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Inland.
Berlin, 4. Juli. Der Wirkliche Geheim Justiz⸗Minister, Herr von Kamptz Excellenz, traf am 23sten v. M. Nachmittags in Elberfeld ein.
— Der Fuͤrst zu Karolath⸗Beuthen hat zur Hebung der vaterlaͤndischen Pferdezucht eine neue Stuterei zu Kuttlau bei Glogau angelegt, in welcher sich 43 Hengste, Stuten und Foh⸗ len befinden, worunter zwei Englische Vollblut⸗Hengste und ein Halbblut⸗Hengst als Beschaͤler, deren Benutzung gegen ein an⸗
emessenes Sprunggeld dem Publikum nachgegeben ist, und sechs Englische Vollblut⸗Stuten zur Zucht.
— Bei dem Feuer, welches am Johannis⸗Tage fast die aͤlfte der Kreisstadt Grottkau in Asche legte, haben auch 4 Nenschen das Leben verloren. Außer den 114 Buͤrgerhaͤusern,
brannten noch eben so viel Stallgebaͤude, uͤber 15 Hinterhaͤuser und 13 Scheunen ab. Fast 1500 Einwohner haben durch diese Feuersbrunst ihre gesammte, zum Theil reiche Habe eingebuͤßt.
— Am 21. Juni zuͤndete der Blitz in Nimsdorf bei Kosel den Schafstall, in welchem sich gegen 1000 Stuͤck Schafe befan⸗ den. Nur mit Lebensgefahr rettete der Schaͤfer vier Stuͤck. Das Feuer griff so schnell um sich, daß an Rettung nicht zu denken war; der Schaden wird auf 5000 Rthlr. angeschlagen. — In Kochelsdorf bei Kreutzburg wurde am 24. Juni die Tochter eines Webers durch einen Blitzstrahl getoͤdtet. Sie war mit zwei andern Frauen beschaͤftigt, Heu öT Am Kopfe war hinter dem linken Ohr eine kleine Verletzung, und von da war der Blitz mitten an der Brust uͤber den Leib herunter in die Erde gefahren. Hut und Haube waren in Stuͤcken zerrissen und fortgeschleudert. Die zwei andern Frauen, welche mit der Getoͤdteten arbeiteten, wurden, so wie der nahe dabei stehende Aufseher, betaͤubt niedergeworfen, haben sich aber bald wieder erholt und sind ganz unbeschaͤdigt geblieben. — An demselben Tage toͤdtete der Blitz in Grunwald bei Reinerz eine Frau von 24 Jahren, die schlafend im Bette lag. Der Blitz zuͤndete, und das Wohngebaͤude nebst Stallung und Scheune brannten ab.
— Zur Widerlegung des grundlosen Geruͤchts, daß eine große Anzahl Polnischer Fluͤchtlinge durch Koͤnigsberg transpor⸗ tirt worden sey, bemerkt die dortige Zeitung, daß an den des 22. und 24. Juni aus der jetzt aufgeloͤsten Huͤlfs⸗Straf⸗ Anstalt in Pillau resp. 28 und 27 Straͤflinge unter vorschrifts⸗ maͤßiger Bedeckung in Koͤnigsberg eingetroffen waͤren und jedes⸗ mal am folgenden Morgen ihren Marsch nach der Straf⸗Anstalt zu Ragnit fortgesetzt haͤtten.
— Zu dem diesjaͤhrigen Leinwand⸗Markte in Koͤnigsberg in Pr. hatten sich mehr Verkaͤufer als im vorigen Jahre einge⸗ funden, so daß die Preise der Leinwand etwas gedruͤckt waren. Durchschnittlich wurde fuͤr das Stuͤck ½ breiter Leinwand 4 ½ bis 6 ½⅔ Rthlr., fuͤr ½ breite 3 ½ bis 5 Rthlr. und fuͤr breite 2 bis 3 Rthlr. bezahlt. “ “ 11““ v“
Literarische Nachrichten.
Amerika's Besserungs⸗System und dessen Anwendung auf Europa. Mit einem Anhange uͤber Straf⸗Ansiedelungen uund 22 Beilagen. Aus dem Franzoͤsischen der Herren G. von Beaumont und A. von Toecqueville, nebst Erwei⸗ terungen und Zusaͤtzen von Dr. N. H. Julius. Mit
4 Kupfertafeln. Berlin, bei Th. Chr. Fr. Enslin. 1833.
Zieht unsere Zeit sich einerseits den Vorwurf des Egoismus zu, des ungeselligen Hervortretens individueller Bestrebungen im Gegen⸗ satze zu jenem Gemeingeiste, der sich in den Corporationen, Zuͤnften und Innungen vorangegangener Jahrhunderte ausspricht, so muß ihr doch andererseits zugestanden werden, daß sie die Aufgahe der
umanitaͤt, die sich das Christenthum gestellt, — die Liebe des Naͤch⸗
en unter allen Verhaͤltnissen, gleichviel ob er in Straf⸗Anstalten oder in Armenhaͤusern sich befindet — mehr als irgend eine fruͤhere Zeit erfuͤllt. „Welchen Weg mußte nicht die Menschheit machen, bis sie dahin gelangte, auch gegen Schuldige gelind, gegen Verbre⸗ cher schonend, gegen Unmenschliche menschlich zu seyn!“ — ein trefflicher Goͤthe’'scher Ausspruch, den der Deutsche Uebersetzer (wir moͤchten fast sagen: Verfasser) des vorliegenden Werkes ihm mit Recht als Motto vorangestellt hat. 1
Herr Dr. Julius, dem Deutschen Publikum durch seine „Vorle⸗ sungen uͤber Gefaͤngniß⸗Kunde“ und durch seine „Jahrbuͤcher der Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten“ als Vertreter jener humanen Gesinnung bekannt, die 1S in Nord⸗Amerika eine konkrete Ge⸗ stalt in den praktischen Versuchen erhielt, welche dort bereits vor beinahe 50 Jahren wurden, hat hier die letzten Ergebnisse dieser Ameritanischen Bestrebungen zusammengestellt; und zwar zu⸗ naͤchst in einer Uebersetzung des Berichts der Herren von Beaumont und von Tocqueville, zweier Pariser Advokaten, welche im Jahre 1830 von der Franzoͤsischen Regierung nach Nord⸗Amerika gesandt wurden, um das Straf⸗Verfahren in den dortigen Gefaͤngnissen ge⸗ nauer kennen zu lernen; alsdann aber in dem beinahe den vierten Theil des ganzen Werkes bildenden Anhaͤngen, die der Deutsche Herausgeber theils zur Vervollstaͤndigung gus anderen Quellen zusammengestellt, und theils mit besonderer Hinsicht auf Deutsch⸗ land nach eigenen Beobachtungen hinzugefuͤgt hat. Hierdurch ist das Deutsche Buch nicht bloß eine im gegenwaͤrtigen Augenblicke vollstaͤndige Uebersicht des Gefaͤngnißwesens, der Gefangen⸗Besse⸗ rung, des Armenwesens und des Volks⸗Unterrichts in den Vereinig⸗ ten Staaten geworden, sondern es enthaͤlt auch hoͤchst zeitgemäaͤße Zusammenstellungen uͤber Rettungs⸗Haͤuser fuͤr die verwahrloste Ju⸗ gend (wie wir deren eines mit so gluͤcklichem Erfolge in Berlin besitzen), uͤber an ge — wobei besonders auf die kost⸗ spielige Unzweckmaͤßigkeit der in einem schauderhaften Moral⸗Zu⸗ stande befindlichen Verbrecher⸗Kolonie in Neu⸗Suͤd⸗Wales hinge⸗ wiesen wird — uͤber Auswanderung, uͤber landwirthschaftliche Ar⸗ men⸗Ansiedelungen in der Heimath — die in den mißgluͤckten Ver⸗ suchen Hollands und Belgiens, nach den Erfahrungen der letzten Zeit, den Erwartungen, die man davon gehegt, keinesweges ent⸗ sprochen hat — und endlich auch uͤber die bekannten Maͤßigkeits⸗ Vereine (temperance-societies), welche in Deutschland noch keinen Eingang zu finden scheinen, wiewohl damit in Sachsen ein schwa⸗ cher Versuch gemacht worden ist.
Der Deutsche Bearbeiter gehoͤrt keinesweges zu jenen Ultra⸗Philan⸗ thropen, die in ihrer Menschenliebe so weit geb2s. daß sie dem Ver⸗ brecher seine wohlverdiente Strafe in einen allenfalls mit einigen kleinen Entbehrungen verknuͤpften Lebens⸗Genuß verwandeln moͤch⸗ ten. „Das Leben“, sagt er, „die Gesundheit duͤrfen niemals leiden und die einfachste Menschlichkeit gebietet, den Verbrecher davor zu schuͤtzen; aber Freiheit, Bequemlichkeit, zu leicht bewilligte Genusfen kurz Alles, was daruͤber Feangaehe, schadet nicht nur der sittli⸗ chen Besserung, sondern am Ende auch selbst dem leiblichen Wohlseyn. Die Gesetze von Pennsylvanien und New⸗York wurden mit eben so viel Weisheit als Scharfsinn abgefaßt, als sie vorschrie⸗ ben, daß die Nahrung gesund, aber grod, daß das Lager hart, das Getraͤnk bloßes Wasser seyn solle — eine Lebensweise, welche fuͤr den eingesperrten Gefangenen die leiblich beste und die sittlich ersprießlichste ist, indem sie seinen Hochmuth und seinen Ungehor⸗ gr mederschlagt und ihn daran erinnert, daß er dort ist, um zu
uͤßen.
Die von Arbeit begleitete Einsamkeit des Straͤflings ist es, welche in der neuern Zeit als die zweckmaͤßigste Strafe der Verhre⸗
Tagen
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cher erkannt worden. In Amerika wird diese Strafe jedoch nach zwei verschiedenen rinzsvien angewandt; entweder, wie seit 1829 in Philadel7bs „ durch bestaͤndiges Alleinseyn bei Tage und bei Nacht mit Beschaͤftigung verknuͤpft, da fruͤher der Versuch mit ar⸗ beitsloser Einsamkeit bei Rohen und Geistlosen zur Ver⸗ thierung, bei Gebildeten und Geistvollern aber zu Wahnsinn und Selbstmord fuͤhrte; oder auch, wie dies zuerst im Staate New⸗York
zu Auburn) und spaͤter auch in mehreren anderen Staaten ver⸗ ucht wurde, durch Alleinseyn bei Nacht und schweigende gemein⸗ schaftliche Beschaͤftigung bei Tage. Die Vergleichung dieser beiden GPhiladelphia'schen und Auburn schen) Methoden giebt in dem Werke 7 interessanten Betrachtungen Stoff, an denen sich sehr natuͤrlich
ie Hinweisungen auf den verschiedenen Bau der Gefaͤngnisse knuͤpfen, der in Amerika ebenfalls nach zweierlei Methoden ausgefuͤhrt wird: nach dem Schachtel⸗ und nach dem Strah⸗ len⸗Plane. Herr Dr. Julius giebt dem⸗Schachtel⸗Plane (zu dessen Veranschaulichung dem Werke ein treffliches Kupfer beigefuͤgt ist) den Vorzug, weil er sowohl in finanzieller Hinsicht, als in Bezug auf den Gesundheits⸗Zustand und die Sterblichkeit der Straͤflinge die guͤnstigsten Resultate liefert. — Hinsichtlich des Kosten⸗Pünktes macht der Deutsche Herausgeber durch eine Zusammenstellung der Preise von Bau⸗Materialien und Tagelohn, sowohl in den Ver⸗ einigten Staaten als in Frankreich und Preußen, bemerklich, daß in unserem Vaterlande Gefaͤngnisse nach diesem Plane noch wohl⸗ feiler herzustellen seyen als in Amerika, so daß, waͤhrend dort jede Einzel⸗Zelle fuͤr den Gefangenen auf 275 Rthlr. zu stehen kommt, diese bei uns nicht uͤber 200 Rthlr. kosten wuͤrde.
„Die saͤchlichen sowohl als die geistigen Vortheile des Amerika⸗ nischen Besserungs⸗Systemes werden in folgende drei Saͤtze zusam⸗ mnengese t: 1) Unmoͤglichkeit der Verderbniß durch die Straͤflinge im Gefaͤngnisse; 2) große Wahrscheinlichkeit, daß die Straͤflinge dort die Gewohnheiten des Gehorsams und der Arbeitsamkeit an⸗ nehmen, welche nuͤtzliche Buͤrger aus ihnen bilden koͤnnen; 3) Moͤg⸗ lichkeit einer gruͤndlichen Besserung. — Die Franzoͤsischen Bericht⸗ erstatter außern gegen die Einfuͤhrung jenes Systemes in Frankreich, wo besonders auf den Mangel einer religidsen Volks⸗Gesinnung und der Theilnahme der Geistlichen an der Gefaͤngniß⸗Aufsicht hinge⸗ wiesen wird, manche Bedenklichkeiten, die jedoch auf Deutschland keine Anwendung finden. b
In Deutschland sind auch, mit Ausnahme der Britischen In⸗ seln, die ersten Versuche in Enropa gemacht worden, das Amerika⸗ nische Besserungs⸗System nachzuahmen. Einen Zweig desselben bil⸗ den namentlich auch die sogenannten Rettungs⸗ oder Zufluchts⸗Haͤu⸗ ser, welches Institute zur Aufnahme und Besserung sittlich verwahr⸗ loster Kinder sind. Die Beschreibung, welche die Herren v. Beau⸗ mont und v. Tocqueville von diesen Instituten gegeben, ist Deutschen Lesern bereits aus der Uebersetzung bekannt, die in dem „Magazin fuͤr die Literatur des Auslandes“ (Nr. 133, vom 3. Dez. 1832) mit⸗ getheilt worden. In dem vorliegenden Werke hat nun der Leser Gelegenheit, näͤchst einigen statistischen Ergaͤnzungen zu jener Be⸗ schreibung, auch die Unterschiede kennen zu lernen, die in der Ein⸗ richtung der Amerikanischen und der Preuüßischen Rettungs⸗Haͤuser bestehen, von welchen letzteren in Overdyk und Duͤsselthal, in Erfurt und in Berlin die ersten angelegt wurden und deren sich jetzt schon nahe an dreißig in dem Umkreise der Monarchie befinden. Der erfahrene Voörsfeher des Berliner Er⸗ ziehungs⸗Hauses fuͤr verwahrloste Knaben, Herr D. T. Kopf, hat naͤmlich, auf Ersuchen des Herrn !Dr. Julius, fuͤr die Anhaͤnge sei⸗ nes Werkes einen interessanten Artikel zur Vergleichung der Ameri⸗ kanischen und Europaͤischen Rettungs⸗Haͤuser abgefaßt. Es geht dar⸗ aus hervor, daß die verschiedenen Statuten der Rettungs⸗Haͤuser von New⸗York, Philadelphig und Berlin, obgleich fast ganz zur selben Zeitund ohne gegenseitige Mittheilung entworfen, doch auf eine merk⸗ wuͤrdige Weise uͤbereinstimmen und daß nur einige Abweichungen mit Hinsicht auf die Wahl des Direktoriums und des Rechtes, das die Amerikanischen Anstalten besitzen, ein Kind seinen Eltern noͤthi⸗ genfalls mit Gewalt zu nehmen, stattfinden — Abweichungen jedoch, die nach der Darlegung des Herrn Kopf, eben so wie einige Unterschiede in der disciplinarischen Behandlung der Kinder, vollkommen zum Vortheil unserer vaterlaͤndischen Rettungs⸗Haͤuser ausfallen. Von dem wohl⸗ thaͤtigen Einflusse dieser Institute muß uͤbrigens Jeder, der den sittlichen Zustand der aufsichtslosen Jugend, namentlich in groͤßeren Staͤdten, kennt, tief durchdrungen seyn, und sehr richtig bemerkt der Deutsche Herausgeber des vorliegenden Werkes: „Rettungs⸗ Haͤuser fuͤr verwahrloste Kinder sind es, welche, nach meinem Da⸗ fuͤrhalten, fortan die nothwendige Ergaͤnzung jedes ohne dieselben unvollstaͤndigen Gefaͤngniß⸗Systems abgeben muͤssen und hoffentlich auch werden. Ist neben diesen, wie in Preußen, in Wuͤrttemberg, in Sachsen, in Oesterreich und in andern Deutschen Staaten, der Schul⸗Unterricht gesetzlich und fuͤr denselben durch Bildung von Volks⸗Schullehrern genuͤgend gesorgt, so braucht man dann auch nicht, wie die Franzoͤsischen Berichterstatter, zu befuͤrchten, daß Verbrechen begangen werden moͤchten, um solchen Unterricht zu ge⸗ nießen, was freilich in Frankreich mit seinen mindestens 12,000 Ge⸗ meinden ohne Schulen wohl nicht ganz undenkbar zu seyn scheint. Wohl aber erlebt dann eine weise und wohlthaͤtige Regierung, wie in Preußen der Fall ist, die hohe und reine Freude, die jugendlichen Verbrecher, welche mit der groͤßten Sorgfalt aufgezeichnet werden, in drei Jahren, von 1828 zu 1830, von 742 auf 616, also um sieb⸗ zehn auf hundert, hinabsinken zu sehen.“
Das Buch wird hoffentlich in Deutschland recht viele Le⸗ ser und aufmerksame Beherzigung finden. Bei der trefflichen Aus⸗ stattung desselben und bei den zahlreichen dazu benutzten Quellen, die zum groͤßten Theil erst aus Amerika herbeigeschafft werden muß⸗ ten, ist auch der Preis (3 Rthlr.) als billig zu bezeichnen
99—718
888 Den 4. Jali 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. Zf. rief. Geld]
97 [96 ½ 103 ½ 103 ½ 92
51¾ 95 ½
(Preuss. Cour.)
[Z7.-f. Brief. Geld. uüannnn 151 99½ 105 ½ 106 ¾
62 ½ — 63 ½ —
——
Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. — Pomm. do. 105 Kur- u. Neum. do. 106 Schlesische do — Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K. u. N.
Holl. vollw. Duk. 18 ½ —
— Neue do. 19 36 — [Friedrichsd'or . . 14 ½ 98 ½ 98 [Disconto 4 Preuss. Cour.
—20α 8 9 3 IAIS Wechsel- Cours. Brief. Geld.
Kurz — 143 2 Mt. 143 ⅔ Kurz 151
2 Mt. 150 ½ 3 Mt. 6 26 ½ 2 Mt. 80 ½ 2 Mt. 103 ½ — 2 Mt. 103 — 2 Mt. 99 ½ 99 8 Tage 102 ½ 2 Mt. — 3 Woch. 30 ½ Kurz — —
— SI1.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr.
—b** 24,— 4482b8e⸗
+n
28—
SEeE=IEgESnn
13½ 5
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk.
Amsterdam
dito Hamburg
dito London Paris Wien in 20 Xr.. Augsburg Breslau Leipzigx S a. M. WZ
etersburg
Warschau
150 ⅔ 150¾ 6 25 ¾
150 Fl. 100 Thl.
102 ½
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 29. Juni.
Niederl. wirkl. Schuld 48 919. 58 do. 89 8.22. Ausgesetzte Schal
1½. Kanz-Bill. 22 ng.
9 102 ⅞. Russ. (v. 1828) 100 ½. (v. 1831) „G
Preuss. Prämien-Scheine 93 ½. Oesterr. 91 ¾, 38 Span. 46 ¼. 5 % do. 102
Hamburg., 2. Juli.
Oesterr. 59 Met. 95 ⅛. 4 9 do. 86 ½. Bank-Actien 1256. Russ.
101 ½. Russ. Holl. (v. 1831) 92 ½. Met. in Hamb. Cert. 93 ½. Pr̃J. Prämien-Scheine 105 ½. 49 Preuss. Engl. —. Poln. 119 ½. Dän.] St. Petersburg, 26. Bun1mn9.
Hamburg 3 Mon. 9 ¾. Silber-Rubel 360 ½ Kop. 8 Warschau., 30. Juni. 8 Bank-Certifik. 90 ½. 184.
Pfandbr. 90 ¼. Russ. Assign.
Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends† Nach einmalgg 6 uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung
336, 9 2 „Par. 336, 9 6 Par. 337,7 1“„Par Duellwärme 1779⁴ 11,4 °R. 16, °R. 12,6,° R. sFlußwärme 18,01 10,2 29 8,8 8* 1 8 Bodenwärme 14,7,
95 pCt. 56 pCt. 7 „Ct. Ausdünst. 0, 15 9 iter. t. Regen. 8 deeg ter bedeck Niederschlag 0,2 79
NO. NMO. —+2—— Worgens 5 Uhe-
1833. ³. Juli.
Luftdruck.. Luftwaͤrme. Thaupunkt Dunstsaͤttg Wetter .... Wind
Wolkenzug
Koͤnigliche Schauspiele.
Freitag, 5. Juli. Im Opernhause: Auf Befehl: Dieß phide, Baller in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni. Vo. “ u am Flausrock, Lustspiel in 2 Abtheilungen, vof
hall.
Sonnabend, 6. Juli. Im Schauspielhause: Nehn Exempel daran! Lustspiel in 1 Akt, vom Dr. C. Toͤpfer. lein von Hagn: Die Frau.) Hierauf, zum erstenmale: Laune, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Kotzebue; neu be tet von F. L. Schmidt.
Sonntag, 7. Juli. Im Opernhause: Auf Befehl: R. der Teufel, Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; Mustt J. Meyerbeer. (Dlle. Gruͤnbaum: Alice.) b
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten; ges 1 Rthlr. 10 Sgr.
In Charlottenburg: Nehmt ein Exempel daran! Lu in 1 Akt, vom Dr. C. Toͤpfer. Hierauf: Der Wollmarkt, spiel in 4 Abtheilungen, von H. Clauren.
Koͤnigstaͤdtisches Theater. Freitag, 5. Juli. Zehn Jahre aus dem Leben einer oder: Boͤse Rathschlaͤge, Melodrama in 6 Abtheilungen, Friedrich Genée. Sonnabend, 6. Juli. Graf Schelle, Posse in 3 Akten, L. Angely. Hierauf: Staberl als Freischuͤtz, Parodie mit sang in 3 Akten. 1 111X“
88
Neueste Nachrichten.
Paris, 28. Juni. Durch Koͤnigl. Verordnungen vom strigen Tage sind der Marschall Graf Lobau, Oberbesehlshoe hiesigen National⸗Garde, der Graf von Saint⸗Cricg, ehemut Handels⸗Minister, der Baron von Reinach, ehemaliger Dey ter und Mitglied des General⸗Conseils des Oberrheins, Herr Cassaignoles, gewesener Deputirter und Praͤsident Koͤniglichen Gerichtshofes zu Nantes, zu Pairs erhoben worn
Der Moniteur aͤußert: „Ein Oppositionsblatt schaͤmt nicht, auf die Autoritaͤt einer auswaͤrtigen Korresponden Franzoͤsische Regierung fuͤr die in Piemont stattgefundenen tischen Prozesse verantwortlich zu machen und traͤgt keine Se zu versichern, daß diese Prozesse sich auf die von der Fran⸗ schen Polizei gelieferten Nachrichten gruͤnden. Die tiefste achtung ist unsere einzige Antwort auf eine solche Beschuldigu
Herr Dupin wird sich in der naͤchsten Woche auf se Landsitz bei Clamecy, im Departement der Nisvre, begeben⸗
General Lafayette ist mit seiner Familie auf seinen! sitz Lagrange abgegangen.
Die Gazette de ([„‚Ouest meldet, daß die Herzogin Berry vor ihrer Abreise 2000 Fr. als Unterstuͤtzung fuͤre e nothleidende Einwohner des Gironde-Departements zuruͤch sen hat.
Gestern feierte hier der bekannte ministerielle Depm Herr Mahul, seine Hochzeit mit einer Tochter des Pairz General⸗Lieutenants, Grafen Dejean.
Gestern wurde der Literat Laponneraye, der bereits t. eines fruͤhern Preßvergehens in dem Gefaͤngniß Ste. P. sitzt, von dem hiesigen Assisenhofe als Verfasser eines, auft rische Aeußerungen enthaltenden „Briefes an die Proletarier“n Neue zu vierteljaͤhriger Haft und 50 Fr. Geldbuße und! Menard de Rochecave, Redacteur des legitimistischen Blatte Revenant“ wegen eines Artikels, worin versichert wurde, habe die Herzogin von Berry in Blaye vergiften wollen einjaͤhrigem Gefaͤngniß und 500 Fr. Geldstrafe verurtheilt.
In Nantes ist in der dortigen St. Lorenz⸗Kirche ein g. Todten⸗Amt fuͤr die gefallenen Chouans und deren Anf Cathelineau und Delaungy gehalten worden; funfzehn Gect und dreihundert andere Personen wohnten der Messe bei. Ruhe in der Stadt wurde dadurch nicht gestoͤrt.
Das Zuchtpolizei⸗Gericht zu Valenciennes hat nunme dem Prozesse gegen die Arbeiter der Steinkohlen⸗Grubch Anzin sein Urtheil gesprochen; von 19 Angeklagten sind veruͤrtheilt worden, und zwar 2 zu einmonatlichem, 2 zuß zehntaͤgigem und 2 zu achttaͤgigem Gefaͤngniß.
Die Ruhe ist in Marseille noch nicht ganz hergestelltz! meldet von dort unterm 20sten d. M., daß Tages zuvorn reiche Haufen mit rothen Baͤndern um die Huͤte durch die? zogen und, auf dem Koͤnigs⸗Platze angekommen, eine Farme um den Freiheitsbaum tanzten. Alles dies ging ungestoͤrt! den Augen eines Postens der National⸗Garde vor sich.
— Heute schloß 5proc. Rente 104. 3proc. 77. 55. 9. Neap. 91I. 65. 5proc. Span. 78 ¾. 3proc. do. 46 ½. * Belg. Anl. 93 ¼. 1G
Frankfurt a. M., 1. Juli. Oesterr. 5proc. Metall⸗ 95 ½½. 4proc. 87 ½¼. 87 ¼. 2 ½proc. 53 ½. 1 proc. 23 ½. Actien 1515. 1513. Part.⸗Obl. 137¼. Br. Loose 193 ½. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832. 90 9. 89 .
60. Br.
Redacteur Cottel.
Gedruckt bei A. W. Hayl⸗
1
emeine
Kronik des Tages.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Professor Hartung Berlin und dem Kriminal⸗Richter Dambach zu Querfurt Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Eskadrons⸗ rurgus Schmidt, von der Aten Eskadron des 1sten (Leib⸗) saren⸗Regiments, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen ssor George Wilhelm von Raumer zum ch Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ Meyer zum Rath bei dem Ober⸗Landesgerichte zu Inster⸗ g zu ernennen geruht.
Regierungs⸗ Regierungs⸗
Der bisherige Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Neumann um Justiz⸗Kommissarius fuͤr die Unter⸗Gerichte im Gruͤn⸗ er Kreise, Schlesiens, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Stadt Gruͤnberg, bestellt worden.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung
zu Erfurt ist die erledigte evangelische Pfarr⸗Stelle an Kaufmanns⸗Kirche zu Erfurt dem Diakonus an genannter he, Kaspar Christoph Schneider, verliehen worden; zu Merseburg sind die Kandidaten des Predigt⸗Amtes: org August Konstantin Schiff, zum Subdiakonus an St. Ulrichs⸗Kirche in Halle; Johann Georg Luther, vierten Diakonus an der Stadt⸗Pfarr⸗Kirche in Witten⸗ Johann August Ferdinand Muͤller, Rektor in
;
chlieben, zum Diakonus in Schlieben; Karl Gottlob Traͤ⸗
zum Diakonus in Muͤhlberg, Ephorie Torgau; Karl edrich Gustav Koͤhler, zum Pfarrer in Schlettau, rie Merseburg; Karl Gottlieb Moritz Stich, zum konus in Seyda, und August Ludwig Ferdinand nitius, zum Pfarrer in Seehausen, Ephorie Seyda, er⸗ t worden.
8
Zeitungs⸗
11 Ausland.
aässe Frankreich.
Paris, 28. Juni. Der Marschall Soult besichtigte ge⸗ „ von dem Handels⸗Minister und dem General Bernard eitet, die zur Befestigung der Hauptstadt begonnenen Arbeiten. Die Quotidienne fragte vor einigen Tagen den Courrier gais, wann und wodurch das Franzoͤsische Volk erklaͤrt habe, es keine Bourbonen mehr wolle; das letztere Blatt antwor⸗ ‚dies sey an den Tagen des 27., 28. und 29. Juli gesche⸗ Hierauf entgegnet ihm nun die Quotidienne: „Wel⸗ Volk ist damit gemeint? doch gewiß nicht das Franzoͤsische, n dieses ist nicht befragt worden. Aber vielleicht das Pa⸗ r Volk? Auch dieses nicht, denn es ist bekannt, daß Juli⸗Revolution das Werk der Minoritaͤt der Pariser Ein⸗ hnerschaft gewesen ist. Der Courrier befrage einen der ge⸗ ktesten Schriftsteller seiner Partei, Herrn v. Cormenin, und pird erfahren, wie nach dem Prinzipe der Volks⸗Souveraine⸗ zu welchem er sich doch bekennt, der allgemeine Willee fest⸗ ellt werden soll. Als Buonaparte zur Macht gelangte, nahm da er sich auf das monarchische Recht nicht stuͤtzen konnte, igstens zum Scheine jenes andere Recht in Anspruch, wel⸗ gdie erste Revolution in Frankreich zu errichten versucht, und die Juli⸗Revolution, obgleich sie sich auf dasselbe beruft, ver⸗ that; er ließ von den Munizipal⸗Behoͤrden Stimmen sammeln. ur Revolutionnairs von 1830 dagegen waret der Zustimmung Landes so wenig gewiß, daß ihr demselben in einer Frage, bei es sich um das Schicksal Frankreichs handelte, nicht mal den Schein der freien Entscheidung gelassen habt. Namen des Landes protestiren wir gegen die Be⸗ ptung des Courrier, welche als Prinzip aufstellt, daß Paris, rrichtiger gesagt, die Minoritaͤt der Pariser Einwohnerschaft r das ganze Koͤnigreich zu verfuͤgen habe. Bei diesem Sy⸗ e wuͤrde, wenn die Repuͤblikaner am 5. und 6. Juni v. J. Kloster St. Mery gesiegt haͤtten, die Centralisation, welche Provinzen unter das Joch der Hauptstadt beugt, dem uͤbri⸗ t Frankreich eine republikanische Regierung auferlegt haben, d man haͤtte dann auch sagen koͤnnen, das Land habe die Re⸗ blik gewollt. Es giebt nur zwei Prinzipien, zwischen denen n waͤhlen und deren Folgen man uͤber sich ergehen lassen muß: n muß entweder die Legitimitaͤt oder die Volks⸗Souverainetaͤt llen. Stuͤtzt man sich auf die letztere, so muß man sie auch wenden; eben so wie die Anhaͤnger des monarchischen Prin⸗ s im Interesse der Ordnung und Wohlfahrt des Landes ndhaft jede Verletzung ihres Prinzips bekaͤmpfen. Letzteres n die Royalisten und sind darin, wie in Allem, hoͤchst kon⸗ uent; wenn aber der Courrier behauptet, das Volk habe an drei Juli⸗Tagen entschieden und seinen Willen kund gethan, spricht er gegen sein Wissen im Sinne der richtigen Mitte
dmacht sich zu einem ministeriellen Blatte.“ Der Courrier frangais sagt: „Es verhaͤlt sich mit der Harte, die eine Wahrheit seyn sollte, wie mit dem Prinzipe der
icht⸗Einmischung; sie ist eine Taͤuschung, durch die sich jetzt
jemand mehr hinters Licht fuͤhren laͤßt. Es waͤre wirklich naiv, un man jetzt noch fragen wollte, ob alle Franzosen ohne Un⸗ schied und nach Verhaͤltniß ihres Vermoͤgens, zu den Staats⸗ en beitragen, ob die persoͤnliche Freiheit gesichert ist, ob jeder nem Glauben ungehindert anhaͤngen kann, ob die Kammern n ihrer Initiative wirksamen Gebrauch machen, ob jedes Ge⸗ bin beiden Kammern von der Maäjoritaͤt frei eroͤrtert und vo⸗
t wird, ob die Civil⸗Liste, die fuͤr die ganze Regierungs⸗Zeit
fung gelegen
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festgestellt werden sollte, nicht von Zeit zu Zeit erhoͤht wird, ob die Pairs⸗Kammer uͤber die Verbrechen des Hochverraths und des Attentats gegen die Sicherheit des Staats erkennt, ob keine Steuern erhoben werden, die nicht von beiden Kammern bewilligt wor⸗ den sind, ob keine außerordentlichen Kommissionen und Gerichte seit dem Juli 1830 eingesetzt und Niemand seinen natuͤrlichen Richtern entzogen worden, ob keines der durch die Charte aufge⸗ hobenen Gesetze wieder in Kraft getreten, ob die Verantwortlich⸗ keit der Minister etwas Anderes, als ein Trugbild ist, ob die erblichen Pairs erst mit 25 Jahren Eintritt in die Kammer ha⸗ ben und ob endlich alle Franzosen vor dem Gesetze gleich sind. Es ist hinlaͤnglich erwiesen, daß diese Wahrheiten des Jahres 1830 im Jahre 1833 nur noch grobe Taͤuschungen sind. Die Minister der Restauration haben sechzehn Jahre ge⸗ braucht, um von den 76 Artikeln der alten Charte, die keine Wahrheit war, vierzehn aufzuheben; die Minister der Quasi⸗Restauration, die juͤnger und energischer sind, haben in weniger denn drei Jahren von den 70 Artikeln der Charte, die angeblich eine Wahrheit seyn sollten, achtzehn vernichtet; das macht sechs Artikel auf das Jahr, und wenn ihr Eifer nicht nachlaͤßt, so werden wir in sieben Jahren und einigen Monaten gar .5 mehr von der Charte uͤbrig haben.“”)
Die Gazette de France bemerkt: „Zwei Verordnungen haben Frankreich ins Verderben gestuͤrzt, weil sie das Prinzip der Freiheit angriffen; das letztere hat, indem es sich verthei⸗ digte, das Prinzip des Koͤnigthums angegriffen. Auf beiden Seiten ist das Ziel uͤberschritten und Unrecht begangen worden. Wie zwei Verordnungen das Ungluͤck Frankreichs herbeigefuͤhrt haben, so koͤnnen auch zwei Verordnungen es retten; die erstere derselben wuͤrde also lauten: „„Wir Ludwig Philipp, Generalstatt⸗ halter des Koͤnigreiches u. s. w., haben in Betracht, daß die kritischen Umstaͤnde, unter denen Frankreich sich befindet, die Mitwirkung der Nation bei den großen Maßreͤgeln, die im Interesse der Ordnung und der Wohlfahrt des Staates getroffen werden sollen, gebieterisch erheischen, verordnet und verordnen, wie folgt: „Alle Buͤrger, welche Franzosen, 21 Jahr alt, in Frankreich wohnhaft sind und direkte Steuern entrichten, sollen sich an dem a bestimmenden Tage in ihren Gemeinden versammeln, um die Waͤhler zu ernennen, welche im Haupt⸗Orte des Bezirkes zur Wahl derjenigen Deputirten schreiten werden, die die National⸗ Versammlung bilden sollen. Die Zahl der von jeder Gemeinde und jedem Bezirke zu ernennenden Waͤhler und Deputirten soll dieselbe seyn, wie diejenige, welche bei der Zusammenberu⸗ der Generalstaaten im Jahre 1789 zu Grunde
hat. Die Waͤhler und Deputirten muͤssen mit den Vollmachten und Mandaten ihrer Gemeinden und Bezirke versehen seyn; die Bureaus der National⸗Versammlung werden dieselben eroͤffnen und deren Inhalt bekannt machen.“ Die zweite Verordnung muͤßte folgende Bestimmung enthalten: „Ludwig Philipp, Generalstatthalter des Koͤnigreiches, in Betracht, daß u. s. w. haben wir verordnet und verordnen: Die Pairs, welche durch die Akte vom 7. August 1830 eliminirt, so wie die⸗ jenigen, welche in Folge ihrer Weigerung, den Eid zu leisten, als aus der Kammer ausgeschieden betrachtet worden sind, wer⸗ den ermaͤchtigt, wieder ihren Sitz in der Kammer einzunehmen und sind in ihre Wuͤrde und ihre Functionen wieder eingesetzt.“
In einer Handschriften⸗Sammlung, die vor einigen Tagen
hier versteigert wurde, befand sich das Manuskript eines Prie⸗
sters, Namens Blache, der unter Ludwig XIV. lebte, und ein Komplott des Kardinal v. Retz und seiner Partei gegen das Leben des Koͤnigs entdeckt zu haben glaubte. Auf Anstiften sei⸗ ner Feinde, der Jesuiten, wurde er als ein Wahnsinniger ver⸗ haftet. Das von ihm eigenhaͤndig geschriebene Manus kript, worin auf diese Verhaftung hingedeutet wird, ist von ihm und dem Polizei-Lieutenant Levoyer d'Argenson am 27. Dezember 1709 unterzeichnet. Seitdem war das Manuskript verschwunden und wurde erst im Jahre 1764 im Gymnasium Ludwigs des Großen bei den Jesuiten wieder gefunden und mit allen ihren Papieren in Beschlag genommen. Hierdurch wurde es in dem Pariser Parla⸗ mente der Gegenstand eines langes Berichtes, den der Rath Rolland d'Erceville abstattete und den man in dessen Werken gedruckt findet.
In der hiesigen Buchhandlung der Gebruͤder Firmin Didot sind die Briefe Napoleons an Josephine, so wie die der Letztern an Napoleon und an ihre Tochter erschienen.
Folgendes ist der wesentliche Inhalt des Urtheils, welches das Zucht⸗Polizei⸗Gericht in Valenciennes gegen die Arbeiter der Steinkohlen⸗Gruben von Anzin gefaͤllt hat: „In Betracht, daß es offenkundig ist, daß die Arbeiter in den Steinkoh⸗ len⸗-Gruben von Anzin ein Komplott geschmiedet haben, um die Besitzer dieser Gruben zu einer Erhoͤhung des Tagelohns um 20 Centimen zu zwingen, und daß außer⸗ dem mehr denn 100 Personen das Bestehen dieses Kom⸗ plotts bezeugen und den vollstaͤndigsten Beweis liefern, daß diese Arbeiter, ohne Raͤdelsfuͤhrer und Aufreizer sich unter⸗ einander verabredet hatren, gleichzeitig ihre Arbeiten einzustellen, in Betracht, daß sie in den Gruben von Anzin, Fresnes, Vieux⸗ condé, Denain und Absore das Feuer unter den Maschinen aus⸗
geloͤscht und das Einladen der gefoͤrderten Steinkohlen in die
dazu bestimmten Kaͤhne und Wagen verhindert haben; — in Erwaͤgung indessen, daß inmitten der Zusammenrottungen dieser Arbeiter die Vorstellungen des ehrenwerthen Maire von Anzin nie anz unbeachtet geblieben sind, daß die Arbeiter sich weder gegen die Verwaltungt⸗ und Justiz⸗Beamten, noch gegen den Anfuͤhrer der bewaffneten Macht irgend eine Beleidigung oder Drohung er⸗ laubt, daß fuͤnftausend Arbeiter zehn Tage hindurch auf einer Graͤnzstrecke von acht Stunden sich keine Beschaͤdigung an den Gruben haben zu Schulden kommen lassen und daß diese Um⸗ staͤnde, mit ihrem fruͤheren guten Betragen und der großen Noth dieser die Lebensgefahr verachtenden Arbeiter, welche meistens Vaͤter zahlreicher Familien sind, in Verbindung gebracht, die Nachsicht des Gerichts zu ihren Gunsten in Anspruch nehmen; — aus diesen Gruͤnden erklaͤrt das Gericht Ledain, Senecot, Gendarme, Deramez, Ondart und Trognon, als des Komplotts
uͤberfuͤhrt, und verurtheilt die ersten beiden zu einmonatlichem, die beiden folgenden zu vierzehnraͤgigem, und die beiden Letztern zu achttaͤgigem Gefaͤngniß uͤnd spricht die uͤbrigen, gegen die sich keine hinreichenden Beweise ergeben, frei.“
In Folge des Bankerotts der Besitzer der großen Eisengie⸗ ßerei von Creuzot sind 2000 Arbeiter, die dabei beschaͤftigt wa⸗ ren, brodtlos geworden. Die Regierung hat Befehl ertheilt, Truppen an Ort und Stelle zu senden, um etwanigen Unruhen vorzubeugen.
Die Polizei hat strengen Befehl erhalten, einige Hausirer, die in der Umgegend der Hauptstadt republikanische Lieder und Schriften des Vereins fuͤr die Menschenrechte verkaufen, festzunehmen. F“
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Großhoitanien und Prilanbd.
London, 28. Juni. Heute, als am Tage der Thronbestei⸗ gung Sr. regierenden Majestaͤt, laͤuteten des Morgens alle Glocken der Hauptstadt. Die Koͤnigl. Fahne wehte auf dem Tower und auf den anderen oͤffentlichen Gebaͤuden, und die auf dem Fluß liegenden Schiffe steckten ihre Flaggen auf. Der Koͤnig hielt nicht das gewoͤhnliche große Lever im St. James⸗ Palast, sondern empfing die Koͤnigliche Familie in Windsor und wird morgen erst zum Lever nach der Stadt kommen.
Der außerordentliche Gesandte Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande, Herr Dedel, wird, wie der Globe versichert, im Laufe der ersten Woche des Juli wieder hier eintreffen.
Dem Globe zufolge, wuͤrde der Fuͤrst von Esterhazy seine diplomatischen Functionen am hiesigen Hofe gegen Ende des naͤchsten Monats wieder antreten. Der Albion will wissen, daß der Hauptzweck der Reise des Fuͤrsten darin bestanden habe, die finanziellen Verhaͤltnisse eines nahen Verwandten zu ordnen, daß ihn aber bei seiner Ankunft zu Wien Se. Majestaͤt der Kaiser von Oesterreich zugleich ersucht habe, dem Kabinet seine Ansichten uͤber die Belgische Angelegenheit, so wie uͤber die Europaͤische Politik im Allgemeinen mitzutheilen. Der Cou⸗ rier bemerkt in derselben Beziehung: „Fuͤrst Esterhazy hat vor vierzehn Tagen Wien verlassen und ist auf seiner Ruͤckreise nach London begriffen. Er wird, wie es heißt, nicht nur Paris, sondern auch den Haag besuchen, ehe er wieder nach England kommt. Wie wir hoͤren, sollen die Hollaͤndisch⸗Belgischen An⸗ gelegenheiten unverzuͤglich wieder aufgenommen werden, und der Fuͤrst soll von Seiten Oesterreichs mit den ausgedehntesten Voll⸗ machten versehen seyn, um, insoweit sein Hof dabei betheiligt ist, diese Sache sobald als moͤglich zu Ende zu bringen.“
Lord Wharncliffe und Sir Robert Peel sollen sich, wie der Sun sagt, laut gegen jeden Versuch ausgesprochen haben, der den Umstoß des jetzigen Ministeriums zum Zweck haͤtte.
Die Bischoͤfe haben in dieser Woche zwei Versammlungen gehalten; in einer derselben soll uͤber ein Schreiben Sr. Majestaͤt an den Erzbischof von Canterbury berathschlagt worden seyn, und der Sun meint, daß dasselbe zwar von einigen Praͤlaten sehr uͤbel aufsgenommen worden, daß es aber doch seine Wir⸗ kung nicht verfehlen werde.
Der Albion sagt: „Das Unterhaus verraͤth schon Symp⸗ tome von dem herannahenden Schluß der Session, denn in der gestrigen Morgen⸗Sitzung wußte das Haus sich nicht laͤnger als eine Stunde zu beschaͤftigen, und Abends vertagte es sich wegen der geringen Anzahl der anwesenden Mitglieder.“
Vorigen Dienstag kam in dem Gemeinde⸗Rathe eine an⸗ gebliche Verletzung der Gerechtsame desselben zur Sprache, die dem Lord⸗Mayor, dem Recorder und dem Stadt⸗Secretair Schuld gegeben wurde, weil sie sich erlaubt haͤtten, bei dem letz⸗ ten Besuch, den die Koͤnigin der City abgestattet, Ihrer Maje— staͤt im Namen der Londoner Corporation eine Adresse zu uͤber reichen, ohne vorher mit dem Gemeinde⸗Rathe daruͤber Ruͤck⸗ sprache genommen zu haben. Herr Charles Pearson brachte einige Beschluͤsse gegen den Gebrauch des Namens der Corpo⸗ ration ohne Einwilligung des Gemeinde⸗Rathes in Antrag. Der Lord⸗Mayor entschuldigte sich damit, daß es wuͤnschenswerth ge⸗ wesen sey, die Sache so ruhig als moͤglich abzumachen; indessen, nach einigen Worten der Herren Stevens und Richard Taylor, wurden die vorgeschlagenen Resolutionen dennoch angenommen.
Nachrichten aus den Provinzen zufolge, wuͤrde die Oppo⸗ sition der dortigen Banquiers gegen den neuen Freibrief der Bank wahrscheinlich viel ernstlicher seyn, als die Regierung es erwartet. V 8
Fuͤr den Bezirk Portsoken findet so eben eine neue Alder⸗ mans⸗Wahl statt; sie hat heute fruͤh begonnen, und man glaubt, daß Herr Scales die Majoritaͤt davontragen wird.
In der letzten Sitzung der Koͤniglichen Gesellschaft der Wissenschaften wurde das fuͤnfte Stuͤck von Herrn Faraday's Untersuchungen uͤber Elektricitaͤt vorgelesen. Die Abhandlung beschaͤftigte sich hauptsaͤchlich mit elektro⸗chemischer Zersetzung. Der Verfasser faßt den Gegenstand von einem sehr weiten Ge⸗ sichtspunkte auf und bestreitet die Hypothese, als sey die An⸗ ziehung der Pole der Grund solcher Decomposition. Unter den vorgelegten Geschenken befand sich ein Stuͤck Meteor⸗Eisen, wo⸗ von vor Kurzem 4 Fuß unter der Frucht⸗Erde bei Magdeburg 39 Pfund gefunden wurden. Die aͤußere Oberflaͤche des Eisens ist oxydirt; es ist nicht geschmeidig, sondern uͤberaus sproͤde; seine Bestandtheile sind Kupfer, Arsenik, Nickel und Rotherz. Am Schluß der Sitzung wurden der Herzog von Buccleugh und der Ober⸗Richter von England, Sir Thomas Denman, zu Mit⸗ gliedern der Gesellschaft gewaͤhlt.
Nach einer dem Parlamente vorgelegten Angabe sind im vorigen Jahre folgende Quantitaͤten Kohlen aus England aus⸗ gefuͤhrt worden: 10,161. Tonnen (à 20 Ctnr. pr. Tonne) nach
Gibraltar, 605 Tonnen nach Spanien und den Balearischen In seln, 4939 Tonnen nach Italien und den Italiaͤnischen Inseln,
3422 Tonnen nach Malta, 1180 Tonnen nach den Jonischen
Inseln, 2435 Tonnen nach den Russischen Haͤfen im Schwarzen Meere, 323 Tonnen nach der Tuͤrkei und dem Kontinent von Griechenland, 647 Tonnen nach Morea und den Griechischen