1834 / 208 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

C1I111“ Schauspiele.

Montag, 28. Juli. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Die Guͤnstlinge, Original⸗Schauspiel in 5 Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer.

Dienstag, 29. Juli. Im Schauspielhause: Die Braut, Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber.

Koͤnigsstaͤdtisches Theater.

Montag, 28. Juli. Helene, Charakter⸗Gemaͤlde in 4 Ak⸗

ten, von Bauernfeld. Hierauf: Gluͤckskind und Ungluͤcksvogel, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely.

Neueste Nachrichten.

Paris, 21. Juli. Das Journal de Paris berichtet, daß die Regierung durch den Telegraphen Nachrichten aus Ba⸗ vonne vom 19ten erhalten habe, wonach man dort um diese Zeit wußte, daß der General Rodil mit seiner in drei Divtonen getheilten Armee in Puente de la Reyna (einem kleinen Flecken in Navarra, an der Arga, 4 Lieues suͤdwestlich von Pampelona) stehe und im Begriffe sey, seine Operationen zu beginnen. „Ein

846

den W11n Der erste von ihm erlassene Befehl hat uͤbrigens bereits 18 Personen, die zu der Uebermachung desselben beige⸗ tragen, das Leben gekostet. einen solchen Befehl einer benachbarten Gemeinde mitgetheilt hat, ist auf Zumalacarreguys Befehl erschossen worden.

8

Jeder Alcalde oder Corregidor, der pelten Wahlen auf 446 beschränkt, vorzunehmen. Don

Carlos hat mit der Junta von Elisondo diesen Ort verlassen,

um sein Hauptquartier im Thale von Ulzama aufzßuschlagen. Rodil wollte am 14ten Elisondo besetzen.“ Das Journal de la Guienne meldet dagegen aus Ba⸗

vonne vom 17ten: „Don Carlos befand sich am 16ten in Bar⸗

ranas, wo er mit der Musterung seiner Truppen beschaͤftigt war.

Deputirten⸗Kammer dagegen theilt sich zunaͤchst in 9 Bu⸗ reaus, um die Verificirung der Vollmachten ihrer saͤmmtlichen Mitglieder, deren Zahl sich in diesem Augenblick 8 dop⸗

ach diese Operation, die mindestens 3 oder 4 Sitzungen hinwegnimne⸗ erfolgt die Wahl des Praͤsidenten fuͤr die ganze Dauer der Session. Ebenmaͤßig werden die 4 Vice⸗Praͤsidenten, die 4 Secretaire und die beiden Quaͤstoren ernannt. Die gegenwaͤr⸗ tigen beiden Quaͤstoren, Graf Delaborde und Clément, ver⸗

lieren ihr Amt, da die Kammer durchweg erneuert worden ist;

sie koͤnnen indessen wiedergewaͤhlt werden. Sobald die Kammer

Man versichert, er habe sich bereits auf Pampelona in Marsch

gesetzt.“

Die Gazette de France will sogar wissen, daß die Re⸗ gierung schon durch den Telegraphen die Nachricht von der Ankunft des Don Carlos vor Pampelona erhalten habe. (2)

Herr Auguet de St. Silvain, ein Franzose von Geburt, der den Don Carlos auf seiner Reise durch Frankreich begleitet hat, ist von ihm zum Brigadier und Baron de Los Vallès er⸗

nannt worden.

Der Marschall Soult hat seine Reise gestern angetreten.

definitiv konstituirt worden, ziehen die Deputirten sich in ihre

resp. Bureaus zuruͤck, um die mit der Abfassung der Adresse zu

veauftragende Kommission zu waͤhlen. Letztere, der sich der Praͤ⸗ sident anschließt, und die mithin aus 10 Mitgliedern besteht,

stattet ihren Bericht ab, und die Berathung beginnt unmittelbar

darauf in oͤffentlicher Sitzung. Schon jetzt werden im Saale die Vorbereitungen zu der Koͤnigl. Sitzung getroffen.

Heute schloß 5proc. Rente pr. conmnpt. 105. 50. fin cour, 105. 60. Zoroc. pr. compt. 75. 50. iu cour. 75. 60. ö5proc. Neap. 93. 10. 5proc. Span. Rente 58 ¼. 3 proc. do. 39. Cor⸗

Privat⸗Schreiben von fruͤherem Datum“, fuͤgt das gebachte Blatt

hinzu, „meldet, daß bei der bloßen Annaͤherung

Rodil die Junta von Elisondo in groͤßter Unordnung entflohen sey.“ (Diese Meldung scheint sehr der Bestaͤtigung zu beduͤr⸗ fen, wenn man erwaͤgt, daß dessen ungeachtet die Spanischen

Fonds an der hiesigen Boͤrse um 4 pCt. gewichen unten.)

Das eben erwaͤhnte Schreiben aus Bayonne lautet im Wesentlichen also:

„Rodil hat am 13ten in Puente de la Reyna die erste Musterung uͤber seine Truppen abgehal⸗

des Generals

Sp M.

sion am 30sten d.

sind. Siehe

gengehen soll. vom 16. Juli die Session.

am 1sten August beginnen.

d 2000 Pfer⸗ mission fuͤr die Adresse nur

Es heißt, daß auch der General Pelet, Chef des Kriegs⸗ Depots, seinen Abschied genommen habe.

Die Deputirten versammeln sich zu der bevorstehenden Sese bei verschlossenen Thuͤren in ihrem ge⸗ woͤhnlichen Sitzungs⸗Saale, um durch das Loos die große De⸗ putarion zu waͤhlen, die am folgenden Tage dem Koͤnige entge⸗

Am 3lsten eroͤffnen Se. Majestaͤt in Person Die Geschaͤfte selbst werden ohne Zweifel schon

zur Bildung ihrer Bureaus und zur Ernennung der

99. 987. Bank⸗Actien

Anl. 94 ½. Br. Loose 65 †. 65 ¾ 41. 40 ½.

Die

braucht Kom⸗

Die

Pairs⸗Kammer

eine einzige Sitzung.

ten; sein Armee⸗Corps soll aus 20,000 Mann un

100 Gulden 208. Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 56 ¼. Br.

tes 30 ½. Ausg. Span. Schuld 16. Frankfurt a. Abroc. 89

M., 24. Juli. Oesterr. 5 proc. Metall 89 . 2 proc 53 ¼. 1proc. 23 ¼¾. Br. Part.⸗Oblig. 139 ½. Br. Loose zu 1 do. Aproc. Holl. 5proc. Obl. von 1832 94 9. 94,⁄. Poln.

5proc. Span. Rente 61. 60 ½. Zprec. do. perp

1518. Br.

Redacteur Catztev. nneme

Gedruckt bei A. W. Hayn.

ö——

Allgemeiner Anze

BGBekanntmachungen. Bekanntmachung.

In vnserm Depositorio definden sich seit laͤnger als

3

Jahren folgende Testamente: 1) des Billeteur Johyann Daniel Boetticher und dessen Ehevattin Friederike, geborne Junge, vom 10. Septbr.

766;

2) der Regine Elisabeth Boetticher, verwittweten Frelschulze Oesterreich zu Schwachenwalde, vom 4. De⸗ cember 1768; 8 8

3) der Hauptmann Gottlieb George Adolph v. d. Gozzschen Sheleute, vom 26. Octbr. 1776;

4) des Elias Kastner, vom 17. Juni. 1768;

.5) des Elias Kastner, vom 17. Juni 1768; 1

) des Schaͤferkgechts Idhann Kruͤger, vom 8. Juni 47777; 1

r7) der Sophie Michzelis, gebornen Koening oder

Krvening, vom 21. Februar 1771;

8) des Lieutenants Carl Friedtich von Loosen und dessen Ehegattin Charlotte Christine, geb. v. Storcke;

0) des Michgel Marquardt, vom 10. Novbr. 1771;

10) der Hospitalitin Dorothea Muͤtzel, verwittweten Paul Ueckér, vom 16. Decbr. 1775;

11) der Wittwe Preßel, de 1766;

12) des Erns Dav⸗d Pfloeßer, Ploeßer, oder Floeßer⸗ schen Eheleute, vom 25. Mai 1764;

13) der Wittwe des Predigers Rattig, Anne, gebornen

Bernholz zu Isinger, vom 23. Octbr. 1737;

14) der Anne Catharina Rhiens, de 1766; 2 15) des Johann Salomon Schumann, vom 20. Ja⸗ nuor 1776;: 8

16) der Regine Pogel, verwittweten Adam Toppen, vom 27. Septbr. 1772; .

17) der Enphtosine Elisabeth Kistmacher, verwittweten Brediger Vartichen, vom 18. Mai 1757;

18) des Zimmermeisers Christoph Wilcke zu Beyers⸗ dorff, vom 26. Auzust 1777 19) der Hauptmann v. Kuͤßow, Charlotte Juliane, gebornen v. Sydow zu Kloxin;

20) der Actuarius Vogtschen Eheleute, vom 29. Oc⸗ tober 1759; 1 .

21) der Jangfer Marie Charlotte Wilckens.

Alle undekannte Interessenten werden hierdurch auf⸗ gesordert, binnen 6 Monaten ihre Antraͤge auf Eroͤff⸗ nung dieser Testamente bei uns zu machen, widrigen⸗ falls von Amts⸗Wegen zur Ermittelung etwaniger frommen Vermaͤchtnisse Einsicht derselben genommen werden wird.

Pyritz, den 26. Juni 1834.

Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht. VBekanntmachung

Es ist die Fortsetzung der nothwendigen Subhasta⸗ tion des in der Freien Standes⸗Herrschaft Milirsch be⸗ legenen, tum Fibei⸗Commiß⸗Verbande Militsch gehori⸗ gen Rittergutes Grebline verfuͤgt worden. Die Sub⸗ hastarions⸗Taxe dieses Rittergutes aus dem Jahre 1829 betraͤgt 42,541 Thlr. 15 sgr. 4 pf.

Die drei Bietungs⸗Termine, von denen der letzte peremtorisch ist, stehen

am 25. April

TEIII 34,

am 3. November 1834, Vormittags 10 Uhr, vor dem Justizrathe Cleinow an unserer Gerichtsstelle an.

Es hat der Meist⸗ und Bestbietende, wofern nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme zulassen, den Zu⸗

lag zu gewaͤrtigen. 1 scoe; auf enommene Taxe kann bei dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte zu Breslau, so wie bei uns einge⸗ sehen werden.

Militsch, den 25. November 1833.

Reichsgraͤflich von Maltzan Standesherrli⸗ ches Gericht.

Cleinorn.

Literarische Anzeigen.

eu erschienene werthvolle Werke fuͤr Buͤ⸗ 8 8 und Leihbibliotheken.

Zu haben in allen Buchhandlungen Deutschlands; in Berlin, Bromberg und Posen, bei E. S. Mittler:

Jani Ottonis Sluiteri Lectiones Andocideae. Inter- jectae sunt Lud. Casp- Valkemerii ineditae et

——

8 8 4 ½ο ger fuüͤr

Schulgrammatik der lat. Sprache, von Dr. F. W. Otto. 1834. Preis 27 ¾ sgr.

Der durch seine Werke bekannte und jetzt am phi⸗

lologischen Seminar in Giessen angestellte Herr Ver⸗

fasser, liefert mit diesem sein erstes Werk im Gram⸗ maticalischen, seinem Hauprfache.

Sachsens Schullehrer. Volks⸗Schullehrer. Zur Befoͤrderung des Volks⸗ Scwyulwesens und der wissenschaftlichen Fortbil⸗ dung der Lehrer, herausgegeben vom Schullehrer⸗ Verein der Ephorie Leipzig, redigirt vom derma⸗ ligen Direktor desselben, M. Hanschmann. 1834. 4 Hefte zusammen Preis 1 Thlr.

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matisches Gedicht in 3 Theilen, von Ernst Will⸗

komm. 1834. Preis fuͤr alle 3 Baͤnde 3 Thlr. Im Repertorium der gesammten deutschen Litera⸗ tur fuͤr das Jahr 1831, von E. H. Gersdorf, 1r. Bd., Heft 1., 4. und 5., befindet sich eine Recension üͤder dieses Werk, und wollen nur, da uns hier der Raum nicht gestattet, dieselben vollstaͤndig abzudrucken, die Schluzworte uͤber Thl. 2 angegeben, welche moͤrt⸗ lich also lauten« „Die Sprache hat der Dichter sehr in seiner Gewalt, den Dialog nicht minder, und die Volksscenen von Fischern, Bauern, Buͤrgern sind vor⸗ trefflich. Gleich die Erste, welche an Hamlets Tod⸗ tengraͤberscene erinnert, wird den Leser einnehmen.“ Bernhard, Herzog von Weimar. Trauer⸗

spiel in 5 Aufzuͤgen. Von Ernst Willkomm.

1833 Preis 22 sgr.

In der wichtigen Zeichnung der Charaktere hat der Dichter eine solche Kenntniß des menschlichen Her⸗ zens an den Tag gelegt, in dem Ganzen spricht sich ein so tieses Gemuͤth aus, daß sich jeder Leser freund⸗ lich angesprochen und befriedigt fuͤhlen wird. Julius Koͤhn. Eine Novelle von Ernst Will⸗ komm. Preis 1 Thlr. 15 sgr. Dieser Roman, der auch die Beachtung des Psycho⸗ logen verdient, zeugt von dem gluͤcklichen Talente des Verfassers in der Auffassung und Deutung der Er⸗ scheinungen des Lebens. (Lausitz. Magaz. 1833. Heft 4.) Belustigungen und Reisen eines Todten. Ein humorist. Koman von Ernst Ortlepp. 1834. Preis 1 Thlr. 10 sar.

Der humorist. Roman von Ortlepp duͤrfte bei den so wenigen Erscheinungen dieser Art, ebenfalls mit Interesse gelesen werden.

Zuͤge aus dem Pfaffenthum der Deutschen

im Mittelalter, von Dr. Rauschnik. Preis 1 Thlr. 15 sgr. (Ist in der algemeinen Kirchenfz. 1834. S. 421. hoͤchst vortheilhaft beurtheilt.)

Die guͤnstige Aufnahme seiner Geschichte des Buͤr⸗ gerthums und Staͤdtewesegs (in der hist. Taschenbi⸗ bliothek) veranlaßten den Verfasser auch eine Ge⸗ schichte der deutschen Geistlichkeit im Mittelalter zu bearbeiten. Der bekannte Verfasser liefert auch mit diesem Werke etwas Interessantezs.

Ankuͤndigung und Einladung zur Subscription. 1 Im Verlag der Unterzeichneten ist erschienen:

Das Hauslerikon. Vollstaͤndiges Handbuch praktischer Lebens⸗ kenntnisse v I11I11“ In monatlichen Lieferungen von 9 Bogen groß Oktav zum Subscriptions⸗Preise von

.2* . 2* 2 8 . Jo. Luzacii in Andocidem animadversiones: item

Sechs Groschen. (7 ¼ sg r.)

nonnulla ex codicibus Mss. exzcerpta. Iterum cum Dieses Werk, dessen erste Lieferung bereits ausge⸗ aunotationibus edidit Carolus Schiller, Phil. Dr. geben ist, umfaßt die praktische Seite des Lebens

1834. Preis 1 Thlr.

wir das fuͤr jeden Philologen brauchbare Werk wieder herausgeben lassen. 1 .

24

auf eine aͤhnliche Weise, wie die Conversationslexika um den mehrfachen Anfragen zu begegnen, haben die theoretische.

Es ist ein Erfahrungslexikon, bestimmt, dem Beduüͤrfniß und der Rathlosigkeit im taͤglichen Leben abzuhelfen und in allen Faͤllen Aus⸗

Eine Zeitschrift fuͤr

Erich XIV., Koͤnig von Schweden; ein dra⸗

kunft zu gesdhren, welche in haͤuslichen, gesellschaft⸗ lichen und Geschaͤftsverhaͤltnissen den Beistand kundiger Maͤnner wuͤnschenswerth machen. Die alphadetisch geordneten Artikel werden aus allen Wissenschaften und Kuͤnsten das allgemein Brauchbare und Nuͤt⸗ liche aufnehmen, und so wird das gesammte Werl bald als erfahrner Arzt, bald als kundiger Sachwalter, dann wieder als Physiker, Oekonom, Geschaͤftsmann u. s. w. dem Huͤlfe suchenden Leser darbieten, was er unmittelbar anwenden kann. 1

Das Hauslexikon erscheint regelmaͤßig in monat⸗ lichen brochirten Lieferungen von 9 enggedruckten Bo⸗ gen groß Oktav, zu dem uͤberaus billigen Subserwp⸗ tions⸗Preise von Sechs Groschen. (7 ½ sgr.) Samm⸗ ler, welche fuͤr 3 Lieferungen vorausbezaplen, erhalten auf 10 Exemplare ein eilstes unenrgeltlich.

Nach genauer Erwaͤgung des Steffes und der bereite druckfertig liegenden Heste, duͤrfte das Ganze ungefaͤhr 33 Hefte geben; in keinem Falle aber die Ausdehnung der gebräuchlichen Conversationslexika uͤberschreiten.

Ausfuͤhrlicher behandelt alle diese Punkte der Pro⸗ welcher in jeder Buchhandlung gratis zu ha⸗

en ist.

Alle Buchhandlungen des In⸗ und Auslandes neh⸗ men Subseriptionen darauf an.

Leipzig, im Juni 1834.

Breitkopf & Haͤrtel.

Im Verlage der Buch⸗ und Musikhandlung von; Trautwein, Breite⸗Straße Nr. 8, erschien so ben:

Zur Statistik der dentschen Literatur und des deutschen Buchhandels. Vergleichende Zusammenstellung aus den Jahren 1818, 1832 und 1833, groͤßtentheils in merkantilischer Hin⸗ sicht, interessant und lehrreich fuͤr Staatsmaͤnner, Gelehrte, Bibliothekare und Buchhaͤndler. Von J. C. Gaͤdicke, Großherzogl. Weimar. Com⸗ missionsrathe. Preis broch. 7 ½ sgr.

Oken’s Naturgeschichte.

An alle solide Buchhandlungen ist versandt: Allgemeine Naturgeschichte fur alle Stngde,

von Professor Oken. Eifte Lieferung, Preis 18 Kr. 5 gr. oder 6 ¾ sor Die zmwoͤlfte Lieferung erscheint in 14 Tagen. Ferner ist, hiezu gehoͤrend, kuͤrzlich erschienen: Abbildungen zu Oken’s Naturgeschichte. Thierreich, erste Lieferung. 10 Tafeln Abbildungen, nebst 2 Bogen Text. gr. Folio, Velinp., Preis 1 Fl. 15 gr. oder 18 sgr. Beide Werke beduͤrfen keiner Empfehlung, sie sind durch unzaͤhlige Recensionen als hoͤchst unterrich⸗ tend, als unerreicht erkannt und verbreitet. Carl Hoffmann in Stuttgart. Zu haben bei E. S. Mittler in Berlin (Stech⸗ bahn Nr. 3), Posen, Bromberg, Gnesen und bei Vin cent in Prenzlau.

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Im Verlage des Unterzeichneten erscheinen im Oe⸗ toder dieses Jahres und nimmt in Berlin Subseript. darauf an die Stuhrsche Buchhandlung, Schleß⸗ platz Nr. 21

Saͤmmtliche poetische Werke vwvon Iohaun deinrich Noz9. Herausgegeben 8 von Abraham Voß, Professor in Kreuznach. Nebst einer Lebensbeschreibung und Charakteristik 8 von Dr. Frdr. E. Theod. Schmid, Oberlehrer am Gymnastum zu Halberstadt. Einzig rechtmaͤßige Original⸗Ausgabe in Lo Auf schoͤnem Patent⸗Velin⸗Papier, mit einem herr⸗ lichen, in Stahl gestochenen Bildnisse des Dichters 1 und dessen fac simile.

Seit Erscheinen der Werke eines Schiller und Koͤr⸗ ner in Einem Bande war es der mwaͤrmste Wunsch so vieler Freunde und Verehrer des Dichters der treff⸗ lichen Luise, eine vollstaͤndige Ausgabe seiner Original⸗Werke in Einem Bande zu besitzen, die sich denen jener großen Maͤnner anschließt. Mit Freu⸗ den unternimmt es daher der Verleger, dem Publikum einen vertrauten Liebling in neuer Gestaltung wieder⸗ zugeben, den gewiß jeder freundlich willkommen heißen wird. Wem sollten die schoͤnen kraͤftiaen Volkslieder,

8 1— liebliche Dichtung, wie die der gefeierten Luise, unbe⸗ kannt seyn? Jeder, der nur einigermaßen mit un⸗ sern deurschen Classikern vertraut ist, verehrt Voß als ein leuchtendes Gestirn erster Groͤße an unserm deut⸗ schen poetischen Himmel!

Das Publikum erhaͤlt in dieser Ausgabe einen Schatz, der durch innern Werth, so wie auch durch aͤußere Ausstattung eine der schoͤnsten Zierden jeder Bibliothek siyn wird. Das Werk zerfaͤlt in 5 Ab⸗ cheilungen, naͤmlich:

1) Die Biographie und Charakteristik, 2) Idyllen (Luise und kleinere Idyllen)z); 3) Lorische Gedichte (Oden, Elegien, Lie⸗ der, vermischte Gedichte u. Epigramme); 4) erlaͤuternde Vemerkungen; und 5) im Anhange, die ersten Entwuͤrfe, verschie⸗ dene Lesarten, und Aehnliches, was dem kritischen Leser sehr willkommen seyn wird. 8

In Hoffaung einer reichen Theilnahme, die das Pu⸗ blitum desem Unternehmen schenken wird, ist der Subscriptions Preis nur auf 2 ¾ Thlr. festgesetzt wor⸗ den (also noch nichr die Hälfte des Preises der bisherigen Ausgaben)z), der bis zum Erschei⸗ nen des Werkes gilt, wo alsdann unwiderrufllich der Wum ¼ erhoͤhte Ladenpreis eintritt. Es bedatrf wohl kaum einer Erwaͤhnung, daß bei gegenwärtiger Aus⸗ aabe nur diepoetischen Original⸗Dichtungen einbegriffen, die Uebersetzungen dagegen ausgeschlossen sind. Einige noch ungedruckte Gedichte sollen an den passenden Orten eingeschaltet wer⸗ den. Auch mache ich das Publikum im Voraus auf die Biographie und Charakteristik besonders aufmerksam, die als eine werthvolle Arbeit, aus der kundigsten Feder geflossen, viel Interessantes darbietet.

Das Werk buͤrfte zu Ende Oclober ausgegeben wer⸗ den. In alln soliden Buchhandlungen werden Ve⸗ stellungen angenommen und Probedlaͤtter ausgegeben.

Leipzig, im Juni 1834. 4

Immanuel Muͤller.

Bei Ferd. Duͤmmler in Berlin (unter den Lin⸗

den Nr. 19), ist so eben erschienen und in allen guten Buchhandlungen zu erhalten: Liebetrut, Fr., die Ehe nach ihrer Idee und nach ihrer geschichtlichen Entwich⸗ lung (insonderheit der Scheidung und der zwei⸗ ten Ehe Geschiedener) vom allgemein⸗wissenschaft⸗ lichen und vom christlich⸗theologischen Standpunkte. Nebst einem Vorwort von Dr. Augus Hahn. gr. 8vo. 1 ½ Thlr.

Der Verfasser betrachret die Ehe sowohl nach ihrer Idee, als nach ihrer geschichtlichen Entwacklung. Dort zeigt er, was die Ehe nach der Idee Gottes ist und seyn soll, hier was sie unter den Stoͤrungen der Suͤnde theils wieder ward, theils noch werden soll. In jenen Theile findet die Ehe mehr ihre ideale und philoso⸗ phische Wuͤrdigung, hier mehr die hiftorische und theo⸗ logische. Indeß ist die Arbeit des Verfassers nicht allein in der hiermit angedeuteten Hinsicht von allge⸗ mein guͤltigem Interesse; er sucht nicht allein nachzu⸗ weisen, wie die ideale und philosophische Beobachtung der Ehe, mit derjenigen, zu welcher die goͤttliche Offen⸗ barung leitet, eine und dieselbe ist; er zeigt nicht allein wie die durch die Suͤnde gestoͤrte Ehe durch die Ge⸗ genwirkung der Gnade im Gesetz und durch die vor⸗ bereitende Heile⸗Anstalt im alten Bunde, nachmals aber durch die Vollendung der Lehre im Christen⸗ thum, und durch die entsprechenden Einrichtun⸗ gen der christlichen Kirche ihrer urspruͤnglichen Idee wieder naͤher gefuͤhrt wurde: sondern er legt auch frei⸗ muͤthig und bescheiden das noch unvollend e te, mannig⸗ fach gestoͤrte Bild der Ehe und der ehelichen Prarxis der Gegenwart in kirchlicher und staatsrechtlich! Hinsicht dar, um so die realen Obliegenheiten ab⸗ leiten, welche die Kirche zu erfuͤllen hat, um sich treu und See Wirksamkeit der Gnade zu leihen und so die fortschreitende Verwirklichung der ihr vertran⸗ ten Idee der Ehe sicher zu stellen. So duͤrfte also diese Schrift nicht allein in philosophischer und histo⸗ rischer Hinsicht, nicht allein durch reintheologische und exegetische Begruͤndung, sondern ganz vorzuͤüglich auch in kirchlich⸗praktischer Hinsicht beachtenswerth seyn, und uͤberhaupt einem weiteren Kreise von ernfig sinn⸗ ten Lesern, denen das Heil der Menschheit un d die Wuͤrde der Kirche am Herzen liegt, sich empfel, len.

So eben ist erschienen und bei Haupt & Voge: in Hamburg zu haben: Tabellarischer Status sämmtlicher See-Assecuranz-Compagnien in Hambun“ nebst Uebersicht der Geschäöfte derselben im Jahre 1845-

die noch taͤglich aus hundert Kehlen ertoͤnen, wem eine

Preis 1 Mark.

lin, Dienstag den 29 tien Iuli

müaöaemguenRERAEaaRgüü‿☛D

Fronik des Tagges.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem evangelischen Kantor und Schullehrer Postel zu Parchwitz das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Haͤusler Rother zu Altewalde, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

Das heut ausgegeben werdende 15te Stuͤck der Gesetz⸗ Sammlung enthaͤlt unter: die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 2. Novemher 1833, den Abdruck der staͤndischen Gutachten und Petitionen betreffend; 0. das Gesetz uͤber die Termine bei Wohnungs⸗Mieths⸗ Vertraͤgen, vom 30. Juni d. J.; .die Verordnung wegen Vereinigung der General⸗ Koommissionen zu Koͤnigsberg in Pr. und Marien⸗ werder mit den Regierungen der Provinz Preußen, vom 30sten desselben Monats; die Verordnung von demselben Tage, wegen des Geschaͤftsbetriebes in den Angelegenheiten der Ge— meinheitstheilungen, Abloͤsung und Regulirung der gutsherrlich⸗baͤuerlichen Verhaͤltnisse, als Anhang zu der Verordnung vom 20. Juni 1817 und dem Ge⸗ setze vom 7. Zunt 1821; 543. die Allerhoͤchste Kabinets⸗ Ordre vom 14ten l. M., vwegen der Buͤrvgschaften der Ehefrauen im Herzogthum Westphalen, im Fuͤrstenthum Siegen und den Graf— schaften Wittgenstein. Berlin, den 29. Juli 1831. 8 Debits⸗Comtoir der Allgemeinen Gesetz⸗Sammlung.

Angekommen: Der Fuͤrst Herrmann zu Wied, von

Zeitungs⸗Nachrichten. Aueland.

Trgen looich.

Paris, 21. Juli. Der Paͤpstliche Geschaͤftstraͤger hatte vorgestern in Neuilly eine Audienz beim Koͤnige.

Man glaubt, daß weder der General Haxo noch Herr Passy sich dazu verstehen wuͤrden, das Amt eines Unter⸗Staats⸗Secre⸗ tairs beim Kriegs⸗Ministerium zu uͤbernehmen. Wahrscheinlich wird jetzt der General Saint⸗Cyr⸗Nugues zu diesem Posten er⸗ nannt werden.

Die Gazette de France enthaͤlt die Namen der 83 Pairs, deren Ernennung nach der letzten Revolution fuͤr unguͤltig er⸗ klͤrt wurde, so wie der 100 Pairs, die in Folge der Verweige⸗ rung des Eides aus der Kammer ausgeschlossen worden sind. Eben dieses Blatt glaubt, daß die Herren Sauzet, Henne— qguin, Berryer und Janvier in der naͤchsten Session der Depu⸗ tirten⸗-Kammer eine General⸗Amnestie fuͤr alle politischen Ver⸗ brechen verlangen wuͤrden.

Der Messager giebt heute ein angeblich von Don Carlos aus Elisondo vom 12. Juli datirtes Amnestie⸗Dekret mit dem Bemerken, daß der Spanische Text desselben ihm vorliege. Das Dekret besteht aus folgenden 6 Artikeln: „Art. 1. Mit Vor⸗ behalt der Rechte eines Dritten, werden alle Generale, Corps⸗ Chefs, Offiziere und Gemeine amnestirt, die in Navarra und Biscaya innerhalb 14 Tagen, und in den uͤbrigen Theilen der Halbinsel binnen Monatsfrist die Waffen niederlegen, Meine le⸗ gitimen Rechte anerkennen und sich bei Mir oder bei einem der Anfuͤhrer melden, die Meine Sache vertheidigen. Art. 2. Die Generale, Corps⸗Chefs und Offiziere, die dem vorigen Art. ge⸗ nuͤgen, sollen die Aemter, Wuͤrden und Decorationen behalten, die sie vor dem Tode Meines erhabenen Bruders, des in Gott ruhenden Koͤnigs Don Ferdinand's VII., inne hatten. Art. 3. Die Unteroffiziere und Gemeinen, die fuͤr die Dauer des jetzigen Krieges in Meinem Dienste nicht bleiben wollen, sollen sofort ihren unbedingten Abschied erhalten, und diejenigen, die unter Meinen Fahnen zu bleiben Willens sind, sollen gleich nach been⸗ digtem Kriege entlassen werden. Art. 4. Artikel mitbegriffenen Sergeanten und Korporale, die auch noch nach Beendigung des jetzigen Krieges in Meinem Dienste bleiben wollen, sollen um einen Grad befoͤrdert werden, und den Gemeinen sollen, bei der Festsetzung

ihrer Remuneration oder ihrer Pension, 4 Dienstjahre zu Gute

gerechnet werden. Art. 5. Der t'ste Artikel soll auch auf alle

NIS z;oro 89 1 * „& 5 1 2 f 8 Chefs, Offiziere und Gemeine der unter dem Namen der Ti⸗ Landes oder mit seiner Bewilligung zusammenberufen sind, als un⸗

railleurs der Isabella, Bergjaͤger, Stadt⸗Gardisten, Peseteros

u. s. w. bekannten Corps, die sich zur Unterstuͤtzung der Sache der Usurparion gebildet haben, Anwendung finden. Jeder Corps⸗Chef, der mit allen oder mit einem Theile der un⸗ ter seinen Befehlen stehenden Truppen in die Reihen Meiner lrmee uͤbertritt, gewinnt fuͤr diesen außerordentlichen Dienst einen Anspruch auf neue Gnadenbezeigungen von Meiner Seite.“ Ob nicht dieses ganze Aktenstuͤck apocryphisch ist, muß sich in den naͤchsten Tagen ausweisen. Auch die Quoti⸗ dienne erklaͤrt uͤbrigens, daß dasselbe ihr in der Ursprache auf direktem Wege zugegangen sey.

Der Banquier Jauge ist noch nicht wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Waͤhrend im Journal du Commerce die Art und Weise, wie dessen Verhaftung bewirkt worden, naͤmlich bei hellem Tage an der Boͤrse, stark getadelt wird, liest man uͤber die Verhaftung selbst im Rénovateur Folgendes: „Der 79ste Art. des Straf⸗Gesetzbuches, auf den die Regierung sich beruft, koͤnnte nur in Anwendung kommen, wenn Frankreich mit

v

Die in den vorigen

Art. G.

Don Carlos im Kriege begriffen waͤre. Ein solcher Krieg exi⸗ stirt aber nicht. Schon seit einem Jahre wehet das Panier des Don Carlos in allen Provinzen des noͤrdlichen Spaniens, ohne daß die diesseitige Regierung auch nur einen Flintenschuß deshalb anbefohlen hätte. Eben so wenig laͤßt sich die Verhaf⸗ tung des Herrn Jauge durch den Quadrupel-Allianz⸗Traktat rechtfertigen; denn abgesehen davon, daß dieser Traktat noch nicht publizirt worden ist, mithin fuͤr die Buͤrger, die ihn nur dem Namen nach kennen, nicht bindend seyn kann, geht auch der Kriegs⸗Zustand ipso facto nicht aus demselben vor. Auch erklaͤrte ja der Moniteur noch vor wenig Tagen, daß, un⸗ geachtet der Ankunft des Don Carloes in Spanien, die Inter⸗ ventions⸗Frage im Minister⸗Rathe nicht einmal beruͤhrt worden sey. Was will man vollends mit dem 92sten Art. des Straf⸗ Gesetzbuches sagen? Herr Jauge hat weder Soldaten ausgeho⸗ ben noch ausheben lassen; auch hat er ihnen weder Waffen noch Kriegs⸗Munition geliefert. Sein einziges Verbrechen besteht darin, daß er eine Anleihe fuͤr Don Carlos uͤbernommen hat; und hierin hat er bloß gethan, was unter der vorigen Regierung Herr Guebhard fuͤr die Cortes, Herr Laffitte fuͤr Columbien, und ein drittes Haus fuͤr Griechenland thaten. Gegen kein ein⸗ ziges dieser Haͤuser ist damals das Straf⸗Gesetzbuch geltend ge⸗ macht worden, und konnte es auch nicht. Niemand ist verhaf⸗ tet worden; warum jetzt Herr Jauge? Hier findet eine Mora— litaͤts⸗Frage ihren natuͤrlichen Platz. Soll das Publikum glau⸗ ben, daß Herr Jauge wirklich schuldig ist, so muͤßte das Mini⸗ sterium zunäaͤchst klar beweisen, daß keines seiner Mitglieder oder keiner seiner Unter-Beamten bei der Verhaftung jenes Ban⸗ quiers ein pecuniäͤres Interesse gehabt habe. Dies zu beweisen, moͤchte aber sehr schwer seyn.“

Das in Marseille erscheinende republikanische Blatt „Le peuple souverain“ vom 16ten d. M. berichtet uͤber ein Tags zuvor daselbst stattgehabtes Handgemenge zwischen einigen Hand⸗ werkern und einem Detaschement Stadt⸗Sergeanten, bei welchem einer der ersteren ums Leben gekommen ist. Die Erzaͤhlung des gedachten Blattes verdünt zwar bei der Farbe, die es traͤgt, kei⸗ nen unbedingten Glauben, vielmehr laͤtzt sich annehmen, daß dasselbe in etwas zu starken Farben aufgetragen habe; indessen ergiebt sich doch auch aus einem ministeriellen Blatte jener Stadt, daß der ums Lehen gekommene Handwerker absicht⸗ lich erschlagen worden ist, weshalb denn auch die Be⸗ hoͤrde nicht bloß den Stadt⸗Sergeanten, der sich desselben schul⸗ dig gemacht, hat verhaften lassen, sondern das gesammte Corps der Stadt-Sergeanten vom Amte saspendirt hat. Der Lieute⸗ nant, der dieses Corps kommandirte, hat sofort seinen Abschied genommen, und gegen den Polizei⸗Commissair Negre, der ein Au⸗ genzeuge der Begebenheit war, ist eine Untersuchung eingeleitet wor⸗ den. Die Leiche des Verungluͤckten war einen ganzen Tag uͤber oͤffent⸗ lich ausgestellt, und zwar so, daß die dem Verstorbenen beigebrach⸗ ten Wunden sichtbar waren. Durch einen tiefen Hieb uͤber dem linken Auge war dieses aus seiner Hoͤhle getreten; an der rech⸗ ten Hand fehlten 4 Finger, und mehrere tiefe Wunden sah man am Halse, am Schulterblatte und auf der Brust; eine derselben war gerade durchs Herz gegangen. In wie weit der Verun⸗ gluͤckte sein Schicksal selbst verschuldet, ergiebt sich aus dem Be⸗ richte nicht; vielmehr wird in demselben behauptet, daß mehrere Handwerker, nachdem sie sich im Meere gebadet, singend zur Stadt zuruͤckgekehrt, auch im Begriffe gewesen waͤren, sich zu trennen, um sich nach ihren Wohnungen zu begeben, als sie von einem Trupp Stadt⸗Sergeanten angegriffen worden waͤren. Der gewaltsame Tod des einen Handwerkers hat uͤbrigens unter den dortigen Einwohnern eine große Gaͤhrung verursacht, die durch die Ausstellung der Leiche noch vermehrt wurde. Bei dem Be⸗ graͤbnisse ist es indessen vollkommen ruhig hergegangen, obgleich fast die gesammte Arbeiter⸗Klasse ihre Werkstaͤtten verlassen hatte, um sich dem Zuge anzuschließen. Nirgends ließ sich ein Polizei— Agent oder ein Gendarm blicken. Auf dem Kirchhofe mochten sich wohl nahe an 20,000 Menschen versammelt haben. Nach⸗ dem der Koͤrper in die Gruft gesenkt worden, wurden mehrere Standreden gehalten, worauf die Menge sich schweigend verlief.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 18. Juli. (Nachtrag.) Lord Althorp erhob sich und sagte, er wolle jeßzt dem Hause seine Gruͤnde fuͤr die Erneuerung eines großen Theils der Irlaͤndischen Zwangs⸗Bill vorlegen. Wie zweckmaäͤßig dieselbe fuͤr jenes Land sey, gehe daraus hervor, daß in der Zeit, wo sie in Wirksamkeit gewesen, die Zahl der Verbrechen sich sehr bedeutend vermindert haͤtte. „Es ist jedoch nicht meine Absicht“, fuhr der Redner fort, „die Erneuerung derjenigen Klauseln, die sich auf die Beschuͤtzung der Zeugen und die aufruͤhrerischen Versammlungen beziehen, zu for⸗ dern, sondern nur den Theil der Bill vor das Haus zu bringen, der den Lord⸗Lieutenant ermaͤchtigt, einen Distrikt, wenn er es fuͤr noͤthig haäͤlt, in den Aufruhr-⸗Zustand zu erklaͤren, und in einem sol⸗ chen Distrikte alle Versammlungen, die nicht vom Ober⸗Sheriff des

gesetzlich zu betrachten. Ich bin uͤberzeugt, daß jene Verordnungen gewaltsamer erscheinen, als es der gewoͤhnliche Zustand des Landes erfordert (hoͤrt, hoͤrt!), und wenn man eine so außerordentliche Ge⸗ walt bewilligte, so duͤrfte es nur fuͤr eine kurze Zeit geschehen; ich schlage daher vor, die Bill ohne jene Klauseln bis zum 1. August des naͤchsten Jahres zu erneuern. Die Gruͤnde, weshalb ich die uͤbrigen Theile der Maßregel nicht befoͤrdere, bestehen außer dem, was ich bereits so eben erwaͤhnt, auch noch darin, daß, wenn die Minister ohne außerordentliche Gewalten sich fuͤr die Sicherheit Irlands verantwortlich halten, ich nicht einsehe, warum ihnen solche Gewalten aufgezwungen werden sollen. Die Mittheilung des Lord⸗Lieutenants von Irland, daß seit mehreren Wochen keine Versuche zu Unruhen gemacht worden, und daß, wenn das Ministerium es fuͤr angemessen halte, jene Klauseln auszulassen, er die Verwaltung Irlands auch ohne dieselben uͤbernehmen wolle, ist demnaͤchst ein Hauptgrund zu ihrer Auslassung. Sollte es sich jedoch ergeben, daß ich mich, in Bezug auf die Erneuerung der Bill, geirrt habe, so bin ich sehr gern bereit, spaͤter die betreffenden Klauseln, wie ich fruͤher gethan, wieder zu unterstuͤtzen. Fuͤr jetzt aber sehe ich die Nathwendiakeit nicht ain daen a die⸗ 68

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Irlands ohne sie gefuͤhrt wird und nichts vorhanden ist, was die

Bill in ihrem ganzen Umfange absolut nothwendig macht, so halte ich mich fuͤr entschuldigt, wenn ich sie nicht vorschlage. Die ehren⸗ werthen Herren koͤnnten einwenden, daß die jetzige Ruhe kein Be⸗ weis waͤre, indem die Bill noch in Anwendung ist. Dies ist aller⸗ dings kein schlecht begruͤndetes Argument, allein es wuͤrde mir leid thun, wenn ich nach diesem Argument verfahren muͤßte, da ich keine Graͤnzen in der Anwendung desselben sehe. Aus diesen Gruͤnden habe ich es fuͤr meine Pflicht gehalten, dem Hause diesen Antrag zu machen und um die A zu ditten, diese neue Bill zur Un⸗ terdruͤckung der lokalen Unruhen in Irland einbringen zu duͤrfen.“

Herr O'Connell ersuchte das Haus, einen Augenblick den ungluͤcklichen Zustand Irlands in Betracht zu ziehen. Ein ehrenwerthes Mitglied, Repraͤsentant der protestantischen Geist⸗ lichkeit und ihrer Universitaͤt, beklage, daß Irland nicht mit hin⸗ reichender Tyrannei und hinreichendem Despotismus behandelt worden sey. Er fuͤhle sich nie unwilliger, als wenn er sehe, wie der gelehrte Doktor, der wahre Repraͤsentant seiner Partei, sich erhebe, um sein Vaterland zu verleumden. Er wolle nicht bei dem verweilen, was in dem letzten Jahre geschehen sey, sondern in die Zukunft blicken, und da sehe er in dem neuen Kabinet einen Buͤrgen fuͤr bessere Zeiten.

„Die Zwangs⸗Bill“, bemerkte er ferner, „ist eine sehr annehmli⸗ che Maßregel fuͤr schlechte Gutsbesitzer. So hat der Graf v. Li⸗ merick am Anfange des Winters 70 Familien von Haus und Hof gejagt, worunter 60 bis 70 Frauen waren, denen es endlich gestat⸗ tet wurde, in einer alten katholischen Kapelle Schutz zu suchen, waͤhrend ihre Maͤnner und Kinder in Graͤben und hinter Zaͤunen bivuakirten. (Hoͤrt!) Die meisten Gewaltthaͤtigkeiten werden von Bauerknechten und den Arbeitern der untersten Klasse veruͤbt. Sie sind nicht zahlreich, aber sie werden dadurch furchtbar, daß sie andere mit zu denselben Verbrechen verleiten. Ich stimme sehr gern dafuͤr, daß in einem Distrikte, der in den Aufruhr⸗Zustand erklaͤrt ist, Jeder, den man, ohne hinreichenden Grund, in der Nacht außer seinem Hause findet, als Verbrecher behandelt werde. Dies ist ein Schutz fuͤr die Friedliebenden und ein Schrecken fuͤr die Ruhestoͤrer. Das Elend des Landes, welches das Volk zu Verbrechen treibt, ist wahrhaft zu beklagen. Das Frlaͤndische Volk hat einen Charakter sorgloser Grausamkeit erlangt, doch werden in keinem Lande weniger moralische Verbrechen begangen, als in Irland. In Dublin, einer Stadt von 300,000 Einwohnern, kommen nicht zwei Kapital⸗Verbrechen in einem Jahre vor. Ich brauche die ehrenwer⸗ then Herren, welche mit Irland bekannt sind, nicht daran zu erin⸗ nern, wie sehr das moralische Gefuͤhl selbst von den ungluͤcklichen Landleuten geachtet wird. Man wird mich nicht einer ungebuͤhrli⸗ chen Parteilichkeit beschuldigen, wenn ich sage, daß eheliche Treue, Zaͤrtlichkeit der Aeltern gegen ihre Kinder und kindliche Liebe in kei⸗ nem Lande Europas groͤter sind, als in Irland. Und ein solches Volk ist mit Verbrechen befleckt? Ich will diese Frage beantworten. Seit 700 Jahren wird Irland von England durch eine Faction re⸗ iert, das Volk wird in Klassen getheilt, in Protestanten oder Ari⸗ okraten, und in Katholiken oder die untere Klasse. Kann irgend Jemand eine andere Regierungsweise in Irland nachweisen? Zur Zeit der Union hat man Irland eine bessere Behandlung versprochen, und es hoffte, mit Schottland und England auf gleichen Fuß gestellt zu werden, allein die folgenden Verwaltungen sind von dem Grundsatz der Aufrechthaltung der Anglikani⸗ schen Kirche in jenem Lande ausgegangen, und dies ist die Ursache aller Unruhen geword n. Regiert nicht die jetzige Verwaltung Irland auf dieselbe Weise, wie ihre Vorgaͤnger⸗ (Hoͤrt!) Was jedoch die dem Hause vorliegende Frage betrifft, so bin ich bereit, das Ministerium in der Beschuͤtzung des friedlichen Theils der Bevoͤlkerung Irlands zu unterstuͤtzen und zu verhindern, daß sie nicht zu Verbrechen verleitet werde, die sie verabscheut. (Hoͤrt, hoͤrt!) Es ist der eifrigste Wunsch Aller, die, gleich mir, Irland lieben, daß die Unruhen aufhoͤren moͤgen, denn dieselben geben der herrschenden Faction einen Vorwand zur Gewalt. Ich wiederhole, daß ich jeden Versuch der Regierung zur Unterdruͤckung der Unruhen unterstuͤtzen werde, und ich wäͤnsche von ganzem Her⸗ zen, daß die Bill von dem wirksamsten Erfolge seyn moͤge.“ (Beifall.)

Sir R. Peel sagte darauf, die jetzt vorliegende Frage sey, ob die Bill mit gewissen Modificationen erneuert werden solle, und ob die naͤchtlichen Verbrechen mit dem Systeme der politi⸗ schen Aufregung zusammenhaͤngen? Sey dies nicht der Fall, so waͤre es allexrdings ein hinreichender Grund zur Weglassung derjenigen Klauseln in der Zwangs⸗Bill, die gegen politische Be⸗ wegung gerichtet seyen. Bestehe jedoch ein solcher Zusammen⸗ hang, verhielte sich die politische Bewegung zu den Unruhen wie Ursach und Wirkung, dann sey es nicht zu rechtfertigen, wenn das Haus den Knoten um den Hals des untergeordneten Werk⸗ zeuges schuͤrze und die Anstifter und Vertheidiger politischer Auf⸗ regung ungestraft lasse. (Lauter Beifall.) 1

„Nach meiner Meinung“, fuhr er dann fort, „besteht ein inni⸗ ger Zusammenhang zwischen Aufregung und Unruhen, wenn auch das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied fuͤr Dublin an⸗ derer Ansicht ist. Was die Ansichten der Kabinets⸗Mitglieder be⸗ trifft, so halten, nach der Aeußerung des edlen Kanzlers der Schatz⸗ Kammer, fuͤnf derselben die Erneuerung der Klauseln gegen die po⸗ litische Aufregung fuͤr unnoͤthig, waͤhrend die uͤbrigen acht glauben, daß die Bill in ihrer ganzen Kraft erneuert werden muͤsse. Ich habe fruͤher die Vorlegung des Briefes von dem Lord⸗Lieutenant verlangt; nun ist es zwar allgemeine Regel, daß Privat⸗ und ver⸗ trauliche Mittheilungen hiervon ausgenommen sind, wenn jedoch eine derselben die Grundlage einer oͤffentlichen Handlung geworden, so hat das Parlament das Recht, eine Erklaͤrung uͤber dieselbe, wenn auch nicht ihre Vorlegung zu verlangen. Was nun den Zusammenhang der naͤchtlichen Verbrechen mit der polttischen Aufregung betrifft, so koͤnnen allerdings bei dem Zustande eines Landes, wie der in Irland auch ohne politische Aufregung gelegentliche Veranlassungen zu Unruhen vorkommen, wenn auch nicht in der Ausdehnung, wie sie der Lord⸗Lieute⸗ nant schildert. Welches inzwischen auch meine Ansicht von der gan⸗ zen Verhandlung und von dem Benehmen des Ministeriums seyn mag, so werde ich doch fuͤr die Bill in ihrer gegenwaͤrtigen Ge⸗ stalt stimmen. Wollen die Minister die Verwaltung Irlands ohne die Klauseln unternehmen, so will ich nicht auf ihre Aufnahme in die Bill bestehen.“ (Zum Schluß sprach der Redner noch sein tie⸗ 1 Bedauern uͤber den bei dieser Gelegenheit befolgten Gang aus, ndem derselbe dazu fuͤhren muͤsse, den Charakter aller vollziehenden Gewalten herabzuwuͤrdigen und das Vertrauen auf die Dokumente, welche von Zeit zu Zeit dem Parlamente vorgelegt wuͤrden, zu ver⸗

mindern.)

IIC;xe A8 MA .

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