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ist bereit, dasselbe aufrufen
8 8 A1X“ 1“ schiedenen Volksklassen zu organisiren; jedes Mitglied seine Pflicht zu erfuͤllen, wenn das Vaterland wird, aber keines von ihnen wird von dem Vorstande des Ver⸗ eins den Formen eines Komplotts unterworfen. Morgen wird vaes ätcen Sbeß Mitglieder seyn, ihre Wuͤnsche mit denen des atrtokischen⸗ eils der 2 rtional⸗Gar oein1 Miliz der letzteren Beistand leiste - 9 88 age 14““” id, leisten; denn der Widerstand
ner von ihnen dene daten heicligsten Pflicht werden. Aber kei⸗ unh aeedc daran, den Tag nach dem Siege in einen Renadnen das Grfanden⸗ di ihnen denkt Fü blutige Republikansrae efühl der Rache kam nie in das Herz eines
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ternde Gazette de France sagt: „Was gegenwaͤrtig ge⸗
„9t, ist eine merkwuͤrdige Veraͤnderung in den seit zwanzig
Zahren geltenden constitutionnellen Formen. Die 80,000 Mann starke Pariser National⸗Garde wird als eine politische Macht anerkannt, da das Ministerium vor ihr kapitulirt; da die Feier der drei Juli⸗Tage alljaͤhrlich stattfinden und auch die National⸗ Garde von dem Koͤnige an einem dieser Tage gemustert werden wird, so ist es klar, daß wenigstens ein Mal im Jahre das be⸗ wassnete Pariser Volk auf die politischen Beschluͤsse einen Einfluß ausuͤben wird. Hieraus ergiebt sich eine neue Regierungs⸗Form, die an die Maͤrzfelder der Merowingischen Dynastie erinnert. Wir finden diese Form viel besser, als das Monopol, die logische Konsequenz fordert aber, daß alle National⸗Gardisten in Frank⸗ reich dasselbe Recht erhalten, denn man sieht nicht ein, warum gerade die Pariser National⸗Garde das Privilegium besitzen soll, ganz Frankreich zu repraͤsentiren, ohne von dem Lande dazu beauftragt zu seyn. Die Nothwendigkeit allgemeiner Wahlen, an denen alle National⸗Gardisten Frankreichs Theil nehmen, ergiebt sich also aus der Sitte einer jaͤhrlichen Juli⸗Feier.“ —
In einem andern Artikel sagt dasselbe Blatt; „Die Natio⸗
nal⸗Garde kann, wenn sie will, den Uebeln Frankreichs ein Ende
machen, indem sie bei der Revue von Ludwig Philipp ihre Zu⸗ lassung in die Wahl⸗Kollegien verlangt.“
Die Verhaftungen dauern in dem, besonders von den hie⸗ sigen Studirenden bewohnten, Viertel Saint⸗Jacques fort. Viele Studirende zeigen sich in den Straßen mit den alten dreifarbigen Kokarden von 1793, die von den jetzigen sich da⸗ durch unterscheiden, daß der weiße Streif, statt, wie bei den jetzigen, den aͤußern Rand zu bilden, sich in der Mitte befindet und nur wenig hervortritt, waͤhrend das Roth die aͤußere Ein⸗ fassung bildet und so breit ist, daß der blaue und der weiße Streifen davor fast verschwinden.
Die National⸗Garde von Aurillac wurde vor einem Jahre aufgeloͤst, weil sie eine Adresse an den damals in den suͤdlichen Departements reisenden Herzog v. Orleans gerichtet hatte, worin das System der richtigen Mitte als die einzige Ursache des seit der Juli⸗Revolution auf Frankreich lastenden Ungluͤcks bezeichnet wurde. Bei der jetzt statrgefundenen Reorganisation dieser Na⸗ tional⸗Garde wurden der Kommandant und alle Offiziere, mit
lusnahme der zur richtigen Mitte gehoͤrigen, wiedererwaͤhlt.
Am 18ten d. M. sind in Marseille zehn St. Simonianer mit dem Dampfboot von Arles angekommen; sie wollen sich nach Malta und von da nach der Levante begeben.
— — Paris, 27. Juli. Gestern Abend um 7 Uhr läu⸗ tete die große Glocke der Notre⸗Dame⸗Kirche und nach ihr alle uͤbrigen Glocken der Hauptstadt den heute Mittag in allen Kir⸗ chen und Tempeln stattfindenden Trauer⸗Gottesdienst fuͤr die vor drei Jahren in dem blutigen Kampfe der drei Juli⸗Tage Gefal⸗ lenen ein und heute fruͤh verkuͤndigte Kanonendonner den An⸗
8 bruch des ersten dieser Tage selbst; die Sonne scheint so klar
beleuchten werde,
und heiß, wie vor drei Jahren, aber nichts macht es bis jetzt wahrscheinlich, daß sie diesesmal aͤhnliche Schreckene⸗Scenen wie damals. Um 5 Uhr des Morgens ließen die Obersten sämmtlicher Regimenter der hiesigen Gar⸗ nison alle wegen leichter Disciplinar⸗Vergehen in Haft befindli⸗ che Militairs in Freiheit setzen. Durch die Straßen ziehen Gruppen junger Leute, die theils dreifarbige Kokarden an den Muͤtzen, theils rothe Nelken im Knopfloche, als Symbole ihrer republikanischen Gesinnungen, tragen. Um zwei Uhr Nachmit⸗ tags stroͤmte die Volksmenge in die Kirchen, um der Trauerfeier beizuwohnen und nach dem Markte des Innocens, wo ein gro⸗
. S 4 „ 2. 7 2 her Theil der Gefallenen ruhet und eine kleine Kapelle in der
Eile errichtet worden ist. Ungeachtet der druͤckenden Hitze, die auf den Quais und den großen Plaͤtzen durch den Mangel an Schat⸗
ten noch gesteigert wird, ist der Quai d'Orsay mit Neugierigen
angefuͤllt, um das in der Seine liegende schwarzbehangene Li⸗
nienschiff zu sehen, das von Zeit zu Zeit Trauersalven giebt. Bis
jetzt (Nachmittags um 3½ Uhr) ist die oͤff durchaus 1“
1 Großbritanien und Irland.
48 Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 26. Juli. Die (bereits kurz beruͤhrte) Rede des Grafen Grey bei Eroͤffnung der heutigen Sitzung lautete im Wesentlichen folgendermaßen: 1 „Ich kann Ew. Herrlickeiten das Bedauern nicht verhehlen, welches mir der gestern Abend vom Hause gefaßte Entschluß verur⸗ facht hat. Ich kann nicht umhin, zu bemerken, daß in Betracht ter Umstaͤnde, unter denen jene Entscheidung erfolgte, das Resultat die Minister Sr. Majestaͤt in große Verlegenheit versetzt hat. Ich branche wohl kaum zu vemerken, daß nach jener unguͤnstigen Ent⸗
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scheidung die Minister nothwendig Zeit bedurften, um zu uͤberlegen,
in welcher Weise nunmehr vorzuschreiten sey. Das Amendement des sehr ehrwuͤrdigen Praͤlaten, ist vielleicht an und fuͤr sich nicht von großer Wichtigkeit, und ich wuͤrde unter andern Umstaͤnden bei⸗ nahe nicht einmal darauf gefallen seyn, bedeutende Einwendungen gegen dasselbe zu machen. Nach reiflicherer Erwaͤgung in⸗ deß, scheint es mir, dast das Amendement nichts weniger als eme Verbesserung der Bill ist, obgleich ich dasselbe in Bezug auf die allgemeine Wirksamkeit der Maßregel, nicht fuͤr so wichtig halte, daß dadurch das Aufgeben der von mir uͤbernommenen Pflicht, die vorliegende Bill zu leiten, gerechtfertigt erscheinen wuͤrde. Ich bedaure die Veraͤnderung, und behalte mir allerdings das Recht vor, zur Zeit solche Amendements vorzuschlagen, die auf Modifici⸗ rung derselben berechnet sein duͤrften. Zu gleicher Zeit aber darf ich Ew. Herrlichkeiten nicht verhehlen, daß ich, in Folge des gestri⸗
ggen Votums, von einem tiefen Gefüͤhl der mich umgebenden Schwie⸗
rigkeiten und Verlegenheiten ergriffen bin, und daͤß, wenn fernere Veraͤnderungen von gleicher Beschaffenheit gemacht werden sollten, ich veranlaßt werden wuͤrde, zu erwaͤgen, wie weit es mir, in Ueberein⸗ stimmung mit der Pflicht gegen meinen Souverain und das Land, moͤglich seyn wuͤrde, mich der fernern Leitung der Maßregel zu unterziehen. Ich ergreife aber auch diese Gelegenheit, zu erklaͤren, daß es mein ernster Wunsch ist, so weit es sich nur srgent mit meiner Pflicht, die allgemeinen Grundsaͤtze der Bill vollstaͤndig in Kraft zu setzen, vertraͤgt, jedes in meiner Macht stehende Zugestaͤndniß zu bewilligen.“ Nachdem hierauf die 117te Klausel angenommen worden war, setzte das Haus die Berathungen uͤber die Bill im Aus⸗ schuß fort, und nahm alle uͤbrigen Klauseln derselben ohne we⸗
B“
1“ “ 8 1“ sentliche Veraͤnderungen au. Die Berichterstattung uͤber die Bill wurde auf kuͤnftigen Montag festgesetzt, und wird alsdann wahr⸗ scheinlich am naͤchsten Tage uͤber die dritte Lesung abgestimmt werden.
— Unterhaus. Sitzung vom 26. Juli. Herr O’ Connell trug (wie gemeldet) darauf an, daß am kuͤnftigen Montag die Eigenthuͤmer und der Herausgeber der Times vor der Barre des Hauses erscheinen sollten, um wegen einer Ver⸗ letzung des Privilegiums durch Veroͤffentlichung der Debatten Rede zu stehen. In seinem Vortrage (den die uns vorliegende Times, ihrer fruͤheren Erklaͤrung gemaͤß, nicht mittheilt) machte
Herr 9 Tonnell einem der Berichterstatter persoͤnlich den Vorwurf, zweimal seine Reden, absichtlich entstellt, mitgetheilt zu haben.*) Herr Hume unterstuͤtzte den Antrag, nicht, wie er sagte, aus den von dem ehrenwerthen und gelehrten Mitgliede angefuͤhrten Gruͤnden,
die Verhandlungen des Hauses Bericht erstattet werden solle, ihre Erledigung finden koͤnne. Er raͤume ein, daß, wenn Gegen⸗ staͤnde, an denen das Publikum ein lebhaftes Interesse naͤhme, zur Eroͤrterung kaͤmen, die Berichte in der Regel moͤglichst um⸗ ständlich und getreu gegeben wuͤrden. Es ereigne sich aber so Manches in diesem Hause, dessen Veroͤffentlichung gleich wuͤn⸗ schenswerth sey, und wovon, wie er oft mit Bedauern bemerkt habe, we⸗ nig oder gar nichts berichtet wurde. Dies uͤberzeuge ihn von der Nothwendigkeit einen offiziellen Berichterstatter anzustellen, da⸗ mit das Land uͤber das im Hause Vorfallende nicht getaͤuscht werde. Die Presse habe, und mit Recht, einen großen Einstuß
auf die oͤffentliche Stimme, aber er glaube, daß die Berichterstatter die ihnen zugestandene Gewalt nicht so mißbrauchen duͤrften, daß sie Reden irgend eines Parlaments⸗Mitgliedes nach eigenem Belieben ausließen. Der dem Hause vorgelegte Fall zeuge aller⸗ dings von einem sehr unangemessenen Verfahren Seitens der Berichterstatter. Seiner Ansicht nach aber wuͤrde das ehren⸗ werthe und gelehrte Mitglied besser gethan haben, die ganze Sache unbeachtet zu lassen. Er kenne keine von den Personen, deren Namen unter dem in der Times erschienenen Schreiben stuͤnden. Er halte die Bekanntmachung desselben fuͤr unverstaͤn⸗ dig; aber sein Zweck bei Unterstuͤzung des Antrages sey nicht, Jemand zu bestrafen, sondern die Frage in Anregung zu bringen, ob die Veroͤffentlichung der Debatten nicht auf eine offizielle Weise geschehen solle. Herr H. Curteis bemerkte, es koͤnne dem ehrenwerthen Mitgliede fuͤr Dublin mit dem Theil des Antrages, welcher sich auf Mistreß Brodie be⸗ ziehe, wohl nicht Ernst seyn. Mistreß Brodie sey eine hoͤchst achtungswerthe Dame, die Wittwe eines Geistlichen, und von allen ihren Bekannten mit Recht geliebt und geschaͤtzt. Sie we⸗ nigstens koͤnne mit dem Berichten und Nichtberichten der Reden des ehrenwerthen Mitgaliedes nichts zu thun haben und er wuͤn⸗ sche daher zu wissen, ob das ehrenwerthe Mitglied gedenke, auf diesem Theil seines Antrages zu bestehen. In diesem Falle sey er uͤberzeugt, daß Niemand, der einiges Gerechtigkeits⸗Ge⸗ fuͤhl, er wolle nicht einmal sagen einige Galanterie, habe, fuͤr den Antrag stimmen werde. . (Lauter Beifall von al⸗ len Seiten des Hauses.) „'Connell erklaͤrte, auf die K*wgrladung der genannten Dan G len. Herr O'Reilley forderte den atragsteller aceh, seine Mo⸗ tion ganz zuruͤckzunehmen. Er sey der Meinung, daß ein auf Verletzung des Privilegiums gegruͤndeter Antrag nicht von einem Manne gemacht werden duͤrfte, der nicht rein vor dem Gericht erscheine. Die in dem vorliegenden Fall gegen die Presse vor⸗ gebrachte Klage bestehe darin, daß nicht alle Reden des ehren⸗ werthen und gelehrten Mitgliedes berichtet worden waͤren, und das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied behaupte, daß man es dem Publikum wie den Mitgliedern schuldig sey, stets einen ge⸗ treuen Bericht uͤber das im Hause Vorgefallene zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Koͤnne aber das ehren etch⸗ und gelehrte Mitglied behaupten, daß er selbst frei von dem Vorwurfe sey, vermittelst der Presse die Reden der Mitglieder dieses Hauses ent⸗ stellt zu haben (Oh, oh!), koͤnne er aufstehn und mit Wahrheit erklaͤren, daß er nicht Briefe geschrieben — —. (Oh, Oh!) Der Sprecher unterbrach hier den Redner und machte ihn auf das Ordnungswidrige seiner Fragen aufmerksam, worauf dieser, nach den uͤblichen Entschuldigungen, mit der Bemerkung schloß, daß er, da durch die Nichtpublicirung der Reden des Herrn OCon⸗ nell das Privilegium des Hauses keinesweges verletzt sey, gegen den Antrag stimmen werde. Herr C. Fergusson außerte, daß, da ein gewisser Theil der Presse den Entschluß gefaßt habe, die Reden eines gewissen Mitgliedes nicht zu berichten, das Haus einen solchen Umstand nicht unbeachtet lassen koͤnne. Er muͤsse vor allen Dingen bemerken, daß er keinesweges in die Klagen uͤber ungenaue Berichte der Parlaments⸗Verhand⸗ lungen einstimme, im Gegentheil muͤsse er bekennen, daß im Allgemeinen die Debatten auf eine bewundernswuͤrdige Weise berichtet wuͤrden. Die Presse koͤnne nicht Alles, was in diesem Hause gesagt wuͤrde, wiederholen, sondern hebe nur das heraus, was von allgemeinerem Interesse sey. Er raͤume ein, daß viele Fragen ganz unbrachtet gelassen wuͤrden, aber hieruͤber beklage er sich nicht, noch mache er es den Berichterstattern zum Vorwurf, daß sie die im Hause gehaltenen Reden nicht immner ausfuͤhrlich gaͤben. Man duͤrfe nicht vergessen, daß die ehren⸗ werthen Mitglieder außerordentlich schlechte Richter uͤber das Verdienst ihrer eigenen Reden waͤren, und wenn sie erwar⸗ teten, ihre Reden in den Zeitungen berichtet zu sinden, so saͤhen sie sich allerdings haͤufig getaͤuscht. (Hoͤrt! und Ge⸗ laͤchter.) Unmoͤglich aber koͤnne das Haus die von den Berichterstattern der Times erlassene Erklaͤrung unbeachtet lassen. Die Frage schwebe hier nicht zwischen der Presse und Herrn O Connell, sondern zwischen der Presse und dem Engli⸗ schen Volke. (Hoͤrt, hoͤrt!) Koͤnne man den Berichterstattern erlauben, dem Englischen Volke zu erklaͤren, daß, weil sie sich durch die Aeußerungen eines Mitgliedes, — dieselben moͤgen nun verleumderisch seyn oder nicht, — persoͤnlich beleidigt fuͤhlen, sie die Worte jenes ehrenwerthen Mitgliedes bei jeder Gelegenheit unterdruͤcken wuͤrden; weil dies ein Verfahren sey, welches sei⸗ ner Ansicht nach nicht vom Hause uͤbersehen werden duͤrfe, des⸗ halb unterstuͤtze er den Antrag, nicht aber um irgend Je— manden wegen unvollstaͤndiger Mittheilung der Verhandlungen Vorwuͤrfe zu machen. Lord Althorp sagte, daß, als das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied diesen Gegenstand gestern angeregt habe, er (Lord Althorp) der Meinung
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2 c
*) Die Times macht hierbei folgende Anmerkung: „Der vom Herrn O'Connell erwaͤhnte Berichterstatter dachte sogleich auf alle Mittel, des gelehrten Herrn Anklage vor der Barre des Hauses zu entkraͤften. Er verlor keinen Augenblick, dem ersten Mitgliede, welchem er in den Neben⸗Gallerieen begegnete, eine Bittschrift zu uͤberreichen, worin er darum nachsuchte, ogleic zur Widerlegung der Anklage vor der Barre des Hauses erscheinen zu duͤrfen. Da es aber ordnungswidrig seyn wuͤrde, wenn das Haus eine Bittschrift entgegen naͤhme, welche auf das von einem Fremden auf der Gal⸗ lerie Gehoͤrte begruͤndet ist, so konnte dieselbe nicht uͤberreicht werden. 1s
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gewesen sey, daß man denselben besser unbeachtet lasse.
sondern damit die Frage, auf welche Weise in der Folge uͤber
machen. Lord⸗Lieutenantsstellen der Grafschaften in Haͤuden von Pe nen lasse, deren politische Ansichten wesentlich von den ihm So weit er sich erinnern koͤnne, sey das Am
Verzicht ke. sg zu wol⸗
.
Zu cher Zeit aber habe er hinzugefuͤgt, daß es im Interesse des blikums nothwendig sey, daß die Debatten des Hauses, so als moͤglich, unparteiisch berichtet wuͤrden. Er bedauere Weg, den habe, weil derselbe das Haus in eine schwierige Lage v koͤnne. Wenn aber das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied
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seinem Antrage beharre, so koͤnne das Haus denselben unma verwerfen, wenn es nicht alle Ruͤcksichten fuͤr seine Privile Der Antrag des Herrn O'Com
außer Acht lassen wolle. wurde hicrauf ohne Abstimmung genehmigt. Auf an ihn gerichtete Frage erwiederte Lord Althorp, der Bericht des Ausschusses, welcher zur Untersuchung Warwiker Wahlen niedergesetzt worden sey,
enthalte. Bevor er sich daruͤber aͤußere, welchen Weg die gierung in Bezug auf diesen Gegenstand eingeschlagen h muͤsse er einige Bemerkungen zur Berichtigung falscher Anste Man habe der Regierung oft vorgeworfen, daß ste
abweichen. Lord⸗Lieutenants einer Grafschaft niemals als ein politisches betrachtet worden, und habe man sich weder bei Beseszung! bei Erledigung desselben von politischen Ansichten leiten Seines Wissens habe es nur zwei Faͤlle gegeben, wo von dieser abgewichen worden, und Lord⸗Lieutenants ihres politischen Vh rens halber abgesetzt worden waͤren. Was aber den jetzt vorlieg Fall betreffe, so sey derselbe sehr von dem Fall verschiedeh ein Lord⸗Lieutenant bloß in seinen politischen Gesinnunga der Regierung abweiche. Es handle sich hier nicht um einm schiedenheit der politischen Meinungen, sondern von einem Lieutenant, der, wie man behaupte, die Privilegien des beeintraͤchtigt habe. (Hoͤrt, hoͤrt!) Er betrachte dies allen als eine sehr schwere Anklage, aber je mehr dadurch der! rakter des in Rede stehenden edlen Lords in Schatten ou werde, um so nothwendiger sey es, demselben eine Gelege zu geben, sein Betragen zu erklaͤren. Diesen Weg haͤten Minister zu verfolgen beschlossen, und ein Schreiben sey em der schon oder werde unverzuͤglich an den Grafen von Warz erlassen werden, worin man ihm das gegen ihn Vorgeht melden, und ihn zu einer Erklaͤrung auffordern wuͤrde, die Regierung sich uͤberzeugen koͤnne, ob es nothwendig wuͤnschenswerth sey, weitere Schritte in dieser Sache zu (Beifall.) Herr C. Grant trug hierauf auf die dritte L. der Ostindischen Bill an, welche nach kurzer Debatte erfe worauf die Bill passirte.
Loondon, 27. Juli. Gestern Nachmittags wurde in Wohnung des Lord Althorp ein Kabinets⸗Rath gehalten, chem saͤmmtliche Minister beiwohnten, und der uͤber zwel e den dauerte.
Lord King kam gestern mit Depeschen des Lord M. von den Jonischen Inseln hier an und begab sich sogleich demm Kolonial⸗Amte.
Im Ostindischen Hause fand gestern eine außerordem Versammlung der Eigenthuͤmer Ostindischer Obligationen um die im Ausschuß amendirte Bill zur Abschließung Arrangements mit der Ostindischen Compagnie und zur Wo serung der Verwaltung der Indischen Gebietstheile Sr. 2 staͤt in Berathung zu nehmen. Der Vorsitzer, Herr M. banks, zeigte der Versammlung an, daß der Hof der Direk eine dem Unterhause gegen gewisse Theile der Bill einzureich Bittschrift genehmigt habe, die jetzt dieser Versaminlung Billigung vorgelegt werden solle. In dieser Bittsschrift daruͤber Beschwerde gefuͤhrt, daß jede Handlung der Direk ohne Appellation der Entscheidung der Ostindischen Kon unterworfen seyn solle. Es wird zugegeben, daß, wo zwei perschaften in Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit konkurriren, wendiger Weise eine derselben eine beaufsichtigende Gewalt muͤsse; aber es wird hinzugefuͤgt, daß die Appellation von Ostindischen Kontrolle an beide Parlamentshaͤuser gestatter muͤsse, und daß, wenn die Sache, in Bezug auf die eine Appellation stattfaͤnde, politischer Natur waͤre und Gehem tung erheische, die Angelegenheit einem geheimen Ausschuß! wiesen werden koͤnne. Gegen die bedeutende Veraͤnderung, in der oͤrtlichen Verwaltung Indien's vorgenommen und durch in die Haͤnde des General⸗Staathalters eine ube große Gewalt gelegt, dagegen aber diejenige der Statthalten Madras und Bombay beschraͤnkt werden soll, werden Ein dungen gemacht. Die Nothwendigkeit, fuͤr eine gehuoͤrige waltung der nordwestlichen Provinzen Bengalens zu s wird zugegeben, aber die Meinung ausgesprochen, daß! Zweck auf wohlfeilere und wirksamere Weise erreicht vwe koͤnne, als nach dem in der Bill enthaltenen Plan. Es bedauert, daß eine solche Menge von neuen Beamten eing bil den soll, was unvermeidlich große Kosten veranlassen wuͤrde. t gegen die Vermehrung der geistlichen Institute in Indien! protestirt; jetzt, heißt es, kosteten dieselben jaͤhrlich 1 Lar 667 Rupien, nach dem neuen System aber, wonach 3 Bissoefe statt eines einzigen, und 8 Kaplane der Schottischen Kieche gesetzt werden sollten, wuͤrden die Kosten sich auf 2 Lacs 80 Rupien belaufen; es sey kein Beweis fuͤr die Nothwende einer so großen Vermehrung der geistlichen Stellen vorgeh worden, und man koͤnne sich daher nicht bewogen fuͤhlen Einkuͤnfte Indiens fuͤr einen solchen Zweck zu verwenden. ner werden gegen den Plan, welcher der Bildung der Civi ner der Compagnie zu Haileybury zu Grunde gelegt werden soll⸗ stellungen gemacht. Man ist der Meinung, daß ein allgemeinesl richts⸗System vorzuziehen seyn wuͤrde; jene Anstalt, heißt es, 1 Compagnie jaͤhrlich 10,000 Pfd., und diese Ausgabe koͤnt lieber ersparen. Am Schluß wird das Unterhaus ersucht Punkte in Erwaͤgung zu ziehen und die Bill nach den J schen der Bittsteller abzuaͤndern. Ein Mitglied der Vern lung, Herr Poynder, wollte die Bitte gegen die Vermeht der geistlichen Stellen ausgelassen wissen, da die Gerechtt eine solche Vermehrung gebiete, denn binnen 10 Jahren nicht weniger als 4 Bischoͤfe in Indien ihren uͤbermaͤßigen schaͤften und Amtspflichten erlegen. Sir H. Brydges daßß war anderer Ansicht und meinte, es sey jetzt eine Zeit, wor sinn und Heuchelei, in den Nimbus der Religion gch sich breit mache; als er in den Dienst der Cem⸗ nie getreten, habe es in ganz Indien nur drei C liche gegeben, und das Volk sey damals eben so rechtschaffen sittlich gewesen, wie jetzt; und wenn es Bischoͤfe regnett⸗ werde das nicht das Mittel seyn, die Indischen Eingebo b zu bekehren. Sir C. Forbes wollte von der ganzen Bill m wissen, die er als einen nicht nur an der Compagnie, son auch an den Eingeborenen Ostindiens begangenen Nam⸗ zeichnete; er sprach die Hoffnung aus, daß bald andere 8i
das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied eingeschlallektoren nach Indien zu gehen und dort zu praktisiren, sernte
allerdings ernstliche Anklagen gegen den Lord⸗Lieutenant jener Grassalt
ge. Ich bin u. s.
zaprige Woche wurden fuͤnf Brieftauben von Dover nach
vnn in Bruͤssel.
unt werden und daß diese dann dem Oberhause eine ift gegen die Hane Bill uͤberreichen wuͤrden; am meisten
heil der Bill, wodurch den Advokaten ohne Erlaubniß von Seiten
gü - te er gegen den chwaltern gestattet wird,
die Folge davon werde seyn, daß die niedrigste r Schwarzroͤcke, die daheim nichts zu leben haͤtte, nach gehen und dort Prozesse anzetteln wuͤrde. Ihm Dr. Gilchrist bei und sagte, er wuͤnsche, der Himmel dien vor jeder Heimsuchung bewahren, am meisten aber ürden von Bischoͤfen und Schwaͤrmen von Advokaten. s wurde die Bittschrift, bis auf Herrn Poynder, der stimmte, zuletzt einmuͤthig angenommen. Times sagt: „Da Graf Grey vorgestern Abend die üͤber die Irlaͤndische Kirchen⸗Reform im Oberhause so abbrach, glaubten wir, das Amendement des Erzbischofs onterbury betreffe wahrscheinlich einen Hauptpunkt der ind das Ministerium muͤsse daher einen entscheidenden thun. Es scheint jedoch, daß die Regierung nach zwei Versammlungen die in der Bill vorgenommene Ab⸗ gfuͤr eine zu große Lappalie gehalten hat, um eine so Bill deshalb aufzugeben. Unter „Lappalie“ meinte Graf henn wir ihn recht verstanden, nichts Anderes, als daß es gstens ganz neues Verfahren sey, eine Bestimmung in einer ilben Klausel festzusetzen und aufzuheben, welches der Erz⸗ bon Canterbury that, indem er verlangte, daß die Kom⸗ nden Ertrag der Sinekuren zum Bau von Kirchen in effenden Kirchspielen verwenden⸗sollten, in der naͤchsten er erklart, daß, wenn sie dies aus irgend einem Grunde agemessen befinden sollten, sie es auch nicht thun moͤch⸗ er groͤßte Theil der Mitglieder des Unterhauses, die den Grey kennen, scheinen der Meinung zu seyn, daß der ß, den die Regierung in diesem Fall faßte, hoͤchst ver⸗ und daß die Schlinge, die ihr hier gestellt wurde, zu war, als daß sie haͤtte hineingehen koͤnnen. Es ist wohl erken, daß die Gegner der Bill dies recht gut wußten, hsie daher die Regierung in Verlegenheit zu bringen indem sie ein Amendement fabricirten, das zwar vielum⸗ war, aber eigentlich der Bill keinen wesentlichen Abbruch Aher auch jetzt ruht die Opposition noch nicht, denn h die Bill durch den Ausschuß ist, so hat der Graf ddington erklaͤrt, er werde erst noch mehr Aufschluͤsse und ise in Bezug auf die aufgehobenen Bisthuͤmer verlangen, un dieser Antrag genehmigt wird, so kann fuͤr diese Ses⸗ s der Maßregel nichts werden; das aber ist es eben, was errlichkeit beabsichtigt.“ er Globe enthaͤlt Folgendes: „Man wird sich erinnern, r kurz vor den ersten allgemeinen Wahlen nach Annahme form⸗Bill eine Liste der Kandidaten mittheilten, die sich rschiedenen Waͤhlerschaften anempfohlen hatten. Unter zmouth“ nannten wir auch den Capitain Napier, und zwar n „schwankenden Reformer.“ Wir erhielten damals von pferen Offizier folgendes Schreiben und verbesserten da⸗ isere Angabe, ohne jedoch den Brief selbst bekannt zu Jetzt wird derselbe gewiß nicht ohne Interesse gelesen Er lautet folgendermaßen: „„Purbrook bei Ports⸗ den 28. August 1832. Sir! sute als Kandidat fuͤr Portsmouth und als schwankender in aufgefuͤhrt bin. Ich bitte, zu genehmigen, daß ich hhiedener Reformer bin, und daß ich in jedem Zweig des
Ich sehe, daß ich in Ih— bei den Gerichten als Klöger gegen Mackeldey aufgetreten.
Resormen im ausgedehntesten Sinn eingefuͤhrt zu sehen w. Charles Napier.““
b eben sind zwei sehr gut ausgefuͤhrte Lithographieen von hee-Siege des Capitain Napier uͤber die Miguelistische jungen Kuͤnstler, Namens Reinagle, im Kunst⸗ erschienen.
pen abgesandt; vier davon erreichten letztere Stadt in alb Stunden; die fuͤnfte scheint sich verloren zu haben. nder Gegend von Sheerneß sind in voriger Woche zwei faͤlle vorgekommen, welche beide den Tod zur Folge hatten. ide⸗Durchschnittspreise in vergangener Woche. Woͤchentl. Sechswoͤchentl. Zoll. feizen 54 Sh. 8 P. 53 Sh. 11 P. 33 Sh. 8 p. erste 25 ⸗ — —⸗ S529272 24 4 ⸗ re 19à2 19 ⸗ 3 1 1 oggen 292 ⸗ 6 1 40 ⸗ 22 bohnen 34 ⸗ 2 10 19 bsen 39 ⸗ 1“ 15
3 9 9⸗ 6
Nieberlande.
us dem Haag, 29. Juli. Ihre Kaiserl. Hoheit die essin von Oranien ist am 25sten d. Abends von ihrer nach Deutschland, nach zweimonatlicher Abwesenheit zuruͤck⸗ d, gluͤcklich auf dem Schlosse Soestdyk angekommen.
He. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist von tdam, wo Hoͤchstderselbe einige Tage zugebracht, in die
eResidenz zuruͤckgekehrt.
zgtaͤgigen Fahrt, auf welcher dieses Schiff unter andern Gewaͤssern der Azorischen Inseln gekreuzt und mit ver⸗ enen nach Holland bestimmten Kauffahrern gesprochen hat, ghessugen eingelaufen. 114“4“ V Belgien. Brüssel, 29. Juli. Herr Surlet de Chockier ist seit vor⸗ Er hat dem Koͤnige einen Gratulations⸗Be⸗ übgestattet. Der neugeborene Prinz soll, wie es jetzt heißt, keinen be⸗ ten Titel fuͤhren, und offiziell durch die Benennung Kron⸗ ab zeichnet werden. Die Union meldet in ihrer Privat⸗Korrespondenz aus Pa⸗ vom 26. Juli Folgendes: „Herr Lehon und Graf Seba⸗ haben gestern mit Sr. Majestaͤt zwei Stunden gearbeitet. atte, wie man versichert, aus London und dem Haag die Vorschlaͤge erhalten, welche Koͤnig Wilhelm der Konferenz scht hat. Graf Sebastiani hat sein gewoͤhnliches Zutrauen eGesinnungen der Nordischen Kabinette geaͤußert und wie⸗ dlt, er habe die Gzewißheit, daß die Maͤchte fortwaͤhrend Verpflichtungen getreu bleiben wuͤrden, wenn man darauf he, von keiner der durch Frankreich und England gemachten 8* die Nordischen Maͤchte angenommenen Forderungen Gent, 27.
₰
In Folge der gestern hier wieder statt⸗
Juli. hat der General Malherbe folgenden
bten Unordnungen Befehl erlassen: „Zu meinem Leidwesen se⸗ ich mich in die Nothwendig⸗ Fisett, den Truppen der Garnison, die bisher ein Muster sciplin waren, mein ganzes Erstaunen uͤber das gestern
119 die Justiz⸗Gesetzgebungs⸗Kommission verwiesen. Nie Niederlaͤndische Kriegs⸗Brigg „der Windhund“ ist von 9 7 —
Abend in mehreren Schaͤnken von Militairs verschiedener Waf⸗ fengattungen beobachtete Betragen an den Tag zu legen. Diese e der Pflichten, von denen jeder Soldat durchdrungen eyn mu Corps⸗Chefs der Garnison auf, genaue Nachforschungen anzu⸗ stellen, um die Schuldigen zu entdecken, und in Bezug auf sie die Mittel anzuwenden, welche die Gesetze und die Militair⸗ Reglements bewilligen. — Gent, den 26. Juli 1833.
tigten des Reichsschuld⸗Comtoirs noch keinen Beschluß gefaßt und scheinen in Beziehung darauf Schwierigkriten in der, von der Mehrheit der Reichsstaͤndischen Revisoren letzthin ausge⸗
tung sagt, es sey noch kein anderer Spekulant auf die Staats⸗ Anleihe bekannt, als Magister Thorbjoͤrnson, der jedoch, wie all⸗ gemein gesagt werde ten wolle.
in der Absicht, zu einer Hypotheken⸗Anstalt fuͤr Schonen zu ge⸗ langen, statt, und waͤhlte einen, aus sehr angesehenen Personen bestehenden Ausschuß.
Norwegischen Konsul in London eingegangenes Schreiben mit
Sccortations⸗Strafen bei der Ausgabe vorbehalten.
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g, kann nicht ungestraft bleiben; ich fordere die Herren
Der Brigade⸗General, Militair⸗Kommandant von Ost⸗Flandern. (gez.) Malherbe.“
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 26. Juli. In Folge des Koͤnigl. Schreibens wegen Aufnahme einer Staats⸗Anleihe haben die Bevollmaͤch⸗
sprochenen Ansicht wider diese Maßregel zu finden. — Eine Zei⸗
„sich zur Uebernahme des Ganzen erbie⸗
In Helsingborg fand am 15ten d. M. eine Versammlung
27
Gothenburg, 27. Jult. Ein von dem Schwedischen und der Nachricht, daß dort einige Cholerafaͤlle vorgekommen, und seinem darauf gefaßten Beschlusse, keine reinen Gesundheits⸗Paͤsse zu ertheilen, obschon die Behoͤrden in London die eingetretenen Todesfaͤlle nicht als durch die Cholera verursacht anerkennen woll⸗ ten, veranlaßte vorgestern die hiesige Koͤnigl. Quarantaine⸗Kom⸗ mission zu einer oͤffentlichen Bekanntmachung, wodurch den Loot⸗ sen sesbleh⸗ worden, alle von London nach Schweden bestimm⸗ ten Schiffe, welche sie antreffen, nach Kaͤnsoͤ abzuweisen.
“
8 DHeutschland.
WW nover, 29. Juli. Das neue Staats⸗Grundgesetz fuͤr das Koͤnigreich Hannover wird naͤchstens von London zuruͤcker⸗ wartet. Der Koͤnig hat Alles genehmigt.
Kassel, 27. Juli. (Schwaͤbischer Merkur.) Seit Kurzem ist nach einer Ministerial⸗Verfuͤgung die Einrichtung getroffen worden, daß die Paͤsse der von Frankfurt kommenden Reisenden, selbst bei der bloßen Durchreise, einer Visirung der Polizei⸗Behoͤrde unterworfen werden. Besonders streng soll man damit in Marburg seyn. — Nach einer andern Verfuͤgung des Ministeriums darf in Marburg kein Pole mehr geduldet wer⸗ den, wie denn erst vor Kurzem ein solcher ausgewiesen wurde. — Kachdem der Geh. JZustiz⸗Rarh Mackeldey, Professor in Bonn, vormals Professor in Marhußs sich oͤffentlich als Verfasser der anonymen Schrift genannr haf worin das Kur⸗Hessische Mi⸗ nisterium des Innern, wegen seines Denehmens in Beziehung auf den Professtr Fordan, al*s Vertreler der Landes⸗Universitaͤt, zu rechtfertigen sucht: so ist ver Amnwalt des Professors Jordan
Juli. Gestern Mittag sind des regierenden Herzogs Durchlaucht von Koburg hier eingetroffen und heute von hier aus nach Mainz gereist. Im Gefolge Sr. Herzogl. Durchlaucht befindet sich der Belgische Gesandte, Oberst de la Gotellerie.
Dresden, 30. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Maximilian ist heute fruͤh von hier nach Karlsbad abgexeist.
Stuttgart, 30. Juli. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten nahm der Abgeordnete Huf⸗ nagel das Wort, und bat, seine angekuͤndigte Motion uͤber Ju⸗ stiz⸗Gesetzgebungs⸗Gegenstaͤnde, ihres großen Umfanges halber, fuͤr verlesen anzunehmen, und dieselbe der Justiz⸗Gesetzgebungs⸗ und Finanz⸗Kommission zu uͤberweisen. Nach einiger Debatte beschloß die Kammer mit 77 Stimmen gegen 8, diesem Gesuche zu willfahren. Die Tagesordnung fuͤhrte zur Berathung des Berichts der Finanz⸗Kommission, den Ertrag der Domainen bei den Kameral⸗Aemtern betreffend. Der Abgeordnete Pfizer und mehrere Mitglieder erklaͤrten, daß uͤber die einzelne Etats⸗ Positionen zwar stimmen wuͤrden, daß dies aber nur eventuell geschehen und ihrer Abstimmung uͤber den Haupt⸗Finanz⸗Etat keinen Abbruch thun solle. Die Abgeordneten Uhland, Pflanz, Pfleiderer und Schott verwahrten sich auf dieselbe Art. Nach⸗ dem die Kommissions⸗Antraͤge hinsichtlich der Fruchtpreise eroͤr⸗ tert worden waren, ging man zur Berathung des sogenannten Elementar⸗Aufwandes uͤber. Unter der Rubrik der aus Hoheits⸗ und obrigkeitlichen Rechten fließenden Einnahmen wurden zuerst die Strafen, deren Etats⸗Satz auf 222,400 Fl. beantragt ist, erwaͤhnt. Es wurde hierbei von mehreren Seiten auf Aufhe⸗ bung der Scortations⸗Strafen angetragen, und dieser Antrag an Der Etatssatz
Abzug der
Gotha, 31.
fuͤr Strafen wurde darauf angenommen, und der
Karlsruhe, 27. Juli. Man spricht hier seit einigen Ta⸗ gen von Artikeln, welche einem kuͤnftigen gemeinschaftlichen Schiff⸗ fahrts⸗Reglement von den Neckar⸗Uferstaaten Wuͤrttemberg, Ba⸗ den und Hessen⸗Darmstadt zum Grunde gelegt werden sollen. Es sollen ganz die naͤmlichen seyn, wie sie fuͤr den Mainstrom festgesetzt sind. Bis jetzt geschah zu deren Ausfuͤhrung kein Schritt, weil Baden den Satz aufstellte, daß vorerst das defini⸗ tive Rhein⸗Schifffahrts⸗Reglement hergestellt seyn muͤsse. Am Mannheimer Freihafen wird indessen eifrig fortgebaut, indem man einen Theil des Rhein⸗Ufers bei der Stadt mit bedeuten⸗ den Kosten durch einen festen Steindamm erhoͤht und zur An⸗ landung der Schiffe bei hohem und niedrigem Wasserstande gleich bequem einrichtet.
Heidelberg, 29. Juli. (Mannheimer Zeitung.) Unerachtet so manche verblendete Menschen durch bessere Ueber⸗ zeugung der Vernunft die Sekte der Ueberspannten verließen und zur kaͤlteren Wahrheit zuruͤckkehrten, streben die Verfuͤhrer der kreditlosen Kaste noch immer neue Aufreizungen im Volke durch allerlei Mittel zu erwirken, und begehen hinter den Augen der Polizei kecke und strafwuͤrdige Frechheiten. Hierzu gehoͤrt, daß sie in einer Winkel⸗Druckerei, wie wir nach unserer Kenntniß behaupten koͤnnen, ein Blatt drucken ließen und gestern zu Hun⸗ derten hier vertheilten, welches der Muͤnchener politischen Zeitung uͤber den wahren Hergang auf dem Hambacher Berge wider⸗ spricht, alle Schuld von den Schwaͤrmern ab und auf das Baye⸗ rische ruhmvolle Militair und seinen wuͤrdigen Anfuͤhrer, Fuͤrst Wrede, zu malten sucht. Durch diese schandvolle, mehr als ver⸗
laͤumderische That, sucht man Einfluß auf das Schicksal der ver⸗ brecherischen Freunde, welche heute in Landau vor Gericht stehen,
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versetzt wird, hat heute morgen angefangen, seine Standquartiere
von Frienisberg sollen dem Regierungs⸗Rathe eeiche Verwahrung gegen die Verlegung einer Anzahl Polen in ihre Naͤhe eingegeben haben.
se gewinnen, das befangene Volk in neue Aufwieglungen zu uͤr
zen, und gebraucht dazu den Abdruck laub
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Ver⸗
Das Winkel⸗Product, in welchem kein
Frankfurt a. M., Das in den umliegenden 2 g — . : 24 41 Mrojtßifehe ili⸗ orfschaften unserer Stadt stationirte Koͤnigl. Preußische Mili⸗
air, zum 36sten Regiment gehoͤrend, welches nach Sgarlouis
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u verlassen; morgen wird, sobald es durch andere Truppen aus
dem Luxemburgischen ersetzt seyn wird, der uͤbrige Theil ab⸗ marschiren.
Bern, 23. Juli. Einige Gemeinden in der Umgegend he eine feierliche Sie wenden dagegen ein, daß die Po⸗ len durchaus nicht mit Heimath⸗Scheinen versehen seyen, 1 also die Gemeinden Gefahr laufen, spaͤterhin durch eigentliche
Heimathlose belaͤstigt zu werden; ferner machen sie fuͤr gewisse moͤgliche Faͤlle auf die Folgen des Maternitaͤts⸗Gesetzes aufmerk⸗
sam. Die Gemeinden sollen verlangt haben, daß der Regie⸗ rungs⸗Rath fuͤr alle Folgen gutstehe. 8 Zuͤrich, 24. Juli. Der Regierungs⸗Rath von Zuͤrich ladet durch Kreisschreiben vom 20sten d. M. alle Mitstaͤnde freund⸗ eidgenoͤssisch ein, auf den 5. August nicht instruirte Deputirte zu einer Vermittelungs⸗Konferenz nach Zuͤrich abzuordnen, damit sich dieselben in Anwesenheit von Abgeordneten der getrennten Landestheile, von Schwyz und Basel, vereint bemuͤhen, die ob⸗ waltenden Anstaͤnde auszugleichen und eine Wiedervereinigung 8 EE“ Berlin, 3. August. Das Geburtsfest Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, das bei seiner jedesmaligen Wiederkehr den Bewohnern der Hauptstadt wie denen des ganzen Landes eine willkom⸗ mene Gelegenheit darbietet, ihre Gesinnungen unwandelbarer Treue und ehrfurchtsvoller Liebe und Ergebenheit fuͤr den er⸗ habenen Landesvater an den Tag zu legen, wurde auch hetzte hier, sowohl an oͤffentlichen Orten als im Kreise der Familien, mit heiterer Freude, zugleich aber auch mit frommem Danke ge⸗ gen die guͤtige Vorsehung fuͤr die Erhaltung der Tage des in⸗ nigst verehrten Monarchen begangen. — 1 Die Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste feierte das Geburtsfest ihres erhabenen Protektors um 10 Uhr Morgens im langen Saale des Akademie⸗Gebaͤudes, der zu dem Ende passend dekorirt war, durch eine oͤffentliche Sitzung, welche von dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Uhden, der statt des abwesenden Direk⸗ tors den Vorsitz uͤbernommen hatte, mit einer kurzen Anrede an⸗ die zahlreiche Versammlung eroͤffnet wurde. Eine von dem Mu⸗ sik⸗Direktor Rungenhagen, ordentlichem Mitgliede der Aka⸗ demie, komponirte Kantate von ausgezeichneter Schoͤnheit und musikalischem Ideen⸗Reichthum, wurde unter dessen ei⸗ gener Leitung trefflich exekutirt. Hierauf nahm der Secretair der Akademie, Professor Toelken, von der durch die Munifi⸗ cenz Seiner Majestaͤt neu gegruͤndeten Abtheilung der Aka⸗ demie fuͤr musikalische Composition Anlaß, „über die Wichtig⸗ keit und Nothwendigkeit der Kunst⸗Akademicen zur Sicherung einer gruͤndlichen Kuͤnstler-Bildung und einer dauernden Kunst⸗ bluͤthe“ zu reden. Er wies nach, daß die Kunst⸗Akademieen, bereits bald nach der Mitte des 16ten Jahrhunderts an die Stelle des von selbst sich loͤsenden handwerksmaßigen Lehrzwanges tretend und nach mannigfachen Mißgriffen sich allmaͤlig immer mehr ausbildend, bei der jetzt durch alle Rangstufen der Gesellschaft verbreiteten selbstbewußten Kultur eben so unentbehrlich fuͤr die Kuͤnste, als erfolgreich fuͤr die allgemeine Volks⸗Erztehung ge⸗ worden seyen. Sie waͤren zugleich Schulen der Kunst, und den Ernst in den Bestrebungen derselben bewahrende oberste Behoͤrden, welche die Kunst mit dem oͤffentlichen Staatsleben zusammen⸗ knuͤpfen. Section der Akademie erlassene Reglement verlesen, und darauf hingedeutet, daß sich von anderer Seite her Aussichten darboͤ⸗ ten, um kuͤnftig auch dramatischen Dichtern durch veranstaltete Preis⸗Bewerbungen freie Studien⸗Jahre zu sichern, deren sie zu ihrer Bildung eben so sehr als andere Kuͤnstler beduͤrftig waͤ⸗ ren. Hierauf folgte die Berichterstattung uͤber die diesjaͤhrige Preis⸗ Bewerbung fuͤr Bildhauer, deren Haupt⸗Aufgabe folgende war: „Odysseus hat die Freier seiner Gemahlin erlegt. Der Saͤn⸗ ger Phemios, der sich an den Altar Jupiters gefluͤchtet, umfaßt die Kniee des Odysseus und fleht um sein Leben. Telemachos bittet seinen Vater, des Saͤngers zu schonen. Eine der Skla⸗ vinnen wendet sich mit Entsetzen von den Erschlagenen hinweg.“ Als Sieger wurde Julius Troschel aus Berlin, Schuͤler des Professors Rauch, proklamirt, der aus den Haͤnden des Vor⸗ sitzenden die sofort ausgefertigte Schenkungs⸗Akte uͤber eine Pen⸗ sion von jaͤhrlich 500 Thlr. auf 3 Jahre zu einer Studien⸗Reise nach Italien erhielt. Der Preußische Volksgesang endigte die Feierlichkeit, worauf die Versammlung die in einem anstoßenden Saale ausgestellten Bewerbungs⸗Arbeiten in Augenschein nahm.
einer Erklaͤrung des Stadtraths zu Neustadt vom 2. Juli 1833, welche wir so lange fuͤr rebellische Dichtung halten muͤssen, bis ehrliche und g wuͤrdige Maͤnner sich zur Verbuͤrgung dafuͤr stellen un heit nachweisen. d fasser, kein Drucker und kein Ausgeber genannt ist, bleibt 8 schaͤndlichste Verlaͤumdung gegen die Bayerischen Behoͤrden, 8v gen das Militair und selbst gegen diesen Stadtrath zu Neustadt dabei direkter Hochverrath, und die Urheber und Vertheiler des selben daher verabscheuungswuͤrdige Menschen, fuͤr welche nach 8 Recht und Vernunft Zuchthausstrafe ein viel zu gelindes Besse rungs⸗ und Genugthuungsmittel seyn wuͤrde 8
nd die AechttVB
Mit Ruͤcksicht hierauf wurde das fuͤr die musikalische -
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Die des Siegers war mit einem Lorbeerkranze geschmuͤckt. Die
Arbeiten bleiben bis zum 7ten d. M. taͤglich von 11 bis 3 Uhr oͤffentlich ausgestellt.
Von Seiten der Koͤnigl. Universitaͤt wurde der festliche Tag um 111 Uhr Vormittags durch einen feierlichen Aktus im großen Hoͤr-Saale des Universitaͤts⸗Gebaͤudes begangen. Nach einem unter Instrumental⸗Begleitung ausgefuͤhrten Hymnus trug der Professor Lachmann, als Stellvertreter des Professors der Beredtsamkeit, Geheimen Regierungs⸗Raths Boeckh, welcher wegen bedeutender Heiserkeit selbst zu sprechen verhinderr war, die von Letzterem verfaßte Fest⸗Rede vor, von den historischen Gegensaͤtzen in der Entwickelung des mensch⸗
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lichen Geistes und von der gluͤcklichen Harmonie der verschiede⸗
nen Zweige der Bildung unter der wohlthaͤtigen Regierung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs handelte. Hierauf machte der zeitige Rektor der Universitaͤt, Herr Prof. Weiß, die Entscheidung der Fakultaͤten, uͤber die am heutigen Tage an die Studirenden zu ertheilenden Preise bekannt. Der theologische Preis wurde nicht ertheilt, dagegen jedem der beiden Konkurrenten die Haͤlfte
des Werthes in Geld zur Aufmunterung zugesprochen; die
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