—ö
rüben müssen; und bieses Gefühl wird getheilt von einer sehr großen Najorität unserer Mitbürger. Vergebens haben wir bei Entwickelung einer Motive nach einem der leitenden Grundsätze, nach einer der ringenden Rücksichten uns umgesehen, welche hier vor allen Dingen hätten zu Rathe gezogen werden sollen. Der Entwurf taugt nichts un⸗ ter dem finanziellen Gesichtspunkte, denn die meisten Sätze sind zu hoch, um einträglich zu seyn; er ist verderblich für viele unserer Ge⸗
werbe, für unseren Binnen⸗Handel, für unser Kolonial⸗System . unser politisches Verhältniß zum Auslande; in Gemeinplätzen, Vor⸗ urtheilen und Unkenntniß der wichtigsten Thatsachen der Industrie 88 des Handels wetteifert er mit den schlimmsten Produkten diesen Art, velche das Kaiserreich oder die Restauration zu Tage gefördert w. — Und der Verein der Weinbauer im Departement der Nieder⸗Pyre⸗ näen sagt im Eingange seiner gegen denselben Entwurf gerichteten ldresse: „Derselbe biete nur die Verlängerung eines durch die Restau⸗ ation geschaffenen und langst unerträglich gewordenen Zustandes; ledig⸗ ich auf Bereicherung einiger großen Eisenfabrik⸗ und Wald⸗Eigen⸗ hümer sei er berechnet — ob eine große Nation denn geschaffen sei⸗ um Besten weniger Privilegirten in ihren wesentlichsten Bedürfnissen. elastet und gedrückt zu werden?“ — .
Rußland. Nach Allerhöchst bestätigtem Reichs⸗Rathsschluß vom 20. Febr. d. J. die Unterpfands⸗Annahme der Billets der Esthländi⸗ schen, Lievländischen und Kurländischen Adligen Banken bei Lieferun⸗ gen betreffend, ist verordnet: “ 8 8 begrlssendz ist Sennandischen und Lievlandischen Kreditkassen, kön⸗ nen bei Kronlieferungen und Stellungen, wie auch bei Unterhal⸗ tung von zinstragendem Krongut überall als Unterpfand ange⸗ nommeu werden; die Billete der Kurländischen Adligen Bank ber nur bei Lieitation obgenannter Unternehmungen in den Ostsee⸗Gouvernements, den sechs westlichen Gouvernements und der Provinz Bialystock. hie Nfen b Billete sollen als Unterpfand zu den vol⸗ len Summen angenommen werden, ein Rubel für einen Rubel, mit den gehörigen Blanko⸗ oder Uebertragungs⸗Indossementen. 3) Bei Annahme dieser Billete, wie auch bei ihrer Zurückgabe an die Pfandgeber, sollen diejenigen Behörden gehörig in Kenntniß davon gesetzt werden, von welchen diese Billette ausgegeben sind. Das Departement des auswärtigen Handels hat den Zoll Aemtern die Vorschrift ertheilt, die Reichsschatz⸗Billete der IV. und V. Serie, mit Zurechnung der Zinsen vom 1. Febr. 1834, bei Entrichtung der Zoll Gebühren, unweigerlich in Zahlung anzunehmen, und dabei die Vor⸗ schriften des Departements vom 18. und 27. Juli 1831 zu befolgen. Durch Allerhöchst bestätigten Beschluß des Minister⸗ Comité vom 0. Januar c. sind die Quarantainen am Asowschen Meere aufgeho⸗ en. Im Flecken Aluschta soll eine Quarantaine-⸗Barrière errich⸗ et werden.
erordnet: 1 1 — daß selbst gebrauchte Spielkarten, gleichviel in welchem Quantum, den in's Reich eintretenden Reisenden, bei denen sie gefunden wer⸗ den, nicht verbleiben dürfen, sondern ihnen, zur Einsendung an das
genommen werden sollen; daß jedoch für Spielkarten, welche nicht versteckt, bei Besichtigung der Effekten der Reisenden sich vorfin⸗ den, die durch Nr. 16 der Verordnung vom 27. Mai 1819 bestimmte Strafe nicht zu verhängen ist. Deutschland. Die Regierungen von Oldenburg und Bre⸗ men haben resp. unterm 7. Febr. und 13. Jan. d. J. verfügt, daß in ihren resp. Häfen die Russische Flagge völlige Gleichheit mit den National⸗Schiffen, in Betreff der Schifffahrts⸗Abgaben, genießen soll, so lange eine solche Gleichheit in den Russischen Häfen rücksicht⸗ lich der Oldenburgischen und Bremer Schiffe befolgt werden wird. Zu Hannover ward am 9ten d. M. das (seinem wesentlichen Inhalte nach bereits in unserem Artikel VI. Staats⸗Zeitung Nr. 66 .J. erwähnte) neue Münz⸗Gesetz publizirt. Die Königl. Bestätigung ist vom 8ten d. M. Eine Königl. Verordnung vom selbigen
Dato enthält den uUmrechnungs⸗Tarif, nach welchem die auf Conventions⸗ Nünze lautenden Zahlungen in dem Verhältnisse von 36: 37 in neuem Courant“ geleistet werden sollen. Eine fernere Verordnung, gleich⸗ falls vom selbigen Tage, bestimmt, daß im Herzogthum Bremen und Lande Hadeln für die Erfüllung von Geld⸗Verbindlichkeiten zwischen Privat⸗Personen das Verhältniß von 1 Rthlr. Conventions⸗Münze, zu 1 Rthlr. 8 ßl. Courant, bis zum 1. July 1836 noch nicht anwendbar seyn, sondern deshalb Verabredung zwischen Zahlern und Empfängern eintreten soll. 8 8 G““ Für das Großherzogthum Baden enthält das Regierungsblatt om 5ten d. M. eine Verwarnung, außerordentliche Waaren⸗Vor⸗ äthe aufzuhäufen, die im Falle eines künftigen Beitrittes des Groß⸗ „Hherzogthums zu dem zwischen mehreren Deutschen Regierungen abge⸗ schlossenen Zollvereine einer Nachversteuerung unterliegen dürften. (Die betreffende EE“ selbst befindet sich in Nr. 101 der Staats⸗ eitung Art. Karlsruhe 8 1 Eine Großherzogliche Verordnung vom 12ten d. M. verfügt fol⸗ ende Modificationen der zwischen Baden und der Schweiz seit dem gahre 1826 in Zoll⸗ und Handels⸗Sachen bestandenen, und mit Aus⸗ nahme der modifizirten Punkte auch künftig vorerst fortbestehenden pro⸗ isorischen Uebereinkunft: 8 1) Kassee, Zucker, ausländische Gewürze, unverarbeitete Leder, Cor⸗ duan, Saffian und Sohlleder, Fabrikate aus Seide, Floretseide, Baumwolle, Wolle, Leinen, unvermengt oder aus mehreren die⸗ ser Stoffe bestehend, neue Kleidungsstücke und Leder⸗Fabrikate unterliegen beim Eingang aus der Schweiz dem gesetzmäßigen Zoll, ohne Rücksicht auf die Quantität, in der sie eingebracht werden. b 2) Die Schweizer Weine dürfen nach dem ersten Ablaß, nur in den Haupt⸗Zoll⸗Stationen Waldshut, Zollhaus am Randen und Konstanz gegen den durch die Uebereinkunft vom Jahre 1826 ermäßigten Zoll zugelassen werden. Zu Hamburg ist durch Rathsschluß vom 4ten d. M. — in Er⸗ wägung vielfacher gegen Artikel 1 des revidirten Wasser⸗Schout⸗Regle⸗ ments vom Jahre 1786 kürzlich vorgekommenen Contraventionen — bestimmt worden: daß ferner kein unter Hamburger Flagge fahrendes Schiff auf dem Zoll⸗Comtoir die erforderlichen Papiere erhalten soll, he nicht durch einen Schein des Schouts, oder durch Production der Musterrolle dargethan worden, daß der Rheder oder Schiffer den Vor⸗ schriften des Reglements von 1786 nachgekommen sey. Niederlande. Nr. V. des diesjährigen Staats⸗Blattes enthält eine Königliche Verordnung vom 28. Februar d. J. mit mehrfacher resp. Beschränkung und Ausdehnung der in Bezug auf Erzielung, Be⸗ reitung und Verkauf der Färber⸗Röthe (Meekrap) bisher schon bestan⸗ denen handelspolizeilichen Vorschriften.
Belgien. Nr. 107 des Moniteur Belge enthält eine König⸗
liche Verordnung vom 12ten d. M. zur naͤheren Bestimmung der Art und Weise, wie das Gesetz vom 22. Februar d. J., betreffend die-unter Umständen zu bewilligende zollfreie Einfuhr gewisser Maschinen und Gewerbs⸗Utensilien zur Ausführung gelangen soll.
Schweden. Durch K. Verordnung vom 15. März d. J. ist, in Erwägung des baldigen Ablaufs der Handels⸗Convention mit Rußland vom 26. Februar 1828 und vielleicht nahe bevorstehenden Erlasses einer neuen allgemeinen Zoll⸗Taxe, bezüglich auf Schwedens Handels⸗ Gemeinschaft mit Rußland und Finnland, wesentlich Folgendes zur Nachachtung vom 1. Juni d. J. ab bestimmt worden:
1) Gleichstellung Ruͤssischer und Finnischer Schiffsgefäße in Schwe⸗ ddischen Häfen mit den Nationalen in Bezug auf Schiffs⸗Abgaben
galler Art.
2) Dieselbe Gleichstelung in Bezug auf Aus⸗ und Eingangs⸗Abgaben aller erlaubten Waaren, jedoch nur für Russische Schiffe, und ) für die Finnischen auf den Salz⸗Artikel beschränkt, — beide⸗ unter Voraussetzung der Reciprozität in Rußland und Finnland.
9 Feraidang der bestehenden Einfuhr⸗Abgaben um 50 pCt. von
an die Kammern — hat uns in gleichent Grade überraschen und be⸗
Vom Departement des auswärtigen Handels wird deklarirt und
Vormundschafts⸗Conseil, den bestehenden Verordnungen gemäß, ab⸗
alg und Talglichtern, um 10 pCt, von Karavanen⸗Thee, wenn 8 Lchwedischen, Rornesischen, Russischen oder Finnischen Schiffen in Schweden eingeführt.
5) Neue Tarifirung nachbenannter Finnischer Produkte und Waa ren: Baumrinde, Boote, Beeren, Butter, Duhnen, Eier, Eisen, Federn, gesalzene Fische, leinene Gewebe, Glas, Holz, Holz⸗Arbei ten, Hopfen, Käse, Kienruß, Kümmel, Kupfer, Oel, Pottasche, Säcke, Schiffe und Schifsgeräthe, Speck, Stroh, Strümpfe, Tabacksblätter, Talg, Talglichter, Vieh, Zungen, mit einiger Erhöhung gegen den Tarif vom 10. April 1828. 2
6) Erlaß von 50 pCt. des Einfuhr⸗Zolls von allen üb rig en Fin⸗ nischen Produkten und Waaren, wenn überhaupt zur Einfuhr er— laubt, und in Schwedischen, Norwegischen, Russischen oder Finni⸗ chen Schiffen eingeführt. “ 1
7) Uhemacach 71 Einfuhr Finnischer Natur⸗ und Kunst⸗Produkte, selbst wenn dieselben im Allgemeinen verboten wären, gegen einen
Zoll von 10 pECt. ad val. — jedoch nur direkt aus Finnland eingehend, und mit Ausnahme von Branntwein, Salpeter und Spielkarten.
8) Berechnung der Convoi⸗Abgabe und Zulage für alle Waaren aus und nach Finnland zur Hälfte des sonst gewöhnlichen Satzes, und gänzlicher Erlaß derselben bei zollfreien Artikeln.
9) Nothwendigkeit einer Beobachtung der Bestimmungen des §. 14. der Verordnung vom 10. April 1828, wenn der Finnische Han del der vorstehend sub 5 —8 ihm bewilligten Vorzüge theilhaftig werden will. “
10) Fortbestand aller bisher schon für Schisse des Fin nisch en ge⸗ meinen Mannes in Bezug auf Zoll⸗Angabe und Art der Abgaben⸗Entrichtung bewilligt gewesenen Erleichterungen. 1
11) Forthbestand der für die Ausfuhr von Stockholm nach Finnland,
so wie für Auflegung und Umladung von nach Finnland bestimm⸗ ten Waaren schon in Kraft befindlichen speciellen Vorschriften. 12) Fortbestand sämmtlicher Bestimmungen der Verordnung vom. 10. April 1828 bis zum 1. Juni d. J. Durch Verordnungen der Quarantainẽ⸗Kommission vom 10. und 24. März ist bestimmt worden: 1 der sonst Hee benen Cholera⸗Quarantaine in Bezug auf Waterford in Irland. 2) Erklärung, fes wegen Pest und gelben Fiebers als angesteckt betrachtet werden sollen Havanna, Konstantinopel, die Insel Syra und der Archipelagus; als verdächtig die Westindischen Inseln, mit Ausnahme von St. Barthelemy, die Berber⸗Küsten, alle Türkische, Griechische und Aegyptische Häfen. Außerdem sollen, auf Grundlage der Bekanntmachung vom 25. Januar 1833, alle aus der Levante oder aus irgend einem außerhalb Europa belege⸗ nen Hafen ankommende Schisse einer Quarantaine unterworfen seyn, mit Ausnahme der direkt von St. Barthelemy oder Bra⸗ silien kommenden, hinsichtlich welcher eine besondere Verfügung besteht. “ Ve daß Quarantaine⸗Pflichtige, nach des Schiffers eigener Wahl, entweder bei der Quarantaine⸗Anstalt zu Drott⸗ ningskär (bei Karlskrona), oder bei der provisorisch von Hasselö⸗ flata nach Sandhamn verlegten, ihre Quarantaine abzuhalten haben, und daß die Quarantaine⸗untersuchung der vom Auslande kommenden Schiffe, die durch das äußere Fahrwasser nach Stock⸗ holm gehen wollen, so wie voriges Jahr, bei Furusund, Sand⸗ hamn oder Dalarb, stattfinden soll, und die Befehlshaber an die⸗ sen Orten berechtigt sind, Praktika zu ertheilen. 1b Zwischen Gothenburg und Hull ist eine neue Postverbindung durch, Dampfschiffe eingerichtet, das desfallsige Uebereinkommen vorlaäufig auf sieben Jahre abgeschlossen, 18 die Fahrt seit Anfang dieses Monats vereits wirklich eroͤffnet worden. “ JJ Zoll⸗Comite des Reichstags soll der wichtige Grundsatz, daß künftig fuͤr Getreide (statt der bisherigen Zoll⸗Skala) ein Zoll anzunehmen sey, obgesiegt haben, jedoch eine ziemlich hohe Nor⸗ mirung desselben vorzuschlagen beliebt worden seyn. Dergleichen soll das Comité fur Fortdauer des Einfuhr⸗Verbots von Stangen⸗Eisen und des Ausfuhr⸗Verbots von Roh⸗Eisen sich entschieden, endlich auch in Bezug auf Einfuhr verschiedener Lebensmittel und landwirthschaft⸗ licher Produkte einige Prohibitiv⸗Bestimmungen in Antrag gebracht ben. 8 1 Im Zoll⸗Budget des Königreichs Norwegen für das Jahr, 1830 war die zu hoffende Einnahme auf 715,000 Spis. Silber und 122,503 Spzs. Zettel veranschlagt worden. Sie hat aber, ungeachtet stattgefun⸗ dener Ermäßigung mehrerer Tarif⸗Sätze und namentlich des Ausfuhr⸗ Zolls vom Holze, effektiv betragen 944,660 Spzs. Silber, und 522,770 Spzs. Zettel. Im Jahre 1832 hatte sie, bei höheren Zollsätzen, nur 736,884 Spzs. Silber und 472,050 Spzs. Zettel geliefert.
22 =
Dänemark. Kieler Briefe vom 20sten d. M. melden, auf den Grund angeblich glaubwürdiger Kopenhagener Nachrichten, daß die nächstens zu erwartende neue Zoll⸗Ordnung alle Zoll⸗Freiheiten, sowohl reale als personale, aufheben, die Vorschläge über Entschädigung der Privilegirten aber zum Gutachten künftiger Provinzial Stände vorstel⸗ len werde.
Für das laufende Jahr sind in Bezug auf die in den Häfen des Königreichs ankommenden Schifse nachstehende Sanitats⸗Maaßregeln verordnet worden:
1) Als angesteckte Plätze und Länder werden betrachtet, und die
von daher kommenden Schiffe, definitiv oder vorläufig abgewie⸗ sen: alle Astatische und Afrikanische Küsten, mit Ausnahme von Algier, Tunis und Tripolis; das übrige Osmanische Reich in Europa und die anliegenden Inseln; die Insel Lampedusg; die Königreiche Granada und Andalusien, Portugal mit Ausnahme von Lissabon; Schottland zwischen St. Andrews und L Christiania und Drammen: Louisiana, der Mississipi, die Insel Kuba, der Staat Guatimala, Mexiko, und die Stadt Valparaiso.
2) Schiffe, welche aus den als angesteckt angesehenen Orten im Ha⸗ fn von Neapel ankommen, können bloß im Lazareth von Ni⸗ sita zur Entlöschung der nicht ansteckungsfähigen Waaren, un⸗ ter Kontumaz und den strengsten Sanitäts⸗Maaßregeln, je nach Beschaffenheit der im Art. 48 des Sanitäts⸗Reglements vorgese⸗ henen Umstände, zugelassen werden. Aber die Schiffe selbst und die darauf befindlichen anste ckungsfähigen Waaren sind ohne alle Ausnahme abzuweisen. 8
3) Als verda chrige und Gegenstände sind bezeichnet: a) die Regentschaften Algier, Tunis und Tripolis, mit 28tägiger Sani⸗ täts⸗Behandlung für ansteckungsfähige und tagiger für nicht ansteckungsfahige Gegenstände, bloß im Hafen Nisita. b) Grie⸗ chenland, mit derselben Behandlung, bloß zu Nisita oder Brin⸗ dist. c) Die Jonischen Inseln, die Russischen Häfen des Schwar⸗ zen und Asowschen Meeres, Lissabon, die großen und kleinen An⸗ tillen, und Gibraltar, mit derselben Behandlung in allen Laza⸗ reth⸗Hafen. —
1 b ö Lokalitäten werden betrachtet, und die daher kommenden Schiffe einer resp. 21 tägigen und 14 tägigen Sani⸗ täts⸗Behandlung unterworfen: Dalmatien,
Königreich beider Sizilien.
Irland, das südliche Spanien und die Balearischen Inseln, das übrige Schottland, das übrige Norwegen, das übrige der Vereinigten Staaten, das übrige
5) Als Lokalitäten unter Beobachtunge t: a)
diner Begiic tunes⸗unantaine die Inseln und Bänke von Ter⸗ reneuve, die Insel Capraja, die aus der Meerenge von Gibraltar ankommenden und nicht unter obigen Klassificationen der Lokal⸗
Kontumaz begrifsenen Gegenstände: b) mir 7tägiger Beobachtungs⸗
Duarantaine das Litorale des Lombardisch⸗Venezianischen König⸗
reichs, Fiume und Triest.
“
Spanien. 1 d schen dem 1. September v. J. und 31. März d. tionen verordnet worden:
sind bezeichnet: a) mit 14tä⸗
Im Einfuhr⸗-Zoll⸗Tarife dieses Königreichs sind zwi⸗ öö 1- J. folgende Modifica⸗
1 1
Flagge
Bretter (3 Zoll dicke) vor der Hand
das doppelte des jetzt bestehenden Zolls. 8 — Haͤute: vor der Hand über den bereits
bestehenden Zoll nach pro Pfd. Walkererde: pro Arroba Fächer: (solche, deren Werht 30 Real. pro Stück übersteigt, indem die ge⸗ ringeren verboten sine) Q .. Blutegel sind einzuführen verboten. Spazierstöcke: (eiserne mit Firniß überzogene) pro Stütck Bicarbonate von Soda ist einzufüh⸗ ren verboten. 1 Mehl und Getraide, s. hierüber die schon in unserem Art. VI. St. Z. Nr. 66 d. J. gegebene Nachricht. Dochte zu den Lokatelli⸗Lampen .. 15 pCt. ad valor. Schnallen leiserne geschmiedete für Pferdegeschirre) sind verboten. Desgl. eiserne gegossene npro Pfd...... Dauben, Pipen und Reifen, s. die hierüber schon in unserem Art. VII. St. 3. Nr. 100 d. J. ertheilte Nachricht. Portugal.
15 pCt. ad valor. 25 pCt. ad valor.
9 Marav. 12 Marav.
ETbTZT“
5 pCt. ad valor.
Unterm 22. März d. J. ist zu Lissabon ein Dekret erlassen worden, welches Lissabon und Porto zu Freihäfen erklärt (den Inhalt dieses Dekretes s im Art. Portugal, Nr. 112 der St. 3.);
Südamerika. Der am Schlusse unseres Artikels VII. in Nr. 100 der St. 3. d. J. erwähnte Handels⸗Traktat zwischen Venezuela und Frankreich soll wesentlich die Bestimmung enthalten, daß die, diplo⸗ matischen Agenten, Staatsbürger, Schiffer und Waaren Lander, gegenseitig in beiden, aller der begünstigtesten Nation TTTö Privilegien und Immunitaten zu genießen haben werden; und daß je⸗ des Schiff, dessen Ladung einem Staatsbürger von Frankreich ode 1 8s nezuela gehört, resp. in Venezuela oder Frankreich als e⸗ trachtet und behandelt werden wird. H.
Meteorologische Beobachtung.
G 8 inmaliger 834. Morgens Nachmitt. Abends Nach einma 3 Mai. V 6 uühr 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. guftdruck 335,3 0"Par. 334,7 5 Par. 335,72 Par.Quellwärme 6,7 °R. Luftwaͤrme † 11,0⸗0 R.+1630 N. 1 1678 0 R. Flußwärme 11,2 °R. Bev1114“ Dunstsaͤttg. 89 pCt. 64 pCt. 87 pCt. “ 9, 3 ° R. Wetter.... bezogen. truͤbe. truͤbe. ausdünst. 0,091“‧Rh. Wind SSO. SW. nzug WSW. — Niederschlag 0, 0 62 Rh.
Wolkenzug b
—’-
Auswäüärtige Börsen. Amsterdam, 29. April. 1 Niederl. wirkl. Schuld 50 ½, 59 do. 96 ⅜ Ausgesetzte Schuld 1*. Kamz-Bill. 22 „. 428 Amort. 89 . 338 —. Russ. (v. 1831) 98. Preuss. Priüimicu-Schaune 98 49 do. 97 ¼. Oesterr. 96 ½ 53 Span. 70 z. 39 44 ½½.
11“ 28. April.
39 44 ½. etall. 99 ¾. Neap. 88. Zinusl. 16 .
Span. 5.9 70 ½. Bras. 74.
Wien, 29. April.
98 ½½. 42 88 ½. Bank-Acfien 1251. Loose zu 100 Fl. 201
Neueste N achelchten.
aris, 28. April. Die hiesigen Blaͤtter zeigen an, daß 8 Koͤnig an seinem Namenstage 8 Mai) das diplomati⸗ sche Corps um 4 Uhr Nachmittags empfangen werde.
In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer legte Herr Gillon den Bericht uͤber das Budget des Ministe⸗ riums des öffentlichen Unterrichts auf das Bureau des Praͤsi⸗ denten nieder. An der Tagesordnung waren darauf die Bera⸗ thungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Schifffahrts⸗Zolls auf der niederen Seine; sie sind fuͤr das Ausland von keinem Interesse. . “
Beim Kriegs⸗Ministerium geht die Rede, daß naͤchstens 2 Lager in der Umgegend der Hauptstadt aufgeschlagen werden wuͤrden, das eine bei Compieègne, das andere bei Versailles. 8
Herr Marrast, der Haupt⸗Redacteur der Tribune, wird fast taͤglich von der Kommission des Pairs⸗Hofes verhoͤrt. In⸗ dessen weigert er sich standhaft, auf diejenigen Fragen zu ant⸗ worten, die uͤber die Geschaͤfte der Redaction des genannten Blattes an ihn gerichtet werden, indem er sich darauf beruft, daß die Regierung sich dieserhalb an den verantwortlichen Her⸗ ausgeber zu halten habe. Die Kommission ihrerseits will indes⸗ sen diese Ausflucht nicht gelten lassen und behauptet, daß bei Staats⸗Verbrechen die geseghc⸗ Fiction des verantwortlichen
er es verschwinden muͤsse. b“ 88 man, daß mehrere Regimenter bataillons⸗ weise in die umliegenden Dorfschaften verlegt worden sind. In Dison uͤbt die Polizei die strengste Wachsamkeit, und zahlreiche Patrouillen durchstreifen indessen ist bis ie Ruhe daselbst nicht gestoͤrt worden. In sind Mitglieder des republikanischen
ereins verhaftet worden. 1 desfsches Offizier, Namens Muirson, der an eine Franzoͤsin verheirathet ist und seit 16 bewohnt, ist kuͤrzlich (wie die Gazette de France ehauptet) seiner politischen Gesinnungen halber aus Frankreich verwiesen worden.
Der Cassationshof hat gestern entschieden, daß ein Franzose, der als Konsul einer fremden Macht in Frankreich residirt, des Dienstes bei der National⸗Garde uͤberhoben sey.
Herr Chevassut, ehemaliger Divisions⸗Chef beim Finanz⸗ Ministerium, und einer F 1 „Constitutionnel“, ist
estern hierselbst mit Tode abgegangen. ¹
gesö des Sbats versichert wiederholt, daß, den Nachrichten aus London zufolge, an dem Abschlusse des 99 besprochenen “ in Bezug auf die Pyrenaͤische Halbinse
6 1 weifeln sey. zccs “ Rente pr. compt. 104. 50. fin gns. 104. 55. 3proc. pr. compt. 78. 30. fin 2 78. 35. õprot. Neap. sin cour. 94. 95. 5proc. Span. 72. 3proc. do. 44. Cortes⸗Obl. 29. 5proc. Belg. 98. 5proc. Roͤm. —.
Frankfurt a. M., 1. Mai. Oesterr. 5proc. Metall. 99, 3 99. 4proc. 891½. 89 ¼ ½. 22 roc. 52 ½. 1proc. 23 ½. Br. Bank⸗
1 6*
1 523. 1521. art.⸗Obl. 138 ½. Br. Loose zu 100 ö Holl n Obl. von 1832 94 ½ ½. 94 1 ½⅛. Poln. L. 62 . Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 54 ½⅛. 54 ½. 4vroc. Anl.
92³
927
G. 5proc. Span. Rente 70 ½. 70. 3proc. do. perp. 44 . 44. “ Redacteur Cottel.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
bis
Se.
nannt wo
zu K
und Chef
Russischen Muͤnchen.
worden. Obersten,
Michel zu
Erklaͤrung
uth sein:
ist uͤber die
erden sich
ill, welche
ut weiß,
azette d
ehmen.
ich wendet, andelt sich elt sich um
uͤrze rschienen. aͤhler auf
Amtliche Nachrichten.
mann aus Christiansburg bei Landsberg a. d. W. die Rettungs⸗ Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht. 8
Der bei dem Land- und Stadtgerichte zu
gelmann zu Bartenstein zum Pfarrer der evangelischen St. Johannis⸗
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Ftinanz⸗ Rath, Praͤsident der Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden
Abgereist: Der Koͤnigl. Bayerische Käaͤmmerer, außeror⸗ dentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Kaiserlich
Paris, 26sten d. M. ist der Generalstab des Ober⸗Befehlshabers der hiesigen National⸗Garde in folgender Weise zusammengestellt Ein Chef des Generalstabes, 5 Brigade⸗Generale, 3
tains, 1 Intendant, 1 Unter⸗Intendant, 1 General⸗Chirurgus und 1 Stabs⸗Chirurgus. der der General Jacqueminot ernannt worden. Generale sind: Der Graf Friand, Herr von St. Aignan, der Baron von Hallez, Herr Tourton und der Graf Delaborde.
Laut einer von einem Tarife begleiteten Koͤniglichen Verord⸗ nung sollen die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die waͤh⸗ rend der letzten Unruhen verwundet worden, folgende Gratifica⸗ tionen erhalten: die Lieutenants und Unter⸗Lieutenants 200 Fr., ein Capitain 300 Fr., ein Stabs⸗Offizier 400 Fr., endlich ein Corps⸗Chef 500 Fr. bliebenen soll den Betrag dieser Gratification gleichfalls erhalten, unbeschadet ihrer etwanigen Anspruͤche auf eine Pension.
Die Untersuchungs⸗Kommission des Pairshofes hat schon mehr als 300 Personen verhoͤrt, von denen jedoch die meisten wieder in Freiheit gesetzt worden sind, weil ihre Verhaftung nur auf leichten Verdachtsgruͤnden beruhte.
Gestern ist der bekannte Jeanne aus dem Gefaͤngnisse St.
standen, und ist darauf nach Bicoètre gebracht worden.
Auch der Renovateur enthielt gestern die Erklaͤrung der eiden royalistischen Blaͤtter in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen (siehe das gestr. Bl. d. St.⸗Z.). Der Umstand, daß die 3 legitimistischen Zeitungen der Hauptstadt gleichzeitig diese
laͤtter der richtigen Mitte, naͤmlich des Temps und des Con⸗ stitutionnel, welche sie mit einigen Betrachtungen begleiten. ‚Die Regierung“, ruft das erstere Blatt aus, „moͤge auf ihrer
en die Legitimisten, durch das Urtheil einiger Waͤhler nicht fuͤr rmaͤchtigt oder verpflichtet halten, die Woͤlfe in den Schaafstall u lassen; sie moͤge sich damit begnuͤgen, in der Kammer eine rechte Seite in Miniatur zu haben, um ihr unablaͤssig harte Wahrheiten zu sagen. stehung der Karlistischen Minorttaͤt beschraͤnken, waͤhrend es füͤr die liberale Majoritaͤt mehr als je eine heilige Pflicht ist, Masse in die Wahl⸗Kollegien zu begeben.“ Der Constitutionnel
der besorgt, und um im Voraus die Wirkung zu schwaͤchen, die ie auf die Anhaͤnger der vorigen Dynastie hervorbringen koͤnnte, agt er: „Diejenigen Franzosen, die aus einer bis auf einen ge⸗ vissen Punkt ehrenwerthen Neigung noch der vorigen Regierung nhaͤngen, nichtsdestoweniger aber ihrem Lande treu ergeben sind,
assen, die, nachdem sie so lange von contre⸗revolutionnairen Grund⸗ ätzen gelebt, sich jetzt durch eine Reform wieder zu Ansehen bringen
ige und sofortige Einfuͤhrung aber (wie diese Partei es so ine neue Quelle buͤrgerlicher Unruhen werden koͤnnte.“
endes: „Wenn zunaͤchst der Temps von einer liberalen Ma⸗ vritaͤt spricht, so ist dieses Najoritaͤt, die es bezeichnen soll, den Franzosen gerade die poli— ischen Rechte abspricht, welche die Royalisten fuͤr sie in Anspruch Die buͤrgerlichen Unruhen, die der uͤrchtet, bestehen schon jetzt; sie sind evolution und koͤnnen allein durch eine Wahl⸗Reform beendigt erden. Moͤgen die guten Franzosen,
Von einem hoͤheren Staats⸗Beamten, Herrn ich eine kleine Schrift uͤber
che Staats⸗Zeitung.
Berlin, Dienstag den 6ten Mai
Kronik des Tages. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Eigenthuͤmer Na
2
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung oͤnigsberg ist der bisherige Huͤlfs⸗Prediger Sin⸗
“ ““
Kirche in Koͤnigsberg berufen worden.
des Seehandlungs⸗Instituts, Rother, von Leipzig.
Hofe, Graf von Lerchenfeld⸗Koͤfering, nach
Lgd.
v h 28. April. Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom
4 Oberst⸗Lieutenants, 13 Eskadrons⸗Chefs, 31 Capi⸗
Zum Chef des Generalstabes ist wie— Die 5 Brigade⸗
Die Wittwe oder die Familiec eines Ge—
Paris angekommen; er hat sogleich ein Verhoͤr be⸗
abgegeben haben, erregt die Aufmerksamkeit zweier
sie moͤge sich bei ihrer uͤbertriebenen Duldsamkeit ge—
Hierauf aber muß sich auch die Aufer⸗ sich in
moͤglichen Folgen der gedachten Erklaͤrung nicht min⸗
gewiß nicht von einer Partei hinters Licht fuͤhren
an sich wuͤnschenswerth seyn mag, deren vollstaͤn⸗
als wir) fuͤr das unvorbereitete Land leicht — Die e France erwiedert auf beide Raisonnements Fol⸗
Beiwort seltsam gewaͤhlt, da die
Constitutionnel be⸗ eben das Resultat der Juli⸗
an die der Constitutionnel an die Gefahren denken, die uns Allen drohen; es jetzt nicht mehr um eine bloße Partei⸗Frage; es han⸗ das Heil des gesammten Landes.“ 1
Imbert, ist die letzten Wahlen im Druck Herr Imbevrt berechnet darin die Gesammt⸗Zahl der
1 G Havelberg ange⸗ stellte Justiz⸗Kommissarius Taubenspeck ist zugleich zum No⸗ tar in dem Departement des Koͤniglichen Kammergerichts er⸗
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141,278 wirklich Theil genommen, wovon 103,266 fuͤr die ge⸗ genwaͤrtige Regierung stimmten, die uͤbrigen 38,012 aber den verschiedenen Oppositions⸗Parteien angehoͤrten. Aus diesen Zah⸗ len⸗Angaben zieht der Verfasser einen guͤnstigen Schluß fuͤr die naͤchsten Wahlen. Die royalistischen Blaͤtter sind dagegen der Meinung, daß die 68,722 Waͤhler, die bei den letzten Wahlen nicht erschienen, groͤßtentheils gegen die Regierung stimmen wuͤrden, und daß die Orleans'sche Partei daher sehr unrecht wenn sie sich stets mit einer so großen Majoritaͤt des Lan⸗ es bruͤste. In Bordeauvy ist auf den 1. Mai, als den Namenstag des Sh eine General⸗Revue uͤber die National⸗Garde angesetzt worden. Herr Prunelle, Maire von Lyon, hat in der Kammer einige merkwuͤrdige Aufschluͤsse uͤber die Production und die Verarbei⸗ tung der Seide in Frankreich gegeben. Mehr als 20 Departe⸗ ments pflanzen Maulbeerbaͤume. Das Departement der Ardeèche findet in dieser Pflanzung seinen groͤßten und beinahe seinen einzigen Reichthum. Unter der Kaiserlichen Regierung belief sich der jaͤhrliche Verbrauch der Seide auf 200,000 Kilgr.; un⸗ ter der vorigen Regierung auf 525,000 Kilgr. Im Jahre 1832 betrug derselbe an 660,000 Kilgr.,; und im vergangenen Jahre stieg der Verbrauch bis auf beinahe 800,000 Kilgr. Der Durch⸗ schnitts⸗Preis eines jeden Kilgr. Seide betraͤgt 70 bis 80 Fr. Ueber 90,000 Arbeiter sind mit Fabricirung der Seidenwaaren beschaͤftigt; diese 90,000 Arbeiter erhalten einen jäͤhrlichen Lohn von 33 bis 35 Millionen Fr. Einige Personen versichern, daß man im Schoße des Mi—⸗ nister⸗-Raths die Frage aufgeworfen habe, ob es nicht zweckmaͤßig seyn moͤchte, die Rechts⸗Schule nach Versailles zu verlegen; man will auch wissen, daß die Mehrzahl der Mitglieder des Conseils dieser Ansicht beigetreten sey. Der hier seit einiger Zeit bestehende Verein zur Verbesse⸗ rung der Pferdezucht, an dessen Spitze Lord Seymour steht, wird am 4. 8. und 11. Mai seine Wettrennen auf dem Mars⸗ 81gs abhalten. Die Preise bestehen aus 5000, 3000, 2500 und Eines der ersten Handlungs Haͤuser der Hauptstadt hat waͤh— rend der letzten 14 Tage fuͤr mehr als 14 Mill. Fr. in Silber⸗ barren aus London kommen lassen. Man glaubt, daß diese Bar⸗ ren bestimmt sind, um ein Gebot auf die neue Spanische An⸗ leihe zu machen, die, dem Vernehmen nach, naͤchstens abgeschlossen werden wuͤrde. Am 18ten d. M. ist es neuerdings zwischen einigen 20 Eng⸗ lischen Fischerkaͤhnen, die auf den Austernfang ausgingen, und einem Franzoͤsischen Kutter, der die Kuͤste zu bewachen hatte, in der Naͤhe des bekannten „Rocher de Cancale“ zu Zwistigkeiten gekommen, die sich damit endigten, daß eins der Englischen Fahrzeuge gekapert und nach Granville gebracht wurde. Die Auotidienne enthaͤlt Folgendes: „Die heute in Pa⸗ ris angekommenen liberalen Korrespondenz⸗Mittheilungen erwaͤh⸗ nen eines Ereignisses, das, wenn es sich bestaͤtigen sollte, die Stellung der zu einer Intervention in Portugal bestimmten Spanischen Division auf eine seltsame Weise verwickeln wuͤrde. Ein Royalisten⸗Corps, das in jenen Briefen auf 700 Mann ange⸗ geben wird, waͤre ploͤtzlich zwischen Oviedo und Gigon (Asturien) erschienen und agirte im Einverstaͤndniß mit den zahlreichen Guerilla’'s von Galicien. Die augenscheinliche Besorgniß Ro⸗ dil's, sich auf jener Seite zu entbloͤßen, erhoͤht die Glaubwuͤr⸗ digkeit dieses Geruͤchtes. Unsere liberalen Zeitungen machen viel Laͤrm von einem durch die Madrider Hofzeitung mitge⸗ theilten Bericht uͤber einen Einfall der Avant-Garde der Division des Generals Rodil in das Portugiesische Gebiet. Sie erblik— ken darin groͤßtentheils eine foͤrmliche Invasion in Ausfuͤhrung des Quadrupel⸗Allianz⸗Traktats, was jedenfalls sehr schwierig festzustellen seyn wuͤrde, indem jene Bewegung am 16ten stattge⸗ funden hat, und, ihrer eigenen Behauptung nach, der Traktat erst am 22sten unterzeichnet worden waͤre. Es wuͤrde viel wah⸗ rer seyn, wenn man sagte, daß bloß ein Handstreich gegen Don Carlos oder vielmehr gegen einiges Gepaͤck dieses Prinzen ge⸗ macht worden sey; denn es ist sehr zweifelhaft, daß er sich bei der Ankunft der Christinos in der kleinen Stadt befunden habe, wie der Bericht solches behauptete. Das Journal des Doͤbats findet jenen Bericht sehr merkwuͤrdig. Das ist Alles, was er daruͤber zu sagen weiß, und wir sind seiner Meinung, obgleich wahrscheinlich aus anderen Gruͤnden.“ Das Mémorial des Pyrensées theilt folgende Nach⸗ richten uͤber die jetzigen Stellungen der beiden Parteien in Spa⸗ nien mit: Quesada ist zu Vittoria eingeruͤckt; sein Armee⸗Corps kantonnirt in der Umgegend. Jaureguy steht in Tolosa. Bu⸗ tron hat das Kommando von San Sebastian wieder uͤbernom⸗ men. Zumalacarreguy haͤlt sich mit seiner Brigade, die wohl organisirt ist, zwischen Urdach und Elisondo, in welcher letzteren Stadt sich fortwaͤhrend die insurrectionnelle Junta befindet. Craso durchstreift an der Spitze seines Haufens das Thal Sa— lazar. Merino sucht mit einer gewissen Anzahl Reiter Alt⸗Ka⸗ stilien zu revolutionniren; doch scheint es, daß diese Versuche we⸗ nig Erfolg haben. Die Sentinelle des Pyrenées spricht von einer durch den General-⸗Capitain Llauder entdeckten Verschwoͤrung, wonach Tarragona den Karlisten habe uͤberliefert werden sollen; der Gou⸗ verneur, der im Komplotte gewesen, sey auf der Stelle erschossen worden. Das naͤmliche Blatt erzaͤhlt umstaͤndlich die unlaͤngst bei Bilbao stattgehabte Execution des Karlisten⸗Brigadiers Ar⸗ mencha, eines reichen Gutsbesitzers, der in dem Treffen am 9ten bei Bermeo gefangen genommen wurde. v“
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. zung vom 28. April. Der Herzog von Newcastle legte einige Petitionen in Bezug auf eine strengere Feier des Sonn⸗ tags vor und fragte bei der Gelegenheit, ob man Maßregeln er⸗ griffen habe, um die uͤbermaͤßig zahlreichen Prozessionen der Hand⸗
210,000. Von diesen haben an den letzten Wahlen
Vorwande von Begraͤbniß⸗Feier, an Sonntagen gen? Es entspann sich nun eine Debatte uͤber die der Handwerks⸗Vereine; die Tories, namentlich der Marquis von Londonderry, forderten zu Zwangs⸗Maßregeln auf und wollten die Prozessionen im Nothfall sogar mit Waffen⸗Gewalt unterdruͤckt wissen. Einen besseren Eindruck als diese Drohun⸗ gen machten die friedlicheren Aeußerungen des Lord⸗Kanzlers, welcher zwar das in der letzten Zeit von den Vereinen einge⸗ schlagene Verfahren fuͤr widersetzlich erklaͤrte, aber sich mit einer wohlgemeinten Ermahnung an das Volk, an solchen Widergesetz⸗ lichkeiten nicht Theil zu nehmen, begnuͤgte.
Ich bin uͤberzeugt“, sagte er unter Anderem, „daß es wider⸗ gesetzlich ist, wenn Maͤnner sich in starken Massen versammeln, die mit dem Zweck der Versammlung in keinem Verhaͤltniß stehen und nicht durch besondere Umstaͤnde nothwendig gemacht werden. Sol⸗ che Versammlungen sind gesetzwidrig, weil sie auf ein großes oͤffent⸗ liches Uebel, auf eine Einschuͤchterung der friedlichen Unterthanen Sr. Majestaͤt abzwecken; außerdem sind sie in einem Handel und Industrie treibenden Staate besonders nachtheilig, weil sie den r gelmaͤßigen Gang der Arbeiten unterbrechen; sie sind endlich dov-⸗ pelt widergesetzlich, weil sie die Ruhe und den Frieden des Staates Ftsasager (Hort, hoͤrt!) Dennoch ist nce ie uͤbersehen, wie
schwierig die Stellung der Minister in dieser eziehung ist. Sie muͤssen sich fragen: „„da es ein heiliges und unverletzliches Recht aller Briten ist, sich zur Berathung uͤber ihre eigenen Inter⸗ essen zu versammeln, wie weit geht in jedem einzelnen Falle unsere Befugniß, zu entscheiden, ob sie die Graͤnzen der G setzlichkeit bei diesen Versammlungen uͤberschreiten?““ — n. gesetzlich ist es jedenfalls, wenn zahlreiche Koͤrperschaften in
Parade aufziehen, um das auszurichten, was eben so 8 von Wenigen beschafft werden koͤnnte, also offenbar mit dem Zweck, um zu drohen, um indirekte Gewalt anzuwenden. Insb
sondere ist uͤbrigens die Lage meines ehrenwerthen Freundes (Lord Melbourne) zu beruͤcksichtigen. Wenn es je einen Fall gab, in welchem es ungeeignet gewesen waͤre, das Gesetz mit groͤßerer Strenge anzuwenden, so ist es der Fall, dessen man eben erwaͤhnt hat, wo die Zwecke der Versammlung keine egoistischen, keine eigen⸗ nuͤtzigen waren, sondern wo man offen erklaͤrte, man verlange nur Gnade fuͤr einige verurtheilte Mitbruͤder zu erflehen. Daͤß aber die Verurtheilung jener Maͤnner gesetzlich und gerecht war, dar⸗ uͤber darf kaum ein Schatten von Zweifel bleiben. Es waͤre eine uͤberaus freche Behauptung, es waͤre der gehaͤssigste Vorwurf, es waͤre die schaͤndlichste Verleumdung gegen die Richter des Landes, zu behaupten, daß jene 6 Nänner wegen ihrer Theilnahme an den Arbeiter⸗Vereinen verurtheilt seyen. Kein einziger von ihnen ist angeklagt worden, Mitglied der Union zu seyn; nein, sie sind angeklagt, uͤberfuͤhrt, verurtheilt und be⸗ straft worden, wegen eines der groͤßesten Verbrechen, die je began⸗ inn worden sind, wegen eines Verbrechens, das an sich selbst ge⸗
aͤhrlich, noch gefage icher in seinen Folgen ist, eines Verbrechens, dessen Folgen erschwoͤrung, S des Eigenthums, Vernich⸗ tung alles menschlichen Gefuͤhles, ja selbst (denn dahin lauteten ihre Eide) Meuchelmord seyn wuͤrden. Wegen ihrer verbrecherischen Eide sind sie verurtheilt worden. — Doch, ich komme auf die Frage des edlen Herzogs zuruͤck. Er beklagt sich uͤber die großen Prozes⸗ sionen bei Nun weiß ich aber wabrlich nicht, auf wie Viele die Zahl der Theilnahme an einer Beerdigung zu be⸗ schraͤnken seyn soll, das muß ich noch von dem edlen Lord lernen. d wenn Beerdigungen als Vorwand gebraucht werden, um Ver⸗ ammlungen zu halten, die einen andern Zweck haben, dann stellt sich die Sache anders. Zum ersten Male hoͤre ich hier, und mit nicht geringem Bedauern, daß so heilige Gelegenheiten zu schaͤndlichen Umtrieben mißbraucht werden; aber ich bin uͤberzeugt, ein so unnatuͤrliches System kann sich nicht lange halten, es muß in sich selbst zusammenfallen, seinen Zweck wird es nie erreichen. Ich weiß aus guter Quelle, daß die Zahl der Theilnehmer bei dem Be⸗ graͤbniß am letzten Sonntag schon sehr bedeutend gegen fruͤhere ab genommen hat. Ich bin uͤberzeugt, daß der gesunde Sinn, daß das rechtliche Gefuͤhl meiner Landsleute sie von der Theilnahme an sol chen haͤßlichen Schauspielen abhalten wird, und daß diese Angriffe auf ihre eigenen Guͤter, diese Unternehmungen, die zu ihrem eige nen Ungluͤcke ausschlagen muͤssen, bald ohne allen Erfolg bleiben werden. Indem ich diese Ueberzeugung ausspreche, spreche ich nicht egen, sondern fuͤr die unteren Klassen des Volks. Die schlimmsten Feinde des Volkes, die gefaͤhrlichsten Feinde der Handwerker⸗Zuͤnfte selbst sind Diejenigen, die sie zu den Schritten verleitet haben, die seit Einfuͤhrung der Gesetze uͤber die Zulaͤssigkeit der Vereine von ihnen eingeschlagen wurden.“ Nach einigen ferneren Aeußerungen in aͤhnlichem Sinne ging der Lord Kanzler auf den Vorwurf des Mar⸗ quis von Londonderry uͤber, als sey die Existenz der Arbeiter⸗Ver⸗ eine eine Folge der von dem Ministerium Grey gegen die politi⸗ schen Unionen gezeigten Nachgiebigkeit. Der Redner wies nach, daß die Arbeiter⸗Verbindungen schon 5 bis 6 Jahre fruͤher entstan⸗ den seyen, als man an politische Unionen dachte; das Erste, worauf das gegenwaͤrtige Ministerium 1830 seine Aufmerksamkeit gerichtet habe, seyen gerade die Gefahren gewesen, die aus den Handwerker⸗ Vereinen hervorzugehen drohten; diese seyen damals, sowohl hin⸗ sichtlich ihrer Zahl als ihrer Plaͤne, bei weitem gefaͤhrlicher gewe
sen, als jetzt; er selbst, Lord Brougham, habe von mehreren Perso⸗ nen, die mit jenen Vereinen in Verbindung stehen, besondere Schrei⸗ ben erhalten, in welchen sie sich sehr wohlwollend gegen ihn aͤu⸗ ßern, ihn uͤber das Vorhaben der Vereine beruhigen und ihn bitten, der Freund der arbeitenden Klasse zu bleiben. „Eben deswegen“, schloß der Lord⸗Kapzler, „eben weil ich der Freund der Arbeiter bin, bin ich den Arbeiter⸗Vereinen feind.“
Nach Beendigung dieser Debatte legte Lord Wharneliffe mehrere Petitionen gegen die Bill vor, wodurch den Freisassen der Stadt Liverpool das Wahlrecht entzogen werden soll. So⸗ dann kam der Antrag des Grafen von Durham, der von sei⸗ ner Unpaͤßlichkeit wiederhergestellt ist, auf die zweite Lesung der Bill, wonach das Wahlrecht von Warwick auf Leaminaton Spa ausgedehnt werden soll, an die Reihe; allein Lord Wynford trug darauf an, daß zu Gunsten der dagegen eingekommenen Bittsteller vor den Schranken des Hauses erst Rechts⸗Anwalre vernommen werden moͤchten. Obgleich sich der Graf Durham diesem Amendement widersetzte, so wurde es doch ohne Abstim⸗ mung genehmigt, und es sollen nun die Parteien nebst ihren Zeugen am naͤchsten Freitage vernommen werden. Da es schon etwas spaͤt geworden war, so wurde auf den Antrag des Lord Wharncliffe die zweite Lesung der Liverpooler Bill, die heute stattfinden sollte, auf Donnerstag ausgesetzt.
Unterhaus. Sitzung vom 28sten. Eine Debatte
u halten pfle⸗ nterdruͤckung
werks⸗Vereine zu verhindern, welche diese, namentlich unter dem
aͤhnlichen Inhalts, wie sie im Oberhause stattfand, veranlaßten