1834 / 113 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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in der Wohnung des Herrn Gendebien, ehe noch Jemand, mit

Ausnahme einer Magd, aus dem Bette war. Die Gendarmen traten ein, und ließen zwei der ihrigen an der Thuͤre, um sie bs bewachen. Sie erklaͤrten, daß sie Herrn Cabet suchten. 5 ihnen . hatte, daß er vorgestern abge⸗ ist sey, stellten sie einige Nachsuchun 1 1

1“ si g hsuchungen an, und zogen sich

uch der Pole Lelewel hat Befehl erhalten, Belgien bin⸗ nen 24 Stunden zu verlassen. Im Ganzen sind bis jetzt 37 Personen aus dem Koͤnigreiche verwiesen worden.

Ungeachtet in der Stadt vollkommene Ruhe herrscht, durch⸗ streifen Infanterie- und Kavallerie⸗Patrouillen die Stadt die ganze Nacht durch.

In Loͤwen brachen vorgestern Abends lebhafte Streitigkei⸗ ten zwischen den Soldaten des zweiten Linien⸗- und den Jägern des ersten Regimentes aus, welche jedoch durch das kraͤftige Ein⸗ schreiten des Generals Brias beigelegt wurden.

Portugal. 1“ Lissabon, 6. April. Die hiesige Chronica enthaͤlt ein

Dekret wegen Organisirung der National⸗Garde und die Nach⸗ richt von der Einnahme von Castello Branca, der Hauptstadt von Nieder⸗Beira. Die Nachricht von der Einnahme von Va⸗ lenga do Minho scheint voreilig gewesen zu seyn, da der Kriegs⸗ Minister, welcher der Koͤnigin am 4. April, als sie ihr funfzehn⸗ tes Lebensjahr erreichte, einen officiellen Rapport uͤber die Kriegs⸗

Operationen abstattete, die Einnahme aller Staͤdte am Minho, mit Ausnahme von Valenca meldete.

Die Stadt Monte⸗Alegro in Tras⸗os⸗Montes hat sich am

Sten d. fuͤr Donna Maria erklaͤrt.

beschaͤftigt, Land⸗Truppen

Der Admiral Napier befindet sich jetzt hier und ist damit u organisiren. Die Constitutionnel⸗ len stehen bis an die Bruͤcke von Amarante, die Miguelisten auf der andern Seite derselben. Der Admiral beabsichtigte eine zweite Expedition, und zwar nach den zwischen Porto und Pe⸗

niche befindlichen Haͤfen, die noch im Besitz der Miguelisten sind.

Porto, 10. April. Hier ist folgendes Bulletin erschienen: Zwei Tausend Mann Spanischer Truppen sind jetzt in den Nor—

den von Portugal, in der Naͤhe von Chaves, berm Verfolgen

einiger Karlistischer Banden eingeruͤckt und haben ein Migueli—

8 stisches Corps, unter dem General Raymundo, auf welches sie stießen, gaͤnzlich zerstreut, nachdem sie demselben seine gesammte

Artillerie außer 2 Geschuͤtzen abgenommen hatten. Man erwar⸗

tet, daß noch eine Division mehr gegen Suͤden hin einruͤcken wird, doch sind daruͤber noch keine officielle Berichte eingetroffen.“

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genommen, den

aufgestellten Truppen zu erkennen gab.

1

Konstantinopel, 20. Maͤrz. Am 29. Chaban begab sich der Großherr nach der Moschee des Sultan Bajazet, wo er den

Gottesdienst verrichtete und zugleich seine Zufriedenheit uͤber die

in der Stadt herrschende Ordnung und uͤber die Haltung der Hierauf begab sich Se. Hoheit nach dem Palaste des Seriasker, wo der General⸗Gou⸗ verneur, Seriasker Chosrew Mehmed Pascha, die schmeichelhaf⸗ testen Lobspruͤche erhielt. Der Sultan blieb sodann den Tag uͤber im Palaste des Seriaskers und kehrte erst des Abends nach seinem Palaste von Tscheragan zuruͤck. Waͤhrend des Rama⸗ ans haben Se Hoheit noch mehrere Mal die Gelegenheit wahr⸗

Truppen und ihren Befehlshabern die hoͤchste Zufriedenheit zu bezeigen. Unter Anderm begab sich der Sul⸗ an einmal zu den Bataillonen, die bei dem Palaste des Serias⸗ ers aufgestellt waren, und verweilte einen Theil des Tages un⸗

ter ihnen.

8

In dem eben erschienenen Tewdschihat (Ernennungs⸗Liste der Pascha's) bemerkt man wiederum folgende Bestaͤtigungen: „Ibra⸗ him Pascha im Gouvernement von Abyssinien, im Sandschak von Dschedda und in den Functionen eines Scheiks ul Harem von Mecka; Mehmed Ali Pascha im Gouvernement von Da⸗ maskus, Aegypten, Aleppo, Safed, Sayda und Beyruth, sowie von Tripolis in Syrien.“ 8

Der ehemalige Großwesir Izzet Mehmed Pascha, der zum

Gouverneur von Karahissar⸗Sahib ernannt worden, hat einen

Geschaͤftstraͤger bei der Pforte in der Person des Pulverfabri⸗ ken⸗Direktors Said Mahib. Effendi angestellt, welcher von Sr.

Hoheit bestaͤtigt worden.

Der bisherige Geschaͤftstraͤger Mehmed Ali's ist mit Tode bgegangen und an dessen Stelle, mit Genehmigung des Sul⸗ ans, Kiamili Sadé Mustapha Nasif Efendi zum „Geschaͤfts⸗ raͤger des Gouverneurs von Aegypten und seines Sohnes

Ibrahim Pascha“ bei der Hohen Pforte bestellt worden.

Der Moniteur Ottoman enthaͤlt nunmehr einen amtli⸗

chen Bericht uͤber die Daͤmpfung des Aufstandes in Bagdad

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dessen naͤhere Mittheilung wir uns vorbehalten).

Griechenland. Das Journald’ Odessa meldet, daß, nach Berichten aus

Griechenland, die Chioten die Griechische Regentschaft ersucht haͤt⸗

ten, ihnen den Hafen Piräaͤeus von Athen einzuraͤumen, um da⸗

Regierung die Pflasterung und Reinigung des Hafens uͤber⸗ hl

elbst eine Stadt zu erbauen, unter der Bedingung, daß die

nehme, und daß sie denselben auf eine gewisse A 1“

ren zum Freihafen erklaͤre. b

8

Berlin, 23. Axril. Das Koͤnigl. Ministerium des In⸗

nern und der Polizer hat nicht allein die Statuten des in

Muͤnster bestehenden Westphaͤlischen Kunst⸗Vereins genehmigt,

sondern dem Vereine auch die Rechte einer Corporation inso⸗

fern bewilligt, daß er besugt seyn soll, auf seinen Kollektiv⸗Na⸗

men Vertrage einzugehen, so wie Grundstuͤcke und Kapitalien

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8

zu erwerben und zu veraͤußern. In dem Clemens⸗Hospitale zu Muͤnster wurden waͤh— rend des Jahres 1833, 695 Personen aufgenommen und behan⸗

delt, von denen 605 als Genesene entlassen wurden, 42 starben 7 /

und 48 beim Jahresschlusse in der Behandlung verblieben. Die Ausgaben beliefen sich, mit Einschluß der Arzeneien auf 4563 Rthlr.

Im Regierungs⸗Bezirk Bromberg wurden im Laufe

des vorigen Jahres 16,174 Kinder geboren, und es starben

8

13,462 Individuen, woraus sich ein Zuwachs der Bevoͤlkerung von 2712 Seelen ergiebt. Unter den Geburten waren 222 Zwil⸗

——82—

lings⸗ und 6 Drillings⸗Geburten. Unter den Gestorbenen befan⸗

reichten.

den sich 47 Personen, die ein Alter von mehr als 90 Jahren er⸗ Getraut wurden im vorigen Jahre 4272 Paare. Der gesammte Regierungs⸗Bezirk hatte am Schlusse des vorigen Jah⸗ res eine Bevoͤlkerung von 324,587 Seelen.

1“ . 1“ Fzuißliche 11““ Damit man nicht hinsichtlich unserer musikalischen Anzeigen, Er⸗ wartungen hege und Feedesahfsen mache, welche zu erfuͤllen wir weder berufen noch im Stande sind, so sey es verstattet, ein fuͤr alle⸗ mal zu bemerken; daß wir weder einen vollstaͤndigen Tagesbericht uͤher alle musikalischen Ereignisse geben, noch das Technische um⸗ staͤndlich eroͤrtern, noch die Beurtheilung der einzelnen Kuͤnstler zu unserer Haupt⸗Aufgabe machen wollen. Gern uͤberlassen wir dies Alles den Maͤnnern, welche sich hieruͤber seit langer Zeit als Sach⸗ verstaͤndige ausgesprochen haben, und bitten nur um die Erlaubniß,

Ereignisse von besonderer Wichtigkeit hervorheben und daran aller⸗ band Betrachtungen anreihen zu duͤrfen.

„Jede Auffuͤhrung des Don Juan kann man indessen wohl eher fuͤr ein wichtiges Ereigniß halten, als das Einstudiren eines halben Dutzend unhedeutender, oder geradehin schlechter Opern. Mit die⸗ ser Ansicht stand ohne Zweifel die Stimmung in Verbindung, welche sich vorgestern im Publikum hinsichtlich zweier Mitspielenden zu gleicher Zeit in Lob und Tadel kund gab. Wir sind weit entfernt, eine Erklaͤrung dieses entgegengesetzten Bezeigens, in Leidenschaften, Vor⸗ urtheilen und unechten Nebengruͤnden zu suchen; vielmehr erschien uns Beides, nur von zwei verschiedenen Standpunkten aus, ganz natuͤr⸗ lich und angemessen. Die Tadelnden hielten naͤmlich daran fest: daß man auf dem ersten Operntheater Deutschlands und bei Auffuͤhrung eines der groͤßten Meisterwerke, die hoͤchsten Anforderungen machen koͤnne und solle; daß uͤbertriebene Nachsicht und uͤbereiltes Lob die Saͤnger verderbe und das Publikum immer mehr herabstimme; und daß die Direktoren (durch Erscheinungen solcher Art beruhigt) es zuletzt fuͤr uͤber fluͤssig halten duͤrften, die zuruͤckgegangene Oper wie⸗ der auf die fruͤhere Hoͤhe zu heben. Man solle die Auffuͤhrung des Don Juan, wie sie noch vor wenig Jahren von Blume, Bader, der Schulz, Milder, Seidler u. A. saütfand, nicht vergessen, nicht durch Lobhudeln des Mittelmaͤßigen, ijene groͤßeren Verdienste in den Schatten stellen und den Anfaͤngern Veranlassung geben, sich fuͤr vollendete Kuͤnstler zu halten.

So die Tadler; wogegegen die Lobenden wohl folgende Betrach⸗ tungen anstellten Das Vergangene lasse sich nicht durch stete Aeu⸗

man es dankbar anerkennen, sobad die gegenwaͤrtig auftretenden Kuͤnstler durch Fleiß und Anstrengung ihre Mittel zu reinigen und zu verstaͤrken suchten. Wenn also in dem vorliegenden Falle einer jungen Kuͤnstlerin Beifall zu Theil geworden, so sey hiermit keines⸗ wegs gesagt, daß im Vergleich mit ihrer hochverdienten Vorgaͤnge⸗ rin, der Mad. Milder, nichts zu wuͤnschen uͤbrig bleibe; sondern nur, daß jene Kuͤnstlerin seit der letzten Auffuͤhrung sehr loͤblich das Vor⸗ bild einer wahrhaft dramatischen Saͤngerin benutzt und sich bemuͤht habe, ihren Bewegungen mehr Leben, ihrem Vortrage groͤßeren Aus⸗ I1 ihren melodischen Figuren mehr Gleichheit und Weichheit zu geben.

Beide Theile des Publikums hatten also, unseres Erachtens, nach Maßgabe ihres Standpunktes Recht, und Kuͤnstler wie Direktoren moͤgen gleichmaͤßig das Lob und den Tadel beruͤcksichtigen. Nicht oft genug kann man indeß dgrauf zuruͤckkommen, daß jeder, welcher die Buͤhne betritt, das allererbaͤrmlichste Geschaͤft uͤbernimmt, sofern er entweder von Natur nicht uͤber die kleinste Nebenrolle emporsteigen kann, oder (bei groͤßeren Anlagen) vergißt, daß die Kunst ein hoͤchst edler und wichtiger Beruf sey, welcher die groͤßten und unablaͤssig⸗ sten Anstrengungen erfordert.

Sagen wir es nur rund heraus: gar viele junge Schauspieler und Schauspielerinnen, Saͤnger und Saͤngerinnen, lassen es an einer Hauptsache fehlen, dem Fleiße! Die anfaͤngliche Nachsicht des Publikums, von welcher wir eben sprachen, gilt den Eingebildeten und Laͤssigen fuͤr einen genuͤgenden Beweis des groͤßten Verdienstes, und der innern Eigenliebe kommen dann Vaͤter und Muͤtter, Muh⸗ men und Basen, Verehrer und Verehrerinnen nach Kraͤften zu Huͤlfe, bis das langmuͤthige Publikum die Geduld verliert, der Beifall in Schweigen uͤbergeht, und die kurze Laufbahn mit Trom⸗ meln und Zischen endet. Zu Gesellschaften und Zerstreuungen aller Art, haben die Anfaͤnger und Anfaͤngerinnen immer Zeit: von echt musikalischer Schule und Arbeit ist hingegen kaum mehr die Rede. Zum Beweise, daß wir nicht ungerecht sind, oder uͤbertreiben, moͤge hier eine Stelle aus Bontemps' Geschichte der Musik Platz finden, welche erzaͤhlt, wie Virgilio Mazzocchi, (Kapellmeister an der Peters⸗ kirche zu Rom) in der ersten Haͤlfte des 17ten Jahrhunderts, seine Schuͤler in Gesang und Musik beschaͤftigte:

„Eine Stunde des Tages wurde zur Uebung schwerer Passagen angewandt, eine andere zum Triller, und wieder eine andere zum Singen vor dem Sviegel, in Gegenwart des Meisters, um sich gute Geberden und Stellungen beim Gesange anzugewoͤhnen. Nachmit⸗ tags wurde ein Theil der Zeit dem Studtum der theoretischen Musik gewidmet, indem man eine Stunde sich beschaͤftigte, zu einem Canto fermo einen Kontrapunkt zu setzen, und in einer andern die Erklaͤ⸗ rungen der Regeln des Kontrapunkts aus dem Munde des Meisters zu hoͤren und sie sogleich mit der Feder in Aus⸗ uͤbung zu beingen. In einer dritten Stunde beschaͤftigte man sich mit Lesen. Die uͤbrige Zeit des Tages wurde zur Uebung auf dem Fluͤgel oder zur Gomposition eines Psalms, einer Motette, Kanzonctte, oder eines Liedes angewandt, je nachdem die Kraͤfte des Schuͤlers weit reichten. An den Tagen, da es den Schuͤ⸗ lern erlaubt war auszugehen, pflegten sie außerhalb der Pocta ange- sica, zunaͤchst dem Monfe mario, wo ein Echo war, zu singen, wo ihnen dann das Echo ihre Fehler wieder hoͤren ließ. Zu anderer Zeit fanden sie sich in den Kirchen ein, und hoͤrten entweder die Musik mit an, oder wurden dabei angestellt, worauf sie, nach ihrer Zuruͤckkunft in das Kollegium, ihrem Meister Rechenschaft von dem geben mußten, was sie bemerkt hatten.“

Als Donna Anna hat Madame Schroͤder⸗Devrient bei der vor⸗ gestrigen Auffuͤhrung des Don Juan, in den Secenen, wo Gesang und Handlung gleichmaͤßig hervortreten, sich wiederum des hoͤchsten Lobes wuͤrdig gezeigt, und uͤberhaupt jenen Charakter in der allein richtigen Weise aufgefüßt, woruͤber wir ein andermal zu sprechen gedenken. Daß die große Arie des zweiten Aktes ihrer Natur und Singweise minder zusagt, wußte die Kuͤnstlerin so gut, daß sie dir⸗ selbe weglassen wollte, und sich nur durch viele Gegenvorstellungen von diesem Vorsatze abbringen ließ. Allerdings greift jene Arie gar nicht in den Gang der Handlung ein, und koͤnnte insofern fuͤglich wegbleiben, oder mit einer andern vertauscht werden; allein da das Adagio von Mad. Schroͤder⸗Devrient meisterhaft vorgetragen wird, und der einzige Stein des Anstoßes in einer hochliegenden Figur von wenigen Takten besteht, so wuͤrden wir diese unbedenklich ge⸗ aͤndert haben. Denn wie weit Mozart davon entfernt war, solchen Figuren einen uͤbertriebenen Werth und ein unverletzbares Ansehen beizulegen, geht schon daraus hervor, daß er im Belmonte und in der Zauberfloͤte ganze Arien mit besonderer Ruͤcksicht auf die Ge sangfertigkeit einer hestimmten Saͤngerin schrieb. Gern wuͤrde er also, um einer Kuͤnstlerin wie Madame Schroͤder⸗Devprient willen, kleine Abaͤnderungen vorgenommen, oder sie bevollmaͤchtigt haben, jene Figur ganz ihrer Stimme anzupassen.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abende RNach einmaliger GIIbvLZ 10 Uhr. Beovachtung.

336 5 0 Par. 3 36,49 Par. 3 36 5 5 Par

+ 4 5n°R.+ 6,0 °M. *. 5.7 °R.

3,22 R. †. 3,8 °R. 4, 1 °R. 88 pCt. 80 vCt. 87 „Ct. Regen. Regen. truͤbe.

834.

1 22. April.

Luftdruck.. Quellwarme 6,5 °R. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunssaͤttg. Wetter.. Wolkenzug

Fluß vaͤrme 7,0 °R.

Bodenwarme 6,0 °R Ausdünst. 0, 00 3‧%Rh. Niederschlag 0,05 2 Rh.

ßerungen der Unzufriedenheit wiederherstellen, und neben der gerech⸗ ten Verehrung der fruͤheren und groͤßeren Tal nte, duͤrfe, ja solle b einer ziemlich langen Berathung, einen Beschluß, wodurch der

9

Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 18. April.

Niederl. wirkl. Schuld 49 ½. 58 do. 95 ¼ ½. Ausgesetzte Schuld Kanz-Bill. 22 8.6. 4 ½ 8 Amort. 89. 3 ½ 8 72. Oesterr. 96 ¾. Preu Prämien-Scheine —. Russ. (v. 1831) 95 ¾. 5 Span. 63 ¾. 39 42„'“

London, 18. April. 8

Cons. 90 ⁄. Belg. 99¼. Span. v. 1821 33 ¼. 5 % Holl. 95 ¾. 2 ½8 50-

Portug. 71. Bras. 72. Russ. 104 ¼. Mex. v. 1825. 39 ½. Columb 211 St. Petersburg, 15. April. 9 Hamb. 3 Mon, 9 ¼. Lond. 3 Mon. 10 ½. Paris 3 Mt. 111 ½⅞ C Süh.

Rub. 359. Kop. Wien, 18. April. -

58 Met. 97 ½, 49 88. 2 ¼ 8 51 ⅛. Bank-Actien 1240 ⅛. Part E,bose an 100 H. 201 3. 1 21 . Obl.

Koͤnigliche Schauspiele.

Donnerstag, 24. April. Im Opernhause: Die Schleichhaͤndler

Lustspiel in 4 Abth. Hierauf: Die Benefiz⸗Vorstellung, Lustspiet in 1 Akt und in 5 Abth.

Im Schauspielhause: 1) Le mariage de raison, vaudeville en 2 actes, par Scribe. 2) La prémière représentation de: La Dugazon. vaudeville nouveau en 1 acte, par Scribe.

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

Donnerstag, 24. April. Graf Schelle, Posse in 3 Akten von L. Angely. Hierauf: Vorstellung des 12zjaͤhrigen Burtyn (in Englischer Sprache): Ein Tag nach dem Jahrmarkt, Pose mit G sang in 1 Akt.

Neueste Nachrichten.

Paris, 17. April. Die als Gerichtshof konstituirte Paitz, Kammer trat gestern zu einer geheimen Sitzung zusammen, um uͤber die Instruirung des Prozesses gegen die Theilnehmer an den Unru⸗ hen zu Lyon, Paris und St Etienne zu berathschlagen. Nachden der General⸗Prokurator, Hr. Martin, und sein Substitut, Hr. Franck Carré, ihre Requisitorien gehalten, erließ der Pairs⸗Hof nich

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Praͤsident, Baron Pasquier, zur Einleitung des gedachten Peo⸗ zesses ermaͤchtigt wird. Außer ihm bilden der Herzog Decazes, der Marschall Mortier, die Grafen Bastard, Portalis und vey Montalivet, der Baron Tröville, Herr Girod und der Pris⸗ dent Faure die Instructions-Kommission. Es waren in dieset Sitzung 153 Pairs zugegen.

Die Deputirten⸗Kammer genehmigte in ihrer gestrige Sitzung den Gesetz-Entwurf uͤber die sogenannte Veteranen⸗— Kasse der ehemaligen Civil⸗Liste mit 202 gegen 78 Stimmtn, Hiernaͤchst ergriff der Minister des Innern das Wort, um auf den Grund der letzten Unruhen einen Zuschuß von 400,000 Fr. auf sein diesjaͤhriges Budget zu verlangen, welche Summe unter die verwundeten und die Familien der gebliebenen Mis— tairs und National- und Munizipal⸗Gardisten vertheilt werde soll. Am Schlusse der Sitzung beschaͤftiäte sich die Versamm⸗ lung mit dem Gesetz⸗Entwurf wegen der Vertheilung der Inter⸗ essen von den von der Republik Haiti gezahlten Entschaͤdigungs Seldern.

Die heutige Sitzung konnte, da die Mehrzahl der Depu⸗ tirten dem Leichenbegängnisse des jungen Baillot beiwohnte, erst gegen 3 Uhr eroͤffnet werden. Zunaͤchst erfolgte die Annahme des eben erwaͤhnten Gesetz⸗Entwurfes wegen der Zinsen der Haitischen Entschaͤdigungs-Gelder mit 216 gegen 16 Stimmen. Sodann beschaͤftigte die Versammlung sich mit dem Gesetz Enr— wurfe uͤber die Majorate, worin die Pairs Kammer eine wich⸗ tige Veraͤnderung vorgenommen hatte. Der erste Arn kel: „Jede Errichtung von Majoraten ist hinfuͤhro un⸗ tersagt“, ging ohne weiteres durch. Der zweite Artikel dagegen: „Alle zu Majoraten konstituirten Privat⸗Guͤter wer⸗ den föortan unter folgenden Ausnahmen zur freien Verfuͤgun ihrer gegenwaͤrtigen Besitzer gestellt“, den die Pairs⸗Kammer also veraͤndert hatte: „Die aus Staats⸗ oder Privat⸗Guͤtern errichteten Majorate sollen nach wie vor, unter den bei der Er— richtung festgesetzten Bedingungen, von ihren Eigenthuͤmern fortbesessen und vererbt werden“, wurde verworfen und die obige Abfassung beibehalten. Der ganze Gesetz⸗Entwurf, der jetzt zum zweitenmale in die Pairs⸗Kammer waͤndern muß, ging sodann mit 208 gegen 28 Stimmen durch. Wahrscheinlich wirdh er fuͤr diese Session ruhen.

Der Deputirte Herr Baillot, Vater des Compagnie-Chese bei der hiesigen National⸗Garde, der kuͤrzlich an den erhaltenen Wunden gestorben ist, hat die Pairs⸗Wuͤrde erhalten.

Herr Boulay von der Meurthe, Requetenmeister im Staats⸗ Rath, ist mit einem Auftrage der Regierung von hier nach Lyon abgereist.

Die Lyoner Zeitungen sind heute noch nicht angekommten, und man sieht daher noch immer offiziellen Nachrichten uͤber den dort stattgehaböten Kampf entgegen. Auf Privatwegen hat man erfahren, daß am 15ten Vormittags die Rothkreuz⸗Vor⸗ stadt noch zu unterwerfen war.

Eine Depesche des Praͤfekten des Rhone⸗Departements melb

det, daß Herr Beaume, der Praͤsident der Gesellschaft der Men⸗ schenrechte in Lyon, verhaftet worden ist.

Der Constitutionnel berichtet: „Briefen aus Lyon zu⸗ folge, befindet sich unter den in dieser Stadt verhafteten Perso⸗ nen auch ein Sohn des Herrn von Bourmont, so wie der Kom⸗ mandant des „Carlo Alberto“, Herr Sarda, der die Herzogin von Berry an den Kuͤsten der Provence ans Land setzte.“

Den Zeitungen von Grenoble zufolge, hat daselbst am 12ten d. große Aufregung stattgefunden; man suchte Waffen aufzutreiben und wollte die Sturmglocke laͤuten; diese Versuche wurden aber durch die Anstrengungen der ruhig gesinnten Buͤr⸗ ger vereitelt.

Nach Briefen aus Bedous in Aragonien vom (üEten d. waͤre in der Umgegend von Tortosa eine bedeutende Insurrec' tion zu Gunsten des Don Carlos ausgebrochen, und auch in Alt⸗Castilien soll es sehr unruhig seyn. Der General Exspelete sollte Aragonien verlassen und sich nach Barcelona begeben, um dort den General⸗Capitain Llauder zu ersetzen; an seine Stele wuͤrde, hieß es, der ehemalige Ober⸗Polizei⸗Intendant von Ma⸗ drid, Don Manuel Latre, als General⸗Capitamn nach Aragonien kommen.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 103. 90. sin cour. 104. —. 3proc. pr. compt. 77. 50. fin cour. 77. 60. 5proc. Neap. pr. compt. 94. 40. fin cour. 94. 50. 5proc. Span. 66. 3proc. do. 40 ¾. 5proc. Belg. 97. 5proc. Roͤm. 95 .

Frankfurta. M., 20. April. Oesterr. 5proc. Metall. 98 ½ 4proc. 88 ¼. Bank⸗Actien 1506. Part.⸗Obl. 138 ½. G. Loose zue 100 Fl. 207. Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 54 ½. Holl. 5proc. Obl. 94. G. Poln. Loose 62 ¾. Span. 5proc. Rente 62 ½. 3proc. do. perb.

Redacteur Cottel

Gerruckt bei A

W. Hayn. Beeilage⸗

Beilag

4981 * uus Algemeinen preußischen Staats-s

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litung No 113

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

1114“X“

Der juͤdische Lehrer Joseph Kohn, welcher fruͤher in Ruffisch Polen domicilirt und. verheirathet gewesen und daselbst einen leiblichen ehelichen Sohn zuruͤckgelassen haben soll, ist zu Poembsen, im hiesigen Gerichts⸗Be⸗ irke, im Departement des Koͤniglichen Ober⸗Landes⸗ Perichts zu Paderborn, Provinz Westphalen, wo er seit mehreren Jahren gewohnt hat, am 20. Maͤrz c. ben. 1 Fn- i nicht bekannt, wer dessen Erbe ist, und wer⸗ den deshalb alle diejenigen, welche an dem Nachlasse desselben Erb⸗Anspruͤche zu haben vermeinen, so wie deren etwaige Erben oder naͤchste Verwandte hierdurch

ich ad terminum

ssemich. Dezemder 1834, Morgens 10 Uhr, vor dem Deputirten des Gerichts, Herrn Assessor Escherhaus vorg laden, um sih als Erben auszuweisen.

Dabei dient den Ncheerscheinenden zur Warnung, daß demjenigen, welcher in diesem Termine sich al⸗ Etbe legitimirt haben wird, fuͤr den rechrmaͤßigen Er ben angenommen, ihm als solchen der Nachlaß zur freien Dieposition verabfolgt und der nach erfolater präelusion sich etwa erst meldende naͤhere, or er gleich nahe Erbe, alle seine Handlungen und Dieposi ionen anzuerkennen und zu uͤbernehmen schuldig; von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersetz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhan⸗ den, zu begnuͤgen verbunden sein soll.

Nieheim, den 21. December 1833.

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und St zegfricr.

(gez.) Hillebrand.

8 setalritatövn. 19 Der am 21. April 1789 hierselbst geborne Gott⸗ lieb Ihlow, Sohn des verstorbenen Ackerbuͤtgers Fhloß hierselbst, ist im Jahre 1807 nach Custrin auf Vorspann geschickt worden, und hat seit dieser Zeit von feinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht ge⸗ geben. Derselbe, so wie dessen etwanige unbekannte Erben werden daher auf den Antrag seiner Geschwi⸗ sier hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und soäͤtestens in dem auf , den 21. August 1834, Vormittags 11 Uhr, in der hiesigen Gerichtsstube an⸗ stehenden Termine schriftlich oder personlich zu mel⸗ den und weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigen⸗ falls der Gottlieb Ihlow fuͤr todt erklaͤrt, und sein Vermoͤgen den sich bereits gemeldeten naͤchsten Erben zugesprochen werden soll.

Schoͤnflies, den

oͤnigl. Preuß. Land⸗ un ht.

Edietal⸗Ladung. Antrag der Abwesenheits⸗Curatoren werden: ¹) der vormalige Unterofficter Christian Bohlmann vom 1sten Bataillon des 17ten Infanterie⸗Regi⸗ ments, gebuͤrtig aus Bressen im Kreise Schwet, da derselbe seit seinem Verschwinden im Juli 1823 aus der 1e 12,Nütsaz keine Nachricht von sich hat hoͤren lassen; 2) der 89 78 35 Jahren verschollene Schreiner Friedrich Mͤeyer aus Dinslacken, so wie deren etwaige unbekannte Erben⸗ und Erbnehmer hier⸗ mit aufgefordert, sich spaͤtestens in termino den 12. Febr. 1835, Vormittags 10 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle zu melden, da dieselben sonst fuͤr todt erklaͤrt werden sollen.

Wesel, den 5. April 1834. 5 Wrpial Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Auf

JJL X.“ Die unbekannten Erben der am 5 Juli 1820 zu Obra, Bomster Kreises verstorbenen Würwe Anna v. Gostyaska, und deren Erben oder naͤchste Verwandte werden hierdurch aufgefordert, in dem auf EEE11I11“X“ vor dem Herrn Landgerichts⸗Rath v. Forestier, in un⸗ serem Gerichtslokal anberaumten Termine entweder vpersonlich oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen beim Mangel der Bekanntschaft die hiesi⸗ gen Justiz⸗Commiffarien Mallow, Wolny und Roestel in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, und sich als solche gehorig zu legicimiren, widrigenfalls der aus 426 Thlr. bestehende Nachlaß als Herrenloses Gut dem Fisco anheim fallen wird. Meseritz, den 10. Maͤrz 1834. Koͤnigliches Preußisches Landgericht.

Bekannimachung. In Folge Auftrages des hiesigen Koͤniglichen Land⸗ gercchts in der Administrationssache von Opalenica, dat Unterzeichneter zum oͤffentlichen Verkauf von Ein Tausend Stuͤck zu Schiffsbauholz und Stabholz geeig⸗ neter Eichen, in dem Forsthause zu Lassomko bei der Stadt Graetz einen Termin auf den 27. Mai d. J, Vormittags um 9 Uhr anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß zum Bie⸗ ten die Erlegung einer Caution von 500 Thlr. in Courant oder in Posenschen Pfandbriefen erforderlich ist. Posen, den 3. April 1834. Der Koͤnggl. Landgerichts⸗Rath Kaulfuß.

Bekanntmachung. Das hiesige Hospital „Sanet Spi. mehreren zur hiesigen Stadt gehoͤrigen Feldmarken bedeutende Ländereien besessen, fuͤr welche demselben

bei der allhier obschwebenden Specialseparation auf

der staͤdtischen Feldmark „jenseits Stolpe”“ ein Plan von 1342 Morgen und 157 Ruthen Acker und H

Wiesenflaͤchen befinden, angewiesen worden ist, und

wir haben zur bessern Bewirthschaftung dieses Plans die sas ehemaligen Kaͤmmerei⸗Erbpachtsvorwerk Stolpe

gehoͤrigen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤude acquirirt.

Es soll nun dies so entstandene Vorwerk des Sanet Sviritus⸗Hospitals, welches ½ Meile von hiesiger

[ausgehangener Edictal⸗Citation⸗Patente, dergestalt,

Spiritus“ hat auf

9 ü⸗

tung, worunter sich 110 Morgen und 146 Ruthen

von Neustadt a. d. D. und 3 Meilen von Neu⸗Ruppin belegen ist, von Johannis d. J. ab auf 18 Jahre öͤffent⸗ lich meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Zwecke haben wir einen Termin auf den 5. Mai c., Vormittags 10 Uhr, in der Sessionsstube des hiesigen Rathhauses anbe⸗ raumt, zu welchem wir Pachtungslustige unter dem Bemerken hierdurch einladen, daß die Verpachtunas⸗ Bedinaungen taͤglich und zwar in den Geschaͤftsstunden in unsrer Registratur eingesehen werden koͤnnen. Zu diesen hoͤchst annehmlichen Bedingungen gehoͤrt nun auch, daß der Paͤchter, da der zu verpachtende Plan zu einem großen Theile uncultivirten Boden entaͤlt, in dem ersten Pachtjahre einen Pachtzins zu zahlen nicht gehalten sein, ja sogar zu den Urbarmachungs⸗ Kosten einen baaren Zuschuß von 200 Thle. von un⸗ gezahlt erhalten soll, so wie, daß eine Caution nur unter gewissen Voraussetzungen verlangt wird. Sollten Pachtungslustige das zu verpachtende Vorwerk u besichtigen wuͤnschen, so haben wir die noͤthigen Veranstaltungen getroffen, daß dergleichen Wuͤnschen nach vorheriger Meldung bei uvns jederzeit genuͤgt werden kann. Kyritz, am 26 Maͤrz 1834.

Der Magistrat.

Bekanntmachung Es ist die Fortsetzung der nothwendigen Subhasta⸗ tion des in der Freien Standes⸗Herrschaft Milirsch be⸗ legenen, zum Fidei⸗Commiß⸗Verbande Militsch gehoͤri⸗ gen Ritterautes Geebline verfuͤgt worden. Die Sub⸗ hastatione⸗Taxe dieses Ritterautes aus dem Jahre 1829 betraͤgt 42,541 Thlr. 15 sgr. 4 pf. Die drei Bietungs⸗Termine, von denen der letzte peremtorisch ist, stehen

TTTIIIII6 m 28WI11884 am 3. ovember 1834, Vormittags 10 Uhr, vor dem Justizrathe Cleinow an unserer Gerichtsstelle an. Es hat der Meist⸗ und Bestbietende, wofern nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme zulassen, den Zu⸗ schlag zu gewaͤrtigen. Die aufgenommene Taxe kann bei dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte zu Breslau, so wie bei uns einge⸗ sehen werden. Militsch, den 25. November 1833. 1 Reichsgraͤflich von Maltzan Standesherrli⸗ ches Gericht.

Cleinow.

SEdiectal⸗Ladung.

Die beiden Milchmanns⸗Soͤhne Georg und Jacob Helmberger von hier, von welchen der erstere vor un⸗ gefaͤhr 30 Jahren als Goldschmieds⸗Geselle vermuthlich nach Preußen sich auf die Wanderschaft begeben, der letz⸗ tere aber als Soldat des Koͤnigl. 1sten leichten In⸗ fanterie⸗Reagiments, den Russischen Feldzug mitgemacht hat, und in den Regiments⸗Listen seit 1813 als ver mißt vorgetragen ist, haben seitdem von ihrem gegen⸗ waͤrtigen Aufenthalt oder Leben hierorts nichts mehr bekannt gemacht. b 3

Es werden daher dieselben oder ihre allenfallsige

vom Tage der gegenwaͤrtigen Ausschreibung an, sich hierorts um so sicherer zu melden, oder ihre Anspruͤche auf deren hier anliegendes Vermoͤgen genuͤgend nach⸗ zuweisen, als außer dessen diese Vermißten als ver⸗ schollen erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen gegen Kautions⸗ Leistung an ihre naͤchsten Verwandten ausgefolgt wer⸗ den wuͤrde.

Den 21. Jaͤnner 1834.

Koͤnigl. Kreis⸗ und Stadtgericht Muͤnchen.

Avbenti me. Nachdem die Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung zu Bu⸗ dissin in Sachen, das von dem Landesaͤltesten Hans Rudolph von Metzradt auf Uhyst in seinem am 26. Februar 1721 bei dem vormaligen Ober⸗Amte des Markugrafenthums Oberlausitz niedergelegten und am 10. Juli 1721 publicirten Testamente gestiftete, die (Summe von 4000 Thalern und die davon fällig wer⸗ denden Zinsen umfassende Familien⸗Fideicommiß be⸗ treffend, auf Antrag des fuͤr diese Stiftung in der Person des Adoocat Christian Traugort Lehmann zu Budissin bestellten Actors, saͤmmtliche Füeicommit⸗ Anwaͤrter, und also auch diejenigen, welche an das mit der Stiftung verbundene Universitats⸗Stipendium Anspruͤche zu haben vermeinen, theils um den jetzt an der Reihe stehenden Genußberechtigten mit juridischer Gewißheit auszumitteln, theils um deren Ansichten uͤber verschiedene andere, das Fideicommiß betreffende Punkte und Angelegenheiten zu vernehmen, mittelßt zu Dresden, Leipzig, Loͤbau, Berlin, Muͤnchen und Weimar, auch am hiesgen Koͤnigl. Schlosse, oͤffentlich

daß dieselben 1 den zwoͤlften August 1834, 2 Vormittags um 9 Uhr, auf allhiesigem Schlosse an Deputation⸗Stelle der Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung vor dem hierzu deputirten Rathe gesetzlich erscheinen, und ihre etwanigen Rechte und Anspruͤche auf den Genuß des von Metzradtschen Fideicommisses, unter der Verwarnung, daß sie außerdem damit praͤcludiret und derselben, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen

gen und bescheinigen, demnaͤchst sich weiterer Verhand⸗

in dem b zum neunten September 1834.

angesetzten Inrotulation⸗Termine die Acten durch Ein⸗ zeichnung der Folien, wie sonst, in voͤllig completten und spruchreifen Stand setzen und endlich den achten December 1834. 1

bei der Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung hierselbst der Be⸗ kanntmachung eines Bescheides gewaͤrtig sein sollen, vorgeladen und denselben dabei die Bestellung Bevoll⸗ maͤchtigter am hiesigen Orte zu Annahme kuͤnftiger Ausfertigungen und Erlasse aufgegeben worden; so wird solches auch hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.

Budissin, den 7. Februar 1834. 8

Koͤnigl. Saͤchsische Oberamts⸗Regierung

Descendenz hiermit aufgefordert, binnen 6 Monaten!

Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, vorbrin⸗

lungen in dieser Angelegenheit gewaͤrtigen, auch hierauf

iIEaty.

Cottfried Malß, geboren am 8. Februar 1716 zu Langenbernsdorf bei Zwickau, ein Sohn des vormali⸗ gen Bouergutsbesitzers weil. Michael Malßens und Marien Malßin, geb. Sunderhaufin daselbst, ist in seiner Jugend aus hiesiger Gegend fort, und als Schnhmachergesell nach Frankfurt a. M. in die Fremde gegangen, und hat seit seinem Weggange von dessen Leben und Aufenthalte einige Nachricht nicht erlangt werden koͤnnen.

Da auch dessen etwanige Leibes⸗Erben unbekannt sind, derselbe jedoch einiges Vermoͤgen, wozu eine, n 96 M. Fl. 11 gr. 5 ¼ pf. bestehende, und auf den jetzt Johann Gottlieb Malßen und Christian Friedrich Seiferten zu Langenbernsdorf zugehoͤrigen Guͤtern hy⸗ pothekarisch versicherte Anforderung gehoͤrt, zuruͤckge⸗ lassen, und von Seiten der Descendenten Georg Mal⸗ ßens, eines Bruders des Verschollenen Gottlieb Mal⸗ ßens zu Laugenbern vorf und Cons., als praͤsumtiven Erben des abwesenden Gotifried Malß auf des letztern Edictal⸗Vorladung angetragen worden: so hat man Seiten des unterzeichneten Justiz⸗Amtes in Gemaäͤß⸗ heit des hoͤchtten Mandats vom 13. November 1779, den verscholltnen Gorefried Malß, und fuͤr den Fall des anscheinlich eingetretenen Ablebens desselben, dessen Leibes⸗Erben, so wie alle diejenigen, welche sonst als Erben oder aus einem andern Rechtsgrunde auf des Abwesenden Nachlaß Anspruüͤche zu haben vermeinen, per edictales peremtorisch, und unter der Verwarnung, daß, un Falle des Außenbleibens, der Abwesende fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen den sich legitimirt habenden nachsten Erben werde verabfolgt, die sonsti⸗

gen Erben und Interessenten aber ihrer Anspruͤche, so wie allerseits Vorgeladene der ihnen etwa zustehen⸗ den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vo⸗ rigen Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, auf den 16 September 1834, zum Erscheinen an hiesiger Amtsstelle, auch Beibrin⸗ gung ihrer Legitimation, und Anzeige und Bescheini⸗ gung ihrer Anspruͤche vorgeladen, nicht weniger den 3. November 1834, zum Inrotulations⸗Termine, so wie den 31. Dezember 1834, zur Bekanntmachung des eingeholten Urthels oder ver⸗ abfaßten Amtsbescheides anberaumt. Es wird daher solches, und daß die erlassenen Ediec⸗ talien bei Einem Wohlloͤbl. Magistrate zu Frankfurt am Main und zu Wuͤrzburg bei den Wohlloͤbl. Stadt⸗ gerichten zu Dresden, Leipzig, Schneeberg und Alten⸗ burg, sowohl an hiesiger Amtsstelle und bei den Ge⸗ richten zu Langenbernsdorf aushaͤngen, hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. Justit⸗Amt Zwickan mit Werdau im Koͤnigl. Saͤchsis. Erzgebirge, den 18. Maͤrz 1834. Koͤnigl. Saͤchsis. Kammer⸗Commissions⸗Rath und Ju⸗ stiz⸗Amtmann der Aemter Zwickau und Werdau, Ritter des Civil⸗Verdienst⸗Ordens

Garten.

Subhastation. Ein Koͤnigl. Saͤchsis. Hohes Finanz⸗Ministerium hat beschlossen, die Steingut⸗Manufactur zu Hubertusburg sammt dazu gehoͤrigen Gebaͤuden und Raͤumen, wie sie stehen und liegen, auch Inventarienstuͤcken, wovon die anliegende Beschreibung ein Mehreres besagt, im Wege der Versteigerung veraͤußern zu lassen. In Folge uns hierzu ertheilten Auftrags bringen wir solches, und dap die Versteigerung den Achsehnten August 1834, welchen wir zum Lieitations⸗Termine bestimmt haben, an Amtsstelle im Schlosse zu Wermsdorf mit Vorbe⸗ halt der Auswahl unter den Liecitanten und uͤberhaupt mit Vorbehalt hoher Genehmigung erfolgen werde, hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß.

Es werden daher alle diejenigen, welche besagte Steingut⸗Manufactur zu erkaufen gesonnen sein moͤch⸗ ten, eingeladen, an den gedachten Orte und Tage des Vormittags sich einzufinden, ihre Erwerb⸗ und Zah⸗ lungssaͤhigkeit nachzuweisen und des Licitationsverfah⸗ rens sich zu gewaͤrtigen.

Der Acquirant besagter Grundstuͤcke hat auf selbige 54 vollgangbare Steuer⸗Schocke und sieben Groschen zu 1 Quatember an ordentlichen Steuern zu uͤberneh⸗ men, uͤberdies qber der Auflegung besonderer, nach Maaßgabe des Fabrikbetriebes und der Stattfindenden Benutzung zu regulirender Gewerbsquatember sich zu versehen; auch ist er gehalten die Manufactur in ihrem ganzen Complexe nur als Steingut⸗Fabrik zu benutzen, venn nicht zu einer andern etwanigen Benutzung die Cecehinschch des Hohen Finanz⸗Ministerii ertheilt wird.

nisse ist nicht alein beim Amte Mutzschen, sondern auch bei erwaͤhnter Manufactur selbst zu erlangen, und wird noch bemerkt, daß mit dem Acquirenten auch wegen der Waarenvorraͤthe und Activ⸗Forderungen eine besondere Unterhandlung Stattfinden kann.

Uebrigens sind die Subhastations⸗Patente nebst der Beschreibung bei den Wohlloͤbl. Justiz⸗Aemtern zu Dresden, Leipzig und Chemnitz auch bei dem Wohlloͤbl. Stadtgerichte zu Zittau so wie bei hiesigem Amte oͤffentlich ausgehangen. 8

Amt Mutzschen zu Wermsdorf, den 19. Maͤrz 1834.

Die verordneten Commissarien von Welck, Bachmann, rag. Kuͤhn. EEEA61A14X““

Die zum Verkauf Fi Manufaetur liegt neben dem Koͤnigl. Jagdschlosse zu Hubertushurg, ohnweit Wermsdorf, 9 Stunden von Leipzig entfernt, und bil⸗ det ein von dem Schͤlosse getrenntes, in sich selbst ge⸗ schlossenes Ganze.

Sie bestehet aus zwei Haupt⸗, zwei groͤßeren und mehreren kleineren Nebengebaͤuden, welche mit Zie⸗ geldachung versehen und meist in gutem Stande sind.

An unbebauten Raͤumen geboͤren dazu ein großer Holzhof und verschiedene Gartenplaͤtze, deren Flaͤchen⸗ Inhalt gegen einen Acker betraͤgt.

Saͤmmtliche Gebaͤude mit Einschluß der eingebauten Brennoͤfen, die verschiedenen sonst noch vorhandenen aͤußern Vorrichtungen und nutzbaren Räume sind von den Sachverstaͤndigen zusammen auf 8890 Thlr. 16 gr., die vorraͤthigen Gipsformen, unter Beruͤcksichtigung ihrer Gangbarkeit nach einem durchschnittlichen Ge⸗ wichtsbetrage auf 312 Thlr. 12, gr. und die uͤbrigen

8

Siadt, 1 Meile von Wußterhausen a. d. D., 13 Meilee des Markgrafthums Oberlausi

E

Weitere Auskunft uͤber die einschlagenden Verhaͤlt⸗

zeugen, wie sie zum Fortbetriebe der Manufaetur ser unentbehrlich zu achten, auf 889 Thlr. 14 gr. gewüͤr⸗ dert worden, und liegen die diesfallsigen speciellen Taxen bei dem Justizamte in Wermedorf zur Einsscht vor.

Die umliegende Gegend is uͤbrigens reichhaltig an solchen Thonarten, welche sich zur Bereitung des Steinguts eignen, und uͤberhaupt die Manufactur von der Beschaffenheit, daß ihr Betrieb von dem neuen Besitzer ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.

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Edietgae Am 27. Februar 1825. starb hier die verwittwete Majorin Wilhelmine von Cornberg, geb. von Cospoth, mit Hinterlassung eines unbeveutenden Vermoͤgens. Da deren Kinder und Intestat⸗Erben, worunter ein unter Vormundschaft stehender Enkel sich befindet, die Theilung der Verlassenschaft beabsichtigen, und zu die⸗ sem Behuf auf den Erlaß von Edictalien, wegen Er⸗ mittelung etwaiger Anspruͤche und Forderungen, ang tragen haben; so werden alle Diejenigen, welche an jenem Nachlasse aus dem einen oder andern Rechts⸗ grunde erwas fordern zu koͤnnen vermeinen, hierdurch geladen, in den angesetzten Terminen, den 22. April, 3 den 17. Juni und d. J., unbeschadet der Ferien, den 29. Juli 1 von welchen der letztere peremtorisch ist und bis 4 Uhr Nachmittags ansteht, vor der unterzeichneten Landes⸗ Reaierung, Vormittags 9 Uhr u erscheinen, ihre Anspruͤche und Forderungen zu liquidiren und geltend zu machen, oder zu gewaͤrtigen, daß sie davon ausge⸗ schlossen, und diese Praͤelusion durch einen am 5. August d. J., unbeschadet der Ferien, zu eroͤffnenden Bescheid, zu dessen Anhoͤrung dieselben zugleich hierdurch aufgefordert werden, ausgesprochen werden wird. Coͤthen, am 4. Maͤrz 1834. 1 Anhalt Landes⸗Regierung daselbst. ““ von Renthe. ““

Edietal ⸗ZLadung.

Nachdem der Kaufmann Franz Lattermann, vormals in Leipzig, anjetzt in Altona, an welchen letztern Ort derselbe im Jahre 1828 von hier aus, wo er damals zuletzt sich aufgehalten, auch bis jetzt noch mit einem Grundstuͤcke ansaͤßig gewesen, sich gewendet, der von dem Wohlloͤbl. Stadtmagistrat zu Altona uns gemach⸗ ten Anzeige zu Folge allda in Concurs verfallen, sol⸗ chemnach aber auch von uns zu dessen in hiesigen Landen befindlichen Vermoͤgen der Particular⸗Concurs⸗ Prozeß eroͤffnet und zu dem Ende dessen saͤmmtliche bekannte und unbekannte Glaͤubiger auf

den 18. August 1834 zur Pflegung der Guͤte und Treffung eines Vergleichs, sowohl zur Angabe und Bescheinigung ihrer Forde⸗ rungen vorgelaben worden sind, zur Publikation eines

Praͤclusiobescheids, wegen der Außengebliebenen aber

der 15. September 1834, so wie zur Inrotulation der Akten und nach Befinden zur Versendung derselben zur Einholung eines Locations⸗ urthels der 10. November 1834 terminlich anberaumt worden ist, als wird solches un⸗ ter Beziehung auf die bei dem Wohlloͤbl. Stadtge⸗ richte zu Leipzig, ferner bei einem Wohlloͤbl. Stadt⸗ magistrat zu Hamburg, zu Frankfurt an der Oder, zu Altona und hiesigen Orts aushaͤngenden Ediectalien hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht. Kleinzschocher, den 22. Februar 1834.

Herrl. Foͤrstersche Gerichte allda.

D. Rüͤling G.⸗D.

Demnach die gerichtlich bestaͤtigten Rathsfreunde der Wirtwe Emma Dickelmann, geb. v. Albanus, bei Ei⸗ nem Wohledlen Rathe um Nachgabe eines Proclama- tis ad convocandos creditores des verstorbenen Ehe⸗ manns ihrer Curandin, weiland biesigen Kaufmanns Wilhelm Dickelmann gebeten, und ihnen solches auch nachgegeben, dieselben aber zu dessen Bewirkung und Ausfertigung an ein Edles Waisengericht verwiesen worden, als werden von einem Edlen Waisengerichte Alle und Jede, welche an dem Nachlaß weiland hie⸗ sigen Kaufmanns Wilheim Dickelmann einige Anfor⸗ derungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert: sich innerhalb sechz Monaten dato dieses affgirtem Proclamatis und spaͤtestens den 8. Augast d. J., zud oena praeclusi bei Einem Edlen Waisengerichte oder desselben Kanzelei zu melden, und daselbst ihm Fun- damenta crediti zu erhibiren, widrigenfalls selbige, nach Erspirirung, sothanen Termini praefixi, mit ihren An⸗ gaben nicht weiter gehoͤrt noch admittirt, sondern ipeo sacto praecludirt sein sollen. Wonach sich Alle und Jede zu richten, vor Schaden und Nachtheil aber 10 huͤten haben. Publicatum Riga Rathhaus, den 8. Februar 1834. C. Gro ß., 8 Iud. pup. Imper. Civ. Rig. Secretariua.

Bekanntmachung, wegen des Wollmarktes zu Leipzig. Der diesjaͤhrige Wollmarkt auf hiesigem Platze wird den 14. Juni d. J. beginnen, und mit dem 17ten d. J. zu Ende gehen.

Leipzig, den 7. April 1834. Der Rath der Stadt Leipzig. Friedrich Muͤller, Stadtrath.

TT1ö“]; Der umterzeichnete Stadtmagistrat benachrichtigt die Inseressenten des Velsteinschen Stipendiums, daß der⸗ selbe sich nicht verpflichtet erachtet, die fernere Ver⸗ waltung dieses Stipendiums zu uͤbernehmen, und for⸗ dert deshalb die sämmtlichen Interessenten des ge⸗ dachten Stipendiums dierdurch auf, im Termine vom 5. August d. J., Vormirtaas 10 Uhr, allhier auf dem Rathhause eutweder persoͤnlich, oder durch einen gehoͤrig legitimirten und instruirten Bevollmaͤchtigten zu erscheinen, um nach vorgaͤngiger Legitimation üͤber ihre Abstammung von dem Stifter des Stipendiums, gemeinschaftlich die geelgneten Beschluͤsse wegen der ferneren Verwaltung dieses Stipendiums zu treffen,

Inventarienstuͤcke an Vieh, Geraͤthschaften und Werk⸗

unter dem Praͤjudice, daß die im Termine nicht Er⸗