1833 / 115 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 26 Apr 1833 18:00:01 GMT) scan diff

er sich zu demselben Glauben bekannt, an der Barre steht. Man hat aus den Gebraͤuchen in anderen Laͤndern Argumente hergelei⸗ ret; aber die Verfassung in anderen Laͤndern ist kein geeigneter Maß⸗ stab fuͤr uns. Was in der Franzoͤsischen Deputirten Kammer zweckmaͤßig seyn mag, duͤrfte es vielleicht im Britischen Unter hause nicht seyn; und obgleich es wahr ist, daß die Juden Mitglie der der Franzoͤsischen Deputirten Kammer und des Amerikani chen Kongresses seyn duͤrfen, so ist mir doch noch kein einziger Fall be⸗ kannt, daß ein Jude wirklich einen Sitz in einer dieser Versamm⸗ lungen erhalten haͤtte. Ich weiß nicht, wo wir innehalten wollten, wenn wir mit dem System, die Eide als Qualification zu politischen Stellen abzuschaffen, anfangen, ein System, welches nicht weit von dem abweicht, welches das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Middle⸗ ser zu billigen scheint, daß naͤmlich der Eid ganz und gar ab⸗ geschafft werde. (Hoͤrt, hoͤrt! von Herrn Hume.) Ich ent⸗ nehme aus dem Beifall des ehrenwerthen Mitgliedes, daß er sich zu der eben ausgesprochenen Ansicht bekennt. Dann frage ich ihn aber, ob jemals eine Gesellschaft existirt hat, in welcher der Eid nicht als nothwendig fuͤr die Erhaltung der buͤrgerlichen Einrichtung betrachtet wurde? Es hat bisher keinen Staat gegeben, in dem es nicht fuͤr nothwendig erachtet wurde, irgend eine religidse Sanction zu Huͤlfe zu rufen; und wenn man des Eides bei einer Art von Faͤllen entbehren kann, so sehe ich nicht ein, warum dies nicht in allen Faͤllen geschehen sollte? Es ist daher die Frage, ob das Haus vorbereitet ist, alle religidse Sanction, als ein Mittel, auf die menschlichen Handlungen einzuwirken, abzuschaffen? (Nein, nein!) Der Aus⸗ ruf, den ich vorhin gehoͤrt habe, berechtigt mich, die Frage auf diese Weise zu stellen, obgleich ich zuversichtlich boffe, daß die ehrenwerthen Mitglieder, welche mit dem Mitgliede fuͤr Middleser übereinstimmen, nicht geneigt sind, ihm in der erwaͤhnten Ausdeh⸗ nung des Grundsatzes zu folgen. Ist das Haus bereit, zu erklaͤren, daß man nicht mehr Christ zu seyn brauche, um Mitglied dieser Versammlung zu werden? Ist das Haus bereit, sich selbst fuͤr eine unchristliche Versammlung zu erklaͤren? Ich fuͤr mein Theil werde mich einem solchen Vorschlage aus allen Kraͤften widersetzen.“

Nachdem Sir Robert Inglis seinen Vortrag beendigt hatte, erhob sich Herr Macauley zur Widerlegung desselben

und sagte im Wesentlichen: 612 1 sagae ehrenwerthe Mitglied fuͤr die Universitaͤt Orford hat die Frage von Grund aus eroͤrtert, und behauptet, daß die Verleihun der Macht keine Sache des Rechtes, sondern der Gnade und Gunf

sey, und daß, was auch immer die oberste Behoͤrde eines Landes von den in demselben lebenden Personen erbeischen moͤchte, Niemand das Recht habe, uͤber Unterdruͤckung zu klagen. Ich bin dagegen der Meinung, daß ein Grundsatz der Art in seiner Anwendung so ab⸗ scheuliche Folgen haben wuͤrde, daß der ehrenwerthe Baronet selbst von demselben abzustehen geneigt seyn duͤrfte. Man seée z. B den Fall, es wuͤrde verordnet, daß Jeder, der blaue Au⸗ gen habe oder sechs Fuß groß sey, von gewissen politischen Rechten gusgeschlossen seyn solle. Wuͤrde ein solches Gesetz nicht als die groͤßte Ungerechtigkeit betrachtet werden? Und doch, wenn die Ver⸗ theilung der politischen Gewalt nur als eine Sache der Laune be⸗ trachtet werden solle, so wuͤrde Niemand das Recht haben, sich zu beklagen. Man setze ferner den Fall, es wuͤrde dem Hause eine Bill vorgelegt, welche folgende Klausel enthielte: „„Es soll Rie⸗ mand zum General⸗Gouverneur von Indien, Gou⸗ verneur von Bombay oder Madras ernannt werden duͤrfen, der nicht die Orforder Universitaͤt besucht hat.“ Ich kann mir denken, was fuͤr ein Geschrei diejenigen erheben wuͤrden, welche sonst die Ansichten des ehrenwerthen Baronet theilen; und och hat Niemand ein Recht auf die Gouverneur⸗Stellen in In⸗ dien, sie sind einzig Sache der Gnade. Ich halte es fuͤr den ersten Grundsatz des öffentlichen wie des Privat⸗Lehbens, fuͤr den Grund⸗ satz, auf welchem alles Gesetz und alle Moralitaͤt beruht, daß Jeder erpflichtet ist, sich mit dem Wohle seiner Mitgeschdpfe zu beschaͤf⸗ tigen, und daß Niemand dem Andern das geringste unnuͤtze Leid auferlegen, oder ihn des kleinsten harmlosen Vergnuͤgens berauben soll. Wenn dieser Punkt zugegeben worden ist, 1' frage ich, ob die Ausschließung von dem Besitz jeder Gewalt eine Quelle von Schmerz und Leid ist, oder nicht? Man hat behauptet, daß, wenn den JFuden der Eintritt ins Parlament gestattet wuͤrde, Muselmaͤnner, Parsen und Bramahnen ein gleiches Recht haͤtten.é Diesem Argumente will ich ein anderes aͤhnlicher Art entgegenstellen. Man nehme an, es wüͤrde beschlossen, die Unglaͤubigen langsam am Feuer zu braten. Die Gruͤnde, welche zur Rechtfertigung eines so barbarischen Verfahrens vorgebracht werden koͤnnten, sind eben so entscheidend, als diejeni⸗ gen, welche man zu Gunsten der Ausschließung der Juden vog der duͤrgerlichen Gewalt aufstellt. Wo sollen wir denn auf der B ahn der Intoleranz inne halten? Wo die Graͤnz⸗Linie ziehen? Das eh⸗ renwerthe Mitglied fuͤr die Universität Orford möͤchte sie auf den unkt ziehen, bis auf welchen sich das jetzige Gesetz erstreckt; das hrenwerthe Mitglied fuͤr Oldham moͤchte noch weiter gehen, und ie Juden sogar des Rechtes berauben, Grund⸗Eigenthum zu be⸗ en, ein Punkt 1 ; 9 bh0 8 16ten Jahrhunderts stehen geblieben seyn wuͤrde. jch frage noch einmal, wo soll die Graͤnze zwischen Toleranz und Intoleranz gezogen werden⸗ Die Beschraͤnkung, welche der ehren⸗ werthe Baronet auferlegt, ist, seinen Ansichten nach, gut; die, wel⸗ che Andere auferlegen, ungerecht und unpolitisch. Die Iüden duͤr⸗ fen Geschworene, aber nicht Richter seyn; sie sollen nicht Parla⸗ ents⸗Mitglieder werden, wohl aber moͤgen sie einen unge siceen Einfluß auf dem Geldmarkte besitzen und die Boͤrsen regieren. Al⸗ les dieses darf geschehen, aber dennoch muß man keinem Juden einen Sitz im Parlamente einraͤumen! Es ist gesagt worden, daß der Fluch des Umäͤchtigen auf den Juden ruhe, und daß wir uns seinem Willen widersetzten, wenn wir uns bemuͤhten, sie mit den Christen auf glei⸗ en Fuß zu stellen. Der Allmaͤchtige aber wird besser, als wir, zwischen Wesen und Form unterscheiden. Er wird sehen, daß, moh⸗ rend wir behaupten, den Juden der Form nach, die politische Ge⸗ walt vorzuenthalten, wir ihnen den Besitz derselben im Wesen ge⸗ statten. Diejenigen, welche fruͤher den Juden die Koͤpfe abschnit⸗ en, oder sie, an den Schwaͤnzen der Pferde gebunden, schleitten, der an einem langsamen Feuer braten ließen, waren zwar allerdings nicht so menschlich, wie mein ehrenwerther Freund, das Mitglied dr die Universitaͤt Orford; aber meiner Ansicht nach, waren sie kon⸗ equenter. (Beifall.) Es ist gesagt worden, daß es widersinnig seyn wuͤrde, venn ein juͤdischer Richter uͤber Gotteslaͤsterung entscheiden solle. jch will das jetzige Gesetz in Bezug auf Gotteslaͤsterung nicht ver⸗ zheidigen; aber ich glaube, daß ein vernuͤnftiges Gesetz üher diesen Gegenstand sehr wohl mit einem aufgeklaärten Juden auf der Rich⸗ terbank bestehen kann. Ich bin der Meinung, daß es Jedem frei steht, die Wahrheit oder Falschheit einer Religion zu erbrtern; aber nicht den widerstrebenden Augen und Ohren Anderer Zeichen und Tone aufzudringen, welche ihn beleidigen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Un⸗ terschied ist vollkommen klar. Wenn Jemand „Thomas Pay⸗ ne’s Zeitalter der Vernunft“ in der Stille einem Andern verkauft, oder wenn Jemand in seinem Zimmer gegen eine verehrte Religion deklamirt, so glaube ich, daß man kei⸗ en derselben bestrafen sollte; wenn aber Jemand am offenen Fenster eine Karrikatur aufstellt, welche das perspottet, was von 000 Personen 999 verehren, oder sich uͤber denselhen Gegenstand n einem öͤffentlichen Orte laute und beleidigende Aeußerungen er⸗ 1 soll man ihn bestrafen, nicht weil er angreift, was er fuͤr nwahr haͤlt, sondern weil er seinen Naͤchsten unnuͤtz Pein verur⸗ sacht und Aergerniß giebt. (Beifall.) Niemand hat das Recht, den religibsen Gesinnungen seiner Mitbuͤrger Schünpf anzuthun⸗ nter dem Vorwande, daß er das Recht der freien Diskussion aus⸗ aͤbe, eben so wenig, wie er in einer bevoͤlkerten Gegend eine der Gesundheit nachtheilige Fabrik, unter dem Vorwande, das Eigenthums⸗ Necht auszuuͤben, errichten, oder nackt auf der Straße gehen darf, weil r das Recht habe, Luft zu schbpfen. (Beifall.) Demselben Grundsatze gemaͤf, werden die Ueberreste der Todten in allen civilisirten Ge⸗ Uschaften vor Beleidigung oder Gefaͤhrdung beschuͤtzt. Es liegt m Interesse der Wissenschaft, daß Koͤrper secirt werden; aber das

oder zum

wo, wie ich glaube, auch der schonungsloseste

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Besetz traͤgt Sorge dafuͤr, daß die Gefuͤhle nicht verletzt werden. b ceins keine Echwierigkei obzuwalten, daß ein juͤdischer Rich⸗ ter nicht diesen Grundsatz auf einen Fall der Gotteslaͤsterung an⸗ wenden koͤnnte, weil ich selbst denselben auf eine Religion anwenden koͤnnte, die ich fuͤr durchaus falsch halte. Kann man den Juden irgend vorwerfen, daß sie die christliche Religion beleidigen? Ich bin bei ihrem Gottesdienste gegenwaͤrtig gewesen, und sah bei demselben nichts, worin ein Christ nicht haͤtte einstim⸗ men koͤnnen. Es ist gesagt worden, daß, den Prophezeiun⸗ gen zufolge, die Juden Wanderer auf Erden bleiben und nie an den Gerechtsamen des Volkes, bei dem sie sich aufhielten, Theil nehmen wuͤrden. Was sich in Frankreich und Amerika zuge⸗ tragen hat, beweist, daß dies falsch ist, woraus hervorgeht, daß die⸗ jenigen, welche die Propheten ausgelegt haben, dieselben durchaus mißverstanden haben muͤssen. (Beifall.) In Bezug auf das, was von der Ruͤckkehr der Juden nach Jerusalem gesagt worden, brauche ich das Haus wohl nicht daran zu erinnern, daß entfernte Ereig⸗ nisse, deren Erfuͤllung auf eine spaͤtere, unbestimmte Zeit vorausge⸗ sagt worden ist, selten auf das Benehmen der Menschen Einfluß haben. Wenn dies uͤbrigens ein Argument gegen die Juden seyn soll, so laͤßt es sich mit gleicher Staͤrke gegen die Christen⸗ anwenden, welche der Meinung sind, daß der gegenwaͤrtige Zustand der Dinge nicht ewig dauern werde. Wenn die Juden unfaͤhig seyn sollen, le⸗ gislative Aemter zu verwalten, weil sie glauben, sich in spaͤteren Zeiten in Jerusalem zusammenzufinden, so koͤnnte auch von dem gro⸗ ßen Theil der Chrisken keine Gesetzgebung erlangt werden, welche an die Annaͤherung des tausendijaͤhrigen Reiches glauben. Die juͤdi⸗ sche Religion hat eine hoͤchst wichtige Eigenheit, welche ihr den Vor⸗ zug vor jenen Religionen giebt, die wir fuͤr falsch halten, daß naͤm⸗ lich nicht die geringste Aussicht ihrer Weitervervbreitung vorhanden ist. Es ist motorisch, daß die Juden keine Proselyten zu machen wuͤn⸗ schen; sie halten es gewissermaßen fuͤr eine strafbare Anmaßung, wenn Jemand Anspruch darauf macht, zu ihrer Religton zu gehdren. Daher koͤmmt es denn auch, daß der Fall, daß Jemand zur juͤdischen Religion uͤbertritt, eben so selten ist, wie eine totale Sonnen⸗Finsterniß. Ich habe nur von einem einzigen solchen Falle gehoͤrt, und das war der merkwuͤrdige Fall mit Lord George Gordon. Er wurde Jude; und wie wurde er behandelt: Seine neuen Bruͤder ließen ihn nur mit Widerstreben zu allen schmerzlichen Ceremonieen ihrer Religion zu (Gelaͤchter); und als er auf seinem Todbette um ein Begraͤbniß nach zuͤdischem Ritus bat, wurde ihm gesagt, daß dieses Gesuch nicht er— fuͤlt werden koͤnne. Das ehrenwerthe Mitglied fuͤr die Universitaät Orford hat sich mit dem richtigen Takt, der ihm gewoͤhnlich auszeichnet, aller Ansriffe auf die Juden selbst enthalten; aber von Anderen sind sie ein gemeines und schmutziges Geschlecht genannt worden, welches dem Ackerbau und anderen ehrenwerthen Beschaftigungen abhold sey, nur den Wucher liebe, und patriotischer Gesinnungen so wie gesellschaftlicher Reigungen unfaͤhig waͤre. Dies ist wieder ein Beispiel von der schlechten Logik der Intoleranz. Erst erzeugt man Laster, und dann

schiebt man sie als einen Grund zur Verfolgung vor; man macht

E r zu einem halben Laͤnde fuͤr die Juden, und dann v sich⸗ daß sie nur halben Patriotismus haben; man behandelt sie wie Fremde, und erstaunt daruͤber, daß sie nicht alle Gefuͤhle der Landeskinder theilen; man zieht eine Scheide⸗ linie, und druͤckt dann seine Verwunderung aus, daß sie sich nicht unter uns mischen; man will ihnen nicht erlauben, einen Morgen Landes zu besitzen, und beklagt sich doch, daß sie sich ausschließlich dem Handel widmen; man legt einem ehren⸗ werthen Ehrgeize uͤberall Hindernisse in den Weg, und macht ihnen dann Vorwuͤrfe, daß sie sich dem Geld⸗Erwerbe hingeben; kurz, man hat sie Jahrhunderte hindurch jeder Art von Ungerechtigkeit unter⸗ worfen, und verdammt sie nun, weil sie zu dem natuͤrlichen Huͤlfs⸗ mittel des Schwachen gegen den Starken zu List und Schlau⸗ heit ihre Zufkucht genommen haben. (Anhaltender Beifall.) Die⸗ jenigen, welche sich dem vorliegenden Antrage aus religidsem Eifer widersetzen, sind hinreichend mit der Geschichte der Juden bekannt, um zu wissen, daß die Laster und Unvollkommenheiten der heutigen Juden nicht in ibhrer urspruͤnglichen Natur liegen, daß Jahrhunderte zuvor, ehe Europa sich aus der Barbarei befreite, als Kuͤnste und Wissenschaften in Athen noch unbekannt waren, und als auf der Stelle, wo spaͤter Rom stand, kaum eine Huͤtte zu sehen war, die jetzt verachtete Nation sich zu einer wah⸗ ren Groͤße empor hob, ausgedehnte Eroberungen machte, eines bluͤ⸗ henden Handels genoß, praͤchtige Palaͤste und Tempel besaß, und sich durch Staatsmaͤnner, Krieger, Philosophen, Geschichtschreiber und Dichter auszeichnete. (Hoͤrt!) Wenn sie in dem Verlauf vieler Jahrhunderte, verachtet und beschimpft wie sie es werden, in man⸗ cher Beziehung ausgeartet sind; wenn sie in dem Stande der Sklaͤ⸗ verei einige von den Lastern der Ausgestoßenen angenommen haben, soll man ihnen deshalb einen Vorwurf machen; oder sollte dies nicht vielmehr ein Gegenstand der Schaam fuͤr uns selbst seyn, und soll⸗ ten wir uns nicht beeilen, die Unfaͤhigkeiten abzuschaffen, unter denen sie noch seufzen, indem wir aus unserem Gesetzbuche die letzte Spur der Intoleranz loͤschten, und den Juden die Thuͤr dieses Hau⸗ ses und jede Laufbahn ehrenvoller Bewerbung oͤffneten’ (Beifall.) Bis dieser Versuch gemacht worden ist, behaupte Niemand, daß die Rachkommen des Jesaias keinen Geist, oder die Abkommlinge der Makkabaͤer keinen Muth haͤtten. (Beifall). Ich bin uͤberzeugt, daß ich bei Unterstuͤtzung des Antrages die wahren Interessen des Christenthumes zu Rathe ziehe. Ich bin der Meinung, daß ich das Christenthum aͤrger beleidigen wuͤrde, als es jemals von seinen an⸗ erkannten Gegnern beleidigt worden ist, wenn ich behauptete, daß die entfaͤhigenden und unduͤldsamen Gesetze, deren Abschaffung ich jetzt anrathe, zur Beschuͤtzung des Christenthums nothwendig waͤren.“ (Beifall.) 9

Herr Hume bemerkte, daß die Argumente des ehrenwerthen Mitgliedes fuͤr die Universitaͤt Oxford durch den beredten Vor⸗ trag des ehrenwerthen und gelehrten Mitgliedes fuͤr Leeds ge⸗ nuͤgend widerlegt worden waͤren, und er sich daher auf wenige Worte beschraͤnken koͤnne. Es sey durchaus unnuͤtz, auf die fruͤ⸗ here Geschichte der Juden zuruͤckzugehen, da die jetzigen an Sit⸗ ten und Gebraͤuchen ganz Andere geworden waͤren. Es sey hoͤchst ungerecht, wenn man ihnen Mangel an Achtung fuͤr einen Eid vorwerfe; ihnen waͤre ein Eid eben so heilig, als ihren christlichen Bruͤdern. Der ehrenwerthe Baro⸗ net (Sir R. Inglis) habe gesagt, daß dieselben Argumente, deren man sich fuͤr die Zulassung der Juden bediene, auch auf die Zulassung der Bramahnen und Parsen anwendbar waͤren. Wenn dies der Fall sey, so halte er das fuͤr gar keinen haltba⸗ ren Einwand. Einige der Nord⸗Amerikanischen Staaten haͤtten den Juden alle Rechte anderer Buͤrger verliehen, und Herr Quincey Adams habe Zeugniß fuͤr den aus dieser Gleichstellung erwachsenen Vortheil abgelegt. Er hoffe, daß die Staaten Euro⸗ pa's dem ihnen gegebenen Beispiele folgen wuͤrden. Sir R. Inglis erklaͤrte hierauf noch, daß er, da viele Mitglieder, die nicht geglaubt haͤtten, daß der Gegenstand heute zur Sprache kommen wuͤrde und auch die Minister nicht anwesend waͤren, auf keine Abstimmung bestehen wolle; worauf (wie bereits er⸗ waͤhnt) der Antrag genehmigt wurde.

Unterhaus. Sitzung vom 18. April. Auf den Antrag des Marquis von Chandos wurde ein besonderer Aus⸗ schuß ernannt, um die bestehenden Gesetze in Bezug auf die Bier⸗Laͤden mit Ruͤcksicht auf bessere desfallsige Vorschriften in Erwaͤgung zu ziehen. Lord Althorp unterstuͤtzte diesen Antrag, indem er sagte, daß die Bier⸗Laͤden unter eben so strenge Auf⸗ sicht wie oͤffentliche Haͤuser gestellt werden muͤßten. Sodann bat dieser Minister um Erlaubniß, eine Bill hinsichtlich des Zehnten⸗ Austausches einbringen zu duͤrfen. Er sagte, daß die saͤmmtli⸗

chen Kirchen⸗Einkuͤnfte in England sich auf nicht mehr als 3 F Pfund beliefen, und daß das durchschnittliche Einkommn Geistlichkeit, mit Einschluß der Diakonen, Archidiakonen und bendarien, nicht mehr als 300 Pfund jaͤhrlich betrage. Die regel, welche er vorschlug, ging dahin, zunaͤchst dem Zehl Pflichtigen und dem Zehnten⸗Empfaͤnger zu gestatten, den ten fuͤr immer in einen Getreide⸗Zins zu verwandeln, der h nach dem verschiedenen Preise des Getreides aͤndern solle; sich aber die beiden Parteien nach Ablauf eines Jahregn vergleichen koͤnnten, dann sollten sie zu dem Zehnten⸗Ausg genoͤthigt werden, wenn entweder der Zehnten⸗Pflichtige der Zehnten⸗Empfaͤnger es wuͤnsche; in einem solchen Falle der Betrag durch Zehnten⸗Taxatoren, die von den Bischöͤfe Magistrats⸗Personen in den Vierteljahres⸗Sessionen zu erne waͤren, festgestellt werden.

Der Zehnten⸗Empfaͤnger sollen die freie Wahl haben, ob er die Zahlung in Geld oder in Gez und in welcher Art von Getreide annehmen wolle. Sir R. Jh erhob sich gegen den Zwang zum Zehnten⸗Austausch. Hume, Dr. Lushington, Herr A. Baring, Sir I Peel und andere Mitglieder unterstuͤtzten den allgemeinen” satz der Bill, hatten jedoch gegen die Details der Maßrea mentlich gegen die Art und Weise, wie die Abschaͤtzung ia stelligt werden solle, Einwendungen zu machen. Die hf gung der Bill wurde uͤbrigens genehmigt. Hierauf macht Hume zwei Motionen in Bezug auf die Sinekuren, anf daß in Zukunft erledigte Sinekuren im Civil⸗- und Kyhn Dienst des Landes nicht wieder mit einem Gehalt dotirt ng sollten, und daß Niemand fuͤr ein Amt, dessen Geschäfte einem Stellvertreter versehen wuͤrden, Gehalt beziehen“ Lord Althorp hatte gegen beide Resolutionen nichts zu den, und sie wurden nach einigen Diskussionen angenomma Ein dritter Antrag des Herrn Hume, daß kuͤnftighin ale ter solchen Gehalts⸗Abzuͤgen und Veraͤnderungen unterg seyn sollten, die Se. Mäajestaͤt oder die Departements⸗Chess in vorzunehmen belieben moͤchten, ohne daß die dazu ernchn Personen einen Anspruch auf Entschädigung hätten, wutz⸗ doch von ihm zuruͤckgenommen, weil Lord Althorp beme der Krone bereits die Befugniß zustehe, solche Reducnnn zunehmen. Hrrr Stanley kuͤndigte sodann an, da Motion in Bezug auf die Sklaverei in den Kolonieen, Lord Althorp vorlaͤufig angezeigt worden, bis auf den aussetzen muͤsse. Das Haus verwandelte sich hierauf Ausschuß zur Berathung uͤber die Bill wegen Verhwe des Verhoͤr⸗Ortes in Irsand. Ein Amendement, welch Fitzgerald zu derselben machte, und welches darin daß der Ort des Verhoͤrs nur bis in die anliegende Grst solle verlegt werden duͤrfen, wurde mit einer Majoritä gegen 19 Stimmen verworfen. Schhließlich stattet Warburton den Bericht des Ausschusses uͤber die ge faßte Resolution in Bezug auf die Juͤdischen Landes,n ner ab, und wurde die damit in Verbindung stehende Fl gleich eingebracht.

London, 19. April. Vorgestern wurde Sr. Majest Liste der in den letzten Februar⸗Sessionen zum Tode vem

ten in Newgate gefangen gehaltenen Verbrecher vorgelegt. †f

Koͤnig begnadigte sie saͤmmtlich bis auf einen, Namens Loney, der des Haus⸗Einbruchs wegen kondemnirt war. Die Prinzessin Auguste und die Herzogin von Rit

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d, welche, ihrer besonderen Verbindung mit der Kirche n, nothwendig im Besitze von Protestanten bleiben mußten, daß sie bei der Uebernahme eines Amtes oder beim Eintritte parlament schwoͤren muͤssen, sich nicht ihres Amtes oder ih⸗ Sitzes zum Nachtheil der Kirche bedienen zu wollen. Herr int hielt eine ausfuͤhrliche Rede, welche in historischer Hin jedoch nicht ganz frei von Irrthuͤmern war, und wurde reflich durch Herrn Macauley unterstuͤtzt. Beide Herren war Stellen im Ministerium, dennoch wurde die legenheit nicht als ministerielle Frage betrachtet, so daß Lord sotp nicht einmal zugegen war. Was zur Ausfuͤhrung der sregel vorzuͤglich erfordert wird, ist, daß bei dem Eide, wel⸗ die Mitglieder des Unterhauses zu leisten haben, die Worte he true faith of a christian (bei dem wahren Glauben Christen) ausgelassen werden. Gegen diese Auslassung er⸗ sc vorzuͤglich Sir Robert Inglis, welcher behauptete, daß das sünchum dadurch gaͤnzlich vom Staate getrennt werden und die aon selbst darunter leiden wuͤrde. Es ward ihm indessen ent⸗ daß dreißigtausend Juden unter 20 Millionen Christen jenen unmoͤglich aͤndern koͤnnten. Dies sah Sir Robert auch um Ende selbst ein, denn er widersetzte sich der Annahme beschlusses nicht einmal im Ernste, so daß er einstim⸗ ungenommen, und gestern Abend schon die Bill, um ben ins Werk zu richten, dem Hause vorgelegt wurde. Grund fuͤr diese Einmuͤthigkeit ist hier wohl in Nach⸗ ndem zu suchen. Die Anzahl der Juden in England ist gienitmaͤßig klein, und ihre eigenthuͤmliche Betriebsamkeit nem Handels⸗Staate (man findet sie hier wenig auf dem Lande reut) eher nuͤtzlich als nachtheilig; sind sie arm, so verlieren ch unter der Masse anderer Armen, und sind sie reich, so ihr Aufwand in einem so reichen Lande kein Aergerniß; penehmen ist friedfertig, und selten machte sich einer unter ih⸗ ines groben Verbrechens schuldig; sie erhalten ihre Armen selbst, aben sich in den letzteren Jahren viele Muͤhe um die Erziehung en Unterricht ihrer Jugend gegeben. Demnaͤchst ist mancher Eng⸗ rschon aus Religiosttaͤt geneigt, auf die Abkoͤmmlinge Abrahams, nuf ein heiliges Gefaͤß zur Bewahrung der hoͤchsten Wahr⸗ n, mit frommer Scheu und mit groͤßerer Nachsicht als auf te nichtchristliche Religions⸗Bekenner zu blicken; und so mag uch den Tories ziemlich gleichguͤltig seyn, nachdem einmal gelament aufgehoͤrt hat, streng protestantisch zu seyn, und

beliken sowohl als Sektirer jeder Act, selbst Socinianer nicht

Lenommen, ihre Stelle darin finden, daß solches auch den een geoͤffnet werde, die als Freunde der Ruhe und Ordnung pigstens wenn sie reich sind) eher die Kirche unterstuͤz⸗ lduͤrften, als manche Sektirer, welche die ihrigen auf Truͤmmer erheben moͤchten. Gestern Abend brachte Althorp auch seinen Plan uͤber die Vertauschung des ten gegen einen Zins in Geld und Getreide, dessen pag von Zeit zu Zeit aufs Neue bestimmt werden soll, Vorschlag, die Geistlichkeit hat sich nun schon so sehr bie vormals so schreckhafte Idee einer solchen Vertauschung hnt, welche gewiß zum Vortheil der Kirche ausfallen muß, sdie Sache selbst sie nicht mehr erschreckt; und der ministerielle ist so sehr zu ihren Gunsten, daß alle ihre Or⸗ mit Dank davon reden. Ob die Pächter eben zufriden damit seyn werden, muß die Zeit lehren. ch sollen sie es; denn von nun an werden sie stimmt wissen, wie viel sie als Zehnten zu entrichten haben,

leiden ebenfalls an der herrschenden Influenza; sie konn aahe können es in ihren Kontrakten mit den Gutsherren mit als

her, eben so wie die Prinzessin Bictoria und die Herzo

Kent, dem gestrigen Cercle bei der Koͤnigin nicht beimz die beiden Letzteren befinden sich jedoch schon wieder besser

In der heutigen Sitzung des Unterhauses w

Attwood durch Lord Althorp bewogen, seinen Antrag e

tersuchung der Landesnoth bis zu naͤchstem Montag zu:

ben, indem der Kanzler der Schatzkammer dem Hause u seinen Bericht uͤber die Finanzen vorlegen wollte. Das verwandelte sich demnach in einen Ausschuß fuͤr die Mimt Wege, und Lord Althorp begann seinen Vortrag. Er sageen Anderem, deß die Minister die Gehalte von 387 Aemten 231,400 Pfd. reducirt haͤtten, was, nach allen Abzuͤgen, demt eine reine Ersparung von 193,000 Pfd. einbringe; an dim tischen Gehalten seyen 91,000 Psund erspart worden; uͤni auf Halbsold stehende Personen habe man zu aktivem d. gezogen; die Staats⸗Einkuͤnfte gewaͤhrten einen Ueberschi; 1,487,000 Pfd. üpᷓber die Ausgaben, die Deckung des M. Pfd. betragenden Ausfalles vom vorigen Jahre nicht mn gerechnet; durch Ersparnisse und Einschraͤnkungen habe mar vorigen Jahre 2,408,000 Pfd. erspart, ohne daß die &. vermindert worden oder die Einnahmen sich gebessen! ten. Die Einnahme fuͤr das jetzige Jahr veranstt Lord Althorp zwar nicht so hoch, als die des vorigen, abel auf 46,494,128 Pfund, die Belastung des konsolidirten ie auf 30,300,000 und die Ausgaben fuͤr die Land⸗ und Sim auf 44,922,219 Pfund, so daß ein Ueberschuß von 1, Pfund bleiben wuͤrde. Sodann kam er auf die Herabsh der Steuern zu sprechen, und schlug hierzu namentlich de gel⸗Steuer, so wie die Abgaben von Anzeigen und See⸗. rationen, von Karren und den Zoll auf rohe Baumwolleg

Ueber die Spanischen Angelegenheiten liest man ses im Albion: „Dem Vernehmen nach, faͤngt Sir Stratsocz ning an, seine Ansichten von Spaniens Verhaͤltnissen zu Die letzten Veraͤnderungen im Spanischen Ministerium dem Britischen Diplomaten ganz unerwartet gekommen sim dem er seine Mission in der vollen Ueberzeugung angemm haben scheint, daß die Aera des Liberalismus auf der Hu⸗ beginnen wuͤrde, und daß der Triumph der liberalen Fact dem Spanischen Conseil ein Ereigniß sey, das keine 2 liche Gewalt abwenden koͤnne. Sir Stratford⸗*9% handelte nach diesen Voraussetzungen, und vernag⸗ jede Andeutung und jeden Umstand, der mit seiner N gung im Widerspruch schien. Es war natuͤrlich, daß we tische Gesandte in keiner Unterhandlung sehr vorwärts d konnte, da er den wirklichen Stand der Parteien * ¾% kannte; und er sah sich endlich allein in einer Einäͤde se diejenigen, auf deren Unterstuͤtzung er mit etwas sehr9 williger Blindheit baute, ihren eingebildeten und vorneige den Einfluß gaͤnzlich verloren. In einer der letzten Uetece gen, die der Britische Diplomat mit Herrn Zea hatte, d ser ihm die gaͤnzliche Unmoͤglichkeit eines Sieges fuͤr den s ralismus in Spanien bewiesen haben.

London, 19. April. Vorgestern machte we bert Grant seinen laͤngst ge enbs6 Vorschlag, 82 welche als Unterthanen des Koͤnigs geboren seyen, dieseba gerlichen Rechte zu gestatten, welche den Katholiken gemn es den. Nun sind bekanntlich die jetzigen Rechte der Kathe dieselben, wie die aller anderen Buͤrger, mit dem blabe schiede, daß sie von einigen wenigen hohen Aemtern zusge

berechnen. Aber wir leben nun einmal in unzufriedenen und Sektirer und Demagogen werden schon Gruͤnde fin⸗ um diese neue Einrichtung zu verschreien. Nach des edlen n Angabe betraͤgt das Gesammt⸗Einkommen der Geistlichkeit lanzen Lande, statt 9 Millionen, wie hoch man es bisher hat ben wollen, nur ungefaͤhr 31 Milltonen, und im Durch⸗ t das Einkommen jedes Geistlichen nicht uͤber 300 Pfund ling; was von allen Seiten fuͤr ein maͤßiges Gehalt an⸗ en wird. Aber in der That haben die meisten dienstthuen⸗ Geistlichen bei weitem nicht so viel, und Lord A. ließ auch lich merken, daß hierin uͤber kurz oder lang eine Veraͤnde⸗ n stattfinden muͤsse. Herr Hume machte gestern Abend auch (Vorschläge, daß in Zukunft kein Amt wieder besetzt werden

womit Gehalt und kein Dienst verbunden sey, auch Kei⸗

mehr gestattet werden solle, seinen Dienst durch einen Stell⸗ eter verrichten zu lassen. Die Regierung hat so eben die

lmissonen ernannt, welche untersuchen sollen, ob 16 Stun⸗ Fabrik,Arbeit des Tages fuͤr Kinder unter 10 Jahren nicht

sch und moralisch nachtheilig fuͤr dieselben sey! Lord Althorp

de diesen Abend sein Budget vorlegen; aber Herr Attwood, her noch einmal um eine Kommission zur Untersuchung der esNoth antragen will, wollte ihm den Abend, der ihm schon st bestimmt war, nicht uͤberlassen. Herr Stanley hat die icklung des Regierungs⸗Planes wegen der Westindischen verei um 14 Tage verschoben. .

Niederlande.

Amsterdam, 21. April. Gestern Mittag fand großes er bei Hofe statt. Abends wurden IJ. MM. und die baliche Familie in dem Franzoͤsischen Theater mit Jubel angen. Zwischen den Akten wurden mehrere Volkslieder ktragen. Morgen werden Se. Majestaͤt und die ganze Koͤ⸗ ge Familie dem Gottesdienste in der Neuen Kirche bei⸗ Lucian Buonaparte ist im Begriff, sich in Rotterdam nach d. Amerika einzuschiffen. er Korrespondent der Times, der sich seit einiger Zeit im göefand, aber den Befehl erhalten hat, nach Englaͤnd zu⸗ ükehren, ist am 18ten d. M. mit dem Dampfboote von Rot i nach London abgegangen. Einige Gouverneure in den Provinzen haben die Auffor 8 ö binnen moͤglichst kurzer Zeit dreihundert Train⸗ 1.

and.Amtte rdam, 20. April. Im Laufe dieser Woche war tigkeit in Staats⸗Papieren an hiesiger Boͤrse wieder von aller t. fentbloͤßt und fast alle Preise waren mehr oder weniger 8 Rahf Ausnahme machten Spanische Renten, wovon fuͤr sens hnung erhebliche Ankaͤufe gemacht worden, die demnaͤchst es an Uim. Steigen brachten. Fuͤr Hollaͤndische Fonds man⸗ Perrschte ftragen vom Auslande, weshalb darin einige Flauheit er Ausföcht Obligationen der Handels⸗Gesellschaft haben sich hoͤher 39 auf eine vFhmseos Bilanz dieses Etablissements et⸗ gestellt. Griechische Effekten wurden, vorzuͤglich in den

n T 12½8½⅔ len. “gen, wenig begehrt und konnten schwierig untergebracht

8.e Dn⸗ Geld bleibt uͤberfluͤssig, und finden sich zu 3 v Ct. zn Die Unruhen zu Frankfurt a. M. und die Gaͤb⸗ srüͤcken’ 2 unbezweifelt viel dazu bei, den hiesigen Markt son unhe erseneend die Langwierigkeit der Unterhandlungen zu es esse auch keine Preis⸗Erhoͤhung zulaͤßt. Der

n ist ge 8 emarktes blieb unveraͤndert; von neuem rothen gen Sortet zeine Partie durch Spekulanten Peseegnen die so wie auch Roggen, gingen bei m ßigen Quanti⸗

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ist bezahlt: fuͤr 128fuͤnd. weißbunten dolnischen Fl., fuͤr 127pfuͤnd. bunten 258 Fl., fuͤr 126. 127pfuͤnd. geringeren dito 245. 250 Fl., fuͤr 126pfuͤnd. rothbun⸗ ten 240 Fl., fuͤr 126 pfuͤnd. neuen Stettiner bei Partiecen 200 Fl., fuͤr 117pfuͤnd. alten Rhein⸗Weizen 175 Fl., fur 117. 119pfuͤnd. al⸗ ten Preußischen Roggen 174.178 Fl., fuͤr 118pfünd. neuen dito 170 Fl., fuͤr 122pfuͤnd. neuen Mecklenburger 160 Fl., fuͤr 118pfuͤnd.

taͤten an Verbraucher ab. Es Polnischen Weizen 282

neuen Libauer 172 Fl., fuͤr 108pfuͤnd. Pommersche Gerste 108 Fl., Fl., fuͤr 78pfuͤnd. schwarzen dito bei

fuͤr 78pfuͤnd. Futter⸗Hafer 72 Particen 69 Fl.

VBelgien.

Bruͤssel, 20. April. Die ganze Koͤnigliche Familie be⸗ giebt sich heute nach Mecheln, um der Repue der Truppen der 2ten Division beizuwohnen.

Die Repraͤsentanten⸗Kammer, welche sich morgen wieder ver⸗ sammeln sollte, ist durch eine von dem Minister des Innern gegengezeichnete Verordnung bis zum 6. Mai prorogirt worden.

Der Independant theilt folgende von dem Fuͤrsten Tal⸗ leyrand und Lord Palmerston an Herrn Dedel gerichtete diplo⸗ matische Note mit:

1 „London, den 2. April. 1833. Die Unterzeichneten, der außerordentliche Botschafenn Sr. Ma⸗ jestaͤt des Koͤnigs der Franzosen und der erste Staats⸗Seecretair Sr. Großbritanischen Majestaͤt fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten, haben die Ehre gehabt, die Note zu empfangen, welche Se. Excellenz Herr Dedel, außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Mi⸗ nister Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande, unterm 23. Maͤrz an sie gerichtet hat, und die von einem Entwurf zu einer zwi⸗ schen Frankreich und Großbritanien einerseits und den Rie⸗ derlanden andererseits abzuschließenden Uebereinkunft war. Die Unterzeichneten glauben gern, daß die dererneuerung der Unterhandlungen, vermittelst der Sendung

des Herrn Dedel, ein Zeugniß ist von dem Wunsche der Niederlaͤn⸗ Rec g, zu lange hingezogenen Streitfrage durch einen befriedigenden Vergleich ein Ende zu machen; und da partements in diesem Kollegium, Admiralitaͤts⸗Commissair und Justiz⸗Rath Wiborg zum Assessor in demselben Kollegium er

dischen Regierung, einer schon

sie sich nicht uͤberreden koͤnnen, daß der von Sr. Erxcellenz dem Herrn Dedel ihnen gemachte Vorschlag als Maßstab fuͤr die fried⸗ lichen Gesinnungen seines Hofes betrachtet werden koͤnne, so schmeicheln sie sich,

bestehenden Schrter gkesen herbeizufuͤhren, werde erhalten koͤnnen. Die allgemeine Wohlfahrt Europa's, so wie die von Frankreich und Großbritanien uͤbernommenen Verbindlichkeiten, machen Erledigung nothwendig. Als die Regierungen von und England im letzten Januar, unmittelbar nach der der Antwerpener Citadelle, dem Haager

Frankreich Raäumung

Augen, Hollands und Belgiens foͤrmliche Zustimmung zu einer un⸗ begraͤnzten Einstellung der Feindseligkeiten zu erlangen, wie ja die

fuͤnf Maͤchte schon fruͤher mehrmals erklaͤrt hatten, daß sie entschlossen

seyen, dies zu bewerkstelligen. In dieser Absicht brachten Frankreich und Großbritanien eine Reducirung der Hollaͤndischen und Belgischen Armee

auf den Friedensfuß, die provisorische Anerkennung der Neutralität

Belgiens, eine Neutralitaͤt, die, als dauerndes Arrangement, von allen Parteien, Se. Maj. den Koͤnig der Niederlande mit eingeschlos⸗ sen, gebilligt worden und endlich einen Waffenstillstand, der bis um Abschluß eines definitiven Friedens⸗Vertrags zwischen den bei⸗

den streitenden Theilen dauern sollte, in Vorschlag. Ein solches

Arrangement waͤre dem friedlichen Geist, der waͤhrend des anzen

Laufs der Unterhandlungen die fuͤnf Hoͤfe unveraͤnderlich beseelt hat,

und der im Monat November 1830 in dem Protokoll Nr. 3 so kraͤftig ausgesprochen wurde, vollkommen getreu gewesen —, Die fuͤnf Maͤchte“, heißt es dort, „haben zum Zweck, jedes feindselige Gefühl zwischen den Bevoͤlkerungen, welche in diesem Augenblick ein beklagenswerther Kampf trennt, zu ersticken, nicht aber, dze Wiederkehr eines solchen als möglich hinzustellen. Sie halten es daher fuͤr beilsamer, dem Waffenstillstand keine Graͤnze zu setzen.“ Durch den Con⸗

ventions⸗Entwurf aber, welchen Se. Excellenz Herr Dedel vorzu⸗

die Niederlaͤndische Regie⸗ 1 Neutralitaͤt Belgiens zu respektiren, ob⸗ Neutralitaͤt von den fuͤnf Maͤchten garantirt ist, und

schlagen beauftragt wurde, weigert sich rung, selbst provisorisch die llelc diese ie verlangt noch dazu, daß land die gien che Uebereinkunft waͤre weit und Vorbote des Friedens zu

gt noch dazu, daß Frankreich und Großdritanien fuͤr Hol⸗ Freiheit stipuliren sollen, die Feindseligkeiten gegen Bel⸗

davon

2

seyn,

entfernt, ein Unterpfand sondern wuͤrde

enehmigen; sie wuͤrde eine Abweichung von allen den Grundsaͤtzen in sich enthalten, die das Benehmen der fuͤnf Maͤchte geleitet ha⸗

ben, und ihren feierlichsten Verpflichtungen zuwider seyn. Aber dieser Einwurf, obgleich er keine Widerlegung duldet, ist doch nicht der einzige, den der vorgeschlagene Entwuͤrf darbietet. In Folge

des 4ten Artikels wuͤrden die Belgier gendthigt seyn, Plaͤtze, welche

sich innerhalb der Belgischen Graͤnzen, wie sie durch den Traktat

vom November 1831 festgestellt wurden, befinden, zu raͤumen, waͤh⸗ rend die Niederlaͤndischen Truppen andere ebenfalls in denselben Graͤnzen begriffene Pläaͤtze fernerhin besetzt halten koͤnnten, so daß die Gebiets⸗Raͤumung nur von der einen Seite statt haben und von derienigen der beiden Parteien geschehen wuͤrde,

welcher die Gebietstheile, die dergestalt geraͤumt werden wuͤrden,

definitiv zugehoͤren sollen. Durch den öten Artikel wuͤrde festge⸗ setzt werden, daß der Verkehr zwischen Mastricht und Nord⸗Brabant einerseits und Deutschland andererseits frei und ungehindert seyn solle, waͤhrend keine Bestimmung vorhanden waͤre, um den Han dels⸗Verkehr zwischen Belgien und Deutschland uͤber eben diese Stadt Mastricht frei und ungehindert zu behaupten. Was den im 6ten Artikel beruͤhrten Gegenstand betrifft, so sind die Regierun⸗ gen von Frankreich und Großbritanien bereit, in diesen Angelegen⸗ heiten die Verbindlichkeiten einzugehen, welche ste in den dem Ba⸗

ron van Zuylen mitgetheilten Conventtons⸗Entwuͤrfen vorgeschlagen

haben. Die Unterzeichneten sind uͤberzeugt, daß die Niederlaͤndische und sollten.

Regierung die Richtigkeit und Geradheit der dargelegten Bemerkun⸗

gen anerkennen und die Rothwendigkeit fuͤhlen wird, Sr. Excellen; dem Herrn Dedel ausgedehntere Vollmachten zukommen zu lassen.

Aber eine ausmerksame Pruͤfung des jetzigen Standes der Unter handlungen fuͤhrt die Unterzeichneten zu der Bemerkung, wie sehr die noch zu loͤsenden Streitfragen zwischen Holland und Belgien jetzt schon vermindert sind, und wie leicht es waͤre, sich uͤber ihre Erle⸗ digung zu verstaͤndigen; in der That, die noch streitigen Punkte be⸗ schraͤnken sich fast nur auf folgende. 1) Wie hoch soll der Betrag des auf der Schelde zu erhebenden Tonnen⸗Geldes seyn, und wo soll dieser Zoll entrichtet werden? 2) Welche Einrichtungen sollen zur Erhaltung der Schelde⸗Durchfahrten und zur gehoͤrtgen Be⸗ stellung der Töonnen und Baken auf diesem Flusse getroffen werden? Welche Anordnungen sollen stattfinden, um den diesen Fluß defah

renden Schiffen die Moͤglichkeit zu sichern, ihre Lootsen nach freiem Belieben zu waͤhlen, und wie hoch sollen sich die Loorsen- Gelder belaufen? 3) Unter welchen Bedingungen sollen die Belgier den ihnen durch den 12ten Artikel des Traktats vom 15. Rov. verspro⸗ chenen Weg oder projektirten Kanal durch Limburg aufgeben? 4) Welches Abkommen soll in Bezug auf die Liquidirung des Schul⸗ den Tilgungs⸗Syndikats getroffen werden So wichtig und be⸗ deutend auch in mehreren Hinsichten diese Fragen sind, so haben sie doch einen so untergeordneten Charakter in Vergleich mit den gro⸗ ßen politischen Fragen, die bereits entschieden sind, daß man unmdoͤg⸗

lich annehmen kann, sie sollten nicht zur Zufriedenheit beider Theile zu loͤsen seyn. Das Haager Kabinet hat durch die von ihm uͤberreichte Note und durch die von ihm vorge⸗

schlagenen Conventions⸗Entwuͤrfe bewiesen, daß es selbst de⸗ reit ist, in den Definitiv⸗Vertrag zur Feststellung der politischen Unabhängigkeit Belgiens, als ciner abgesonderten Koͤnigreichs, zur

Sasten Lebensjahre mit Tode abgegangen, nachdem er

begleitet Wie-⸗

sich, daß derselbe Instructionen, die der gegennaͤrti⸗ gen Lage der Dinge angemessener und mehr dazu geeignet waͤren, eine schließliche Erledigung der noch zwischen Holland und Belgien

eine solche weiht worden.

1 . Kabinet eine vorlaͤufige nebereinkunft vorschlugen, hatten sic unter Anderem den Zweck vor

davon erygriffen worden sind.

nigin hatten vom J am näaͤchsten 1. August wieder zu beginnen. Eine sol⸗

vielmehr

die Wieder⸗Aufnahme der Feindseligkeiten ankuͤndigen und sogar Hoheit der Prinzessin Marie von Bayern, Braut Sr Koͤnigl

Feststellung der diesem Koͤnigreiche zugewiesenen Gebiets⸗Graͤnzen, zur Feststellung seiner Neutralitaͤt innerhalb eben dieser Graͤnzen, zur Feststellung der vorgeschlagenen Schulden⸗Theilung, zur Fest⸗ stellung der Benutzung der Binnen Gewaͤsser von Seciten der Bel⸗ gier und zur Feststellung eines bloßen Tonnen Geldes auf der Schelde, ohne weitere Visitirung oder Behinderung fuͤr die Schiff⸗ fahrt, einzuwilligen. Sollte es also moͤglich seyn, daß sich eine so aufgeklaͤrte Regierung, wie die des Koͤnigs der Nie derlande, nachdem sie sich uͤber diese wichtigen Gegenstaͤnde ausgesprochen hat, den deutlich ausgesprochenen Absichten al⸗ ler großen Maͤchte, den Frieden herzustellen, widersetzen koͤnnte, bloß weil sie uͤber Angelegenheiten von untergeordnetem Interesse nicht unterhandeln wollte? Ueberzeugt, daß es leicht seyn wuͤrde, sich uͤber die weiter oben erwaͤhnten Punkte zu verstaͤndigen, und daß jene Fragen auf eine fuͤr beide Laͤnder befriedigende Weise, die auch den Beifall der Maͤchte, die an den Unterhandlungen Theil genommen haben, erhalten wuͤrde, geloͤst werden koͤnnten, stehen die Unterzeichneten nicht an, Se. Excellenz Herrn Dedel aufzufordern, daß derselbe bei seiner Regierung um Vollmachten, diese Punkte mit ihnen zu eroͤrtern und abzumachen, nachsuchen moͤge. Sie hegen das Vertrauen, daß, wenn es ihnen gelaͤnge, sich uͤber diese Punkte zu verstaͤndigen, der baldigen Abschließung und Unterzeichnung ei⸗ nes desinitiven Friedens⸗Vertrages keine wesentliche Schwierigkeit mehr entgegenstehen wuͤrde. (unterz.) Talleyrand, Palmerston.“

Daͤnemark.

„Kopenhagen, 20. April. Am 15ten d. ist der Koͤnigl. Geheime Staats⸗Minister, Admiral Steen Andersen Bille, im 50 Jahre mit großem Ruhm in der Koͤnigl. Marine gedient hatte. Se. Majestaͤt haben an des Verstorbenen Stelle den Contre⸗Admi⸗ ral Baron B. Holsteen vom zweiten zum ersten Deputirten im Admiralitaͤts⸗ und Kommissariats⸗Kollegium erhoͤhet, den Ober⸗ Equipagen⸗Meister bei den Holmen, Commandeur und Gene⸗ ral⸗Adjutanten Rothe, zum zweiten, den Chef des zweiten De⸗

nannt. Ferner sind der Contre⸗Admiral van Dockum zum Vice⸗ Admiral und die Commandeure Wleugel und Rothe zu Contre⸗ Admiralen befoͤrdert worden.

Am verwichenen Donnerstag ist die neue von Professor

Heisch mit vieler Kunst in einem eigenthuͤmlichen Stile erbaute

Spnagoge der hiesigen israelitischen Gemeinde feierlich einge⸗ Zu diesem Fest sand sich eine große Anzahl von Menschen, sowohl zu der israelicischen als den christlichen Gemeinden gehoͤrig, ein, und es waren namentlich mehrere Mitglieder der Koͤnigl. Daͤnischen Kanzlet, des Kopenhagen er

Magistrats und andere hohe Beamte zugegen. Die Frierlichkeit

wurde mit dem bei solchen Gelegenheiten gebraͤuchlichen Hebraͤi⸗ schen Gebete eroͤffnet; die Instrumental⸗Musik exekutirte die Koͤnigl. Kapelle, die Vokal⸗Musik wurde von Dilettanten und Dtlettantinnen, die zur Gemeinde gehoͤrten, ausgefuͤhrt. Nach Beendigung des Gebetes sang die Versammlung den Zasten Psalm, gleichfalls auf Hebraͤisch, worauf der Prediger, Doktor Wolff (welcher den Entwurf zu dem kuͤrzlich von der Kanzlei genehmigten Ritual fuͤr den Gottesdienst in der neuen Zuͤdischen Kirche gemacht hat), den Prediger⸗Stuhl bestieg, und etne der Feierlichkeit des Tages angemessene Eroͤffnungs⸗Rede in Deut⸗ scher Sprache hielt.

Auch hier, wie an mehreren Orten in Deutschland, grassirt jetzt ein Erkältungs⸗Fieber, dem man den Namen Grippe bei⸗ legt, in so hohem Grade, daß in kurzer Zeit fast alle Familien Von gefaͤhrlichen Folgen der Krankheit hat man nichts gehoͤrt, doch werden die Patienten durch das damit verbundene Fieber meist genöoͤthigt, sich eine kurze Zeit zu Hause halten. .

Deutschland. Muͤnchen, 19. April. Ihre Masjestaͤt die regierende Kö⸗ Nittwoch auf den Donnerstag eine erwas un⸗ ruhige Nacht, gegen Morgen trat jedoch merkliche Besserung ein. Dresden, 23. April. Gestern Nachmittags um

auf 4 Uhr erfolgte hier der feierliche Einzug Ihrer Koͤnigl.

Hoheit des Prinzen⸗Mitregenten, die, begleitet von Ihrer erhabe⸗ nen Mutter, der verwittweten Koͤnigin von Bayern Majestat, hier anlangte. Dem Wagenzuge voran, der unter Kanone don⸗ ner und dem Laͤuten der Glocken in die Thore der Residenz

einzog, ritten 200 gleichfoͤrmig und festlich gekleidete Landbewoh

ner, die reitenden Kommunal⸗Garden, acht blasende Postillone und eine Kavallerie⸗Abtheilung. Die Kommunal⸗Garde zu Fuß und das Militair hatten sich in Haien aufgestellt, durch welche sich der Zug nach dem Koͤniglichen Schlosse bewegte, bis wohin der laute Freudenruf der zahlreich versammelten Einwohner die Ankommenden begleitete. 1 Dresden, 20. April. In der vorgestrigen Sitzung der zwei⸗ ten Kammer kam unter Anderem ein Antrag des Abgeordneten I)r. Wiesand zur Mittheilung, welcher dahin ging, daß die zweite Kam⸗

mer beschließen moͤge, bei der Regierung einen Gesetz Entwurf zu beantragen, nach welchem jede Gemeinde fuͤr solidarisch verbindlich erklaͤrt werde, den Verlust zu ersetzen, welcher von Einzelnen

aus ihrer Mitte durch derartige tumultuarische Auftritte verur⸗ sacht wird, die von den Gemeinde⸗Gliedern in Folge der von der Behoͤrde ergangenen Aufforderung verhindert werden konnten Der Abgeordnete Dr. Wiesand nahm darauf selbst zur weiteren Entwickelung seines Antrages das Wort. Un⸗ ter den darauf zum Vortrag gebrachten Deputations⸗Berichten erregte der uͤber eine Beschwerde der Kommune Rohrsdorf

Brand⸗Kassen⸗Einrichtung betreffend, ein lebhafteres Jnter⸗ esse. Die gedachte Kommune und mehrere andere Gemdinden beschwerten sich naͤmlich uͤber Aufhebung des Steuer Erlasses bei Brandschaͤden, und uͤber die Ueberhandnahmen der Brand stifrun⸗ gen, wodurch die Brand⸗Assekuranz den Charakter einer Piage statt einer Wohlthat angenommen hade, indem sie zu⸗ gleich um Wiedereinfuͤhrung eines Steuer⸗Erlasses bei Brandschaͤden, um strengere Handhabung der Landes⸗Po⸗ lizei und um Einfuaͤhrung des Standrechtes gegen Brandstrft.n endlich um Ausschluß verdöͤchtiger Subjekte von der Bro.nd. Assekuranz, nachsuchten. Die Deputation war des Dafuͤrh⸗ daß diese Beschwerde der ersten Deputaton, welcher ders Brund⸗ Assekuranz Gesetz⸗Entwurf zur Begutachtung vorltege, zur Kennt⸗ nißnahme zugewiesen und dieselbe zugleich benuftrage werde, mit der dritten Deputation gemeinschaftlich zu berachen, auf welchem Wege eine Vorstellung an des Koͤnige Masestat und des Prin⸗ zen Mitregenten Koͤnigl. Hohett von Seiten der Staͤnde zu rich⸗ ten seyn duͤrfte, um groͤßere Strenge dei Handhabung der Ge⸗ setze gegen Brandstister anzuempfehlen, und zu gleicher Zeir Al⸗ lerhoͤchstdieselben zu ersuchen, das Begnadtgungs Recht in diesen Faͤllen nicht wie bisher vorwalten zu lassen. In der hieruͤber entstandenen Diskusston erklärte der Abgeordnete Eisenstu 8 diesen Antrag fuͤr constitutionswidrig; es sen der Verfassung ent⸗ gegen, dem Koͤnige anzuempfehlen, er moͤge das ihm durch die