1833 / 136 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ihm bezeichnet worden.

Bekanntmachungen.

in unserer Domainen⸗Registratur und in dem land⸗

8ℳ sen Vorwerke eine Winteraussaat von ungefaͤhr 8 bis

A . Weichsel und in der Naͤhe der Handelsstaͤdte

Caution von

les, was wir hier unternehmen wollen, ist, unsere Leser durch einige Bemerkungen uͤber den Zustand der Verbrechen heutiges Tages und zu verschiedenen fruͤheren Zeiten in dieser großen Hauptstadt, die stets ihr vorzuͤglichster Sitz war, darauf aufmerksam zu machen.

Der vollstaͤndigste Aufschluß uͤber den neuern Zustand der Ver⸗

brechen in London ündet sich in dem Bericht des Ausschusses, den das Unterhaus im Jahre 1828 zur Untersuchung dieser Angelegen⸗ heit ernannte, und in den beigefuͤgten Zeugen⸗Aussagen.

Ausschuͤsse niedergesetzt worden und hatten Berichte abgestattet; aber bei keiner dieser fruͤheren Gelegenheiten war eine solche Menge von Nachrichten gesammelt worden. Sehr interessant ist es, einige der Angaben in dem Bericht von 1828 mit den Notizen zu vergleichen,

die wir uͤber den Zustand der Dinge aus verschiedenen fruͤheren erioden besitzen; auch ist eine solche Vergleichung nicht ohne

Nutzen. Wenn es Arten von Verbrechen giebt, die sonst weit haͤufiger vorkamen, im Laufe der Zeit aber unter uns sehr ab⸗ Benhns. oder gaͤnzlich aufgehoͤrt haben, so koͤnnen wir wohl auf iesem Wege den Ursachen auf die Spur kommen, denen wir es

verdanken, daß wir davon befreit sind; und insofern wenigstens, als

das Uebel durch die gluͤckliche Anwendung von Auskunftsmitteln, die ausdruͤcklich zu diesem Zwecke ersonnen und ausgefuͤhrt wurden, gehoben worden ist, muß uns diese Thatsache ein sehr wichtiger Fgzereg mit Hinsicht auf die in anderen Faͤllen, wo noch keine Besserung stattgefunden hat, zu ergreifenden Maßregeln seyn. Wir wollen unsere Bemerkungen diesmal auf einige von den verbreche⸗ rischen Gewerben beschraͤnken, die seit Jahrhunderten in der Haupt⸗ stadt betrieben wurden, und die noch jetzt eben so sehr und fast noch ungestrafter als jemals gepflogen werden.

Eiiner der Hauptpunkte, auf welche die Untersuchungen des Aus⸗ schusses vom 855 1828 sich richteten, war das System der Nieder⸗

lagen fuͤr ohlene Guͤter und die damit eng verbundene Abfin⸗ dung und

Folgendes ist ein Auszug aus dem Bericht, der von der Ausdeh⸗ nung, welche die Gewohnheit solcher selbst von Seiten achtungswerther Personen, gewonnen hatte, einen Begriff geben kann: „Zwei anken, denen zu verschie⸗ denen Malen Banknoten zum Belauf von 4000 Pfund ge⸗ stohlen worden waren, erhielten dieselben gegen jedesmalige Zahlung von 1000 Pfund zuruͤck. Ein anderes Mal wurden von gestohle⸗ nen 3200 Pfund 2209 gegen Bezahlung von 230 oder 240 Pfund zuruͤckgegeben. Als diese Bank nun kurz nach dem Diebstahl ihre alten Noten einzog und neue ausgab, war die kritische Lage, in die sie sich versetzt sah, der Grund, daß uͤber 10„ Ct. von ihr gefor⸗ dert wurden. Einmal wurden Spanische Obligationen zu dem No⸗ minal⸗Werth von 2000 Fsagh gegen Zahlung von 100 Pfund zuruͤck⸗ gegeben, ein andermal eine nicht ganz 20,000 Pfund betragende Summe gegen Zahlung von 1000 Pfund. Einer anderen Bank war eine Summe von 20,000 Pfund gestohlen worden; die Diebe verkauften sie angeblich für 200 Pfund an den Eigenthuͤmer der Niederlage, und dieser stellte sie den urspruͤnglichen Besitzern gegen Zahlung von 2800 Pfund zuruͤck. Der Ausschuß haͤlt es nicht fuͤr noͤthig, alle zu seiner Kenntniß gelangten Faͤlle aufzuzaͤhlen; aber obgleich er offenbar nicht von allen Geschaͤften Nachricht erhalten haͤt, die bei einem so umfassenden System vorge⸗ kommen seyn muͤssen, so hat er doch Beweise dafuͤr, daß mehr als 16 Banken sich auf diese Weise fuͤr ihre Verluste zu entschaͤdigen suchten, und daß binnen wenigen Jahren Eigenthum verschiedener Art zum Werth von mehr als 200,000 Pfd. der Gegenstand von derglei⸗ chen Unterhandlungen und Vergleichen gewesen ist. Mehrere Gruͤnder machten es schwierig, in verschiedenen Faͤllen, die man untersuchte, die wirklichen Zahlungen an die Diebe oder Depot⸗Eigenthuͤmer zu konstatiren; aber son viel ist ausgemacht, daß fast 12,000 Pfd. allein von Banquiers an dieselben gezahlt wurden; diese Zahlungen be⸗ leiteten die Bestohlenen mit Scheinen und Erklaͤrungen, daß die

8

Diebe weiter keine Gefahr laufen und daß ihnen ihre Verbrechen

8 ganz ungestraft hingehen sollten.

8 „Diese so haͤufig vorkommenden, anscheinend unbescholtenen Ge⸗ schaͤfte“, heißt es weiterhin, „haben zur Organisirung eines Systems gefuͤhrt, welches die Sicherheit jedes bedeutenden Vermoͤgens unter⸗ graͤbt, die Polizei⸗Beamten geradezu darin aufmuntert, daß sie große Diebstaͤhle nicht zu hindern suchen, und eine Bande von „Hehlern“ und „Aufbewahrern“ begruͤndet hat, die mit allen Mitteln versehen ist, dem Arm des Gesetzes zu ent⸗ kommen, wo nicht zu trotzen; die wohlhabend genug ist, unm das Doppelte von den Summen, welche fuͤr ihre Ent⸗ deckung ausgesetzt werden, fuͤr ihre Sicherheit und Straflosigkeit anzubieten, und die einmal 1000 Pfund zahlte, um sich einen einzi⸗ gen Zeugen vom Halse zu schaffen. Mehrere dieser Leute treiben zum Schein daneben noch ein anderes Geschaͤft; so hatte einer, der wegen Kutschen⸗Diebstahls im Verhoͤr war, in Smithfield einen Viehhandel und hinterließ angeblich ein Vermoͤgen von 15,000 Pfund. Der Ausschuß konnte nicht ermitteln, wie viel derglei⸗ chen Personen es jetzt giebt, aber vier der bedeutendsten sind Einer war ehemals Paͤchter einer der ansehnlichsten Zoll⸗Staͤten in der Hauptstadt; ein anderer war, wie verlautet, Militair⸗Chirurgus. Die beiden uͤbrigen haben kein Ge⸗

Auch in den Jahren 1772, 1793, 1812, 1818 und 1822 waren dergleichen

Luftdruck..

8 2 Vergleichung bei Diebstahl und anderen Betruͤgereien. guͤtlichen Vergleiche,

Preghiera, aus der Oper: Moses, von Rossini.

h

562

schaͤft, sondern leben als Rentiers; und einer davon, welcher der

Chef der ganzen Bande zu seyn scheint, ist bei den Wettrennen wohl

bekannt und soll ein Vermoͤgen von 30,000 Pfd. besitzen.“ (Fortsetzung folgt.)

e pei 8

Meteorologische Beobachtung. S1

Morgens Rachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 ÜUhr. 10 Uhr.

Beobachtung.

8 7 7„¼ 9 71 QA Ul 8 6 0 R I1 339,02 Par. 339, 3 Par. 339, 67 Par. Quellwärme 6,2 8 12,0 ° R. 17,7° R. 14,2 ° R. V

Flußwärme 15,2 ° R. Thaupunkt 10,2 2R 8,38 °R. 77 * R. [Zodenwärme 12,2° R. 87 vCt. 49 pCt. 75 pCt.

Dunstsaͤttg. Benee *9. vnab. halbbeiter. beiter. nusdüns. 17¹9ꝗ Rh. W. NW. N Niederschlag 0. Wolkenzug eas Morgens wenig Thanu. Aus wärtige Börsen. Amsterdam. 10. Mai. wirkl. Schuld 45 98 5 8% 0. 841 ⅞. Ausgesetzte Schuld —. Kanz -Bill. 19 . 69 —. Kuss. (v. 1828) 98 ¾. (v. 1831) 88 ½. Preuss. Prämien-Scheine 94 ¼. Oesterr. 89 ½. 38 Span. 44 ⅛. 5 9 do. 67 ¾. Homburg. 13. Mai. 8 3 Oesterr. 5 8 Met. 93 ⅛⅜ 4 9 do. 83 ¾. Bank-Actien 1223 Russ. Engl. 100 ¾. Russ. Holl. (v. 1831) 90 ¾. Met. in Hamb. Cert. 91 ¾. Preuss. Prämien-Scheine 107 ½. 4 ½ Preuss. Engl. —. Poln. 114 ¾. Län. 71 ½ London, 10. Mai. .338 Cons. 87 ⅞. ½. Belg 85 ½. Däün. 72 ¾. Griech. 35 ½. Mex 33. Niederl. 45 ¾. Port. 54 ⅛. Russ. 102 ¾. Span. 18 ¾. Wien, 10. Mai. 5 8% Met. 92 ½ ⁄. 49 do. 82 ¾. Loose zu 100 Fl. 189 ½. Part.-Obl. Bank-Actien 1209

Koͤntgliche Schausptele.

Donnerstag, 16. Mai. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male: Cromwell Protektor, ein dramatisches Gemaͤlde aus der Revolutions⸗Zeit Englands in 5 Aufzuͤgen, von E. Raupach. (Folge zu den Royalisten.) 8

Freitag, 17. Mai. Im Opernhause: Die Vestalin, lyri⸗ sches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini. (Dlle. Amiot, erste Taͤnzerin des Hof⸗Theaters zu Braunschweig,

1833. 14. Mai.

Luftwaͤrme

135.

wird hierin mit Hrn. Stullmuͤller in einem Pas de deux tanzen.)

Im Schauspielhause: 1) Le chaperon, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 2) Camilla, ou: La soeur et le frère, vau- deville en 1 acte, par Scribe. 3) Les viens péchés, vaude- ville en 1 acte. 11“

Konigstaädtisches Theater.

Donnerstag, 16. Mai. Der Barbier von Sevilla, komische Oper in 2 Akten; Musik von Rossini. Hierauf: Ouverture aus der Oper: Wilhelm Tell, von Rossint. Zum Beschluß: Die

Wegen Unpaͤßlichkeit der Dlle. Schechner kann die Oper: „Der Pirat“ heute nicht gegeben werden.

Freitag, 17. Mai. Zum erstenmale: Staberls Reise⸗Aben⸗ teuer, Posse mit Gesang in 2 Akten. (Herr Walter, Großher⸗ zoglich Badenscher Hof⸗Schauspieler: Staberl, als erste Gast⸗ rolle.) Vorher: Ewige Liebe, Lustspiel in 1 Akt, von Bauernfeld.

MNeueste Nachrichten. 8 Paris, 9. Mai. Der Koͤnig ertheilte gestern dem hiesigen Erzbischof eine Privat⸗Audienz.

Die Pairs⸗Kammer setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Diskussion uͤber das Exmittirungs⸗Gesetz bis zum Artikel 21

sogar auch den kleinern Gemeinden beizulegen. daß man auf das Projekt der Regierung zuruͤckkomme. men zur Linken: Ach so!) Dieses Projekt sey keinesweges,

zustehen sollen.

Ministern und mehreren Mitgliedern der Opposition.

ohne erhebliche Debatten fort.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer brachte Herr Laffitte zwei neue Propositionen ein, die eine in Betreff des Tilgungs⸗Fonds, die andere uͤber das Austrocknen der Suͤmpfe. Im ferneren Verlaufe der Berathungen uͤber das

Nunicipal⸗Gesetz berichtete hierauf Herr Prunelle, Namens der betreffenden Kommission, noch einmal uͤber den 6ten Artikel, des⸗ sen erster Paragraph Tages zuvor verworfen worden, was eine andere Abfassung des ganzen Artikels nothwendig gemacht hatte. Seine Vorschlaͤge liefen jetzt im Wesentlichen darauf hinaus, daß die Befugnisse, die nach dem ersten Projekte der Kommission nur den Gemeinden erster Klasse beigelegt werden sollten, jetzt, wo die Kammer den Unterschied zwischen großen und kleinen Gemein⸗ den nicht gelten lassen will, allen Gemeinden ohne Unterschied zu⸗ stehen sollen. Der Handels⸗Minister bekaͤmpfte diese Pro⸗ position, die seiner Ansicht nach noch mehr Uebelstaͤnde nach sich ziehen wuͤrde, als jener erste Antrag der Kommission. Die Kam⸗

mer, fuͤgte er hinzu, habe es schon uͤbertrieben gefunden, die dachten Befugnisse den groͤßern Gemeinden zuzuerkennen,

somit werde sie sich jetzt noch viel weniger dazu verstehen, sose

Das Beste b (Sti

man solches behauptet habe, das Werk eines Kommis, vielm,

sey es von einer Kommission entworfen worden, die aus

Herren Cuvier, Allent, Dégérando, Siméon, Macarel, Preyj

von Broglie und Dupin (der Praͤsident machte bei

Nennung dieses Namens ein Zeichen, daß nicht er, sonte sein Bruder darunter gemeint sey) bestanden habe. Herr Ist bert unterstuͤtzte den Antrag der Kommission, und als man mehreren Seiten die Prioritaͤt fuͤr den Entwurf der Regie in Anspruch nahm, bemerkte der Praͤsident, daß dieses

such unzulaͤssig sey, indem das Amendirungs⸗Recht dadurch

nichtet werden wuͤrde. Zugleich verlas Herr Dupin den

Artikel nach einer neuen, von Herrn Gillon vorgeschlagenen! fassung, worin alle die Befugnisse namentlich aufgefuͤhrt se

die den Municipal⸗Conseils unter alleiniger Verantwortlice Herr Laurence verlangte, daß man sich zugsweise mit den Antraͤgen der Kommission beschaͤftige.

uͤber erhob sich eine sehr verwickelte Debatte zwischen

Thiers trat noch einmal zur Bekaͤmpfung jener Antraͤge, und erklaͤrte, daß er sich denselben bloß widersetze, weil h fuͤr unausfuͤhrbar halte. Herr Odilon⸗Barrot dagegen

langte, daß man diese Antraͤge Paragraph fuͤr Paragraph

kutire, indem dies das einzige Mittel sey, dem Streite ein zu machen. Die Municipal⸗Conseils, fuͤgte er hinzu, mis nothwendig das Recht haben, ihr Eigenthum selbst zu vem ten, nicht aber, wie der Minister solches verlange, bei sse Verfuͤgungen von dem Gutduͤnken der Praͤfekten abhhing wollte die Kammer den Entwurf der Regierung annehmu, wuͤrde das Kommunalwesen keinesweges verbessert werden, w doch unstreitig der Zweck des vorliegenden Gesetz⸗Entwurses vielmehr wuͤrden die Gemeinden ganz in ihrem gegenwän Zustande verbleiben. Der Großsiegelbewahrer bemäuͤhue diese Behauptung des Herrn Odilon⸗Barrot zu widderken Nach einer langen Debatte zwischen dem Großsiegelbemwe rer und den Herren Pataille, Mauguin, von Larze foucauld, Vatout und Viennet entschied sich die Kan fuͤr die Prioritaͤt jener Antraͤge und nahm den einzigen graphen an, wonach den Municipal⸗Conseils die Verwal der Kommunal⸗Einkuͤnfte und Ausgaben, die Befugniß, p Kontrakte auf 9 Jahre abzuschließen, die Verfuͤgung uͤben Benutzung der Huͤtungen u. s. w. uͤberlassen wird. Die den Municipal⸗Conseils uͤber diese Gegenstaͤnde gefaßten Besch sind dem Praͤfekten mitzutheilen und treten erst nach dreißig gen in Kraft, vorausgesetzt, daß sie keine Verletzung eines setzes enthalten und keine Klage einer durch sie beeintraͤcht Partei veranlassen.

Herr Dupin der Aeltere hat das Commandeur⸗Kreu⸗ Ordens der Ehren⸗Legion erhalten.

Der Marquis von Rezende, Geschaͤftstraͤger der Koͤn⸗ Donna Maria, hatte gestern eine Unterredung mit dem M ster der auswaͤrtigen Angelegenheiten.

Das Universitaͤts⸗Conseil hat, wie man vernimmt, den nisterial⸗Beschluß des Herrn Guizot, wodurch der Generqh spekter Herr Dubois seines Amtes entsetzt wurde, nicht ee migt, sondern des Letzteren Rechte auf Fortbeziehung des haltes anerkannt und ihn auf eine Inspections⸗Reise nach! mes und Montpellier gesandt. b

Der Gesetz-Entwurf uͤber die Organisation des St. Rathes wird noch in dieser Woche der Pairs⸗Kammer vorg werden.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 102. 70. cour. 102. 90. 3proc. pr. compt. 77. 70. fin cour. 7 5proc. Neap. pr. compt. 92. 50. fin cour. 92. 60. 5proc. perp. 76 ½. Zproc. do. 44 ½. 5proc. Belg. Anl. 88 ½¾. 5proc. Roͤm.

Frankfurt a. M., 12. Mai. Oesterr. 5 proc. M 94 ½. 4Aproc. 841 ½. Bank⸗Actien 1478. Part.⸗Obl. 1364 Loose zu 100 Fl. 190. Poln. Loose 58 ½. Br. 3

Redacteur Cottel.

W. Hayl!.

Gedruckt bei A.

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o“ VWIT“

.1 Bekanntmachung wegen Verpachtung des Koͤnigl. Domainen⸗ Amts Unislaw. 1b Die Pachtstuͤcke des Koͤnigl. Domainen⸗Amts Unis⸗ law im Culmer Kreise und zwar die Vorwerke Unis⸗ law und Grzywno, die Benutzung der Fischerei in den zur Amtspacht gehoͤrigen Seen und Gewaͤssern, so wie die in Unislaw befindliche Propinations⸗Anstalt, sollen unter den Bedingungen des General⸗Pacht⸗Kontrakts vom 24. April 1826., Behufs Sicherstellung der auf⸗ gelaufenen Pachtreste vom 1. Juli d. J. ab bis Tri⸗ nitatis 1836. mit dem vorhandenen Inventario und der bestellten Wintersaat, im Wege der Exekution an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Verpachtung kann auch, insofern annehmliche Gebote abgegeben werden, auf einen laͤngern Zeitraum, und zwar auf die Dauer von zwoͤlf bis achtzehn Jah⸗ ren erfolgen. n,724, Der Termin zur Lieitation ist auf den 17. IJuni c., in dem Konferenz⸗Gebaͤude der unterzeichneten Koͤnigl. Regierung anberaumt. 8 Die naͤhern Bedingungen der Verpachtung koͤnnen

““

1. Termin auf

raͤthlichen Buͤreau zu Culm eingesehen werden. wird bemerkt, daß das Amt Unislaw, des⸗

900 Scheffel haben, worumter mindestens die Haͤlfte Weizen, zu den schoͤnsten der hiesigen Domainen ge⸗ hoͤrt; daß dasselbe voͤlig separirt und mit guten Ge⸗ baͤuden versehen ist, und eine sehr angenehme, dem Produecte guͤnstige Lage, eine halbe Meile

horn, Culm und Bromberg hat. Tccse niann, welche auf dieses Geschaͤft einzugehen beabsichtigen, muͤssen in dem Licitations⸗Termin eine Zweitausend Fuͤnfhundert Thalern in Staats⸗Schuldscheinen *. 1g 2

9 8 Shthwemn ies wmhch mim de

a) im

v DDE111“A“X“;

Die Veraͤußerung des Domainen⸗Vorwerks Ciymochen betreffend.

Zum Verkauf des im hiesigen Regierungs⸗Bezirk,

im Kreise Lyck, an der Grenze des Koͤnigreichs Polen

der Stadt Ratzken gegenuüͤber belegenen Domainen⸗

Vorwerk Czymochen, ist ein anderweiter Licitations⸗ P 178 Lieitati Es werden daher auf Antrag der Erben alle Dieje⸗

nigen, welche an dessen Nachlaßmasse rechtlich begruͤn⸗ dete Forderungen zu machen gedenken, hiermit aufge⸗ fordert, dieselben innerhalb 6 Wochen vom Tage der erstmaligen Einruͤckung angerechnet, hierorts um so bestimmter anzubringen, als außer dessen im weiteren Verfahren auf derley nicht angemeldete Forderungen keine Ruͤcksicht gepflogen werden wuͤrde.

den 2. September dieses Jahres, im Konferenz⸗Hause der Koͤnigl. Regierung. lung fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Do⸗ mainen und Forsten zu Gumbinnen anberaumt.

Das Vorwerk hat einen Gesammt⸗Flaͤcheninhalt von 2450 Morgen 3 ¶Ruthen Pr., worunter 684 Mor⸗ gen 74 ¶Ruth. Acker, 16 Morgen 18 ̃Ruth. Gaͤr⸗ ten, 475 Morgen 172 Ruthen Wiesen und ein mit⸗ telmäaͤßig bestandener gemischter Wald von 1011 Mor⸗ gen begriffen sind, und wird mit allen darauf befind⸗ lichen Gebaͤuden, mit der Brau⸗ und Prenn⸗Berech⸗ tigung und dem gesammten Koͤnial. Inventarium ver⸗ kauft, von welchem letztern der Taxwerth der Brau⸗ und Brenngeraͤthe 589 Thlr. 2 sgr. 6 pf. und der des Wirthschafts⸗Inventariums, des Viehes und der Saa⸗ ten 1392 Thlr. 6 sgr. 11 pf. betraͤgt.

„Das Minimum des Kaufgeldes ist neben der gesetz⸗

lichen Grundsteuer,

Fall des reinen Verkaufs auf 13,877 Thlr.

—¹“” T“] I

und sich außerdem im Fall der dreijaͤhrigen Verpach⸗ tung uͤber den Besitz eines Vermoͤgens von wenigstens 6000 Thlr., bei einer laͤngern Pachtzeit aber uͤber ein Vermoͤgen von zehntausend Thalern, so wie uͤber ihre persoͤnliche Qualification zur Uebernahme einer Koͤnigl. Domainen⸗Pachtung naͤher ausweisen. Der Zuschlag bleibt uͤbrigens von der Genehmigung des Koͤnigl. Finanz⸗Ministerii abhaͤngig. b Marienwerder, den 2. Mai 1833. 1 Koͤnigl. Preuß. Regierung. Abtheil. fuüͤr die direkten Steuern, Domainen

mainen⸗Zinses von 157 Thlr. 7 sgr. 11 pf. festgesetzt.

Koͤnigl. Preuß. Reg

und Forsten.

.““

b) im Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines Do⸗

Die uͤbrigen Nachrichten und Bedingungen koͤnnen bei dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Schra⸗ der in Gumbinnen, und bei dem Domainen⸗Inten⸗ danten Golendzio in Lyck eingesehen werden

Gumbinnen, den 24. April 1833.

Abtheil. fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

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Literarische Anzeigen.

La sixième livraison du dictionnaire de la ch sation frangaise est arrivée chez A. Asher, den No. 20.

auf 11,021 Thlr.

Ansichten der Rhein⸗Ufer von Koͤln bis M mit Stahlstichen der beruͤhmtesten el

. schen Meister.

Von diesem eben so prachtvollen, als beit wohlfeilen Werke sind Exemplare mit deut mitenglischem und mit franzoͤsischen

ierung.

Glaͤubiger Vorl

Spitzeder.

Abthei⸗

Den 3, Mai 1833.

1

II“

Am 13. Dezember v. J. verstarb ohne Hinterlassung einer letzwilligen Disposttion der Koͤnigl. Vaiersche Hofschauspieler und Hofkapellen⸗Saͤnger, Jose ph

Konigl. Kreis⸗ und Stadtgericht Muͤnchen.] Allweyer, Director.

stets vorraͤthig. Jedes Heft (mit 3 Ansichten) kostet. in Octavo; Velinpapier 68 in Octavo; Chinesisch Papier 1 in Quarto; Velinpapier . 12 Das ganze Werk wird aus 23 Heften bestehen Uebrigens widerspreche ich dem allgemeit breiteten Irrthum: „als finde zwischtl. Exemplaren mit deutschem, franz. unz! Texte irgend ein Preis⸗Unterschied i

Berlin, J. A. List, Burgstraße Nr.

a d ung.

2A

So eben ist erschienen und in der Stuht Buchhandlung zu Berlin, Schloßplatz Nr. 2, su Beer, B., lmre joscher, religids⸗moralisch den. broch. 11 ½ sgr. 2 Encyclopädie der medicinischen 18 48 gr. Band. Von Dr. Meissneü Dr. Schmidt. geb. 2 ½ Thlr.

Der Unterzeichnete weiset mehrere adlige Guͤter in Ost⸗ und Westpreußen nach, welche unter vortheil⸗ haften Bedingungen verkauft und verpachtet werden 1 sollen. Auf auswaͤrtige schriftliche Anfragen, welche 8 portofrei erbeten werden, werden die naͤheren Nach⸗, richten und Ertragsberechnungen gerne ertheilt werden. Joh. F. Silber, zu

A. Fest sche Verlagsbuchhandlung, in 1

Bei G. Fincke in Berlin ist erschienen; Ueber die Varioloiden, oder die modifizirten Pocken, vom Dür. 82 Ma Preis broschirt 20 sgr. Erxrrae

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Amtliche Nachrichten.

Fronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kaufmann Chri⸗ eee. e vah Eöö“ Titel eines Kom⸗ en. erleihen und das daruͤber ausgefertigte⸗

älerhöchstselhst zu vollziehen geruht. 8

Bekanntmachung.

Die Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Greifswald und St. ersburg wird in diesem Jahre in folgender Art stattfinden. Von Greifswald geht

Dienstag den 21. Nai,

Donnerstag den 30. Mai und Donnerstag den 6. Juni, Dienstag den 18. und Dienstag den 25. Juni,

Donnerstag den 4. und Donnerstag den 11. Juli,

Dienstag den 23. und Dienstag den 30. Juli,

Donnerstag den 8. und Donnerstag den 15. August, Dienstag den 27. August und Dienstag den 3. Sept., Donnerstag den 12. und Donnerstag den 19. Sept., b Dienstag den 1. und Dienstag den 8. Oktober, Donnerstag den 17. und Donnerstag den 24. Oktober, örgens, ein Dampfschiff nach Ystadt, erwartet dort die An⸗ st des von Luͤbeck nach St. Petersburg fahrenden Dampf⸗ fs, um diesem die von Greifswald gebrachten Reisenden zu

liefern, worauf letzteres die Fahrt nach St. Petersburg ohne

nthalt bes. Von St. Petersburg erfolgt der Abgang der Dampf⸗ ffe am

Mittwoch den 22. und Mittwoch den 29. Mai, I Sonnabend den 8. und Sonnabend den 15. Juni;, Mittwoch den 26. Juni und Mittwoch den 3. Juli, Sonnabend den 13. und Sonnabend den 20. Juli, Mittwoch den 31. Juli und Mittwoch den 7. August, Sonmabend den 17. und Sonnabend den 24. August, Mittwoch den 4. und Mittwoch den 11. September, Sonnabend den 21. und Sonnabend den 28. September, Mirtwoch den 9. und Mittwoch den 16. Oktober, Sonnabend den 26. Okt. und Sonnabend den 2. Nov.,

Die Ankunft in Ystadt erfolgt nach 22 Tagen.

Von Ystadt geht das Preußische Dampfschiff, sobald das⸗ se von den St. Petersburger Dampfschiffen die Reisenden HSachen in Empfang genommen hat, gleich nach Greifswald wo es nach einer Fahrt von 10—12 Stunden eintrifft.

Die Personen, welche diese Reise⸗Gelegenheit benutzen wol⸗ werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie zur Reise nach hland nothwendig mit einem, von einer Kaiserlich Russischen andtschaft oder von einem Kaiserlich Russischen Konsul visir⸗ Seenaensbeen seyn 1- und daß sie ohne die⸗

nter keinen Umstaͤnden zur Reise mit dem Da lassen werden 1 I Berlin, den 14. Mat 1833.

General⸗Post, Amt.

[Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

8 2 8

St. Petersburg, 8. Mai. Se. Majestät der Kaiser en den Adels⸗Marschall des Distrikts Uman im Gouverne⸗ t Kiew, Florian Rozyzki, so wie den ehemaligen Adels⸗Mar⸗ Ul des Distrikts Rodomysl in demselben Gouvernement, Prot pkowskt, zu Allerhoͤchstihren Kammerherren ernannt.

Der General⸗Adjutant, Prinz Adam von Wuͤrttemberg, ist uͤnf Monate vom Kommando seiner Division dispensirt und usland beurlaubt.

Der Englische Klub in Moskau, der jedoch zum groͤßten il aus Russischen Mitgliedern besteht, hat den General⸗Gou⸗ tur Fuͤrsten Demetrius Galitzyn zu seinem Ehren⸗Vorsteher

aͤhlt

* Folge Allerhoͤchsten vsane sollen inskuͤnftige landfluͤch⸗ auern, die an der Kaukasischen Linie angehalten werden

vorgeben, sich ihrer Herkunft nicht erinnern zu koͤnnen, nicht

or als Knechte bei den Kosaken in Astrachan und Kaukasien

Arbeit gegeben, noch auch in die Sibirischen Ansiedelungen ickt, sondern unverzuͤglich unter die Soldaten eingeschrieben „wenn sie zum Felddienst untuͤchtig sind, beim Festungs⸗Bau 18 werden. e minderjaͤhrigen Toͤchter der in Russische Gefangenschaft athenen Bergbewohner sollen, in Gemaͤßheit eines Kaiserl. ses, wohlgesinnten Familien von anerkannter Rechtschaffenheit Moralitaͤt, die sich ihrer anzunehmen wuͤnschen, unter der dingung zur Erziehung uͤbergeben werden, daß sie dieselben zum 18ten Jahre verpflegen, erziehen, im Lesen, Schreiben Handarbeiten unterrichten und ihr kuͤnftiges Loos entweder Verheirathung oder durch Anweisung einer zweckmaͤßigen 188-Phecern. . Sibirien ist die Errichtung einer Gesellschaft zur edlung 82 Schafzucht len ee von ernements Irkutzk und Geniseisk ein Flaͤchenraum 10,000 Dessäͤtinen brachliegender v-Seee eigener Compagnie bewilligt worden, mit der Bedingung, daß nach Verlauf von 5 Jahren keine Etablissements darauf nd, der Krone wieder zufallen, und daß jaͤhrlich 50 st e der en fuͤr jede Dessaͤtine entrichtet werden. Auch feinwwoll ompagnie frei, 10 Zehtt lang Merinos und an⸗ 8 ge Schafe ohne Verzollung nach Sibirien einzu⸗

drestog Abendo begann das Eis aus dem Ladoge⸗See, der

Berathungen mit folgenden

Berlin, Freitag den 17ten

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vorherrschenden Ost, und Nordostwinde wegen, stark zu treiben so daß alle Bruͤcken weggerissen wurden und z08 Boztfahrt auf der Newa bis Sonntag Abends ziemlich schwterig war. Gestern fruͤh wurden die Bruͤcken wieder hergestellt.

Odessa, 26. Aprtl. In diesen Tagen sind mehrere Schiffe von Konstantinopel im hiesigen Hafen een 88 haben dil keine neuere Nachrichten uͤber den Stand der Dinge in Klein⸗ Asten mitgebracht. Zu Konstantinopel herrschte fortwaͤhrend 2 und man glaubte nicht, daß Ibrahim weiter vorruͤcken

Das hiesige Journal fuͤgt seinem heutigen Blatte eine Abbildung der in Konstantinopel zum en ben 88b die Ankunft der Russischen Flotte im Bosporus gepraͤgten Denkmuͤnze bei. Der Sultan hat dem General⸗Gouverneur von Neu⸗Rußland und Bessarabien, Grafen Woronzoff, ein goldenes Exemplar die⸗ ser Medaille uͤbersandt, und danach ist die Zeichnung angefertigt worden. Sie ist etwas groͤßer als ein Spezies⸗Thaler und un⸗ gefaͤhr noch einmal so dick. Auf der Vorderseite befindet sich der Namenszug des Sultans Mahmud mit dem von ihm ange⸗ nommenen Beiwort „der Gerechte“, darunter die Jahres ahl seiner Thron⸗Besteigung, naͤmlich das Jahr 1223 der Hedschra, 1808 nach unserer Zeitrechnung. Die Kehrseite zeigt das Tuͤr⸗ kische Wappen, Halbmond und Stern in einer Sonne.

„Warschau, 12. Mai. Gestern fand die erste Sitzung des durch Verordnung Sr. Kaiserl. Königl. Majestaͤt 8. Fasten Dezember v. J. neu organisirten Staats⸗Rathes statt. Se. Durchlaucht der Fuͤrst Feldmarschall und Statthalter des Koͤ⸗ nigreichs, der den Vorsitz in dieser Versammlung fuͤhrt, redete die anwesenden Mitglieder, bevor er ihnen den vorgeschriebenen Eid 8 mit folgenden Worten an: ½Meine Herren! Das organische Statut, welches Se. Kaiserl. Koͤnigl. Majestaͤt in Ihrer undegraͤnzten Huld dem Koͤnigreich ipel len zu verleihen geruhten, hat die hauptsaͤchlichsten Befugnisse des Staats⸗Raths bezeichnet, die in der Verordnung uͤber die Organi⸗ sation desselben naͤher entwickelt sind. Der Staats⸗Rath, der von jetzt an die ehemalige Legislatur vertritt, soll dem Monarchen die wahren und wohlverstandenen Landes⸗Beduͤrfnisse auseinandersetzen. Zur Berathung uͤber die wichtigsten Angelegenheiten, zur Anferti⸗ ung von Gesetz⸗Entwuͤrfen in allen Faͤchern der Civil⸗, Kriminal⸗, Administrativ⸗ und Finanz⸗Gesetzgebung, zur Untersuchung und Beaufsichtigung der Verwaltung der verschiedenen Zweige des Staats⸗ dienstes berufen, hat diese Behoͤrde außerdem uͤber die zwischen den Admi⸗ nistrations⸗ und Gerichts⸗Behöͤrden vorlkommenden Jurisdirtions⸗ Streitigkeiten und uͤber die gerichtliche Verfolgung von Verwaltungs⸗ Beamten zu entscheiden. Sie muß daher in ihrer Zusammensetzung alle die Buͤrgschaften gewaͤhren, welche ihre hohe Bestimmung er⸗ heischt. Von dieser wichtigen Ruͤcksicht geleitet, hat der Kaiser und Koͤnig Sie, meine Herren, in den Schooß des Staats⸗Raths berufen und Ihnen dadurch einen ausgezeichneten Beweis von Seinem Ver⸗ trauen gegeben, und ich zweifle nicht, daß Sie sich durch eifrige und ewissenhafte Erfuͤllung Ihrer hohen und ehrenvollen Pflichten die⸗ es Vertrauens wuͤrdig sütgen werden. Indem ich in dieser Ver⸗ fammlung den Vorsitz fuͤhren soll, lebe sch der Hoffnung, daß ich in Ihrer Einsicht und Erfahrung, meine Herren, in der Geradheit und Reinheit Ihrer Gesinnungen jene zur Erfüllung der großen Zwecke und vaͤterlichen Absichten des huldreichen Monarchen so we⸗ sentlich noͤthige Vereinigung gemeinsamer Anstrengungen finden F 85 12 71g2 Herren, die durch den 3ten Ar⸗ on de aats⸗Rat r ides⸗For⸗ n 8 raecccahnehe hs vorgeschriebene Eides⸗For a mehrere Gutsbesitzer noch immer fuͤrchten, daß in die⸗ sem Jahre die Viehseuche wieder um sich greifen koͤnnte, obwohl man im Allgemeinen diese Besorgniß nicht hegt, so hat der Ad⸗ ministrativns-Rath, Alles beruͤcksichtigend, was zur Erleichterung des Ackerbaues und der Landwirthschaft beitragen kann, die Poi⸗ nische Bank ermaͤchtigt, den Eigenthuͤmern von Grundstuͤcken den Ankauf von Arbeits⸗Pferden zur Bebauung des Ackers un⸗ ter denselben Bedingungen Jahre mit Hinsicht auf Hornvieh geschha.

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Paris, 9. Mai. Der heutige Moniteur das Gesetz uͤber den Rechnungs⸗Abschloß far das Etats⸗Jahr 1830. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten gab vorge⸗ stern eine glaͤnzende Abend⸗Gesellschaft, der das gesammte diplo⸗ matische Corps, den Hollaͤndischen Gesandten nicht ausgenommen, betw Der Marschall Clauzel war gestern abermals mit den Ge⸗ neralen Subervic, Pelet und Fabvier beim Kriegs⸗Minister ver⸗ sammelt, der von ihnen ein Gutachten uͤber den Plan der Be⸗ festigung von Paris verlangte. Der Marschall Clauzel soll er⸗ klaͤrt haben, daß die Ausfuͤhrung dieses Plans mehr eine feind⸗ selige, als eine Sicherheits⸗Maßregel seyn wuͤrde. Der vor einigen Tagen hier angekommene Englische Admi⸗ ral Durham hat haͤufige Konferenzen mit dem Marine⸗Minister. Bei dem Marquis Barbé Marbois versammelt sich an be⸗ 8Se. . z welcher die Gegenstaͤnde, mit nen die Kammer sich im Laufe der gegenwaͤrtigen Session beschaͤftigen haben wird, im Voraus vehetn. WTC1 Der in dee. gepeägen Sitzung der Deputirten-⸗Kammer an⸗ genommene 7te Artikel des Gesetzes uͤber die Befugnisse der Municipal⸗Conseils (wie solcher von der Kommission abgefaßt und von den Herren Gillon und Vivien amendirt worden) lau⸗ tet also: „Eine Uebersicht der Berathungen der Municipal⸗Con⸗ seils wird von dem Maire dem Praͤfekten zugefertigt, der den Empfang derselben bescheinigt. Diese Berathungen treten in Kraft 30 Tage nach dem Datum des Empfang⸗Scheins, inso⸗ fern sie naͤmlich binnen dieser Frist nicht von der kompetenten Behoͤrde entweder ex officio wegen einer Verletzung des Ge⸗ setzes, oder auf den Antrag der betheiligten Parteien, die ihre desfallsige Reclamation innerhalb 10 Tagen, von dem Datum des obgedachten Empfang⸗Scheines an, anzubringen haben, annullirt worden sind. Die Municipal⸗Conseils 8.schgeaa 5 sich in ihren 1) Mit der Verwal⸗ t der Abschließung von Pacht⸗

zung der Gemeinde⸗Gater; 2)

zu erleichtern, wie es im vorigen

, der Messager nach einem S

oder Mieths⸗ Kontrakten, deren Dauer nicht uͤber 9 Jahre hin⸗ ausreicht; 3) mit der Vertheilung und der Bestimmung des Nießbrauchs der Kommunal⸗Weiden und Fruͤchte (jedoch nicht der Waldungen), und mit der Feststellung der den betheiligten Parteien aufzulegenden Bedingungen, 4) mit den Holzungs⸗ Rechten unter Beruͤcksichtigung der bestehenden Forst⸗Gesetze, 5) mit der Huth⸗ und Trift⸗Gerechtigkeit, endlich 6) mit den Kom⸗ munal⸗Ausgaben nach folgenden Gekaernu en⸗ (Diese Be⸗ stimmungen sollten am folgenden Tage zur Berathung kommen.)

Die Gazette de France bemerkt: „Die jetzt bei Ge⸗ legenheit der Berathungen uͤber das Muntcipal⸗Gesetz hervor⸗ tretenden Erscheinungen zeigen deutlich einen Fortschritt in un⸗ serm innern Zustande. Die alten Parteien verschwinden vor die⸗ sem wichtigen Gegenstande der National⸗Freiheit und es treten zwei neue Parteien auf, zwischen denen die oͤffentliche Meinung entscheiden wird. Auf der einen Seite sehen wir das Ministe⸗ rium, seine Majoritaͤt und seine Journale nebst dem Organ der republikanischen Partei, der Tribune; auf der andern steht die Opposition der linken Seite und die royalistische Opposition, eine jede mit ihren Blaͤttern, also die Gazette de France und der Na⸗

tional, die Quotidienne und der Courrier frangais, der Renov⸗-⸗ Auf der einen Seite

vateur und das Journal du Commerce. steht die Partei der Centralisation des Monopols, auf der an⸗ 8* dern die der Kommunal⸗Freiheiten, auf der einen das Interesse

der Regierung des 7. August und die republikanische Partei,

auf der andern die Partei des National⸗Interesses. Diese neue

Llassification der Parteten in Bezug auf das Municipal⸗Geset,

ist eine wichtige Erscheinung, die sich auch auf alle andern so⸗ cialen Fragen erstrecken und immer mehr befestigen wird, je mehr das Ministerium und die Majoritaͤt ihr System entwickeln. Ihren hoͤchsten Punkt wird diese Classification in der Frage uͤber die Parlaments⸗Reform finden, die von denselben unabhaͤngigen Journalen verlangt und von denselben Interessen bekaͤmpft wird, wie das Kommunal⸗Gesetz.“ Die Tribune faͤhrt fort, die Centralisation eifrig zu vertheidigen und erntet dafuͤr von dem ministeriellen Nouvelliste großes Lob ein. Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschafe ten ernannte in ihrer letzten Sitzung den Nord⸗Amerikanischen Staats⸗Secretair des Innern, Vere Livingston, Verfasser des fuͤr Louisiana bestimmten Straf⸗Gesetzbuches, zu ihrem auswäͤr⸗ tigen Mitgliede. Herr Livingston wird in einigen Monaten als Gesandter der Vereinigten Staaten nach Frankreich kommen.

Ein hiesiger Buchdrucker steht im Begriff, eine große Drucke⸗

8 in eve Feefsches nur werden sollen, deren Finger nach seiner Behauptun * diesem Geschaͤfte viel *

a das Lohn der Frauenzimmer bei weitem der Maͤnner, so wuͤrden den koͤnnen.

Seestern wurden dreißig Republikaner, die als Klubbisten bek einem Weinhaͤndler versammelt waren, von der Polizei verhaftet und nach der Conciergerie gebracht.

In Lyon steht auf den 12ten d. M. ein ernstlicher Kon⸗ flikt, der leicht zu neuem Blut⸗Vergietzen fuͤhren kann, zwischen der Behoͤrde und der dortigen republikanischen Partei bevor. Die letztere beharrt nämlich, ungeachtet des ausdruͤcklichen Ver⸗ bots der Behoͤrde, darauf, an jenem Tage ein Gastmaͤhl zu ge⸗ ben, an welchem 6000 Republikaner Theil nehmen sollen, und hat diesen Entschluß in dem Lyoner Précu rseur durch folgende Bekanntmachung zu erkennen gegeben: „Obgleich Herr Garnier⸗ Pages in seinem Schreiben an den Redacteur der Glaneuse er⸗ klaͤrt, daß seine Kraͤnklichkeit es ihm unmoͤglich mache, die repu⸗ blikanischen Blaͤtter als Advokat vor dem hiesigen Assisenhofe zu vertheidigen, wozu er sich anfaͤnglich verpflichtet hatte, so eigt die, mit den Anordnungen des Gastmals fuͤr die Ver⸗ theidiger der republikanischen Presse beauftragte Commis⸗ sion den Subskribenten an, daß nichts desto weniger in den getroffenen Maßregeln keine Aenderung vorgenommen ist, und wiederholt demzufolge, daß das Gastmahl am 12ten d. M. im Elysée⸗Lyonnais stattfinden wird; denn die Patrioten von 890g und aus den Departements haben bei diesem Banket nur einen Zweck, naͤmlich ihren Wunsch, daß das Prinzip der Preß⸗ freiheit geehrt und den Verfolgungen gegen die republikanischen Blaͤtter ein Ende gemach: werde, oöͤffentlich und friedlich auszu⸗ sprechen. Bei einem Feste, das einem Prinzip gilt, ist es gleich⸗ guͤltig, ob gerade diese oder jene Person gegenwaͤrtig ist, waͤh⸗ rend die ganze Bedeutung von der Anzahl der daran Theil neh⸗ menden Buͤrger abhaͤngt; die Abwesenheit des Herrn Garnier⸗ Pages kann also die Versammlung, welcher er beiwohnen sollte, nicht verhindern. Sollten der Ausfuͤhrung der fruͤher ge⸗ faßten Beschluͤsse ernstliche Hindernisse in den Weg treten, so wird die Festigkeit und der Eiser der Kommissarien des Ban⸗ quets dieselben besiegen wiseen.“ Der National stellt uͤber diesen Beschluß folgende Betrachtungen an: „Es ist bekla⸗ vee daß die Kommissarien darauf beharren, in Abwesen⸗ eit des Herrn Garnier⸗Pagès ein Banquet zu geben. Seine Weigerung, sich dazu einzufinden, setzte sie in die vortheilhafte Stellung, daß sie dem Verbote der Behoͤrde, ohne sich zu kom⸗ promittiren, nachgeben konnten. Von dem Schauplatze des Er⸗ eignisses entfernt, koͤnnen wir nur fruchtlose Wuͤnsche fuͤr die Erhaltung der Ruhe aussprechen. Die Regierung hat einen Konflikt in Lyon gewuͤnscht, und ihr Wunsch ist nun der Erfuͤllung nahe.“ Die Tribune sagt ganz naiv, sie uͤberlasse die Sache voͤllig ihren Freunden, den Lyonek Republikanern, diese wuͤrden am besten wissen, was sie unter den obwaltenden Umstaͤnden zu thun haͤtten. Wenn sechstausend Menschen Willens waͤren, sich zu versammeln, so sey es laͤcher⸗ lich, wenn man ihnen aus der Ferne einen Reth ertheilen wolle.

Der General Savary wird von dem Uebel, das ihn zur Ruͤckkehr nach Frankreich noͤthigte, bald wieder hergestellt seyn und hofft in Kurzem nach Algier zuruͤckkehren zu koͤnnen. Als einen Beweis, wie wenig der General in jener Kolonie beliebt eiben aus Algier vom achricht verbreitet, deg

rauenzimmer

die Druckpreise niedriger berechnet wer⸗

v M. an, daß, als sich dort die

geeigneter sind, als die der Maͤnner. geringer ist, als das