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hoͤchst ehrenvolle Bestimmung, neben dem Geheimen Staats⸗ und Kabinets⸗Minister, Grafen von Bernstorff, und dem Koͤnigl. Gesandten am Wiener Kaiserhofe, General⸗Lieutenant von Kru⸗ semarck, als dritter Bevollmaͤchtigter, Preußens Stimme zu fuͤh⸗ ren. Das Resultat der Konferenzen liegt vor uns; ein Blick auf die Geschichte des Deutschen Bundes seit der Wiener Schluß⸗ Akte vom 15. Mai 1820 gewaͤhrt die Ueberzeugung, daß da⸗ mals ein tuͤchtiges Werk zu Stande kam.
Kuͤster's interimistische Stellung am Muͤnchener Hofe hatte seit der definitiven Ernennung des Generals von Zastrow auf⸗ gehoͤrt; im Jahre 1823, nach der Ernennung des Generals zum Gouverneur von Neuchatel, kehrte Kuͤster als außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Minister nach Muͤnchen zuruͤck. Mit dieser Gesandtschaft war seit dem Jahre 1825 die an dem Hose Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Wuͤrttemberg wieder ver⸗ bunden. Waͤhrend der langen Reihe von Jahren, wo Kuͤster im Koͤnigl. Dienste stand, wurden ihm oft schmeichelhafte Be⸗ weise der Huld Sr. Majestaͤt zu Theil. Schon im Jahre 1810 erhielt er den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse; im Jahre 1820 wurde ihm die 2te Klasse des gedachten Ordens zu Theil, und im Januar 1830 der Stern desselben. Waͤhrend des Wiener Kongresses hatte er das eiserne Kreuz am weißen Bande erhal⸗ ten. Im Juli 1832 ernannten Se. Majestaͤt ihn zum Wirkli⸗ chen Geheimen Rathe mit dem Praͤdikate Excellenz. — Die fremden Souveraine, an deren Hoͤfe Kuͤster durch seine Mis⸗ sionen gefuͤhrt wurde, beehrten ihn unausgesetzt mit ihrem Ver⸗ trauen und Wohlwollen, und wo er waͤhrend seines vielbewegten Lebens laͤnger verweilt hat, erwarb er wahre und innige Freunde, mit denen er bis an seinen Tod verbunden blieb. In der Ehe mit einer durch Geist und Herz gleich ausgezeichneten Gattin, im Kreise
seiner Familie fand Kuͤster ein reines, nie getruͤbtes Gluͤck. So 1 /
war sein Leben fast in jeder Ruͤcksicht gleich gluͤcklich zu nennen. Erst seit dem Anfange des laufenden Jahres wurde er von Krankheiten heimgesucht; ein, wie sich spaͤter zeigte, nicht zu he—⸗
bendes Uebel aͤußerte sich durch wiederholte Unterleibs⸗Entzuͤn⸗ dungen, denen die kraͤftige Natur des Kranken zu widerstehen
schien. Allein ein neues Erscheinen der Krankheits⸗Zufaͤlle warf ihn gegen Ende Mai wiederum auf das Krankenbett, von dem er nicht wieder erstehen sollte. Er starb am 30. Mai Abends,
tief betrauert von seiner Familie und seinen zahlreichen Freun⸗ den in der Naͤhe und Ferne, — und nahm mit sich in das
Grab ein schoͤnes Zeugniß Aller, die ihn kannten, und die seine christliche Gesinnung und seine unerschuͤtterliche Treue in jedem Berufe zu erkennen vermochten.
Berliner B 8 Den 9. Juli 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Coors-Zettel. (Preuss. Cour.)
—
2h. Lirzef. 1l⁴ 1 27ꝗI.ISIr1cᷣf.] el⁴ 20
97 96 ½ [Grosshz. Pos. do.] 4 4101¼ 103 ⅜ [Ostipr Pfondbr. 4 — 99 ¾ 103 5 [Pomm. do. 4 105 105 92 ½ [Kur- n. Neum. do. 4 106 105 ½ 51½ Schlesische do. 4 — 106 ½ 95 ¾ [kst. C. d. K.- u. N. — 63 62 Z.-Sch. d. K. u. N.]/— † 64 63
17½ — 1858 — 14 13 ½ 4 5
SI.-Schuld-Seh.; Pr. Engl. Anl. 18
Pr. Engl. Obl. 30. Pram. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do.] 9. Berl. Stadt-Cbl. 57 Köngsb. do. . Elbiunger do. 1 Danz. do. in Th. — Westpr. Pfandbr.
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Holl, vollw. Duk. Neue -210.
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Preuss. Cout.
Hrief Geld.
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Wechsel-Cours.
FEanAaüunwAn Kurz — 2 Nt. 143 ½ Kurz 150 ⅔ alito 300 Mk. 2 Aõt. — London 1 LSt. Wien in 20 Xr.
Augsburg
Breéslau
annctararmemn Aumsterhlahnan.VP 250 f. EI11 250 Fl.
150 ⅔
Mt. 103 ¼ 103 ½ Mt. 103 g Mi. 99 ½ 99 Tage — 1022 8 102½ — 3 Woch. — 30 ½
do O;e”renns
— —
Petersburg 100 Rbl.
Warschau
Mt. 6 26 ½ 6 25 ⅔
8 28 2 44 ““ Auswärtige Bärsen.
vn8 Amsterdam, 4. Juli.
Niederl. wirkl. Schuld 48 ¾. 5 ⅝ do. 90 ⅞. Ausgesetzte Schuld — Kanz-Bill. 22 ½. 69 102 ¼. Russ. (v. 1828) 100 ⁷½. (v. 1831) 91 ½. Preuss. Prämien-Scheine 94. Oesterr. 92 ½. 39½ Span. 44 ¾. 58 do. 69. Cortez à 510 LSt. 1581. à ½. —
—
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.
332,7 Par. 333, 3 1 Par. Duellwärme 7,6 °R. 22,2 °R. 15,8 °R. [Flußwärme 18,0 °R. 10,0 °R. 13,2 °R. [Bodenwärme 14, 1 °R. Dunstsaͤttg. 90 pCt. 40 pCt. 86 p Ct. Hlusdünst. 0,2 12" Rh. Wetter .... heiter. heiter. bezogen. Miederschlag 0, °2 9 Rh. Wind O. O. NW. Abends 6 Uhr Regen, Wolkenzug — — — später Wetterleuchten.
Berichtigung. In der Nachricht uͤber den Thaupunkt im gestrigen Blatte, Z. 6 von unten, ist statt „Waͤrmemenge“ zu lesen „Wassermenge“.
1833. 8. Juli.
Luftdruck. .333,07 “Par. Luftwaͤrme. 13,7° R. Thaupunkt 12,3 °R.
Koͤnigliche Schauspiele.
Mittwoch, 10. Juli. Im Opernhause: Othello, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Rossini. (Dlle. Henriette Carl: Desdemona, als erste Gastrolle. Herr Rauscher: Othello, als Gastrolle.) 8
Donnerstag, 11. Juli. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Ueble Laune, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Kotzebue; neu bearbeitet von F. L. Schmidt. Hierauf: Miran⸗ dolina, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Blum. B
Freitag, 12. Juli. Im Opernhause: Oberon, Koͤnig der Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von C. M. v. Weber. (Mad. Schechner⸗Waagen: Rezia, als Gastrolle.) 8
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges 1 Rthlr. 10 Sgr. 8
Die zu den Gast-Darstellungen der Madame Schechner⸗ Waagen eingegangenen Meldungen um Billets sind beruͤcksichtigt worden, und koͤnnen dieselben im Billet⸗Verkaufs⸗Bureau i pfang genommen werden. 1“
Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Mittwoch, 10. Juli. Die vier Sterne, oder: Er hat Alle zum Besten, Lustspiel in 5 Akten, von Vogel. 5
Donnerstag, 11. Juli. Scene aus dem „Barbier von Se⸗ villa“ (im Kostuͤm). Personen: Graf Almaviva: Herr Greiner. Figaro, Barbier: Herr Uber, vom Stadt⸗Theater zu Danzig, als Gastrolle. Hierauf: Die Rosen des Herrn von Malesherbes, laͤndliches Gemaͤlde in 1 Akt, von Kotzebue. (Herr Uber: Peter.) Zum Beschluß: Der Brief an sich selbst, komische Oper in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von C. Meisl; Musik vom Kapellmeister Glaͤser. (Neu einstudirt.) Zu den bevorstehenden zwoͤlf Gastrollen der Saͤngerin Dlle. Sabine Heinefetter auf der Koͤnigsstaͤdter Buͤhne, wird die Ein⸗ richtung getroffen werden: daß allen Denen, welche sich fuͤr den ganzen Cyclus dieser Gastrollen abonniren wollen, feste Plaͤtze reservirt und zu den gewoͤhnlichen Eintritts⸗Preisen uͤberlassen werden sollen. Außer dem Abonnement werden die Preise er⸗ hoͤht. Die desfallsigen Anmeldungen werden in dem Billet⸗ Verkaufs⸗Bureau, Burgstraße Nr. 7, angenommen.
Markt⸗Preise vom Getraide.
Berlin, den 8. Juli 1833
Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr.; kleine Gerste 23 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr, auch 25 Sgr. 8 Pf..
Zu Wasser: Wrizen (weißer) 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. und 1 Rtvlr. 17 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rtylr. 16 Sgr. 3 Pf./ auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 28 Sgr.
9 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 15 Sgr.
Sonnabend, den 6. Juli 1833. — Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 5 Rthlr. 20 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
Neueste Nachrichten. Paris, 3. Juli. Der Koͤnig und die gesammte K Familie, mit Ausnahme der beiden juͤngsten Prinzen, begg sich am 1sten Mittags von Eu nach Dieppe. Vor dem Fh dieser Stadt erwarteten die Civil⸗, Militair⸗ und staͤdtist Behoͤrden Se. Majestaͤt unter einem Triumphbogen. Die willkommnungs⸗Rede hielt der Maire. Nach Beendigung! selben stieg der Koͤnig, begleitet von dem Herzoge von; mours und dem Prinzen von Joinville, aus dem Wagen hielt seinen Einzug zu Fuß. Der Wagen mit der 8. gin und den Prinzessinnen folgte. Die Stadt bot hoͤchst freundlichen Anblick dar; alle Haͤuser, an denen Zug voruͤberging, waren mit Teppichen behangen und dreifarbigen Fahnen geschmuͤckt. Im Rathhause angelangt, pfingen Se. Majestaͤt sofort die Behoͤrden, und junge Maͤd uͤberreichten der Koͤnigin das sehr zierlich gearbeitete elfenbein Modell zu einem Dreidecker und 2 elfenbeinerne Arbeits⸗F chen, — Fabrikate der Stadt, die sich durch dergleichen K werke vorzuͤglich auszeichnet. rung der National⸗Garde und eines Bataillons Linien⸗Trug sodann wurden die Hafen⸗Arbeiten, die Spitzen⸗Fabrik und rere Werkstaͤtten von Arbeitern in Elfenbein in Augenschen nommen. Um 7 Uhr ging es zu Tische. Im großen Badesaale auf Anordnung des Magistrats eine Tafel von 150 Couverts gc an der die Allerhoͤchsten Herrschaften mit den dazu gelat Gaͤsten, wovon die Damen bereits im Ball⸗Kostuͤm waren, nahmen. Schauspielhause, wo die Vorstellung mit einem Gelegen stuͤck begann, verließen jedoch das Haus bald wieder, um Ihnen von der Stadt angebotenen Balle beizuwohnen. Prinzen und Prinzessinnen tanzten einige Contretaͤnze mit. 10½ ÜUhr setzte die Koͤnigl. Familie sich wieder in den We um nach dem Schlosse Eu zuruͤckzukehren, wo sie um 1 Morgens eintraf.
Se. Majestaͤt werden morgen zu Tische in Neuilly erme Der Kriegs⸗Minister tritt uͤbermorgen seine Reise nach daß dern von Montd'or an. Sehr wichtige Sachen sollen ihg hin nachgeschickt werden. Die gewoͤhnliche Korrespondem in Ministeriums fuͤhrt der General Sebastiani.
Der Koͤnig (so meldet der Moniteur im amtlichen seines heutigen Blarttes) hat so eben ein Schreiben etze wodurch Se. Katholische Majestaͤt Hoͤchstdemselben die C. einer Infantin, von der die Gemahlin des Infanten Don de Paula entbunden worden, anzeigen. Das Kind hat die men Marie Christine Isabelle erhalten. Das gc Schreiben wurde dem Minister der auswaͤrtigen Angelegense durch den Spanischen Geschaͤftstraͤger, Grafen von Col uͤberreicht. Dem Koͤnig sind auch die Notifications⸗Ee ben Sr. Majestaͤt des Koͤnigs beider Sicilien und Sr. Ke lichen Hoheit des Großherzogs von Toskana, wegen der maͤhlung dieses Letzteren mit der Prinzessin Marie Antoi Schwester Sr. Sicilianischen Majestaͤt, zugegangen.
Der Moniteur promulgirt heute das Gesetz wegen der Regierung bewilligten Kredits von resp. 2,500,000 Fr. 750,000 Fr. zur Befriedigung der Glaͤubiger und Pensene der alten Civil⸗Liste, so wie zur Unterstuͤtzung derjenigen mittelten Personen, die unter der vorigen Dynastie wegen tischer Vergehen verurtheilt worden.
Man erwartet in diesen Tagen hier den General Soli
In Marseille haben neuerdings (am 30. Juni) N. Zwistigkeiten zwischen den Legitimisten und den Repuhllhe stattgefunden. Dem Journal de Paris zufolge, haͤtte nur die niedere Klasse daran Theil genommen.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 104. 15. fin 104. 50. 3 proc. pr. compt. 77. 20. fin cour. 77. 55. 5 Neap. pr. compt. 91. 50. fin cour. 91. 90. 5proc. Span. 75 ¾. ohne den Coupon. 3proc. do. 46 ½. 5 proc. Belg. Anl. 5proc. Roͤm. 91 ½.
Frankfurt a. M., 6. Juli. Oesterr. 5proc. Metnall. 96 ⅞. 4proc. 87 1zv. 871 ⅛. 2 2 proc. 53 ½. 1proc. 23 ½. Br. 2 Actien 1523. 1521. Part.⸗Obl. —. Br. Loose
zu 100
1
Auf die Cour folgte eine M
einden sich so wohl, als die Umstaͤnde es gestatten.
fandowschen Kreises, im ennen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Steuer⸗Einnehmer Mels⸗ ach zum Landrath des Kreises Krefeld, im Regierungs⸗Bezirke üsseldorf, zu ernennen geruht.
Zeitungs⸗Nachrichten.
8St. Petersburg, 3. Juli. h d. n aus Konstantinopel vom 25. Mai (6. Juni) dauerte der uͤkzug des Heeres des Vice⸗Koͤnigs von Aegypten fort, und
8
des Tages. Berlin, den 10. Juli 1833.
Kronik
Seine Majsestaͤt haben durch den heute hier eingetroffenen böniglich Niederlaͤndischen Fluͤgel⸗Adjutanten, Obersten Grafen Hepestre, die hoͤchst erfreuliche Nachricht von der am 6ten d. M. folsten glücklichen Niederkunft Ihrer Koͤniglichen Hoheit der 9½ enzessin Friedrich der Niederlande mit einem Prinze Um 8 ½ Uhr begaben IJJ. MM. Sich nach 8 8 ohet 1“““
Ihre Koͤnigliche Hoheit und der neugeborne
2 e
8
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Ritterguts⸗Besitzer und ereis⸗Deputirten von Koeller auf Igsenitz zum Landrath des Regierungs⸗Bezirke Stettin, zu er⸗
—
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung
zu Gumbinnen ist dem bisherigen Pfarrer Kruͤger in
—
ithauisch Dombrowken die Pfarr⸗Stelle zu Georgenburg ver⸗ chen worden; zu Koblenz ist der Pfarrer
aus Andernach, zum Vikar in
Guͤlzow wie⸗
Angekommen: Der General⸗Mafor und interimistische
1.g der 1sten Artillerie⸗Inspection, von Diest, von Kolberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ Ninister des Innern fuͤr Handels⸗ und Gewerbe⸗Angelegenhei⸗ en, von Schuckmann, nach Glogau.
Se. Excellenz der Kaiserl. Oesterreichische Wirkliche Ge⸗ em Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mi⸗ iste bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bioer⸗Kriegelstein, nach Karlsbad.
—
Freiherr von
Rlusland.
Rußland. Nach den letzten Nachrich⸗
193 . G. Holl. öproc. Obl. v. 1832. 91¾. 91½. Poln. ne Avant⸗Gärde befand sich jenseits Konieh.
Redacteur Cottel. mmnmmsn,—
Gedruckt bei A. W. Haytülgegen zu seyn und selbige bestaͤtigen zu koͤnnen.
600 Fl. Kurz — —
ntmachung.
— Bekanntmachung. Seit der unterm 7. Juli 1830 von den alterblaͤn⸗ dischen Staͤnden des Koͤnigreichs Sachsen erlassenen Betangtmachung ist es mit der Abzahlung der noch
Schulden, bei ununterbrochener Verwenbung der aus dem Steuer⸗Aerario dazu angewiesenen Summen und Mitdenutzung der durch den Absatz der staͤndischen Obilgarsonen von der, zu diesem Zwecke im Jahre 183) eroͤffneten, neuen dreiprocentigen Anleihe erlang⸗ ten baaren Mirtel, dahin gediehen, daß an vierpro⸗ centigen landschaftiichen Obligationen nunmehr nur
4,364,050 Thaler — zur Verloosung zu bringen sind.
Umn die dem Lande, wegen dieser vjerprocentigen Schuld, aufliegenden Zinsen⸗Last ehemoͤglichst zu er⸗ leichtern, sind die dermalen versammelten Staͤnde uͤdereingekommen, die Tilgung der vierprocentigen Kapitalien durch verstaͤrkte Ausloosungen, (welche sich die vormaligen Staͤnde in dem Avertissement vom 27. Juli 1824 ausdruͤcklich vorbehalten haben,) thun⸗ lichst zu beschleunigen, dabei aber den Inhabern der⸗ selben, fuͤr den Fall des Uebertritts in die neue drei⸗ procentige Anleihe einen Vorzug zu gewaͤhren.
Auf hoͤchste Anordnung wird daher, in Gemaͤßheit der, von der Staͤnde⸗Versammlung verfaßten, von Sr. Koͤnigl. Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten,
2⁷ 7
Allgemeiner Anzei “ — 8 3) Da den Inhabern der vierprocentigen Obligatio⸗ nen der Uedertritt in die dreiprocentige Anleiye offen zu halten ist, Letztere aber den Betrag der vierprocentigen Schulden nicht uͤbersteigen darf 7) (Avertissement vom 7. Juli 1830 §. 8.), so wer⸗ 1 den, vom Tage dieser Bekanntmachung an, Obli⸗ jährlich Vier vom Hundert zu verzinsenden Landes⸗ gationen der neuen dreiprocentigen Anleihe nicht weiter gegen baare Einzahlung des Geld⸗Betrages bei der Steuer⸗Credit⸗Casse in Leipzig und Steuer⸗
Haupt⸗Casse in Dresden, verkauft. Um den Inhabern der vierprocentigen Obligatio⸗ nen bei der neuen Anleihe einen besondern Vor⸗ zug zu gewaͤhren, wird denselben der volle Zinsen⸗Genuß von Vier Procent mit Ostern 1836 zugesichert, wenn sie sich
zu dem Eintritte in die neue Anleihe, unter Vorzeigung ihrer vierprocentigen Schuldscheine bei der Steuer⸗Credit 5 Kasseallhieroderbeider Steuer⸗Haupi⸗ Kasse in Dresden melden, welche letztere ihnen, nach darauf angebrachter behufiger Anmer⸗ kung wegen des Uebertritts in die dreiprocentige ste Année. Anleihe, sofort werden wieder zuruͤckgegeben wer⸗ den. — Die Umtauschung der Obligationen ge⸗ gen Dreiprocentige ist Ostern 1834 zu bewirken. — Gleiche Beguͤnstigung genießen auch die In⸗ haber der zu Ostern dieses Jahres ausgeloosten poraine vierprocentigen Obligationen, wenn sie sich den⸗ selben Bestimmungen und Bedingungen unter⸗
zugewiesen werden wird. Leipzig, den 29. Juni 1833. bis
6) Dagegen kann bei den ferneren Ausloosungen den 1nés, Inhabern der vierprocentigen Obligationen Vorzug weiter gestattet werden.
Im Uebrigen bewendet es bei der, im 5ten und se sont placés au premier rang dans ce genre, el 6ten §. der Bekanntmachung vom 7. Juli 1830 les productions délicieuses font depuis longterp enthaltenen Hestimmungen, doß die neue dreipro⸗ 1
Zur Steuer⸗Credit⸗Kasse verordnete land⸗ I“
laͤngstens bis zum 1. September d. J. schaftliche Deputirte.
kein vures de modes par mois, gravées et colorises d les dessins originaux et gracieux de deaux artiste
torité dans le beau monde.
nal l'avantage de leur épargner les fraix d'un id
lection facile. Le Voleur est imprimé aujom sur papier velin, et contient par chaque nunç matière d'un volume in 8vo. On souscrit à Pu Prix pour 3 mois 13 fr.- 6 mois 25 fr., pour l'année 48 fr. On tire à† les personnes qui s'abonnent par 6 mois ou-
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Literarische Anzeigen. Voleuvr. Gazette des journaux frangais et étrangers, 2e Série, Format grand in quarto paraissant tous les cinq jours, avec deux gravures de modes par mois
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et en font la demande par lettre affranchie. 1 8—
Bei G. Reimer, Wilhelmsstraße Nr. 73, eben erschienen:
die beiden Oceane in den Jahren! 1829 und 1830, ausgefuͤhrt von Adoll man. Erste Abtheilung: historischer N Erster Band. Reise von Berlin bis zunl meere im Jahre 1828. Mit 5 Kupfern
7
bott, werdet Ihr
verfahren. Es duͤrfte den Lesern Vergnuͤgen machen, den Brief Ibra⸗ im Pascha's an den Sultan, in welchem derselbe Sr. Hoheit .ur die Belehnung mit dem Gouvernement Adana dankt und Unterwerfung und Ergebenheit bezeugt, in der Uebersetzung
f er - 6 halten.
Der Capitain des Russischen Generalstabes, Baron von Lie⸗ en, und der Ottomanische Oberst Hasis Bei waren als Com⸗ pissaire nach dem Lager des Ibrahim Pascha abgegangen, um ei der Raͤumung Klein⸗Asiens von den Aegyptischen Truppen
pere waren vom Groß⸗Wesir mit folgendem offenen Befehl ver⸗ hen worden: Uebersetzung eines Buyuruldi vom Groß⸗Wesir. „Ihr Doktoren des heiligen Gesetzes, Kadi's und Nabi's,
Ki
sans augmentation de prix, deux charmantehie Ihr wohnet in den Kreisen, welche auf dem Wege von Kiu⸗ rchia bis an die Gebirgspaͤsse des Taurus liegen, und Ihr Wo⸗ kwoden und Ayans; Unsern Gruß zuvor, und es sey Euch kund nd zu wissen, daß: 3
1 Aüpschidda, Ibrahim Pascha, Kiutahia am Freitage den 4ten des 88 Cette neureuse im iegenwaͤrtigen Monden Meharrem verlassen, um sich gerade nach centige Auleihe, welche durch vas Mandat vom aura pour un grand nombre des abonnés de a we ass bis⸗ e g- “ der Miri⸗“ .bör Xa. A te Hafis⸗ 26. August 1830 den uͤbrigen staͤndischen Schuld⸗ dana zu verfuͤgen, so haben der Miri⸗Alai der Bergleute Hafi scheinen glrichgestellt ist, erst nach Ostern 1836 zur Verloosung gelangen, und denselden ein nicht unter Ein Procent betragender Tilgungs⸗Fonds
Da Se. Excellenz der Gouverneur von
de modes qu'ils recevalent peutetre concurnesaei und der Commissair Rußlands, Capitain vom Generalstabe, avec le Voleur. Une couverture faite exprès aron von Liewen, den Auftrag erhalten, sich mit eigenen Augen maimtenant le texte et les gravures et en rend aevon zu uͤberzeugen, daß die Aegyptischen Truppen abmarschirt annd bis zu den Gebirgspaäͤssen des Taurus gelangt sind. G enwaͤrtiges Schreiben wird Euch nun zugefertigt, daß Ihr Eure Beriche besonders abstattet, damit es in Erfahrung gebracht herde, zu welcher Zeit die besagten Truppen durch die Eurer Verichtsbarkeit anvertrauten Stellen gezogen sind; auch wird genwartiges Schreiben Euch zugefertigt, die Ihr Notabeln von onieh und Adak⸗Kichela seyd, damit 1 sbesondere noch zu melden, wenn Ibrahim Pascha, so wie die mmtlichen Aegyptischen Truppen, die andere Seite des Gebir⸗
Taurus passirt haben. — Bei Empfang des Gegenwaͤrtigen,
Reise um die Erde durch Nord⸗Asiesepills G.
Ge⸗
—
Sorge tragen, vorgeschriebenermaßen Seyd gegruͤßet!“
Er lautet folgendermaßen:
Lehmann zu Kelberg, Krei⸗ 8 Adenau, zum Pfarrer in Niederberg, Kreises Koblenz, und er Kaplan Bertram Roͤser, bHeimbach ernannt worden;
zu Stralsund ist, statt des als Pastor nach Luͤdershagen pcirten bisherigen Pastors Piper zu Damgarten, der Pastor duard Christian David Stolzenburg zu serum an die Kirche zu Damgarten berufen worden.
oder vom Staate unterhalten werden.
Staate anerkannten Religionen errichter Die Hauptstaͤdte der Departements,
Ihr Euch beeilet, Uns erh. gleich zur Aufnahme der Schuͤler bestimmt ist, nebst einem festen
gen ist, so hege ich, Gott ist mein Zeuge! keinen anderen Wunsch,
als so zu handeln, daß ich Ewr. Hoheit geneigten Beifall erlange, und Gelegenheit zu finden, Ihnen meine Dienste zu weihen. In der Absicht, Ewr. Hoheit meine Erkenntlichkeit auszudruk⸗ ken und meine demuͤthigsten Danksagungen darzubringen, wage ich es, diese demuͤthige Bittschrift zu den Fuͤßen des Thrones des hocherhabenen, großherzigen, Ehrfurcht gebietenden, maͤchti⸗ gen, großen Padischah's, unseres Durchlauchtigen Gebicters und Wohlthaͤters, Wohlthaͤters aller Menschen, niederzulegen.“
Nz. Dieser Brief ist von Ibrahim Pascha eigenhaͤndig geschrieben und mit seinem Siegel versehen.
Unter den mit dem Dampfschiffe „Alexandra“ kommenen Passagieren befinden sich die Gagarin.
Al hier ange— Fuͤrstinnen Liewen und
Nach Berichten aus Kerisch vom 7. Juni hat der General⸗
Gouverneur von Neu⸗Rußland auf die eingegangene Nachricht von Pestfoͤllen in Konstantinopel die bisherige Auarantaine in Kertsch von 14 auf 28 Tage zu verlaͤngern befohlen. Frankreich. 8
Paris, 3. Juli. Der Moniteur enthaͤlt ein Rund⸗ schreiben, das der Minister des zug auf das Gesetz uͤber den Elementar⸗Unterricht an die Praͤ⸗ fekten und Maires gerichtet hat, und worin er ihnen eine aus⸗ fuͤhrliche Instruction fuͤr die Ausfuͤhrung jenes Gesetzes ankuͤn⸗ digt und sie zugleich zur Gruͤndung von Klein⸗Kinderschulen auf⸗ fordert.
Nachdem nunmehr der Moniteur das Gesetz uͤber den Elementar⸗Unterricht publicirt, stellen wir hier noch einmal die
wichtigsten Bestimmungen desselben neben einander, da ihrer
zwaͤr bei den Berathungen in den beiden Kammera erwahnt 1
worden, jedoch nicht im Zusammenhange, sondern in dem Maße, als die parlamentarischen Verhandlungen vorschritten. Zu einer Uebersicht des Ganzen dient folgender Auszug: Titel 1. Art. ¹. Der niedere Elementar⸗Unterricht umfaßt Religion, Moral, Lesen, Schreiben, die Anfangsgruͤnde der Franzoͤsischen Sprache und des Rechnens, und das gesetzliche System der Maaße und Gewichte. Der hoͤhere Elementar Unterricht erstreckt sich außer⸗ dem auf die Elemente der Geometrie und deren gewoͤhnliche An⸗ wendung, namentlich gauf das Zeichnen und Feldmessen, auf die ersten Begriffe der physikalischen Wissenschaften, die Naturgeschichte, den Gesang, und die Elemente der Geschichte und Geographie, insbesondere Frankreichs. Nach den Beduͤrfnissen und Mitteln der einzelnen Lokalitaͤten kann der Elementar⸗Unterricht noch groͤßere Ausdehnung erhal⸗ ten. Art. 2. Die Familienvaͤter sollen in Bezug auf die Theil⸗ nahme ihrer Kinder am Religions⸗Unterrichce stets um ihren Willen befragt und dieser soll befolgt werden. Art. 3. Der Elemen⸗ tar⸗Untericht wird entweder oͤffentlich oder privatim ertheilt. — Titel lI. Von den Privat⸗Elementar⸗Schulen. Arr. 4. Jedes Individuum, welches das achtzehnte Jahr zuruͤckgelegt hat, kann das Amt eines Elementar⸗Lehrers ausuͤben und einer Elementar⸗Schule ohne weitere Bedingung vorstehen, als daß er dem Maire der Gemeinde, wo er die Schule halten will,
e) ein Faͤhigkeits⸗Zeugniß, das ihm nach uͤberstandener Pruͤfung (die sich nach dem Range der Schule, die er eroͤffnen will, richtet) ertheilt worden, und b) ein Sitten⸗Zeugniß vorzeigt. Der Art. 5
erklart diejenigen Individuen, welche zu Leibesstrafen verurtheilt, oder wegen Diebstahls, Betrugs, Bankerots, Verletzung der Sitt⸗ lichkeit u. s. w. bestraft worden, fuͤr unfaͤhig, eine Schule zu halten. Art. 6. bestimmt die Strafen fuͤr unbefugtes Schuͤl⸗ halten. Art. 7. Jeder Prwat⸗Schullehrer kann wegen schlech⸗ ten oder unsittlichen Lebenswandels vor dem Civil⸗Tribunal be⸗ langt und der Befugniß des Schulhaltens fuͤr eine bestimmte Zeit oder fuͤr immer beraubt werden. — Titel IIlI. Von den oͤffentlichen Elementar⸗Schulen. Art. 8. Die oͤffent⸗ lichen Elementar-Schulen sind diejenigen, welche ganz oder zum
Theil von einer einzelnen Gemeinde, einem ganzen Departement
. Art. 9. Jede Gemeinde muß entweder allein oder im Vereine mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden wenigstens eine Elementar⸗Schule hal⸗ ten. Wo es die oͤrtlichen Umstaͤnde erlauben, koͤnnen mit Er⸗ laubniß des Ministers besondere Schulen fuͤr eine der vom e 11. b 1 so wie diejenigen, welche über 600, Einwohner zaͤhlen, muͤssen außerdem eine hoͤhere Eie⸗ mentar⸗Schule haben. Art. 11. Jedes Departement muß allein oder im Verein mit einem oder mehrern angraͤnzenden Departe⸗ ments ein Schullehrer⸗Seminar halten. Die Departements⸗Con⸗ seils haben uͤber die Mittel zum Unterhalte dieser Seminarien zu berathschlagen. Art. 12 und 13. Jeder Kommunal⸗Schullehrer erhaͤlt ein anstaͤndiges Lokal, das zu seiner Wohnung und zu⸗
Gehalte, das bei einer niedern Elementar⸗Schule nicht unter 200 Fr. und bei einer hoͤhern nicht unter 40 Fr. betragen darf.
Reichen die gewoͤhnlichen Einnahmen der Gemeinde zu der Er⸗ belagert wurde, hat man mehrere noch nicht erschienene Nummern
richtung von Kommunal⸗Schulen nicht hin, so sind die Fonds
dazu durch eine besondere Steuer zu beschaffen, welche entweder in Beschlag genommen.
die Gemeinde sich selbst auferlegt, oder, wenn dies nicht ge⸗ schieht, durch eine Koͤnigliche Verordnung bestimmt wird. Diese Steuer kann indessen nicht mehr als drei Zusatz⸗ Centimen zu der Haupt⸗Summe der Grund⸗, Personal⸗ und Mo⸗ biliar⸗Steuer betragen. Sind eine oder mehrere Gemeinden zu⸗
Elementar⸗Unterrichte vorgesetzten Behoͤrden. Art.
17. Jeder Kommunal⸗Schule ist ein Beaufsichtigungs Comitẽ,
1
oͤffentlichen Unterrichts in Be⸗
sie leihe, und die beiden Unterschriften nur als
bestehend aus dem Malre oder dessen Adjunkten, dem Pfarrer, und einem oder mehreren der angesehensten Einwohner, die das Bezirks⸗Comité zu bezeichnen hat, beigegeben. Art. 18 — 20. In jedem Unter⸗Prafektur⸗Bezirke ist ein mit der Beaufsichti⸗ gung und Befoͤrderung des Elementar⸗Unterrichts beauftragtes Comité zu ernennen, dessen Mitglieder der Maire des Haupt⸗ ortes, der aͤlteste Friedensrichter, der aͤlteste katholische Pfarrer, ein Geistlicher von jeder der gesetzlich anerkannten Religionen, ein hoͤherer und ein niederer Schul⸗Beamte, die von dem Mini⸗ ster zu - bezeichnen sind, drei Mitglieder des Bezirks⸗Conseils und die Mitglieder des General⸗Conseils sind. Der Proͤfekt fuͤhrt in den General- und der Unter⸗Praͤfekt in den Bezirks⸗Comitns den Vorsitz; der Koͤnigl. Prokurator ist Mitglied der letztern, 1G jaͤhrlich ihren Vice⸗Praͤsidenten und ihren Sekretair waͤh⸗ en. und koͤnnen durch einen berordentlich zusammenberufen werden. Art. 21 — 25. Die Kommunal⸗Comite's beaufsichtigen die oͤffentlichen oder Privat⸗ Elementar⸗Schulen ihrer Gemeinde und erstatten dem Bezirks⸗Co⸗ mité daruͤber Bericht; dieses letztere beaufsichtigt alle Elementar⸗ Schulen seines Ressorts und berichtet jährlich an den Praͤsekten und den Minister. Der Kommunal⸗Schullehrer kann wegen schwererer oder leichterer Vergehen vor das Bezirks⸗Comite ge⸗ laden und durch dieses von seinem Amte suspendirt oder ganz abgesetzt werden. — oder mehrere Kommissionen zu ernennen, welche die Kandidzten
zu den Lehrerstellen des hoͤhern und niedern Elementar⸗Uuter⸗ ,† pPe⸗ „ 1 Donmnmaafsp. 5 118 82 . richts zu pruͤfen und die Zeugnisse daruͤber auszufertigen 2
Der General⸗Lieutenant Delort soll bei dem Marscha
Soult um die Gouverneurstelle in Algier angehalten, von diesem
aber zur Antwort bekommen haben, daß er etwas spaͤt komme und sich vorher mit dem Großsiegelbewahrer
moͤge.
Bemerrungen uͤber das Bud⸗ uͤber diesen wichtigen
Passy u. m. a. wollen erlaͤuternde get herausgeben, um das niedere Volk Gegenstand zu unterrichten.
Die Polizei hielt in den letzten Tagen auf Anlaß des Ge⸗
ruͤchts, daß Joseph Buonaparte sich heimlich in Paris befinde, mehrere Haussuchungen.
Einige Blaͤtter hatten kuͤrzlich gemeldet, der Baron von Rothschild habe 20 Millionen gegen Niederlegung von Staats⸗ Papieren bei der Franzoͤsischen Bank leihen wollen. Die Sache sey aber ruͤckgaͤngig geworden. Der Temps enthaͤlt heute hier⸗ uͤber folgenden Aufschluß: Juni sehr mit Papieren uͤberladen und der Report fuͤr Ende Juli stieg bis auf pCt. Der Baron von Rothschild wollte, in der einzigen Absicht, die Zahlungen zu erleichtern, eine ansehn⸗ liche Summe baaren Geldes an die S 1 gung Franzoͤsischer Renten. Die Bank leiht zwar gegen de— ponirte Renten Geld aus, aber nur auf Stempel⸗Papier, wo⸗ durch die Zinsen sich fuͤr vierzehn Tage auf 6 SCt. statt auf 4 belaufen haben wuͤrden. Herr von Rothschild schlug der Vank vor, die niedergelegte Rente als das Hauptpfand, auf welches
beilaͤufige Garan⸗ tie zu betrachten, wodurch der Stempel⸗Zwang umgangen worden waͤre. Das Bank⸗Conseil ist indessen der Ansicht gewesen, das eine Operation dieser Art die Statuten verletze und Herr von Rothschild nahm daher seinen Vorschlag zuruͤck.“ 8
Der Redacteur des „petit Courrier des Dames „%, der von der „Revue des Deux⸗Mondes“ wegen Nachdrucks vor dem hiesigen Zucht⸗Polizei⸗Gerichte belangt war, ist zu 100 Fr. Geldstrafe und 100 Fr. Entschaͤdigung verurtheilt worden.
„Die Oppositions⸗Blaͤtter erzaͤhlen“, außert das Journal de Paris, „daß an der Boͤrse das Geruͤcht in Umlauf gewesen sey, die Mannschaft der Korvette „Agarche“ habe sich auf offe— nem Meere empoͤrt, den General Bugeaud festgenommen, in
den unteren Schiffsraum gebracht und dort gezwungen, die Er⸗ klaͤrung uͤber die Schwangerschaft der Herzogin von Berry zu
widerrufen. Die Abgeschmacktheit dieses Geruͤchts leuchtet voͤn selbst ein. Wir koͤnnen versichern, daß die Regierung noch keine Nachricht uͤber die „Agathe“ erhalten hat, uͤnd da diese Kor⸗ vette bis jetzt in keinen Hafen eingelaufen ist, so kann Niemand behaupten, besser unterrichtet zu seyn, als die Regierung.“ Dasselbe Bla tt erklaͤrt die Behauptung des Courrier françals, daß zwischen den Sardinischen Behoͤrden und den Franzoͤsischen Agenten direkte Verbindungen bestaͤnden, deren man sich in Turin und Chambery geruhmt haͤtte, fuͤr gaͤnzlich ungegruͤndet. 8 Sve Alle Italiaͤnische Fluͤchtlinge sind aus Marseille verwiesen worden. Bei einem derselben, einem gewissen Angelo Usiglio,
(der beim Ausbruche des Aufstandes in Modeng mit einigen An⸗
dern in dem Hause Menotti's von den Truppen des Herzogs der revolutionnairen Italiaͤnischen Zeitschrift „das junge Italien“ 1 g genom Die aus dem Depot von Moulins ver⸗ wiesenen Italiaͤnischen Fluͤchtlinge sind an der Schweizerischen Graͤnze, wohin sie gefuͤhrt wurden, zuruͤckgewiesen worden.
Großbritanien und Irland.
mnnn— fele
Die Comireé's versammeln sich jährlich wenigstens ein Mal⸗ Abgeordneten des Ministers auch au⸗
In jedem Departement sind vom Minister eine
wieder aussoͤhnen
Die Deputirten v. Cormenin, Arago, Salverte, Lherbette,
Die hiesige Boͤrse war am Ende des
aren G Boͤrse bringen und verlangte von der Bank 20 Millionen auf vierzehn Tage gegen Niederle⸗
AEEEE111“““
r 1a g e. „Mein hocherhabener, großherziger, Ehrfurcht gebietender,
Mein Werk: Entwurf eines Dient⸗häͤchtiger, großer Beherrscher, unser Wohlthoͤter, Wohlthaͤter glements u. s. w. ist sortwaͤhrend bit oher Menschen! Moͤge Gott Ewr. Hoheit ein Leben ohne Ende 1834, direkt von mir zu beziehen. erleihen! Und moͤge Er den Erhabenen Schatten Ewr. Hoheit Berlin, den 4. Juli 1833. , einem Schirme fuͤr alle Menschen und fuͤr mein demuͤthiges C F. L. 8. Br 55 Haupt insbesondere machen. Ihre unerschoͤpfliche Guͤte hat Sie, Nensegirier 9 naͤdigster Herr, vermocht, mir gnaͤdigst das Gouvernement von öö“ dana als Muhassilik (General⸗Pachtung) zu verleihen. Durch Bei Martius Wittwe, Kloßerstr. Nr. 11, ese neue Gunst Ewr. Hoheit wiederbelebt, soll die Zeit mei⸗ haben: Fr. Arndts Abschiedsprediagt den I. 88 schwachen Daseyns ganz dem gewidmet seyn, fuͤr die lange Geh. auer Ihrer Tage und Ihrer Regierung zu Gott zu beten. 2 mein Herz von einem Gefuͤhle der Gluͤckseligkeit durchdrun⸗
werfen. Voleur a tout embrassé, tout reproduit. Den Inhabern der zu Michael jetzigen Jahres En saisant de ce journal un lien nécessaire entre ausgeloosten, so wie der bis zum 1. September tous les journaux, un complément indispensable aux dieses Jahres zur neuen Anleihe nicht angemel⸗ feuilles politiques, une mine inépuisable d'instruction deten, auch in der gedachten Verloosung nicht et de plaisir, un délassement à la ville, une ressource herausgekommenen Obligationen, wird der Ein⸗ à la campagne, il semblait qu'il n'y ait plus rien à tritt in die neue Anleihe zwar auch noch gestat⸗ ajouter à un cadre aussi riche, aussi varié, et cepen- II1111“X“ tet, wenn sie sich mit ihren Scheinen bis zum dant le Voleur, qui a toujours précédé ses rivaux s 8 15. Februar 1834 melden, und zur Annahme dans la voie des perfectionnemens et des projets, vient “ 1 f - dreiprocentiger Obligationen erklaͤren; ihnen je⸗ d'ajouter une amélioration nouvelle à ioutes celles loost, und dadurch zugleich die dreiprocentige An⸗ doch nur der erhoͤhete Zinsen⸗Genuß von Vier qu'il a déjà faités. . leihe geschlossen seyn wird. Procent bis zu Ostern 1835 gesichertt. Depvis le 5 Juin 1833, ce journal donne à ses abon- 1833 im Dome zu Magdeburg gehalten.
Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz zung vom 2. Juli. (Nachtrag.) In Bezug auf seinen Antrag wegen des Baues eines neuen Unterhauses bemerkte Herr Hume, daß in dem Berichte des Ausschusses, welcher sich mit diesem Gegenstand beschaͤftigt habe, gesagt werde, daß das jetzige Haus durch keine Veraͤnderung fuͤr die ganze Anzahl der Mitglieder zweckmaͤßig eingerichtet werden koͤnne, und daß daher die Errichtung eines neuen Hauses wuͤnschenswerth sey. Diese Meinung werde von einem großen Theil der Mitglieder getheilt. Er frage alle Mitglieder von einiger Erfahrung, ob das Haus in seinem gegenwaͤrtigen Zustande ein zweckmaͤßiger oder uͤber⸗
sammen nicht im Stande, eine Elementar⸗Schule zu halten, so besteuert das Departement sich mit 2 Zusatz⸗Centimen, und wenn auch diese noch nicht ausreichen, so bewilligt der Staat einen jaoͤhrlichen Zuschuß. Art. 14. Außer dem festen Gehalte bezieht der Kommunal⸗Lehrer eine von dem Gemeinde⸗Rath zu bestim⸗ mende monatliche Verguͤtigung, die nach Art der direkten Steuern erhoben wird. Arme Kinder der Gemeinde werden unentgelt⸗ lich zugelassen. Art. 15. In jedem Departement wird durch ei⸗ nen Abzug von 20 pCt. von dem Gehalte der Kommunal⸗Lehrer eine Spar Kasse fuͤr die Schullehrer gegruͤndet. Art. 16 ent⸗ haͤlt unwichtige Bestimmungen. — Titel IV. Von den dem
Koͤnigl. Hoheit, genehmigten Beschluͤsse, Nachstehen⸗ des zur Frenilichen Kenntniß Bescheish 1¹) Zu Michael dieses Jahres wird eine Ausloosung ddeer vierprocentigen staͤndischen Obligationen von wenigstens 1,300,000 Thalern stattfinden. Die ferneren Ausloosungen werden in dem Maße erfolgen, daß die ganze Summe der vierprocen⸗ tigen Obligationen im Jahre 1836 vollstaͤndig ver⸗
“