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sicher ist. K ken in und um London betreffe, zog versichern, daß es
immer das Gesetz spreche, sey in daß seit 150 — schließende
ten der
in das Auslind. Dies zwingt die Bank natuͤrlich, ihre No⸗ ten⸗Ausgaben zu vermindern. Die Landbanken vermehren unter solchen Verhaͤltnissen ihre Noten⸗Ausgabe; aber es dauert nicht lange, so zwingen die Operationen der Bank von England sie zur Beschraͤnkung, was naetuͤrlicherweise große Bestuͤrzung, große Schwankungen zur Folge hat; unter solchen Umstaͤnden werden die Landbanken um baare Zahlung bestuͤrmt: diese zie⸗ hen auf die Bank von England, und da dies zu einer Zeit ge⸗ schieht, wo sie nur wenig Geld hat, so wuͤrde sie, wie im Jahr 1825, in die groͤßte Verlegenheit kommen. Sind dage⸗ gen die Noten der Bank von England ein gesetzliches Zahlungs⸗ mittel, außer bei ihr selbst und ihren Filialen, so ist einer Schwierigkeit der Art voͤllig abgeholfen. Die naͤchste Klausel verfuͤgt, daß Wechsel⸗Briefe, die nicht laͤnger als drei Monate laufen, den Wuchergesetzen nicht unterworfen seyn sollen. Dies ist in jedem Falle eine große Erleichterung fuͤr den Handels⸗ Verkehr. Die folgende Klausel schreibt vor, daß der Betrag des Geldes und der Sicherheiten, so wie der ausgegebenen Noten in einem gewissen Grade veroͤffentlicht werde. Ich habe nie einsehen koͤnnen, auf welche Weise dies, wie man behauptet hat, der Bank Nachtheil bringen solle. Ich habe es stets als eine der schlimmsten Seiten unseres Bank⸗Systems betrachtet, daß Niemand sich uͤber die Masse der umlaufenden Noten der Bank von England zu unterrichten vermochte. Die Folge davon war, daß alle Personen, die sich in große Un⸗ ternehmungen einließen, im Finstern tappten. Bei der Bank von Frankreich herrscht diese Oeffentlichkeit laͤngst, ohne daß es ihr je den mindesten Nachtheil brachte. Selbst die Bank von England ist nicht der Meinung, daß die nach Maßgabe der Bill bewirkte Veroͤffentlichung ihr Schaden bringen wuͤrde. — Man habe vorgeworfen, daß die Summe von 120,000 Pfd. St. jaͤhrlich, welche der Bank von England fuͤr ihre Muͤhe⸗ waltung in Betreff der Staatsschuld abgezogen werden soll, zu gering sey. Allerdings haͤtte man die Bank zwingen koͤnnen. sich einen bedeutendern Abzug gefallen zu lassen, allein dies sey in Betracht der Dienste, welche die Bank dem Staate leiste, nicht raͤthlich gewesen. Diese Dienste waͤren sehr groß, und er (Ripon) fordere darum Ihre Herrlichkeiten auf, dem Vertrage mit der Bank ihre Genehmigung zu ertheilen. — Der Herzog von Wellington sagte, daß die Bank in man⸗ cher Hinsicht hart behandelt worden sey. Der jaͤhrliche Abzug von 120,000 Pfd. scheine ihm zu groß. Sein Haupt⸗Einwand sey jedoch gegen die Klausel gerichtet, welche die Noten der
Bank von England zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhebt. Die
Wirkung davon werde eine Entwerthung der Banknoten seyn,
und er sehe durchaus nicht ein, was die Direktoren der Bank
bewogen haben kann, dieser Klausel ihre Zustimmung zu geben.
Er sey uͤberzeugt, daß man diese Entwerthung bitter fuͤhlen werde. 1 fuͤr ihre eigenen Noten nur Noten der Bank von England, Gold selbst aber nur gegen eine Zahlung von 5 bis 10 Pro⸗ centen geben wuͤrden. 3 es k
Beanken in London und im Umkreise von 65 Meilen geben solle,
Eine fernere Folge werde seyn, daß die Landbanken
Das Gesetz, daß es keine Diskonto⸗
sey seit 160 Jahren als ein solches betrachtet worden; jetzt habe man auf einmal die Entdeckung gemacht, daß es gar kein
Gesetz, und es erlaubt sey, Banken der Art zu errichten. — Der Marquis v. Lansdowne sagte, daß die Klausel, welche die Noten der Bank von England zum gesetzlichen Zahlungs⸗ mitttel erhebt, nach seiner und der Meinung der Bank⸗Direkto⸗ ren, die von dem edlen Herzog geschilderten gefaͤhrlichen Folgen nicht haben werde. — —
in Gold umsetzen kann, so lange ist der Umlauf des Papiergeldes Ungefaͤhrlich, auch
So lange Jeder seine Noten nach Belieben
gehe die Bill nicht weiter, als daß sie die Bank aus der mißlichen Lage zieht, erst bei panischen Handels⸗
schrecken ihren Goldbedarf ermitteln zu koͤnnen, und dann den
fremden Wechsel⸗Cours gegen England stellen zu muͤssen. Die
Siccherheit der Geld⸗Circulation haͤnge nicht von der Menge Geldes, sondern von dem Verhaͤltniß jener zum wahren Reich⸗ thum des Koͤnigreiches ab, denn es lasse sich ein Fall denken,
wo Geld im Ueberflusse vorhanden und die Circulation doch un⸗ Was uͤbrigens die Klausel wegen der Depositen⸗Ban⸗ 8 so koͤnne er dem edlen Her⸗ Absicht der Minister
nicht die das Gesetz zu aͤndern. Die Regierung habe
gewesen sey,
dabei lediglich nach dem Gutachten der Rechtsgelehrten der Krone gehandelt. —
Lord Wynford sagte, daß die Rechtsgelehrten einmuͤthig waͤren, daß unter den bestehenden Gesetzen keine Ban⸗
ken in London und 65 Meilen im Umkreise errichtet werden
Der Redner suchte dies aus den Parlaments⸗Akten
nachzuweisen, und erklaͤrt, daß er es nicht fuͤr raͤthlich halte, die Rechte der Unterthanen durch die Rechtsgelehrten der Krone zu entscheiden, wie dies in dem gegenwaͤrtigen Fall geschehen sey. Man moͤge der Bank von England freigeben, in diesem Betreff es auf den Ausspruch der Gerichte ankommen zu lassen; wenn die Meinung der Rechtsgelehrten der Krone die richtige sey, wuͤrde dann jedes Bemuͤhen der Bank, die Errichtung der
vergeblich seyn. Wie jedem Fall das gewiß, Jahren die Praxis der Bank von England aus⸗ Art gestattet habe. Allerdings ihre Zustimmung gegeben; aber
erwaͤhnten Banken zu verhindern,
Privilegien der habe die Bank zur Klausel
warum? weil ste dem Willen der Regierung und des Parlamen⸗ tes nicht widerstehen kann. an, daß,
Schließlich trug der Redner darauf bevor das Haus sich in einen Ausschuß verwandle, das Gutachten der (12) Richter von England eingeholt werde, ob
unter der Wirkung der bestehenden Gesetze Banken der angege⸗ penen Art in London und in einem Umkreise von 65 Meilen er⸗
richtet werden duͤrfen. — Der Lordkanzler sagte, daß es fuͤr
alle Interessen des Koͤnigreiches, fuͤr die Staͤttigkeit der Gewerbe und des Ackerbaues von gebieterischer Nothwendigkeit sei, daß in dem umlaufenden Geldmedium keine Schwankungen mehr stattfinden, und daß von dem Parlament nichts, hin fuͤhren koͤnnte, gutgeheißen werde. nman sagen koͤnne,
was je da⸗ (Hoͤrt, hoͤrt!) Wie daß die in Frage stehende Maßregel zur Ent⸗ werthung fuͤhren werde, begreife er durchaus nicht; im Gegen⸗ theil koͤnne man eher behaupten, daß in Folge derselben die No⸗ — Bank von England sogar ein Aufgeld bekommen wuͤr⸗ den. Man habe behauptet, daß die Bank von England von der Regierung hart behandelt worden sey, und habe den großen Nutzen gepriesen, den sie dem Lande schafse; man duͤrfe aber nicht vergessen, daß die Bank fuͤr die Dienste, die sie dem Lande leistete, Entschaͤdigung erhielt, und daß der Vortheil nicht 1 auf einer Seite war. (Hoͤrt, hoͤrt!) Vom J. 1797, wo man der Bank auss Liebe einige Gewalt anthat, und ein Ge⸗ heimer Rathsbefehl ihr verbot, ihre Noten in Gold zu bezah⸗ len, — ein Ding, wogegen sie sich so straͤubte, daß der Geheime Rathsbefehl nicht hinreichte, und es durchaus eines Parlaments⸗ Beschlusses bedurfte, um sie, trotz ihrer ungemeinen Abneigung, zu zwingen, die Baarzahlungen einzustellen, — von 1797, sage er, bis 1819 zahlte sie ihre Noten nicht in Gold, und so groß
waren die Vortheile, die der Bank aus der ihr angethanen Ge⸗ walt erwuchsen, daß ihr Widerwillen allmaͤlig abnahm und end⸗ lich ganz verschwand. (Gelaͤchter.) Es sey Thatsache, daß in dieser Zeit die Bank⸗Actien bis 280 stiegen. Dies beweise, daß der Vertrag der Bank seit 30 Jahren fuͤr sie kein sehr beschwer⸗ licher gewesen sey. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der edle und gelehrte Lord (Wynford) habe gesagt, die Bank habe keinen Widerstand leisten koͤnnen. Gar wohl habe sie Widerstand geleistet, und waͤre, — er sage das, um Ihre Herrlichkeiten uͤber diesen Punkt zu ent⸗ taͤuschen, — sicherlich auf demselben beharrt, wenn sie nicht ge⸗ glaubt haͤtte, im Ganzen einen sehr vortheilhaften Handel abzu⸗ schließen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Weder die Bank, noch das Publikum komme zu kurz, und er sey uͤberzeugt, daß die Bank⸗Direktoren ein unermeßliches Gelaͤchter anstimmen wuͤrden, wenn ihnen Je⸗ mand sagte, daß sie uͤberlistet worden waͤren. Der Redner be⸗ wies hierauf klar aus den Gesetzen, daß die Bank von England kein Privilegium in Bezug auf Depositen⸗Banken besitze. — Lord Bexlei bemerkte, daß bisher die Bank von Eng⸗ land und das Publikum gerade das Gegentheil geglaubt habe. Der Beweis sey, daß selbst zur Zeit der groͤßten Speculations⸗ wuth es Niemanden einfiel, eine Depositenbank in London zu errichten. Kaum 48 Stunden aber nach Bekanntmachung des Gutachtens der Rechts⸗Gelehrten der Krone habe sich sogleich eine Gesellschaft dazu mit einem Fond von 10,000,000 Pfd. St. ge⸗ bildet. — Der Vorschlag des Lords Wynford wurde verworfen und das Haus verwandelte sich in einen Ausschuß. — Die zwei ersten Klauseln wurden mit bloßen Verbal⸗Amendements ange⸗ nommen. — Als die dritte Klausel gelesen wurde, schlug Lord Wynford vor, sie ganz auszulassen, und dafuͤr eine andere ein⸗ zuschalten, welche der Bank von England alle und naͤmlich die ausschließenden Privilegien, welche ihr in dem 39. und 40. Re⸗ gierungsjahr Georgs III., und im 7. Georgs IV. ertheilt wur⸗ den. Die Klausel sey in ihrer bisherigen Gestalt eine Wortbruͤ⸗ chigkeit gegen die Bank, und er sehe durchaus nicht ein, warum die Minister nicht die Entscheidung der 12 Richter abwarten wollten, sie muͤßten denn zum Voraus uͤberzeugt seyn, daß sie unguͤnstig ausfallen wuͤrde. — Der Lord⸗Kanzler bemerkte, daß ja die Bank, die am Besten wisse, was ihren Interessen foͤrderlich oder feindlich sep, ihre Zustimmung zu dieser Klausel (die Errichtung der Depositenbanken zu London betreffend) gegeben habe. — Der Herzog v. Wellington und der Graf von Wick⸗ low unterstuͤtzten das Amendement, weil es diesem Hause, be⸗ vor die zwoͤlf Richter ihre Meinung uͤber einen streitigen Rechts⸗ punkt abgegeben haben, nicht gezieme, den Diktator in Rechts⸗ Angelegenheiten zu spielen. — Graf Grey behauptete, daß es der Gebrauch des Parlaments sey, in seiner Eigenschaft als ge⸗ setzgebender Koͤrper zu entscheiden, welche Auslegung eines Ge⸗ setzes die richtige sey. Die Klausel thue weiter nichts, als daß sie das aufhellt, was sonst ein Gegenstand des Zweifels geblieben waͤre. Was uͤbrigens die Behauptung betrifft, daß sie einen Treubruch enthalte, so sey es, um eine solche Beschuldigung zu entkraͤften, hinreichend, daß Lord Althorp die Unterhandlungen mit der Bank gefuͤhrt habe. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Charakter des edlen Lords stehe zu hoch, und sey zu sehr von allen Par⸗ teien anerkannt, als daß bei Verhandlungen, wobei er betheiligt sey, von Hinterlist irgend die Rede seyn koͤnnte. (Lebhafter Bei⸗ fall.) Da man der Bank den Genuß ihrer bisherigen ausschlie⸗ ßenden Privilegien auch fuͤr die Zukunft lassen wollte, war die Frage, worin diese Privilegien eigentlich bestaͤnden. Ein Zweifel habe sich uͤber deren Umfang erhoben, und das Parlament wuͤrde aufgefordert, fuͤr die Zukunft jeder irrigen Auslegung vorzubeugen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Uebrigens stand es der Bank frei, die Klausel anzunehmen oder sich von dem Handel loszusagen. Die Bank zog das Erste vor, und hat daher jetzt kein Recht, zu klagen. (Hoͤrt!) Warten, bis die zwoͤlf Richter ihr Gutachten abgegeben haͤtten, hieße, die Bill fuͤr die gegenwaͤrtige Session fallen lassen; wenn daher das Amendement des edlen und gelehrten Lords (Wynford) durchginge, wuͤrde er (Grey) sich gezwungen sehen, anzutragen, daß die Bill im Ausschusse erst nach sechs Monaten weiter berathen werde. — Das Amendement wurde (wie bereits
gemeldet) mit 29 gegen 11 Stimmen verworfen, worauf die
Bill, ohne fernere Eroͤrterung, mit allen ihren Klauseln unver⸗ aͤndert durch den Ausschuß ging.
London, 27. August. In der Morning⸗Post liest man: „Seit mehreren Tagen hat sich die Konferenz nicht versammelt; aber die Hollaͤndischen und Belgischen Bevollmaͤchtigten haben mit den Parteien, auf deren Unterstuͤtzung sie beiderseits am meisten bauen, uͤber die Rechtsguͤltigkeit ihrer verschiedenen For⸗ derungen und Anspruͤche unterhandelt. Die Ersteren mit den
Repraͤsentanten Oesterreichs, Rußlands und Preußens, und die
Letzteren mit Lord Palmerston und dem Fuͤrsten Talleyrand.
Dem Vernehmen nach ist man in diesen beilaͤufigen Zusammenkuͤnf⸗
ten mit der Schelde⸗Frage etwas vorgeruͤckt, und die kontrahi⸗ renden Theile sollen hinsichtlich des Zolls bis auf wenige Cents mit einander einig geworden seyn. Das Lootsen⸗Geld aber, so wie der Ort, wo der Zoll erhoben werden soll, und andere Einzeln⸗ heiten sind noch immer nicht festgestellt; jedoch sind diese Punkte auch von untergeordneter Wichtigkeit. Die Frage, welche die meisten Verlegenheiten bereitet, ist die wegen der Schuld, und diese ist in ihrem wesentlichsten Theil noch um nichts ggefoͤrdert.“
Ueber die Anordnung eines Embargo in Lissabon, wovon Lloyd's Agent daselbst unterm 12ten d., als von einem Geruͤcht, berichtet hatte, verlautet seitdem nichts weiter; auch nichts von der Meldung in einem Privat⸗Schreiben vom 12ten, daß Elvas sich fuͤr die Koͤnigin erklaͤrt habe.
Das letzte Blatt des Couriers enthaͤlt ein von Bord des Dampfschiffs „African“ datirtes Privat⸗Schreiben vom 24sten d. M., worin es unter Anderem heißt: „Aus Porto, wo wir auf einige Stunden ans Land gingen, hatte General Saldanha fruͤh Morgens am 18ten d. M. einen Ausfall in der Richtung nach Vallonga gemacht. Er fand das Bourmontsche Corps ganz unvorbereitet; das Gemetzel war bedeutend, und eine große Menge Gefangene und Bagage fiel in die Haͤnde des Siegers; der Rest wurde in die Flucht geschlagen und 5 bis 6 (Engl.) Meilen weit von der Kavallerie verfolgt. In der folgenden Nacht zogen sich saͤmmtliche Miguelistische Truppen in und bei Villanova 10 bis 12 Meilen zuruͤck, und am 20sten d. M. stand kein Feind in gedachter Entfernung von Porto. Am 19ten d. M. liefen schon die meisten Kauffahrtei⸗Schiffe in den Duero ein, und am naͤchsten Tage der Rest. Taͤglich nahm die Anzahl der nach Porto kommenden Deserteurs zu, und am 20sten d. M. sah Schreiber dieses 85 Mann
quartier eintreffen. Am Abend des 20sten d. M. sollte ein Corps von 3000 Mann Infanterie nebst 400 Kaval⸗ leristen zur Verfolgung des Bourmontschen Corps ausge⸗ sandt werden, um dasselbe wo moͤglich zu zersprengen und die andleute vor Pluͤnderungen zu schuͤtzen. Da General Saldanha
nunmehr in Porto nichts weiter zu befuͤrchten hat, so traf er
und mehrere Offiziere innerhalb zweier Stunden im Haupt⸗
Anstalten, einen Theil seiner Truppen mit moͤglichster Schnan keit nach Lissabon zu senden, und noch an dem Nachmittage, wir uns einschifften, sollten 500 Mann mit einem Dampfschiffe zwei Schooners dahin abgegangen seyn.
mit Vorraͤthen aller Art nach Porto. Gestern begegneten
Maria's angeboten hat.“ — Der Courier macht hierzu gende Anmerkung: „Wir vermuthen, daß der Briefsteller sich Bezug auf die „Caledonia“ und den „Revenge“ in Irrt befindet.“
11““ BW““ 8
Niederlande. t Aus dem Haag, 30. August. Nicht nur der B. van Zuylen, sondern auch alle uͤbrigen noch hier anwesen Minister sind vorgestern nach dem Loo abgereist, um dort es Kabinets⸗Rathe beizuwohnen, der in Folge der aus London gegangenen Depeschen gehalten werden sollte. Die in Lon am 25sten d. stattgefundene Versammlung der Konferenz hat viel man vernimmt, zu keinem Resultate gefuͤhrt und die
glieder sind auseinander gegangen, ohne den Tag fuͤr die nge Zusammenkunft anzuberaumen. Unser Kabinet wird nunn daruͤber berathen, ob bei dem Deutschen Bundestage eine stellung in Bezug auf Luxemburg zu machen sey oder ul Die Antwort wird durch ein in Helvoetsluis bereit liege Dampfboot nach London gesandt werden. Das Geruͤcht einer baldigen Ruͤckkehr unseres Bevollmaͤchtigten in Lome Baron Verstolk, scheint bis jetzt noch voreilig zu seyn.
Loo nach dem Hauptquartier zuruͤckgekehrt. 8 9
Belgien. 8
Bruͤssel, 30. Aug. In der gestrigen Sitzung der praͤsentanten⸗Kammer wurden die Berathungen uͤber Budget des Finanz⸗Ministers fortgesetzt.
Der Baron Frechin Praͤfekt des Franzoͤsischen Nord— partements, ist zum Offizier des Leopold⸗Ordens ernannt want
Der Politique meldet, daß die Schifffahrt auf der M noch immer durch Zollstaͤtten gehemmt werde.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 27. August. Se. Maj. gaben Donnerstag großes Mittagsmahl auf Rosendal, wozu auch der Kaiserl. R sische Gesandte, so wie der Chef der Russischen Chronome Expedition, General Schubert, geladen waren.
Die Staats⸗Zeitung vom 2lsten d. M. meldet amt daß Herr C. A. Kantzow Befehl erhalten, sich nach Lissabon begeben, um seinen Posten als Koͤnigl. Schwedischer und — wegischer Geschaͤftstraͤger bei der Regierung Ihrer Maj. Koͤnigin Donna Maria und als General⸗Konsul in Lissabon der anzutreten.
Wie das Daglig Allehanda meldet, hat der Hof⸗ ler darauf angetragen, den Herausgeber eines Supplemeng diesem Blatte vom 15ten d. M. wegen eines darin enthaltn nachtheiligen Urtheils uͤber die Franzoͤsische Regierung (dh Partei dagegen Nya Argus hier bestaͤndig ergreift) zur ger lichen Verantwortung zu ziehen.
Ein Privat⸗Schreiben aus St. Petersburg vom 7ten d. meldet, daß die Cholera aufs Neue im Innern Rußlands g gebrochen sey. In den Gouvernements Saratow, Wor und Orel hatte sie sich gezeigt, mit groͤßerer Heftigkeit abe sonderheit in Kursk.
Kopenhagen, 27. August. Am Donnerstag Nachmit ist hier die Westindische Korvette „Diana“, gefuͤhrt vom C tain Falsen, Commandeur vom Danebrog, angekommen.
Am Sonnabend legte das Koͤnigliche Dampfschiff „Kie auf die Rhede aus und vorgestern ist es mit IJ. KK. H Prinz Ferdinand, Prinzessin Karoline, so wie den Prinzessine von Gluͤcksburg nach Löouisenlund abgegangen.
Am naͤmlichen Tage sind die beiden Russischen Kaden Fregatten suͤdlich abgesegelt.
Unterm 16ten August ist J. F. de Conink als Koͤniglik Belgischer Konsul in Helsingoͤr anerkannt und C. Prytz Besorgung der Preuß. Konsulat⸗Geschaͤfte daselbst bis w angenommen worden.
Am 23sten ist eine von Aarhuus abgegangene Smack Vieh vor Norsminde versunken. Eine Planke im Schiffe gesprengt und haͤtte der Schiffer nicht die Geistesgegenwart habt, es augenblicklich aufs Land zu setzen, so waͤre das Ung unvermeidlich auf offener See geschehen. Das Bedauernset theste dabei ist, daß von 38 Ochsen 33 ertrunken sind.
Deutschland.
Kassel, 30. August. In der vorgestrigen Sitzung Staͤnde⸗Versammlung verlas 8-. Kgen. 2 58 Bericht des Ausschusses uͤber die in der vertraulichen Sitz vom 31sten v. M. geschehene Proposition der Staats⸗Regier die von Seiten der Staͤnde eingeleitete Anklage des Ministe Vorstandes, Geheimen Raths Hassenpflug betreffend. dem Bericht wurde zuerst angefuͤhrt, daß der genannte Min rial⸗Vorstand, durch Verweigerung der Genehmigung fuͤr waͤhlte Staatsdiener und Einmischung in die Pruͤfung der gitimationen und in die Praͤsidenten⸗Wahl, die Eroͤffnung Staͤnde⸗Versammlung von 1832 auf fuͤnf Wochen verzi habe, so daß nach Ablauf der sechs Monate, den §. 83 der? fassungs⸗Urkunde zuwider, keine Staͤnde⸗Versammlung votz den gewesen sey. Darauf sey Seitens des staͤndischen Ausse ses die Erhebung der Anklage gegen den erwaͤhnten Ministe Vorstand erfolgt, mit dem Antrage auf Entfernung desselben! Amte. Das Ober⸗Appellations⸗Gericht habe die Anklage geeignet zur Einleitung einer Untersuchung erklaͤrt, sie begon und bereits ihrem Schlusse nahe gebracht. Nun haͤtten die nister den gegenwaͤrtigen Staͤnden in geheimer Sitzung cee Antrag machen lassen, welcher nach Form und Worten bezwe eine authentische Erlaͤuterung der Verfassungs⸗Urkunde herbe fuͤhren, was zugleich eine Aufforderung zur Aufhebung der gen den Ministerial⸗Vorstand gestellten Anklage in sich schli Die Minister seyen naͤmlich der Meinung, daß die Bestimm gen der Verfassungs⸗Urkunde, wegen deren Verletzung Ank erhoben worden, namentlich die des §. 102., zweifelhaft und! schiedener Auslegung faͤhig waͤren, Anklage aber nur statthaft wegen der Uebertretung solcher Verfassungs⸗Bestunmung deren Sinn allerseits anerkannt sey. — Gegen diese An erklaͤrte sich nun der Bericht des Ausschusses ausfuhrlich, trug darauf an: es moͤge die Staͤnde⸗Versammlung beschlief daß in der gegen den Geheimen⸗Rath Hassenpflug eingeleite
Danemark.
Untersuchung kein Grund zur Erlaͤuterung oder Abaͤnderung
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Feldmarschall ist aus 0.
100 und 102 der Verfassungs⸗Urkunde zu sinden sey. Die
mmer ging sofort zur Diskussion uͤber diesen Gegenstand uͤber. er Theiß II. bezeichnete es als unpassend, daß die Erlaͤute⸗ Das Landvolk strigg durch 8 F 1 hen. von welcher ein Mitglied 1 6 tern begegneten er Anklage stehe; auch die Proposition sey unzeitig, selbst wenn die * sehr großen Britischen Kriegsschiffen, die wir fuͤr die, effenden Stellen in der Verfassungs⸗Urkunden 12.h sunnr. edonias und den „Revenge“ hielten, mit Truppen fuͤr Lisigien darboͤten. Der Minister des Auswaͤrtigen erklaͤrte, die am Bord, welche die Britische Regierung der Regierung Danister setzten keineswegs voraus, daß die Beschlußnahme uͤber en Gegenstand auf eine schon anhaͤngige Rechtssache oder auf
n deshalbigen Spruch des Ober⸗Appellations⸗Gericht seyn soll. falle hiermit also auch die Beziehung auf Zeit⸗Unangemessen⸗ hinweg, und muͤsse sehr beherzigt werden, daß es keinem ister gleichguͤltig seyn koͤnne, Fragen, welche taͤglich seine liche Wirksamkeit und Verantwortlichkeit erfassen koͤnnten, chieden zu sehen. Jedoch sey die Staats⸗Regierung einer setzung der Beschlußnahme auch nicht entgegen. — Nach veren Aeußerungen verschiedener Abgeordneten, unter denen Hr. effer vorschlug, die Proposition vor der Hand abzulehnen, be⸗ kte der Landtags⸗Commissair: die Staͤnde⸗Versammlung enicht wohl das Eingehen auf eine solche Proposition der Staats⸗ ierung ablehnen; die Staͤnde⸗Versammlung sey von Natur treueste Rathgeberin und Stuͤtze der Regierung; sie koͤnne Verstaͤndigung uͤber wichtige Fragen nicht von sich weisen, sie sonst zu erkennen gäaͤbe, daß Staats⸗Regierung und nde⸗Versammlung nicht neben und miteinander bestehen koͤnn⸗ was ihr sicherlich nicht in den Sinn kommen wesde; er un⸗ üͤtze daher den Antrag, die Proposition an den Ausschuß zu⸗ zuweisen und mit den Ministern oder der Landtags⸗Kommis⸗ sich dieserhalb zu berathen. Der Vice⸗Praͤsident erin⸗ hierauf an die Unguͤnstigkeit des Zeitpunkts, jetzt eine rein tive, unbefangene Eroͤrterung der in Anregung gebrachten assungs⸗Fragen herbeizufuͤhren, wo eben jener Fragen we⸗ eine Anklage vor dem obersten Gerichtshofe anhaͤngig sey. Urtheil gebuͤhre nach der Verfassung dem Ober⸗Appella⸗ 8⸗Gerichte, als Gerichtshofe. Diesem muͤßten die Staͤnde Entscheidung jener Fragen uͤberlassen, und auch aus diesen esichten halte er die Proposition der Staats⸗Regierung nicht geeignet, um unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden darauf gehen. — Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde r Antrag des Vice⸗Praͤsidenten, die Proposition vor der dHabzulehnen, mit 24 Stimmen angenommen. Herr Gaumbach III. nahm nunmehr den fruͤher geaͤußerten Vor⸗ g des Praͤsidenten, das Ober⸗Appellations⸗Gericht um baldi⸗ Ausspruch uͤber das Materielle der Anklage zu ersuchen, wie⸗ auf. Herr Scheffer hielt dies nicht fuͤr angemessen, weil ie Unabhaͤngigkeit des Gerichtes zu beeintraͤchtigen scheinen be. Herr Schwarzenberg bestritt dies. Der Antrag de endlich durch Abstimmung verworfen. Dagegen schlug Suchier ein einfaches Nachsuchen um Beschleunigung Spruches vor, welchem die Kammer beitrat.
Dresden, 31. August. In der Sitzung der ersten Kam⸗ vom 24sten d. wurde uͤber einen Antrag des Pfarrers Gehe, Fangen der Singvoͤgel zu verhindern, Bericht erstattet. Die mer beschloß, bei der Menge und Wichtigkeit des 62 zur thung Vorliegenden, diesen Gegenstand nicht auf die Tages⸗ zsung zu bringen, sondern sofort daruͤber zu entscheiden. Sie rte sich sodann einstimmig dafuͤr, den Antrag auf sich beru⸗ zu lassen. — Die heutige Tagesordnung fuͤhrte zur Schluß⸗ athung uͤber das Gesetz wegen des Verfahrens in Admini⸗ v⸗Justizsachen. Dasselbe wurde mit 28 Stimmen ange⸗ mevn. —
n der Sitzung der ersten Kammer vom 27sten d. kam Bericht uͤber die Landgestuͤt⸗Anstalten zur Berathung. Mitglied v. Ziegler bezeichnete es als hoͤchst bedenklich, tende Summen auf diesen Gegenstand zu verwenden, weil hin Sachsen wegen Mangels an großen Angern und Wie⸗ sich nicht zur Pferdezucht eigne, die Entnehmung der Re⸗ te aus dem Lande aber sehr große Kosten verursachen wuͤrde. er Ansicht widersprachen andere Mitglieder. Der Amts⸗ tmann v. Beust dagegen aͤußerte, man solle lieber die be⸗ nden Summen, welche man fuͤr das Bestehen der Landbe⸗ ings⸗Anstalten ausgebe, auf Ankauf von Remonte verwenden, badurch das Militair⸗Budget vermindern. Die Kammer te sich endlich dahin, die Beschlußnahme uͤber die fuͤr die⸗ vhnkand zu bestimmenden Geldmittel sich bis zum Budget
ehalten.
Stuttgart, 31. August. Nachdem die Kammer der ordneten die Berathung des Etats des Departements zuswaͤrtigen Angelegenheiten gestern zuerst in geheimer Siz⸗ fortgesetzt hatte, wurden um 10 Uhr die Gallerieen wieder et, und die Berathung uͤber den erwaͤhnten Etat mit der slung „Lehenrath“ in oͤffentlicher Sitzung aufgenommen. beantragten Etatssaͤtze uͤber diese Rubrik, so wie uͤber die den, das Archiv und den Dispositions⸗Fonds betreffend, en saͤmmtlich angenommen. Karlsruhe, 30. August. In der vorgestrigen Sitzung weiten Kammer erstattete der Abgeordnete Seltzam t uͤber den Antrag des Abgeordneten Trefurt, die Mit⸗ ht der Staͤnde bei Verwaltung der Stiftungen betreffend. Kommission beantragte, die Kammer moͤge eine Adresse an Großherzog beschließen, in deren Folge kuͤnftig mit dem nen jedes Landtags von den beiden letzten Jahren Ueber⸗ uͤber den Stand der Stiftungs⸗Fonds zur Pruͤfung mit⸗ It werden sollten. — Der Tagesordnung gemäaͤß, wurde so⸗ zur Diskussion uͤber den Gesetz⸗Entwurf, die Rechts⸗Ver⸗ sse der Schupflehen⸗Herren gegen ihre Lehenleute be⸗ d, geschritten. Darmstadt, 29. August. (Frankfurter Journal.) ist dem am 21sten d. M. nach Berlin abgereisten Praͤ⸗ n der Großherzogl. Ober⸗Finanz⸗Kammer, Herrn v. Kopp, Froßherzogl. Ober⸗Finanz⸗Rath Biersack dahin nachgefolgt. be ist zum Großherzogl. Bevollmäaͤchtigten bei der Kom⸗ ernannt, welche in bolge der abgeschlossenen Zoll⸗Vereini⸗ Vertraͤge zusammentritt, um fuͤr den Gesammt⸗Verein emeinschaftliche Zoll⸗Gesetz, die Instructionen ꝛc. zu ent⸗ und die Organisation der Zoll⸗Verwaltung des Vereins bereiten. — Die Wahl dieses Commissairs findet allge⸗ Billigung, indem derselbe bei fruͤheren aͤhnlichen Ver⸗ ungen zu Muͤnchen (wegen Ausfuͤhrung des Handels⸗Ver⸗ vom 27. Mai 1829) und zu Kassel, wesentlich zu deren gen Erfolgen beigetragen haben soll. — Frankfurt a. M., 31. August. Die Schwankungen in bursen der Oesterreichischen und Hollaͤndischen Effekten waren fe der letzten August⸗Woche nicht unbedeutend. Bis zu de⸗ itte hielten sich 5proc. Metallisues begehrt und Fe gend, d 5 und 2zproc. Hollaͤndische Papiere zu jeder Borsenstunde und in ihren Nottrungen gedruͤckt bliehen. Am 28. August die sproc. Metalliques 96 und die aproc, fast 87 erreicht; tegrale zahlte man 49 „2, fur prorentige Holländische Obli⸗
1013
ationen 93 ¼⁄. Diese Konjunktur war indessen nicht von e benn am folgenden Tage erlitten saͤmmtliche, 8 ven Haucr, nachst unterworfene Fonds einen Ruͤckfall; es fanden starke Ver⸗ kaͤufe statt, wobei sich die Preise stellten, wie folgt: 5proc. Metalli⸗ ques 95 ½, 4proc. 86 ¼, Actien 1478, Integrale 48 R, 5proc. Hollaͤndi⸗ sche 917. Das ploͤtzliche Weichen der Hollaͤndischen Effekten zu London war wohl die wirksamste Ursache der hier eingetretenen Flauheit; viele Spekulanten bekamen Furcht und suchten ihre am nahen Abrechnungs⸗Termin zu beziehenden Papiere noch in Zeiten loszuschlagen. Am 30. August, wo dann die Liquidation vor sich Lüng, hinderten die von Amsterdam gekommenen guͤnstigeren Boͤrsen⸗
erichte ein weiteres Fallen; es zeigte sich wieder einige Kauflust und die Course zogen an. Die Ausgleichungen gingen im Ganzen, ungeachtet der im Laufe des Monats eingetretenen starken Varia⸗ tionen, obne Schwierigkeit voruͤber. Stuͤcke blieben nicht uͤbrig. Man konnte fuͤr den Zinsgenuß Metalliques und Integrale pr. Ul⸗ timo September in Prolongation unterbringen. Die Resultate der Liquidation waren indessen diesmal den Spekulanten aufs Fallen gäncig. öSproc. Metalliques erfuhren vom 1. bis 30. August ein Weichen von 1 ¼ pCt., 4proc. Metalliques von 1 ½ pEt., Bank⸗ Actien von 33 Fl. das Stuͤck; 2ꝛ zproc. Integrale gingen von 49 ½ auf 49 ¼, 5proc. Hollaͤndische Obligationen von 93 auf 92 ¼*½; die 44 proc. Syndikats⸗Obligationen druͤckten sich um 2 pCt., und die 5 und 3Zproc. Spanischen Fonds standen am Schluß des Monats etwa 3 pCt. niedriger, als am Anfange desselben; auch fielen die Preußischen Praͤmien⸗Scheine von 52 ¾ auf 51 ½. — Im Wechsel⸗ Geschaͤft ergab sich nichts Neues; Amsterdam, Bremen, London und Leipzig waren etwas gefragt, alle uͤbrigen Devisen blieben eher ausgeboten. Diskonto⸗Papier war zu 3 ½ à 3 ¾ pCt zu placiren. — Die heutige Boͤrse (31. August) war sehr bewegt; es herrschte pa⸗ nischer chrecken. Die Amsterdamer Post brachte Nachricht: die Konferenz zu London sey aufgeloͤst, Herr von Dedel nach dem Haag zuruͤck. In Folge der von London, Amsterdam und Paris gekommenen sinkenden Notirungen erlitten auch hier saͤmmtliche courante Fn einen starken Ruͤckfall. Es traten viele Verkaͤufer auf und die Nehmer waren selten. So konnte man zuletzt 5proc. Metalliques zu 94 ¾, 4proc. zu 85 ⅜, Actien zu 1464 und Integrale zu 47 ⁄8 haben. 8
Oesterreich. “
Prag, 1. September. Auch in den letztverflo enen Tagen fuhren Ihre Majestaͤten der Kaiser und 18 L en fort, Hie hiesigen gemeinnuͤtzigen und milden Anstalten zu besuchen. Am 29sten v. M. fuͤhrten die aus 10 Bataillonen und 2 sechspfuͤn⸗ digen Fußbatterieen bestehenden Brigaden Sahlhausen und d'Aspre unter dem Kommando des Feldmarschall⸗Lieutenants Fuͤrsten Windischgraͤtz ein faktisches Manoͤver aus, welchem der Kaiser und die Kaiserin nebst den uͤbrigen Hoͤchsten Herrschaften beizu⸗ wohnen geruhten. Nachmittags beehrten J. M. die Kaiserin das Ursuliner⸗Kloster mit einem abermaligen Besuche. Abends war bei Hofe ein Kinderball veranstaltet, zu welchem alle hier anwesenden Kinder des hohen Adels von 6 bis 16 Jahren nebst ihren Aeltern und Großaͤltern eingeladen waren.
Se. Majestaͤt der Koͤnig von Sachsen haben gestern Mor— gen diese Hauptstadt verlassen.
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Zuͤrich, 28. August. Am 25sten d. M. waren die Depu⸗ tationen von den meisten Kantonal⸗Vereinen hier versammelt. Diese hatten beschlossen, daß eine Deputation aus allen, in der Versammlung repraͤsentirten Kantonal⸗Vereinen der Hohen Tag⸗ satzung eine Adresse uͤberbringen solle, und diese Adresse an saͤmmtliche große Raͤthe als Petition einzugeben, mit dem An⸗ suchen, die Gesandten auf der Tagsatzung fuͤr Niedersetzung einer Kommission zu instruiren, welche ein Gutachten uͤber die Adresse abfassen solle. — In dieser Adresse werden ungefaͤhr folgende Wuͤnsche vorgetragen: 1) Die Mitglieder der Sarner Konferenz fuͤr immer als unfaͤhig zur Bekleidung eidgenoͤssischer Stellen und Ehren zu erklaͤren, und in dem Falle, daß solche dadurch sich beschwert erachten sollten, sie vor ein eidgenossisches Gericht u stellen; 2) die Anfuͤhrer des Corps, welche Kuͤßnacht und die asel⸗Landschaft uͤberfallen haͤtten, gleichfalls vor ein eidgenoͤs⸗ sisches Gericht zu stellen und sie su bestrafen; 3) die Stadt Basel in Betreff der Frage uͤber den Ersatz der wegen des gestoͤrten Landfriedens verursachten Kriegs⸗Kosten verantwort⸗ lich zu machen, da seit drei Jahren die Friedensstoͤrungen in der Eidgenossenschaft von ihr ausgingen; das Volk der Ür⸗ Kantone dagegen in diesem Betreff zu verschonen, da dasselbe, abgesehen von den schuldigen Haͤuptlingen, durch sein neueres Benehmen gezeigt habe, daß es dem Sarner Bund fremd ge⸗ blieben sey. 4) Die eidgenoͤssische Truppenzahl in der Stadt Basel nicht eher um einen Mann zu vermindern, bis sie diese Schuld an die eidgenoͤssische Kriegs⸗Kasse abgetragen habe; eben so die Stadt Basel anzuhalten, der Landschaft allen Schaden zu verguͤten, den sie durch die staͤdtische Widersetzlichkeit gegen die Voll⸗ ziehung der Tagsatzungs⸗Beschluͤsse und durch die dadurch herbei⸗ gefuͤhrte Nothwendigkeit eines immerwaͤhrenden Kriegs⸗Zustandes erlitten hat. 5) Das jetzige Kommissariat im Kanton Basel aufzuheben und an dessen Stelle einen Mann zu waͤhlen, der einsehe, daß seine Aufgabe nicht sey, die Landschaft zu druͤcken, sondern die Wirren in der Stadt zu beseitigen und die Tagsaz⸗ zungs⸗Beschluͤsse zu vollziehen. 6) Die Landschaft Basel aller Einquartierungs⸗Last zu entheben. Sodann wird eine militairi⸗ sche Occupation des Kantons Neuchatel verlangt, wenn derselbe nicht der Tagsatzung sich unterwerfen wolle. Auch wird in der Adresse noch gefordert, daß die Stadt Basel fuͤr den schleunigen Aufbau der in Pratteln verbrannten Wohnungen sammt Zuge⸗ hoͤr u. s. w. binnen einer sehr kurzen Zeitfrist, etwa binnen acht agen, eine hinlaͤngliche Summe, auf kuͤnftige Berechnung hin, an das eidgenoͤssische Kommissariat zu erlegen habe.
Der erste Gesandte von Basel, Herr Buͤrgermeister Burck⸗ hardt, aͤußerte sich in der 29sten Sitzung der Tagsatzung im Wesentlichen also: „Die H. Tagsatzung hat durch dre⸗ Be⸗ schluß vom 12. August einen Stand aufgefordert, sich in der⸗ selben wieder vertreten zu lassen; er leistet der Aufforderung Folge, indem er die hier erscheinenden Gesandten beauftragt hat.
Der Stand Basel ist eine Zeitlang von dieser h. Versamm⸗ lung entfert geblieben; es war dies eine Folge seiner Ansicht uͤber das Verfahren, das die Mehrheit der eidgenoͤssischen Staͤnde hinsichtlich seiner und eines seiner Mitstaͤnde bei deren inneren Zerwuͤrfnissen beobachtet hatte. — Ein Zusammentreffen von Er⸗ eignissen hat auf ihn und andere Mitstaͤnde den Schein werfen koͤnnen, als ob mit jenem Wegbleiben noch andere weitergehende Absichten verbunden gewesen waͤren. Der heutige Augenblick moͤchte nicht der geeignete seyn, um hierin die Reinheit unserer Handlungs⸗ weise ins Licht zu setzen. Die Zeit wird daruͤber, wie uͤber so Vie⸗ les, die Wahrheit bringen. Uebrigens hat der Gesandte, der jetzt spricht, in seiner vorigen Stellung schon an mehrfachen oͤf⸗ fentlichen Erklaͤrungen uͤber diese Reinheit unserer Handlungs⸗ weise Theil genommen; er muß es darauf ankommen lassen, ob es ihm oder andern mit ihm dabei gestandenen Maͤnnern in fruͤ⸗ hern Verhaͤltnissen gelungen ist, sich bei Mitgliedern dieser ho⸗ hen Versammlung so viel Achtung als rechtliche Maͤnner zu er⸗
8 944 8 “ 1 eahsö 1164“ stattgehabten Berathung ist die Persoͤnlichkeit zweier Mi
freier Wahl selbst anerkannt;
zulehnen. J Jahren, und besonders noch in der letzten Zeit, hartes Ungluͤck ergangen ist. Gott hat es so gefuͤgt; dem Unabwendbaren ha⸗ ben wir uns zu unterwerfen. In Ihren Haͤnden liegt es, das⸗ selbe zu mildern. Manche aͤltere Erinnerungen werden Sie ge⸗ wiß dazu vermoͤgen. Auch in der Art und Weise, wie Sie uns
5 6 wir ehren und lieben. ie Gesandtschaft wird daher auch sich angelegen seyn lassen, die Anstaͤnde, die irgend in der Form 8Er 1 werden moͤchten, nach bester Moͤglichkeit zu beruhigen. Wenn also ihr Kreditiv in der altuͤblichen Form abgefaßt ist und nicht
Beschlusses vom 12. dieser Einberufungs⸗Beschluß unsern großen Rath im mindesten nicht auffordert, b und weil der große Rath um so weniger glauben konnte, daß jetzt eine Erklaͤrung uͤber dieselben von ihm erwartet werde,
neuen Regulirung der Baselschen Angelegenheiten beschaͤftigt ist, in Folge welcher bald im Allgemeinen eine Erklaͤrung des großen Rathes erfolgen muß, wenn er daruͤber Mittheilung erhalten haben wird. Der Gesandtschaft aber kann es nicht zu⸗
1eS uͤber welche ihr großer Rath sie nicht instruiren konnte; ie bittet, diese ihre Stellung zu beachten. Indessen kann sie erklaͤren, daß in der bei ihrem Kreditiv gebrauchten herkoͤmmli⸗ chen Form keinerlei Absicht liegt, bestrittene Anspruͤche geltend
sichtlich der ihr zukommenden Stimme gezogen und uͤberhaupt keinerlei Recht aus der Zulassung dieses Kreditivs hergeleitet werden soll. Hauptsaͤchlich ist aber eine bestimmte Erklaͤrung uͤber das Zuruͤcktreten unseres Standes von der Sarner Konfe⸗ renz gewuͤnscht worden. Hieruͤber kann die Gesandtschaft voll⸗ kommen entsprechen: der große Rath hat sie in Befolgung des Tagsatzungs⸗Beschlusses vom 12. August abgeordnet, er hat also durch diese Absendung und durch die Anerkennung des Beschlus⸗ ses vom 12. August auf die Sarner Verbindung voͤllig Verzicht geleistet. — Vermittelst dieser Aeußerungen ist sie nun zur Leistung des Eides bereit. Hierauf entstand ein allgemeines Stillschweigen, und das Praͤstdium wollte eben zur Vereidung schreiten, als Bern das Wort nahm und die Gesandtschaft von Basel einlud, unumwunden und ohne irgend einen Vorbehalt zu erklaͤren: 1) daß sie Na⸗ mens ihres Standes erklaͤre, aus der Sarner Konferenz zu tre⸗ ten; 2) daß sie die fruͤheren den Kanton Basel betreffenden Be⸗ schluͤsse der Tagsatzung als vollguͤltig anerkenne und sich densel⸗
zu erklaͤren, uͤber die sich auszusprechen der große Rath von Ba⸗ sel gar nicht eingeladen, somit auch nicht in die Lage versetzt worden sey, solche zum besonderen Gegenstande von Instructio⸗ nen zu erheben; durch die Abordnung einer Gesandtschaft an die Tagsatzung glaube der Stand Basel dem Tagsatzungs⸗Beschluß vom August Genuͤge geleistet zu haben. Ueber weitere Gegen⸗ stande koͤnne man sich ohne vorhergegangene Unterredung mit seinen Kollegen nicht einlassen. —
— Die Rhein⸗ und Main⸗-Zeitung enthaͤlt folgende Angaben uͤber die Kriegsmacht der Schweiz: „Die eidgenoͤssi⸗ schen Kontingente belaufen sich auf 66,332 Mann; und da jeder Kanton mehr liefert, als den fuͤr ihn festgesetzten Theil, so kann man sie wohl auf 72,000 Miliz⸗Maͤnner angeben, wovon die aͤl⸗ testen (die Offiziere und Unteroffiziere ausgenommen) nicht viel mehr als dreißig Jahre haben. Dieser Zahl muß man noch die gedungenen Truppen beifuͤgen, die im Auslande dienen, und die, im Falle eines Krieges, alle in ihr Vaterland zuruͤckkommen sol⸗ len. Außer den eidgenoͤssischen Kontingenten besitzt die Schweiz die Kanton⸗Reserven, deren Zahl nicht bestimmt ist, die man aber auf 6 Mann von 100 bringen kann; was wohl, das Kon⸗ tingent nicht mitgerechnet, 120,000 Mann von weniger als 45 Jahren ausmacht, die beinahe alle schon unter den Kontingenten gestanden und wie in den Armeen ausgeruͤstet und organisirt sind. Darauf folgen die Maͤnner, die ihre Dienstzeit in den Reserven zu Ende gebracht haben, wovon aber die meisten 45 bis 60 Jahre alt sind, und bereit waͤren, fuͤr ihre Familien und ihr Eigenthum zu kaͤmpfen. Also besitzt die Schweiz an eidge⸗ noͤssischen Kontingenten 72,000 M.
An gedungenen Truppen, die im Falle eines 8 Krieges in ihr Vaterland zuruͤckkommen sollen .. 10,000
An eidgenoͤssischen organisirten Kanton⸗Re⸗
k 8 vA‿μμάνσανσνα—ναεα Effektivzahl 202,000 M.“
8
86 Portugal.
werben, um jetzt fuͤr ihr Wort Glauben zu finden. In der eben
Die Madrider Hof⸗Zeitung meldet aus YVelves vom 12. August: „Die Cholera ist noch immer hier, aber in sehr mil⸗ dem Grade, da in den letzten drei Tagen nur 24 Erkrankungs⸗ Faͤlle vorgekommen sind. In dieser Provinz ist man mit Orga⸗ nisirung eines Corps beschaͤftigt, dessen Hauptquartier in Estre⸗ moz errichtet ist; es wird aus den zerstreuten Detaschements und einigen in Alemtejo und Beira stehenden Kolonnen gebildet; auch die auf Urlaub zu Hause befindlichen und durch ein Dekret Dom Miguel's unter die Fahnen gerufenen Mannschaften sollen die⸗ sem Corps einverleibt werden. Ein Bataillon royalistischer Freiwilligen in Alemtejo, das sich aufgeloͤst hatte, hat sich wieder gesammelt, denn die in ihre Wohnsitze zuruͤckkehrenden Freiwilli⸗ gen wurden so uͤbel aufgenommen und ihre Feigheit und ihr Mangel an Disciplin ihnen sogar von den Frauen und Kindern dergestalt vorgeworfen, daß sie sich genoͤthigt sahen, zu ihren Fah⸗ nen zuruͤckzukehren. Der zum Befehlshaber der vom Her⸗ zoge von Cadaval gesammelten Truppen ernannte Graf von Almer soll in Obidos angekommen seyn und die ange⸗ messensten Anstalten getroffen haben, um bald die Offen⸗ sive zu ergreifen. In Setubal, das von den Truppen der Donna Maria verlassen worden, haben die Einwohner bei dem Erscheinen eines royalistischen Detaschements die Fahne Dom Miguels wieder aufgepflanzt und die uͤbrigen Gemeinden der Umgegend dieses Beispiel nachgeahmt. Unsere Guerillas ruͤcken in Algarbien vor und erringen bedeutende Vortheil uͤber den Feind. Der oͤffentliche Geist ist hier trefflich fuͤr die natio⸗
stehen, Erklaͤrungen uͤber Fragen Namens ihres Standes ab⸗
glieder unserer Gesandtschaft beruͤhrt worden. Es ist nicht an uns, un- sern großen Rath uͤber seine Wahl zu rechtfertigen, und so 18 hat die Hohe Tagsatzung das Recht unseres Standes zu voͤllig aber wenn nun hin und wieder angedeutet wird, es waͤre zu wuͤnschen gewesen, dieselben haͤtten in so schwierigen Jeiten Pflicht, den Auftrag ihrer Behoͤrde nicht ab⸗
erscheine hier im Namen meines Standes, uͤber den seit
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berufen haben, liegt noch ein Grund fuͤr uns, um Vertrauen zu hegen; Sie berufen uns im Namen des Bundes⸗Vertrages, Gern folgen wir Ihrem Ruf.
ihres Erscheinens gefunden
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der fruͤheren uͤber Basel ergangenen Beschluͤsse, sondern nur des August erwaͤhnt, so geschah dies darum, weil sich uͤber jene fruͤheren Beschluͤsse zu erklären,
da ja die Hohe Tagsatzung gerade jetzt mit einer nochmaligen
zu machen, und daß aus dieser Form keinerlei Konsequenz hin⸗
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ben unterziehe. Basel sagt, der Grund und die Absicht der fruͤ⸗ heren Aeußerung sey nur gewesen, sich nicht uͤber Gegenstaͤnde