1833 / 176 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sich der edle Lord getaͤuscht sehen.“ Herr Pryme nahm zuletzt

vertagte sich um 1 Uhr.

eine Debatte, in welcher die Herren Hodgson, Prynce, Ten⸗

Bill hauptsaͤchlich aus dem Grunde sich widersetzten, daß die vorge⸗ schlagene allgemeine Einregistrirung unnoͤthig sey, und mit großen Un⸗ bequemlichkeiten und Kosten verbunden seyn wuͤrde. Die Maßregel wurde von dem General⸗Anwalt, von den Herren Heath⸗ cote, Lynch und Murray unterstuͤtzt, welche behaupteten, daß dieselbe bet dem Verkauf von Guͤtern und Grundstuͤcken eine bedeutende Kosten⸗Ersparniß bewirken, und den Besitzern von Grund⸗Eigenthum eine groͤßere Sicherheit gewaͤhren wuͤrde. Lord Morpeth, Herr Tooke, Lord Sandon und Herr Wa⸗ son billigten zwar den Grundsatz der Bill, wuͤnschten aber, daß dieselbe bis zur naͤchsten Sesston verschoben werden moͤchte. der Abstimmung wurde das Amendement des Herrn Sandford Se 82 Stimmen gegen 69 genehmigt und also die Bill ver⸗ worfen. gelegenheiten der Irlaͤndischen Kirche gelangte man bis zur M117ten Klausel.

ley erschien mit mehreren Mitgliedern des Unterhauses an der Bluarre, und bat um üöüöbber Angelegenheiten von der groͤßten Wichtigkeit fuͤr Sr. Ma⸗

land einbringen zu duͤrfen. Lord Althorp sagte, er wolle sich dem Antrage gerade nicht widersetzen, aber er glaube, daß durch Einbringung der Bill die Zeit des Hauses unnuͤtzerweise in Anspruch genommen werden wuͤrde, da es durchaus nicht wahrscheinlich sey, daß dieselbe, wenn sich auch das Haus ihr guͤnstig zeige, noch in dieser Session angenom⸗

men wuͤrde. Herr A. Johnston versicherte, daß die Bill, welche sein ehrenwerther Freund schon im Laufe dieser Sessson uͤber

denselben Gegenstand eingebracht habe, und welche vom Hause ver⸗ worfen worden sey, durchaus noch nicht weit genug gehe, um das Schottische Volk zufriedenzustellen. (Gelaͤchter.) Herr Wason meinte, daß durchaus keine Aussicht vorhanden sey, daß die Bill

angenommen wuͤrde; es sey daher eine Zeit⸗Verschwendung, die⸗

selbe einzubringen.

Resultat: Fuͤr den Antrag des Sir A. Agnew 73 Stimmen. Gegen denselben 2

Maäjoritaͤt 13 Stimmen.

Die Abstimmung ergab indeß folgendes

Die Erlaubniß zur Einbringung der Bill wurde demnach er⸗

theilt. Es wurden hierauf im Ausschusse die Berathungen uͤber die Bill, hinsichtlich der zeitlichen Angelegenheiten der Ir⸗ laͤndischen Kirche, fortgesetzt. Herr Peyme trat mit dem bedeu⸗ tungsvollen Amendement auf, daß in der Folge kein Irlaͤndischer Bischof Sitz und Stimme im Britischen Parlament haben solle; die Irlaͤndische Geistlichkeit solle nur durch einen Erzbischof im Parlamente repraͤsentirt werden. Er bezwecke, sagte er, durch diesen Antrag, das Amt eines Politikers von dem eines Praͤla⸗ ten zu trennen. Herr Stanley widersetzte sich dem Amen⸗ dement als unzeitig. Dasselbe beruͤhre einen großen Grundsatz, der nicht allein eine besondere, sondern auch eine hoͤchst reifliche Erwaͤgung verdiene Choͤrt!), und der daher nicht so nebenbei eroͤrtert werden koͤnne. „Der Vorschlag“, sagte der Minister, laͤuft auf nichts mehr und nichts weniger hinaus, als die Ir⸗ laͤndischen Bischoͤe ganz vom Parlamente auezuschließen. (Hort!) Wenn der Umstand, daß die parlamentarischen Pflichten der Irlaͤndischen Praͤlaten mit ihren geistlichen Functionen streiten, ein gerechter Grund fuͤr die Annahme des vorliegenden Amendements seyn soll, wie will man es dann ver⸗ meiden, denselben Grundsatz auf die Englischen Bischoͤfe auszu⸗ dehnen (hoͤrt, hoͤrt!), und auch sie gaͤnzlich vom Parlamente auszuschließen? (Beifall.) Ich kann mich uͤber die Bedeutung dieser Zeichen des Beifalls nicht taͤuschen, und wuͤnsche daher nicht mißverstanden zu werden. Ich habe keine Meinung uͤber den hier zur Sprache gebrachten Grundsatz ausgedruͤckt, und wuͤnsche duechaus nicht so verstanden zu seyn, als ob ich ihn billigte. Ich behaupte nur, daß kein Argument fuͤr die Ausschlie⸗ ßung der Irlaͤndischen Bischoͤfe vom Parlamente aufgestellt werden kann, welches nicht auf gleiche Weise auf die Englischen Praͤla⸗ ten Anwendung findet.“ (Anhaltender Beifall.) Herr Hume sagte, man koͤnne fuͤr die Bischoͤfe und ihre Heerden nichts Besseres thun, als sie ihrer parlamentarischen Pflichten entbin⸗ den, damit sie sich ganz und ungestoͤrt ihren Beruss Geschaͤften widmen koͤnnten. Die Bemerkung des sehr ehrenwerthen Secre⸗ tairs finde er ganz richtig, und er fuͤr seine Person sey auch sehr bereit, den Grundsatz auf die Englischen Bischoͤse auszudeh⸗ nen. Lord Althorp gab sein Bedauern zu erkennen, daß eine so uͤberaus wichtige Frage auf eine so ungehoͤrige Weise zur Sprache gebracht wuͤrde. Er glaube nicht, daß es im Allgemeinen der Wunsch des Volkes sey, die Bischoͤfe von der Gesetzgebung auszuschließen. Ueberdies sey ihre Mitwirkung bei Abfassung der Gesetze ein Grundsatz der Briti⸗ schen Constitution. Es heiße in der Einleitung zu jedem Gesetze, daß dasselbe von den geistlichen und weltlichen Lords und von den Gemeinden angenommen worden sey. Herr Hume sagte, das Parlament habe bestimmt, daß die Bischoͤfe im Oberhause Sitz und Stimme haben sollten; wenn dasselbe jetzt das Gegen⸗ theil bestimme, so wuͤrde die Ausschließung eben se gesetzlich seyn, als die Zulassung gewesen sey. Er wuͤnsche uͤbrigens zu wissen, ob er recht gehoͤrt, ob der edle Lord gesagt habe, daß die Stimmung im Volke nicht gegen das Sitzen der Bischoͤfe im Oberhause sey? Lord Althorp: „Das habe ich nicht gesagt, ich habe zugegeben, daß von einigen Seiten wirklich eine solche Gesinnung zu erkennen gegeben worden ist; aber ich habe auch gesagt, daß der Gegen⸗ stand die allerreiflichste Erwaͤgung verdient, und daß ich glaubte, das Volk wuͤnsche im Allgemeinen eine solche Veraͤnderung in der Verfassung nicht.“ Herr Hume: „Binnen Kurzem wird

sein Amendement zuruͤck, und die Klauseln der Bill wurden bis zur 90sten ohne erhebliche Debatte angenommen. Das Haus

Unterhaus. Sitzung vom 19. Juni. Herr W. Brougham trug auf die zweite Lesung der Bill, in Betreff der allgemeinen Einregistrirung, an. Herr Sandford widersetzte sich der Bill, und stellte als Amendement, daß dieselbe heute uͤber sechs Monate zum zweitenmale verlesen wuͤrde. Es erhob sich

nyson, Strickland, Pease, Duncombe und Cayley der

Bei

Im Ausschusse uͤber die Bill wegen der weltlichen An⸗

Oberhaus. Sitzung vom 20. Juni. Herr Stan⸗

eine Konferenz mit Ihren Herrlichkeiten jestät Kolonial⸗Besitzungen. Das Haus ernannte sogleich eine Deputation, welche mit den Mitgliedern des Unterhauses eine Konferenz in dem gemalten Saale hatte. Nach kurzer Zeit kehrte dieselbe zuruͤck, und der Graf von Ripon zeigte an, daß die Mitglieder des Unterhauses ihnen 5 von dem anderen Hause be⸗ reits angenommene Beschluͤsse in Bezug auf die Abschaffung der Sklaverei in den Westindischen Kolonieen uͤberreicht haͤtten. Die Beschluͤsse wurden zum Druck verordnet, und die Berathung daruͤber auf kuͤnftigen Dienstag festgesetzt. Die Bill wegen der Affirmation der Quaͤker und Maͤhrischen Bruͤder an Eides⸗ statt erhielt die zweite Lesung.

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nell trug auf Niedersetzung eines besonderen Ausschusses an, um die Zweckmaͤßigkeit des Baues eines Kanals zwischen Dußblin und Kingstown zu praͤfen, welcher genehmigt wurde. Der uͤbrige Theil der Sitzung wurde mit Gegenstaͤnden von oͤrtli⸗ chem Interesse ausgefuͤllt. Das Haus vertagte sich bereits um 6 Uhr Abends.

London, 21. Juni. Am Dienstag kamen Ihre Majfestaͤ⸗ ten wieder von Windsor nach der Stadt. Abends begab sich der Koͤnig (wie bereits erwaͤhnt) zu dem Diner, welches der Herzog von Wellington zur Erinnerung an die Schlacht von Waterloo veranstaltet hatte. Letzterer soll es nach dem, was neulich im Oberhause vorgefallen, nicht gemwagt haben, den Koͤnig einzula⸗ den, worauf Se. Majestaͤt sich selbst anmelden ließen. Der Herzog empfing den Koͤnig bei dessen Eintritt kaieend; der Koͤnig aber (hob ihn auf, faßte mit beiden Haͤnden die eine ⸗Hand Sr.

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Herzogs alter Diener und best er Begleiter, der ihm in einem

zꝛ das Leben rettete, bei irgend einer Gelegenheit zu aͤllig ter des Koͤnigs Stuhl zu stehen kam, wand⸗ Majestaͤt sich um, richteten einige freundliche

an denselben und schuͤltelten ihm die Hand. Nach aufgehobener Mahlzeit, ehe die Gesundheit des Herzogs ausge⸗ gebracht wurde, sagte der Koͤnig zu Sr. Herrlichkett: „Welling⸗ ton, haben Sie weiter Niemand hier im Hause, der bei Wa⸗ terloo mitfocht?“ Der Herzog erwiederte mit Nein, und der Koͤnig antwortete: „O ja, es sind noch welche da, denn ich sah zwei Polizei⸗Beamten im Vorsaal, die Beide die Waterloo⸗Me⸗ baihle trugen; lassen Sie sie hereinrufen und mit auf Ihre Ge⸗ sundheit trinken.“ Sogleich wurde dem Befehle des Koͤnigs Folge geleistet; der Ober⸗Polizei⸗Intendant May und der Po⸗ lizei⸗Inspektor Adamfon wurden eingefuͤhrt und hatten die Ehre, in Gegenwart Sr. Majestaͤt auf das Wohl des Herzogs von Wellington zu trinken. Am folgenden Tage hielt der Koͤnig ein Lever, wobei die Prinzen Wilheim Alexander und

Ernst von Wuͤrttemberg, im Beiseyn des Wuͤrttember⸗ -/ 2

gischen Gesandten, Grafen von Mandelsloh, Sr. Majestaͤt vor⸗ gestellt wurden. Dann wurde Sir Stratford Canning nach sei⸗ ner Ruͤckkehr von Madrid bei Sr. Majestaͤt zum Handkuß vor⸗ gelassen. Hierauf ertheilte der Koͤnig dem Erzbischof von York, dem Grasen Grey, den Lords Palmerston und Hill und dem Herzog von Richmond Audienzen. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin wohnte am Mittwoch Abends einer auf ihr Begehren stattge⸗ habten Vorstellung von Mozart's „Zauberflöte“ in Gesellschaft des Herzogs von Gloucester und des Prinzen Georg von Cam⸗ bridge bei. Gestern war Cerecie bei der Koͤnigin, zu dem sich eine außerordentlich zaͤhlreiche Menge von Personen einfand. Der Koͤnig speiste gestern Abend bei dem Lord Holland.

Die Herzogin von Kent gab gestern das letzte Diner vor ihrer Abreise nach der Infel Wigaht.

Der Fuͤrst veon Reuß⸗Lobenstein⸗Ebersdorf, Vetter Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Herzogin von Kent, machte vorigen Montag einen Besuch in Sheerneß und wurde am Bord des „Ocean“, Flaggenschiff des Admirals Sir John Beresford, mit allen uͤbli⸗ chen Ehrenbezeigungen empfangen. Der Admiral bewirthete den Fuͤrsten mit einem Diner. Dienstags fuhr die Gesellschaft in der Jacht des Admirals nebst zwei Barken nach Chatham, um dem Schauspiel beizuwohnen, wie das Schiff „Waterloo“ vom Stapel gelassen wurde. Bei Tafel wurde an diesem Tage die Gesundheit Sr. Majestaͤt und die des Helden von Waterloo ausgebracht.

Die Hof⸗Zeitung meldet die Ernennung des Herrn

Unterhaus. Sitzung vom 20. Juni. Hr. O'Con⸗ EäZ11““ “;

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George Jerninaham, bisherigen ersten Attaché's bei der Groß⸗ britanischen Gesandtschaft im Haag, zum Legations⸗Secretair an demselben Hofe und des Herrn Hetaoius Temple zum Gouver⸗ hec der Afrikanischen Kolonte Sierra Leone und ihrer Depen⸗ denzien.

13n der heutigen Sitzung des Oberhauses hatten die Minister wieder einen Angriff auf ihre auswaͤrtige Politik zu bestehen, indem der Graf von Aberdeen uͤber die Hecupation von Algier und die desfallsige Erklaͤrung des Franzoͤsischen Ministeriums einige Bemerkungen machte. Er wolle, sagte er, sich jetzt uͤber die Sache selbst auslassen; er wolle keinen Antrag machen, keine Fragen uͤber diesen Gegenstand vorlegen. Nur so viel muͤsse er bemerken, daß die Besitznahme von Algier, moͤchte sie ausgehen, von welcher Nation sie wollte, von ungeheurer Wichtigkeit sey, namentlich aber, wenn es von Seiten Frankreichs geschaͤhe. (Hoͤrt!) Ozgleich er glaube, daß der Marschall Clauzel ein wenig uͤkertrieben habe, wenn er in der Deputirten⸗Kammer die Hoffnung ausgespro⸗ chen, daß Algier fuͤr Frankreich ein eben so großer Gewinn seyn wuͤrde, wie es Ostindien fuͤr England gewesen, so sey die Frage dennoch von großer Wichtigkeit, und er erwarte, daß Graf Grey sich beeilen werde, zur gehoͤrigen Zeit darzuthun, daß die Ehre und das Interesse von England, die zu schuͤtzen seine Pflicht sey, nicht beeintraͤchtigt worden. Der Graf Grey erwiederte, daß er von dem, was der Marschall Clauzel gesagt, weiter nichts wisse, als was die Zeitungen daruͤber gemeldet; uͤbrigens versichere er dem Grafen von Aberdeen, daß die Minister zur gehoͤrigen Zeit bereit seyn wuͤrden, das Verfahren u rechtfertigen, welches sie zur Bewahrung der Ehre und des Vortheils von England beobachtet haͤtten. (Hoͤrt!) Der Mar⸗ quis von Londonderry sagte, Englands auswaͤrtige Politik sey in der letzten Zeit so ohne allen Verstand geleitet worden, daß sie aller Welt zum Gelaͤchter gereiche. Er deutete sodann auf die dem Lord Durham, dem Lord Ponsonby und Sir Stratford Canning uͤbertragenen außerordentlichen Misstonen hin und sagte, er hoffe, daß der Graf Grey einen Tag be⸗ zeichnen werde, an dem er dem Hause uͤber die aus⸗ waͤrtige Politik Rechenschaft ablegen wolle. Lord Ripon vertheidigte die Minister und tadelte die Art und Weise, wie man sich gegen Abwesende in Angelegenheiten aͤußere, fuͤr welche die Minister allein verantwortlich waͤren, und die sie zu ver⸗ theidigen wissen wuͤrden. Der Marquis von Londonderry antwortete, daß doch den Ministern alle ihre Plaͤne im Aus⸗ lande mißlungen seyen, und daß sie ihre hohe Stellung dadurch herabgewuͤrdigt haͤtten. Es wurde hierauf zu der Debatte uͤber die Irlaͤndischen Zehnten uͤbergegangen, wobei der Graf von Wicklow die Vorschlaͤge der Minister aufs heftigste angriff Z von dem Herzoge von Wellington unterstuͤtzt wurde.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses nahm der Ausschuß uͤber die Irlaͤndische Kirchen⸗Reform seine Arbeiten wieder auf und brachte die Bill bis zur 136sten Klausel.

Aus Porto langten heute Privat⸗Briefe hier an, die bis zum 8. Juni reichen. Es war auf keiner Seite etwas Wichti⸗ ges vorgefallen. Marschall Solignac, General Saldanha und Sir J. M. Doyle trafen die eifrigsten Vorbereitungen, um den Feldzug naͤchstens zu beginnen. Capitain Napier war wegen Unpaͤßlichkeit des Admirals Sartorius zum

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Geschwaders ern vorden, und man erwartete, da einer hinreichenden Anzahl von Kanonierboͤten und Truppen dem Tajo abgehen werde. Die außerhalb der Barre liegeng Schiffe waren alle im Stande gewesen, ihre Ladungen ans e zu bringen, und die Stadt war gut verproviantirt. Dom guel soll wieder in Braga seyn und seine Armee sehr an 9. heiten leiden.

Aus Malta wird uͤber einen Angriff berichtet, den das lische Schiff „Beacon“ gegen die Piraten von Kymirer un nahm, die den Bewohnern von Thessos mit Zerstoͤrung

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Als man sich den Piraten nahe

ihre Forderungen gewaͤhrten. Nres gen’

gleich Jigd machten, und von denen sie 7 wegnahmen. Zahl der gefangenen Seeraͤuber belief sich auf 140; diese 4 leichte Geschuͤtze, 133 Stuͤck kleinere Waffen und et Schuͤsse Munition bei sich. Es entkamen ihrer 60 und

. rs r.: 8 ANSg⸗ 4 vee 8 ten sich in die Gebirge. Von den Prisen gingen waͤhre

Heute fruͤh hat man hier Nachrichten aus Jamait, zum 13. Mat erhalten. Die neuen Repraͤsentanten⸗I gingen zu Ende und waren im Allgemeinen zu Gunsten ze en Mitglieder des Versammlungs⸗Hauses ausgefallen. Ers daß das Haus am 18. Juni werde zusammenbernfen ne Der General⸗Gouverneur, Lorb Mulgrave, scheint sich die Entlassung des Herrn Hugh Fraser Leslie, Magistratzz amten von St. Albans, wieder unpopulair gemacht zu Dieser Beamte wurde entlassen, weil er einer oͤffentlichen 9. sammlung beigewehnt hatte, in der das Benehmen des 17 Mulgrave einer Prüuͤfung unterworfen werden sollte.

Die letzten Singapore⸗Zeitungen vom 4ten Fen melden die Ankunft des Dampfboots „Entreprise“ von Kakkean Der Markt fuͤr Britische Waaren war noch immer ungege

wieder an Leben gewinnen wuͤrde.

Aus New⸗York sind Zeitungen bis 1. ¼ eingegangen. Der „Vater des Amerikanischen Ko John Randolph, war am 24. Mai zu Philadelphia g

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den seyn.

Zu Para in Brasilien sind am 30. April ernstliche pan hen vorgefallen. Es war ein neuer Gouverneur dorthin anh worbden; das Volk widersetzte sich aber seiner Landung, we kam zu einem Kampfe, worin 80 bis 100 Personen gal wurden. Der Gouverneur mußte wieder umkehren.

Nachrichten aus Mexiko zufolge, haͤtten zwei der i Mexikanischen Minister, der Staats⸗Secretair Alaman un Kriegs⸗Minister Facio, um Paͤsse ins Ausland nachgesucht, da man ihnen ihr Gesuch abschlug, sich heimlich entfernt.

Ursache hierzu fuͤhrt man an, daß der Kongreß beschlossen die letzten Minister wegen der Ermordung des Generals rero zur Verantwortung zu ziehen. Es war ein Circulcg alle Hafen⸗Commandeure erlassen worden, daß sie deren; verhindern sollten. Der Praͤsident, General Santana, hatten Unpaͤßlichkelt wegen seinen Posten noch nicht angetreten, der Vlce⸗Praͤsident Gomez Farias hat daher einstweilen diem ziehende Gewalt in Haͤnden.

London, 21. Juni. Sie werden gesehen het daß im Oberhause ein Versuch gemacht worden, nicht eigen, eine ministerielle, aber doch eines Ministers Maßregel zu werfen, naͤmlich die Bill des Lord-Kanzlers fuͤr die Stist⸗ neuer Gerichtshoͤfe in den Grafschaften, welche uͤber Scu

mehr als 20 Psund belaufen. Es ist nun schon drittehalb 06 her, seitdem Lord Brougham die Maßregel zuerst vorzeschog und zwar damals mit mehr Ausdehnung, als diesesmal. 1 natuͤrlich der ganze Advokatenstand mit allen seinen Nebernses gen ein Interesse gegen die Vereinfachung der Rechtepfl ge so erfuhr der Kanzler gleich im Anfange den bittersten Wc stand, und fand sich daher bewogen, seinen Vorschlag der K. mission vorzulegen, welche schon seit mehreren Jahren mit der! tersuchung unserer Rechtspflege beschaͤftigt ist, um ihr Gutnch zu erhalten. Dieses siel zwar guͤnstig fuͤr seine Ansicht i dennoch beschraͤnkt er sich faͤrs erste darauf, nur in zweien G schaften, als zum Versuch, solche Gerichtshoͤfe einzufuͤhren, durch die Bewohner derselben in den Stand gesetzt werden silt uͤber solche kleinen Forderungen das Recht so zu sagen vor Thuͤre zu schoͤpfen, und nicht, wie bisher geschehen, um s

bestrittenen Summe halber, mit allen Zeugen die Reise nach⸗ Hauptstadt zu unternehmen. Lord Lyndhurst brachte viele Gilt dagegen vor, und da die Tory⸗Lords sich hoͤchst zahlreich eingefug hatten, so leuchtete es einem Jeden ein, daß ihre Absicht dg ging, die Maßregel zu verwerfen. Aber Lord B. wußee, inle er dieselbe als die hoͤchste Wohlthat darstellte, welche dem grr nen Manne erzeigt werden koͤnnte, der Sache so ganz elnen, litischen Anstrich zu geben, daß seine Gegner es wahrschein nicht fuͤr rathsam hielten, den Whigs einen neuen Triumg der Volksmeinung zu verschaffen, und es deswegen nicht zur⸗ stimmung kommen ließen. Inzwischen hat das Unüurih mit der Irlaͤndischen Kirchen⸗Reform⸗Bill so bedeutende e schritte gemacht, daß dieselbe wohl schon am Ende der nis

Befehlohaber des

Woche vor das Oberhaus kommen duͤrfte. Da diese Mäf als der eigentliche Probirstein fuͤr die Gesinnungen der M heit dieses Hauses angesehen wird, so ist natuͤrlich das 9 Land auf die Art von Aufnahme begierig, die sie bei demstt finden wird. Das, woruͤber die Tories sich am meisten besh ren, ist die Verminderung der Anzahl der Bischoͤfe und die gewißheit, ob eine gewisse jaͤhrlich zu ersparende Summe wohl fuͤr andere als geistliche Zwecke verwendet werden duf Sie woͤllen lieber das Einkommen aller Bischoͤfe bis auf 4 Pfund geschmaͤlert sehen, wenn nur die Anzahl unvag⸗ dert bleibt; und gewiß werden nichts als politische. Ie sichten das Oberhaus vermoͤgen koͤnnen, ohne diese Mit cationen in den ministeriellen Plan zu willigen. Dies schluͤsse des Unterhauses uͤber die Befreiung der Neger⸗Ue ven, so wie uͤber die Erneuerung des Privilegiums der N. schen Compagnie, sind den Pairs mitgetheilt worden, und ne gewiß im Ganzen deren Zustimmung erhalten; ja, man glau 19 uͤberhaupt, daß die Lords mit Vorsicht zu Werke gehen, 199 nicht ohne Noth in Collisionen mit dem Unterhause setzen net welche, wenn dasselbe, wie jetzt, die oͤffentliche Stimm⸗

seiner Seite hat, keine guͤnstigen Resultate herbei s koͤnnen. Die Bill, welche die bejahende Versicherung 1 QAuaͤker an Eidesstatt erlaubt, ist auch im Oberhause zun ii⸗ ten Male verlesen worden, und wird folglich von demen⸗ angenommen werden. Die fuͤr die Emancipation der Ih hat noch nicht alle Stufen im Unterhause durchlaufen, 73 das Parlament vertagt werden duͤrfte, ehe das Oberhausiag haͤtte, seine Zustimmung dafuͤr zu geben. Aber wenn die

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86 diese Session nicht zum Gesetze wird, so glaubt man

lemacht werden,

Wohnungen und Besitzthuͤmer drohten, wenn ihnen diese 1

entdeckte man 8 Boͤte, auf welche die Kutter des „Beacon⸗m

und man glaubte, daß er erst nach den Chinesischen Feierug

Herr Livingston soll zum Gesandten fuͤr Frankreich ernanene

und andere Forderungen entscheiden sollen, die sich auf u8 inden Tage fortgesetzt werden. In dem der Repraͤsentanten⸗Kammer vorgelegten Gesetz Ent⸗

die reinen Einkuͤnfte der Bahn und ihrer Dependenzen den

gar die Entfernung des Geistlichen dann der Wuͤrde sei⸗ nes Standes fuͤr zutraͤglich, indem bei Ehe⸗ Streitigkeiten oftmals Dinge zur Sprache kaͤmen, deren Anhoͤrung die etwas abgehaͤrtete Natur eines Juristen erfordere; er stimme deshalb dafuͤr, den Suͤhne⸗Versuch lediglich dem Geistlichen, rechtliche Entscheidung aber dem weltlichen Richter zu uͤberlassen. Der Staats⸗Minister von Koͤnneritz sprach sich in gleichem Sinne eus. Auch er habe die gelehrte Rede des Dr. von Ammon ge⸗ nau gepruͤft, auch die angefuͤhrten Stellen nachgelesen, koͤnne aber das nicht darin finden, was hinsichtlich der Ausdehnung der geistlichen Gerichtsbarkeit darin enthalten seyn solle. Sowohl in dem 28sten Artikel der Augsburgischen Konfession, als auch in der Kirchen⸗Ordnung von 1580 werde das geistliche Richter⸗ Amt als ein Ausfluß der Staats⸗Gewalt bezeichnet. Die Be⸗ hauptung: die Ehe sey ein kirchliches Institut, werde gewiß . blicke; rt Niemand in Zweisel ziehen; zwischen der Behauptung aber, daß neden Wurzeln der gesellschaftlichen und buͤrgerlichen Ver⸗ der Kirche deshalb auch die Jurisdiction uͤber Ehesachen zustehe, so nagen und die sich nicht durch zufaͤllige guͤnstige Um⸗ und der ersteren sey eine große Kluft, zu deren Ausfuͤllung er sausrotten lassen; doch zweifle ich nicht, daß mit ber Zeit Mittelglieder vergeblich gesucht habe. So viel ihm bekannt sey, haͤtten hurch eine weise Behandlung der Gegenwart die kraͤflige die Geistichen schon an der Abfassung von Urteln in Ehesachen sumühige Natur des Irlaͤndischen Volkes auch diese Uebel fast niemals thaͤtigen Antheil genommen; die beabsichtigte Tren⸗ ben wird. Die Nachrichten von Peorto lauten zwar nung der Administration von der Justiz mache es uͤbrigens gfaͤr Dem Pedro's Sache, aber es ist noch immer nichts nothwendig, daß den Konsistorien die geistliche Gerichtsbarkeit heidendes geschehen. Seit Mittwoch hat die Ausstelung entnommen werde; nicht zu gedenken der schon fruͤher ausge— zunsten der Gesellschaft der Freunde duͤrftiger Auslaͤnder sprochenen Ansicht der Staͤnde⸗Versammlungen, namentlich der dem Schutze der Koͤnigin, der Koͤnigl. Familie, der aus⸗ von 1824 und 1831, und daß besonders bei gemischten Ehen gen Gesandten und vieler Britischen Herren und Damen große Schwierigkeiten eintreten muͤßten, wenn man nicht bei Udel, angefangen, und es sind bereits uͤber 3,500 Pfund dem Gesetz⸗Entwurfe stehen bleibe. Der Dr. von Ammon pangen. Viele Damen⸗Arbeiten wurden bekanntlich von aͤußerte: es sey ihm nicht in den Sinn gekommen, die volle schland heruͤbergeschickt, besonders von Hannover, Preu⸗ geistliche Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen; im Gegentheil nd den Hanse⸗Staͤdten; aber auch aus anderen Laͤndern muͤsse er gestehen, daß sich manche Maͤngel in der Konsistorial⸗ heiträͤge zu dem edlen Werke gekommen, und die Englischen Da⸗ Verfassung, wie sie bisher bestanden, eingeschlichen haͤtten. Es haben es ebenfalls nicht an ihrer Theilnahme fehlen lassen. sey ihm besonders daran gelegen gewesen, zu beweisen, daß der wirmste Dank aber gebuͤhrt den Direktoren fuͤr ihren the⸗ Gesetz Vorschlag nicht mit den Grundsätzen der evangelischen Eifer, womit sie das gute Werk entworfen und ausge⸗ Kirche Hand in Hand gehe; er sehe nicht ein, warum man einen und unter diesen scheinen die Deutschen, so wie sie die Vertrag nicht eben auch von dem Gerichte, vor welchem er ge⸗— - Anzahl ausmachen, auch am meisten gewirkt zu haben. schlossen, wiederum aufioͤsen lassen, und zugleich die protestantische Kirche aus dem Besitze eines Rechtes verdraͤngen wolle, welches ihr schon dreihundert Jahre zugestanden. Dr. Großmann Aus dem Haag, 20. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der glaubte noch einmal darauf aufmerksam machen zu muͤssen, wie Friedrich ist gestern nach einer sehr schnell zuruͤckgelegten sehr das Ansehen der Geistlichkeit sowohl, wie das Institut der von Berlin hier wieder angekommen. der Oberst Koopman wird sich, wie man vernimmt, wieder

daß es in der naͤchsten bestimmt geschehen werde. elagen, welche im Unterhause uͤber die Verwaltung in Hin⸗ auf ihr Benehmen bei und nach der beruͤchtigten Cold⸗ Fields⸗Versammlung vorgebracht worden, haben bis jetzt ichts gefuͤhrt. In wenigen Tagen wird mehreren bei jener Gelegenheit verhafteten Personen der Pro⸗ was den ganzen Vorgang ins wahre

tzen wird. Sonst ist es allenthalben im Lande die Fabriken jeder Art sind in voller Beschaͤftigung, die zmittel sind wohlfeil, Und selbst die Besorgnisse eines Aus⸗ an Getraide wezen der lang angehaltenen trockenen Wit⸗ sind, seitdem einiger Regen eingetreten, wieder verschwun⸗ In Irland thut das Benehmen der Regierung, welche ch Sirenge mit Milde paart, gute Wirkung. Aber Alles ind leider nur Sonnenblicke; es giebt dort zu viele Uebel,

„die Anlegung einer Eisenbahn betreffend, die das Meer hem Rheine verbinden soll, entschied sich die Regierung fuͤr

Morgens gegen

ten, ohne daß mehr oder weniger Stoͤrung entstehe.

Die Re⸗ gierung koͤnne jedoch den Urlaub nur versagen aus sachwichtigen Gruͤnden, die auf wirklichen Dienst⸗Verhaͤltnissen des Beamten beruhten. Der Finanz⸗Minister von Boͤckh gab darauf Sei⸗ tens der Regierung folgende Erklaͤrung: Die Regierung glaube nicht nur das Recht, sondern auch die Pfüigtase haben, Urlaub zu geben und zu verweigern. Sie habe das Recht, ihn zu ver⸗ weigern, weil sie die Pflicht habe, und es liege in der Natur der Sache, daß die Regierung, welcher die Verbindlichkeit ob⸗

liege, fuͤr die Besorgung des Staatsdienstes zu wachen, nicht jevem Staatsdiener frei stellen koͤnne, seinen Posten nach Gefale len zu verlassen. Es koͤnnten Umstaͤnde eintreten, wo durch einen Zufall z. B. das ganze Ober⸗Hofgericht in die Kammer

gewaͤhlt wuͤrde. Wer moͤchte wohl glauben, daß es die Pflicht der Regierung erlaube, das Ober⸗Hofgoricht aller seiner Mitglte⸗ der berauben zu lassen, und solches mit Praklikanten interimistisch u besetzen? Die Professoren an einer Universitaͤt koͤnnten saͤmmt⸗

1 g . 4 4 1 lich zu Abgeordneten gewaͤhlt werden; wer moͤge wohl behaup⸗

ten, daß es die Pflicht der Regierung gestatte, allen diesen Maͤn⸗ nern Urlaub zu geben und die Universitaͤt zu schlirßen? Die Reglerung habe aber nicht bloß die Pflicht, Urlaub zu verwei⸗ gern, sondern auch die Pflicht, Urlaub zu geben. Sie habe die moralische Verbindlichkeit, keinem Staatsdiener, der zum Abge⸗ ordneten gewaͤhlt worden, den Urlaub zu versagen, wenn nicht das dringendste Interesse des Dienstes, naͤmlich des Landes selbst, eine solche Verweigerung begruͤnde. Die Verfassung sagt: Staatsdiener koͤnnten gewaͤhlt werden. Dies seolle kein lee⸗ res Wort seyn, und die Regierung wuͤrde sehr unvrecht handeln, wenn sie in einzelnen Faͤllen aus persoͤnlichen Nuͤcksichten irgend einem Diener die Annahme der Abgo⸗ ordneten⸗Stelle verweigern wollte. Sie habe es auch nicht gethan, und werde es auch in Zukunft nicht ihun. Was den Inhalt des Reskripts betreffe, so sey der Zweck der Regie⸗ rung nur der gewesen, die Staatsdiener darauf aufmerksam zu machen, daß sie die Graͤnzen der Schicklichkeit in ihren Aeutze rungen gegen die Regierung nicht verletzen sollten, und er glaube, die Regierung habe das Recht, dies zu fordern. Es duͤrsten keine feindseligen Elemente zwischen den Organen der Regierung seyn, und wenn sich dergleichen zeigten, so habe die Regierung die Pflicht, entgegenzutreten und solche Organe endlich ganz aus zustoßen. Denn keine Regierung koͤnne bestehen, wenn ein Wi⸗ derstreit zwischen ihren Organen herrsche. Die Staats⸗Regte⸗ rung sey ein Organismus, und ein Organiemus koͤnne keine feindseligen Elemente in sich haben. Eine andere Dentung lasse sich diesem Reskripte nicht geben, und wenn die Regierung sich dazu veranlaßt gesehen, so beruhe es darauf, daß unter vielen Staatsdienern ein gewisser Schwindel herrsche, als ob sie andere Personen seyen in der Geschaͤfts⸗Stube und andere im gewoͤhn⸗ lichen Leben. 1 Das ministerielle Schreiben, worauf in obiger Debatte Be⸗ zug genommen worden, lautet: 8 „Justiz⸗Ministerium. Karlsruhe, 3. Mai 1833. Nr. 2149. Dem Hofgerichts⸗Rath Aschbach zu Rastatt wird nachtraͤg⸗ lich zu dem ihm unterm 23sten v. M. Behuss seines Eintritts in die Staͤnde⸗Versammlung ectheilten Urlanb in Gemäaͤßheit der Hoͤch⸗ sten Entschließung aus Großherzogl. Staats⸗Ministerium vom 2o0sten v. M. Nr. 1006 bemerklich gemacht, daß man sich zu demselben ver⸗ sehe, er werde waͤhrend der Dauer der Verhandlungen, in und au⸗ ßer der Kammer, eingedenk des als Staatediener und Abgeorodͤneter abgelegten (und abzulegenden) zweifachen Eides durch sein Beneh⸗ men weder die eine noch die andere der uͤbernommenen gleichheiligen Verpflichtungen verletzen; insbesondere die in der Ausuͤbung setnes Am⸗ tes allenfalls wahrgenommenen Maͤngel und Gebrechen in der Ver⸗

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Ansehen und der Wuͤrde der Regierung, deren Erhaltung ihm sein

Auslande nachtheilig werden, oder ihr unangenehme Verwickelungen verursachen koͤnnte. Hiermit verbinden Se. Koͤnigl. Hoheit keines⸗ weges die Absicht, im Gegentheile, Hoͤchstdieselben sind weit davon entfernt, die Freiheit der Rede zu beschränken, sofern der Anstand und die uͤbernommenen Verpflichtungen dadurch nicht offenbar ge⸗ kraͤnkt werden. Umgekehrt wird aber auch der Staatsdiener, aus dessen Reden und Handlungen eine unverkennbare Verletzung der der Regierung schuldigen Achtung oder der uͤbrigen uͤbernommenen Staatsdiener⸗Pflichten hervorgeht, die Folgen, die seiu Benehmen

Ehe selbst, durch die beabsichtigte Beraͤnderung leiden wuͤrde. Er weise auf das Beispiel Frankreichs hin, eines Landes, das Viiessingen begeben, um dort die vom Marine⸗Departement in einer Rethe von Jahren wenig Gutes uͤber Deutschland ge⸗ chriebenen Anordnungen hinsichtlich der wieder in aktiven bracht, wie sehr dort der wahre Zweck der Ehe dadurch, daß st tretenden Mannschaften der ehemaligen Antwerpener man sie als einen bloß buͤrgerlichen Vertrag ansehe, verkannt sey, ezu treffen. und auch bei uns werde dies auf Ewizkeiten geknuͤpfte Band Heneral Chassé hat vor seiner Abreise von Duͤnkirchen dem vor den Augen des Publikums sich ba d des Dustes seiner Hei⸗ a Niederlaͤndischen Konsul, Herrn Moser, den Ritter⸗Orden l(igkeit man gestatte, daß er sich dieses Ausdrucks bediene be⸗ nderländischen Loͤwen eingehaͤndigt. raubt sehen. Minder bedenklich waͤrde ihm die Ausschließung der Geistlichen seyn, wenn die versprochene neue Kirchen⸗Verfas⸗ LE111 sung ins Leben getreten seyn wuͤrde. So aber gebe es viele Gruͤnde, russel, 21. Juni. In der gestrigen Sitzung der Re⸗ das Bestedende festzuhalten; insonderheit mache er ausmerksam emtanten⸗Kammer wurden die Berathungen uͤber den auf das Mißverhaͤltniß, in welchem dann die protestantische Kirche kEntwurf fortgesetzt. Der Minister des Innern ließ zur katholischen stehen wuͤrde. Schon die Dogmen der letzteren braͤch⸗ ber die Unruhen in Gent und Antwerpen vernehmen, und ten es mit sich, ein entschiedenes Uebergewicht auf ihre Gemeinde aus⸗ „wie gestern der Justiz⸗Minister, das Verfahren der Re⸗ zuuͤben, waͤhrend die protestantische Kirche dann fast aller Ein⸗ g zu rechtfertigen. luch brachte er die Absetzung der wirkung auf die ihrigen beraubt sey. Der Koͤnigl. Kommissar ikt⸗ Kommissarien Desmet und Doignon zur Sprache, Dr. Schumann bemerkte: Wenn der geehrte Sprecher Frank⸗ eine Folge der feindseligen Vota jener Herren in der reich als das Land a. fuͤhre, in welchem die Entscheidung den mner gewesen waͤren. Herr Gendebien erklaͤrte dies fuͤr weltlichen Gerichten uͤbergeben sey, so muͤsse er nur bemerklich Versassungswidrigkeit, und griff dann in heftiger Weise machen, daß dies nicht bloß dort, sondern auch schon in Oester⸗ iplomatie der Regierung an. Eine Antwort des Herrn reich seit 1783, desgleichen in der Ober⸗Lausitz der Fall sey; und homb beschloß die Sitzung; die Verhandlungen sollten am der Gesetz⸗Entwurf beabsichtige sowohl eine Gleichstellung letz⸗ terer mit den Erblanden herbeizufuͤhren, als auch besonders, die Schwierigkeiten bei Entscheidungen uͤber gemischte Ehen zu be⸗ seitigen. Da es nach der Meinung des Staats⸗Ministers von Koͤnneritz zweckdienlich seyn wuͤrde, die gemischten Ehen ab⸗ irekte Anlegung durch den Staat selbst, um die Frachtsaͤtze gesondert zu berathen, ging man darauf zu den Bestimmungen, eiren und dieselben mit denen der Nachbar⸗Staaten in die Gerichtsbarkeit in protestantischen Ehesachen betreffend, uͤber. aͤtniß halten zu koͤnnen, damit dieses nationale Unternehmen Das Präͤsidium stellte sodann die Frage: Will die Kammer die dem Privat⸗Interesse preisgegeben werde, und wenn das Unter⸗ Ehestreitigkeiten in den Faͤllen, wo beide Theile evangelischer en Nutzen abwerfe, so waͤre es besser, daß der Staat ihn bezoͤge, Konfession sind, an gemischte, aus Rechtskundigen und Geistli⸗ er denselben wieder zum allgemeinen Besten verwenden werde. chen zusammengesetzte Behoͤrden verweisen? welche von 19 gegen dem gedachten 1ee- soll 86 Ffehe e hns S,s 16 Stimmen bejahend beantwortet wurde. eyn, eine 5procentige Anieihe von 18 Millionen zu machen, 1 24 f . hließlich bestimmt zur Anlegung des ersten Theiles derkeisenbahn⸗ 9 g;; b88 ZJuntç. Am 19ten d. M. b Mecheln ausgehend und sich uͤber Loͤwen, Tirlemont und Luͤt⸗ 23 Uhr brach, wahrscheinlich durch Verwahrlosung, bet einem Verviers wendend, mit Verzweigungen auf Bruͤssel, Antwer⸗ Baͤcker in der Strehlaer Gasse allhier Feuer aus, welches sich ind Ostende. Mittierweile, bis die Anleihe negocirt ist, soll die so schnell verbreitete, daß in kurzer Zeit 14 Gebaͤude nieder⸗ trung ermaͤchtigt seyn, aus dem oͤffentlichen Schatze einen Vor⸗ brannten und, um der Flamme Einhalt zu thun, 11 theils nie⸗ von fuͤnf Millionen zu machen, oder specielse Schatz⸗Scheine dergerissen, theils, wegen ihrer Bedachung mit Schindeln, abge⸗ zu diesem Betrage auszugeben. Diese. Vorschuͤsse eder deckt werden mußten, wodurch sie sehr beschaͤbigt worden sind. 3* fähn 95 den ersten Fonds der Anleihe zuruͤckgezahlt Wuͤrzburg, 20. Juni. Ihre Maj. die regierende Koͤni⸗ ae g Vom Jahre 1840 an sollen sahrlich we⸗ gin von Bayern ist bei ihrer Durchreise nach Kissingen hier 1 1 lett ) U; 8 —+ 2 zur Unterhaltung und Fera etn⸗ be Hahn sonen durch Stuttgart, 17. Juni. (Karlsruher Zeitu ng.) Cs söreise gedeckt werden, deren Tarife jaͤhrlich durch das Ge⸗ sind bereits mehre Militairs verhaftet worden und 15 bis 20 w

esgesett werden sollen. Der Staat garantirt die Zah⸗ sollen noch kompromittirt seyn. Das Haupt dieses Komplotts der Zinsen und die Tilgung der Anleihe, und weist außer⸗ war, wie man versichert, der Lieutenant K— z, und der Zweck 1 ging auf einen Umsturz der Staaten in Suͤd⸗Deutschland, wo⸗ Die mit der Einmarsch der Polen in die Schweiz, so wie die Frank⸗ furter Meuterei in Verbindung stand. Einige bringen den Tuͤ binger Auflauf damit in Zusammenhang, Andere halten ihn bloß fuͤr einen gewoͤhnlichen Tumult, insofern sein innerer Zweck der Mehrzahl unbekannt war.

8 21. Junt. In, 58 Sitzung 92 zweiten 8 A 1 1 Kammer am 18ten d. M. gab die Motion des Abgeordneten LE1“ woicec⸗ Die Ruhe ist fuͤr den Au⸗ Aschbach in Betreff der von der Regierung an mehrere Abge⸗ eeh gaͤnzlich hergestellt. 1 ordnete erlassenen Rescripte, wodurch dieselben aufgefordert wer⸗ 86 ““ den, ihre Verpflichtungen Hals Staͤnde⸗Mitglieder nach denen, Dresden, 21. Juni. Die Berathun die sie bereits als Staats⸗Beamte eingegangen, zu modificiren, über die petvilogdrten Gerichtsseaat ugen der ersten Kam⸗ zu einer sehr lebhaften Diskussion Anlaß. Nachdem man sich ten d. ö Eee 19 88 die in ihrer Sitzung verschiedentlich dazuͤber geaͤußert, ob diese Motion an die Ab⸗ Gesetzes, wonach Ehe⸗Streitigrelge R tshenes des §. 59 theilungen verwiesen werden solle oder nicht, bemerkte der Ab⸗ ede egch es igkeiten mit usnahme gewisser geordnete Rettig von Konstanz: er stimme gegen die Verwei⸗ ppellattons⸗Gerichte zu verhandeln sind, in dessen sung der Motion an die Abtheilungen, weil er glaube, daß die

hern der Obligationen als specielles Unterpfand an. b der Anleihe und die Einkuͤnste der Bahn sollen in eine dere Kasse fließen. Jaͤhrlich soll den Kammern eine detall⸗ Rechenschaft uͤber alle durch das vorgeschlagene Gesetz au⸗ te Operationen abgelegt werden.

n Gent sind zwet Personen, als beschuldigt, Montag da⸗ aufruͤhrerisches Geschrei ausgestoßen und Unordnungen be⸗

haben kann, sich selbst zuzuschreiben haben von Gulat.“

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Zuͤrich, 16. Juni. Uri und Schwyz haben die voroͤrtliche Mittheilung, betreffend den Antrag von Graubuͤndten, dahin beantwortet, daß sie zwar die gute Meinung Graubuͤndtens nicht verkennen, allein ohne vorherige Berathung mit den uüͤbrigen Sarner⸗Staͤnden sich in nichts einlassen koͤnnen. Der große Rath von St. Gallen hat den Antrag unbedingt abgelehnt, die Regierung von Bern hingegen denselben angenommen. Morgen tritt der große Rath von Bern zusammen. Neben dem Bundes⸗

Hochschule beschaͤftigen. Wie aufgeregt die Gemuͤther noch hle und da sind, zeigte sich bei dem furchtbaren Brande, welcher

heimgesucht hat. Auf der Landschaft Luzern verbreitete sich naͤm⸗ lich sogleich das Geruͤcht, die Laͤnder (kleinen Kantone) haͤttan einen Angriff auf Luzern gemacht, und die Stadt in Brand ge⸗ steckt, und an die 1600 Mann ruͤsteten sich, bewaffnet nach Luzern zu ziehen, als der Irrthum sich aufklaͤrte. erschallende Kanonendonner hatte die Landleute in demselben be⸗

mit schwerem Geschuͤtz demolirt, um der hinter demselben wuͤ⸗ thenden Flamme besser beikommen zu koͤnnen. Der Argwohn

ders die herbeigeeilte Mannschaft aus Unterwalden bei dem v“ Madrid, 11. Junt. Gestern hielt der Koͤnig ein Kapitel

irk der Ehemann seinen ordentlichen Gerichtsstand l 1 . 8 ann seinen 1b en G hat, zu⸗- hier angeregten Fragen klar und deutlich schon durch die Versassung de,auf zas Peinzip ueac, ob naͤmlich Ehesachen kuͤnstig beantwortet seyen, und es darum genuͤge, die Sache oͤffentlich zur 1 velttccen oder gemischten Behoͤrde verhandelt Sprache gebracht zu haben. Die erste und wichtigste Frage gem Interesse 8 brsemeister Wehner bemerkte : „Mit betreffe den Urlaub. Daruͤber sey man im Jahre 1820 nicht eeeee . er die Reden verfolgt, welche bereits uͤber in's Reine gekommen, sie lasse sich aber einfach beant⸗ ee hee ktand gehalten worden waͤren, dennoch worten, sobald man sie nur klar in's Auge fasse. Es l on, 8. I zu Gunsten eines gemischten Ge⸗ sey hier zwischen der Frage zu unterscheiden, ob die Regierung ags ng 7 - ht Sendeen; üͤerzeugen. Er raͤume ein, das Recht habe, von dem Staatsdiener ein Urlaubs⸗Gesuch zu . 8e Hhe 8”- nsiche Verhaͤltnisse handele, Nie⸗ fordern, und zwischen der, was ihre Pflicht sey bei Ertheilung Getgticher; be den emn cher zu wirken vermoͤge, als des Urlaubs in Bezug auf die Verfassung. Jeder Staats⸗Be⸗ her; rechtlichen Eroͤrterungen selbst aber amte, sein Wirkungskreis sey groß oder klein, bilde ein Rad

des Ordens des goldenen Vließes, in welchem die Infanten Don Francisco de Asis (Sohn des Infanten Don Francisco de Paula) und Don Sebastiani, die Herzoge von San Fernando, von Villahermosa und von Hijar, der Marquis von Santa Cruz und der General Castanos, nachdem sie den in den Statuten vorgeschriebenen Eid geleistet, die Ordens⸗Insignien aus der Hand des Koͤnigs empfingen. Der Herzog von la Roca und der Graf von Via⸗Manuel sind z Granden erster Klasse ernannt. er General⸗Major von San Llorente ist zum Gouverneur

die Ge 4 , „Begenwart eines soschen unnuütz. Er halte so⸗ in der Staats⸗Maschine, er koͤnne fuͤr sich nicht allein auftre⸗

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von Zamora, der Infanterie⸗Brigadier Graf von Mirasol zum

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waltung nicht als Gegenstand des oͤffentlichen Tadels hinstellen, sondern solche entweder seiner vorgesetzten Stelle zur Kenntniß und zur moͤg⸗ lichen Abhuͤlfe anzeigen, oder aber, wenn er ihrer zur Begruüͤndung seiner Ansichten und Meinungen öͤffentlich zu erwaͤhnen sich ver⸗ pflichtet erachtet, solches in gemaͤßigter Weise und nicht um TT.“ lige Gesinnungen in der Versammlung zu erregen, thun, und uͤber⸗ baupt in seinen Reden und Aeußerungen Alles vermeiden, was dem

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Eid als Staatsdiener zur besonderen Pflicht macht, im Inlande oder

Entwurfe, auf dessen Annahmne der Regierungs⸗Rath antraͤgt, wer⸗

den ihn ein Gesetz⸗Vorschlag uͤber die Gruͤndung einer

in der Nacht vom 12ten auf den 13ten d. M. die Stadt Luzern

Der von Luzern her

staͤrkt; man hatte naͤmlich die Fagade eines steinernen Hauses

wurde uͤbrigens beschaͤmt durch die thaͤtige Huͤlfe, welche beson⸗