1833 / 150 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nell berichtete

darauf an, Line Bill einbringen zu duͤrfen, wodurch der Graf⸗

Wuͤrde solchen

des entehrenden

Parlamentes Miß⸗

die einem

und erklaͤrte, daß es fuͤr durchaus nothwendig sey,

brauche durch strenge Bestrafung und namentlich durch Ent⸗

ziehung des Wahl⸗Rechtes ein Ende zu machen. Lord G. Som⸗ merset hielt diese Strafe fuͤr zu streng, indem dabei der Un⸗ schuldige mit dem Schuldigen leiden muͤsse, und war auch der

Meinung, daß die von dem vorigen Reoner beigebrachten Be⸗ weise nicht uͤberzeugend genug waͤren, um eine Einmischung des In diesem Sinne aͤußerten sich noch

Hauses zu rechtfertigen. Sir H. Hardinge, Herr Goulburn, Herr C. W. Wynn

e.

und Sir H. Willoughby, wogegen die Herren Elap, Ward, der General⸗Anwalt und Lord J. Russell die Beschluͤsse

unterstuͤtzten. Der erste derselben wurde darauf mit 227 gegen 55 Stimmen angenommen. Zu dem zweiten machte der Oberst Evans das Amendement, daß bei den kuͤnftigen Wahlen in Hertfoed durch Kugeln abgestimmt werden solle. Dies halte er fuͤr das beste Mittel, den Bestechungen ein Ende zu machen. [Hoͤrt, hoͤrt! Herr E. Stanley bemerkte, daß der Antrag da⸗

hin laute, einen Ausschuß niederzusetzen, der die besten Mittel

zur Verhuͤtung des Mißbrauches in Erwaͤgung ziehen solle, und es daher wohl zweckmaͤßiger seyn duͤrfte, dem Ausschusse in die⸗ ser Beziehung nicht vorzugreisen. Er glaube uͤbrigens, daß dies eine vortreffliche Gelegenheit sey, um einen Versuch mit dem Ballottement zu machen, und er wuͤrde, wenn der Ausschuß diese Maßregel in Vorschlag bringe, dieselbe mit Freuden unter⸗ stuͤtzen. Nachdem auch Herr H' Connell die Meinung geaͤußert hatte, daß das Amendement jetzt nicht recht zeitgemaͤß waͤre, nahm der Oberst Evans dasselbe zuruͤck, und der zweite Be⸗ schluß wurde ohne Abstimmung genehmigt. Herr O'Con⸗ sodann uͤber die Wahl in Carrickfergus, und be⸗ wies durch die Aussagen der vernommenen Zeugen, daß auch dort die groͤbsten Bestechungen stattgefunden haͤlten. Er trug

schaft⸗ der Stadt Carrickfergus das Wahl⸗Recht entzogen wuͤrde.

vollendet hat, zu Kensington festlich begangen. empfing die Prinzessin Besuche von Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin,

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Die Exiaubniß dazu wurde ohne Widerstand ertheilt. Das Haus

vertagte sich bis zum naͤchsten Donnerstag (30sten Mat). London, 25. Mai.

Koͤnigl. Hoheit der Prinzessin Victoria, die ihr vierzehntes Jahr Nachmittags

und den anderen Mitgliedern des Koͤniglichen Hauses. Abends

begaben sich die Herzogin von Kent und die Prinzessin Victoria

aauf den Ball, welchen Ihre Majestaͤten zur Feier dieses Tages

im St. James⸗Palast veranstaltet hatten.

b Der Herzog von Orleans ist am Donnerstag von Manchester in Liverpool angekommen, wo er von dem Mayor und den Schultheißen der Stadt feierlich empfangen wuede.

Der Globe meldet, daß der von den Bevollmaͤchtigten

Hollands, Englands und Frankreichs unterzeichnete Praͤliminar⸗

Herr Comte und Herr Biron, sind gestern hier angekommen,

ihrer Mission.

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namentlich durch seine Kenntniß der Deutschen und Nordischen Literatur und Alterthuͤmer auszeichnete, Herr Richard Price, ist vorgestern hier

F.

ehemaligen Koͤnigs von Neapel, einen Neapolitaner, Namens Majorano, bei einem der hiesigen Polizei⸗Aemter eines gegen ihn gemachten Mord⸗Versuchs an,

wiesen, weil er keine Zeugen beibringen konnte.

des Polizei⸗Beamten Cully der Polizei in die Haͤnde liefert,

Traktat aus 6 Artikeln bestehe. Der Inhalt stimmt mit den be⸗ reits aus der Times bekannten Angaben uͤberein; nur hatte letzteres Blatt nicht erwaͤhnt, daß, wie es im 6ten Artikel heißt, bis zum Abschluß eines Definitiv⸗Vertrages auch die Maas⸗Schiff⸗ fahrt nach dem in dem Rhein⸗Schifffahrts⸗Traktat enthaltenen Ta⸗ rif offen seyn soll.

Der Capitain Napter, Commandeur des Bath Ordens, ist von hier nach Portsmouth abgegangen, wo ein Dampfboot sei⸗ ner wartet, um ihn an Bord zu nehmen und nach Porto zu brin⸗

gen. Es geht das Geruͤcht, daß derselbe mit vollkommener Zu⸗ stimmung des Admiral Sartorius an dessen Stelle den Ober⸗ Vesehl des Geschwaders uͤbernehmen werde.

Von Vigo ist eines der Schiffe Dom Pedro's, stitution“, mit 230 bis 240 wegen Meuterei aus dem Dienst des constitutionnellen Geschwaders entlassenen Matrosen an Bord in England angekommen. Es sind sogleich 2 300 andere Ma⸗ trosen an deren Stelle nach Porto eingeschifft worden. Die „Constitution“ wird, nach Ausbesserung einer erlittenen Hava⸗ rie, leäch wieder zum Geschwader des Admiral Sartorius zu⸗ ruͤckkehren.

Dem Courier zufolge, befaͤnde sich der General Romarino an der Spitze von mehr als 500 Mann, groͤßtentheils alten Pol⸗ nischen Veteranen, an der Portugiesischen Kuͤste. „Dieses Corps“, sagt das genannte Blatt, „nebst denen, welche vor Kurzem von hier und Frankreich abgegangen sind, werden die Streitkraͤfte des Herzogs von Braganza um 850 bis 1000 Mann vermehren, wovon 700 nicht neue Rekruten, sondern ausge⸗ diente Soldaten sind. Diese Verstaͤrkung bringt die Macht des Herzogs auf etwa 7000 Mann Feld⸗Truppen, 3000 Mann regu⸗ laire Garnison⸗Truppen und 2000 Mann Miliz zur Vertheidi⸗ gung von Porto. Diese Armee kann von einem Centrum aus operiren und ihren Angriff gegen jeden beliebigen Punkt der sie im Halbkreis umgebenden Miguelistischen Linien richten. Mili⸗ tairs werden wissen, welche Staͤrke eine solche Stellung verleiht. Napoleon wurde durch eine aͤhnliche Lage im Jahre 1814 in den Stand gesetzt, Paris eine Zeit lang gegen sehr uͤberlegene Streitkraͤfte zu vertheidigen.“

Der Courier meint, aus der dem Oberhause vorgelegten Korrespondenz uͤber die Franzoͤsische Expedition nach Algier, als deren Grund der Fuͤrst Polignac die gaͤnzliche Vernichtung der Seeraͤuberei, die voͤllige Abschaffung der Christen⸗Sklaverei und die Aufhebung des von christlichen Maͤchten an Algier ge⸗ zahlten Tributs angegeben habe, lasse sich so viel als gar nichts uͤber Frankreichs eigentliche Absichten entnehmen, und sie diene nur dazu, die diplomatischen Wendungen zu zeigen, womit das Polignacsche Kabinet den Anfragen des Grafen von Aberdeen auszuweichen gewußt habe.

Der Direkror und Unter⸗Direktor der Posten in Frankreich,

um mit dem Herzog von Richmond und Sir Francis Freeling

uͤber die beabsichtigte Einrichtung eines täglichen Postenlaufs

zwischen London und Paris Ruͤcksprache zu nehmen. Wie es

heißt, haben sie nicht viel Hoffnung auf einen gluͤcklichen Erfolg Lord King befindet sich etwas besser,

- doch ist sein Zustand

noch nicht außer aller Gefahr hinaus. In diesen Tagen ist der Graf von Newburgh mit Tode ab⸗ gegangen; Erbe seiner Titel und Wuͤrden ist sein Bruder, Herr

Eyre Radceliffe. Einer der ausgezeichnetsten Englischen Gelehrten, der sich

mit Tode abgegangen.

Vor einigen Tagen klagte Herr Achill Murat, Sohn des

wurde aber mit seiner Klage abge⸗

Lord Melbourne hat fuͤr denjenigen, welcher den Moͤrder

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eine Belohnung von 100 Pfund und Straflosigkeit fuͤr etwanige Theilnahme an dem Auflauf festgesetzt. „Die Nachrichten aus Irland“, sagt der Globe, „lauten jetzt sehr erfreulich. Ohne daß der Freiheit irgend Jemandes Gewalt angethan, ohne daß irgend ein Akt der Tyrannei aus⸗ geuͤbt worden waͤre, wird das Land nach und nach vollkommen ruhig und selöst zufrieden, nachdem den Meuchelmoͤrdern und Brandstiftern, die den gewoͤhnlichen Behoͤrden und Gesetzen zu trotzen gewohnt waren, ein heilsamer Schrecken eingefloͤßt wor⸗ den ist. Das schon ganz fremd gewordene Gefuͤhl der Sicher⸗ heit gegen Unsug kehrt wieder zuruͤck, und mit der Sicherheit auch das Gefuͤhl der Behaglichkeit. Wer kann nun zweifeln, daß das Irlaͤndische Volr, die Milltonen, welche eben so, wie die Wenigen, oder eher noch in einem groͤßeren Grade, als die We⸗ nigen, der Gewaltthauigkeit ausgesetzt waren, durch diese Veraͤn⸗ derung bedeutend gewonnen haben? Wer kann zweifeln, daß die Maßregel, welche in so kurzer Zeit und mit so wenig Be⸗ schwerde ein so großes Resuitat herbeigefuͤhrt hat, menschlich und heilsam war?“ Am 14ten d. M. wurde bei Hampstead mit dem Bau der Eisenbahn von Londen nach Birmingham und viverpool begonnen. Im Leeds Mercury liest man: „Das Benehnien des Herrn Macauley hat bei seinen Kommittenten und bei allen Peewehn der Neger⸗Emancipation im ganzen Lande große Zu⸗ riedenheit erregt. Als unser Repraͤsentant von dem Plan der Minister hoͤrte und erfuhr, daß derselbe durch ein solches Makel

Rath kamen

Gestern wurde der Geburtstag Ihrer

„die Con⸗

entstellt sey, wie der den Stlaven auferlegte Zwang, ihre Frei⸗ heit zu erkaufen, anderer einzelner Maͤngel nicht zu gedenken, so erklaͤrte er dem Lord Althorp freimuͤthig, daß er gegen ben⸗ selben sprechen und stimmen muͤsse, und reichte daher seine Ent⸗ lassung ein. In einem an demselben Tage gehaltenen Kabinets⸗ seine Einwendungen und seine Resignation zur Sprache, und das Kabinet beschloß sehr weislich, in seinem Plane Raum zu Mobdificirungen offen zu lassen und Herrn Macauley zu ersuchen, daß er sein Amt so lange behalten moͤge, bis er saͤhe, ob nicht solche Ver iun⸗ derungen in dem Vorschlage wuͤrden vorgenommen werden, daß er nichts mehr daran auszustellen haͤtte. Es ist dies uͤbrigens nicht das erstemal, daß Herr Macauley einen so hohen Beweis von seiner aufrichtigen Vorliebe fuͤr die Emancipation der Skla⸗ ven in den Kolonieen ahbgelegt hat. Im Jahre 1831 reichte er dem Marquis von Lansdowne, der fuͤr den Burgflecken, den Herr Macauley repraͤsentirte, Patron war, die Entlassung von seinem Parlaments⸗Sitz ein, weil er in Bezug auf Herrn Fowell Buxton's Antrag gegen die Regierung stimmen zu muͤssen glaubte. Der Marquis forderte ihn jedoch auf, ganz nach seinem Gewis⸗ sen zu stimmen. Spaͤter, als er schon eine Woche seinen jetzi⸗ gen Posten bekleidete, stimmte er in derselben Angelegenheit ge⸗ gen die Minister. Selten hat sich ein Mann so ehrenwerth ge⸗ gen alle Parteien benommen.“

Dem Vernehmen nach, waͤre es zwischen dem General⸗ Gouverneur und dem Ober⸗Befehlshaber von Bengalen zu Miß⸗ helligkeiten gekommen; der Letztere habe in Folge dessen auf sein Amt verzichtet, und der Erstere, Lord William Bentinck, sey von dem Hofe der Direkloren dazu ausersehen worden, die Pflichten beider Aemter, die des General⸗Gouverneurs und des Ober⸗ Befehlshabers, zu erfuͤllen. Eine solche Vereinigung dieser bei⸗ ben Posten in Einer Person ist schon fruͤher zu eilen vorgekom⸗ men, wie bei Lord Wellesley und Lord Hastings. Lord Ben⸗ tinck wurde Anfangs Febeuar in der Proͤstsentschaft Madras er⸗ wartet, von wo er sich nach Mysore begeben wollte, um die da⸗ selbst obwaltenden Zwistigkeiten beizulegen.

Vom Cap sind Nachrichten bis zum 25. Maͤrz hier einge⸗ gangen, denen zufolge saͤmmtliche Produkte daselbst sehr im Preise gesunken waren, was man jedoch vorzuͤglich dem Umstande zu⸗ schrieb, daß dort einige Artikel, die sich fuͤr die Ausfuhr gar nicht eignen, in zu großen Quantitaͤten producirt werden.

In Delhi, der alten Residenzstadt des Reiches der Mogule, wird naͤchstens eine Englische Zeitung erscheinen. Die Kosten sind bereits durch Subscription gedeckt und alle Vorbereitungen dazu getroffen. Lord Bentinck laͤßt es sich in seiner Verwaltung de onh ens angelegen seyn, die periodische Presse in Ober⸗Indien zu befoͤrderr. 1“

* *

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88 Deutschland. Ddresden, 25. Mai. In der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer uͤberreichte der Abgeordnete Seydel eine Petition mehrerer Gemeinden um Verminderung des Wildes und Aufhebung des Jagdgeldes, indem er dieselbe fuͤr die seinige erklaͤrte und die Bitte aussprach, bei der hohen Staats⸗Regie⸗ rung ein Gesetz uͤber Abloͤsung des Jagd⸗Befugnisses zu bean⸗ tragen. Dieser Gegenstand wurde der dritten Deputation uͤber⸗ wiesen. Ferner kam von Seiten des Gesammt⸗Ministeriums ein Allerhoͤchstes Dekret, die oͤffentlichen Tanz⸗Belustigungen betref⸗ fend, sammt Gesetz⸗Entwurf und Motiven dazu, zur Mittheilung, welches vorgelesen und sodann der ersten Deputation uͤbergeben wurde. Auf der Tagesordnung stand ein Bericht der ersten De⸗ putation uͤber den Gesetz⸗Entwurf, das Verlesen der Gesetze und Bekanntmachung anderer nicht kirchlicher Gegenstaͤnde von den Kanzeln betreffend. Die dem Gesetze beigefuͤgten Motive schie⸗ nen der Deputation, nach ihrem abgegebenen Gutachten, voͤllig geeignet, um die auch schon von den vormaligen Staͤnden bean⸗ tragte Aufhebung der bisherigen Vorschrift, gewisse Gesetze und Gesetz-Auszuͤge von den Kanzeln zu verlesen, zu begruͤnden, theils weil das Verlesen von Gesetzen eine dem Gottesdienste fremde Handlung sey, und Leher von den Kanzeln nicht geschehen sollte, theils weil der Zweck dieser Maß⸗ regel nicht einmal vollstaͤndig erreicht werde, da viele der vorzu⸗ lesenden Gesetze sehr lang und fuͤr die weniger gebildeten Klassen unverstaͤndlich seyen, theils weil mehrere dieser Gesetze aufgehoben, abgeaͤndert odag außer Gebrauch gekommen waͤren. Der Abgeord⸗ nete Runde sprach sich indeß fuͤr die Beibehaltung der bisheri⸗ gen Bekanntmachung in der Kirche aus; in andern Versammlun⸗ gen wuͤrde sich bei Gelegenheit einiger Gesetz⸗Gegenstaͤnde Neckerei und Spott eher, als in der Kirche zeigen koͤnnen. Auch wuͤrde das weibliche Geschlecht weniger zur Kenntniß der Gesetze gelan⸗ gen. Wolle man dergleichen Bekanntmachungen von der Kanzel verweisen, so koͤnnten sie doch nach beendigtem Gottes dienste, etwa vor dem Aitar, oder sonst an einem passenden Ort vorgenommen, und der Inhalt der Gesetze selbst durch einige herzliche Worte des Geistlichen eindringlicher und fuͤr das Gemuͤth wirksamer gemacht werden. Der Abgeordnete Eisenstuck bemerkte, daß nach dem Gesetz⸗Entwurfe der Kammer die Frage vorliege, ob es zweck⸗ und zeitgemaͤß sey, die Gesetze von den Kanzeln vorzutragen? Er glaube, daß diese Frage einstimmig mit Nein beantwortet werde. Man muͤsse bedenken, daß es doch mit der Wuͤrde des Gottesdienstes und der Geistlichen sich nicht unbedingt vereinbaren lasse, wenn Letztere das Organ seyn sollten, veraltete Gesetze, zum Theil aus dem 17ten Jahrhundert, zur Kunde ihrer Pfarrkinder zu brin⸗ 14144444*

gen. Uebrigens waͤre es auch den Geistlichen nicht anzusin sich uͤber den oft dunkeln Sinn der Gesetze, und uͤber das, eigentlich von den aͤlteren Gesetzen noch gelte, die Gewißheit verschaffen, die den Juristen oft schwer genug falle. Und wuͤrde es noͤthig seyn, wenn der Pfarrer die nothwendi

und wieder an ihn gerichteten Fragen seinen Pfarrkindern antworten wolle. Wenn also die bisherige Einrichtung des lesens von den Kanzeln ohne Nutzen fuͤr die Unterthanen

eine unnuͤtze Last fuͤr die Geistlichen sey, so muͤsse ein Gn

Entwurf, der dies abaͤndern solle, nur willkommen seyn. habe eine Gemeinde noch kuͤrzlich eine Petition an die Kan

eingereicht, daß alle Gesetze von der Kanzel vorgen

werden moͤchten, weil sie mehr Aufmerksamkeit und achtung faͤnden, wenn man sie in der Kirche, als wenn sie in der Gemeinde⸗Versammlung vernaͤhme. Allein Grund falle jetzt darum weg, weil kuͤnftig das Verlesen haupt mit andern Mitteln der Bekanntmachung vertauscht den solle. Das neue Gesetz, worin dies angeordnet waͤre, auch im §. 7 die Geistlächen unter denen aufgezaͤhlt, denen, ßer den Behoͤrden, die Gesetze unentgeltlich verabfolgt we sollten. Dadurch habe man sie zu denen gerechnet, die sich Amts wegen der Verbreitung der Gesetze annehmen sollten, es sey keine Frage, daß sie und die Schullehrer auch hierin Verbreitung des constitutionnellen Lebens bei Erwachsenen, was das Wichtigste sey, bei der Jugend Grund legen fän Das Gesetz wurde darauf einstimmig angenommen. Pif Tagesordnung stand ferner ein Bericht der ersten Depun uͤber den Gesetz⸗Entwurs, die Publication der Gesetze und ordnungen betreffend. In der Sitzung am solgenden Taget den die Berathungen hieruͤber fortgesetzt, und sonach dasg Gesetz von der Kammer einstimmig angenommen.

Muͤnchen, 23. Mai. Vom 6. Juni an wird regelm jeden Montag ein Dampfschiff von Nauplia nach Triest abgen wo es am 14ten eintreffen, und am 16ten wieder nach Grzet land zuruͤckkehren soll.

Rhein⸗Baäyerische Blaͤtter enthalten Feolgendes g. dem Landraths⸗Abschiede an den Landrath des Koͤnggl. Baye schen Rhein⸗Kreises: „So gern Wir uͤbrigens dem von e Landrathe entwickelten Geschaͤfts⸗Ernste Gerechtigkeit widen, lassen, und so angenehm uns die Versicherungen an gestang Treue sind, welche selber in das besondere Protokoll nieden hat, so wenig koͤnnen Wir Uns berufen fuͤhlen, den in Fe auf die Rechtspflege geäͤußerten Besorgnissen und Wuͤnscme Folge zu geben. Die von Uns neuerlich ernannten Ne waren alle schon in dem Augenblicke ihrer Berufmg Rhein⸗Bagyerischen Rechte eben so wenig als den vielen eh gebungen der diesseitigen Gebietstheile fremd, und ihnen hen begruͤndete Anspruͤche auf eben jenes Vertrauen der 8 bewohner zur Seite, welches den fruͤherhin aus den äͤl Kreisen dahin Versetzten, nun so lebhaft Zuruͤckgewuͤnschter ihrem Dienstes⸗Antritte entgegen kam. Die Bestimme der Verfassung aber, und mit ihnen auch die verfassungsme Censur, sind in die Pflicht, nicht in das Ermessen der we henden Staats⸗Regierung gegeben und eine Umgehung der wuͤrde eine Verfassungs⸗Verletzung in dem vollsten Sinme Wortes begruͤnden. Wenn Wir uͤbrigens mit Vergnuͤge Zusage vertrauen, daß die Mitglieder des Landrathes der! sammlung zu Hambach nur auf Einladung der Kreisstele im Interesse der Ordnung beigewohnt haben, so duͤrsen um so mehr erwarten, es werden saͤmmtliche Mitglieder aut diesem Jahre mit gleichem Eifer den Anordnungen. euga

kommen, die von Uns zur Aufrechthaltung der Ruhe geint

werden.“ Stuttgart, 25. Mai.

In der heutigen Sibug Kammer der Abgeordneten ward eine Eingabe des von Sf gart erwaͤhlten Abgeordneten Dr. Uhland verlesen, worin er Nachweisung giebt, daß ihm von Sr. Majestaͤt die nachges

Dienst⸗Entlassung sehr gern ertheilt worden sey. Die Kam beschließt, die Legitimation des Dr. Uhland als berichtigt; kennen und denselben hiervon sogleich zu benachrichtigen. Abgeordnete Uhland wird sofort eingefuͤhrt, worauf zur b thung der Adresse auf die Eroͤffnungs⸗Rede in geheimer Sit geschritten wurde.

Karlsruhe, 25. Mai. Die zweite Kammer waͤhlte e zu ihren Vice⸗Praͤsidenten den Abgeordneten Duttlinger 35 und den Abgeordneten Merk mit 27 Stimmen. Es darauf die Wahl der Secretaire statt. Die Diskussion uͤbhen Wahl des Abgeordneten Sander in Rastadt ergab das Rest daß die Wahl guͤltig sey und dem Eintritte des Abgeort kein Hinderniß im Wege stehe, daß derselbe jedoch noch 14 lang vom Eintritt in die Kammer dispensirt werden solle.

Frankfurt a. M., 27. Mai. Die in dem Fran Orte Bornheim liegenden Preußischen Truppen (2 Compagne haben gestern Abend nach 8 Uhr diesen Ört unter froͤhle Gesange verlassen, um die Nacht auf der sogenannten 2 heimer Haide, nahe dieser Stadt, unter den Waffen zugu gen. Starke Patrouillen gingen von da aus nach verschieh⸗ Richtungen, allein es ist nicht die geringste Stoͤrung vorge Heute Morgen um 3 Uhr sind diese Truppen wieder in 2 heim eingeruͤckt. Diese Maßregel wird noch einige der e folgenden Naͤchte hindurch, sowohl auf Seiten der in Bornh als der in Bockenheim, Roͤdelheim u. s. w. liegenden Tu⸗ stattfinden. G

Luxemburg, 25. Mai. Der Praͤsident der Komm des General⸗Gouvernements von Luxemburg, General⸗Maje Goedecke, hat unterm 22sten d. M. eine Bekanntmach lassen, worin er mit Bezugnahme auf fruͤhere Verordnl vom 11. Oktober 1830, vom 2. November 1830 und vnn August 1831 den Einwohnern des Großherzogthums beit genheit der neuen Wahlen in Belgien in Erinnerung bring sie daran keinen Theil nehmen, den Belgischen Behoͤrden t irgendwie Gehorsam noch Vorschub leisten, und üͤberhang keiner Hinsicht der Sache der Abgefallenen sich anschließen sG und am Schluß hinzufuͤgt: „Die Verwaltung des Grgs zogthums glaubt gern, daß so ausdruͤckliche Bestim gen, verbunden mit den Gefuͤhlen der Ehre und mie Widerwillen, den die von Tag zu Tage in gehaͤssigerem 1 sich zeigende Revolution gewiß einfloͤßen muß, hinreichen 9 um die Einwohner in den Graͤnzen ihrer Pflicht puruͤchune und um sie taub zu machen gegen die Stimme der 8 von denen sie wiederum zu deren bejammernswuͤrdigen 8 aufgefordert werden. Um sie jedoch vor einigen Intrigant sich zu diesem Zweck abmuͤhen, zu schuͤtzen, und um zu 8 dern, daß Niemand sich durch Verbluͤffung hinreißen lasse, gi ich sie ausdruͤcklich von den Strafen benachrichtigen zu ve denen sie sich durch ein gesetzwidriges Verfahren, und nang. durch Theilnahme an den Wahlen, die am 30sten d Mersch vor sich gehen sollen, aussetzen wuͤrden.“

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Lemberg, 17. Mai. Vorgestern, als am Himmelfahrts⸗ e, Vormittags um 10 Uhr, brach im hiesigen Franziskaner⸗ ster ein Feuer aus, das sowohl dieses Kloster selbst, als die achbarte Kirche in Asche legte.

der Bettag⸗Prozession zuruͤckgekehrt, als die Flamme, die ist in der Kloster⸗Kuͤche bemerkt wurde, um sich griff, und rAnstrengungen ungeachtet, bei denen mehrere Leute Leben besundheit einbuͤßten, nicht gedaͤmpft werden konnte.

Schweiz. Vfans Neuchatel, 22. Mai. In Folge des von den in Zuͤrich ummelten Staͤnden gefaßten Beschlusses der Vertagung, ha⸗ auch die in Schwytz vereinigten Kantone ihre Konferenz agt. Herr von Chambrier ist bereits wieder hier einge⸗

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zuüͤrich, 20. Mai. Der Vorort hat die ordentliche Tag⸗ ug von 1833 auf Montag den 1sten Juli ausgeschrieben das Traktanden⸗Cirkular (in 49 Artikeln) den Staͤnden getheilt.

kaäüuch dieses Jahr vereinigten sich den 13ten Mai mehrere beine aus den Kantonen Zuͤrich, Thurgau und Schaffhausen Winterthur, um in der dort geraͤumigen Stadtkirche ihre t groͤßere oͤffentliche Gesang⸗Auffuͤhrung zu geben. Es hienen dabei, von dem herrlichsten Fruͤhlingswetter beguͤnstigt, der Naͤhe und Ferne nahe an 400 Saͤnger.

Bern, 18. Mai. Unsere Regierung hat den Befehl er⸗ it, daß kein Pole mehr, gleichviel ob er mit einem Passe sen sey oder nicht, in das Bernische Gebiet eingelassen bde. Die in unserem Kantone zu Gunsten der Polen statt⸗ undene Kellekte hat in einem ganzen Monate nicht mehr als Schweizer Franken eingebracht.

Das neue Tessinische Blatt Independente berichtet, daß iter andern Details uͤber die Polen, welche dem großen Rathe 12. Mat vorgelegt worden, auch ein Schreiben des eidgenoͤs⸗ hen Geschaͤftstraͤgers in Wien an den Vorort sich befunden, mach in Oesterreich ein Emissair der Pariser Propaganda ver⸗ set worden sey, bei welchem man eine Menge Papiere, Pro⸗

mtonen, Plaͤne, und die Korrespondenz der Polen, um mefurt, Baden, Deutschland, Italien in Aufruhr zu versetzen, nden habe, mit Einem Worte, den Plan einer allgemeinen volution. Die Propaganda liefere die zu ihrem Zwecke noͤ⸗ een Gelder, und habe in allen Schweizer⸗Kantonen unter⸗ dnete Comité's.

Die Allgemeine Zeitung berichtet von der Savoyi⸗ en Graͤnze, 18. Mai: „Das Polnische Ferment in Avignon

in dem uͤbrigen suͤdoͤstlichen Frankreich hat wesentlich dazu

rit, die Italiuͤnischen Verwiesenen und Unzufriedenen, beson⸗

die aus dem Koͤnigreich Sardinien, von Neuem aufzurei⸗ und zu wiederholten Unternehmungen gegen die Regierung rmuntern. Diese hatte laͤngst deutliche Spuren davon, und varen daher in Paris Schritte wegen Entfernung der Polen der Sardinischen Naͤhe geschehen. Aber auch die republika⸗ he Partet in Lyon spielte in ihrer hierarchischen Unterord⸗

g unter die Pariser Propaganda und deren Patriarchen eine zstende Rolle dabei. Verzweigungen einer großen Emeute den hesonders zu Genua und Nizza entdeckt, wo sie der Zu⸗

nfluß vieler Fremden und die Handelsbewegung erleich⸗

Die Regierung war aber von Allem unterrichtet. Die enfutter Emeute, der wirkliche Einmarsch der Polen in die vreiz und der spaͤter beabsichtigte in Deutschland, standen mit

und der Italiaͤnischen Verwiesenen Eintritt in Piemont

Genua und Nizza sollten sie bereits in Marseille gemiethete ife fuͤhren in genauer Verbindung und Wechselwirkung; diese Unternehmungen sollten sich gegenseitig die Haͤnde im. Zahlreiche Arrestationen haben auf die genaue Spur rUnternehmung gefuͤhrt. Es lag im Plane, daß sich schon mehreren Monaten die Polen in Avignon scheinbar verun⸗ gten, trennten und ein Theil von ihnen dem Nordwesten, Deutschen Graͤnze naͤher, nach Besangon zog, um dort fuͤr heabsichtigte und auch in Deutschland verabredete Unterneh⸗ g bereit zu seyn.

07 ung' h 199:

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Lurin, 18. Mai. Der Koͤnig hat eine Kommission fuͤr Studium der vaterlaͤndischen Geschichte mit dem Auftrage unt, unter der oberen Leitung des Ministeriums des Innern Sammlung von noch nicht edirten und seltenen Werken die vaterlaͤndische Geschichte, so wie einen diplomatischen Ko⸗ herauszugeben. Zum Praͤsidenten der Kommission ist der aats-Minister Graf Balbo ernannt.

Florenz, 19. Mai. Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog on einer mehrwoͤchentlichen Reise, die er in Begleitung sei⸗ Familie nach den Suͤmpfen von Grosseto unternahm, um ur Austrocknung derselben seit mehreren Jahren fortgefuͤhr⸗ Arbeiten zu besichtigen, hierher zuruͤckgekehrt. Auch auf den sumpfigen Ufer⸗Gegend gegenuͤber liegenden Inseln Elba, io und Pianosa stattete der Großherzog einen Besuch ab, verweilte auf der ersteren einige Tage.

Rom, 18. Mai. Das hohe Tribunal der Consulta hat von dem hiesigen Tribunal erster Instanz gegen den Haus⸗ ithuͤmer Vangelli in Meldola wegen revolutionairer Untriebe, snahme an geheimen Gesellschaften, Verwahrung giftiger Sub⸗ in und verbotener Waffen u. s. w. gefaͤllte Erkenntniß zu riger Galeerenstrafe bestaͤtigt. Er wird als das Haupt der alen in der Romagna betrachtet. Derselbe hohe Gerichts⸗ hat die provisorische Freilassung von zwoͤlf ebenfalls der lnahme an politischen Umtrieben angeschuldigten Personen, ast alle aus Meldola sind, angeordnet.

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Folgendes ist eine in Nauplia am Llsten Maͤrz d. J. er⸗ eeefeen des Gesammt⸗Ministeriums, ederherstellung der inneren Ruhe und Ordnung er⸗ Maßzregein eer „Has Gesammt⸗Ministerium an das Griechische laftr Shnis hatte kaum den Boden 5 e sDdg- ch füͤr * . Verschiedenheit der Meinungen hervorgegan eb ernesweges aber als Zeichen verbrecherischer Gesinnung und seleslicher Bosheit zu hetrachten, die vollkommenste Verzei⸗ Le⸗. Bunterthanen verkuͤndigen ließ. Das Recht der Verzei⸗ und Se egnadigung sind zwei der schoͤnsten Vorrechte des Thro⸗ . Mas⸗ den Gefuͤhlen der Koͤnigl. Huld sich uͤberlas⸗ 2* Im ech durch die Verordnung vom 9. (21.) Febr. eine all⸗ . deline⸗Erklaͤrung zu Gunsten derjenigen Ihrer Unter⸗ 1og⸗“ ber afsfen, welche in dem Kampfe und dem Zusam⸗ worden w politischen Gesinnungen unwillkuͤrlich fortgeris⸗ aren. Wenn jedoch einerfeits die Strafen der

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Die Geistlichen waren eben

alle politischen Verirrungen, welche als Folgen enen Spal⸗

mechten d. h. daß die Regeer

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strengen Gerechtigkeit großmuͤthig erlassen wurden, so lag es andererseits weder in der gesetzlichen Macht, noch in dem gerechten Willen Sr. Majestaͤt, die civilrechtlichen Beschaͤdigungen, welche einzelne Unterthanen erfahren haben, unberuͤcksichtigt zu lassen. Der Konig ist der erste und groͤßte Beschuͤtzer des Eigenthums eines Jeden, das er mit dem maͤchtigen Schilde des Gesetzes vertheidigt. Alle also, die durch wen immer Schaden gelitten haben, koͤnnen zu allen ordentlichen Gerichten, welche unverzuͤg⸗ lich werden eingerichtet werden, ihre Zuflucht nehmen, und volle und sichere Gerechtigkeit erwarten. Die Verbrechen und Vergehen, die nicht aus politischen Gestnnungen entsprangen, sind in der Amnestie⸗Erklaͤrung nicht mitbegriffen. Die Verzei⸗ hung dieser waͤre grobe Verhoͤhnung

leidigung gegen die buͤrgerliche Gesellschaft, ein Freibrief zu Unordnung und Zuͤgellosigkeit. Allein auch fuͤr die politischen Verbrechen steht der Koͤniglichen Gnade uͤberall die Strenge der Gerechtigkeit unmittelbar zur Seite, bereit, jeden Angriff gegen die buͤrgerliche Gesellschaft abzuwehren und zu raͤchen. Wenn demnach die, welche die Amnestie gekannt, oder selbst der durch

dieselbe ausgesprochenen Gnade theilhaftig geworden sind, es wagen

sollten, in ihrer verbrecherischen Lebensart zu beharren, und ohne

Reue Unordnung und Gesetzlosigkeit herbeizuführen, so sollen diese

als unverbesserlich den bereits gebildeten Kriminal⸗Gerichten zur

Bestrafung uͤberliefert werden. Die Verordnung vom 9. (21.) Fe

bruar gieht diese Verbrechen an, und setzt die Sfrafen derselben fest.

Die Verfuͤgungen dieser Verordnung sind uͤbrigens schon seit lange

anerkannt durch das Straf⸗Gesetz vom 1. Juli 1824, und vollstaͤndi⸗

ger entwickelt finden sie sich in dem Franzöͤsischen Gesetzbuche, wel⸗ chem nicht nur der Verfasser jenes Straf⸗ Gesetzes vom 1. Juli als

Muster gefolgt ist, sondern welches auch von den National Ver⸗

sammlungen als Grundlage fuͤr eine kuͤnftige Strafgesetz⸗Gebung an⸗

genommen ward. Welche staͤrkere und billigere Buͤrgschaften koͤnnte man verlangen, sowohl fuͤr die fuͤr die Sicherheit der Buͤrger und der Angeklagten? Das Tragen der Waffen war bisher ungeregelt und dem willkuͤrlichen Ermessen jedes Einzelnen anheimgestellt. Jeder Grieche sowohl als Nicht⸗

Grieche, bewaffnet, wo und wie er wolle, konnte, ungehindert

von Gesetz und Obrigkeit, der Waffen sich bedienen, wie seine Phan⸗

tasie es ihm eingab. Diese voͤllig ungebundene und unbeschraͤnkte

Freiheit naͤhrte den Geist der Unordnung und erzeugte nur zu oft

Streitigkeiten und Spaltungen; und da die einzelnen Beispiele der

Art meistens ungestraft blieben, so gaben sie Fedem Muth, Parteiun⸗

gen und allgemeine Verwirrung im Staate zu erregen, wodurch

denn, da dieselben oft in Mitte der groͤßten aͤußeren Gefahren ge⸗ wagt wurden, das Voͤlk selbst an den Rand des Abgrundes gebracht ward. Es war Zeit, daß dieser unmaßigen und graͤnzenlosen Zuͤgel⸗ losigkeit ein Ende gesetzt wurde, und daß die Re ierung Sorge trug, wie sie die oͤfentliche Ordnung und Ruhe zuruͤckfuͤhren koͤnne. Daher regelte die Verordnung vom 18. Februar (2 Maͤrz) das Tragen der

Waffen, und unterschied sorgfaͤltig die Klassen, denen der Gebrauch

der Waffen nothwendig ist, von den uͤbrigen, bei welchen es statt

Nutzen nur Schaden und Verderben bringen kann, sowohl fuͤr sie selbst,

als fuͤr die buͤrgerliche Gesellschaft uͤberhaupt. Die Verfuͤgungen dieser

Verordnung sind aus den Gesetzen der civilisirtesten Voͤlker entlehnt, je⸗

nen Gesetzen, welche die Erfahrung von Jahrhunderten als unsterbliche

Denkmaͤler der geistigen Kultur und Bildung bewiesen hat. Die

Gegenwart des Koͤnigs in unserer Mitte vereinigte uns mit der gro⸗

ßen Familie der civilisirten Welt, und es ist Zeit, daß wir uns un⸗

bedingt nach der Ordnung und den Gesetzen derselben richten, und uns wuͤrdig zeigen der langen und edlen Fuͤrsorge, welche die Groß⸗

Maͤchte bisher in so reichem Maße uns angedeihen ließen. Nach⸗

dem wir das große Werk der Unabhaͤngigkeit gluͤcklich vollendet

haben, bleibt uns nur noch die Sorge, auf jene Hoͤhe der geistigen

Ausbildung uns wieder zu erheben, welche unsere Vorfahren als

ruhmvolles Erbe uns hinterlassen haben, und welche als einzig

wirksames Mittel zur Herbeifuͤhrung des vielersehnten Volksgluͤckes nothwendig muß betrachtet werden. Eine bedeutende Zahl von An⸗ geschuldigten, die seit lange in den Gefaͤngnissen seufzen, verlangen als Gnade das Recht, gerichtet zu werden. Wenn einerseits die

Gerechtigkeit, zur Sicherheit der buͤrgerlichen Gesellschaft, den An⸗

geklagten allein ankaͤmpfen laͤßt gegen die weitausgedehnte Macht

des Gesetzes, so gestattet sie auf der anderen Seite der Gewalt nicht, seine Haft willkuͤrlich zu verlaͤngern, und ihn im Dunkel der

Gefaͤngnisse nutzlos zu quaͤlen. Und wie viel dringender wird noch

dieses Verbot durch die Gefahr, den Unschuldigen haͤufig mit dem

Schuldigen zu verwechseln? Deswegen gab die Verordnung vom

22. Februar (6. Maͤrz) den Angeklagten die Befugniß, ihre vor⸗

gebliche Unschuld bei den eingesetzten Gerichten zu vertheidigen. Nauplia, den 9. (21.) Maͤrz 1833.

Die Staats⸗Secretaire: S. Trikupis, Praͤsident; A. Mauro⸗ 1 kordatos; K. Zografo; D. Bulgaris; Ch. Klona⸗ res; D. Chrestides.

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt ein aͤlteres Schrei⸗ ben des Russischen Admirals Ricord an den Feldmarschall Fuͤr⸗ sten von Wrede, so wie zwei Schreiben des Fuͤrsten Gustav von Wrede an seine Mutter (aus Nauplia vom 28. Maͤrz und 4. September 1832), als Belege gegen die Beschuldigung, daß der Fuͤrst Gustav von Wrede sich bestrebt habe, die Wuͤrde eines Praͤsidenten von Griechenland zu erlangen.

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qqqTö1.“ Die

Inhaber Columbischer Staats⸗Papiere zu London hat⸗ ten nach der Trennung Columbiens in drei unabhaͤngige Repu⸗ bliken, Venezuela, Granada und Aequator, jedem einzelnen die⸗ ser Staaten ein Dokument uͤber ihre Anspruͤche an Kapital und ruͤckstaͤndige Zinsen zustellen lassen, woruͤber am 12. Maͤrz der Finanz⸗Ausschuß der in Carraccas versammelten Repraͤsentanten⸗ Kammer von Venezuela Bericht erstattete, worin anerkannt wird, daß die Verbindlichkeit der Vertraͤge weder durch die uͤble An⸗ wendung des Darlehns, noch durch nachfolgende Begebenheiten geschwaͤcht werden konnte; Venezuela, heißt es, werde seinen Ver⸗ pflichtungen fuͤr sein Theil treu bleiben und fuͤr deren Erfuͤllung auf das eifrigste sorgen, wie ja der 211te Artikel seiner Verfassung besage, daß seine Verbindlichkeiten in Bezug auf die oͤffentliche Schuld durch die politische Umgestaltung nicht veraͤndert wuͤrden, und daß die Abtragung derselben durch Traktate mit den anderen Staaten, welche die Republik Columbien bilden, geordnet werden solle. Sodann wird aber darauf hin⸗ gewiesen, daß Venezuela noch nicht die Mittel erlangt habe, um seinen Verpflichtungen zu genuͤgen; daß das Tabacks⸗Monopol fast gar nichts eingebracht habe, und daß erst jetzt, nach Aufhe⸗ bung dieses Regals, die unbeschraͤnkte Anpflanzung des Tabacks dem Staatsschatze reiche Huͤlfsquellen verspreche; daß der Acker⸗

bau, durch die Zehnten groͤßtentheils zu Grunde gerichtet, sich

noch nicht wieder erholt habe, daß jedoch jenes Joch fortan auf⸗ hoͤren solle und der Landmann seine Arbeit ganz werde genießen koͤnnen und daher auch mehr Lust zum Feldbau haben werde; daß das Heer bis jetzt viel gekostet habe, jetzt aber bedeutend vermindert worden sey; daß bisher die Zoll⸗Einkuͤnfte Colum⸗ biens nicht zur Deckung der Ausgaben hinreichten, daß jedoch das unabhaͤngige Venezuela jetzt einen Ueberschuß in der Einnahme habe; kurz, daß Venezuela zwar jetzt seine Schuld nicht abtragen koͤnne, daß es sich aber durch ein paar Jahre der Ruhe dazu in den Stand gesetzt sehen werde. Ferner wird der Vorschlag der Glaͤubiger beruͤhrt, daß an Zah⸗ lungs Statt der ruͤckstaͤndigen Zinsen des Darlehens Bons zu 5 pCt. Zinsen und zum Preise von 75 pCt. ausgegeben werden fuͤr 75 Pfund ruͤckstaͤndiger

der Gerechtigkeit, eine Be⸗

Interessen des Staates, als

trag geliefert haben.

Zinsen einen Bon von 100 Pfund geben soll, daß jedoch diese Bons waͤhrend der naͤchsten 7 Jahre keine Zinsen tragen sollen. Dieser Vorschlag, heißt es, liege jetzt dem Kongreß der drei Skzchig ur Untersuchung vor; Venezuela koͤnne aber schon jetzt in Betre kunft schließen und zu diesem Zweck die schwebende und aner⸗ kannte Schuld konsolidiren und einen Tilgungs⸗Fonds errichten. Der Ausschuß ersucht daher den Kongreß, die Regierung zu be⸗ vollmaͤchtigen, von Seiten Venezuela's mit den Inhabern Colum⸗ bischer Bons

des ihm obliegenden Theils der Schuld eine Ueberein⸗

einen Vertrag zu schließen. I11

31. Mai. Im vergangenen Winter⸗Semester

haben bei der hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität uͤberhaupt 41 Promotionen stattgefunden, naͤmlich 40 in der medtzinischen

Fakultaͤt und 1 in der philosophischen; die letztere honoris SSee;, Ueber die am 121en d. M. in Danzig begangene Ju⸗

2 2 8 2 4 3 belfeier des Herrn Polizen Praͤsidenten, Masors von Vegesack,

wird uns nachtraͤglich von dort gemeldet, daß von Seiten des Magistrats und der Siadtverordneten⸗Versammlung dem Jubilar als ein Andenken

der Kommune ein trefflich gearbeiteter silber⸗ ner Pokal, nach einer Zeichnung des Herrn Geheimen Ober⸗ Pauraths Schinkel, uͤberreicht wurde.

Die Koͤnigliche Regierung zu Koͤln hat sich zu nach⸗

stehender Bekanntmachung veranlaßt gesehen: „Die bei uns

eingegangenen Nachweisungen des Ertrags der zum Besten des Unterstuͤtzungs⸗Fonds fuͤr duͤrftige und wuͤrdige Studirende der Unt⸗ versitaͤt Bonn gehaltenen Kirchen⸗Kollekten haben die schon fruͤ⸗ her gemachte unangenehme Erfahrung erneuert, daß die israeli⸗ tischen Gemeinden des Stadt⸗Kreises Koͤln bei den letzten drei halbjaͤhrigen Sammlungen wiederum nicht den geringsten Bei⸗ Ein solcher Mangel an Wohlthaͤtigkeits⸗ Sinn muß um so auffallender erscheinen, als es bereits fruͤher zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, daß die von den verschiedenen Konfessions⸗Verwandten eingehenden milden Gaben an duͤrftige Studirende dieser Konsessionen und somit auch die Beitraͤge der Israeliten nur an Duͤrftige dieser Konfession ver⸗ wandt werden. Auf den Antrag des israelitischen Konsistoriums zu Bonn, welches der Befoͤrderung der fraglichen Kollekten bis⸗ her einen loͤblichen Eifer gewidmet hat, wird es demnach saͤmmt⸗ lichen israͤelitischen Gemeinden seines Sprengels hierdurch zur Pflicht gemacht, das Ergebniß jeder Kollekte, so wie den Namen des Kollektanten, dem Konsistorium gleich nach gehaltener Samm⸗ lung anzuzeigen, damit letzteres auf diese Weise erfahre, welche Gemeinden mit ihren Leistungen zuruͤckgeblieben sind und da⸗ burch in den Stand gesetzt werde, solche nachtraͤglich an ihre Pflicht zu erinnern.“ 9

Aus Breslau meldet man unterm 20sten d. M.: „Zzu

dem mit dem 2ten k. M. beginnenden Wollmarkt sind bereits 115 fremde Engros⸗Kaͤufer hier, worunter 40 Englaͤnder. Nach Nittel⸗Wolle ist fortwaͤhrend große Nachfrage und was davon bis jetzt hier angekommen (etwa 7700 Ctur.), hat meist sogleich und zu bedeutend hoͤhern Preisen als im vorigen Jahre Absatz gefunden. Indessen werden diese bessern Preise doch kaum hin⸗ reichen, um die Provinz fuͤr den Verlust zu decken, den sie durch den fast durchgaͤngig, sowohl dem .“ als auch sgabesondene dem Gewichte nach, geringen Ausfall der Schur erleidet.“ W

Der in Breslau bestehende Verein fuͤr Pferde⸗ Rennen und Thierschau hat auf heute und morgen (31. Mai und 1. Junt) das erste Renn⸗- und Schaufest veranstaltet. Außer den drei von dem Vereine selbst ausgesetzten Preisen von resp. 250 Rthlr., 100 Rthlr. und 50 Rthlr., kommt auch noch ein Kauf⸗ preis von 150 Fr. d'or znr Konkurrenz, den der hiesige Verein fuͤr Pferde⸗Zucht und Pferde⸗Dressur ausgesetzt hat. nen finden auf freier Bahn statt. Die Entfernung betraͤgt bei dem Rennen um den Preis von 150 Fr.d'or 1000 Rheinländi⸗ sche Ruthen, und es ist zur Erlangung desselben ein doppelter Sieg erforderlich. Am folgenden Tage sollen die Schauthiere ausgestellt und einige davon zum Verkaufe ausgeboten werden.

In Boyadel bei Gruͤnberg in Schlesien brach am 24sten d. M. in dem Hause eines Haͤuslers Feuer aus, welches bei der unguͤnstigen Richtung des Windes und der großen Hitze, trotz aller angewandten Rettungs⸗Anstalten, so schnell um sich griff, daß binnen einer halben Stunde 27 Bauern⸗, 3 Kutscher⸗ und 4 Haͤusler⸗Stellen mit saͤmmtlichen Getrarde⸗Besteaͤnden in Asche gelegt wurden. Ein Mann von 63 Jahren verlor dabei sein Leben, auch einiges Vieh kam in den Flammen um.

Am 23. Mat brach in den Kokottekker Forsten bei Lublinitz, Regierungs⸗Bezirk Oppeln, ein Waldbrand aus, wo⸗ durch 20 Morgen in kurzer Zeit bis zu erfolgter Loͤschung ab⸗ brannten.

In Breslau werden oͤffentliche Sammlungen fuͤr die hartbedraͤngten Einwohner von Tost, die durch den am 20sten d. M. daselbst stattgehabten großen Brand fast ihre ganze Habe verloren haben und in die druͤckendste Noth versetzt worden sind, veranstaltet. In Tost selbst hat sich sofort ein Verein zur Ver⸗ theilung der eingehenden milden Gaben unter die verungluͤckter Einwohner gebildet. Aus einer Bekanntmachung desselben er⸗ giebt sich, daß 124 Haͤuser, 80 Hinterhaͤuser und 15 Scheunen in Asche gelegt worden sind, und daß mehr als 200 Famtlien sich ohne Obdach besinden. Die Expeditionen der beiden Bres⸗ lauer Zeitungen haben sich zur Annahme von Beitraͤgen bereit erklaͤrt.

Auch der Prediger Engel zu Dertzow bei Soldin nimmt die Mildtheͤtigkeit des Publikums fuͤr seine Gemeinde zu Hohenziethen in Anspruch, die am ersten Pfingst⸗Feiertage gleichfalls von einer verheerenden Feuersbrunst heimgesucht wurde, dergestalt, daß in kaum zwei Stunden fast das ganze Dorf, sammt dem Schulhause und der schoͤnen Kirche, ausge⸗ stattet mit trefflichen Kunstschaͤtzen der Malerei in Gegenstaͤnden

aus der heiligen Geschichte, in Asche lag, und 48 Familien sich

ohne Obdach und Eigenthum befanden. Außer dem Prediger Engel selbst, hat sich auch noch die hiesige Haude⸗ und Spener⸗

sche Zeitungs⸗Expedition zur Empfangnahme von Gaben der Liebe erboten.

Am 20. Mai entstand in der Gegend der beiden Doͤr⸗ fer Reibnitz und Alt⸗Kemnitz bei Hirschberg ein starkes Ge⸗ witter von Hagel begleitet, durch welchen saͤmmtliche Wintersaat zerschlagen wurde.

Aus Bacharach wird unterm 25. Mai gemeldet: „Seit dem 18ten finden sich in dem Weinberge des Konsisturtal⸗Raths Lang bluͤhende Trauben, die sich zum Theil schon vöͤllig ausge⸗ bildet haben, so daß bei anhaltender Witterung zu erwarten steht, daß besonders die rothen Fruͤhtrauben bis Juli im Reifen

sind. Eine solche Entwickelung des Weinstocks ist seit dem Jahre

1762 nicht mehr vorgekommen, und belebt die durch Mißjahre hartgedruͤckten Winzer mit 8

Alle Ren⸗-⸗