. 8 *
IIö“
schen Bestimmungen unabhaͤngige Verbindung der Pommerschen 8 und Daͤnischen Kuͤsten. haͤngis 8 P sch
— Se. Hoheit der Herzog Bernhard von Sachsen⸗Weimar langte am 16ten d. M. nebst Gemahlin, Kindern, Gefolge und Dienerschaft, von Rotterdam kommend, mit dem Dampfschiffe in Duͤsseldorf an und stieg im Breidenbacher Hofe ab. Die Frau Herzogin und die uͤbrige Familie setzten am 17ten Mor⸗ gens die Reise nach Meiningen fort, der Herzog aber gedachte
am 18ten mit dem Dampfschiffe wieder nach den Niederlanden
zuruͤckzukehren.
— Der General der Kavallerie und kommandirende Gene⸗ ral des 8ten Armee⸗Corps, Herr von Borstell, ist am 16. d. M. von Berlin wieder in Koblenz eingetroffen.
— Außer dem, von dem Stadt⸗Musikus Urban aus Elbing
m 2ten k. M. in dem großen Remter des Schlosses zu Ma⸗ ienbuarg aufzufuͤhrenden Preußischen Musik⸗Feste, hat noch er Musik⸗Direktor Kloß aus Danzig, in den Nachmittagsstun⸗ den von 5 bis 7 Uhr desselben Tages, eine historisch⸗musi⸗ kalische Akademie, entweder in dem großen Remter oder in des Hochmeisters Remter des gedachten Schlosses, ver⸗ anstaltet. „Dieses Unternehmen“, so schreibt man von dort, „wird den versammelten Musikkennern viel Interes⸗ santes liefern; denn der Musik⸗Direktor Kloß beabsichtigt 1) einen Vortrag: „uͤber die Musik der Vorwelt“ und zwar: Ueber die Musik der alten Hebraͤer waͤhrend ihrer mo⸗ narchischen Periode zu David's und Salomo's Zeiten, zu halten. Dieser Vorlesung soll ein Jerusalemitischer Tempelgesang in der Originalsprache, von Koͤnig David gedichtet und komponirt, zum dienenden Beweise durch eine praktische Ausfuͤhrung beigefuͤgt werden. Die Entstehung dieses archaͤologischen Tonstuͤckes faͤllt ungefaͤhr 1050 Jahre vor Christi Geburt und ist die aͤlteste groͤßere Gesang⸗Composition, welche die musikalische Literatur von dieser Nation der Vorwelt besitzt. Ferner sollen 2) drei Ton⸗ stuͤcke von den drei Deutschen großen Komponisten, als: von J. Haydn eine Motette, von Mozart eine Symphonie, und von Beethoven die große Konzert⸗Phantasie fuͤr das Pia⸗ noforte, welche der Musik⸗Direktor Kloß selbst vortra⸗ gen wird (mit Orchester und Chor), in dieser historisch⸗ musikalischen Versammlung aufgefuͤhrt werden. Die ehrwuͤrdi⸗ gen Raͤume der Marienburg werden daher Manches bieten, was nicht allein, der Seltenheit wegen, den Musikkenner interessiren, sondern auch, wegen der zweckmaͤßigen Auswahl, den Musik⸗ Liebhaber befriedigen duͤrfte, und dieser Tag wird ohne Zweifel in der Geschichte G“ in Preußen einen ehrenden Platz
7¹
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.
338, 0“ Par. 337,3 1 Par. 337, 4 0“ Par. 13,0 °R. 24,1 °R. 12,2 °R. 6,1 0 R. 6,2 ° R. 3,2 ° R. 58 pCt. 26 pCt. 46 pCt. heiter. heiter. truͤbe. O. OSO. NO.
1833. 20. Mai.
Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... Wind
Wolkenzug
Quellwärme 6,4 °R. Flußwärme 18,2 °%R. Bodenwärme 13,6 °R.
Niederschlag 0,0 10 Rh. Abds. 9 ¼ U. Wetterleuch⸗ iten, Nachts wenig Regen.
Berliner Börse. Den 21. Mai 1833.
— ——
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
—
[Z2f. Erief. Geld.]
maenmmmnsgn— St.-Schuld-Sch. 96 ½⅔ 96 ½ Pr. Engl. Anl. 18. 104 Pr. Engl. Anl. 22. 1042 Pr. Engl. Obl. 30. 91 ½‧ * Präm. Sch. d. Seeh. 54 ½ Kurm. Obl. m. I. C. 95 Neum. Int. Sch. do. 95 Berl. Stadt-Obl. 96 ½ Königsb. do. — Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr.
— Zy. Brief.] 282
Grosshz. Pos. do. 100 ½¼ 100 Ostpr. Pfandbr. — 99 Pomm. do. 105 104 ½ Kur.- u. Neum. do. 105 ¾ 105 ½ 3 ¾ [Schlesische do. — 106 ½ Rkst. C. d. K.- u. N. 62 — Z.-Sch. d. K.- u. N. 63
Holl. vollw. Duk. 18 ½ Neue do. 19 — Friedrichsd'or .. 1312 1317
Disconto 3 ½ ßy4 ½ Preuss. Cour.
PBrief. Geld. manEraemn 144 ½ 143 ⅔ 150 ½ 150 ⅔ 6 27 ½ 80 ¾ 104 ⅔ 103 99 ½
36 98
82** [Pn
973
Wechsel-Cours.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz
Amsterdam dito
Hamburg dito
London
Paris 1
ec 20 Xr. ugsburg
Bvröelan 8
Leipzig
Frankfurt a. M. WZI
Petersburg
Warschau
IIIII
—, 2₰
— —+ QꝘ
102 ½ 30 ½
A S
Auswärtige Börsen.
b * Amsterdam. 17. Mai. Niederl. wirkl. Schuld 45 ½. 58 Span. 67 ⁄-.
Koͤnigliche Schauspiele.
Mlittwoch, 22. Mai. Im Schauspielhause: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen, von Th. Hell. Und: Mirandolina, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Blum.
Donnerstag, 23. Mai. Im Schauspielhause: Isidor und Olga, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. (Herr Meyer jun., vom Großherzoglich Badenschen Hof⸗Theater zu Karisruhe, Wlodomir, als Gastrolle.)
Freitag, 24. Mai. Im Opernhause: Zum erstenmale: Hans Heiling, romantische Oper in 3 Abtheilungen, mit einem Vor⸗ spiele, von Eduard Devrient; Musik von Heinrich Marschner, Koͤnigl. Hannoͤverschem Hos⸗Kapellmeister.
Iin Schauspielhause: 1) Louise, ou: Le réparation, vau- deville en 2 actes. 2) Le dernier chapitre, vaudeville nou-
veau en 1 acte.
Ausdünst. 0,2 46 Rh.
Sonntag, 26. Mai. Im Opernhause: Alcidor, Zauber⸗ Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini.
Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
In Charlottenburg: Die Helden, Lustspiel in 1 Akt, von W. Marsano. Hierauf: Die feindlichen Bruͤder, Possenspiel in 3 Abtheilungen, von E, Raupach.
—————
Koͤnigstaͤdtisches The Mittwoch, 22. Mai. Das Maͤdchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair, großes romantisches Original⸗ Zauber⸗Maͤhrchen in 3 Akten, von F. Raimund; Musik vom Kapellmeister J. Drechsler.
Donnerstag, 23. Mai. Der Maurer, komische Oper in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen des Scribe, von Louis Angely; Musik von Auber. (Dlle. Bruckner, vom K. K. Hof⸗Opern⸗ Theater zu Wien, neu engagirtes Mitglied dieser Buͤhne: Hen⸗ riette, als erstes Debuͤt. Dlle. Walter, vom Stadt⸗Theater zu Riga: Irma, als erste Gastrolle.)
Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 20. Mai 1833. Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Noggen 1 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 25 Sgr. 8 Pf., auch 24 Sgr. 5 Pf.; kleine Gerste 22 Sgr. 6 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 20 Sgr. Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf. Sonnabend, den 18. Mai 1833. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 25 Sgr., auch 5 Rthlr. 20 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
“ 1“; 8
1
Paris, 15. Mai. Die Fregatte „Atalante“, an deren Bord sich der Vice⸗Admiral Mackau befindet, ist am 11ten d. M. von Cherbourg nach den Duͤnen abgegangen.
In der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer war der von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommene Gesetz⸗Ent⸗ wurf uͤber die Organisation der General⸗ und der Bezirks⸗Con⸗ seils an der Tagesordnung. Der Marquis von Dreux⸗Bréze ließ sich gegen denselben vernehmen. „Das uns vorliegende Gesetz“, aͤußerte er, „stuͤtzt sich auf den 69sten Artikel der neuen Charte, worin es heißt, daß in moͤglichst kurzer Frist eine auf das Wahl⸗System gegruͤndete Kommunal⸗Verfassung eingefuͤhrt werden socl. Drei Jahre sind daruͤber hingegangen, und unge⸗ achtet des scheinbaren Eifers des Ministeriums duͤnkt es mich doch unmoͤglich, daß das Gesetz in seiner gegenwaͤrtigen Abfassung die Zustimmung der drei Staats⸗Gewalten erhalten koͤnne. Ich sage: des scheinbaren Eifers, weil, wenn es des Ministeriums ernster Wille gewesen waͤre, das Land mit jenem Gesetze auszustat⸗ ten, es nicht Jahre lang damit gezoͤgert und uns solches nicht erst am Schlusse der vorigen Session vorgelegt haͤtte, um jetzt, aller Wahrscheinlichkeit nach, zum zweitenmale in die Wahl⸗Kam⸗ mer zu wandern und hier bei der Dringlichkeit der uͤbrigen Ge⸗ genstaͤnde, womit diese Kammer sich zu beschaͤftigen hat, vielleicht wieder bis zum naͤchsten Jahre liegen zu bleiben. Die Zeit des Centralistrens ist voruͤber; diejenige der oͤrtlichen Freiheiten muß beginnen, wenn anders wir nicht aufs Neue den Nacken unter das Joch des Despotismus beugen wollen. Als Grundlage und als Ausgangs⸗Punkt fuͤr das Kommunalwesen muͤssen wir die Kommune selbst waͤhlen. Diese besteht; Niemand hat sie geschaffen; hier ist Alles bekannt, bestimmt, bewiesen, unbe⸗ streitbar; die Buͤrger einer Gemeinde haben einen Gemeingeist, sie wissen am besten, was sie wollen und was ihnen frommt. Hier schwindet jede Taͤuschung; hier geht Alles seinen regelmaͤ⸗ ßigen Gang; man kennt sich gegenseitig, man weiß, wer Recht oder Unrecht hat, vor Allem aber, was das gemeinsame Inter⸗ esse erheischt, und wer am faͤhigsten ist, es zu vertheidigen. In
dieser Beziehung, m. H., ist die politische Erziehung der Fran⸗
zosen vollendet; die Liebe zum Vaterlande und die Wahrneh⸗ mung der Interessen des Landes machen Jeden faͤhig, sich seine Stellvertreter selbst zu waͤhlen. Man lasse die Municipalraͤthe von allen in die Steuer⸗Rolle eingetragenen Buͤrgern waͤhlen, und man darf sich versichert halten, daß die Kommune nur
solche Maͤnner ernennen wird, die im Stande sind, sie gehoͤrig zaͤhlig war, mußte die Sitzung aufgehoben werden, ohned
zu verwalten.“ Der Redner ließ sich nach diesem Eingange in eine naͤhere Beleuchtung des Gesetz⸗Entwurfes ein, und gab namentlich dem in der Deputirten⸗Kammer von Herrn Besson entwickelten Systeme den Vorzug vor jedem andern.
Versammlung in jedem Kanton bilden, jede solche Kantonnal⸗ Versammlung aber sollte dann einen Abgeordneten fuͤr das Be⸗ zirks⸗Conseil und einen zweiten fuͤr das Departemental Conseil ernennen. Nachdem der Marquis von Dreux⸗Brôézé die Vorzuͤge dieses Systems hervotzuheben sich bemuͤht, schloß der⸗
selbe in folgender Weise: „Ich stimme fuͤr die Verwerfung des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes, da dieser keinen anderen Zweck so wie zum Umsturze derselben, angeklagt war, freigeßre
hat, als unter einer anderen Form dieselben Fehler zu reprodu⸗ ciren, die man schon der jetzigen Gesetzgebung zum Vorwurfe macht. Der wahre Gedanke des Ministeriums hat sich kuͤrzlich durch einige Worte verkuͤndigt, die dem Handels⸗Minister in der Hitze der Improvisation entschluͤpft sind. „„Huͤten wir uns wohl““, sagte er, „„die Gemeinden zu emancipiren, denn eine solche Emancipation wuͤrde allein der legitimistischen Partei zum Vortheil gereichen.““ Dieses seltsame Argument mag den Herren Ministern vielleicht vortrefflich erscheinen, ich sinde es, wie Sie leicht denken koͤnnen, sehr schlecht. (Gelaͤchter.) Das uns vorliegende Gesetz wuͤrde ebenfalls nur ein voruͤbergehendes seyn, und ich erblicke in solchen transitorischen Gesetzen, die, wenn sie aus den Haͤnden des Gesetzgebers hervorgehen, immer ganz vortrefflich scheinen, in der Anwendung aber sich stets als mangelhaft und unausfuͤhrbar zeigen, nichts als Gefahr und Unordnung. Lassen Sie uns endlich dem Lande feste Gesetze ge⸗ ben, denn es bedarf derselben. Ein Staat, der seine Gesetzge⸗ bung mit jedem⸗Augenblicke aͤndert, gleicht einem Schiffe, das Kompaß und Steuerruder verloren hat.“ — Nach Beendigung dieses Vortrages ergriff der Berichterstatter des Exmittirungs⸗ Gesetzes das Wort, um der Versammlung den betreffenden Ent⸗ wurf, nachdem die Kommission die verschiedenen Artikel desselben an einander gereiht und geerdnet, mitzutheilen. Es wurde so⸗ fort daruͤber abgestimmt, und der Gesetz⸗Entwurf mit 84 gegen 7 Stimmen angenommen. Hierauf wurde die Berathung uͤber
“
zulegende Amendements angekuͤndigt hatte, hoben.
um 1 ½ Uhr, in Gegenwart von 10 Mitgliedern, mit Ein
genden Gesetz⸗Entwurfes, eroͤffnet. kolls erfolgte daher vor leeren Baͤnken.
Aufruf veranstalten werde.
die Sitzung ganz aufzuheben. — daß er dies letztere nicht thun duͤrfe, indem dazu ein schluß der Kammer noͤthig sey, Der Namens-⸗Aufruf ging
gefaßt werden koͤnne.
d Diesem Systeme zufolge, sollten die Municipal⸗Conseils einen oder mehrere Abgeordnete waͤhlen, und diese sollten eine bloß berathschlagende
das Eingangs erwaͤhnte Gesetz wieder aufgenommen und, nae dem der Graf v. la Rochefoucauld den Gesetz⸗Entwurf im Ge zen gebilligt, zugleich aber einige im Laufe der Diskussion v die Sitzung auft
Die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer wug des Praͤsidenten, der 4 Secretaire, der beiden Quzstoransch des Herrn Prunelle, Berichterstatters des der Berathung von Die Vorlesung des Pruf Nachdem der Praͤsit noch eine Zeitlang gewartet, erklaͤrte er, daß er den Nama b Einige Deputirte, die mittlerwe in den Saal getreten waren, protestirten gegen diese Maßr
andere unterstuͤtzten sie, noch andere meinten, daß es besser Der Praͤsident bemerkte ah
1
ein solcher aber, ehen gen der Unzulaͤnglichkeit der anwesenden Mitglieder, daʒ
vor sich, wurde aber nach einer halben Stunde wieder eingest
da die Secretaire behaupteten, daß die Kammer nunmehr’ n zaͤhlig sey. An der Tagesordnung war die Fortsetzung der
rathungen uͤber das Municipal⸗Gesetz. Dem 26sten Artikel
folge, sind die gezwungenen außerordentlichen Ausgaben
Gemeinden folgende (die gezwungenen gewoͤhnlichen Au
ben sind im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung aufgefle
worden): „Die Abtragung der faͤlligen Schulden. Die Lm bei der Wahl der Municipalraͤthe, der Offiziere und Unten ziere der National⸗Garde, der Werkverstaͤndigen, und der Rich bei den Handels⸗Tribunaͤlen. Die Kosten bei der Aufnahme Plaͤnen zur Anlegung neuer Straßen in den Staͤdten. „ Augzahlung der den staͤdtischen Beamten bewilliigten v. sionen und Remunerationen.“ Die gewoͤhnlichen fetula ven Ausgaben sind, dem 27sten Artikel zufolge, nachstehe „Die Unterhaltung der Stadt⸗Uhr, der oͤffentlichen Waschiai und Traͤnken, der Maͤrkte und Hallen, der Bibliotheken Museen, der oͤffentlichen Gaͤrten und sonstigen Promenaden, Pflasterung der Straßen, Plaͤtze und AQuai's und die Snn Erleuchtung. Die Unterstuͤtzung der Spitaͤler und Armeni
ser, so wie uͤberhaupt aller staͤdtischen Anstalten, und des
V
V
58 ½. Br.
coöur. 102. 95. — 5proc. Neap. pr. compt. 92. 85. fin cour. 92. 90. 5proc-?
chen⸗Fonds.“ Der 28ste Artikel, welcher von den außerorhe lichen fakultativen Ausgaben handelt, begreift in die Zahl selben folgende Gegenstaͤnde: „Die Erhaltung der Kog nal⸗Gebaͤude, der Maͤrkte, Schlachthaͤuser u. s. w. Der liche Beitrag zu der Erhaltung der fuͤr den Kultus und oͤffentlichen Unterricht bestimmten Gebaͤude. Der Ankauf des rains zur Anlegung neuer Landstraßen, und zur Auffilh neuer Kommunal⸗Gebaͤude. Die Beisteuer zu allen Vau welche die Gemeinde gemeinschaftlich mit dem Staate uͤbernin Die Stipendien in den verschiedenen Unterrichts⸗Anstalten. Bepflanzungen oder sonstige Verschoͤnerungen der Plaͤtze, und oͤffentlichen Promenaden. Die Ausgaben fuͤr oͤffent Festlichkeiten, so wie alle solche, zu denen sich das Munn Conseil zur Erhaltung oder Verbesserung des Kommunale. thums und in dem Interesse der Einwohner entschließt.“ † drei Artikel, so wie die beiden folgenden von minderer Wie keit, waren bereits Tages zuvor angenommen worden.
kam die Reihe an den 3lsten Artikel, wonach die gen lichen fakultaͤtiven Ausgaben, insofern die gewoͤhnliche Eim zur Bestreitung derselben nicht ausreicht, gleich den außero lichen fakultativen Ausgaben, von dem Municipal⸗Gn
festgestellt und von dem Praͤfekten bestaͤtigt werden sollen. Nßs.
einer langen, aber voͤllig unerheblichen Debatte ging auch 7i Artikel mit einer unwesentlichen Aenderung in der Abfast durch. Das 5te Kapitel des Gesetzes handelt von den Kom nal⸗Einnahmen und von den Anleihen, zu denen die Gema ermaͤchtigt seyn sollen. Die Einkuͤnfte sind ordentlicher ode ßerordentlicher Art. Die ordentliche Einnahme besteht auf Verpachtungen, dem Ertrage der Zoͤlle, der Thor⸗Steuer, ie woͤhnlichen Zusatz⸗Centimen ꝛc. Die außerordentliche aus den trage verkaufter Immobilien, dem Holzschlage, den Gesche und Vermaͤchtnissen, den außerordentlichen Zusatz⸗Centima Diese verschiedenen Bestimmungen wurden ohne Weiteres nommen. Dagegen gab der Artikel uͤber die Anleihen zu! kurzen Debatte Anlaß, an welcher der Graf von Mosh'⸗ und die Herren Jousselin, Prunelle, Bresson, Me Massonneau, Eschasseriaux, Meynard, von Argenf Lecarlier, Verollot, Laurence, von Rambutean Salverte Theil nahmen, von denen Einige andere Abfassu in Vorschlag brachten. Da die Kammer zuletzt nicht mehr
uͤber die Amendements zu einem Beschlusse kam. In der sten Sitzung werden die Kommissions⸗Berichte uͤber die Bu der Justiz, des Innern und bes oͤffentlichen Unterrichts abg tet werden.
Der Redacteur der Tribune hat gestern die Geldstrafe 10,000 Fr., zu welcher er von der Deputirten⸗Kammer ket nirt worden ist, und welche durch Hinzurechnung der Kosfte 11,000 Fr. gestiegen war, an das Einregistrirungs⸗A.
gezahlt.
Der Redacteur der Glaneuse in Lyon, Herr Granin am 11ten d. M. von dem dortigen Assisenhofe, vor welhe der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regih
worden.
compt. 102 8
— Heute schloß 5proc. Rente pr. 10. fin cour.
3proc. pr. compt. 78 perp. 76 ½. 3proc. do. 44 ½. Frankfurta. M., 18. Mal. Oesterr. 5proc. Metall. 931⅛. 4proc. 84 2, 84,1. 2 ½proc. 50 ¼. Br. 1proc. 22 ½. G. 1 Actien 1472. 1469. Part.⸗Obl. 136 ½. 136 ½. Loose zu 10. 189 ½. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 86. 85 ½¼. Poln.
aͤndigen koͤnnen und
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Berlin, Donnerstag
den 23sten
8. IFEwrohegsem
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negha . al. nnnanemruenenarg arweerere Meu‿‿μ‿ vrtn, ag vaaberten, — —
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Legations⸗Rath Bras⸗ de Saint⸗Simon die Kammerherrn⸗Wuͤrde zu erthei⸗ eruht.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Kreis⸗Deputirten und cs Aeltesten, Rittmeister a. D. von Oertzen, zum Land⸗ des ee Kreises, Regierungs⸗Bezirks Liegnitz, zu er⸗
gen geruht. 8
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Doktor Otto Dann Hanzig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verlethen
ht.
Der Justiz⸗Kommissarius Kuͤhne in Wolmirstedt ist zu⸗ zum Notarius im Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu deburg bestellt worden.
bei der am 20sten und 2lsten d. M. fortgesetzten Ziehung zten Klasse 67ster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Haupt⸗Ge⸗ von 20,000 Rthlr. auf Nr. 34,270 in Berlin bei Grack; zupt⸗Gewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 59,570 nach Coͤln teimbold; 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen auf Nr. 13,586 3,947 nach Bielefeld bei Honrich und nach Koͤnigsberg in bei Burchard; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 23,789. 7 und 32,578 in Berlin bei Gronau, nach Breslau bei stein und nach Halle bei Lehmann; 34 Gewinne zu 1000 .auf Nr. 2095. 7145. 7963. 8739. 9394. 10,763. 13,011. . 16,760. 19,461. 19,948. 22,949. 29,893. 30,271. 30,956. 9. 40,581. 51,421. 54,280. 54,607. 55,308. 64,723. 65,365. 2. 68,914. 70,505. 71,882. 77,834. 77,942. 78,396. 80,539. .92,812 und 93,252 in Berlin bei Alevin, bei Baller, burg, bei Matzdorff, bei Mendheim und 3mal bei Seeger, Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Leubuscher und bei stein, Bunzlau bei Appun, Danzig 2mal bei Reinhardt, [dorf bei Spatz, Elberfeld bei Benoit, Glogau bei Levy⸗ Halle 2mal bei Lehmann, Hamm bei Huffelmann, Juͤter⸗ bei Gestewitz, Koͤnigsberg in Pr. 2mal bei Burchard, Koͤ⸗ erg in d. N. bei Jacoby, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg koch, Merseburg bei Kieselbach, Muͤnster bei Lohn, Posen Dape, Stettin Zmal bei Rolin und nach Wrietzen 2mal bei 9, 45 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 9721. 11,150. 6. 14,859. 17,783. 18,423. 21,295. 21,382. 21,554. 22,283. 25,802. 26,475. 27,459. 31,187. 31,757. 33,090. 37,429. .39,977. 42,875. 48,663. 50,753. 50,973. 56,851. 57,412. Co. 59,366. 60,308. 62,436. 63,484. 64,331. 66,228. 66,244. da. 73,262. 74,178. 75,287. 86,496. 88,010. 88,943. 90,097. 8. 94,522 und 94,921 in Berlin 4mal bei Alevin, 2mal Natzdorff, bei Mestag, 2mal bei Seeger und bei Sußmann, Achen bei Kirst und bei Levy, Breslau bei H. Holschau sen., 9. scgen jun., bei Leubuscher und bei Schreiber, Bunz⸗ ei Appun, Coͤln bei Huißgen und bei Reimbold, Delitzsch reyberg, Duͤsseldorf bei Simon und 2mal bei Spatz, Fran⸗ in bei Friedlaͤnder, Glogau 2mal bei Bamberger, Jauer huͤrtter, Juͤterbog bei Gestewitz, Koͤnigsberg in Pr. bei ter, Koͤnigsberg in d. N. bei Jacoby, Liegnitz Zmal bei bel, Lissa bei Hirschfeld, Magdeburg bei Roch, Naumburg ayser, Nordhausen 2mal bei Schlichteweg, Potsdam bei er, Quedlinburg bei Dammann, Salzwedel bei Pflughaupt, in 2mal bei Rolin, Weißenfels bei Hommel und nach Zeitz uͤrn; 53 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 14. 5934. 7269. 0. 12,222. 14,495. 15,297. 15,598. 16,999. 17,406. 21,155. 7. 23,919. 25,205. 30,007. 30,040. 31,293. 31,882. 32,028. 8. 34,905. 35,335. 35,807. 38,932. 40,529. 44,551. 44,581. 1. 50,271. 51,014. 52,901. 53,192. 57,442. 62,705. 62,976. 8. 69,404. 72,863. 75,835. 76,372. 77,363. 79,090. 84,043. 6. 86,019. 86,068. 86,802. 87,249. 92,603. 92,797. 93,155. 2 und 94,527.
Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 22. Mai 1833. hnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction. Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. Oesterreichische iche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ igte Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, err von Binder⸗Kriegelstein, von Wien.
8
ungs⸗Nachrich
Rußland. Der General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt
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DOdessa, 3. Mai.
Kaisers, Graf Orloff, ist in der Nacht vom 30. April auf
3 Mai in hiesiger Stadt angekommen und gestern fruͤh an der Korvette „Penderaclia“, in Begleitung des armirten . ots „Gromonossetz“, von hier nach Konstantinopel ab⸗
Frankreich.
aris, 15. Mai.
Einer telegraphischen Depesche aus Tou⸗ ufolge, ist das Namensfest des Koͤnigs auch auf Korsika festlich begangen worden. 8* National liest man: „Das Ministerium hat sich n dem Herrn umann zu gebenden Nachfolger nicht 8 dieser mird daher das Portefeuille der behalten, um die Debatte uͤber den Gesetz⸗Entwurf —2 8 Tilgungs⸗Fonds und uͤber das Budget zu leiten.“ tadt Bordeaux hat eine Adresse an den Koͤnig er⸗ „Zworin sie dringend um Zuruͤcknahme des von dem Fi⸗
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nanz⸗Minister der Kammer vorgelegten Planes einer Erhoͤhung der Getraͤnk⸗Steuer bittet.
Der Temps giebt in einem Artikel, in welchem er uͤber die politische Indifferenz, nicht nur der Kammern, sondern des ganzen Landes, klagt, folgende Charakteristik der Parteien in Frankreich: „Das Uebel der Indifferenz ist vorhanden, Jeder sieht und beklagt es; wo ist aber das Heilmittel dafuͤr? Hier theilen sich die Meinungen, und es treten Aerzte aus der Ver⸗ gangenheit und Aerzte der Gegenwart auf. Die Ersteren schlagen uns eine dritte Restauration vor, und zwar wollen die Einen die reine legitime Monarchie, die Andern eine von republikani⸗ schen Einrichtungen umgebene, auf das allgemeine Votum ge⸗ stuͤtzte Monarchie. Die Aerzte der Gegenwart zerfallen wieder in Monarchisten und Republikaner, und von beiden giebt es mehrere Nuͤancen. Unter den Anhaͤngern der Monarchie stehen auf der einen Seite diejenigen, welche mit Allem zufrieden, und auf der andern diesjenigen, welche mit Allem unzufrieden sind; waͤhrend jene jede Regierung unterstuͤtzen, um Aemter und Ehren⸗ stellen zu erhalten, koͤnnen diese sich in kein Regierungs⸗System schicken und wuͤrden eine Regierung nach der andern unbedenk⸗ lich fallen sehen. Nach diesen Optimisten und Pessimisten kom⸗ men diejenigen, welche wissen, oder zu wissen glauben, was sie wollen und nicht wollen. Was sie nicht wollen, ist die Restau⸗ ration und Quasi⸗Restauration, oder das Ministerium vom 11. Oktober. Was sie wollen, ist Folgendes: Einige von ihnen verlan⸗ gen eine Parlaments⸗Reform und glauben, Alles werde gut ge⸗ hen, wenn die Anzahl der Waͤhler auf das Doppelte oder Drei⸗ fache erhoͤht wird; Andere glauben das Uebel in der in Eile zusammengeflickten Charte zu finden und verlangen die Revision der Verfassung durch eine konstituirende Versammlung. Die Anhaͤnger der Republik sind weder uͤber die Regierung, noch uͤber die Fretheit einverstanden; Einige wollen Municipal⸗ Freiheiten, zwei souveraine Kammern, eine unabhaͤngige richter⸗ liche Gewalt und eine verantwortliche, temporaire, vollziehende Gewalt, wie der Praͤsident der Vereinigten Staaten; Andere naͤhern sich mehr der diktatorischen Constitution des Konvents. Beide beschaͤftigen sich nur mit den Formen der Regierung und sind der Ansicht, daß auf die Verbesserung oder wenigstens Ver⸗ aͤnderung dieser Formen auch Reformen in den socialen und ge⸗ werblichen Verhaͤltnissen folgen wuͤrden. Dies ist aber ein Irr⸗ thum, dessen sich die konstituirende Versammlung, wie die gesetz⸗ gebende und wie der Konvent, schuldig gemacht haben.“
Unter dem Titel: „Philosophts de l'exil“ ist vor Kurzem eine anonyme politische Schrift erschienen, aus deren Einleitung deutlich hervorgeht, daß sie den Baron von Haussez, Marine⸗ Minister Karl's X. und Mitglied der Polignacschen Verwal⸗ tung, zum Verfasser hat, der nach der Juli⸗Revolution nach England entfloh. Der Temps stattet uͤber dieses Buch, worin der Ex⸗Minister seine Handlungsweise als Resultat seiner auf⸗ richtigen, monarchischen Gesinnung darstellt und zugleich die Her⸗ ausgabe seiner Memoiren ankuͤndigt, einen guͤnstigen Bericht ab.
Pellenc, der Freund und Mitarbeiter Mirabeau's, und nach dem Tode dieses großen Redners Secretair von Pitt, ist vorge⸗ stern in einem Alter von 83 Jahren hierselbst mit Tode abgegangen.
Der Kriegs⸗Minister hat verfuͤgt, daß auch in diesem Som⸗ mer, wie im vorigen, statt des bisher uͤblichen Weinessigs, Brannt⸗ wein als ein gesunderes Getraͤnk unter die Truppen vertheilt werden soll.
Ueber die vorjaͤhrigen Mortalitaͤts- und Geburts⸗Verhaͤlt⸗ nisse der hiesigen Bevoͤlkerung enthaͤlt das Journal des Dé⸗ bats folgende naͤhere Angaben: „Im Jahre 1832 starben in der Hauptstadt 45,675 Individuen und 26,304 wurden geboren, und zwar ereigneten sich 28,665 Todesfaͤlle und 21,322 Geburten in den Privat⸗Wohnungen und 17,010 Todesfaͤlle und 4992 Gebur⸗ ten in den Hospitaͤlern. Der fuͤnfte Theil der hiesigen Bevoͤl⸗ kerung wird also in den Hospitaͤlern geboren und ein Drittheil stirbt in denselben. Von den Geburten in den Privathaͤusern waren 16,553 eheliche und 4769 uneheliche, von den Geburten in den Hospitaͤlern waren nur 499 ehelich und 4493 unehelich. Von der Gesammtzahl der Geburten ist also mehr als das Drittheil unehelich. Die Todesfaͤlle uͤberstie⸗ gen nach der obigen Angabe die Geburten um 19,371; bringt man aber die durch die Cholera veranlaßten Todesfaͤlle, die auf 19,000 angeschlagen werden, in Abrechnung, so bleiben immer noch 26,000 Todesfaͤlle uͤbrig, eine den fruͤheren Jahren ziemlich gleichkommende Zahl. Es zeigt sich also, daß die ge⸗ woͤhnlichen Krankheiten durch die Cholera nicht vermindert wor⸗ den sind.“
Deoas hiesige Zuchtpolizei Gericht beschaͤftigte sich gestern mit einem Diffamations⸗Prozesse, den der Herzog Karl von Braun⸗ schweig gegen einen gewissen Chaltas, einen seiner fruͤheren Agenten, anhaͤngig gemacht hat. Der Beklagte hatte durch seinen Anwalt geltend machen lassen, daß der Herzog von den
beiden Zweigen des Braunschweigischen Hauses unter Kuratel
gestellt worden sey und also Prozesse nur durch Vermittelung eines ihm zu stellenden Kurators fuͤhren koͤnne. Der Advokat des Herzogs entgegnete 1öa.e daß jene Maßregel des Koͤnigs von England und des Herzogs Wilhelm von Braunschweig in Frankreich keine Guͤltigkeit haben koͤnne, so lange sie nicht durch ein Franzoͤsisches Gericht gepruͤft worden sey und Vollziehungs⸗ kraft erhalten habe. Das Tribunal entschied, daß allerdings das uͤber den Herzog Karl von Braunschweig verhaͤngte Interdikt fuͤr Frankreich erst durch die Erklaͤrung eines Franzoͤsischen Ge⸗ richtshofes guͤltig werden koͤnne und daß also der Betlagte mit seinem Einwande zuruͤckzuweisen sey. Der Prozeß selbst wurde auf acht Tage verschoben.
Briefen aus Nantes zufolge, sind am 10. d. M. bei einem dortigen Schnittwaaren⸗Haͤndler eine Menge von gruͤn und wei⸗ ßen Schnupftuͤchern mit dem gedruckten Bildnisse des Herzogs von Bordeaux in Beschlag genommen worden.
Die Tribune erklaͤrt die Freisprechung des republikanischen Blattes „la Glaneuse“ in Lyon, von welcher sieben Nummern zugleich inkriminirt waren, fuͤr einen eben so großen als uner⸗ warteten Sieg der republikanischen Partei.
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Sir Robert Peel vor.
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Der Assisenhof von Orleans hat 18 Bauern aus der Vendee, welche angeklagt waren, im vorigen Sommer unter Anfuͤhrung des Herrn v. Pontfarcy an dem Ausstande der westlichen Depar⸗ tements Theil genommen zu haben, nach zehnmonatlicher Ge⸗ fangenschaft frei gesprochen
Aus Algier wird vom 5ten d. M. geschrieben: „Der General Trezel, der in der vorigen Nacht von hier mit Truppen abgegangen war, um einem Beduinen⸗Stamm der Umgegend seine Vieh⸗Heerden zu nehmen, ist bereits wieder in die Stadt zuruͤckgekehrt; die Truppen haben ein kleines Gefecht mit einigen hundert Arabern bestanden und einiges Schlachtvieh mitgebracht. Die Fleisch⸗Lieferanten fuͤr die Armee, Ben⸗Marabet und Duran, beides Eingeborene, hatten ihre Lieferungen seit dem 1sten d. M⸗ eingestellt und da das in Tunis bestellte Schlachtvieh noch nicht eingetroffen ist, so machte sich bereits großer Fleischmangel fuͤhl⸗ bar, in dessen Folge der Preis des Fleisches um das Doppelte ge⸗ stiegen war. Die naͤchtliche Expedition der hiesigen Garnison, welche den Zweck hatte, so viel Schlachtvieh wie moͤglich zusam⸗ menzuraffen, um jenem Mangel abzuhelfen, hatte also nichts we⸗ niger als einen kriegerischen Charakter; sie hat einen schmerzlichen Eindruck auf die hiesige Einwohnerschaft gemacht, welche uͤber die Nachlaͤssigkeit der Verwaltung klagt, die einem sol⸗ chen Mangel nicht vorzubeugen weiß, sondern vielmehr dem Maurischen Lieferanten Ben⸗Marabet, der denselben durch Nichthaltung seines Kontrakts verschuldet hat, Erlaubniß ertheilt, nach Paris zu reisen, um dort die Aufloͤsung seines Kontrakts zu erlangen, waͤhrend es ihre Pflicht gewesen waͤre, ihn ins Gefaͤngniß zu werfen.“ 3
Großbritanien und Irland
Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 16. Mai. Herr Roebuck brachte die Vorfaͤlle in Cold⸗Bath⸗Fields zur Sprache. Er tadelte das Benehmen der Regierung, daß sie jeße politische Versammlungen mit Gewalt auseinandertriebe, die sie fruͤher auf alle Weise beguͤnstigt habe. Die Regierung habe den Geist der Aufregung unter dem Volke genaͤhrt (hoͤrt, hoͤrt!), und nun kehre sie sich gegen ihre Schlacht⸗ opfer, und lasse mit Knitteln unter sie schlagen. (Beifall von der Opposition.) Die Versammlung zur Berathung uͤber einen National⸗Konvent sey nicht geradezu ungesetzlich gewesen; denn wie koͤnne man wissen, was unter National⸗Konvent verstanden sey? (Oh, oh!) Der Ueberfall der Polizei und das Benehmen der Regierung im Allgemeinen erscheine ihm tadeinswerth. Er wuͤnsche zu wissen, von wem die Proclamation Na⸗ mens der Regierung erlassen worden sey, und ob dieselbe dem b”. vorgelegt werden koͤnne? Herr G. Lamb erklaͤrte diese
roͤrterung fuͤr voreilig, er naͤhme indessen keinen Anstand, zu erklaͤren, daß die fragliche Proclamation von dem Staats⸗Secre⸗ tair fuͤr das Innere erlassen worden sey. — Herr O'Connell
sagte, er kenne kein Gesetz, welches eine Versammlung unter
dem Namen „Konvent“ verbiete. Wenn aber die Versammlung wirklich ungesetzlich gewesen waͤre, so haͤtte eine verantworliche Ma⸗ gistrats⸗Person zugegen seyn, und die Operationen der Poltzei lei⸗ ten muͤssen. Der General⸗Anwalt machte darauf aufmerk⸗ sam, daß in diesem Augenblick eine Untersuchung uͤber den Tod eines Köoͤniglichen Unterthanen stattfinde, und daß daher die eh⸗ renwerthen Mitglieder fuͤr Bath und Dublin wohl besser gethan hätten, sich vorlaͤufig jeder Bemerkung zu enthalten. Sir S. Whalley zeigte an, daß er nach der Art und Weise, wie das Volk von der Regierung behandelt worden sey, am 2lsten d. M., wo die Frage wegen der direkten Steuern wieder zur Sprache kommen solle, auf einen namentlichen Aufruf des Hau⸗ ses antragen werde. — Herr Cobbett 1 nun, in Folge fruͤ⸗ herer Anzeige, seinen mehrbesprochenen Antrag in Bezug auf Er verlas in Form einer Resoluti on einen langen Antrag, in welchem es unter Anderm heißt:
„Nach den Gesehen und Gewohnheiten dieses Koͤnigreiches kann der Koͤnig, unser souverainer Herr, weder dem Lande noch irgend einem seiner Unterthanen ein Unrecht zufuͤgen; damit jedoch nicht im Namen des Koͤnigs oder unter seiner Autoritaͤt etwas Unrechtes
eschehe, sind, denselben uns von unsern weisen Vorfahren uͤberlie⸗ erten Gesetzen zufolge, diejenigen, die im Namen Sr. Maj. handeln, fuͤr jedes Unrecht, das sie thun, streng verantwortlich. In Faͤllen, wo das Unrecht von niederen Beamten ausgeht, werden die gewoͤhn⸗ lichen Gerichtshoͤfe fuͤr kompetent zur Entscheidung gehalten; geht es jedoch von einem Staats⸗Minister aus, der das ganze Koͤnigreich, gleich einer Pestilenz, in's Ungluͤck stuͤrzen kann, so hat nur das Un⸗ terhaus die vollstaͤndige Gewalt den Uebelthaͤter zu bestrafen. — Nun hat im Jahre 1819, nachdem 21 Jahre lang ein Papier⸗Geld im Lande eingefuͤhrt war, in Folge dessen alle Gehaͤlter, Besoldun⸗ gen und sonstige Staats⸗Lasten dedeutend erhoͤht werden mußten; nachdem alle Hypotheken, Renten, Anleihen so wie sonstige Verbrie⸗ fungen in diesem Papier⸗Gelde abgeschlossen worden; nachdem end⸗ lich 500 Millionen Staats⸗Schulden in demselben niedrigen Circu⸗ lations⸗Medium gemacht worden waren, der sehr ehrenwerthe Robert Peel, damals ein Mitglied des Koͤnigl. Ministeriums, seine Bill durchgesetzt, die, ohne sich um eine Revision oder Begutachtung te⸗ ner Gehaͤlter, Verbriefungen, Privat⸗ und Staats⸗Schulden zu bekuͤm⸗ mern, die niedrige Papier⸗Valuta in eine hohe Gold⸗Valuta verwandelte, und dadurch unsaͤgliches Unrecht und Ungluͤck uͤber das Land brachte. Alles bewegliche und unbewegliche Eigenthum fiel sogleich im Preise; viele tausend Grundstuͤcke, auf denen hohe Schulden hafte⸗ ten, kamen zum oͤffentlichen Verkauf und unzaͤhlige Prozesse entstan⸗ den in Folge jener Bill, die oft Vater und Sohn, Bruder und Schwester, Gutsherren und Paͤchter, auf daͤmonische Weise mit ein⸗ ander entzweite. Hunderttausende, die fruͤher rei gewesen, kamen an den Bettelstab, und nur diejenigen standen 94 gut, die von oͤffentlichen Besoldungen oder von den Zinsen der Staatsschuld leb⸗ ten. So groß war das Elend, das durch jene Bill verbreitet wurde, daß im Jahre 1822 das Ministerium, dessen Mit⸗ 9 ebenfalls der besagte sehr ehrenwerthe Robert Peel war, ich veranlaßt fand, die Einziehung der Einpfund⸗Noten, noch um 11 Jahre hinauszusetzen, wodurch das Parlament gleichsam selbst eingestand, daß es sich im Jahre 1819 durch den sehr ehrenwerthen Robert Peel zu einer unweisen Maßregel habe ver⸗ leiten lassen. Der beklagenswertheste Theil der Bill von 1819 ist jedoch durch die Bill von 1822 nicht aufgehoben worden; im Ge⸗ gentheile entstand dadurch, daß man die Einpfund⸗Noten neben dey