der Platz⸗Kommandant Delort und die Doktoren Dubois, De⸗ neux und Menidère zugegen. Auf die an den Grafen von Bris⸗ sac und die Graͤfin von Hautefort gerichtete Frage, ob sie das Protokoll mitunterzeichnen wollten, erwiederten sie, daß sie bloß gekommen, um der Herzogin von Berry, als deren Freunde, ihre Sorge zu widmen, nicht aber, um irgend ein Aktenstuͤck zu unterzeichnen. In das Civilstands⸗Register von Blaye ist das neugeborne Kind nach dem Wunsche der Herzogin unter den Namen Anne Marie Rosalite eingetragen worden.
Der Messager des Chambres will wissen, daß die Re⸗
gierung bereits drei Staats⸗Schiffe zur Aufnahme und Be⸗ gleitung der Herzogin von Berry nach Italien in Stand setzen
lasse. Die Pairs⸗Kammer beendigte gestern ihre Debatte uͤber das Exmittirungs⸗Gesetz. Es bleibt jetzt nur noch uͤbrig, die ein⸗
zelnen Artikel desselben in dem Sinne der mannigfachen, darin
582
zaͤhlig war, der Namens⸗Aufruf veranstaltet werden. Zugleich wurde beschlossen, die Namen der abwesenden Mitglieder durch den Moniteur bekannt zu machen. Nach Beendigung dieses
Geschaͤftes wurden die
wonach die Instandhaltung der Feldwege gleichfalls zu den ge⸗ zwungenen gewoͤhnlichen Ausgaben der Gemeinden gehoͤren soll, wurde mit einer unwesentlichen Aenderung in der Abfassung angenommen. Im 26sten Artikel werden die gezwungenen au⸗ ßerordentlichen Ausgaben, im 27sten Artikel die gewoͤhnlichen fakultativen Ausgaben und im 28sten die außerordentlichen fakul⸗ tativen Ausgaben speziell aufgefuͤhrt. Die Debatte, die sich daruͤber entspann, war durchaus von keinem Interesse. Nach⸗ dem sowohl jene 3 Artikel als die beiden folgenden angenommen worden, mußte wegen Unzulaͤnglichkeit der noch anwesenden Mit⸗ glieder die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag b Da das Gesetz 63 Artikel hat, so hat die
Das Staats⸗Schiff „Luxor“” ist mit dem Dampfoot Sphinx“ am, 11ten d. M. in Toulon angekommen. Am † desselben befindet sich einer der Obelisken von Theben. 2
erathungen uͤber das Municipal⸗Gesetz Fahrzeuge hatten am 1. April Alexandrien verlassen und vn wieder aufgenommen. Der letzte Paragraph des 25sten Artikels, weges auf verschiedenen Punkten des Archipels angelegt. .
„Luxor“ soll sich nach Cherbourg begeben und von dort Paris geschafft werden.
cour. 103. —. 3Uproc. pr. compt. 78. 10. fin cour. 78 zproc. Neap. pr. compt. 92. 70. fin cour. 92. 80. 5proc. 6
perp. 76 ½. 3proc. do. 44½.
Frankfurt a. M., 17. Mai. Oesterr. 5proc. Metall 931½. 4proc. 84 55. 84 †25. 2 ½proc. 50 ¾. Br. 1proc. 224. G. Actien 1472. 1470. Part.⸗Obl. 136 ¼¾. 136 ½. Loose zu 109 189 ½. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 86. 85 ¼. Poln. 58 ½. Br.
EscRciäes. — I
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 102. 90. †
2 8 ““ 1“ 1“ 9 ¹ S
vorgenommenen Aenderungen an einander zu reihen. Die be⸗ r treffende Kommission wollte sich hiermit am folgenden Tage be⸗- K schaͤftigen und die Abstimmung uͤber das Gesetz sollte in der
Sitzung vom 15ten erfolgen. In der gestrigen Sitzung der Deputir
mußte, da die Versammlung auch gegen 2 Uhr noch nicht voll⸗41,343 Fr. unter verschiedene Unterrichts⸗Bezirke verthetlt worden.
verschoben werden.
viel ten⸗Kammer
rnenmen
Lammer noch nicht die Haͤlfte derselben erledigt. Beim Kriegs⸗Ministerium werden seit erwa 14 Tagen sehr
jaͤhrige oder halbjoͤhrige Urlaube ausgefertigt. 8
Zur Befoͤrderung des Elementar⸗Unterrichts sind neuerdings 1
8
Redacteur Cottel.
Gedruckt bei A. W. Hayn
A lgem
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Von Seiten des unterzeichneten Ober⸗Appellations⸗ gerichts, welches fruͤher schon eine Uebersetzung der Preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung in die Pol⸗ nische Sprache besorgt und durch den Druck zum all⸗ gemeinen Gebrauch bekannt gemacht hat, ist jetzt auch die Uebersetzung des Allgemeinen Landrechts in's Pol⸗ nische bewirkt worden, wovon das Exemplar auf Schreib⸗ papier zu 4 Thlr., auf Druckpapier aber zu 3 Thlr durch unsern Ober⸗Registrator, Hofrath Behrens, ver⸗ kauft wird.
Posen, am 8. Mai 1833. .
Koͤnigliches Ober⸗Appellationsgericht des 8 Großherzogthums Posen.
DObrigkeitliche Vorladung. Da die verehelichte Ohle, Marie geborne Siebert, ggegen ihren Ehemann, den sich im Jahre 1822 von hier entfernten Bereiter Carl Heinrich Ohle, welcher aangeblich in Diensten des Herrn Generals von Tauenzien gestanden und wegen anderweiten Unter⸗ kommens nach Warschau gehen wollen, wegen boͤslicher
Veerlassung auf Ehescheidung bei uns angetragen hat, so fordern wir denselben auf, sich binnen 6 Monaten, “ e. spaͤtestens in dem auf
52
den 22. Juli 1833, Vormittags um 10 Uhr, in der Gerichtsstube des Stadtgerichts, im dritten Stockwerke, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Maercker, in Person oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm
die Herren Justiz⸗Kommissarien Stech und Land⸗
Gerichts⸗Rath Bauer vorgeschlagen werden, zu mel⸗ den, und seine Gerechtsame wahrzunehmen, widrigen⸗ falls die boͤsliche Verlassung fuͤr zugestanden geachtet, die Ehe getrennt und er fuͤr den schuldigen Theil er⸗
klaͤrt werden wird.
Berlin, den 4. Januar 1833.
Civil⸗Deputation des Koͤnigl. Stadt⸗
gerichts hiesiger Residenzien.
raeel gm g. Auf Ansuchen des Muͤhlenbesitzers Koͤpcke zu Katzow werden alle diejenigen, welche aus irgend einem recht⸗ lichen Grunde an denselben oder sein Vermoͤgen, na⸗ mentlich an sein in Katzow belegenes, dem Muͤller Schulz zu Gandhagen perkauftes Muͤhlengehoͤft, wel⸗ ches in einer Windmuͤhle mit Muͤhlen⸗Inventario, dem Wohnhause, einer Scheune, einem Stall und sonstigem Zubehoͤr bestehet, sowie an die Grundstuͤcke, welche er aus dem mit dem Koͤnigl. Hohen Domai⸗ nen⸗Fiskus bestehenden Erbpachts⸗Kontrakten vom 8. December 1825. und 24. Oktober 1827. beses⸗ sen und endlich an Saaten und Ackerarbeit, — For⸗ derungen und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder am 7. oder den 21. Mai oder den 5. Juni d. J. Morgens 9 Uhr, vor dem Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst anmelden und bewahrheiten bei Strafe, daß sie sonst nicht weiter damit werden gehoͤrt, sondern durch die in diesem letzten Termin zu erlassende Praͤ⸗ elusiv⸗Erkenntniß werden ausgeschlossen werden. Greifswald, den 18. April 1833.
Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst
IE“ Dr. J. P. F. Sichstedt.
SöF 6 3 ½, ½ 8 7.
18¹ Edietal⸗ Eitation. Der im Jahre 1780 geborne Brauer Peter Scheerer hat sich vor etwa 15 Jahren aus Schalitz entfernt, und seitdem nichts mehr von sich hoͤren lassen. Seine Ehefrau Christine, geborne Redmann, hat deshalb auf seine Todeserklaͤrung angetragen. Derselbe und resp. seine Erben und Erbnehmer werden deshalb aufgesor⸗ dert, von ihrem Leben und Aufenthalt uns sofort Anzeige zu leisten, vder sich spaͤtestens im Termine den 31. August 1833, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Auscultator von Jasinski, entweder persoͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die Justiz⸗Kommissarien Räsalski, Schultz und Vogel vorgeschlagen werden, zu gestellen und weitere Anweisung, soust aber zu gewaͤr⸗ tigen, daß der Peter Scheerer fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen denjenigen verabfolgt werden wird, welche sich als seine naͤchste Erben legitimiren.
8
yWBWBromberg, den 22. SCctober 1832. L“ Keͤn
igl. Preuß. Landgericht. . Hevelke.
Unter den im Jahre 1821 receßmäaͤßig der Krone Preußen zur Vertretung uͤberwiesenen Passiv⸗Kapita⸗ lien der ESherens Mittelrheinischen Reichs⸗Ritter⸗ schaft befindet sich auch ein zu 5 pCt. verzinsliches staͤnden, welches bisher bei der Koͤnigl. Preuß. Regie⸗ rung in Duͤsseldorf deponirt, im Jahre 1823 als eine provinzielle Staatsschuld, von der Koͤnigl. Preuß. Hauptverwaltung der Staatsschulden auf den Etat der Koͤnigl. Preuß. Regierung hierselbst, uͤberwiesen, dann durch das Publikandum der Koͤnigl. Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden vom 23. July 1832, um
11X1X1XAX“*“;
L“ Kapital von 3653 Fl. 18 Kr. Rheinisch nebst Zinsrüuͤck⸗
einer Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
sam 2. Januar d. J. zurückgezahlt zu werden, gekuͤn⸗ digt worden ist, und von diesem Zeitpunkte ab; jedoch von hier an nur zu 4 pCt. verzinslich, bis über die Auszahlung entschieden wird, stehen bleibt. Nach den dahier vorhandenen unvollständigen Noti⸗ zen, soll das fragliche Kapital, urspruͤnglich jedoch in einer groͤßern Summe, im Jahre 1803 bei der gedach⸗ ten ehemaligen Mittelrheinischen Reichs⸗Ritterschaft zu Burg⸗Friedberg, von dem Freiherrn v. Scharpfen⸗ stein, genannt v. Pfeil, zu Duͤsseldorf, bei der Gele⸗ genheit als derselbe bei dem von Seiten zweier Kin⸗ der des angeblich im Jahre 1788 verstorbenen Koͤnigl. Preuß. Kammerherrn Johann Cornelis d'Albain, Herrn von Giesenburg und Nieuwenkerk in der Niederlaͤndi⸗ schen Provinz Utrecht, uͤber ein ihnen zugehoͤriges Gut, genannt Camp zum Thurm (belegen in der Gemar⸗ kung des jent zum Herzoglich Nassaufschen Amte Braubach gehoͤrigen Dorfes Camp) als Verkaͤufer ei⸗ ner Seits, mit dem Amtsverwalter Herger als Kaäu⸗ fer, anderer Seits geschlossenen Kaufvertrage, den Ritrerschaftlichen Retrakt auf das quaͤstionirte Gut ausüͤben zu wollen erklaͤrte, als Kaufschilling baar de⸗ ponirt worden sein, und zwar angeblich theils wegen eines im Jahre 1803 vorhanden gewesenen Steuer⸗ Ruͤckstandes, (welcher auch nachmals, jedoch vor Ueber⸗ nahme Seitens der Krone Preußen, wirklich in Abzug kam), theils weil ein gewisser de Moll, als Ehegatte einer aͤltern Schwester der zwei Verkäufer des Guts, auf den dritten Theil der Kaufsumme damals Anspruch gemacht haben soll. Nachmals hat auch der Koͤnigl. Preuß. Major a. D. v. Gillhausen zu Tuͤcking bei Nie⸗ derwese!, Anspruͤche auf das ganze Kapital in seinem gegenwaͤrtigen Betrage nebst Zinsftaͤnden erhoben. Es ist sonach unbekannt, ob und welche Anforuͤche der genannten loder etwanigen andern Competenten, an dem quaͤstionirten Kapitale existiren, meshalb wir von Sr. Exellenz dem Koͤnigl. Preuß. Staats⸗ und Justizminister Herrn v. Kamptz, durch das Hohe Re⸗ seript vom 7. Dezember v. J. mit der Verwaltung und Berichtigung des Legitimationspunktes etwaniger Interessenten beauftragt, alle Dieijenigen, welche an dem quaͤstionirten Kapitale der 3653 Fl. 18 Kr. Rhei⸗ nisch nebst ruͤckstaͤndigen und weiter verfallenden Zin⸗ sen, Anspruͤche irgend einer Art zu haben glauben, hier⸗ mit und kraft dieses auffordern, sich laͤngstens binnen eng vom 1. Mai 95 ab, beginnenden Frist von echs Monaten, also — spaͤtestens am 31 Oktober d. J., von welcher Frist zwei Monate auf den ersten, zwei Monate auf den zweiten, und zwei Monate auf den dritten und letzten peremtorischen Termin zu rechnen sind, bei dem unterzeichneten Collegium durch Einen der dahier recipirten Advokat⸗Anwaͤlte, welcher mit gehoͤriger Vollmacht versehen werden muß, schristlich
mations⸗Papiere nach vorschriftsmaͤßiger Verhandlung mit dem, der gedachten Deposital⸗Masse bestellten Eu⸗ rator, Advokat⸗Anwalt Bernard Meurers hierselbst rechtliches Erkenntniß uͤber ihre etwanigen Anspruͤche an der quaͤstionirten Masse, zu gewaͤrtigen haben, wi⸗ drigenfalls alle Diejenigen, welche sich innerhalb der obengedachten Frist in der erwaͤhnten Art nicht mel⸗ den sollten, mit ihren Anspruͤchen auf gedachte Masse, durch ein, blos an der Gerichtsstelle zu publicirendes
8G Urtheil praͤcludirt, und die fraglichen Gelder eventua⸗
liter dem Koͤnigl. Preuß. Provinzial⸗Schulden⸗Til⸗ gungs⸗Fonds eigenthuͤmlich uͤberwiesen werden sollen. Den etwanigen Interessenten, denen es an Bekannt⸗ schaftschaft mit den hiesigen Advokat⸗Anwaͤlten feylen sollte, werden die Herren Justizraͤrhe Adams, Werner und Longard, so wie die Herren Advokat⸗Anwaͤlte Hayn und Otto Meurer, als solche vorgeschlagen, an welche Sie sich Behufs der Anmeldung und event. Geltend⸗ machung Ihrer etwanigen Anspruͤche unmittelbar wen⸗ den koͤnnen. 1 — Koblenz, den 1. Maͤrz 1833. Koͤnigl. Preuß. Justiz⸗Senat 1“ Figore Commissionis 1
Wuüͤrzer.
Von den fuͤnf ehelichen Kindern des hiesigen Buͤr⸗ gers und Bauers Lorenz Bonn, velcher dieselben 1807, als er zur anderweiten Ehe schritt, durch einen Erbabkauf von sich abtheilte, hatte der Soyhn Adam schon dortmals sich, unbekannt wohin! entfernt, und der Sohn Joseph aing in demselben Jahre als Baͤcker in die Fremde, Michael aber desertirte 1810 als Soldat und der aͤlteste Sohn Georg soll sich zu Aspach im Innviertel ansaͤssig gemacht haben.
Keiner dieser hat seit 25 Jahren seiner in Dettel bach verehelichten vollbuͤrtigen Schwester Agnes, oder einem andern seiner Stiefgeschwister, eine Nach⸗ richt von sich uͤber Leben oder Ted zugehen lassen. Da nun aus denselben abwesenden Bruͤdern Georg sein Erbvermoͤgen bereits ausgehaͤndiget erhalten, und jenes des Deserteurs Michael eingezogen worden ist, das Vermoͤgen des Adam und Joseph Bonn aber vormundschaftlich verwaltet wird und in 1250 Fl. Rh. besteht; so hat die vollbuͤrtige Schwester Agnes Bonn, verehelichte Ungemach, auf Verschollenheit ihrer obenbenannten vier vollbuͤrtigen Bruͤder und um
hsangetraͤgen, dem zu willfahren Georg und Adam,
zu melden und unter Beibringung gehoͤriger Legiti⸗
h. v. Speicher.
und Joseph Bonn, ohne Cautionsleistung, bittlich
dann Joseph und Michael Bonn, oder deren Leibes⸗Erben, andurch oͤffentlich vorgeladen werden, von heute an binnen sechs Monaten, entweder in Person öder durch Bevollmaͤchtigte, bei der unterfer rigten Behoͤrde um so gewisser des Vermoͤgens von Adam und Joseph Bonn wegen sich zu melden; als der dieses Unterlassende fuͤr verschollen erklaͤrt und dasselbe Vermoͤgen der sich darum gemeldeten Schwe ser Agnes Ungemach einzig und ohne Cautions⸗ leistung ausgehaͤndiget werden soll. Decretum Gerolzhosen am 20. Maͤrz 1833. Koͤnigl. Bayersches Landgericht.
Edslet aikeadung.
Der Johann Wilhelm Fricke aus Hildesheim, vor⸗ mals Soldat im 3i1en Westpyaälischen Linien⸗ Regimente, b
der Johann Friedrich Luͤbbecke, eben daher, fruͤher
Soldat im vormaltigen 1ten Westphaͤlischen Che⸗
vauxlegers Regimente, 8 der Caspar Heinrich Wilhelm Buͤltemann aus
Clauen, ehemals Assistent⸗Thierarzt im 2ten West⸗
phaͤlischen Husaren⸗Regimente, der Johann Friedrich Baars aus Mehrum, fruͤher
Soldat in der Franzoͤsisch Deutschen Leaion, welche in den resp. Jahren 1807 bis 1812 an den Feldzuͤgen der vormaligen Franzoͤsischen und Westphä⸗ lischen Armeen in Spanien und Rußtand Theil ge⸗ nommen haben, aber nicht zurüuͤckgekehrt sind, uͤder welche auch in den letzten Jahren keine Nachricht ein⸗ gegangen ist, werden auf den Antrag ihrer resp. Ver⸗ wandten und sonstigen bei ihrem Tode und Leben in⸗ teressirten Personen, hierdurch in Gemaͤßheit der Ver⸗ ordnung vom 11. April 1818 aufgefordert, binnen Jah⸗ rerfrist sich dahter entweder in Person zu melden, oder dem unterzeichneten Gerichte uͤber ihr etwaiges Le⸗ ben Nachricht zukommen zu lassen, unter der Verwar⸗ nung, daß derjenige von ihnen, welcher dieser Auffor⸗ derung nicht Folge leißet, widrigenfalls fuͤr todt er⸗ klaͤrt, sein Vermoͤgen den bekannten naͤchsten Erben und Nachfolgern ausgeantwortet, und der von ihm etwa hinterlassenen Ehegatrin die Wiederverheirathung erlaubt werden soll. .“
Zugleich werden alle Diejenigen, welche von dem Leden der obgenannten Verschollenen Nachricht besitzen, ausgefordert, dieselbe dem unterzeichneten Gerichte mitzutheilen. 11“
Decretum in Consilio. 8
Hildesheim, den 29. April 1833. Koͤnigliche Großbritannische 1“ Justiz⸗Kanzlei.
Hannoversche
DOessentliche Vorladung. Am 18. Dezember 1832, verstarb der Großherzeglich Hessische Physicats⸗Arzt Dr. Johann Friedrich Stro⸗ mer zu Vilbel, ohne Hinterlassung von Leibeserben. Bei der uͤber dessen Herkunft obschwebenden Dunktel⸗ heit wird fuͤr alle diejenigen, welche an der Nachlassen⸗ schaft Erbanspruͤche zu haben vermeinen, eine Frist von drei Monaten
zu Vorbringung und Ausfuͤhrung derselben bei dem unterzeichneten Landgerichte, unter dem Rechtsnach⸗ theile, anberaumt, daß nach Ablauf derselben sie damit nicht weiter gehoͤrt und der Nachlaß dem Fiskus heim⸗ geschlagen werden soll
Zu allenfallsiger Aufklaͤrung bemerkt man uͤbrigens, daß der Verlebte vordem Koͤniglich Preußischer Feld⸗ arzt, darauf aber, nämlich bis zum Jahre 1814, prak⸗ tischer Arzt zu Großen⸗Lafferde im Herzogthum Braun⸗ schweig gewesen zu seyn scheint, und daß als dessen Geburtkort sowohl das obengenannte Lafserde, als Wrietzen bei Frankfurt an der Oder, angegeben wird.
Großkarben, den 8. Mai 1833. b In Auftrag Großhl. Hess. Hofgerichts der
Provinz Overhessen. Das Gr. Hess. Landgericht daselbst. Se Hennemann, Loandrichter. Bekannrmachung.
Das dem Herrn Regierungs⸗Reserendar, Lieutenant Neubaur zugehoͤrige, im Herzogthume Sachsen ohnfern der Staͤdte Eckarisberga, Wiehe, Coͤlleda ꝛc. gelegene Rittergut Tauchardt, soll in Folge der bereits voraus⸗ gegangenen Eroͤffnungen auh.
den zwanzigsten Juni dieses Jahres, bei dem unterzeichneten Patrimonial⸗Gericht, auf die Zeit von Johannis dieses Jahres ab, bis Johannis 1836 unter denen spaͤtestens in dem angesetzten Termine vorzulegenden Bedingungen verpachtet werden.
Letztere, so wie der Pachtnutzungs⸗Anschlag sind so⸗ wohl auf dem Rittergute Tauchardt selbst, bei dem Besitzer Herrn Regierungs⸗Referendar Lieutenant Neu⸗ baur, als in der Expedition des zu Naumburg moh⸗ nenden, unterzeichneten Justitiars einzusehen, und wer⸗ den den Pachtlustigen Abschriften davon auf Verlangen ertheilt; so wie denn auch diese zugleich aufgefordert
werden
des Vormittags um 9 Uhr, in dem gewoͤhnlichen Gerichtslokale zu Tauchardt per⸗ soͤnlich sich einzufinden, ihre Gebote auszusprechen, de⸗ nen Pacht⸗VPerhandlungen selbst beizuwohnen, und nach
forderlichen Vermoͤgens, des Pacht⸗Abschlusse nach Befinden sich zu gewaͤrtigen. Tauchardt, den 13. Mai 1833.
Herrl. Neubaursches Patrimonial gerie 188 Richter.
—
Rheinische-Dampfschifffahn Bis zum 28. l. M. Mai fahren die Ryeim) Dampfschiffe in der bisher angekuͤndigten, wa Mai an aber in folgender Weise:
Von Coin nach Coblenz, von Coblenz nach h.
und von Mainz nach Coͤln, raͤglich Morgenz!
Uhr. Von Mainz nach Worms und Mannhein, lich Morgens um 5 Uhr. Von Mannheim nach e und Germersheim, taͤglich Nachmittags un! Von Germersheim nach Schroͤck und resp. Cang und Baden Baden, taͤglich Morgens um 5 hUhe. Schroͤck resp. Carlsruhe und Baden Baden Mannheim, Mainz, Coblenz und Coͤln taͤglic gens um 10 Uhr.
Die Preise der Plaͤtze und der sehr em Waaren⸗Frachten sind aus den in den Geschift ben der Agenten und Schiffs⸗Condukteure angeh Affischen zu ersehrn.
Bekanntmachung. Zinszahlung der Koͤniglich Spanischenn perpetuelle bei Aguado und Willink
ciirt, und der Anleihe bei Guebhap Die am erßen Juli dieses Jahres faͤlligen; der Koͤniglich Spanischen Rente perpetuelle bei ado in Paris und Willink in Amsterdam negoci wie die der Anleihe bei Guebhard, (Emprum] werden von heute ab bis zum 15. Juli a. c. bh ausgezahlt.
Berlin, den 15. Mai 1833. Hirschfeld und Ws
Linden Nr. 27.
—
Literarische Anzeigen.
In der Stuhrschen Buchhandlung u F.
Schloßplatz Nr 2, ist zu haben:
Die Allooͤpathie. Ein Wort der Warm Kranke jeder Art, von Samuel Hahne gr. 8vo. Preis 5 sgr. 1
Caspari, Dr., Katechismus der hon thischen Diaͤtetik fuͤr Kranke. Zwen besserte und zeitgemaͤßere Auflage von Groß, Velinp. in gr. 8vo. Preis 15 sgr.
Der, Zweck dieser Schrift ist, den Kranken en
die Haͤnde zu geben, wonach sie sich in jeden
einer Krankheit und bei jeder Behandlung mit
Lebensordnung richten koͤnnen. 88 Untersuchungenuͤber die spezifischen!
kraͤfte der Kohle und deren Anwen in Krankheiten, dargestellt von Dr. Cas. in Leiplig, 8vo. Preis 7 ¼ sor. 1 Groß, G. W. Dr., die homdͤopathischel kunst und ihr Verhaͤltniß zum 6 gr. 8vo. brosch. ꝛ¾ Thlr. Baumgaͤrtners Buchhandlh in Leipzig.
—
Bei Ludwig Oehmigke in Berlin Bu Nr. 8, ist so eben erschienen:
Linnaca. Ein Journal für die Botanik in
ganzen Umfange Herausgegeben von Pr- v. Schlechtendal. 8Sr. Band, pro 183 Heften. gr. Svo. Mit Kupfern gch. 6 Thq-
Die ersten sieben Bände, mit vielen Abbil ausgestattet, sind noch in completten Exemplanc handen und kosten 30 Thlr.
Bei Ankauf eines vollständigen Exemplan- sieben Bände, bin ich geneigt, zur leichteren 4 sung den Preis auf 20 Thlr., also auf nur zw iel des ganzen Preises, zu ermässigen, und köm gute Buchhandlungen Bestellungen annehmen einzelne Bände verbleibt der bisherige Ladenp
In unserem Verlage ist so eben erschienen! alle Buchhandlungen des In⸗ und Auslandes ve Die politisirenden Eckensteher. Nach dem Leben gezeichnen von Ad. Breunglas. Zweite Auflage. 12mo. Velinpapier mit Umschlag. Preis 5 sar. Bechtold und Hartje in Jaͤgerstraße Nr. 27 ⸗
Im Verlage von T. Trautwein in Berlia,] Strasse No. 8, ist nunmehr fertig geworden 5 Thlr. 15 sgr. zu haben:
Des Adlers Horst,
romantisch komische Oper in drei 4A von Karl von Holtei. In Musik gesetzt von Franz Gläser, Vollständiger Clavierauszug vom Komponilste Se. Majestät der König haben geruht hi
Aushaͤndigung des Vermoͤgens ihrer Bruͤder Adam
erfolgtem Nachweis, des zu diesem Pachtgeschaͤfte er⸗
die Zucignung huldreichst anzunehmen.
(Zeitungs⸗
die Zeugen empfangen wolle; sie erwiederte:
Kammerfrau J. e standen am Kopf⸗Ende.
nbEaeee eu. ckatebüv h n, wamn e.ree erverewmxn un.
Ann atrvancae 2212 a,28 22 vr21ei2A nn Fcae. ——— —
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Ober, Feld⸗Lazareth⸗In⸗ ektor Bercht bei dem Medizinalstabe der Armee den Charak⸗ als Kriegsrath zu verleihen und das Patent fuͤr denselben kerhoͤchst zu vollziehen geruht.
Der Justiz⸗Kommissarius Guͤnther zu Stolberg ist zu⸗ ich zum Notarius im Bezirk des Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts Naumburg bestellt worden.
Angekommen: Der Fuͤrst Paul Sapieha, von resden.
Se. Excellenz der Kaiserlich Russische Wirkliche Geheime ath und Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ üchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Ribeaupierre, in Neu⸗Strelitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗
inister, von Klewiz, nach Magdeburg.
Nachricht JI1““
Frankreich.
Paris, 14. Mai. Folgendes ist das von dem heutigen oniteur mitgetheilte vollstaͤndige Protokoll uͤber die Entdin⸗ g der Herzogin von Berry:
„Am 10. Mai des Jahres 1833, Morgens um 3½ Uhr, begaben Endes⸗Unterzeichnete — naͤmlich T. R. Bugeaud, Mitglied der putirten⸗Kammer, General⸗Major und erster Kommandant von nye, A. Dubois, Professor honorarius an der medizinischen Fa⸗ dt in Paris, C. F. Marchand⸗Dubreuil, Unter⸗Praͤfekt des Be⸗ von Blaye, D. T. Pastoureau, Praͤsident des Tribunals er⸗ Instanz in Blaye, P. Nadaud, Koͤnigl. Prokurator bei demsel⸗ Gerichte, W. Bellon, Praͤsident des Haͤndels⸗Tribunals und unkt des Maire von Blaye, C. Bordes, Commandeur der Na⸗ al⸗Garde von Blaye, E. Descrambes, Pfarrer von Blaye, C. Delord, Platz⸗Kommandant von Blaye, C. O. Du⸗ me, Livil⸗Commissair der Regierung — (der Malre von uye, Herr Merlet, und der Friedensrichter Regnier, die falls als Zeugen designirt waren, konnten, da sie sich gerade dem Lande befanden, nicht zu rechter Zeit benachrichtigt werden) nz, als von dem General Bugeaud eingeladene Zeugen, nach Litadelle von Blaye, um der Entbindung J K. H. der Prin⸗ in Marie Karoline beider Sicilien, Herzogin von Berry, beizu⸗ buen. Bei unserem Eintritt in das von J. K. H. bewohnte Haus den wir in einen Saal gefuͤhrt, der an das Zimmer stoͤßt, in chem die Prinzessin sich im Bette befand. Der Doktor Dubois, General Bugeaud und der öö Delord waren den ersten Wehen an im Saale gewesen und erklaͤrten den uͤbri⸗ zeugen, daß die Herzogin v. Berry um 3Uhr 20 Minuten nach dußerst en Geburts⸗Wehen niedergekommen sey, und daß sie Augenzeugen
16“ 868
esen, wie die Herzogin unter dem aͤrztlichen Beistande der Doktoren
eux und Menieère entbunden worden. Doktor Dubois sey in Zimmer geblieben, bis das Kind zur Welt gekommen. Hierauf der General Bugeaud ein, um die Herzogin zu befragen, ob v „Ja, sobald das d gewaschen und angekleidet seyn wird.“ Nach einigen Augen⸗ en erschien Frau von Hautefort im Saale und forderte im Na⸗ der Prinzessin die Zeugen auf, einzutreten. Wir begaben uns rt in das Gemach und fanden die Herzogin von Berry in ihrem t liegen, mit einem neugebornen Kinde an ihrer linken Seite; Fuß⸗Ende des Bettes saß Frau v. Hautefort. Madame Hansler K. H.) und die Doktoren Deneux und Me⸗ en an Der Praͤsident Pastoureau naͤherte der Prinzessin und richtete mit lauter Stimme folgende Fragen ie: „Habe ich die Ehre, mit der Frau Herzogin von Berry zu chen?“ — „Ja.“ „Sind Sie wirklich die Herzogin von v.“ — „Ja, mein Herr.“ — „Ist das neben Ihnen liegende geboreue Kind das Ihrige? — Ja, mein Herr, dieses Kind ist meinige.“ — „Welches Geschlechts ist dasselbe?“ — „Es ist blichen Geschlechts; ich habe den Doktor Deneurx beauftragt, eine ärung daruͤber abzugeben.“ Und sofort erklaͤrte dieser Folgendes: habe so eben die hier gegenwaͤrtige Frau Herzogin von Berry, kchtmaͤßige Gemahlin des Grafen Hektor Lucchesi⸗Palll, aus Familie der Fuͤrsten von Campo⸗Franco⸗ Kammerjunker des Koͤ⸗ beider Sieilien, ansaͤssig zu Palermo, entbunden.“ Auf die an Grafen von Brissac und die Graͤfin von Hautefort gerichtete ge, ob sie den Bericht uͤber das Ereigniß, dessen Zeugen sie ge⸗ n, unterzeichnen wollten, erwiederten ste, daß sie gekommen seyen, der Herzogin ihre Sorgeals Freunde zu widmen, nicht aber, um irgend Urkunde zu unterzeichnen. Ueber Alles dieses haben wir gegenwaͤr⸗ Protokoll zu drei Exremplaren aufgenommen, wovon eins in unserer enwart in das Archiv der Citadelle niedergelegt, die beiden an⸗ aber dem General Bugeaud eingehaͤndigt worden sind, den beauftragt haben, dieselben der Regierung mitzutheilen. Nach⸗ wir dasselbe nochmals gelesen, haben wir es unter dem Ein⸗ b. ggüebenen Datum unterzeichnet. (Folgen die Unter⸗ Ein zweites ebenfalls im Moniteur enthaltenes Aktenstuͤck has von dem Maire von Blaye, Herrn Merlet, der erst in Mittagsstunde in der Citadelle ankam, aufgenommene Pro⸗ „woraus erhellt, daß der Doktor Deneux, unter Vorzei⸗ g des neugebornen Kindes, die in obigem Protokoll abgege⸗ Erklaͤrung fast woͤrtlich wiederholte und hinzufuͤgte, daß 9 von der Herzogin die Namen „Anne Marie Rosalie“ vnshesgden, welches von der Herzogin selbst bestaͤtigt wurde. 1 ordeaux schreibt man unterm 10ten d. M.: „Heute Uigen g R⸗2 aus Blaye mit der Nachricht von der präneeeent indung der Herzogin von Berry bei dem hiest⸗ und an, der sofort die Civil⸗Behoͤrden zu sich rufen ch nach kurzer Zeit auf den Weg nach Blaye machte.
4 erzogin hat unmittelbar nach der Entbindung auf ghaass gerichtete Fragen mit einer Ruhe und Festig⸗ wortet, welche die Aerzte in Erstaunen setzte.
— — — 8 — — — — — —
Als der Praͤfekt, mit seiner Begleitung in der Citadelle ankam, erklaͤrten einige der anwesenden Feet, es sey vielleicht gefaͤhrlich fuͤr die Woͤchnerin, eine so große Anzahl von Perso⸗ nen in das Zimmer einzulassen; die Herzogin wollte aber, so⸗ bald sie die Ankunft der Bordeauxer Behoͤrden vernommen, die⸗ selben unverzuͤglich empfangen. Die Prinzessin hat erklaͤrt, sie wolle ihr Kind selbst naͤhren. Die muͤtterliche Sorgfalt wird ihr ihre harte Gefangenschaft erleichtern. Ihr Zustand floͤßt der ganzen hiesigen Einwohnerschaft die lebhafteste Theilnahme ein. Die hiesigen Notabeln der Karlistischen Partei haben bereits eine Versammlung gehalten und darin eine Bittschrift an die Regie⸗ rung unterzeichnet, worin sie um die Erlaubniß nachsuchen, der Herzogin einen Besuch abstatten zu duͤrfen.“
Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat den fremden Gesandten, und zunaͤchst den Botschaftern von Neapel, Sardinien und Spanien, beglaubigte Abschriften des Protokolls uͤbersandt.
Mehrere Anhaͤnger des aͤlteren und namentlich die Quotidienne suchen das Faktum der Entbin⸗ dung der Herzogin von Berry gaͤnzlich zu leugnen; diesem Systeme getreu, hat auch die heutige Quotidienne die von dem Moniteur mitgetheilten Protokolle in ihre zweite Edition nicht deg aaen
Der National und der Courrier frangais sprechen von dem nahe bevorstehenden Austreten des See en eeng Herrn Hu⸗ mann, aus dem Kabinet; die einstimmige Mißbilligung, welche sein Plan einer Erhoͤhung der GetraͤnkSteuer um 20 Millionen in den Bureaus der Deputirten⸗Kammer erfahren, wird als Hauptgrund dafuͤr angegeben.
Gestern erschien vor dem hiesigen Assisenhofe der Holzhaͤnd⸗ ler Thomas unter der Anklage, an dem Aufstande vom 5. und 6. Juni v. J. thäͤtigen Antheil genommen zu haben. Er, so wie sein Geschaͤfts⸗Compagnon Bastide, jener Gemeiner, dieser Offizier der Artillerie der National⸗Garde, hatten sich nach jenem Ereignisse der gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung durch die Flucht entzogen, und Thomas hat sich nunmehr frei⸗ willig gestellt, Bastide hingegen ist noch abwesend. Da der An⸗ geklagte ein wohlhabender Buͤrger ist, so hatte sich ein aͤußerst zahlreiches Publikum eingefunden, um seinem Prozesse beizu⸗ wohnen. Man bemerkte unter Anderen den General Lafayette am Arme des Herrn Odilon⸗Barrot, die Herren Cabet, Labois⸗ slere, Garnier⸗Pagès und noch andere Oppositions⸗Mitglieder. Die Anklage⸗Akte besagte im Wesentlichen Folgendes: Am 5. Juni gegey 6 Uhr Abends zog ein Haufen bewaffneter Insur⸗ genten gegen die Waffen⸗Fabrik in der Straße “
Zweiges der Bourbonen
an der Spitze standen Bastide und Thomas, wesche den Vor⸗
uͤbergehenden zuriefen: „Kinder des Vaterlandes, man toͤdtet Eure Bruͤder, kommt, um Waffen zu holen!“ Die Fabrik ward ersuͤmmt und Bastide vertheilte 1500 Gewehre. Thomas und Bastide nahmen bald an dem Gefechte gegen die Truppen und die National⸗Garde Theil und der von ihnen gefuͤhrte In⸗ surgenten⸗Haufen verschanzte sich hinter einer in der Straße Mé⸗ nilmontant errichteten Barrikade. Ein Detaschement Linientrup⸗ pen, welches dieselbe nehmen wollte, verlor viele Mannschaft; bald vertrieb derselbe Haufen und unter den naͤmlichen Fuͤhrern die National⸗Garde aus einem benachbarten Wacht⸗Posten. — Zehn bis zwoͤlf andere Individuen, die als Mitschuldige des Ba⸗ stide und Thomas angeklagt waren, sind verhaftet und bereits fruͤher gerichtet worden. Die vier Anklage⸗Punkte gegen Thomas waren folgende: 1) Einen Versuch zum Umsturze der Regierung gemacht und zum Buͤrgerkriege aufgereizt zu haben; 2) Haupt einer Bande von Aufruͤhrern gewesen zu seyn; 3) Waffen zum Behuf obigen Attentats unter dieselben vertheilt und 4) sich des Mord⸗Versuchs gegen die Truppen schuldig gemacht zu haben. Alle in der Anklage⸗Akte ihm schuldgegebene Handlungen wur⸗ den von Thomas entschieden geleugnet. Unter den Zeugen⸗Aus⸗ sagen gegen ihn war die einzige bedeutende die eines Markt⸗ schreiers, welcher behauptete, am 5. Juni Abends den Angeklag⸗ ten inmitten eines Haufens von Aufruͤhrern, die er durch den Zuruf aufzumuntern gesucht: „Vorwaͤrts, die Birne ist reif, hauen wir den Birnbaum um!“ gesehen zu haben; zugleich habe 9 (Thomas) befohlen, die Laternen zu zerschlagen und die
aͤhle, an denen die Anschlagzettel befestigt werden, umzustuͤr⸗ zen. Nachdem der General⸗Advokat Bernard die Anklage be⸗ hauptet und der Advokat Bornvilliers fuͤr Thomas plaidirt hatte, ward dieser von den Geschwornen fuͤr nicht schuldig erklaͤrt und demgemaͤß sofort freigelassen.
Der General Donnadieu hat unter dem Titel: „Ueber den Menschen und uͤber den gegenwaͤrtigen Zustand der Gesellschaft“, ein Buch herausgegeben, worin er von der Grund⸗Ansicht aus⸗ geht, daß die von Ludwig XVIII. bewilligte Charte die Haupt⸗ Ursache des Sturzes der Restauration gewesen sey.
Die Pairs⸗Kammer hat Herrn Cousin zu ihrem Bericht⸗ erstatter uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff des Elementar⸗Un⸗ 1.”b 1a fe h
ie Grippe greift hier immer mehr um sich; die Zahl der
daran Leidenden wird heute auf 100,00 ben. 8 wurde der Kriegs⸗Minister 7,499 egeeaec., Nats he laͤgerig; der Handels⸗Minister leidet seit fuͤnf Tagen daran, be⸗ findet sich aber schon in der Besserung; auch der Minister des oͤffentlichen Unterrichts hat einen leichten Anfall gehabt.
Im vorigen Jahre wurden in der Hauptstadt 26,304 In⸗ dividuen geboren; es starben 45,675, worunter etwa 19,000 an vehs den⸗ mehr als ein Drittheil der Geburten war un⸗ ehelich. . Die neuesten hier eingegangenen Piemontesischen Blaͤtter enthalten nichts uͤber die weitverzweigte Verschwoͤrung, die, der France nouvelle zufolge, von der Sardinischen Regierun entdeckt worden, und worin auch viele Franzosen, namentli Grenobler, verwickelt seyn sollen. Von den beiden Grenobler Blaͤttern sagt nur das eine, der Courrier de 1'Iséère, einige Worte daruͤber und erwaͤhnt insbesondere, daß die Verschwö⸗ rung fast durch alle Regimenter der Piemontesischen Armee ver⸗ zweigt gewesen sey. — Der Nouvelliste macht der France
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befallen und ist heute bett⸗
nouvelle Vorwuͤrfe, daß sie uͤberhaupt jene Nachricht gegeben I meint, das Ganze beruhe vielleicht auf einem bloßen Geruͤchte.
Grozbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz zung vom 14. Mai. Der Graf von Fitzwilliam unter⸗ stuͤtzte seine dem Hause vorgelegten 14 Resolutionen in Betreff der Korn⸗Gesetze (vergl. Nr. 135 der Staats⸗Zeitung) durch einen ausfuͤhrlichen Vortrag (dessen Mittheilung wir uns noch vorbehalten muͤssen). Zu Gunsten der Vorschlaͤge trat kein an⸗ deres Mitglied auf; wohl aber sprachen sich die Grafen vo Ripon, von Winchilsea und von Wicklow entschieden gegen dieselben aus, und wurden sie auch nach kurzen Bemer⸗ kungen der genannten Lords ohne Abstimmung verworfen.
— Unterhaus. Sitzung vom 14. Mai. Hr. Stan⸗ ley leitete seinen Vortrag uͤber die Westindischen Angelegenhei⸗ ten auf folgende Weise ein: „Das Haus wird mir seine Nach⸗ sicht nicht versagen, wenn es bedenkt, daß mir, nachdem ich erst eine so brf⸗ Zeit mein jetziges Amt bekleide, die Pflicht obliegt, der Beruͤcksichtigung des Porsanmnts eine Frage vorzulegen, welche vielleicht wichtiger ist, als irgend eine, die seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit der Legislatur beschaͤftigt haben. Bei der sicheren und zufriedenstellenden Loͤsung der vorliegenden Frage
ist nicht allein ein sich jaͤhrlich auf 250,000 Tonnen Fracht be⸗ laufender Seehandel und eine Einnahme von 5—6 Millionen
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6 . 1. 8
Pfund Sterling, nicht allein das Wohl und Wehe einer großen
Menge hier und in den Kolonieen wohnender Eigentbuͤmer interessirt, sondern auch der zeitliche Wohlstand von 7 bis 800,000 unserer Mitbuͤrger und ihrer Nachkommen haͤngt von der Ent⸗ Dies sind Schwierigkeiten genug, um
scheidung der Frage ab.
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Jedermann von der Vorbringung dieses Gegenstandes abzu⸗
schrecken. In der Lage, in der ich mich befinde, habe ich nur
zu beruͤcksichtigen, welcher Weg einzuschlagen ist, um das meiste
Gute mit moͤglichster Vermeidung der Uebel herbeizufuͤhren. Die Regierung befindet sich zwischen zwei streitenden Parteien; die eine ist bei der Frage 8 pecuniaire Weise aufs hoͤchste in⸗ teressirt, und muß in ihrer ohnehin druͤckenden Lage doppelt be⸗
sorgt seyn, sich ferneren Beeintraͤchtigungen zu entziehen. Auf
der anderen Seite aͤußert sich im ganzen Lande, wie fruͤher noch zu keiner Zeit, ein tief religioͤses Gefuͤhl gegen den jetzigen Zustand
der Kolonieen, und spricht sich dasselbe mit einer Stimme aus,
der kein Minister sein Ohr verschließen kann. Die Zeit ist vor⸗
uͤber, wo das Parlament zu entscheiden hatte, ob die Sklaverei
bestaͤndig fortdauern solle, oder nicht; jetzt kann es sich nur darum handeln, welches die sicherste, schleunigste und wirksamste Weise ist, die gaͤnzliche Abschaffung derselben herbeizufuͤhren.“ — Nach⸗ dem der Redner den fruͤheren Bemuͤhungen Englischer Staats⸗ maͤnner, namentlich des Herrn Canning, Sklaverei hatte Gerechtigkeit widerfahren fuͤhrlich auf das ein, was die Regierung
sucht habe, um das Schicksal der Sklaven in den Kolo⸗ Regierung dabei von den Kolonial⸗Legislaturen und von den Pflanzern unterstuͤtzt worden sey. Zur Eroͤrterung seines jetzt vorzulegenden Planes uͤbergehend, bemerkte Herr Stanley zu⸗ voͤcherst, daß das Votum, welches er jetzt vom Hause verlange, natuͤrlich nicht jedes Mitglied verpflichte, allen Details des Planes seine Zustimmung zu ertheilen, diese Details wuͤrden natuͤrlich den Veraͤnderungen und Verbesserungen unterworfen bleiben, welche eine gruͤndliche Diskussion als zweckmaͤßig er⸗ scheinen ließe. Den ersten und wichtigsten Punkt, die Frei⸗ lassung der Sklaven anlangend, so ginge der Plan allerdings nicht eso weit, wie es von vielen Seiten verlangt wuͤrde. Er schlage naͤmlich nicht eine unverzuͤgliche und gaͤnzliche Ab⸗
zur Abschaffung der lassen, ging er ause⸗. bereits vere,
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nieen zu erleichtern, und suchte darzuthun, wie schlecht die
schaffung der Sklaverei vor, indem eine solche Maßregel mit dem 8
Interesse der Pflanzer wie mit dem Interesse der Sklaven selb st in einem zu grellen Widerspruch stehen wuͤrde. Dem Sklaven ploͤtzlich aller Arbeit zu entbinden und ihn in eine Lage zu ver⸗ setzen, wo er fuͤr nichts als fuͤr die dringendsten Beduͤrfnisse des Lebens zu sorgen haͤtte, wuͤrde eben so viel heißen, als aller Ar⸗ beit in den Kolonieen und aller Civilisation ein Ende machen. Sein Vorschlag gehe dahin, daß der Sklave mit dem Herrn einen Kontrakt eingehen solle, wonach Letzterer ihm Nahrung und Kleidung, wie es jetzt das Gesetz vorschreibe, oder statt dessen einen bestimmten Lohn geben solle, wohingegen der Sklave *³ seiner Zeit dem Herrn widmen muͤsse. Das uͤbrige Viertel seiner Zeit koͤnne der Sklave beliebig verwenden; wolle er es aber ebenfalls seinem Herrn widmen, so muͤsse dieser ihm Beschaͤftigung gegen einen bestimmten Lohn geben. Eine der großen Schwierigkeiten der Frage sey es nun allerdings wie dieser Lohn fuͤr die freie Arbeit sestgestellt werden felle; denn in den Sklaven⸗Kolonieen faͤnde man dafuͤr keinen Maß⸗ stab, weil es daselbst bis jetzt keine freie Arbeit gaͤbe. Er habe keine bessere Art und Weise auffinden koͤnnen, als daß man den Pflanzer bei Abschlteßung des Kontraktes zwinge, einen Preis fuͤr den Sklaven elchas gen, und dann zugleich bestimme daß der Lohn fuͤr die freie Arbeit des Selaven jäͤhrlich den zwoͤlf⸗ ten Theil seines Preises betragen solle. Auf diese Weise wuͤr⸗ den Herr und Sklave verpflichtet seyn, mit Ruͤcksicht zu Werke 2 gehen. Wenn der Herr einen hohen Preis fuͤr seinen Neger estsetze, se wuͤrde er ihm einen verhaͤltnißmaͤßig hohen Lohn zu zahlen haben; bestimme er einen zu niedrigen Preis, so koͤnnte eine andere Person mit Vortheil die Zahlung leisten, und dann wuͤrde der Neger sogleich frei werden. Diesen Bestimmungen zufolge, wuͤrde nach Verlauf von zwoͤlf Jahren der Herr den fuͤr den Sklaven festgesetzten Preis duürch den Fleiß des Letzteren er⸗ halten haben. Wie stelle sich nun dadurch das Verhaͤltniß des Pflanzers? Er erhalte waͤhrend der naͤchsten 12 Jahre †i der Zeit des Sklaven, und fuͤr das uͤbrige Viertel muͤsse er, wenn er davon Gebrauch machen wolle, einen gewissen Lohn bezahlen. Es stehe ihm allerdings auch frei, keinen Gebrauch davon zu
machen; aber dann verliere er die Arbeit des Negers, und wenn kein Anderer ihn miethete, so sep er gesetzlich verpflichtet, ihm
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