1833 / 311 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

seyn, daß es nicht der Poͤbel sey, der diese Vereine bilde; er unterstuͤtze uͤbrigens den Antrag des vorigen Redners. Herr Birch dagegen widersetzte sich demselben, indem er bemerkte, daß ihre Sache um so viel besser stehen wuͤrde, je weniger Auf⸗ sehen sie erregten; man moͤge Arm in Arm nach Westminster gehen, wie man es gethan, als man zu Lord Althorp gegangen, um demselben die Beschwerden des Volks vorzulegen. Herr Savage erklaͤrte ebenfalls, daß sie als gute Buͤrger nicht die Absicht haͤtten, Unruhen zu veranlassen, und daß sie ihre Sache besser foͤrdern wuͤrden, wenn sie den gemachten Vorschlag nicht unnehmen. Herr Duffill mußte daher seinen Antrag zu⸗ ruͤcknehmen. Jetzt erhob sich Herr Constantine, der die Steuern entrichtet hatte, wurde aber von Zischen und Laͤrmen fast üͤbertaͤubt. Er wollte sich rechtfertigen, indem er sagte, daß er die Steuern bezahlt, weil er Blutvergießen habe vermeiden wollen, da er gesehen, daß es am Donnerstag deshalb zu einem Aufruhr gekommen sey, und weil er uͤberzeugt sey, das Parla⸗ ment werde bald nach seiner Wiederzusammenkunft diese Steuern abschaffen und sie nicht von Leuten erheben wollen, die sie nicht zahlen koͤnnten; aber er wurde fortwaͤhrend ausgezischt, und man

ließ ihn nicht ausreden. Da stand Herr Savage auf, der großen Einfluß auf die Versammelten auszuuͤben schien, und stellte die Ruhe wieder her, indem er erklaͤrte, man muͤsse Jedermann thun lassen, was thm beliebe; Herr Constantine habe gezahlt, weil er vermoͤgend sey; er (Herr Savage) koͤnne das leider nicht von sich sagen, und er habe daher nicht gezahlt; aber er habe doch noch einige Sachen, die der Regierung zu Gebote staͤnden, wenn sie ihm auch diese nehmen wolle. Der Globe misbilligt den in dieser Versammlung gefaßten Beschluß, die Richter in einer Art von Radikalen⸗Prozession nach Westminster zu begleiten, aufs hef⸗ rtigste und nennt es eine Albernheit, die dem Englaͤnder am wenigsten kleide, der bei solchen Narrenspossen, die hoͤchstens durch die leichte Beweglichkeit des Franzosen ertraͤglich wuͤrden, die laͤcherlichste Figur von der Welt spiele. 8 In einem Wirthshause zu Dublin hat man in der vorigen Woche einen geheimen Verein von Handwerkern entdeckt, bei dem sich auch mehrere Abgeordnete des Liverpooler Handwerker⸗ Vereins befanden; die Polizei drang in ihr Versammlungs⸗ Zimmer ein und verhaftete, kraft der Zwangs⸗Bill, 90 bis 100 Personen. Als sie verhoͤrt wurden, gaben sie als Zweck ihres Vereins an, daß sie den auf die Zulassung in die Zunft der Verfertiger von Kabinetsstuͤcken gesetzten hohen Preis reducirt haben wollten. Man ließ sie sodann wieder frei, unter der Bedingung, daß sie einer nochmaligen Vorladung Folge leisten wuͤrden. Die Herzogin von Palmella und mehrere Portugiesische Damen von hohem Range haben sich in Falmouth auf dem Dampfschiff „James Witt“ nach Lissabon eingeschifft. Aus Quebek und Montreal sind Zeitungen bis zum 5. Oktober hier eingegangen. In Montreal war etwas mehr Geld an den Markt gekommen, und man hoͤrte nicht mehr so sehr uͤber den Mangel daran klagen. Da jedoch die Bank vor Kur⸗ zem ihre Diskontirungen vermindert hatte, so fuͤrchtete man eine Erneuerung des fruͤheren Uebelstandes. Die Marktpreise hielten sich, mit Ausnahme einiger Artikel, ziemlich fest; da man jedoch gehoöͤrt hatte, daß sie in ie heruntergegangen seyen, so ge⸗ dachte man wenig auszufuͤhren. 182 den 8s, certhhgen befinden sich Nachrichten von St. Paul's Bay und Mal⸗Bay, die sehr traurige Schilderungen von dem Ausfall der dortigen Aerndte enthalten.

ferneren Schaden anzurichten. Von Deichbruͤchen und son⸗ stigen Ungluͤcksfaͤllen hat man bis heute Abend noch nichts ver⸗ nommen.

Weimar, 6. Nov. Das Großherzogliche Ministerium setzt in einer vorlaͤufigen Bekanntmachung die diesseitigen Un⸗ terthanen von den Steuer⸗Veraͤnderungen in Kenntniß, die bei dem bevorstehenden Anschluß an den großen Deutschen Zoll⸗ und Handels⸗Verein eintreten werden. 8

Nuͤnchen, 3. Nov. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Koͤnigl. Griechischen Staatsrath und Gesandten am hiesigen Hofe, Fuͤrsten Karadja, zu empfangen und das Beglaubigungs⸗ Schreiben desselben entgegenzunehmen geruht. Der Koͤnigl. Griechische Gesandte hatte bei dieser Gelegenheit die Ehre, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von Bayern, im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Griechenland, das Großkreuz vom Koͤnigl. Griechi⸗ schen Orden des Erloͤsers zu uͤberreichen.

Dem Nuͤrnberger Korrespondenten zufolge, haben Se. Majestaͤt der Koͤnig von Bayern die Domaine Stauffen⸗ berg im Unter⸗Donau⸗Kreise dem Staats⸗Minister des Innern, Fuͤrsten von Oettingen⸗Wallerstein, zu verleihen geruht. Stuttgart, 5. Nov. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten leglte der Chef des Finanz⸗ Departements einen Gesetz⸗Entwurf vor, nach welchem, nach dem Ablaufe des verfassungsmaͤßigen Zeitrawms zur provisori⸗ schen Steuer⸗Erhebung, die bisherigen Steuern noch bis zur Verabschiedung des Haupt⸗Finanz⸗Etats erhoben werden sollen. Der Entwurf wurde der Finanz⸗Kommission zum Bericht zuge⸗ V wiesen. Nachdem darauf der Bericht uͤber die Verfuͤgung der Ministerien der Justiz und des Innern, die Anlegung Und Fuͤh⸗ rung der Guͤter⸗Buͤcher betreffend, berathen worden, ging die Kammer dazu uͤber, die Resultate der Berathung uͤber die ab⸗ weichenden Beschluͤsse der ersten Kammer, hinsichtlich des Finanz— Etats zusammenzufassen, und beschloß, auf folgenden Punk⸗ ten zu beharren: 1) auf der Erhoͤhung der Kapitalien⸗ V und Besoldungs ⸗Steuer, sowie auf Wiederbesteuerung der Appanagen; 2) auf Ermaͤßigung der Wirthschafts⸗ Abgaben und der Schlacht⸗Accise, so wie auf einigen anderen dahin gehoͤrigen Gegenstaͤnden, und 3) auf ihren Beschluͤssen uͤber die Grundstocks⸗ und Rest⸗Verwaltung. Ferner beschloß sie, die Kammer der Standes⸗Herren nunmehr zu der ver⸗ fassungsmaͤßigen vertraulichen Besprechung uͤber den Finanz⸗Etat einzuladen. Auf einen Bericht der landwirthschaftlichen Kom⸗ mission entschied sich die Kammer dahin, dem Wunsche einer Verwendung fuͤr Erhebung der Hagel⸗Versicherungs⸗Anstalt zu einer Staats⸗ oder vielmehr Zwangs⸗Anstalt keine Folge zu ge⸗ ben. Endlich wurde der Bericht uͤber den waͤhrend der Sitzung selbst eingekommenen Gesetz-⸗Entwurf, den Fortbezug der bisherigen Steuern betreffend, berathen, und der Antrag der Kommission, die Legitimation zu diesem Fortbezug bis zur Verabschiedung des Haupt⸗Finanz⸗Etats, laͤngstens aber bis zum 31. Dezember d. J. zu ertheilen, mit 73 Stimmen gegen 8 angenommen. 1b Karlsruhe, 4. Nov. Die erste Kammer begann ihre vorgestrige Sitzung mit der Eroͤffnung der Diskussion uͤber die von der zweiten Kammer bei wiederholter Berathung beschlosse⸗ nen Modisicationen des Gesetzes uͤber die Wiederverleihung heim⸗ gefallener Schupf⸗Lehen. Nach Erledigung dieses Gegenstandes berichtete der Praͤlat Huͤffell uͤber die Adresse der weiten Kammer, das gesammte Schulwesen betreffend. Der Bericht wurde dem Druck uͤbergeben, und die Diskussion daruͤber auf eine der naͤchsten Sitzungen anberaumt. Endlich berichtete der

er Waizen war, des zeitig eingetretenen Frostes wegen, fast 8 migesrhen. In Gegend hatten sich sehr viele v gezeigt, und die Einwohner sollen uͤber 40 Stuͤck erlegt haben. Mehrere waren sehr leicht zu fangen, weil sie aus Mangel an Nahrung alle Kraͤfte verloren hatten .

Niederlande. ag, 3. November. Das Hauptquartier der

Aus dem Ha H. d Armee wird, dem Vernehmen nach, binnen einigen Tagen nach

Herzogenbusch verlegt werden. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Hübzceschult wird alsdann zu Vugt, eine halbe Stunde dies⸗ seits von Herzogenbusch, sich aufhalten.

Aus Belgien erfahren wir, daß in dem Truppen⸗Corps des General Daine Zwistigkeiten ausgebrochen sind, in Folge deren sich viele Soldaten von ihrer Fahne entfernt haben sollen. Mehrere derselben sind auch bereits als Deserteurs in Holland

angekommen.

Z“ 8 8 AAAA*“” Antwerpen, 2. Nov. In der vergangenen Nacht war hier die Fluth sehr heftig, das Wasser ging uͤber unsere Quais, und es muß in See gang ungewoͤhnlich stuͤrmisch gewesen seyn. Gluͤcklicherweise ist der Deich bei dem Durchstich vor Burcht so weit vorgeruͤckt, um sich dem Eindringeu des Wassers in un⸗ sere Polder zu widersetzen. Das Wrack der Hollaͤndischen Fregatte n Fca die Passage auf unseren AQuais hemmte, ist nun gaͤnzlich zerstoͤrt. 5 Peean geürch⸗2. i 2, traurige Nachrichten von der Kuͤste zu vernehmen, da der Sturm noch immer mit großer Heftig⸗ keit anhaͤlt. hpeutscland. 2 Nov. Der gestrige Abend versetzte alle Ein⸗ wohner unserer Stadt in den groͤßten Schrecken. Bei einem fuͤrchterlichen Sturme aus West⸗Nord⸗West trat schon nach 10 Uhr Abends das Wasser uͤber die Kajung, obwohl erst gegen 3 Uhr Nachts die hohe Fluthzeit war, und stieg bis 2 ½ Uhr zu einer so außerordentlichen Hoͤhe, daß man mit banger Besorg⸗ niß einem zweiten Schreckens⸗Tage entgegensah, wie wir ihn vom 3. auf den 4. Februar 1825 erlebten. Nachts gegen 2 ¼ Uhr war der Sturm am heftigsten und man sah die Luft einige Male vom Blitz erleuchtet und hoͤrte auch entfernt Donner⸗ schlaͤge. Die furchtbarsten Wellen peitschten das Wasser durch die meisten Straßen der Stadt, welches an dem Straßenpflaster und in den Haͤusern vielen Schaden anrichtete: vornehmlich ist in der Gegend der Oster⸗Piepe und des neuen Syhls das Pflaster ganz zerstoͤrt worden; an anderen Stellen, namentlich der Boltenthors⸗Piepe und in der Gegond des Bollwerks, sind tiefe Loͤcher gewuͤhlt. Der in den Haͤusern angerichtete Schaden ist um so bedeutender, da die meisten Einwohner durch diese

E

Geheime ofrath Rau uͤber die Nachweisungen der Salinen⸗ Fohemistrafion fuͤr die Jahre 1829 bis 1830 (welche von der Kammer sofort fuͤr gerechtfertigt anerkannt wurden) und uͤber das Budget derselben fuͤr die laufende Periode. Das letztere wurde, sowohl Einnahme als Ausgabe, nach den Positionen der zweiten Kammer genehmigt. 4

Das Regierungs⸗Blatt enthaͤlt folgende Verordnung: „Leopold ꝛc. Mit Zustimmung unserer getreuen Staͤnde ha⸗ ben wir beschlossen und verordnen, wie folgt: Art. 1. Die Staats⸗Regierung kann jederzeit einen Verein, der die Sicher⸗ heit des Staates oder das allgemeine Wohl gefaͤhrdet, aufloͤsen und dessen Fortbestehen verbieten. Die Theilnahme an solchen Vereinen, die von der Staats⸗Regierung durch ein oͤffentlich ver⸗ kuͤndetes Verbot ausdruͤcklich untersagt worden sind, ist straf⸗ bar. Art. 2. Die Theilnehmer an solchen verbotenen Ver⸗ einen werden mit buͤrgerlichem Gefaͤngnisse bis zu vier Wochen oder mit Geldstrafe bis zu fuͤnfundzwanzig Gulden bestraft, vor⸗

behaltlich der hoͤhern Strafe, wenn der Verein nach den

Gesetzen als ein besonderes Vergehen oder Verbrechen ger⸗ scheint. Die Mitwirkung zu verbotenen Vereinen durch An⸗ kuͤndigung in oͤffentlichen Blaͤttern unterliegt den naͤmlichen Straf⸗Bestimmungen. Die Berufung gegen die Straf⸗Erkennt⸗ nisse geht an die Hofgerichte. Art. 3. Die Staats⸗Regie⸗ rung kann auch die Theilnahme an auswaͤrtigen, die Sicherheit des Staats oder das allgemeine Wohl gefaͤhrdenden Vereinen unter gleichen Strafen verbieten. Art. 4. Alles oͤffentliche Tragen oder Aufstecken von Abzeichen verbotener Vereine, sie moͤgen in farbigen Baͤndern oder worin immer bestehen, ist un⸗ tersagt. Wer diesen Verboten zuwider handelt, verfaͤllt, so oft er uͤberwiesen wird, in eine polizeiliche Strafe von 5 Gulden. Dasselbe Regierungs⸗Blatt verkuͤndet die Aufhebung des §. 14. des Conscriptions⸗Gesetzes von 1825. Das Maß der zum Kriegsdienst pflichtigen jungen Leute wird auf 5 Fuß 22 Zoll Neu⸗Badischen Maßes festgesetzt. Die Militair⸗Behoͤrde ist nicht schuldig, unter diesem Maße einen Pflichtigen anzu⸗ nehmen.“

Im Laufe dieser Woche sind einige Stunden von hier, am Saume des großen Haardtwaldes, mehrere Straßenraͤubereien theils veruͤbt, theils versucht worden. Polizei und Gendarme⸗ rie haben deshalb den Befehl erhalten, ihre Wachsamkeit zu ver⸗ doppeln. Auch hat unlaͤngst das Justiz⸗Ministerium den Hofge⸗ richten eine Anzahl Exemplare von Trums Woͤrterbuch der Gau⸗ ner⸗Sprache e“ um dieselben noͤthigenfalls den Bezirks⸗ . tern mitzutheilen.

Eööö 3. Nov. (Mannheimer Zeitu ng.) Die Zeitungen aus Straßburg sind ausgeblieben, obgleich die Pariser Post uͤber Straßburg richtig eingegangen ist. Glaubwuͤrdige Reisende sprechen von bedeutenden Unruhen im Elsaß. (Die Straßburger vö- aen wohl nur wegen des Aller⸗ eiligen⸗Festes nicht erschienen.

3 eh, Hasttsr⸗ 3. Nov. Das heutige Regierungs⸗Blatt

oͤtzliche Ueberschwemmung, zu welcher wenig Vorzeichen vor⸗ vev waren, indem der Sturm erst am frähen Hesaen des gestrigen Tages sich aufmachte, uͤberrascht wurden, und das schnelle Anwachsen des Wasserstandes ihnen kaum Zeit ließ, ihre Vorraͤthe aus den Kellern, und ihre Moͤbeln aus dem Parterre ins zweite Stockwerk zu schaffen. Der Wasserstand war nur 2 Fuß niedriger, als bei der hoͤchsten Fluth dieses Jahrhunderts, der vom 3. bis 4. Februar 1825. Diesen Mittag ging die

enthaͤlt folgende Allerhoͤchste Verordnungen:

J L n gene Aufloͤsung der Staͤnde⸗Versammlung und die Anordnung neuer Wahlen zur zweiten Kammer der Staͤnde betreffend.

„Ludwig II., von Gottes Gnaden Großherzog von Hes⸗ sen und bei Rhein :ꝛc. Wir haben auf den Grund der Artikel 63, 64 und 65 der Verfassungs⸗Urkunde des Großherzogthums verordnet und verordnen, wie folgt: Art. 1. Die dermalige Ver⸗

Fluth zwar wieder uͤber die Kajung des Delfts, und trat bis dicht an die Haͤuser; sie erreichte jedoch keine solche Hoͤhe, um

sammlung der Staͤnde des Großherzogthums ist aufgeldst und

8442 die Wirksamkeit jeder der beiden Kammern der Landstaͤnde mit der Verkuͤndigung dieses Edikts in derselben, auf. AP Alle Rechte aus den, in Beziehung auf den fuͤnften Landtag gefundenen Wahlen sind erloschen. Art. 3. Es sollen unverzi neue Wahlen fuͤr die zweite Kammer der Landstaͤnde des Gro zogthums angeordnet werden. Art. 4 Unser Ministerium des nern und der Justiz ist mit der Vollziehung dieses Edikts h. tragt. Urkundlich Unserer eigenhaͤndigen Unterschrift und des gedruckten Staats⸗Siegels. Darmstadt, 2. 1 Ludmw. u .

Verkuͤndigung, die Aufloͤsung der Staͤnde⸗Ve sammlung betreffend.

Ludwig II., von Gottes Gnaden Großherzog von und bei Rhein ꝛc. Wir haben Uns zu Unserem Bedauern gem esehen, die am 6. Dezember vorigen Jahres eroͤffnete Staͤnde smenfkün. in Gemaͤßheit der Uns nach Artikel 63 der Verfas Urkunde zustehenden Befugniß, durch Unser Edikt vom Heutige zuloͤsen Indem Wir diese Maßregel verkuͤnden, fuͤhlen Wie Beduͤrfniß, auch die Gruͤnde derselben darzulegen, damit Uns treues Volk daraus die Ueberzeugung schoͤpfen moͤge, daß Landtag seinen Zweck gaͤnzlich verfehlt hatte und auch in Fortdauer keine, das wahre Wohl des Landes befoͤrdernde⸗ sultate geliefert haben wuͤrde. Schon vor Eroͤffnung dieses tages war es Uns schmerzlich, zu bemerken, daß die Wah der zweiten landstaͤndischen Kammer zum Theile nicht aus de befangenen freien Willen Unseres treuen Volkes hervorgeg waren und daß, waͤhrend von Seiten Unserer Behoͤrden selbst der Schein irgend einer Beschraͤnkung der Wahl⸗F sorgfaͤltig vermieden wurde, in mehreren Bezirken durch Ver tigung redlicher, mit Fuͤrst und Volk es wahrhaft wohlmen Stagtsbuͤrger, durch zudringliche Empfehlung von Maͤnnern, Gesinnungen nur ein feindseliges Benehmen gegen Unsere rung erwarten ließen, gleichviel ob sie den Waͤhlern bekannt und sich Anspruͤche auf ihr Vertrauen erworben hatten oder durch Aufsaͤtze in Tagesblaͤttern und durch muͤndliche und schef Insinuationen von einer Partei auf die Wahlen zur zweiten K. ein unerlaubter Einfluß versucht und zum Theil mit Erfolg uͤbt worden war. Konnten Uns auch diese betruͤvenden Waß mungen zu der Erwartung nicht berechtigen, daß alle Mitglich zweiten Kammer ihre Stellung erkennen und nur die Befdedern Wohls Unserer getreuen Unterthanen als ihre einzige, im Vereinz⸗ Regierung zu loͤsende Aufgabe betrachten wuͤrden, so glaubten q ses doch von der Mehrheit der Mitglieder dieser Kammer eh zu duͤrfen, und in dieser Hoffnung richteten wir in der Rede mit Wir diesen Landtag eroͤffneten, an die Staͤnde die vaͤt Worte, daß Wir von ihnen jenes Zutrauen und Entgegenke erwarteten, wodurch die gluͤckliche Eintracht zwischen Reg und Regierten erhalten werde. ÜUnsere Hoffnung ist leider i Erfuͤllung gegangen! Athmete schon die Adresse, welche die Kammer als Antwort auf die Thron⸗Rede an Uns richtete, nich Geist des Vertrauens, womit Wir Unsern Staͤnden entgeh kommen waren, und konnte schon deren Ton und theilweise in werther Inhalt nicht ungeruͤgt bleiben, so mußten noch vil die Geundsaͤtze, welche im Verlaufe dieses Landtages das Gemein Mehrheit der Mitglieder der cetten Kammer wurden, Uns die Ue gung gewaͤhren, daß diese weder Unsere verfassungsmaͤßigen Recht die Graͤnzen ihrer Befugnisse anzuerkennen und zu achten geneigt Waͤhrend die aus den fruͤhern Landtagen hervorgegangenm setze und sonstige, unter Mitwirkung der Staͤnde ins Leben fene, wichtige Einrichtungen und Anstalten das aufrichtige! ben der Staats⸗Regierung, das wahre Wohl des Landes zu dern und im raschen, jedoch umsichtigen Fortschreiten die 6 maximen der Verfassung naͤher zu entwickeln, hinlaͤnglich bem und die Verhandlungen der fruͤheren Landtage den Beweis! daß jene Zwecke nur durch ein freundliches, auf gegenseiti tung und Vertrauen gegruͤndetes Zusammenwirken der Stal gierung und der Landstäͤnde erreicht werden konnten, waͤhrns auf diesem Landtage die erste Kammer der Staͤnde, weld Aumfopferung ihrer Selbststaͤndigkeit und unter getrener rung der Interessen des Landes auch Unsere Rechte 318 wußte, in jenem Geiste ihrem hohen Berufe zu ennse fortfuhr, neigte sich die Mehrheit der nunmehr aus zweiten Kammer zu der verderblichen Ansicht hin, alz landstaͤndische Verfassungen auf das Prinzip des Miß gegruͤndet, und als muͤßten die Staͤnde bei jedem Vorsch lage Maßregel der Regierung eine Gefaͤhrdung des öͤffentlichen und der den Landstaͤnden verliehenen Befugnisse argwohnen. dieser durchaus irrigen und unheilvollen Ansicht uͤber die Bedingung jedes landstaͤndischen Wirkens, zeigten viele M der zweiten Kammer die unverkennbare Absicht, die Han Unserer Staats⸗Behoͤrden nur auf die gehaͤssigste Weise darz um Mißtrauen, Unzufriedenheit und Abneigung gegen sie gen, und selbst die heiligen Bande der Liebe und des Ven zu untergraben, die den Fuͤrsten an sein biederes Volk n. und die Wohlfahrt des einen auch zur Wohlfahrt des ren machen. Die Verfassungs⸗Urkunde des Großherzoh wurde benutzt, um auf die gezwungenste Weise Theori Grundsaͤtze daraus abzuleiten, deren Tendenz einzig und dahin ging, die monarchische Grundlage, auf welch Verfassung des Landes beruht, zu untergraben, und an ihre eine Gewalt zu setzen, welche von der jeweiligen zweiten K als der angeblichen, einzigen Vertreterin des Volks, nach Gutfinden und selbst ohne alle Ruͤcksicht auf Beschluͤsse f Staͤnde⸗Versammlungen ausgeuͤbt werden sollte, und es auf solche einseitige und sophistische Interpretationen Antru Beschluͤsse gegruͤndet, welche durch die zum Theil damit ve nen ungegruͤndeten Beschwerden gegen unsere Ministerien, angeblicher Verletzung der Verfassung dahin zielten, das Anse Regierung zu schwaͤchen, und deren Realisirung die Folge haben wuͤrde, daß die Rechte der Staats⸗Gewalt, welche Wi in Uns vereinigen, zwischen Uns und den Staͤnden und bei Handhabung und Ausuͤbung der wesentlichsten A und Verwaltungs⸗Rechte den Staͤnden eine verfassung! Theilnahme eingeraͤumt worden waͤre. Auf gleiche Weise beh den die Antraͤge, welche auf Abaͤnderung einer Reihe von; der Verfassungs⸗Urkunde, so wie auf Gegenstaͤnde, die der schen Wirksamkeit jedenfalls ferne liegen, gerichtet wurden,

II.

au rüftahe Streben, den bestehenden rechtlichen Zustand zu Ideen zu verwirklichen, welche den Deutschen Verfassungen sind, und die Uns zustehenden Rechte zu schmaͤlern. Ab allein in dem Inhalt der Antraͤge und Beschluͤsse der zweite mer, sondern auch in der Art und Weise, wie die Berathun pflogen wurden, offenbarte sich die entschiedene Feindseligkeit eine bald zur Mehrheit angewachsene Zahl der Mitgliedeh Kammer gegen die Regierung auftreten zu muͤssen glaubte, diese Mitglieder nicht allein gegen Unsere Regierung und g0 von Uns an die Kammer delegirten Kommissarien, sowie get Deutschen Bund und die Regierungen anderer Deutschen Bunde haͤufig die ungeziemendsten und beleidigendsten Aeußerungen laubten, sondern auch selbst die Freiheit der Berathungen die leidenschaftlichen Eroͤrterungen vernichteten, mit welchen mit ihren Ansichten nicht uͤbereinstimmenden Aeußerungen! gemaͤßigteren Mitglieder der verner Kammer erwiederten, un von ihren Grundsaͤtzen abweichende Meinung duldend, die d 7 der Kammer nur zu henutzen schienen, um vorher veral Beschluͤssen die erforderliche Form zu geben und ihre Ansicht Darstellungen durch die bee veeg. in das Protokoll zu ve lichen, wodurch die uͤbrigen Mitglieder der Kammer und die rungs⸗Commissaire bald die Ueberzeugung erhalten mußte Gruͤnde und Erlaͤuterungen gegen die vorgefaßte Meinunl e keinen Fingang finden wuͤrden. Waͤhrend die ammer, sich, mit Zuruͤcksetzung der materiellen Interessen desl zunaͤchst mit den zahllosen Antraͤgen besch

aͤftigte, womit

ken Klasse, die ihnen von Uns

mehrere derselben gefaßten Beschluͤsse der zweiten Kamb

ats⸗Verwaltung in allen ihren Zweigen anzu vichtigsten Vorlagen der eees unbeachtet. re Beschleunigung der Landtags⸗Arbeiten berechnete Geschaͤfts⸗ ung, welche auf fruͤheren Landtagen hauptsaͤchlich darum von Staͤnden selbst gewuͤnscht worden war, weil sie die großen, mit angen Dauer der Landtage verknuͤpften Nachtheile erkannt hat⸗ wurde bald nach Beginnen des Landtags den Staͤnden vorge⸗ Allein es wurde daruͤber erst nach Ablauf mehrerer Monate ben und deren Annahme an Bedingungen geknuͤpft, welche gaͤnzlichen Ablehnung der Regierungs⸗Vor schlaͤge gleich zu waren; so wie sich uͤberhaupt bald eine entschiedene Abnel⸗ iner großen Anzahl der Mitglieder der zweiten Kammer zeigte, rgend einen von Unserer Regierung ausgebenden Vorschlag ein⸗ en. Obgleich der Voranschlag der Staats⸗Einnahmen und Aus⸗ fuͤr die Finanz⸗Periode von 1833 35 der zweiten Kammer unterm 8. Dez. v. J. mitgetheilt worden war, so wuͤrde doch die Be⸗ ig daruͤber bis auf diesen Augenblick verschoben, und es scheu⸗ ch selbst Mitglieder jener Kammer nicht unumwunden die An⸗ eltend zu machen, daß uͤber das Budget nicht eher Bera⸗ en gepflogen und Beschluͤsse gefaßt werden koͤnnten, als bis on ihnen sogenannten Lebensfragen in ihrem Sinne erledigt Wir mußten diese Verzoͤgerung namentlich auch darum be⸗ u, weil durch sie unseren geliebten Unterthanen, besonders der zugedachte Wohlthat der Herab⸗ g der Salz⸗Steuer vorenthalten wurde, welche zugleich fuͤr die n; Ober⸗Hessen die wohlthaͤtige Folge gehabt haben wuͤrde, hr Salz⸗Beduͤrfniß, das wegen ihrer geographischen Lage die von den benachbarten Staaten zur Aufrechthaltung eigenen Salz⸗Steuern getroffenen Anordnungen so sehr det erscheint, vollstaͤndig gesichert worden waͤre. Hierin die zweite Kammer um so mehr einen Grund der Beschleu⸗ finden muͤssen, als ihr bei Uebergabe des Staats⸗Budgets esonders der Wunsch ausgedruͤckt worden war, sich recht bald orzugsweise mit diesem Gegenstande zu beschaͤftigen, da dies, die Verhandlungen uͤber das Budget und uͤber die uͤbrigen nmungen des Finanz⸗Gesetzes abzuwarten, ohne Anstand ge⸗ i koͤnnte, und Unser Commissair, als in den letzten Monaken er Provinz Ober⸗Hessen Klagen uͤber Salz⸗Mangel einliefen, Ansinnen bei dem ersten Ausschuß mehrmals auf das drin⸗ erneuert hatte. Da wir indessen eine laͤngere Verzoͤgerung erathung uͤber diese Angelegenheit schon darum nicht glaubten n zu duͤrfen, weil schon vor Monaten Mitglieder des ersten usses in oͤffentlicher Stzung erklaͤrt hatten, daß ihre auf Staats⸗Budget sich beziehenden Arbeiten laͤngst zum Vor⸗ bereit laͤgen und Wir hiernach nicht daran zweifeln durf⸗ ß nur noch wenige Wochen zur Erledigung der Budget⸗Ar⸗ erforderlich seyn konnten, so fanden Wir Uns bewogen, den ken bereits unter dem 20. September dieses Jahres erdͤff⸗ zuI lassen, daß Wir den Landtag gegen die Mitte Novembers ließen beabsichtigten, und sie daher die ihnen obliegenden Ar⸗ üͤber die ihnen gemachten Vorlagen der Regierung bis dahin en moͤchten. Allein auch dieser Unserer Erschließung unge⸗ haben die Berathungen uͤber das Staats⸗Budget in der Kammer noch nicht einmal begonnen, ja es waren sogar en Ausschuͤssen die vorgeschriebenen Mittheilungen an Unsere issarien uͤber die desfalls zu erstattenden Berichte noch nicht so dafß der Zeitpunkt, wann diese Berichte an die Kammer en wuͤrden, im Anfange dieses Monats noch gar nicht abge⸗ venden konnte, und Wir vermochten daher nur in der erwaͤhn⸗ rfassungswidrigen Ansicht, daß die Berathungen und Beschluß⸗ uͤber gewisse, von der zweiten Kammer zu Lebensfragen er⸗ Gegenstaͤnde der Bewilligung des Budgets vorausgehen muͤsse, rund einer absichtlichen Hinhaltung der Berathung uͤber den nschlag der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben zu finden. Um orwurf der ungemessenen, dem Lande so große Kosten verur⸗ den, Verzoͤgerung der Landtags⸗ Geschaͤfte von der zweiten ler und insbesondere von den Ausschuͤssen abzulehnen und ertrauen des Landes zu Unserer Regtierung zu schwaͤchen, die in der zweiten Kammer ausgesprochene und in ewisse che Maner uͤbergegangene Behnüptung aufgestenr, vüͤß un⸗ ommissarien durch Verzoͤgerung der Aufklaͤrungen und Mit⸗ ggen, welche bie Ausschuͤffe von denselben begehrt haͤtten und dern berechtigt gewesen seyen, den Aufschub herbeigefuͤhrt haͤt⸗ geachtet die Akten uͤber die Korrespondenz Unserer Ministe⸗ it den Ausschuͤssen der zweiten Kammer augenscheinlich be⸗ daß diesen auf alle geeignete Anfragen immer ohne Verzug bald es nur moͤglich war, die erforderlichen Erlaͤuterungen in worden sind. Als endlich der zweite Ausschuß der zweiten er in seinem unlaͤngst erstatteten Bericht uͤber einen Antrag verschiedener, ohne landstaͤndische Mitwirkung von Uns er⸗ n Verordnungen die politischen Umtriebe, uͤber deren staats⸗ iche und verbrecherische Tendenz der Deutsche Bund, alle hhe Regierungen und ganz Deutschland laͤngst entschieden ha⸗ d durch mefehe Unsere Lerordnungen in Betreff der Volks⸗ Zolks⸗Versammlungen, der politischen Vereine und des bffent⸗ Tragens von Vereins⸗Zeichen veranlaßt worden waren, nicht zu entschuldigen gesucht, sondern auch eine hoͤchst revolution⸗ Stelle aus einem von dem Deutschen Bunde verbotenen Zeit⸗ st woͤrtlich in seinen Bericht aufgenommen hatte, fanden ns; veranlaßt, in einem an die zweite Kammer gerichteten Unseres geheimen Staats⸗Ministeriums die Erwartung chen zu lassen, daß die Kammer nicht eher zur Berathun n fraglichen Bericht schreiten werde, als bis der Ausschu 8 nstofig Bezeichnete aus demselben entfernt haben wuͤrde. serem Bedauern mußten Wir jedoch schon aus demjenigen, i Verlesung dieser Mittheilung in der zweiten Kammer uͤber halt derselben geaͤußert wurde, die Ueberzeugung schoͤpfen, ich dieses Vertrauen ohne allen Zweifel getaͤuscht werden Wir sind Uns bewußt, die Verfassungs⸗Urkunde in dem von Stifter damit verbundenen wahren Sinne redlich gehandhabt en. Wir fuͤhlen Uns aber auch durch Unsere Fegentehpflich⸗ gefordert, im wahren wohlverstandenen Interesse Unsers treuen diejenigen Rechte und Befugnisse zu behaupten, und gegen ffe jeder Art zu schuͤtzen, welche diese Verfassung mit den in reinigten saͤmmtlichen Bestandtheilen der hoͤchsten Staats⸗ t ausschließlich in Unsern Haͤnden gelassen hat, und welche Wir erner, wie bisher, in der durch die Verfassung bestimmten ausuͤben werden. Da die Majoritaͤt der zweiten Kammer echte mißkannt, und Unserer Regierung haͤufig die Achtung hat, welche sie nach ihrer bisherigen Handlungsweise pruch zu nehmen berechtigt ist, so konnten Wir mit dieser renicht ferner unterhandeln lassen. Wir haben Uns daher in thwendigkeit verfetzt gesehen, einen Schritt zu thun, welchen ungeachtet so vieler Veranlassungen dazu, mit großer Lang⸗ nd mit Ruͤcksicht auf die daran sich knuͤpfenden Stoͤrungen rwaltung bisber vermieden haben, und von Unserer Befugniß, ünde⸗Versammlung aufzuldsen, in der Ueberzeugung Gebrauch ht, daß die Wohlfahrt Unserer getreuen Unterthanen nur durch sgegenseitige Achtung, auf gegenseitiges Vertrauen und leiden⸗ ose, von jeder Parteisucht entfernte ruüͤhige Berathung gegruͤn⸗ Benehmen zwischen Regierung und Staͤnden befoͤrdert, und erdurch jene gluͤckliche Uebereinstimmun zwischen beiden her⸗ hrt werden kann, in welcher auf den fruͤberen Landtagen so Gute bewirkt worden ist. Wir erkennen uͤbrigens das wuͤr⸗ enehmen mancher Mitglieder der zweiten Kammer, welche ihre aängigkeit und Freimuͤthigkeit zu behaupten wußten, ohne an den ezeichneten Bestrebungen der Mehrheit Theil zu nehmen, gern d lassen demselben volle L. widerfahren. So wie won im Verlaufe der bisherigen landstaͤndischen Verhandlun⸗ njenigen von den Kammern an Uns gebrachten Antraͤgen, ren Verwirklichung Wir Uns wahrhafte Vortheile fuͤr Un⸗ jebten Unterthanen mit Zuversicht versprechen konnten, die te Beruͤcksichtigung bereits gewidmet haben, so werden Wir

reifen suchte, blieben

Eine neue, auf

machen werden,

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zen lassen, um in Ansehung solcher Beschluͤsse jener Kate welche die foͤrmlichen Antraͤge noch nicht 89 Uns „Aneehaze erforderlichen Einleitungen zur Erfuͤllung aller gerechten und billi⸗ gen Wuͤnsche zu treffen. Wir haben bereits die Vornahme neuer Wahlen fuͤr die zweite Kammer der Staͤnde anbefoh⸗ len, und erwarten von Unseren getreuen Unterthanen und ih⸗ rer unbefangenen Wuͤrdigung der wahren Interessen des Lan⸗ des, daß diezenigen unter ihnen, welche zu den neuen Wah⸗ len mitzuwirken haben, sich von allem Partei⸗Einflusse frei er⸗ halten und von ihrem Wahlrechte einen solchen Gebrauch daß aus ihren Wahlen eine Kammer hervorgehe, welche mit der Erfuͤllung ihrer landstaͤndischen Pflichten auch die, Unseren verfassungsmaͤßigen Rechten schuldige Achtung verbindet und des vertrauensvollen Benehmens faͤhig it, von welchem allein gluͤcklichere Erfolge erwartet werden koͤnnen. urkundlech Unserer eigenhaͤndigen Unterschrift und des beigedruckten Staats⸗ Siegels. Darmstadt, 2. Rov. 1833. Ludwig. 8 8 1“ du7 Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Großherzogin sind in Be⸗ gleitung IJJ. HH. der Prinzen Karl und Alexander und der Prinzessin Marie, nach einem mehrmonatlichen Aufenthalte auf dem Lande, gestern Abend in erwuͤnschtem Wohlseyn in die hie⸗ sige Residenz zuruͤckgekehrt. Frankfurt a. M., 5. Nov. Einladung des regierenden aͤlteren rige gesetzgebende Versammlung zusammen. Dieselbe erwaͤhlte den Syndikus Dr. Starck zum Praͤsidenten; Herrn Alexander Ber⸗ nus zum ersten, den Geheimen Rath von Lepel zum zweiten Vice⸗Praͤsidenten, und die Drs. Rapp, Bender, Diehl jan. und G. Fresenius zu Sekretarien. Hierauf wurde, nach Vorschrift des Art. 15 der Constitutions⸗Ergaͤnzungs⸗Akte, von saͤmmtlichen anwesenden Mitgliedern der Eid geleistet und die Versammlung sodann als konstituirt erklaͤrt.

Gestern trat, auf ergangene Buͤrgermeisters, die diesjaͤh⸗

Mainz, 4. Nov. Am tisten d. passirte der Graf von Dietrichstein, K. K. Oesterreichische Gesandte am ö gischen Hofe, von Wien kommend und nach Bruͤssel reisend, durch unsere Stadt.

Oesterreich.

Bregenz (Tyrol), 26. Okt. Am 23sten und 24sten d. M. hatte hier ein Feldmanoͤver statt, welches, beguͤnstigt von einem herrlichen Wetter von den in Vorarlberg kantonnirenden Oester⸗ reichischen Truppen, unter dem Kommando des Feldmarschall⸗ Lieutenants, Freiherrn von Koudelka, und zwar von dem K. K. Ungarischen Linien⸗Infanterie⸗Regimente, zwei Eskadronen des K. K. Großtherzog Toskana⸗Dragoner⸗Re⸗ giments, und einer Kavallerie⸗Batterie ausgefuͤhrt worden ist. Das Manoͤver wurde mit einer so musterhaften Haltung der Truppen, mit solcher Praͤzision und einem Zusammenwirken aller Waffen⸗Gattungen durchgefuͤhrt, daß den zahlreich herbeigestroͤm⸗ ten Zuschauern vom In- und benachbarten Auslande gewiß ein schoͤnes Andenken davon bleiben wird. Wer die Gegend kennt, wird leicht einsehen, daß schwierige Aufgaben zu loͤsen waren indem die kaͤmpfenden Parteien in einer 3 von einer geometrischen Meile, den Achfluß, dann rechts eine steile Gebirgs⸗Kette mit Felsenwaͤnden, Ll,n, Gchtuch een und unwegsamen Wald⸗Abhaͤngen, links mit Gestraͤuchen durch ogene Felder, Auen und Wiesen, Land⸗Engen, Huͤgel, Suͤmpf⸗ und Baͤche, Doͤrfer mit umzaͤunten Gaͤrten und eingeschlossenen Feld⸗ wegen zu passiren hatten, wo die manoͤvrirenden Truppen mit unglaublicher Behendigkeit und Schonung der vertheidigten und behaupteten Positionen ihren Kampf vor⸗ und ruͤckwaͤrts nach

ie Zwischenzeit bis zu dem Zusammentritt der Stände benuz⸗

den Regeln der Kriegskunst bestanden. Die Lage dieser ganzen Gogond bringt exs mit sich, daß jeder Zuschauter mit fretenꝛ Auge auf den fortlaufenden Anhoͤhen jede Truppen⸗Bewegung hinab durch die ganze Linie uͤbersehen konnte. Abgesehen von jenen festen Punkten, welche vertheidigt und genommen wurden, bot, als Schauspiel betrachtet, besonders der Ruͤckzug nach dem Klaus⸗ berg einen imposanten Anblick dar, wo die Truppen mit allen Waffen⸗Gattungen concentrirt laͤngs dem Bodensee auf der Ebene agirten, waͤhrend die Tirailleurs die Berg⸗Anhoͤhen bestrichen und ein immerwaͤhrendes heftiges Feuer unterhielten. Von einer Felsenwand ober der Hauptstraße, der Stein genannt, konnten wie von einem Amphitheater ganz in der Naͤhe alle militairischen Evolutionen der Infanterie, Kavallerie und Artil⸗ lerie bei vollem Glanze der Mittagsonne angesehen werden. Der Donner der Kanonen, das eingreifende Feuer der in Tref⸗ fen aufgestellten Truppen, die Wendungen der Truppen⸗Corps und der rasche Kavallerie-Angriff gaben das Bild einer wirkli⸗ chen Feldschlacht. Allgemeine Bewunderung erregte das meister⸗ haft dirigirte und exequirte Artilleriewesen mit seiner vortreffli⸗ chen Bespannung. Ungeachtet des großen Zusammenlaufens von Menschen, welche den Truppenmarsch von allen Seiten in der Naͤhe begleiteten, hat sich doch kein Ungluͤck ereignet.

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Lissabon, 18. Okt. Sie erhalten nachstehend eine Uebersicht der in den letzten Tagen in der hiesigen Umgegend vorgefallenen militairischen Ereignisse, die, wenn sie ganz dem urspruͤnglichen Plane gemaͤß zur Ausfuͤhrung gekommen waͤren, wohl eine definitivere Entscheidung der Portugiesischen Angele⸗ genheiten, als bisher geschehen, haͤtten herbeifuͤhren koͤnnen. Am 10ten d. M. um 3 Uhr Morgens war die ganze Garnison, wie gewoͤhnlich, auf ihren Posten in den Linien⸗ Nach Tages⸗ Anbruch begann das taͤgliche Exercitium in den Waffen, und gegen 9 Uhr Mergens ward Befehl ertheilt, nach den Quartie— ren zuruͤckzukehren. Ploͤtzlich aber wurde Halt gemacht; 13,000 Mann wurden in 4 Kolonnen vertheilt, von denen 2 unter dem Ober⸗Kommando des Marschalls Herzog von Terceira, und die beiden anderen unter dem des Marschalls Grafen Saldanha um 10 Uhr aus den Linien ruͤckten und von Serra de Monsanto bis Olivaes mit der groͤßten Schnelligkeit avancirten. Dom Miguel'’s Truppen waren vollkommen unvorbereitet, und viele Soldaten nahmen eiligst die Flucht. Der Infant selbst, der nach Loures geritten war, kam schleunigst zuruͤck. Seine An⸗ wesenheit gab dem Heere neuen Muth, und seine Generale konnten endlich ihren Befehlen Kraft geben. Der Herzog von Terceira, der den rechten Fluͤgel kommandirte, war der Erste, der das wahrnahm; er fand die groͤßte Hartnaͤckigkeit des Wi⸗ derstandes auf dem linken Fluͤgel der Mi uelisten, und bis um 3 Uhr konnte er nicht vorruͤcken. Nicht besser ging es mit dem Grafen Saldanha, der das Centrum kommandirte; jede Stel⸗ lung wurde vom Feinde vertheidigt, und von einigen der schon genommenen vertrieben ihn die Miguelisten wieder. Eben nicht glaͤnzend ging es auch bei dem linken Fluͤgel der Pedroisten; sie avancirten zwar immer, aber aͤußerst langsam. Um halb vier laͤ⸗ chelte jedoch das Gluͤck dem Heere Dom Pedro's zu. Admiral Napier, welcher um 9 Uhr Morgens mit 1600 Mann, unter dem Schutze verschiedener Kanonierboͤte, den Tajo hinaufge⸗ gangen war, hatte nach vielen Schwierigkeiten die Landung be⸗

Baron Gollner, von

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Vertheidigungs⸗Linie Joao jenes und manoͤvrirte auf Rio

zoge von Terceira gebracht. Terceira bewies neuerdings, daß er der alte gepruͤfte General sey; er stellte sich an die Spitze seines Fluͤgels, bemeisterte sich Portella's und Charneca's, und trieb den linken Fluͤgel Dom Miguel's nach Ameixoeira und Lumiar. Nachdem Dom Miguel's Linke geschlagen war, mußte sein Centrum ebenfalls nachgeben. Saldanha avancirte mit der groͤßten Heftigkeit, aber die Nacht kam heran, das Feuer hoͤrte auf und Dom Miguel behielt Lumiar und Ameixoeira, war also Herr der Militair⸗Straße, welche uͤber Loures, Tojal und Villa⸗ franca nach Santarem fuͤhrt. Dom Pedro's Truppen schliefen auf dem Schlachtfelde. Dieser Tag kostete dem diesseitigen Heere 1000 Mann, groͤßtentheils Verwundete, und verschiedene Stabs⸗ gen. Dom Miguels Verlust muß, wenn man seine guten Stellungen beruͤcksichtigt, geringer gewesen seyn. Gefangene wurden von beiden Seiten wenige verloren; Dom Miguel buͤßte indessen doch mehr ein, da viele seiner Verwundeten in der Macht seines Bruders blieben, nicht Ein Feldstuͤck aber wurde von beiden Seiten genommen. Am 11ten um 1 Uhr Morgens sing Dom Miguel seinen Ruͤckzug an, und bei Tages⸗ Anbruch waren alle seine Bagagen in Loures; seine Armee hatte bei Mealhada, auf beiden Seiten der Heerstraße, eine Stellung genommen, um das Weiter⸗Defiliren der Bagagen zu erlauben. Dom Pedro bemaͤchtigte sich Lumiar's, fand daselbst 73 Ver⸗ wundete, sieben schwere fuͤr Batterieen bestimmte Artillerie⸗ Stuͤcke und viele zuruͤckgebliebene Bagage, ruͤckte sogleich nach Poova de Santo Adriao, und um 12 Uhr begann das Flinten⸗ Feuer seines Vortrabes bei Mealhada gegen die Miguelisten. Seine Artillerie langte auf dem Flecke aber erst um vier Uhr an. Die Miguelisten machten einige Angriffe, wurden zuruͤck⸗

geschlagen und die Nacht kam heran. Am 12ten des Morgens war Loures von Letzteren verlassen, und Dom Miguel zog sich auf Tojal zuruͤck. Dom Pedro besetzte ersteres Dorf, fand 200 Kranke in den Spitaͤlern, und verstattete seinen Truppen Ruhe. Wenn Dom Miguels Ruͤckzug bis dahin schon mit Regel⸗ maͤßigkeit bewirkt worden war, wurde er jetzt mit der groͤßten Ordnung vollfuͤhrt, da der flache Boden das Agiren seiner zahl⸗ reichen Kavallerie erlaubte. Am 13ten uͤbernachtete seine Armee in Villa⸗Franca, und die Arrière⸗Garde in Villalonga, Dom Pe⸗ dro's Truppen blieben in Tojal. Am 15ten befand sich Dom Miguel in Alenquer und der umliegenden Gegend, Dom Pedro in Villa⸗Franca; hier uͤberließ er das Kommando dem Marschall

Saldanha, und zog sich mit dem Herzog von Terceira nach Lissabon zuruͤckk. Dom Miguel war am 16ten in Santarem, und Saldanha nach Alenquer bis zu der Bruͤcke von Asseca vorgeruͤckt; der Marschall recognoscirte an diesem Tage die Stellung seines Gegners. Der Baron de Sa da Bandeira, der bei Torres Vedras mit der Garnison von Peniche stand

und diese Heerstraße abschnitt, ruͤckte bis nach Bucellas vo und setzte sich mit Dom Pedro's Heer in Verbindung. Baro de Sa verließ das Ober-⸗Kommando jener Kolonne, um das de fremden Brigade zu uͤbernehmen, und der Kavallerie⸗Obri Nepomuceno, ein aͤußerst geschickter Offizier, uͤbernatm major. Viele Geruͤchte sind heute uͤber das Heer bei Santarem verbreitet. Dom Pedro bedarf jener Stellung, da er Herr von Peniche ist, wodurch seine Armee an zwei trefflichen Punkten sich lehnen kann, und er dort auch eine starke Linie fuͤr Winter⸗Quartiere sich verschaffen kann. Will Dom Miguel Santarem aber vertheidigen, so ist es zweifelhaft, ob Saldanha es nehmen kann. Nichts koͤnnte uͤbrigens die Untauglichkeit

wirkt, Sacavem besetzt und sich in Verbindung mit dem Her⸗

der innern Politik und des bisherigen Verfahrens der Regie⸗ rung Dom Pedros anschaulicher machen, als der Erfolg der letz⸗ ten Waffenthaten. Eine Armee, wie die von Dom Miguel, der man Alles in der Hauptstadt versprochen und der man eina-⸗ geredet hatte, daß ihr Gegner keine Vertheidigungsmittel be⸗ sitze, daß ein Amerikanisches Geschwader den Tajo blokire u. dergl. m., findet sich in Allem getaͤuscht, und ohne 88 mit Lumpen bekleidet, unbezahlt, sogar seit drei Tage ohne Brodt, obgleich sie große Korn⸗Depots besitzt, wird sie geschlagen und muß die Hoffnung, in die Hauptstadt einzuruͤcken, aufgeben und dennoch ist nicht eine einzige Compagnie, nicht Ein Stabs⸗ Offizier zu den Pedroisten uͤbergegangen!!! Wie Anders wuͤrde 8 es seyn, haͤtte Dom Pedro ein aus achtungswerthen Maͤnnern zusammengesetztes Ministerium, welches den Miguelisten Respekt einfloͤßte und Garantie darboͤte!... Sein gutes Gluͤck scheint ihm bei dieser Gelegenheit einen Wink haben geben zu wollen, indem zwei Tage nach der letzten Schlacht sein Lieblings⸗Mi⸗ nister Favier gestorben ist. Die Gelegenheit war da, sein Mi⸗ nisterium zu aͤndern, und eine auf gesunde Vernunft gegruͤn-⸗ dete Politik zu beobachten; vergebens aber. Er hat diesen Wink nicht benutzt; an die Stelle Paviers sind zwei Leute von dem⸗ selben Kaliber eingeruͤckt. Der Unterschied besteht nur darin: daß der in Dom Pedro's Besitz befindliche Theil Portuga statt bisher drei, jetzt vier Minister hat.

Vereinigte Staaten vom La Plata.

Buenos⸗Ayres, 8. August. Das hiesige Diario ente aͤlt in seinen letzten Nummern vom 27. Juli bis heute folgende Nachrichten; „In einem unserer fruͤheren Blaͤtter meldeten wir, daß in den Land⸗Bezirken der Provinz Cordova eine revolution⸗ naire Bewegung stattgefunden habe, an deren Spitze der Kom⸗ mandant Castillo stehe. Anfangs drohte dieselbe ernstlich zu werden, da die Mißvergnuͤgten nahe an 800 Mann in ihren Reihen zaͤhlten. Sie sind jedoch von den Truppen unter dem Kommando des Gouverneurs von Cordova (Reinafé) gaͤnzlich

geschlagen worden. Mehrere von den Raͤdelsfuͤhrern der In⸗ surgenten wurden gefangen genommen und erschossen; unter die⸗ sen befand sich auch der Kommandant Arredondo. Aus den anderen Provinzen des Innern, mit Ausnahme von Santa Fe, hat man keine neuere Nachrichten. Der Gouver⸗ neur dieser Provinz, Estanislao Lopez, hat unterm 10. Juli ein Bulletin bekannt gemacht, worin er meldet, daß es ihm mit 2000 Santafecinos und 34 Abipones⸗Indianern am Lten ge⸗ lungen sey, einen Haufen friedlicher Indlaner in ihren Tolderias u uͤberrumpeln; daß er 42 ihrer Krieger getoͤdtet und 4 zu Ge⸗ Fecigeneg gemacht, indem es nur Einem gelang, zu entkommen; daß er ihnen außerdem 8 weiße Frauen wieder abgenommen und an 200 Indianische Weiber von allen Lebensaltern, alle ihre Pferde, zwei Heerden Schaafe und einiges Schwarzvieh erbeu⸗ tet habe. Nach der Aussage der Gefangenen hatten sich die uͤbri⸗ gen Indianer unter Anfuͤhrung ihres Kaziken Ambrosio nach dem Suͤden hingezogen, um dort zu marodiren. Der Gouverneur Lopez berichtet ferner, daß er das Land eine große Strecke weit nach allen Richtungen hin durchforscht abe, ohne auf Indianer zu stoßen, und daß er daher in sein Hauptquartier zuruͤckgekehrt sey. Der Finanz⸗Minister Don Victoria Garcia de Zuniga und der Minister der Gnaden und der Justiz, Dr. Manuel Vicente de Maza, der interimistisch auch die Functionen des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten versah, haben ihre Entlassung ein⸗ gereicht. Wir wissen nicht, von welcher Verblendung unser