1833 / 183 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

IZ1II

1“ 8* 66“ 8 Thl. I. Tit. 10. §. 352. der Gerichts⸗Ordnung und §. und §. 357. Nr. 8. der Kriminal⸗Ordnung wegen der abzulegen⸗ den Zeugnisse und Zeugen⸗Eide, so wie Thl. II. Tit. 8. §§. 989. und 990. des Allgem. Landrechts, wegen Praͤsentation der Wech⸗ sel an Sabbathen und Festtagen, sind sie in 18 ihrer buͤr⸗ gerlichen und privatrechtlichen Verhaͤltnisse nach den allgemeinen Gesetzen, gleich den christlichen Einwohnern zu behandeln, und nur folgenden Beschraͤnkungen unterworfen: a) zu Staats⸗Aemtern und zu den Stellen der Magistrats⸗ Beegenan sind dieselben nicht wahlfaͤhig; eben so wenig b) zu der Function der Deputirten auf den Kreistagen, Kom⸗ munal⸗ und Provinzial⸗Landtagen. 1uu c) Wenn sie Ritterguͤter erwerben, werden einstweilen die mit dem Besitze verbundenen Ehren⸗Rechte von der Staats⸗Be⸗ hoͤrde ausgeuͤbt, doch bleiben sie die damit verbundenen La⸗ sten zu tragen verbunden. d) In eine andere Provinz Unseres Reiches ihren Wohnsitz zu verlegen, sind sie nur mit Genehmigung Unseres Mini⸗ sters des Innern berechtigt und verpflichtet, sich vorher mit der Corporation, zu welcher sie gehoͤren, wegen Abloͤsung ihres Antheils an den Corporations⸗Verpflichtungen durch Einigung mit dem Corporations⸗Vorstande, oder, wenn eine solche nicht zu bewirken ist, nach der Festsetzung der Regierung sich abzufinden. 1 Diejenigen juͤdischen Einwohner Unserer Provinz Posen, welche sich zu Erlangung der, der gedachten naturalisir— ten Klasse verliehenen Rechte noch nicht eignen, sollen von der Verwaltungs⸗Behoͤrde jeder Corporation sorgfaͤltig und zwar familienweise, nach einem von dem Ober⸗Praͤsidenten zu bestim⸗ menden Schema, verzeichnet werden. Die Verzeichnisse werden dem Landrathe des Kreises zur Pruͤfung vorgelegt, von demsel⸗ ben demnaͤchst bescheinigt und bei der Orts⸗Polizei⸗Behoͤrde auf⸗ bewahrt. Alle Jahre erfolgt eine Revision und Bescheinigung dieser Verzeichnisse. §. 22. Auf den Grund derselben wird von der Orts⸗Po⸗ lizei-Behoͤrde jedem Familien⸗Vater ein mit der Nummer des Verzeichnisses versehenes Certificat ertheilt. Dieses soll die Na⸗ men der saͤmmtlichen Mitglieder der Familie enthalten, und nach der jaͤhrlichen Revision mit einem Visa versehen oder berichtigt werden. §. 23. Solche Certificate sollen nur denjenigen Familien⸗ Vaͤtern und einzelnen volljaͤhrigen und selbststaͤndigen Juden ertheilt werden, welche den Nachweis fuͤhren koͤnnen, daß sie sich seit dem 1. Juni 1815 bestaͤndig in der Provinz befunden haben, oder daß ihnen der Aufenthalt in derselben spaͤterhin aus⸗ druͤcklich gestattet worden. §. 24. Die durch solche Certificate nicht legitimirten Juden werden als Fremde betrachtet, und nach ihrer Heimath zuruͤckge⸗ wiesen; die Ruͤckkehr aber soll ihnen bei einer Strafe von 50 Rthlr. oder verhaͤltnißmaͤßiger Gefaͤngniß⸗Strafe untersagt wer⸗ den. Denjenigen Juden, welche sich seit dem 1. Juni 1815 ohne ausdruͤckliche Erlaubniß in der Provinz angesiedelt und einen Wohnsitz im rechtlichen Sinne darin gewonnen haben, und in ihre Heimath nicht zuruͤckgewiesen werden koͤnnen, soll der Ober⸗ Praͤsident die Aufnahme und das Certificat zu bewilligen befugt eyn. 8 §. 25. Alle noch nicht naturalisirten, jedoch ferner zu dul⸗ denden und mit Certificaten zu versehenden Juden sind außer den §. 20 ausgedruͤckten Beschraͤnkungen, welchen auch die naturali—

eoghg.

sirten unterliegen, noch folgenden unterworfen:

8 8 kostenfrei ertheilt werden soll, sobald sie sich wegen Erreichung

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8

a) Vor zuruͤckgelegtem vierundzwanzigsten Jahre ist den nicht naturalisirten Juden die Schließung einer Ehe, wenn nicht der Ober⸗Praͤsident in dringenden Faͤllen dazu besondere Erlaubniß ertheilt hat, nicht zu gestatten. Sie sollen ihren Wohnsitz in der Regel und mit Ausnahme der weiter unten unter d angegebenen Faͤlle, nur in Staͤd⸗ ten nehmen, ohne jedoch auf die zeitherigen Juden⸗Reviere beschraͤnkt zu seyn. Zu Gewinnung des staͤdtischen Buͤrger⸗ rechts sind sie aber nicht faͤhig. 8

c) Sie sind von dem Handel mit kaufmaͤnnischen Rechten ausge⸗

sschlossen; das Schank⸗Gewerbe darf ihnen nur auf den Grund ei nes besonderen Gutachtens der Orts⸗Polizeibehoͤrde Hinsichts ihrer persoͤnlichen Qualification von der Regierung gestattet werden. Der Einkauf und Verkauf im Umherziehen ist ihnen unbedingt untersagt. Der Betrieb aller anderen an sich erlaubten stehenden Gewerbe dagegen darf ihnen unter den allgemeinen gewerbpolizeilichen Bestimmungen nicht versagt werden.

Auf dem Lande duͤrfen solche Juden nur dann ihren Wohn⸗ sitz nehmen, wenn sie entweder einen Bauerhof erwerben oder pachten und denselben selbst bewirthschaften, oder wenn sie sich bei laͤndlichen Grundbesitzern als Dienstboten oder zum Betriebe einzelner Zweige des landwirthschaftli⸗ chen Gewerbes, z. B. als Brenner oder Brauer, vermie⸗ then. Das Schank⸗Gewerbe auf dem Lande ist ihnen anz untersagt.

e) ie Annahme christlicher Lehrlinge, Gesellen und Dienst⸗ boten ist ihnen nicht gestattet.

f) Darlehns⸗Geschaͤfte duͤrfen diese Juden nur gegen gericht⸗

lich aufgenommene Schuld⸗Urkunden, bei Strafe der Un⸗

guͤltigkeit, abschließen. 8

g) Schuld⸗Anspruͤche derselben fuͤr verkaufte berauschende Ge⸗

ꝛtrraͤnke haben keine rechtliche Guͤltigkeit.

§. 26. Zu ihrer Verheirathung beduͤrfen diese Juden eines Trauscheins, der ihnen von Seiten des Landraths stempel⸗ und

des Alters von 24 Jahren oder wegen der vom Ober⸗Praͤsiden⸗ ten erhaltenen Dispensation legitimiren; wenn die Braut eine

Auslaͤnderin ist, daß derselben eigenthuͤmliche Vermoͤgen von 500 Rthlr. bescheinigen und die Faͤhigkeit und Mittel nachweisen, erlaubten Gewerbes oder

den Betrieb eines gesetzlich hinreichendes eigenthuͤmliches Vermoͤgen den Unterhalt ei⸗ ner Familie zu sichern. Die Vorsteher der Corporationen sind verpflichtet, darauf zu halten, daß diesen Vorschriften genuͤgt werde. §. 27. In Beziehung auf alle im obigen nicht beruͤhrte

Geschaͤfte und Verhäͤltnisse werden auch die nicht naturalisirten Juden nach denselben Grundsaͤtzen, wie die christlichen Einwoh⸗ ner behandelt, und alle wegen dieses Gegenstandes ergangene fruͤhere Verordnungen hiermit aufgehoben.

§. 28. Die geduldeten Juden koͤnnen Naturalisations⸗Pa⸗

tente erhalten, sobald sie die §§. 17. und 18. vorgeschriebene AQhualification nachweisen.

halten.

zur S.2,,, oder zum Betriebe erlaubter Handels⸗Geschaͤfte

gestattet. diese 1 oder noch zu ertheilenden polizeilichen Vorschriften.

§. 29. Naͤhere Anweisungen zu dem Verfahren der Re⸗ gierungen und Polizei⸗Behoͤrden bei Ausfuͤhrung der vorstehen⸗ den Anordnungen bleiben einer besonderen Instruction vorbe⸗

30. Auslaͤndischen Juden ist der Eintritt in das Land

Das Verfahren gegen dieselben bestimmen die ertheil⸗

111“1“

8

Nach obigen Vorschriften haben Unsere Behoͤrden und saͤmmtliche Unterthanen so lange, bis durch ein allgemeines Ge⸗ seß oder sonst ein Anderes bestimmt worden, sich gehorsamst zu achten.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1833.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Frhr. v. Altenstein. v. Schuckmann. Graf v. Lottum. Graf v. Bernstorff. Maassen. Frhr. v. Brenn. v. Kamptz. Muͤhler. Ancillon. Fuͤr den Kriegs⸗Minister im Allerhoͤchsten Auftrage. v. Witzleben. 1

Gestern Mittag gegen 1 Uhr starb hierselbst nach kur⸗ em Krankenlager an der Wassersucht Se. Excellenz der Koͤnigl. Lirkliche Geheime Rath und Mitglied der General⸗Ordens⸗ Kommission, Direktor im Ministerium des Koͤniglichen Hauses und der Archive, Praͤsident des Ober-Censur-Kollegiums und vortragender Rath im Staats⸗Ministerium, Ritter des großen Rothen Adler⸗Ordens, Herr Karl Georg von Raumer, im beinahe vollendeten achtzigsten Lebensjahre und nach achtundfunf⸗ zigjaͤhriger Dienstzeit.

Ueber den am 25sten v. M. begonnenen und am 27sten beendigten Wollmarkt zu Magdeburg meldet man von dort her Folgendes: „Es ist in diesem Jahre weniger Wolle zu Markte gebracht worden, als im vorigen, theils weil eine bedeutende Menge schon vor dem Markte aufgekauft war, theils weil die Schaͤfereien wegen gehabten Mangels an Weide und Futter weniger Ausbeute gegeben haben. Nach den Thor⸗ Registern sind 6090 Centner Wolle zur Stadt gekommen, worun⸗ ter jedoch mehrere schon vor dem Markte sicher verkaufte Par⸗ tieen begriffen sind. Auslaͤndische und einheimische Kaͤufer wa⸗ ren wieder in großer Anzahl hier, und die Kauflust war in den beiden ersten Tagen sehr rege. Bezahlt wurden folgende Preise:

Extrafeine Wolle, von der bekannten Schaͤferei des Hrn. Amt⸗ 37 ½ Rthlr. pro Centner.

mann Behmer, bei truͤber Waͤsche. 137 ½ Feine Wolle 105 2 110 Fein mittel 95 2 102 ½ Gut mittel 85 a 95 Mittel. 75 a 80 Gut ordinaire CP .

Die Nachfrage war nach den Mittel⸗Gattungen am lebhaf⸗ testen, und es sind hierfuͤr 3, 4 und selbst 5 Thaler mehr, als im vorigen Jahre, bewilligt worden; auch wuͤrde davon nichts unverkauft geblieben seyn, wenn nicht die Eigner in den ersten Tagen des Marktes auf noch hoͤhere Preise gehalten und sich erst nach Entfernung der auswaͤrtigen Kaͤufer williger gezeigt haͤtten. Von der vor dem Markte gekauften Wolle ist einiges mit ansehnlichem Nutzen in die dritte Hand uͤbergegangen.“

Zu dem an den Tagen des 18. bis 22. Juni zu Kol⸗ berg abgehaltenen Wollmarkte sind uͤberhaupt nicht mehr als 3 Centner 2 Stein und Pfund Wolle zum Verkauf gebracht worden; hiervon wurde 1 Centner ordinairer Wolle mit 35 Rthlr., der Rest aber mit 45 Rthlr. pro Centner bezahlt.

Der General der Infanterie und kommandirende General des VII. Armee⸗Corps, Freiherr von Muͤffling, traf am 26sten v. M., von Geldern kommend, in Wesel, Behufs der Inspec⸗ tion der dortigen Garnison und des zur Uebung versammelten Landwehr⸗Bataillons, ein.

Der Bromberger Kreis hat in der staͤndischen Versamm⸗ lung vom 27. April d. J. unter Anderem die Bildung eines Unterstuͤtzungs⸗Fonds fuͤr die zuruͤckbleibenden unbemittelten Fa⸗ milien der Landwehrmaͤnner, wenn diese einst auf laͤngere Zeit aus der Heimath ausruͤcken sollten, beschlossen und zu diesem Zwecke eine aus Kreis⸗Kommunal⸗Fonds herruͤhrende Summe von 577 Rthlr. hergegeben, wovon die Zinsen einstweilen dem Kapital zuwachsen sollen. Den uͤbrigen Kreisen des Regierungs⸗ Bezirks Bromberg ist dieser lobenswerthe Beschluß zur Nach⸗ eiferung anempfohlen worden. Auch der Sinn fuͤr Wegebes⸗ serungen beginnt in diesem Regierungs⸗Bezirke sich auf eine er⸗ freuliche Weise zu heben; so sind namentlich im Bromberger Kreise im Laufe dieses Fruͤhjahrs die Hauptstraßen in einer Laͤnge von 19 ¾ Meilen von Grund aus neu bepflanzt worden.

Im Bezirke der Koͤniglichen Regierung zu Buͤsseldorf sind im Monat Mai d. J. 2180 Kinder geboren und es starben 1711 Individuen, woraus sich ein Zuwachs der Bevoͤlkerung von 469 Seelen ergiebt. Unter den Gestorbenen erreichte eine Frau Namens Rinks von Alpen, im Kreise Geldern, ein Alter von 100 Jahren. Im verflossenen Jahre zaͤhlte man im Monat Mai 1800 Geborene und 1935 Gestorbene, so daß damals 135 J dividuen mehr starben, als geboren wurden.

B26 r Den 2. Juli 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

Berliner

f. IEriej. Geld. eLnes 08. ddo.] 4 100 ¾ Ostpr. Plandbr. 4 9 3

Pomm. do. V 4 105* Kur- u. Neum. do. 4 406 Schlesische do. 4 dksl. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K. u. N. IHIoll. volbv. Duk. Neue do. 19 Danz. do. in Th. 36 Friedrichsd'or .. 14 ½ Westpr. Pfandbr. 98 ½ * Disconto 4

Wechsel-Cours.

Zf. Erief. Geold 1

97 96 1 103 ½ 103 92 ½ 51

S1.-Schuld-Sch. Grosshz. P Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Prüm. Sch. d. Sech. Kurm Obl. m. l. C Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do.

Elbinger do.

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Preuss. Cour.

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250 PFl.

Kurz 250 Fl.

2 Mt. Kurz Mt. Mt. Mt. Mi. Mt. Mt. Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz

Amsterdam

dito Hamburg

dito London Paris I in 20 Sn.. ..

ugsburg

Hreh lan 2 Leiprig Frankfurt a. M. W2Z2. Petersburg Warschau

En & & 8 4222

300 Mk. 1 LSt. 300 Fr. .150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl. 600 Fl.

2

00 b0 bo-benne

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 27. Juni.

Niederl. wirkl. Schuld 48. 5 do. 89 ⅛.

Ausgesetzte Schuld

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16“ ““ 8 1.“ ““ E“ P“ 1222. Kanz-Bill. 22 ²8i. 69 102 ½⅛. Russ. (v. 1830) 100 ¼. (v. 1832 Préugs. Prämien-Scheine 93 ¼. Oesterr. 91⁄. 38 Span. 46 ½. 5 9 dab Warschau, 28. Juni. Pfandbr. 89 ½⅞. 90 ½. Bank-Certifik. 90 ¼. 2⁄.

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmalz 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobach tun

334,99 Par. 335,: 3 Par. 335,05“ Par Quellwärme 7,b4 16,1 °¶ R. ]21, 6 °AR 16,7 °R. 14, 3 9 R. 12,5 g R. 12, 6 9 R.

88 pCt. 51 pCt. 73 pCt. truüͤbe. heiter. bezogen.

1833. 4. Jult,

Luftdruck.. Luftwaͤrme. Thaupunkt Dunstsaͤttg. Weseterx.... Wind

Wolkenzug

Flußwärme 19,00 Bodenwärme 14, Ausdünst. 0, 19„ Niederschlag 0.

8 Koͤnigliche Schauspiele. Mittwoch, 3. Juli. Im Opernhause: Iehigenta in To große Oper in 4 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von (Madame Schechner⸗Waagen: Iphigenia, als Gastrolle.)

Die zu den Gast-Darstellungen der Madame Schae Waagen eingegangenen Meldungen um Billets sind beruͤckst worden, und koͤnnen dieselben im Billet⸗Verkaufs⸗Bureau in pfang genommen werden.

Donnerstag, 4. Juli. Im Hpernhause: Jessonda, 9p 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von L. Spohr. (Herr scher, Koͤniglich Hannoverscher Hof-Opernsaͤnger: Nadorz, Gastrolle.)

Freitag, 5. Juni. Im Opernhause: Auf Befehl: Da phide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni. V Der Knopf am Flausrock, Lustspiel in 2 Abtheilungen, Schall. 8 1

Koͤnigstaͤdtisches Theater.. Mittwoch, 3. Juli. Das große Abenteuer, Posse in! Hierauf: Die beiden Grenadiere, Lustspiel in 3 Akten.

Donnerstag, 4. Juni. Der Maurer, komische Oper Akten, Musik von Auber. (Herr Uber, vom Stadt⸗Theg Danzig: Baptiste, als Gastrolle.)

Neueste Nachrichten.

Paris, 26. Juni. Der heutige Moniteur enthe

seinem offiziellen Theile die Koͤnigl. Verordnung, wodure Graf Philipp v. Rambuteau statt des zu andern Functiong rufenen Grafen v. Bondy zum Praͤfekten des Seine⸗De ments ernannt wird. In seinem nicht offiziellen Theile! das naͤmliche Blatt, daß der Graf v. Bondy das Grog fizier⸗ und der Baron v. Schonen das Commandeur⸗Kreup Ordens der Ehren⸗Legion erhalten hat, und daß statt des U. ren Herr Boutarel zum Obersten der 9ten Legion der hi National⸗Garde ernannt worden ist.

Das Gesetz⸗Bulletin und der Moniteur promulgiren und 22ͤten d. M. das Departemental⸗Gesetz. G

In der Pairs⸗-⸗Kammer war gestern die Debatte das Einnahme⸗Budget fuͤr 1834 an der Tagesordnung. Ess indessen gar keine Berathung daruͤber statt, indem Niem weder uͤber den ganzen Gesetz⸗Entwurf noch uͤber die einz Artikel desselben, das Wort verlangte. Nachdem der Pr. dent an den Finanz⸗Minister die Frage gerichtet, ob die gierung die Amendements der Deputirten⸗Kammer anne und der Minister diese Frage bejaht, wurden die saͤmmtl Artikel des Budgets genehmigt, und bei der demnaͤchstigen heimen Abstimmung ging letzteres mit 122 gegen 2 Stim durch. Der Graf Tascher und der Graf von Germ statteten hierauf verschiedene Bittschriften⸗Berichte ab, wo die Kammer sich bis zum folgenden Tage, Mittags um 2 vertagte, um die Koͤnigliche Verordnung, wodurch die diessäh Session geschlossen wird, entgegen zu nehmen.

Einige Blaͤtter aͤußern ihre Verwunderung daruͤber, heute, am sechsten Tage, noch keine Nachrichten aus M. uͤber die am 20sten dort stattgefundene Cortes⸗Versammlung gegangen sind.

Das General⸗Conseil der Bank hat die Dividende fuͤr erste Semester d. J. auf 31 Fr. fuͤr jede Acetie festgestellt.

Der Piemontesische General Regis, der sich auf Franzoͤs Gebiet gefluͤchtet hartte, hat von der Regierung die Weisumg halten, sich binnen 24 Stunden aus Frankreich zu entft er begiebt sich nunmehr nach Belgien.

Aus Havre vom 24sten d. M. wird gemeldet, daß vor Kurzem von Cherbourg ausgelaufene Franzoͤsische Freg angeblich die „Resolue“, zwischen Barfleur und einer Felsengruk „die drei Steine“ genannt, gescheitert ist.

Einem Schreiben von der Insel Bourbon vom 8. 2 zufolge, war ein Theil derselben in der letzten Haͤlfte des Feb⸗ von einer solchen Menge von Heuschrecken heimgesucht won daß 1200 Neger mehrere Tage lang mit der Vernichtung Einsammlung derselben beschaͤftigt waren.

Der Graf v. Espana liegt auf dem Schlosse Castelpen Departements des Gers, krank darnieder. Nur den Aerzm der Zutritt zu ihm gestattet; auch soll er an Anfaͤllen von! steszerruͤttung leiden.

Der Tischler Becker, der bereits unter der Restauration gen einiger von ihm herausgegebenen Lieder zu einer Geld⸗ Gefaͤngniß⸗Strafe verurtheilt worden, wurde gestern von hiesigen Assisenhofe als Verfasser eines, Beleidigungen gegen Koͤnig enthaltenden Pamphlets: „Von der persoͤnlichen Fre unter dem Buͤrger⸗Koͤnige“ betitelt, in contamaciam zu ein rigem Gefaͤngniß und 500 Fr. Geldbuße kondemnirt.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 103. 85. finc 103. 95. 3proc. pr. compt. 77. 50. fin cour. 77. 60. b9† Neap. pr. compt. 91. 45. fin cour. 91. 55. 5proc. Span.] 78 ½. 3proc. do. 46 ¾. 5proc. Belg. Anl. 933

S.

Frankfurt a. M., 29. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 96. 4proc. 87 . 87 *12. 2 ½proc. 53 ½. 1proc. 23 ½. Br. v Actien 1517. 1514. Part.⸗Obl. 137. 136 ½¾, Loose zu 100 193 ½3 G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832. 90 217. 90. Poln.!

A. W. Hayn⸗

b

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9

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Mafestaͤt der Koͤnig haben dem General⸗Major von huttkammer, Kommandanten des hiesigen Invalidenhauses, Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, mit inzufügung des Sterns ohne Eichenlaub, zu verleihen ge⸗

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Doctor Medicinae Mi⸗ aölis hierselbst zum Hof⸗Medikus bei Allerhoͤchstdero Hof⸗ aten zu ernennen geruht. 1

——

Abgereist: Se. Excellenz der Koͤnigl. Saͤchsische General⸗

tutenant, General⸗Adjutant und außerordentliche Gesandte und

vollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Watzdorff, ch Dresden. 8

ungs⸗Nachri bba .

Frankreitch.

Paris, 26. Juni. Der KRoͤnig reist heute nach dem

chlosse Eu ab, von wo Se. Maj. am 3. Juli hier zuruͤck⸗ wartet werden. Alsdann tritt der Marschall Soult seine ise nach den Baͤdern von Montd'or an.

Die Herzoge von Orleans und von Nemours sind gestern h nach Ramboulllet abgereist.

Das Einnahme⸗Budget wurde gestern in der Pairs⸗Kam⸗ r binnen 25 Minuten votirt und die Abstimmung war be⸗ ts geschehen, als mehrere Mitglieder erst ankamen. Ein ir, welcher mitgestimmt hatte, und im Hofe des Palastes em seiner Kollegen begegnete, der sich verspaͤtet hatte und ar eilig that, rief demselben zu: „Sie kommen zu spaͤt, Herr af, das Lustspiel ist bereits zu Ende.“

Das Journal des Döbats haͤlt der Deputirten⸗Kam⸗ egewissermaßen eine Leichen⸗Rede, welche mit folgenden Be⸗ extkungen schließt: „Es ist leicht, die Handlungen der Kammer aistellen, aber jeder Rechtlichgesinnte wird in ihnen einen estaͤndigen und wahrhaft freisinnigen Geist nicht verkennen. he Kammer hat etwas verstanden, was dergleichen Versamm⸗ ugen gewoͤhnlich am wenigsten verstehen, naͤmlich zu regieren. as Talent der Rede fehlt nie in einer Kammer und alle unsere itzgebende Versammlungen haben ausgezeichnete Redner auf⸗ beisen gehabt; die jetzige kann deren wenigstens eben so viele, edie fruͤheren, stellen. Unter der Restauration war die Rolle Kammern bei dem engeren Kreise, den ihnen die Charte von li, die Eifersucht der Regierung und der im Innern rschende Frieden anwies, nicht sehr schwer. Die Kammer *1831 war zu andern Dingen berufen; sie mußte selbst regie⸗ und zwar unter den schwierigsten Umstaͤnden. Sie hat die⸗ Beruf nicht nur gut erfuͤllt, sondern scheint auch ihren Geist,

e Abneigung gegen Theorieen und Declamationen dem Lande

ggetheilt zu haben. Man ist allgemein zu dem Positiven und

veaktischen zuruͤckgekehrt, viele Vorurtheile sind aufgegeben wor⸗

n und das ganze Land unterstuͤtzt gewissermaßen die Regierung. der Einsichtige sieht dem Zeitpunkte der Wahlen ohne Besorg⸗ sentgegen. Waͤhler, Deputirte, National⸗Gardisten, wir Alle hen unsere politische Erziehung zusammen durchgemacht.“

Der Courrier francais außerte gestern in einem seiner isonnirenden Artikel: „Das Volk hat erklaͤrt, daß es die Bour⸗ een nicht mehr haben wollte.“ Die Quotidienne erwie⸗ nheute hierauf: „Der Courrier wuͤrde uns sehr verbinden, in er uns sagen wollte, an welchem Tage und durch welche undlung das Volk diese Erklaͤrung abgegeben hat.“

Der Graf v. Bondy, bisheriger Praͤfekt des Seine⸗Depar⸗ ents, verlaͤßt heute seine Amts⸗Wohnung, um ein Landhaus in Umgegend der Hauptstadt zu beziehen. Der Praͤfektur⸗Rath Lamorelly vertritt bis zur Installirung des neuen Praͤfekten Stelle desseben. Dem National zufolge, haͤtte der Mi⸗ ter⸗Rath einige Zeit in der Wahl des neuen Praͤfekten zwi⸗ sen dem Grafen v. Rambuteau und Hrn. Viennet geschwankt, Lder Erstere zuletzt den Sieg davon getragen. Der Cour⸗ er francçais will wissen, Hr. v. Rambuteau verdanke seine nennung einem Versprechen, das Hr. Cas. Pörier ihm kurz

seinem Tode gegeben. Der Temps giebt als Grund der sezung des Grafen v. Bondy die graͤnzenlose Verwirrung an, welcher sich die Verwaltung des Seine⸗Departements be⸗ de. Das Journal de Paris außert uͤber diese Angelegen⸗

t Folgendes: „Einige Blaͤtter suchen das Abtreten des Gra⸗ v. Bondy und die Ernennung des Grafen v. Rambuteau ihre Weise zu erklaͤren; ihre Angaben haben aber nicht den desten Grund. Der Graf v. Bondy hat eine schwierige Auf⸗ he ehrenvoll geloͤst, und nimmt bei seinem Ausscheiden die tung der Hauptstadt mit, wie er denn auch glaͤnzende Be⸗ ise des Wohlwollens vom Koͤnige erhalten hat, von dem er Groß⸗Offizier der Ehrenlegion ernannt worden ist. Seine chtlichkeit, seine Aufopferung und seine trefflichen Absichten tden in ihrem ganzen Umfange gewuͤrdigt. Der Reichthum

Kenntnissen, den der Graf v. Rambuteau in der Deputirten⸗ immer gezeigt hat und sein fruͤheres Benehmen als Praͤfekt Departements des Simplon und der Saoͤne und Loire unter Kaiserlichen Regierung, seine Thaͤtigkeit, die bei der Menge setzt unternommenen Arbeiten weiten Spielraum finden wird, diese Umstaͤnde vereinigen sich, um der neuen Wahl den tlichen Beifall zu verschaffen.“

Das Joubna⸗ de Paris druͤckr sein Bedauern daruͤber z, daß der Baron von Schonen auf seiner Abdankung als v der neunten Legion der hiesigen National⸗Garde beharrt d der Koͤnig si 1 8

den

.

8 . Berlin,

zung vom 26.

Donnerstag den Aten

unter den von der Legion gewaͤhlten Kandidaten zu diesem Posten zu ernennen.

Der National meldet: „Die Nachricht, daß die Arbeiten an den Forts Charenton und (Epine eingestellt worden und daß die Regierung ihren Plan aufgegeben zu haben scheine, war un⸗ gegruͤndet; die Arbeiten haben keinesweges ganz aufgehoͤrt und in wenigen Tagen werden die Unternehmer der beiden Forts dieselben mit 1000 bis 1200 Arbeitern fuͤr ihre eigene Rechnung fortsetzen. An beiden Forts arbeiten unausgesetzt uͤber 200 Sol⸗ daten vom Ingenieur⸗Corps und sortwaͤhrend werden Bau⸗Ma⸗ terialien angefehren. Die 4—500 Arbeiter, welche in der vori⸗ gen Woche den Ingenieurs bei den Erd⸗Arbeiten geholfen haben, wurden von der Regierung bezahlt und sind nunmehr, nachdem man die Arbeiten in Entreprise gegeben, entlassen worden. Die Befestigungs⸗Arbeiten in St. Denis werden in den ersten Tagen des Juli vollkommen beendigt seyn.“

In mehreren Handels⸗ und Fabrikstaädten werden gegenwaͤr⸗ tig bereits Petitionen an die Kammern fuͤr die kuͤnftige Session unterzeichnet, worin dieselben gebeten werden sollen, kuͤnftig den so lange versprochenen materiellen Verbesserungen mehr Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. 1

Herr Bérard, der ehemalige Herausgeber des eingegange⸗ nen legitimistischen Journals „les Cancans“, hat die Beschrei⸗ bung eines Besuchs herausgegeben, den er vor einiger Zeit Karl X. und seiner Familie in Prag abgestattet hat.

Der Direktor der Koͤniglichen Bibliothek macht bekannt, daß vom 8. Juli an auch Buͤcher in die Privat⸗Wohnungen aus⸗ geliehen werden sollen, sedoch nur an solche Personen, von de⸗ nen es bekannt ist, daß sie sich nuͤtzlichen Studien widmen und die von den Konservatoren der Bibliothek dem Vorstande dersel⸗ ben vorgestellt worden.

Ueber den Schiffbruch der Fregatte „Résolue“ an der Kuͤste zwischen Havre und Cherbourg meldet das Journal du Haͤvre: „Die Fregatte war bereits auf einer der Baͤnke an der Muͤndung der Schelde gescheitert und nachdem sie die dabei erlittene Havarie so gut wie moͤglich ausgebessert, auf der Ruͤck⸗ fahrt nach Cherbourg begriffen, als sie von einer Stroͤmung auf ein Felsenriff geworfen wurde, von welchem es unmoͤglich war, sie wieder flott zu machen. Die Mannschaft wurde gerettet, das Schiff hingegen ist verloren gegangen. Die „Résolue“ war eine schon alte Fregatte von 44 Kanonen und von dem Schiffs⸗Capi⸗ tain Lemaistre befehligt, einem sonst ausgezeichneten Marine⸗Offi⸗ ziere, der die Kuͤste sehr genau kannte.“

Der Assisenhof von Nantes hat die Herren von Kersabiec, von Cornulier, Laroche de Lepinais und den ehemaligen Steuer⸗ Einnehmer Arondel in contumaciam zum Tode verurtheilt.

Der Temps meldet: „Die Regierung hatte eine große Anzahl ihrer Agenten nach den suͤdlichen Departements gesandt, um die dort befindlichen Italiaͤnischen Fluͤchtlinge beobachten zu lassen. Dieselben sind jetzt zuruͤckgekehrt und haben ausfuͤhrliche Angaben uͤber die Verbindungen der Fluͤchtlinge mit den gehei⸗ men Gesellschaften in Italien und uͤber deren Plaͤne mitgebracht. Sie sollen sich sogar Namens⸗Listen der Mitglieder jener Gesell⸗ schaften zu verschaffen gewußt haben, welche das Franzoͤsische Miuisterium den dabei betheiligten Regierungen communicirt hat.”“

19 Moniteur Algérien meldet unterm 6ten d. M.: „Die Heu⸗Ernte an den Ufern des Hamise ist beendigt; der Er⸗ trag derselben wird auf 5000 Centner abgeschaͤtzt. Die Dampfschiffe ¶la Ville du Haͤvre“ und „Rapide“ sind jetzt beschaͤftigt, das Heu hierher zu transportiren. Das Theater in Algier, welches seine Vorstellungen auf einige Zeit eingestellt hatte, wird in einem groͤßeren Lokale und mit einer besseren Schauspieler⸗Truppe wie⸗ der geoͤffnet werden.“ Der Civil⸗Intendant, Herr Genty de Bussy, ist von Algier nach Bonga abgereist, wie man thet, um die Kolonie ganz zu verlassen. u“““ Großbritanien und Irle Parlaments⸗Ver andlungen. Unterhaus. Siz⸗ Juni. Die Bills uͤber die Heirathen der Ka⸗ Irland und uͤber die Wahl der Magistrats⸗Perso⸗ nen in den Schottischen Burgflecken erhielten nach kurzen Eroͤr⸗ terungen die zweite Lesung. Die Bill uͤber die Polizei in den Schottischen Burgflecken wurde im Ausschusse eroͤrtert, und die einzelnen Klauseln derselben angenommen. Als hierauf der An⸗ trag gestellt wurde, einen Ausschuß uͤber die Bill zur buͤrger⸗ lichen Gleichstellung der Juden zu bilden, widersetzte sich Sir R. Inglis demselben mit der Bemerkung, daß es be⸗ reits zu spaͤt geworden sey, um eine der wichtigsten Bills, die dem Haust jemals vorgelegen haͤtten, noch zu eroͤrtern. Wolle man darauf bestehen, so muͤsse er auf Abstimmung dringen. Herr R. Grant sagte, es wuͤrde ihm uͤberaus leid thun, wenn er irgend einen Gegenstand dem Hause zu einer unpassenden Zeit vorlegte. Der ehrenwerthe Baronet duͤrfe aber nicht vergessen, daß bereits zwei ausfuͤhrliche Eroͤrterungen uͤber den Grundsatz der Bill stattgefunden haͤtten, und daß in dieser Bill, mehr wie in irgend einer anderen, die Details streng mit dem Grundsatz verbunden waͤren. Sir C. Burrell trug auf die Vertagung des Hauses an, welches mit 117 gegen 22 ver⸗ worfen wurde. Sir R. Inglis bemerkte hierauf, daß der den Juden aus der Bill entspringende Vortheil unbedeutend, der dadurch aufgestellte Grundsatz aber ein uͤberaus wichtiger sey. Mit großer Achtung fuͤr die Majoritaͤt dieses Hauses, welche darin nicht seiner Meinung zu seyn scheine, halte er den Grundsatz fuͤr so wichtig, daß er glauben wuͤrde, seine Pflicht gegen das Land und gegen sich selbst zu verletzen, wenn er nicht jede Gele⸗ genheit wahrnaͤhme, um sich der Bill zu widersetzen. Er trage jetzt darauf an, daß die Debatte auf heute uͤber sechs Wochen vertagt werde. Sir C. Burrell unterstuͤtzte diesen Antrag. Herr Tooke bemerkte, daß der ehrenwerthe Baronet uͤber die nachtheiligen Folgen der Bill nicht in so großer Besorgniß seyn wuͤrde, wenn er sich erinnere, daß schon fruͤher einmal eine sol⸗ che Maßregel sieben Jahre lang Landes⸗Gesetz gewesen sey; denn durch die 4te oder 5te Akte Georg's l. in Bezug auf die Rebel⸗ vom Jahre 1715 seyen aͤhnliche Bestimmungen festgesetzt

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worden. Der Antrag des Sir Robert wurde darauf durch 117 ge⸗ gen 24 Stimmen verworfen. Herr H. Hughes trug nun seiner⸗ seits auf Vertagung an, weil viele Mitglieder, die uͤber den Ge⸗ genstand zu sprechen wuͤnschten, und nicht geglaubt haͤtten, daß derselbe Fans schon zur Sprache kommen wuͤrde, nicht anwe⸗ send waͤren. Das Haus gab seinen Unwillen uͤber diesen hart⸗ naͤckigen Widerstand durch laute Ausrufungen zu erkennen. Lord Palmerston machte auf das Unpassende einer solchen Opposi⸗ tion aufmerksam, und nachdem Herr Sinclair erklaͤrt hatte, daß er sich zwar der Bill aus allen Kraͤften widersetzen, aber deshalb den dritten Antrag auf Vertagung nicht unterstuͤtzen werde, nahm Herr Hughes denselben zuruͤck, und das Haus verwandelte sich in den Ausschuß. Zur ersten Klausel, welche den Juden alle die Vorrechte einraͤumt, die den Katho⸗ liken zugestanden worden sind, schlug Sir HO. Mosley als Amendement vor, daß der Zutritt zum Parlamente ausge⸗ schlossen bleiben sollte. Das Haus verwarf diesen Vorschlag durch 118 Stimmen gegen 23. Herr A. Johnston hielt den in derselben Klausel vorgeschriebenen Eid beim Eintritt eines Juden ins Parlament, nach der Art und Weise, wie der Eid der Katholiken ausgelegt worden sey, fuͤr uͤberfluͤssig, und trug auf die Weglassung dieser Bestimmung an; dieses Amendement wurde mit 104 Stimmen gegen 20 verworfen, und dar⸗ auf die erste Klausel angenommen. Zur zweiten Klausel machte Herr Plumptree das Amendement, daß in der For⸗ mel des von den Juden abzuleistenden Eides die Worte: „So wahr ich ein rechtglaͤubiger Christ bin“, einge⸗ schaltet wuͤrden. Er raͤumte ein, daß er diesen Antrag nur mache, um die ganze Bill nichtig zu machen. Auf die Andeu⸗ tung des Praͤsidenten des Ausschusses, daß er dann doch besser thue, auf die Verwerfung der ganzen Klausel anzutragen, er⸗ klaͤrte er sich dazu bereit; sein Antrag wurde demnaͤchst mit 110 gegen 19 Stimmen verworfen. Die Klausel selbst und alle uͤbri⸗ gen der Bill wurden ohne fernere Debatten angenommen. Der Praͤsident legte den Bericht uͤber die Bill vor, und trug darauf an, daß er morgen zur dritten Lesung der Bill entgegen genom⸗ men wuͤrde. Nach einigen Einwendungen des Sir R. Inglis egen die so eilige Erledigung dieses Gegenstandes, billigte der Ausschuß den Vorschlag seines Praͤsidenten, und vertagte sich um halb 3 Uhr. 9 Unterhaus. Sitzung vom Juni. Hr. Cob⸗ bett uͤberreichte eine Bittschrift der politischen Union zu Cam⸗ berwell gegen die Polizei⸗Spione, worin mehrere Faͤlle aufge⸗ fuͤhrt wurden, wo solche Personen zu Verbrechen verleitet haͤt⸗ ten, um dann die Ehre der Entdeckung fuͤr sich zu haben. Hr. Cobbett wies auf das hoͤchst Unmoralische einer solchen Einrich⸗ tung hin, und zeigte an, daß er am kuͤnftigen Montag auf Nie⸗ dersetzung eines besondern Ausschusses antragen werde, der die in der Bittschrift angefuͤhrten Faͤlle pruͤfen solle. Herr Finch stellte darauf seinen fruͤher angekuͤndigten Antrag in Bezug auf politische Unionen. Nachdem er auf den Ursprung und den Charakter jener Gesellschaften hingewie— sen, und darzuthun versucht hatte, daß deren Existenz verfassungswidrig und bis zur Franzoͤsischen Revolution in England ganz unbekannt gewesen sey, trug er auf den Be⸗ schluß an, „daß solche Unionen dem Ansehen der Krone gefaͤhr⸗ lich, verfassungswidrig und ungesetzlich waͤren, und daß die Mi⸗ nister voͤllig gerechtfertigt seyn wuͤrden, wenn sie zur Unterdruͤk⸗ kung derselben die Gesetze des Landes in Kraft setzten.“ Lord Althorp widersetzte sich dem Beschlusse, weil die politischen Unionen darin fuͤr gesetzwidrig erklaͤrt werden sollten, welche Meinung er, so wie die Gesellschaften jetzt konstituirt waͤren, nicht theile, und weil er glaube, daß es nicht rathsam seyn wuͤrde, eine außerordentliche Gewalt zur Unterdruͤckung von As⸗ sociationen in Anspruch zu nehmen, welche in dem jetzigen friedsamen Zustand des Landes kein Unheil anrichten koͤnnten. Herr Cobbett vertheidigte das Benehmen der politischen Unio⸗ nen, und behauptete, daß sie dem Lande keinen Schaden zugefuͤgt haͤtten. Wenn sie dem Lande erst so viel Unheil bereitet haͤtten, wie die Maßregeln der jetzigen und fruͤheren Verwaltungen, dann solle man von Unterdruͤckung derselben sprechen. Nachdem noch einige Mitglieder an dieser Debatte Theil genommen hat⸗ ten, wurde der Antrag des Herrn Finch mit 78 gegen 8 Stim⸗ men verworfen. Herr Halcomb ersuchte um die Erlaubniß, eine Bill zur Verbesserung der Armen⸗Gesetze einbringen zu duͤr⸗ sen. Ehe er aber noch seinen Vortrag beendigt hatte, trug Herr O'Connor darauf an, daß das Haus gezaͤhlt wuͤrde, und da keine 40 Mitglieder gegenwaͤrtig waren, so wurde die Sitzung aufgehoben.

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London, 28. Juni. Der Koͤnig ist gestern von Windsort wo am Dienstag der Schwedische Gesandte Graf Benerfr⸗ mit seiner Gemahlin, der seit einiger Zeit hier anwesende Schwedische Botschafter in Paris und der Graf d'Uyglas mit seiner Gemahlin Ihren Majestaͤten einen Besuch abstatteten im St. James⸗Palast eingetroffen, worauf sogleich ein Leper stattfand, bei welchem unter Anderen der Franzoͤsische Gesandte fuͤr Columbien, Graf von Estourmel, und der Nord⸗Amerikanische Geschaͤftstraͤger, Herr Vail, dem Koͤnige vorgestellt wurden. So⸗ dann ertheilten Se. Majestaͤt dem Grafen Grey, dem Herzog von Richmond und den Lords Melbourne, Palmerston und Hill Audienz.

Das Oberhaus verwandelte Ausschuß uͤber die Bill hinsichtlich Unterhaus ging in einen Ausschuß in Bezug auf die Bank⸗ Angelegenheit uͤber. Als der erste Beschluß in Antrag gebracht wurde, erhob sich der Oberst Torrens, hielt eine lange Rede dagegen und schloß damit, daß er darauf antrage, die Verhand⸗, lungen uͤber den Freibrief der Bank bis zur naͤchsten Session zu vertagen. Nach ihm sprach Herr Bernard Scroope, der beim Abgang der Post seine Rede noch nicht beendigt hatte.

Die Limerick⸗Chronicle sagt: „Es ist wahrscheinlich noch wenig bekannt, daß die Minister in ihrer neulichen Verle⸗ genheit wegen Besetzung der Stelle eines Staats⸗Secretairs fuͤr

sich heute Abend in einen der Lokal⸗Gerichte. Das