und 1825 gerichtet, und worin Sie verschiedene Vorschlaͤge in Beziehung auf deren Liquidation machen. Ich habe domgemaͤß Befehl erhalten, Ihnen Folgendes in Antwort auf Ihre Vor⸗ stellungen zu melden. Keiner der Vorschlaͤge, die Sie machen, scheint mit der besondern Beschaffenheit dieser Anleihen und dem, der Sorgfalt der Koͤnigl. Regierung anvertrauten Inte⸗ resse des Griechischen Staates vertraͤglich zu seyn. Die Huͤlfs⸗ mittel des, durch einen langen, blutigen Krieg gaͤnzlich erschoͤpf⸗ ten Landes, koͤnnen bloß zur Erfuͤllung der fuͤr die neue Anleihe eingegangenen Verbindlichkeiten verwendet werden, als welche der Uebereinkunft nach zu einem Zwecke anderer Art bestimmt ist, und duͤrfen nur dienen, das Land aus dem schwierigen Zustande, in den es versunken ist, emporzuheben, nicht aber Anforderungen zu befriedigen, welche aus zwei Anleihen entstehen, die durch eine, noch nicht anerkannte Regierung eingegangen worden, ehe Grie⸗ chenland in die Reihe unabhaͤngiger Staaten aufgenommen war, und hinsichtlich welcher Anleihen sich sehr gewichtige Einwendun⸗ gen erheben ließen, besonders in Betracht der, aus der zweiten hervorgehenden Benachtheiligungen. Ueberdem ist zu bemerken, meine Herren, daß das hypothekarische Objekt, wodurch jene An⸗ leihen verbuͤrgt worden, wenn uͤberhaupt auch das Anrecht auf die Hypothek hinlaͤnglich bewiesen waͤre, nicht genau bestimmt worden. Griechenland war zu jener Zeit fast ganz von Tuͤrki⸗ schen Truppen besetzt, und der Zustand der Griech. Besitzungen haͤufigen Wechseln unterworfen. Ueberdem sind die Inseln Kan⸗ dien und Samos, die damals als einen Theil des Griechischen Staats bildend angesehen wurden, und auf welche sich demnach die Hypothek erstreckte, unter der Herrschaft der Ottomani⸗ schen Pforte geblieben; mithin wuͤrde die Verbindlichkeit, wenn sie auch im Recht begruͤndet waͤre, auf den gegenwaͤrtigen Be⸗ sitzern jener Inseln ruhen. Es folgt demnach, meine Herren, daß Ihre Vorschlaͤge nicht angenommen werden koͤnnen. Die Griechische Regierung behaͤlt sich jedoch vor, zu andrer Zeit in Erwaͤgung zu ziehen, was unter den gegebenen Umstaͤnden und gemaͤß den Mitteln des Griechischen Staates fuͤr die alten An⸗ leihen zu thun moͤglich sein wird. Genehmigen Sie u. s. w. Paris, den 20. September 1833. Fuͤrst Michael Suzzo.“
Das Sinken der Franzoͤsischen Fonds hatte auf unsere Engli⸗ schen nur einen geringen Einfluß. Dasselbe Ereigniß wurde auch am Schlusse des vorigen Jahres schon bemerkt, als die erste Nachricht von dem Zuge gegen Antwerpen sich verbreitete. Der Franzoͤsischen Papier⸗Markt ist in den letzten zwei oder drei Jah⸗ ren bestaͤndig solchen panischen Schrecken und außerordentlichen Schwankungen ausgesetzt gewesen, waͤhrend unsere Konsolidirten verhaͤltnißmaͤßig viel bestaͤndiger blieben, obgleich die Vorfaͤlle mit der naͤmlichen Staͤrke auf den Kredit beider Laͤnder einwirken mußten. Aber das Vertrauen der Englischen Kapitalisten in die Regierung und ihre Huͤlfsquellen ist viel groͤßer, als in Frankreich, und daher kommt denn auch die groͤßere Festigkeit, welche die Englischen Staatsschuld⸗Verschreibungen in der letz⸗ ten Zeit erlangt haben.
Es ist durch Herrn N. M. Rothschild die Veranstaltung getroffen, daß die Russischen Papiere, deren Coupons zu Ende gegangen sind, hier gegen neue Papiere mit neuen Coupons aus⸗ gerauscht werden koͤnnen, wodurch die Muͤhe, Kosten und Ge⸗ fahr der Sendung der Obligationen nach St. Petersburg er⸗ spart werden.
Der Morning⸗Herald enthaͤlt Folgendes: „Das fort⸗ dauernde Ausbleiben aller Nachrichten aus Spanien und Portugal vermehrt einerseits die allgemeine Spannung, waͤhrend dadurch an⸗ dererseits die Verbreitung einer Menge von Geruͤchten der verschie⸗ densten Art beguͤnstigt wird. Sehr wenige dieser Geruͤchte verdie⸗
nen Beachtung, indeß gewinnt die Mernung Raum, daß sich ein Theil der auswaͤrtigen Politik gegen den Liberalismus in Spa⸗
nien erklaͤren werde. Unsere eigene Regierung begreift ohne Zweifel die Folgen eines Partei⸗Kampfes in Spanien, und wir haben gegruͤndete Ursache, zu glauben,
Linienschiff, die noch unlaͤngst auf der Rhede von Cork lagen,
vor zwei
oder drei Tagen ploͤtzlich die Anker gelichtet, und den Das Ausbleiben der
Weg nach Gibraltar eingeschlagen haben. ’1 daselbst nichts
Nachrichten aus Portugal laͤßt vermuthen, daß von einiger Wichtigkeit vorgefallen ist.“ 1“ 1 Der Plan zu einer zu errichtenden Handels⸗Gesellschaft mit
einem Kapital von zwei Millionen Pfund Sterling zur Betrei⸗
8
Bild von
86 die, welche zu “ 6 4, chen jene furchtbare sttechungen und
bung des 1 Tages⸗Gespraͤchs geworden; aber man bezweifelt sehr, ob derselbe
Thee⸗Handels mit China, ist ein Gegenstand des
4₰
3 unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden wird zur Ausfuͤhrung ge⸗
bracht werden koͤ a die 23889„X. .9. die Ostindische Compagnie die neue Gesellschaft, welche das jener
Compagnie entz
koͤnnen, da die Regierung aus Ruͤcksichten gegen
ogene Monopol gewissermaßen fuͤr sich usurpiren will, schwerlich auf irgend eine Weise unterstuͤtzen duͤrfte. Der Bericht der Kommission, welche zur Untersuchung der Wahlen von Liverpool niedergesetzt war, liefert ein schreckliches der großen Bestechung, welche unter den Buͤrgern die⸗ ser reichen und thaͤtigen Stadt bei den Wahlen der Mayors und der Parlaments⸗Mitglieder Statt fand. Man erfaͤhrt daraus, daß bei der bestrittenen Mayors⸗Wahl von 1827 die Bestechun⸗ gen von 6 Shilling bis zu 20 Pfd., und bei der bestrittenen BParlaments⸗Wahl von 1830 von 2 Pfd. St. bis zu 80 Pfd. St. stiegen; daß bei jener Wahl von 1830 nicht weniger als 2661 Buͤrger systematisch bestochen waren; und daß von diesen so befleckten Personen noch bis auf diesen Augenblick 1880 als zum Stimmen berechtigt in den Buͤchern eingetragen stehen; daß den jaͤhrlichen Wahlen der wichtigsten staͤdtischen Beamten ein Recht haben, gerade diese alten Buͤrger sind, wel⸗ Bestechung zur Last faͤllt; daß die Be⸗ Betruͤgereien in Liverpool schon 1827 von der großen Jury als dem Staate nachtheilig angezeigt waren; daß ein Befehl zu einer neuen Wahl fuͤr Liverpool deswegen von dem Unterhause wiederholt abgelehnt worden war; daß Comi⸗
ten des Hauses der Gemeinen oͤfters jenes herrschende System
[E .
58 2
azls einmahl dem Hause vorgelegt war.
82
.
eugt hatten, und daß ahl⸗Rechts schon mehr Unter diesen Umstaͤn⸗ den kann man uͤber den Rath, mit welchem der gegenwaͤrtige Bericht schließt, nicht erstaunen, denn dieser besagt nur, daß eine Bill eingefuͤhrt werden moͤge, um das Wahl⸗Recht jenes
grober Wahl⸗Bestechung in Liverpool be eine Bill zur gaͤnzlichen Entziehung des T
HGSFrtes zu beschraͤnken und das dof ge Wahl⸗System sowohl fuͤr
1 “
die Mitglieder des Parlaments als auch fuͤr die Municipal⸗ Beamte gaͤnzlich abzuaͤndern.
. Von Cork ist das Linienschiff „Caledonia““ von 120 Kano⸗ nen nach Malta, und das Linienschiff „Revenge“ von 78 Ka⸗
85 76 nonen nach Lissabon unter Segel gegangen.
1n a. .9
Hiesige Blaͤtter geben aus dem Philadelphia Ad⸗
8 vertiser vom 30. Auquse unter der Ueberschrift: „Das Land der
Freiheit“ folgenden Arrikel: „Freitag und Sonnabend wurde u Brooklyn in Connecticut Gericht uͤber Prudence Crendall ge⸗ alten, weil sie ein Gesetz des Staates Connecticut uͤbertreten, das Jedermann die Errichtung einer Schule zur Unterwei⸗ fung farbiger Personen aus ondern Stgann verbieten Sie
daß eine Fregatte und ein
90 Uebertretung wurde nicht geleugnet und die Defension ging bloß wider die Verfassungsmaͤßigkeit des Gesetzes. Von Seiten des Staates behaupteten Oberst Judson und Hr. Welch, daß der Ausdruck: Buͤrger (citizen) in der Verfassung und den Gesetzen Connecticuts einen technischen und bestimmten Sinn habe; Indianer, Afrikaner, und deren Abkoͤmmlinge, haͤtten, ob⸗ gleich frei, oder freigeboren, kein Recht auf die Immunitaͤten oder Privilegien von Buͤrgern, mithin habe der Staat das con⸗ stitutionnelle Recht, zu sagen, daß keine Farbige von auswaͤrts herkommen duͤrften, um Grammatik oder Geographie zu lernen. Der Beklagten Anwalt sagte, Farbe sey kein legales Erforderniß zum Buͤrgerwerden, und fuͤhrte seinen Satz mit Eifer und Ge⸗ schicklichkeit aus. Der Richter Caton bedeutete der Jury, sie sey in faktischer Hinsicht alleiniger Richter und in dieser Beziehung stehe dem Gerichte auch nicht einmal zu, ihr einen Rath zu ge⸗ ben. Der Jury stehe es jedoch nach der Verfassung des Staa⸗ tes, im Fall einer peinlichen Belangung, auch zu, sowohl uͤber das Gesetz als uͤber das Faktum zu entscheiden. Die Jury zog sich zuruͤck, kam mehreremale wieder, ohne sich uͤber einen Ausspruͤch einigen zu koͤnnen, und erklaͤrte endlich, es sey keine Wahrschein⸗ lichkeit vorhanden, daß sie sich einigen werde. Das Gericht nahm die Akten zuruͤck und entließ die Geschwornen.“ Getraide⸗Durchschnittspreise in vergangener Woche.
Woͤchentl. Sechswoͤchentl. Zoll
W“ 52 Sh. 10 P. 54 Sh. 1 P. 32 Sh. 8 P. Gerste . 4 „ 29 9„9 1654 » Hafer 408 19 .8661666 35 Roggen 4 6 . 91616 98 Boßnen 8v 87 2862 lb—— Erbsen 6 v 37 „» 10 6
— „
Belgien.
Bruͤssel, 14. Okt. Der Franzoͤsische General St. Cyr⸗ Nugues, Chef des Generalstabes der Nord-Armee, ist gestern hier angekommen. Seine Mission bezieht sich auf die Reise des Koͤnigs Leopold nach Paris, die von Neuem bis zum 26sten d. ausgesetzt seyn soll, wenn bis dahin kein Ereigniß eintritt, das nochmals diesen Plan abaͤndert.
Herr Nothomb ist gestern nach dem Luxemburgischen ab⸗ ereist. b Das Hauptquartier der 1sten Division unserer Armee ist seit gestern von Loͤwen nach Diest verlegt worden.
2 I —
Füäinem
Kopenhagen, 12. Okt. Unser Landsmann Christensen, der sich gegenwaͤrtig in Rom aufhaͤlt, hat den Auftrag erhalten, die Schaumuͤnze auf Anlaß der gluͤcklichen Genesung Sr. Ma⸗ jestaͤt des Koͤnigs und Allerhoͤchstdessen am 3. August d. J. er⸗ folgten Ruͤckkehr in die Hauptstadt zu graviren.
In Kovpenhagen besteht seit geraumer Zeit ein Verein von Maͤnnern und Frauen unter dem Namen: „die vereinigte Wohl⸗ thaͤtigkeits⸗Gesellschaft“, der im Stillen schon viel Gutes gewirkt haben soll. Den 1. August 1832 hat er den Beschluß gefaßt, oͤffentlich aufzutreten, um seine Existenz fester zu begruͤnden und seinen Wirkungskreis noch mehr zu erweitern. Eine Folge da⸗ von ist, daß die Zahl der Mitalieder in dem Zeitraum von Einem Jahre auf 1100 angewachsen ist und J. M. die Koͤni⸗ gin, so wie IJ. KK. HH. der Prinz Ferdinand und die Prin⸗ zessin Karoline die Gesellschaft Ihres Schutzes versichert haben. Der ordentliche Beitrag, zu dem die Mitglieder sich verpflichte⸗ ten, beträgt nur 1 Rbmrk. (5 Sgr.) monatlich. Fnn
Deutschland. 11“ Leipzig, 14. Okt. (Leipziger Zeitung.) Die Anle⸗ gung von Eisenbahnen wird hier seit einiger Zeit sehr lebhaft besprochen. Ueber den Grundsatz, daß „Beschleunigung des Be⸗ zugs der rohen Materialien und Beschleunigung des Absatzes der Fabrikate eben so wirkt wie Kapital⸗Vermehrung“ so wie uͤber den Erfahrungssatz, daß nichts so sicher und vortheilhaft den innern Verkehr beleben und vervielfachen kann, als eine zweckmaͤßig angelegte Eisenbahn⸗Verbindung, ist wohl Jeder⸗ mann einverstanden. Auch das moͤchte keinem Zweifel unterlie⸗ gen, daß ein Deutsches Eisenbahn⸗System sein Netz mit Erfolg nur von Sachsen und namentlich von Leipzig aus, dem Cen⸗ tralpunkt des Deutschen Handels, — „der Herzkammer des Deut⸗ schen Binnen⸗Verkehrs, des Buchhandels und der Deutschen Fabrik⸗ Industrie“ — uͤber Deutschland nach und nach ausspannen koͤnne, und daß daher hier der Anfang gemacht werden muͤsse. Nur die for⸗ melle und die materielle Art der Ausfuͤhrung ist noch zu wenig eroͤr⸗ tert, um den Unternehmungs-Geist zu wecken, damit der erste Schritt gethan und das große Werk planmaͤßig angegriffen werde. Zu dieser zweifachen Eroͤrterung giebt eine kleine, aber inhalt⸗ reiche Schrift, die so eben hier erschienen ist*), Stoff und An⸗ reiz. Der Verfasser, Herr List, — ehemaliger Professor der Staats⸗Wissenschaft auf der Universitaͤt Tuͤbingen, gegenwaͤr⸗ tig Konsul der Vereinigten Staaten fuͤr das Großherzogthum Baden, — hat, um seine Vorschlaͤge, Leipzig durch Eisenbah⸗ nen zuerst mit Dresden, sodann aber auch mit mehreren naͤhern und entfernteren Staͤdten Deutschlands zu verbinden, praktisch zu entwickeln, nach Nord⸗Amerikanischem und Englischem Ge⸗ brauch, die Form einer „Eingabe an die hohen und hoͤchsten Behoͤrden im Koͤnigreich Sachsen“ gewaͤhlt und den „Entwurf eines Gesetzes zum Zweck der Bildung von Actien⸗Gesellschaften zu Erbauung einer Eisenbahn zwischen Leipzig und Dresden und zu Anlegung von Eisenbahnen im Koͤnigreich Sachsen uͤber⸗ haupt“ gleich beigefuͤgt. Jene Eingabe ist mit Noten aus e⸗ stattet, welche die hier sich darbietenden national⸗oͤkonomischen, stati⸗ stischen, sinanziellen und technischen Fragen, Schwierigkeiten und Einwuͤrfe beruͤhren, Alles durch Beispiele erlaͤutern, und in theo⸗ retischer wie in praktischer Hinsicht viel Lehrreiches enthalten. Im Koͤnigreich Sachsen hat die Konsumenten⸗Zaͤhlung vom 3. Juli 1832 folgende allgemeine Resultate geliefert: männlich, weiblich, Haupt⸗Seelenzahl. Meißner Kreis 182,476. 196,902. 379,378. Erzgebirgischer Kreis 261,074. 281,009. 542,083. Leipziger Kreis 131,881. 140,626. 272,507. Voͤigtlaͤndischer Kreis 58,576. 63,212. 121,788. Ober⸗ Lausitz.... 107,600. 116,954. 224,554. Hieruͤber die zum Militair⸗ Etat gehoͤrigen Personen 14,947. 2,896. 17,843. Haupt⸗Summa 756,554. 801,599. 1,558,153.
*) Der Titel ist: „Ueber ein Saͤchsisches Eisenbahn⸗System, als Grundlage eines allgemeinen Deutschen Eisenbahn⸗Systems und ins⸗ besondere uͤber die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dres⸗ den.“ Von Fr. List, Konsul ꝛc. Leipzig bei Liebeskind, 1833. 60 S. mit einem Straßen⸗Retze.
1 a6“
11 52
Spanien.
Madrid, 4. Oktober. Folgendes ist das Dekret der wittweten Koͤnigin, wodurch dem Praͤsidenten des Conseilg
testamentarischen Verfuͤgungen des verstorbenen Koͤnigs n
theilt werden:
„Beauftragt mit der Vollziehung des Regierungs⸗Cen dieser Koͤnigreiche im Namen Meiner erhabenen Tochter Ne Isabella II., hielt Ich es fuͤr angemessen, unterm 29. † mehrere Dekrete zu erlassen, worin Ich dem Conseil mit; sicht auf die Maßregeln, die in solchen Faͤllen zu nehmen das traurige Ableben Meines theuern und geliebten Gen Don Ferdinands VII. glorreichen Andenkens, anzeigte um rin Ich die Staats⸗Secretaire und Minister, so wie saͤnm
Behoͤrden des Reiches in ihren respektiven Aemtern bestal
damit der Gang der Geschaͤfte und die Verwaltung der G tigkeit und der Regierung durchaus keine Unterbrechung 4 Da am folgenden Tage ein verschlossenes und mit dem gi chen Wappen besiegeltes Aktenstuͤck sich vorfand, dessen Aüst besagte, daß es das Testament Meines erhabenen Gemat Herrn sey, welches unterm 12. Juni 1830 in dem Känaa Lustschloß Aranjuez in Gegenwart Don Franzisco Tadeos vonf marde, damaligen Ptaatz begsler es. Justiz⸗Ministers undee Notars des Koͤnigreiches, so wie der gehoͤrigen Anzahl von
als da sind: Don Luis Maria Salazar, Don Luis Lopez Bul⸗ u. s. w. u. s. w., ausgefertigt worden, so befahl Ich, a gegenwaͤrtige Staats⸗Secretair, Justiz⸗Minister und Notar, Don Juan Gualberto Gonzalez, welchem Ich es selben Form einhaͤndigte, in Meinem Namen die vorge
hier befindlichen Zeugen einlade, sich nach Hofe zu we wo der Minister des Conseils und der Kammer von Don Ramon Lopez Pellegrin, als Richter, in Gegenwa Koͤniglichen, gehoͤrig bevollmaͤchtigten Gerichtsschreibers,g feierlichen Akte schreite, welchen das Gesetz in aͤhnlichen! Behufs der Anerkennung, Eroͤffnung und Publication stamentes, vorschreibt. Nach der in gehoͤriger Form geste Verificirung des Aktenstuͤckes im Saale des Koͤnigl. wo die Sitzungen des Staats⸗Rathes gehalten werden,
genwart der oben genannten, in Madrid befindlichen ti
tarischen Zeugen, welchen sich noch zu groͤßerer Feierlich
Herzog⸗Praͤsident des Conseils; Don Francisco von 3
mudez, mein erster Staats⸗Secretair und Minister; h
zog von Hijar; Marquis von Orani, Ober⸗Kammerz Marquis von Belgida, Ober⸗Stallmeister, und der
von Valverde, Majordomus der Koͤnigin, angeschlost so ergab sich, daß dasselbe wirklich das eigenhaͤnzt zeichnete Testament des Koͤnigs Ferdinand VII. gg. Andenkens sey. Unter den Klauseln desselben haben st Voranschickung derjenigen, welche sich auf Vermaͤchtnisse,! Schenkungen und Legate, auf das Glaubensbekenntniß, d pfehlung der Seele und die Verfuͤgung des Begraͤbnisses, auf andere innere Angelegenheiten des Koͤnigl. Hauses
Familie beziehen, die nachstehenden befunden:
9) Ich erklaͤre, daß Ich mit Donna Maria Christi Bourbon, Tochter Franz I., Koͤnigs beider Sicilien, und ner Schwester Donna Maria Isabella, Infantin von Cf ehelich verbunden bin.
10) Wenn sich zur Zeit Meines Ablebens saͤmmtlic ein Theil der Kinder, die Mir Gott verleihen moͤchte, der Minderjaͤhrigkeit befinden sollten, so will Ich, daß innigstgeliebte Gemahlin, Donna Maria Christina von T Vormuͤnderin derselben sey.
11) Wenn der Sohn, oder die Tochter, der oder auf dem Throne folgt, zur Zeit meines Todes noch nit 18te Jahr vollendet haben sollte, so ernenne ich Meine geliebte Gemahlin Donna Maria Christina zur Regente Goupernoͤrin (Regenta y Gobernadora) des ganzen R auf daß sie allein dasselbe leite und regiere, bis Mein oder Meine Tochter das achtzehnte Jahr vollendet haben.
12) Da Ich wuͤnsche, daß Meine innigstgeliebte Gm. bei der Regierung des Koͤnigreiches und in dem obenerm
Falle, sich durch die Kenntnisse und die Erfahrung daebte.
Maͤnner unterstuͤtzen lasse, deren Loyalitaͤt und Anhaͤnglicht Meiner Koͤnigl. Person Mir hinreichend bekannt ist, so n Ich, daß sie, wenn sie die Regentschaft dieser Koͤnigreiche nimmt, sofort einen Regierungs⸗Rath bilde, mit welchem wichtigsten Geschaͤfte und vorzuͤglich solche, die allgemeh tief eingehende Maßregeln zum oͤffentlichen Wohle Menn terthanen erfordern, in Berathung ziehe; jedoch ohne! dadurch auf irgend eine Weise gebunden seyn soll, den welchen man ihr ertheilt, zu befolgen.
13) Dieser Regierungs⸗Rath soll aus folgenden Persone nach der Ordnung, wie sie Faes genannt sind, zusamm seyn: Se. Eminenz Don Juan Francisco Marco v Kardinal der heiligen Roͤmischen Kirche; der Marql Santa Cruz; der Herzog von Medinaceli; Don Francis vier Castanos; der Marquis von Amarillas; der gegen Aelteste Meines Conseils und der Kammer von Kastilin, Josef Maria Puig; der Minister des Indischen Conselt, Francisco Pavier Caro. Fuͤr den Fall der Abwesenheit⸗ heit oder des Todes aller oder einiger Mitglieder diesc rungs⸗Rathes ernenne Ich zu Stellvertretern: in der N. Geistlichkeit, Don Tomas Arias; in der der Granzde Herzog von Infantado und den Grafen von Espanaz der Generale, Don Josef de la Cruz, und in der det strats⸗Personen, Don Maria Gareli und Don Marie y Noriege, aus Meinem Koͤnigl. Conseil, welche ind nung, wie sie hier genannt sind, die Ersteren ersetzen se dem Falle, daß einer derselben stirbt. Auch ist es Mei daß Secretair dieses Regierungs⸗Rathes Don Nan Heredia, Graf v. Ofalia, und in seiner Abwesenheit De cisco de Zea⸗Bermudez sey.
14) Wenn vor oder nach Meinem Ableben, oder Zeit, wo der erwaͤhnte Regierungs⸗Rath schon installirt s von den Mitgliedern, welche denselben bilden, aus irgend Grunde ausfallen sollte, so wird Meine innigstgeliebte C— lin, als Regentin und Gouvernoͤrin des Reiches, Die als Stellvertreter ernennen, welche ihr Koͤnigliches Vel⸗ genießen und die noͤthigen Eigenschaften zur Bekleidun so hochwichtigen Amtes besitzen. 4
15) In dem ungluͤcklichen Falle, daß Meine innigst Gemahlin sterben sollte, bevor der Sohn oder die Tochte⸗ oder die Mir auf dem Throne folgen, das achtzehnte Ii endet hat, so wuͤnsche und befehle Ich, daß die derselben tragene Regentschaft und Regierung der Monarchie, img die Vormundschaft und Kuratel uͤber Meine Kinder, auf Regentschafts⸗Rath uͤbergehe, der aus den Individuen mengesetzt sey, die in der 13ten Klausel zur Bildung de gierungs⸗Rathes genannt worden sind.
10) Ich verordne und befehle, daß sowohl bei dem vet
Regierungs⸗Rathe, als bei dem fuͤr den Fall des Ablebens einer Gemahlin sich bildenden Regentschafts⸗Rathe, saͤmmtliche gandlungen durch absolute Stimmen⸗Mehrheit entschieden en sollen. t5
8 Ich ernenne die Soͤhne oder Toͤchter, die Ich bei Meinem seben hinterlasse, zu Meinen einzigen und Universal⸗Erben, Ausnahme des fuͤnften Theiles aller Meiner Besitzthuͤmer, Uicen Ich Meiner innigst geliebten Gemahlin Donna Maria tstina von Bourbon vermache, und der so wie das eingebrachte rathsgut derselben aus Meinem Vermoͤgen nach der von den habee Reiches vorgeschriebenen Ordnung genommen wer⸗ oll.
Hiesem von der verwittweten Koͤnigin unter dem 2ten d. M. ezeichneten Drekrete folgen in der Hof⸗-Zeitung vom d. M. mehrere Ministerial⸗Rundschreiben, worin unter herm der Kriegs⸗Minister eine sechsmonatliche Trauer fuͤr ganze Heer anordnet; ferner werden die General⸗Capitaine provinz, so wie die Kommandanten u. s. w. aufgefordert, sungen Koͤnigin Donna Isabella II. den gewohnten loyalen orsam zu leisten und diejenigen, die dem letzten Willen des wigten Monarchen zuwider handeln sollten, nach der vollen tenge des Gesetzes zu bestrafen.
Die Klausel 19 des obenerwaͤhnten Testamentes besagt, daß die Seelen des Koͤnigs und der ihm vorangegangenen Koͤnigl. mahlinnen 20,000 Messen gelesen werden sollen, deren Kosten er die aͤrmsten und beduͤrftigsten Gemeinden des Reiches zu
theilen sind.
Madrid, 5. Oktober. Die heutige Hof⸗Zeitung mel⸗ in ihrem offiziellen Theile: „Die Koͤnigin, unsere Souve— in Donna Isabella II., und Ihre Majestaͤt die Koͤnigin gentin erfreuen sich des besten Wohlseyns, eben so auch Ihre niglichen Hoheiten die Infanten und Infantinnen.“ Dasselbe Blatt enthaͤlt folgendes Manifest Ihrer Ma⸗ at der Koͤnigin Regentin: „Von der tiefsten Betruͤbniß uͤber ploͤtzlichen Verlust Meines erhabenen Gemahls und Sou⸗ ains durchdrungen, konnte Ich nur durch eine heilige Pflicht, der alle Empfindungen des Herzens weichen muͤssen, dazu hogen werden, das Stillschweigen zu brechen, welches Mir h die Groͤße Meines Schmerzes und durch den Schlag, der h so grausam traf, geboten wurde. Die Erwartungen, che eine neue Regierung stets erregt, werden durch die Un⸗ higheit uͤber die Verwaltung des Staats waͤhrend der Min⸗ sährigkeit des Souverains noch vermehrt. Um diese Unge⸗ heit zu beseitigen und die Unruhe, welche sie in den Gemuͤ⸗ n erregt, zu verscheuchen, hielt Ich es fuͤr Meine jcht, die Grundsaͤtze, welche Ich bei der Mir durch den letz⸗ Willen des Koͤnigs, Meines erlauchten Gemahls, waͤhrend „Minderjaͤhrigkeit der Koͤnigin, Meiner theuren und vielge⸗ ien Tochter Donna Isabella, stets befolgen werde, offen dar⸗ gen. Die Religion und die Monarchie, fuͤr Spanien die undbedingungen des Lebens, sollen von Mir geehrt, geschuͤtzt Hin ihrer ganzen Kraft und Reinheit aufrecht erhalten wer⸗ Die Spanische Nation findet in dem ihr angeborenen Ei⸗ fuͤr den Gottesdienst und den Glauben ihrer Vaͤter die beste rgschaft dafuͤr, daß Niemand es wagen wird, ihr Gehorsam gebieten, wenn er nicht die heiligen Gegenstaͤnde ihres Glau⸗ s und ihrer Anbetung ehrt. Es gefaͤllt Meinem Herzen, eso ausgezeichnet katholischen Nation in diesem Eifer beizutreten voranzugehen und ihr die Versicherung zu geben, daß die heilige efleckte Neligion, welche wir bekennen, ihre Lehren, ihre wel und ihre Diener die erste und theuerste Sorge Meiner gerung seyn werden. — Ich empfinde die lebhafteste Genug⸗ ag bei dem Gedanken, daß es eine Pflicht fuͤr Mich ist, Mir anvertraute Gut der Koͤniglichen Gewalt unverletzt zu ahren. Ich werde gewissenhaft die Form und die Grund⸗ te der Monarchie aufrecht erhalten, ohne gefaͤhrliche Neue⸗ gen zu gestatten, so achtbar dieselben auch ihrem Prinzipe seyn moͤchten; denn wir haben die Folgen davon, zu unse⸗ Ungluͤck, leider schon zu oft erfahren. Die beste Regie⸗ gs⸗Form fuͤr ein Land ist diejenige, an die es sich gewoͤhnt Eine feste und dauerhafte Macht, auf die alten Gesetze ge⸗ idet, durch die Gewohnheit geachtet, durch die Jahrhunderte eiligt, ist das wirksamste Mittel, um das Wohl der Voͤlker begruͤnden, welches zu erreichen unmoͤglich ist, wenn man die toritat schwaͤcht, wenn man die bestehenden Ideen, Sitten HEinrichtungen bekaͤmpft, wenn man die zeitigen Interessen setzt, um dem Ehrgeiz zu froͤhnen und immer neue Anforde⸗ gen anzuregen, wenn man die Volks⸗Leidenschaften erregt, Einwohner gegen einander waffnet und den ganzen ge⸗ schaftlichen Zustand in Verwirrung bringt. Ich werde Scepter Spaniens unversehrt und ungeschmaͤlert, mit em Worte, so wie das Gesetz selbst es bestimmt hat, in die inde der Koͤnigin legen. Deshalb aber werde Ich das kostbare ut, das ihrer harrt, nicht ungenutzt liegen lassen; Ich kenne Uebel, denen das Volk, in Folge der Truͤbsale, die wir er⸗ bren haben, ausgesetzt ist. Ich werde Mich bemuͤhen, das wicht derselben zu erleichtern. Ich kenne die Fehler, welche it und Menschen in die verschiedenen Verwaltungszweige ge⸗ acht haben; Ich werde Mich noch tiefer davon durch⸗ ngen und alle Meine Kraͤfte aufbieten, um sie zu gen. Reformen in der Verwaltung, die allein das ortige Gluͤck und Wohl des Volkes bewirken, und allein von sitivem Werth fuͤr dasselbe sind, sollen unausgesetzt der Ge⸗ stand Meiner Sorge seyn. Vorzuͤglich werde Ich Mein Augen⸗ et auf die Herabsetzung der Steuern und auf eine gute und, weit es sich mit der Sicherheit des Staats und den dürfnissen des Staatsdienstes vertraͤgt, schnelle Gerech⸗ gkeitspflege, endlich auf die Sicherheit von Personen d Eigenthum, so wie auf die Aufmunterungen rich⸗ , welche alle Quellen der oͤffentlichen Wohlfahrt verdienen.
der großen Aufgabe zu genuͤgen, die Ich Mir zur Begluͤckung
in Spanien gestellt habe, bedarf Ich der einmuͤthigen Mit⸗ irkung, der Willens⸗Cinigkeit und Energie aller Spanier, die ir gewiß zu Theil wird. Alle sind ja Soͤhne des Vaterlan⸗ s und auf gleiche Weise bei seinem Wohle betheiligt. Ich erde die politischen Ansichten nicht verfolgen, die sich fruͤyer ind gegeben haben; Ich werde der Verleumdung und Läaster⸗ ede Mein Ohr nicht leihen; Ich werde keine eigennuͤtzigen üenste als einen Rechts⸗Anspruch gelten lassen, und eben so enig diejenige Treue achten, die nur Nebenzwecke im Auge hat. geder der Name der Koͤnigin noch der Meinige soll einer Par⸗ als Wahlspruch dienen. Der Name der Koͤnigin soll, een so wie der Meinige, das Panier der ganzen Nation seyn; Keine Liebe, Mein Schutz und Meine Sorgfalt gehoͤren len Spaniern auf gleiche Weise. Ich werde die mit den Kächten bestehenden Traktate unverbruͤchlich halten und ihre mahhangigkeit respekriren, doch werde Ich auch von Allen Kreue und die Achtung verlangen, welche Spanien ebenfalls
soruch nehmen darf, — Wenn die vereinigten Spanier
zu dem Zwecke, den Ich Mir vorgesetzt, mitwirken, und wenn der Himmel unsere Anstrengungen segnet, so werde Ich einst dieses große Reich, dessen Leiden saͤmmtlich verschwunden seyn werden, Meiner erhabenen Tochter uͤbergeben, damit sie das Werk seiner Begluͤckung vollende und die Strahlen⸗Krone des Ruhmes und der Liebe, welche in den Geschichts⸗Buͤchern Spa⸗ niens den Namen Isabella's umgiebt, erweitere und verewige. Gegeben im Palaste zu Madrid, den 4. Oktober 1833.L“ Unterzeichnet von der Koͤnigin⸗Regentin. Die Madrider Hof⸗Zeitung vom 5ten giebt auch noch das nachstehende Dekret der Koͤnigin an Don Francisco de Zea⸗Bermudez: 8 „Durch ein Koͤnigl. Dekret vom 2ten d. M. habe Ich fuͤr gut befunden, dem Koͤnigl. Conseil, im Namen Meiner erlauch⸗ ten Tochter, der Donna Isabella II., anzubefehlen, mit den
uͤblichen Feierlichkeiten, und als eine pragmatische Sanction mit
Gesetzeskraft, die hoͤchsten Anordnungen des Koͤnigs Ferdi⸗
nands VII., Meines theuren und vielgeliebten Gemahls, wie
solche in dem von ihm in Aranjuez am 12. Juni 1830 errich⸗ teten und am 30. September d. J. in den gesetzlichen Formen eroͤffneten Testamente getroffen worden, zu publiciren und zu verbreiten, damit alle diese Koͤnigreiche und Gebietstheile seinen letzten Willen kennen lernen, wonach es ihm gefallen hat, Mich zur Regentin und Gouvernoͤrin der ganzen Monarchie zu er⸗ nennen, dergestalt, daß die Regierung, bis daß seine erhabene Tochter und Erbin das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat, in Mir allein residire. Da Se. M. zugleich gewuͤnscht haben, daß Ich, in dem Augenblicke, wo Ich die Regentschaft dieser Koͤ⸗ nigreiche uͤbernehme, und damit Ich bei der Verwaltung des Landes auf die Einsichten und die Erfahrung solcher Personen rekurriren koͤnne, deren Treue und Anhaͤnglichkeit an seine Koͤ⸗ nigliche Person und seine Familie, Seiner Majestaͤt wohl be⸗ kannt sind, ein Regierungs⸗Conseil niedersetze, um es uͤber schwie— rige Gegenstaͤnde zu Rathe zu ziehen, namentlich uͤber solche, die die allgemeinen Interessen des Landes betreffen, — so befehle Ich, um dieser hoͤchsten Bestimmung Folge zu leisten, in Meiner Eigenschaft als Regentin des Reichs, und im Namen der Koͤni⸗ gin Donna Isabella II., daß von diesem Augenblicke an das ge⸗ dachte Regierungs⸗Conseil, bestehend aus den im 13ten Paragraphen des obenerwaͤhnten Testamentes aufgefuͤhrten Pen echn sich installire und hiervon den Kardinal Don Juan Francisco Marco y Catalan, so wie den Marquis de Los⸗Amarillas, welche beide abwesend sind, unterrichte, waͤhrend die in Madrid anwesenden Mitglieder sich vom 5ten d. M. ab im Saale des Palastes, wo die Sitzungen des Staats⸗Raths gehalten werden, versammeln sollen. Auch will Ich, daß, nachdem der im 13ten §. zum Secretair ernannte Graf von Ofalia das gegenwaͤrtige Dekret verlesen, das Regie⸗ rungs⸗Conseil foͤrmlich eingesetzt werde und seine Amts⸗Befugnisse antrete. Das Conseil wird Mir das bei den Geschaͤften zu be⸗ folgende System vorschlagen und Mich wissen lassen, welcher Huͤlfe es dabei bedarf. Sie haben sich hiernach zu achten.“ — Unterzeichnet von der Hand der Koͤnigin⸗Regentin.
In der mehrerwaͤhnten Nummer der Madrider Zei— tung liest man serner die Beitritts⸗Adressen der General⸗Capi⸗ taine von Aragonien, Alt⸗Castilien, Estremadura, Burgos und Guipuzeoa, so wie der General⸗Direction des Koͤnigl. Ingenieur⸗ Corps und des Corregidors von Madrid.
Die Madrider Hof⸗Zeitung vom 5. Oktober giebt nach⸗ stehenden Auszug aus dem Courier von Porto, der gegen⸗
waͤrtig in Conmbra erscheint: —
„Lumiar, 14. Sept. Am 12ten schifften die Rebellen in mehreren Kaͤhnen den Tajo hinauf, um einen Angriff auf Al⸗ varca und Alhandra zu machen und die in dieser Gegend be⸗ findlichen Magazine zu pluͤndern; sie wurden indeß von den be— waffneten Bauern und von den Guerillas zuruͤckgetrieben, und sahen sich genoͤthigt, die Flucht zu ergreifen. Der Geist in die— sen Provinzen ist noch immer der Sache unseres rechtmaͤßigen Souverains, Dom Miguel l., guͤnstig.“
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York, 10. September. Der hiesige Daily Adver⸗ tiser meldet: „Die letzten Nachrichten aus Mexiko lauteten guͤnstig fuͤr die Regierung; man kann sich jedoch nicht verhehlen, daß die Ruhe noch lange nicht wiederhergestellt ist, und daß die dortigen Begebenheiten in ein Geheimniß gehuͤllt sind, in das uns die Zeit allein Einsicht gewaͤhren wird. — Als Haupt der in der Hauptstadt von Neu⸗Grenada entdeckten Verschwoͤrung, welche die Ermordung Santander's, Obando's, Lopez's, Montoya's und mehrerer anderer angesehener Personen zum Zweck hatte, wird ein Spanischer General, José Garda, genannt. Es scheint in⸗ dessen, daß die Ruhe weiter nicht gestoͤrt worden, und daß man fuͤr die Zukunft nicht im geringsten besorgt war. — Der Vice⸗Praͤsident Mosquera ist zum fuͤr Neu⸗Grenada ernannt worden, um die mit den Kommissarien von Venezuela und Aequator zu fuͤhren. — Einer der angeblichen Moͤrder des Oberst Woodbine und seiner Familie ist selbst als Klaͤger aufgetreten und hat die Sklaven des Obersten, die derselbe von Jamaica und der Insel St. André mitgebracht hatte, jenes Verbrechens be⸗ schuldigt.“
Die hiesigen Zeitungen enthalten jetzt den am 14. Ok⸗ aut 159 1 jestaͤt des Kaisers auch auf diejenigen Polen anwendbar seyn
tober 1832 zu Neapel abgeschlossenen und am 8. Juni d. J. eben daselbst ratificirten Vertrag zwischen dem Koͤnigreich beider Sicilien und den Vereinigten Staaten, worin ersteres als Ent— schaͤdigung fuͤr die in den Jahren 1809 — 1812 Nord⸗Amerikani⸗ schen Kaufleuten durch Murat zugefuͤgten Verluste, eine Summe von 2,115,000 Neapolitanischen Dukaten in 9 gleichen jaͤhrlichen Raten mit A rocentigen Zinsen zu zahlen sich anheischig macht.
Hand.
19. Oktober. Nachdem Se.
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d Koͤnigl. Hoheit Kronprinz am 12ten gegen 5 Uhr Iserlohn wieder verlassen, trafen Hoͤchstdieselben um 6 ½ Uhr Abends in Menden ein, wo sie am Eingange der Stadt von dem Buͤrgermeister, im Na⸗ men der Buͤrgerschaft und der Koͤnigl. Beamten, mit einer kur⸗
Berlin,
zen Anrede bewillkommnet wurden. Unter Begleitung des Schuͤtzen⸗Corps fuhr der Prinz bis auf den Marktplatz, und verließ dort trotz der unfreundlichen Witterung seinen Wagen, um sich nach der von dem Herrn Ebbinghaus in Menden neu⸗ erbauten Papier⸗Fabrik, welche, so wie die ganze Stadt, er⸗ leuchtet war, zu begeben. Ein eiligst in sinnreicher Art veran⸗ stalteter Fackelzug geleitete dorthin den hohen Reisenden, der bald darauf die Reise nach Arnsberg fortsetzte.
— Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der Praͤmien⸗ Scheine der Seehandlung fielen folgende Praͤmien: auf Nr. 158,329 1 4000 Rchlr.s auf Nr. 197,013 † 2000 Rthlr.;
Bevollmaͤchtigten Unterhandlungen
auf die Nr. 132,965, Nr. 175,008, Nr. 207,843 58 1 Nr. 209,264: 1000 Rthlr.; auf die Nr. 66,073, Nr. 117,728, Nr. 131,411, Nr. 170,093, Nr. 207,855, Nr. 231,497 und Nr. 248,147: 500 Rthlr. Die Ziehung wird heute geschlossen.
— Nach einer hoͤhern Orts gemachten Mittheilung hat die Koͤnigl. Bayerische Regierung angeordnet, daß, der im Koͤnig⸗ reiche Bayern bestehenden Paß⸗Ordnung gemaͤß, Behufs der Reise nach und durch Bayern, nur denjenigen Reisenden, deren Paͤsse mit dem Visa einer Koͤnigl. Bayerischen Gesandtschaft versehen sind, der Eintritt in die Koͤnigl. Bayerischen Staaten gestattet seyn solle. 26
— Der Herzog von Croy Durchlaucht hat der Stadt Duͤl⸗ men, aus Erkenntlichkeit fuͤr die Abtretung einiger unbedeutenden Wegesstrecken und eines Theils des Stadtgrabens Behufs der Er⸗ weiterung seines Schloßgartens, einen Straßen⸗Beleuchtungs⸗Ap⸗ parat als Geschenk zugesichert, auch saͤmmtliche Kosten der Auf⸗ stellung desselben uͤbernommen.
— Die im Jahre 1650 gegruͤndete sogenannte Maͤnner⸗ Schuͤtzen⸗Gilde zu Dingden im Kreise Borken des Regierungs⸗ Bezirks Muͤnster hat am 6. August d. J. seit 1811 zum er⸗ ê- wieder das Schuͤtzenfest in musterhafter Ordnung ge⸗ eiert. — Die Staͤnde und Einwohner der Kreise Lauenburg und Stolpe (Regierung⸗Bezirks Koͤslin), die Einsassen des Amts Ruͤgenwalde und die Stadr Stolpe haben zur vollkommnern und bessern Ausruͤstung des 2ten Bataillons (Stolpeschen) des 21sten Landwehr⸗Regiments die Summe von 670 Rthlr. freiwillig auf⸗ gebracht und theilweise in Materialien, theilweise in baarem Gelde dem Bataillon uͤbergeben.
— Am 27sten v. M. wurden in Danzig die Spenden aus der „Stiftung der Geschwister Gorges fuͤr nothleidende Menschen“ vertheilt. Unter den Unterstuͤtzten befanden sich 203, dem Kaufmannsstande angehoͤrige Personen, und 74 Erblindete aus allen Staͤnden. Einen erblindeten Knaben laͤßt die Stif⸗ tung in der hiesigen Koͤnigl. Blinden⸗-Anstalt auf ihre Kosten erziehen. Der Stiftungs⸗Fonds hat waͤhrend seines dreijaäͤhrigen Wirkens nahe an 15,000 Rthlr. an Spenden obiger Art ver⸗ theilen koͤnnen, und soll in der Folge noch bedeutend erweitert werden.
— Der verstorbene Gutsbesitzer Nikolaus von Radoszewski hat der Pfarr⸗Kirche zu Opalenice im Buker Kreise des Regie⸗ rungs⸗Bezirks Posen ein Kapital von 1000 Rthlr. Preuß. Cou⸗ rant vermacht.
Die Zeitung des Großherzogthums Posen meldet aus Posen vom 15ten d. M.: „Gestern wurde in Gegenwart des Chefs des Ingenieur⸗Corps, Herrn Generals der Infanterie v. Rauch Excellenz, und mehrerer anderen hoͤheren Offtziere, ein Versuch mit einem auf dem hiesigen Kanonenplatz nach der Angabe des Festungsbau⸗Direktors, Hauptmanns von Pritt⸗ witz, zur Probe ausgefuͤhrten Stuͤck Eisenbahn von etwa 250 Schritt Laͤnge, angestellt. Diese Eisenbahn ist eine sogenannte schwebende oder haͤngende, nach Palmerschem Prinzip, und soll spaͤterhin in groͤßerer Ausdehnung auf einer der hiesigen Festungs⸗ Ziegeleien ausgefuͤhrt werden. Sie zeichnet sich aus durch ihre hoͤchst einfache Construction und ihre Wohlfeilheit. Auf einge⸗ grabenen Staͤndern, welche etwa 12 Fuß von einander entfernt stehen, ist eine Bohle auf die hohe Kante befestigt und darauf eine eiserne Schiene festgeschraubt. Von Eichenholz wuͤrde hier eine Preußische Meile solcher Bahn etwa 8000 bis 10,000 Rthlr. kosten, und von weichem Holz fuͤr kurze Dauer erbaut, oder in Gegenden, wo Holz und Arbeitslohn wohlfeil sind, wuͤrde der Aufwand dafuͤr noch viel geringer seyn. Jeder Dorf⸗Zimmermann und Dorf⸗Schmied kann sie in ein Paar Tagen erbauen. Die Wagen sind ebenfalls sehr einfach und wohlfeil, und zeichnen sich dadurch aus, daß sie auf einem einzigen gußeisernen Rade laufen. Bei dem gestrigen Versuch zog ein Mann mit Bequemlichkeit (d. i. mit etwa 26 bis 30 Pfund Anstrengung) zwei solcher Wagen horizontal fort, jeder etwa 3 Centner schwer, und mit 100 Ziegeln oder 10 Centner beladen. Im Ganzen betrug mithin die bewegte Last 26 Cent⸗ ner. Ein gewoͤhnliches Pferd kann bequem 10 solcher Wagen oder 100 Centner Ladung, also 10mal so viel, als auf einem ge⸗ woͤhnlichen guten Wege fortschaffen. Als Nebenversuch fuhren 4 Arbeiter, die auf einem Wagen saßen, sich selbst, so wie 4 andere Personen auf einem zweiten Wagen, mittelst einer an dem ersten angebrachten Kurbel, mit einer Geschwindigkeit, mit welcher sie in einer Stunde fast zwei Deutsche Meilen zuruͤck— gelegt haben wuͤrden. Noch sollen an dieser Bahn mehrere Verbesserungen angebracht werden, wodurch die vorstehenden Leistungen noch merklich werden erhoͤht werden.“
— Die saͤmmtlichen Zuͤnfte der Staͤdte Meseritz, Tirschtie gel, Bentschen, Beltsch und Braͤtz (Regierungs⸗Bezirk Posen) haben den lobenswerthen Beschluß gefaßt, kuͤnftig keinen Lehr⸗ ling mehr freisprechen zu wollen, sobald er nicht nachweisen kann, daß er die Sonntags⸗Schule fleißig besucht und sich sittlich gut aufgefuͤhrt hat. 1“
Auf Ansuchen der Kaiserlich Russischen Gesandtschaft am hiesigen Hofe geben wir die nachstehende Anzeige:
„Es wird hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beschluß des Administrations⸗Conseils des Koͤnigreichs
Polen vom 6ten (18ten) Juni d. J., durch welchen die Se⸗
questration des Vermoͤgens der seit dem 1sten Januar 1832
aus Polen Abwesenden verfuͤgt worden, auf Befehl Sr. Ma⸗
soll, welche nach Ablauf ihrer Paͤsse sich bei den resp. Kaiserl. Gesandtschaften uͤber die Beweggruͤnde ihres verlaͤngerten Aufent⸗ halts im Auslande nicht legitimirt haben und keine gehoͤrigen At⸗ testate von denselben vorzeigen koͤnnen.“
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Wissenschaftliche Nachrichten.
Heerr Professor Boguslawski hat die naͤchstfolgende Erschei⸗ nung des beruͤhmten Halley'schen Kometen zum Gegenstande sei⸗ ner besonderen Aufmerksamkeit gemacht, und daruͤber in der lelz⸗ ten Versammlung der Naturforscher zu Breslau einen Vortrag gehalten, aus welchem wir hier das Vorzuͤglichste mittheilen. Dieser Komet wird gegen das Ende Augusts des Jahres 1835 am Morgenhimmel im Sternbilde des Stiers, obschoͤn noch sehr schwach, erscheinen, da zu dieser Zeit seine Entfernung von der Erde noch uͤber 40 Millionen Deutsche Meilen betraͤgt. Da die Richtung seiner Bewegung anfaͤnglich nahe zur Erde gekehrt ist, so wird er seine Lage am Himmel bis zur Mitte Septem⸗ bers nur wenig, aber dafuͤr seinen Licht⸗Zuwachs sehr schnell aͤn⸗ dern. Am 13ten September wird er 20 Millionen Meilen von uns entfernt seyn, und von dieser Zeit an seinen prachtvollen Schweif immer mehr entwickeln, so wie seine Bewegung immer rascher erscheinen, und sein Aufgang immer fruͤher statt⸗ haben wird. In der letzten Haͤlfte des Septembers trite