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sens des letzten Revolution zu werden. Nichtsdestoweniger kroch dieser Mann reihum vor Chlopicki, Skrzynecki, Kruͤkowiecki, obschon er dieselben unterdessen aufs wuͤthendste durch seine Klubs verfolgen ließ. Trotz seines patriotisch „ republikani⸗ schen Geistes ist nichts so ausgemacht, als daß eben die⸗ ser Lelewel am allerwenigsten die Polnische Revolution ver⸗ standen hat, und daß dieselbe auch wiederum ihn nicht begriffen. Lelewel ließ sich mit seinen Proscriptionen am 15 und 16. August durch Krukowiezki uͤverlisten, weil er uͤberhaupt unpraktisch und zum Gluͤck eben so unpopulair als unpraktisch war. Denn dieser scheue, furchtsame und erbleichende Volks⸗Tribun, sobald er besorgte, zur Rechenschaft seiner Intriguen gezogen zu werden, hatte (wie so viele alte Franzoͤsische Republikaner) bei allen demokratischen Phra⸗ sen doch einen tief despotischen Sinn. Schon waͤhrend der Revolu⸗ tion zeigte sich derselbe Die Kluvs sollten nur die Instrumente seines Willens seyn, und durch dieselben sann er immer nur darauf, die Re⸗ ierungs⸗Gewalt ebenfalls zu seinem Instrument zu machen. Er drang eswegen besonders nach der Mordnacht des 15ten Auqusts in Krukowiecki, den beruͤchtigten Pulawski in die Regierung aufzuneh⸗ men. Lelewels damalige Erklaͤrung, welche Spazier berichtet, „daß der 15. und 16. August der Revolution ihren urspruͤnglichen Cha⸗ rakter wiedergegeben habe und Alles gut gehen wuͤrde, wenn man sie in demselben fortfuͤhrte“, that nicht allein Lelewels Tendenz, sondern auch die Weise vollstaͤndig kund, wie er diese Revolution aufgefaßt hatte. Doch unfahig, den Geluͤsten seiner Eitelkeit ihre anze Befriedigung zu verschaffen, sah er sich fortwaͤhrend im Kon⸗ giet mit Maͤnnern, die sich des Augenblicks besser zu bemaͤchtigen wußten und kraͤftigere Raturen waren, als er. Deshalb fand sich Lelewel am Ende der Revolution auf eine nur untergeordnete Rolle beschraͤnkt. Nachdem man sich in viele Laͤnder zerstreut, vermeinte Le⸗ lewel, daß nun in Paris seine Aerndte gekommen waͤre Er schloß sich deshalb eng an Lafayette an. Beide Maͤnner hatten viel Aehn⸗ lichkeit mit emander. Beide gleich unpraktisch und uͤber die Gegenwart fortwährend verblendet; Beide gleich eitel und selbstzufrieden; der Eine von sich sagend: la France elest mai, der Andere: la Paologne ciest moi; Beide die oͤffentliche Meinung nur hinsichtlich ihres vermeintlich großen Ruhms auffassend; Beide be⸗ schraͤnkt in dem Gedanken, daß sie der wahre Typus der neuen Aufklaͤrung wären Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Lafayette Le⸗ lewel zu Errichtung seines Pariser Comité's angespornt habe. Le⸗ lewel errichtete dasselbe aus voͤllig obskuren jungen Leuten. Wir haben schon bemerkt, mit welcher Heftigkeit Bem dieses Comité angegriffen habe. Doch Bem tadelte dasselbe nur hinsichtlich seiner Geld⸗Betruͤgereien, seiner Habsucht und seines Nepotismus. Die schwaͤchste Seite desselben ließ Bem unberuͤhrt, jene, wenn auch noch demaͤntelte, immer unverschaͤmte Anmaßung Lelewels, dieses obskure Polen⸗Comité als Polnische Repraͤsentation zu erklaͤ⸗ ren. Woher hatte Lelewel seine Legitimation erhalten, die⸗ s Comité zu errichten? woher hatte letzteres seine Voll⸗ macht, die Polnischen Fluͤchtlinge zu repraͤsentiren? Jede Re⸗ praͤsentation, wenn sie keine Usurpation seyn soll, setzt eine rechtliche Delegation des repraͤsentirten Theiles voraus. Von wem und wie war diese Delegation erfolgt? Lelewel mit seinem omité mußte die Antwort darauf schuldig bleiben. Denn haͤtte auch jener Vater der Klubisten alle fluͤchtige Mitglieder des ehema⸗ ligen Reichstags zu einem Koͤrver zusammengetrieben, so haͤtten die⸗ selben immer nicht einen Reichstag ausmachen koͤnnen, weil ihnen die gesetzliche Delegation des repraͤsentirten Theils dazu gefehlt haͤtte. Denn nur nach dem constitutionnellen Statut von 1807, nicht aber nach ver Constitution von 1815 war das Militair, als solches, wahl⸗ hig. Haͤtten daher auch alle fluͤchtige Polnische Militairs und lle fluͤchtige Civilisten jenes Comité gewaͤhlt, immer waͤre es, in⸗ oweit jene Wahl nicht rein privatrechtlich und deswegen bloß ver⸗ oͤnlich stattgefunden haͤtte, ein unrechtlich bestehendes Comité gewesen. it Verachtung von den Franzoͤsischen Behoͤrden behandelt, loͤste sich dasselbe bald wieder auf. Ein anderes von Dwernicki trat an dessen Stelle. Wer kennt nicht diesen einfachen, schwerfaͤlligen Mann, dessen Portrait einmal zur Karrikatur auf die leichte Polnische Kavallerie gebraucht wurde, und welcher, nach Spazier, in Volhynien eben so sehr die Weinkellter, als die dortigen Freunde der Revolution auf⸗ suchte. Offenbar gelangte dieser Mann zur Praͤsidentschaft des neuen Comiteé's, wie Koͤnig Saul unter die Propheten. Außer einer hoͤchst unbedeutenden Proclamation an die Poln. Fluͤchtlinge, hat auch die⸗ ses Comité kein Lebenszeichen von sich gegeben. — Sowohl Lelewels als Dwernicki's Comité schienen in mehreren Phrasen Lust zu be⸗ zeugen, sich als eine National⸗Repraͤsentation anzusehen und als sol⸗ che geltend zu machen. Dieser Unsinn tam nicht zu seinem voͤlli⸗ gen Ausbruch Dessenungeachtet verdient er zur Aufklaͤrung aller irrigen Meinungen und zur Berichtigung aller falschen Konsequen⸗ zen kurz erwogen zu werden. — Der Reichstag vom Dezember 1830 beruhte zwar auf gesetzlichen Wahlen; indessen war seine Einberu⸗ fung ungesetzlich erfolgt und deshalb auch sein Bestand ein durch⸗ aus ungesetz maͤßiger. Noch mehr war dies mit dem Reichstag von 1831 der Fall, da derselbe nur noch theilweise auf gesetzlichen Wah⸗ len beruhte. Indessen galt auch derselbe „im revolutionnairen Wortverstande“ fuͤr einen rechtmaͤßigen Reichstag. Wie gestal⸗ teten sich aber, nachdem das revolutionnaire Land wieder in den Besitz seines rechtmaͤßigen Souverains gelangt war, die Ver⸗ haͤltnisse der Polnischen Fluͤchtlinge zu Polen? Wir wollen die⸗ selben nur nach der Ansicht der Revolutionnaire und nach dem Rechte, was sie aufgestellt haben, beurtheilen. Denn zufolge des durch den Wiener Traktat garantirten Poln. Staatsrechts befanden sich jene Fluͤchtlinge nur in dem einzigen Verhaͤltniß zu Polen als mehr oder weniger verschuldete Aufruͤhrer. Der Revolutions⸗ Neichstag hatte in dem Beschluß vom 26. Februar 1831 erklaͤrt, daß „auf den Fall der Unmoͤglichkeit, die Kammern zu berufen, Zeit und Ort der Versammlung der Kammern durch die Regierung und durch Vermittelung des Praͤsidirenden des Senats und durch den Marschall bestimmt werden sollen.“ Ein anderer Beschluß vom 19. Februar hatte die geringste Vollzahl des Reichtags auf 33 Mit⸗ glieder gestellt. Die Nacht vom 15. — 16. August hatte auf die Keichstaͤgs⸗Diskussionen so nachtheilig eingewirkt, daß man zu kei⸗ nem Entschluß uͤber den Fortbestand des Reichstags gelangen konnte, als die dem General Krukowiecki vom Reichstag gegebene Voll⸗ macht und dessen bekanntes Unterwerfungs⸗Schreiben, so wie die Er⸗ 8 stuͤrmung der Stadt den Revolutions⸗Reichstag ploͤtzlich aufloͤste unnd jede weitere Verfuͤgung desselben unmoͤglich machte. Gesetzt nun, daß nach dem revolutionnairen Gesetz die Fortsetzung des Re⸗ volutions⸗Reichstages in Zakrozym und Plock wirklich legal ge⸗ wesen waͤre, so hatte der Reichstags⸗Marschall vor dem Uebergang auf die Preußische Graͤnze Krakau zum Versammlungs⸗Ort des näͤchsten legal bestehenden Revolutions⸗Reichstages bestimmt Mit dieser revolutionnair⸗gesetzlichen Weisung hob sich der Revolutions⸗ Reichstag von 1831 auf. Der neue Zusammentritt desselben in Kra⸗ kau kam aber nicht zu Stande; denn kein einziges, geschweige drei und dreißig Mitglieder konnten sich daselbst versammeln. Deshalb muß auch nach dem revolutionnairen Gesetz die Aufloͤsung des Revolutions⸗Reichstages von 1831 immer als legal erfolgt an⸗ gesehen werden. Geyzen wir die Geschichte der Revolution durch, o finden wir, daß die Constitution von 1815 mit revolutionnairen Modificationen als das Staats⸗Grundgesetz des neuen Revolu⸗ tions Staates rechtskraͤftig angenommen wurde. Selbst nach dem revolutionnatren Recht bestand daher die Constitution von 1815 in allen denjenigen Artikeln, die nicht durch den Revolutions⸗Neichs⸗ tag derogirt worden waren. Durch den Beschluß vom 25. Januar 81 des Revolutions⸗Reichstags war aber der Ziste Art. dahin ab⸗ eaͤndert worden, daß die sogenannte National⸗Repraͤsentation in en zwei Kammern des Reichstags beruhe. Daher konnten nur
diese, nach dem revolutionnairen Gesetz, die Nation repraͤsentiren.
des eeereön 8½ sich 88 ir eben gesagt, legal aufgeloͤst und konnten deshalb nur durch mene Watlen swieber zusammentreten. Wie konnten dieselben aber erfolgen, da die Nation unterdessen zu ihrer gesetzmaͤßi⸗ gen Regierung und unter die Gesetze derselben zuruͤckgekehrt
Die zwei Kammern
weist — lag im Geist der Polnischen Reichs tage’“”“)
111² war? Die revolutionnaire National⸗Repraͤsentation hatte somit faktisch und auch revolutionnair⸗ gesetzmaßig aufgehoͤrt. Es war somit eine auch nach dem revolutionnairen Gesetz voͤllig evidente Usurpation, wenn Lelewel’s oder Dwernicki's Comité sich eine National⸗Repraäͤsentation anmaßen wollten. Hinsichtlich der ausgewanderten Fluͤchtlinge konnten sie wohl ein Comité bilden, so wie sie dazu von allen derselben ohne Ausnahme beauftragt und delegirt worden waren, d. h. ihr Fundament konnte privatrechtlich, aber niemals (selbst nach dem von der Polnischen Revolution ge⸗ schaffenen Recht) staatsrechtlich seyn, nie die Nation, sondern immer nur einzelne Individuen begreifen. — Wie absichtlich, wie nur zu diesem Zweck errichtet, gaben sich jene Comité's alle erdenkliche Muͤhe, die Pol⸗ nischen Fluͤchlinge im Ausland und besonders in Frankreich zu kompro⸗ mittiren. Die Ürtheile der Minister in den Franz. Kammern haben ihnen den Stab gebrochen; noch mehr die niedrigen Zaͤnkereien un⸗ ter sich, welche sie veranlaßten: so wie die wenigstens voͤllig unkluge Mission der 2 nach der Schweiz, von welcher, nach Antonini'’s Schreiben, Dwernickt's Comit’ der Mitwisser und wahrscheinlich guch der Urheber war. Das Journal des Débats sagt in seinem Blatt vom 3ten v. M. noch Folgendes: „Polen bedeckte sich in unsern Augen mit einem blutigen Schleier, als die Niveleurs sich wieder an die Spitze des Rathes stellten und die meuchelmoͤrderischen Umtriebe der Demagogen in den Straßen von Warschau die Ueber⸗ hand gewannen. Jetzt noch wird jeder Polen⸗Freund durch die Aus⸗ schweifungen und Gewaltthaͤtigkeiten mehrerer Fluͤchtlinge beleidigt, die durch ihre grobe Vergessenheit der Rechte der Gastfrenndschaft freiwillig sogar der Wuͤrde des Ungluͤcks entsagten.“ So ruhte sogar noch auf diesen Comité's, nicht wegen ihrer Usurpation der Nationalrepraͤsentation (denn auf diese achtete Niemand, selbst der leidenschaftliche Bem nicht), sondern, daß sie nach Art der alten Reichstage ein demokratisch souveraines Centrum (der Polnischen Fluͤchtlinge) bilden wollten, das schwere Anathem, welches den Reichstag zum steten Zerstoͤren des von Zeit zu Zeit neuaufbluͤhen⸗ den Wohlstands von Polen bestimmt hatte. Jene Comité's vermoch⸗ ten nicht das allergeringste Gute, nicht die allermindeste Linderung dem Ungluͤck ihrer Landsleute zu schaffen, sondern nur das traurige Gegentheil. Denn ein Keim des Todes — wie die Geschichte
Frankreich.
Paris, 21. Sept. Das Journalde Paris bemerkt uͤber die Coalitionen der Arbeiter: „Die Zimmerleute verharren seit vier⸗ zehn Tagen in Unthaͤtigkeit, um eine Erhoͤhung des Tagelohns zu ertrotzen. Sie scheinen zwar noch immer von ihren Forderungen nicht abstehen zu wollen, indessen hat ihre Stellung, wenn wir gut unterrichtet sind, den Charakter einer Coalition verloren, so daß ihre Anspruͤche rein persoͤnliche geworden sind. Man ver⸗ sichert, in einer Versammlung der Zimmergesellen sey als Prin⸗ zip anerkannt worden, daß kein Mitglied des Vereins ein Recht besitze, durch Drohungen und Gewaltthaͤtigkeiten diejenigen sei⸗ ner Kameraden, welche fortarbeiten wollten, davon abzuhalten. Dies ist schon ein großer Schritt zu verstaͤndigeren Beschluͤssen, wenn man an die Vorfaͤlle denkt, die sich Anfangs zutrugen, wo ein Haufe von Zimmergesellen, oder die sich wenigstens fuͤr solche ausgaben, nach mehreren hiesigen Bauplaͤtzen, ja so⸗ gar nach Versailles zog, um die Arbeiter gewaltsam zu unter⸗ brechen.“
Dem Courrier frangais zufolge, waͤren zwischen dem Kriegs⸗ und dem Finanz⸗Minister Mißhelligkeiten uͤber einen Zuschuß entstanden, den der Erstere zu seinem Budget verlange, der Letztere aber durchaus nicht zahlen wolle.
Dem Temps zufolge wurden von saͤmmtlichen hiesigen po⸗ litischen Blaͤttern im Juli d. J. 40,423 Exemplare in die De⸗
partements versandt, die sich auf folgende Weise vertheilen: Quotidienne. öZ1I1“*“ Gazette de France 6703 Renovateur . . . . . 913 1111A1XAX“X““ 849 Journal de Paris (mit Einschluß der
Frei⸗Exemplare). ]
Journal des Débats ... Temps PEC1“ Constitutionnel . . ““ Journal du Messager. 1 Courrier frangais National. . Tribune
1731 5900 . 3840 .8370
(im J. 1830 setzte er 11,288 Exem⸗
ab.)
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Faa enseb
plar
—. 331
3509
2686 841 40,423 Fxemplare. 88. Bei dieser Liste sind die Exemplare, welche von diesen Journa⸗ len hier in der Hauptstadt und deren Weichbilde abgesetzt, oder ins Ausland gesandt werden, nicht mitgerechnet, so daß man bei den meisten ein Drittheil, bei mehreren sogar die Haͤlfte der
angegebenen Zahl hinzufuͤgen muß.
Dasselbe Blatt classificirt die Mitglieder der beiden Kammern ihrem Ursprunge und ihrer politischen Meinung nach in folgender Weise: Von den 257 Pairs gehoͤren
18 der Revolution von 1189o,5, E 22 der alten Adel⸗Aristokratiiuie— 13 den alten Parlamenten, Eeeee ham. 34 der Verwaltung des Kaiserthums, — 57 dem militairischen Geiste des Kaiserthums, 17 dem Hofe, und 76 den Grundsaͤtzen der Restauration an.
Deputirten⸗Kammer: Inte Republikanische und anti⸗dynastische Opposition. 25 Puristen der linken Seite (wie Salverte u. Tracy) 6 Constitutionnelle Opposition (wie Odilon Barrot,
Marschall Clauzel, Mauguin, Merilhou, Lau⸗ vence, Felh Real u. A.) .. Unabhaͤngige Neutrale (wie Dupin, Berenger, Ertenitl, Muänon) 111414* Unabhängige Ministerielle (Ganneron, Delessert Ganz Ministerielle (wie Bugeaud, v. Schonen) Minister und neuerlich hochgestiegene Personen (Thiers, Barthe) .. Reine Doctrinairs (Guizot, e111212““ Bei Hofe Angestellte (Graf Laborde, Vatout, v. maithh IöE161616 Der Restauration und der Aristokratie Geneigte (wie Royer Collard und Lepelletier d'Aulnay) Legitimisten, oder ihnen doch nahe verwandt (Berryer, Laugier de Chartrouse). 4 e“] 8
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Remusat, Dumont, 9ꝗ Janle. in * 23 4229 S Feh n.
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im Ganzen 459 Deputirte.
Die Gazette de France meldet: „Unser Geschaͤftsfuͤhrer erschien gestern vor dem Instructions⸗Richter, um wegen der zwei in Beschlag genommenen Nummern unseres Blattes ver⸗
be⸗
nommen zu werden. In Bezug auf das Schreiben an 9 Philipp hat er erklaͤrt, die Gazette habe damit durchaus; zu Haß und Verachtung gegen die Regierung aufreizen, s bloß einem Prinzen des Hauses Bourbon in seinem e Interesse wie in dem des Landes einen heilsamen Rath 1 len wollen, um der Krisis, in welcher Frankreich sich seit halben Jahrhunderte befindet, ein Ende zu machen. 2* za6 Artikel uͤber die Verweigerung solcher Steuern betrifft, die von den wahren Repraͤsentanten der Nation bewilligt waß so hat unser Geschaͤftsfuͤhrer erklaͤrt, das naͤmliche Prinzi im Jahre 1829 von dem Constitutionnel, dem Courrier; cçais, dem Journal des Débats und mehreren anderen Bl und im Jahre 1789 durch die National⸗Vereine aufgestell vertheidigt worden, und er appellire, in Bezug auf dasselg das Urtheil des Landes.“
Herr Cadet⸗Gassicourt, der sein Amt als Maire des gen vierten Bezirks, das er seit der Juli⸗Revolution verme niedergelegt hat, war unter der Restauration einer der; sten Gegner der Bourbonen; in den drei Juli⸗Tagenj in seinem Hause und fast unter dem Feuer der chen Garde die ersten Versammlungen der Pariser; ler statt. Unmittelbar nach der Juli⸗Revolution er den Maire⸗Posten. Bei der furchtbaren Vermwi der Kirche von Saint⸗Germain⸗l'Auxerrois, die sich im f 1831 unter dem Ministerium Laffitte zutrug, war es He. det Gassicourt, auf dessen Befehl das Kreuz von dieser! abgenommen wurde. In neuerer Zeit entspannen sich zwische und seinem Adjunkten, Herrn Viguier, uͤber eine von den teren verfaßte und unter der National⸗Garde verbreiter, schrift wegen Wiedereroͤffnung der seit jenem Ereignisse zg. senen Kirche Zwistigkeiten, welche einen Zweikampf 8 Beiden veranlaßten, in Folge dessen Herr Viguier seinz schied nahm, und von der Regierung durch einen einte Posten am Rechnungshofe entschaͤdigt wurde. Der Nat des Herrn Viguier, Herr Michel, der zum Adjunkten g worden ist, ohne daß man Herrn Cadet Gassicourt dah seine Meinung befragt hat, war einer der eifrigsten Untes jener Bittschrift des Herrn Viguter und es blieb dem! also nichts uͤbrig, als von seinem Posten abzutreten.
In Nantes hat am 16ten d. M. ein Matrosen’⸗Auf stattgefunden. An diesem Tage wurden naͤmlich vor dem gen Tribunale der Prozeß des Capitains Baudrier, Beft bers des Schiffes „Neptun“ verhandelt, dessen Mannsche im Maͤrz d. J. auf der Rhede von St. Domingo gege empoͤrt hatte; die Offiziere des Schiffes wurden damals u. Matrosen gemißhandelt und der Capitain, der beinahe i Kampfe um sein Leben gekommen waͤre, toͤdtete einen der terer durch einen Pistolenschuß. Das Erkenntniß des Polizeigerichts von Nantes fiel nun dahin aus, daß dar tain im Zustande rechtmaͤßiger Vertheidigung von seinen! Gebrauch gemacht habe, demgemaͤß drei der Aufruͤhrer zu einjaͤhrigem, achtmonatlichem und halbjaͤhrigem Gefaͤnan urtheilt wurden. Eine Anzahl von Kameraden der Konde ten hatte sich vor dem Tribunale in der Absicht versammel Capitain zu uͤberfallen, sobald er heraustreten wuͤrde. Als nun, von einigen ihm befreundeten Schiffs⸗Capitainen beg aus der Sitzung des Gerichtshofes nach seiner Wohnung kehren wollte, wurde er von den Matrosen, deren einer ner mit drei Kugeln geladenen Pistole versehen war, ange und waͤre wahrscheinlich ein Opfer ihrer Rachsucht gewe wenn er sich nicht unter dem Schutze seiner Begleiter i naͤchsten Wachtposten gefluͤchtet haͤtte. Die Aufruͤhrer ü den Posten angreifen, so daß dieser durch ein Piqam A
Truppen verstaͤrkt werden mußte. Zwoͤlf der Meuterer w
verhaftet, und dem Capitain Baudrier gelang es in einer kleidung nach Hause zu entkommen. Einige Detaschement trouillirten in der Nahe, bis die Ruhe sich allmaͤlig wieder stellte. Tages zuvor war schon ein anderer Offtzier des? fes „Neptun“ von den Matrosen gemißhandelt worden. den Abend besorgte man eine Emeute; derselbe ging aber voruͤber. Leider haben sich dergleichen Meutereien untg Schiffsvolke seit einigen Monaten oͤfter ereignet; ganz trat mit der Mannschaft des Schiffes „Katinka“ unter den ern von Belleville dieser Fall ein.
Ein Marseiller Blatt klagt daruͤber, daß die Negh. mehreren Italiaͤnischen Fluͤchtlingen, namentlich Roͤmen, acht bis zehn Monaten keine Unterstuͤtzung mehr auszahlen”
Die nach Algier gesandten Commissaire wollten diese nach einem sechstaͤgigen Aufenthalte verlassen und sich nach
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und Oran begeben; in jeder dieser beiden Staͤdte werden Woche bleiben und dann nach Algier zuruͤckkehren, wo s Monate zu verweilen gedenken.
nn F 88, te h Hh e..
Aus dem Haag, September. Der General nant Janssens und der Contre⸗Admiral Twent sind in! dam angekommen.
In einigen Tagen wird hier eine Gemaͤlde⸗Ausstell oͤffnet werden.
Die Cholera, die sich seit dem 22. Juli zum zweite in Leyden gezeigt hatte, ist dort nunmehr ganz verschwu
F Belgten. Bruͤssel, 23. Sept. Der hiesige Moniteu folgendes Schreiben aus Antwerpen vom 21lsten d.: beschaͤftigte sich eifrig mit der Verstaͤrkung des Doeler als in der vergangenen Nacht ein Durchstich in demsth macht wurde; man weiß noch nicht, von wem. Die hat eine Breite von 12 Metres, und erstreckt sich bis al faͤhr einen Fuß unter dem Niveau des Wassers, so dasselbe in den Polder des Doel gestuͤrzt, und denselben dings uͤberschwemmt hat. Erst bei Tages⸗Anbruch, und Urheber dieser verderblichen Operation verschwunden wan wahrte man den Durchstich des Deiches. Man legte! Hand an's Werk, und heute Abend um 6 Uhr war die mung schon bis uͤber das Niveau aufgefuͤhrt, so daß stroͤmen des Wassers Einhalt gethan worden ist. Gen zen hat Truppen an Ort und Stelle geschickt, um die! rung eines solchen Unternehmens zu verhindern. Der n Desart befindet sich im Doel, um die Arbeiten zu leiten
Am 20sten d. sind der Koͤnig und die Koͤnigin ine getroffen, woselbst Ihre Majestaͤten einige Tage ve werden.
In der gestrigen Sitzung der Repraͤsentanten⸗ mer verlangte Herr Desmet naͤhere Aufschluͤsse uͤber erwaͤhnten) Deich⸗Durchstich. Der Minister des erwiederte, daß die Regierung noch nichts Bestimmtes sen Vorfall erfahren habe. Es waͤren Truppen abgesal⸗ den, die aber keinen Feind angetroffen hätten. Sobalh! gierung naͤhere Mittheilungen erhalte, wuͤrde er solche
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chsschule nach der
tttheilen. Herr Legrelle bemerkte, es sey nicht das erste⸗ vin- dergleichen Durchstiche bewerkstelligt worden waͤren, man muͤsse doch endlich einmal erfahren, ob die Abmee, die iel Geld koste, dem Lande auch zu etwas nuͤtze. Uebrigens be er, daß der Feind, welcher jene Zerstöruͤngen anrichte, Schaben ersetzen muͤsse. Er verlange, daß der Kriegs⸗Mi⸗ morgen der Kammer naͤhere Aufschluͤsse gebe. Dieser Vor⸗ wurde, trotz der wiederholten Bemerkung des Ministers Innern, daß die Regierung selbst noch nichts Bestimmiteres „und daher keine näheren Aufschluͤsse geben men⸗Mehrheit angenommen.
Deutschland. vehere. 8
annover, 25. September. Einem in der hiesigen Zei⸗ enthaltenen Schreiben aus London zufolge, wird die Ab⸗
Sr. K. Hoheit des Herzogs von Cumberland nebst seiner
ilie aus England gegen Ende dieses Monats stattfinden.
Kassel, 22. Sept. Die Staͤnde⸗Versammlung fuhr am d, mit der Diskussion uͤber den Rechenschafts⸗Bericht und die fbegruͤndete Aufnahme der von den fruͤhern Staͤnden ein⸗ eten Anklage gegen den Ministerial⸗Vorstand des Innern
Herr v. Baumbach III. verlas zuerst die Stelle aus
fruͤheren Berichte des permanenten Ausschusses, worin brei Anklage⸗Punkte der schon anhaͤngigen Klage entwickelt den, und schloß mit dem Antrage, daß die Versammlung lben beitreten moͤge. Der Landtags⸗Commissair fand iesem Antrage einen Widerspruch gegen einen fruͤheren Be⸗
z der Staͤnde, daß man naͤmlich vor jedem weiteren Schritte
Spruch des Gerichts abwarten wolle. Es sey jetzt noch so unangemessen, als damals, der Entscheidung des hoͤch⸗ Gerichtshofes vorzugreifen; die Proposition, welche der amer von Seiten der Staats⸗Regierung in dieser Angele⸗ eit gemacht worden, habe man ja eben aus diesem Grunde lehnt. Herr Koͤnig bemerkte hierauf: Jene Proposition nicht deshalb vorlaͤufig abgelehnt worden, weil die Stände⸗ sammlung sich nicht in die Klage habe einmischen wollen, dem um dieser keinen Nachtheil zuzufuͤgen, um die ruͤck⸗ de Kraft, welche in der Annahme jener haͤtte liegen koͤn⸗ von der Entscheidung uͤber diese abzuwenden. Er sehe ein, wie durch die Adoption der Anklage in den Lauf des ss eingegriffen werde. Strafe und Freisprechung wuͤrde keinen Punkt geaͤndert, wenn die Versammlung die Anklage die ihrige erklaͤre. Die Staͤnde haͤtten die Obliegenheit, die kassung zu retten, damit jetzt und in Zukunft Niemand aus sinn oder mit Absicht sie verletzen, Niemand in ihren geingreifen koͤnne. Da diese Maßregel also nicht ungezie⸗ dsey, so frage es sich, ob sie nothwendig erscheine? Diese e muͤsse bejaht werden. Herr v. Verschuer erklaͤrte, daß das zarteste Gewissen sich bei den in der letzten Sitzung lossenen Anklagen beruhigen koͤnne, ohne sich die Verpflich⸗ aufzulegen, auch noch eine schon anhaͤngige wieder zu er⸗ rn. Herr Theiß bemerkte: Wolle die jetzige Staͤnde⸗ ammlung in den obschwebenden Prozeß eingreifen, was sie im eigenen Namen thun koͤnne, so werde sie, da uͤber das⸗ Vergehen nicht ein doppeltes Straf⸗Verfahren eingeleitet hen koͤnnte, sich dem Schicksale aussetzen, daß ihre gegenwaͤrtige e zu voreilig befunden wuͤrde, indem ihr ein anderer Klä⸗ schon zuvorgekommen sey. Erst dann sey sie demnach ein⸗ greiten befugt, wenn bereits entschieden worden, daß uͤber hegenwaͤrtig anhaͤngige Anklage kein Urtheil erfolgen koͤnne. dahin halte er sie dazu nicht fuͤr berechtigt. Hr. Wipper⸗ sragte, indem er diese Deduction als in ihrer Grund⸗ falsch bezeichnete: ob denn die Landstaͤnde nicht immer die⸗ moralische Person blieben, zumal in der jetzigen Zusammen⸗ t, welche auch formell ausdruͤcklich nur als die Fortsetzung fruͤheren Landtags anerkannt sey? Uebrigens, fuͤgte er hin⸗ sey die Sache ganz einfach. Der permanente Ausschuß zu einer Anklage ermaͤchtigt worden, diese Vollmacht mangelhaft gewesen seyn, wenigstens werde sie von Angeklagten so dargestellt. Dieser Mangel solle jetzt ge⸗ t, die Vollmacht vervollstaͤndigt, von der Staͤnde⸗Versamm⸗ selbst gehandelt werden. Hr. Henkel erklaͤrte sich in Ue⸗ instimmung mit Hrn. Theiß gegen die Anklage; eben so Erb⸗Marschall Freiherr von Riedesel, dessen Aeußerun⸗ jedoch von einer rauschenden Militair⸗Musik, die eben am zungs⸗Lokal voruͤberzog, uͤbertoͤnt wurden. Herr Schwar⸗ berg aͤußerte: Es sey beklagenswerth, den Formen so viel, Sache so wenig Ruͤcksicht widmen zu sehn. Eine Staͤnde⸗ sammlung sey in dem Moment, wo sie eine Anlage habe vo⸗ wollen, aufgeloͤst worden, bevor sie ihren staͤndigen Ausschuß viren konnte, und solche direkte Angriffe wolle man unter Form⸗ gen vermeiden. Die Stände⸗Versammlung sey in ihrem ver⸗ denen Zusammentritt stets eine moralische Person; ihre cht, die Verfassung zu schuͤtzen, sey eine einige, andauernde, gegenwaͤrtige. — Das Resultat dieser Sitzung, wonach die 2 der Anklage beschlossen wurde, haben wir bereis fruͤ⸗ gemeldet.
Weimar, 25. Sept. Seine Koͤnigliche Hoheit der Groß⸗ g wird, dem Vernehmen nach, noch einige Zeit in Dres⸗ verweilen; dagegen ist die Frau Großherzogin Kaiserliche eit von Muͤnchengraͤtz in erwuͤnschtem Wohlseyn am Abend Bsten d. M. wieder nach der Sommer⸗Residenz Belvedere kgekehrt. Der Erb⸗Großherzog war Seiner Durchlauch⸗ n Mutter bis Naumburg entgegengefahren. Wir vernehmen, daß Ihre Hoheit die Frau Herzogin Ida ihrem aͤltesten Prinzen von Mein ingen abgereist und am b. M. in Baden⸗Baden mit Ihrem Gemahl, dem Her⸗
Bernhard von Weimar, eingetroffen ist, welcher am 1sten V
R. sich in Nymwegen auf
8 dem Dampfschiffe eingeschifft und Koͤln, Frankfurt fschiffe geschiff
und Heidelberg dorthin begeben hatte.
Begleitung des Generals Bagelaer ist Seine Hoheit darauf
lsten d. M. dort wieder abgereist, um auf einem Umwege Straßburg, einen Theil der Schweiz, Tyrol und Salzburg, nchen und Stuttgart in die Niederlande zuruͤckkehren.
Die hiesige Zeitung berichtet aus Jena: Die Univer⸗ erhaͤlt sich in ihrem Rufe. Im letzten Halbjahre zaͤhlte sie Studirende, von denen 317 aus den Sachsen⸗Ernestinischen
den⸗ 195 aus andern Deutschen Staaten und 23 aus dem Klande waren.
1— Von diesen Juͤnglingen widmeten sich 257 heologie, 156 der Rechtskunde, 66 der Medizin und 56 üeen Wissenschaften, welche zum Gebiete der philosophischen taͤt gehoͤren. Ueberblickt man den Einfluß, welchen unsere us r weisen Absicht der Durchlauchtigsten Gruͤn⸗ nd Erhalter seit Jahrhunderten auf die geistige Entwicke⸗
g in Sachsen wie in ganz Deutschland gehabt, bedenkt man,
8 sie stets ihre Schuld an das Vaterland in dieser has danggen hat, so macht es Freude, wenn man vernimmt, 8 Glben., erirrungen, zu denen sich Einzelne ihrer jugend⸗ er hatten hinreißen lassen, wieder auf den Weg ein⸗
koͤnne, durch
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gelenkt worden ist, auf dem die Universitaͤt allein jenen Ruhm erlangt und jene Achtung zu verdienen gewußt hat. Denn am Schlusse dieses Halbjahres konnte ihr weder das Zeugniß des Fleißes noch der Ruhe und Ordnung verweigert werden, ohne welche keine wissenschaftlichen Studien moͤglich sind; eben so we⸗ nig zeigte sich in diesem Zeitraume eine Spur von gesetzwidrigen Verbindungen. Ob es wahr sey, was gewisse Zeitblaͤtter, die im Interesse der Universitaͤten aufzutreten glaubten, neuerlich be⸗ haupten wollten, daß solche Verbindungen fruͤher in Jena gedul⸗ det worden seyen und daß Jedermann darum gewußt habe — bleibe dahin gestellt, zumal da wir wohl wissen, welche mißliche Sache es um die sogenannte Notorietaͤt ist. Gewiß aber ist es,
daß die Durchlauchtigsten Erhalter der Universitaͤt einer solchen
Toleranz niemals nachsehen, daß sie vielmehr von ganz anderen Grundsaͤtzen ausgehen und nicht gesonnen sind, mit ihrem aus⸗ druͤcklichen Willen stillschweigend unterhandeln zu lassen.
Beweis ist gegeben worden. Als im vorigen Winter, seit jener
unseligen Nacht vom 22. auf den 23. Dez., eine Reihe von Un⸗
ruhen ausgebrochen war, und diese Auftritte auf Verbindungen
jener Art hinfuͤhrten, wurde von den akademischen Behoͤrden
selbst strenges Gericht gehalten, um durch Straf⸗Erkenntnisse und polizeiliche Maßregeln die Hoͤrsaͤle von Unwuͤrdigen zu reinigen. Vier junge Maͤnner, welche in ihrer Verirrung am weitesten gegangen waren, wurden außerdem noch zu laͤngeren Gefaͤngniß⸗ Strafen verurtheilt. — So stand es, als die verraͤtherischen Un⸗ ternehmungen in Frankfurt a. M. am 3. April d. J. sich begaben; Ereignisse, welche eine Zeitung und mit ihr sogar ein Volksblatt, wahr⸗ scheinlich zur Bezeichnung des Standpunktes sittlicher Wuͤrde, ein Possenspiel (Farce) nennt. Dieses Possenspiel, wo man den Landfrieden brach, wo man mit Meuchelmord spielte, wo man pflichttreue Krieger banditenartig niederstieß, wo man unter Flintenschuͤssen mit gehacktem Blei die Einwohner zum Aufruhr aufrief und nach der Sturmglocke eilte — dieses Possenspiel, un— erhoͤrt auf Deutscher Erde, veranlaßte die Wiederaufnahme der Untersuchungen, und zwar in einer Richtung, welche erst jetzt gegeben war. Daraus ergab sich, daß noch einige Studirende vormals an Verbindungen mit „praktisch⸗politischen“ Grund⸗ saͤtzen, wie jene Zeitung sie bezeichnet, Theil genommen hatten und sich noch in Jena befanden. Sie wurden daher sofort zur Verwahrung an das dazu beauftragte Kriminalgericht zu Eisenach
gebracht, wo sie in Folge ihres Eingestaͤndnisses festgehalten wurden. — Daß wir die letztern Vorfaͤlle bis jetzt in der Weimarischen Zeitung nicht
beruͤhrt haben, hat man uns zum Vorwurf gemacht; unser Schweigen — hat man gesagt — haͤtte manche Aeltern noch mehr beunruhigt. Auch wir wissen, was Aelternliebe heißt; aber es ist nicht unseres Amtes, Befuͤrchtungen zu zerstreuen, deren Grund oder Ungrund wir zu beurtheilen nicht berufen sind. Und was befuͤrchteten diese Aeltern? Waren sie besorgt, daß die Obrigkeit in ein „Possenspiel“ weiter eingreifen moͤchte, das auf den Untergang aller buͤrgerlichen Ordnung abzielte? Waren sie besorgt, daß man ihre Soͤhne, ihre Muͤndel in „praktisch⸗politischen” Uebungen stoͤren moͤchte? Waren sie be— sorgt, man moͤchte diesen Juͤnglingen auf geeignete Weise erklaͤ⸗ ren, worin eigentlich die akademische Freiheit bestehe, ob in der Freiheit, zu handeln, wie sie wollen, oder in der Freiheit des Geistes, ob in der Befugniß: Sitten, Gesetze, oͤffentlichen Frie⸗ den mit Fuͤßen zu treten, oder in der Macht, sich nach eigener Wahl die Felder der Wissenschaften aufzusuchen und darin auf eigene Verantwortung uͤber den Gebrauch dieser Macht sich anzubauen? Nein, das haben die verstaͤndigen Aeltern, die Ver⸗ muͤnder, welche die Ihrigen der Universitaͤt anvertrauen, nicht befuͤrchtet, sondern gewuͤnscht, sie haben sich stillschweigend das Recht vorbehalten, dies von einer wissenschaftlichen Anstalt zu verlangen, und alle Einschreitungen der polizeilichen und richterlichen Gewalt sind nur Anerkennungen dieses Rechtes. Diese Aeltern und Vormuͤnder wollen, daß ihre Soͤhne und Muͤndel an der Hand treuer Studien Maͤnner werden, die Hervorragenden ihres Volkes, die Stuͤtzen menschlicher Bildung, edle Werkzeuge des goͤttlichen Willens; aber sie wollen nicht, daß sie die Univer⸗ sitaͤten in Tummelplaͤtze von Katilina's verwandeln, daß hier die Ju⸗ gend, und die Jugend, welcher das Vaterland am hoffnungsvollsten seine Zukunft anvertraut, von Menschen „mit praktischpoliti⸗ schen Grundsaͤtzen“ durch alle Fallstricke des sittlichen Verderbens umfangen werde; sie wollen nicht, daß sie lernen soll, Tugend, Gluͤck und Ehre um schnoͤden Gewinnes oder um eines Phantomes willen gering zu achten und von Stufe zu Stufe zu groͤßeren Verbrechen faͤhig zu werden; sie wollen nicht, daß sie zum Um⸗ sturz des Staates Plaͤne schmiede, ehe sie den Werth seiner Ein⸗ richtungen beurtheilen kann. Wollen aber Aeltern, Vormuͤnder, der Staat, d. h. das Wohl Aller, dies nicht, wie sollten sie Be⸗ sorgnisse hegen, es moͤchte geschehen, was sie wuͤnschen und ver⸗ langen? Nicht wir haben sie also durch unser Schweigen beun⸗ ruhigen koͤnnen, sondern diejenigen haben es gethan, die durch vorlaute Meinungs⸗Aeußerungen in oͤffentlichen Blaͤttern das Ur⸗ theil uͤber diese traurigen Erscheinungen irre zu fuͤhren suchen, die, welche Dinge von ernster Bedeutung fuͤr Kinderspiel aus⸗ zugeben sich nicht bedenken und dadurch Mißtrauen gegen Be⸗ hoͤrden erregen, die zur Bewachung der Gesetze verpflichtet sind. Und thun solche öͤffentliche Blaͤtter das nicht, wenn sie voreilig, ohne vollstaͤndige Einsicht in die Untersuchungen die gegruͤndete Ver⸗ anlassung zu denselben in Zweifel ziehen? Der ruhige, besonnene Inquirent und Richter wird zwar dadurch in seiner eigenen Pruͤ⸗ fung nicht gestoͤrt, aber der weniger bedaͤchtige Zuschauer kann dadurch leicht auf einer Seite in seinen Verirrungen, auf der andern Seite in der vorgefaßten, nicht weniger schaͤdlichen Mei⸗ nung bestaͤrkt werden, daß jeder Student gegenwaͤrtig Verbin⸗ dungen unterhalte und eben deshalb solcher Vertheidiger immer gewiß seyn koͤnne. Will das Deutsche Volk, wie in jenem Blatte gesagt wird, will es ernstlich Fuͤrsten, findet es die mo⸗
narchische Regierungsweise allein fuͤr sich angemessen, so handeln
diejenigen gewiß im Geiste dieses Volkes, welche nicht wollen, daß von den Universitaͤten aus Maͤnner von entgegengesetzten Grundsaͤtzen und entgegengesetzten Bestrebungen zu Aemtern in Staat und Kirche uͤbergehen. — Erziehung und Heranbildung der Jugend in Freistaaten sollte der Erziehung und Heranbildung der Jugend in Monarchicen zu Beispiel und Muster dienen.“ 8 Fee
Stuttgart, 22. September. Die Kirche des uralten Ortes Staufen, ein Ueberbleibsel des 11ten Jahrhunderts, in der die Hohenstaufenschen Koͤnige und Kaiser Gott dienten, wenn sie auf ihrem Stamm Schlosse sich aufhielten, genuͤgte der Zahl der Pfarr⸗Genossen nicht mehr. Sie sollte veraͤndert und erweitert werden, als sich vielfache Stimmen erhoben, diese Kirche moͤchte als einziges und letztes Denkmal der Hohenstaufen am Orte ihrer Wiege stehen bleiben. Aber zu arm ist die Gemeinde, um mit Schonung der alten Kirche eine neue auffuͤhren zu lassen. Da entschloß sich der wuͤrdige Pfarrer Keller, den Wunsch der Alterthums-Freunde zur Kenntniß der Koͤnigl. Regierung zu bringen, eine neue Kirche zu
ren Beifall durch ein Geschenk von 2000 Gulden.
Die echte Folgerichtigkeit in der
d die alte nicht nur unversehrt zu lassen, sondern auch ihtas uranfaͤngliche Ansehen wieder zu geben, so weit es aus vorhandenen Spuren ermittelt werden kann. Man bat eine Kirchen⸗Kollekte in saͤmmtlichen evangelischen Kirchen des Koͤnig⸗ reichs zu gestatten. Freunde der Sache erboten sich zugleich, eine von den Merkwuͤrdigkeiten der klassischen Gegend handelnde Schrift mit lithographischen Abbildungen des Hohenstaufen auf Subscription herauszugeben. Die Koͤnigliche Regierung geneh⸗ migte diesen Plan, und Se. Koͤnigliche Majestaͤt bezeugten Ih⸗ Bereits ha⸗ ben die Sammlungen den erwuͤnschtesten Fortgang, und man hofft durch die rege Theilnahme aller Staͤnde auch noch die Mtt⸗ tel zu erhalten, auf dem Hohenstaufen, der keine Spur seiner Fuͤrsten⸗Wohnung des Alterthums mehr traͤgt, eine Warte zu errichten.
Karlsruhe, 23. September. Die zweite Kammer be⸗ schloß in ihrer vorgestrigen Sitzung ihre Berathungen uͤber das Zehnt⸗Gesetz, und stimmte uͤber dasselbe im Ganzen ab. Es wurde mit Ausnahme von 6 Stimmen (Buhl, Hexrr, Hoffmann, v. Rotteck, Sander, Sonntag) angenommen.
Frankfurt a. M., 24. Sept. Das hiesige Amtsblatt enthaͤlt folgende polizeiliche Bekanntmachung: „Am letzten Sonn⸗ abend Abend wurde in der Toͤpfer⸗Gasse allhier ein sogenann⸗ ter Mordschlag (Petarde) gelegt, dessen Explosion das Publi⸗ kum in Unruhe versetzte. Da nun sehr daran gelegen ist, zu ermitteln, von wem jener Mordschlag hingelegt wurde, so wird Derjenige, welcher daruͤber bestimmte, zur Ueberfuͤhrung des Thaͤters fuͤhrende Auskunft geben kann, im oͤffentlichen In⸗ teresse hiermit aufgefordert, selbige der unterzeichten Behoͤrde mitzutheilen, und ihm eine Belohnung von zwanzig Reichstha⸗ lern und Verschweigung seines Namens zugesichert. Frankfurt a. M., den 23. September 1833. Polizei⸗Amt.
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Madrid, 12. September. Der Konig setzt nunmehr seine Spazierfahrten in Begleitung der Koͤnigin taͤglich fort.
Die Nachrichten aus Andalusien uͤber die Cholera lauten noch immer unguͤnstig; in Ayamonte scheint sie zwar in Abneh⸗ men zu seyn, in Sevilla hingegen ist sie noch in aufstetgender Bewegung. Saͤmmtliche mit den letzten Posten aus Andalusien gekommene Reisende muͤssen in der Naͤhe der Hauptstadt in dem Dorfe Angeles, zwei Stunden von hier, eine 5taͤgige Quaran⸗ taine halten. In Cordova soll eine ordentliche Quarantaine⸗An⸗ stalt fuͤr die aus dem Suͤden kommenden Passagiere errichtet werden. Die Behoͤrden von Sevilla haben, mit Ausnahme des Kriminal⸗Gerichts, die Stadt seit dem Ausbruche der Cholera
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Berlin, 28. Sept. Die Koͤnigsberger Zeitung meldet aus Memel vom 16. d. M.: „Das Kaiserl. Russische Caporsche Jaͤger⸗ Regiment, welches zur Ausfuͤhrung einiger Arbeiten an der Landes⸗Graͤnze in Garsden steht, und in diesen Tagen von dem interimistisch kommandirenden General des 1ͤsten Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant von Golowin, gemustert ward, feierte nach beendigter Musterung sein Regiments⸗Fest. Die Neugierde, ein hier seltenes militairisches Schauspiel zu sehen, lockte auch eine große Anzahl der Bewohner Memels nach Garsden, um dort der Revue des 4000 Mann starken Regiments beizuwohnen. Zur Feier des Festes hatte das Ofsizier⸗Corps des Regiments in dem herrschaftlichen Wohn⸗Gebaͤude zu Garsden einen Ball veranstaltet, wozu eine große Zahl der hiesigen Honoratioren eingeladen war. Ein vor dem Schlosse zu Garsden auf einem großen freien Platze angebrachtes Transparent zeigte, von Hun⸗ derten von Lampen erhellt, die verschlungenen Namenszuͤge un⸗ seres allgeliebten Koͤnigs und Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland, uͤber welchen der Preußische und Russische Adler mit der Inschrift „Alliance“ angebracht waren. Diese Aufmerksam⸗ keit uͤberraschte alle anwesenden Preußen auf das Angenehmste, und die Nacht ward eben so durch den elegant arrangirten Ball, als durch die Zuvorkommenheit und Freundlichkeit der anwesen⸗ den Generalitaͤt und des Regiments⸗Commandeurs, Obersten von Bodisco, der als Wirth Alles hervorsuchte, um seinen Gaͤsten jede Aufmerksamkeit zu erzeigen, gekuͤrzt.“
— Der General der Infanterie und kommandirende Gene⸗ ral des 7ten Armee⸗Corps, Freiherr von Muͤffling, ist am 2 / ů en d. M. von Muͤnster in Duͤsseldorf zur, Inspection der dortt⸗ gen Truppen eingetroffen, und wollte nach einem dreitaͤgigen Aufenthalte die Reise nach Wesel fortsetzen.
— Laut Nachrichten aus dem Herzogthume Posen ist die Nachfrage nach Wolle in dieser Provinz noch immer sehr bedeu⸗ tend. Obgleich die Kaufleute fuͤr die Wolle des kuͤnftigen Jah res schon jetzt * mehr bieten, als sie in diesem Augenbliche gilt, so halten die Schaferei⸗Besitzer doch mit dem Verkaufe zuruͤck, eingedenk der Nachtheile, die das zu fruͤhzeitige Losschlagen der Wolle in diesem Jahre fuͤr sie herbeigefuͤhrt hat.
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Berlianern Haich vus Den 28. September 1833.
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