1833 / 255 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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welche Unterstuͤtzung an Ort und Stelle gefunden, ihre Geschaͤfte ohne Unterbrechung fortsetzen.

1 Die bedss 88 8 sind noch immer mit Schilde⸗ rungen der waͤhrend der letzten Stuͤrme vorgekommenen Schiff⸗ bruͤche und Ungluͤcksfaͤlle angefuͤllt. 1

Das Packetboot „Goldfinch“, welches mit der Nachricht von dem Beschluß des Unterhauses, 20 Millionen Pfund als Entschaͤdigung fuͤr die Sklaven⸗Eigenthuͤmer zu bewilligen, von hier nach Jamaika abgegangen, ist am 19. Juli dort einge⸗ troffen, und es soll sich auf diese Nachricht daselbst allgemeine Infriedenheit verbreitet haben; selbst die Jamaika⸗Courant hat ihren heftigen Ton sehr herabgestimmt. Dasselbe soll in Demerara, laut Nachrichten vom 20. Juli, und auf einigen dder Leewards⸗Inseln der Fall gewesen seyn.

8 Privat⸗Nachrichten aus Kalkutta zufolge, steht es mit den Handels⸗Angelegenheiten daselbst nicht sehr guͤnstig. Die Nach⸗ richt, daß den dortigen Handelshaͤusern ein großer Theil der bei ihnen deponirten Kapitalien zum 30. April gekuͤndigt werden sollten, hatte mehrere Zusammenkuͤnfte der angesehensten unter ihnen zur Folge gehabt, um daruͤber zu berathschlagen, wie dem vorzubeugen sey, weil sie dadurch in große Verlegenheit gerathen koͤnnten, indem sie, wenn auch zahlungsfaͤhig, doch nicht vorbe⸗ reitet seyen, so schnell all ihren Verpflichtungen zu genuͤgen. Die Handelshaͤuser von Kalkutta zahlen naͤmlich meist den ho⸗ hen Zins von 7 pCt., ja zuweilen noch mehr, von den aufgenom⸗ menen Kapitalien und sehen sich daher genoͤthigt, das Geld auf eine Weise anzulegen, die eine ploͤtzliche Zuruͤckforderung desselben un⸗ moͤglich macht; die Kapitalien werden daher gewissermaßen unter der stillschweigenden Bedingung aufgenommen, daß die Eigenthuͤmer derselben sie meistentheils fuͤr immer stehen lassen, oder sie doch nur in sehr kleinen Raten und nach zeitiger Aufkuͤndigung zu⸗ ruͤckfordern wollen. Nun haben jedoch die letzten Fallissements

u Kalkutta bei den Eigenthuͤmern dieser Kapitalien große Be⸗ sorgnisse erregt, und um sich gegen aͤhnliche Vorfaͤlle zu decken,

aben sie zu der oben erwaͤhnten Kuͤndigung zum 30. April ihre

Peben genommen, wodurch jedoch das gefuͤrchtete Uebel nur schneller herbeigefuͤhrt zu werden scheint; denn die bedeutendsten Haͤuser zu Kalkutta sind in Folge jener Berathungen uͤbereinge⸗ kommen, daß sie bis zum 30. April unmoͤglich den an sie gemach⸗ ten Forderungen ven ae koͤnnen und sich daher, wenn man dar⸗ auf bestaͤnde, genoͤthigt sehen wuͤrden, gar nichts von den Kapi⸗ talien zuruͤckzuzahlen, damit keiner durch den anderen leide. Die⸗

er Beschluß hat auf den ganzen Handel von Kalkutta sehr nach⸗

theilig gewirkt. 88

iederkande. 8

Aus dem Haag, 8. Sept. Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friederich sind gestern aus dem Loo hier angekommen. 8

Das Amsterdamer Handelsblatt meldet: „„Wie man vernimmt, hat der Bundestag selbst, auf den Antrag Preußens und Rußlands, bei Sr. Majestaͤt wegen des abzutretenden Thei⸗ les von Luxemburg Aufklaͤrung nachgesucht, und man schmeichelt sich nunmehr, der Koͤnig werde in seiner dem Bundestage zu ertheilenden Antwort den Wunsch der Konferenz erfuͤllen. Man darf daher hoffen, die Konferenz werde ihre Unterhandlungen bald wieder aufnehmen und zu dem so sehr gewuͤnschten Ende

bringen.“

8 Belgien.

Bruͤssel, 8. Sept. Gestern harte unter dem Vorsitz des Koͤnigs ein Minister⸗Rath statt, der von 4 bis 7 Uhr dauerte. Waͤhrend des Monats August zaͤhlte man zu Bruͤssel 328

eburten, 385 Sterbefaͤlle und 81 Heirathen.

Antwerpen, 7. Sept. Das Schiff Elenore“, von Bre⸗ men nach dem hiesigen Hafen bestimmt, ist in der Naͤhe unserer Stadt verungluͤckt. Das Dampfschiff „Royal Adelaide des⸗ sen Scheitern bei Heyst ein Korrespondent von Ostende befuͤrch⸗ ten ließ, ist in der Nacht vom 30. bis 31. August gluͤcklich zu London eingelaufen. 1 Waͤhrend des Monats August wurden zu Antwerpen unter Anderm ungefaͤhr 18,500 Ballen und 40 Fasser Kaffee zu 31 à 48 Cents das ½ Pf.; 1545 Ballen Baumwolle zu 45 à 73 C. das ½ Pf.; 46,100 Haͤute, 75 Ballen Amerikanische Pottasche, zu 17 à 17 ½ Fl.; 1200 Ballen Pottasche zu 15 ½ à 17 Fl. und 350 Faͤsser Russische Pottasche zu 13 ¾ à 142 Fl. pr. 50 Pf.:; 800 Fäaͤsser Karolina⸗Reis zu 12 à 13 Fl.; 2000 Ballen Batavia dito zu 8 à 9 ½ Fl.; 200 dito Bengaler dito zu 9 ¼ à 10 ¼, und 100 dito Brasilianischer dito zu 10 ¾ à 11 Fl. pr. 50 Pf. ver⸗ kauft. Die Vorraͤthe bestanden am 31. August in 33,500 Bal⸗ len und 350 Faͤssern Kaffee; 2569 Ballen Baumwolle; 92,600 Haͤuten; 1850 Faͤssern Pottasche; 3600 Ballen und 6,0 Faͤssern Reis; 6400 Kisten, 50 Kanassern, 150 Faͤssern und 700 Sañͤcken und Matten Zucker. 1

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. September. Hand meldet von gestern: „Heute haben wir wieder einen ziemlich klaren Tag, nach dem anhaltendsten und heftigsten Regen, dessen wir uns seit zehn Jahren erinnern. Auch klagen die Landleute allgemein. Die Erde ist ganz aufgeweicht, wodurch das Zusaͤen gehindert wird. Der Weizen soll als gaͤnzlich zu Grunde ge⸗ richtet anzusehen seyn und was von Roggen eingebracht werden konnte, im Ganzen nicht mehr als ungefaͤhr das siebente Korn liefern. An einigen Stellen hier herum ist der Roggen sogar ungemaͤht geblieben. Haͤlt der Regen waͤhrend der Aerndtezeit in jenen Gegenden, wie West⸗ und Ostgothland, wo die Som⸗ mer⸗Saat die Hauptsache ist, an, so sehr schweres Jahr zu erwarten.“ 18

Dresden, 7. Sept. Die zweite Kammer fuhr in ih⸗ rer Sitzung vom 30sten v. M. mit den Berathungen üͤber die einzelnen Paragraphen des Gesetz⸗Entwurfes wegen kuͤnftiger Einrichtung der alt⸗erblaͤndischen Immobiliar⸗Brand⸗Ver⸗ sicherungs⸗Anstalt fort. Eine lebhaftere Debatte fuͤhrte §. 78 herbei, nach welchem die Brand⸗Verguͤtigungs⸗Gelder nicht anders als zum Wiederaufbau der abgebrannten Gebaͤude ver⸗ wendet werden sollen. Der Abgeordnete Atenstaͤdt erklaͤrte sich gegen mehrere Bestimmungen dieses Paragraphen, und bat die Kammer, ihm den Vorbehalt zu gestatten, daß er in Betreff der rein zu gewerblichen Unternehmungen bestimmten Ge⸗ bäude eine Ausnahme von der allgemeinen Nothwen⸗ digkeit des Wiederaufbaues bevorworten duͤrfe. sich der Abgeordnete Oehlschlegel an und bemerkte, es sey wohl keine Gefahr vorhanden, daß das Land durch Ge⸗ stattung des Nichtwiederaufbaues so viele Gebaͤude verlie⸗ ren moͤchte, daß Mangel daran entstaͤnde. Wo ein so hoher Grad von Gewerbfleiß und Streben nach eigenem Heerde herr⸗ sche, wis in Sachsen, da sey die Baulust so einheimisch, daß sie

Kss 4 1.“]

Ballen und

Das Dagligt Allehanda

Diesem schloß.

8 EI11”“ 0499

nicht durch Zwangs⸗Maßregeln rege gemacht und unterhalten zu werden brauche. Er glaube daher behaupten zu duͤrfen, daß die Bedingung des Wiederaufbaues der abgebrannten Haͤuser zu Erreichung des vorliegenden Zweckes des Brand⸗Versicherungs⸗ Instituts, naͤmlich Befoͤrderung der Wohlfahrt des Landes, kei⸗ neswegs nothwendig, wohl aber nachtheilig sey. Der Abgeord⸗ nete Eisenstuck aͤußerte sich gegen diese Ansichten, indem er bemerkte, es walte bei den betreffenden Paragraphen nur das Prinzip vor, daß dem Staate daran gelegen seon muͤsse, die Bewohner des Staats kontribuabel zu erhalten. Nun sey nicht zu leugnen, wenn man nicht das in Schottland und Irland herrschende Prinzip annehmen wolle, wo man sich gleichsam bemuͤhe, die Menschen zu Tageloͤhnern zu machen und von Haus und Hof zu treiben, daß es keinem großen Beden⸗ ken unterliegen werde, die vorliegende Bestimmung anzunehmen. Es koͤnnten allerdings einzelne Faͤlle vorkommen, wo es noth⸗ wendig seyn duͤrfte, nicht wieder aufbauen zu muͤssen, aber wolle man wegen einzelner Faͤlle das ganze Prinzip aufgeben, so wuͤrde die ganze Anstalt ihren Anhaltspunkt verlieren. Solle einmal der Staatsbuͤrger dem Staate ein Opfer bringen, so koͤnne er das um so leichter, wenn er sehe, daß ein Zweck damit erreicht werde, und dies sey hier der Fall, es werde die Kontribuabilitaͤt erhalten. Dem Staate muͤsse daran gelegen seyn, daß die Mehrzahl seiner Ein⸗ wohner an Grund und Boden gebunden waͤre. Der Koͤnigl. Commissair v. Wietersheim nahm hierauf das Wort, und aͤußerte: „Nachdem die Kammer in einer Vorberathung die Frage umstaͤndlich erwogen und festgestellt habe, ob die Brand⸗ Versicherungs⸗Anstalt auf den Grund des Civil⸗Rechtes, der natuͤrlichen Freiheit oder auf den Grund des Staatswohles orga⸗ nisirt werden solle, habe er nicht geglaubt, daß bei §. 78 das Prinzip noch der Gegenstand einer Meinungs⸗Verschiedenheit seyn werde. In der That, nachdem man sich entschlossen habe, mit so vieler Schwierigkeit, Aufopferung und in mancher Hinsicht unverkennbarer Haͤrte eine Staats⸗An⸗ stalt zu gruͤnden, koͤnne nur der eigentliche Zweck dieser

Staats⸗Anstalt dahin gehen, die Bewohner des Vaterlandes vor der rauhen Witterung zu schuͤtzen und Sorge zu tragen,

daß das erste Beduͤrfniß derselben, Wohnung, nicht gemindert werde, und daß es der Bewirthschaftung des Bodens, dem er⸗ sten National⸗Reichthume, nicht an Gebaͤuden fehle. Es scheine ihm indeß, daß das Staats⸗Interesse, waͤhrend es den Wieder⸗ aufbau abgebrannter Gebaͤude fordere, doch eine Ausnahme bei solchen Gebaͤuden zulassen koͤnne, welche ihrer Natur nach nur zu einem voruͤbergehenden Zweck bestimmt seyen. Dies trete al⸗ lerdings bei den Fabrik⸗Gebaͤuden ein. Das Fa⸗ brik⸗Gebaͤude sey seiner Natur nach etwas Wandelbares, indem das, was sich heut rentire, morgen keinen Nutzen mehr gebe, das hoͤchste Interesse des Staates bestehe aber darin, daß alle Kapitalien so viel als moͤglich nuͤtzlich ange⸗ wendet wuͤrden, nicht aber auf einen Gegenstand ange⸗ wendet, welcher dem gemeinen Wohl nichts eintragen koͤnne. Die Deputation habe jedoch schon anerkannt, daß dieselben Ruͤcksichten auch bei andern Gebaͤuden geltend gemacht werden koͤnnten, und er wolle sich auch keinesweges dafuͤr erklaͤren, eine solche Aus⸗ nahme, wenn sie statuirt werden sollte, bloß auf Fabrik⸗Gebaͤude zu beschraͤnken. Der Redner brachte schließlich eine dreifache Modification in Vorschlag, wodurch zum Theil nach dem Werth der Gebaͤude die eintretenden Ausnahmen bestimmt werden sol⸗ len, und gruͤndete hierauf ein Amendement zu dem in Frage be⸗ findlichen Paragraphen. Mehrere Mitglieder aͤußerten sich gegen dasselbe. Bei der Abstimmung erklaͤrte sich endlich die Kammer fuͤr die oben bezeichnete Ansicht des Abgeordneten Atenstaͤdt, und wurde hierauf der ganze Paragraph unter den beliebten Abaͤnderungen angenommen.

Kassel, 8. September. Se. Hoheit der Kurprinz und Mit⸗ regent haben dem Hof⸗Kapellmeister, Herrn Louis Spohr, das Ritterkreuz des Haus⸗Ordens vom goldnen Loͤwen verliehen.

Kassel, 10. September. In der Sitzung der Staͤnde⸗ Versammlung vom 6ten d. M. stellte Herr v. Regemann den Antrag, von der Staats⸗Regierung uͤber die Steuer⸗Ver⸗ haͤltnisse in der Standes⸗Herrschaft Isenburg⸗Birstein Auskunft zu verlangen, was angenommen wurde. Demnaͤchst trug Herr Wippermann darauf an, die Regierung um Auskunft uͤber die bei Anstellung von Auslaͤndern beobachtete Vollzugsweise der Verfassungs⸗Urkunde und des Staatsdienst⸗Gesetzes zu ersuchen, indem er bemerkte, er wolle keinesweges die Benutzung bedeu⸗ tender Talente von Fremden ausschließen, auch denen, welche an⸗ gestellt worden seyen, Talente nicht bestreiten; nur uͤber die Beob⸗ achtung der Gesetze glaube er Vergewisserung verlangen zu muͤs⸗ sen. Er fuͤhrte darauf mehrere kuͤrzlich vorgefallene Beispiele von Anstellung von Auslaͤndern im Staate an. Der Antrag wurde von der Kammer genehmigt. Der Landtags⸗Commissair machte darauf mehrere Mittheilungen wegen des Gesetzes üͤber die Israeliten, uͤber den Staͤndehaus-⸗Bau und uͤber die Zoll— und Handels⸗Verhaͤltnisse. Man schritt alsdann zur Revision des Gesetzes uͤber die Huͤnde⸗Steuer, welches mit einigen Amen⸗ dements angenommen wurde. Herr Dirks berichtete hierauf uͤber den Vertrag mit den Standesherren. Der Ausschuß trug darauf an, daß erst das Edikt uͤber die Verhaͤltnisse der Stan⸗ desherren vorzulegen seyn werde, um zu einer vollstaͤndigen Pruͤ⸗ fung uͤbergehen zu koͤnnen. Der Vicepraͤsident aͤußerte sich hauptsaͤchlich gegen das in diesem Vertrage den Stan⸗ desherren vorbehaltene Repraͤsentations⸗Recht. Herr Baͤhr rief die Versammlung lebhaft zur Annahme des Vertrags auf; die Standesherren wuͤrden keineswegs noch mehr nachge⸗ ben; den Augenblick, den Zustand von 30,000 Unterthanen zu verbessern, moͤge man benutzen. Herr Dirks bestritt, daß der Vertrag den Unterthanen Vortheile gewaͤhre; nur fuͤr die Standesherren koͤnne er Vortheile erblicken. Der Antrag des Ausschusses wurde hierauf von der Kammer genehmigt. Es folgten nunmehr mehrere Mittheilungen des Landenzs ommis⸗ sairs, unter Anderm die Ertheilung der Anweisung auf Auszahlung der staͤndischen Tagegelder, vom verflossenen Monate an; ferner eine Mittheilung des Ministeriums des Innern uͤber die Erweite⸗ rung der Residenz⸗Stadt im Innern, so wie uͤber die der staͤn⸗ dischen Zustimmung beduͤrftigen Punkte, hinsichtlich der neueren Zoll,Vereinigungs⸗Vertraͤge. Am 7ten d. hielt die Staͤnde⸗ Versammlung eine vertrauliche Sitzung, welche, dem Vernehmen nach, die Instructionen der diesseitigen Kommission zu den zu Berlin zu treffenden Verabredungen uͤber Handels⸗ und Ge⸗ werbe⸗Angelegenheiten zum Inhalt hatte.

Emden, 7. Sept. Die hiesigen Schiffe: „Daedalus“, Capitain Holwedel, mit Gerste von hier nach Antwerpen bestimmt, und „Christine“, Capitain Lucht, mit einer Ladung Hafer und Butter von hier nach Gent bestimmt, sind in dem Sturme vom tsten auf den 2ten d. M. auf Schiermonnikoog gestrandet. Die Mannschaften wurden gerettet, auch von der Ladung hoffte man noch einen Theil zu bergen.

Augsburg, 9. Sept. Die Allgemeine Zeitung ent⸗ haͤlt ein Schreiben vom Rhein, welches sich ausfuͤhrlich uͤber den

11““ innern Zustand und die Verhaͤltnisse Rhein, Bayerns auss

und sich am Schluß mit Bezug auf die Assisen⸗Verhandlul

in Landau folgendermaßen aͤußert:

„Wir brauchen nicht auf die Einladung zum Hambacher! ger⸗-Vereine, noch auf die dort gehaltenen Reden, wir bra nicht auf den Inhalt der inkriminirten und der zahlreichen inkriminirten Druckschriften der Angeklagten, wir brauchen lich auf ihre eigenen im Assisen⸗Saale, im Angesichte der schwornen abgehaltenen Vertheidigungs⸗Reden zu verweisen, die Ueberzeugung zu begruͤnden, daß, so gestellt, das der Anklage wohl ein anderes haͤtte werden koͤnnen. Wenig die Angeklagten zu richtende Fragen, welche sie genoͤthigt e sich nach Ablesung ihrer Vertheidigungs⸗Neden uͤber den Zwech Treibens und die Mittel, denselben zu erreichen, unnmwunden zusprechen (warum keine einzige Frage der Art an sie gestellte erscheint voͤllig raͤthselhaft), wuͤrden kaum daruͤber einen 3 gelassen baben, daß in Reden und Druckschriften Vorschlaͤge gemacht worden seyen, die dahin abzielten, die bestehenden 3 gierungen in Deutschland zu veraͤndern, und die Einheit De lands mit republikanischer Verfassung herzustellen. Jedenfanls den Geschwornen kein Zweifel bleiben koͤnnen, daß die Hanzl der Angeschuldigten vom Kriminal⸗ und nicht bloß vom Zuch zei⸗Gerichte zu richten seyen, und die endliche Fragestellun Praͤsidenten haͤtte nothwendig eine solche werden muͤssen, wele Geschwornen in den Stand gesetzt haͤtte, nicht bloß uͤber den des Wortes „direkt“, sondern uͤber die Tbatsachen selbst ihr! auszusprechen. Nicht mit Unrecht ist Unwille, fast Schrecken de laut geworden, daß die Oeffentlichkeit des Verfahrens dasß dient habe, ein zweites Hambacher Fest im Assisen⸗Sagale zu Aufruhr und Verhoͤhnung jeder Autoritat unter gerichtlichem zu predigen. In Folge unserer persoͤnlichen Ueberzeugung sie zwar gegen die Oeffentlichkeit des Gerichts⸗Verfahrens, wie die zoͤsische Gesetzgebung sie versteht, wir sind gegen das Instt Jury in allen monarchischen Staaten, weil dasselbe nicht an monarchischen Prinzipe, sondern auf dem entgegengesetztender Souverainetaͤt beruht; ein Zwiespalt der Prinzipien, der uͤt oder lang allemal seine bitteren Fruͤchte tragen muß über! zweckmaͤßigkeit der Jury zu Aburtheilung politischer Verbreche besondere moͤchte uͤberdies bei allen Unparteiischen wohl schan

laͤngerer Zeit jeder Zweifel verschwunden seyn; aber wir muse Steuer der Wahrheit bekennen, daß, wenn die oben bemerkicn brechen im Gerichts⸗Saale ungeahndet veruͤbt worden stnd, die Gesetzgebung, noch das Institut der Geschwornen die G

davon traͤgt. Der Art. 507 des Kriminal⸗Prozedur⸗Gesetz buchsh

net, daß, wenn in der Sitzung eines Assisengerichts ein Verbrechen! gen wurde, dieses von dem Gerichte selbst ohne Geschworne al Stelle (de suite et sans désemparer) abgeurtheilt werden soll. der Advokat, welcher in schriftlichen oder muͤndlichen Verhan gen sich erlaubte, die monarchischen Prinzipien, die Verfassun Reiches, die bestehenden Gesetze und Autoritaͤten anzugreifen se permettait d'atfaquer les principes de la monarchie let la stitutions de l'empire, les lois et ies autorités Ctablies), soll Art. 39 des Kaiserlichen Dekretes vom 11. Dezember 1810 tül Disciplin der Gerichtshoͤfe, auf der Stelle disciplinirt werden, durch Cassation. (Art. 25.) Die Disciplin kann, nach Art, 4 selben Dekretes, vom Justiz⸗Minister aus eigener Autoritaͤt! uͤbt werden. Ist diesen Bestimmungen im vorliegenden Fal Folge gegeben, ist deren Anwendung von dem Vertreter dess zes nicht einmal provocirt worden, und mag dieser Umstz Geschwornen in ihrem Irrthume bestaͤrkt und wesentlich mit c an und fuͤr sich unbegreiflichen Ausgange der Assise beigetraga ben: so kann sich doch Niemand daruͤber taͤuschen, daß, trotz der ü tigen, unverkennbaren Luͤcken in der Rhein⸗Bayerischen Gesetzge dieselbe doch nicht so ganz von allen Mitteln, die oͤffentliche Ord und die Sicherheit des Staates aufrecht zu erhalten, entbloͤßt is dies nach den neuesten Vorgaͤngen bei oberflaͤchlicher Betrg erscheinen moͤchte, und daß im Wiederholungsfalle aͤhnlichtt brechen das Gesetz den Schuldigen wohl erreichen, viellech so schwerer treffen koͤnnte. Wir haben zum oͤfteren jensct Rheines, und sogar von Maͤnnern, deren Stellung billizm voraussetzen ließ, daß ihnen die fruͤheren und jetzigen äiut tionen des Rhein⸗Kreises nicht so ganz unbekannt haͤtten ben sollen, die Aeußerung gehoͤrt; es sey doch unvbegreiflich, Gesetze, die Napoleon gegeben, nicht ausreichen sollten, in; wiegler und Ruhestoͤrer der gerechten Strafe zu uͤberliefen,

oben angezogenen Dekrete vom 5. Februar und 3. Maͤrz bof gen wenigstens aufmerksam machen, welche Mittel Napolen Anwendung brachte, und warum er fuͤr ßemisse Faͤlle keinet ciellen Gesetzes bedurfte, ja nicht einmal eines wollte. man die Leute auf einen bloßen Bericht des Justiz⸗ oder Ministers, selbst eines Maire, Jahre lang einkerkern lassen ohne sie richten oder in Freiheit setzen zu lassen, bedarf man keines Gesetzes gegen Majestaͤts⸗Beleidigungen, und mit de stimmungen des Dekretes vom 5. Februar 1810 keines bect Gesetzes gegen Preß⸗Vergehen und Verbrechen. Wir wollen jeht untersuchen, ob es bei der großen Verschiedenheit der Gesetze und des Gerichts⸗Verfahrens nicht zweckmaͤßig gewesen we Einfuͤhrung des verheißenen fuͤr die ganze Monarchie guͤltige setzbuches der Publication der Verfassungs Urkunde vom Jahr im Rhein⸗Kreise vorausgehen zu lassen; wir wollen eben se untersuchen, ob es nicht zweckmaͤßiger gewesen waͤre, fuͤr die d schen Provinzen auf dem linken Nhein⸗Ufer die vom 1816 an bestandene ganz gesonderte Verwaltung so lange stehen zu lassen, bis die beruͤhrte Verschiedenheit ausgth und der versprochene Territorial⸗Zusammenhang des ¹ landes mit dem Rhein⸗Kreise hergestellt gewesen waͤre viel ist jedoch unverkennbar, daß die eingefuͤhrte, gleich und theilweise Guͤltigkeit der fruͤheren Franzoͤsischen Gesetzg und der Verfassungs⸗Urkunde vom Jahre 1818 mit nicht hinl⸗ genau bestimmten Abgraͤnzungen, Ausnahmen und Beschraͤn nicht ohne die wesentlichste Einwirkung auf den dermaligen; unserer Provinz geblieben ist, indem unbestritten diese doppelt setzgebung einestheils den Vollzug der Gesetze laͤhmte und ¹ machte, anderntheils die Taktik der Demagogen beguͤnstign ihre sophistischen Interpretationen an die Stelle des bestet Gesetzes exhoben, und der Masse in jeder Maßregel der Reg eine willkuͤrliche Verletzung, entweder der sogenannten garah Institutionen des Kreises, oder der Verfassungs⸗Urkunde vord strirten, indem ste von beiden nur die den Volks⸗Freiheiten gen Bestimmungen, nicht aber die im Interesse der dfen Drdnung unumgaͤnglichen Beschraͤnkungen derselben als guͤlt zeichneten. Will man nun noch fragen, worin der bedrohlich stano des Rhein⸗Kreises seinen Grund habe? so antworten w. Thatsachen gestuͤtzt: zum Theil in den unverkennbaren Luüͤckt dem Schwankenden der Rhein⸗Bayerischen Gesetzgebung, hau lich aber in dem nicht hinlaͤnglichen Vollzuge der unzweifelhe stehenden Gesetze. Materiellen Beschwerden laͤßt sich zuvorke

und abhelfen, Mißbraͤuchen vorbeugen und begegnen, aber au thaͤtigste und umsichtigste Verwaltung entbehrt, von den O. der richterlichen Gewalt nicht hinlaͤnglich unterstuͤtzt, ihrer n lichsten Kraft. Umstäaͤnde und Ereignisse, die zum Theil vvc⸗ ßer dem Bereiche der Bayerischen Regierung lagen, haben aus ihrige beigetragen, die Verwegenheit der revolutionnairen in Deutschland uͤberhaupt zu steigern. Hauptsaͤchlich aben die gaͤnzliche Abgeschnittenheit des Rhein⸗Kreises vom terlande der Regierung Schwierigkeiten bereitet, welche moͤglichst zu besestigen nicht nur Bayerns, sondern due litische Interesse eines großen Theils von Europa, immer gender zu erheischen scheint. Viele Augen sind deshalt, bei uns auf den gegenwaͤrtigen Augenblick gerichtet, denn - verkennbare Wohlthaten auch der endliche große Handels⸗ unserm Kreise insbesondere bringen mag, fuͤr die gaͤnzliche nung vom uͤbrigen Koͤnigreiche kann er uns in vielfältigen!

weiten Beziehungen doch keinen vollstaͤndigen Ersatz gewaͤhre

Kaiserslautern, 5. Sept. 2ten d. M, hat die Raths⸗Kammer ichts wirklich entschieden, daß Herr eine Caution von 2000 Fl. provisorisch in Freiheit gesetzt oͤn ) de legte aber des andern dieses Erkenntniß Opposition ein, und so hat ruͤber zu entscheiden. Eine Art soll bei dem hiesigen Gerichte die jetzige Gesetzgebung besteht. Der f einige Tage weiter verschoben und n 12ten d. M. verhandelt werden.

den soll; die Koͤnigl.

gens gegen

auch das Appell⸗Gericht hie

vsitions⸗Erklaͤ

seyn, seitdem unsere geß Hochdoͤrfers ist au nun Donnerstag de

1616“

rung der Ar

Staats⸗Behoͤr

heidiger ist Herr Anwalt Heuser.

Es geht hier prechung sich

der Graͤnze erfahren habe, e

das Geruͤcht, in den Schooß

brigens todtkrank.

Das Kontumazial⸗Urtheil gegen Schuͤle ts in Zweibruͤcken an den Pranger

Frankenthal, 5. September. Die Opposition der Staats⸗ örde wider die Entscheidung des hiesigen Ger enmacher Becker gegen Caution in Freiheit ist von dem Appellhofe verworfen, und B

in Freiheit gesetzt worden.

Bießen, 6.

s Kriegk aus esem Augenb lich die zieml

wird.

Frankfurt a. M., 6. Sept. ) Gestern fand, nach erfol in Muͤnch⸗Bellinghausen, wieder

woent.)

September.

licke (kurz vor ich

mmlung unter dessen Vorsitz

r von dieser bie von dersel nothwern

Sitzung ben nach der ndig ausgehenden

t war, so verlautet doch nicht

vssen worden ist. zeit gedulden muͤssen,

ndlungen zu

8 moͤchte jedenfalls eine oͤffentlichen Blattes,

werde, sich

bis die des g große daß die

r Kenntniß

Europaͤische Fragen verhandelt loß auf Deutschland beziehen.

uch Deutschland, und

t, versteht si jene Berathu aͤußern, und

ie scho htet werden.

Muͤnchengraͤtz, 7. September.

Majestaͤten

verlassen, setzten Aller deis und Jung⸗

sonach ch von selbst; ngen auf die Burn wenn es an

zur

Die

u dem Schlusse der bestimmte Nachricht, aus Lengfeld heute oder morgen gle

der ammlung zur Sprache kommen. unsere Buͤrger⸗Kavallerie auch die hier garnisonirenden Tre age der Messe staͤrkere Patr sche, regnerische und kalte Wetter nen Hoffnungen auf

ouillen.

daß Geib, der in Folge seiner seiner Familie begeben wollte, 3 s sey ein neuer Verhaftsbefehl ihn erlassen, in Folge dessen er sich wieder entfernte; er

.

statt.

Beschluͤsse im

Resultate der roͤßeren Frage

worden sind,

Oesterreich.

am 3ten d. Morgens 8 Uhr hoͤchstdieselben Ihre Reise uͤber Bunzlau hierher fort.

gelegenen Orten war eine M des und Alters aus einem Um

geeilt, um im Verein

Innungen d

reue, Liebe und Ergebenheit an braͤnze der Herrschaft M Im Besitzer derselben, Gr ter dem Jubelrufe

Der Kalser widmet sich seit seiner

ften. Geste erzogin von

em Erlauchten H

rn trafen Ihre K Sachsen⸗Weima

Besuche hier ein. be. Kaiserl. Majestaͤt haben u Handschreiben an den Oberst

raf Chotek!

jelfache Beweise

ltur und dargeboten.

tnissen zukommt. chen Beweis Meiner

Mein dermaliger

mit den

wesentlicher Fortschritte des oͤffentlichen Wohlstandes

Nachdem Ihre Kaiser⸗ die Hauptstadt

In allen auf dem enge von Einwohnern jedes kreise von mehreren Meilen Behoͤrden, Corporationen errscher⸗Paare die Beweise den Tag zu legen. An

uͤnchengraͤtz wurden IJ. MM. afen von Waldstein, erwartet und des Volkes in das hiesige Schloß be⸗

seiner Ankunft den Staats⸗ aiserliche Hoheiten die Frau r mit Ihrem Gemahle zu

nterm heutigen Datum fol⸗ „Burggrafen erlassen: „Lie⸗ Aufenthalt in Boͤhmen hat in allen Theilen in diesem Koͤnig⸗

rget Eben so erkenne Ich mit Vergnuͤgen den An⸗ er Ihnen als Landes⸗Chef an diesen mir so erfreulichen

Um Ihnen

in dieser Beziehung einen

Zufriedenheit zu ertheilen, verleihe

nen das Großkreuz Meines Kaiserlichen Leopold⸗Ordens.

Franz, m. p.“

em Kaiserl. Appellations⸗Rathe und Buͤrgermeister von Peter Sporschill, ist vom Kaiser, mittelst Entschließung

en d., in An

das R itter⸗

n worden: schaft von

habe geben iest,

te Aufruhr

aus dieser Stadt war undet worden. war noch immer

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vom 3ten

Besetzung Neuchate

tand der A gt die Meld um 10 Uhr rich, 5. S eidgenoͤssisch

Prag durch die des zugleich einen Bewe

8 3. Sept. gestern aus dem hiesigen se Venetianische

1b 5. September. giebt heute

erkennung seiner l.

angjaͤhrigen, ausgezeichneten

Kreuz des Leopold⸗Ordens mit dem Beisatze

„daß Se. Majestaͤt der Kaiser der getreuen

wollen.“

in Skutari.

geschlossen.

eputation war an den Sultan abge

anzuflehen.

ese Auszeichnung ihres wuͤrdigen is der Allerhoͤchsten Huld und

Die Kaiserliche Korvette „Karolina“ Hafen in See. Zeitung

enthaͤlt einige Details Nach Briefen vom 16ten

baren dabei 14 Buͤrger geblieben und Die Truppen hatten gepluͤndert. Der

Eine aus Tuͤrken und Chri⸗ sandt, um

8s

Schwei

in einem Su d. M. in Bezug

Der

z. .

hiesige Constitu⸗ pplement den Tagsatzungs⸗ auf die beabsichtigte mili⸗

ls durch eidgenoͤssische Truppen, wenn

ufforderung der Tagsatzung nicht Folge leiste,

ung hin fruͤh

eptember. en Kommissarien

zu, daß der gesetzgebende Rath auf zusammen berufen sey.

Die Tagsatzung beschloß gestern:

im Kanton Schwyz sind

24

(Speierer Zeitung.) des hiesigen Bezirks⸗ Pfarrer Hochdoͤrfer ge⸗

ller und Savoye soll geschlagen worden seyn.

ichts, wonach gesetzt werden ecker nun wirk⸗

Freilassungen unter den hie⸗ Verhafteten folgen jetzt schnell auf einander. Apotheker Trapp den Anfang gemacht, ist gestern der Stu⸗ Darmstadt ebenfalls frei

Nachdem

gelassen worden, und der Post) verbrei⸗ daß der Studiosus ichfalls freigelassen wer⸗

(Nuͤrnberger Korre⸗ gter Zuruͤckkunft des Hrn. eine Sitzung der Bundes⸗ b So viel man auch gesprochen hatte, und so sehr man unfehlbaren Ansicht der Po⸗ Publikum ge⸗ das Mindeste uͤber das, was Wir werden uns daher immer noch gegenwaͤrtigen Publikums kommen, seyn, ob die Angabe t Entscheidung von hier aus⸗ bewaͤhren wird, und ob nicht vielmehr wichti⸗ als solche, die Daß bei Europaͤischen Fra⸗ der Deutsche Bund, bethei— in dieser Hinsicht muͤssen denn ndes⸗Verhaͤltnisse selbst Ein⸗ Zeit ist, bei der Bundes⸗ Seit einigen Tagen Nachtzeit wieder patroutlli⸗ uppen machen seit dem Das anhaltend

. ö 9 Fcgeavtesen. dafuͤr zu sorgen, daß in Folge des Grund⸗Vertrags vöfsf 28. August von den Bezirks⸗Landsgemeinden gewaͤhlten Mitglieder des Verfassungs⸗Rathes uUnverzuͤglich zusammentret 68 de eshiger Sch ng die Verfassung zu dects eien

elbe, wenn sie von den Bezirks⸗Landsgemen it der erforderlichen Mehrheit 1e zmmen und cgest söfe sogleich der Tagsatzung zu Gewaͤhrleistung vorzulegen. 2) Die eüdgenss sischen Kommissarien werden ermaͤchtigt, die noch im Kanton Schwyz befindlichen Truppen bis auf 2 Bataillone Infanterie 1 Compagnie Scharfschuͤtzen und Compagnie Kavalleris um re⸗ duciren. Ferner ward ein Antrag des Kriegs⸗Rathes 1 nommen fuͤr Bildung des Armee⸗Corps gegen Neuchatel unter dem Oberbefehl des Obersten Dufour. Das Praͤsidium bemerkte berwufig, vaegdaf Privat Nachrichten zu erwarten sey, daß 68 vrus ze 8Sv seiner Bundespflicht zuruͤckkehren werde,

8 1“ 7 1 8

In einem von der ten Schreiben aus Zuͤrich vom 2. Sept. Die Gesandtschaft von Wallis, bestehend aus den Herren Emanuel von Riedmatten und Dr. de la Pierre, ist vorgestern hier ein etrof⸗ fen. Die fruͤher beschlossene Instruction dieses Kantons 9” 89 doch, wie sich erwarten ließ, noch wesentliche Abaͤnderungen er⸗ litten. Die Gesandtschaft ist naͤmlich ermaͤchtigt, den wegen Schwyz und Basel erlassenen Beschluͤssen beizutreten wenn beide interessirte Kantons⸗Theile dieselben angenommen haben und auch weiter allen uͤber diese Angelegenheit zu fassenden Beschluͤssen 85 Zustimmung zu ertheilen, wenn solche die Stimmen saͤmmtlich 19 uͤbrigen Staͤnde (ohne Schwyz und Basel) erhalten. Fuͤr gen fruͤhern Beschluß des Land⸗Raths war die Mehrheit von 28 ꝛimmen nur dadurch zu Stande gekommen, daß der Bischof von Sitten im Land⸗Rathe vier Stimmen abzugeben hat; ihn abgerechnet, wuͤrde die Mehrheit zur Minderheit. Dieser Umstand und die in⸗ zwischen eingetroffenen Berichte uͤber den weitern Gan der Begebenheiten moͤgen den veraͤnderten Beschluß herbeigefuͤhrt haben. Man hofft, der Stand Bern werde fuͤr seine An— traͤge auf Ausschließung der Sarner Seputirten u s. 9 zuch nicht von Einer Seite Unterstuͤtzung finden. Die he aber, von der fruͤher die Rede war, wird ebenfalls nicht 8gr gesprochen werden, da man sich uͤberzeugt hat, daß nach dem bestehenden Bundes⸗Rechte der Tagsatzung keine Gerichtsbarkeit uͤber die Fehlbaren zustehe, mithin von ihr auch keine Verzicht⸗ leistung auf gerichtliche Untersuchung und Bestrafung 1 chen werden koͤnne. Basel⸗Stadttheil hat die HH. Aie⸗Bur ger⸗ meister Herzog und Bundes⸗Praͤsident Tscharner zu Theilungs⸗ Kommissarien ernannt. Vor einigen Tagen hat der ee Haxo auf seiner Durchreise die hiesigen Festungswerke in Augen⸗ schein genommen. Sein Urtheil daruͤber ging dahin, er habe noch selten Festungswerke gesehen, die mit so tiefer Einsicht an⸗ gelegt, so dauerhaft ausgefuͤhrt und so wohl unterhalten seyen; 8öb derselhen sey eine in militairischer Hinsicht un, ea Mräßregele genossenschaft im hoͤchsten Grade benach⸗ ters, dessen Kompetenz und Unbefangenheit schwerlich Jemand bestreiten wird, nicht in der eitlen Hoffnung, Geschehenes unge⸗ schehen zu machen, sondern nur, um zu beweisen, daß man auch

heißt es unter Anderem:

Schleifung abhold seyn konnte.“

laͤßt beinahe fuͤrchten, Ieebenes Wein⸗-⸗Aerndte

au 9† p 54* g 11476 2 7 8 s andern Gruͤnden, als aus bloßer Philisterei, der fraglichen

* 1

8 ESpanie.n. G e de, 30. August. Die heutige Hof-Zeitung meldet amtlichen Theile, daß der Koͤnig und die Koͤnigl. Fa⸗ milie fortdauernd des besten Wohlseyns genießen. EEEega.

. Madrider Hof-Zeitung und die Revista Es⸗ panola enthalten folgende Auszuͤge aus dem in Coimbra er⸗ scheinenden Correio d⸗Oporto und aus dem Armee⸗Bulletin; „Coimbra, 23. August. Der General Elouet ist mit sei⸗ nem Generalstabe am 20sten hier angekommen und hat am fol⸗ genden Tage seinen Marsch zur Operations⸗ Armee fortgesetzt deren Kommando er statt des General⸗Major Grafen v. Almer üͤbernehmen wird. Am 20sten ging eine aus dem 1sten Linien⸗ Infanterie⸗ Regiment, Jaͤgern und Koͤnigl. Freiwilligen beste⸗ hende Kolonne hier durch; sie war vom besten Geiste beseelt. Ein gestern hier angekommenes Kavallerie⸗Corps begab sich heute fruͤh mit Geschuͤtz zu der auf Lissabon marschirenden Armee. Der Erzbischof von Evora hat die Einwohner seines Sprengels in einem Hirtenbriefe aufgefordert, die Waffen fuͤr Dom Miguel gegen Dom Pedro und die ihn begleitenden Abenteurer welche Feinde der Portugiesischen Unabhaͤngigkeit und Religion seyen, zu ergreifen und sich unter die Fahnen des tapferen Gou⸗ verneurs von Alemtejo, General von Larochejacquelein, zu stel— aͤhnlichen Hirtenbrief hat der Bischof von Guarda „Leiria, 19. August. Se. Maj. Dom Miguel ist, nachdem er am 17ten in Soure uͤbernachtet, am folgenden Tage Nach⸗ mittags 2 Uhr hier eingetroffen. Die Einwohner und Truppen

. v Allgemeinen Zeitung mitgetheil⸗

&△. 841 9. 5 1 8 Ich erwaͤhne dieses Urtheil eines Rich⸗

11I1A1X“*“

scch auf 20,000 Mann. Die Provinzen Alemtejo und Algarbien erfreuen sich der groͤßten Ruhe und der Geist der Einwohner ist der royalistischen Sache durchaus guͤnstig.“ det de 29. August. Ein Schreiben aus Amara mel⸗ ““ Norden die Truppen in Porto von der Observations⸗ sied h Pendec. und Suͤden des Duero angegriffen worden ör zelagerten drangen im Suͤden fast in die Schanzen Pedros dtedeue⸗ Almner schlug aber die Fremden⸗Bataillone Dom Somes ““ auch diejenigen, die auf der Seite des zwischen war der Sen versnchies, trieb er in die Flucht⸗ In⸗ Observations⸗Heere⸗ ggat r Pantaleon, der eine Brigade des kaͤmpfen, in der Rigenseffen worden und hatte sich, ohne diesem Ereianif⸗- n tung nach Baltar zuruͤckgezogen. de eeeeniss⸗ unterrichtet, brachte der Graf von Almer Die Bri⸗ süsh auf dem noͤrdlichen Ufer des Duero zu. I haben ihre Stellungen behalten; der Brigadier C16 abgesetzt worden. Der von den Koͤnigl. Truppen bas vom den Rebellen erlittene Verlust ist uns nicht be— Die hi Setedem hat der Feind keine Bewegung unternommen. ünd Heler bestehende dritte Division wird zur Reserve dienen; es

sind 600 Mann Kern⸗Truppen, welche den groͤßten Enthusias⸗ ist zur Operations⸗Armee ge⸗

mus zeigen; ein Theil derselben gangen.“

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vn I“ ur n alvo n Sm yrna berichtet aus Alexandrien 19 29. Juni: In Folge einer Entscheidung vom obersten Rath hat die Regierung Mehmed All's bei dem Zoll⸗Amte in Kairo allen Mokka-⸗Kaffee, der von hiesigen, sowohl eingebornen als Curopaͤischen Kaufleuten dorthin versendet worden war trotz der Protestationen mehrerer Konsuln, in die Magazine des Pa⸗ scha's bringen lassen. Ueber den weiteren Erfolg der Schritte der Konsuln ist noch Nichts bekannt. Ferner wurden den Geld⸗

. ihre Comtoirs geschlossen und deren Wiedereroͤffnung ihnen bei Jodesstrase untersagt. Zugleich wurden denselben alle Tuͤrkische Münzen, die sie besaßen, veggenommen, und vor ih⸗ ren eigenen Augen groͤßtentheils vernichtet. Als Grund dieser willkuͤrlichen Maßregel wurde angegeben, durch die Geldwechs⸗

ler kaͤmen immer mehr fremde Muͤnzen ins Land. Daran sind aber die Wechsler weit weniger Schuld, als der Pascha, der als der erste Kaufmann seines Landes, fuͤr seine Waaren nie das von ihm selbst gepraͤgte Geld annimmt, weil er den schlech⸗ ten Gehalt desselben am besten kennt, sich aber dennoch hoͤchlich wundert, wenn andere Kaufleute Schwierigkeiten machen, seine Muͤnzen anzunehmen.“ 1

Vereinigte Staaten von Nord⸗Ame

New⸗York, 10. August. Zwischen chez, der Hauptstadt des Staats Mississippi, ist ein direkter Handel eingeleitet worden, und das Schiff „Louis“ soll mit dem ersten guten Winde von hier nach Neu⸗Orleans absegeln, um von dort durch ein Dampfboot 300 Englische Meilen wei⸗ ter hinauf nach Natchez bugsirt zu werden. Bald soll auch das noch im Bau begriffene Schiff „Newark“ folgen, und beide Fahrzeuge werden mi Baumwollen⸗Ladungen zuruͤck erwartet. Man glaubt, daß sich die diesjaͤhrige Ausfuhr von Baumwolle

New⸗York und Nat⸗

empfingen ihn mit einstimmigem Freudenruf; die Menge draͤngte sich Wum ihn. Die Stadt war Abends erleuchtet. Am 16ten war die von dem General Grafen von Larochejacquelein ge⸗ sandte fuͤnfte Division hier und marschirte nach dem Suͤden des Tajo. Am 17ten kam die Reserve⸗Brigade hier an; sie besteht aus dem 9ten Lissaboner Regiment, dem Regi⸗ ment Braganza, dem 2ten Bataillon des Infanterie⸗Re⸗ giments Tavira, einem Bataillon Jaͤgern vom Minho, ei⸗ nigen Bataillonen der Koͤnigl. Garde und den Kavallerie⸗Regi⸗ mentern Chaves und Villaviciosa mit 6 Geschuͤtzen. Aus Thomar

erfahren wir, daß am 18ten um 3 Uhr Morgens die ganze dort befindliche Division auf Colegana marschirt 65 Sasser eine Verstärkung von 108 Mann Infanterie und 800 Pferden erhal⸗ ten. Die Rebellen hatten sich auf die Nachricht von dieser Be⸗ wegung eingeschifft, nachdem sie die groͤßten Ausschweifungen be⸗ gangen. Es sind Maßregeln getroffen, daß dergleichen Vorfaͤlle sich nicht erneuern. Der Graf v. Bourmont ist von Coimbra hier angekommen; die von dem Brigadier Zoa Galvan gesandte Reserve⸗Kavallerie ist nach Alcobaga marschirt.“

„Thomar, 18. August. Die hier angekommenen Truppen sind in der verwichenen Nacht nach Santarem marschirt, und werden auf den in Bereitschaft gehaltenen Barken uͤber den Tajo setzen. Die Freiwilligen dieser Stadt haben einige rebellische Soldaten niedergehauen. Der General Lemos ist gestern von Santarem vorwaͤrts gegangen; in dieser Nacht wird ihm eine unserer Brigaden folgen.“

„Elvas, 26. August. Der General Graf von Larochejacque⸗ lein, Gouverneur der Provirz. Alemtejo, setzt seine Operationen im Suͤden des Tajo fort; die Operations⸗Armee ruͤckt immer weiter vor, ihre Vorposten stehen, wie man versichert, in Mafra. Die Anzahl der Truppen von allen Waffengattungen, die im

vom Meisiigippe duf 260,096 Ballen belaufen wird.

8 „Hernambuco ist die Nachricht hier eingegange daß in einem kleinen ungefähr 60 8182 ier eingegangen, entfernten Orte die Einwohner gegen die Britischen Kaufleute aufgestanden seyen und 50 Menschen umgebracht haͤtten, weil ihnen die Muͤnze, in der die Kaufleute zahlten, nicht angestan⸗ den. In Folge dieser Nachricht war ein Nord⸗Amerikanischer Kriegs⸗ Schooner von Pernambuco nach jenem Ort abgesegelt um Personen und Eigenthum zu schuͤtzen.

Die Bevoͤlkerung des Staats Virginien scheint das Umsich⸗ greifen der Maͤßigkeits⸗Vereine in den noͤrdlichen Staaten sehr ungern zu sehen, denn es hat sich in jenem Staat ein „Ver⸗ ein gegen die Maͤßigkeit“ gebildet, der als seinen Zweck angiebt, dem Wirken der Vereine fuͤr das Wassertrinken, die dem Ge⸗ meinwesen so nachtheilig seyen, entgegen zu arbeiten. 8

In Cineinnati richtet die Cholera noch immer große Ver⸗ heerungen an. 14“

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„Rio⸗Naneiro, 14. Juli. Ein vom 18. Juni datirtes Cirkular des Justiz⸗Ministers an die Friedens⸗Richter der Stadt und Provinz bestehlt denselben, baldmoͤglichst eine Angabe von allen Fremden, ihrer Auffuͤhrung und ob sie mit oder ohne Paß gekommen sind, einzusenden. Die Regentschaft hat unterm 21sten v. M. eine Kommission zur Entwerfung einer zweckmaͤßigeren Einrichtung der Ministerial⸗Departements ernannt. Die Herren Thomas B. Hunt und Comp. haben im Namen einer „Gesellschaft zur Foͤrderung der Preß⸗Freiheit“ die Erlaubniß zu Herausgabe einer neuen amtlichen Zeitung, Correio Offizial erhalten, welche die Regierung auf alle Weise beguͤnstigen will, nur nicht durch Geld⸗Unterstuͤtzung. Der ebengedachte Sor reic giebt den Ausschuß⸗Bericht uͤber die bekannte Botschaft der Re⸗ gentschaft in Beziehung auf die angeblichen Restaurations⸗Plaͤne zu Gunsten Dom Pedro's I. Der Bericht bestreitet die Be⸗ schuldigung, welche jene Botschaft enthalten hatte, daß in der vorigen Session nicht Aufmerksamkeit genug auf die Mittheilun⸗ gen der Minister verwendet worden, findet uͤberhaupt die Be fuͤrchtungen der Regentschaft uͤbertrieben, traͤgt aber doch darau an, die Kammer solle erklaͤren, daß sie nach ihrer Pflicht und Wuͤrde in Betreff der Hemmung aller Unternehmungen wider das constitutionnelle System und den Thron Dom Pedro's II. die allein Brasilien gluͤcklich machen koͤnn⸗ ten, der Regierung in Allem, was gerecht und consti⸗ tutionnel sey und durch die National⸗Ehre geboten werde, bei stehen und deren Vorschlaͤge erwaͤgen wolle. Abweichend hier von wollte ein Kommissions⸗ Mitglied, Herr Ferreira, groͤßeres Gewicht auf die Mittheilungen der Regierung gelegt haben, und Herr May, daß eine Erklaͤrung in starken Ausdruͤcken ge⸗ gen Dom Pedro J. an die Regierung gesandt werde, und daß die Kammer noͤthigenfalls Maßregeln zur Unterdruͤckung gefaͤhr⸗ licher Schriften und Zeitungen treffen solle. Die Abgeordne⸗ ten⸗Kammer verwarf am 8ten mit 50 gegen 32 Stimmen den gedachten Ausschuß⸗ ntrag und nahm den des Herrn Ferreira an, der eben dasselbe kraͤftiger ausdruͤckt; die Kammer, heißt es, werde die Regierung in jeder constitutionnellen und gerechten Maß⸗ regel, um den Schimpf einer Restauration zu verhuͤten, unter⸗ stuͤtzen, nebst einem Zusatze von Herrn Lead, daß sie auch selbst alle ihr geeignet scheinende Maßregeln ergreifen werde, solchen Schimpf und selbst die Ruͤckkehr des Herzogs von Braganza nach diesem Kaiser⸗Reiche, unter welchem Vorwande es auch sey, zu verhindern. Zum Druck verordnet wurde ein Antrag des Herrn H. von Rezende, die Ruͤckkehr Dom Pedro's I. nach ir⸗

Norden und Suͤden des Tajo auf Lissabon marschiren, belaͤuft

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gend einem Theile Brasiliens, wenn auch nur als Auslaͤnder