1833 / 130 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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bvben aus Wien heißt es dagegen: Frranzoͤsischen Botschaft angelangt, der Konstantinopel am 17. d.

üund Mehmed Ali geschlossen sey.

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nicht auf der Liste der dem Mehmed Ali verliehenen erscheint. Die Kaiserl. Russischen Truppen, deren zeitweiliges Verbleiben der Sultan von dem Ober⸗Befehlshaber derselben, General⸗Lieutenant Murawieff, verlangt hat, haben ein Lager bei Chunkiar Iskalessi auf dem Astatischen Ufer des Bosporus, Therapia gegenuͤber, bezogen. Die Forderung, mit Adana belehnt zu werden, hat Mehmed Alt auf die betraͤchtlichen, gutes Schiffs⸗Bauholz liefernden Wal⸗ dungen der Gegend gegruͤndet, und eben deshalb scheint sich eine Spaltung in den Ansichten der Franzoͤsischen und der Eng⸗ lischen Botrschaft ergeben zu haben. Die Befoͤrderung einer noch bedeutendern Aegyptischen Seemacht scheint auch kaum mit der Politik Englands vertraͤglich zu seyn. Ueberhaupt begreift man hier nur schwer, wie die Englische Regtierung sich bei Er⸗ eignissen, welche in so mannigfaltiger Beziehung fuͤr das kommerzielle Interesse Großbritaniens sowohl, als fuͤr des⸗ sen Territorial⸗Besitzstand von unleugbarer Wichtigkeit sind, recht eigentlich passiv verhalten konnte. Das Entstehen einer großen Aegyptisch⸗Arabischen Macht, welche dem Rothen Meere gebietet, und zugleich mit ihren Schiffen das Mittelmeer beherr⸗ schen wird, ist ein Ereigniß, welches in fruͤheren Zeiten sicher die Aufmerksamkeit Englands auf sich geheftet haben wuͤrde. Außer ein paar Kriegsschiffen hat die Englische Seemacht sich im Verlaufe der letzten Jahre gaͤnzlich aus den Gewaͤssern der Levante zuruͤckgezogen; das Geruͤcht laͤuft nun, daß eine Ver⸗ staͤrkung erwartet wird; kommt dieselbe aber auch an, so kann dies nur der Fall seyn, wenn die endliche Entscheidung der Dinge bereits stattgefunden hat, und die Rolle Englands wird sonach im Hintergrunde der Ereignisse stehen. Eben so kann man die Abwesenheit eines Englischen Botschafters zu Konstantinopel nur schwer erklaͤren; Lord Ponsonby’'s Ankunft ist laͤngst verkuͤndet, e ist aber nicht nux noch nicht erfolgt, sondern man faͤngt selbst an zu zweifeln, ob derselbe jemals hier eintreffen werde. Indes⸗ sen beschraͤnkt sich die Rolle des Herrn Mandeville auf die Un⸗ terstuͤtzung der Franzoͤstschen Politik, eine Thatsache, welche nach fruͤhern Begriffen nicht erklaͤrbar ist. Smyrna ist zwar von der Ober⸗Herrschaft des durchgegangenen Emir Efendi befreit; der Handel dieses wichtigen Platzes liegt aber gaͤnzlich darnieder, denn uͤberall umgeben ihn Aegyptische Mauthen, welche nicht nur die Ankunft von Kaufmanns⸗Guͤtern aus dem Innern ver⸗ hindern, sondern selbst die Zufuhr der nothwendigsten Lebens⸗ mittel hemmen; die letzte Post aus Smyrna ist, statt auf dem gewoͤhnlichen Landwege, auf einem Oesterreichischen Kriegsfahr⸗ zeuge bis zu den Dardanellen befoͤrdert worden. Dumpfen Geruͤchten zufolge, soll zu Aleppo ein Aufstand gegen die Aegyp⸗ tier ausgebrochen seyn. Ein in der Allgemeinen Zeitung befindliches Schrei⸗ ben aus Wien vom 30. April berichtet: „Ein durch Estafette

1 eeingegangenes Handels⸗Schreiben aus Konstantinopel vom 17 April

„„Wir koͤnnen Ihnen die angenehme Versicherung geben, daß die Tuͤrkisch⸗Aegyptische Angelegenheit so gut wie voͤllig beige⸗ legt ist. Allerdings hat sich der Sultan harte Bedingungen muͤs⸗ ssen gefallen lassen: er tritt dem Mehmed Ali die Paschaliks

Aere, Tripoli, Damask und Halep, so wie die Bezirke von Adana und Tarsus ab. Hinsichtlich der beiden letztgenannten ist jedoch die Sache noch nicht ganz entschieden. Ibrahims Truppen ha⸗ ben ihren Ruͤckzug angetreten.”““ In einem andern Schrei⸗ „Es ist ein Courier bei der

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verlassen hat. Er soll einen Großherrlichen Hattischeriff uͤberbrin⸗ gen, worin verkuͤndet wird, daß der Friede zwischen der Pforte 8 An die hiesige Regierung und gagn alle anderen Missionen ist ein solches Aktenstuͤck nicht gelangt. Man zweifelt daher, daß ein solches wirklich existirt, da es von zu großer Wichtigkeit waͤre, um nicht gleich durch Kourier uͤber⸗ schickt zu werden. Daß der Friede im Orient aber sehr bald wie⸗ der hergestellt seyn wird, und faktisch schon besteht, scheint gewiß.“

Die Agramer Zeitung berichtet von der Unna vom

23. April: „Der Rebellen⸗Haͤuptling Muhamed Bey Bisscol⸗

vies hob vor einigen Tagen die Belagerung der Feste Ostrossacz

auf, indem die Besatzung sich, trotz der wiederholten Aufforde⸗ rung, zu keiner Capitulation verstehen wollte, und er auch kein schweres Geschuͤtz hatte, um die Feste beschießen zu koͤnnen. Die Gutgesinnten fingen also an, neue Hoffnungen zu schoͤpfen, und man erwartete mit Zuversicht den schon oft angekuͤndigten Succurs von Seite des Wesirs. Aber leider entsprach der Er⸗ folg keinesweges der gefaßten Hoffnung. Die Soͤhne des be⸗ ruͤchtigten Hassan Aga Pecsky, Daud und Hussein Aga, welche im verflossenen Jahre, sammt dem Vater, zum Groß⸗Wesir ah⸗ gefuͤhrt wurden, und die man fuͤr todt hielt, kamen ploͤtzlich in 5 an. Auf ihre Veranstaltung fand am 19ten d. M. zu

zasin, im Lager des Muhame Bey, eine gemeinschaftliche Berathung statt. Die Tuͤrken des Ostrassaczer und eines Theils des Kruppaer Ka⸗ pitanats, schwangen in Folge derselben die Fahne des Aufruhrs, und

bedeutend verstaͤrkt sah, ruͤckte er wieder gegen Ostrossacz vor, verdraͤngte die Albanesischen Mil tzen aus der Vorstadt in die Citadelle, besetzte alle Zugaͤnge, schnitt jede Communication mit dem Wasser ab, und ließ eine Menge Sturmleitern machen. Die Seag. welche sich ohne Lebensmittel, ohne Wasser und ohne alle Aussicht auf einen baldigen Entsatz befand, wartete den Sturm nicht ab, sondern zog am 21sten d. M., ohne von den Rebellen beunruhigt sn werden, nach Kruppa ab. Muhamed Bey verlegte unverzuͤglich darauf sein Hauptquartier nach Ost⸗ rossacz. an besorgte stark, daß dieser von den Rebellen errun⸗ gene Vortheil, bei der herrschenden Stimmung der Gemuͤther, ihre Partei sehr vermehren werde. Die Bedruͤckungen und Erpressungen, denen das Landvolk, besonders die christlichen Un⸗ terthanen, bei diesen inneren Fehden, und bei der eingerissenen Anarchie, —9 sind, gehen uͤber alle Beschreitbung. Nur die baldigste Herstellung und Begruͤndung der Macht und des Ansehens der rechtmaͤßigen Regierung, koͤnnte die Drangsale, und das gaͤnzliche Verderben abwehren. Haben wir aber, so wie die Sachen stehen, Aussichten dazu?“ 11“

Griechenland.

8. Die Allgemeine Zeitung meldet aus Triest vom

3osten April: „Vorgestern lief das Koͤnigliche Griechische Dampf⸗ boot „der Merkur“”“ von Nauplia nach einer sechszehntaͤgigen Fahrt (indem es in Zante, Korfu und Sansego hatte anlegen muͤssen) hier ein. Die am 7ten Maͤrz auf drei Schiffen von hier abgesegelte Abtheilung Griechischer Truppen war am 26sten und resp. 31sten Maͤrz in Nauplia angekommen. Gleich nach

Nachdem derselbe am Morgen dieses Tages die Gllͤckwuͤnsche

eilten zu dem besagten Rebellen⸗Haͤuptling. Da dieser seine Schaar Plbins.

212* E“

in einem Umkreise, der Gebaͤude fuͤr 40,000 Einwohner enthal⸗ ten kann, mit Ringmauern versehen werden. Der Kronprinz von Baypern wurde in 14 Tagen auf dem Dampfboo

von Neapel zu Nauplia erwartet.“)

nland

Berlin, 10. Mai. Am 8ten d. M. beging der Professor August Hartung hierselbst seine 50jährige Amts⸗Jubelfeier.

seiner zahlreichen Schuͤler und Schuͤlerinnen empfangen, wurde der Jubilar von zwei Deputirten aus seiner Wohnung nach dem Jagorschen Saale abgeholt, wo zur Feier des Tages ein Fest⸗ mahl veranstaltet worden war. 2s⸗ empfing der Jubelgreis aus den Haͤnden des Wirklichen Ober⸗Konsistorial⸗Raths und DomPredigers Dr. Ehrenberg den ihm von des Koͤnigs Ma⸗ jestät Allergnaͤdigst verliehenen Rothen Adler⸗Orden Ater Klasse, so wie ein Gluͤckwunsch⸗Schreiben der Koͤnigl. Schul⸗Behoͤrde, und bei der Tafel wurde ihm von einem Vereine seiner Eleven ein Ehren⸗Pokal uͤberreicht, wozu der Herr Geh. Ober⸗Baurath Schinkel die Zeichnung entworfen hatte. Das Lehrer⸗Personal seiner Schul⸗Anstalten hatte durch den Bildhauer, Professor Wichmann, die sehr aͤhnliche Buͤste des Jubilars anfertigen und ihm bereis am Vorabend der Feier zustellen lassen.

„Der Landrath Keller“, so melden die Rheinischen Provinzial⸗Blaͤtter, „ließ vor etwa einem Jahre zu Riemke, im Kreise Bochum des Regierungs⸗Bezirks Arns⸗ berg, einen artesischen Brunnen bohren, welcher 140 Fuß tief ist. Das Wasser spritzte 20 bis 30 Fuß aus dem Bohrloche und fuͤhrte eine Menge kleiner Fische unbekannter Art mit sich. Man vermuthete, das Springwasser komme aus einem unterir⸗ dischen Flusse. Jetzt hat Herr Heimeshoff in dem Dorfe

von hundert und mehreren Fuß einen unterirdischen Fluß, wel⸗ cher seine Richtung nach Riemke nimmt, entdeckt haben.“

Im Monat Juli d. J. wird in Halle die Bibliothek des verstorbenen Philologen, Hofraths Schuͤtz, oͤffentlich verstei⸗ gert werden; sie ist besonders reich an seltenen philologischen und geschichtlichen Werken.

In einem Privat⸗Schreiben aus Stettin vom 7ten d. M. heißt es: „In der zweiten Woche des verflossenen Monats wurde hier die Grippe zur herrschenden Krankheit, und zwar in dem Maße, daß die gute Haͤlfte der hiesigen Einwohner nach und nach davon ergriffen wurde. Niemand starb daran, aber alle von dem Uebel Befallene litten an gastrisch⸗nervoͤsen Beschwerden und die Meisten befuͤrchteten ein Nervenfieber zu bekommen, welches sich gleichwohl nicht ausbildete. Dagegen hoͤrte das fruͤher herrschende Scharlach⸗Fieber auf, nicht aber die seit einiger Zeit im hiesigen Regierungs⸗Bezirk wieder zum Vor⸗ schein gekommenen Menschen⸗Blattern, an denen und an den Varioliden im hiesigen Polizei⸗Bezirk 57 Personen erkrankten, wovon 27 genasen und 2 starben. Außerdem wurden im Regie⸗ rungs⸗Bezirk die Staͤdte Swinemuͤnde, Treptow a. d. Rega und Greiffenhagen, so wie 22 Ortschaften neu inficirt. Die Anwen⸗ dung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsichts⸗Maßregeln und die Foͤrderung der Schutzblattern⸗Impfung werden hoffentlich dieser Seuche bald ein Ziel setzen.“

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

336,8 8 Par. 336,08 Par. 335,2 2 Par. 10,0 °R. 19,n2°R. [14,0 °R. 7,1 * R. 8,0° R. 8,à ° R. 79 pCt. 43 pCt. 82 v Ct. heiter heiter. heiter. ONO. NO. NO.

1833. 9. Mai.

Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter....

Wolkenzug

Quellwärme 6,2 °R. Flußwarme 14,0 ° R. Bodenwärme 11, 3 ° R. Ausdünst. 0, 1388 Rh. Niederschlag 0.

Berliner Börse. 6 Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusss. Cour.) 1111411A4AX*“ vEF

St.-Schuld-Sch. 4] 96 ½ 96 ½ [Grolshz. Pos. do. 100 Pr. Engl. Anl. 18. 104 ½ [Ostpr. Pfandbr. 98 ¾ Pr. Engl. Anl. 22. 104 ½ Pomm. do. Pr. Engl. Obl. 30. 92 ½ Kur.- u. Neum. do. Präm. Sch. d. Seeh. 54 ½ Schlesische do. Kurm. Obl. m. l. C. 95 Rkst. C. d. K.- u. N. Neum. Int. Sch. do. 94 Z.-Sch. d. K.- u. N. Berl. Stadt-Obl. 96 ½⅔ Königsb. do. 95 ½ Holl. vollw. Duk. do. Neue do. Danz. do. in Th. 36 ½ Friedrichsd'or .. Westpr. Pfandbr.] 98 Disconto

ö1

104 ½ 105

53 ¾

62 63

18 ½ 19, 135,

5 5 4 4 4 4 4 4

97 ½

wärtige Börsen. 1ue“] Amsterdam, 5. Mai.

Niederl. wirkl. Schuld 45 . 5 % do. 84 ½⅞. Ausgesetzte Schul Kanz-Bill. 19 ¼ ½. 5 ½ Span. 6791. 3 Hamburg, 8. Mai.

Oesterr. 5 ½ Met. 93 ½. 4 8 do. 84 ½. Bank-Actien 1235 Russ. Engl. 100 ¾ Rugs. Holl. (v. 1831) 91 ½. Met. in Hamb. Cert. 91 ⅛⅜. Preuss. Praämien-Scheine 107 ½4. 4 % Preuss. Engl. —. Poln. 114 ⅛. 175u. 71 ⅛.

Aus 1

.

Koönigliche Schauspiele.

Sonnabend, 11. Mat. Im Schauspielhause: Ouverture. Se. werden die Steyrischen Alpen⸗Saͤnger, Herren Fischer, chweizar und Laufer, bei See. ihrer Durchreise von Amerika nach St. Petersburg, folgende Gesangstuͤcke vortragen: 1) Stadt⸗ Gruß, Terzett, mit Begleitung der Zither und Guitarre. 2) Alpen⸗Freund, gesungen von F. Fischer, mit derselben Be⸗ lettung. 3) Steyerer⸗Gluͤck, Terzett, mit derselben Begleitung.

ann: Der Doppelgaͤnger, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Herrn

F. v. Holbein. Und: 1) Morgenlust, gesungen von Schweizar, mit Begleitung der Zither und Guitarre. 2) Varia⸗ tionen, ausgefuͤhrt von 88 Fischer, mit derselben Begleitung. 3) Hans und Gretchen, Terzetrt, mit derselben Begleitung.

Sonntag, 12. Mai. Im Opernhause: Die Vestalin, lyri⸗ sches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spon⸗ tini. (Dlle. Stephan: Julia.) 1

Im Schauspielhause: 1) La duchesse et le page, comédie

en 3 actes et en prose, par Mr. Beraud. 2) Le Philtre

Rthlr., auch 14 Rthlr.

Koͤnigstaͤbtisches T

Sonnabend, 11. Mai. Die

Neujahrsnacht, Lustspiel in 3 Akten. Eckensteher Nante im Verhoͤr. Sonntag, 12. Mai.

Begehren wird Mad. Schodel, K. K. Hof⸗Opernsaͤngerin Wien, vor ihrer Abreise noch einmal als Giulietta auftreten.) Markt⸗Preise vom Getreide.

.““ Berlin, den 9. Mai 1833. 6 Zu Lande: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rth 13 Sgr. 9 Pf. und 1 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 2 E 6 Pf.; große Gerste 26 Sgr. 11 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; H Ece. 5 auch 21 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 228 Wispel Scheffel. Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., a. 1 Rthlr. 20 Sgr., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 5 Sgr.; Rogg 1 Rtblr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf; große G. 23 Sgr. 9 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr. 8 Pf. Ein gangen sind 1405 Wispel 7 Scheffel. . Miittwoch, den 8. Mai 1833. Das Schock Stroh 7 Mtblr. 15 Sgr., auch 5 Rthlr. 20 G der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr. Branntwein⸗Preise Mai 1833.

897

vom 1. bis 7. Das Faß von 1t Richter: . I 19 Rthlr.; Kartoffel⸗ Branntwein 5 Sgr. 1 Kartoffel⸗Preise

vom 1. bis 8. Mai 1833.

Grumme desselben Kreises bohren lassen und soll in einer Tieee Der Scheffel 12 Sgr. 6 Pf., auch 8 Sgr.

6,8 EEE

Neueste Nachrichten.

Paris, 4. Mai. Gestern fruͤh um 7 ½ Uhr ist der Hen von Orleans, in Begleitung der Generale Baudrand und I. bot, so wie des Ordonnanz⸗Offiziers von Montguyon, von nach London abgereist. .

Der General Sémélé hatte gestern eine Privat⸗Auhe beim Koͤnige; man spricht von einer nahe bevorstehenden au ordentlichen Sendung des Generals nach Muͤnchen.

Vorgestern gab der Minister der auswaͤrtigen Angelegen ten zur Nachfeier des Namenstages des Koͤnigs ein großes plomatisches Diner, bei welchem der Kaiserlich Russische 2 schafter die Gesundheit des Monarchen ausbrachte.

Die Pairs⸗Kammer setzte in ihrer gestrigen Sitzung

Schicksals⸗Pastete, Lustspen in 1 Akt, von L. Bartsch. Hierauf: Das Abenteuer in de Zum Beschluß: Doe

Die Familien Capuleti und Mam teccht, Oper in 4 Akten, Musik von Bellini. (Auf vielfache

200 Quart nach Tralles 54 vCt. oder 40 h.

Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Exmitting

der Grund⸗Eigenthuͤmer fort.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kamn wurde abermals ein Abdankungs⸗Schreiben vorgelesen; es von Herrn Baudet⸗Lafarge, Deputirter der Stadt Riom partement des Puy⸗de⸗Dôme), der sein Ausscheiden aus der K.

mer durch sein vorgeruͤcktes Alter motivirte. Ein zweelnmeldungen zu diesen Stipendien geschehen bei

Schreiben, das der Praͤsident der Versammlung mittheilte, von dem Finanz⸗Minister und enthielt die vorlaͤufige Ankuͤndi

daß der Kammer binnen wenigen Tagen ein Geset Entwur den Tilgungs⸗Fonds vorgelegt werden wuͤrde. An der Tah ordnung war darauf die Fortsetzung der Berathungen uͤber Elementar⸗Unterricht. Der 23ste Artikel, der von den Befugu der Bezirks⸗Comité’s zur Beaufsichtigung des Elementar⸗Un richts handelt, gab zu einer lebhaften Debatte Anlaß. Zu he Befugnissen sollte naͤmlich auch diejenige gehoͤren, die Lehrer Kommunal⸗Schulen aus einer von dem Municipal⸗“ vorzulegenden Kandidaten⸗Liste zu waͤhlen, sie in ihr Amt en setzen und zu vereidigen, unter Vorbehalt der Genehmigung getroffenen Wahl durch den Minister des oͤffentlichen Unterre Herr Eschasseriaux widersetzte sich dieser letztern Bestimm und verlangte, daß die Wahl der Lehrer von dem Ministen voͤllig unabhaͤngig sey. Herr Taillandier ttrat dieser A. bei. Die Kammer, fuͤgte er hinzu, stehe im Bexgriffe, sich

dem Gesetze uͤber die Emancipirung der Gemeinden zu beschaͤste und sie wuͤrde sich daher dem Lande schlecht empfehlen, wem damit beginnen wollte, den Kommunen die Wahl der Lehre entziehen. Zwar bemerkte Herr Guizot, daß die Regierung nicht das Recht der Ernennung, sondern bloß das der Bes gung vorbehalten wolle, da es Jedermann einuleuchten m. wie nothwendig es sey, daß zu den Schul⸗Aemtern Maͤnner waͤhlt wuͤrden, die im Stande waͤren, ihren Zoͤglingen

Lehren zu geben. Als es aber zur Abstimmung kam, wurde Unter⸗Amendement des Herrn Taillandier, des Inhalts, die Lehrer kuͤnftig definitiv von den Praͤfekten aus der der ihnen von dem Municipal⸗Rath vorzuschlagenden Kandit gewaͤhlt werden sollten, angenommen, welches Resultat eün Bewegung in den Centris veranlaßte und namentlich auch Guizot hoͤchst unangenehm zu seyn schien. Dem 2’sten N. zufolge, sollen die Lehrer, die sich eines Vergehens schuldih macht haben, vor den Municipal⸗Rath geladen werden und,

Lage der Umstaͤnde, von diesem entweder einen bloßen Ve

erhalten, oder fuͤr einen Monat von ihrem Amte suspen oder endlich ganz entlassen werden. Von den beiden lett

Strafen findet ein Rekurs an den Minister des oͤffentlichen

terrichts statt. Dieser und die beiden folgenden Artikel g0 fast ohne Weiteres durch. Dem 27sten und letzten Artikel des setz⸗Entwurfes zufolge, sollen alle darin enthaltenen Bestim gen auch auf die Maͤdchen⸗Schulen, wo die Errichtung se. Schulen fuͤr noͤthig erachtet wird, Anwendung finden. 2 Artikel sowohl, als mehrere Zusatz⸗Artikel der Herren Jon cel und Taillandier, wurden jedoch verworfen und das! Gesetz sodann mit 249 gegen 7 Stimmen angenommen. Schlusse der Sitzung eroͤffnete die Kammer noch ihre Bermt gen uͤber die Befugnisse der Municipal⸗Conseils.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 102. 95 cour. 103. 15. 3proc. pr. compt. 77. 35. fin cour. 5proc. Neap. pr. compt. 92. —. fin cour. 92. 25. 5 proc. G perp. 76. Z3 proc. do. 44 ½. 5proc. Belg. Anl. 87 ½. 5proc. Roͤm.

Frankfurt a. M., 7. Mai. Oesterr. 5proc. Metal. 94 ½. 4proc. 84 ½¾ 84 ¼. 2 ½proc. 50 ½. 1proc. 22 ½. Br. 1 Actien 1477. 1474. Part.⸗Obl. 136 ½. 136 ½¾. Loose zu 10 190. B. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 86 ¼. 85 ¼. Poln.

nder verehelschten Assessor von Aderkas, Amalie

geydlitz hat den Verein fuͤr Gewerbfleiß in Preu⸗

Beilage zur Allgemeinen Preuf

v

hen Sraãtz⸗

U.

Allgem

Bekanntmachungen. Bekanntinachung.

Der aus Kurland gebuͤrtige Koͤnigl. Preuß. Oberst⸗ Lutenant a. D. Johann Friedrich von Lieven ist am ai 1831. hierselbst ab intestato verstorben, und wird sein auf 20959 Thlr. 18 sgr. 7 pf. ermittelter nchlaß von folgenden Personen: gebornen von Lieven zu Kuͤrbis bei⸗

eitau,

Margarethe Loui 8 1 ¹ 5 Far eif zguüse Geschwistern von Lie⸗ i) der Elisaberh Christiane,, ven zu Dorpat,

5) dem Kaiserlich Russischen Lieutenant, Matthias Eberhardt von Lieven zu Perecop in der Krimm,

un 6) dem Ernst George von Bruͤnnow zu Dresden, che mit dem Erblasser im zehnten Grade verwandt d, auf den Grund der gesetzlichen Erbfolge in An⸗ ch genommen. Da jedoch die Existenz noch mehre⸗ gleich naher oder naͤherer Verwandten des Erb⸗ ers zu vermuthen steht, so werden auf den Antrag er Erbpraͤtendenten alle diejenigen, welche ein naͤ⸗ es oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des eest⸗Lieutenants Johann Friedrich von Lieven zu ha⸗ vermeinen, hierdurch aufgefordert, solches in dem auf en 15. November d. J., Vorm. um 10 Uhr, dem Kammergerichts⸗Rath Grafen von der Schu⸗ burg im Kammergericht anberaumten Termine an⸗ elden, unter der Warnung, daß bei ihrem Nicht⸗ cheinen die genannten Erbpraͤtendenten fuͤr die recht⸗ ßigen Erben angenommen, ihnen als solchen, der zchlaß zur freien Disposition verabfolgt, und der c erfolgter Praeclusion sich etwa erst meldende naͤ⸗ e oder gleich nahe Erbe alle ihre Handlungen HDispositionen anzuerkennen und zu uͤbernehmen ldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Er⸗ der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von ben vorhanden waͤre, zu begnuͤgen verbun⸗ ist. jebrigens werden denjenigen Interessenten, welchen dierselbst an Bekanntschaft fehlt, die Justiz⸗Kommis⸗ en Geppert, Zimmermann und Nobiling als Man⸗ rien vorgeschlagen. Berlin den 4. April 1833. Koͤnigl. Preuß. Kammergericht.

Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich von

zu seinem Universalerben eingesetzt, so daß der ßte Theil der Rente aus seinem uͤber 90,000 Thlr. agenden Vermoͤgen zu Stipendien fuͤr Zoͤglinge

onigl. Gewerbe⸗Instituts verwendet werden soll, en ein jedes fuͤr jetzt 300 Thlr. jaͤhrlich betraͤgt.

Unterzeichneten als Vorsitzenden des Vereins, d zwar fuͤr den jaͤhrlichen mit dem 1sten Oktober innenden Lehrgang spaͤtestens bis zum 1sten August ees jeden Jahres. Außer den unten folgenden Vorschriften des Insti⸗ fuͤr die Aufnahme, hat der Erblasser folgende Be⸗ gungen vorgeschrieben: ) Um Soͤhne aus den hoͤhern Staͤnden dem Be⸗ triebe technischer buͤrgerlicher Gewerbe zuzuwen⸗ den, duͤrfen die Eltern der jungen Leute nicht Handwerker sein; 2) insofern der Aufzunehmende sich nicht einem technischen Gewerbe widmet, welches im Koͤnigl. Gewerbe⸗Institut praktisch gelehrt wird, wozu

——

einer Anzeiger f

waͤrtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderungen an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Glaͤubiger noch uͤbrig bleiben moͤchte, verwiesen werden.

Franffurt g. d. O., den 18. Januar 1833.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. 1t 16“ E“ E11111ö1“ b Von Seiten des unterzeichneten Koͤniglichen Ober⸗

Landesgerichts werden auf den Antrag des Gutsbesitzer Zinke auf Stroppen alle diejenigen Praͤtendenten, welche an die auf dem Gute Stroppen Guhrauschen Kreises, Rubrica III. No. 8 in folgender Art intabu⸗ lirte Caution: 1 208 Thlr. 1 sgr. 2 pf. als eine von dem Besitzer denen von Wulffen⸗Steinhoefelschen Agnaten, na⸗ mentlich dem General⸗Major von Wulffen und Cornet Balthasar Friedrich von Wulffen, wegen der ihm zugefallenen von Lehnstammgelder obigen Instruments d. d. Stroppen, den 10. Mai 1780 bestellte Caution, wobei nach dem zugleich mit eingereichten Protokoll des Justizraths von Marlitz und Justitiarii d. d. Stroppen, den 23. Mai 1780 des Possessoris Ehe⸗Konsortin, Friederike Dorothea Gottliebe, gevorne von Lucke, diesen Lehnstamm⸗ geldern die Prioritäͤt vor ihrem in dem Gute ste⸗ henden 6666 Thlr. 20 sgr. betragenden Vermoͤgen 1a Eegetntsn gesngnatieg, pfond⸗ ober sons als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Anspruch zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert: diese ihre Anspruͤche, in dem zu deren Angaben angesetzten peremtorischen Termine den 23. August 1833, Vormittags um 11 Uhr, vor dem ernannten Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗ Assessor Graf zu Dohna, auf hiesigem Ober⸗Landesge⸗ richt, entweder in Person oder durch genugsam infor⸗ mirte und legitimirte Mandatarien (wozu ihnen, auf den Fall der Unbekanntschaft unter den hiesigen Justiz⸗ Commissarien, die Justiz⸗Raͤthe Ziekursch und Foͤrster und die Justiz⸗Commissarien Juͤngel und Werner vor⸗

Sollte sich jeboch indem angesetzten Termine, keiner

der etwanigen vetee gearhe melden, dann werden die⸗

selben mit ihren Anspruͤchen praecludirt und es wird

ihnen damit ein immerwaͤhrendes Stillschweigen auf⸗

erlegt, und die Caution in dem Hypothekenbuche bei

dem verhafteten Gute auf Ansuchen des Extrahenten

wirklich geloͤscht werden.

Glogau, den 19. April 1833.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von

Niederschlesien und der Lausitz.

v. Goͤtze.

Ediktal⸗Vorladung. Auf dem, unter der Gerichtsbarkeit des Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgerichts Oletzko gelegenen köͤllnischen Gute Jaschken Nr. 1 B. stehen im Hypotheken⸗Buche Volumen I. pagina 750 sub. Rubr. III. auf Grund der Verhandlungen vom 21. Januar und 13. September 1815, gemäaͤß Verfuͤgung vom 3. Januar 1816 34 Thlr. 28 sgr. 4 pf. fuͤr die unverehelichte Maria Turner ein⸗ getragen. Da nun das hieruͤber ausgefertigte, in den beregten Verhandlungen, nebst Hypotheken⸗Schein und Ingrossations⸗Attest bestehende Dokument, nach Anzeige der gedachten Turner verloren gegangen seyn soll, so werden alle diejenigen, welche das so eben be⸗ nannte Dokument in Haͤnden haben, und als Eigen⸗

die Mechanik, das Formen und Gießen gehoͤren, muß derselbe nachweisen, daß er bereits ein Hand werk gelernt und sich hinreichende Geschicklich⸗ keit zu dessen Betriebe erworben habe; muß der Aufzunehmende durch ein Gesaundheits⸗ attest des Kreisphysikus nachmweisen, daß er die Gesundheit und Koͤrperkraͤfte besitze, welche sein Gewerbe erfordern, auch daß er die Blattern durch Impfung oder sonst uͤberstanden habe; die Eltern oder Vormuͤnder des Stipendiaten muͤssen, wenn er nicht dispositionsfaͤhig ist, sich verpflichten, fuͤr den Fall, daß er in den Staats⸗ dienst tritt, alles was er an Stipendien oder Praͤmien aus der Stiftung erhielt, von seinem Gehalte in solchen Abzuͤgen zu erstatten, welche gesetzlich als Maximum zulaͤssig sind; den Vorzug haben bei gleicher Qualification die rechten Schwesterkinder der Mutter des Erblas⸗ sers (einer von Laroche⸗Starkenfels) und deren Descendenten des Herrn von Bassewitz auf Schoͤnhof bei Wismar aus der letzten Ehe mit einer von Laroche. Das Koͤnigl. Gewerbe⸗Institut selbst fordert von dem tunehmenden ein Alter von wenigstens 17 Jahren, ne Kenntniß alter Sprachen, aber moͤglichst viel gemeine Bildung. Unerlaͤßlich ist: vollstaͤndige Kennt⸗ der deutschen Sprache, die Faͤhigkeit, sich schrift⸗ Hleicht darin auszudruͤcken, und das gemeine Rechnen. Berlin, am 4. Mai 1833. er Vorsitzende des Vereins fuͤr Gewerbfleiß in Preußen.

AGttIsenen:

Das Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht macht bekannt, daß er den Nachlaß des am 13. April 1832 zu Vorberg Calau verstorbenen Kriegsraths Hans Friedrich von schkau auf den Antrag des Justiz⸗Kommissarius ici, als Curators des minorennen Maximilian

uard Ernst von Raschkau, der erbschaftliche Liqui⸗ kons⸗Prozeß eroͤffnet, und zur Anmeldung und Nach⸗ isung der Forderungen unbekannter Glaͤubiger ein rmin vor dem Depntirten, Referendarius Michaelis,

den 17. IJuni 1833,

ormittags um 10. Uhr, angesetzt worden ist. Es werden daher alle unbekannte Glaͤubiager hier⸗ rch vorgeladen, ihre Forderungen binnen 3 Mona⸗

und spaͤtestens in dem ohigen Termine auf dem bnigl. Ober⸗Landesgericht hierselbst, entweder in rson oder durch einen mit Information und Voll⸗ acht versehenen hiesigen Justiz⸗Kommissarius, wozu

ihn erkannt werden.

werden alle diejenigen, welche aus irgend einem recht⸗ lichen Grunde an denselben oder sein Vermoͤgen, na⸗ mentlich an sein in Katzow belegenes, dem Muͤller Schulz zu Sandhagen perkauftes Muͤhlengehoͤft, wel⸗ ches in einer dem Wohnhau

thuͤmer, Cessionarien, sonstige Pfand⸗ oder Briefs⸗ Inhaber, Anspruͤche daran zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten und spaͤtestens in dem auf den 19. Juli 1833, Vorm. 9. Uhr,

in unserm Gerichtslokale vor dem Land⸗ und Stadt⸗ gerichts⸗Assessor Sartorius anberaumten Termine, sich zu melden, und ihre Anspruͤche an das obige Schuld⸗ Dokument nachzuweisen, widrigenfalls ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, sie mit ihren An⸗ spruͤchen praͤcludirt und das Dokument fuͤr mortifizirt erklärt werden wird.

Oletzko, den 10. Januar 1833.

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

eeeee SGegen den, seinem Aufenthalte nach unbekannten, Handelsmann Johann Nicolaus Seifert aus Hirsch⸗ feldt im Schwarzburgschen, ist wegen des hier betrie⸗ benen Hausirhandels mit Arzeneimitteln und andern Sachen ohne Gewerbeschein und danach beschuldigter Gewerbesteuer und Medizinal⸗Contravention die fisca⸗ lische Untersuchung eingeleitet, und zu seiner Verant⸗ wortung uͤber diese Anschuldigung ein Termin auf den 7. Juni d. J, Vormitrags um 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Nobiling im Stadtgericht hierselbst, anges tzt worden, zu welchem der Handels⸗ mann Johann Nicolaus Seifert hierdurch vorgeladen wird. Bei seinem Ausbleiben wird die ihm gemachte Anschuldigung als zugestanden angesehen und demge⸗ mäaͤß nach § 694, Tit. 20, Theil II. des Allgemeinen Landrechts und gach dem Gesetz vom 28. April 1824 §. 26. außer der Confiscation der in Beschlag genom⸗ menen Waaren und Zahlung der Gewerbesteuer auf Geld oder verhaͤltnißmaͤßige Gefaͤngnißstrafe gegen Stettin, den 12. Februar 1833. Criminal⸗Deputation des Koͤniglichen Stadtgerichts. 1

482 Graf von Rittberg.

E“ 1]

.“ Pr ln 88 Auf Ansuchen des Muͤhlenbesitzers Koͤpcke zu Katzow

Windmuͤhle mit Muͤhlen⸗Inventario, se, einer Scheune, einem Stall und

Koͤnigl. geschlagen werden) ad Protocollum anzumelden und zu bescheinigen, sodann aber das Weitere zu gewaͤrtigen1ä.

an den Meistbietenden, steht ein anderweitiger Lici⸗ tations⸗Termin auf

in der Gerichtsstube zu Hohenofen an; zu welchem Kauflustige hiermit eingelaben werden.

rungs⸗Bezirk Potsdam, Runpiner Kreise, in der Naͤhe des Dorfes Sieversdorf am Dossefluß und entfernt svon Neustadt a. d. Dosse 3 Meile, von Wusterhausen 1“

4Meilen, von Ruppin 4 Meilen, von Berlin 11 Mei⸗ len, von Magdeburg 14 Meilen, von der Chausse⸗ zwischen Berlin und Hamburg 1 Meile und von der Havel 1 ½ Meile. Unterhalb des Werks ist die Dosse mit Kaͤhmen von 60 bis 80 Ctr. schiffbar, die bei großem Wasser 120 150 Ctr. laden koͤnnen. Der Einfluß der Dosse in die Havel findet Meile vom Werke beim sogenannten Wendischen Kirchhof statt und koͤnnen von vrt. aus Schiffe mit 1500 bis 2000 Ctr. befrachtet werden. S

2 2 * .

3 uͤr die Preußischen Staaten. sen und endlich an Saaten und Ackerarbeit, For⸗ derungen und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder am 7. oder den 21. Mai oder den 5. d. J., Morgens 9 Uhr, vor dem Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst anmelden und bewahrheiten bei Strafe, daß sie sonst nicht weiter damit werden gehoͤrt, sondern durch die in diesem letzten Termin zu erlassende Praͤ⸗ elusiv⸗Erkenntniß werden ausgeschlossen werden.

Juni

Datum Greifswald, den 18. April 1833. Koͤnigl. Kreisgericht hierselb st E11nn Dr. J. P. F. Eichstedt.

11“*“ Bekanntmachung. Nach der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 12.

Februar 1825 ist zwar die baare Einloͤsung der noch im Publikum coursirenden Coupons Westpreußischer Pfandbriefe, fuͤr die Termine Johannis 1809 bis da⸗ hin 1815 von Seiten der Landschafts⸗Behoͤrden vor⸗ Wulffen⸗Steinhoefelschen laͤufig und bis zum Weihnachts⸗Termin 1833 einge⸗ Betrags, laut Cautions stellt worden. sich jedoch veranlaßt, auf diesen ihr Allerhoͤchst verlie⸗ henen Indult zu verzichten, und die Inhaber West⸗ preußischer Pfandbrief⸗Zins⸗Coupons werden daher auf⸗ gefordert, solche vom 20. Juni d. J. ab in den Vor⸗ mittags⸗Stunden von 9 bis 12 Uhr bei der West⸗ preußischen General⸗Landschafts⸗Kasse zu Marienwer⸗ der zu praͤsentiren, und gegen die Extradition dieser Coupons die baare Zahlung dafuͤr nach dem Nomi⸗ nal⸗Betrage in Empfang zu nehmen. melte Coupons insbesondere auf solche, von denen die Unterschrift der Landschafts⸗Behoͤrden abgeschnitten ist, kann keine Zahlung geleistet werden.

Die Westpreußische Landschaft findet

Auf verstuͤm⸗

Dagegen

koͤnnen die Inhaber gedachter fehlerfreier Coupons den Betrag derselben auch durch die Post erhalten, wenn sie die zu realistrenden Coupons mit einem an die un⸗ terzeichnete General⸗Landschafts⸗Direktion zu richten⸗ den Begleitschreiben, in welchem diese Coupons genau zu verzeichnen sind, portofrei einsenden.

Marienwerder, den 20. April 1833. Westpreuß. General⸗Landschafts⸗ F 8 1 8 88 Edictal⸗Citation. Auf den Antrag ihrer Verwandten werden nachfol⸗

gende Personen als:

1) der am 3. Februar 1769 zu Herrnprotsch geborne, im Jahr 1800 als Schiffersknecht weggegangene und seitdem nicht zuruͤckgekehrte Carl Gottlieb Barnowsky,

2) der am 2. August 1778 zu Polnisch Neudorf ge⸗ borne, im Jahre 1799 als Uhrmachergeselle von Breslau ausgewanderte Johann Gottfried Bursian, welcher seit dem Jahre 1813, zu welcher Zeit er sich hinter Moskau besunden haben soll, keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat, und

3) der am 4. Maͤrz 1766 zu Meleschwitz geborne Brau⸗ knecht Franz Koschlick, welcher sich vor etwa 40 Jahren von seinem Geburtsorte entfernt, und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat

so wie deren etwanige Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, bis zu oder spaͤtestens in dem auf

den 5. Juli 1833, Vormittags um 10 Uhr,

anberaumten Termine in dem Geschaͤftslocale des un⸗ terzeichneten Gerichts vor dem 1 Gellhorn entweder persoͤnlich oder schriftli melden, widrigenfalls dieselben fuͤr todt erklaͤrt, und den gesenlichen Erben ihr Vermoͤgen verabfolgt we en wird.

errn Referendar von

sich zu

r⸗ 1II 8

Breslau, den 26. October 1832. . Keodnigl. Landgericht.

7.

Bekanntmachung. Zum Verkauf des Saigerhuͤttenwerks zu Hohenofen

den 30. August c., Vormittags 11 Uhr,

Das Saigerhuͤttenwerk Hohenofen liegt im Regie⸗

d. D. 1 Meile, von Friesack 2 Meilen, von Kyritz Meilen, von Havelberg 3 Meilen, von Rathenow

Zu dem Huͤttenwerke gehoͤren: A. die Huͤttengehaͤude, und zwar: 1) die große Huͤtte und Pochwerksarche, die kleine Huͤtte, die Saigerhuͤtte, die Hammerhuͤrte, die neue Huͤtte, der Vorraths⸗ und Schirrschuppen, der Holzschuppen, der Kohlenschuppen, ) das Feuerleiterschauer, die neue Saigerhuͤtte, das Kupfermagazin, das Spritzenhaus, die Floß⸗ und Betriebsarche zwischen der Ham⸗ mer- und neuen Huͤtte, die Betriebsarche zwischen der großen und klei⸗ nen Huͤtte, B. die Wöohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤude, und zwar: 1) das Huͤttenamts⸗Gebaͤude und eine Offizianten⸗ Wohnung mit Stallung, 1 das Wohnhaus des zweiten Beamten mit

Stallung, 1 das Wohnhaus des dritten Beamten mit Stal⸗

[436 1]

2)

6) ein 4⸗Familienhaus der Stall genannt, 1 7) das 2⸗Familienhaus neben dem Kruge, 8) das 6⸗Familienhaus links von der Poliermuͤhle, 9) das 5⸗Familienhaus rechts von der Poliermuͤhle, 10) das Badehaut, 1 1“ 92 25, Kruggebaͤude mit Stall, G. Brunnen, 4 ½ 1““ D. die haaren Gefaͤlle, 8 09 1 E E. die Fischerei im Teich, F. Gaͤrten, Wiese und Weide, G. Wassergefaͤlle. 11 Taxe und Bes hreibung dieses Werks, so wie die Ver⸗

v1111“ 2 8 ve e“

Commissarius, a. d. Dosse, auf dem Huͤttenamte zu Hohenofen und Berlin eingesehen werden.

Wusterhausen a. d. D., den 26. April 1833. Vigore Commissionis.

Der Justiz⸗Rath Gericke.

—.

Bekanntmachung. li

troffen, welche zur Bequemlichkeit der Herren Woll⸗ verkaͤufer und Kaͤufer fruͤher schon bestanden haben, und indem wir auf unsere vorigen Bekanntmachungen hinweisen, werden wir es uns angelegen sein lassen, den die Belebung des Marktverkehrs betreffenden Wuͤnschen der Herren Marktbesucher, die wir hiermit ergebenst einladen, nach Moͤglichkeit entgegen zu kommen. Landsberg a. d. W, den 4. Mai 1833.

Der Magistrat.

Ediecetal⸗Ladung. Das Obergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt. Daß das hiesige Handlungshaus Frederik und Ever⸗ ard Delius gegen W. M. Trentsch & Comp. in oebau, aus einem Commissions⸗Geschaͤft wegen meh⸗

rrerer von ihnen fuͤr letztere nach New⸗York versand« sten Kisten Listados, laut eingereichter schriftlichen

Klage und Belege auf 3381 Thlr. 20 gr. mit den Ver⸗ zugszinsen zu 5 pCt. seit dem 17. September 1832 und den Kosten hierselbst klagbar geworden ist, auch

ferner, nachdem die Insinuation der wider die Be⸗ klagten erkannten Citation von der requirirten Obrig⸗

ger

Edictal⸗Citation der gedachten Beklagten nachgesucht haben. Da nun diesem Antrage durch das in dieser Sache erlassene Dekret vom 15. April 1833 deferirt worden, weil der Gerichtsstand des Vertrags hierselbst begruͤndet, da die Klaͤger auf die ihnen von den Be⸗

sandten Listados einen Vorschuß von 2860 Thlr. unter der Bedingung, daß nur ihnen deren Kaufpreis ausge⸗

lagern, so werden hierdurch die Beklagten W. M. Trentsch & Comp. zu Loebau, auf

Montag, den 17. Juni 1833, Vorm. 10 Uhr, vor das hiesige Obergericht geladen, um sich bestimmt auf die erwaͤhnte, von Frederik und Everhard Delius

gegen sie erhobene schriftliche Klage und Belege, wel⸗ che auf der Obergerichts⸗Kanzlei zu Bremen einzuse⸗ shen, zu erklaͤren, und ihre Einreden gehoͤrig vorzu⸗ bringen, und zwar bei Strafe des Eingestaͤndnisses

und des Verlustes ihrer Einreden, und daß im Nicht⸗ erscheinungs⸗Fall ohne weiteres dem klaͤgerischen Ge⸗ such gewillfahrt werden wird.

Bremen, den 20. April 1833.

Bekanntmachung. Bad Nenndorf.

Die Bade⸗Anstalt zu Nenndorf wird in diesem Jahre, wie bisher, am 1. Juni eroͤffnet und von diesem Tage an werden die Schwefel⸗, Schlamm⸗, Gas⸗, Douche⸗, Tropf⸗ und Sturz⸗Baͤder, die Salzbaͤder aber erst vom 15. Juni an, gegeben werden.

Einem geehrten Publikum, wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Anfragen in aͤrztlicher Beziehung an die dasigen Herren Brunnenaͤrzte und Logisbestellungen, mit gefaͤlliger Angabe der Zeit der Ankunft, an den Herrn Burggrafen Ruͤck in Nenndorf zu richten sind. .

Bad Nenndorf, den 1. Mai 1833.

Kurfuͤrstl Brunnen⸗Direktion.

Bekanntmachung wegen des Wollmarkts zu Lripzig.

Der diesjaͤhrige Wollmarkt auf hiesigem Platze wird

den 14., 15. und 17. Juni abgehalten werden. Von jedem Centner Wolle, welche von dem 13. Juni an bis zum Schlusse des Wollmarkts zum Ver⸗ aufe anher gebracht wird, werden nur vier Groschen als die Haͤlfte der dermaligen Handelsabgaben entrich⸗ tet, dagegen wird, wenn erweislich die Wolle unver⸗ 137 ausgefuͤhrt wird, die da⸗ von bezahlte Eingangs⸗Abgabe, wie bisher schon ges⸗ 1e 1129 h.⸗ lch ee vese9

iejenigen Verkaͤufer, welche ihre Wolle in unterbringen wollen, haben sich desfalls in der Choden mestube auf dem Rathhause zu melden.

Gleits⸗ und Accis⸗Commissariat.

or st. dt Leipzig.

Der Rath der Sta 8 uͤller.

M

I .261 uüber das fuͤnfte Rechnungs⸗Jahr der

. ““

kaufs⸗Bedingungen koͤnnen bei dem unterschriebenen F agn Gericke zu Wusterhausen

in der Registratur des Koͤnigl. Ober⸗Berg⸗Amts zu

u dem hiesigen Wollmarkte, welcher wie gewoͤhn-⸗ am 9. Juni d. J. seinen Anfang nimmt, sind die⸗ selben Vorbereitungen und Einrichtungen wieder ge⸗

auf den oͤffentlichen Verkauf der in ihrem Gewahrsam befindlichen 14 Kisten Listados angetragen hat; das

keit des Domicils der Beklagten geweigert, die Klaͤ⸗ 1— . und E. Delius mit Berufung auf die hieiw-r sige Gerichts⸗Ordnung §. 124. und Praxis um einlne

klagten zur weitern Versendung nach New⸗York zuge⸗

8

zahlt wuͤrde, hierselbst geleistet zu haben behaupten, 2 1 und die in New⸗York nicht verkauften, vielmehr uan die Klaͤger zuruͤckgesandten 14 Kisten jetzt unter ihnhen

8*

G. Meier, Secretair. 8*

Leipzig, den 29. April 1833. 18 K. 88 4

Ankunft des ersten Schiffs, auf welchem sich der Stab des kleinen Corps befand, erschien der Koͤnig Otto, in Begleitung des Prinzen Eduard von Altenburg, an Bord, und wurde von seinen Truppen mit dem lebhaftesten Enthustasmus empfangen. Nach der Ausschiffung blieb die Infanterie in Nauplia, die Uhlanen wurden nach Argos 2 Nach Athen und Negro⸗ ponte waren 700 Baypern zur Besitznahme marschirt; erstge⸗ nannte Staht war zur Hauptstaht des Reichs srklärt, und soll

58 ½. 58 ½. 88 sonstigem Zubehoͤr bestehet, sowie an die Grundstuͤcke, welche er aus dem mit dem Koͤnigl. Hohen Domai⸗

nen⸗Fiskus bestehenden Erbpachts⸗Kontrakten vom

8. December 1825. und 24. Oktober 1827. beses⸗

9

1 hier Unbekannten die Justiz⸗Kommissarien Preuße od Marquard vorgeschlagen werden, anzuzeigen, und e Beweismittel bei ubringen. Bei Nichtanmeldung srer Anspruͤche im Termine haben dieselben zu ge⸗

Rostocker Paterlaͤndischen Feuer⸗ Versicherungs⸗Societaäͤt. Laufe des Jahres 1832 wurden fuͤr 1

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ein Pohnhaus zu zwei Familien nebst Stallung ein Wohnhaus zu vier 11.1g nedst Stall und Probier⸗ und Waggestube, öe

champenois, vandeville en 1 acte.

In Charlottenburg: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen. Hierauf: Wohnungen zu vermiethen, komi⸗ sches Gemaͤlde in 5 Rahmen.

Montag, 13. Mai. Im Schauspielhause: Gebruͤder Foster, Charakter⸗Gemaͤlde aus dem 15ten Jahrhundert in 5 Aufzügen, vom Dr. C. Töͤpfer. *

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