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suchte den Herausgeber der
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Lord Brougham unfaͤhig, noch laͤnger als Richter im Kanzleihof zu praͤsidiren, als Pair im Parlament zu sitzen, als Gentleman im Kreise der Gesellschaft zu erscheinen.““ Wollen Ew. Herr⸗ lichkeiten ein Mitglied Ihres Hauses auf solche Weise verun— glimpfen lassen, um einer Beschuldigung willen, die notorisch falsch ist? (Hoͤrt, hoͤrt!) Gewiß werden Sie dies nicht zugeben, sondern den Drucker jenes Blatts vor die Schranken des Hau⸗ ses laden. Kann derselbe irgend etwas anfuͤhren, was den Ein⸗ druck entfernen koͤnnte, den diese Schmaͤhschrift gemacht hat, kann er etwas zur Milderung oder Bemaͤntelung seines Vergehens vorbringen, so werden ihm Euer Herr⸗ lichkeiten gewiß auch gern Gehoͤr schenken.“ Lord Wynford Morning Post zu entschuldigen, in— dem er meinte, derselbe koͤnnte vielleicht durch irgend einen Irr⸗ thum, durch eine Unkenntniß der Formen des Hauses zu diesem Angriff gegen den Lord⸗Kanzler verleitet worden seyn. er Mar— quis von Londonderry wuͤnschte dem Grafen Grey und dem Lord Brougham Gluͤck dazu, daß sie endlich die Entdeckung ge⸗ macht haͤtten, daß die Englische Presse im Stande sey, den Cha⸗
kakter dieses Hauses zu verunglimpfen, und daß man von ihren
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sich zuerst nach Gibraltar,
ahnlichen Irrthum verleitet zu werden, wie der
Buͤndniß mit uns stehe.
Angriffen Notiz nehmen muͤsse; er stimmte in die Ansicht ein, daß der beregte Artikel so skandaloͤs sey, daß er nicht ohne Ruͤge passiren duͤrfe, und versicherte, daß er selbst darauf aufmerksam gemaccht haben wuͤrde, wenn der Lord⸗Kanzler es nicht gethan hoͤrte; er könne daher auch der Meinung seines edlen und gelehrten Freundes (Lord Wynford), daß man die Sache mit Stillschweigen uͤbergehen muͤsse, nicht beipflichten. Auch der Her⸗ zog von Wellington erklaͤrte sich fuͤr die Motion des Grafen Grey, bemerkte jedoch, daß er nahe daran gewesen sey, zu einem liche 8 Verfasser jenes Artikels, und stellte es Ihren Herrlichkeiten anheim, ob dieser Umstand nicht vielleicht zur Entschuldigung eines Individuums angefuͤhrt werden duͤrfte, das mit den gerichtlichen Formalitaͤten des Hauzes unmoͤglich so vertraut seyn koͤnne. Der Antrag des Gyafen Grey, den mehrerwaͤhnten Artikel als eine Verlez⸗ zung des Hauses zu betrachten, wurde darauf angenom⸗ men. Demnaͤchst trug der Marquis von Clanricarde darauf an, daß das Haus sich in einen Ausschuß uͤber die Bill zur Verbesserung der jetzigen Theater⸗ Gesetze verwandeln sollte. Diesem Antrage widersetzte sich Lord Segrave, der unter Anderem sehr uͤber den Verfall des Dra⸗ ma's klagte und die Behauptung aussprach, daß Herr Sheridan Knowles noch der einzige echte dramatische Dichter in England sey; er meinte, der Geschmack wuͤrde sich noch mehr verschlech⸗ tern, wenn die Erlaubniß zur Errichtung von Theatern so sehr ausgedehnt wuͤrde, wie es durch die Bill beabsichtigt werde. Als es zur Abstimmung kam, wurde dann auch die Bill mit 22 gegen 8 Stimmen verworfen. Unterhaus. Sitzung vom 27. Juni. Das Haus be⸗ schaͤftigte sich heute wieder mit der Armen⸗Bill, indem die darin vorgenommenen Amendements auf den Antrag des Lord Alt⸗ horp der zweiten Lesung unterworfen wurden; die Debat⸗ ten daruͤber sollen morgen noch weiter fortgesetzt werden. Gegen Ende der Sitzung erhob sich noch Herr O' Dwyer und sprach die Hoffnung aus, daß, obgleich schon 2 Uhr voruͤber sey, das Haus nichts dagegen einwenden wuͤrde, wenn er noch einen Antrag stelle. Der Gegenstand sey von großer Wichtigkeit und stehe mit der Ehre und dem Charakter dieses Landes in inniger Verbindung. „Mein Antrag“, sagte der Redner, „geht auf die Vorlegung von Dekumenten uͤber das Verfahren des Spani⸗ schen Generals Moreno, der bekanntlich den tapferen General Torrijos und mehrere seiner Gefaͤhrten nach Malaga einlud und dort das Werkzeug ihres Unterganges und, was unser Land un⸗ mittelbarer betrifft, des Todes von Herrn Boyd, einem Englaͤn⸗ der, wurde. Moreno befindet sich jetzt in Großbritanien, er ist vor Kurzem an unserer Küuͤste gelandet, und ich glaube, daß die Wuͤrde des Landes selbst und die kuͤnftige Sicherheit Britischer Unterthanen es verlangen, daß unverzuͤglich Schritte gethan werden, um fuͤr diese Beschimpfung Genugthuung zu erhalten. Die Zeitungen der letzten Tage haben das Publi⸗ kum mit allen Einzelhziten dieses Falles bekannt gemacht, es ist daher unnoͤthig, in dieselben einzugehen. Es ist bekannt, daß zur Zeit dieser Verhaudlung die Britischen Behoͤrden in Malaga heftig, obgleich erfoleos, gegen die Ermordung des Herrn Boyd protestir⸗ ten, und es kann bewiesen werden, daß Torrijos und seine Ge⸗ faͤhrten von Moreno nicht nur eingeladen, sondern drin⸗ gend gebeten wurden, nach Malaga zu kommen. Ich weiß, des die Regierung in diesem Augenblick Dokumente erhalten kann, welche voͤllig die Art der uͤbersandten Einladung zeigen werden. Es ist ein Brief vorhanden, der, wie ich weiß, folgende Worte enthaͤlt: „Wir brennen vor Verlangen, uns Ihrer con⸗ stitutionnellen Sache anzuschließen.“ Dieser Brief ist von Mo⸗ reno und behauptet, die Gesinnungen der Bewohner Malagas, so wie seine eigenen auszusprechen, und ist jetzt im Besitz einer Person, die mit der Regierung in Verbindung steht. Es ist Sache des edlen Lords (Palmerston), eine Untersuchung uͤber die⸗ sen Gegenstand zu veranlassen, und die Regierung ist verpflich⸗ t, darauf zu sehen, daß die Ehre des Landes behaup⸗ t wird, und, wenn es moͤglich ist, den Moͤrder ei— es ihrer Unterthanen der Gerechtigkeit zu uͤberliefern.“ Schließlich trug der Redner auf eine Adresse an Se. Majestaͤt den Koͤnig an, worin derselbe ersucht werden sollte um die Mit⸗ theilung der Namen aller Begleiter des Don Carlos, und um eine Abschrift der saͤmmtlichen Korresponden zwischen dem aus⸗ waͤrtigen Departement und den Spanischen ehoͤrden, in Bezug auf die Gefangennehmung und Hinrichtung eines Englischen Unterthans. Lord Palmerston erwiederte hierauf, daß er ge⸗ gen den Antrag des vorigen Redners nichts einzuwenden habe (hoͤrt! hoͤrt!); doch wolle er ihm eine Aenderung in dem letzten Theile desselben insofern vorschlagen, daß er lieber auf die Vor⸗ legung der Korrespondenz unserer Regierung mit unserem Ge⸗ sandten in Madrid, so wie mit den Behoͤrden in Malaga uͤber die Verhaftung und Hinrichtung des Hrn. Boyd antrage. Diese Briefe wuͤrden fuͤr sich selbst sprechen. „In einem Punkte,“ sagte der Redner, „ist jedoch der ehrenwerthe Herr im Irrthum und falsch unterrichtet, darin naͤmlich, daß ich oder die Regierung im Besitz eines solchen Briefes sey, wie er anfuͤhrt, oder auch nur einen Brief der Art gelesen haͤtte. Die Umstaͤnde des Eintritts des General Torrijos in Spanien sind bekannt. Im Jahre 1831
verließ der General Torrijos, begleitet von mehreren seiner Lands⸗ leute, unser Land, in der 4
bsicht, in Spanien zu landen, um ihre besonderen politischen Zwecke zu befoͤrdern. Sie begaben und da ihre Ankunft, so wie der Zweck derselben, der Spanischen Regierung bekannt geworden war, so machte dieselbe bei der unsrigen eine Vorstel⸗ lung, worin sie dagegen protestirte, daß einer Englischen Garnison gestattet sey, Leute aufzunehmen, die einem Lande mit einem feindlichen Angriffe drohten, das in Freundschaft und Unsere Regierung fuͤhlte, daß die Gar⸗ nison hierzu nicht berechtigt sey, und der Gouverneur von Gi⸗
760 G braltar, mit Vollmacht versehen, ergriff Maßregeln zur Auffin⸗ dung der genannten Personen, um sie zu verhindern, von diesem Orte aus einen Einfall in Spanien zu machen. Ungluͤcklicher⸗ weise war seine Nachforschung erfolglos. Ich sage unguͤcklicher⸗ weise, denn haͤtte man sie aufgefunden, so waͤren sie auf ein Bri⸗ tisches Schiff gebracht worden, und das Loos, welches sie spaͤter traf, wuͤrde abgewendet worden seyn. Torrijos und sein Ge— folge gingen von Gibraltar nach Malaga, und zwar in Folge einer Einladung mehrerer dortigen Einwohner (hoͤrt, hoͤrt!) und der Andeutung, daß man sie daselbst herzlich empfangen wuͤrde. In dem Augenblicke ihrer Ankunft zu Malaga wurden sie ver⸗ haftet, und Moreno meldete dies Ereigniß nach Madrid. Nach fuͤnf Tagen kam ein Befehl der Spanischen Regierung, Alle zu erschießen. Die Britischen Behoͤrden reclamirten Herrn Boyd, als einen Britischen Unterthan. Hierauf wurde jedoch gar keine Ruͤcksicht genommen, die Hinrichtung fand statt, und ich glaube, daß sie, insofern sie die Spanier betraf, voͤllig mit den Spani⸗ schen Gesetzen in Uebereinstimmung war. Was Herrn Boyd betrifft, so fuüͤrchte ich, daß, obschon man sein Schicksal zu be⸗ klagen hat, sein Tod nach dem Völkerrechte gesetzmaͤ⸗ zig sey. Herr Boyd wurde, mit den Waffen in der Hand, gegen Spanien kaͤmpfend, betroffen, in Verbindung mit Personen, die von der Regierung desselben als Verraͤther betrachtet wurden. Die Vorstellungen des Herrn Mark zu Ma⸗ laga und des Herrn Addington zu Madrid an die Spanische Regierung waren sehr nachdruͤcklich, aber Herr Boyd hatte auf— gehoͤrt zu leben, ehe unsere Regierung Nachricht von dieser Sache erhielt. Alles, was man thun konnte, war, gegen das von Spa⸗ nien befolgte Verfahren zu protestiren, und dies ist geschehen.
Die Art dieser Vorstellungen wird man ersehen, wenn die Pa⸗ Ich hoffe, der ehren⸗
piere dem Hause werden vorgelegt seyn. 2 werthe und gelehrte Herr wird nach dem, was ich gesagt, seinen Antrag dahin aͤndern, daß er die eben angefuͤhrten Dokumente mit einschließt. Herr O'Dwyer sagte, er habe nichts gegen
man seit Moreno's Ankunft schon die richterlichen Beamten der Krone zu Rathe gezogen, ob und auf welche Weise dieser Mann zur Bestrafung zu ziehen sey. Lord Palmerston erwiederte, daß er, zur Befriedigung der oͤffentlichen Theilnahme an diesem
Gegenstande, diese Frage gestellt habe, doch sey er uͤber die Art
der Antwort nicht in Zweifel. Herr C. Rippon erklaͤrte sich bereit, den oben erwaͤhnten Brief Moreno's an Torrijos dem edlen Lord zu uͤberliefern. Herr O'Connell meinte, das Voͤlkerrecht gestatte nicht, daß ein Mann, der in Eng⸗ lands Gewalt sey, und der einen Britischen Untertha⸗ nen durch Versprechungen angelockt und dann ermordet habe, ungestraft entwische. Es leide keinen Zweifel, daß man die Un— terthanen eines Landes fuͤr die Ermordung der Unterthanen ei⸗ nes anderen Landes bestrafen koͤnne, und er sey uͤberzeugt, daß jeder gute Mensch sich freuen werde, einen Moͤrder dieser Art der Gerechtigkeit uͤberliefert zu sehen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Lord Palmerston sagte hierauf, die Frage sey: „War Herr Boyd in einer solchen Lage, daß er durch das Voͤlkerrecht beschuͤtzt wer⸗ den konnte? War ein Unternehmen gegen Spanien, das schon fruͤher begonnen, aber durch die Handlung der anderen beschleu⸗ nigt wurde, nicht geeignet, Herrn Boyd außer dem Voͤlkerrecht zu stellen?“ Er koͤnne nicht glauben, daß das Voͤlkerrecht dazu vorhanden sey, um Leuten, wie Herrn Boyd, Schutz zu verlei⸗ hen. Herr O'Connell sagte, daß, wenn ein Agent einer fremden Regierung einen Britischen Unterthanen durch Versprechungen in den Bereich seiner Macht zu ziehen suche und ihn dann toͤdte, so muͤsse ein Gesetz vorhanden seyn, welches einer Handlung die⸗ ser Art angemessen sey; waͤre dies der Fall, so muͤsse dies Unge⸗ heuer, da es in Englands Gewalt sey, zur gerichtlichen Untersu⸗ chung gezogen werden. Die Sprache sey nicht stark genug, um die Gefuͤhle des Abscheus auszudruͤcken, die Jedermann bei einer so abscheulichen Treulosigkeit empfinden muͤsse. holen, daß er glaube, dies waͤre ein Fallk, worauf das Voͤlkerrecht anzuwenden sey, und er hoffe daher, der edle Lord werde Maß⸗ regeln ergreifen, um von den richterlichen Rathgebern der Krone ihre Ansicht daruͤber zu vernehmen. Lord Palmerston erwie⸗ derte, daß er dies bereits gethan habe, und der Antrag wurde hierauf angenommen.
London, 28. Juni. Ihre Majestaͤten beehrten gestern ein von Lord Farnborough gegebenes Diner mit Ihrer Gegenwart.
Ein hiesiges Blatt macht die Bemerkung, daß kein ein⸗ ziger Spanischer Grande das Schicksal des Don Carlos habe theilen und ihm in die Verbannung folgen wollen.
Die oͤffentlichen Blaͤtter fahren noch immer fort, die Re⸗ gierung zu bestuͤrmen, daß sie den Spanischen General Mo— reno aus dem Lande entfernen oder vor Gericht ziehen solle.
Die Times enthaͤlt heute zwei Schreiben, das eine von dem
Spanischen Oberst⸗Lieutenant Lezama, das andere von einem Spanier Namens Cachetero unterzeichnet, in denen die schwer⸗ sten Beschuldigungen auf den genannten General gehaͤuft und alle Rechtfertigungs⸗Versuche desselben fuͤr Luͤgen erklaͤrt werden.
Bei einem Diner, welches der literarische Verein vor eini⸗ gen Tagen veranstaltet hatte, erwiederte der Fuͤrst von Canino, Lucian Bonaparte, einen auf sein Wohl ausgebrachten Toast mit folgenden Worten: „Den politischen Prinzipien, diesen heiligen Schatz der Großbritanischen Verfassung! Dem unverletzlichen Recht des Buͤrgers, der unabhaͤngigen Jury, der freien Presse und dem unveraͤußerlichen Associations⸗Recht! Moͤchten diese kostbaren Freiheiten fortwaͤhrend Ihr Gluͤck ausmachen, meine Herren! Aber moͤchten sie auch Frankreich nicht laͤnger fremd bleiben, das seit vierzig Jahren um dieselben kaͤmpft! Moͤchte die geistige Bewegung der politischen Reform, von der Europa aufgeregt wird, uͤberall, so wie bei Ihnen, von religioͤsem Ge⸗ fuͤhl und von unverwuͤstlicher Achtung vor dem Eigenthum ge⸗ leitet werden! Und moͤchten alle Voͤlker so frei werden, wie das gastfreundliche Volk von Alt⸗England!“
Gestern fand das dritte Konzert in der Westminster⸗Abtei statt, das noch eben so besucht war, wie die beiden ersten; an diesem Tage wurde kein vollstaͤndiges Oratorium, sondern nur eine Auswahl von einzelnen Musikstuͤcken von Haͤndel, Mozart, Himmel, Leo, Porgolesi und Purcell ausgefuͤhrt. Ueber das zweite Konzert ist noch zu bemerken, daß darin dem Publikum mehrere Choͤre und Arien aus einem angeblich Beethovenschen Oratorium „Juda“ zu hoͤren gegeben wurden, obgleich ein sol⸗ ches Oratorium von diesem Komponisten gar nicht vorhanden ist; die Times ist denn auch dahinter gekommen, daß jene Musik⸗ stuͤcke von einem der Direktoren des Festes, Herrn Gardener, aus Haydnschen, Mozartschen und Beethovenschen Compositio⸗ nen zusammengetragen waren; sie ist sehr aufgebracht daruͤber, daß man sich habe unterstehen koͤnnen, ihren Landsleuten ein solches Ragout als Beethovensche Musik aufzutischen.
Nachrichten aus Charleston zufolge, befand sich der ehe— malige Praͤsident der Vereinigten Staaten, Herr Madison, in einem sehr mißlichen Gesundheits⸗Zustande, so daß man seinem baldigen Tode entgegensa
8 JA“X“ Aus dem Haag, 29. Juni. Dem Vernehmen nach, hat
der Koͤnig, um dem Surinamschen Handel aufzuhelfen, den Mi⸗
1 r. Grundlage der Repraͤsentation desselben ausmachten. den Vorschlag des edlen Lords, aber er wuͤnsche zu wissen, ob 88Ss.
Er muͤsse wieder⸗
nister fuͤr die Kolonieen ermaͤchtigt, Befehle zur Aufhebung der Einfuhr⸗Abgaben, Zoͤlle und anderer Gelder, denen die Fahr⸗ zeuge der Niederlaͤndischen Westindischen Inseln fuͤr die Guͤter, welche in denselben uͤbergefuͤhrt werden, unterworfen sind, so wie auch zur Gestattung der freien Holz⸗Ausfuhr aus jenen Kolo⸗ nieen zu erlassen. Gegen die Mitte des Juli soll in Amsterdam die Acctien⸗ Subscription Behufs der Anlegung der Eisenbahnen von dort nach Coͤln eroͤffnet werden. Bisher sind von Seiten des Mi— nisteriums einige Schwierigkeiten dagegen erhoben worden, wes⸗ halb sich die Mitglieder der zu jenem Zweck zusammengetretenen Gesellschaft direkt an den Koͤnig gewandt haben.
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Bruͤssel, 1. Juli. Der Moniteur theilt heute in seinem amtlichen Theile den Text zu der Kantate mit, die aus zwei Re⸗ citativen, zwei Arien und zwei Choͤren besteht, und die von den verschiedenen Komponisten, welche an der Preisbewerhung zu den September⸗Festlichkeiten Theil nehmen wollen, in Musik gesett
werden soll. 41 Schweden und Norwmwegen.
DAStockholm, 27. Juni. Folgendes ist der von unsern Blaͤttern mitgetheilte Inhalt der von dem Freiherrn Ankarswaͤrd uͤbergebenen zahlreich unterzeichneten Bittschriften um Veraͤnde⸗ rung der Schwedischen Landes⸗Repraͤsentation: 1
„Großmaͤchtigster, Allergnaͤdigster Koͤnig! Aus den gesellschaft⸗ lichen Verhaͤltnissen verflossener Zeiten gingen die staͤndischen Ver⸗ fassungen hervor, die fast in jedem Europaͤischen Lande, wo dem Volke ein Antheil an der gesetzgebenden Gewalt gestattet war, die haͤltnisse haben aufgehoͤrt. Die Corporationen haben allmaͤlig den Staaten weichen In letzteren ist der Mensch zum Buͤrger erwachsen, anstatt daß er in den ersteren bloß Standes⸗Mitglled war. Jedoch ist bis zur gegenwaͤrtigen Stunde von mehreren Sei⸗ ten dahin gestrebt worden, die staͤndischen Verfassungen aufrecht zu erhalten, ohne zu bedenken, daß, wenn sich die gesellschaftliche Ordnung nicht mehr vorfindet, von welcher sie ihren Ursprung genommen und mit der sie in Zusammenhang gestanden, und weum folglich die Wurzel mangelt, welche sie bisher in den Sitten der Denkweise und den uͤbrigen Lebens⸗ Umstaͤnden der Voͤlker ge⸗ habt, sie nur als leere und druͤckende Ueberreste einer schon voruͤber⸗ gegangenen Bildungsstufe dastehen. — Als solche hat sich die Staͤnde⸗Repraͤsentation auch dem Schwedischen Volke fuͤhlbar ge⸗ macht. Nicht selten machen die Interessen der Corporationen sich vor denen der Nation geltend. Der Gewerbszwang, welcher die Fortschritte hemmt, die Unordnungen im Geldwesen, welche dem Eigenthumsrechte Schaden bringen, die Ungleichheit in den oͤffent⸗ lichen Belastungen, welche die besteuerte Menge erdruͤcken, dies al⸗ les zeugt, daß das Wohl des Ganzen hinter einseitigen Einfluͤssen hat zuruͤckstehen muͤssen. Es ist dahin gekommen, daß die Verkuͤn⸗ digung eines Zusammentrittes der Reichs⸗Staͤnde in den Provinzen mehr Besorgnisse als Hoffnungen erweckt, viel mehr an die Kosten als an den Nutzen mahnt. — Lange hat das Schwedische Volk sich uͤber die Quelle seiner Leiden geirrt. Anstatt die Grundform seiner eigenen Thaͤtigkeit in der Gesetzgebung zu aͤndern, hat es, bald mit mehr, bald mit weniger Gewalt einmal ums andere die Regierun⸗ gen und die Regierungsweise geaͤndert. Jetzt endlich hat die Ueber⸗ zeugung sich allgemein festzusetzen vermocht, daß ein sicherer, kraͤftiger Fortschritt 8 dem Wege der Verbesserungen nicht zu erwarten steht, so lange das Volk fortfaͤhrt, Staͤndeweise seine Theilnahme an der gesetzgebenden Gewalt auszuuͤben — Wir sehen es nicht bloß fuͤr unser gesetzmaͤßiges Recht, sondern auch fuͤr unsere Pflicht als Buͤrger und Unterthanen an, Ew. Konigl. Majestaͤt diese Ueberzeugung vorzutragen. Daß sie bei dem groͤß⸗ ten Theile der denkenden und rechtschaffenen Schwedischen Maͤnner waltet, daruͤber koͤnnen Ew. Koͤnigl. Majestaͤt sich sicher auf das Zeugniß bei Ehre und Glauben verlassen, das wir, Einer fuͤr Alle und Alle fuͤr Einen, hiermit ablegen. Wir sprechen solchemnach ei⸗ nen allgemeinen Wunsch fuͤr das Wohl des Vaterlandes aus, wenn wir in Unterthaͤnigkeit flehen, daß Ew. K. Maj. geruhen moͤgen, in der durch das Grundgesetz gebotenen Ordnung dem Schwedischen Volke eine zweckmaͤßige und mit den gegenwaͤrtigen Gesellschafts⸗Verhaͤltnissen uͤbereinstimmende Repraͤsentation zu verschaffen. — Einen Vorschlag zu einer solchen Repraͤsentation aufzustellen, finden wir uns nicht berechtigt. Voll Zuversicht uͤberlassen wir die Anordnung desselben der Weisheit Ew. Koͤnigl. Matestaͤt. Nur auf das Dringliche einer so wichtigen Aenderung haben wir Ew. Koͤnigl. Maj. Aufmerksam⸗ keit lenken wollen und halten uns versichert, daß Ew. Koͤnigl. Maf. in dieser unserer Vorstellung die Absicht nicht verkennen werden, jene Gefahren zu entfernen, welche die Beibehaltung veralteter Staats⸗Einrichtungen stets begleiten. — Wir beharren mit tiefster Ehrfurcht, Treue und Eifer ꝛc. ꝛc.“
Christiania, 25. Juni. Das heutige Blatt der Norske Rigstidende enthaͤlt folgenden Artikel: „Nach zuverlaͤssigen Berichten sehen wir uns im Stande, Folgendes mitzutheilen uͤber das in diesen Tagen abseiten des Finanz⸗Departements getroffene Arrangement zur Einloͤsung des 6 pCt. Zinsen tragenden Staats⸗ Anlehens v. 1822 und die Kontrahtrung eines neuen Anlehens zum Zinsfuß von 4 pCt. Der Storthing hat im vorigen Jahre Se⸗ Majestaͤt ermaͤchtigt, die Einloͤsung des 6proc. Anlehens durch Aufnahme eines neuen Anlehens zu bewerkstelligen, wenn dies unter Bedingungen zu erhalten ist, die nicht beschwerlicher sind, als die des Anlehens von 1828 (welches zu 91 pCt. aufgenom⸗ men wurde) und wenn die Amortisation uͤber einen Zeitraum von hoͤchstens 30 Jahren vertheilt wird. Das Finanz⸗Departe⸗ ment machte durch Publicationen und Anzeigen an den wichtigsten Europaͤischen Geldmaͤrkten bekannt, daß es am
20. Juni dieses Jahres Anerbieten zu einem neuen 4procentigen
Anlehen entgegen nehmen werde. An diesem Tage liefen zwei dergleichen Anerbieten ein, naͤmlich von dem Handelshause Ham⸗ bro und Sohn in Kopenhagen und von Th. Joh. Hefty und Sohn in Christiania, als Commissionairen fuͤr einen Unbekann⸗ ten. Das erste dieser Anerbieten soll dahin gegangen seyn, die ganze geforderte Summe, die zu ungefaͤhr 1,600,000 Species Silber angenommen wurde, zu den in der Autorisation des Storthings angegebenen 91 pECt., oder vielleicht zu etwas mehr, nach naͤherer Uebereinkunft, zu liefern; das letzte dagegen nur dahin, 333,000 Species Silber zu 93 pCt. zu liefern, und das Uebrige zu denselben Bedingungen, welche den Haupt⸗Anleihern haben zugestanden werden muͤssen. Das Finanz⸗Depar⸗ tement soll diese Anerbietungen beide verworfen, aber, nach einer Unterhandlung mit Hambro durch den Expe⸗ ditiovns⸗Secretair Kjerulf und den Bureau⸗Chef Bret⸗ teville, die Sache so abgemacht haben, daß bei jenem Hause ein neues Anlehen von 1,200,000 Species Silber zu 95 pCt., d. h. nach Abzug von ½ pCt. Provision zu 94 ½ pCt. contrahirt wird, wogegen die Norwegischen Finanzen selbst den Rest, der zur Einloͤsung des 6pCtigen Anlehens erfordert wird, herbeischaffen. Eine bedeutende Ersparniß in der Gesammt⸗Ausgabe der Staats⸗
Kasse ist gleichfalls bei Anlaß dieses Anlehens dadurch zu Wege gebracht worden, daß die Amortisation des Anlehens nur auf 15
statt auf 30 Jahre bestimmt ist, zu welchem letztern Zeitraum die Ermaͤchtigung der Storthings da war. Desgleichen hat das Finanz⸗Departement nicht der gewoͤhnlichen Weise folgen wollen, nach welcher den Anleihern Obligationen zu einem so großen Belauf, als die Differenz zwischen 95 und 100 pECt. be⸗ traͤgt, ertheilt worden waͤren, sondern es laͤßt dasselbe diese Differenz am 17. Oktober als eine contante Praͤmie aus— zahlen, indem es, der gewoͤhnlichen Abschluß⸗Art zufolge, fuͤr die Staats⸗Kasse beschwerlich gewesen seyn wuͤrde, nach einer extraordinairen Aufkuͤndigung das neue Anlehen einzuloͤsen, waͤh⸗ rend man zu gleicher Zeit den hoͤheren Nominal⸗Belauf haͤtte einloͤsen muͤssen, fuͤr welchen Obligationen ausgestellt gewesen waͤren. Ueberdies ist auch bei dem Abschluß dieses Anlehens dafuͤr gesorgt worden, daß die Amortisations Quartale umgesetzt worden sind vom 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober aut den 1. Mäarz, 1. Jum, 1. September und 1. Dezember, wodurch ein nicht unbedeutender Vortheil fuͤr die Staats⸗Kasse erlangt wird, indem Wechsel fuͤr Zoll⸗Intraden, welche waͤhrend der letztbenannten Quartals⸗Tage in großer Quantitaͤt vorraͤthig s n benutzt werden koͤnnen, anstatt aß sie be angel an Provision zur Inec 1 1
Gʒ Drovision zur Incassation eingesandt
Deutschland. CFFesshen . Gult Ihre Koͤnigl. Hoheiten die Prinzen Maximilian und Johann sind heute von hier nach Ma— rienbad abgereist, um daselbst Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Mitregenten vor dessen, dem Vernehmen nach, von dort nach Salzburg und in das Bad von Gastein erfolgenden Abreise noch einen Besuch en — Die Frau Herzogin von Angou⸗ leme ist heute sruͤh unter dem Namen einer Graͤfin von Marne von hier uͤber Teplitz nach Prag zuruͤckgereist.
Kassel, 2. Juli. Gestern musterte Se. Hoheit der Kur⸗ prinz⸗Mitregent die Regimenter Garde⸗du⸗Corps, Leib⸗Dragoner, Leib⸗Garde und Leib⸗Regiment, die beiden Schuͤtzen⸗Abtheilun⸗ gen und die Artillerie zu Fuß und zu Pferd in der Aue. Die
8., 4 32„ 4 3 . 4 —1.2 „2 Truppen waren, die Kavallerie am rechten Fluͤgel, auf dem Bou⸗
lingrin von dem Gitter der Orangerie bis tief in die Haupt⸗ Allee aufgestellt und gewaͤhrten einen herrlichen Anblick. Der General⸗Lieutenant von Haynau fuͤhrte das Ober⸗Kommando. Eine zahllose Menschenmenge fuͤllte die Orangerie, die Einfas⸗ sungen des Boulingrin und die Alleen. Um 11 Uhr kam Se. H. der Kurprinz und Mitregent in Begleitung des Kriegs⸗Ministers, Gene⸗ ral v. Heßberg, der Generale v. Cochenhausen und v. Lepel, der Fluͤgel⸗ Adjutanten und eines zahlreichen Generalstaabes und wurde mit wiederholtem Hurrkah der Truppen empfangen, an deren Front Hoͤchstdieselben hinabritten, worauf die Corps vereint und einzeln Evolutionen machten. Die Haltung und Fertigkeit unserer meist jungen Soldaten erregten allgemein ein freudiges Erstaunen. Nach beendigten Manoevres ließ der Kurprinz die Truppen zwei Mal, im Parademarsch und im Geschwindschritt defiliren und schien mit dem Ergebniß der Musterung zufrieden zu seyn.
J. Hoh. die Herzogin von Meiningen ist mit dem Erbprin⸗ zen am 29. d. M. von Meiningen zum Besuch bei J. Koͤnigl. poh. der Kurfuͤrstin eingetroffen und zu Augustenruh abge⸗
iegen.
In der Sitzung der Staͤnde vom 1. Juli verkuͤndete der Praͤsident, daß, wenn bei dem noch fortdauernden Mangel eines Land⸗Syndikus, und da Herr Eberhardt erklaͤrt habe, das Protokoll nicht laͤnger fuͤhren zu koͤnnen, kein anderes Mitglied die Protokollfuͤhrung uͤbernehme, die Wirksamkeit der Staͤnde⸗
ersammlung gehemmt seyn werde. — Herr Scheffer erklaͤrte, da die Bestaͤtigung des Regierungs⸗Assessor Dirks als Land⸗Syn⸗ dikus nach den Erklaͤrungen des Hrn. Vorstandes des Ministeriums des Innern bereits erfolat sey und es nur noch an deroffiziellen Mit⸗ theilung mangele, so wolle er, damit nicht die kostbare Zeit zum Nach⸗ theil des Landes unnoͤthig verschwendet werde, die Protokollfuͤhrung einstweilen uͤbernehmen. Die Versammlung genehmigte dieses — Herr Schwarzenberg erklaͤrte, daß das Anerbieten des Hrn. Scheffer zwar gewiß mit Dank zu erkennen sey, daß es aber, seiner Ueberzeugung nach, eine noch weitere Verzoͤgerung der Bestaͤtigung des Land⸗Syndikus zur Folge haben werde. — Wenige Minuten nachher trat der Herr Vorstand des Ministe⸗ riums des Innern ein und uͤbergab ein hoͤchstes Reskript, da⸗ tirt vom 28. Juni dieses Jahres, wonach Herr Dirks als Land⸗ Syndikus bestaͤtigt ist, und erklaͤrte dabei, der Grund der bisher verzoͤgerten Bestaͤtigung des Land⸗Syndikus habe, wie schon fruͤ⸗ her gesagt, in der noch nicht erfolgten Erledigung des Etats der Provinzial⸗Regierungen gelegen. Wiewohl nun auch dieser Etat bis jetzt noch nicht vollstaͤndig erledigt sey, so sey doch in dem festen Vertrauen, daß die Staͤnde das Erforderliche in Bezug auf diesen Etat bewilligen wuͤrden, die Bestaͤtigung erfolgt. Der Praͤsident fragte, ob das Noͤthige deshalb Seitens der Re⸗ gierung an Herrn Dirks ergehen werde? Herr Geh. Rath ö pflug erklaͤrte, daß dieses bereits geschehen sey. Die
ersammlung beschloß, sich die Bestaͤtigung zur Nachricht dienen zu lassen. — Ferner wurde uͤber den Etat der Konsistorien dis⸗ kutirt und Beschluͤsse gefaßt. — Auf den Bericht des Hrn. Hen⸗ kel, uͤber eine Mittheilung der Regierung, wonach das Gesetz, die Polizei⸗Gerichtsbarkeit betreffend, nicht sanctionirt werden koͤnne, wenn nicht die Zunft⸗Gerichtsbarkeit den bisherigen Zunft⸗Aemtern verbliebe, wurde beschlossen, die von der Staͤnde⸗Versammlung belieb⸗ ten Zusaͤtze, wonach diese Gerichtsbarkeit ebenfalls an die Unterge⸗ richte uͤbergehen solle, zu streichen, die Staats⸗Regierung aber zu ersuchen, baldthunlichst ein Gesetz, die Revision der Zunft⸗ Ordnung betreffend, vorzulegen. Das Gesetz uͤber die Polizei— Gerichtsbarkeit wurde darauf, weil es durch die gefaßten Be⸗ schluͤsse eine wesentliche Veraͤnderung erfahren hatte, in geheimer Abstimmung nochmals einstimmig genehmigt, worauf die oͤffent⸗ liche Sitzung in eine geheime uͤberging.
„Muͤnchen, 30. Juni. Se. Majestaͤt der Koͤnig werden sich, wie man vernimmt, uͤber Regensburg, wo man sich auf einen glaͤnzenden Empfang bereits vorbereitet, nach Kissingen begeben, um den Bau der Walhalla in Augenschein zu nehmen.
Ihre Majestaͤt die Koͤnigin wird am 6. Juli von Kissingen nach Bruͤckenau reisen, und sich von da ins Bad nach Scheve⸗ ningen begeben, von Mainz aus die Reise zu Wasser machend.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl von Bayern wird heute von hier nach Regensburg abreisen.
„Speyer, 27. Juni. Sicherm Vernehmen nach, sind die beiden Ausgewichenen, Christian Scharpff und Barth, welcher Ersterer sich, wie wir unlaͤngst gemeldet, in die Schweiz begeben hatte, in Bern, von wo aus sie aufruͤhrerische Proclamationen nach Deutschland verbreiten halfen, aufgegriffen und uͤber die
raͤnze gewiesen worden. — Der ehemalige Buͤrgermeister von
teinwenden, Heberle, der mit etwa 20 Personen dieser Ge⸗ meinde, wegen Aufpflanzung eines sogenannten Freiheits⸗Bau⸗
seiner Mitangeklagten gegen Caution aus seiner Haft entlassen worden. Saͤmmtliche ngeschuldigte sind vor das Corrections⸗ Gericht verwiesen. — Kuͤrzlich widersetzte sich eine Schwaͤrzer⸗ Rotte der zu Leimersheim aufgestellten Zoll⸗Schutzwache. Es wurden Flintenschuͤsse gewechselt, und einer der Schwaͤrzer ward durch eine Kugel getoͤdtet.
Rippoltsau (Baden), 29. Juni. Der Minister Frei⸗ herr von Reizenstein ist, auf der Ruͤckreise von Wien, gestern hier eingetroffen, um Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Großherzoge uͤber die Resultate seiner Mission vorlaͤufigen Vortrag zu erstatten. Derselbe wird morgen seine Reise nach Karlsruhe fortsetzen.
Freiburg, 28. Juni. Nach dem so eben erschienenen amtlichen Verzeichnisse der Studirenden an der hiesigen Hoch⸗ schule betraͤgt die Gesammtzahl derselben 434; davon sind 137 Theologen, 68 Juristen, 138 Mediziner und 91 Philosophen. Auslaͤnder sind davon 70, und 364 Inlaͤnder. 1
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Wien, 24. Juni. Se. Maj. der Kaiser ist nach Weinzierl gereist, um seine erlauchte Tochter, die Herzogin von Parma, zu empfangen. Alle Berichte aus dem Hoflager stimmen darin uͤber⸗ ein, daß der Kaiser bei seinem Land⸗Aufenthalte der vollkommen⸗ sten Gesundheit und einer ungetruͤbten Heiterkeit genießt. Der juͤngere Koͤnig von Ungarn hat Schoͤnbrunn mit Baden ver⸗ tauscht, wohin dieser Tage der Erzherzog Vice⸗Koͤnig und die Gemahlin des Ungarischen Reichs⸗Palatinus kommt.
Am 26sten d. M. ist der Hofrath Freiherr Nikolaus von Wacken, der seit dem Jahre 1801 bei der Geheimen Haus⸗, Hof⸗ und Staats⸗Kanzlei und fruͤher bereits in den Rieder⸗ landen in wichtigen Functionen gewirkt hat, mit Tode abgegangen.
Man schreibt aus Bosnien: „Unsere reichhaltigen Berg⸗ werke liegen gleichsam brach und sind der Benuͤtzung verschlos⸗ sen. Nur die Eisenbergwerke werden einigermaßen bearbei—
raths.
tet, liefern aber jaͤhrlich kaum den tausendsten Theil ihres Vor⸗ Eisenbergwerke befinden sich gegenwaͤrtig unfern Sara⸗ jevo bei den Franziskanerkloͤstern Foinicza, Suttiß ka und Kre⸗ ßevo, dann in der Naͤhe von Vacup, Stari⸗Maidan und Ka⸗ mengrad. Die uͤbrigen Minen bleiben voͤllig unbenuͤtzt, und sind zum Theil ungekannt, zum Theil verheimlicht, weil die Os⸗ manen glauben, durch die Bearbeitung die Habsucht ihrer Nachbarn rege zu machen. Goldminen befinden sich in der Naͤhe von Travnick. Hier ist das ehemals bebaute, jetzt verfallene Goldbergwerk Zlat⸗ nicza, welches Wort in der Landessprache Gold heißt. Silber⸗ minen werden bei Srebernicza an der Drina, bei Kruppa an der Unna und bei Kamengrad unweit des Verbasz angetroffen. Quecksilberminen zeigen sich bei den vorbenannten drei Franciska⸗ nerkloͤstern, und Bleiminen in der Naͤhe von Zwornik. Wuͤrden alle diese Minen mit gehoͤriger Energie und Sachkenntniß bear⸗ beitet, so duͤrfte die Ausbeute fuͤr das gesammte Tuͤrkische Reich einen reichen nervus rerum gerendarum liefern.“
S1
Zuͤrich, 27. Juni. (Zuͤricher Zeitung.) An den Vor⸗ ort ist vorgestern eine Note des Herrn von Bombelles gelangt, worin dieser in Erwiederung der gestrigen Note des Vororts
anzeigt, daß fernerhin die Paͤsse diesseitiger Behoͤrde wieder wie fruͤher wuͤrden visirt werden,
und einzig die Identitaͤt der Per⸗ son zu bezeugen sey. Letztere Praͤcaution kann wahrlich nicht veruͤbelt werden, so lange die innere Ruhe in Europa nicht dauer⸗ haft hergestellt ist, und notorische Verbindungen bestehen und Rei⸗ sen geschehen, deren Zweck Aufregung und Angriff auf die beste⸗ hende Ordnung jener Staaten ist. Denn es ist vielfach gesagt und ge⸗ standen, daß in den letzten Jahren oͤfter Polen, Italiaͤner und Deut⸗ sche Paͤsse als Schweizer Buͤrger erhielten. Wenn man wuͤnscht, daß die andern mit uns in Frieden leben, so muͤssen wir eben unsererseits
Zauch den Krieg aufgeben, und sogar den geheimen Krieg; dies
wird unsere National⸗Ehre nicht beflecken. Es ist auch auf guten Wegen, daß es dahin kommt. Die moralische Regierung des kuͤnftigen Vororts, welche bei weitem nicht so fest steht, als die von Zuͤrich, wird nicht immer mit Basel⸗Landschaft der ganzen Eidgenossenschaft entgegen stehen wollen; und auch anderwaͤrts, wo ein großer Rath besteht, der den Nichtwillen seines Volks repraͤsentirt, wird man einsehen, daß die Zeit voruͤber ist, wo die Mauern von Jericho vor dem Schalle der Trompeten oder Pfeifen einstuͤrzten.
Es ist ferner dem Vororte eine ganz freundschaftliche Zu⸗ schrift des Piemontesischen Kabinets zugekommen, welche an⸗ zeigt, es seyen die Graͤnz⸗Behoͤrden angewiesen, die Schwei⸗ zerpaͤsse wieder zu respektiren, wie es vor der (dortigen) Ver— ordnung vom (6. April bestand. Herr von Olfers hat, als Preußischer Geschaͤftstraͤger, in gleichem Sinne wie Herr von Bombelles, eine Eroͤffnung gemacht, daß man Schweizerpaͤsse wieder respektiren werde. Man gewinnt uͤbrigens immer mehr die volle Ueberzeugung, daß es mit der angedrohten Sperre in vollem Ernste gemeint war. Indessen wird die Schweiz sich jetzt zuversichtlich immer mehr zu der Ansicht vereinigen, die einzige Richtschnur ihres Benehmens muͤsse seyn, eine aufrichtige Neutralitaͤt zu beobachten, allen zu erweisen, was ihnen gebuͤhrt, keinen zu reizen, vom Deutschen Zoll⸗Vereine moͤglichst guͤnstige Bedingungen zu erhalten, wozu Hoffnung vorhanden ist, und ihr Wehrwesen in guten Stand zu setzen, um ihre Neutralitaͤt ge⸗ gen Jedermann zu behaupten.
In der heutigen großen Rathssitzung wurde der Antrag des Standes Bern, die Herren Effinger und Tschann abzube⸗ rufen, mit Mehrheit verworfen; mehrere Stimmen machten aufmerksam, daß es wuͤnschbar waͤre, auch in Berlin, als dem Hauptsitze des Zoll⸗Vereins, einen Agenten zu haben. Der An⸗ trag Graubuͤndens, den kuͤnftigen Vorort (Bern) zu bevormun⸗ den, wurde ebenfalls verworfen; der große Rath von Zuͤrich will keinen Bundesrath, bevor ein billigeres Repraͤsentations⸗ Verhaͤltniß angenommen ist; auch von einem Revpraͤsentanten⸗ Rath will man hier nichts wissen. Bern wird gewiß sich das Zutrauen zu erhalten streben und dem ausweichen, daß die Be⸗
rufung einer außerordentlichen Tagsatzung gefordert werde.
Italten
Genua, 25. Juni. Am vorigen Sonnabend ist Dom Miguel unter den Artillerie⸗Salven der Englischen Fregatte „Stag“-an das Land gestiegen und sofort nach der Kirche Nostra Signora delle Vigne gegangen, um dem Hoͤchsten fuͤr die gluͤck⸗ lich uͤberstandene Seefahrt zu danken. Se. Koͤnigl. Hoheit ist in dem Gasthofe „zur Stadt London“ abgestiegen. Am folgen⸗ den Abend begab sich der Infant, nach der Oper im Theater Carlo Felice.
Vorgestern ist hier Se. K. H. der Herzog von Lucca unter dem Namen eines Grafen von Stavig angekommen. Bald nach
mes, nach Zweibruͤcken abgefuͤhrt worden war, ist mit mehreren
seiner at. stattete der Herzog dem Infanten Dom Miguel einen esuch ab b “
Blas, Bischof von Huesca;
Grafen von Pinafiel,
begleitet von seinem Gefolge,
Neapel, 20. Juni. Ihre Majestaͤten, so wie die uͤbrigen Mitglieder der Koͤnigl. Familie sind gestern nach einer gluͤcklichen Ueberfahrt wohlbehalten in Palermo angekommen. Unter dem Jubelrufe der Einwohner hielten die hohen Herrschaften ihren
feierlichen Einzug in die Sicilianische Hauptstant.
Spanien.
Madrid, 19. Juni. Folgendes sind die beiden Koͤniglichen der Herren Imaz und Graf Torreno: itten des Don José de Imaz und mit Ruͤcksicht auf seinen geschwaͤchten Gesundheits⸗Zustand habe Ich seine Entlassung als Minister Staats⸗Secretair der Finanzen angenommen, indem Ich ihm wegen des Eifers und der Erge⸗ benheit, die er in diesem Amte bewiesen hat, auch ferner gewo⸗ „In Betracht des ausgezeichneten Verdienstes und der allgemein bekannten Einsicht des Don Jose Maria Queipo de Llano, Grafen von Torreno, habe ich demselben das durch die Entlassung des Don José de Imaz erledigte Staats⸗ Secretariat des General⸗Finanz⸗Departements anvertraut.“ — Beide Dekrete sind von gestern aus Cavabanchel datirt und von
Verordnungen in Betre „Auf die wiederholten
gen bleibe.“
der Koͤnigin eigenhaͤndig unterzeichnet.
Das Dekret, wodurch die 86 Proceres des Koͤnigreichs er⸗ nannt werden, ist ebenfalls eigenhaͤndig von der Koͤngin unter⸗ zeichnet, aus Carabanchel vom 17ten d. datirt und lautet folgen⸗ „Kraft der Praͤrogative, die Mir, als Koͤnigin Re⸗ gentin waͤhrend der Minderjaͤhrigkeit Meiner erhabenen Tochter Donna Isabella II., in Gemaͤßheit des 2ten Artikels des Koͤ⸗ niglichen Statuts zusteht, habe Ich zu Proceres des Koͤnigreichs ernannt, um in der Standschaft dieser Klasse neben den Gran⸗ den von Spanien, denen dieses Recht gebuͤhrt, Platz zu nehmen, und als solche, die alle in dem obengenannten Grundgesetz be⸗ stimmten Bedingungen in sich vereinigen, die nachstehend be⸗ zeichneten sehr ehrwuͤrdigen Erzbischoͤfe, ehrwuͤrdigen Bischoͤfe, Titulos von Kastilien und Personen, die entweder durch ihren hohen Rang oder durch Verdienste und Tugenden ausgezeichnet sind: den Herzog von Baylen, General⸗Capitain der itglied des Regentschafts⸗Raths und Praͤsiden⸗ ten des Koͤniglichen Raths von Spanien und den beiden In⸗ Erzbischof von den Marquis von Las Amarillas, General⸗Lieutenant und Mitglied des Regent⸗ schafts⸗Raths; Don Jose Ramon Rodil, General⸗Lieutenant und General⸗Capitain von Estremadura; Don Ignacio Rives y Ma⸗ Jose Palafox y Melci, Ge⸗ neral⸗Capitain der Koͤniglichen Armeen; den Marquis de la Réu⸗ nion de Nueva⸗Espana, General⸗Lieutenant und Direktor der Mitglied des Staats⸗Raths; den Grafen von Carthagena, General⸗Lieutenant und General⸗Capitain von Galizien; den Marquis von Mon⸗ cayo, General⸗Lieutenant und General⸗Capitain von Alt⸗Kastilien; Don Francisko Pavier Caro, Mitglied des Regentschafts⸗Raths; Erzbischof von Valencia; Don Bischof von Siguenza und Patriarch der bei⸗ Grafen von Guaqui, General⸗Lieutenant; den General⸗Lieutenant und Praͤsi⸗ dent des Ober⸗Kriegs⸗Gerichts; den Grafen von Clavigo; den la Pezuela, glied des Koͤniglichen Raths von Spanien und den beiden Bischof von Cordova; außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister zu Lissabon; den Fuͤrsten von Anglona, 5 und General⸗Capitain von Andalusien; Don Pavier Burgos, ehemaligen Minister Staats⸗Secretair des In⸗ nern; Don Jose Maria Puigeir, Mitglied des Regentschafts⸗ Santa⸗Cruz y San Esteban; den de Hombio; Don Eugenio Bardaxi, Vorsteher der Staats⸗ Abtheilung des Koͤniglichen Raths; Don Vorsteher der Finanz⸗Abtheilung eben dieses Raths; Don Hipolito Sanchez Rangel, Bischof von Lugo; Don Manuel Freire, General⸗Lieutenant und Commandeur der Koͤnigl. Garde⸗Kavallerie; Don Tomas Gonzales Carvajal, Armee⸗In⸗ tendant und Mitglied des Koͤniglichen Raths; Don Ramon Gil Mitglied desselben Raths; den Grafen Gonzales den Marquis von Vesolla y de Mi⸗ Mitglied des y Pizarro,
de San Ramon Lopez Pelegrin, Vor⸗ ustiz im Koͤnigl. Vorsteher der Abtheilung den Grafen Venadito, Ge⸗ neral⸗Capitain der Marine; den Grafen von Ofalia, Secretair den Grafen von Casa Sarria, Gene⸗ ral⸗Lieutenant und General⸗Direktor der Artillerie; Don Jose Spanien
dermaßen:
chen Armeen,
dien; Dom Pedro Jose Fonte, und Mitglied des Regentschafts⸗Raths;
yor, Erzbischof von Burgos; Don
allgemeinen Kriegs⸗Schule; Don Pedro Cevallos,
Don Joaquin Lopez Sicilia, Manuel Fraile, den Indien; den Marquis von Campo Sagrado,
Grafen von Teba; Don Ignacio de
Indien; Don Jose Juan Bonel y Orbe, Don Evaristo Perez de Castro,
General⸗Lieutenant
Raths; den Marquis von Marquis von San Martin
Antonio Martinez,
de la Cuadra, de Castejon, General⸗Major; las Hormazas; den Grafen von Guindulain; guel Ricardo de Alava, General⸗Lieutenant und Koͤniglichen Raths; Don Jose Garcia de Leon Mitglied desselben Raths; Sön Lorenzo Ramon on steher der Abtheilung fuͤr die Gnaden und 8 Rath; Don Juan Alvarez Guerra, fuͤr das Innere in demselben Rath;
des Regentschafts⸗Raths;
und den beiden Indien;
tenant der e Cadix; den Marquis del Cerro de la la Bodega, Vorsteher der Abtheilung
der Marine⸗Abtheilung in demselben Rath; Don Rivadeneira, Bischof von Valladolid;
General⸗Lieutenant und Vorsteher neral⸗Capitain der t der, General⸗Lieutenant und General⸗Capitain Grafen von Monterron; den Grafen von Villas Fue vares de Palma, Erzbischof von Granada;
mencin, Ober⸗Bibliothekar; Don Manuel Jose
ral⸗Lieutenant und General⸗Capitain von Aragonien; ronimo Valdes,
und General⸗Capitain von Neu⸗Castilien; den
den Grafen von Armildez de Toledo, General⸗Major Kommandant von Navarra; den Grafen von Mollina;
von Almeria ernannt; Don Mariano Linan,
schof von Teruel ernannt; den Marquis von Ju
Hevia Noviega, Praͤsident des Ober⸗Tribunals von den Marquis von San Felice; den Praͤsident des Ober⸗Finanz⸗Gerichts; den Grafen von Santa⸗Ana; Don Gayetano Valdes, General⸗Lieu⸗ Marine und General⸗Capitain des Departements von Cabeza; Don Manuel de fuͤr die beiden Indien im Koͤnigl. Rath; Don Martino Fernandez Navarrete, Vorsteher Jose Antonio Deoen Pedro Martinez de San Martin, Bischof von Barcelona; den Grafen von Cuba, der Kriegs⸗Abtheilung im Koͤ⸗ nigl. Rath; Don Pascual Evarile, General⸗Lieutenant und Ge⸗ Philippinischen Inseln; Don Manuel Llau⸗ von Catalonien; den Marquis del Rafol; den Grafen v. Prieque; Don Gaspard v. Vigodet, Gen. Lieut. und Mitglied des Koͤnigl. Raths; den
Don
rtes; Do
Francisco Jose Segui, Erzbischof von Manilla; Don Blas Al Don Manuel Gar⸗ cia Herreros, Mitglied des Koͤniglichen Raths; Don Diego Cle⸗ Auintana, Se⸗ cretair⸗Translateur; Don Antonio Cano Manuel, Mitglied des Staats⸗Raths; Don Miguel Tacon, General⸗Lieutenant und Gene⸗ ral⸗Capitain der Insel Cuba; den Grafen von Ezpeleta, Gene
Don Ge
General⸗Lieutenant und General⸗Capitain von Valencia; Don Jose Martinez de San Martin, General⸗Major Marquis von Es⸗ peja, General⸗Major und Unter⸗Kommandant von Neu⸗Castilien;
und Ober⸗ den Gra⸗
fen von O'Reilly; Don Vincente Ramon Garcia, zum Bischof
ra⸗Real.
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