Ratur ohne eigentliche aͤrztliche Behandlung zu leisten vermag, wenn lener nur keine Hindecnisse von Seiten des Kranken oder des
Arztes in den Weg gelegt werden, daß sie endlich, indem sie die Laien von dem Wahne befreit, der Arzt koͤnne nur durch stuͤrmische,
medizinische Eingriffe heilen, den Aerzten die Bahn gebrochen, mit ruhiger, aber sicherer Leitung der zur Gesundheit nothwendig wir⸗ kenden Lebenskraft, nachzuhelfen. b “
So moͤge denn das gebildete Publikum mit Gewißheit von die⸗ ser scheinbaren Reibung zweier medizinischen Parteien, wie die Ge⸗ chichte der Medizin dieses lehrt, eine Bereicherung der Wissenschaft rwarten und jedem Arzte sicher vertrauen, der, seinem Berufe wahr⸗ haft treu, die homdopathisch bewaͤhrten Thatsachen zur Ergaͤnzung er allopathischen Wahrheiten nicht unbenutzt lassen wird; nur dem noͤge es sein Vertrauen entziehen, welcher im Sektengeist befangen,
secy es als lopath die Homdopathie ungepruͤft verdammt, oder als
Hompdopath die wissenschaftliche Allopathie durch homdopathische Ta⸗
schenspielerei stuͤrzen zu koͤnnen glaubt. Doch dieser Leute sind we⸗
nige und wir hoffen bald die Zeit zu erblicken, wo jeder Arzt die
Allopathie und Homdopathie als Doppelstuͤtze der Heilkunst betrach⸗
ten, das Publikum aber der aͤrztlichen Leitung so unbedingt ver⸗
trauen werd, wie jetzt dem ihm imponirenden dessscfatheschesn Meteor.
Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 uUhr. 10 Uhr. Beobachtung.
336, 8 1“ Par. 336, „“ Par⸗Hueüwarme 6709 R. J4. 7,1 °MR. 83, o R. Flußwarme 6,7 R. + 2,1 °R. + 2,0⸗R. Bodenwaͤrme 5,3,0 R. 67 Ct. 89 pCt. [Ausdünst. 0,042 Rh. halbheiter. heiter. Niederschlag 0,0 70 Rh. W W Nachm. 2 ¾ Uhr Hagel W. und Regen, spater Son⸗
nenschein und Regen. 1111A1“
Den 23. April 1833. Amtfl. Fonds- und Geld-Cours Zettel. (Preusz. Cour.) 99 [Zf. Brief. Geld 100 99½ 1042
22. April.
Luftdruck. 337,92“ Par. Luftwaͤrme + 4, 1° R. Thauvunkt + 2,2 °R Dunstsaͤtig. 85 pECt. Wetter.... truͤbe. Wind W. Wolkenzug ns
Ber
2f. Brief. Celd.† nnen —
St.-Schuld-Sch 96 95 l Pr. Engl. Anl. 18. 104 ½ — Pr. Ençl. Anl. 22. 104 ½ Pr. Engl. Ob1. 30. 91 ½ Präm. Seh. d Seehr. 54 ½ Kuegm. ObI. m 1. C. 94 ¾ Neum. Int. Sch. do. 94 ½ Berl. Stadt-Obl. 96 Königsb. do. — Elbing. do. Danz. de. in Th W estpr. Pfandbr. ewerwxen
Wechsel-Cours”-.
Faewmnn IMnaxw enn Amsterdam
dito 2 Mt. Hamburz 8 Kurz London 3 Mt Paris 2 Mt. Wien in 20 Xr. 2 Mt. Augsburg 2 Mt. “ 8 . 89
eiD ig.. .. age
Irn de a. M. 2 Mt. Detersburg 3 Woch. W arschadt Kurz
Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandpr. Pomm. do. Kur.- u. Neum. do. Schlesische do Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.
Holl. vollw. Duk. — Neue do. 36 Friedrichsd'or .. “ Disconto
91 53 ½ 106 ½ 62 63
18 ½ 19 13 ½ 13 ½ 4 Preuss. Cour. Urief. Geld. [145 ⅔ — 145 ½ 152 ½ 151 ⅔ 6 28 81 104 ½ 103 ⅔ 99„1
103 ½ 30¾
24̊—
WTT
[Kurz
100 Thl. 100 Thl.
300 Fl.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 18 April. 8
Niedorl. wirkl. Schuld 45 9ãl. 5 % do. 84 ½. Ausgesetzte Schuld
1½ Kan-Bill 209 6 1017. 38) 99. (v 1831) 88 ½.
Rass. (v. 18. Preuss Prämien-Scheinc 92 ¾
Oesterr. 87 ½. 32 Span. 43 †1. 5 ½ 66 r9. Warschau. 17. Abril. 8 Dfandhe. 83 8½. Part -Obl. 347 351 Russ. Assign. 182 99.
Konigiitche Schauspiele.
Mittwoch, 24. April. Im Opernhause: Nurmahal, lyri⸗ sches Drama in 2 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Sponttni. .
Im Schau pielhause: 1) L'acte de naissance, comédie en 1 acte. 2) Toujours, vaudeville en 2 actes.
Koöonigstädtisches Theater.
Mittwoch, 24. April. Graf Schelle, Posse in 3 Akten, von L. Angelv. Hierauf: Die Schicksals⸗Pastete, L. stspiel in 1 Akt, nach Spindter's Erzaͤhlung, von Leopold Bartsch. Zum Beschluß: Der Eckensteher Nante im Verhoͤr, komische Secene, arrangirt von Herrn Beckmann.
Mactt Preise vom Getreibe.
1. Berlin, den 22 April 183.
u Lande: Weizen 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rrhlr. 2 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 26 Sgr. 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Pühne Gerste 23 Sgr. 2 Pf.; Hafer 23 Sgr. 2 Pf., auch 20 Sgr. 8 Pf.
* Wasser⸗ Weizen (weißer) 1 Rthlr. 25 Sgr, auch 1 Rtbhlr. 22 Sgr. 5 Pf. und 1 Rtylr. 12 Sgr. 6 Pf.; Fesfen 1 Rtylr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pl.; große Gerste 25 Sge; Hafer 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.
Sonnahend, den 20. April 1833. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 5 Rthlr. 20 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
Neuee
wurde die Sitzung eroͤffnet.
V digen.
Paris, 17. April. Lord Granville hatte gestern seine Ab⸗ schieds Audienz beim Koͤnige; er reist heute nach England ab.
Die Pairs⸗Kammer beschaͤftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit dem Gesetz⸗Entwurf in Betreff der politischen Fluͤcht⸗ linge. Da Niemand in der Versammlung das Wort verlangte, um seine Meinung uͤber diesen Gegenstand abzugeben, so sollte sofort zur Abstimmung uͤüber den aus einem einzigen Artikel be⸗ stehenden Gesetz⸗Entwurf geschritien werden; es fand sich indes⸗ sen, daß die Versammlung hierzu nicht zahlreich genug war, werhalb die Sitzung eine halbe Srunde lang suspendirt werden mußte. Nachdem sich endlich gegen 3 Uhr eine hinreichende An⸗ zahl von Pairs eingefunden, ging das gedachte Gesetz mit 86 gegen 2 Stimmen, und sodann, ebenfalls ohne irgend eine De⸗ barte, das Gesetz wegen eines Kredits von 650,000 Fr. zur Auf⸗ munterung des Stock⸗ und Wallfischfanges mit 86 gegen 3 Stimmen durch. 59 folgenden Tage sollte das Aasgabe⸗Bud⸗
Berathung kommen. 48 1— get 62b 7e Gerichts⸗Sitzung der Deputirten⸗ Kammer bot der Sitzungs⸗Saal einen ungewoͤhnlichen Anblick
8 aͤnken der linken Seite war eine Art von IW Vor⸗ * aaas der bune und seine Vertheidi⸗
ger errichtet worden, und die Versammlung an sich war so zahi⸗ reich, wie sie im Laufe der gegenwaͤrtigen Session noch nicht gewesen; von den in Paris anwesenden Deputirten fehlte viel⸗ leicht nicht Einer. Die oͤffentlichen, so wie die vorbehaltenen Tribunen waren, wie sich leicht denken laͤßt, uͤberfuͤllt, und die vorderen Sitze waren von einem Kranze zierlich geputzter Da⸗ men besetzt, die sich, wie ein hiesiges Blatt bemerkt, zu einer Gerichts⸗Sitzung eben so zu schmuͤcken pflegen, als ob sie auf einen Ball im Opernhause gehen wollten. Vor dem Palaste war der Andrang ungeheuer und zahlreiche Patrouillen durch⸗ streiften die ganze Umgegend, um jede Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe sofort zu unterdruͤcken. Kurz vor 1 Uhr trat Herr Du⸗ pin d. Aelt. mit einer gewissen Feierlichkeit in den Saal und nahm seinen gewoͤhnlichen Platz auf dem Präsidenten⸗Stuhl ein. Da wegen der Ueberfuͤllung des Hauses mehrere Personen, die nicht zu der Zahl der Deputirten gehoͤrten, sich in den innern Raum gedraͤngt hatten, so gab der Praͤsident zuvoͤrderst den Befehl, dieselben zu entfernen, und nachdem solches geschehen, Sie begann mit dem Namenos⸗ Aufrufe, um die anwesenden Mitglieder und die Zahl derselben
zu ermitteln, indem, aͤußerte Herr Dupin, die spaͤter Ankommen⸗
den, da sie bei dem Verhoͤre nicht zugegen gewesen, auch an den Be⸗ rathschlagungen nicht Theil nehmen duͤrften. Einige Deputirte wollten zwar diese Ansicht nicht gelten lassen, und behaupteten, daß dieselbe bloß auf die gewoͤhnlichen Tribunaͤle Anwendung finde. Der Praͤsident erklarte aber wiederholt, daß, wer bei dem Verhoͤre nicht zugegen sey, oder sich vorweg fuͤr inkompe⸗ tent erklaͤre, dadurch zugleich auf das Richter⸗Amt verzichte. Der Namens⸗Aufruf, der wohl an 1½ Stunden dauerte, ergab 388 anwesende Deputirte, wovon 65 (unter ihnen Herr Viennet, von dem die Anklage ausgegangen) sich fuͤr inkompetent erklaͤr⸗ ten und dadurch zu verstehen gaben, daß sie weder an den Be⸗ rathschlagungen, noch an der Abstimmung Theil nehmen wollten. Der Gerichtshof besteht mithin aus 323 Mirgliedern. Nachdem hierauf der Praͤsident die Versammlung noch einmal zur Ruhe ermahnt, wurde Herr Lionne (der Herausgeber der Tribune), assistirt von den Herren Marrast und Cavaignac, eingefuͤhrt,
und alle Drei nahmen auf der fuͤr sie errichteten Estrade Platz.
Nach den gewoͤhnlichen Fragen uͤber Alter und Stand erinnerte der Praͤsident die Defensoren, daß sie nichts sagen duͤrften, was ihrem Gewissen und der den Gesetzen schuldigen Achtung zuwiderlaufe. Hierauf ergriff zunaͤchst Herr Marrast das Wort, um im Namen des Herrn Lionne noch auf die Zuruͤckweisung von 25 Deputirten außer den obgedachten 65 anzutragen. Der
Praͤsident machte ihm inzwischen bemerklich, daß er seinem Klienten nicht das Recht zuerkennen koͤnne, auf die Zuruͤckwei⸗
sung irgend eines Mitgliedes der Kammer anzutragen, und daß er (Marrast) nur das Wort habe, um Herrn Lionne zu verthei⸗
glaube“, aͤußerte er, „daß der Herr Praͤsident sich hier ein Recht
anmaßt, welches allein der Kammer zusteht; meine Meinung ist, daß der Angeschuldigte allerdings diesen oder jenen Deputirten zuruͤck⸗ weisen kann; auch bin ich uͤberzeugt, daß es hinreichen wird, die Na⸗ men der Deputirten, deren Zuruͤckweisung verlangt wird, bekannt
zu machen, um selbige zu veranlassen, sich selbst fuͤr inkompetent
zu erklaͤren.“ Herr Isambert schloß sich dieser Meinung an,
und berief sich dieserhalb auf ein unlaͤngst von dem Cassations⸗ hofe erlassenes Urtheil. Eben so Herr Mauguinz; je wichtiger der Prozeß sey, meinte er, um so nothwendiger sey es, jeden
Schein einer Parteilichkeit zu vermeiden, und der Vertheidigung
allen moͤglichen Spielraum zu lassen. Der Praͤsident be⸗ merkte, daß es auf diese Weise dem Angeschuldigten moͤglich seyn wuͤrde, die Kammer unvollzaͤhlig zu machen, und daß dies der Grund sey, weshalb er die Forderung des Herrn Marrast zu⸗ ruͤckgewiesen habe. Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurde der betreffende Antrag verworfen. Jetzt begann Herr Cavaignac sein Plaidoyer. „Wir glauben nicht“, so begann er, „daß es unsere Feinde sind, die uns
Dingen gewoͤhnlich nur von seinen Feinden angegriffen wird; wir erblicken in Ihnen nur Richter.“ gen uͤber die Gerichtsbarkeit der Kammer stellte der Reduer den
Satz auf, daß es der Presse erlaubt seyn muͤsse, die Handlungen der Kammer zu kritisiren, indem sie dadurch nur die Oeffentlich⸗
keit der Oeffentlichkeit gegenüͤber stelle; werde die Kammer von der Presse angegriffen, so habe sie die Rednerbuͤhne zu ihrer Vertheidegung; so lange die Deputirten Kammer nicht allen Klassen der Gesellschaft offen siehe, der Eintritt in dieselbe viel⸗ mehr nur den Repraͤsentanten gewisser Klassen gestattet sey, bleibe der Presse nichts Anderes uͤbrig, als die Handlungen der Mon⸗ datare eines geringen Theiles der Notion strenge zu kon trolliren; wenn es eine kaufliche Kammer geben koͤnne, wie Niemand in Abrede stellen werde, so muüsse es auch Jedem er⸗ laubt seyn, solches zu sagen, wenn auch bloß ein Verdacht dazu vorhanden sey. Auf den inkriminirten Artikel selbst zuruͤck⸗ kommend, fragte der Redner, zu welchem Zwecke man die Haupt⸗ stadt mit Festungswerken umgeben wolle, wobei er zu verstehen gab, daß diese Maßregel lediglich gegen das Volk gerichter sey. „Man tadelt uns“, fuͤgte er hinzu, „daß wir erklaͤrt, die Kam⸗
mer werde dessenungeachtet den betreffenden Gesetz Entwurf an⸗
nehmen. Wir haben dies gethan, weil wir das Resultat der Abstimmung voraussahen, und weil wir uns gesagt, daß, da unsere Gegner immer behauptet, es gebe eine systematt⸗ sche Opposition, es nothwendig auch eine systematische Ma⸗ joritoͤt geben muͤsse, die dem ihr vom Ministerium ge⸗ gebenen Impulse folge.“ Herr Cavaignac kam hiernaͤchst auf das System der Regierung seit dem Jahre 1830 zu spre⸗ chen. Er behauptete, daß die Verwaltung unaufhoͤrlich ruͤckwaͤrts schreite und wollte einen abermaligen Beweis dafuͤr in dem ge⸗ genwaͤrtigen Prozeß erblicken, der nichts als ein Reactions⸗Pro⸗ eß sey und als solcher lebhaft an die Restauration mahne. Der
edner entwickelte hier die Gruͤnde, die seinen Klienten bei des⸗
sen verschiedenen Angriffen auf die Kammer geleitet haͤtten. Die
„Tribune“ habe das allgemeine Wahl⸗Recht verlangt; sie wolle, daß jeder Franzose zu der Ausuͤbung seiner politischen Rechte berufen werde, und eben weil die Kammer sich geweigert, diese Buͤrgschaften dem Lande zu geben, habe das gedachte Blatt sich ihr seindlich gegenuͤber gestelt. „Verurtheilen Sie uns!“ so schloß Herr Cavatgnac, „bestrafen Sie unsere republikanischen Gesinnungen, wir haben auf unserer Seite die freie Presse, die uns stets vertheidigen wird!“ Auf diese Rede folgte eine an⸗ haltende Bewegung im Saale und die Sitzung wurde eine kurze Zeit suspendirt. Sodann ergriff Herr Marrast das Wort und sagte: „M. H.! Wir sind vor Ihre Barre geladen, weil wir Dinge von Ihnen gesogt, welche Sie implicite selbst ausgespro⸗ chen haben, als Sie der gegenwaͤrtigen Regierung Ihren Bei⸗ stand und Ihr Lob ertheilten. Ist etwa die Bestechung etwas Neues? Wie koͤnnte sie es seyn, da sie der Monarchie unent⸗ behrlich ist. Es giebt verschiedene Bestechungen: Bestechung durch Furcht, durch Eitelkeit, durch Ehrgeiz, durch Aufregung
Herr Odilon⸗Barrot bekampfte diese Ansicht: „Ich
hier zu Richtern bestellt worden, obgleich man in politischen
Nach einigen Bemerkun⸗
aller schlechten Leidenschaften. Dergleichen haben wir uͤberan
sehen, seitdem die contre⸗revolutionnaire Faction auf der politse
Schaubuͤhne erschienen ist. Von Paris nach Hartwell, von Han
nach Koblenz, von dort nach Paris, von Paris nach C. uͤberall sehen wir jene ungluͤckliche Faction, die durch ihr h
haͤngniß getrieben wird, alle Sachen, die sie unter ihren e6 nimmt, zu verderben, — eine Faction, deren einziges Pif der Egoismus, deren einziges Mittel die Gewalt ist und wenn sie letztere erlangt hat, die Usurpation durch die Fie eines Quasi⸗Rechts zu verdecken weiß. Sie Alle wissen s daß die doctrinaire Faction nichts Festes in ihrem Wesen! und daß sie ohnmaͤchtig ist, etwas zu gruͤnden oder zu e diren. Die gesetzlichen Miitel bringen ihr den Tod, der; maͤßige Gang der Dinge wirft sie uͤber den Haufen; daher siehtn ihrem Gefolge stets Ausnahme⸗Gesetze, Unordnungen und ein, visorischen finanziellen Zustand. Sie hat stets Reactionen vorze und zwar zu ihrer gerechten Strafe immer solche, welch⸗ Anderen nuͤtzten. Von 1816 bis 1830 beschrankte sie die —. und Gewissens⸗Freiheit, so wie die persoͤnliche Freiheit,) fuͤhrte uns zu dem Villeèleschen Systeme. Unter Herm Martignac trat sie wieder maͤchtig auf und fuͤhrte uns ug Polignacschen Ministerium. Gegenwaͤrtig steht sie am Na und die Besorgnisse, die sich im ganzen Lande verbreiten, ig was man von ihr erwariet. Soll ich an die Willkuͤrliasn erinnern, welche die Faction sich schon erlaubt, an die Sceg namen, womit die Geschjichte bereits die Kammern belegt hah sich waͤhrend unseres funfzehnjaͤhrigen Kampfes jedem ge rungs⸗System anschlossen? Soll ich an die Prevotal⸗Genn an die Metzeleien im Suͤden, an die Justizmorde u. s. w. p nen? Ich moͤchte außerhalb dieser feierlichen Sitzung eg der Maͤnner befragen, die ich unter unseren Richtern sehe⸗ die sich aus Ermuͤdung, aus Ekel oder aus Klugheit momg auf die Bahn der populairen Indifferenz begeben habe, man den liers-parti nennt. Wie viete unter ihnen haben jene parlamentarischen Bestechungen, von denen unser Bla⸗ sprochen hat, bekannt gemacht; wie viele haben nicht naci stuͤrmischen Sitzung, das ministerielle System brandmarkend,; gerufen: „„Man moͤchte gern aus der Kammer einen Kaufa mit Gewissens⸗Waaren machen, wo jedes Stuͤck seinen festen g hat.““ Ein Anderer, ein bidlisches Gleichniß anwenden, aus: „ „Wollen sie die Repraͤsentativ Regierung zu einemeng machen?““ In Summa werden Sie also uͤberall Beict oder Gewaltthat, und, wenn Sie die Handlungen der Kma die dem Ministerium beipflichtet, summtren, Ehrlosigkeit (m. lution) sinden.“ Nach einer kurzen Unterbrechung unneg Herr Marrast, ob die Bestechung unter der jetzigen Ream aufgehoͤrt habe. Er erinnerte an die Behauptung des
Praͤsidenten, daß eine hohe Civil⸗Liste noͤthig sey, un neuen Koͤnigthum Ansehen zu verschaffen, und an die großen ?à⸗ men fuͤr geheime Ausgaben, welche die Minister seit der Revolution verlangt haben, und die doch zu nichts Anden als zur Bestechung und zur Besoldung der Polizei anga wuͤrden. Seit zwei Jahren habe die Kammer mehr Femg geheimen Ausgaben dewiiligt, als die Restauration ing Jahren gebraucht habe. „Nur noch ein Wort“, so schoh Redner, „wohin hat das gegenwaͤrtige System Sie ge Was haben Sie im Innern, was nach außen hin gei Was ist aus den vielen Verheißungen geworden, die un.
der Juli⸗Revolution gemacht wurden? Ueberall erblté
nichts als Ohnmacht und Schlaffheit, dergestalt, dag die
Protokolle Ihrer Sitzungen sich in folgende Phrase zusa fassen lassen: „„Die Kammer hat viel Geld dewilligt.“
wiß werden Sie Ihren Kommittenten statt aller Entschig nicht den gegenwaͤrtigen Prozeß bieten. Soll dieser Pront Krieg gegen die Tribune allein seyn, so ist er kleinlg, er ein Krieg gegen die Presse im Allgemeinen seyn, so n Sie daruͤber zu Grunde gehen.“ Nachdem hierauf
Lionne die Frage des Praͤsidenten, ob er zu seiner! theidigung noch etwas hinzuzusuͤgen habe, verneint,
de er sammt seinen beiden Defensoren abgefuͤhrt und
schritt zur Abstimmung. Die erste Frage, ob Herr Lomg ihm schuld gegebene Vergehen (Beleidiung der Kammae, gangen habe, wurde mit 256 gegen 50 Stümmen besahent schteoden. Es ergiebt sich aus dieser Zahl (verglichen ug odigen), daß von 323 Deputirten, die sich suͤc kompetent it 17 nicht mitstimmten. Gleich nachdem der Praͤsident dieset sultat verkuͤndigt, verlas er ein ihm so eben zugegangenes d der beiden Defensoren des Angeklagten, worin diese nachte erklaͤrten, daß ihr Klient an den inkriminirten Artikeln ncht. mindesten Antheil habe, und daß sie daher bet einer etwa⸗ Verurtheilung desseiben auf die Gerechtigkeit und Billigke Kammer in der Zuerkennung der Strafe rechneten. zu verlangten sie, noch einmal zur Vertheidigung der Person⸗ Angeschuldigten gehoͤrt zu werden. Dies wurde ihnen auch
einer kurzen Widerrede bewilligt, und daher waro Herr! sammt seinen beiden Anwalten noch einmal eingefuhrt.
einigen Bemerkungen des Heren Cavaignac ging dann de stimmung uͤber die aufzulegende Strafe vor sich; 304 Dar gaben ihr Votum ab. Von diesen stimmten 20 1 fuͤr dras
Haft und eine Geldbuße von 10,000 Fr. (das Doppeln
Maximums), 39 für das Minimum der Haft (1 Monag)
24 fuͤr das Minimum der Geldstrafe (200 Fr.). Ueberdtah
den sich in der Wahl⸗-Urne 30 unbeschriebene Zettel und
Mittelstrafen, was die Gesammt⸗Zahl der 304 Zettel aus-
Da nun die absolute Majoritaͤt nur 153 betrug, so wurde diesem Ergebniß Here Lionne zu dreijaͤhriger Hast 10,000 Fr. Geldstrafe kondemnirt. Die Versammungt sich um 7 ½ Uhr.
Bei der Redaction der Tribune sind schon jetzt 291 Bestreitung der Geldstrafe, zu der Herr Lronne verurthen den, eingegangen. Die oͤffentliche Ruhe ist uͤbrigens 8- der obigen Sitzung nirgenos auch nur einen Augenblickg. worden. .
Herr Caussin de Perceval ist an die Stelle seines d zum Professor der Arabischen Sprache am College tini France ernannt worden.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 100 9 cour. 101. —. 3proc. pr. compt. 77. 30. fin cour 1¹ 5proc. Neap. pr. compt. 91. 30 fin comr. 91. 40 Span. perp. 74½. 3 proc. 43 5 5proc. Belg. Anl. 872 9 Roͤm. Anl. —. 1
Frankfurt a. M., 20 April. Oesterr. 5proc. Metai Aproc. 83 11. 83 87. 2 ½ pcoc. 49 ¼. 1proc. 222 9 0
“
var L. W. Hut
Actien 1452. 1450. Part.⸗Obl. 135 ½. 135 ½. 189 ½. B. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 86 ½. 86. Poln.
“
Redacteur Cottel. eEu“]
Gedruckt
*
Beilage zur Allgemeinen Preußischen St
ts⸗Z
aa
————
eitung No 114.
Pekanntma
TT-
seuer Bietungs⸗Termin auf den 5. August d. J.
7 enz⸗Zimmer der unter eichneten Koͤnigl. Ab⸗ vor dem Departements⸗Rath angesetzt. goewerk Pieckunowen mit Poganten enthaͤlt 28 60 Ruth. Aecker, 808 Morg. 3 Ruth. 341 Morg. 84 ¶Ruth. Gaͤrten, 566 Morg. uth. Huͤtung, 136 Morg. 174 IRuth. Bau⸗ wege, Graͤben, Land des Schullehrers u. s. w., Dazu das Forst⸗ rut mit 290 Morg. 64 ¶Ruth., das Forst⸗ Woysack mit 737 Morg. 102 IRuth. und das vier Raggen mit 694 Morg. 169 Ruth, sammt⸗Flaͤchen⸗Inhalt von 5100 Morg. 91
n 3377 Morg. 116 Ruth.
Magdeb.
Verkauf mitbegriffene Koͤnigl. Inventarium schließlich der Saaten, einen Taxwerth von
r. 17 sgr. vindeste Kaufgeld ist
fͤr den Fall des reinen Verkaufs auf 16,802
Thlr. 14 sar. 9 pf.,
fuͤr den Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses von jaͤhrlich 353 Thlr.
auf 10,448 Thlr. 14 sgr. 9 pf.
nen. tigen Nachrichten und Bedingungen koͤnnen Domainen⸗Intendant Koblitz in Loͤtzen und jeitigen Departements⸗Rath, Regierungs⸗ brader in Gumbinnen eingesehen werden.
nnen, den 22. Maͤrz 1833.
önigl. Preuß. Regierung. 1. fuͤr die Verwaltung der direkten seuern, Domainen und Forsten.
TTöTTEn r am 26. Februar 1825.
n. den daher die etwanigen unbekannten Inha⸗ Dofumente, deren Erben, Cessionarien, oder in 70re Rechte getreten sind, hiermit aufge⸗ ich bunen drei Monaten, laͤngstens aber in
-. Juli 1833, Vormittags 11 Uhr,
Referendarius Busch anberaumten Termine n und zu legi imiren, entgsegengesetzten Falls waärtigen, daß sie mit iyhren etwäanigen An⸗ auf die gedachten Obligationen werden prae⸗ ud ihnen deshalb ein ewiges Ställschweigen
erlest werden 1 rt a. d. O., den 12 Maͤrz 1833.
nnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
etgl⸗ Citration
„Ahtil oor. Jahres starb hierselbst die Beata nverwittwete Kaufmann Ruͤcker, geb. Kirsch, interlasung eines Testaments und bekannter Auf den Antrag des diesem Nachlaß bestellten Erden der orothea verwittweten Kaufmann Ruͤcker, geb. Hierdurch oͤffentlich aufgefordert, sich binnen
werden nun die unbekannten
en, spaͤtestens aber in dem auf
en 6. Februar 1834, fruͤh 9 Uhr, hiesigen Gerichts⸗Lokale vor dem ernannten ten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Auskulrator rsonlich oder durch einen mit Information macht versehenen hiesigen Justiz⸗Kommissa⸗ ozn der Herr Justiz⸗Kommissarius Woit und Justiz⸗Kommissarius Robe in Vorschlag ge⸗ erden, zu melden, ihre Erbes⸗Anspruͤche auf hlaß der verwittweten Kaufmann Ruͤcker, geb. gehorig nachzuweisen, demnaͤchst aber die Ueber⸗ Sollte sich jedoch bdieses Zeitraums und spaͤtestens in dem de⸗ ’ welcher auf den der Wittwe Ruͤcker, geb Kirsch, ein gesetz⸗ torecht darzuthun vermoͤchte, so wird dieser Lals ein erdloses Gut dem Koͤnigl. Fisco zur isposition ve abfolgt, die nicht erschienenen der werden praͤkludirt, und der nach erfolgter n sich etwa meldende naͤchste Erbe wird alle ben und Dispositionen des Fiseci als eines er gemeldeten Erben anzuerkennen und zu men fuͤr verbunden erachtet werden.
desselben zu gewaͤrtigen.
nTermine Niemand melden
pbera, den 22. Maͤrz 1833.
NI. Preuß. Land⸗ und Stadtger .“ v. Roͤnne.
—
Avertissement
an hfer gebuͤrtige Johann Heinrich Gottfried eicher am 5. April 1820 als Schuhmacher eden gegangen ist, und seit dieser Zeit von nde und Aufenthalte keine Nachricht gege⸗ g dessen Erben und Erbnehmer werden er naͤchsten Verwandten hierdurch auf⸗
binnen 9 Monaten, oder laͤngstens in
80, Januar 1834, V
8 1834, Vorm. um 10 Uhr, eren Justiz⸗Rath Saalfeld angesetzten Ter⸗
dm Unterzlund weitere Anweisung zu gewaͤr⸗
tfeien r leibungsfalle wird der Johann Hein⸗
einen 1enze fuͤr todt erklaͤrt, und sein Ver⸗
hafen, gitimirten Erben zugesprochen werden.
Fremde 7 si melden, und
en, den 26. Maͤ
rz 1833. Preuß. Land 1
Allgemeiner Anzei
chungen.
— ch un g. nhiesigen Regierunas⸗Bezirk bei der Stadt legene Domainen⸗Vorwerk Pi rkunowen mit nu Poganten und den dazu gelegten, in und grenzen des Vorwerks belegenen, abgehoͤlzten eren Tritt, Woysack und Raggen, soll im alicher Versteigerung verkauft werden. Nlach unserer Bekanntmachung vom 28. Ja⸗ ueVersteigerung angesetzten Termine, ist kein uns Gebot abgegeben worden, und es ⸗wird
zu Gohlitz stattge⸗ Feuersbrunst sind angeblich die beiden Ber⸗ adt⸗Obligationen vom 14. November 1806. No. 1855, Uber 200 Thlr. auf den Namen gatethe Richter, gebornen Bock, und Littr. B. .uͤber 200 Thlr. auf den Namen des Orga⸗ Huftied Moͤring lautend, durch Feuer vernich⸗
und Stadtgericht.
Obrigkeitliche Vorladung.
Da die verehelichte Ohle, Marie geborne Siebert, gegen ihren Ehemann, den sich im Jahre 1822 von hier entfernten Bereiter Carl Heinrich Ohle, welcher angeblich in Diensten des Herrn Generals von Tauenzien gestanden und wegen anderweiten Unter⸗ kommens nach Warschau gehen wollen, wegen boͤelicher Koftehte heildan⸗ hes U angetragen hat,
n wir denselben au innen 8 19 spategtens in dem auf “ den 22. Juli 1833, Vormittags um 10 in der Gerichtsstube des Stadtgerichts, im g. Stockwerke, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Maercker, in Person oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm die Herren Zußtz⸗Kommissarien Stech und Land⸗ Gerichts⸗Rath Bauer vorgeschlagen werden, zu mel⸗ den, und seine Gerechtsame wahrzunehmen, widrigen⸗ G eser. haghö fhn zugestanden geachtet, getrennt und er fuͤr den ldi heil klaͤrt werden wird. Berlin, den 4. Januar 1833. Civil⸗Deputation des
Koͤnigl. gerichts hiesiger R feth. stsdt⸗
esidenzien.
giebt Bekanntmachung. v meacücese fg verstorbenen Justiz⸗ r rl Ludwig Schulze zu Dreez gehoͤrige, Dreetz belegene Grundstuͤcke: 1) das, im Hypotheken⸗Buche Folio 156 verzeich⸗ nete, zu 2842 Thlr. 1 sgr. 4 pf. gewuͤrdigte 2) heken⸗Buch 2) das, im Hypotheken⸗Buche Folio 153 verzeich⸗ nete, zu 2468 Thlr. 17 sar. 5 pf. gewuͤrdigte Erbpachtsrecht auf den Kirchen⸗Acker und die Kirchen⸗Wiese nebst den darauf erbauten Gebaͤuden; 3) das, im Hypotheken⸗Buche Folio 144 verzeich⸗ nete, zu 73 Thlr. 18 sgr. 4 pf gewuͤrdigte Forst⸗ land von 14 Morg. 170 Ruth; sollen im Wege nothwendiger Subhastation in den,
dazu auf den 30. August d. J.,
den 28. Juni d. J., im Rathhause zu Neustadt a. d Dosse,
den 1. Nov. d. J., in der Gerichtsstube zu Dreetz, jedesmal Vormittaags 10 Uhr anberaumten Bietungs⸗ Terminen, von welchen der letzte peremtorisch ist, oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken ein⸗ gelaͤden: daß die Taxen der Grundstuͤcke taͤglich in unserer Registratur eingesehen werden koͤnnen und etwanige Erinnerungen dagegen, bis 4 Wochen vor dem letzten Termine anzubringen sind. Neustadt a. d. Dosse, am 29. Maͤrz 1838. Koni g l. PWfeyuh henthllnnlmtr
Von den fuͤnf ehelichen Kindern des hiesigen Buͤr⸗ gers und Bauers Loren; Bonn, welcher dieselben 1807, als er zur anderweiten Ehe schritt durch einen Erbabkauf von sich abtheilte, hatte der Soyn Adam schon dortmals sich, unbekannt wohin? entfernt, und der Sohn Joseph aing in demselben Jahre als Baͤcker in die Fremde, Michael aber deserrirte 1810 als Soldat und der alteste Sohn Georg soll sich zu Asvach im Innviertel ansaͤssig gemacht haben.
Keiner dieser hat seit 25 Jahren seiner in Dettel⸗ bach verehelichten vollbuͤrrigen Schwester Agnes, oder einem andern seiner Stiefgeschwister, eine Nach⸗ richt von sich uͤber Leben oder Tod zugehen lassen. Da nun aus denselben abwesenden Bruͤdern Geor sein Erbvermoͤgen bereits aussehaͤndiget erhalten, un jenes des Deserteurs Michael eingezogen worden ist, das Vermoͤgen des Adam und Joseph Bonn aber vormundschaftlich verwaltet wird und in 1250 Fl. Rh. besteht; so hat die vollbuͤrtige Schwester Agnes
ihrer obenbenannten vier pollbuͤrtigen Bruͤder und um Aushaͤndigung des Vermoͤgens ihrer Bruͤder Adam und Joseph Bonn, ohne Cautionsleistung, bittlich angetragen, dem zu willfahren Georg und Adam, dann Joseph und Michael Bonn, oder deren Leibes⸗Erben, andurch oͤffentlich vorgeladen werden, von heute an binnen sechs Monaten, entweder in Person oder durch Bevollmaͤchtigte, bei der unterfer⸗ tigten Behoͤrde um so gewisser des Vermoͤgens von Adam und Joseph Bonn negen sich zu melden; als der dieses Unterlassende fuͤr verschollen erklaͤrt und dasselbe Vermoͤgen der sich darum gemeldeten Schwe⸗ ster Agnes Ungemach einzig und ohne Cautions⸗ leistung ausgehaͤndiget werden soll.
Decretum Gerolzhofen am 20. Maͤrz 1833.
Koͤnigl. Bayersches Landgericht
Demnach von dem Universitaͤtsgerichte zu Leipzig wegen der durch des Koͤniglichen Preußischen Konsi⸗ storial⸗Raths Herrn Dr. Friedrich Gottlieb Gernhards in Danzig, Ableben erledigte Collatur des von wei⸗ land Frau Annen Marien, aeb. Schilterin, Herrn Dr. David Lindners des Hochloͤblichen Ober⸗Hofgerichts und Konsistoriums allhier Senior. nachgelassener Witt⸗ we, in ihrem am 16 Januar 1696. publicirten Testa⸗ mente fuͤr ihre und ihres gedachten Ehemannes Nach⸗ kommen gestiftere und ebenmaͤßig von einem Mitgliede aus jeder Familie ohne Ansehung des Geschlechts zu konferirenden Stipendiums, nach dem die Mit⸗Colla⸗ tur der Lindnerschen Linie bereits fruͤherhin auf die Spilterische Linie uͤbergegangen und von Letzterer bis⸗ her zugleich mit ausgeuͤbt worden, die oͤffentliche Vor⸗ ladung aller zu dieser Collatur berechtigten Nachkom⸗ men des Erben der Testatriecin Johann Schilters, erlassen und mittelst solcher dieselben, daß sie
den Siebenten September 1833.
an Universitaͤts⸗Gerichtsstelle sich mit ihren Anspruͤ⸗ chen sub poena pracclusi auch resp: sub jactura bene- ficii restitutionis in integrum gebuͤhreud melden, so wie den Sechs und zwanzigsten Oktober 1833. der Inrotulation der Akten, auch hierauf
den Vierzehnten December 1833.
der Erdffnung des diesfalls einzuholenden Urthels oder abzufassenden Bescheides, gewaͤrtig sein sollen, aufge⸗ fordert, auch die Auswaͤrtigen, daß sie hiesigen Orts einen Bevollmaͤchtigten zu Annahme kuͤnftiger Ladun⸗ gen und Ausfertigungen bestellen sollen, bedeutet wor⸗ den; Als wird solches und daß die gedachten Edicta⸗
icht
Bonn, verehelichte Ungemacd, auf Verschollenheit
ger fuͤr die Preußischen Staa
lien an hiesiger Gerichtsstelle und an den Nathhaͤusern zu Dresden, Plauen, Borna, Danzig, 21encahs sand Berlin angeschlagen worden sind, zu Jedermanns Wissenschaft hiermit bekannt gemacht. Leipzig, den 11 Maͤrz. 1833. Das Universitaͤts⸗Gericht daselbft.
Wichtige Anzeige für Steindruckerei- Besitzer.
Neue Steindruckpresse
Rudolph Schlicht in Mannheim. Dem Erfinder wurde von Sr. Königl. Hoheit dem Grossherzog von Baden die goldene Preis-Medaille für
Kunst und Industrie huldreichst verliehen.
Schon im verflossenen Jahre habe ich mehrere Erzemplare meiner Pressen versandt und darüber die günstigsten Zeugnisse erhalten. Seitdem ist es mir ge- lungen, die Vereinsachung des Mechanismus derselben auf einen so hohen Grad zu steigern, dass nun keine wesentliche Verbesserung mehr möglich ist.
Vor einem zahlreichen Verein sachverständiger Män- ner aus verschiedenen Fächern, habe ich in Carlsruhe die, bei einer lithographischen Presse vorkommenden Fälle, practisch durchgeführt, wobei mir der unge- theilteste Beifall zu Theil wurde. Das hierüber aus- gefertigte, und unten beigedruckte Gutachten giebt über die Zweckmälssigkeit und den Gehalt meiner Maschine hinlänglichen Aufschluss.
In der Absicht mein Streben, für die Vervollkomm- nung der Lithographie, gemeinnützig zu machen, lade ich die Herren Lithographen und Liebhaber dieser Kunst hiermit zur Subscription, auf die Herausgabe meiner. Presse, höflichst ein und offerire ihnen die Mittheilung derselben unter folgenden Bedingungen:
1) Die Pressen werden sämmtlich mit möglichster Solidität und Eleganz ausgeführt, und keine aus- gegeben, die nicht alle Proben genügend ausge halten hätte.
Sie werden auf einmal ausgegeben und zwar so- bald als die nöthige Zahl von Subscribenten vor- handen ist. —
Der Preis eines Exemplares für gross Median- format, womit die am häufigsten vorkommenden Arbeiten abgedruckt werden können, in einer Kiste verpackt, ist 250 fl. im 24 fl. Fuss. Ein Exemplar für gross Royalformat 300 fl. Klei- nere oder grössere Pressen nach Verhältniss. Die Hälste des Betrages wird bei Aufgabe der Bestellung, die andere vor dem Absenden ent- richtet. Ein mit grösster Eleganz ausgeführtes Werkchen enthält die Zeichnungen und die Beschreibung der Presse, so wie die Anweisung zum Gebrauch derselben, und wird jedem Exemplare beigegeben. Ueber meine Zuverlässigkeit als Geschäftsmann hat
2)
5)
&AMAN L.2e.
* die österreichische Regierung ein ausschliessliches Privilegium ertheilte.
Presse des Herrn Naumann in Frankfurt a. M, die nach einem englischen Muster mit vielen Verbes- serungen versehen ist. Von letzterer nahmen wir von einem hier aufgestellten Exemplar Einsicht.
Im Vergleich der vorerwähnten Pressen mit der
Schlichtischen ergiebt sich unverkennbar:
„»Das letztere alle Mängel der andern entbehrt, dass sie die Vorzüge der einzelnen in sich verei- niget und alle an Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Schnelligkeit und Leichtigkeit im Gebrauch über- trifft«
Sie wird daher dem bisherigen Schwanken der
Steindruckpressen ein festes Ziel setzen, und wir sind
der Ueberzeugung, dass durch diese Erfindung die Lithographie einen grossen Vorschritt an Vollkommen- heit erreicht hat. Carlsruhe, den 26. März 1833. Jos. Haberstroh, Maschinen-Baumeister. C. From- mel, Gallerie-Director. Ernst Fries, Hofmaler. C. Thiery, Architekt. L. Kachel, Münzwardein und Medailleur. C. W. D 611, Münzmeister und Hofmedailleur. H. Abresch, Mechanicus. Wm. Kreuzbauer, Kupferdruckerei-Inhaber. P. Was- ner, Lithograph. W. Hasper, Buchdruckerei Besitzer. Ich Endesunterzeichneter arbeitete in Beiseyn einer zahlreichen Kommission von Sachverständigen mit Hrn. Schlicht an dessen neu erfundener Steindruckpresse; es kamen auf die Stunde 150 Abdrücke.
Ohne der Wahrheit im geringsten zu nahe zu tre- ten kann ich bezeugen, dass diese Presse meine Er- wartungen bei weitem übertraf. Die bewundernswür- dige einfache und dauerhafte Construction, verbunden mit der Leichtigkeit, mit welcher man ohne alle An- strengung damit arbeitet, und ihre eminente Kraft, stellt alle bisher bestehende derartige Maschinen in Schatten, und ich habe die volle Ueberzengung, dals zwei geübte Arbeiter ohne grosse Anstrengung des Tags zwei Tausend Abdrücke (Schreibpapier Grösse) liesern können. Carlsruhe, den 26. März 1833.
W. Hasper, Buchdruckerei-Besitzer.
Mannheim, den 2. April 1833. Das Grossherzoglich Badische Stadt-Amt. Mannheim.
St. A. Nr. 5152. Dem hiesigen Bürger und Stein- drucker Rudolph Schlicht bezeugen wir pflichtge- mäss. dass er uns als ein vollkommen zuverlässiger, solider, sich seiner Kunst und seinem Gewerbe mit aller Liebe hingebender Geschäftsmann bekannt ist, und in dieser Hinsicht alles Vertrauen verdient.
Der Stadt-Direktor Orff.
vdt. Areans.
sich das wohllöbliche Stadtamt Mannheim in nachste- hendem Zeugniss ausgesprochen. Mannheim, im April 1833
Rudolph Schlicht.
Gutachten über die von dem Herrn Rudolph Schlicht in Mannheim erfundene neue Steindruckpresse. Nach vorangesangener Einsicht einer dahier veran- stalteten praktischen Anwendung der von R. Schlicht in Mannheim erfundenen Steindruckpresse und nach sorgfältiger Prüfung der Presse selbst, so wie über die Zweckmässigkeit derselben für den Abdruck der Kreidezeichnung, des Steinstiches und der gewöhnli- chen Schriftplatten, ertheilen die Unterschriebenen dem Erfinder nachstehendes Gutachten: Die Grundsätze, worauf der Mechanismus dieser Presse beruht, sind von überraschender Einfachheit Zund weichen hauptsächlich von der bisherigen Obser- vanz dadurch ab, dass die Presse dem Stein nach- giebt, während dem man immer vom Steine ver- lanzte, dieser nachzugeben, wodurch das häufige Springen der Steinplatten unvermeidlich herbeige- führt wurde. 8 Diese starke, unveränderliehe Flasticität, und die Entfemung aller unnöthigen Reibungen, alles Hebel- werkes, der Gegengewichte und Stahlfedern, gestattet eine Leichtigkeit in der Behandlung, welche bis jetzt an den Steindruckpressen vergeblich gesucht wurde. Für die ausgeführtesten Kreidezeichnungen Steinstiche ist diese Presse ebenso genügend, als die gewöhnlichen Arbeiten, Tabellen etc., mit einer über- raschenden Schnelligkeit abgedruckt werden. Sehr interessant ist hierbei die Anwendung der Punctur-Spitzen, womit das Papier, statt auf die Stein- platie, in den Rahmen angelegt wird. Die Verchei- lung der Verrichtungen bei dem Abdrucken ist 0 gleichmölssig veranstaltet, dass keiner der beiden Druecker einen Augenblick unbeschäftigt bleibt, oder auf den andern warten muss. Die Presse beschränkt sich wegen ihrer niedlichen Form auf den kleinsten Raum, und vermöge der Ein- sachheit und Leichtigkeit ihrer Construction lässt sie sich in grösserer Zahl in den obern Stockwerken eines Hauses aufstellen, ohne das Gebälk im mindesten zu gefährden. 1 Diese sinnreiche, einfache Construction verbürgt eine solide Dauerhaftigkeit und enthebt den Lithogra- phen den Unannehmlichkeiten kostspieliger Reparatu- ren, die bei einer complicirten Maschine stets zu be- fürchten sind. Ohne die geringste Gefahr für die Presse kann dar- auf selbst die unmölsigste Spannung des Druckes ge- geben werden. Auch für den Liebhaber der Lithographie wird sie eine willkommene Gabe seyn, weil man damit ohne alles Geräusch arbeiten kann und die zum Druck nö- thigen Geräthschaften sich bequem im Innern der Presse aufbewahren lassen. Ihre symetrische Form gestattet die Aufstellung in jedem Zimmer neben dem übrigen Ameublement. Zur Vergleichung wurden uns die Zeichnungen und Abbildungen folgender Pressen vorgelegt: Presse des Herrn Engelmann in Paris, wofür dem- selben von der Société d'encouragement die gol- dene Medaille zuerkannt wurde.-
Presse des Herrn Förster in Wien, worauf ihm
und
Deutsch-Amerikanischer-Bergwerks-
Verein.
Die 15. General-Versammlung hat am 22. Februar d. J. nach vorgängiger Aufhebung der, hinsichtlich der Schluss-Zubusse, früher getrosfenen Bestimmung eine neue Zubuss-Zahlung von fünf Procent auf den Nominal-Betrag der Aktien, zahlbar in Baar drei Monat nach Erscheinung unserer Aufforderung in den, durch die Statuten vorgeschriebenen Zeitungen, beschlossen, und zwar mit der ausdrücklichen Bestim- mung, dass, wer dicser Aufforderung in der vorge- schriebenen Frist keine Folge leisten sollte, nach dem §. 3 der Statuten das Recht seiner Aktien verliert
Wir fordern daher hiermit sàmmtliche Aktionire des Vereins auf, diesem Beschlusse Folge zu leisten, und sind ermächtigt zu erklären, dals es denjenigen Aktionären, welche an dem bewulsten freiwilligen Darlehn Theil genommen, auch frei steht, diesen ihren Antheil an dem Darlehn, bei dieser Zahlung bis zum Belauf ihrer Zubuss-Rate, verrechnen und anweisen zu können. Derjenige Inhaber von Aktien aber, wel- cher dieser unserer Aufforderung in der oben benann- ten Frist keine Folge leistet, und in derselben diese fünf Prorxent weder in Baar, noch in Anweisung auf seinen Antheil an jenem Darlehn bezahlt, ver- liert nach §. 3 der Statuten und den Beschlússen de General-Versammlung das Recht seiner Aktien. Elberfeld, ain 1. März 1833.
Die Direction des Deutsch-Amerikani- schen-Bergwerk-Vereins.
— —
Nordseebad Wangerooge.
Das Nordseebad auf der Insel Wangerooge an de Oldenburgischen Kuͤste, welches sich vorzuͤglich dure einen unweit des Dorfs unmittelbar an der offene See auf einem festen und sicheren Boden befindlichen, mit einem zweckmaͤßigen und vollstaͤndigen Bade:? Apparate versehenen Bade⸗Strand empfiehit, wird auch in diesem Sommer mit dem ersten Juli erroͤffnet und mit dem ersten September geschlossen werden
Um das bei dem zablreichen Fremden⸗Besuch in
vorigen Sommer lebhaft gefuͤhlte Beduͤrfniß einer be deutenden Vermehrung der bisher dort zum Unter⸗ kommen der Bade⸗Gaͤste bestandenen unzureichenden Mittel auf eine eben so anstaͤndige, als dauerhaft Weise abzuhelfen, ist ein neues massives Logirhaus er bauet, welches eine Reihefolge von vierzig bequen und geschmackvoll eingerichteten Logirzimmern enthaͤlt die mit einem vollstaͤndigen Ameublement versehen mit dem Anfange der Badezeit zur Aufnahme de Fremden bereit stehen werden. Zugleich sind auch zu diesem Zweck die bei den Insulanern vorhandenen Logis theils verbessert, theils und vorzuͤglich aber durch einen zum Logiren bequem eingerichteten Neubau, in der Naͤhe der Vogtei vermehrt. Die Bade⸗Wirthschaft wird nach wie vor auf Herr schaftliche Kosten zu den billigsten Preisen so an⸗ staͤndig und gut, als moͤglich, ohne Ruͤcksicht auf Ge⸗ winn gefuͤhrt, und fuͤr die Unterhaltung der Bade⸗ Gaͤste uͤberhaupt, und insbesondere auch durch Auf⸗ stellung einer ausgewaͤhlten Leihbibliothek gesorat wer⸗ den. Wegen Logis⸗Bestellungen wendet man sich ent⸗ weder an den Justiz⸗Rath Westing in Oldenbyurg, oder an den Badearzt, Dr Chemnitz in Jever, oder an den Vogt Alers in Wangerooge —