1833 / 232 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8 b Silberwaͤhrung neben der Goldwaͤhrun

Erhoͤhung des Festes wesentlich bei. Diese Schiffe waren von der Spitze des hoͤchsten Mastes bis zum Bord herab mit unzaͤh⸗ ligen bunten Flaggen geschmuͤckt und gewaͤhrten neben den gleich⸗ falls mit Flaggen verzierten Kauffahrtei⸗Schiffen einen wahrhaft imposanten Anblick. Der Festtag wurde von den Kriegsschiffen mit Kanonen⸗Salven begruͤßt, die von Zeit zu Zeit wiederholt wurden. Im Bade⸗Saale fand eine große Mittags⸗Tafel statt, bei welcher der anwesende Erzbischof von Posen und Gnesen in einer trefflichen Rede die Begeisterung der Versamm⸗ lung fuͤr den verehrten Monarchen bis zum hoͤchsten Jubel steigerte, in den sich, bei dem Ausbringen des Toasts auf das Wohl Seiner Majestaͤt, der Kanonen⸗Donner mischte. Abends war der Park glaͤnzend erleuchtet, und am Seegestade wurde ein Feuerwerk abgebrannt, waͤhrend in drei miteinander verbundenen Saͤlen des großen Kurhauses, welche auf das Ge⸗ schmackvollste mit Draperieen, Laub⸗ und Blumen⸗Gewinden decorirt varen, ein Ball veranstaltet war, an dem gegen 600 Personen, und unter diesen auch die Offiziere der Russtschen Fregatten, Theil nahmen. Erst am fruͤhen Morgen trennte sich die Gesellschaft.“ Aus Magdeburg meldet man unterm 19ten d. M.: „Das ganze 4te Armee⸗Corps, Linie und Landwehr, welches seit 1825 nicht wieder beisammen war, wird in diesem Jahre zu ei⸗ ner grossen Herbst⸗Uebung bei Magdeburg versammelt und waͤh⸗ rend derselben auch von des Koͤnigs Majestaͤt besichtigt werden. Die Truppen treffen demnach am 20sten und oisten August in der hiesfgen Stadt und Gegend ein. Die saͤmmtliche Kavallerie des Armee⸗Corps, Linie und Landwehr, so wie die 4te Artille⸗ rie⸗Brigade und Ate Jaͤger⸗Abtheilung kantonniren in den Magdeburg zunaͤchst liegenden Ortschaften; von der Infante⸗ rie werden 6 Bataillons Linie in Magdeburg und der Neustadt einquartiert. 6 Bataillons Linie und die 12 Landwehr⸗Bataillons des Corps beziehen ein Zelt⸗Lager auf dem Anger bei Rothensee, in welchem die Landwehr⸗Bataillons die ganze Uebungszeit uͤber stehen bleiben, die Linien⸗Bataillons sich jedoch abwechseln. Am 20sten d. M. Mittags ruͤckt die Landwehr und das 26ste Infan⸗ terie⸗Regiment, am 2tsten d. M. das von Erfurt kommende Zlste Infanterie⸗Regiment in das Lager ein, nach 14 Tagen wer⸗ den die beiden letztgenannten Regimenter durch das 27ste und 3 ste Infanterie⸗Regiment im Lager abgeloͤst. Das Lager ist am linken Ufer der Elbe hinter dem Busch⸗Kruge auf dem An⸗ ger bei Rothensee, zwischen der Elbe und dem von Magdeburg nach Rothensee fuͤhrenden Wege aufgeschlagen und besteht aus etwa 1200 Zelten, in 36 parallel laufenden, senkrecht auf den Rothenseer Weg fallenden Reihen, eine jede zu 32 Zelten. In edem der runden Zelte liegen 1 Unteroffizier und 14 Mann, im ganzen Lager 18 Bataillons zu 678 Mann, in Summa also an 12,900 Mann. Die Uebungen der Truppen beginnen am 20sten d. M. und werden vier Wochen dauern.“ . Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August traf am 13ten d. M. auf seiner Inspections⸗Reise in Koblenz ein, verweilte am 1dten daselbst und setzte am 15ten die Reise nach Trier fort. Der Herr General⸗Lieutenant von Tippelskirch, Kom⸗ mandant hiesiger Residenz und Chef der Land⸗Gendarmerie, ist am 14ten d. M. in Koblenz angekommen, um uͤber die dortige Gendarmerie Inspection zu halten. Aus Achen meldet man die am 15ten d. M. daselbst erfolgte Ankunft der Lady Morgan. 8 Am 17ten d. M. Abends 8 ½ Uhr ging die Kaiserl. Rus⸗ sische Korvette „Navarin“, befehligt vom Capitain Kalasowskoi,

0 schwere Kanonen fuͤhrend und mit 200 Mann besetzt, auf

der Swinemuͤnder Rhede vor Anker. Das Schiff ist dadurch merkwuͤrdig, daß es in der Schlacht bei Navarin, nach wel⸗ chem Orte es den Namen fuͤhrt, den Tuͤrken genommen wurde, in deren Flotte es den Namen Mahmud halte. Die Wieder⸗ abfahrt der Korvette haͤngt von der Ankunft des Fuͤrsten Ment⸗ schikoff (vergl. Nr. 176 der Staats⸗Zeit.) ab, den sie nach St. Pecersburg zuruͤckzufuͤhren bestimmt ist. An dem obgedachten Tage lief auch das Preußische Schiff „Henriette“ mit dem von Rotterdam kommenden Koͤnigl. Franzoͤsischen Vice⸗Konsul in ZSiettin, Herrn Laurenee de Lalande, in den Hafen zu Swine⸗

Ueber Verbess

rbesserung des deutschen Muͤnzwesens. Meit Bezug auf den Aufsatz in Nr. 257 bis 277 der außer⸗ ordentlichen Beilagen zur Allgemeinen Zeitung vom 29. Julius bis 6. August 1833.

bedarf keiner Anmahnung zu beachten, wie verschie Verhaͤltnisse des Geldverkehrs in Großbritannien und Deutschland sind: diese Verschiedenheit kann Niemand bersehn, dem Vorbereitung genug, um oͤffentlich eine Meinung Kber das Muͤnzwesen zu aͤußern, zugestanden werden will. Aber das Abnutzen der Muͤnzen durch den Umlauf ist ein allgemeines Uebel, das Deutschland sogar noch viel haͤrter trifft, als es je⸗ mals das brittische Reich betroffen hat: denn die Abnutzung der Muͤnzen wird um so groͤßer, je mehr unedles Metall in ihrer Mischung ist. Das englische Silbergeld hatte seit langen Zeiten schon durchaus nicht mehr Kupferzusatz als 2„, also noch nicht einmal seines Gewichts, waͤrend die wegen ihres Feingehalts in Deutschland so geruͤhmten reichskonstitutionsmaͤßigen Thaler schon ½, die Konventionsthaler ½, die preußischen Thaler ½ und die kleinern Kurantsorten, welche in Zwanzigkreuzer⸗ und Vier⸗ groschen⸗Stuͤcken so besonders häufig in Umlauf gesetzt worden sind, noch viel mehr und bis nahe an die Haͤlfte ihres Gewich⸗ tes Zusatz an Kupfer haben. Inm brittischen Reiche ward der Uebergang von der Silber⸗ waͤhrung zur Goldwaͤhrung keinesweges erst durch die gesetzliche Bestimmung deshalb bewirkt. Er entstand allmaͤlich schon in der zweiten Halfte des vorigen Jahrhunderts, als Großbritannien in Folge seiner damaligen Muͤnzverfassung das eigne Silber⸗ geld in solchem Maaße verlor, daß nur der unentbehrlichste Be⸗ darf fuͤr den kleinen Verkehr, und auch dieser nur in bis zur Unkenntlichkeit alles Gepraͤges abgenutzten Stuͤcken, uͤbrig blieb. Bei der Einfuͤhrung des jetzigen Muͤnzsystems wurde nur gesetz⸗ ich angeordnet, was durch den Drang der Umstaͤnde schon viele Jahre vor der Bankrestriktion im Jahre 1797 allgemein ange⸗ nommne Gewohnheit war. Das brittische Ministerium begruͤn⸗ dete seinen Vorschlag zu dem neuen Muͤnzsysteme vor dem Par⸗ amente und vor der oͤffentlichen Meinung eben dadurch, daß die Nation die Rechnung in Goldwaͤhrung schon laͤngst aus eigner Lahl angenommen habe, und daß es jetzt nur darauf ankomme, eine Usanz zu einem Gesetze zu erheben. Das neue Muͤnzgesetz ging durch, weil dieser Grund guͤltig befunden wurde. Die ein⸗ zelnen Stimmen, welche seitdem, wohl nur auf den Grund einer Anregung durch auswaͤrtige Verbindungen, die Einfuͤhrung einer g in Antrag bringen, verhallen fruchtlos in den Berathungen der Nation, welche un⸗ er allen europaͤischen vielleicht meisten eine prakti⸗

Wetter...

956

sche Rechtung hat. Die Einfuͤhrung des Rechnens nach Gold⸗ werth im brittischen Reiche ist demnach keinesweges ein politi⸗ scher Versuch, der erst seit dem lezten Frieden gemacht worden waͤre, und sich noch in den Drangsalen kuͤnftiger Kriege bewaͤh⸗ ren sollte: sie entstand durch die Macht der Verhaͤltnisse ganz unvorsaͤtzlich, war vorhanden, ehe ihr Dasein deutlich erkannt und oͤffentlich ausgesprochen wurde, und hat den amerikanischen Kolonien, und den franzoͤsischen Revolutions⸗Krieg uͤberlebt. So⸗ gar als in Folge der Bankrestriktions⸗Bill alles eigne gepraͤgte Gold aus Großbritannien verschwand, dachte weder die Regie⸗ rung noch die Bank von England daran, es durch Silberwaͤh⸗ rung zu ersetzen. Die Banknoten repraͤsentirten im brittischen Reiche selbst auch waͤrend derjenigen zwanzig Jahre noch Gold⸗ waͤhrung, wo der Bank untersagt war, sie gegen Goldmuͤnzen einzuloͤsen; obwohl ihr Werth, eben weil ihm damals eine feste Unterlage fehlte, in Vergleichung gegen fremdes Metallgeld und Goldbarren tief herabsank. Auch damals setzte die Bank nie⸗ mals mehr Silber in Umlauf, als eben nur erforderlich war, den kleinen Verkehr unter einem Pfunde Sterling zu bestrei⸗ ten; und wer auch nur eine Zwei⸗Pfund⸗Note wechseln wollte, bekam nur fuͤr ein Pfund Silbergeld und fuͤr das andere Pfund eine Ein⸗Pfund⸗Note zuruͤck. Sobald nach dem Frieden der Werth der Banknoten gegen Barrengold wieder beinahe so weit gestiegen war, daß fuͤr ein und zwanzig Pfund in Noten so viel Gold gekauft werden konnte, als die Ausmünzung von zwanzig Guineen zu 21 Schilling nach dem vor der Restriktions⸗Bill be⸗ standenen Muͤnzfuße erforderte, kaufte die Bank Gold, und ließ erst Guineen bald aber zu groͤßrer Bequemlichkeit des Publi⸗ kums nach demselben Muͤnzfuße 2) Schilling darstellende Sove- reigns daraus präͤgen, um ihre, Goldwaͤhrung darstellende, Noten auch wieder mit Goldmuͤnzen einzuloͤsen. des Rechnens nach Goldwaͤhrung wurden zu richtig erkannt, um

Die Vortheile

dieselbe nicht mit so großen Opfern zu erkaufen, als es damals

wirklich kostete, den großen Bedarf an Goldgeld anzuschaffen, der zur Wiederherstellung des Einloͤsens der Banknoten gegen Gold unentbehrlich war. 1

Aber auch in keinem andern Lande, und namentlich Deutschland kann daran gedacht werden, das Rechnen nach Goldwahrung durch eine bloße Verordnung auf einmal einzufuh⸗ ren; und gegen einen Vorschlag, der darauf ausgienge, streiten vollkommen siegreich alle Gruͤnde, die von den Schwuͤrigkeiten und Verlusten hergenommen sind, welche das Einschmelzen des gröͤßten Theils des in Deutschland umlaufenden Silbergeldes, und das Ankaufen von Gold im Auslande fuͤr das daraus ge⸗ wonnene Metall, unvermeidlich erzeugen muͤßte. Aber keine

92

Aeußerung in den drei Aufsaͤtzen uͤber das Muͤnzwesen, welche

die Staatszeitung enthielt, berechtigt zu der Voraussetzung, daß

in

der Verfasser derselben so ganz von aller Kenntniß des natuͤr⸗

lichen Ganges des Geldverkehrs entblöß Maaßregeln irgend in Vorschlag bringen zu koͤnnen. Es ist viel⸗ mehr in dem lezten dieser drei Aufsaͤtze ein ganz andres Ver⸗ fahren angedeutet, um den Uebergang der Rechnung nach Sil⸗ berwaͤhrung zur Rechnung nach Goldwaͤhrung allmalich einzu⸗ leiten. Wird einer Goldmuͤnze, von deren richtiger und zweck⸗ maͤßiger Auspraͤgung die vollstaͤndigste Ueberzeugung vorhanden ist, in der Einnahme und Ausgabe bei saͤmmtlichen oͤffentlichen

Kassen der sich zum Muͤnzvereine verbindenden deutschen Staa⸗

ten gesetzlich ein nur wenig hoͤherer Werth beigelegt, als der Marktpreis des Goldes gegen Silber betraͤgt; und wird uͤüberall nachgegeben, daß jede bisher in Silber zu leistende Zahlung nach der Wahl des Zahlenden auch mit dieser Goldmuͤnze nach

gewesen sei, um solche

deren gegen das Silbergeld des Landes gesetzlich festgestellten Werthe entrichtet werden darf: so ist dieses vollkommen hinlaäng⸗

lich, um ohne weiteres Zuthun der Regierungen einen Zufluß von Golde und einen Abfluß von Silber dagegen zu bewirken,

der die Verwandelung der Rechnung in Silberwerth in eine Rech⸗

nung in Goldwerth allmaͤlich herbeifuͤhren muß.

Eine schon jetzt in Deutschland umlaufende Goldmuünze scheint zu diesem Zwecke schwerlich empfolen werden zu koͤnnen. Der Dukaten ist zu klein, als daß er jemals einen solchen Rand haben koͤnnte, der gegen Befeilen hinlaͤnglich sichert, denn der gewoͤhnliche gekerbte Rand ist leicht nachzumachen. Eben des— wegen muß bei dem Verkehr mit Dukaten immer die Goldwage zu Hand sein; dieses ist im Großhandel schon sehr lästig, wird aber im taͤglichen Leben, wo die Muͤnzen einzeln aus einer Hand in die andre uͤbergehn, ganz unertraglich. Eben deswegen ist der Dukaten im noͤrdlichen und mitlern Deutschlande ganz aus dem gemeinen Verkehr verschwunden, und nur eine Handelswaare ge⸗ worden, die unter den Wechslern und Rentenirern umlaͤuft. Groß⸗ britannien, Frankreich, Spanien und Portugal, beide leztere wei⸗ land im Besitze der ergiebigsten Goldminen, haben ihn niemals angenommen. Auch in den vereinigten Niederlanden, weiland den groͤßten Muͤnzfabrikanten Europas, war ein viel groͤßeres Goldstuͤck, der goldne Reyder von vierzehn hollaͤndischen Gul⸗ den, die goldne Landesmuͤnze; und jetzt ist es im neuen Koͤnig⸗ reiche der Niederlande noch das Zehn⸗Guldenstuͤck. Die bekann⸗ ten hollaͤndischen Dukaten hatten im Lande selbst nie gesetzlichen Kurs, sondern waren stets nur eine Handelsmuͤnze, welche die Kaufleute fuͤr ihre Rechnung zur Aussuhr in die Östseeprovin⸗ en, nach Deutschland, und in die Levante praͤgen lassen. Die Regierung leiht hierbei blos einer vortheilhaften Handelsunter⸗ nehmung die noͤthige Beglaubigung durch den Stempel ihrer Muͤnzanstalten: er ist das Schauzeichen auf diesem Fabrikate. Auch die amerikanischen Freistaaten haben keine Dukaten. Ver⸗ moͤge der großen Weiche und Zaͤhigkeit des Goldes ist ein duͤn⸗ nes Blech aus beinahe reinem Golde sehr biegsam. Bei gerin⸗ gem Bildungsgrade gilt diese Biegsamtett fuͤr einen schon ziem⸗ lich gnuͤgenden Beweis, daß eine Muͤnze aus ächtem Golde be⸗ stehe: daher wurden auch große Golbmuͤnzen, wie z. B. Roseno⸗ bel, im siebzehnten Jahrhunderte noch sehr duͤnn und folglich in einem großen Durchmesser ausgepraͤgt, obwohl diese Form ganz verwerflich ist, da sie der Abnuzung zu viel Oberftaͤche blosstellt, und kein sicherndes Raͤndeln zuléßt. Bei den Dukaten ist diese duͤnne Form beibehalten worden, und ihre Biegsamkeit wird noch absichtlich durch Gluͤhen nach vollzogner Praͤgung verstaͤrkt, damit sie den minder gebildeten Voͤlkern oes Ostens, fuͤr deren Bedarf sie hauptsaͤchlich gemünzt werden, acht erscheinen. In Deutschland ist eine solche Goldprobe nun wohl enthehrlich.

(Schluß folgt.)

Meteorologische Be 7 Amt 2† Ffach ejmmaglie Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. t- yhr. Beobachtung.

mmanrmzgan inas unnuranmrgrmurmafgenn anmtgenehnen ernmme’t 2—nn,Dbn 333,7 Par. 333,69 Par. 333, 65“ Par Quellwärme 8,9 10,0 v N. 13,5 °R. 11, °N. Fluußzwaͤrme 12,5° R. 9,½ °R. 9,9 °R. ꝗ¶R. odennvarme . 99 vCt. ünsdünst. C,070“ Rbh. Niederschlag 0, 14 6 Rbh.

76 pCt.

neblig. truͤbe. W. Mittags 12 Uhr und Nachmitt, etwas Regen

obachtung.

1833. 20. August.

Luftdruck.. Luftwärme. Thaupunkt Dunstsaͤttg.

m,

0 2.

truͤbe.

7, 1b

11“ Wolkenzug

W.

n ðn

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 16. August. 1 Schuld 51 11. Ausgesetzte Schuld

Niederl. wirkl. Neap. 86 ¼. Oesterr. 93 ½.

Bill. 2389 53. 6 —. Scheine 91 ½. 39 do. 44.

11 18.

19. August. Bank-Actien 1238. R

Hamburg, Ocsterr. 59 Met. 95 ½. 4 9 do. 87. 101 ½. Russ. Holl. (v. 81 92 ½. Prüumien-Scheine 103. Poln. 120. London, 16. August. 39 Cons. 89 ½. Belg. 96 ¾. Bras. 71 ½. Düän. 74 ¾. Ceie erips 7 pCt. Präm. Mex. 41 ⅛. Niederl. 51 ¾. Port. 58¹. 23 ½ pCt. Prim. Russ. 106 ½. Span. 23 ½. St. Petersburg, 14 August. Hamburg 3 Mon. 9 ¼ 570

Wien. 16. August. 88 Nlet. 9 Fl. 133 ½.

Dün. 71 ½.

17

42. 49 do. 862˙⁷. Bank-Actien 1220. T. 008

Koͤnigliche Schauspiele.

Donnerstag, 22. August. Im Schauspielhause: Dieg schatzung, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: I den Klingsberge, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Kotzhh

Freitag, 23. August. Im Opernhause: Fra Diapoe in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Auber. Koͤnigstaͤdtisches Donnerstag, 22. August. Der Amerikaner, Lustsfg Akten, von Vogel.

Freitag, 23. August. Oper in 2 Akten; Musik von Rossini. fetter: Rosine, als siebente Gastrolle.)

Zu dieser Vorstellung sind die mit „Mittwoch“ beß Billets guͤltig.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen und i kon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Der Barbier von Sevillg,

7àAn;

(Dlle. Sabn;

8

Neueste Nachrichte

Paris, 15. August. Der Koͤnig kam gestern Mem Neuilly zur Stadt, hielt einen zweistuͤndigen Minister e willigte dem Marschall Gérard eine Audienz, arbeitete; General Sebastiani und kehrte um 5 Uhr nach seine mersitze zuruͤck.

Im Moniteur liest man eine von gestern datit liche Verordnung, wodurch das bisher dem Grafen . anvertraut gewesene Interimistikum des Kriegs⸗Minif bis zur Ruͤckkehr des Marschalls Soult, dem Seetl Grafen von Rigny uͤbertragen wird.

Der Moniteur enthaͤlt heute in Bezug auf das erwaͤhnte Schreiben des Herrn Aroux folgenden halb a Artikel: „Als die Deputirten Herren Bérenger und Bakk gestern im Justiz⸗Palaste erschienen, erklaͤrten sie dem gelbewahrer, daß Her Aroux sich sehr schmerzlich dadurcht fühle, daß mehrere Personen seine Absetzung einer unredlichen lung beimaͤßen; sie fuͤgten hinzu, daß Hr. Aroux bei dem eingefuͤhrt zu werden wuͤnsche. Der Großsiegelbewahre sich, diesem Wunsche zu willfahren, und seine Worte tigten die Beweisfuͤhrung, daß, wenn es nothwendig in dem Interesse des Staatsdienstes und einer guten Verwaltung den Koͤnigl. Prokurator von Rouen zu doch niemals die Rechtlichkeit des Herrn Aroux in zu zogen worden sey. Gestern publiciren nun mehrere hi tungen, als Auszug aus dem Journal de Rouen, ein ben, worin Herr Aroux anzeigt, daß er von dem G bewahrer eine bestimmte und oͤffentliche Erklaͤ langen wolle; und dieses Schreiben schließt mit den „„Ich wollte, daß diese meine Absicht allgemein wuͤrde.““ Der Großsiegelbewahrer so wenig, als de Boͤrenger und Barbet kannten diese Aeußerung; waͤren

-

von unterrichtet gewesen, so wuͤrden die beiden ehrn

Deputirten ihre Mitwirkung zu jedwedem Schritte verwe ben, der als eine Verletzung der Wuͤrde der Regiern erscheinen koͤnnen; und was den Herrn Großsiegelbem trifft, so wuͤrde das Unziemliche des in dem Jau Rouen eingeruͤckten Schreibens ihn, wenn gleich . großen Leidwesen, verhindert haben, jenen ehemalt stiz⸗Beamten bei dieser Veranlassung zu empfeng Herr Aroux hat den Inhalt seiner Unterredung mit de siegelbewahrer durch die hiesigen Zeitungen bekannt sen. Diesem Berichte zufolge, war die Absetzung des 9— durch fuͤnf Beschwerden der Regierung uͤber seine Am veranlaßt worden. Nachdem Herr Aroux diese Besct eneckraͤften gesucht, entfernte er sich, indem er dem bewahrer fuͤr seine Aufschluͤsse uͤber die eigentlichen 69 ner (Aroux's) Absetzung dankte und ihm zugleich erkch wie auch die Regierung hinsichtlich seiner zu handelnst sunden, er deshalb nicht minder der constitutionnellen] treu ergeben bleiben und von der politischen Linie,“ vorgezeichnet, nicht abweichen wuͤrde.

Der Rath beim Cassationshofe, Herr Charde dat der Opposition), ist statt des zum Praͤfekten des partements ernannten Grafen von Rambuteau, dert wegen dieser Befoͤrderung, einer neuen Wahl unterwe in Macon (Departement der Saone und Loire) zum! gewaͤhlt worden.

Das Lastschiff „Luxor“ ist am 12ten d. M. mit da tischen fuͤr Paris bestimmten Obelisken am Bord Al. Cherbourg eingelaufen.

Die Arbeiten der Pensionaire der Franzoͤsischen 8 demie in Rom werden vom 18. bis 25. August in der Koͤnigl. Kunstschule ausgestellt seyn.

Wegen des Festes der Himmelfahrt Mariaͤ wat de heute geschlossen.

Frankfurta. M., 18. August. Oesterr. 5proc. M.

proc. 87. Bank⸗Actien 1489. Part.⸗Obl. 135 . W. zu 100 Fl. 1991. Br. Holl. 5proc. Obl. 93 ⅞. G. pe

60 ½. Br.

Redacteur Cottel.

xq. IIaxwenne

Gedruckt bet A. B. 9.

3

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* bdsß 3

1 Preuss. Russ. (v. 1828) 100 ¾. (v. 1831, 92 ½. 5 ½ 88—

Silber-Raubel 358. Kop. 5⅔ Inseii-

1ö“

ßische

Beilage

n Staats⸗Zeitung No 232.

Griechenland. die Allgemeine Zeitung bringt mehrere Schreiben aus

Met. in Hamb. Caͤrt. 931“] Plia vom 20. April bis zum 13. Mai, welche, ihres alten

z ungeachtet, zu einer auszugsweisen Mittheilung geeig⸗ d, weil sie eine Gesammt⸗Darstellung der Entwickelung ethaͤttnisse in Griechenland enthalten.

Lauplia, 8. (20.) April. gen Ta st wichtige Verordnung der Regentschaft uͤber die Ter⸗ „Eintheilung des Koͤnigreichs. Hiernach wird dasselbe in

mos (

bisements) abgetheilt; einem jedem Kreise steht ein No⸗

(General⸗Commissair), einem jeden Bezirke ein Eparch iit⸗Commissair) vor; der ganzen Eimheilung werden die wAbgraͤnzungen und die Namen des Alterthums zu e gelegt. Die Maßregel findet allgemeine Anerken⸗ see vereinigt in sich die weisen Ruͤcksichten auf Spar⸗ mit der Vorsorge fuͤr eine wohlgeordnete Beamten⸗ chie, bildet zweckmaͤßige Zwischenpunkte zwischen dem m und den aͤußeren Gebietstheilen, vereinigt das Ho⸗ ,und schont die besonderen Interessen der einzelnen theile, fordert durch die Wiederbelebung der alten Na⸗ ur allmaͤhlichen Ruͤckkehr in das ruhmvolle Wirken und mssische Bildung des Alterthums auf, waͤhrend man zum ken an die gloͤrreichen Thaten der letzten Zeit auch die n Namen der ruhmgekroͤnten Orte (wie Missolunghi, Na⸗ *) fortleben ließ. Die in der naͤmlichen Verordnung aus⸗ henen Grundsaͤtze der Kontrolle der oͤffentlichen Beamten Koͤrperschaften, welche aus dem Leben des Volks sich her⸗ den, und dieses auf den verschiedenen Stufen des Staats⸗ vertreten, finden ebenfalls allgemeine Anerkennung, ben Anlaß zu den freudigsten Hoffnungen; den Ministerien müch ein Staats⸗Rath, den Nomarchen ein von den Staats⸗ n fteigewaͤhlter Kreis⸗Rath, den Eparchen ein in gleicher Weise ier Bezirks⸗Rath, den Gemeinde⸗Vorstehern ein gewaͤhlter

Unde⸗Rath gegenuͤbergestellt werden. Man sieht nunmehr vor

lumfassenden Bestimmungen der Regentschaft uͤber die Bildung einisterien und den Wirkungskreis derselben entgegen, wel⸗ t der bereits beschlossenen und bekannt gemachten Veraͤn⸗ in den Personen der Minister gleichzeitig ins Leben tre⸗ llen. Nur zwei der bisherigen Minister behalten ihre Maurokordato und Trikupis; beide uͤbernehmen noch Ministerien; dieser, neben dem Aeußern, den Kultus fentlichen Unterricht, jener neben den Finanzen auch das wesen, letzteres jedoch nur provisorisch, indem hierzu ein rAufgabe vollkommen vertrauter Offizier einer befreundeten bestimmt seyn soll. Aus dem Ministerium treten Rhizo (Kul⸗

d Unterricht), Zographo (Kriegswesen), Bulgaris (Marine), des (Innere) und Chlonaris Justi, dagegen treten in das kerium der in allen Epochen des Unabhaͤngigkeits⸗Kampfes an en Posten gestandene Kolettis (fuͤr die Marine); ferner s von Athen (fuͤr das Innere) und der Gerichts⸗Praͤ⸗ Praides (fuͤr die Justiz). Die abtretenden Minister rchaus Maͤnner ohne Bedeutung und besonderen Werth; neten sich weder durch Verdienste, noch durch Kennt—⸗ och durch Vorzuͤge des Charakters aus, mit Ausnahme rrn Rhizo, welchem eine ganz gelehrte Bildung und Edelsinn eigen ist, dem aber die zu einem Minister er⸗ he Schnelligkeit fehlt. Van den neuen Ministern gilt s fuͤr einen sehr rechtlichen und humanen Mann; Psyl⸗ einen geradsinnigen, hoͤchst patriotischen, und mit den chen der Civilisation vertrauten Staatsmann; Kolet⸗ den klarsten politischen Kopf Griechenlands. Die berung scheint daher in jedem Falle eine wahre Ver⸗ g zu seyn, und deswegen Zufriedenheit zu erwecken. tliche dermalige Minister werden als gemaͤßigte Constitu⸗ e betrachtet, selbst Kolettis, welcher zwar fruͤher sehr ent⸗ an der Spitze der Constitutionnellen stand, allein jeder⸗ en so entschieden fuͤr das monarchische Prinzip sich aus⸗ und bei seinem klaren Verstande die Lage der Dinge chtig zu beurtheilen weiß. Wir behalten uns vor, seiner ne naͤhere Bezeichnung des gegenwaͤrtigen Ministeriums en. Die Formation der Armee scheint den Fortgang zu finden, welchen man sich versprach; die Kavallerie hat Zugang, die Linien⸗Infanterie sehr wenig, die Jaͤger⸗ one gar keinen; die Palikaren verrathen eine entschie⸗ lIöneigung gegen das Bajonnett, und ziehen sich großen⸗ in ihre Heimath zuruͤck; viele, besonders die bei nregelmaͤßigen Truppen gestandenen Albaneser, bege⸗ ich nach den benachbarten Theilen der Europaͤischen ; manche werden es spaͤter bereuen, dem Rufe zu aͤger⸗Bataillonen nicht gefolgt, sondern boͤsen Ein uUngen den Vorzug gegeben zu haben. . nd zur Erringung groͤßerer Wohlfahrt unbestreitbar zahl⸗ Arme bedarf, so moͤchten wir den Abzug dieser Albane⸗ d einiger anderer Fremdlinge mehr fuͤr ein Gluͤck, als n Ungluͤck rechnen, denn so hoch auch die Verdienste der aren⸗Haufen um Griechenlands Unabhaͤngigkeit waren, so denn doch die Fortdauer des von denselben unzertrennlichen sens in der Mitte des Friedens mit der oͤffentlichen Ord⸗ unmoͤglich vereinbarlich seyn. Diese Ordnung selbst toagegen immer festere Wurzel zu fassen, und aus allen den des Reiches erhaͤlt man die befriedigendsten Nachrich⸗ einige wenige Excesse in den an die Tuͤrkei graͤnzen⸗ Gegenden Rumeliens abgerechnet. Wegen des geringen unges bei der Linie beschloß die Regentschaft, die Werbung apern fortsetzen zu lassen, und hat deshalb von dort zwei illne Infanterie, eine Eskadron Kavallerie und einige bagnieen Artillerie und Pioniere verlangt; dagegen sollen zwei Eskadrons Bayerischer Chevauxlegers, welche sich in chenland befinden, bald nach ihrem Vaterlande zuruͤckkehren; aben deshalb bereits ihee Pferde und Equipagen an die chischen Lanzenreiter abgegeben. Ueber den Abmarsch der

Kreise, Departements) und 42 Eparchien (Bezirke,

Obwohl Grie⸗

Unterricht

Fran osen verlautet nichts; sie haben noch Navarin und Mo⸗ don besetzt, mengen sich aber nirgends in Geschaͤfte oder oͤf⸗ fentliche Angelegenheiten; ihre fortgesetzte Anwesenheit setzt in jenen Gegenden viel Geld in Umlauf. Der Ober⸗Kommandant der Franzoͤsischen Truppen, General Gueheneuec, befindet sich

hier, jedoch seit einiger Zeit unpaͤßlich en einer Vor einigen Tagen erschien 4 N- ger, 3 C“

durch Zufall erhaltenen Verwundung. Die fuͤr Kultus und gebildeten Kommissionen sind zusammengetreten; man ist auf den Erfolg ihrer Berathungen sehr gespannt. Ueber den Fortgang der Angelegenheit des Griechischen Anlehns in der Franzoͤsischen Kammer erhielten wir uͤble Nachrichten; auch bemerkt man, daß die Regentschaft im Finanzwesen, besonders aber in den Ausgaben aͤußerst zuruͤckhaltend ist, obwohl der Kurrentdienst puͤnktlich bezahlt wird, regelmaͤßig aus Triest Baarsendungen ankommen, und vieles neue Geld bereits in Umlauf gesetzt ist. Die Stimmung im Allgemeinen scheint gut zu seyn, mit Ausnahme der Offiziere der unregelmaͤßigen Truppen; der groͤßte Theil derselben leidet Mangel; ihr Draͤn⸗ gen nach Anstellung in deshalb groß; allein es fehlen ihnen fast durchgehends die Vorkenntnisse zum Eintritt in die takti⸗ schen Truppen oder zur Uebernahme hoͤherer Civil⸗Stellen. Der Koͤnig genießt fortwaͤhrend der groͤßten Popularitaͤt; er erwartet im Laufe des naͤchsten Monates einen Besuch seines Bruders, des Kronprinzen von Bayern, welcher den letzten Winter in Neapel zubrachte. Das Fruͤhjahr ist bei uns un⸗ freundlicher als gewoͤhnlich. Fuͤr die vielen hier anwesenden Fremden, insbesondere Bayern, ist das spaͤtere Eintreten der Hitze vortheilhaft, und erleichtert die Akklimatisirung. Die In⸗ fluenza, welche auch bei uns herrschte, ist im Abnehmen, und hatte durchaus keinen bedenklichen Charakter.

Nauplia, 23. April (5. Mai). In der Marine be⸗

merkt man seit Kolettis Eintritt in das Ministerium groͤ

ßere Thaͤtigkeit; die der Ausbesserung beduͤrftigen Schiffe wur⸗ den nach Poros gesendet, das Dampfschiff „Carteria“ viel⸗ mehr dessen Maschine wird im hiesigen Arsenale ausgebessert, welches unter den aus Bayern gekommenen Ouvriers bereits in einen vortrefflichen Zustand gesetzt ist. Die Offiziere und Matrosen der Koͤnigliche Marine erhielten neue Uniformen nach Europaͤischem Schnitte, woruͤber besonders unter den Offizieren große Freude herrschte, indem sie bisher vor den Equipagen der Handelsschiffe gar keine Auszeichnung hatten. Zur Pruͤfung der dienstlichen und persoͤnlichen Verhaͤltnisse der Marine⸗Offiziere wurde eine besondere Kommission niedergesetzt; der hoch ge⸗ priesene Seeheld Miaulis ist deren Praͤsident, die im Freiheits⸗ kriege hoch verdienten Herren Sachturis, Chriesis, Andrutzo, Apostolis und Kanaris Glieder derselben. Capitain Miaulis, Sohn des Admirals, wurde Ordonnanz⸗Offizier des Koͤnigs; den Hydrioten machte diese Wahl große Freude; man sagt, der Koͤnig werde einen zweiten Ordonnanz⸗Offizier ernennen, und denselben unter den Spezzioten waͤhlen. Die Bestim— stimmungen uͤber die Ministerial⸗Organisation sind nun⸗ mehr erfolgt, und in neun sehr ausfuͤhrlichen Verordnun⸗ gen vom 3. (15.) April in den Regierungsblaͤttern Nr. 13 15, bekannt gemacht; die erste derselben bestimmt die Formation, die zweite den Geschaͤftsgang, die uͤbrigen die Kompetenz der verschiedenen Ministerien, deren Zahl unveraͤndert blieb. Die in diesen Verordnungen enthaltenen Bestimmungen sind mit großer Klarheit ausgesprochen, und in logischer Ordnung vor⸗ getragen; die dabei an den Tag gelegten Grundsaͤtze sind im Wesentlichen jene, welche in repraͤsentativen Staaten bestehen,

insbesondere ist die freie Bewegung der Minister innerhalb der

Graͤnzen der Gesetze und Verordnungen einerseits, und ihre strenge Verantwortlichkeii andererseits mit aller Bestimmtheit ausgesprochen, und in letzterer Beziehung sogar ein eigenes Gesetz angekuͤndet. Der Geschaͤftsgang ist genau vorgezeichnet, und mit Einfachheit angelegt, die Kompetenz der Ministerieen mit Klarheit und naturgemaͤß ausgeschieden. Bei diesen Ver⸗ ordnungen bleibt wohl nichts zu wuͤnschen uͤbrig, als daß sie gut vollzogen werden. Da es sich von der Gestaltung der Ver⸗ waltung eines neuen Reiches handelt, in welchem bisher Alles unbestimmt und chaotisch unter einander lag, so moͤchte es zweckmaͤßig seyn, wenigstens die vorzuͤglichste jener neun Ver⸗ ordnungen auch außerhalb Griechenland bekannt zu machen, weswegen sie beigefuͤgt ist. In Bezug auf die aörigen Ver⸗ ordnungen muͤssen wir noch bemerken, daß die Zahl des Perso⸗ nals der Ministerien sehr maͤßig angesetzt ist; und daß in den einzelnen Kompetenz⸗Bestimmungen viele neue Institutionen und Verbesserungen angekuͤndet sind, wie z. B. die Errichtung von Assekuranz⸗ und Kredit⸗Anstalten, von Beschaͤftigungs⸗Haͤu⸗ sern, polytechnischen Schulen, Schullehrer⸗Seminarien, geistli⸗ chen Bildungs⸗Anstalten, oͤffentlichen Bibliotheken, einer Akade⸗ mie der Wissenschaften, einer Universitaͤt, Invaliden⸗, Wittwen⸗ und Waisen-Anstalten fuͤr die Armee und die Marine, die Ein— fuͤhrung der Militair⸗Conscription, gleichfoͤrmiger Maße und Gewichte, der Todtenbeschau, Quarantaine-⸗Anstalten, die Er⸗

Frichtung von Habammen⸗Schulen, eine bestimmte Dotation der Schulen, die Aufhebung der außerwesentlichen Feiertage (es be⸗

stehen im Ganzen gegen drittehalbhundert Feiertage) u. s. w. hoch seyn muͤßten, außer Betrieb stellen, ordnete allgemeine Nie⸗ derlagen, und bei denselben einen gleichmaͤßigen Verkaufs⸗Preis an, und verbot die Einfuhr des fremden Salzes; da der Preis

des Salzes auf einen maͤßigen Satz (S Lepta fuͤr die Ocka =

1 Kreuzer vom Oesterreichischen Pfd.) gestellt ist, so scheint diese

Verordnung eben so den staatswirthschaftlichen als finanziellen

Interessen zu entsprechen. In letzterer Beziehung erwartet man fuͤr den Staats⸗Schatz eine Einkommens⸗Vermehrung von 30 bis 40 Procent; im Anfange wird die Regierung jedoch manche Schwierigkeiten zu uͤberwinden haben, theils wegen der bestehen⸗ den Vorraͤthe der Paͤchter, theils in Bezug auf die Auswahl der

erforderlichen Beamten. In Hinsicht der Zehnten hat die Re⸗

gentschaft das bisherige Verpachtungs⸗System im Wesentlichen zwar beibehalten, aber erhebliche Erleichterungen des Zehent⸗

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pflichtigen dadurch eintreten lassen, daß mehr Zahlungsfristen ge⸗ oͤnnt, und den Gemeinden die Moͤglichkeit gegeben ist, den Zehnten selbst zu pachten, waͤhrend fruͤher der Zehent im⸗ mer nur nach ganzen Provinzen verpachtet war, wodurch eben sowohl dem Staats⸗Schatze als dem Zehentpflichtigen große Nachtheile zugefuͤgt, und dem letzteren insbesondere ein Heer von Vexationen auferlegt wurde. Viele Stimmen lassen sich vernehmen, daß kuͤnftig der Zehent in Natura eingesammelt werde, indem hierdurch in diesem Lande, wo die Transportmittel sehr kostspielig und die Vewerthung der Fruͤchte sehr erschwert sind, dem Zehentpflichtigen eine Erleichterung zugehen wuͤrde, weil er dermal bei dem Verpachtungs System enrweder einem Dritten preisgegeben wird, oder als Selbstyaͤchter in Zah⸗ lungs⸗Verlegenheiten kommt. Die Regentschaft scheint jedoch mit Vorsicht zu handeln, und gemaͤß eines Artikels der Verord⸗ nung vor der Hand blos da Versuche der Selbst⸗Regie zu ma⸗ chen, wo die Verpachtung erhebliche Schwierigkeiten sindet. Die Auswechselung der alten Kupfermuͤnze hat Schwierigkeiten gefunden, indem eine wohleingerichtete Muͤnzstaͤtte in Griechen⸗ land nicht besteht, und von der Muͤnzstaͤtte in Muͤnchen der er⸗ forderliche Zufluß an neuer Kupfermuͤnze nicht bewirkt werden konnte; der Auswechselungs⸗Termin wurde daher vom 1. (13.) Mai auf den Monat Okt. verschoben. Im Fache der Justiz⸗Pflege ergab sich keine neue Erscheinung, obwohl man den Abgang or⸗ dentlicher Civil⸗Gerichte tief empfindet. An die Stelle des Hr. Praides wurde Herr Polyzoides zum Praͤsidenten des hiesigen Kriminal⸗Gerichts ernannt; er gilt fuͤr einen streng rechtlichen und freisinnigen Mann, welcher seine wissenschaftliche Bildung sich in Deutschland erwarb. Der Praͤfekt von Aegina, Herr Skoufo, uͤbernahm die Vertheidigung des beruͤhmten Theodor Griva, welcher eines Mordes angeklagt, hier noch im Gefaͤng— nisse sitzt; Skoufo legte, um sich diesem Geschaͤfte ganz hingeben zu koͤnnen, seine Praͤfekten⸗Stelle nieder, und gab dadurch ein seltenes Beispiel von Uneigennuͤtzigkeit und Menschenfreundlich⸗ keit. Herr Skoufo studirte einige Zeit in Muͤnchen. In dem diplomatischen Corps gab es einige Veraͤnderungen: der Schwe⸗ dische Konsul Baron Heidenstam wurde zu Schwedens Geschaͤfts⸗ traͤger ernannt, der Franzoͤsische Resident Baron Rouen ist Mi⸗ nister-Resident geworden, und von der Krone Baͤyern wird in der Person des Herrn von Gasser ein Geschaͤftstraͤger gesendet. Außerdem verlautet, daß der Kaiserl. Russ. wirkl. Staatsrath Kata⸗ kazi aus Petersburg und Fuͤrst Butera von Neapel dahier in außerordentlicher Mission eintreffken werden, um im Namen ih⸗ rer Souveraine dem Koͤnige Otto zur Thronbesteigung Gluͤck u wuͤnschen; man glaubt, daß der bisherige Russische Resident, Baron Ruckman, eine andere Bestimmung erhalten und Herr Katakazi sodann an dessen Stelle treten wird. Die Bavyerischen Konsuln in Oesterreich, Preußen, Sachsen, Hannover, Baden, Frankreich, Niederlande, England, Sardinien, Toskana, Sici⸗ lien, Rußland, Brasilien, Mexiko und La Plata uͤbernahmen, ge⸗ maͤß einer im Regierungs⸗Blatte erfolgten Bekanntinachung, auch die Konsular⸗Geschaͤfte Griechenlands. Nachtraͤglich zu unserem letzten Schreiben bemerken wir, daß Karababa (bei Ne⸗ gropont) am 6ten, Negropont selbst den 7ten, Zeituni den 9ten v. M. und wenige Tage spaͤter das Schloß Charystos, dann die Akropolis bei Athen von den Tuͤrken verlassen, und durch die Bayerischen Truppen, im Namen Griechenlands, besetzt wur-⸗ den. In Athen befinden sich dermalen Franzoͤsische Ingenieurses⸗ Géographes, welche mit Zustimmung der Griechischen Regie⸗ 1 rung Attika, Boͤotien und Euboͤa trigonometrisch aufnehmen; schon fruͤher nahmen sie Morea auf, woruͤber von Seite des BIIII Bureau topographique eine sehr huͤbsche Karte in 6 Blaͤttern erschien. Nauplia, 1. (13.) Mai. Die vielen Fremden, welche sich jetzt hier befinden, und das allseitige Bemuͤhen, denselben den Aufenthalt angenehm zu machen, erhoͤht die Lebhaftigkeit der Stadt, welche viele Kapitani's der irregulairen Truppen, dann vorzuͤglich die fruͤher aus den verschiedenen Landesthei len hierher gefluͤchteten, nun aber nach hergestellter Ordnung wieder dahin zuruͤckkehrenden Familien, verlassen haben. Au⸗ ßerdem ereignete sich bei uns wenig von Belang. Unter die⸗ sem Wenigen ist die vor einigen Tagen erfolgte Ernennung der Nomarchen (General⸗Kreis⸗Commissaire) das Erheblichste; unter diesen befinden sich drei der abgetretenen Staats⸗Secre⸗ taire (Christides, Zographi, Rhizo) und der bekannte Andreas Metaxa, welcher in der letzten Zeit vor Ankunft des Koͤnigs Mitglied der siebengliedrigen Regierungs⸗Kommission war; die⸗ ser Letztere wurde zugleich zum Staatsrathe im außerordentlichen Dienste ernannt; die uͤbrigen sechs Nomarchen sind weniger be kannt, mit Ausnahme des H. Glarakis, welcher unter Capodistrias eine bedeutende Rolle gespielt. Von dem Charakter der nach Salona und Vrachori bestimmten Nomarchen Ambrostades und Monarchides spricht man viel Gutes. Die oͤffentliche Meinung spricht sich uͤber diese Wahlen noch nicht mit Bestimmtheit aus, aber das Heer der Kandidaten zu diesen Stellen aͤußert natuͤr⸗ lich große Unzufriedenheit, besonders da ein Paar der ernannten Nomarchen fruͤher gar nicht im Staats⸗Dienste gestanden haben sollen. Die Ernannten gehoͤren uͤbrigens durchaus zu verschie denen Parteien, so daß wenigstens von dieser Seite die Regierung nicht der Befangenheit beschuldigt werden kann. Außerdem er⸗ schienen einige weniger bedeutende Verordnungen uͤber die Ausdeh⸗ nung des Zoll⸗Verbandes auf die von der Tuͤrker kuͤrzlich uͤbernomme nen Gebietstheile, uͤber die Gebuͤhren der Friedensrichter bei Errich tung von Buͤrgschafts⸗Instrumenten, die Indikatur des Gerichts hofes von Theben uͤber Euboͤg ꝛc. Einer sehr umfassenden Ver⸗ ordnung uͤber den Wirkungskreis der Nomarchen wird entgegen gesehen; sie soll bereits im naͤchsten Regierungs⸗Blatte erscheinen« auch spricht man von Organisirung einer allgemeinen Gendarme rie. In unserm Hafen ist es noch immer lebhaft, insbeson dere kommen nicht selten Schiffe von Triest und Venedig mit Bau⸗Materialien, deren Verbrauch hier jetzt sehr bedeutend ist. indem in allen Straßen neue Gebaͤude aufsteigen.

SH

Bekanntmachungen.

stsssement.

T Bietung auf das in via executionis sub hasta ie, in dem Koͤnigl. Preuß. Antheil der Oder⸗ und desen Rothenburger Kreise gelegene, den reßlerschen Erben gehoͤrige, kreisjustizraͤthlich G andschaftlichen Prinzipien auf 49,607 Thlr. pf. gewuͤrdigte Mannlehnaut Nieder⸗Rengers⸗ mit Klein⸗Krausche sind die Termine, von denen zte peremtorisch ist, auf

den 19. Juli c. Hitob

8 er . un d 4

Hermsdorff, modo dessen,

Die Kaufbedingungen nebst der

Glogau, den 19. Maͤrz 1833.

Nieder⸗Schlesien und

Algemeiner Anzeiger fur die Preußtschen. Staaten;

den 21. Januar 1834, anberaumt worden. Zahlungs und Besitzfaͤhige Kauf⸗ lustige werden daher aufgefordert, sich in diesen Ter⸗ minen vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Braun auf dem Schloß hierselbst Vormittags um 10 Uhr einzufinden, ihre Gebote abzugeben und dem⸗ naͤchst die Adjudication an den Meist⸗ und Bestbieten⸗ den zu gewaͤrtigen. 1— Taxe koͤnnen waͤhrend den gewoͤhnlichen Amtsstunden in unserer Concurs⸗Registratur eingesehen werden.

Zugleich werden folgende, bei gedachtem Gut ange⸗ nommene, ihrem jetzigen Aufenthalt nach unbekannte Mitbelehnte, als:

1) der Kammerjunker und Kloster Vogt Carl Ernst Georg v. Ziegler und felg hznfen ehehin auf 2) der Wilhelm Peter Carl Theodor Graf zu Solms⸗ Tecklenburg oder dessen Erben, aufgefordert, sich in dem peremtorischen Termine ein⸗ d. vor, zufinden und ihre Rechte wahrzunehmen, bei ihrem durch hinlaͤnglich legitimirte Gevollmaächtiate zu erschei⸗ Ausbleiben aber zu gewaͤrtigen, daß dem Meist⸗ und Bestbietenden der Zuschlag ertheilt werden wird.

Koͤnigl. Preuß. IEE. von er v. G;5

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Gerichtliche Vorladun Auf den Antrag des gemeinschaftlichen Aucraldes im 8 9 - 4 im Toncourse des Paͤchter Offer vormals zu Hanshagen, werden alle nicht praͤcludirte Offersche Credikoren hier⸗ durch vorgeladen, in termino den 30. Seprember J. vor dem Koͤnigl. Hofgerichte, in Person oder

nen, um sich uͤber die von dem gemeinschaftlichen An⸗ walde des Offerschen Concourses beigebrachte Admun⸗ strations⸗Rechnuna, den darauf gegruͤndeten Status bo- norum und das Project der Massenvertheilung wel⸗ ches alles auch vorher in der Kanzlei nachgesehen wer⸗ den kann zu erklaͤren, widrigenfalls dieselben so an⸗

8 “]

Lausitz. e.