1834 / 64 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Briefe aus St. Etienne vom 22sten d. M. Abends 9 Uhr melden, daß die Ruhe daselbst vollkommen wiederhergestellt sey. Die muthmaßlichen Moͤrder des Herrn Eyraud und des Poli—⸗ zei⸗Kommissarius sind verhaftet porden. Die Arbeiter haben keinen Antheil an den Unordnungen genommen.

Auf dem Franzoͤsischen Lloyds war heute folgendes Schrei⸗ ben aus Madrid vom 17ten d. angeschlagen: „Die Ruhe, deren sich diese Hauptstadt bis jetzt erfreute, ist nahe daran, ge⸗ faͤhrdet zu werden. Es ist den Karlisten durch mancherlei In⸗ triguen gelungen, der Zusammenberufung der Cortes neue Hin⸗ dernisse in den Weg zu legen. Herr Martinez de la Rosa und Herr Gareli, sein Kollege, des erfolglosen Kampfes gegen die Anstrengungen jener Partei uͤberdruͤssig, haben ihre Enrlassung angeboten. Dieses unangenehme Ereigniß wurde dem Publi⸗ kum erst spaͤt Abends bekannt; seit diesem Augenblick be— merkt man in der Naͤhe des Palastes haͤufige Symptome von Unzufriedenheit. Man fuͤrchtet allgemein, daß das Ministerium in dem Zustande der Desorganisation, in dem es sich befindet, nicht im Stande seyn wird, die oͤffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Die letzten Unfaͤlle Dom Miguels haben Don Carlos in eine sehr bedenkliche Lage versetzt. Er⸗ war im Begriff, sich in dem Hafen von Viana einzuschiffen, als er erfuhr, daß Admiral Napier in jenen Gewaͤssern kreuzen ließe, weshalb er nach Braganza zuruͤckkehrte. Der Graf von Florida⸗ Blanca wird morgen in Begleitung seines Secretairs, Don Au⸗ gusto de Burgos, uͤber Paris nach London abgehen. Es waͤre moͤglich, daß der Herzog von Frias erst nach Beilegung der sich im Ministerium erhobenen Zwistigkeiten, die man noch zur all⸗ gemeinen Zufriedenheit beendigt zu sehen hofft, abginge.“

Der Messager enthaͤlt Folgendes: „Am 21. Februar hat man in Bayonne die Nachricht erhalten, daß die Zusammenbe⸗ rufung der Cortes, welche man am 15. Maͤrz erwartete, auf⸗ geschoben worden ist. Der Bischof von Leon, der den Don Carlos nach Spanien begleitet hat, ist verbannt und seine Guͤ⸗ ter sind eingezogen worden. Das Dekret in Betreff der Or⸗ ganisation der staͤdtischen Garde ist erschienen. Man muß 100 bis 300 Realen, je nach den Oertlichkeiten, an direkten Abgaben zahlen, um in dieselbe eintreten zu koͤnnen. Die Regierung hat sich die Ernennung der Offiziere vorbehalten. Die Nachrich⸗ ten aus den Baskischen Provinzen lauten nicht sehr guͤnstig.“

6. Großbritantien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 25sten. Auf den Antrag des Herzogs von Rich⸗ mond wurde ein Ausschuß ernannt, um die Lasten der Graf⸗ schafts⸗Abgaben in England und Wales zu untersuchen. Der Herzog bemerkte dabei, daß die Minister seit einiger Zeit ihre Aufmerksamkeit vorzuͤglich auf die oͤrtliche Besteuerung gerich⸗ tet haͤtten, die sich in den letzten Jahren als ein sehr großes Uebel erwiesen habe; eine sorgfaͤltige Untersuchung werde dem hoffent⸗ lich abhelfen koͤnnen, und deshalb halte er es fuͤr seine Pflicht, auf die Ernennung eines solchen Ausschusses anzutragen; um zu zeigen, wie wichtig die Sache sey, fuͤhrte er an, daß die Graf⸗ schafts⸗Abgaben fuͤr Middlesexesich im J. 1822 nur auf 30,898 Pfd, im Jahre 1833 aber auf 77,772 Pfund belaufen haͤtten; zwar schiebe man die Schuld dieser Steigerung auf die Errichtung vieler neuer Gebaͤude, indeß eine strenge Untersuchung wuͤrde immer ihre guten Dienste thun, besonders wenn man bedenke, daß die Schuld der Grafschaft Middlesex nicht weniger als 244,985 Pfund betrage. Lord Wynford meinte, das Land muͤsse jedenfalls dem Herzoge sehr dankbar dafuͤr seyn, daß er diesen Gegenstand vor dem Parlament zur Sprache gebracht. Das Haus vertagte sich sodann bis Donnerstag.

Unterhaus. Sitzung vom 25sten. In der Morgen⸗ Sitzung legte Lord G. Somerset dem Hause den Bericht des Ausschusses uͤber die Petition in Bezug auf den Bau einer Ei⸗ senbahn von London nach Reading und von da nach Bath und Bristol vor und erhielt die Erlaubniß, eine darauf bezuͤgliche Bill einzubringen. Hierauf wurden wieder mehrere Bittschrif⸗ ten eingebracht, unter anderen eine von einigen 1000 Ein⸗ wohnern von Thurles in der Grafschaft Tipperary unterzeich⸗ nete, die Herr Sheil vorlegte, und worin um gaͤnzliche Abschaf⸗ fung der Zehnten und Aufhebung der legislativen Union nach⸗ gesucht und daruͤber Beschwerde gefuͤhrt wird, daß den Engli⸗ schen Parlaments⸗Mitgliedern wegen der mannigfaltigen und wichtigen Pflichten, die sie mit Hinsicht auf die Lokal⸗Interessen des Landes und der davon abhaͤngigen Kolonieen zu erfuͤllen haͤtten, keine Zeit uͤbrig bliebe, auf die Interessen Irlands be⸗ dacht zu seyn, selbst wenn sie mit dessen Beduͤrfnissen bekannt waͤren. Herr Faͤnch helt es fuͤr eine kuͤhne Behauptung, zu sagen, daß Irland Niemand in diesem Hause zur Wahrnehmung sei⸗ ner Interessen habe, waͤhrend es in den Personen der 100 Re⸗ praͤsentanten, die mit dem groͤßten Eifer uͤber seine Wohlfahrt wachten, einen hundertaugigen Argus besitze; die Beschwerde sey unbegruͤndet, denn nichts waͤre haͤrter, als zu behaupten, daß so talentvolle Maͤnner nicht die Macht oder gar nicht ein— mal den Willen haͤtten, Gutes fuͤr Irland zu vollbringen. Herr O'’'Connell meinte, der vorige Redner schiene bei seinen poeti⸗ schen Imaginationen vergessen zu haben, daß dieser Argus in seiner Hoͤhle durch die Zwangs-⸗Bill in Schlaf gelullt sey, und daß diese Mitglieder zu nichts weiter da waͤren, als um jede Maßregel, die Irland Frieden und Gluͤck bringen koͤnnte, verwerfen zu sehen, und von der Regierung entweder einen hoh⸗ len Beistand bei den von ihnen vorgeschlagenen Maßregeln zu empfangen oder, was immer noch besser sey, von ihr offen be— kaͤmpft zu werden; seiner Meinung nach entspringe der Mangel an Einsicht uͤber die Irlaͤndischen Angelegenheiten in diesem Hause aus dem Mangel an richtigen Aufschluͤssen uͤber den Zustand und die Beduͤrfnisse Irlands oder vielmehr aus einer verkehrten Dar⸗ stellung dieses Zustandes. Herr Littleton aͤußerte hierauf, daß alle Bittschriften in Bezug auf eine Aufloͤsung der Union, die aus Irland eingingen, stets, als ob man fuͤhle, daß die Sache allein nicht ziehe, noch den so geliebten Gegenstand, die Abschaffung der Zehnten, mit in das Gesuch einschloͤssen (hoͤrt!); auch beschraͤnkten sich die Ueberreicher solcher Bittschriften niemals auf den Inhalt derselben, sondern mischten in ihre Reden immer noch Gegen— staͤnde fruͤherer oder kuͤnftiger Bittschriften (hoͤrt!), und was auch dem Hause vorliegen moͤge, bestaͤndig fange man von den Zehnten an und rege dadurch nur unnoͤthige Debatten an (hoͤrt!); er habe seine Meinung uͤber die Zehnten bereits kundgegeben, als er dem Hause den darauf bezuͤglichen ministeriellen Plan vorgelegt, und da der Gegenstand in den verschiedenen Sta⸗ tionen der desfallsigen Bill noch oft genug zur Sprache kom⸗ men werde, so koͤnne er sich jetzt auf keine Eroͤrterung dar⸗ uͤber einlassen. (Hoͤrt!) Herr O'Connor behauptete dage⸗ gen, daß die Aufloͤsung der Union und die Zehnten zwei eng mit einander in Verbindung stehende Gegenstaͤnde seyen, denn die letztere Beschwerde entspringe eben aus der Union der beiden Laͤnder. Als sich das Haus um 5 Uhr Abends wieder versammelte, wurde zunaͤchst ein neues Wahl⸗Ausschreiben fuͤr

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die Stadt Malton erlassen, deren Repraͤsentant, Herr Pepys, zum General⸗Fiskal ernannt ist. Hierauf fragte der Marquis von Chandos nicht den Lord Althorp oder einen andern Mi⸗ nister, sondern den bisherigen General⸗Anwalt, Sir William Horne, ob die erledigte Richter⸗Stelle an der Schatz⸗Kammer wieder besetzt sey. Sir W. Horne weigerte sich, eine Antwort auf diese Frage zu er⸗ theilen, woruͤber Sir H. Hardinge seine Verwunderung ausdruͤckte; nach einer Weile aber fiel es dem Marquis von Chandos ein, daß ihm wohl der Kanzler der Schatz⸗Kammer die gewuͤnschte Auskunft ertheilen koͤnnte, und er richtete nun seine Frage an diesen. Lord Althorp sagte, er koͤnne weiter nichts erwiedern, als daß es natuͤrlich die Pflicht der Regierung sey, jede erwanige Verlegenheit, die aus der Erledigung jener Stelle hervorgehen koͤnnte, zu vermeiden. Demnaͤchst zeigte der Minister an, daß er am Donnerstag auf die Erlaubniß antragen werde, eine Bill einbringen zu duͤrfen, wodurch derjenige Theil des Gesetzes, in Folge dessen die Stempel-Kommissarien genoͤthigt seyen, dem Herausgeber oder Eigenthuͤmer einer Zeitung in Irland, der wegen Preß⸗Vergehen verurtheilt worden, den Zei— tungs-⸗Stempel fernerhin zu verweigern, aufgehoben werden sollte. (Hoͤrt!) Ferner kuͤndigte Lord Althorp an, daß er am Freitage in einem Ausschuß des ganzen Hauses die Zucker⸗Zoͤlle zur Sprache bringen werde. Herr Hutt fragte den Minister, ob er in dieser Session eine Maßregel zur Regulirung der Ae⸗ tien⸗Bank⸗Gesellschaften einzubringen gedenke; Lord Althorp ver⸗ neinte dies. Herr O'Connel bat um Erlaubniß, eine Bill zur besseren Regulirung der Dubliner Corporation einbringen zu duͤrfen, nahm aber auf die Bemerkung des Lord Althorp, daß die Minister selbst, sobald der in dieser Hinsicht ernannte Aus⸗ schuß seine Arbeiten beendigt haben wuͤrde, eine solche Maßregel in Verbindung mit den Corporations⸗Angelegenheiten des gan⸗ zen Koͤnigreichs dem Hause vorlegen wollten, seinen Antrag wieder zuruͤck. Lord John Russell erhielt sodann die Er⸗ laubniß, eine Bill zur Abstellung der von den Dissenters in Bezug auf die Trauungs⸗Ceremonie gefuͤhrten Beschwerden ein⸗ zubringen. Folgendes sind die Grundzuͤge der von ihm vorge— schlagenen Maßregel: Personen, die sich nach einem von den Gebraͤuchen der Englischen Kirche abweichenden Ritus trauen lassen wollen, sollen zunaͤchst ganz dasselbe zu erfuͤllen haben, wie die Mitglieder der Episcopal⸗Kirche; sie muͤssen entweder durch Aufgebot oder durch Vollmacht sich trauen lassen. Waͤhlen sie das Aufgebot, so haben sie dem Geistlichen des Kirchspiels, in welchem sie wohnen, davon Anzeige zu machen, da⸗ mit er das Aufgebot publiciren kann. Sodann muͤssen sie, wenn sie von einem dissentirten Geistlichen getraut seyn wollen, um ein Certificat uͤber die gehoͤrige Publicirung des Aufgebots nachsuchen, und der Pfarrer des Kirchspiels hat, wenn er dasselbe aussteltt, in dem Buch, in das die Aufgebote eingetragen werden, die von ihm vollzogene Ausfertigung eines solchen Certificats zu vermerken. Der dissentirende Geistliche muß dann in seiner Kirche anzeigen, daß er an einem gewissen Tage der Woche die Trauung vornehmen werde; nach der Ce⸗ remonie hat er die Trauung in einem Register, das er zu die⸗ sem Zweck fuͤhren soll, zu vermerken. Die Art und Weise, sich eine Vollmacht auszuwirken, soll dieselbe bleiben, wie bisher; nach Bewilligung der Vollmacht ist dem Pfarrer des Kirchspiels davon Anzeige zu machen, und der dissentirende Geistliche hat, wenn er das Paar getraut hat, die Trauung in seinem Register zu ver⸗ zeichnen. Die vorgeschlagene Bill soll eben so wohl auf die Ka⸗ tholiken als auf die protestantischen Dissenters Anwendung fin⸗ den, und Personen, die in Zukunft in England von Roͤmisch⸗ katholischen Priestern getraut werden, sollen nicht mehr nach Belieben aus Laune oder Interesse sich wieder trennen duͤrfen. Ein Antrag, den hierauf Herr Pryme machte, daß von den Gemeinde⸗Laͤndereien und unbebaut liegenden Gruͤnden in Doͤr⸗ fern ein gewisser Theil zu niedrigem Zins an die in dem Kirch⸗ spiel wohnenden Arbeiter in Pacht uͤberlassen werden moͤchte, wurde mit 126 gegen 31 Stimmen verworfen. Zu einer laͤn⸗ geren Debatte gab ein Antrag des Herrn O'Dwyer Anlaß, der die Erklaͤrung in sich faßte, daß die Ausschließung der Katholiken von der Jury, die uͤber das Preßvergehen des Herrn Barret, Herausgebers des „Piloten“ in Dublin, zu rich⸗ ten hatte, die Folge gehabt habe, das oͤffentliche Vertrauen auf eine unparteiische Gerechtigkeitspflege in Irland zu erschuͤttern, und daß das Haus hoffe, man werde bei allen kuͤnftigen Faͤllen aͤhnlicher Art die Jury ohne Partei⸗Ruͤcksichten aus Katholiken und Protestanten zusammensetzen. Herr O'Connor brachte zu dieser Resolution als Amendement in Antrag, daß ein Ausschuß zur Untersuchung der Umstaͤnde, die bei jenem Verhoͤr obgewaltet, ernannt werden moͤchte. Aber sowohl dieses Amendement als die urspruͤngliche Motion wurden von dem Hause verworfen, ersteres mit einer Majoritaͤt von 132 gegen 28 Stimmen und letztere ohne alle Abstimmung. Auf den Antrag des Sir Ro⸗ bert Inglis wurde sodann ein stehender Ausschuß von 15 Mit⸗ gliedern ernannt, der am Anfange jeder Session erneuert werden soll, um dem Sprecher bei der Anordnung der Bibliothek des Hauses und aller darauf bezuͤglichen Angelegenheiten zur Hand zu gehen. Am Schluß der Sitzung, die bis um halb 2 Uhr dauerte, brachte noch Herr O'Connell seine Bill zur Sicherung der Preßfreiheit ein, die zum erstenmal verlesen wurde; die zweite Verlesung derselben ist auf den 12. Maͤrz angesetzt.

London, 26. Februar. Gestern, als am Geburtstage der Koͤnigin, war großer Cercle bei Hofe, und das Parlament hielt keine Sitzungen. Gegen 2 Uhr brachten die Herzogin von Kent, die Prinzessin Victoria, die Herzoge von Glocester und von Cumberland und die Prinzessin Auguste der Koͤnigin ihre Gluͤckhwuͤnsche dar. Sodann hatten die Mitglieder des diploma⸗ tischen Corps, die Minister, die Hof-Chargen und viele andere hohe Personen die Ehre, Ihrer Majestaͤt vorgestellt zu werden. Unter den fremden Gesandten bemerkte man auch Herrn von Moraes Sarmento, als bevollmaͤchtigten Minister Donna Maria's. Abends war zur Feier des Tages Illumination in der Stadt.

Gestern fand eine Unterredung zwischen Lord Althorp und einer großen Anzahl von Mitgliedern des Unterhauses statt. Der Kanzler der Schatzkammer erkannte die Anhaͤnglichkeit der ihn umgebenden Personen sowohl an ihn als an das ganze Ministe⸗ rium an und sagte, er zweifle nicht, daß die Verwaltung stark sey, aber die beiden Abstimmungen von voriger Woche koͤnnten leicht in den Gemuͤthern der Einwohner der Provinzen einen Argwohn vom Gegentheil hervorrufen, und er habe sie daher zu⸗ sammenberufen, um ihnen die Ansichten der Minister uͤber den auf heute Abend angesetzten Antrag in Bezug auf Abschaffung der Fen⸗ ster⸗Steuer mitzutheilen, so wie er andererseits die Meinungen der hier versammelten Parlaments⸗Mitglieder kennen zu lerne wuͤnsche. Er fuͤgte hinzu, daß er die Einbringung der Bill wegen Abschaf⸗ fung der Haus⸗Steuer so lange aufgeschoben habe, um erst die Ansicht des Hanses uͤber zwei andere Motionen, diejenige auf Abschaffung der Fenster⸗Steuer und diejenige auf Abschaffung

der Malz⸗Stcuer, zu erforschen, denn wenn diese beiden Motio⸗ nen durchgingen, so wuͤrden die Einkuͤnfte zur Bestreitung der Kosten des Staats⸗Dienstes nicht hinreichen. Die Versammlung brach auf, ohne zu einem bestimmten Einverstaͤndniß gelangt zu seyn. Gberst Evans hat aber seinen Antrag auf Abschaffung der Fenster⸗Steuer gestern Abend im Unterhause nicht zur Sprache gebracht, obgleich er, der Ordnung gemaͤß, vom Sprecher dazu aufgefordert wurde. Die Times meint, nach der Warnung, die ihnen Lord Althorp ertheilt, koͤnnten die Mitglieder des Un⸗ terhauses uͤber die unvermeidlichen Folgen, welche die Annahme jener beiden Motionen haben wuͤrde, nicht mehr in Zweifel seyn. Der Albion fuͤgt der Mittheilung dieser Nachricht hinzu, daß sich das Geruͤcht von einem Ministerwechsel noch immer erhalte; namentlich heiße es, daß Lord Palmerston sich aus dem Ministe⸗ rium zuruͤckziehen wuͤrde.

An die Stelle des verstorbenen Herrn Brougham ist Herr John Barham zum Parlaments⸗Mitgliede fuͤr Kendal erwaͤhlt worden. 8

Herr Pepys hat heute fruͤh seinen Eid als neu ernannter General-Fiskal geleistet und dann seinen Sitz im Kanzleihofe eingenommen; er empfing die herzlichsten Gluͤckwuͤnsche von den anwesenden Gerichtspersonen, unter denen sich zwei ehemalige General⸗Anwalte, Sir Charles Wetherell und Sir William Horne, und ein ehemaliger General⸗Fiskal, Sir E. Sugden, befanden.

Der Serjeant Pennefather, 24 Koͤnigliche Anwaͤlte und 121 andere Mitglieder der Irlaͤndischen Barre haben eine Adrese an den Richter Baron Smith gerichtet, worin sie ihm auf Aw⸗ laß der im Parlament uͤber ihn gepflogenen Verhandlungen die unerschuͤtterliche Achtung zu erkennen geben, die er ihnen durch seine strenge Rechtlichkeit und Unparteilichkeit waͤhrend seiner langen Amtsfuͤhrung eingefloͤßt.

Die Times sagt: „Briefe aus Madrid melden die Er⸗ nennung des Marquis von Miraflores. zum Botschafter am hie— sigen Hofe; er sollte Madrid in der Mitte des Februar verlas⸗ sen, um sich auf seinen Posten zu begeben. Der Marquis ist Grand von Spanien, hat ein sehr bedeutendes Vermoͤgen und soll in der Politik sehr liberale Gesinnungen hegen, was sich auch daraus schließen laͤßt, daß Herr Martinez de la Rosa, dese sen persoͤnlicher Freund er ist, ihn ernannt hat. Auch soll er, was unter dem Spanischen Adel sehr selten ist, genaue Kenn— nisse von den Handels⸗Angelegenheiten besitzen, und man glaubt, daß seine Mission unter Anderem auch den Zweck haben werde, die Handels⸗Interessen Spaniens zu befoͤrdern und in dieser Hinsicht Verbindungen zwischen beiden Laͤndern anzuknuͤpfen, die fuͤr beide gleich vortheilhaft seyn wuͤrden.“

Das Dubliner Blatt „der Pilot“ hat, da es unter diesem Titel von den Irlaͤndischen Stempel⸗Kommissarien unterdruͤckt worden, das Gesetz zu umgehen gewußt und erscheint fort, je— doch als zweite Edition des „Dubliner Morning Register“ un⸗ ter dem Titel: „Morning Register. Der Pilot ist unter⸗ druͤckt.“

Zu Worksworth hat sich ein trauriger Vorfall ereignet; ein Loͤwe und eine Tigerkatze von der Menagerie des Herrn Womb⸗ well entkamen durch einen ungluͤcklichen Zufall aus ihren Kaͤfich⸗ ten und brachten vier Menschen um, ehe man ihrer wieder hab⸗ haft werden konnte. Es war naͤmlich ein mit Bauholz belade⸗ ner Wagen gegen das Fuhrwerk, auf dem sich die Thiere befan⸗ den, angefahren und hatte bedeutende Beschaͤdigungen an den Kaͤfichten angerichtet. Man besserte diese zwar sogleich wieder aus, aber wahrscheinlich nicht genuͤgend, denn in der Nacht zer⸗ brachen jene beiden Thiere die Seiten der Kaͤsichte und ent⸗ flohen ins Feld. Die Tigerkatze toͤdtete mehrere Scha⸗ fe, und der Loͤwe fiel uͤber ein paar Kuͤhe her. Das Geschrei der Thiere weckte die Bewohner des Fleckens, und es machten sich ihrer Mehrere bewaffnet auf den Weg, um die entflohenen Bestien anzugreifen. Den Loͤwen traf man mit dem Zerfleischen einer Kuh beschaͤftigt; man feuerte auf ihn; er wurde verwundet, stuͤrzte aber auf einen der Maͤnner los und zerriß ihn augenblicklich; dann rannte er in einen Kuhstall, wo man sich endlich seiner bemaͤchtigte. Die Tigerkatze hatte, als man sie zu Gesichte bekam, leider schon ein großes Blutbad angerichtet; eine Frau mit einem Kind auf den Armen und ein Knabe von 11 Jahren, die sich auf dem Felde befanden, waren von ihr zerfleischt worden. Erst nachdem man mehrmals nach ihr geschossen und sie toͤdtlich verwundet hatte, koͤnnte man ihrer habhaft werden. Die Jury faͤllte das Verdikt: „Su⸗ faͤlliger Tod“, und Herr Wombwell wurde nur zu einer Ent⸗ schaͤdigung von 10 Pfund verurtheilt. Uebrigens zeigte sich der⸗ selbe sehr menschenfreundlich, indem er sogleich die von den Thie⸗ ren getödteten Personen auf seine Kosten beerdigen ließ und sih außerdem zu jedem Schaden⸗Ersatz erbot, auf den die Verwand⸗ ten derselben irgend Anspruch machen duͤrften.

An der heutigen Boͤrse waren die Consols einigen Schwan⸗ kungen ausgesetzt, weil man noch keine sichere Nachrichten uͤber die Lage des Ministeriums hatte und die Geruͤchte von einer beabsichtigten Abdankung desselben sich noch immer erhielten, Auch die Spanischen und Portugiesischen Obligationen schwank ten hin und her.

Bruͤssel, 27. Febr. Der Indepen ant enthaͤlt Folgen des: „Ein Schreiben aus Luxemburg vom 23. Febr. meldet, daß Herr Hanno fortwaͤhrend in der Festung in Haft ist, und daß General Dumoulin erklaͤrt hat, dessen Freilassung haͤnge von den Instructionen ab, die er von Frankfurt a. M. erwarte⸗ Der Kommandant der Festung besteht darauf, daß der strategi— sche Rayon auf 4 Stunden ausgedehnt bleibe.“

In der gestrigen Sitzung der Repraͤsentanten⸗Kam⸗ mer stattete Hr. Gendebien den Bericht der Kommission ab, welche mit der Untersuchung des durch den Kriegs⸗Minister ge— forderten Kredits von 2,800,000 Fr. beauftragt war. „Die Kommission“, sagte er, „hat den Kriegs⸗Minister in ihre Mitte berufen lassen, um Erklaͤrungen uͤber die wahrhafte Verwendung des geforderten Kredits zu erhalten. Der Minister erklaͤrte der Kommission, die Regierung habe erfahren, daß der Koͤnig von Holland seine Linien⸗-Armee vermehre und die Schutterei von Neuem organisire. Daher habe die Regierung fuͤr dienlich ge— halten, 20 Mann per Infanterie⸗Compagnie wieder unter die Fahnen zu berufen, was 7000 Mann ausmache, die fuͤr 300 Tage 2,100,000 Fr. kosten wuͤrden. Die uͤbrigen 700,000 Fr. wuͤrden dazu dienen, die Kosten der Truppen⸗Bewegungen zu bestreiten, welche die letzten Ereignisse im Luxemburgischen noͤthig gemacht haͤtten. Die Kommission war der Meinung, daß dies nicht hinreiche, daß dies nur halbe Maßregeln seyen.“ Der Berichterstatter ent⸗ wickelte dann kurz die Gruͤnde und schloß folgendermaßen: „Die Kommission war einstimmig der Meinung, daß der Vorschlag der Regierung wenig befriedigend sey. Sie hat ihn als ungenuͤgend betrachtet, wenn die Regierung entschlossen ist, die eines freien und unabhängigen Volkes wuͤrdige Haltung anzunehmen. Sie hal

ihn fuͤr uͤberfluͤssig und unnuͤtzer Weise laͤstig gehalten, wenn die Regierung nur eine leere Demonstration machen und sich blind den Entscheidungen der fremden Kabinette uͤberlassen will. Da⸗ her schlaͤgt Ihre Kommission Ihnen vor, m. H., den Vorschlag der Regierung durch die Tagesordnung zu beseitigen, oder we⸗ nigstens die Annahme desselben zu vertagen, bis die Minister sich üͤber unsere politische Lage in Bezug auf Holland, die Konferenz, en Deutschen Bund und unsere Verbuͤndeten kategorisch erklaͤrt haben werden; und vorzuͤglich, bis sie die Kammer von den Maß⸗ regeln unterrichtet haben, die getroffen wurden, um das Land wieder in eine seiner politischen Wiedergeburt wuͤrdige Haltung

zu setzen.“” Deutschland.

Kassel, 1. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der Staͤnde⸗ Versammlung übergab der Landtags⸗Kommissar, Herr Ministe⸗ vial⸗Direktor Meisterlin, nachdem die Protokolle der 2. und 3. Sitzung verlesen worden waren, eine Mittheilung uͤber die Gruͤnde, die das Ministerium veranlaßt haͤtten, dem Ober⸗Appellations⸗ Rath Pfeiffer und Ober-Gerichts⸗Rath Dedolph die Genehmi⸗ gung zum Eintritt in die Staͤnde⸗Versammlung zu versagen, und bemerkte dabei, daß er hoffe, eine Antwort der Staats⸗Regierung auf das Ersuchen der Staͤnde, den beiden Genannten, so wie dem Assessor Dirks zu Hanau, noch nachtraͤglich die Genehmi⸗ gung zu ertheilen, mit naͤchstem uͤbergeben zu koͤnnen. Diese Mittheilung wurde dem Rechtspflege⸗Ausschuß uͤberwiesen. Auch wurde auf den Antrag des Praͤsidenten entschieden, daß die an die vorige Staͤnde⸗Versammlung gerichteten Eingaben, die von derselben wegen Mangel an Zeit nicht hatten erledigt werden koͤnnen, vorgenommen werden sollten. Nachdem sodann verschiedene Petitionen ihre Erledigung gefunden hatten, wurde uͤber die Legitimation des Ober⸗Forstmeisters v. Schwertzell, als Bevollinaͤchtigten des Herrn Grafen Karl von Solms⸗Roͤdelheim, beschlossen, zuvoͤrderst naͤhere Nachweisung daruͤber zu verlangen, ob der Herr Graf Karl von Solms⸗Roͤdelheim Haupt der Graͤf⸗ lich Solms⸗Roͤdelheimschen Familie und ob Praunheim selbst jemals fuͤr sich reichsunmittelbar gewesen sey, oder mindestens zu einem reichs⸗ unmittelbaren Gebiet gehoͤrt habe. Der Vier Praͤtdemt berichtete uͤber die Legitimation des Herrn von Stark als Bevollmaͤchtigten des Herrn Grafen von Isenburg⸗Waͤchtersbach; die Diskussion wurde auf den Wunsch des Herrn Geheimen Rath Hassenpflug, der auf die Sache bezuͤgliche Mittheilungen zu machen versprach, ausgesetzt. Endlich wurde auf den Bericht des Herrn Wipper⸗ mann beschlossen, die Wahl des Herrn Dangel fuͤr nichtig zu erklaͤren und die Staats-Regierung zu ersuchen, eine ganz neue Wahl anzuordnen. Die Sitzung schloß mit der auf den Bericht des Herrn Wippermann gefaßten Entscheidung, den Herrn Baͤhr, der als Bevollmaͤchtigter des Herrn Grafen von Isenburg⸗Bir⸗ stein einen staͤrkeren Grundbesitz als fruͤher nachzuweisen versucht hatte, fuͤr nicht gehoͤrig legitimirt anzuerkennen, weil dieser wei⸗ tere Grundbesitz nicht bedeutend genuüg sey, um eine Aenderung des fruͤheren Beschlusses der Staͤnde-Versammlung motiviren zu koͤnnen. In der, nach der oͤffentlichen, stattgehabten geheimen Sitzung wurden ökonomische Verhaͤltnisse, die Beibehaltung des Stenographen und des untern Diener⸗Personals beschlossen und ein aus den Herren Endemann und Henkel bestehender Ausschuß ernannt, um das Noͤthige ruͤcksichtlich der Redaction der Land⸗ tags⸗Verhandlungen zu besorgen.

Leipzig, 24. Febr. Nach dem Boͤrsenblatt fuüͤr den Deutschen Buchhandel lieferte von den Deutschen Bundes⸗ Staaten im Jahre 1833 Oesterreich 290 Druck⸗Werke, Preußen 1758, Bayern 778, Sachsen 1110, Hannover 141, Wuͤrttem⸗ berg 415, Baden 190, Kurhessen 89, Darmstadt 157, Holstein 62, Sachsen⸗Weimar 117, Sachsen⸗Meiningen 8, Sachsen-Altenburg 26, Sachsen⸗Gotha,Koburg 37, Braun⸗ schweig 64, Mecklenburg⸗Schwerin 21, Mecklenburg⸗Strelitz 2, Oldenburg 3, Nassau 34, Luͤbeck 11, Frankfurt a. M. 144, Bremen 43, Hamburg 118 Druck⸗Werke.

Jena, 28. Febr. (Weimarische Zeitung.) Am Abend des 25. d. M., um 7 Uhr, wurde dem Major von Kne⸗ bel durch ein feierliches Leichen⸗Begaͤngniß die letzte Ehrenbezeu⸗ gung dargebracht, zu welcher der Großherzog, Koͤnigl. Hoheit, einen Stabs⸗Offfzier aus Weimar besonders hinzusenden geruht hatte. Die Universitaͤt betrachtete diesen Todesfall als den Ver⸗ lust eines ihrer eigenen Mitglieder und huldigte auf schoͤne Weise in dem Verblichenen dem Genius der Wissenschaft und Kunst. Die Professoren, wie die Studirenden, die ihm auch auf seinem Krankenlagenguͤhrende Beweise ihrer Theilnahme gegeben hatten, begleiteten diefen letzten Zeugen einer so merkwuͤrdigen Zeit Wei⸗ mars zu seiner Ruhestaͤtte, und der endlose Fackelzug, den die Letztern in musterhafter Ruhe und Ordnung bildeten, erleuchtete praͤchtig die Piernde Nacht, durch welche die Trauer⸗Toͤne des WeimarischemHautboisten⸗Corps uͤber die große Menschenmenge hinrauschten. Am Grabe des Verstorbenen rief der Superin⸗ tendent Dr. Schwarz in einer ergreifenden Rede noch einmal die Erinnerungen an die Tage Anna Amalias und Karl Augusts zuruͤck, die fuͤr Weimar, fuͤr Deutschland, fuͤr die Welt so wich⸗ tig waren und an welche sich auch der Name Knebel reiht.

Muͤnchen, 26. Febr. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz hielt gestern auf dem Maximilians⸗Platze in Begleitung seiner Adjutanten uͤber die morgen ausmarschirenden Griechischen Frei⸗ willigen Musterung. Das Aussehen dieses Bataillons (gerade aus tausend Mann und zwar aus fast lauter gedienten Militairs bestehend) ist glaͤnzend, und die Stimmung desselben muthig und unternehmend.

Muͤnchen, 27. Febr. Heute um Uhr Morgens mar⸗ schirte das Koͤnigl. Griechische 7te Linien⸗Infanterie⸗Bataillon unter Anfuͤhrung des Majors v. Ott von hier in sein neues Vaterland ab. Einschließlich der Offiziere war das Bataillon 1135 Mann stark. Hierzu kommen noch 75 Weiber und 44 Kin⸗ der, welche zu demselben gehoͤren. Der General⸗Major Fuͤrst v. Loͤwenstein und mehrere Generale und Stabs⸗Offtziere, so gis auch eine ungeheure Volks⸗Masse gaben den Truppen das

eleite.

Der bisherige Regentschafts⸗Secretair Keller ist aus Grie⸗ chenland hier eingetroffen, mit ihm 8 Griechische Studenten von angesehener Herkunft, die unsere Universitaͤt besuchen werden, darunter ein Sohn des durch seinen Heldentod beruͤhmten Ka⸗ raiskakis.

Muͤnchener Blaͤtter schreiben: „Sichern Nachrichten aus Griechenland zufolge, ist gegenwaͤrtig die hohe Regentschaft Griechenlands mit einem Gesetze uͤber Einwanderung beschaͤftigt, so zwar: daß Einwanderungs⸗Lustige bis gegen den Monat Sep⸗ tember hin, dort sich niederlassen koͤnnen. Die Einwanderer koͤnnen vor dem Monat September weil die Bestellung des Bodens erst im Oktober und November Platz greifen kann ohnehin nichts unternehmen; wenn sie aber im September nach Griechenland kommen, so werden sie Zeit zu Herstellung ihrer

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Wohnungen finden, ihre Gruͤnde hinlaͤnglich bebauen koͤnnen und den dort so gelinden Winter uͤber, der die Bauzeit fuͤr die Garten⸗Gewaͤchse ist, sich leichter acclimatisiren, ehe die Sommer hitze kommt, welche fuͤr die Bewohner des Nordens, wenn sie ohne Uebergang in dieselbe gerathen, oft der Gesundheit nach⸗ theilige Folgen hat. Schon haben sich aus der Zahl der Frei⸗ willigen in Griechenland mehrere als Meister etablirt, nachdem sie Ersatzmaͤnner gestellt und ihre Entlassung aus dem Militair⸗ Verbande genommen hatten. Die Regierung befoͤrdert solche Etablissements. Manche unter den juͤngst dort angekommenen Freiwilligen arbeiten in Privat⸗Werkstaͤtten als Gesellen um einen Taglohn von 1 Gulden bis 1 Gulden 12 Kreuzer und zahlen ihre Dienste. So ist Verdienst fuͤr Alle. Auch ist zu erwarten, daß die Regierung nach vollendeter Dienstzeit jenen freiwilligen Soldaten, die sich im Lande niederlassen wollen, alle Rechte der Einwanderer, mit besonderer Ruͤcksicht auf ihre ge⸗ leisteten Dienste, gewaͤhre, und dies um so mehr, als diese Maͤn— ner des Klimas gewohnt, mit den Gebraͤuchen des Landes ver⸗ traut, als ackerbauender, oder industrieller Bevoͤlkerungs⸗Zu⸗ wachs dem Lande vorzuͤglich ersprießlich seyn werden.“

Ueber die Vorfaͤlle bei der Verhaftung des Dr. Hepp be⸗ richtet der Rhein-Bayer noch Folgendes aus Neustadt vom 19. Febr: „Heute fruͤh wurde Dr. Hepp in Folge eines gegen denselben erlassenen Verhaft⸗Befehls arretirt, und es ward zu⸗ gleich auch bei demselben durch den Koͤnigl. Staats⸗Prokurator und Untersuchungs⸗Richter des Bezirkes Frankenthal eine Haus⸗ suchung vorgenommen. Da zu vermuthen stand, daß, wie ge⸗ woͤhnlich bei aͤhnlichen Anlaͤsfen, auch diesmal Exzesse vorfallen koͤnnten, so wurde eine Abtheilung Chevauxlegers, die von Speier gekommen waren, und auch Infanterie vor der Behausung des Dr. Hepp aufgestellt. Wirklich versammelte sich auch eine große Menschenmenge, und unter diesen die meisten hiesigen sogenann⸗ ten Liberalen. Kaum hatte sich der Verhaftete in die schon in Bereitschaft stehende Chaise begeben, so ertoͤnte ein vielfaches Vivatrufen und andere Exclamationen, unter denen man deut⸗ lich deutlich das Wort Feuer vernehmen konnte. Die von Che—⸗ vauxlegers umgebene Chaise, in der sich außer dem Arrestanten noch ein Gendarmerie⸗Hauptmann und zwei Gendarmen befan⸗ den, gelangte ohne die geringste Stoͤrung bis vor das sogenannte Hambacher Thor, woselbst (vermuthlich von den sogenannten Libe⸗ ralen angefeuerte) junge Leute von 18 bis 20 Jahren unter Be⸗ schimpfungen, die wir uns hier auszusprechen scheuen, Steine auf die Chevauxlegers warfen. Zwei davon sollen durch solche Wuͤrfe verletzt worden seyn.“

Wuͤrzburg, 27. Februar. Die hiesige Zeitung sucht die juͤngsthin durch oͤffentliche Blaͤtter verbreitete Behauptung, die groͤßere Zahl der in Muͤnchen in der Frohnveste verhafteten Stu⸗ denten sey von Wuͤrzburg und Erlangen geliefert worden, durch die Angabe zu widerlegen, daß sich diese Zahl, was Wuͤrzburg be⸗ treffe, auf drei beschraͤnke; auch sey auf der hiesigen Hochschule seit vielen Jahren die oͤffentliche Ruhe nicht im mindesten ge— stoͤrt worden.

Karlsruhe, 27. Februar. Das Großherzogliche Staats⸗ und Regierungs⸗Blatt enthaͤlt die Uebersicht der Studirenden auf den Universitaͤten zu Heidelberg und Freiburg im laufenden Winter⸗Halbjahr. Zu Heidelberg studiren 332 Auslaͤnder, 186 Inlaͤnder, im Ganzen 518, und zu Freiburg 79 Auslaͤnder, 408 Inlaͤnder, im Ganzen 487.

Frankfurt a. M., 1. Maͤrz. Die Cours⸗Veraͤnderun⸗ gen im Effekten⸗Handel waren waͤhrend der letzten Februar⸗Woche ziemlich bedeutend Ueber saͤmmtliche Hauptmäaͤrkte waren guͤnstige Berichte und steigende Notirungen eingemeldet worden, wodurch die Kauflust bestaͤndige Nahrung erhielt. Unter steter Frage erreichten die couranten Fonds⸗Gattungen in den Vormittags⸗Stunden des 25. Februar ihren hoͤchsten Stand, naͤmlich: 5proc. Metalliques 99—46, 4proc. 902, Actien 1524, Integrale 49 l¾, Auch die Spanischen Pa⸗ piere waren an diesem Tage sehr gesucht, besonders die der zinslosen Schuld, welche vom 24. quf den 25. Februar um 2 Ct. besser gin⸗ gen. Bei der nahenden Liquidation konnten sich indessen die Oester⸗ reichischen und Hollaͤndischen Fonds auf den hohen Coursen nicht behaupten, weil noch starke Partiecen zu realisiren waren. Die Ab⸗ rechnung fuͤr Ultimo wirkte darum nachtheilig; obschon es an baa⸗ ren Mitteln nicht fehlte, auch Depot und Prolongation zu 3 ½ à

„Ct. willig zu erlangen war, so druͤckten sich doch die Preise der Metalliques, Actien und Integrale, indem verschiedene Posten dieser Papiere von den kleineren Spekulanten zum Verkauf an den Markt gebracht wurden. Spanische Papiere gingen gleichfalls etwas zu⸗ ruͤck; Polnische Loose waren zu 63 Ct. zu haben. In Preußischen, Bayerischen, Darmstaͤdtschen Effekten wenig Umsatz. Vergleicht man die Course der Fonds vom 28. Februgr mit denen vom Anfang des Monats, so ergiebt sich eine fuͤr die Spekulanten aufs Steigen sehr guͤnstige Differenz. Die 5proc. Metalliques stiegen um 2 pCt., die 4proc. um 32 pCt., Actien um 32 Fl. Hollaͤndische Integrale aber besserten sich nur um 1᷑ „Ct. Svpanische unverzinste Schuld stieg von 12 auf 14 ½, 3proc. Rente von 38 auf 39 ½. Im Wech⸗ sel⸗Geschaͤft war es diese Woche uͤber etwas lebhafter; Wien, Paris, London und Bremen blieben am meisten gefragt. Auch fuͤr Berlin und Amsterdam K. S. zeigten sich NRehmer. Diskonto⸗Papier ist zu 2 ¼ pCt. gesucht. Nachschrift. Die Oesterreichischen und Hol⸗ laͤndischen Fonds waren heute, am Sonnabend, etwas mehr gedruͤckt als gestern. Im Allgemeinen wurde nur Weniges umgesetzt. Die Course blieben: 5proc. Metalliques 98 ¼½, 4proc. 89 19, Actien 1514, Integrale 492 2⁄. Spanische 5 und zproc. Rente war gefragt.

Wiesbaden, 26. Febr. Das heute erschienene Verord⸗ nungs⸗Blatt enthaͤlt ein landesherrliches Edikt, wonach Se. Herzogl. Durchl. beschlossen haben, durch Stiftung eines mili⸗ tairischen Dienst⸗Ehrenzeichens treu geleistete Dienste und unta⸗ delhaftes Betragen bei unseren Truppen zu belohnen.

Luxemburg, 26. Febr. Das hiesige Journal theilt folgende aͤltere 1“” zwischen dem Militair⸗Gouverne⸗ ment der Festung und dem General von Tabor mit:

JI. An den Brigade⸗General, Herrn von Tabor,

in Arlon. * „Luxemburg, den 20. Juli 1832.

Herr General! Zur Kenntniß des unterzeichneten Militair⸗Gou⸗ vernements ist ein Schreiben gekommen, datirt Arlon den 11. Juli 1832, mit der Unterschrift: „der delegirte Gouverneur, Ros⸗ signon,“ und adressirt: „an die Herren Buͤrgermeister der Staͤdte und Gemeinden der Provinz Luxemburg“, worin diesen Beamten vorbereitende Maßregeln zu einer unmittelbar vor⸗ zunehmenden Aushebung von Miliz⸗Maͤnnern aufgetragen worden. Da dieses Schreiben auch an die Maires in dem strate⸗ gischen Bereiche der Festung gelangt ist, das Militair⸗Gou⸗ vernement aber darin, wie natuͤrlich, keine Rekrutirung, als eine Procedur rein militairischer Natur, von Behoͤrden dulden kann, die gegen die Festung nicht legitimirt sind, sondern ei⸗ nen solchen Akt als aggressiv ansehen muß, und hierzu die ge⸗ messensten Instructionen hat, so ersucht es Sie, Herr General, zuvoͤrderst so angelegentlichst als ergebenst, der etwa beabsichtigten weiteren Verfolgung von Aushebungs⸗Anstalten im Festungs⸗Rayon doch unverzuͤglich Einhalt thun zu wollen, weil, im andern Falle, der Festung nichts eruͤbrigte, als diesen verletzenden Eingriff in ihre

Rechte mit Gewalt zuruͤ zuweisen/ und ihr zunaͤchst fuͤr jeden aus

ihrem Bereiche ausgehobenen Mann sowohl die Buͤrgermeister der Gemeinden, als oie uͤbrigen darin befindlichen dffentlichen Beamten mit ihren Personen verantwortlich blieben. Indem das Militair⸗ Gouvernement auf eine bald gefaͤllige zufriedenstellende Erwiede⸗ rung in dieser Angelegenheit mit Zuversicht hofft, druͤckt es Ihnen, Herr General, hierneben die Versicherung seiner besondern Hoch⸗ achtung aus. Militair⸗Gouvernement der Bundes⸗Festung Lurxemburg.“

II. An den General⸗Major Herrn Dumoulin, Komman⸗ danten der Bundes⸗Festung Luxemburg. „Arlon, den 22. Juli 1832. Herr General! Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihrer Depesche vom 20. Juli anzuzeigen, welche mir gestern nach Adgang der Post zugekommen ist. Ich weiß nicht, Herr General, welche Instructionen Ihnen Ihre Regierung in Bezug auf die Miliz⸗Aus⸗ hebung in dem strategischen Rayon der Festung ertheilt hat; aber ich muß Sie benachrichtigen, daß die Miliz⸗Operationen nur indi⸗ rekt zu meinem Ressort gehoͤren, daß dieselben dem Herrn Civil⸗ Gouverneur anvertraut sind, und daß dieser Beamte beauftragt ist, alle Instructionen auszufuͤhren, welche ihm direkt von der Regierun meines Souverains ertheilt werden. Ich muß Ihnen indessen bemerk⸗ lich machen, daß in dem Schreiben, welches das Militair⸗Gouvernement unterm 3. Febr. an meinen Vorgaͤnger gerichtet, nicht davon die Rede ist, daß das Militair⸗Gouvernement die Mdles⸗usbebung innerhalb des strategischen Rayons verhindern, sondern nur davon, daß es nicht dulden wolle, daß die militairischen Mitglieder des Miliz⸗Conseils zu Mersch den strategischen Rayon durchstreifen. Da ich indeß uͤber die in Ihrer Depesche angeregte Kompetenz⸗Frage nicht vorweg ent⸗ scheiden will, so habe ich an meine Regierung berichtet, und werde Ihnen die mir zugehende Antwort sogleich mittheilen. Jedenfalls be⸗ nachrichtige ich Sie, daß die Milizen der Gemeinden, welche, den 24 Artikeln gemaͤß, an Holland abgetreten werden, nicht in Aktivi⸗ taͤt gesetzt werden, sondern bis auf weitere Bestimmung in ihrer Hei⸗ math bleiben sollen. Diese Maßregel, deren Ausfuͤhrung angeordnet worden ist, muß fuͤr das Militair⸗Gouvernement eine berüuhigende Antwort auf Ihr vorgestriges Schreiben seyn. Empfangen Sie u. sw. Der Brigade-⸗General, Commandeur der Provinz Luxemburg (gez.) F. von Tabor.“) III An den Brigade⸗General, Herrn von Tabor, in Arlon. 84 „Luxemburg, den 30. Juli 1832. Gleichzeitig mit dem unterm 20. d. M. an Sie gerichteten Schreiben, hat der Hohen Deutschen Bundes⸗Versammlung das unterzeichnete Militair⸗Gouvernement uͤber die den Buͤrgermeistern der Gemeinden im Festungs-Bezirke ertheilte Anweisung, Behufs einer Aushebung von Mannschaften darin, Meldung gemacht, und in Folge dessen, nunmehr den gemessensten Auftrag wiederholt er⸗ halten, jede darauf hinzweckende Maßregel mit allen der Festung zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern. Indem Ihnen, Herr General, bekannt ist, daß die Ausfuͤhrung militairischer Ordres keinem Anstande unterliegt, hat das Militair⸗Gouvernement auch sofort abermals hiernach die Buͤrgermeister in seinem Bereiche streng anweisen muͤssen, bittet Sie aber zugleich ergebenst, wenn auch aus der gefaͤlligen Erwiederung vom 22ͤten d. M. hervor⸗ geht, daß die Rekrutirungs⸗Angelegenheit zu Ihrer unmittel⸗ varen Amtsthaͤtigkeit nicht gehoͤrt, doch betreffenden Orts die dem Militair⸗Gouvernement neuerdings zugegangenen geschaͤrften In⸗ structionen bekannt machen zu wollen, in der wohlmeinenden Ab⸗ sicht, seinerseits nichts zu unterlassen, was einer groͤßeren Verwicke⸗ lung der Verhaͤltnisse vorzubeugen geeignet sey. In diesem Augen⸗ blicke geht noch, Herr General, Ihr geehrtes weiteres Schreiben vom 29 d. M. ein, aus welchem, bei der nicht zu bezweifelnden Aufrichtigkeit der ertheilten Zusicherung, alle fuͤr die Festung erfor⸗ derliche Garantie das Militair⸗Gouvernement vorlaͤufig gern ent⸗ nimmt, und der zufolge es, ohne die dazu bereits getroffene Einlei⸗ tung, selbst seine vorerwaͤhnten Ordres an die Maires der Kommunen des Festungs⸗Rayons noch wuͤrde unterlassen haben Dasselbe wiederholt Ihnen, Herr General, hierbei die Versicherung seiner besonderen Hochachtung. Militair⸗Gouvernemet der Bundes⸗Festung 8 Luxemburg.“ Das Journal de Luxembourg behaͤlt sich die Fortsetzung dieser Korrespondenz fuͤr sein naͤchstes Blatt vor.

Schweiz. 1

Zuͤrich, 23. Februar. Gestern hat der eidgenoͤssische Vor⸗ ort an saͤmmtliche Staͤnde ein Kreis⸗Schreiben zu erlassen be⸗ schlossen, worin sich folgende Stelle befindet: „In der Ueber⸗ zeugung, daß die laͤngere Anwesenheit der (bei dem Zuge nach Savoyen betheiligten) Fluͤchtlinge in der Schweiz nur neue Verwickelungen fuͤr das gemeinsame Vaterland herbeifuͤhren muͤsse, haben wir bereits unterm 18ten d. M. die Regierungen der h. Staͤnde Bern, Waadt und Genf aufgefordert, allen denjenigen Polen, welche an dem Zuge gegen Savoyen An⸗ theil genommen haben, die von Seiten der Koͤniglich Fran⸗ zoͤsischen Regierung gewuͤnschte schriftliche Erklaͤrung abzuver⸗ langen, dann aber dieselben sofort unter sicherer Bedeckung auf die Franzoͤsische Graͤnze bringen zu lassen. Soll naͤmlich das Recht, ungluͤcklichen Verfolgten ein Asyl zu gewaͤhren, welches so sehr in dem Wesen jedes Freistaates begruͤndet ist, der Schweiz ferner bewahrt werden, was gewiß in den An⸗ sichten saͤmmtlicher h. Staͤnde liegt, so muß nothwendig ein Un⸗ terschied gemacht werden zwischen den ruhigen und friedlichen Verfolgten, und denjenigen, welche „von dem Lande aus, wel⸗ ches sie gastfreundlich aufnahm, die Ruhe anderer Laͤnder thaͤt⸗ lich zu stoͤren suchen. Mit andern Worten, es muß dem Recht, ruhige Fluͤchtlinge zu beschuͤtzen, welches die Schweiz sich stets zu behaupten wußte, die Pflicht gegenuͤberstehen, dieses Asyl nicht auf solche auszudehnen, welche dasselbe nur benutzen, um von da aus den Frieden benachbarter Staaten zu gefaͤhrden. Ueberdies aber, getreue, liebe Eidgenossen! theilet Ihr gewiß mit uns die Ansicht, daß die durch Staats⸗Vertraͤge der Schweiz zugesicherte Neutralitaͤt uns hinwiederum Pflichten gegen das Ausland auferlegt, die wir getreulich erfuͤllen sollen. Of⸗ fenbar aber wuͤrden wir diese Pflichten schwer verletzen, wenn wir feindselige Angriffe auf Nachbar⸗Staaten ungehindert und ungeahndet im Innern der Schweiz vorbereiten und von ihren Graͤnzen aus vollfuͤhren ließen. Von diesem Gesichtspunkte aus⸗ gehend, halten wir es daher fuͤr eine Pflicht, gegen das eigene Vaterland sowohl als gegen unsere Nachbar⸗Staaten, alle dieje⸗ nigen fremden Fluͤchtlinge, welche an dem Unternehmen gegen Savoyen wirklich thaͤtlichen Antheil genommen haben, des fer⸗ nern Asyls in der Schweiz als unwuͤrdig zu erklaͤren, und die betreffenden Standes⸗Regierungen aufzufordern, dieselben von dem Schweizerischen Gebiete entfernen zu lassen.“

Zuͤrich, 26. Febr. Schweizer Blaͤtter theilen Folgen⸗ des mit: „Die (kuͤrzlich erwaͤhnte) Note des Oesterreichischen Hofes war nicht an den Vorort, sondern an den Praͤsidenten desselben gerichtet und besteht in der Abschrift folgender Depe⸗ sche, welche der Oesterreichische Botschafter in der Schweiz, Graf von Bombelles, vom Fuͤrsten Metternich erhalten, und seinem Auftrage gemaͤß, an den Bestimmungs⸗Ort befoͤrdert hat:

„Im Augenblicke, wo Ihr zweiter Rapport mir zukam, theilte mir der Schweizerische Geschaͤftsträger ein Schreiben des Vorortes vom 31. Jan. mit, in welchem dieser ihm ebenfalls die Nachricht von dem bekannten und schon in Ausfuͤhrung gebrachten Plane der Po⸗

len giebt, sich in den Kanton Waadt zu ziehen, und sich daselbst mit

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