168 weiße und 179 schwarze Kugeln, so daß die einfache Tagesordnung nur mit einer Maoritaͤt von 11 Stim⸗ men verworfen worden ist. Es leidet hiernach kaum einen Zweifel, daß die motivirte Tagesordnung, uͤber die am fol⸗ genden Tage abgestimmt werden sollte, durchgehen und somit die Vorloadung des Herrn Lionne nicht stattfinden wird. Der Kaiserl. Oesterreichische Botschafter gab vorgestern eine glanzende Soirée; unter den anwesenden Mitgliedern des diplo⸗ matischen Corps bemerkte man den Russischen Botschafter und den Preußischen Gesandten. Keiner der Franzoͤsischen Minister

war

ugegen Agegen. Der Constitutionnel will mit Bestimmtheit wissen, daß s Ministerium unmittelbar nachdem es von den Vorfallen in

kaʒ EC

ankfurt a. M. Kenntniß erhalten, den in den Franzssischen bänzstaͤdten befindlichen Deutschen Fluͤchtlingen die Weisung theilt habe, sich nach dem Innern von Frankreich zu begeben. Die Mitglieder des uͤber ganz Frankreich verbreiteten roya⸗ listischen Vereins fuͤr politische Emancipation und fuͤr eine Par⸗ laments⸗Reform haben aus ihrer Mitte eine Kommission mit bem Auftrage gewaͤhlt, ein großes Central⸗Comité zu organisiren. Die Mitglieder der Kommission sind: der Herzog von Fitz⸗Ja⸗ mes, der Marquis von Dreux⸗Brézé, die Vicomtes d Ambray und Connyp, die Barone von Brian und Genoude, Redacteure der Quotiodienne und der Gazette, und Herr Berryer. Gestern wurde vor dem hiesigen Assisenhofr der Prozeß ge⸗ zen den republikanischen Verein der sogenannten Voilksfreunde zerhandelt, und zwar erschienen der Literat Desjardins und der Weinhaͤnder Donneaud; der Erstere war angeklagt, in einem

I

mehr denn zwarzig Personen, der sich an bestimmten Tagen versammelte, den Vorsitz gefuͤhrt, der Zweite, das Lokal zu die⸗ sen Versammlungen geliehen zu haben. Die beiden Angeklagten vertheidigten sich selbst; Desjardins entwickelte in seinem Plai⸗ doyer die republikanischen Grundsatze des genannten Vereins und die denselben entsprechenden Regierungsformen; da indessen dieser Vortrag mehrere hoͤchst feindselige Aeußerungen gegen die jetzige Regierung enthielt, so unterbrach ihn der Praͤstdent und der Gerichtshof entzog Desjardins das Wort. Donneand erinnerte in sei⸗ ner Vertheidigungs⸗Rede daran, daß die jetzige Regierung aus einem Volks⸗Aufstande hervorgegangen, und folgerte daraus, daß dieselbe nicht berechtigt sey, pelitische Volks⸗Vereine zu un⸗ tersagen; man moͤge doch die Herren Barthe, Gisguer und meh⸗ rere Andere fragen, welche Ansichten sie unter der Restauration uͤber politische Vereine gehabt haͤtten, da sie damals selbst Mit⸗ glieder von solchen gewesen. „Ich spreche mit Sachkenntniß,“ fuͤgte der Angeklagte hinzu, „denn ich war damals ihr Kame⸗ rad.“ Obglesch der objektive Thatbestand vollkommen feststand, so wurden dennoch beide Inkulpaten dach viertelständiger Be⸗ raͤthung der Jury freigesprochen. In derselben Sitzung des Assisenhofes erschienen die beiden Vorsteher der Sekte der St. Simonianer, Enfantin und Chevalier, ebenfalls unter der Anklage, von der Regierung nicht autorisirte Versamm lungen gehalten zu haben. Nachdem Herr Enfantin, der soge⸗ nannte oberste Vater, der nebst den vielen anwesenden Mitalie⸗ dern und Frauen des Vereins im Kostuͤm war, die religioͤsen Grundsaͤtze der Sekte entwickelt, wurden beide Angeklagte von den Geschwornen fuͤr nicht schuldig erklärt urd demgemäaäß frei⸗ gesprochen.

Der beruͤhmte Griechische Philologe, Abamantios Korai, der durch seine Schriften und den Einfluß, den er auf die Hel⸗

mit Tode abgegangen.

sten Widerstand vollzogen worden war.

5proc.

vIII1XMXMX“X“X“ 8 terlandes beigetragen und der seit langer Zeit in großer Zur gezogenheit in Paris lebte, ist vor einigen Tagen, 85 Jahr; ”. Gestern fand fuͤr ihn ein feierliches ten⸗Amt in der hiesigen Griechischen Kapelle statt, wobei!

Leichen Rede in Neugriechischer Sprache gehalten wurde. Er

seine treffliche und baͤndereiche Buͤcher⸗Sammlung seinem Va. lande vermacht. 1

Der Herzog Karl von Braunschweig hat der Redaction National fuͤr die Laffitte’sche Subscription 2000 Fr. uͤbersa

Es sind hier Nachrichten aus Madrid bis zum l M. eingegangen. In Saragossa haben von Seiten der Kih Freiwilligen einige Versuche, Unruhen zu veranlassen, stattgf den; der dortige General⸗Capitain befahl sofort die Enrwaff derselben, die auch bereits an 1200 von ihnen ohne den ga In Madrid her

die vollkommenste Ruhe.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 100 8. cour. 101 dproc. pr. compt. 77 tin con: 90. 75 fin cour, 90 990 5 42½¾ 5proc. Belg. Aul. —.

—9

comöot. 1

proc.

Span. perp. 71 ½. Roͤm. Anl. —.

a. M., 12 April, Oesterr. 5proc. Metal. Part.⸗Obl. 136. 135 4. Loose zu 100 Fl. sg

Actien 1456

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Redacteur Cottel.

von der Regierung nicht genehmigten politischen Verein von

AnEa.

lenische Jugend ausgeuͤbt, so viel zur Wiedergeburt seines Va⸗

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181

musnmaue FemmuMeamasr

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Bekanntmachungen.

Es wird der Hammerschmidtgesell Heinrich Neinke,

welcher fruͤher hier, dann in Nordhausen und zuletzt

1 Neustadt⸗Eberswalde gewohnt, sich jedoch von dort

ntfernt, und seit 5 Jahren von seinem Aufenthalt

eine Nachricht gegeben hat, auf die, wegen boͤslicher Verlassung gegen ihn angebrachte Scheidungsklage sei⸗ ner Ehefrau Charlotte, gebornen Werkmeister, dergestalt orgeladen, daß er sich binnen 3 Monaten, und spaͤte⸗

ens in dem auf

den 18. Mai c. Vormittags 11. Uhr,

vor dem Herrn Justiz⸗Rath am Ende auf dem Stadt⸗ gerichtshause hierselbst angesetzten Termine, entweder persoͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm die Justiz⸗Commissarien: Matthias, Voeltz und Pappritz in Vorschlag gebracht werden, melden muß; widrigenfalls die Ehe getrennt, und er fuͤr den schul⸗ digen Theil erklaͤrt werden wird. Danzig, den 22. Januar 1833.

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stabtgericht.

——.—L——

GdetalCiteienn. 1

Die Freau des hier wohnhaft gewesenen Bedienten Wilhelm Ludwig Strott, Dorothee Sophie geborne Schmibt, hat wegen boͤslicher Verlassung die Ehe⸗ scheidungs⸗Klage bei uns angestellt, weshalb der ꝛc. Strott hierdurch aufgefordert wird, innerhalb dreier Monate, spaͤtestens aber in dem

am 3 September d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem Deputtrten, Referendarius Sachse anstehen⸗ den Termine uͤder seinen jetzigen Aufenthalt in Per⸗ son oder durch einen zulaͤssizen und gehoͤrig bevoll⸗ müchrigten Mandatarius, wozu ihm die Justiz⸗Kom⸗ missarien Hannemann, Jeochmus und Mehlisch vor⸗ geschlagen werden, Auskunft zu geben, und sich auf vie Klage einzulassen, widrigenfalls die Ehe getrennt und der ꝛc. Strott fuͤr den schuldigen Theil erkläͤrt werden wird.

Frankfurt a. d. O., den 14. Maͤrz 1833.

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Ueber das Vermoͤgen der hiesigen Kaufleute Ede! und Jacobt und ihrer unter der Firma Ebel & Comp,. hier geführten Societaͤtshandlung ist bereits durch die Perfuüͤgung vom 12. Januar 1825 der Concurs eroͤffnet, das Verfahren aber spaͤterhin nicht fortgesetzt, sondern erst jetzt reassumirt und demzufolge ein General⸗Li⸗ quidations⸗Termin auf

den 8. Juli c., Vormittags 9 Uhr, vor unserm Deputirten, Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Assessor Kreich angesetzt zu welchem die Glaͤubiger der genannten Gemeinschuldner vorgeladen werden, um ihre Anspruͤche an die Masse anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen. Denjenigen, welche am per⸗ soͤnlichen Erscheinen verhindert sind, werden in Er⸗ mangelung anderer Bekanntschaft der Aktuarius Leitzke und Kalkulatur⸗Assistent Jahnke hierselbst als Bevoll⸗ maͤchtigte in Vorschlag gebracht, diejenigen Glaͤubiger aber, welche sich in dem gedachten Termine weder in Person noch durch einen zulaͤssigen Bevollmaͤchtigten

melden, sollen mit allen ihren Anspruͤchen an die Masse durch ein gleich nach Abhaltung des Termins abzufassendes Praͤklusions⸗Erkenntniß ausgeschlossen und ihnen dechalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Swinemuͤnde, den 20. Februar 1833. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

IWsbeefähre zwischen Petersburg und Luͤbeck; wobei die Insel Ruͤgen angelaufen wird. Die Abfahrt der beiden privilegirten schoͤnen und großen Dampfschiffe, von Laͤbeck nach St. Petersburg, it fuͤr das Jahr 1833 auf folgende Tage festgesetzt: —II

St.

jede einzelne Stimme desselben 7 Bogen stark.

bereits in viele Schulen eingefuͤhrt, und in Hinsicht

Capitain N. W. Stahl. Dienstag den 14. Mai, Donnerstag den 30. Mai, Dienstag den 18. Juni, Donnerstag den 4. Juli, Dienstag den 23. Juli, Donnerstag den 8. August, Dienstag den 27. Auaust, Donnerstag den 12. September, Dienstag den 1. Oktober,

neuen Styls.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußis

Alerandig. Capitain J. C. Diets. Dienstag den 21. Mai, Donnerstag den 6. Juni, Dienstag den 25. Juni, Donnerstag den 11. Juli, Dienstag den 30. Juli, Donnerstag den 15. August, Dienstag den 3. September, Donnerstag den 19. September, Dienstag den 8. Oktober, Donnerstag den 24. Oktober, Mittags 12 Uhr gehen die Schiffe von Travemuͤnde ab. Anmeldungen geschehen im Comtoir der Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft in Luͤbeck ꝛc.

Literarische Anzeigen. Wichtige Anzeige. Auf eine neue Taschenausgabre von Voltaire's und Rousseau's auserlesenen

Werken, welche in moͤchentlichen Lieferungen, jede von 6 Druck⸗ bogen in Umschlag geheftet zu 4 sar. erscheint, und wovon sowoyl ein ausfuͤtrlicher Prospectus vertheilt wird, als auch Druck⸗ und Papierproben einzusehen sind, nimmt Subseription an die Stuhr’sche Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2.

SqqqT16 u begennen, ist: Dammii novum

9 Um Coneurrern Lexzicon graeccum 2 vols, roy.-Svo. Velinp. Glasguae 1823 von 3 Liv. (20 Thtr.) auf 5 Thlr. W. Z. herab⸗ gesetzt und fuͤr diesen Preis durch mich zu beziehen. Berlin. A. Asher.

b g

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Der erste Theil enthaͤlt 55 chorartige Gesaͤnge und 33 Choraͤle.

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Die Partitur des ersten Theils ist 10 Bogen und jede einzelne Stimme desselben 5 ½ Bogen stark. Die Partitur des zweiten Theils ist 12 Bogen und

Meine Absicht bei der Herausgabe dieses Werkes war vorzuͤglich die, das fuͤr Schuͤler und Lehrer so läͤstige Notenschreiben abzuschaffen. Es ist dieses Wert

der Wohlfeilheit der einzelnen Stimmen ist gewiß Alles geschehen, um den Schuͤlern den Ankauf der⸗ selben zu erleichtern. 3) Partitur 8 1 drei⸗ und vierstimmiger Gesaͤnage fuͤr Maͤn⸗ nerchoͤre. Dritter Theil. Preis 1 Thlr. 15 sgr.

Dieser Theil enthaͤlt 51 chorartige Gesaͤnge und ist ebenfalls 12 Bogen stark.

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Karl Rappo. Ueber dessen herkulisch-athletische Darstellungen und Gewandheitsspiele in Breslau, 9 . 6 trenauer. Svo. geh. sgr.

ö1“ uu“ Oesterreichische militairische Zeitschrift 1833. Zweites Heft. Dieses Heft ist so eben erschienen, und an alle Buchhandlungen versendet worden. Inhailt: I. Biographische Stizze des K. K. Hof⸗ Kriegsraths⸗Praͤsidenten Grafen Janaz Gyulai (Schluß) II. Die niederlaͤndischen Polders. Ein Beitrag zur Militair⸗Topographie der Niederlande. III. Der Feld⸗ zug des K. K. Feldzeug⸗Meisters Prinzen von Sachsen Hildburghausen 1757 in Besnien (Schluß). IV. Die Operationen der Oesterreicher am linken Rheinufer im Spatherbst 1795. Nach Oesterreichischen HOriginal⸗ quellen. Erster Abschnitt. V. Literatur. VI. Fort⸗ setzung des Ehrenspiegels der K. K. Oesterreichischen Armee. VII. Neueste Militair⸗Veraͤnderungen Jeder Jahrgang dieser Zeitschrift kostet 8 Thlr. Saͤchs. Wer die Jahrgaͤnge 1818 bis inel. 1832 auf SEin Mal abnimmt, erhaͤlt dieselben um ½ wohl⸗ feiler als der Ladenpreis. Wien, den 6. Mäaͤrz 1833. J. G. Heubner, Buchhaͤndler.

1“

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Die 2te Haͤlste wird außer Haupt⸗Titel und Vor⸗ rede enthalten: Nr. 6 Nordamerika; Nr. 9 Mit⸗ teleuropa: Nr. 10 Deutschland; Nr. 11. Oester⸗ reich; Nr. 12 Preußen mit den norddeutschen Bun⸗ desstaaten; Nr. 14 und 15 das Alpengebirge, Schweiz, Tyrol ꝛc.; Nr. 16 Würtemberg und Baden.

Bis zu Erscheinen der 2ten Haͤlfte, deren bei wei⸗

tem groͤßter Theil fertig ist, bleibt der Praͤnumera⸗ tions⸗Preis von 2 Thlr. 15 sgr. fuͤr das ganze Werk oöoffen. b Der Verleger enthaͤlt sich aller Anpreisung, und wiederholt nur, daß er ein Prachtwerk ver sprochen Sachverstaͤndige moͤgen beurtheilen, ob er sein Wort gehalten hat.

Stuttgart, im Februar 1833.

Carl Hoffmann.

So eben erscheint bei mir und ist in allen Buch⸗ handlungen, in Berlin in der Luͤderitz schen Buch⸗ und Kunsthandlung (E. H. Schroeder), Koͤnigsstraße

dar Poest ist zu haben:;

Donnerstag den 17. Oktober,

chen Staaten.

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Die europaͤischen Verfassunzu seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit.

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gen des deutschen Staatenbundes ennz

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Leipzig, im Maͤrz 1833. . F. A. Brockhaut

Bei Ludwig Oehmigke in Verlin, Nr. 8, ist so eben erschienen:

Kurze und faßliche Geschichte Dr. Man Luthers und der Reformation, heset zum Gebrauch in Elementarschulen. Zweiten gesehene Aufl. 8vo. geh. 3 Bogen 1832 22½ sgr. (2 agr.) in Parthieen nur 2 sgr. (1

Allge:

Kronik des Tages

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Aubiteur und Regi⸗ Auartiermeister Knuͤppel beim Berliner Invaliden⸗Ba⸗ i den Rothen Adler⸗Orden vierter Kiasse zu verieihen geruht. Des Koͤnigs Majestat haben den Rittmeister a. D. und bbesitzer Dr. Hufeland zum Landrath des Schweidnitzer 88, im Regierungs⸗Bezirke Breslau, zu ernennen geruht.

der bei dem Land- und Stadtgerichte in Iserlohn ange⸗ Justiz Kommissarius Overweg ist

zieke des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm ernannt worden. der Koͤnigl. Reagierung

Im Bezirke u Koͤnigsberg ist dem bisherigen Prarrer Nadrowski hschofsburg die Pfarrstelle an der Kirche zu Mulodzen ver⸗ worden. 8

r Koͤnigl. Bayerische Kaͤmmerer, außeror⸗

Abgereist: und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen

sche Gesandte

Der Koͤnigl. Hannoversche Geheime Kammer⸗Rath, außer⸗ iche Gesandie und beveollmaͤchtigte Minister am hiesigen Freiberr von Münchhausen, nach Dresden. er Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Ober⸗Hosmei⸗ außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am

en Hofe, Freiherr von Luͤtzow, nach Ludwig

87

gs⸗Nachri Nu slamd.

1 CT1]

Paris, 9. April. Ueber die gestrigen Verhandlungen der tirten⸗Kammer ist folgendes Wesentlichere nachzuholen: Der Gabtan v. Larochefoucauld begann die Debatte uͤber den eischen Antrag mit einer Rede, worin er sagte: „Meine

Die erste 2000 Exemplare starke Auflage dh, noch nie habe ich diese Rednerbuͤhne mit einem so pein⸗ binnen 3 Jabren vergriffen und lauter guͤnstissz Gefuͤhle bestiegen, wie heute; mit Bedauern sehe ich die

empfehtender Beurtheilung zu erfreuen gehabt. wird hemerkt, daß die mehrfach gewuͤnschten Ul schriften uͤber den Hauptabschneitren zuß leichterung des Behaltens und Nachschlag bei dieser neuen Auflage eingeschaltet worden sim

Goldsmith's, O., Dorfpfarrer zu field, in drei Sprachen, eng lisch, st zoͤsisch und deutsch mit erlauternden dm⸗ kungen. Herausgegebven von Dr C. M. Wim ling. gr. 8vo Nuͤrnberg, ber Haubenftrg

Dieses bereies in oͤfentlichen Blaͤttern vorthe waͤhnte Werk, wurde so eben an die zehn

Suaͤbseribenten versendet. Da solches ein wilte

nes Huͤlfsmittel für alle Englisch⸗ und Franst

Lernende ist, und zugleich Lehrer ihren Schuͤlen

sittendildenderes und interessanteres Huch in dies

geben koͤnnen, so erlaubt sich der Verleger, 6⁴ % ders allen Lehranstalten zu empfehlen und erbüta bei gleichzeitiger Bestellung von 10 Exempl. eing isexempl, zu bewilligen. Laden⸗Preis 1 Tilr In Berlin zu haben in der Enslin'schen Buch sung (F. Muͤller), Breitestraße Nr. 23.

eben erschien und ist in Berlin bei Dutt Humblor, Franzoͤsischestraße Nr. 20 a., zuh Breslau und dessen Umgebungen Beschreibung alles Wissenswuͤrdigsten fuͤr Einhem und Fremde von Fr. Noͤsselt. Zweite, sehr verbesserte und mit einem Ulm. Breslau versehene Ausgabe. Gr. 12m “. 359 60 Preis gebunden 1 Thlr. 15 sgr. Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe 1851 sich in Brerlau so Vieles geaͤndert und so vieless war hinzugekommen, daß der Verleger den Verfasser veranlaßre, sich einer Revision des B. zu unterziehen. Zugleich ist, als eine sehr notzuc Zugabe, dem Buche ein neuer sehr sauber li phirter Plan beigegeben, der auch besonders erste und fuͤr den Preis von 12 sgr. illumineirt zul it. Und nun so glaubt er sowohl seinen . gern als den Fremden ein treffliches Mittel 9 Hand gegeben zu haben, die an so vielen Mal digkeiten reiche Stadt genauer kennen zu lernen Breslau, den 25. Januar 1833. Wilhelm Gottlieb Ko⸗ Pei F. A. Herbig, unter den Linden Nr.9 erschienen und auch in allen auswaͤrtigen Buch lungen zu haben:

Reichard's Passagier auf der Res-

in Deutschland, der Schweiz, nach V enedig, 4n-

dam, Paris und Petersburg. Mit besonderer Beã sichtigung der Badeörter, der Reise nach dem ¹ und Riesengebirge, der Donau- und Rheinfahr Reisehandbuch für Jedermann. Siebenteb tigie und sehr vermehrte Auflage. Mit einer ne Postkarte SiSben Auflatgten! 9

die sicherste Empfehlung für dieses Reise-Han Bei Friedrich Vieweg in Braunschweig 1. und ist in allen Buchhandlungen in Berlin zu trha Der Bukkanier, hisorischer Roman uet Zeiten Cromwell's, aus dem englischen 19

Nr. 37, zu erhalten:

von Johaun Sporschil. 3 Theile. 3

. 8 . 21 1 712 S. 8vo. Geb. im Futteral

ade der verfassungsmaͤßigen Monarchie eine Bahn einschla⸗

auf welcher eine Dynastie von neun Jahrhunderten ihren gang gefunden hat. n Richter in keiner Weise vorzugreifen, die inkriminirten bei Seite lassen, und statt dessen tiefer auf die Sache

ist zugleich zum Notar

Ich werde, um dem Urtheile der

hen. Mehrere wichtige Fragen draͤngen sich uns in diesem

blicke auf. Muß die gesetzgebende Gewalt im Staate nicht er richtertichen getrennt seyn, welcher als solcher die Be⸗ ng aller Vergehen und Verbrechen zusteht? Koͤnnen wir, noch mehr ist, Richter in unserer eigenen Sache seyn? wird mir erwiedern, daß diese monstroͤse Gesetzgebung ch gilt; ich hoͤffe aber, zur Ehre wie zum Besten meines sandes beweisen zu koͤnnen, daß sie nicht gilt. Die Preß⸗ t hat bei uns bereits verschiedene Cpochen durchgemacht; dem Karserthum war sie gar nicht vorhanden; die Jour⸗ varen Monopol und verhielten sich dienend, der geringste 6 ward durch Konfiszirung bestraft. Die Restauration ach die Preßfreiheit, e fand aber ein Zwitter⸗System; sie in die Charte, daß die Franzosen das Recht hatten, ihre bten durch den Druck bekannt zu machen, fuͤgte aber hinzu, eer Mißbrauch dieser Freiheit durch Gesetze bestraft werden Man erkannte hieraus sogleich, daß keine wirkliche Preß⸗ it eintreten wuͤrde, da der Eine das als einen Mißbrauch n kann, was dem Andern nur als eine Ausuͤbung jener aͤßigen Freihett erscheint. Daher kam es auch, daß die Preß⸗ it durch Gesetze beschraͤ kt wurde, je nachdem die Regterung hroder weniger Kraft zutraute Bald trafen die Beschraͤnkungen lusdruck, bald gestattete man in einem dicken Bande, was er Broschuͤre verboten war; kurz, unaufhoͤrlich wurden mit rer Aengstlichkeit die Preßgesetze veraͤndert Dieses Sy⸗ st durch die Jult Revolution aufgehoben worden; in der ng vom 7. Aug. 1830 ward verkuͤndet, daß der Mißbrauch teßfreiheit nicht mehr durch Gesetze bestraft werden solle, und ttikel der alten Charte, weicher der Regierung dieses Recht hen, ward in der neuen gestrichen. Wer wollen aufrichtig nander eyn, m. H.; was beabsichtigen Zie gegenwaͤr⸗ Sie werden mir Alle zugeben, daß Sie einen Mipbrauch veßfreiheit bestrafen wollen. Aber dasselbe wollte auch die kation und im Artikel S. der alten Charte stand dies aus⸗ ich geschrieben. Ich erinnere Sie daran, daß es gerade beglassung dieses Artikels aus der neuen Charte war, in g auf welche man ankündigte, die Charte werde von nun e Wahrheit seyn. Die Beschraͤnkung der Preßfreiheit war auptzweck der beruͤhmten Verordnungen vom 25. Juli und daher ward unmittelbar It Beschraͤnkungs⸗Recht der Regierung entzogen. Das Auf⸗ dieses Rechts war sogar eine der Grund⸗Bedingungen, . Regierung gestellt wurden. Soll man nun g Hierstatter Ihrer Kommission sagen, daß das Ge⸗ om 25. Marz 1822 noch besteht, weil es durch das Gesetz

8. Oktober 1830 erneuert worden? Es ist uͤberhaupt eine

v als schwierige Frage, ob ein der Charte zuwider⸗ si 8. 444. noch Guͤltigkeit haben kann; denn bei Feec nden, wenn dies der Fall ist, die Geschworenen in GGes sie sich nach dem Gesetze oder nach der eit m. 9 88. Sie befinden sich heute in derselben Un⸗ ung e. bedenken Sie die Gefahren, welche die Bei⸗ chriftstell Gesetzes haben wuͤrde. Denn so wie ein beruͤhm⸗ alte Ch er schon funfzehn Jahre vorhergesehen hat, daß die

Harte, kraft des Artikels 14, vernichtet werden koͤnne,

1 sung vor die Gerichte die einfachste, dem gemeinen Rechte wie und Richter zugleich, koͤnnen wir,

*

Die Behoͤrden, die Gerichtshoͤfe, die Richter sind fuͤr alle Mit⸗ glieder der Gesellschaft die naͤmlichen; warum sollen wir jetzt

Zzu beharren und das Gesetz vom 25. Mäaͤrz 18

fuͤr Herr Salverte ließ sich in folgender Weise vernehmen:

Berlin, Mittzwoch den 17ten

so laͤßt sich auch jetzt voraussehen, daß, kraft des Gesetzes vom 25. Maͤrz, die ganze Pretzfreiheit aufgehoben werden kann. Sehen Sie also zu, ob es niche besser ist, auf der Bahn der Revolutton von 1830

verschmaͤhen, da es dem Buchstaben wie dem Geiste der Charte

offenbar zuwider ist. Sie haben bereus vor zwei Jahren ein schoͤnes Beispiel dieser Art gegeben; einer unserer Kollegen trug damals, durch die Zuͤgellosigkeit der Presse gereizt, auf Unter⸗ druͤckungs⸗Maßregeln an, und in der That war er, so wie die ganze Kammer arg beschimpft worden; man hatte sogar gesagt, die Wahlen seyen fuͤr die Deputirten, was die Stricke fuͤr die Gefangenen seyen. Damals lachten Sie uͤber dergleichen Aeu⸗ ßerungen und ich hoffe, Sie werden diesmal eben so klug han⸗ deln. Ich stimme deingemäaͤß gegen die beantragte Vorladung.“ Der folgende Redner, Hert Petit, suchte, im Widerspruch mit dem vorigen, zu beweisen, daß die Preßgesetze von 1822 und 1830 noch in voller Guͤltigkeit waͤren und keinesweges mit der Charte im Widerspruch staͤnden; er Hehauptete ferner, daß es in dem vor⸗ liegenden Falle die Pflicht der Kammer sey, den angeklagten Zeitungs⸗ schreiber zu verurtheilen und berief sich in dieser Beziehung auf die Prinzipien, welche Herr Royer⸗Collard in der Sitzung der De⸗ putirten⸗Kammer vom 21. Fedruar 1822 über diesen Gegenstand aufgestellt. Die Ueberzeugung von der Straffaͤlligkrit des Ange⸗ klagten, habe Jener damals gesagt, sey nicht hinreichend, sondern es müuͤsse auch noch ein politischer Grund hinzutreten und ein solcher sey in der Gefahr zu suchen, die aus den unterbrochenen Angriffen einer feindseligen Gewalt auf die bestehende Ordnung der Dinge hervorgehe. Ein solcher politischer Grund, fuhr Herr

Petit fort, sey aber gegenwartig offenvar vorhanden; man moͤge

daher die Zeitungsschreiber, welche die materiellen Interessen be⸗ eintraͤchtigten und zu direkten Angriffen gegen die jetzige gesell⸗ schaftliche Ordnung aufreizten, nicht schonen. „Weir entsernt,“ so schloß der Redner, „die Gesetze zu streng zu finden, wuͤrde ich sogar kein Bedenken tragen, dem Strafbaren einen erhoͤhten Platz anzuweisen, damit das Publikum ihn gehoͤrig in Augen⸗ schein nehmen koͤnne. Die Kammer wüͤrde, wenn sie sich nicht streng zeigte, das Vertrauen des Volkes verlieren, und dadurch die ihr anvertrauten Freiheiten Preis geben, die dem Lande RNechenschaft schuldig ist.“

ste

„M. H., der Ihnen vorliegende Antrag beruft Sie Alle, als Ge⸗ schworne und Richter uͤber einen inkriminirten Artikel zu ent⸗ scheiden; ich enthalte mich daher jedes Urtheils uͤber die Tendenz desselben. Ein ehrenwerther Daputirter hat diesen Artikel als einen Angriff auf oie Wuͤrde der Kammer denuncirt. Die An⸗

gelegenheit ist also eine rein politische, und es fragt sich zunaͤchst,

ob Grund zu einer Anklage vorhanden sey, und zweitens, ob die⸗ selbe bei den Gerichten anhaͤngig zu machen, oder ob die Kammer ihre Waͤrde selbst vertheidigen solle? Nach meiner An⸗ sicht ist kein Grund zu einer Anklage vorhanden, und wenn dennoch dieselbe beltebt werden sollte, so scheint mir die Verwei⸗

dem Buchstaben der Charte angemessenste Maßregel zu seyn. Man wird einwenden, die Kammer wuͤrde durch eine solche Ue⸗ berweisung ihre eigene Wuͤrde dem Urtheil der Gerichte unter⸗ ordnen und dadurch von ihrer hohen Stellung heruntersteigen; eine Unterwerfung unter das gemeine Recht kann aber nie eine Erniedrigung seyn. Zum Beweise dafuͤr kann ich anfuͤh⸗ ren, daß vor den Gerichten haͤufig Prozesse wegen Beleidigung der Person des Koͤnigs verhandelt werden; glauben Sie aber, daß darum der Koͤnig sich den Gerichten unterordnet, weil vor diesen die Frage eröoͤrtert wird, ob derselbe beleidigt worden sey oder nicht, und weil die Angeklagten oft freigesprochen werden?

eine Ausnahme machen? Ohnehin laͤzt Ihnen das Gesetz von 1822, selbst wenn man es als guͤltig anerkennen will, freie Wahl,

indem es Ihnen nicht die Verpflichtung auftegt, selbst zu rich⸗

ten; waͤre dies der Fall, so wuͤrde ich mich genoͤthigt sehen, un⸗ gehorsam zu seyn, denn ich kann nicht in meiner eigenen Sache Klaͤger und Richter zugleich seyn. Ich halte mich keines⸗ weges fuͤr berufen, die an die Kammer gerichteten Schmaͤ⸗ hungen zu bestrafen. Der vorige Redner hat von

Nothwendigkeit einer exemplarischen Bestrafung und, wenn ich ihn recht verstanden, von der Schlaffheit der Staates⸗Gewalten ge⸗

schaffen wollten.

sprochen. Sie wuͤrden aber die Ansicht von dieser Schlaffheit nur noch mehr bestaͤrken, wenn Sie sich selbst Gerechtigkeir ver⸗

sers Theodosius, der, als ihm gemeldet wurde, daß seine Bild⸗ saͤule verstuͤmmelt worden, sich mit der Hand an den Kopf faßte und sagte: Ich fuͤhle keine Verletzung an mir. Damit unsere

muüͤhtvolle Session nicht durch einen Prozeß unterbrochen werde, den ich fuͤr Ihrer unwuͤrdig halte, trage ich darauf an, daß

nach der Juli⸗Revolution“

jedem

V

der

Kammer den von der Kommission vorgeschlagenen Be⸗ durch die Tagesordnung bheseitige.“ Herr Pa⸗ e hingegen drang auf Versetzung des Geschaͤftsfuͤhrers Tribune in den Anklagestand und auf strenge Bestra⸗ Die Beleidigung habe in dem vorliegenden

die schluf taill

fung desselben.

Falle einen ganz anderen Charakter, als den im Straf⸗Gesetzbuche angegebenen, der inkriminirte Zeicungs⸗Artikel sey ein verwegener

Schritt einer gegen die ganze politische Ordnung der Dinge und gegen die Kammer organisirten Verschwöͤrung, denn die Faction, von welcher der Artikel ausgegangen, trete mit frecher Stirn auf und sage zur Kammer: „Huͤtet Euch, in meinen Angriffen bloße Beleidigungen zu erblicken; nein, der Krieg, ein Krieg auf Leben und Tod ist es, den ich Euch erklaͤre; mit dem Schwerdte der Preßfreiheit bewaffnet, das mich uͤber Euch stellt, werde ich meine Angriffe fortsetzen, bis ich Euch gestuͤrzt habe. Ich habe das Recht, den Willen und die Kraft dazu, und um es fuͤr Alle offenkundig zu machen, fange ich damit an, daß ich Euch durch meine Verachtung demuͤthige.“ Diese Stellung, welche der Redacteur der Tribune sich selbst anweise, sey keine bloße Beleidigung, sondern der offene Angriff einer furchtbaren Faction auf die Autsritaͤt der Kammer, und fuͤr einen solchen Fall sey

werde zuletzt geschmaͤlert.

der

Erinnern Sie sich jener Aeußerung des Kai⸗

im Jahre 1826 bei dem damaligen Prozesse gegen die Tribune selbst von den Oppositions⸗Deputirten, unter Andern von Herrn Humann, dem jetzigen Finanz⸗Minister, der Kammer die Befug⸗ niß zuerkannt worden, das Richter⸗Amt zu uͤben. Die perio⸗ dische Presse wolle sich zur herrschenden Staats⸗ Gewalt machen und undeschraͤnkte Tyrannei ausüben und es frage sich nun, ob die Repraͤsentanten Frankreichs Willens seyen, sich unter dieses Joch zu beugen. Herr Laurence, welcher gegen den An⸗ trag stimmte, behauptete, daß die Kammer durch einen so klein⸗ lichen Prozeß nicht an Ansehen und Wuͤrde gewinnen und daß sie, statt den Einfluß der periodischen Presse zu beschraͤnken, den⸗ selben nur noch erhoͤhen wuͤrde; denn wer oft genoͤthigt sey, seine Autoritaͤt gegen Angriffe zu vertheidigen, dessen Ansehen 1 Der Redner citirte als Belege fuͤr seine Ansicht die gleichlautenden Bemerkungen des Grafen Sebastiani und des Herrn Humann in der Session von 1826 bei Gelegenheit des Prozesses gegen das Journal du Commerce, und stimmte gegen den Antrag, zu dessen Vertheidigung jetzt

V Herr Remusat auftrat. Er betrachtete die Sache von dem po⸗

litischen Standpunkte aus und in ihrem Zusammenhange mit der allgemeinen Lage des Landes. „Wir haben es“, aͤäußerte er un⸗ ter Anderm, „hier keinesweges mit einem Preß⸗Prozesse, mit einem Angriffe gegen die Preßfreiheit zu thun, zu dem ich der Kammer niemals rathen wuͤrde; sondern die Frage ist wesent ich folgende: „Soll die Kammer, die man als die Partei des Widerstandes bezeichnet, vor der Partei des Umstur⸗ zes zuruͤckweichen, oder soll sie den uͤbrigen Staats⸗Ge⸗ walten mit einem guten Beispiele vorangehen? Bemerken Sie, meine Herren, den Gang, welchen die Partei des Umsturzes befolgt hat, gegen die wir seit zwei Jahren kaͤmpfen. Sie werden sich erinnern, daß die Taͤuschungen der Kammer nur kurze Zeit dauerten; wir freuten uns uͤber die vollkommene Eintracht, welche unmittelbar nach der Juli⸗Revolution die ganze National⸗Partei zu beseelen schien; aber bald trat Zwie⸗ spalt und Unzufriedenheit ein. Letztere enisprang aus der bis zu einem gewissen Grade gegruͤndeten Vermuthung, daß die Revo⸗ lution nicht alle von ihr im Juli gemachten Versprechungen werde halten koͤnnen; Andere waren der Ansicht, daß die Kam⸗ mer sich nach der Juli⸗Revolution, gleichsam gegen diese Revo⸗ lution, aus der sie hervorgegangen, gewendet habe, und man ging so weit, die dreitaͤgige Revolution einen großen Betrug zu nen⸗ nen. Wir hingegen, und ich glaube hiermit die wahre Ansicht der Kammer auszusprechen, hielten jene Unzufriedenheit nur fuͤr eine Folge der durch die Revolution hervorgebrachten Exaltation. Diese Umwaͤlzung hatte eine große Aufregung in den Gemuͤthern hervorgebracht und einer Menge neuer Theorieen das Daseyn gegeben, und weil durch Gewalt eine Dynastie gestuͤrzt und eine neue Regierung gegruͤndet worden war, so glaubte man, nichts werde dieser Bewegung Widerstand zu leisten vermoͤgen. Man sagt Ihnen nun jetzt, daß Sie durch ein Urtheil uͤber die Ihnen zugefuͤgte Beleidigung die Gemuͤther reizen und die Opposition

in Feindseligkeiten verwandeln wuͤrden. Glauben Sie aber die Partei des Umsturzes durch Milde zu entwaffnen; die Tribun nennt sich das Blatt des Umsturzes, ruͤhmt sich dessen alle Tage und bekennt laut und unumwunden die Absicht, unser ganzes Regierungs⸗System zu aͤndern, um die Republik zu gruͤnden. Der Haupt⸗Einwand gegen den Antrag, daß naͤmlich die Kam⸗ mer nicht Klaͤger und Richter in ihrer eigenen Sache seyn koͤnne, findet auf eine politische Gewalt gar keine Anwen⸗ dung; es ist vielmehr das gemeinsame Schicksal aller politischen Gewalten, Richter in ihrer eigenen Sache zu seyn; denn sie ha⸗ ben keine anderen Richter, als sich selbt und die Zukunft. In

allen constitutionnellen Staaten haben die gesetzgebenden Kam⸗ mern stets eine solche Befugniß gehabt. Ohne von dem Engli⸗

schen Parlamente zu reden, dessen ausgedehnte Besugnisse in die⸗ ser Beziehung allgemein bekannt sind, berufe ich mich auf das Beispiel der Vereinigten Staaten, wo sich das Recht der gesetz⸗ gebenden Kammern, uͤber die ihnen zugefuͤgten Beleidigungen selbst zu richten, allmälig von selbst eingefuͤhrt hat, ob⸗ gleich kein Gesetz daruͤber vorhanden ist. Diese einzelnen Beispiele finden sich in einer von Jefferson veranstalteten Sammlung aller Reglements der gesetzgebenden Versammlungen der Vereinigten Staaten. Jener Gemeinplatz, daß eine bera⸗ thende Versammlung in ihrer eigenen Sache nicht Klaͤger und Richter zugleich seyn koͤnne, hat also auf die freieste Nation der Welt keinen Eindruck gemacht. Auch die Behauptung, daß wir Beleidigungen geduldig hinnehmen sollen, ist nicht haltbar; christliche Demuth ist niemals eine politische Tugend gewesen.“ Nachdem der Redner noch die Behauptung aufgestellt, daß die setzige Kammer die wahrhafte Repräsentantin des Landes sey und sich als solche der Billigung desselben versichert halten duͤrfe, schloß er mit folgenden Worten: „Wenn Sie, m. H., unter dem Vorwande, Beleidigungen zu verachten, dieselben unge⸗ straft lassen, so werden Sie fernerhin noch unzaͤhlige Beschimpfungen zu ertragen haben. Diejenigen, welche Ihnen gegen die Partei des Umsturzes zur Schonung rathen, und hoffen, daß man dieselbe durch Vergessen und Milde werde beschwichtigen koͤnnen, kennen das menschliche Herz nicht und ich werde keinen Anstand nehmen, ihnen unumwunden zu sagen: Wenn Ihr in einem solchen Augenblicke zuruͤck weicht, so seyd Ihr nicht zum Regie⸗ ren berufen und nicht zum Befehlen geboren.“ Herr von Rumilly stimmte hingegen fuͤr die Tagesordnung. Der Ar⸗ tikel der Tribune sey um so weniger zu fuͤrchten, als er in gro⸗ ben Ausdruͤcken abgefaßt sey. Der geistreiche Paul Lonis Cour rier sey unter der Restauration viel gefaͤhrlicher gewesen, als Schriftsteller, die sich poͤbelhafter Ausdruͤcke bedienten. Wenn man sich auf das Beispiel des Englischen Parlaments berufe, so moͤge man nicht vergessen, daß dieses selten von seinem Rechte Gebrauch mache, obschon es taͤglich der Bestechlich⸗ keit angeklagt werde. Der jetzige Großsiegelbewahrer, Herr Barthe, habe im Jahre 1826, als Vertheidiger des Journal du Commerce, die seltsamsten Dinge erzaͤhlt, und uͤber

haupt habe sich die damalige Kammer durch mehrere Stellen seines Plaidoyers nichts weniger als geschmeichelt fuͤhlen koͤnnen⸗