den Zaͤgern, Dubois) von
in Zuso cus der er bei ein Zuschauer (der Unteroffizi din Fsetee und sich dabet
3 der obersten Gallerie ins Parterre schwer beschaͤdigte. “
Bruͤssel, 13. Mai. Der Koͤnig ist am mittags um 2 Uhr von Gent nach Bruͤgge abgereist. b
Die hiesigen Blaͤtter theilen nachstehendes Cirkular mit, welches der Erzbischof von Mecheln an die Pfarrer seiner Dioͤ⸗ zese erlassen hat: “
„M. H.! Am Vorabend der Wahlen fuͤr die Repraͤsentanten⸗ Kammer haͤlten wir es fuͤr unsere Pflicht, Ihnen einige Instructio⸗ nen zu ertheilen, die wir puͤnktlich zu befolgen bitten. — Es ist von der hoͤchsten Wichtigkeit, daß Sie alle Ihre Pfarrkinder mit der Verpflichtung bekannt machen, bei dieser so ernsten Gelegenheit den Beistand des Himmels anzuflehen, damit die Wahlen auf Personen fallen, deren Faͤhigkeiten und Hinge⸗ bung die Ueberzeugung geben, daß sie auf eine wirksame Weise fuͤr das Gluͤck und die Ruhe des Landes, so wie fuͤr die Aufrechthaltung der Freiheit unserer heiligen Religion sorgen werden. — Um sie von der Wichtigkeit dieser Pflicht zu uͤber⸗
zeugen, wird es genuͤgen, sie darauf aufmerksam zu machen, welchen großen Antheil die Kammer an der Abfassung der Gesetze und an der Leitung der oͤffentlichen Angelegenheiten nimmt. — Es ist vrlich. falls nothwendig, denen besonders, welche das Wahl⸗Recht haben, begreiflich zu machen, daß ihr Gewissen sie verpflichtet, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, daß sie zu dem. Ende den Wahlen beiwohnen, und ihre Stimmen nur wuͤrdigen Maͤnnern geben muͤssen, daß eine gute Wahl oft von einer einzigen Stimme abhäangt, und daß ihre Stimmen nur, von Einfiuß seyn koͤnnen, wenn sie vereint sind und auf dieselbe Person fallen. — Wir haben mit Schmerz vernommen, daß es in ünserer Didzese sonst sehr achtungswerthe Personen giebt, welche der Meinung sind, daß sie, ohne ihrem Gewissen zu schaden, die Einschreibung in die Wahl⸗Listen vernachlaͤssigen und sich der Theilnahme an den Wahlen enthalten koͤnnen. Wir fordern Sie auf, m. H, sie von ihrem Irrthum zuruͤckzubringen, ihnen die Uebel vorzustellen, welche ihre Nachlaͤssigkeit hervorbringen kann, und ih⸗ nen begreiflich zu machen, daß es die Pflicht eines guten Christen ist, zum Wohl seines Vaterlandes mitzuwirken, seine Ruhe zum Opfer zu bringen, und sich selbst einigem Ungemach auszu⸗ setzen, wenn das Wohl des Ganzen es erheischt. — ie koͤnnen sich derselben Gruͤnde bedienen, um diejenigen Perso⸗ nen, welche durch das Vertrauen ihrer Mitbuͤrger in die Kam⸗ mer berufen werden, zu veranlassen, einen Auftrag nicht abzulehnen, welcher ihnen so haͤufige Gelegenheit giebt, Gutes zu thun. — Wenn wir aber Ihren Eifer fuͤr biesen wichtigen Gegenstand anregen, so fordern wir Sie auch auf, mit Klugheit und Ümsicht zu Werke zu gehen, damit unser heiliges Amt nicht getadelt werde (2 Kor. 6). Sie werden sich daher auf der Kanzel nicht mit politischen Erorte⸗ rungen beschaͤftigen; Sie werden sich jeder gehaͤssigen Anspielung, und aller Aeußerungen enthalten, die irgend Jemanden beleidigen köͤnnten; Sie werden sich darauf beschraͤnken, Ihren Zuhdrern die eben erwaͤhnten Pflichten in's Gedaͤchtniß zuruͤckzurufen, lediglich um das Heil der Religion und die Ruhe wie das Gluͤck des Landes zu sichern. — Wir befehlen zu dem Ende: 1) daß unser gegenwaͤrti⸗ ges Schreiben bei der Predigt am Sonntag, den 12ten d. M., ver⸗ lesen werde; 2) daß am Sonntag, den 19ten d. M., der Messe das Veni Greator vorangehe, und daß ihr die Kollekte, das Sekretum und die Kommunion des heiligen Geistes folge. — Wir ver⸗ bleiben, u s. w.
Mecheln, 4. Mai 1833.
(gez.) Engelbert,
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Nach⸗
Erzbischof von Mecheln.“
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Warschau, 14. Mai. Der bisherige Vice⸗Praͤfident der Hauptstadt, außerordentliche Staats⸗Referendar Gerlicz, ist von diesem Posten entlassen worden, bezieht aber sein jetziges Gehalt so lange fort, bis ihm ein neues Amt uͤbertragen seyn
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“ Dresden, 14. Mai. In der Sitzung der zweiten Kammer am 9ten d. M. wurde ein Bericht uͤber das Dekret an die Staͤnde, die in der diesjaͤhrigen Michaelis⸗Messe auszugeben⸗ den Talons und Coupons der landschaftlichen Obligationen be⸗ treffend, verlesen, nach welchen die Deputation fuͤr die Unter⸗ zeichnung derselben durch die dazu zu bevollmaͤchtigenden fruͤhe⸗ ren staͤndischen, zur Steuer⸗Kredit⸗Kasse deputirten Mitglieder stimmt. Die Berathung hieruͤber wurde fuͤr eine geheime Siz⸗ zung ausgesetzt. — Der Abgeordnete Eisenstuck bemerkte dar⸗ auf, daß, wenn vor den Berathungen die Deputations⸗Berichte verlesen wuͤrden, dieselben weder das zuhoͤrende Publikum, wel⸗ ches sie ohne den Entwurf nicht verstehe, noch die Kammer, de⸗ ren Mitglieder sie ja gedruckt erhielten, interessiren koͤnnten. Dann gehe auch bei dieser Vorlesung viel Zeit verloren, und er schlage deshalb vor, die Berichte vor der Berathung nicht fer⸗ ner zu verlesen. Dieser von der Kammer allgemein fuͤr zweck⸗ maͤßig anerkannte Antrag wurde einstimmig angenommen. — Man ging nunmehr zur Tagesordnung uͤber, auf welcher die Fertsetzung der Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf we⸗ gen der gemischten Ehen stand. Der von den Refe⸗ renten Eisenstuck verlesene §. 1 betraf die Kompetenz der Parochie in Ansehung der Trauung von Verlobten verschiedenen Glubensbekenntnisses. Die Deputation hatte zu diesem §. nichts erinnert, da sie mit den in den Motiven angegebenen Gruͤnden, ous welchen dem Pfarrer des Braͤutigams vor dem der Braut der Vorzug eingeraͤumt werden soll, einverstanden war. Nach jenen Motiven aber wurde die Ausnahme von der gemeinen Regel: ubi sponsa, ibi copula, auf die Vorschrift des §. 6 ge⸗ gruͤndet, wonach die Erziehung der Kinder sich nach der Kon⸗ fesstion des Vaters richten sollte. Der Abgeordnete Sachße halte zu diesem §. das Amendement vorgeschlagen, statt des Wortes „Braͤutigam“ „Braut“ zu setzen, und bemerkte zur Un⸗ terstuͤtzung seiner Ansicht: es verletze das weibliche Zartgefuͤhl, wenn die Braut dem Braͤutigam zur Trauung nachreisen muͤsse; nach den Grundsaͤtzen der protestantischen Kirche muͤsse die Trauung in der Kirche der Braut stattfinden, diese zu tief im haͤuslichen Leben begruͤndet, wobei er nur an die Ausvichtung der Hochzeit erinnere, die in dem Hause der Braut erfolge; und endlich sey (besonders auf den Doͤrfern) die Mehr⸗ zahl der Braͤute protestantisch, und daher die Trauung in ei⸗ ner entfernten katholischen Kirche mit vielen Uebelstaͤnden verbunden. Der Abgeordnete Nostitz und Jaäͤncken⸗ dorff sprach sich dagegen fuͤr den Gesetz⸗Entwurf aus. Es sey einmal als Regel im §. 6 aufgestellt worden, daß die Kinder in der Konfession des Vaters erzogen werden sollten; dieser Bestimmung laufe die vorgeschlagene Abänderung gaͤnzlich zuwider. Auch darum muͤsse der Pfarrer des Braͤutigams ruͤck⸗ sichtlich der Trauung den Vorzug haben, weil man doch vermu⸗ then könne, daß der Braͤutigam der aͤltere sey, und mehr Charakter⸗ staͤrke als die Braut besitze, und daher der Pfarrer weniger Einfluß auf
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den Mann ausuͤben koͤnne. Nicht zu leugnen sey es freilich, daß durch diese Neuerung Stoͤrungen an den buͤrgerlichen Verhaͤlt⸗ nissen eintreten koͤnnten; allein als Regel muͤsse doch das Ratio⸗ nelle aufgestellt werden. Der Staats⸗Minister, Dr. Muͤller, macht bemerklich, wie die Ausfuͤhrung der gesetzlichen Vorschrift, daß der Pfarrer der Braut dic Trauung vollziehen solle, zu vielen Reibungen Veranlassung gegeben habe; der Gesetzgeber muͤsse dergleichen Anlaͤsse vermeiden, und so habe es angemesse⸗ ner geschienen, daß man die Mitwirkung zur Vollziehung der Ehe, die Trauung, demjenigen Geistlichen zugestehe, in dessen Konfession die Kinder erzogen werden sollten. Der Koͤnig⸗ liche Commissair, Dr. Haͤhnel, verwies auf die Wuͤrktember⸗ gische Gesetzgebung, welche dieselbe Bestimmung enthalte, die noch zu keinen Klagen Anlaß gegeben. Der Abgeordnete von Thielau sprach fuͤr die Bestimmung des Gesetz⸗Entwurfs, wo⸗ durch keinesweges eine Verletzung des weiblichen Zartgefuͤhls stattfaͤnde. Denn es sey ja im Gesetz⸗Entwurfe auch nachgelas⸗ sen, daß sich gegen Entrichtung der Stol⸗Gebuͤhren an den Pfar⸗ rer des Braͤutigams dieser von dem Pfarrer der Braut trauen lassen koͤnne. Er frage, ob der Braͤutigam in den meisten Faͤl⸗ len seine Braut noͤthigen werde, ihm nachzureisen; er wuͤrde sich vielmehr von dem Pfarrer der Braut trauen lassen. Der Ab⸗ geordnete Lattermann macht darauf aufmerksam, daß an der ganzen Graͤnz⸗Linie von Adorf bis nach Zittau bei gemischten Ehen die Mehrzahl in katholischen Braͤutigamen bestehe, eine katholische Kirche aber nur in großer Entfernung zu finden sey; und es werde daher die Ausfuͤhrung der Bestimmung, daß der Pfarrer des Braͤutigams trauen solle, hier viele Schwierigkeiten haben. Der Abgeordnete Axt bestaͤtigte dies und fuͤgte hinzu, daß sich in jenen Gegenden bei gemischten Ehen die Zahl katholischer Maͤnner gegen katholische Weiber wie 13 zu 8 verhalte. Der groͤßte Theil der katholischen Einwanderer heirathe im Inlande, und da die Trauung im Auslande nicht erlaubt sey, so waͤren die Brautleute an die oft weit entfernten inlaͤndischen katholi⸗ schen Pfarrer gewiesen. So muͤßten z. B. in seinem Kirch⸗ spiel die Katholiken 14 Stunden weit nach Zwickau wandern, wohin auch der ganze Voigtlaͤndische Kreis gewiesen sey. Nun sey zwar im Gesetz erlaubt, sich gegen Entrichtung der Stol⸗ Gebuͤhren an den Pfarrer des Braͤutigams vom Pfarrer der Braut trauen zu lassen, allein diese Bestimmung wuͤrde nur den Wohlhabenden, keinesweges aber den Armen zu Gute kommen. Der Abgeordnete Hammer gab darauf seine vollstaͤndige Zu⸗ stimmung zu dem Amendement des Abgeordneten Sachße zu er⸗ kennen. Ihm scheine nicht nothwendig, ohne genuͤgende Gruͤnde von den durch Jahrhunderte geheiligten Gebrauch der protestan⸗ tischen Kirche abzugehen. Der Sprecher suchte zugleich einen Widerspruch der im Gesetz⸗Entwurfe enthaltenen Bestimmun⸗ gen mit andern Theilen des Entwurfs nachzuweisen, und machte auch darauf aufmerksam, daß ein Abweichen von der bisher be⸗ folgten Regel stoͤrend in die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse eingreife, da eine Hochzeit gewoͤhnlich ein Familien⸗Fest sey, das im Hause der Braut gefeiert werde. Nachdem hierauf die Berathung uͤber diesen Gegenstand geschlossen, erklaͤrte sich die Kammer, mit Aus⸗ schluß von 20 Stimmen, fuͤr die Annahme des Amendements des Abgeordneten Sachße. — Bei §. 2 des vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfs, in Betreff der rechtlichen Hindernisse der Ehe, hatte die Deputation nichts erinnert, sondern nur die Hoffnung aus⸗ gesprochen, daß baldigst ein vollstaͤndiges, auch das Ehe⸗Recht mit beruͤcksichtigendes Civil⸗Gesetzbuch vorgelegt werden moͤchte, womit sich die Kammer einverstanden erklaͤrte, und, auf die An⸗ regung des Abgeordneten Atenstaͤdt, einstimmig beschloß, diese Hoffnung in der staͤndischen Schrift auszudruͤcken. §. 2, so wie die darauf folgenden bis §. 5, wurden darauf von der Kammer angenommen, welche sodann zu einer geheimen Berathung uͤberging.
Goͤttingen, 12. Mai. Die Hannoversche Zeitung enthaͤlt mit Bezug auf einen von der Kasselschen Aügemeinen Zeitung aufgenommenen Artikel das Nachstehende: „Der angeb⸗ lich berichtigende Artikel in der Kasseler Zeitung setzt voraus, daß die Gesellschaft, zu welcher diejenigen Studirenden gehoͤren, deren Papiere gerichtlich versiegelt und von dem Universttaͤts⸗ Gerichte (unrichtig heißt es: vom Senate) untersucht worden, dem von Rochau ganz fremd sey. Der Einsender wuͤrde sich ge⸗ wiß den Dank jener Gesellschaft, wie der untersuchenden Behoͤrde erwerben koͤnnen, wenn er das, was er hier so geradehin ver⸗ sichert, erweisen wollte. Eine Gewißheit existirt daruͤber bis jetzt noch nicht, viel weniger war sie vor jener Untersuchung vorhanden, deren Veranstaltung durch folgende Umstaͤnde nothwendig wurde. Nicht nur, daß einzelne Mitglieder jener Gesellschaft mit Rochau in sehr genauem Verhaͤltnisse gestanden und denselben sogar auf seiner Reise kurz vor dem 3. April bis Kassel begleitet hatten, so waren noch starke Anzeichen vorhanden, daß jene allerdings genehmigte Gesellschaft einen nicht genehmigten Duell⸗Waffen⸗ Apparat habe. Eine angestellte Haussuchung in einem hiesigen Gasthause, wo diese Gesellschaft sich fruͤher versammelt hatte, ergab die Wahrheit dieser Anzeigen. Dieser Umstand und die dabei gefundenen bekannten Farben gaben hinlaͤnglichen Grund zu weiterer Untersuchung und zu den von dem Einsender so sehr gemißbilligten Maßregeln an. Wenn sich nun auch durch diese Untersuchung nichts Schriftliches gefunden hat, was jene Ge⸗ sellschaft, als solche, in politischer Beziehung verdaͤchtig machen kann, so darf doch wenigstens der Einsender jenes Artikels seine Erwartung in dieser Hinsicht keine allgemeine und sein Miß⸗ vergnuͤgen uͤber die zum Behuf jener Untersuchung nothwendig gewordenen Maßregeln kein allgemeines nennen, da die An⸗ sichten uͤber jene Gesellschaft, welche das Geruͤcht in Goͤttingen, gesetzt auch mit Unrecht, als eine burschenschaftliche betrachtete, wenigstens sehr verschieden sind.“
Weimar, 14. Mai. Der Bevölkerungs⸗Liste vom Jahre 1832 zufolge, zaͤhlt das Großherzogthum 233,814 Einwohner, wonach sich die Gesammt⸗Bevoͤlkerung seit dem Jahre 1831 um 1110, seit dem Jahre 1816 aber um 37,945 Einwohner ver⸗ mehrt hat.
Stuttgart, 12. Mai. Gestern wurde das alljaͤhrliche Schillers⸗Fest auf der Silberburg mit Gesang und Reden be⸗ gangen. Die Fest⸗Rede sprach Herr Hofrath Reinbeck. Eine sehr große Zahl von Theilnehmern hatte sich zu dem Feste, das vom schoͤnsten Wetter beguͤnstigt wurde, eingefunden.
Frankfurt a. M., 14. Mai. Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen ist gestern hier eingetroffen.
Der Kapellmeister Spohr aus Kassel befindet sich gegenwaͤr⸗ tig in unserer Stadt. Schweiz. uͤrich starb am 3. Mai der bekannte Alt⸗Staatsrath
Zu 3 ra Der beruͤhmte Kupferstecher Lips zu Zuͤrich
Konrad von Escher. hat sich entleibt.
B1“ 8 Mexiko,
Franzoͤsische Gesandte bei der hiesigen Regierung, Baron faudis, dem Praͤsidenten seine Kreditive uͤberreichte:
es gereicht mir zum Vergnuͤgen, Ew. Excellenz die Grundlag mir ertheilten Instructionen ohne Ruͤckhalt anzeigen zu koͤnnen kann Ihnen also zu meiner Genugthuung sagen, daß sie mir schreiben, alles Moͤgliche zu thun, um die Baͤnde der Freunds
3. Maͤrz. Folgendes ist die Anrede, womit
„„Herr Praͤsident, Die Mission, welche Se. Majestaͤt der gür nig der Franzosen mir bei den Vereinigten Staaten von Mexikog zuvertrauen geruht hat, ist voller Loyalitaͤt und Wohlwollen,
9. .
“ “ 8 1“ “ 8
inbeit, sich auf die erwaͤhnte Weise mit den Dieben abzufinden, bis auf den heutigen Tag, und zwar in erweitertem Maßstabe, Colquhoun fuͤhrt an, daß sich zu seiner Zeit die Zahl der mit eben, Einbrechern und Straßen⸗Raͤubern in unmittelbarer Verbin⸗ Dnhs gewesenen Empfaͤnger oder sences, welches der technische Aus⸗ Acd' fuͤr diese Klasse von Menschen ist, auf ungefaͤhr 50 60 belaufen habe. „Darunter“, fuͤgt er hinzu, „befinden sich
¹10 (deren Namen und Wohnort bekannt sind), von denen sagen kann, daß sie vermoͤgende Leute und im Stande sind, dg zum Ankauf kostbarer Gegenstaͤnde noͤthige Geld aufzubringen. e-¹ hekanntesten unter denijenigen Personen, von denen man sich nnert, daß sie aus der Aufnahme gestohlener Guͤter ein ordentli⸗ und umfassendes Geschaͤft machten, ist Jonathan Wild, der im
welche die Aehnlichkeit der Sprachen, der Sitten und der Ng H gerich et wßihe, 1nh ve den elden zwischen den Franzosen und Mexikanern gestiftet haben, aufs fis
ts seiner Romane verewigt hat. Genguere Details, als in die⸗ Werk, findet man jedoch uͤber dessen Leben und Thaten in ei⸗
zu knuͤpfen; sie bezeichnen mir ferner als erstes Mittel zur Em Buch, das kurz darauf erschien, als er in die Haͤnde der Ge⸗
chung dieses so ersehnten Ziels
schen.
Repraͤsentanten, mir die Mittel erleichtern werden, die ich anzu den habe, um zu diesem Ziel zu gelangen.“ Herr Gomez Pedraza erwiederte hierauf Folgendes: „Herr Baron! Es ist mir uͤberaus sothesche baft⸗ daß ich erste Praͤstdent der Mexikanischen Republik bin, der einen Be
mäaͤchtigten der Franzoͤsischen Regierung empfaͤngt. Die Mexgft Herr Baron, wissen die hochherzige und edelmuͤthige Natior schaͤtzen, die im verflossenen Jahrhundert so thaͤtig zur Begruͤnze
der ersten Republik der Welt mitwirkte; sie sympathisiren mit
Buͤrger⸗Koͤnige, der uns heute seine loyale und wohlwollende Fimn Ew. Excellenz duͤrfen nicht zweifeln, daß die p.
schaft anbietet. 1 eif lichkeit der Sprache, der Sitten und der Religion dazu beit wird, die Freundschafts⸗ und Handels⸗Verbindungen, welche
und daß die Franzoͤsische Regierung bei den Merikanern setz Loyalitaͤt und Offenherzigkeit eines freien Volkes finden wied⸗
Der Praͤsident hat die von dem bevollmaͤchtigten Muictsch zu
des Koͤnigs der Franzosen vorgenommenen Ernennungm
Herren Moritz Hebenstreit und Joseph Renon zu Franzisse
Konsuln in Matamoros und in Campeche bestaͤtigt.
Berlin, 18. Mai. Der aggregirte Major vom Iten fanterie⸗Regiment, veon Foller, ist zum Direktor der verein Divisions⸗Schule des 5ten Armee⸗Corps und zum Preͤse⸗ Examinations⸗Kommission fuͤr Port'epée⸗Faͤhnriche em worden.
— Die Hohen Ministerien der Geistlichen, Unterrichtz⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten, so wie des Innern und der Pr haben zum Wieder⸗Aufbau des in dem Kolonie Dorfe Gru wald, Amtes Zehdenick (Regierungs⸗Bezirk Porsdam), abgebe ten Bet⸗ und Schulhauses, welches die von Brand⸗Um mehrmals heimgesuchte, an sich nicht wohlhabende Koleong Gemeinde mit einem Kosten⸗Aufwande von 5000 Rthlr. aus nen Mitteln herzustellen außer Stande ist, eine allgemeine! des⸗Kollekte in den evangelischen Kirchen und Gemeinden ganzen Monarchie bewilligt.
— Ueber die Verwaltung der Straf⸗ und Besser Anstalten zu Spandau und Brandenburg füur das⸗ 1832 und uͤber den dermaligen Zustand dieser Anstalten tg wir folgende, aus amtlicher Quelle geschoͤpfte Notizen mit. vorigen Jahre hat die täͤgliche Durchschnitts⸗Zahl der in Straf⸗Anstalt zu Spandau enthaltenen Zuͤchtlinge 687 un der Anstalt zu Brandenburg 344 betragen. Am 1. Jan. d befanden sich in beiden Anstalten 1080 Personen, worunter weibliche Zuͤchtlinge. Von jenen 1080 Personen sind alein der Kriminal⸗Deputation des hiesigen Koͤnigl. Stade richts 639 eingeliefert worden, so daß die Stadt zu der Gesammt⸗Zahl drei Fuͤnftel beigetragen hat. der Gattung der begangenen Verbrechen lassen sit der, die erbrechen gegen Sachen aus Eigennut greifenden, Haupt⸗Abtheilung von den vorhandenen Zuͤchtlingen 926 und zu der zweiten, die aus Leidenschast! Personen gerichteten Verbrechen enthaltenden Abtheilung rechnen. Von der Gesammt⸗Zahl jener 1080 Huͤchtlinge gef 548, also etwas mehr als die Haͤlfte, zu den ruͤckfaͤlligen brechern, und von diesen waren 374, also zwei Dritttel, aus Berlin zu der jetzigen Abbuͤßung verurtheilt. An n. Arbeits⸗Verdienst der Zuͤchtlinge ist in der Straf⸗Ans. Spandau im vorigen Jahre eine baare Einnahme von! Rthlr. und in der zu Brandenburg von 3608 Rthlr. erzien den. Die Unterhaltungs⸗Kosten der beiden Anstalten, some individuellen Verpflegungs⸗ und Bekleidungs⸗, als an alm nen Administrations⸗Kosten, haben fuͤr die Anstalt zu Ey 41,636 Rthlr. und fuͤr die zu Brandenburg 23,931 Rtt. tragen. Die jaͤhrlichen Unterhaltungs⸗Kosten fuͤr jede auf ihren Durchschnitts⸗Antheil, nach Abzug des Verdienst Arbeitsfaͤhigen, aber mit Hinzurechnung der General⸗ kommen fuͤr das Jahr 1832 in der Anstalt zu Spande
38 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf., in der zu Brandenburg auf 53
24 Sgr. 5 Pf. zu stehen. Bei einer Vergleichung diese len ist der Umstand zu beruͤcksichtigen, daß die Generch⸗ sich auf die Personen⸗Zahl in einer kleinern Anstalt inm einem hoͤhern Betrage, als in einer großen Anstalt verthe — Nachrichten aus Koͤnigsberg zufolge, uͤbern gegenwaͤrtige Kunst⸗ und Gewerbe⸗Ausstellung dasel fruͤheren an Anzahl und Mannigfaltigkeit der Gege Außer den Gemaͤlden und Zeichnungen, deren Zahl e 200 hinauslaͤuft und wovon mehrere auch hier in Bo vorigen Jahre ausgestellt waren, sind auch die Gegenste Kunst⸗ und Gewerbfleißes durch Zusendungen von hier lich vermehrt worden. Nicht minder zahlreich sind die - besondern Lokale ausgelegten Risse und Modelle.
his 60 dicht um das Theater herum; ich
Vermischte Nachrichten.
Zur Statistik der Verbrechen in London (Fortsetzung und Schluß Blatte abgece— Vor dem Jahre 1752 war es gesetzlich nicht strafban⸗ einem Diebe uͤber das gestohlene Gut zu vergleichen; bis 1 ten Personen, denen etwas geraubt worden war, demjsenchn ihnen zuruͤckbraͤchte, durch oͤffentliche Anzeige eine Belohn zusetzen, die dann gezahlt wurde, ohne daß man weiter dana wie er zu dem Gestohlenen gekommen. Aber in jenem Fie ein Gesetz durch, wonach ein Jeder, den Drucker und 89 eingeschlossen, von dem eine solche Ankuͤndigung ausginge⸗
Strafe zahlen sollte. Indeß wie wir gesehen haben, dauel
die Entwickelung der Handels⸗P bindungen, deren Erhaltung die Interessen beider Nationen emtg Ich wuͤnsche mir Gluͤck dazu, Herr Praͤsident, daß mir solche Mission zu Theil geworden ist, und ich hege das Vertrau daß die Gesinnungen des Mexikanischen Volks, so wie die seh
’1
Excellenz fortzupflanzen beauftragt sind, taͤglich enger zu kninf
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ötigkeit gefallen war. Es ist betitelt: „Leben des Jonathan ld, beschrieben von H. D., ehemaligen Secretair des Friedens⸗ fers R.“ Fesasnes Auszug daraus wird ein interessantes Bei⸗ el von dem Betrieb dieses Geschaͤfts geben und zugleich zeigen, zu llcher Ausdehnung und Vollendung jener Betruͤger sein Gewerbe csracht hatte.
Indem der Verfasser uͤber die Menge von abgefeimten Dieben htzeeicht erstattet, die Jonathan Wild in seinen Diensten hatte, sagt 1 „Diese Leute gingen zuweilen als Saͤnftentraͤger verkleidet, in üten Roͤcken und Panzern, und ein paar von ihnen stahlen einmal Saͤnfte der Herzogin von Marlborough, als Ihre Gnaden die ires Hen in Piccadilly besuchte und ihre Sänftentraͤger und dienten in ein benachbartes Wirthshaus gegangen waren. Einer
Diener dachte sogleich daran, sich an Herrn Wild zu wenden, Hdieser sagte ihm, daß er die Saͤnfte am naͤchsten Tage bekom⸗ nsolle, wenn er ihm 10 Guincen gaͤbe. Der Mann machte ei⸗ he Schwierigkeiten, und wollte das Geld nicht gern im voraus ahlen; aber Herr Wild versicherte ihm, er sey ein Mann von Ehre gohd wuͤrde es verschmaͤhen, ihm Unrecht zu thun; auch war er
mals wirklich als ein Mann bekannt, der in seinem Handel ehr⸗ Werke gehe, so daß der Bediente es am Ende wagte, ihm
6 Geld zu lassen. Herr Wild hieß ihn nun die Saͤnftentraͤger der
tzogin am anderen Tage nach der Lincoln's Inn⸗Kapelle zur ahmette schicken; da wuͤrden sie die Senfte finden; die Bursche
jen und fanden auch wirklich die Saͤnfte mit dem karmoisinsammt⸗ n Kissen und den damastenen Vorhaͤngen, ganz wohl erhalten und versehrt. Es verdient bemerkt zu werden, daß Jonathan in der lieferung der Guͤter stets puͤnktlich sein Versprechen hielt, wenn von Jemandem das Geld vorher einforderte, denn er pflegte ge⸗ hnlich zu sagen, Ehrlichkeit sey die beste Politik.“
Wild’'s Verwegenheit veranlaßte ein Amendement in dem Ge⸗
gegen die Aufnahme gestohlener Guͤter und gegen die Annahme
er Belohnung dafuͤr, daß man Jemand zur Wiedererlangung der⸗ ben verholfen; auf das erste dieser Vergehen wurde im Jahre
9 vierzehnjaͤhrige Transportation, und auf das letzte die Todes⸗
fe gesetzt. Diese Strafen schreckten Jonathan Wild eine Zeit g von der Fortsetzung seines Geschaͤfts ab; bald aber hatte er
Furcht uͤberwunden und trieh es fast eben wieder so kuͤhn, wie als, bis er endlich in den Schlingen des neuen Gesetzes gefan⸗
wurde und den Tod fand. Es gab jedoch schon lange vor Wild's Zeit Personen in London, lche zur Aufnahme gestohlener Guͤter besondere Haͤuser hielten, d die Diebe in foͤrmlichem Sold hielten. „In den Juli⸗Sessionen Jahres 1585, sagt Maitland, der Londoner Geschichtschreiber, erdient Folgendes eine Erwaͤhnung, wie es von Fleetwood, dem erichterstatter des Lord⸗Schatzmeisters, aufgezeichnet ist, daß er d einige Andere, die damals auf der Richter⸗Bank saßen, einen g damit zubrachten, uͤber verschiedene Leute, die den Dieben als nyfanger dienten, Nachforschungen anzustellen; und es fanden sich ren eine große Menge in London, Westminster, Southwark d den umliegenden Orten. Und sie bekamen die Namen 45 herrenlosen Leuten und Beutelschneidern heraus, die h damit abgaben, die Zimmer der Vornehmen und die Werk⸗ tten der Kuͤnstler und Handwerker in und um London zu berau⸗ n,und 7 Aufbewahrungs⸗Haͤuser fuͤr dieselben in London, 6 in West⸗ inster, 3 in den Vorstaͤdten und 2 in Southwark. Unter Anderen kamen auch einem gewissen Watton auf die Spur, einem Manne von ter Herkunft und vormaligen angesehenen Kaufmann, der aber all⸗ lig heruntergekommen war. Dieser Mann hielt ein Wirthsbaus Smart's Key bei Billingsgate; da er aber bald wegen schlechter reiche seine Wirthschaft einstellen mußte, so fing er eine neue Le⸗ zart an und machte dasselbe Haus zu einem Zufluchts⸗Ort fuͤr e Beutelschneider der Stadt. Es wurde eine Schule angelegt, in r junge Bursche im Beutelschneiden Unterricht erhielten. In die⸗ Schule waren zwei Wahrzeichen aufgehaͤngt, eine Tasche und Geldbeutel; in der Tasche befanden sich Rechenpfennige, und um herum hingen kleine Schellen; in der Boͤrse steckte Silber, und ber dem obersten Ende hing eine Klingel. Wer nun einen Rechen⸗ eennig aus der Tasche herausbringen konnte, ohne daß die Schel⸗
sich ruͤhrten, der wurde als ein oͤffentlicher Foyster anerkannt; d wer ein Stuͤck Silber aus der Boͤrse bekam, ohne mit der Klin⸗ I Geraͤusch zu machen, galt fuͤr einen einsichtsvollen Nypper; s waren ihre Kunst⸗Ausdruͤcke. Ein Foyster war ein Taschendieb,
Rypper ein Beutelschneider oder Boͤrsenstibitzer. Dies munterte mals sehr zu Schlechtigkeiten auf, und die ehrlichen Leute beklag⸗ sich daruͤber, daß uͤberwiesenen Dieben und Taugenichtsen so oft d gemeiniglich nichts gethan wurde; und dieses Uebel kam vom ofe her, so daß der vorbenannte Berichterstatter, ein weiser und tschaffener Mann, gegen den Lord⸗Schatzmeister bemerkte, es rde bei Hofe ein Handel damit getrieben, den Schuften Begna⸗
gungen auszuwirken.“
Der letzte Theil dieses Berichts fuͤhrt uns auf einen sehr wich⸗
gen Gegenstand, auf die fuͤrchterliche Menge von jugendlichen erbrechern in London. Man kann wohl sagen, daß heutigen Ta⸗ s ganze Schaaren von Personen beiderlei Geschlechts, die Einen, sie im aͤußersten Elend in die Welt hinausgestoßen werden, die deren, weil ihnen ihre Eltern ein schlechtes Beispiel geben, fast n der Wiege an unter Verbrechen aufwachsen. Sie kennen kein deres Mittel, ihr Daseyn zu fristen, als Verletzung der Gesetze; gebrauchen kein anderes und haben kaum eine Vorstellung, daß noch ein anderes giebt. Die dem Bericht des Ausschusses vom ahre 1828 beigefuͤgten Zeugen⸗Aussagen enthalten mehrere Anga⸗ “ eses Fsais. Fülams⸗ F. aus den Aussagen des J. S. Thomas (jetzigen Polizei⸗Intendanten einen berblick uͤber einen Theil des Uebene. 8 “ „Haben Sie bemerkt, daß bei den Theatern viele Knaben auf aschen⸗ Diebstahl ausgehen? — Ja; ich habe einmal 7 oder 8 da⸗ 1 verhaftet; ich meine Knaben, welche die Zettel uͤberreichen. Es cheint naͤmlich ein sogenannter Theater⸗Beobachter auf einzelnen
setteln, und diese Knaben uͤberreichen die Zettel und berauben dabei,
denn es angeht, die Taschen der Leute. Ffi relben sich ihrer an 50 dicht, The brachte deren eines Abends vor Sir Richard Birnie, um zu versuchen, in wie weit es 28 ge⸗ ugen moͤchte, sie zu verscheuchen; und Sir Richard Birnie fragte 8eces dis Eine antwortete dies, der Andere jenes; einige kamen Fardenem Stadttheil Namens Mutton Hill am Ende von Hatton ecden aeintge aus St. Giles's und einige aus Tothill⸗Fields in He er; und sie vertheilen sich alle laͤngs der Straßen Bryd⸗ in Ptäben Catharine⸗Street, Charles⸗Street, Bow⸗Street und auf Näͤtzen am Coventgarden⸗Theater, ja selbst bis St. Martin's⸗
bof in Leicesters⸗Fields hinab.“ weAe isgn⸗ ihre Eltern? — Manchmal sind sie vaterlos, und üegehcer et es sich, daß si weder Vater noch Mutter haben. gte, daß keiskunge, der aͤußerst verstaͤndig und interessant aussah, l feßm Vater ein Offizier sey, und daß er in der Colchester⸗ geboren worden. Er war ein uneheliches Kind, erst hatte
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ihn sein Vater und dann auch seine Mutter im Stich gelassen; er hatte keine Mittel, sich Lebens⸗Unterhalt zu verschaffen, und mußte fuͤr sein Nachtquartier taͤglich 4 Pence bezahlen; dieser Knabe wurde, so wie die uͤbrigen, gewarnt, sich nicht wieder ertappen zu lassen; ein paar fielen vor Sir Richard Birnie auf die Kniee und versi⸗ cherten aufs heiligste, daß sie es nicht mehr thun wollten; und nach einer Stunde betraf ich sie schon wieder dabei, und sie haben es im⸗ mer so fortgetrieben.“
„Besuchen diese Knaben eine Schule? — Nein, so viel ich weiß.“
„Schlafen nicht viele Knaben von diesem Alter in Koͤrben und auf dem Unrath um Covent⸗Garden? — Ja; ich habe mehrere der⸗ selben aufgenommen und ein paar vom Verderben gerettet, indem ich die Nacht uͤber fuͤr sie sorgte und sie dann ihren Eltern zustellte. So fand ich einmal den Sohn eines Aufsehers in Marylebone um 3 Uhr Morgens in Gesellschaft ausgemachter Diebe; er hatte eine Uhr, ein paar Hemden und andere Sachen, die seinem Vater gehoͤr⸗ ten, und wartete nur auf den Anbruch des Tages, um sich auf einem Schiff aus dem Staube zu machen; ich nahm ihn die Nacht uͤber mit in die Wache, und am folgenden Tage wurde er seinem bekuͤm⸗ merten Vater zuruͤckgegeben.“
.„Giebt es nicht ganze Klassen von Knaben, die keinen ordent⸗ lichen Wohnort haben, die auf dem Markte leben und des Nachts in den Koͤrben schlafen? — Ja, es giebt deren, und nicht nur des Nachts, sondern auch bei Tage. Man kann ihre Zahl wohl auf 100 schaͤtzen, namentlich in der Orangen⸗Zeit; dann kommen Kna⸗ ben und Maͤdchen und klauben das Weggeworfene von den Apfel⸗ sinen auf; und es giebt Maͤdchen, die sich schon mit 11, 12 und 13 Jahren preisgeben. Ich zaͤhlte gestern Abend, als der Koͤnig sich ins Theater begab, 17 Individuen, Maäͤnner und Frauen, die dort schliefen und offenbar kein Obdach hatten.“
Deer Polizei⸗Beamte Herr Dyer giebt in seiner Aussage an, daß oft Kinder von 10 Jahren und darunter vor ihn gebracht wuͤrden. Diese jungen Verbrecher werden von den aͤlteren Dieben haͤufig in Faͤllen gebraucht, wo ihre kleine Figur ihnen behuͤlflich ist, z. B.
um durch ein Fenster, aus dem nur eine Scheibe weggeschafft ist,
in ein Haus zu schluͤpfen. Es streichen ihrer gewoͤhnlich 2 oder 3 zusammen in den Straßen umher, wenn sie auf Raub ausgehen, und jeder hat dann seine besondere Rolle zu spielen; der Eine stiehlt, G nimmt das Gestohlene auf, und ein Dritter laͤuft damit ort. 1r
So lange dem Elend und der Huͤlflosigkeit, in der solche Ver⸗ brecher aufwachsen, nicht abgeholfen wird, koͤnnen natuͤrlich alle Peree Massshelc zur Unterdruͤckung dieses Uebels nichts fruchten.
as Verbrechen ist die natuͤrliche Folge des Lasters und der Noth und wird so lange dauern, bis diese beseitigt werden. Alle Strafen koͤnnen zur Verminderung dieser Verbrechen nicht viel helfen. Die jungen Straͤflinge ins Gefaͤngniß stecken, hieße, bei der jetzigen Einrichtung unserer Gefaͤngnisse, nur, sie in die beste Schule des Verbrechens schicken. Aber wenn auch unsere Gefaͤngniß⸗Disciplin noch so sehr vervollkommnet wuͤrde, so koͤnnte man doch von dieser Verbesserung allein nicht erwarten, unsere Straßen von diesen Ma⸗ rodeurs gereinigt zu sehen; denn ein Gefaͤngniß koͤnnte zwar einige Monat lang fuͤr die auf einander folgenden Schaaren von Verbrechern zum Zufluchts⸗Ort dienen, aber laͤnger auch nicht. Kommen sie dann wieder in Freiheit, so wuͤrden sie von Neuem, wie jetzt, auf sich selbst angewiesen seyn und sich genoͤthigt sehen, ihr voriges Gewerbe wie⸗ der zu beginnen. Auch wuͤrde keine Besserung des jetzigen Geschlechts, waͤre sie auch noch so umfassend und anhaltend, es verhindern koͤn⸗ nen, daß immer wieder neue Schwaͤrme aus diesem ergiebigen Stock ausgingen. Um diese Krankheit unseres Staats zu heilen, muͤssen die Sitten des entartesten Theils unserer Bevblkerung von Grund aus veraͤndert werden; man muß Erziehung, Unterricht und alle andere Heilquellen anwenden, und das im weitesten Umfange und ohne Ablaß, wenn man das Laster und Elend, worin diese Volks⸗ klassen versunken sind, ausrotten will.
Die bedauernswertheste aller erniedrigenden Gewohnheiten, denen sich die aͤrmere Klasse in England ergeben hat, ist die des Brannt⸗ weintrinkens. Dieses Laster schreibt sich erst aus neuerer Zeit her, und es hat sich leider in neuester Zeit auch bis in die hoͤheren Staͤnde eingeschlichen; namentlich aber ist es unter der Dienerschaft und unter den kleinen Kraͤmern sehr verbreitet. Schmaͤhlich ist es, daß selbst Frauen hin und wieder den Branntwein, wenn sie sich auch nicht gerade darin berauschen, doch zu ihrem gewoͤhnlichen Getraͤnk machen, und noch trauriger, daß man selbst Kindern schon Branntwein zu trinken giebt und so die Menschheit in ihrer Wur⸗ E“ u 9
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Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. V 10 Uhr. Bebtachtung
336 9 4“‧Par. 336,8 4 Par. 336,6 8“ Par. Quellwäͤrme 6,3 °ꝗ R. Luftwaͤrme 12,2 °R. 21,7 °R. 15,8 °R. 1 Thaupunkt 10,8 *„R. 12 8 N. 11,7 °R. [Flußwärme 16,80 R. Hüncsacto. 8S 8 50 vCt. 73 vCt. Bodenwärme 12,8° R. e heiter heiter heiter. Ausdünst. 0,2 22 Rh. Niederschlag 0.
1833. 17. Mai.
Luftdruck..
S. S. Wolkenzug — S. 8
Den 18. Mai 1833.
rIiner J
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
EF. Erief. Gæld.] [2ef. sErief. Geld. m üàeAmue
97 Grofshz. Pos. do.] 4 — 104 ½ ((Ostpr. Pfandbr. 104 ¾ Pomm. do.
92 ⅔ Kur.- u. Neum. do.
54 ½ Schlesische do.
95 ⅔ Rkst. C. d. K.- u. N.
95 Z.-Sch. d. K.- u. N. —
96 ¾ ahreank
— Holl. vollw. Dnk. 18 ½
Neue do. 19 — Friedrichsd'or .. 13 ½ Disconto 5 4 ½
EEöour. Brief. Gelq.
Kurz 144 ½ 2 Mt. 144 ¼ Kurz 151 ½ 2 Mt. 150 ⅔ 3 Mt. 6 277 2 Mt. 80⅔
2 Mt. 104 ½
2 Mi. 103
2 Mt. 99 ¼
8 Tage
2 Mt.
3 Woch. Kurz
2α0αάα☚⁵ ά St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Sech. Kurm. Obl. m. J. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandhbr.
100 ½ — 99
105 104 ½
105 R105 ¼ — 106 ½ 62 —
4 4 4
—
36 ½ 98
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..250 M. .280 VI.
. 300 Mk. 300 Mk. 100 Fr.
Amsterdam dito
Hamburg ... . . .. dito
London ..
Paris
Augsburg
Breslau
Lei zig
Franklurt a. M. WZ. . . . . Petersburg
Warschau
100 TPhl. 100 Thl. N180 II 600 Rbl. 300 Fl.
2 5 30 ½
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Auswärtige Börsen.
EE“ Amsterdam, 13. Mai. 1““ Niederl. wirkl. Schuld 45 ½, 5 8 do. 841 ½. Ausgesetzte Schuld —. Kanz-Bill. 19⁄. 63 101 ½. Russ. (v. 1828) 99. (v. 1831) 88 ¾. Preuss. haumg. Oesterr. 89 ½ 38 Span. 44 ½. 5 9 do. 674 Hamburg, 16. Mai. Oesterr. 5 8 Met. 93 ½. 4 ½ do. 83 ⅛. Bank-Actien 1226 Russ. Engl. 100 v⅛. Russ. Holl. (v. 1831) 90 ⅞. Met. in Hamb. Cert. 91 ⅞, Prenss. Prämien-Scheine 107 ¾. 4 % Preuss. Engl. —. Poln. 114 ½. Uän. 71 ¾
Koͤnigliche Schauspiele. 1“ Sonntag, 19. Mai. Im Opernhause: Ouverture. Hier⸗ auf werden die Steprischen Alpen⸗Saͤnger Herren Fischer, Schwei⸗ zar und Laufer, folgende Gesangstuͤcke mit Begleitung der Zither und Guitarre vortragen: 1) Brandhof, Terzett. 2) Morge gruß, gesungen von Hrn. Fischer. 3) Variationen, ausgefuͤhr von Hrn. Fischer. 4) Zuruf auf der Alm, gesungen von den Hern Fischer und Schweizar. Und: Der Gott und die Bajadere, Oper mit Ballert und Pantomime, in 2 Abtheilungen; Musik von Auber. (Dlle. Lenz: Ninka. Herr Hammermeister: Olifur. Mad. Taglioni: Zoloé. Dlle. Guillermain: Fatmé.)
Im Schauspielhause: 1) Toujours, ou: Lavenir d'ün sils, vaudeville en 2 actes, par Scribe. 2) Le jeune homme à marier, ou: Le choix d'une femme, vaudeville en 1 acte, pur Seribe.
In Charlottenburg: Mulier taceat in ecelesia, oder: Die kluge Koͤnigin, historische Tragi⸗Komoͤdie in 3 Abtheilungen, von E. Raupach. Hierauf: Der Jurist und der Bauer, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von Rautenstrauch.
Montag, 20. Mai. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Cromwell Protektor, ein dramatisches Gemaͤlde aus der Revolutions⸗Zeit Englands in 5 Abtheilvngen, von E. Rau⸗ pach. (Folge zu den Royalisten.)
Dienstag, 21. Mai. Im Opernhause: Die Erholungs⸗ Reise, Posse in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni.
Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
—.-— .—
8 Koͤnigstaͤdtisches Theater. Sponntag, 19. Mai. Die Brautnacht auf dem Leuchtthurme zu Eddystone, Drama in 3 Abtheilungen, nebst einem Vorspiele. Nach einer Erzaͤhiung von Johann Langer, frei gedichtet von Anton Fischer. 8
Montag, 20. Mai. Das Abenteuer in der Neujahrsnacht, Lustspiel in 3 Akten, nach Zschokke’s Erzaͤhlung, von J., v. Ploͤtz. Hierauf: Seenisch⸗musikalische Abend⸗Unterhalrung (im Kostum). 1) Ouverture aus der Oper: „Die diebische Elster“, von Rossini. 2) Arie des Podesta, aus derselben Oper, gesun⸗ gen von Hrn. Fischer. 3) Romanze aus dem „Turnier zu Kronstein“, vom Kapellmeister Glaͤset, gesungen von Hrn. Holz⸗ miller. ici“, von
Se
4) Ouverture aus der „Stummen von Porlici“, Auber. 5) Große Scene aus der heroischen Oper: „Der Kreuz⸗ ritter in Aegypten“, von Meyerbeer.
Dienstag, 21. Mai. Zum erstenmale wiederholt: Das In⸗ kognito, oder: Der Koͤnig auf Reisen, Original⸗Lustspiel in 4 Akten, von Ziegler. Hierauf. Der Eckensteher Nay
hoͤr, komische Scene, arrangirt von Hrn. Beckmann.
Neueste Nachrichten.
Paris, 12. Mai. Der heutige Moniteur mals im nichtofficiellen Theile, folgende Nachricht: ren, daß die Herzogin von Berry im Augenblicke kunft erklaͤrt hat, sie sey . PaG
Wie man vernimmt, soll die Herzogin von nach ihrer Genesung auf freien Zatß Hertos werden.
Die Pairs⸗Kammer setzte gestern ihre Berathungen uͤber das Exmittirungs⸗Gesetz bis zum 56sten Artikel fort. Dieser 50ste Artikel, den die Deputirten⸗Kammer dem Gesetze einge— öö Hgde ovos dem Grafen Molé bekaͤmpft, von
em Minister des Innern aufgege it gro⸗ ßer Stimmen⸗ Mehrheit versherhg IoIIEb ic⸗
Bei der Eroͤffnung der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer waren nicht mehr als 7 Mitglieder zugegen. Sitzung begann daher mit einem Petitions⸗Berichte, e g⸗ die Kammer bekanntlich nicht vollzaͤhlig zu seyn lich durch die Tagesordnung beseitigt worden, von Rémusat das Wort, um den uͤber das Budget des Ministeriums der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten abzustatten. Dem in der vorigen Session einge⸗ fuͤhrten Gebrauche gemaͤß, begnuͤgte derselbe sich indessen dem Wunsche der Kammer, den gedachten Bericht auf das
giebt, aber⸗ „Wir erfah⸗ . der Nieder⸗ mit dem Grafen Hektor von Lucchesi⸗
Die
Kommissions⸗Bericht
erhob sich eine eben so lebhafte als verwirrte Debatte. Eit — seits verlangte man die Prioritaͤt fuͤr das Zoll⸗Gesetz, andersrsotte
Schonen dem Gesetz⸗Entwurfe uͤber die ehemalige Civil⸗Listt Vorzug vor allen andern eingeraͤumt wissen wollte.
die Majoritaͤt sich dahin geeinigt, daß das Zoll⸗Gesetz jedenfalls noch in der gegenwaͤrtigen Session erledigt werden solle erhob sich eine zweite Diskussion uͤber den zu diesem Behufe fest use; zenden Zeitpunkt. Der Berichterstatter des Zoll⸗Gesetzes Grs⸗ von St. Crica, schlug vor, daß man sich mit demselben zwi chen dem Ausgabe⸗ und dem Einnahme⸗Budget beschaͤftige. Herr
aus der Pairs⸗Kammer wieder heruͤberkomme, die Deyutin
Kammer doch vor Allem diesen Gegenstand zu — werde, und daß sonach schwerlich noch Zeit genug uͤbrig bleiben moͤchte, um auch noch das Zoll-⸗Gesetz vorzunehmen. Der Ge⸗ neral Demar gay trug darauf an, daß man sich nach bem Mu⸗ nicipal⸗Gesetze mit dem Budget des auswaͤrtigen Ministeriums und nach diesem mit dem Zoll⸗Gesetze beschaͤftige. nung der Berathung wurde zuletzt in . stellt: Nach dem sem Augenblicke beschaͤftigt ist, das
gabe⸗ und dem Einnahme⸗Budget. — Herr Laffirte ent⸗ wickelte hierauf seine vor einigen Tagen eingebrachte Propo⸗ sition, die Buͤcher, welche die Pariser Buchhaͤndler im Jahre
„1f 1 7
Berry gleich
Nachdem die eingegangenen Bittschriften fast saͤmmt⸗ verlangte Herr
Giraud bemerkte dagegen, daß, wenn das Exmittirungs⸗Gesetz
da bei sol⸗
be g. Die Ord⸗ 8 folgenoer Weise festge; Municipal⸗Gesetze, womit die Kammer in die⸗ 88 ugenb bescheͤ Gesetz uͤber die Verbuͤrgung der Griechischen Anleihe, nach diesem das Budget des austwat. tigen Ministeriums, endlich das Zoll⸗Gesetz zwischen dem Aus⸗
Der raͤthselhafte Unbekannte, oder:
ate im Ver⸗
6 Bu⸗ reau des Praͤsidenten niederzulegen. Ueber die Frage, wann die
Versammlung sich mit diesem Gegenstande beschaͤftigen wolle,
fuͤr das Gesetz uͤber die Griechische Anleihe, waͤhrend Herr von
1
8 der e gegen Ffsgen Vorschuß von 1,284,000 Franken
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