für die Abschaffung der direkten Steuern zu stimmen. Als sie ich jedoch bequem eingesessen hatte, gab sie ihre Versprechungen
en Winden preis und brach ihre Verbindlichkeiten mit einer wahrhaft erbaulichen Dreistigkeit. Die Zehnpfund⸗Zahler jedoch, denen die Reform⸗Bill die hoͤchste politische Gewalt verhieß, ha⸗ ben beschlossen, sich nicht nach Gefallen von einem liberalen Whig⸗ Ministerium und von einem ihm gehorsamen Parlament taͤuschen zu lassen und sich nicht der Intrigue zum Opfer hinzugeben. Sie wollen durch ungesetzlichen Widerstand die ihnen verweigerte Abschaffung der Steuern erzwingen. Und wer wird sie darum tadeln wollen? gewiß weder die jetzige Regierung, noch das jetzige Parlament. Wir Tories glauben freilich, daß den Gesetzen gehorcht und daß denselben, wenn man sich ihnen widersetzt, un⸗ ter jeder Bedingung mit Gewalt Achtung verschafft werden muß. Das aber ist nicht die Lehre so ausgezeichneter Liberalen, wie Graf Fitzroilliem und Herr W. Brougham, die den Grundsatz aufgesteclt haben, daß Jedermann berechtigt ist, die Entrichtung der Steuern zu verweigern, wenn die Beschluͤsse der Gesetzgebung mät seinen Privar⸗Ansichten nicht uͤbereinstimmen.“
Die Morning Chroniecle erzaͤhlt, daß bei manchen von dem Goldsmith's Verein veranstalteten Diners jeder Gast, außer einem hoͤchst luxurioͤsen Mahl, auch noch fuͤnf Guineen unter seinem Couvert finde.
In einer Versammlung der Corporation von Winchester fand sich vorige Woche von 170 zu vereidigenden Personen, de⸗ nen das Buͤrgerrecht dieser Stadt verliehen worden war, nur eine einzige ein. „Corporations⸗Bewilligungen“, bemerkt die News mit Hinsicht darauf, „sind seit der Wirkung der Rus⸗ selschen Purganz sehr im Marktpreise gefallen.“
Der General⸗Anwalt fuͤr England, Sir John Campbell, ist in Dublin eingetroffen. Das dortige Morning Register giebt demselben bei dieser Gelegenheit den Rath, sein Beobach⸗ tungs⸗ und Nachforschungs⸗Talent anzuwenden, um wahrhafte Aufschluͤsse uͤber Irlands Verhaͤltnisse zu sammeln. „Wie alle Englaͤnder, die Irland besuchen,“ sagt das genannte Blatt, „wird er zweifelsohne waͤhrend seines hiesigen Aufenthalts von den dienstfertigen Lazaroni's belaͤstigt werden, an denen wir gro⸗ ßen Ueberfluß haben; wenn er aber unserem Rath folgt, so wird er mehr nuͤtzliche Aufklaͤrung nach seinem Vaterlande mit zuruͤck⸗ nehmen, als Leuten seiner Klasse sonst gewoͤhnlich zu Theil wird.“
Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung wird eine Forschungs⸗Expedition nach den bisher unbekannten Regionen in Mittel⸗Afrika beabsichtigt. Die Leitung derselben uͤbernimmt der Stabs⸗Arzt Dr. Smith, welcher schon fruͤher Reisen uͤber die Graͤnze der Kolonie hinaus unternommen hat. Der Gouverneur Sir Henry Colo begünstigt dieses Unternehmen, zu dessen Ko⸗ sten bereits 600 Pfd. Sterling unterzeichnet sind. Von jedem
Britischen Regiment auf dem Kap sollen 2 Mann und von den
berittenen Jaͤgern 6 Mann, nebst 30 bewaffneten Hottentotten, als Schutzwache den Zug begleiten. Die Dauer der Reise wird auf 1 bis 2 Jahre berechnet.
Es sind wieder Zeitungen aus Kalkutta bis zum 28. Mai hier eingegangen, aus denen sich ergiebt, daß der Orkan, durch welchen mehrere Indienfahrer, wie neulich gemeldet, an die Kuͤste geworfen worden, am 21. Mai statt hatte. Die Berichte uͤber die Verwuͤstungen, welche dieses Ungewitter angerichtet, lauten furchtbar. Briese aus dem Diamanten⸗Hafen melden, daß das ganze Land weit und breit, den Fluß hinauf und hinab, an beiden Ufern mit Leichnamen bedeckt sey. Herr Campbell aus Muopoint, der den genannten Hafen gluͤcklich erreichte, sagte aus, daß von 4000 Menschen in der Gegend, aus der er komme, nur 1000 dem Ertrinken entgangen waͤren, und daß sie aus Noth umkommen wuͤrden, wenn ihnen nicht bald Huͤlfe geschafft werde. In einem Schreiben aus Schikapor Dschangor heißt es: „Alles ist hin, Wohnungen und Menschen. Ich glaube, von 950 Seelen sind nur etwa 60 Maäͤnner, ungefaͤhr eben so viel Weiber und vielleicht 20 Kinder uͤbrig geblieben; doch genau
kann ich es nicht angeben. So viel ich beurtheilen kann, stand das Wasser 7 Fuß hoch uͤber der Oberflaͤche des Landes. Es brach um 8 ¾ Uhr Vormittags herein und fing erst um 1 Uhr Mittags wieder an zu fallen. Ueberall sieht man Leichname von Maͤnnern und Frauen und todtes Vieh umher liegen.“ Die drei Schiffe „Lord Amherst“, „General Gascoyne“ und „Ro⸗ bert“ haben am meisten gelitten; doch hoffte man, das Meiste von der Ladung des ersteren zu retten. Alle Lootsen stimmen dearin uͤberin, daß sie noch nie ein so schreckliches Wetter er⸗ lebt haben. “ Aus New⸗York sind Zeitungen bis zum 10. Sept. hier eingegangen, die jedoch nichts von besonderem Interesse enthal⸗ ten, außer einigen Auszuͤgen aus Bogota⸗Zeitungen vom .Juni. Diese bringen ein Dekret des Präsidenten Santan⸗ der, wodurch der Armee eine sechstägige Trauer um den getoͤd⸗ teten Oberst Montoya anbefohlen wird. Der Name des Meu⸗ chelmörders, durch dessen Hand jener fiel, ist Pedro Aronja; er soll aus einer Familie seyn, die dem liberalen System, auf wel⸗ ches sich die gegenwaͤrtige Regierung von Neu⸗Grenada stuͤtzt, abgeneigt ist. Sarda, das Haupt der entflohenen Verschwore⸗ ien, ist ein Spanier. Es folgten ihm nur 30 Mann. Ein an⸗ derer Insurgententrupp, ebenfalls 30 an der Zahl, zeigte sich zu Fa⸗ ratativa, wo er den Befehlshaber der National⸗Garde gefangen nahm und sich dann entfernte, um zu Sarda's Schaar zu stosten. Dieser Trupp hatte einen Offizier, Namens Ignacio Amaya, an der Spitze. Alle diese Leute nahmen an der Empoͤrung ge⸗ gen die constitutionnelle Regierung im Jahre 1830 Theil. Waäͤre der Oberst Montoya nicht ein Opfer des Aufruhrs ge⸗ worden, so glaubt man, daß die Einwohner von Bogota sich eher daruͤber gefreut als betruͤbt haben wuͤrden; denn man be⸗ rtrachtete daselbst den Vorfall als guͤnstig fuͤr eine feste Begruͤn⸗ dung der Ruhe, weil die Mißvergnuͤgten dadurch veranlaßt worden waren, sich offen zu erklaͤren, und die Regierung sich deshalb genoͤthigt sah, das bisher von ihr befolgte System der
Nachsicht zu verlassen, welches jenen Individuen Gelegenheit
gab, die oͤffentliche Ruhe oͤfters zu stoͤren. 1“ Niederlande.
Aus dem Haag, 7. Oktober. Se. K. H. der Prinz von Oranien ist gestern Abends um 8 Uhr wieder nach dem Haupe⸗
quartiere zuruͤckgekehrt. Vorgestern hielt der Kabinets⸗Rath eine
außerordentliche Versammlung.
88. Das Dagblad van's Gravenhage macht zu der (gestern mitgetheilten) Note der Belgtschen Bevollmaͤchtigten folgende Anmerkung: „Diese Note ist augenscheinlich sehr einseitig abgefaßt und hat keinen andern Zweck als den, das Verfahren der Nie⸗ derlaͤndischen Regierung in ein gehaͤssiges Licht zu stellen. Wie man hier vernimmt, ist es allerdings wahr, daß, wie es in der Note heißt, wegen der Luxemburgischen Frage die Unterhandlun⸗ gen abgebrochen worden, doch geschah dies nur, weil man dies⸗ seirs die Ueberzeugung hegt, daß, wenn diese Frage vor den äbrigen nach dem Wunsche der Belgier abgemacht würde, die
I6qqgqqqNq(q661B8 “
1168
Ausgleichung der üuͤbrigen Punkte, namentlich die Schuld, die
Schalde⸗Fahrt u. s. w., alsdann noch weit mehr Schwierigkeiten als jetzt finden moͤchte, ja vielleicht niemals zu einem guten Ende gebracht werden koͤnnte.“
— — Amsterdam, 5. Okt. In der abgelaufenen Woche fand nur ein geringer Umsatz in Staats⸗Papieren statt, indem der Markt, außer an den beiden letzten Tagen, einen erschlaffenden Gang be⸗ hielt. Es ereigneten sich keine politische Vorfaͤlle, die auf den Stand der Boͤrse Eindruck machten, obgleich dieselben von mehreren Sei⸗ ten anfaͤnglich gewaͤrtigt wurden. Die guͤnstigere Wendung der Course entstand nach dem Bekanntwerden der letzten etwas besseren Notirungen von London, wodurch wieder mehrere Kaͤufer angelockt wurden. Spanische und Brastlianische Obligationen folgten indeß der steigenden Richtung der andern Fonds nicht, und namentlich die ersteren wurden durch die Nachricht von dem Tode des Koͤnigs sehr gedruͤckt. Geld ist fortwaͤhrend uͤberftuͤssig und zu 2 ½ vCt. Zinsen fuͤr Leih⸗Geschaͤfte zu haben. — Auch am Getraide⸗Markt bleibt es fortwaͤbrend still; schoͤne Qualitaͤten Polnischen Weizens gingen zu festen Coursen an Verbraucher ab; fuͤr gute rothe Sor⸗ ten zeigten sich auch einige Spekulanten, geringe dagegen fanden nur wenig Abnehmer. Roggen ging ebenfalls sehr langsam ab und auch Hafer wurde nicht begehrt. Die gezahlten Preise sind: fuͤr 120pfüuͤnd. jaͤhrigen bunten Polnischen Weizen 258 Fl., fuͤr 125.
127pfüͤnd. dito 240. 242 Fl., fuͤr 126pfuͤnd. alten rothen Koͤnigsber⸗
ger 180 Fl, fuͤr 123 pfuͤnd. Pommerschen 180 Fl., füͤr 132pfuͤnd. neuen Rheinischen 215 Fl., fuͤr 1278fuͤnd. jaͤhrigen dito 202 Fl., fuͤr 118pfuͤnd. jaͤhrigen Preußischen Roggen 160 Fl., füͤr 117 pfuͤnd. Stettiner 154 Fl., füͤr 81pfuͤnd. schwarzen Hafer 70. 71 Fl.
1 Belgien. 8 Bruͤssel, 7. Okt. Die Repraͤsentanten⸗Kammer
8 sich vorgestern am Schluß ihrer Sitzung auf unbestimmte
Zeit vertagt.
In der gestrigen Sitzung der Senatoren⸗Kammer machte der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten dieselbe Mittheilung uͤber die diplomatischen Verhaͤltnisse, wie Tages zu⸗ vor in der zweiten Kammer. Darauf ging die Versammlung zur Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministers uͤber.
Das den Kammern am 14. Juni vorgele zte General⸗Bud⸗ get fuͤr 1833 belief sich im Ganzen auf 98,737,296 Frcs. 25 Cent. Die Repraͤsentanten⸗Kammer hat Reductionen auf Höhe der Summe von 1,005,960 Frcs. 92 Cent. vorgenommen, so daß die Ausgaben fuͤr das Jahr 1833 sich auf 97,623,835 Frcs. 33 Cent. belaufen werden.
Gestern sind Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Cumberland mit dem Prinzen Georg von Cum⸗ berland und einem zahlreichen Gefolge in Luͤttich angekommen und im Englischen Pavillon abgestiegen.
Danemark. Kgopenhagen, 6. Oktober. Feldern vor den Stadt⸗Thoren sind ungewöoͤhnlich zahlreich besucht
worden; eine Freude ist es fuͤr jeden Zuschauer, den Koͤnig in
vollkommener Ruͤstigkeit und Gesundheit unermuͤdlich an diesen Uebungen Theil nehmen zu sehen. Am Sonnabend manoͤvrirte die Garde zu Pferde und erschien bei dieser Gelegenheit mit den dem Corps verliehenen neuen Kuͤrassen.
Der hiesige Kunst⸗Verein hat seine woͤchentlichen Zusammen⸗ kuͤnfte fuͤr diesen Winter eroͤffnet; unter den zur Ansicht ausge⸗ stellten Gemaͤlden erregte das Genre⸗Stuͤck „das Finksche Kaffee⸗
haus bei Muͤnchen“, von Bendz, allgemeine Aufmerksamkeit und ein tiefes Bedauern uͤber den allzufruͤhen Tod unseres genialen
Landsmannes.
Thorwaldsen, der, wie es laäͤngere Zeit hieß, im Laufe des Sommers hier eintreffen sollte, wird nun erst im naͤchsten Jahre erwartet, da bedeutende Arbeiten, deren Beendigung vor seiner Abreise erforderlich war, ihn in Rom festhielten. Von den mit der Korvette „Galathea“ mitgebrachten Kunstsachen desselben sind einzelne bereits nach den Oertern ihrer Bestimmung ge⸗ bracht worden.
Der bisherige außerordentliche Professor auf der Universitaͤt zu Kiel, Dr. Henning Rathjen, ist zum Bibliothekar bei der dortigen Universitaͤts,Bibliothek und zugleich zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultaͤt ernannt worden.
Aus Christiania meldet man den toͤdtlichen Hingang des als Theologen, Philosophen und Staatsmannes bekannten Treschow. Fruͤher Professor an der Kopenhagener Universitaͤt, wurde er nach Errichtung der Universitaͤt in Christiania an dieser als Pro⸗ fessor angestellt, und hat in beiden Stellungen durch Lehre und Schriften einen bedeutenden Einfluß ausgeuͤbz. Nach erfolgter Trennung Norwegens von Daͤnemark wurde er im Jahre 1814 Mitglied der Norwegischen Regierung, als Staatsrath und De⸗ partements⸗Chef fuͤr Kirchen⸗, Schul⸗ und Armen⸗Angelegenhei⸗ ten. Die letzten Jahre seines Lebens brachte er in philosophischer Muße auf seinem Landsitze in der Naͤhe von Christiania zu, bis zuletzt thaͤtig in Erforschung der hoͤchsten Wahrheiten, welche in verschiedenen seiner Schriften niedergelegt ist. Die vor etlichen Jahren erschienene Schrift: „der Geist des Christenthums, oder die Evangelische Lehre“, erregte große Aufmerksamkeit und wurde einer ausfüͤhrlichen sehr guͤnstigen Kritik in der hiesigen Monats⸗ schrift fuͤr Literatur unterworfen. Vor seinem Ende erlebte der Greis noch die Freude, mit dem Professor Schleiermacher aus Berlin zusammenzutreffen, dessen Gegenwart zu bedeutenden wis⸗ senschaftlichen Gespraͤchen Veranlassung gab. Er hat ein Alter von 82 Jahren erreicht. L“
Deutschland. b8
Hannover, 9. Okt. Die heute aafg g gne Nummer un⸗ serer Gesetz⸗Sammlung enthaͤlt das Grundgesetz des Koͤnigreichs Hannover, so wie das nachstehende Publica⸗ tions⸗Patent desselben:
„Wilhelm der Vierte, von Gottes Gnaden Koͤnig des ver⸗ einigten Reichs Großbritanien und Irland ꝛc., aulch Koͤnig von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg ꝛc.“
„Da durch die Aufloͤsüng der vormaligen Deutschen Reichs⸗ Verfassung, durch die Errichtung eines Deutschen Bundes und durch die Vereinigung aller, sowohl aͤlteren als neu erworbenen Deutschen Besitzungen Unsers Koͤnigl. Hauses zu einem unabhängi⸗ 5 Kdnigreiche, in der Verfassung desselben mehrfache wichtige
eraͤnderungen hervorgebracht worden sind, andere Theile der Ver⸗ fassung aber einer neuen Befestigung oder naͤhern Bestimmung be⸗ duͤrfen, so haben Wir auf den Antrag Unserer getrenen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung beschlossen, die inneren Verhaͤltnisse Unsers Koͤnigreichs Hannover durch die Erlassung eines neuen Staats⸗ Grundgesetzes genauer hhecen, und deshalb in der an Unsere getreue allgemeine Staͤnde⸗Versammlung erlassenen Declaration vom 11. Mai 1832 die Grundsaͤtze zu demselben vorgeschrieben.“
„Nachdem Uns nunmehr die Resultate der danach stattgehab⸗ ten ausfuͤhrlichen Berathung Unserer getreuen Staͤnde uͤber das Grundgesetz vorgelegt sind, und Wir dann deren Antraͤge in allen der Zustimmung derselben beduͤrfenden Punkten zu bestaͤtigen Uns bewogen gefunden haben, solche auch uͤbrigens zum groͤßten Theile den von Uns ertheilten Vorschriften entsprechen, und nur in einigen wenigen Punkten zur Sicherstelung Unserer landesherrlichen Rechte und zum Brsten Unserxer getreuen Unterthanen von Uns einer Ab⸗
Die Herbst⸗Revuen auf den
aͤnderung beduͤrftig gefunden sind; so sehen Wir Uns veranlaßt Beziehung auf die deshalb nothwendig gefundenen Veraͤnderu des aus den Berathungen Unserer getreuen allgemeinen Ständea sammlung hervorgegangenen Grundgesetz⸗Entwurfes, soweit sie bloß Berichtigungen der Wortfassung betreffen, Folgendes zu erkla
„1. So sehr Wir auch durch Unsere Erklaͤrung vom 11 1832 die Aufrichtigkeit des Wunsches bethaͤtigt haben, die fir Wohlfahrt Unseres Koͤnigreichs von Uns fuͤr angemessen ernch Vereinigung Unserer landesherrlichen Kassen und der La dein zu erleichtern, so ist es Uns gleichwohl nach sorgfaͤltiger Erwäg aller Verhaͤltnisse nicht ausfuͤhrbar erschienen, den von Uns sh setzten, auf den nothwendigsten Bedarf bereits beschraͤnkten Ne der Kron⸗Dotation noch weiter herabzusetzen, und dem dieserhal machten Antrage Unserer getreuen Staͤnde Folge bu geben gegen haben Wir, um das Land gegen Anspruͤche zu sichern, in Zukunft gemacht werden koͤnnten, wenn, in dem Falle des pe ganges des Lanben an die jetzige Herzoglich Braunschweig⸗M buͤttelsche Linie, den Erben Unseres jetzigen Koͤniglichen he⸗ eine Entschaͤdigung von dem Thronfolger in Gemaͤßheit der si ren Haus⸗Vertraͤge geleistet werden muͤßte, Uns bewogen gefmn diese eventuelle Entschaͤdigung auf Unsere Schatul⸗Kasse zu! nehmen, und die in dieser Beziehung in den Entwurf aufge mene Bestimmung in dem jetzigen Staats⸗Grundgesetze gelassen.“
„2. Der Antrag Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Verz lung, daß ein Regent, wenn er aus einem fremden Den Fuͤrstenhause erwaͤhlt werden muͤßte, mindestens sein fuͤnf und zigstes Jahr zuruͤckgelegt haben solle, findet Unsere volle Gem gung, weshalb Wir diesen Grundsatz auch fuͤr den Fall der des Regenten durch die allgemeine Staͤnde⸗Versammlung schreiben fuͤr angemessen gefünden haben. Dagegen haben Wit nicht bewogen finden koͤnnen, die Bestimmung, nach welche Regent den ihn obliegenden Eid im versammelten Ministerium leisten hat, abzuaͤndern; und wenn gleich Wir geneigt sind, da genten in seinen Befugnissen nicht so weit zu beschränken, 7e in der Einrichtung der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung Aenderung uͤberall nicht vornehmen, noch gestatten duͤrfte, so n Wir doch fuͤr nothwendig halten, eine Aenderung des Er Systems der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung durch einen Ne ten gaͤnzlich zu untersagen.“
„3. Wir verkennen uͤberall nicht, daß die vielfach, insbese auch durch die Abloͤsbarkeit der gutsherrlichen Rechte, veraͤnd Verhaͤltnisse in mehrfacher Beziehung auf das Lehnwesen zu wirken, und sind um so mehr geneigt, den hierunter bezc Wuͤnschen Uns willfaͤhrig zu beweisen, als Wir die Opfer uͤbersehen, welche die Besitzer von Lehnguͤtern durch Auft oder Modification bestehender Vorrechte der oͤffentlichen Wah und dem Besten des Landes bereitwillig gebracht haben. YU den daher, in Gemaͤßheit des Antrages Unserer getreuen; den Entwurf zu einem Gesetze uͤber die Lehns⸗Verhaͤltnisse ren Abloͤsbarkeit ausarbeiten und zur verfassungsmaͤßigen! kung unverzuͤglich an dieselben gelangen lassen. Indeß habe zumal ehe die Folgen alle genau erwogen sind, welche dien bung eines so tief in die oͤffentlichen Verhaͤltnisse eingreifende stituts begleiten muͤssen, Bedenken getrazen, den Grundsaßt dingt festzustellen, daß der Lehns Nexus in jedem Falle auf da trag des Vasallen abloͤsbar seyn soll, und haben nothwendig! tet, dem von Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versamm in Antrog gebrachten Paragraphen eine danach erforderlich g. dene veraͤnderte Fassung geben zu lassen.“
„4. Da es Uns nicht entgangen war, daß eine zu große dehnung der Befreiungen von der Gerichtsbarkeit der Unter⸗Ge Beschwerden und Nachtheile fuͤr Unsere geliebten Unterthang beifuͤhrte, so hatten Wir beschlossen, diese Befreiungen thunlich beschraͤnken und die beizubehaltenden Ausnahmen in dem Gestz⸗ wurfe angeben lassen. Dagegen wuͤrde es einer gleichmäaͤßiga stiz keineswegs foͤrderlich seyn, wenn alle Gerichte des Landeh Ruͤcksicht auf die besonderen Verhaͤltnisse der ihrer Gerichto unterworfenen Personen und Sachen eine gleichmaͤßige innen
richtung erhalten sollten; und wenn gleich Wir geneigt Iind,
in dieser Hinsicht etwa nicht mehr passende Institutionen zu
bessern und zu beseitigen, konnte es doch Unsere Absicht nicht
deren gaͤnzliche Aufhebung durch das Grundgesetz im Voraus bestimmen. Wir haben daher, um die dieserhalb vorgekomme Zweifel zu beseitigen, der in das Grundgesetz aufgenommenen T schrift eine solche Fassung geben lassen, welche geeignet ist, irn Deutungen vorzubeugen und kuͤnftigen zweckmaͤßigen Anordnmn nicht entgegensteht.“
„5. Eben so kann es der nothwendigen Unabhaͤngigkeit derza nachtheilig seyn, wenn die Uebertragung der Gerichtsbarket einem ordentlichen Gerichte des Landes auf ein anderes zu sche schwert oder gar unmoͤglich gemacht wird. Wenn Wir daher
nichts dagegen zu erinnern finden, daß nach dem Wunsche U
getrenen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung die Faͤlle, wo solche Uebertragung stattfinden kann, in einem Gesetze naͤher e stellt werden, so erklären Wir doch hiermit ausdruͤcklich, daß e zu dem Zwecke, um die Justiz von stoͤrenden aͤußeren Einfluͤssen abhaͤngig zu erhalten, der Grundsatz niemals aufgegeben u kann und darf, daß der Koͤnig als Quelle aller Gerichtsbarket abhaͤngig von den Ansichten der Gerichte eine solche Ueberm⸗ der Gerichtsbarkeit in einem einzelnen Falle anzuordnen hat daß daher dieser Grundsatz auch bei einem solchen Gesetze stet recht zu erhalten ist. Damit aber uͤber Unsere Absicht in Hinsicht ein Zweifel nicht obwalten koͤnne, haben Wir der t
Gesetz hieruͤber aufgenommenen Bestimmung die geeignete —ü.
geben lassen.“ 1b b
„6 So wenig Wir uͤbrigens den Lauf der Justiz, wo! Gesetzen gemaͤß stattfindet, hemmen, oder Unsern Verwalc Behoͤrden solches zu thun gestatten werden, eben so wenig! Wir die Ausuͤbung Unserer Hoheits⸗Rechte jemals den Ulte Unserer Gerichte unterwerfen, oder die von Unseren Verweltg Behoͤrden innerhalb ihrer Kompetenz getroffenen Verfuͤgunga Wiederaufhebung von Seiten der Gerichte aussetzen. Wft daher hieruͤber das Noͤthige in das Grundgesetz aufnehmen! und uͤbrigens durch die in demselben getroffenen Bestimmungg Schutz der Gerichte fuͤr die wohlerworbenen Rechte Unserer! ten Unterthanen so weit ausgedehnt, als es mit einer wohlge ten Verwaltung irgend zu vereinbaren ist.“
„7. Wenn gleich Wir die Freiheit der Presse unter B tung der gegen deren Mißbrauch zu erlassenden Gesetze u. Bestimmungen des Deutschen Bundes gestatten wollen, um halb einen Gesetz⸗Entwurf an Unsere getreuen Staͤnde, dern trage gemaͤß, baldthunlichst gelangen lassen werden, wenn nuitt vor von dem Deutschen Bunde ein allgemeines Preßgesetz sen werden sollte, so ergiebt doch der Umstand, daß die uͤlt Mißbrauch der Presse zu erlassenden Gesetze mit Unsern Stäaͤnden noch nicht haben verabredet werden koͤnnen, be aber ein gesetzloser Zustand nicht geduldet werden kann, die; wendigkeit des von Uns angeordneten Zusatzes, daß bis zur t. sung dieser Gesetze die bisherigen Vorschriften in Kraft bleite
„8. Indem wir den Staͤdten, Flecken und Land⸗Gemeitsa der Verwaltung ihres Vermögens die mit ihrem Wohle verm. Selbstaͤndigkeit zugesichert haben, und deshalb auch die von! rer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in dieser h gemachten Antraͤge bestaͤtigen, und nur bestimmen, daß das ah wesen nach Maßgabe der brtlichen Verhaͤltnisse eignen Verni gen uͤbertragen werden kann, haben Wir zugleich der Näht die Aufsicht auf das Gemeindewesen, so weit sie zum Hell Ganzen und zum eigenen Besten der Gemeinden erforderlic ausdruͤcklich vorbehalten. Zu dieser Aufsicht der Regierung 9. es nothwendig, daß dieselbe solche Gemeinde⸗Beamten, 1e ihre Pflichten versaͤumen oder verletzen wuͤrden, gleich An⸗ uͤbrigen Staatsdienerschaft, durch Strafen zur Erfuͤllung 2 was ihnen obliegt, anhalten oder selbst vom Diensie ann
n. Da dieses in der landesberrlichen Ober⸗Aufsicht wesentlich veündete und zum Besten Fer Gemeinden durchaus nothwen⸗ e Recht der Regierung durch den von Unserer getreuen allge⸗ snen Staͤnde⸗Versammlung in Antrag gebrachten Vorbehalt er besondern Gesetzgebung uͤber die Staats⸗Dienstverhaͤltnisse der meinde⸗Beamten zweifelhaft werden koͤnnte, sy haben Wir diesem roehalte Unsere Genehmigung nicht ertheilt und denselben in Grundgesetz nicht aufnehmen lassen.“) „9. Wenn Wir auch kein Bedenken haben, die Erklaͤrung, daß Heer, da es nicht aus geworbener Mannschaft besteht, sondern
ge Ergaͤnzung in Folge der allgemeinen Militairpflicht erhaͤlt,
ein Unserm Koͤnigreiche fremdes Interesse nicht verwandt wer⸗ soll, biemit ausdruͤcklich zu erneuern, so hat doch die Betrach⸗ „daß es Faͤlle geben kann, wo der Grund, auf welchem das seresse beruht, nicht zu Jedermanns Einsicht vorliegt, und auch st sogleich bei den Vorbereitungen zu einem Kriege oder den zu en Abwendung nothwendigen Maßregeln erklaͤrt werden kann, dem Heere selbst aber niemals Zweifel irgend einer Art uͤber n Verbindlichkeiten eintreten duͤrfen, Uns bewogen, daß Wir von Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in An⸗ gebrachte Bestimmung uͤber die Verwendung des Heeres in das undgesetz nicht haben aufnehmen lassen.“ „10. Den wegen der innern Organisation sowohl der Provin⸗ Landschaften als der allgemeinen Staͤnde Versammlung gemach⸗ Antraägen haben Wir, wenn gleich sie insonderheit in Hin⸗ auf die letztere mit Unseren Propositionen nicht uͤbereinstimm Unsere landesherrliche Bestaͤtigung nicht versagt, indem Wir neberzeugung hegen, daß das, was hoͤher steht, als jede aͤußere der gute Geist und das Vertrauen, die Staͤnde jederzeit len werden, um Nuͤtzliches zu wirken. Dagegen ist die Be⸗ mung, daß die Regierung das Recht haben soll, wenn sie es ig gadet, Kommissarien zur Theilnahme an den standischen handlungen abzuordnen, vorzuͤglich nur aus Ruͤcksicht auf besondern Antrag der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in Geundgesetz au,genommen worden; Wir halten es aber der llung Unserer Regierung durchau; nicht fuͤr angemessen, ihr damit zugleich, dem Antrage Unserer getrenen Staͤnde ge⸗ eine Verpflichtung aufzulegen, auf das Verlangen der Staͤnde se Kommissarien absenden zu muͤssen. Wir haben deher dieserhalb in Antrag gebrachten Zusatz nicht genehmigt und gen vielmehr der Regierung allein vor, zu ermaͤßigen, ob uter welchen Umständen dieselbe gerathen haͤlt, landesherr Kommissarien an den seaͤndischen Verhandlungen, soweit 9 uͤberhaupt zulaͤssig ist, Theil nehmen zu lassen.“ 1 „411. Da durch die fuͤr einen Kronpeinzen auszusetzende Apa⸗ fuͤr das standesmaͤßige Auskommen einer verwittweten Kron⸗ essin, nach Maßgabe des fuͤr Unser Koͤnigliches Haus zu erlas⸗ n, zur Mitberathung Unserer 1 ingenden Apanagen⸗Gesetzes nicht hinreichend gesorgt werden und daher nach Maßgabe der im Grundgesetze enthaltenen umung fuͤr das Auskommen einer verwittweten Kconprinzessin, Eebe fuͤr das Auskommen einer verwittweten Koͤntgin, jedes⸗ esonders gesorgt werden muß, so haben Wir es angemessen ge⸗ n, dies gleich bestimmt auszudruͤcken.“ 112. Hiernaͤchst haben Wir bedenklich erachten muͤssen, den von er getreuen allgemeinen Stande⸗Versammlung in Antrag ge⸗ hten Zusatz, wonach den von den Standen der nungen der General⸗Kssse auf Lebenszeit zu erwaͤhlenden Kom⸗
g des Staats Haushalts mit auf getragen werden solle, in seiner n. Allgemeinheit in das Grundgesetz aufnehmen zu lassen, weil vorderst ein Gegenstand reiflicher Erwaͤgung seyn wird, ob in welcher Maße eine Einrichtung dieser Art getroffen werden ohne zu einer Einmischung in die Verwaltung Veranlessung ben, welche, wie von Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗ mmlung selbst anerkannt worden, fuͤr das allgemeine Beste naͤrheilig seyn wuͤrde. Bei dieser Lage der Sache haben Wir bems-genichteten Fusatz in das Staats⸗Grundgesetz nicht auf⸗ 018. Wir haben ferner auf den Antrag Unserer getrenen Staͤnde as Grundgesetz verordnet, daß der Dienst⸗Eid der Civil⸗ dienerschaft auf die getreuliche Beobachtung des Grund⸗ s ausgedehnt werde. Da Wir es indeß nicht angemessen fin⸗ unsere gesammte gegenwaͤrtige Dienerschaft einen Dienst⸗Eid als ableisten zu lassen, so verweisen Wir dieselbe hiermit auf on ihr bereits geleisteten Dienst⸗Eid, und erklaͤren, daß sie in Betracht so angesehen werden soll, als waͤre sie auf die treue hachtung des Grundgesetzes ausdruͤcklich eidlich verpflichtet.“ 214. Endlich haben Wir es fuͤr angemessen erachtet, unter die brundgesetze angefuͤhrten Gruͤnde, weshalb einer Unserer Civil⸗ tsdiener zur Strafe gezogen, oder selbst vom Dienste entlassen n kann, auch grobes oͤffentliches Aergerniß aufnehmen zu lassen, Iehierdurch das nothwendige Ansehen der Staatsdienerschaft, je der oͤffentliche Dienst mehr als durch sonstige Vernachlaͤssi⸗ en oder Vergehen benachtheiligt werden koͤnnen.“ Nachdem hiernach die von Uns nothwendig erachteten Veraͤn⸗ igen des von Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versamm⸗ vorgelegten Gesetz⸗Entwurfes gemacht worden sind, so erthei⸗ Lir demselben nunmehr Unsere landesherrliche Bestaͤtigung, befehlen, daß das auf solche Weise zu Stande gebrachte ngesetz Unsers Koͤnigreichs Hannover vom Tage der Ver⸗ igung an, und zwar so weit es dabei auf eine Abaͤnderung ver⸗ agsmäßig bestehender organischer Einrichtungen ankommt, nach abe der nach den Vorschriften des gegenwaͤrtigen Grundge⸗ weiter zu treffenden Anordnungen und zu erlassenden gesetzli⸗ Fihelchriften, fuͤr alle Theile Unsers Koͤnigreichs in Kraft „Was aber die Finanzen anbetrifft, so sollen die dieserhalb vor⸗ riehenen Grundsaͤtze von dem Eintritte des neuen Rechnungs⸗ z mithin vom 1. Juli 1834 an, in Kraft treten, und die form⸗ Vereinigung Unserer landesherrlichen und der Landes⸗Kasse zu einzigen General⸗Kasse von eben diesem Zeitpunkt an statt⸗
Uebrigens verordnen Wir, um jede Ungewißheit uͤber den be⸗ den Rechtszustand zu vermeiden, hiermit noch ausdruͤcklich, bensi ber bestehenden Gesetze, Anordnungen und Verfuͤgungen sehörden deshalb, weil die nunmehr vorgeschriebenen Formen selben etwa nicht beobachtet sind, ihre Guͤltigkeit nicht ver⸗ söllen, sondern daß die Guͤltigkeit lediglich danach zu ermessen z zu der Zeit ihrer Erlassung der Verfassung oder dem Her⸗ en gemaͤß war.“ „Gegeben Windsor⸗Castle, den 28. es, Unseres Reichs im Vierten. (Unterz.) William Rex.
„ L. v. Ompteda⸗ giebt auch noch das Aller—
September des 1833sten
Di 5 Die Gesetz⸗ Sammlung
e Patent, die Bestaͤti S. Kental Hoßer 1 Flent, die Bestätigung Sr. Koͤnigl. Hoheit des Her⸗ 1☚᷑3 “ von Cambridge als Stellvertreter Sr. Koͤnigl. Majestaͤt Und V Gestern (andese di Föntaan.
he 7e. dhenügasche Hannover, imgleichen die Contra⸗
cfselsh und eine neue Versammlung der Staͤnde des Koͤ⸗
ih vechsves einberufen wird. (Wir behalten uns vor,
die bei 6, Aktenstuͤcke zuruͤckzukommen.) 1
Pen h8ege Zeitung widerspricht der von Englischen 89 enen Nachricht von einer nahe bevorstehenden Koöͤnigl. Hoheit des Vice⸗Koͤnigs nach England.
Dr C Si den, 2. Oktober. In der Sitzung der zweiten om 25. v. M. wurde die Petition mehrerer Thier⸗
häae ehhts, um Verwendung zur Anstellung gruͤndlich un⸗
82
KRoͤnigrei
in den verschiedenen Kreisen und Aemtern hs, und naͤchstdem um Errichtung ei besondern
leichtert werde. —
getreuen Stande baldthunlichst jene uͤberschritten.
Pruͤfung der Verhaf ungen der 1 1 n einzelner Verhaftungen rien die Erhaltung einer fortlaufenden Uebersicht uͤber den —
Verhaft entbehrlich werde.
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Lehrstuhles fuͤr Thierheiltunde an der Universitaͤt zu Leipzig, in Berathung gezogen. Die daruͤber berichtende vierte Deputation stellte der Kammer anheim, ob der Gegenstand zur weitern staͤn⸗ dischen Bevorwortung erhoben und zu dem Ende der dritten De⸗ putation uͤberwiesen werden solle, wies jedoch darauf hin, daß wenn neben der Thierarzenei⸗Schule in Dresden auch noch bei der Universitaͤt Leipzig ein Lehrstuhl fuͤr diese Wissenschaft er⸗ richtet wuͤrde, die Vervollkommnung jenes bereits bestehen⸗ den Instituts durch Zertheilung der Mittel gebrochen zu werden Gefahr liefe. Im Verlauf der Diskussion bemerkte Dr. Klein (aus Budissin), es sey in der Thron⸗Rede die Zu⸗ sicherung ertheilt worden, daß auch das gesammte Medizinal⸗ wesen die Beruͤcksichtigung, welche es verdiene, finden, und das,
was zu dessen, in mehrfacher Beziehung wohl sehr noͤthigen
Verbesserung von der hohen Staats⸗Regierung beabsichtigt wor⸗ den, der Staͤnde⸗Versammlung ebenfalls mitgetheilt werden solle; er sey daher der Meinung, daß auch die etwanige Verbesserung oder Erweiterung des Veterinairwesens zuerst dorthin gehoͤre, und finde es bedenklich, gegenwaͤrtig uͤber diesen Gegenstand Et was zu beschließen. — en 1 die fraglichen Antraͤge an die dritte Deputation zu uͤberweisen.
Karlsruhe, 7. Oktober. Die erste Kammer schritt in ihrer Sitzung vom 30sten v. M. zur Diskussion uͤber die Adresse der zweiten Kammer auf Anordnung mehrerer Maßre⸗ geln zur Sicherung der persoͤnlichen Freiheit. Der erste Punkt dieser Adresse, der zu einer Debatte Anlaß gab, berraf die an den Großherzog zu richtende Bitte: auf dem Wege eines provi⸗ sorischen Gesetzes die Bedingungen des Eintretens und der Dauer des persoͤnlichen Verhafts naͤher bestimmen zu lassen, und insbesondere die Fuͤrsorge treffen zu wollen, daß die Freilassung der Gefangenen gegen Caution mehr, als bisher geschehen, er—
er Die Kommission der ersten Kammer trug auf Verwerfung dieses Punkres an. Der Geheime Rath v.
Nuͤdt nahm darauf das Wort und erklaͤrte sich fuͤr die Annahme
dieses Theiles der Adresse, indem er bemerkte: Die Badische Gesetzgebung enthalte keine oͤffentlich erschienenen Vorschriften, unter welchen Bedingungen eine Verhaftung vorzunehmen sey und wie lange nach Maßgabe des Verbrechens der Untersuchungs⸗ Arrest anzudauern habe. In der Praxis sey demnach das Verfahren in dieser Beziehung aͤußerst zufaͤllig; einzelne Beamte seyen hierin
strenger, andere weniger, ohne daß man sagen koͤnne, diese oder
jene haͤtten die Bestimmungen der peinlachen Prozeß⸗Ordnung n” 3 Es beduͤrfe demnach eines Gesetzes, damit ein Jeder sowohl fuͤr sich als fuͤr seine Verwandte sein Recht dar⸗ auf geltend machen koͤnne. 1ö“ 1 lh. als der Ka ssen saͤmmtlicher Staats⸗Angehoͤri⸗ gen bei diesen Maßregeln wesentlich betheiligt, denn es lasse sich nicht leugnen, daß der Aufwand fuͤr Gefaͤngnisse sich jaͤhrlich Grund zu suchen sey, sondern auch wohl in der langen Dauer nzer Ver Zu warten mit dem fraglichen Gesetze, bis eine peinliche Prozes⸗Ordnung uͤberhaupt vorgelegt werde, sey, bei dem Umfassenden dieser inge Dzglloe Kajhoocuse 9 F 653 8 . di N
Vollendung, keineswegs zweckmaͤßig. Erließe daher die Regie⸗ rung jetzt das verlangte provisorische Gesetz, so wuͤrde man dadurch 8 viel zewinnen, daß bis zum naͤchsten Landtage vielleicht schon der Beweis geliefert waͤre, ob es praktisch, ob es beizubehalten sey. Was die Caution anlange — schloß der Redner so waͤre auch in dieser Beziehung das Erscheinen einer
hoͤrigen Voraussetzungen dunch
2
so der Freiherr von Goͤler, welcher Letztere bemerkte: langte provisorische Gesetz koͤnne hier nicht abhelfen, sondern es stehe dieses von einer neuen Gerichts⸗ und Prozeß⸗Ordnung zu erwarten. Ohnehin sey es auffallend, daß man auf dem gegen⸗ waͤrtigen Landtage eine so große Liebhaberei an provisorischen Gesetzen finde, die man fruͤher nur fuͤr den aͤußersten Nothfall fuͤr zulaͤssig erachtet habe. Die Freilassung der Gefangenen ge⸗ gen Cautionen erscheine in unserer Zeit, wo politische Vergehen mehr als je an der Tagesordnung seyen, gerade um so bedenkli— cher, da solche Cautionen leicht durch Verbindungen und Ver⸗ bruͤderungen gestellt werden koͤnnten, so daß, wenn diese Maßre⸗ gel durch ein Gesetz allgemein anbesohlen wuͤrde, ein Richter in den Fall kommen duͤrfte, einen dessen Verhaftung fuͤr die Adresse vollkommen bei.
8 Die zweite Kammer begann in ihrer Sitzung vom 3ten . die Berathung uͤüber das Staats⸗Budget fuͤr die Jahre 833 und 1834. Der Abgeordnete v. Itzstein verlas den Be⸗ richt, indem er in der allgemeinen Einleitung desselben daran erinnerte, wie es eine heilige Pflicht des Abgeordneten sey, die Bewilligungen so einzurichten, daß die Wuͤrde des Dienstes nicht gefaͤhrdet und kein kleinliches Verhaͤktniß herbeigefuͤhrt werde. Die Budgets⸗Kommission habe diese Ruͤcksichten zu ver, einigen gesucht, und er hoffe und wuͤnsche daher, daß die Re⸗ gierung ihren Antraͤgen beitrete. Der —
vor der Haupt⸗Abstimmung noch eine besondere Erklaͤrung ab⸗ zugeben. Es wurde darauf zur Berathung der einzelnen Posi⸗ tionen uͤbergegangen, und die Civil-Liste mit 650,000 Fl., die Witthums⸗Gehalte der Mitalieder des Großherzoglichen Hauses mit 120,000 Fl. und die Apanagen der Prinzen und Prinzes⸗ sinnen mit 97,000 Fl. bewilligt. b “ Portuo
— — Lissabon, 24. Sept. Donna Maria ist (wie Sie bereits durch Englische Zeitungen erfahren haben werden) am vorigen Sonntag am Bord des Dampfschiffes „Soho“ mit der Herzogin von Braganza und Gefolge hier angelangt. Das Koͤ⸗ niglich Großbritanische Dampfschiff „Dee“ begleitete dasselbe. die Es schien, als wenn ganz Lissa⸗ bon auf den Straßen, wo der Zug voruͤber kam, versammelt
9E Reskripte betreffend, so wie eine Koͤnigl. waͤre. Der Empfang war in der That sehr laut, ja stuͤrmisch mation, wodurch die jetzige allgemeine Staͤnde⸗Versamm⸗ zu nennen.
G Alle Damen an den Fenstern waren blau und weiß gekleidet; die Koͤnigin und ihre Begleitung trugen indessen nicht diese Farben; sie war ganz weiß gekleidet und trug einen rosen⸗ farbenen Hut. Die Prinzessin wollte, wie man vernimmt, da⸗ mit gleichsam sagen: „Ich gehoͤre zu keiner Partei; ich bin nur die legitime Koͤnigin dieses Reiches.“ Sie ist nicht gerade schoͤn zu nennen, hat aber sehr angenehme Gesichtszuͤge, welche Guͤte und Wohlwollen andeuten und verbindet damit ein sehr freund⸗ liches und kindliches Benehmen. Den Gemaͤßigten beider Par⸗ teien hat sie aͤußerst gefallen. — In militairischer Hinsicht giebt es nichts besonders Neues. Die traurige Lage des Landes nimmt taͤglich zu. Bourmont hat die Unmoͤglichkeit eingesehen, etwas mit seinen undisciplinirten Soldaten auszufuͤhren; er hat sich
Die Kammer entschied sich endlich dahin,
Auch sey endlich das Interesse der
Arbeit und der Ungewipheit ihrer vat⸗Schreiben aus Lissabon vom 17. September:
. 1 esch oͤffentlichen, allgemeinen Ver⸗ ordnung um so wuͤnschenswerther, als nicht selten unter den ge⸗ solche Cautions⸗Leistungen der I Der Regierungs⸗Commissair, Ge⸗ heime Rath von Weiler, aͤußerte sich gegen diese Ansicht. Eben
Ge“ b 1 eine von Lissabon datirte Zeitung ausgeben und sie nach allen
Provinzen versenden, wo sein Einfluß noch gilt.
nen Inkulpaten freigeben zu muͤssen, Untersüchung dringend nothwendig sey.
Er stimme daher dem Kommisstons⸗Antr Verw 1 3 8 sions⸗Antrage auf Verwerfung der 2,9ꝙ 21 in & ß. 9 f verfung wird, dem Vernehmen nach, in Kurzem Lissabor verlassen und
Alles ruhig.
clos fle I8989 Abgeordnete Welcker schloß sich an diese Ansichten an, und behielt sich zugleich vor,
Frage hinsichtlich unserer Kupfer⸗Valuta wird
also mit seinem Stab und dem groͤßten Theil der Franzoͤsischen
Offiziere entfernt und ist, wie man glaubt, nach Spanien ge⸗ gangen. Ein gewisser Macdonnell soll das Kommando der Ar⸗ mee Dom Miguels uͤbernommen haben. — Die heutige Chro⸗ nica enthaͤlt das Dekret zur. Bildung des Staats⸗Raths. Alle Staatsraͤthe sind auf Lebenszeit ernannt. Ihre politische Devise ist die folgende:
285 Palmella,
Funchal,
Trigozo,
Caula,
Guerreiro,
Saldanha, eraltirt, aber ohne Talent. 5 . Republikaner.
— . 899 9 „ 7 n ₰
Drei Stellen bleiben vorlaͤufig noch öffen.
Lissabon, 25. Sept. Die hiesige Zeitung Periodico enthaͤlt folgenden Bericht üͤber das am 14ten d. vor Lissabon stattgehabte Gefecht: „Da der Herzog von Braganza benach⸗ richtigt wurde, daß ein feindliches Corps das Fort San Joao auf dem linken Fluͤgel angreife, so verließ er 20 Minuten nach 6 Uhr Morgens mit dem Brigadier⸗Commandeur der Artillerie den Palast und begab sich an einen Punkt, wo er die Bewe⸗ gungen des Feindes uͤberschauen und die noͤthigen Befehle er⸗ theilen konnte. Der Chef seines Stabes, Graf ö der Feldmarschall Herzog von Terceira nebst allen uͤbrigen Genera⸗ len, so wie die Ober⸗Befehlshaber der verschiedenen Corps, be⸗ fanden sich auf ihren Posten. Da die Feinde bei dem Dunkel der Nacht sich auf dem außersten rechten Fluͤgel der Linien un⸗ bemerkt unsern Verschanzungen hatten naͤhern koͤnnen, so eroͤff⸗ neten sie bei Tages⸗Anbruch das Feuer, indem sie in geschlosse⸗ nen Reihen auf der Straße von Chellas gegen unsere befestit⸗ ten Positionen von Cruz de Pedra und von da gegen die Hdb⸗ hen von San Joao vorruͤckten. Das Resultat war eine voll⸗ staͤndige Niederlage des Feindes. Unsere tapferen Soldaten grif⸗ fen mit dem Bajonnet an und schlugen ihn voͤllig in die Flucht. Er ließ viele Verwundete und Gefangene in unsern Haͤnden und den
thed
2 Adels und 8
zluͤ
außerst gemaͤßigt.
Nation
Die
Kampfplatz mit Todten bedeckt. Die Kriegsschiffe und die Artillerie
unserer Linien unterhielten ein furchtbares Feuer. Die Ruhe der Hauptstadt wurde nicht auf einen Augenblick gestoͤrt, ja es war, als sey der Feind hundert Meilen weit entfernt, und als hoͤre man den Donner des Geschuͤtzes gar nicht. Diese uner⸗ schuͤtterliche Festigkeit und die ungestoͤrte Sicherheit der Bevoͤl⸗ kerung dieser großen Stadt verursachte dem Feinde viel Verdruß,
denn er hatte all seine Hoffnung darauf gesetzt, daß innerhalb
der Mauern eine Bewegung zu seinen Gunsten erfolsen
ormehRroe S. 3 oürde Fpe berrodete se (Heoschkrei iniger s. vermehre, wozu nicht nur in der Zunahme der Verbrechen der warde. Er Aetredete sich, das Geschret eintger Dußend Bee
gesinnten sey der Ausdruck der Gefuͤhle von mehr als 200,000 ehrenwerthen Einwohnern.“
Dasselbe Blatt theilt auch einen offiziellen, vom Sten d. datirten Vericht uͤber das Treffen vom 5. September mit:
— Im Morning Herald befindet sich folgendes Pri⸗ „In dem Gefecht am 14ten d. wurden etwa 5 Mann von den Truppen der Koͤnigin getoͤdtet und eben so viel verwundet. Die Migue⸗ listen hatten 30 Todte und mehrere Verwundete. Bei diesem unbedeutenden Scharmuͤtzel war es wohl mehr darauf abgesehn, die Stadt durch Heranziehung eines bedeutenden Truppen⸗Corps in Unruhe und Allarm zu versetzen, als daß man gehofft haͤtte, in dieselbe eindringen zu koͤnnen. Dom Miguel, den Vortheil benutzend, daß es ihm moͤglich war, in die Vorstadr Belem eine halbe Meile außerhalb der Linie von Alcantara zu gelangen, ließ
„ ersenden i Er blieb in Belem nur 4 Stunden und zog sich dann, da er sich nicht sicher
glaubte, wieder nach Luniar zuruͤck, wo er im Palast des verstorde⸗
nen Marquis von Anjaja sein Haupt⸗Quartier aufschlug. Taͤglich kommen Deserteure herein. Der Franzoͤsische General Cloue schickte nach der Schlacht vom 5ten zu Lord Russell und aes
ihn freundlich um die Auslieserung des Leichnams seines Neffen und Adoptiv⸗Sohnes bitten, der zu Campo⸗Lide geblieben war. Briefen aus Madeira zu-⸗
Sein Gesuch ward ihm bewilligt. folge, ist den Offizieren der Fregatte „Conway“ daselbst sehr. uͤbel begegnet worden. Es heißt, Admiral Napier werde naͤch⸗ stens dorthin geschickt werden, um die Angelegenheiten auf jener Insel nach seiner Weise zu ordnen. Der Herzog von Terceira sich nach Porto begeben, angeblich, um sogleich Offensiv⸗Opera⸗ tionen zu beginnen, nach dem Suͤden zu marschiren und sich
den jetzt in Alemtejo operirenden Streitkraͤften anzuschließen, welches auf die vor Lissabon stehende Armee, die bereits auf 10,000 Mann reducirt ist, von gewaltiger Wirkung seyn muͤßte, waͤhrend die Anzahl der in Lissabon stehenden Truppen sich auf 23,000 Mann belaͤuft, welche bald im Stande seyn werden, die Offensive gegen die Miguelisten zu ergreifen. In Lissabon ist Wenn man durch die Straßen der Stadt geht, denkt man nicht daran, daß sie sich im Belagerungs⸗Zustande befindet. 8
EvSraen.
j — — Rio⸗Janetro, 3. August. Am 2Fsten v. M. hatte der neue Franzoͤsische Botschafter, Graf von St. Priest, seine unter den uͤblichen Ceremonien stattfindende Antritts⸗Audienz bei Sr. Maj. dem Kaiser. Franzoͤsischer Sprache, wonaͤchst auch der General Lima einer
der Regenten, gleichfalls in Franzoͤsischer Sprache, den Herrn
Botschafter bewillkommnete. — Gestern war großer Ball bei der Prinzessin Donna Francisca, bei Gelegenheit ihrer Geburtstags⸗ Feier. Es ist dies eine Neuerung am hiesigen Hofe, der sonst uͤberaiis einfach lebt. — Herr Po⸗Pontois, fruͤherer Franzoͤsi⸗
scher Geschaͤftstraͤger am hiesigen Hofe, verlaͤßt uns morgen mit dem Schiffe „Rinaldo“. Man sieht ihn ungern von hier schei⸗ den. Seine Landsleute hatten den Koͤnig gebeten, ihn hier als Botschafter zu lassen; da indessen der Graf von St. Priest be⸗ . reits zu diesem Posten ernannt war, so erhielt Herr Po⸗Pontois als Entschaͤdigung das Offizier⸗Kreuz der Ehren’ Legion. — Die
ger; in Bahia wollen die Victualien⸗Haͤndler nicht mehr verkau⸗ fen, da nur falsches Kupfer⸗Geld im Umlauf ist. In einem Lande, wo man der Hitze wegen keine Haushaltungs⸗ Vorraͤthe hat, ist dieser Umstand natuͤrlich von großer Bedeutung. — Hier wird noch Kupfer⸗Muͤnze angenommen, allein bei groͤßern Zahlungen wird festgesetzt, daß sie in Banko⸗Noten nach der neuen Form geschehen muͤssen. — Die Kammer thut nichts in dieser Sache, weil sie sich fuͤrchtet, neue Abgaben dem Volke aufzubuͤrden, wohl wissend, daß die Eintreibung fast unmoͤglich ist, und nun selbst sehr verlegen ist, welches Mittel anwendbar seyn moͤchte. Einstweilen treiben die Falschmuͤnzer ihr Unwesen
Se. Maj. beantworteten die Anrede in
immer schwieri⸗
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