B
eine Erklaͤrung des Herrn Kriegs⸗Ministers zum Protokolle,
daß man von Seiten des Ministeriums dieser Beziehung,
Se. Koͤnigl. Hoßeit . von der Deputation beantragte Bestimmung weder fuͤr noͤthig, noch fuͤr zulaͤssig; fuͤr noͤthig besonders nicht, weil §. eine und Wissenschaften ergäben, auf noch einmal das Wort, einer sechsjaͤhrigen Dienstzeit zu aͤußern, dem Staats⸗Buͤrger nicht vermoͤge
koͤnne 1 der Gelehrte sey vielleicht in der naͤmlichen Zeit ein unbrauch⸗
1
8 8 8 88
folglich die Pflicht des Staates,
8 8 8 1
moͤchte ein Ehrenpunkt fuͤr die Gebildeten werden, dienen, Alles moͤglichst beseitigt werde,
8 8 8
4
8
8
lich in Friedenszeiten
dem Militair⸗Stande aus freien Stuͤcken zu widmen.
6 vorigen Redner ausgesprochenen Wuͤnsche eine berichtigende Aus⸗
c & . 8
wenig als moͤglich zu unterbrechen.
Klassen, deren Fortkommen wohl auch aͤhnliche Bestimmungen erforderte, benachtheiligen.
nissen vereinbar, soviel als moͤglich zu erleichtern. sprach dem Staats⸗ rung seinen Dank aus, Erklaͤrung des Koͤnigl. Commissairs von Regierung seinen Wuͤnschen zuvorgekommen, und schon jetzt zur Erleichterung des Dienstes viet geschehen sey, z. B. durch Besei⸗ tigung des Luxus im Wachestehen, wie er sey, denn er habe bei Beruͤhrung dieses daß eine gewisse . kums käme, damit die
welches das Volk und die Staͤnde⸗Versammlung NRegierung haͤtten, nur
ddeaß nach den 1 . 7 29 ihre Kenntnisse in anderen Bildungs⸗Anstalten, als in dem
Kadettenhause und
erhielten, nʒ nicht Der Staats⸗Minister von Zezschwitz entgegnete
8 9e Se set Enrwurfes erfuͤllt, wo es ausdruͤcklich heiße, daß je⸗
der Mlltace pfüchte seinen Eintritt in die 1 1 1 882 — Am Schluß der Debatte entschied sich endlich die
Kammer mit
B welchem sie mitgewirkt, und das
Ehrgefuͤhl verletzend machen koͤnnte, wegen, selbst in den Waffendienst zu
Strapazen beschraͤnkt wuͤrden, wenn Alles dem bes
auferlegt, nicht mehrere Jahre hindurch erfuͤllt, wenn die Befoͤr⸗ rung zu Offiziers⸗Stellen lediglich nach der
beantragte Maßregel unvereinbar mit den Bundes⸗
Alles, was moͤglich in hinreichend beruhigen.
veranstalten werde, bemerkte, er halte die
„Prinz Johann,
7 schon enuͤgende Beguͤnstigung derer, welche sich den Kuͤnsten enthalte. Dr. Weber nahm dar⸗ um sich uͤber das Mißverhaͤltniß die, wie er bemerkte, einer natuͤrlichen Pflicht ob⸗ Der Soldat, welcher vor 6 Jahren ackerte,
koͤnne. lche. . Ablauf seiner Dienstzeit wieder ackern, aber
na ch
liegen
barer Mensch, ein verdorbener Gelehrter geworden. Es sey den nachtheiligen Wirkungen die von ihm selbst festgesetzte, nicht natuͤrliche Verbindlichkeit zu einem sechsjaͤhrigen Dienste fuͤr eine besondere Klasse mehr, als fuͤr die meisten andern habe. Es sey jedoch ferner auch besonders wuͤnschenswerth, daß, zur Begegnung der fruͤher von ihm ausgedruͤckten Seederen8, es nicht zu was den Dienst ohne Noth zu beschwerlich, der Gesundheit gefaͤhrlich und fuͤr das um viele Gebildete zu be⸗ treten. Wenn daher der die Gesundheit gefaäͤhrdende geschehe, um die bei
möͤglichst vorzubeugen, welche
Luxus im Wachestehen und manche
en Willen in den Kasernen so schwer zu erhaltende Reinlich⸗ keit und Bequemlichkeit herzustellen, wenn in der Regel und nament⸗ einer als Offizier angestellt wuͤrde, der die Dienste als Gemeiner, die der Staat jedem seiner Buͤrger Wuͤrdigkeit erfolgte, so wuͤrden dadurch nicht Wenige bewogen werden koͤnnen⸗ 99 Der Koͤ⸗
nigl. Commissair v. Nostitz ertheilte uͤber mehrere der von dem
Der Staats⸗Minister von Zezschwitz aͤußerte noch: die habe, wie schon erwaͤhnt, die von der Deputation Beschluͤssen und hauptsaͤchlich darauf Bedacht genommen, die den ergebenen jungen Leute, waͤhrend ihrer Studienzeit, so b Sollten aber noch weitere Platz greifen, so werde man offenbar andere
kunft. Regierung
gehalten, Studien Beguͤnstigungen Uebrigens wuͤrden das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium und die Kommando⸗Behoͤrden gewiß Alles thun, um
den Studirenden die Verfolgung ihres ordentlichen Berufes und ihrer kuͤnftigen Wohlfahrt, soweit es mit den Dienst⸗Verhaͤlt⸗
Minister fuͤr die so eben abgegebene Versiche⸗
und bemerkte ferner in Bezug auf die Nostitz: daß die Staats⸗
daruͤber sehr erfreut
dergesellen in Paris, wo doch
Dr. Weber
Versicherung hieruͤber zur Kenntniß des Publi⸗ Abneigung gegen den Militgir⸗ lenst
Hierdurch koͤnne das große Vertrauen,
ur Staats⸗ noch mehr befestigt 8 ee⸗ be⸗ riedigt sey er jedoch hinsichts der Avancements. m sey be annt, beseceaa bis jetzt bestehenden Gesetzen, Gebildete, welche
Punktes nur Pre
moͤglichst beseitigt werde.
in der Artillerie⸗Schule erwarben, nur dann zu Offizieren ernannt werden duͤrfen „ wenn es an Subsjekten mangele, die ihre Erziehung in einem jener Militair⸗Institute 7 was in Friedenszeiten nicht leicht der Fall seyn werde. hierauf: Die Wünsche des geehrten Spre⸗
Staats⸗Regierung habe wohl die Seee heans 12 vollkommen durch den §. 1.
hinsichtlich des Avancements,
unter vorausgesetzter Befaͤhigung, durch Armee gleichen Anspruch auf Befoͤrderung
19 gegen 10 Stimmen, auf den vielbesprochenen Vorschlag der Deputation nicht einzugehen.
amburg, 4. Dezember. Die hier anwesenden Koͤnigl. Preuß. Feeche., Mufick⸗ Herren vechnem 9 es -
zefer Tage in dem großen philharmonischen Konzerte, in 1e. en 8 uͤberaus stark besucht Fsüas ven auschendsten Beifall eingeärndtet. Nicht minder ehrend fuͤr 825 2 2 auch die Aufnahme, welche sie in Oldenburg, be⸗ sonders von Seiten des Großherzogl. Hofes, vor welchem sie in einem besonders dazu arrangirten Hof⸗Konzerte spielten, so
wie in Ludwigslust, Hannover und Bremen gefunden haben.
8 v CA111“ 8. ürn Im Kanton Schwyz scheint der Parteigeist
Zuͤrich, 24. Nov. . imme s u seyn. Um den Landammann Schmid, wel⸗ 88ge een ern h der liberalen Partei
aegenwaͤrtig als der gefaͤhrlichste Gegner der
88. en wird Aderen Haupt er fruͤher war), zu stuͤrzen oder doch einstweilen außer Wirksamkeit zu setzen, ist derselbe Kunstgriff angewandt worden, vermittelst dessen fruͤher der Obrist Abyberg den General Auf⸗der⸗Maur von seinen Stellen verdraͤngt hat. Ein Mitglied des Kantonsgerichtes, dessen Praͤsident Schmid ist, hat ihn an oͤffentlicher Bezirks⸗Gemeinde einen „Verlaͤumder⸗und Ehrendieb“ gescholten, neben welchem er nicht im Kantonsgerichte sitzen werde. Nach bisheriger Rechtsuͤbung sind nun der⸗ Schel⸗ tende und der Gescholtene in ihren Verrichtungen auf so lange eingestellt, bis der Richter uͤber die Injurie geurtheilt Da sich also das Kantonsgericht ohne Praͤsident befand, so wurde zw, durch die Regierungs⸗Kommission zur Erwaͤhlung eines Biere⸗Praͤsidenten zusammenberufen. Schmid, der, wie sein Gegner, nicht eingeladen wurde, protestivte gegen die Guͤltig⸗ teit der Einberusung, da durch die Bestimmungen der neuen Verfassung jene aͤltere Rechtsuͤbung aufgehoben und nur der Praͤsident des Kantonsgerichtes das Tribunal zusam⸗ men zu berufen befugt sey. Die Mehrheit des Kantonsgerich⸗ tes theilte diese Ansicht, und ging, ohne etwas vorzunehmen, sogleich wieder guseinander. So ist der Kanton Schwyz die⸗ sen Augenblick ohne Kantonsgericht. Der Bezirks⸗Gemeinde von Schwyz hat am 3. d. M. der General Auf⸗der⸗Maur einen auftragsgemaͤß und sehr geschickt abgefaßten Entwurf eines Schreibens an den Vorort vorgelegt, worin die Schuld des Kuͤßnachter Zuges wesentlich auf die abgetretene Re 52 ge⸗ worfen und deshalb der Vorort um seins geneigte Verwendung
9
111111111AAAXXAX“X“ dafuͤr angesprochen wird, daß das Volk von Inner⸗Schwyz mit Auflegung der Oecupations⸗Kosten verschont bleibe. Die Partei⸗ fuͤhrer aus der alten Regierung konnten zwar die Ablesung die⸗ ses Entwurfes nicht verhindern; dagegen bewirkten sie, daß er vorerst der Censur des Bezirks⸗Rathes unterworfen wurde, wo gerade sie einstweilen noch den Meister spielen.
Genf, 23 Nov. Unsere Schneidergesellen sind so lange von Paris und besonders von Lyon aus bearbeitet, beschickt und haranguirt worden, bis sie sich endlich auch mit ihren Meistern und Brodherren in Opposition gesetzt haben. Es ist nur zu verwundern, daß dies nicht fruͤher geschah, denn unsere ehema⸗ lige „Sentinelle“, jetzt National genannt, die Mouvements⸗ Trompete Genfs, hat seit drei Jahren thaͤtig an dieser Emanci⸗ pation gearbeitet und billigt sie auch jetzt. Gegen das Ver⸗ langen eines hoͤhern Lohns waͤre nichts zu sagen, denn dies ist freie Vertragssache zwischen Gesellen und Meister; desto mehr aber gegen die Aufregung und Aufwieglung anderer, Gesellen, die gern bei ihren Meistern bleiben moͤchten, aber bei Strafe nicht duͤrfen. Diesen Umtrieben wird die verstaͤndige Regie⸗ rung um so schneller ein Ende machen koͤnnen, da sie darin von einer Association der Genfer unt rstuͤtzt wird. Ein Ver⸗ ein wohldenkender Einwohner hat ihren Schneidern erklaͤrt, daß sie durch das Weggehen ihrer Arbeiter fuͤrs erste nichts verlieren sollten, indem sie sich bis zur Ausgleichung der Sache mit ihren alten, selbst mit abgetragenen Kleidern behelfen, und bis zur Herstellung der Ordnung bei keinem andern Meister Kleider machen lassen wollten. Dadurch werden auch diejeni⸗ gen Schneider zuruͤck gehalten, die den Arbeitern mehr Lohn geben, und die Verlegenheit der andern benutzen moͤchten, um neue Kunden zu bekommen. Die Schneidergesellen koͤnnen hier nicht uͤber zu geringen Lohn klagen, da sie woͤchentlich 36 Flor. (circa 17 Fr.) verdienen, also nur 25 C. weniger als die Schnei⸗ . der Unterhalt und alle Beduͤrf⸗ nisse viel theurer sind, als in Genf. Hier sind mehr als drei⸗ hundert solcher Widerspenstiger, groͤßtentheils aus der Deutschen Schweiz und aus Deutschland. Es waͤre sehr zu wuͤnschen, daß die Deutschen Nachbar⸗Staaten, besonders Bayern, Wuͤrttemberg, VBaden und Darmstadt, den von hier mit der Bezeichnung der Auflehnung auf ihren Wanderbuͤchern weggewiesenen Schneider⸗ gesellen, bei ihrer etwanigen Ruͤckkehr, keine Anstellung in ihrem Vaterlande zu gestatten drohten. Machten es alle Staaten des Kontinents auf diese Art, so wuͤrde die Arbeiter⸗Renitenz bald aufhoͤren.
— Ein in der Karlsruher Zeitung befindliches Schrei⸗ ben aus Basel vom 27. Nov. giebt folgende Nachrichten uͤber die dasige Universitaͤt, die bekanntlich jetzt, nach dem Ausspruche des Obmannes der in Aarau niedergesetzten schiedsrichterlichen Kommission, der TheilungsFrage unterliegt: „Die Errichtung der Universitaͤt Basels im Jahre 1459, ihre feierliche Einsetzung im Jahre 1460, ist aͤlter, als der Kanton Basel selbst. Erst in den folgenden Jahren, und zum Theil lange nachher, wurde der groͤßte Theil des Kantons 1 men aus ihren staͤdtischen Ersparnissen zusammengekauft; vorher war derselbe, mit seinen Bewohnern, Eigenthum adeliger Ge⸗ schlechter; und was damals von unserer Landschaft schon zu Ba⸗ sel gehoͤrte, hat wenigstens nach wie vor nie das mindeste zu unserem Universitaͤtsgut — das uͤbrigens ein urspruͤngliches Corporatieonsgut — Seigetragen. enn, sey es auch, daß seit der Vereinigung des ganzen Kantons, wie er bis zur neuesten Zeit bestanden, unsere Universitaͤt noch um man⸗ ches bereichert worden, so floß von jeher Alles das aus der Stadt allein. Unsere oͤffentliche Bibliothek, und was damit verbunden ist, verdankt vorerst ihren Ursprung großen Theils den Buͤcher⸗Sammlungen aufgehobener Kloͤ⸗ ster unserer Stadt; sie verdankt ihre Donationen Vermaͤcht⸗
nissen edler und gelehrter Buͤrger Basels; sie ward angeschafft
zum Theil aus den Ersparnissen und aus den Fonds der Uni⸗ versität selbst, und hat auch die Regierung mitunter zu solchen Ersparnissen beigetragen, war es durch ihre Gunst, daß vor Zeiten eine Bonifazius Amerbach'sche Sammlung, das Bruck⸗ ner'sche Kabinet u. s. w. dazugekommen, so geschah dies als Donation an die Universitaät, deren reelles Eigenthum diese Ge⸗ genstaͤnde dadurch wurden. Erst noch in neuerer Zeit erhielt dieselbe unter anderen eine bedeutende Bereicherung, das Dr. Remigfaͤschische Museum, das mit der oͤfsentlichen Bibliothek auf einen eingetretenen Fall hin verschmolzen ward; auch, wie alle uͤbrigen, ein rein staͤdtischer Zuwachs an dieselbe. — Zur Rechtfertigung jenes unerhoͤrtesten aller Machtspruͤche will man nun freilich behaupten, unser Universitaͤts⸗Fonds sey im Jahre 1818 durch die Regierung zu Kantonal⸗ gut gemacht worden, weil diese damals die Universitaͤt zu einer allgemeinen hoͤhern Lehr⸗Anstalt des Kantons erhoben hatte, und seither auch wirklich ein Jährliches zur Besoldung der Pro⸗ fessoren beitrug; mithin muͤsse auch dieser Fonds in die Thei⸗ lung fallen. — Das Recht, die Aufsicht uͤber die Verwaltung dieses Fonds zu uͤben, mochte sich die Regierung wohl geben; allein das Recht, sich desselben als Eigenthum zuzueignen, ihn als Staatsgut zu erklaͤren, das hing nie von ihr ab, und es geschah auch nie. Her Universitaͤts⸗Fonds ist und war von jeher Eigen⸗ thum eines Dritten, einer Corporation, auf das nur eine Tuͤr⸗ kische Regierung, nie aber die unsrige, greifen zu wollen, die Macht haben konnte. — Gesetzt aber, das Eigenthum unserer Universitaͤt waͤre wirklich seit jener Zeit als Staatsgut angesehen worden, so konnte dies immerhin nur bedingungsweise geschehen, in der Voraussetzung naͤmlich, daß Stadt Basel und Basel⸗ Landschaft stets nur ein unzertheilbares Ganzes unter sich bilden wuͤrden. Bei der gewaltsamen Trennung hingegen dieser beiden Theile, wie wir sie heute erleben, die aber damals Niemanden einfallen konnte, mußte ein solches Staatsgut von selbst aufhoͤ⸗ ren, und es konnte sich nun, ohne die groͤbsten Sophismen, hier nicht sowohl fragen, was ist Staatsgut, als: wessen urspruͤng⸗ liches Eigenthum ist dieses oder jenes? von welchem Theil wurde dieses oder jenes in das gemeinschaftliche Kantonalgut eingebracht? — Jetzt, da dieses aufgehoben, und unter beiden Theilen abgesondert werden soll, nimmt ein jeder derselben das Seinige wieder im Voraus hinweg. Und, um ein Beispiel aus unserm eigenen Vaterland anzufuͤhren, als Aargau und Waadt vom Kanton Bern losgerissen worden, wo ist der Antheil, den jene zwei neuen Kantone an dem Staats⸗Vermoͤgen, in Geldern, Liegen⸗ schaften, in wissenschaftlichen Anstalten Berns bezogen? Wie wuͤrden sie wohl damals in derartigen Anspruͤchen unterstuͤtzt worden seyn? — Hier aber soll eine andere, eine ganz neue Ju⸗ stiz walten, die bis jetzt ohne Beispiel ist. Nicht bloß unser Staatsgut wird nach einem aufgestellten Grundsatz getheilt, gegen den sich billig und rechtlich manches einwenden ließe; auch unser Universitäͤts, ein Corporationsgut, soll nicht mehr geschont bleiben, damit sich erwahre, was einer der Koryphaͤen unserer jetzigen Zeit ausgerufen: „Basel muß arm gemacht wer,
den“, und zwar nicht allein an Geld, sondern auch an al⸗
von der Stadt fuͤr bedeutende Sum⸗
len seinen Intelligenz⸗ Mitteln, auf daß sich nle von diesem Punkt aus die Begriffe
und wahrer Volks ⸗Freiheit uͤber das terland verbreiten moͤgen! Dies ist das Loos, das Bun nossen uns bereiten moͤgen, und womit sie Vergessenheit bewirken wollen! — Die Zerstuͤckelung, de lung, die Wegfuͤhrung unseres Universitaͤtsgutes und Bibliothek waͤre der groͤßte Vandalismus, waͤre eine
sirter Voͤlker ihres Gleichen nicht haͤtte, Gewalt⸗Mittel nicht so leicht durchgesetzt werden duͤrfe. wir jedoch die Ruͤckkehr zu einem
Urtheil Europa's uns noch vor dem an und von uns abwenden mag, was in den Annalen ben muͤßte.“
JN1ö CE111“
Spanien.
deum gehalten, die Quarantaine hingerafft und an die 20,000 ausgewandert seyn moͤgen, S. Lucar haͤlt sich noch gesund, um
nen Volksmangel. hS dix, Puerto Sta. Maria, Malaga und einigen
Portugal.
— Lissabon, 16. Nov. Im Laufe dieser nichts von Bedeutung sowohl hier als bei den kriegst Heeren vorgefallen. Die diesseitige Operations⸗Armee mm Marschall Saldanha, hat am 11ten d. einen Angriff g nes unternommen, welcher den Zweck hatte, nicht allen befindlichen Wassermuͤhlen zu vernichten, sondern aucht Macht Dom Miguels zu umzingeln. Dies schlug aba theils fehl; denn die Muͤhlen⸗Schleuse nur wurde in gemacht, und die Garnison, 30 Mann ausgenommen, Gefangenen gemacht wurden, zog sich nach Torres⸗Not Der Verspaͤtung der Artilierie wird das Mißlingen ben, das wohl noch mehr dem nicht mit gehoͤriger Ue worfenen Plane beizumessen ist. Dom Miguel hat iin Corps bis Montijo, jenseits des Taso, Lissabon gegent sandt, welches ungefaͤhr 80 Gefangene gemacht und 100 Vieh mit sich geschleppt hat. — Es scheint, daß in Kriegswesen einige Veraͤnderungen stattfinden sollen. Da Minister Freire soll, in Folge der von ihm bewiesenen keit, sein Ministerium verlassen, das Portefeuille der gen aber, das er bekanntlich nicht besser verwaltet, behl sein Stellvertreter wird der General Valdez genannt, i Sache der Donna Maria eben nicht vielmehr gedient s General Stubbs soll das Kommando von Porto verlase General Torres (Baron von Pico do Celeiro) es uüͤbe dieser Offizier hat bei der Vertheidigung des Serra⸗Kl
N 79
Vavpier ist von hier aus mit der Fregatte „Dom Ped Dampfboͤten und einigen Truppen nach Sr. Uves gif
den groͤßten Theil der dortigen Garnison eingeschifft u mit nach dem Suͤden gesteuert; etwas Positives uͤber d dieser Expedition ist noch nicht bekannt.
— In der Morning⸗Post befindet sich das 58ste der Armee Dom Miguels, welches einen Bericht entz der Ober⸗Befehlshaber der Operations⸗Armee, Reinaldo N aus dem Hauptquartiere Santarem vom 26. Oktobn Kriegs⸗Minister richtet. In diesem Bericht werden die auseinandergesetzt, welche den Ruͤckzug der Armee Dom aus ihrer Stellung vor den Linien von Lissabon bis m. tarem begleiteten. Aus mehreren Stellen leuchtet ein Kritik des Marschalls Bourmont und vorzuͤglich der selben genommenen Stellung vor den Linien von Lis vor. Es ist ferner aus diesem Berichte zu ersehen, daß bei Santarem concentrirte Armee Dom Miguels int den getheilt ist, von denen zwei unter dem Komma Franzoͤsischen Offizieren, des Grafen Louis Bourm des Vicomte Brassaget, stehen; die sechs uͤbri von den Brigadier⸗Generalen Osorio, Cardoso, Fonsett Nunez d'Andrada, und dem Obersten Drulel befehlih. Der eigene Verlust in der Affaire von Lumjares wi bis 800 Mann, in der von Loures auf 200 Mann,
des Pedroistischen Heeres auf das dreifache angegebm Bericht schließt mit der Aeußerung: „Inzwischen m Majestaͤt Sich zu erinnern geruhen, daß, als ich zu das Kommando uͤbernahm, ich Allerhoͤchstdenselben aͤuf ich zwar nicht die Einnahme von Lissabon verbuͤrg mich aber dennoch fuͤr die Erhaltung der Armee ven machte und ich hoffe, daß ich mein Wort erfuͤllt haben
Columbien.
Folgendes ist ein Auszug aus der (gestern unt waͤhnten) Korrespondenz des Kommandanten von Obersten Vesga, und des Gouverneurs von Martiniquß Dupotet, in Bezug auf die von Frankreich geforda thuung fuͤr die Beschimpfung, welche dem Franzöͤsische Herrn Barrot, von den Behoͤrden von Neu⸗Granabe worden:
1) Proclamation des Obersten Jose Mariu
Gouverneurs der Provinz Carthagena. „Die unerwartete Ankunft eines aus zwei Kriegs⸗Koh stehenden Franzöͤsischen Geschwaders, welches der Goune
Martinique abgesandt hat, um fuͤr Beschwerden, uͤber 1 Franzoͤsische Konsul beschwert, Genugthuung zu fordern; lung, welches dieses Geschwader vor der Stadt eingene das feindliche Verfahren seines Befehlshabers, so wie N lungen, welche zwischen diesem Offiziere und der Nage bchelg; stattfanden, haben natuͤrlich das Land beunruhit
afte Besorgniß unter den Einwohnern verbreitet. Die rung muß natuͤrlich von der Lage der Dinge in Kenutt werden; die Regierung macht daher die empfangenen Migs und die von ihr darauf ertheilten Antworten vekannt; U fabren wird so lange beobachtet werden, bis die beklag, Mißverstaͤndnisse aufgeklaͤrt und ausgeglichen sind. Ung. feindlichen Stellung, die das Geschwader angenommen die Ofhziere und die Schiffs⸗Mannschaft mit der großte
keit behandelt werden. Dieses Ereigniß ist eine neue I den Gesetzen aufs strengste zu gehorchen. . g
J
2) Note des Gouverneurs von Martinigague Gouverneur von Carthagena. 8
„Im Koͤneiglichen Fort zu Martinique, den 16. Septan
Mein Herr Ich habe mit Entrüstung erfahren, daß Fre
echter Auft allgemeine
sie Versoͤhnung
thaͤtigkeit von Seiten Verbuͤndeter, die in der Geschicht die vielleicht aug
mäßigern, einem wag Geist der Aussoͤhnung, wenn nicht die Furcht allein e Schlimmsten be
Vaterlandes ein ewiger Schandfleck fuͤr dasselbe seyn un⸗
Sevilla, 9. November. (Boͤrsen⸗Halle.) Nach dreitaͤgigen Jubel uͤber die am 6ten d. ohne die mindeste stoͤrung vor sich gegangene Proclamation unserer junge gin, ist heute wegen Aufhoͤrens der Cholera ein feierlic d aber noch nicht auf worden. Obgleich 8 bis 10,000 Menschen durch diese G.
merkte man in diesen Tagen des allgemeinen Frohsinns
Orten dura's ist die Cholera nur in gelindem Grade aufgetren
Porto viele Tapferkeit und große Aktivitaͤt gezeigt. —
Pall die Civil⸗Untersuchung ergeben haͤtte, daß
on bes Herrn Barrot, seines Konsuls zu Carthagena, ein laa Schimpf widerfahren ist; daß die oberen Bebörden es kültig mit aufesehen haben, wie dieser unverletzliche Beamte Huͤgellosen Pöbelhaufen, den ein Subaltern⸗Alkade anfuͤhrte, geben wurde, und wie dieser in seine Wohnung mit Gewalt ng, ihn aus derselben heraus riß, sich Thaͤtlichkeiten gegen wörerlaubte, ihn aufs groͤblichste beschimpfte und sogar nnbegreiflichee Verwegenheit hatte, ihn inz Gefangniß Gäülleppen. Ich weiß, daß Sie, in Ihrer Eigenschaft als eneur, bei diesem bedauernswerthen Vorfall nicht Ihr gebraucht haben, um diese freche eaeie; er mmüschen Flagge und des Charakters desjenigen, der die Fran⸗ 1 Nation repraͤsentirte, zu verhindern. Ich habe den Herrn von is an Ew. Excellenz abgeschickt, um nugenblickliche Genug⸗ Pdafuͤr zu fordern. Ich hoffe, daß Ew. Excellenz die Groͤße bimpfs geziemend anerkennen, die dafuͤr gebuhrende Genug⸗ nicht verweigern, und mich so der Nothwendigkeit, ihn mit „Gewalt zu raͤchen, uͤberheben werden. Der Franzoͤsische Kon⸗ err Barrot, wird diejenigen bezeichnen, welche ihn beleidigt und die Genugthuung bestimmen, welche Frankreich in sei⸗ fon zu fordern hat. Genehmigen Sie die Versicherung mei⸗ hhtung u. s. w. Dupotet.“ ntwort des Obersten J. M. Vesga an den Gouver⸗ neur von Martinique. arthagena, den 4. Oktober. Mein Herr! Wenn der Fran⸗ Konsul in dieser Stadt beschimpft worden ist, so werden ihm gweffenden Behoͤrden zur gehdrigen Zeit und am gehdrigen zerechtigkeit widerfahren lassen; aber sie sind den Gesetzen am schuldig und koͤnnen nicht eher eine Entscheidung treffen, Fiie erforderlichen Füteisschustgen angestellt seyn werden. eren Behoͤrden haben befohlen, das Benehmen des Alkalden zu achen, um ihn mit der verdienten Strafe zu belegen. Bis zur Ent⸗ eagdieser vorlaͤufigen Frage kann sich der Franzoͤsische Konsul nicht von der Regierung verletzt Beleidigung, die er vorhersteht, Genugtbunng fordern, noch rüber beklagen, daß ihm diese Genugthunng nicht zu Theil en, noch seine Zuflucht gar zu dem bewaffneten Schutz seiner ig nehmen. So handeln, heißt, mit dem Ende anfangen. ggierung dieser Provinz ist der hoͤchsten Gewalt verantwort⸗ ten Sitz an 300 Meilen von dieser Stadt entfernt ist. Dieser tommt es zu und ist es vorbehalten, uͤber alle Fragen zwi⸗ ation und Nation zu entscheiden, in denen mir jede Einmi⸗ serboten ist. Es ist meine Pflicht, alle Fragen der Art an horde zu verweisen, und ich kann nicht einsehen, wie die Ge⸗ elche Sie jetzt ausuͤben, gesetzlicher seyn soll, als es eine hhwung von meiner Seite seyn wuͤrde, denn in allen Laͤndern auswaͤrtigen Verhaͤltnisse und namentlich das Recht, uͤber nd Frieden zu entscheiden, ausschließlich die Sache der Cen⸗ gierung. Wenn es wirklich dahin kommt, daß Sie die feind⸗ Maßregeln, womit Sie diese Stadt bedrohen, in Ausfuͤhruns , daß Sie mit Gewalt die Genugthuung nehmen, welche
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egierung Ihnen niemals verweigert hat, die sie Ihnen aber scht geben konnte, weil die Beschaffenheit des in Rede stehen⸗
genstandes eine reifliche Untersuchung erheischt, und weil die een, welche daruͤber zu entscheiden haben, sehr weit von die⸗
dt entfernt sind; wenn Sie sich jetzt in eine Angelegenheit
en, deren Entscheidung allein der Central⸗Regierung von Frank⸗ kommt, und wenn Sie ein Volk angreifen, das nicht darauf itet ist und sich nicht vertheidigen kann, so werden Sie vor setzen der Natur und der Menschheit fuͤr die traurigen Fol⸗ rantwortlich seyn, die nothwendig daraus hervorgehen muͤssen. ntral⸗Regierung Ihres Landes, der Sie von Fhren Rechenschaft abzulegen haben, und die sich mit Stolz ruͤhmt, sich von den Grundsaͤtzen der Vernunft und der Gerechtig⸗ ten lasse, wird nicht der Meinung seyn, daß Sie Frankreich gaten Dienst gkleistet haben Ew. Excellenz weiß recht gut, ; N. eine andere mi 1 bargiehernsn 24 Ddan dͤndeligkeits⸗Erklaͤrung von Seiten der Ferf Rehse⸗ wchergegangen ist. Sie weiß auch, daß jeder Angriff, 9 ie Unterthanen ohne eine solche vorlaͤufige Maßregel schuiden kommen lassen, ein Bruch des Völkerrechts ngleich eine Verletzung der Ruͤcksicht ist, welche sie eigenen Regierung schuldig sind. Da es indeß meine 9 das Land zu beschuͤtzen, dessen Wohl mir anvertraut „und die Ungluͤcksfaͤlle abzuwenden, welche dasselbe bedro⸗ Hwollen Ew. Exrellenz mir die geforderte Genugthuung be⸗ ;, ohne jedoch zu vergessen, daß ich der Gouverneur eines ge⸗ regierten Volkes bin, der seiner Rechte nur dann beraubt kann, wenn er in gehoͤriger und gesetzlicher Form vor den nden Behoͤrden uͤberfuͤhrt wuͤrde. Zugleich moͤge Ew. Excel⸗ sssen, daß, welches Verfahren ich auch einschlage, es nicht als thwwillige Genugthuung von meiner Seite, sondern als ein andniß anzusehen ist, das mir nur durch Gewalt und durch die eberzeugung entrissen worden, daß ich ohne Autorisation von der obersten Regierung keinen Krieg zu unternehmen im he bin. Genehmigen Sie u. s. w. J. M. Vesga.“ jeser Antwort des Gouverneurs von Carthagena auf die des Gouverneurs von Martinique folgte wieder ein Schrei⸗ Kommandanten der Franzoͤsischen Flotille. Nachdem der⸗ dartn erklaͤrt hat, daß er in der Herrn Barrot bewillig⸗ blaubniß, sich an Bord der „Hebe“ zu begeben, den ersten it zur Gewaͤhrung der von Seiten Frankreichs gefordeten gthuung erblicke, faͤhrt er fort: di Frage hinsichtlich der Genugthuung, welche der Ehre der gebuhrt, kann, das weiß ich, nur von unseren beiderseitigen ungen definitiv entschieden werden. Was den Angriff betrifft, 13. August gegen die Person des Herrn Adolph Barrot ge⸗ so weiß ich, daß die desfallsige Untersuchung vollstaͤndig be⸗ ist, und ich gebe Ihnen daher bis Dienstag den 8 Oktober um den Alkalden und setne Mitschuldigen den Haͤnden der htigkeit zu uͤberliefern. Wenn mir in dieser Hinsicht nicht gthuung zu Theil wird, so kann ich keinesweges auf den Rath den Ew. Excellenz mir hat geben wollen, und habe die Ehre vemuzeigen, daß ich die unter meinen Befehlen stehenden uge so aufstellen werde, um den Hafen in Blokade⸗ Zustand mn u koͤnnen; denn die Gerechtigkeit fordert es, daß die Buͤr⸗ n Carthagena die ersten Folgen des Attentats empfinden, des⸗ pfer Herr Barrot geworden ist.“ In seiner Erwiederung auf dieses Schreiben behauptet der t J. M. Vesga, daß die Regierung allein fuͤr die Unbill, die sich Herr Barrot beklage, Genugthuung fordern Er erklaͤrt, daß Carthagena keine Garnison, keine Ar⸗ e und kein Vertheidigungs⸗Mittel besitze, und daß daher Kommandant des Franzoͤsischen Geschwaders, da er kein habe, ohne bestimmte Befehle oder vorherige Kriegs⸗Er⸗ g von Seiten seiner Regierung die Feindseligkeiten zu be⸗ n, sich vor dem Voͤlker⸗Recht fuͤr alle Folgen seiner Maß⸗ verantwortlich mache. Schließlich kuͤndigt er an, daß die arthagena befindlichen Franzosen nur um Paͤsse bei ihm usuchen brauchten, und daß ihnen augenblicklich gestat⸗ beden solle, ihre Zuflucht an Bord des Geschwaders zu n
Die Antwort des Franzoͤsischen Kommandanten auf letzteres keiben ist vom 5. Oktober datirt. Er besteht darauf, daß, err Barrot der gegen ihn vorgebrachten Klagen schuldig sey, der Ge⸗ bhof seine Freisprechung verkuͤndigen und daß der Urtheils⸗ h in der amtlichen Staats⸗Zeitung bekannt gemacht werden
lauben; er kunn nicht im vorans!
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1399 um den Gerichtshoͤfen hinreichende Zeit zu lassen, noch zwei Tage ein. Am 10ten aber, nach Sonnen⸗Untergang, werde ich keine Mittheilung mehr annehmen, und von meiner Pflicht burchdrungen, deren ganzen Umfang ich kenne, werde ich dann die Ihnen angedentete Maßregel in Ausfuͤhrung bringen.“
In seinem letzten Schreiben endlich, welches als Erwiede⸗ rung auf das vorhergehende dient, bleibt der Oberst Vesga da⸗ bei, daß, selbst im Fall einer persoͤnlichen Beschimpfung des Herrn Barrot, woruͤber dieser sich beklage, und woruͤber die Ge⸗ richte entscheiden sollten, der Kommandant des Franzoͤsischen Ge⸗ schwaders kein Recht habe, sich einzumischen, da er nur nach den Befehlen einer Subaltern⸗Behoͤrde handele. Sodann sagt er weiter: v
„Die Formen, welche das Gesetz vorschrei i die Beschwerde des Konfuls ist 8g ee Seenaererel. dann an den obersten Gerichtshof uͤberwiesen worden, der allein die Macht hat, ein Urtheil daruͤber zu faͤllen und auszusprechen. Sie sehen also, daß es mir unmböglich ist, die Freisprechung zu thun, welche Sie fordern; eine solche Handlung von meiner Seite wuͤrde gar keine Guͤltigkeit haben, da sie dem Geist wie dem Buchstaben des Gesetzes widerspraͤche, und mir durch Gewalt abgedrungen waͤre. Wenn Sie bei Ibrem feindlichen Vorhaben beharren, so bleibt mir nichts uͤbrig, als gegen jede Gewaltthaͤtigkeit von Ihrer Seite zu protestiren, denn unter den Umstaͤnden, worin sich die Stadt befin⸗ det, kann ich nicht Gewalt mit Gewalt zuruͤckweisen.“
So standen die Sachen am 8ten Oktober, als das Schiff, welches diese Nachricht nach Jamaika brachte, den Hafen von Carthagena verließ. Der Courrier des Etats Unis, der die obige Korrespondenz mittheilt, macht bei dieser Gelegenheit folgende Bemerkungen: „Man wird sich der ungluͤcklichen Vor⸗ fälle noch erinnern, die vor drei Mozaten die Verhaftung und Gefangensetzung des Franzoͤsischen Konsuls, Herrn Barrot, von Seiten der Columbischen Behoͤrden veranlaßten. Eine solche Verletzung des Menschen⸗ und Voͤlker⸗Rechts erheischte eine glaͤnzende Genugthuung, und es wurden zwei Kriegsschiffe von Martinique abgefertigt, um dieselbe zu erlangen. Der Ha⸗ fen von Carthagena soll von dem Capitain von Grau⸗ dais so lange blokirt werden, bis der Franzoͤsischen Flagge vollstaͤndige Genugthuung zu Theil geworden ist. Von der Ge⸗ rechtigkeit der beiden ausgezeichneten Maͤnner, die jetzt an der Söitze der Columbischen Regierung stehen, ist zu erwarten, daß dieselbe nicht lange ausbleiben wird; und wir koͤnnen versichern, daß diese Kollision dem General Santander und Herrn Mos⸗ quera um so peinlicher seyn wird, als Beide fuͤr Frankreich und die Franzosen stets die groͤßte Zuneigung bewiesen haben. Gewiß werden wir energische Maßregeln stets billigen, wenn Frankreichs Ehre gefaͤhrdet ist; aber wir muͤssen zu gleicher Zeit die Unvorsichtigkeit der Franzoͤsischen Regie⸗ rung beklagen, die in einem Lande, wo unaufhoͤrlich auftau⸗ chende Unruhen und Revolutionen jeden Augenblick die Inter⸗ essen und das Leben der in demselben wohnenden Franzosen in Gefahr bringen, einen so jungen Konsul zu ihrem Revpraͤsentan⸗ ten hat. Haͤtte sich bei jenen traurigen Haͤndeln der schon vor drei Jahren ernannte Franzoͤsische Gesandte fuͤr Columbien in Bogota befunden, so wuͤrde er ohne Zweifel von dem Praͤsiden⸗ ten sogleich jede angemessene Genugthuung erhalten haben; oder vielmehr, die Subaltern⸗Behoͤrden von Carthagena wuͤrden sich ohne Zweifel erst ein wenig mehr besonnen haben, ehe sie es gewagt haͤtten, einen Agenten zu beschimpfen, den man nur des⸗ halb nicht respektirte, weil er ganz isolirt dastand. Dieser Ge⸗ sandte, der endlich seine Reise nach Bogota angetreten und Lon⸗ vvrns und Nemme⸗ Nark passirt hat, wird sich gewiß so schnell als möͤglich auf den Posten begeben, wohin seine Pflicht und die gefaͤhrdeten Interessen seiner Landsleute ihn rufen. Wahrschein⸗ lich wird bei seiner Ankunft diese ungluͤckselige Sache zur Zu⸗ friedenheit des Capitains von Graudais ausgeglichen wer⸗ den; freilich werden aber die in Columbien sich aufhaltenden Franzosen alles moͤglichen Schutzes gegen die natuͤrlich aufge⸗ regte Erbitterung der Einwohner beduͤrfen. Der Platz fuͤr den Franzoͤsischen Gesandten ist zu Bogota, oder am Bord der vor dem Hafen von Carthagena liegenden Fahrzeuge.“
8
Inland.
Berlin, 7. Dez. Das Militair⸗Wochenblatt meldet die Ernennung des Majors Palm vom 5ten Infanterie⸗Regi⸗ ment zum Direktor der Divisions⸗Schule und zum Praͤses der Examinations⸗Kommission fuͤr Portepée⸗Faͤhnriche der zweiten Division. —
— Am 3ten d. M. wurde in hiesiger Garnison der Tag festlich begangen, an welchem der Koͤnigl. Zeug⸗Capitain Jost seine 50jaͤhrige Militair⸗Dienstzeit erreichte. Am Vorabend die⸗ ses Tages uͤberraschte den Jubilar die Begruͤßung der vor sei⸗ ner Wohnung aufgestellten beiden Musik⸗Corps der Fuß⸗ und reitenden Artillerie des Koͤnigl. Garde⸗Corps, waͤhrend die an⸗ wesenden Offiziere der Koͤnigl. Garde⸗Artillerie⸗Brigade sich in die Wohnung begaben, dem wuͤrdigen Veteranen ihren Gluͤck⸗ wunsch darzubringen. Gleichzeitig hatten hiesige Freunde des Jubilars vom Civilstande sich eingefunden, um demselben ihre herzliche Theilnahme an diesem seltenen Feste zu bezeigen, und ihm, in einem geschmackvoll gearbeiteten Silberbesteck, ein aͤußeres 88 ihrer Werthschaͤtzung zu uͤberreichen. Gleich freudig uͤberraschte den Jubel⸗Greis an diesem festlichen Abend ein Gluͤckwunsch⸗ Schreiben Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen August von Preußen und das Ehren⸗Buͤrger⸗Diplom, welches seine Vaterstadt, Trep⸗ tow an der Rega, ihn durch den Major von Gelbke uͤberreichen ließ. — Am heutigen Morgen fanden sich in der Wohnung des Jubi⸗ lars die Offiziere der Artillerie⸗Abtheilung des Koͤnigl. Allgemeinen Kriegs⸗Departements ein, um dem bejahrten treuen Staatsdiener ein Gluͤckwunsch⸗Schreiben des hohen Kriegs⸗Ministeriums, mit wel⸗ chem dem Jubilar die Insignien des ihm von Sr. Majestaͤt dem Koͤ⸗ nige Allergnaͤdigst verliehenen Rothen Adler⸗Ordens vierter Klasse uͤbersendet wurden, nebst einem zweiten Gluͤckwunsch⸗Schreiben des Koͤnigl. Allgemeinen Kriegs⸗Departements einzuhaͤndigen. Der Vorstand der Artillerie⸗Abtheilung des Koͤnigl. Kriegs⸗Mi⸗ nisteriums, Major von Peucker, begleitete die persoͤnliche Ueber⸗ reichung dieser Schreiben mit einer kurzen Anrede. Der wuͤr⸗ dige Jubel⸗Greis empfing demnaͤchst an diesem Vormittage von seinen Vorgesetzten, Kameraden und Freunden, welche ihm persoͤnlich ihren Gluͤckwunsch abstatteten, die vielfachsten Beweise eines herzlichen Wohlwollens und inniger Theil⸗ nahme. Um 3 Uhr Mittags hatten sich, im Jagorschen Lokale, Offiziere des Koͤnigl. Kriegs⸗Ministeriums, der hier garnisoni⸗ renden Koͤnigl. Garde⸗Artillerie⸗Brigade, so wie in besondern Dienstverhaͤltnissen hier kommandirte Koͤnigl. Artillerie⸗Offiziere, an welche sich mehrere andere Offiziere der hiesigen Garnison anschlossen, zu einem zu Ehren des Jubilars veranstalteten Fest⸗ mahle zahlreich versammelt. Der interimistische Inspecteur der ersten Artillerie⸗Inspection, General⸗Major von Diest, fuͤhrte den Jubel⸗Greis in den zu diesem Feste militairisch geschmuͤckten
und fuͤgt hinzu: „Von dem Wunsche geleitet, die Peanns. Verhaͤltnisse, en, aufrecht zu erhalten, und
de zwischen beiden Nationen beste
ranme ich Ihnen
Wetter ...
von Diest, in einer patriotischen Anrede, zuerst das Wohl des allverehrten Monarchen aus. Demnaäͤchst fuͤllte derselbe einen silbernen Pokal, uͤberreichte ihn dem Jubel⸗Greise als ein An⸗ denken mehrerer Offigiere Hichger Garnison und brachte dann, nach einer kurzen, auf die Feier dieses Tages und die Verdienste des Gefeterten bezuͤglichen Rede, das Wohl des Jubilars aus⸗ Die Musik⸗Corps der Koͤnigl. Garde⸗Artillerie⸗Brigade belebten die Froͤhlichkeit der Tafel. * Laut Nachrichten aus Duͤsseldorf vom 3ten d. M. befindet sich der Ober⸗Praͤsident von Pestel seit dem Anfange dieses Monats dort, da sein Gesundheits⸗Zustand sich so weit gebessert hat, daß er das ihm uͤbertragene Amt eines Koͤniglichen Commissairs bei dem gegenwaͤrtig dort versammelten vierten Rheinischen Provinzial⸗Landtage persoͤnlich uͤbernehmen kann. Die Koͤlnische Zeitung melder den am 28sten v. MNMW. an einem boͤsartigen Fieber zu Muͤnster,Eifel im 27sten Lebens⸗ Jahre erfolgten Tod des Lehrers der Geschichte und der alten Sprachen am dortigen Gymnasium, Dr. Wilhelm Schorn, Verfassers der erst in diesem Jahre in Bonn erschienenen „Ge⸗ schichte Griechenlands von der Entstehung des Aetolischen und Achaͤischen Bundes bis auf die Zerstoͤrung Korinths“
*
—,
Trigonometrische und chronometrische Operatio nen an den Preußischen Ostsee⸗Kuͤsten.
In diesem Jahre haben im Preußischen Staate zwei Ope⸗ rationen stattgefunden, beide geodaͤtischer Art, welche eine Ver⸗ bindung und Anschluß der in Preußen ausgefuͤhrten Vermes⸗ sungen mit denen des Auslandes bezweckten.
Die große Dreiecks⸗Kette, 2 der Koͤnigliche General⸗ stab seit mehreren Jahren uͤber den ganzen Preußischen Staat fortgefuͤhrt hat, faͤngt bei den Tranchotschen Dreiecken an den Graͤnzen der Rhein⸗Provinzen an, geht dann durch Hessen und Thuͤringen, wo sie mit den Triangulationen des suͤdlichen und noͤrdlichen Deutschlands, und namentlich mit der Bagyerischen, Hannoverischen und der (leider unterbrochenen) Hessischen in Ver⸗ bindung steht, nach den oͤstlichen Provinzen. In Schlesien schließt sie sich an die Oesterreichischen Operationen in Boͤhmen und Maͤhren, und in Ostpreußen war man in diesem Sommer beschaͤftigt, sie in der Gegend von Memel mit den Russischen Messungen des Generals von Tenner und des Etats⸗Rathes Struve zu verbinden. Ein Anschluß an dieselben wird um so interessanter, als auf diese Weise eine ununterbrochene Dreiecks⸗ Kette von Formentera und Barcelona bis nach St. Petersburg sich erstrecken, und den groͤßten Theil von Europa, Frankreich und das noͤrdliche Spanien, die Oesterreichischen Staaten und das noͤrdliche Italien, Deutschland, nebst den Niederlanden und Daͤnemark, so wie Rußland, unter sich verbinden wird. Um diesen Anschluß voͤllig unabhaͤngig zu erhalten, maß schon im vorigen Jahre der Geheime Regierungs⸗Rath Professor Bessel gemeinschaftlich mit dem zur Ausfuͤhrung der Vermessung schon seit mehreren Jahren beauftragten Hauptmann Bayer eine be⸗ sondere Basis, uUnd vollendete in diesem Jahre die Winkel⸗Mes⸗ sungen, so wie die Azimutal⸗Bestimmungen, so weit, daß im nächsten Jahre die ganze Verbindung vollstaͤndig hergestellt wer⸗ den wird.
Neben dieser großen geodaͤtischen Operation in Ostpreußen ist auch mit der speciellen Aufnahme der Ostsee⸗Kuͤsten, deren Zweck die Anfertigung einer genauen See⸗Karte ist, im ver⸗ gangenen Sommer der Anfang gemacht worden. Man beabsich⸗ tigt, zur Fortsetzung dieser Arbeit, eine Haupt⸗Dreiecks⸗Kette von der Koͤnigsberger Basis aus laͤngs der Kuͤste bis nach Ruͤgen zu fuͤhren, und sie dort mit den Daͤnischen Dreiecken in Ver⸗ bindung zu bringen, wodurch ein Zusammenhang der verschie⸗ denen geodaͤtischen Operationen im Norden von Europa erzielt
werden wird, der nicht minder wichtig ist, als der, welcher be⸗
reits im Suͤden besteht.
8* Außerdem geschah in diesem Jahre von dem Kaiserlich Rus⸗ sischen Generalstabe durch den General⸗Lieutenant von Schu bert bei den verschiedenen Ufer⸗Staaten der Ostsee der Antrag, eine Verbindung der wichtigeren Kuͤstenpunkte vermittelst schnel⸗ ler Zeit-Uebertragung von einem zum andern in der Art zu be⸗ wirken und zu unterstuͤtzen, daß, wo es noͤthig, kleine Interims⸗ Sternwarten eingerichtet wuͤrden, um die auf einem Russischen Dampfschiffe sicher und rasch von einem Hafen zum anderen transportirten Russischen Chronometer moͤglichst schnell mit der jedesmaligen Zeit des Beobachtungs⸗Ortes vergleichen zu koͤnnen. Die Preußische, Daͤnische und Schwedische Regierung vereinigte sich hierzu so mit der Russischen, daß von der Seite der drei letzteren Maͤchte die Punkte: Kronstadt, Hochland, Reval, Hel⸗ singfors, Abo, Dagerort, Gothland, Oeland, Stockholm, Karls⸗ krona, Kopenhagen, Luͤbeck und Christiania bestimmt wurden. Von Preußischer Seite wurden unter Leitung des Koͤniglichen Generalstabes vier Punkte ausgewaͤhlt. In Pillau und Danzig konnten die Huͤlfsmittel der Koͤnigsberger und Danziger Stern⸗ warte benutzt werden. In Swinemuͤnde und auf Arkona wur⸗ den besondere Interims⸗Sternwarten mit großer Liberalitaͤt aus⸗ geruͤstet und von Berlin aus besetzt.
Eine sehr erwuͤnschte Verbindung uͤber die OÖstsee hinuͤber
verschafften außerdem noch Pulver⸗Signale, welche der Koͤnig⸗ lich Daͤnische Etats⸗Rath Schumacher auf der Insel Moen ver⸗ anstalten ließ, und die, zugleich in Kopenhagen und auf Arkona beobachtet, die Langen⸗Differenz dieser beiden Punkte unmittel⸗ bar gaben. Die Resultate dieser umfassenden und durch die harmoni⸗ sche Mitwirkung aller betheiligten Staaten ganz besonders aus⸗ gezeichneten Expedition beduͤrfen der Sammlung und sorgfaͤltigen Bearbeitung. Sie werden gewiß zu einer genaueren Bestim⸗ mung der Lage der wichtigeren Kuͤstenpunkte an der Ostsee fuͤh⸗ ren, und hoffentlich auch den hoͤheren Anforderungen einer fuͤn die Gestalt der Erde interessanten Vergleichung zwischen geodaͤ⸗ tischen und astronomischen Bestimmungen genuͤgen, wie sie fuͤr die Preußischen Punkte durch die Dreiecks⸗Kette des Koͤnig⸗ lichen Generalstabes in den naͤchsten Jahren sich anstellen lassen wird. 3 8 —
8
Meteorologische Beobachtung. 8 8
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliget 8 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung
333,0. Par. 333, 2 *“ Par. 233. 8 6 Par. M.+ 6,,1 ° R.]+ 3,2 ° R. +- 3, ¶R. 0,7 °R. 79 pCt. 79 pCt. truͤbe. halbheiter. W. W
1833. 6. Dezbr.
Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg.
QAuellwärme 7,4 °R Flußwaͤrme 4,0 °R
Jodenwärme 5,5° R.
Ausdünst. 0,o2s Rh
Wind
Saal. Waͤhrend des froͤhlichen Mahles brachte der General
Wolkenzug WSW. — Hiederschlag 0, 02 1 „Rh