werden koͤnne. i 1 Regierung mit dem Parlamente verhandelten Gegenstände in
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1
ken. uUm 6 Uhr sand man in der Naͤhe unserer Stadt den Rumpf des Englischen Schiffes „Georg Elisabeth“. Heut fruͤh wurden fuͤnf neue Leichen, worunter ein Neger, von den Wellen an die Kuͤste geworfen; die drei geretteten Matrosen der „Am⸗ phitrite“ erkannten in ihnen fuͤnf ihrer Gefaͤhrten. Die Sub⸗ scriptionen fuͤr die drei Geretteten haben guten Fortgang; in al⸗ len Gasthaͤusern liegen Listen aus. Die hiesige Behoͤrde will ein Rettungs⸗Boot anschaffen, dessen Mangel in diesen Tagen so schwer empfunden worden ist.“
Großbritanien und Irland.
London, 6. Sept. Vor einigen Tagen ist hier unter dem Titel: „Das Reform⸗Ministerium und das reformirte Parlament“ ein politisches Pamphlet erschienen, welches einem der Minister
oder wenigstens Jemanden, der mit den Haͤuptern des Ministe⸗
riums in genauer Verbindung steht, zugeschrieben, und als ein ministerieller Comy
sten reformirten Parlaments betrachtet wird. Wenn es nun schon in dieser Eigenschafr, der Seltenheit solcher Erscheinungen wegen, bedeutendes Aufsehen erregte, so erhielt es nicht weniger auch durch die Einfachheit seiner Sprache, durch die Vollendet⸗
heit der Darstellung den Beifall aller derer, welche sich nicht ge⸗
rade zu den unbedingten Feinden des jetzigen Ministeriums zaͤh⸗ len. Es beginnt diese Schrift mit Hinweisung auf die Frage, welche der Herzog von Wellington waͤhrend der Verhandlungen uͤber die Reform⸗Bill aufwarf: „Wie wird irgend ein Ministe⸗ rium in Zukunft im Stande seyn, die Regierung mit einem Parlamente zu fuͤhren, wie dasjenige seyn wird, das nach den Grundsaͤtzen dieser Bill gebildet werden soll?“ Diese Frage wird nun durch Darstellung dessen, was waͤhrend der verfiossenen Sitzung geschehen ist, dahin beantwortet, daß allerdings eine Re⸗ gierung, welche die Interesseh der Nation in Betracht zieht und zu ihrem Zwecke macht, mit Erfolg durch ein Whig⸗Ministerium, unterstuͤtzt durch ein vom Volke gewaͤhltes Parlament, gefuͤhrt Es werden dann die hauptsaͤchlichsten von der
lichtvoller Darstellung unter folgenden Rubriken beurtheilt: Ir⸗
land, Sklaven⸗Emancipation, Finanzen, Freibrief der Bank und der Ostindischen Compagnie, Handel, Justizwesen, Corporatio⸗ nen, Schottland, Armen⸗Gesetze, auswaͤrtige Angelegenheiten. Ueber den letzten Punkt, der natuͤrlich die Aufmerksamkeit des
Publikums vorzugsweise in Anspruch nimmt, aͤußert sich die
Schrift unter Anderem folgendermaßen:
2.
.
8
„Wenn wir unsere auswaͤrtigen Verhaͤltnisse betrachten, so ist das Resultat derselben nicht weniger befriedigend, als dee Zustand unserer inneren Angelegenheiten; doch um eine richtige Ansicht je⸗ ner Verhaͤltnisse zu bekommen, muͤssen wir unsern Blick auf die Lage der Dinge zuruͤckwerfen, wie sic war, als das jetzige Ministe⸗ rium das Steuer ergriff. Drei wichtige Fragen waren damals un⸗ entschieden, in denen alsen Großbritanien eitic hervortretende Rolle gespielt, oder an deren Erledigung es ein uͤberwiegendes Interesse hatte — die Angelegenheiten von Griechenland, Belgien und Por⸗ tugal. — „Als das gegenwaͤrtige Ministerium ins Amt trat, fand es einen von seinen Borgängern mit der Pforte abgeschlossenen Ver⸗ trag vor (den von Lord Dudley im Juli 1827 unterzeichneten
Traktat), durch welchen Griechenland in so enge und so uͤbelgewahlte
—
(griechenland der
Graͤnzen eingeschlbossen wurde, daß, waͤhrend wichtige Distrikte von
Tuͤrkei geblieben seyn wuͤrden, die Griechen keine
u vertheidigende Graͤnze gehabt haben und fortwaͤhrende Reibun⸗
8
Canning nach Konstantinopel, um eine angemessenere Uebereinkunft
. 1 2 8 u“
gen zwischen der Tuͤrkischen und Griechischen Bevolkerung entstan⸗
en sern wuͤrden. Die jetzige Regierung sandte Sir Stratford zu versuchen. Diesem geschickten Unterhaͤndler gelang es, die Zu⸗ stimmung der Pforte zu einer Erweiterung der Graͤnze zu er⸗ halten, die nun in jeder Hinsicht eben so vorzuͤglich wurde, als die fruͤhere fehlerhaft gewesen war. Nachdem nun noch Prinz Otto von Bayern, von den drei vermittelnden Maͤchten zum Koͤ⸗ nige erwaͤhlt, in Griechenland angekommen ist, und Griechenland aus der todtenaͤhnlichen Erstarrung vieler Jahrhunderte erwacht, und seinen Platz unter den christlichen Staaten Europa’s wieder ein⸗ nimmt, koͤnnen wir da nicht erwarten, daß jenes Land, einst der be⸗ sondere Sitz der Kuͤnste und Wissenschaften und buͤrgerlicher Frei⸗ heit, sich der gluͤcklichen Lage nicht unwuͤrdig beweisen werde, in welche es versetzt worden ist? — Die Belgische Frage hat, wie die Griechische, ihren Ursprung in Begebenheiten, welche der Bildung des jetzigen Ministeriums vorangingen. Die Minister fanden einen ihnen von ihren Vorgaͤngern vorgezeichneten Weg. Sie, konnten ihm im Fortscheiten eine andere Wendung geben, aber nicht, selbst wenn sie es gewuͤnscht haͤtten, Schritte zurüͤckthun, welche einmal gemacht waren. — Die Revolution in Belgien „brach im August 1830 aus. Der Koͤnig der Niederlande forderte im Oktober seine Alliirten und unter ihnen auch Großbrikanien auf, ihm Truppen zur Unterdrüͤckung des Aufruhrs zu schicken. Die Britische Regse⸗ rung unter dem Herzoge von Wellington weigerte sich dessen; die Hollaͤnder wurden faͤst gaͤnzlich aus den Belgischen Provin⸗ zen vertrieben und der Koͤnig der Niederlande, nicht im Stande, mit eigenen Mitteln die Rebellen zu unterwerfen, oder von seinen Verbuͤndeten Huͤlfe zu erhalten, suchte darum an, daß eine Konferenz versammelt werde, und daß beiden Theilen, ihm und seinen revoltirten Unterthanen, ein Waffenstillstand auf⸗ erlegt werde. Seinem Wunsche wurde gewillfahrt, und im No⸗ vember trat die Konferenz in London zusammen. Ihr erster Akt war die Erklaͤrung, daß beidr Theile die Waffen niederlegen sollten, und daß waͤhrend eines in Hinsicht der Zeit illimitirten Waffenstill⸗ sandes die Demarcations⸗Linie diejenige Graͤnze seyn sollte, welche vor der Vereinigung im Jahre 1814 die alten Hollaͤndischen Pro. vinzen von den Belgischen trennte. Dieser Beschluß setzte sofort das Prinzip der Trennung fest; denn die Belgier hatten sich fuͤr unabhaͤngig erklaͤrt, und dem Koͤnige von Holland war anaedeutet worden, daß der Krieg aufboͤren solle. Er konnte daber sein ver⸗ lornen Gebiet nur mit Zustimmung der Belgier wieder erlangen, und baß er diese Zustimmung nie erhalten wuͤrde, war. offenbar. Die Aufgabe der jetzigen Regierung war daher, die Bedingungen, unter denen die Trennung stattfinden sollte, festzustellen und fuͤr die Interessen und die Sicherheit aller betheiligten Parteien zu sorgen. Das Arrangement ist noch nicht vollendet, aber man vermuthet, daß es sich zum Abschluß neige, und wenn Belgien endlich ein unabhaͤngiger, constitutionneller, handeltreibender und neutraler Siggt wird, so wird es mehr zur Aufrechthaltung des Eu⸗ ropaͤischen Friedens beitragen in diesem Zustande, als in irgend einem andern, der ihm angewiesen werden koͤnnte. — Waͤbrend die Auf⸗ merksamkeit Europa's durch die Ereignisse im Westen absorbirt war, erhob sich im Osten ein ploͤtzlicher Sturm, der die Vernichtung des Tuͤrkischen Reiches drohte. Der Thron des Sultans wurde erst durch seinen rebellischen Vasallen bedroht, und dann durch seinen schuͤtzenden Verbuͤndeten gefaͤhrdet. Beiden Gefahren ist die Pforte fuͤr jetzt entgangen; die Aegyptier haben Klein⸗Asien, die Russen Konstantinopel verlassen; die Sache der Britischen Regierung ist es jetzt, dafuͤr zu sorgen, daß weder die Einen noch die Andern zuruͤck⸗ kehren. Der Kampf zwischen Mehmed Ali und dem Sultan war nicht das gewoͤhnliche Ereigniß eines Krieges zwischen dem Herr⸗ scher und seinen Unterthanen, in das sich andere Staaten nicht zu mischen haben. Jener Kampf drohte die Vertheilung der Macht im Osten so wesentlich zu beeintraͤchtigen, daß die Europaͤischen Regierungen berechtigt waren, ihn als eine Sache zu betrachten, welche ihre eigenen Interessen unmittelbar beruͤhrte. Die Tuͤrkei mag ein barbarischer und uncivilistrter Staat seyn, aber was wuͤrde aus ihren Fragmenten werden, wenn sie zergliedert wuͤrde? Unsere Verhaͤltnisse zu Frankreich bieten fortwaͤhrend einen auffal⸗ 8 EWE16
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ompte rendu am Schlusse der Sitzung des er⸗
den Kontrast zu fruͤheren Perioden unserer Geschichte dar. Es gab eine Zeit, in der sich England und Frankreich als natuͤrliche Feinde betrachteten, in der die Feinde des einen schon deshalb die Freunde des andern wurden. Diese Zeiten sind voruͤber, moͤgen sie nimmer wiederkehren; moͤgen zwei groͤße und einsichtsvolle Natio⸗ nen noch lange aus ihrem freundschaftlichen Verhaͤltnisse die Vor⸗ theile aͤrndten, welche selbst der gluͤcklichste Krieg weder der einen noch der andern gewaͤhren koͤnnte. London, den 7. September.
zur Stadt und hielt ein glaͤnzendes ganze diplomatische Corps eingefunden hatte.
Am Aten d. kam der Koͤnig Lever, zu welchem sich das Unter den vorge⸗
stellten Personen bemerkte man den jetzigen Persischen Obersten
Hrn. G. W. Beek, der aus Teheran hier eingetroffen ist; Hrn. Chatsteld, vor seiner Abreise auf seinen Gesandtschafts⸗Posten nach
Guatimala; Oberst⸗Lieutenant Grey, Sohn des Premier⸗Mini⸗
sters, bei Gelegenheit seiner Ernennung zum Befehlshaber des
isten Regiments. Der Sicilianische Gesandte, Graf v. Ludolf,
stellte Sr. Majestaͤt den Fuͤrsten von Pignatelli, so wie auch den Befehlshaber einer auf der Themse liegenden Koͤnigl. Siciliani⸗ schen Brigantine, Herzog v. Furnazi, vor. Das Lever soll das letzte fuͤr diese Saison gewesen seyn. Gegen 7 Uhr verließ der Koͤnig den St. James⸗Palast und begab sich auf den Landsitz des Ministers Stanley, den Se. Majestaͤt zu Mittag beehrten.
Der zum Gesandten nach Madrid ernannte Herr Villiers hatte noch gestern Geschaͤfte im auswaͤrtigen Amte.
Marquis v. Anglesea ist vollkommen hergestellt, und das Geruͤcht von seiner Abberufung aus Irland scheint ungegründet zu seyn. 1 1 1
Der Belgische Gesandte hatte gestern eine Zusammenkunft mit Lord Palmerston im auswaͤrtigen Amte.
Herr Thiers, der gestern Morgen hier angekommen ist, wohnte Abendͤs einem Diner bei dem Fuͤrsten Talleyrand bei,
zu dem der Fuͤrst Licven, der Baron von Bulow, der Fuͤrst
Esterhazyu, Baron von Wessenberg, Graf Grey, Lord Auckland, Herr George Villiers, der Geheime Rath von Grafe und Herr Dedel eingeladen waren.
Die Times theilt folgendes, an die auf halbem Sold ste⸗
henden Offiziere der Landmacht am isten v. M. erlassene Cir⸗ kular mit, unter der Bemerkung, daß man aus dessen Inhalt nicht auf eine etwa beabsichtigte Komplettirung des stehenden Hee⸗
res schließen duͤrfe; es deute nur auf Einfuͤhrung neuer Erspa⸗ rungs⸗Maßregeln von Seiten der Regierung:
Horse Guards, vom 21. August.
„Mein Herr! Ich bin durch den General Ober⸗Befehlshaber beauftragt, Sie zu ersüchen, daß Sie mir, zur Nachricht fuͤr Lord Hill, eine Angabe daruͤber machen, ob Sie bereit sind, in aktiven Dienst gegen vollen Sold zu treten; da fuͤr den Fall, daß Sie dazu nicht bereit seyn sollten, Sie werden aufgefordert werden, ihren Halb⸗ sold gegen eine den aus ihren Diensten hervorgehenden Anspruͤchen entsprechende Summe aufzugeben, da Lord Hil Ihnen nicht mehr gestatten kann, auf halbem Sold zu bleiben. Fuͤr den angegebe⸗ nen Fall wird es noͤtbig seyn, daß Sie mir einen Schein, von einem Militair⸗Arzt ausgestellt, uͤber den gegenwaͤrtigen Zustand hrer Ge⸗ sundheit uͤbermachen. Fitzroy Somerset.“
Montag Abends wurde, Namens der Regierung der Koͤnigin 29 1 54,s; „ — 1t schon oͤfter vorgelegt worden, sind die uͤber das absolu 2
von Portugal, das Dampfschiff „Soho“ gesvachtet, um die junge Fuͤrstin nach Lissabon zu bringen, und ging zu dem Zwecke vor— gestern zwischen 11 und 12 Uhr nach Havre ab.
Die Passiva des Hauses Bischoff u. Comp. 150,600 Pfd. Sterl. angegebhen.
Die Londoner Medical⸗Gazette giebt an, daß waͤhrend der letzten beiden Wochen sich eine bedeutende Verminderung in den durch die Cholera verursachten Sterbefaͤllen gezeigt habe. In der vorletzten Woche sind daran 186, in der letzten dagegen nur 125 Individuen gestorben.
In einer Calcutta⸗-Zeitung heißt es: „Das Schiff „Sylph“, jetzt auf einer Versuchs⸗Reise an der Ostkuͤste China's begriffen, ist so gluͤcklich gewesen, einer Anzahl Chinesischer Seeleute, die auf einem Wrack gefunden wurden, das Leben zu retten. Auf diesen Umstand soll ein Chinesisches Edikt, das nach Canton abgefertigt worden, guͤnstig anspielen und den Ha⸗ fen-Beamten auferlegen, zwar alle Mittel anzuwenden, die fremden Schiffe, welche Schleichhandel treiben, zu verjagen, durchaus aber auf kein Schiff zu feuern oder es zu beschaͤdigen, das behuͤlflich gewesen waͤre, Unterthanen des Kaisers vom Tode zu erretten.“ 1
In einem Schreiben aus der Bai von Valparaiso vom 15. April wird gemeldet: „Ein gestern Abend von Callao ange⸗ kommenes Schiff bringt uns die Nachricht, daß Gen. Gamarra, der Praͤsident von Peru, abgesetzt worden. Die genaueren Umstaͤnde weiß ich noch nicht; es war aber Alles ruhig, als das Schiff absegelte. Gamarra war sehr unbeliebt, als wir in Peru waren, und kurz nachher wurde versucht, ihn umzubrin⸗ gen, der Thaͤter aber entdeckt und verurtheilt, erschossen zu werden. Die Gegenwart bewaffneter Schiffe an der hiesigen Kuͤste wirkt sehr heilsam, Ruhestoͤrungen niederzuhalten.“
werden auf
Niederlande.
Aus dem Haag, 9. Sept. Se. Majestaͤt der Koͤnig hiel⸗ ten gestern einen mehrstuͤndigen Kabinets⸗Rath.
Wie man vernimmt, hat Herr Schimmelpenninck seine Ent⸗ lassung als Praͤsident der Niederlaͤndischen Handels⸗Gesellschaft nachgesucht. 8 8 ““
16“ Belgten.
Bruͤssel, 9. Sept. Unser Gesandter am Roͤmischen Hose, Vicomte Vilain XIIII., wird in einigen Tagen in Bruͤssel er⸗ wartet.
Mit der Gesundheit des Sir Robert Adair hat es sich seit gestern sehr gebessert, und befindet sich derselbe, nach der Aus⸗ sage der Aerzte, außer Gefahr.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 6. September. Ein hiesiges Blatt meldet: „Schon vor der Aufloͤsung des Norwegischen Storthings soll, wenn wir nicht unrecht berichtet sind, die lange in Rede gestan⸗ dene Anleihe, welche die Norwegische Regierung aufnehmen wol⸗ len, um einen Theil der aͤlteren Staatsschuld zu konvertiren, von dem Hambroͤschen Hause in Kopenhagen zu 91 pCt. vom Nominal⸗Kapital uͤbernommen worden seyn.“
Der verantwortliche Herausgeber der⸗ Afton⸗Tidning, Notar Boman, ist jetzt vor das staͤdtische Unter⸗Gericht zur Ver⸗ antwortung wegen zweier Artikel: „Lissabons Eroberung“ und: „Zerstreute Gedanken uͤber Rußland“ geladen worden.
Christiania, 29. August. Gestern ging der Kronprinz unter dem Salutiren der Festung nach Gardemoen ab, um das Aggerhuussche reitende Jaͤger⸗Corps zu mustern.
Das nun aufgeloͤsete Storthing hat dem Koͤnige folgende
Adresse uͤbergeben: Gnzdigster Khnig! Norwegen hat, dem 5. 141 hes
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Grundgesetzes,
seine eigene Kauffahrtei⸗Flaͤgge. Fuͤr jeden sele digen Staat, insonderheit aber fuͤr einen hande treibenden, m von der hoͤchsten Wichtigkeit seyn, seine Flagge, das aͤußere zeichen der National⸗Selbststaͤndigkeit, auf allen Meeren und in Haͤfen anerkannt und respektirt zu sehen Es ist deshalb schog ein Gegenstand der Aufmerksamkeit des Storthings gewesen die Forderungen, welche das Grundgesetz Norwegen in Hl. seiner Flagge zugesteht, nicht als erfuͤllt angesehen werden nen, so lange nicht die Norwegische Kauffahrtei⸗Flagge vog Barbaresken respektirt wird. Mehrmals hat dieses National⸗ gen auf den vorigen Storthingen Erwaͤgung und Beschluͤsse; laßt, wovon die deshalb fruͤher eingereichten unterthaͤnigen A zeugen, aber ohne daß bisher ein erwuͤnschtes Ergebniß bewir den. Das gegenwaͤrtige Storthing findet in den spaͤtern volg Tags⸗Ereignissen, welche zum großen Theile das Verhaͤltn Barbaresken zu den Europaͤischen Staaten veraͤndert haben, neuen, gewichtigen Grund, sich unterthaͤnigst an Ew. Majch dieser wichtigen National⸗Angelegenheit zu wenden. Das Stren erlaubt sich demnach, fuͤr den Fall, daß die Norwegische Kauffe Flagge, indem sie nicht’in allen Fahrwassern respectirt wuͤrde nerhin von dem Mittelmeere oder irgend einem andern Thß Weltmeeres ausgeschlossen bliebe, Ew. Maiestaͤt zu ersuchen, g. dem naͤchsten Storthing eine, soviel moͤglich genaue Ecklaͤrung die Hindernisse zugehen zu lassen, welche der Freiheit der Flagh im Wege stehen moͤchten, begleitet von einer motivirten Berez der Geld⸗Summen, die erforderlich seyn moͤchten, damit das Gch Grundgesetzes und der damit uͤbereinstimmende Wunsch der in dieser Hinsicht erfuͤllt werden koͤnnte.“
Die K. Mittheilung, welche die von Sr. Maj. vorge ten „Constitutions⸗Vorschlaͤge“ begleitete, lautet wie folg⸗
„Die Gruͤnde, welche Se, Maj. bestimmen, die auf Uhl rungen im Grundsetze abzielenden, schon vorhin vorgelegten † sten Propositionen 1 wiederholen, duͤrften nicht gemißdeuttt den koͤnnen. Selbst diejenigen, welche nicht mit Hinsicht f Zukunft den Nutzen und die Nothwendigkeit dieser Vorschläget derheit was die Uebertragung des absoluten, anstatt des, dxj Grundgesetz bestimmten suspensiven Veto's an den Koͤnig bet erkennen, koͤnnen doch nicht umhin, den Absichten Sr. Maj.
tigkeit wiederfahren zu lassen. Es ist Sorge fuͤr Norwegens
staͤndigkeit und fuͤr das, das Koͤnigreich regierende (Hrunzz was Sc. Maj. bewegt, abermals an die Weisheit und vaterlan Gefinnung der National⸗Repraͤsentation zu appelliren. Es ist e weges die K. Absicht gewesen, durch diese Vorschlaͤge einet terung der K. Auroritaͤt zu bewirken, sondern vielmehr, die⸗ haftigkeit der Staats⸗Gewalten zu sichern und die Graͤnzen der butionen einer jeden derselben naͤher zu bestimmen. Von de Ansichten geleitet, welche die fruͤhere Vorlegung dieser Vof veranlaßt haben, und mit Bezug auf die in den Koͤnigl. Prop nen und Mittheilungen vom 28. Juli 182¼, 26. Febr. 18271 Sept. 1830 weiter entwickelten Gruͤnde, legen Se. Maj. dem waͤrtig versammelten siebenten ordentlichen Storthing zwe gnaͤdigste Proposttionen zu Veraͤnderungen in den §§. 17, 8 80, 81, 82 und 92 des Grundgesetzes vor, zur Verhandlung an naͤckstkommenden ordentlichen Storthing, welchem zu ehtse gebuͤhrt, ob die allgemeine und individuelle Freiheit die An⸗ dieser Vorschlage erheischen, oder ob es noch der Erfahrung und! zeugung durch die Zukunft zu uͤberlassen ist, diese so allgemein tigen Bestimmungen anzunehmen.“
Die hier erwähnten beiden Constitutions⸗Vorschlaͤge, n
und uͤber die Sanction der Storthings⸗Beschluͤsse wega ralisation von Fremden. Hingegen ein dritter betrifft die I. nehmung der Staatsraͤthe an den Verhandlungen des Storth und ist folgenden Inhalts:
„Nachdem Se. Majestaͤt in Erwaͤgung genommen, ob un weit es als dienlich anzusehen seyn moͤchte, durch gnaͤdigse 2 sition an das Storthing eine grundgesetz liche Bestimmung h. anlassen, wonach den Mitgliedern des Staats⸗Rathes geüe⸗ wuͤrde, ohne entscheidende Stimme den Verhandkungen des things und seiner Abtheilungen beizuwohnen und daran Thal nehmen, haben Sie so viele, fuͤr eine solche Bestimmung sprece Gruͤnde gefunden, daß Sie es von besonderer Wichtigkeit erach die Aufmerksamkeit des Storthings auf den Nutzen und die zu maͤßigkeit davon hinzulenken und in Anleitung dessen dem L thing eine gnaͤdigste Proposition vorzulegen. Se. Majtesüt neu an, daß der Gang der Storthings⸗Verbandlungen im Allgeme bedeutend gefoͤrdert werden wird, wenn der Staats⸗ Rath, ju d Ressort die vorliegende Sache gehoͤrt, Zutritt erhielte, um Vortheile des gemachten Vorschlages nachzuweisen und den wendungen, welche dawider vorgebracht werden koͤnnten, zu gegnen. Die Anwesenheit der Staats⸗Raͤthe im Soe wuͤrde danaͤchst es mit sich fuͤhren, daf sie oͤfters sogleich klaͤrungen, die von den Storthings⸗Mitgliedern verlangt den moͤchten, ertheilen koͤnnten, wodurch natuͤrlich viel gewonnen wuͤrde. Dergleichen Aufklaͤrungen wuͤrden ohne 3 auch in mehreren Faͤllen nuͤtzlich auf den Ausfall der Sache Storthing wirken, und uͤbereilte oder minder begruͤndett schluͤsse verhuͤten. Fuͤr die Regierung selbst wuͤrde eine Theilnehmung an den Berathungen sich daber nuͤtzlich, nicht! dadurch erweisen, daß die gefaßten Beschluͤsse und die Vollzi der ergangenen Gesetze in vorzuͤglichem Grade erleichtert n wenn die Staatsraͤthe genau mit den Motiven und Grundsaͤe kannt geworden, wovon das Storthing bei den Beschlußnahma gegangen, sondern auch weil es im Allgemeinen sehr nuͤtzlic wuͤnschenswerth seyn muß, durch die Maͤnner, welche aus der schiedenen GSegenden des Koͤnigreiches, durch freie Wahl des! zu Mitgliedern der National⸗Repraͤsentation erkohren worde Beduͤrfnisse und Wuͤnsche einzelner Distrikte zu erfahren und Mittel sie fuͤr die zweckmaͤßigsten halten, um vorhandenen M. abzuhelfen, oder billige Erwartungen zu erfuͤllen. Ferner wuͤtn Gegenwart der Staatsraͤthe im Storthing ohne Zweifel oft mie Konflikten unter den Staatsgewalten vorbauen und irrige oder gelhafte Meinungen uͤber die Veranstaltungen der Regierun richtigen. Ein solche offene und naͤhere Verbindung zwische Staats⸗Verwaltung und dem Storthing kann nicht anders hohem Grade ein wechselseitiges und fuͤr das allgemeine Wo sonders wuͤnschenswerthes Vertrauen foͤrdern. Da es als ei weis der Reife und Vollkommenheit einer constitutionnellen 6 Verfassung angesehen werden muß, wenn die Regierung üf Repraͤsentanten der Nation in genauer Verbindung mit ech zum Wohl des Staates wirken, und daß deshalb kein gect Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, unbenutzt bleibe, so kann ein Zweifel daruͤber seyn, daß eine solche unmittelbare Verbl zwischen Regierung und Storthing von vorzuͤglichem Nutzen wird. Von diesen Gruͤnden geleitet, deren Wichtigkeit einleuk ist, wollen Se. Maj. auf die im §. 112 des Grundgesetzes! schriebene Weise hiermit gnaͤdigst vorschlagen, daß das Styn einen Beschluß uͤber ein besonderes Fundamental⸗Gesetz folg⸗ Inhalts fasse: „Wenn die Verhandlungen des Storthings § 74 des Grundgesetzes eroͤffnet sind, haben saͤmmtliche Norme Staatsraͤthe das Recht, sowohl im Storthing als in dessen! Abtheilungen zu erscheinen, und gleich den Mitgliedern derse jedoch ohne Stimmen abzugeben, an den dort vorfallenden handlungen Theil zu nehmen, in so weit solche nach §. Grundgesetzes bei offenen Thuͤren gehalten werden.“ 1
„Das Morgenblad bemerkt: „Da den vom Stol beschlossenen Gesetzen uͤber Vormaͤnner fuͤr die Kaufstaͤdte Vormannschaften auf dem Lande, uͤber die Gefangensetzung Schuld und uͤber Aenderung der Gesetze in Betreff des gleichswesens, die Sanction verweigert worden, so ist die beute von der gesetzgebenden Befüuͤgniß des Storthings unbedeutend.“ 1
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Karlsruhe, 8. Sept. Die in der achtunddreißigsten Siz⸗ g der ersten Kammer eroͤffnete Diskussion uͤber die Eman⸗ ation der Israeliten im Großherzogthum Baden begann Professor Zell mit einem ausfuͤhrlichen Vortrage uͤber die⸗ Gegenstand, indem er zuvoͤrderst bemerkte, wie derselbe mit Religion, dem Recht und allen Verhaͤltnissen des buͤrgerli⸗ Lebens in so vielseitiger und mannigfaltiger Beziehung stehe,
ver ungeachtet der vielfaͤltigen Behandlung, die ihm schon zu
eil geworden, dennoch hinreichenden Stoff zu neuen ausfuͤhr⸗ en Eroͤrterungen darbiete. Die Entscheidung dieser Frage r koͤnne allein sicher geschehen, wenn man von zwei einfachen großen Hauptgrundsaͤtzen des vaterlaͤndischen Staatsrechts aus⸗ —. Es seyen dies die beiden Grundsaͤtze der Religionsfrei⸗ tund der Gleichheit der staatsbuͤrgerlichen Rechte. chdem der Redner darauf die Bedeutung des ersten Grund⸗ s fuͤr den vorliegenden Fall nachgewiesen, erklaͤrte er, wie it zugleich alle Untersuchungen uͤber den christlichen oder schristlichen Charakter des Staats abgeschnitten und die ünde, welche man von dieser Seite gegen die buͤrgerliche ichstellung geltend machen wollte, widerlegt seyen. Diese Ver⸗ nisse waͤren durch die Badische Gesetzgebung schon entschie⸗
Auch sey offenbar, daß die Bekenner der christlichen Reli⸗
durch diesen Geist der vaterlaͤndischen Gesetzgebung fuͤr ihre gioͤsen Interessen nichts zu fuͤrchten haͤtten. Der zweite Grundsatz, hwelchem die vorliegende Frage zu entscheiden, sey der Grundsatz aatsbuͤrgerlichen Rechtsgleichheit der Staats⸗Angehoͤrigen. In
Staaͤte aber, der dem Grundsatz der Religionsgleichheit huldige
p somit die Einheit einer Volks⸗Religion aufgegeben habe, als Ersatz⸗Mittel die Einheit durch Gleichheit der staats⸗
gerlichen Rechte gerade um so gsage §. 7.: „Die israelitischen Badener sind nicht minder gatsbüͤrger, als die christlichen.“ Das sechste Constitutions⸗ kr (C. 19.) ertheilte ihnen ausdruͤcklich das Staats⸗Buͤrger⸗ t, obgleich mit einigen, aber zum Theil nur bedingungs— s ausgesprochenen Beschraͤnkungen, welche jedoch den aus⸗ sllich beigelegten Charakter des Staats⸗Buͤrgerthums nicht heben koͤnnten. Wie wenig dies der Sinn des Gesetzgebers esen, zeige der Eingang des Ediktes vom 13ten Januar 9, wo Karl Friedrich erklaͤre: „Wir haben durch unser gktes Constitutions⸗Edikt die Juden unseres Staates den ssten in den staatsbuͤrgerlichen Verhaͤltnissen gleichgesetzt.“ namentlichen und ausdruͤcklichen Ausnahmen, welche die assung als Bedingung der Ungleichheit staatsbuͤrgerlicher te fuͤr einzelne Verhaͤltnisse aufstelle, bestehen aber hinsichtlich jidischen Religions⸗Verwandten einzig und allein in dem schuß von dem Rechte, Abgeordneter zu werden, weil hierzu christliche Religions⸗Eigenschaft gefordert werde. Was aber den staatsbuͤrgerlichen Rechten entsprechenden Pflichten und
nothwendiger. Die Verfas⸗
een betreffe, so bestehe hierin die vollkommenste Gleichheit
chen israelitischen und christlichen Staatsbuͤrgern, da die ersteren ch den letzteren Kriegsdienst und Steuern leisteten. Gehe man von den eben eroͤrterten unbestrittenen und klaren Prinzipien des assungsmaͤßigen Staats⸗Rechtes aus, so muͤsse die jetzige Stel⸗ g der Bekenner des alten Bundes als eine auffallende Unre⸗ aͤßigkeit und als ein Widerspruch erscheinen, welcher sich we—⸗ it der Gerechtigkeit, noch mit einer weisen Politik vertrage. dem hoͤchsten und wahrsten Standpunkt aus betrachtet, sey er zu entscheidende Frage einfach folgende: „Warum wird dischen Staats⸗Buͤrgern, die als solche gesetzlich anerkannt sind alle taatsbuͤrgerlichen Pflichten und Lasten tragen, ein Theil sKaaatsbuͤrgerlichen Rechte vorenthalten; und zwar mehr als Verfassung ausdruͤcklich verlange, ungeachtet der durch das nd Gesetz ausgesprochenen allgemeinen Religions⸗Freiheit und ichheit der staatsbuͤrgerlichen Rechte” Dies sey keine Frage Humanitaͤt, sondern eine Frage des Rechts! — Man sage, Juden seyen Fremde, und koͤnnten deswegen nicht den Einheimischen gleiche Rechte haben. Diese Ein⸗ dung verdiene wohl kaum eine Widerlegung. Ein Blick auf n Gesetzgebung zeige, daß sie keine Fremde, keine Schutz⸗ issen, sondern daß sie Badische Staats⸗Buͤrger seyen. Man he von ihrer National⸗Absonderung, und beschuldige die heit ihrer religioͤsen Moral. Durch eine Menge gruͤndli⸗ Werke sey aber die Falschheit dieser Verdaͤchtigungen bewie⸗ B. durch die Auslegungen und Beschluͤsse des zu Paris sahre 1807 versammelten Sanhedrins, welche uͤber den Geist Noral der israelitischen Religion im Allgemeinen und in Beziehungen zum Staat und den Christen keine Zweifel gelassen. Fuͤr uns sey uͤbrigens diese ganze Frage schon jch enrschieden, daß die juͤdische Religion nicht etwa zu den nur deten, sondern zu den constitutionsmaͤßig aufgenommenen gionen gehoͤre. Darmstadt, 8. Sept. e wirkliche General⸗Feld
Se. Durchl. der K. K. Oesterrei⸗ eugmeister, Erbprinz Philipp von n-Homburg, General⸗Kommandant in Illyrien, Inner⸗ rreich und Tyrol ꝛc. ꝛc., ist heute Nachmittag, auf Hoͤchst⸗ Ruͤckreise von Homburg v. d. H. nach Gräͤtz dahier einge⸗
Aus Rhein⸗Hessen, 5. September. So groß auch die zungen der Wein⸗Producenten bis zu Mitte des Sommers „ da eine ungewoͤhnlich fruͤhe Entwickelung der Trauben ein reicher Ansatz einen ausgezeichneten Herbst erwarten
so sehr werden diese Hoffnungen mit jedem Tage verrin⸗ denn schon seit Wochen ist fast gar kein Fortschreiten mehr
rauben⸗Reife, und die gegenwaͤrtige kalte und nasse Wit⸗ g wird von nun an um so unguͤnstiger wirken, je laͤnger haͤlt. Bis jetzt bemerkt man zwar nur einzelne faule Bee⸗ einzelnen Lagen, und im Ganzen haben die Trauben noch gesundes Aussehen, aber warme und trockene Witterung bald kommen und anhalten, wenn die Aualitaͤt noch eini⸗ ßen den fruͤheren Erwartungen entsprechen soll. — Der in in den letzten Tagen hat viele Trauben verleiert (ver⸗
z welche nun allmaͤlig zuruͤckgehen, wie die andern gut
sweibruͤcken, 6. Sept. Vorigen Montag, den 2ten d n die Assisen⸗Sitzungen fuͤr das Pritte Dnacfat dieses Jah⸗ unter dem Praͤsidium des Koͤniglichen Appellationsgerichts⸗ 8 ilgard, hier eroͤffnet. Dieser Beamte hielt, wie es ge⸗ ich ist, vor der Verhandlung der ersten Sache eine An⸗
un die Geschwornen, in welcher er ihnen die Natur und mnfang ihres erhabenen Berufes mit Klarheit und Be⸗ dheit auseinandersetzte, und die mit folgenden Worten Ehr’ Lassen Sie uns durch gemeinsame Ausdauer beweisen, 3 n den Werth einer Inftitution zu schaͤtzen wissen, 8 als eine der unerschuͤtterlichsten Stuͤtzen der Frei⸗ ücch 9 e wird. Wir leben in einer Zeit, wo manche un⸗ . ge⸗ reignisse Befuͤrchtungen aller Art erregen, und eichen scheinen auf eins verhaͤngnißvolle Zukunft zu
fuͤhllose Stadt sey, fuͤx welche es
deuten. Ja, es sind sogar Aeußerungen laut geworden, als drohe den freisinnigen Institutionen, deren sich der Rhein⸗Kreis bisher erfreute, und die ihm so theuer geworden sind, irgend eine nahe Gefahr. Allein lassen Sie uns dergleichen entmuthi⸗ genden Besorgnissen kein Gehoͤr geben. Hoffen wir vielmehr, daß die Leidenschaften sich endlich wieder abkuͤhlen, daß die Miß⸗ verstaͤndnisse, die Alles verwirren, einer besseren Wuͤrdigung der Verhaͤltnisse Platz machen, und daß das gestoͤrte Vertrauen sich gegenseitig durch eine aufrichtige Verstaͤndigung wiederherstellen werde. Auf jeden Fall aber, und was auch immer bevorstehen moͤge, lassen Sie uns sorgsam das bewahren, was unter allen Umstaͤnden, in Mißverhaͤltnissen des oͤfentlichen wie des Privat⸗ lebens, den besten Trost gewaͤhrt, das Bewußtseyn einer treuen, maͤnnlichen, leidenschaftlosen Pflicht⸗Erfuͤllung.”“
„Der Koͤnigl. General⸗Prokurator hat die von der Franken⸗ thaler Staats⸗Behoͤrde gegen das Erkenntniß des dortigen Ge⸗ richts, daß den beschuldigten Becker provisorisch gegen Caution in Freiheit setzen wollte, eingelegte Opposition zuruͤckgenommen, so daß Becker gestern wirklich in Freiheit gesetzt wurde. Schweiz.
Zuͤrich, 6. Sept. In der heutigen Sitzung der Tagsatzung waren die (schon bekannten) Instructionen der Gesandtschaft von Bern an der Tagesordnung. Nachdem die nachtraͤglichen Instructionen dieser Gesandtschaft verlesen waren, behauptete der Gesandte des Kantons (Dr. Schnelh) die Nothwendigkeit und Rechtlichkeit einer naͤheren Untersuchung der ͤngsten kriegerischen Ereignisse in den Kantonen Schwyz und Basel. Er meinte, es seyen viele Anzeichen vorhanden, daß die Sarner Konferenz eine vollstaͤndige Reaction gegen die liberalen Verfassungen beabsich⸗ tigt habe, und eben diese machten eine naͤhere Untersuchung noͤthig; ferner raͤume der §. 8. des Bundes⸗Vertrages von 1815 der Tagsatzung vollstaͤndig das Recht zu derselben und zur Be⸗ strafung der Schuldigen ein, und es sey nothwendig, dem Volke einmal Garantie fuͤr Ruhe und Ordnung und fuͤr seine Freiheit zu geben. Strenge Bestrafung fordere Bern nicht; auf jeden Fall aber muͤsse es wenigstens Ausschluß der Mitglieder der Sarner Konferenz und der Anfuͤhrer aus der Tagsatzung fordern, und wollte diese Behoͤrde solches nicht beschließen, so— habe die Gesandtschaft den Auftrag, die Tagsatzung zu verlassen, sobald ein solcher in die Tagsatzung zugelassen werde. Bei der Abstim⸗ mung uͤber diesen Gegenstand blieben Bern und Basel⸗Landschaft fuͤr den Antrag des erstern allein; hingegen wurde mit 162 Staͤn⸗ den beschlossen, die Frage uͤber Verlegung der Occupations⸗Kosten des Kantons Schwyz an die Schwyzer Kommission zu uͤberwei⸗ sen, wie die aͤhnliche Frage, in Betreff Basels, an die Baseler Kommission gewiesen worden war. Eben so viel Stim⸗ men erkannten eine Kommission von fuͤnf Mitgliedern zur Pruͤ— fung der Frage, ob und wie diejenigen eidgenoͤssischen Offiziere zu bestrafen, welche an den Zuͤgen gegen Kuͤßnacht und Basel⸗ Landschaft Theil genommen haben. Sie wurde bestellt aus den Herren Heß, Pfyffer, Bussard, Jayet und Mayenburg.
Schwyz, 5. Sept. Im Erzaͤhler liest man: den anscheinend guͤnstigen Auspicien beiden Theile von Schwyz wird die Ebenfalls am 28sten August,
„Unter zur Wiedervereinigung der eenaebs nicht vergessen. henfe 1 an welchem die Unterzeichnung des Grund⸗Vertrags erfolgte, ward zwischen den dee schuͤssen eine nachtraͤgliche Uebereinkunft abgeschlossen auf den Fall der Verwerfung jenes Grund⸗Vertrags. Dieser Nachtrag setzt fest: daß zum Behuf einer kuͤnftigen Theilung das ganze Kantonal⸗Vermoͤgen schon jetzt aufgenommen, der betreffende Antheil an allen Fonds entweder schon jetzt ausgehaͤndigt oder bei dem eidgenoͤssischen Vorort hinterlegt und das Kriegs⸗Mate⸗ rial ebenfalls ausgeschieden und vertheilt werden soll.“
— Basel, 6. September. In der hiesigen Zeitung wird berichtet: „Heute fruͤh sind die beiden Infanterie⸗Bataillone Berney von Waadt und Relliet von Genf von hier abmarschirt, um sich an die Graͤnze des Kantons Neuchatel zu begeben; sie sind uͤber Laufen und Muͤnster instradirt. Eben so sind heute die beiden auf der Landschaft liegenden Bataillone Rothpletz von Aargau und Kohler von Bern aufgebrochen, um sich uͤber Lan— genbruck und Ballstall an die Neuchateller Graͤnze zu bewegen. Morgen wird die Artillerie⸗Compagnie Schuhmacher von Bern und uͤbermorgen eine zweite Artillerie⸗Compagnie von ebendaselbst abmarschiren, sie sind durch das Bisthum instradirt. Die bei⸗ den hier befindlichen Berner Kavallerie⸗Compagnieen werden moͤrgen zu demselben Zwecke fortruͤcken. Auf der Landschaft Ba⸗ sel werden sich demnach morgen keine Truppen, als etwa 1 Com⸗ pagnie Artillerie und 1 halbe Compagnie Kavallerie, befinden; die Stadt Basel hingegen bleibt fortwaͤhrend durch 4 Bataillone besetzt, als: Goumoens und Straub von Bern, Caille von Freiburg und Rochat von Waadt. Die Mannszucht und die gute Haltung der beiden von Basel abmarschirten Bataillone von Waadt und Genf fanden allgemeine Anerkennung; der herzliche Abschied bewies das freundschaftliche Verhaͤltniß zwi⸗ schen den Truppen und den Buͤrgern. — Die auf dem Lande befindliche Artillerie⸗Compagnie Bohnenblust und die halbe Com⸗ pagnie Kavallerie werden Sonntags wieder in die Stadt ruͤcken und dagegen 3 Compagnieen Infanterie von der Stadt auf die
Landschaft verlegt.“
In einem vom Schwaͤbischen Merkur mitgetheilten Schreiben aus Basel heißt es: „Eine wichtige Frage ist bei bevorstehender Berathung uͤber unsere neue Verfassung hier be⸗ reits in Anregung gebracht worden: was soll kuͤnftig aus den hier wohnenden Kantons⸗Buͤrgern und Einsassen werden, deren Zahl der der Eingebuͤrgerten gleichkommt? Sie ohne politische Rechte zu lassen, wuͤrde hoͤchst unklug seyn, einen Keim zu kuͤnftigen Zwistigkeiten legen und zu gleicher Zeit gegen die Bil⸗ ligkeit verstoßen. Viele aus dier Klasse haben an der Seite der Buͤrger fuͤr die Sache Basels gekaͤmpft, die meisten Freude und Leid gemeinschaftlich mit der Stadt getheilt und in den schwierigsten Augenblicken eine Treue und Aufrichtigkeit der Gesinnung und des Benehmens gezeigt, welche gewiß in der freien Ertheilung des Buͤrger⸗Rechts nichts Anderes, als eine gerechte Anerkennung finden wuͤrde. Einer der vortrefflichsten Buͤrger Basels, Herr Professor Merian, hat so eben in einem interessanten Schriftchen diesen Gegenstand behandelt und in seiner edlen Freisinnigkeit sich dahin ausgesprochen, daß in Nachahmung der Sitte der Väaͤter allen denen, welche in den Reihen der Baseler gekaͤmpft haben, das Buͤrger⸗Recht unentgelt⸗ lich, und denen, die unter der Buͤrgergarde gestanden oder etwa wegen politischer Verfolgungen aus dem abgetrennten Kantons⸗ Theile hier sich ansiedeln moͤchten, unter sehr erleichterten Be⸗ dingungen ertheilt werden soll. Dieser Vorschlag hat bereits Anklang gefunden, und es steht fuͤr Basels Interesse und Ehre zu hoffen, daß derselbe bald seine Ausfuͤhrung sfinden werde; denn es wuͤrde durch diesen Akt der Welt den thatsaͤchlichen Be⸗ weis liefern, wie es nicht die selbstsuͤchtige, engherzige und ge⸗
seit Jahren durch ganz Eu⸗
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ropa ausgeschrieen worden ist, sondern daß in seinen Mauern Buͤrger leben, welche vor Allem gerecht und edler, hochherziger Entschluͤsse und Thaten faͤhig sind. Durch was koͤnnte in der That Basel seine Feinde vor der Welt mehr beschaͤmen, als durch eine solche wahrhaft freisinnige Handlungsweise?“
— Man schreibt aus dem Kanton Thurgau vom 4. Septem⸗ ber: „Die Herzogin von Dino, die voriges Jahr in diesen Kanton gekommen war, hatte ihren Oheim, den Fuͤrsten Talley⸗ rand, bewogen, das schoͤne Schloß Sandegg zu kaufen, in wel⸗ chem sie nun Ausbesserungen vorgenommen hatte, die vermuthen liezen, daß es bald solle bewohnt werden. Diese Nacht, um 2 Uhr Morgens, brach durch Nachlaͤssigkeit eines Arbeiters Feuer aus; es wehre ein so heftiger Wind, daß in einem Augen⸗ blick das ganze Schloß in Flammen stand. Die Herzogin von St. Leu, die ihr Landgut Arenenberg, in kleiner Entfernung von Sandegg, bewohnt, sandte schnell alle mögliche Huͤlfe; ihre Pferde brachten die Feuerspritzen, und ihr Sohn, Ludwig Napoleon, eilte an den Ort der Feuersbrunst. Alle diese Huͤlfe vermochte nicht, zweien Arbeitern, die in dem zweiten Stockwerk schliefen, das Leben zu retten; sie wurden vom Rauch erstickt, ehe man zu ihnen gelangen konnte. Diesen Morgen bietet das Schloß nur noch den Anblick einer Ruine dar. Da es auf einem Pphen Berge liegt, wo es an Wasser fehlt, und der Wind diese Nacht furchtbar war, so konnte man nur das kleine Gebaͤude der Meierei, welches an den Flamme retten.“ ““
Berlin, 14. Sept. Ueber die von des Koͤnigs Majestaͤt vor⸗ vr bei Magdeburg abgehaltene Revue giebt die Magdeburger Zeitung folgenden Bericht: „Nachdem die Truppentheile des in der Provinz Sachsen garnisonirenden vierten Armee⸗Corps bereits seit dem 20. August zu einem großen Herbst- und resp. Corps⸗ Manoͤver, theils in dem auf dem Rothenseer Anger (fuͤr 18 Ba⸗ taillone Infanterie) errichteten Zeltlager, theils in unserer Stadt und den naͤchsten Umgebungen, versaͤmmelt gewesen, wurde den⸗ selben die Gnade zu Theil, von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige ge⸗ mustert zu werden. Das Corps, in Parade aufgestellt, hatte schraͤge Front nach der Elbe, mit seinem rechten Fluͤgel am Dorfe Rothensee, die Kavallerie und Artillerie vor der Mitte. Aller⸗ hoͤchstdieselben wurden mit einem freudigen „Hurrah“ begruͤßt, ritten die Fronten der verschiedenen Truppentheile entlang und ließen hierauf dieselben deftliren. Unmittelbar nach der Parade geruhten Se. Majestaͤt Sich in das Lager der Infanterie zu be⸗ geben, allwo Sie in dem erhoͤhten Zelte des kommandirenden Herrn Generals den Einmarsch in das Lager in Allerhoͤchsten Au⸗ genschein nahmen. Aus der Umgegend waren schon seit mehre⸗ ren Tagen Fremde zusammengestroͤmt, um den allgeliebten Koͤnig und die erhabene Herrscher⸗Familie zu sehen, dabei auch das sel⸗ tene militairische Schauspiel zu genießen, endlich auch ihre An⸗ gehoͤrigen in der Linie und Landwehr zu besuchen; alle diese Fremden, worunter auch viele auslaͤndische Offiziere, und ein gro⸗ ßer Theil der hiesigen Einwohner wohnten der Parade bei. Wa⸗ gen, Reiter und Fußgaͤnger bildeten von der Stadt bis zum Rothenseer Anger schon seit 6 Uhr Morgens eine unabsehbare Reihe, obgleich das Wetter unguͤnstig war. Se. Majestaͤt kehr⸗
das Schloß stoͤßt, vor
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ten nach 12 Uhr zur Stadt zuruͤck. Mittags war Tafel bei Al⸗ lerhoͤchstdenenselben, zu welcher die Mitglieder der Koͤniglichen Familie, die hier anwesenden Fuͤrstlichen Personen, die hoͤchsten Behoͤrden vom Militair und Civil, die Generalitaͤt und die Truppen⸗Commandeurs geladen waren. Abends geruhten Se. Maj. nebst den uͤbrigen hoͤchsten und hohen Herrschaften das Theater mit Allerhoͤchstihrer Gegenwart zu beehren. Das Haus war festlich dekorirt und erleuchtet. Die Stadt war auch ge⸗ stern Abend illuminirt, und die frohbewegte Einwohnerschaft draͤngte sich zu allen Orten, um wiederholt den geliebten Herr⸗ scher zu sehen.“ b 1
— Bei der Mittheilung der am 11. September hier einge⸗ gangenen ersten telegraphischen Nachricht ist als Zeit des Ein⸗ ganges derselben in Berlin 5 Uhr 40 Minuten und als Zeit des Abganges aus Magdeburg 5 Uhr 5 Minuten bemerkt wor⸗ den. Diese Zeit⸗Angaben haben Veranlassung zu irrigen An:-: sichten gegeben, die, des allgemeinen Interesses wegen, das na-. tuͤrlich die Sache erregt, wohl eine Berichtigung verdienen moͤchten. Die Ueberlieferung einer telegraphischen Depesche be steht nicht in der Uebersendung eines fertigen Briefes, son— dern die Depesche muß erst auf der Annahme⸗Station ziffrirt,
d. h. in die Telegraphen⸗Zeichen uͤbersetzt, dann successive an den
Ort ihrer Bestimmung befoͤrdert, und dort wieder zuruͤck uͤber⸗
setzt werden. Die oben erwaͤhnte Depesche vom 11. September wurde um 5 Uhr 5 Minuten in Magdeburg zur Expedition ge⸗ geben, und um 5 Uhr 10 Minuten waren die ersten Zeichen hier; sie enthielt, außer der in der Zeitung mitgetheilten Nach⸗
richt von der Ankunft Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, noch mehrere 3 andere, auf den Telegraphendienst bezuͤgliche Gegenstaͤnde, und 8 war um 5 Uhr 40 Minuten vollstaͤndig entziffert. Die Befoͤrde⸗ — rung der vorerwaͤhnten Nachricht allein hat kaum 5 Minu⸗ ten gedauert. Bei den Angaben uͤber die Geschwindigkeit tele⸗ graphischer Mittheilungen, wie man sie im Conversations⸗Lexikon und in Unterhaltungs⸗Blaͤttern findet, und die wohl gewoͤhnlich im Publikum, bei dem so natuͤrlichen Mangel einer gruͤndlichen Kenntniß der Sache, als Maßstab gebraucht werden, ist nicht von solchen ganzen Depeschen, sondern von dem Maximum der Geschwindigkeit der schon fuͤr einen bestimmten Fall vorbereite⸗ ten Uebertragung eines telegraphischen Zeichens die Rede. Der⸗ gleichen Expeditionen, die zu dienstlichen Zwecken oͤfters vorge⸗ nommen werden, machen, unter ganz guͤnstigen Witterungs⸗ Verhaͤltnissen, auch bei unserer kaum ins Leben getretenen und noch nicht durch jahrelange Uebung der Beamten vollendeten Telegraphen⸗Linie den Weg von Berlin nach Magdeburg hin und zuruͤck, also 40 Meilen, gewoͤhnlich in dreißig bis vierzig Sekunden.
— Das Militair⸗Wochenblatt meldet in seiner neuesten Nummer die Ernennung des Majors von Rauch, Fluͤgel⸗Adju⸗ tanten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, zum Oberst⸗Lieutenant.
— Am 9ten d. M. Abends um 11 Uhr traf der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Justiz⸗Minister, Herr von Kamptz Ercel⸗ lenz, auf seiner Ruͤckkehr aus den Rhein⸗Provinzen in Muͤnster ein, wohnte am folgenden Tage einer Plenar⸗Sitzung des dor⸗ tigen Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichtes bei und wollte am 11ten die Reise nach Berlin fortsetzen.
— Aus Bromberg schreibt man unterm 11ten d. M.: „Besonderes Verdienst um die Befoͤrderung des hiesigen Ge⸗ meinwesens hatte unsere Stadt zur innigsten Dankbarkeit gegen den Koͤnigl. Regierungs⸗Praͤsidenten Herrn Wißmann verpflich⸗ tet. Auf den einmuͤthigen Wunsth der ganzen Buͤrgerschaft uͤber⸗ reichte daher der Magistrat demselben am Vorabende seines Ge⸗ burtsfestes (6. Sept.) den Ehrenbuͤrger⸗Brief. Es hatten sich zu
diesem Behufe die Magistrats⸗Mitglieder und die Stadtverord