1833 / 195 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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die Einwohner jener Stadt vertrieben, und spaͤter durch das herbeieilende bewaffnete Landvolk, dem bald die Bayerischen Truppen zu Huͤlfe kamen, genoͤthigt, uͤber die Graͤnze zuruͤck⸗ zuweichen. Die Fluͤchtlinge aus Epirus, welche vor jenem Raub⸗ uge Schutz suchten, waren sehr zahlreich innerhalb der Graͤnzen Koͤnigreichs angekommen. 1

EEX“

vüeer Sis, vtt * Berlin, 14. Juli. Aus dem Reg. Bez. Gumbinnen schreibt man unterm 8ten d. M.: „Die Witterung ist in der hiesigen Pprovinz waͤhrend des vorigen Monats dem Gedeihen der Saa⸗ ten besonders guͤnstig gewesen, indem bei anhaltender Waͤrme haͤufige Gewitter und Strichregen das Erdreich befruchteten, die Pflanzen erfrischten und das Wachsthum derselben sichtbar be⸗ fͤrderten. Wenn auch vom Winter⸗Getraide, besonders vom Reoggen, keine besonders reiche Aerndte zu erwarten steht, so ist dooch jetzt jede Besorgniß wegen Mangels Nur auf den hochliegenden sandigen Bergen von Masuren, auf denen die Saaten theilweise gar nicht aufgegangen sind, wird die Roggen⸗ Aerndte hoͤchst duͤrftig ausfallen. Dagegen versprechen die Som⸗ mer⸗ und besonders die Kartoffel⸗Felder bei fortdauernder guͤnsti⸗ ger Witterung auch dort einen reichlichen Ertrag. Die bereits begonnene Wiesen⸗ und Klee⸗Aerndte stellt im Allgemeinen den Land⸗ mann insofern zufrieden, als das Heu bis jetzt groͤßtentheils trocken eeingebracht worden ist und die bessere Beschaffenheit desselben das nindere Quantum zu ersetzen verspricht. Unguͤnstig hat dagegen die Witterung auf den Obstbaum eingewirkt, indem fast uͤberall die Bluͤthen im Mai durch den Frost gelitten haben. Hin und wie⸗ der haben auch heftige Gewitter, namentlich am 9ten, 12ten, 15ten und 19ten v. M., Schaden angerichtet, weniger jedoch auf den Feldern und in Gaͤrten und Wiesen, als an Gebäuden, in⸗ dem mehrere Braͤnde dadurch veranlaßt wurden. Was den Gesundheits⸗Zustand anbetrifft, so sind die natuͤrlichen Blattern, nachdem solche in Folge der getroffenen polizeilichen Maßregeln in dem Dorfe Stotznien, Lycker Kreises, bereits beseitigt waren, in diesem Kreise, und zwar auf den Guͤtern Borken und Glin⸗ nen, so wie im Angerburger Kreise in den Ortschaften Stein⸗ hof, Kuͤhnorth und Deyguhnen, neuerdings ausgebrochen. Au⸗ tßerdem haben sich die Varioliden und Vindpocken im Inster⸗ burger, Sensburger und Gumbinner Kreise gezeigt. In dem Amts⸗Dorfe Sabrodt bei Hoyerswerda (Reg. 8 Bez. Frankfurt) entstand in der Nacht vom 6. Juli ein Feuer, durch welches sechs bedeutende Bauern⸗Gehoͤfte und acht Scheu⸗ nen in Asche gelegt wurden. Menschen sind dabei; nicht verun⸗ gluͤckt. Das Vieh wurde gerettet. 1.““

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. Literarische Nachrichten.

Ueber die Amtsbefugnisse des Raths der Gewerbverstaͤndigen und das rechtliche Verfahren bei demselben ein Hand⸗ buch fuͤr Fabrikanten, Professionisten und Geschaͤftsmaͤn⸗ ner von F. P. Gottlieb, Secretair des Koͤnigl. Raths der Gewerbverstaͤndigen zu Koͤln. Auf Kosten des

6 Verfassers. Koͤln, 1831; in Kommission bei P. Schmitz. Derr Verf. erklaͤrt sich in der Vorrede uͤber den naͤchsten Zweck seiner Arbeit eben so deutlich, als bescheiden. Durch Zusammen⸗ stellung der vielfach zerstreuten gesetzlichen Bestimmungen uͤber Or⸗ gaäanisation und Wirksamkeit des Koͤlnischen Raths der Ge⸗ werbverstaͤndigen, mit gelegentlicher, aus eigener zwanzigjaͤhri⸗ ger Dienst⸗Erfahrung geschoͤpfter Erlaͤuterung ihres Sinnes und hhrer Praxis, hofft er, dem bei dieser Behoͤrde zunaͤchst interessirten gewerbtreibenden und gewerbverstaͤndigen Publikum der Stadt Koͤln eine sehr erleichterte Uebersicht bezuͤglicher Rechte und Pflichten, und eine klare Erkenntniß der Art und Weise zu verschaffen, wie jene gewahrt werden koͤnnen, diese erfuͤllt werden muͤssen. Gewiß taͤuscht sich der Verf. nicht in dieser Hoffnung; er hat gerechten Anspruch auf den Dank derienigen Mitbuͤrger, fuͤr welche er zunaͤchst ge⸗ schrieben, und sein Werk wird der guten Fruͤchte nicht entbehren, welche, in jedem Verhaͤltniß zwischen Regierung und Unterthanen, wie zwischen Verwaltung und Verwaltungsbefohlenen, aus echter Aufklaärung uͤber gegenseitige Rechte und Pflichten erwachsen. Aehn⸗ liches, in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand, hat fruͤher fuͤr Frrankreich das im Jahre 1811 zu Paris erschienene Manuel des I“ par M. Leopold geleistet. b A ber auch fuͤr ein groͤßeres Publikum unter einem allgemeine⸗ reen und hoͤheren Gesichtspunkte ist das Buͤchlein nicht ohne In⸗ teresse, besonders zu einer Zeit, wo die Frage uͤber Zunftzwang oder Gewerbfreiheit so vielfach wieder zur Sprache gebracht, und haͤufig in einem gegen die letztere feindlichen Sinne durch Sekten⸗ und Parteigeist aller Art erortert wird. Hier finden wir, ohne Polemik oͤder Sophistik, die Gesetze zusammengestellt, welche, zunäaͤchst in Frankreich, doch mehr oder minder, fruͤher oder spaͤter, mit offenkundiger Ruͤckwirkung auf einen großen Theil von Europa, das Zunftwesen vernichteten, die Gewerbfreiheit An⸗ fangs unbedingt ins Leben riefen, dann aber allmaͤlig mit den durch Erfahrung als nothwendig erkannten Beschraͤnkungen und Schutzwehren gegen ihren Mißbrauch sie zu umgeben trachteten. Wir finden zugleich aktenmaͤßige Data zur Erdrterung des histori⸗ schen Ganges der Sache und der dabei einwirkenden verschieden⸗ artigen Regierungs⸗Motive. Wir sehen endlich, wie die auf Befe⸗ stigung einer vernuͤnftigen und geregelten Gewerbfreiheit berechne⸗ ten Institutionen von Alt⸗Frankreich auf die neu erworbenen Rhein⸗ lande uͤbergingen, wie sie spaͤter, in dem durch den Pariser Frie⸗ den an Preußen gefallenen Theile der letzteren, mit der schon seit mehreren Jahren in dieser Materie neu begonnenen eigenen Gesetz⸗ ebung dieses Staates zusammentrafen, und, unter wechselseitigem Einflu der einen auf die andern, bis zu ihrem heutigen Stand⸗ punkte sich nicht nur ausbildeten, sondern auch weiter verbreiteten. So erhalten wir ein klares, jedem gesunden Menschenverstande zu⸗ gaͤngliches, aus Gesetzen und Thatsachen, ohne alles Kolorit gelehr⸗ ter Meinungen und Phrasen, konstruirtes Skizzenbild der ganzen Sachlage, wie es, zur Fixirung der oͤffentlichen Meinung uͤber die⸗ sfelbe, und zur Begruͤndung gesunder Erkenntniß des einsachen We⸗ sens und der praktischen Hedeutung jener, nur durch Theorien⸗ e Parteigeist schwierig und verworren gemachten, Streit⸗ frage uͤber Zunftzwang oder Gewerbfreiheit kaum besser gewuͤnscht werden mag. Versuchen wir, ein solches Skizzenbild hier im ver⸗ uungten Maßstab wiederzugeben. Dite vom 1tten Jahrhundert ab sich bildenden Zunft⸗ und Cor⸗ poorations⸗Verfassungen hatten, ganz unstreitig, die Europaͤische Ci⸗ vilisation, nicht bloß durch Erweiterung und Sicherung des Handels, dieses ersten Kultur⸗Prinzips, sondern auch unter dem publicistischen Gesichtspunkt sehr bedeutend gefordert. Auf ihnen beruhte wesent⸗ lich das Wachsthum der Staͤdte und jenes dritten Standes, in des⸗ sen Kraft und Reichthum sehr bald die Koͤnigliche Macht, zum Heile des ganzen Gemeinwesens, gegen die Ercese einer uͤbermuͤthigen Feudal⸗Aristokratie ihren sichersten Stuͤtzpunkt fand. Was aber uͤber⸗ haupt die Geschichte lehrt, daß ein, wenn auch siegreicher Kampf ggegen Privilegien und Mißbraͤuche selten mit einfacher Zerstoͤrung derselben und Herstellung eines billigen Rechts⸗Zustandes endigt, sondern gewoͤhnlich nur neue Bevorrechtungen und Mißbraͤuche an die Stelle der alten setzt, das bewaͤhrte sich auch hier. Zur Verthei⸗ digung gegen Tyrannei und Erpressung gestiftet, wurden die Cor⸗

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8014

zrationen selbst sehr balh Tyrannen und Erpresser in eigener Art: bnd ihre Mißbraͤuche widerstanden, sechs Jahrhunderte hindurch, den Reform⸗Versuchen weiser Gesetzgeber um so hartnaͤckiger, als sie nicht, wie das Feudal⸗Ritterthum, im Boden herkoͤmmlicher Gewalt wurzelten, sondern im Boden rechtlichen Herkommens; viel leichter aber wird faktische Gewalt durch Recht besiegt, als formelles Recht durch Vernunft gebessert. Die letzte Haͤlfte des 18ten. 99 r⸗ hunderts sah diese zum herkoͤmmlichen Recht gewordenen Mißbraͤu⸗ che des Zunft⸗ und Innungswesens auf ihrem Gipfel: den ersten wirksamen Stoß empfingen sie in Frankreich unter Tuͤrgots Ministerium: zwar uͤberdauerte die im Februar 1776 ausgesprochene bedingte und qualificirte Aufhebung der meisten Gewerbe⸗Corporationen nicht den Sturz dieses kuͤh⸗ nen, aber in eine noch nicht voͤllig reife Zeit gefallenen Refor⸗ mators; doch ward ihre schon, im August desselben Jahres, erfolgte Wiederherstellung durch nuͤtzliche Einschraͤnkungen bedingt, dießei⸗ entliche Technik der Gewerbe aus mancher Fessel veralteter Vor⸗ schrift und Methode erloͤst, und namentlich, wenn auch nur inner⸗ halb der Zunft⸗Graͤnze, der Erfindungsgeist, welcher selbststaͤndig aufzutreten und des die Altherkoͤmmlichkeit seines Verfahrens beglau⸗ bigenden Zunft⸗Stempels zu entbehren wagen wollte, in solcher bis dahin unerhoͤrten Wagniß geschuͤtzt. Das war viel damals, was jetzt sehr wenig scheinen duͤrfte: zugleich lieferte dieses Zugestaͤndniß der Anti⸗Tuͤrgot'schen Partei einen neuen Beweis, wie viel leichter es sey, einen Mann zu stuͤrzen, als seinen Geist zu bannen!

Wirklich sahen wir denn auch wenige Jahre spaͤter diesen sel⸗ bigen Geist wiederum in der konstituirenden Versammlung geschaͤf⸗ tig und fruͤher Mißlungenes nicht nur mit Leichtigkeit vollbringen, sondern auch weit uͤber das urspruͤngliche Ziel hinaustreiben. Has Dekret vom 17. Juni 1791 vernichtete alle Zuͤnfte und gewerbliche Corporationen, untersagte ihre Herstellung unter irgend einer Form und setzte an die Stelle aller aufgehobenen Monopols⸗, Zwangs⸗ und Aufsichts⸗Maßregeln die unbedingteste individuelle Freiheit, bei Ausuͤbung jeder Art von gewerblicher Thaͤtigkeit. Dieser neu ge⸗ schaffene Zustand zerstoͤrte binnen 12 Jahren beinahe allen Franzo⸗ sischen Kunst⸗ und Gewerbfleiß, indem die Excesse der Zuͤgellosig⸗ keit sich ungleich verderblicher erwiesen, als fruͤhere Mißbraͤuche des Kastengeistes. Die revolutionnaire Konvents⸗ und Direktorial⸗Re⸗ gierung jener Epoche wollte oder konnte nicht eingreifen: erst unter dem Konsulate zeigte sich in diesem Punkte, wie in vielen anderen, eine allmaͤlige Ruͤckkehr zur Ordnung. Auf mehrjaͤhrige Untersu⸗ chung und Berathung des wichtigen, niemals ungestraft mit Leicht⸗ fertigkeit zu behandelnden, Gegenstandes folgte das merkwuͤrdige Gesetz vom 12. April 1803 (22. Germinal XI), welches man, direkt oder indirekt, elc, ce 85 69 vin gegenwaͤrtig bestehenden vernuͤnftigen Gewerbfreiheit betrachten darf. PS

Dieses Gesetz vermied mit großer Sorgfalt jeden Ruͤckschritt in das alte Zwangs⸗ und Stillstands⸗Gebiet. Es ließ den Haupt⸗ grundsatz freiester Thaͤtigkeits⸗Konkurrenz in allem Hewerbe unan⸗

etastet: aber allen in der Revolutions⸗Periode entwickelten Miß⸗ bezuchen der Zuͤgellosigkeit trat es kraͤftig entgegen; beschuͤtzte jedes Verhaͤltniß zwischen Herren, Arbeitern und Lehrlingen; sicherte das Eigenthum der Erfinder und Fabri⸗ kanten; bekleidete die Gemeinden mit einer, das eigentliche Polizei⸗ Verfahren ausschließenden Art von Patriarchal⸗Gewalt zur kosten⸗ freien Ausgleichung innerer Haͤndel der gewerbtreibenden Klasse; umgab endlich, durch Stiftung der Raths⸗Kammern fuͤr Ma⸗ nufaktur, Fabriken, Kuͤnste und Handwerke, die Regie⸗ rung mit hinlaͤnglichen Aufklaͤrungsmitteln uͤber Alles, was zur Befriedigung wahrhafter Gewerbs⸗Interessen, generell oder speziell, J noch im gesetzlichen Reglementarwege zu verordnen eyn moͤchte. Ss 6 Erstes Haupt⸗Resultat der hierdurch in die wahren Beduͤrfnisse des Franzoͤsischen Gewerbfleißes erlangten tieferen Einsicht war das Kaiserliche Dekret vom 18. Maͤrz 1806, wodurch fuͤr die Stadt Lyon ein Rath von Gewerbverstaͤndigen (Conseil de prud'- hommes) errichtet, und dieselbe Maßregel fuͤr andere Staͤdte unter angemessenen Modificationen vorbehalten ward. 5

Drei Jahre spaͤter, und nachdem in Lyon die neue Einrichtung als hoͤchst nuͤtzlich sich bewaͤhrt hatte, erledigte das Gesetz vom 11. Juni 1809 jenen Vorbehalt fuͤr ganz Frankreich. Im ersten und dritten Titel dieses Gesetzes ist die Zusammensetzungs⸗Art der Conseils de prud'hommes bestimmt, wobei Kaufleute, welche nicht zugleich Fabrikanten sind, ausgeschlossen werden, den Kaufleuten⸗ Fabrikanten aber uͤber die mit zugezogenen subalternen Ge⸗ werbs⸗Genossen ein gewisses numerisches Uebergewicht zugestanden wird; zugleich sind hier die Bedingungen ausgesprochen, unter denen eine Stadt zum Besitz des Instituts gelangen kann, so wie Art und Weise der ersten Wahl und suecessiven Erneuerung seiner Mitglie⸗ der. Im zweiten Titel wird von den Aufsichts⸗Befugnissen und der Gerichtsbarkeit des Kollegiums gehandelt: erstere betzvecken vor⸗ nehmlich die Aufrechthaltung aller fuͤr Eigenthums⸗ Sicherheit der verschiedenen Fabrikzeichen gesetzlich verordneten Maßregeln; letztere ist schiedsrichterlich begruͤndet uͤber den ganzen Gewerbsstand des Bezirks, fuͤr dessen innere Streitigkeiten, so weit selbige die Aus⸗ uͤbung des Gewerbes betreffen. Titel 1V. XII. enthalten die naͤ⸗ here Anweisung uͤber Geschaͤfts⸗Verfahren, Kraft und Vollstreckung der Urtheilsspruͤche, Kostenpunkt u. s. w. Ein ergaͤnzendes Gesetz vom 3. August 809 ö. Fteeste richterlicher Befugniß dieser Kollegien noch um ein Bedeutendes. 8 b .

dee Z weckmaͤßigkeit des Institutes als Aufsichts⸗ und Gerichts⸗ Behoͤrde bewaͤhrte sich schnell. Binnen drei Jahren besaßen 38 Franzoͤsische Staͤdte jede ihren Rath der Gewerbverstaͤndigen. Unter ihnen Koͤln und Achen. Fuͤr das Großherzogthum Berg wurden die bezuͤglichen Gewerbe⸗Verhaͤltnisse durch eine besondere, im Einzelnen abweichende, aber doch ungefähr auf gleicher Grund⸗ lage wie in Frankreich, sich haltende Gesetzgebung vom 3. Nov. 1809 und 3. Dez. 1811 geordnet. .

Das Kaiserl. Dekret, welches der Stadt Koͤln ihren Rath der Gewerbverstaͤndigen verlieh, ist vom 26. April 1811. Die Preußische Besitznahme aͤnderte um so weniger etwas an seinen Be⸗ Hreufisnh als die wesentlichen Grundsaͤtze, auf denen ihr Zugestaͤnd⸗ niß beruht hatte, mit denen uͤbereinstimmten, welche auch der Preu⸗ ßische Staat laͤngst schon faͤr die seinigen erklaͤrt hatte. Nur fand man spaͤter eine Rectification der auf unrichtigen Voraussetzungen im Dekret vom 26sten April 1811 beruhenden Zusammensetzung des Köͤlner Kollegiums erforderlich, wie sie nachher durch Allerhoͤchste Ka⸗ binets⸗Ordre vom 27. April 1830 wirklich erfolgt ist In der hier⸗ durch verbesserten Subjektivitaͤt, wie in der aus fruͤherer Gesetzge⸗ bung hervorgegangenen, durch den Verfasser vorliegender Schrift gruͤndlich eroͤrterten Obiektivitaͤt, fungirt dieses Kollegium noch heute mit Beifall des sachverstaͤndigen Publikums. Ein amtlicher Ausdruck dieses Beifalls findet sich in den landstaͤndischen Verhandlungen der Rhein⸗Provinz und der Pegrin⸗ Westphalen vom Jahre 1827 und den darauf begruͤndeten Bitten um Verleihung aͤhnlicher Institute fuͤr andere bisher nicht damit ausgestattete Fabrik⸗Staͤdte. Diese von des Köͤnigs Majestaͤt bei Verabschiedung der erwaͤhnten Landtage mit huldreicher Zusicherung erwiederten Bitten sind seitdem schon fuͤr die Fabrik⸗Staͤdte des Regierungs⸗Bezirks Arnsberg durch Allerhoͤchstes Reglement vom 26. Nov. 1829 üJber Errichtung dorti⸗ ger Fabrik⸗Gerichts⸗Deputationen theilweise in Erfuͤllung gegangen. Doch ist im Ganzen das Fundament dieser Maßregel demjenigen naͤher verwandt, welches bei Einfuͤhrung des Verliner Fabriken⸗ Gerichts durch Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 4. April 1815 vor⸗ waltete, als demjenigen, worauf die betreffende Napoleonische Ge⸗ setzgebung, sowohl fuͤr Frankreich als fuͤr Berg, beruht hat. Der Haupt⸗AUnterschied liegt in der durch letztere nicht noͤthig er⸗ achteten, durch die erwaͤhnten beiden Preußischen Gesetze aber gebo⸗ tenen Zuziehung profefsioneller Richtsverstaͤndigen zur Aus⸗ uͤbung des Fabriken⸗Richter⸗Amtes Gewiß laͤßt sich fuͤr die Preu⸗ ßische Ansicht der Sache Vieles und, unter bestehenden Verhaͤltnis⸗ sen, Ueberwiegendes anfuͤhren, wenn auch die entgegengesetzte gehalt⸗ reich vertheidigt werden mag. 1

vertragsmaͤßig entstehende

Zum Beschluß stehe hier noch eine kurze Inhalts⸗Anzeige des

11

11“ 8

wurden.

Anhang. Weise, wie das Koͤlner K

liche Procedur, S. 37—4 Der Anhang lie Standes der Rhein⸗

Verhaͤltnisse der

Die Abhandlung er

wird, S. 1 10; die innere Einrichtung de 8 ’1 Kompetenz desselben, S. 18 36; die vor ihm stattsfindende ga

Büchleins, durch welches die vorstehenden Bemerkungen vherae 8 dusch c0. geschichtlichen Einleitung (S. 0- faͤllt dasselbe in die eigentliche Abhandlung und einen erlanm

oͤrtert in fuͤnf Kapiteln die An ollegium gebildet und fortlaufend em

7.

6; und den Kostenpunkt, S. 4

Fabrikanten, Meister, Gesellen und Leh rling 51 65; sodann die zur Beurtheilung des ganzen Gegent ianz Schrift gehodrigen Gesetze oder Ge schiedenen Rubriken, S. 66 283.

Ausfuͤllung dieser Mühttten Feßs sich e chen, u“ jedoch

hier zu weit fuͤhren duͤrfte.

. 1 Morgens 13. Juli. 6 Uhr.

Nachmitt.

Meteorologische Beobachtung. 1 Nach einmah

Abends

10 Uhr.

2 Uhr. Beobachtn

Luftdruck 333,03 Par. 33 Luftwaͤrme. 13,2 °R. 1 Thaupunkt 11,8 °R. 1 Dunstsaͤttg. 90 „Ct. Wetter .... bedeckt. Wind ... .. NW. Wolkenzug V

334, b 2 Par-Ouelhwarme 8- 11,8 ° R. 10,4° R.

90 pCt. bedeckt. N.

4,0 2 „„Par. 5,3 ° R. 1,3 ° R. 74 pCt. truͤbe. NW. RW.

Flußwärme 16,

Bodenwärme 10

Ausdünst. 0, 11

Niederschlag 0,0

Am

wirkl. Schul Kanz-Bill. 23 ⅛⅜. 4 91 ¼. 59 do. 69 ½ ½

1 gr 100 ½. (v. 1831 38 Span. 46.

An Holl. 49 ½¼.

2 11A Oesterr. 5 9 Prämien-Scheine 102 ¾. 49

8 v“

Auswärtige Börs

Preuss. Prämien Scheine 90.

101 ⅜. Russ. Holl. (v. 1831) 92 ¾.

e n.

sterdam, 9. Juli. d 49 ½. 5 % do. 912.

Anegee 8 19 Amort. Syndic. 87 .

uss. .

Odie Pr.

twerpen, 8. Juli. 5% Span. 70 ½. 38 do. 46.

1““

Hamburg, 12. Juli. Met. 96. 4 9 do. 86 ¼. Bank-Act

Met. in Hamb. Cert. 93 ⅛. ¹ Poln. 120 ½. D

Preuss. Engl.

,5 8

8 Wien, 9. Juli.

5 ½ Met. 95 ug. 49 do. 86. Loose zu 100 Fl 194 ½. Bank-Actien

Koͤnigl

Montag, 15. Juli. Maria Petenbeck, histori gen, von Fr. v. Holbein

Auber. v. Hagn: Fenela.)

Montag, 15. Juli.

Schwager und Schwieg

L. Angely.

Neuest Paris, 8. Juli.

der Uebungen im Lager

glaͤnzendes diplomatisches

Der Assisenhof des zung vom 29sten v. M Schiff „Carlo Alberto““, nen Summe von 26,000

zuruͤckzugeben sey.

74 ½.

96 ½⅔. Actien 1533. 1531.

Dienstag, 16. Juli. G Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, mit B

(Herr Rauscher

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in de ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

(Herr Edmuͤller: Kraft, Frauen, Lustspiel in 1 Akt, von Castelli. Zum Beschlu und Phlegma, Vaudevill (Herr Edmuͤller: Baron Palm.)

Der Kaiserlich Russische t gab gestern zur Feier des Geburtstages seines So yyeranl

Dem Journal des Döbats zufolge, von dem es gestern hieß, er sey spurlos von hier sich nach London begeben.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 104. —. 3proc. pr. compt. 77. 50. fin cour. V Neap. pr. compt. 92. 50. fin cour. 92. 80. 5proc.! 1 Zproc. do. 46 ½. 5proc. Belg. Anl. 95.

Frankfurt a. M., 11. Juli. Oesterr. 5proc. 8

4proc. 88 ½. 88 ⅛. Part.⸗Obl. —. Br. Lo 194. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832. 92 1. 92 †*.

iche Schauspiecele. Im Schauspielhause: Zum erste sch⸗romantisches Drama in 5 Ab

b m Opernhause: Die Stu 2 pernhause 86

Fra

i Logen des erste 1

Masaniello, als Gastrolle.

8

Konigstaͤdtisches Theater.

Der Doppelpapa, Posse in 3

nach einem Lustspiele von Romanus: Crispin als Kammen

ervater, bearbeitet von G. Hag als Gastrolle.) Hierauf: Ha

e⸗Posse in 1 Akt, frei nach Patn

11 ö“

e Nachrichten.

Der heutige Moniteur enthlt

mehr die Koͤnigl. Verordnung, wodurch der Graf Sch interimistisch und bis zur Ruͤckkehr des Marschalls Sah der Leitung des Kriegs⸗Ministeriums beauftragt wird. Der Herzog von Orleans hat dem Magistrate vmn logne anzeigen lassen, daß er diese Stadt noch im em Sommers jedenfalls besuchen werde, und zwar nach B

von Saint⸗Omer. Botschafter, Graf Pozzodic

Diner.

Loire⸗Departements hat in sur dahin erkannt, daß das Cme das gegenwaͤrtig in Marseille t

ker liegt, sammt einer am Bord desselben in Beschlag zan

Fr., dem Herrn Ferrari, Bevoln

ten des Eigenthuͤmers, Herrn Barchi, Kaufmanns in

at Hert 9 verschuß⸗

103. 70. 1 77. 70. S

1

lproc. 23.

2 proc. 53 ½. 2“p 4 Hoose

§.

8. 1“

ei A. W. 90

1—1

liefert erstlich eine Uebersicht des geg enwe Preußischen Gesetzgebung uͤber hegan

111““

Allgemeine

1“

8 2 e

4 8 111“

setz⸗Fragmente unter vic Gegen die Logik in Attlag inzelne Einwendur agat.

Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Maäjestaͤt haben den Ober⸗Landesgeri lbstherr zum Vice⸗Praͤsidenten des Ober⸗Landesgerichts zu

nodeburg zu ernennen geruht.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Regierungs⸗Secretair und vtsbesitzer von Besser zum Landrath des Kreises Thorn, im gierungs⸗Bezirk Marienwerder, zu ernennen geruht 8

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert ist

Swinemuͤnde abgegangen.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Wehrhan zum Justiz⸗Kommissarius bei den Unter⸗Gerichten im Be⸗ des Lanoͤgerichts zu Eisleben, mit Ausschluß der Praxis Eisleben selbst, und mit Anweisung seines Wohnsitzes in

ßla, bestellt

Der bisherige O un Schulz

worden.

zuuͤben, bestellt worden.

Der bisherige Landgerichts⸗Referendarius Evmann ist Justiz⸗Kommissarius fuͤr den Kostener Kreis im Großher⸗ osen, mit Anweisung des Wohnsitzes in der Kreis⸗

hum

t Kosten, bestellt worden.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Muͤnster ist der vormalige Kaplan Fenslage in Me⸗ zum Pfarrer in Darfeld ernannt worden.

Die oͤffentliche Sitzung der Koͤniglichen Akademie der Wis⸗ chaften am 4. Juli zur Gedaͤchtniß⸗Feier von Leibnitz, eroͤff⸗ der erste Secretair der physikalisch⸗mathematischen Klasse, Erman, und las die Gedaͤchtniß⸗Rede auf das verstorbene Zu Korrespondenten der Akademie rden ernannt die Herren Faraday in London, Liebig in Gie⸗ „Neumann in Koͤnigsberg und Woͤhler in Kassel fuͤr die ssikalisch⸗mathematische Klasse, und fuͤr die philosophisch⸗historische Klasse. ematische Klasse hatte im Jahre 1831 ahr 1833 die Preisfrage gestellt: „welche sind die sentlichen Unterschiede der verschiedenen Kohaͤ⸗ Eine mit dem Wahlspruch: „errare manum est' genüuͤgte nicht, da sie weder neue Thatsachen gend, noch neue Ansichten eroͤffnend, den fraglichen Gegen⸗ d in ein fast noch unbefriedigenderes Schweben zwischen irie und Speculation versetzt, als es ohnedies war. te Schrift, mit dem Motto: „nec omittatur totum si potest', konnte den Statuten gemaͤß t konkurriren, weil sie nach Ablauf des streng einzuhaltenden ins einlief. Als eine klare und ziemlich vollstaͤndige Zu⸗ enstellung alles uͤber diesen Gegenstand bereits Bekannten e sie Anerkennung verdient, doch haͤtte der Mangel eigen⸗ licher empirischer Forschung nicht unbemerkt bleiben koͤnnen. zu dem durch Legate gestifteten Preise fuͤr Oekonomie und onomie war der Gegenstand: „Darstellung der Veraͤn⸗ ungen, welche die Pflanzen beim Uebergang in ferleiden.“ Eingegangen ist eine Schrift mit dem Wahl⸗

itglied Herrn Seebeck.

p in Paris

Die physikalisch⸗mat

das I

gazustaäͤn

um fieri

de.

non

ch: „non verbis sed factis'.

hrem ganzen Umfange, so daß fuͤr den Prozeß der Torfbil⸗ g aus Pflanzen eine ganz allgemeine Norm des Chemismus er Metamorphose festgesetzt waͤre: doch giebt der Verfasser schaͤtzbare Approximation hierzu, indem er einzelne Pflanzen und nach der Torfbildung analysirt, woran sich vorbereitende Einiges ließe sich allerdings gegen Detail dieser an sich guten Analysen einwenden, so wie ge⸗ einige Huͤlfs⸗Hypothesen des Verfassers, namentlich gegen postulirte Mitwirkung des Gefrierens durch Zersetzung der ussaͤure, da eines Theils diese Zensetzung nicht erwiesen ist, ern Theils Torfbildung stattfindet in gefriert. Da jedoch diese Arbeit viele mit Umsicht und Sach⸗ tniß durchgefuͤhrte Untersuchungen enthaͤlt, namentlich eine stliche Bereitung von Torf, und da der Erblasser seine Stif⸗ geher bestimmte, im Allgemeinen die auf die Agronomie gerich⸗ icht wissenschaftliche Forschung zu beleben, als daß er streng pfende Loͤsung einzelner Probleme gefordert haͤtte, so glaubt kademie in diesen Sinn einzugehen, wenn sie dem Verfasser V Werth des Preises zusagt, als Anerkennung seiner reellen dienste um die Sache, als gebuͤhrende Entschaͤdigung fuͤr t geringe und nicht erfolglose Arbeiten, und in der Hoffnung, Herr Verfasser diese Abhandlung dem Publikum le, auch ohne das Praͤdikat einer ganz unbedingt ge⸗ ten Preisschrift, belehrend und anregend wirken werde. Der nete Zettel enthielt den Namen des Herrn Dr. A. F. Wieg⸗

luüͤsse anknuͤpfen lassen.

s, wenn der

bringt, sie, au

n, Professor in Braunschweig.

Die philosophisch⸗historische Klasse bringt fuͤr das

die Preisfrage:

Aus den uͤber d nen sehr fragmer

sation

ruͤhmten Die 29 en Anstalt gewaͤhre.

bhandlungen muͤssen namenlos eingesendet werden,

Kotto uͤberschrieben, welches auch ein versiegel⸗ welcher den Namen des Verfassers enthaͤlt. Der und ausschließende Einsendungstag ist der 31. Maͤrz 1835 n 50 Dukaten wird desselben Jahres an dem

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Zettel fuͤhr 6 fuͤhrt, d der P

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ge der Leibnitz⸗Feier ertheilt.

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ber⸗Landesgerichts⸗Referendarius Her⸗ . ist zum Justiz-Kommissarius bei dem Land⸗ Stadtgericht in Iserlohn, mit der Befugniß, auch bei dem stlich Bentheimschen Gericht in Limburg die Prozeß⸗Praxis

Herr Marquis de Cham⸗

as Alexandrinische Museum vorhande⸗ nen atarischen Nachrichten, mit Huͤlfe einer kritischen Combination, ein Ganzes das eine anschauliche Idee von dem „den Leistungen und den Schicksalen dieser be⸗

itter las eine Abhandlung „Ueber das Ver⸗ öhilosophie zum wissenschaftlichen Le⸗

chts⸗Rath

Eine

Sie loͤst die Frage nicht

aͤndern, wo der Boden

Jahr

weck der Organi⸗

Berlin, Dienstag den 16ten Juli

Abgereist: Der Koͤnigl. Großbritanische außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Minto, nach London. 6

Ausland.

Rußland.

Odessa, 25. Juni. Se. Excellenz der General⸗Gouver⸗ neur von Neu⸗Rußland und Bessarabien, Graf Woronzoff, ist von seiner Reise wieder hierher zuruͤckgekehrt.

Das hiesige Journal meldet: „Die Krimm, welche sich schon durch viele den Reichthum der Nation vermehrende Natur⸗Erzeugnisse auszeichnet, bietet noch einen neuen Zweig des Einkommens dar, aus dem die Kuͤnste und Wissenschaften unfehlbar Nutzen ziehen werden. Herr C. H. Montandon, der das Land bereiste, um ein Reisehandbuch anzufertigen, an dessen . er jetzt arbeitet, hat auf den Guͤtern der Gebruͤder Katschoni bei Karasu⸗Basar einen sehr bedeutenden Steinbruch entdeckt, dessen Gehalt das trefflichste Material zu lithographi⸗ schen Arbeiten liefern wuͤrde. Es wurden in dem See schen Institut des Herrn Braun zu Odessa Versuche damit ge⸗ macht, die nichts zu wuͤnschen uͤbrig ließen. Der Graf Woron⸗ zoff, stets bemuͤht, nuͤtzliche Unternehmungen im Lande zu befoͤr⸗ dern, hat Herrn Montandon in den Stand gesetzt, diesen Stein⸗ bruch zu eroͤffnen und im Großen ausbeuten zu lassen, und er wird sehr bald v zum Verbrauch fuͤr Rußland wie fuͤr das Ausland lithographische Tafeln von jeder Groͤße liefern koͤnnen.“

Frankreich.

Paris, 8. Juli. Die Konferenzen des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten mit dem Sardinischen Botschafter dauern noch taͤglich fort.

Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat von den Hoͤfen von Neapel und Sardinien Abschriften der Protestationen erhalten, welche die Gesandten beider Maͤchte in Madrid gegen die Aufhebung des salischen Gesetzes und gegen die letzte Cortes⸗ Versammlung, in welcher der aͤltesten Tochter des Koͤnigs der Huldigungs⸗Eid geleistet worden ist, eingereicht haben.

Die Infantin Donna Anna von Portugal, Gemahlin des Marquis von Loulé, ist mit einem Gefolge von funfzehn Per⸗ sonen von hier nach den Baͤdern von Boulogne abgegangen. Der Erzbischof von Paris, Graf von Quelen, der Großsiegel⸗ bewahrer und mehrere andere Standes⸗Personen werden dort erwartet.

Der Temps ist der Meinung, daß es nur ein Mittel gebe, um die Jahresfeier der letzten Revolution auf eine wuͤr⸗ dige Weise zu begehen, wenn man naͤmlich allen politischen Ge⸗ fangenen eine Amnestie bewillige. Ein solcher Vorschlag, fuͤgt das gedachte Blatt hinzu, sey zwar im Schoße des Minister⸗ Rathes auch gemacht, jedoch von der Majoritaͤt verworfen wor⸗ den, obgleich die innere Lage des Landes sich seit einiger Zeit durch die Befestigung der Regierung und durch die Beschwich⸗ tigung der Parteien wesentlich verbessert habe. So lange die Regierung sich in dem Zustande einer rechtmaͤßigen Vertheidi⸗ gung befunden, habe Niemand ihre Strenge gegen diejenigen, die sich ihr feindlich gegenuͤbergestellt, tadeln koͤnnen; jetzt aber, wo sie keinen Gegner mehr zu fuͤrchten brauche, muͤsse sie Milde uͤben und sich wohl huͤten, durch ein nutzloses Widerstreben ge⸗ gen die Wuͤnsche des Landes der Presse Waffen gegen sich in die Hand zu geben. 8

Die nach dem Modell des Bildhauers Seurre gegossene Statue Napoleons, welche nun bald ihre Stelle auf der Saule des Vendome⸗Platzes erhalten wird, wiegt nur 4000 Pfund. Das Geruͤst, welches um die Saͤule gebaut ist, um die Statue hinauff uwinden, ist sehr einfach; die Hauptschwierigkeit wird darin bestehen, die Bildsaͤule auf der Saͤule zu befestigen, da der Zapfen, auf welchem die alte von Chaudet gearbeitete Statue stand, im 1814 abgesaͤgt worden ist. Man berechnet, daß die ganze Hperation nicht laͤnger als drei Stunden dauern wird. Die Marschallin Marmont erklaͤrt zur Berichtigung einiger irrigen Angaben uͤber den Ausgang des von ihr gegen Herrn Laffitte anhaͤngig gemachten Prozesses in den heutigen Zeitungen, daß ihre Schuldforderung von 740,000 Fr. an das Laffittesche Handlungshaus von dem Handels⸗Gerichte anerkannt und ihr von dem Koͤnigl. Gerichtshofe nur das Recht abgesprochen wor⸗ den ist, sich an Herrn Laffitte persoͤnlich zu halten.

Die in den letzten Tagen von hier nach Bruͤssel abgegange⸗ nen großen Geldsummen waren, wie einige Blaͤtter wissen wol⸗ len, die Mitgift der Koͤnigin der Belgier.

In Folge der Zwistigkeiten, die zwischen den Vergoldern, Gelbgießern und Baumwollenspinnern und deren Meistern uͤber die Hoͤhe des Arbeitslohnes entstanden sind, haben mehrere der Letzteren Drohbriefe erhalten, worin ihnen im Namen des Ver⸗ eins fuͤr die Menschenrechte angekuͤndigt wird: ihr Vermoͤgen werde getheilt werden, doch werde man ihnen so viel uͤbrig las⸗ sen, um zu leben. Eine Menge dieser Briefe, die zum Theil aus den Fenstern auf die Straße geworfen worden sind, wurden nach der Polizei⸗Praͤfektur gebracht und sollen die in den letz⸗ ten Tagen angenommenen strengen Maßregeln gegen die Repu⸗ blikaner zum Theil mit veranlaßt haben. Die Republikaner be⸗ schuldigen ihrerseits in der Tribune die Polizei, daß sie ihre geheimen Agenten, in rothe Muͤtzen verkappt, in die Schenken vor den Barridren schicke, um sich dort durch aufruͤhrerische Re⸗ den das Vertrauen der Republikaner zu erwerben und hinter ihre Plaͤne zu kommen. Auch gestern fanden wieder mehrere Haussuchungen und Verhaftungen statt; die Polizei ertheilt nur mit großen Schwierigkeiten Paͤsse.

Aus einem Schreiben, welches die vor einigen Tagen ver⸗ hafteten Republikaner in die heutige Tribune 8 einruͤcken

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lassen, ergiebt sich, daß der Grund zu ihrer Verhaftung eine 1A14A“*“

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Sitzung der Freimaurer⸗Loge zur untheilbaren Dreieinigkeit war, in der eine Trauer⸗Feierlichkeit fuͤr einen vor Kurzem gestorbenen Polnischen Fluͤchtling stattfand, und welcher uͤber tausend Per⸗ sonen, worunter mehrere Damen und viele Polen, beiwohnten. Nach einer Anrede des Vorsitzers Boissay nahmen mehrere An⸗ wesende im Namen der Freimaurer⸗Logen, welche sie repraͤsentir⸗ ten, das Wort. Ein Pole hielt eine Leichen⸗Rede auf seinen verstorbenen Landsmann, und am Schlusse wurde eine Samm⸗ lung zu Gunsten der Polnischen Fluͤchtlinge veranstaltet.

Der von Rom in London angekommene Banquier Ouvrard hatte vor der Abreise des Grafen Bourmont nach Lissabon mehrere Unterredungen mit diesem, so wie mit dem Herzoge von Wellington.

Der Renovateur, ein bisher in Nantes erschienenes legiti⸗ mistisches Blatt, ist mit dem 1sten d. M. eingegangen.

Ein vor Kurzem wegen Theilnahme an dem Aufstande der westlichen Provinzen in contumaciam zum Tode verurtheilter Edelmann der Vendée, Herr Poulin de la Vicendière, ist am 2. d. M. in Nantes in einem Hause, wo er sich seit dem Juni v. J. verborgen hielt, gestorben.

Die Subscription, welche in Rouen fuͤr das dem Tragiker Corneille in dieser seiner Vaterstadt zu errichtende Denkmal er⸗ oͤffnet worden ist, belaͤuft sich auf 42,618 Fr., welche durch die Zinsen auf 48,118 Fr. gestiegen sind. Da die Ausgaben auf 56,100 Fr. veranschlagt sind, so fehlen noch uͤber 7900 Fr. Die Subscriptions⸗Liste ist also noch offen gehalten worden, und die an der Spitze des ganzen Unternehmens stehende Kommission hat abermals 1000 Fr. unterzeichnet. Corneille’s Bildsaͤule wird im naͤchsten Jahre, an dem Geburtstage des aufgestellt werden. vierzig giebt, gehen die guͤnstigsten Berichte uͤber die bevorste⸗ hende Weinlese ein; man erwartet einen so reichlichen Ausfall,

legen ist.

Die Brigg „Lilloise“ ist von Duͤnkirchen nach Island ab⸗ gegangen, um die mit dem Stockfischfang in den dortigen Ge⸗ waͤssern beschaͤftigten Franzoͤsischen Schiffe zu beschuͤtzen. 8

Das Memorial des Pyrenées meldet: „Am 25sten v. M. fand in St. Jean⸗Pied de Port eine Konferen dem Unter⸗Praͤfekten von Mauleon und dem Spanischen Ober sten Eraso statt, welcher die meisten Maires des Bezirks von Baigorry beiwohnten.

zoͤsischen Hirten mit den Spanischen gemeinsames Weiderecht auf den streitigen Bergwiesen haben sollen.“

Aus Oran wird unterm 18ten v. M. geschrieben: „Die Araber unserer Umgegend behaupten noch immer eine feindselige Stellung gegen unsere Truppen. Die Garnison ist foͤrmlich blo⸗

Soldat wird von den Beduinen umgebracht.

und den Scharmuͤtzeln vom 4. Juni die feindlichen Staͤmme Fall. Am 7ten d. M. erfuhr der General Desmichels, daß eine bedeutende Anzahl von Kabailen unser Blockhaus stuͤrmen und dann einen Angriff auf die Stadt machen wolle. Um die⸗ ses Vorhaben zu vereiteln und die Feinde fuͤr ihre Verwegen⸗ heit zu zuͤchtigen, verließen gegen 3000 Mann in der Nacht des 10ten mit Geschuͤtz und Munition fuͤr zwei Tage die Stadt und kehrten nach zwei Tagen zuruͤck, nachdem sie die Beduinen vor sich hergetrieben und ihre Ernten vernichtet hatten. Auf dieser Expedition stießen unsere Truppen auf eine kleine sechs Stunden von Oran nach dem Innern des Landes zu gelegene Stadt, Namens Bredea, deren Umgegend eben so reizend als fruchtbar ist.“

Straßburg, 9. Juli. Unsere Stadt ist mehrere Abende hinter einander der Schauplatz unruhiger Auftritte gewesen, welche durch die hiesigen Republikaner verlaßt wurden, die dem ministeriellen Deputirten Saglio eine Spottmusik bringen woll⸗ ten. Nachdem es an den fruͤheren Abenden den Behoͤrden ge⸗ lungen, dieses Vorhaben zu vereiteln und zwei Wagen mit den

Neue in der Judengasse. Die Linien⸗Truppen und die National⸗ Garde begaben sich sogleich an Ort und Stelle und trieben, nach den drei gesetzlichen Aufforderungen, die Menge auseinander. Mehrere Individuen wurden verhaftet, unter ihnen ein junger Mann, der dicht vor dem General Brayer der Republik ein Le⸗ behoch ausbrachte. Der Praͤfekt, der kommandirende General und die Polizei⸗Commissairs mit ihren Schaͤrpen, welche das Volk haranguiren wollten, wurden mit Zischen, Pfeifen und Geschrei von der Volksmenge verfolgt. Heute ist die

Stadt wieder vollkommen ruhig. Der hiesige Maire erließ gestern folgende Proclamation: „Einwohner Straßburgs! Eure Vorfahren, die seit Jahrhunderten an die 1 gewoͤhnt waren, haben Euch 7. 89, daß diese keinen un⸗ versoͤhnlicheren Feind habe, als die Zuͤgellosigkeit; auch bin ich uͤberzeugt, daß sehr wenige von Euch an den Auftritten der vo⸗ rigen Nacht Theil genommen haben. Geschrei, tumultuarische Versammlungen und naͤchtliche Unruhen liegen nicht in Euren Sitten. Brausekoͤpfe, die unserer Stadt fremd sind, konnten allein einige Eurer Soͤhne zu feindseligen Aeußerungen gegen einen unserer Buͤrger verleiten, der seit langen Jahren wieder⸗ holt mit den Stimmen der Wahl⸗Maͤnner beehrt wor⸗ den ist und sich deren stets wuͤrdig gezeigt hat. Nicht damit zufrieden, ihn waͤhrend seiner allgemein bekannten Abwesenheit durch unanstaͤndiges Geschrei zu beschimpfen, haben die Ruhestoͤrer die Beharrlichkeit in der Unordnung so weit ge⸗ trieben, daß sie die Behoͤrden in die traurige Nothwendigkeit versetzt, drei gesetzliche Aufforderungen zu erlassen, und ohne die Kaltbluͤtigkeit und Klugheit der Militair⸗Chefs, so wie der Garnison und der National⸗Garde, die sich an dem Orte der

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großen Dichters, 8

Aus den Weinbau treibenden Departements, deren es einige

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daß man schon um die Gefaͤße zur Unterbringung desselben ver⸗

zwischen

Der Zwist uͤber die streitigen Weide⸗ plaͤtze an der Graͤnze ist dahin beigelegt worden, daß die Fran⸗

unsere Truppen in Ruhe lassen wuͤrden; dieß ist aber nicht der

fuͤr die Spottmusik bestimmten Werkzeugen in Beschlag zu neh— 8 men, versammelte sich gestern Abend um 9 Uhr das Volk aufs

Freiheit

kirt und selbst die Verbindung zwischen der Stadt und dem

Fort Mers⸗el⸗Kebir ist nicht sicher, jeder einzeln marschirende Man haͤtte glauben sollen, daß nach den Gefechten vom 26. und 27. Mai