Vergleichende Uebersicht
der in den Jahren 1833 und 1832 im Geschaͤfts⸗Bezirke der bebeutendsten Post⸗Anstalten des Preußischen Staats angekommenen Briefe und der von dort abgereisten Personen.
Im Jahre 1833 Im Jahre 1832
88 8
Angely.
angekommene Briefe.
Stück.
-—.„·
Zahl der abgereisten! pPersonen.
Zahl der abgereisten
angekommene Briefe.
m ger.
Personen. Briefe Stück.
Personen.
1,041,694
(excl. 2,617,104 778,334 483,722 1,208,467 288,098 487,516 587,170 533,721 355,657 611,098 282,736 582,264 1,018,838 256,648 774,372 624,394 320,962 493,845 376,928
“ Düsseldorf
Elberfelv
Emmerich
hanturt a. d. D. ... .. . . . ....
Hamburg EIbb“ Magdeburg
Minden
Münster
Posen ..
Potsdam
Stettin
AunARARNeeaHaRxaxAMArAMxeAN aEHNxINIIAAA2 TMIA. 2 vAAIeEn. A.
16,393 6481 pr.
42,748
10,626
28,925 26,477
10,099
13,695 3,503
4,035 16,046 5,422 5,104
1MzIERv.
976,837 64,857
Privatentreprise 2,627,527 760,472 477,389 1,222,340 302,027 481,649 585,029 500,091 340,828 641,108 264,219 611,590 1,021,528 247,689 744,509 653,090 324,355 500,334
14,353 5016 desgl.)
42,602 4,197 10,531
5,225 6,333 1,930 1,961 27,759 23,631 847 6,070 8,459 1,884 9,176 2,683 6,530 4,010 15,680 5,557 4,399
5,867 2,141 33,630
622 6,201
2,200 4,056
7,196
üArürEArrmmnnn
22,884
2,040
45,Hd112
2„2 „7„
1,640
2 9 9092024 022222925⸗
4,519
146
95 13,873 13,929
1,166 2,846
1
ten. 131
Akten. 316
Koͤnig
Sonnabend, 16. August. Im Schauspielhause:
des Zufalls, Lustspiel in 3 Abth., nach: „Juͤngers Strich dorch die Rechnung“ bearbeitet von C. Lebruͤn. Herzogl. Hoftheater zu Dessau: Karl v. Hitzig, als Gastroll Fieaadf. Nachbarliche Freundschaft, Posse in 1 Akt, von
Trauerspiel in 1 Akt, von M. Veer. Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.
liche Schauspiele.
(Hr. H
— Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Sonnabend, 16. August. ner⸗Freundschaft, Lustspiel in 4 Akten, nach dem Englischen, von Grammerstoͤtter. 1 Akt, von Dr. Arendt.
Sonntag, 17. August. Zum erstenmale: Der diplomatische Schneider, Posse in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von Fr. Meyer. Vorher: Der Freund in der Noth, Posse in 1 Ak, von Baͤuerle. Zum Beschluß: Die Ochsenmenuett, Singspiel in
Zum erstenmale wiederholt: Man⸗
Vorher: Die Unzertrennlichen, Posse in
Montag, 18. August. Joseph in Aegypten, Oper in 3 Ar⸗ Musik von Mehul.
Dienstag, 19. August. Der boͤse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederliche Kleeblatt, Zauberposse mit Gesang in z
29,326 2,690 666 25
28,696 3,393 6,489
gangen sind
im Jahre 1833 bei sämmtlichen Post⸗Anstalten des Preußischen Staates
Im Jahre 1832
“ 1“ n
81288
Die Zahl der abgereisten Personen ..
ro 1833 mehr ....
8 22
30,857,100. 30,371,345. 485,755. 23 Rthlr. pro 1833 mwo 1832 1833 mehr
461,815. 419,257.
b „Das Faß von 200 Quart nach Tralles 54 pCt. oder Richter gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung: Korn⸗
„
Branntwein 24
Markt⸗Preise vom Getraide.
Berlin, den 14. August 1834.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 8 Sgr.; Hafer 25 Sgr., auch Erbsen 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.; Linsen 2 Rthlr. 5 Sgr.
2029
Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6
1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr.
12 Sar. 6 Pf, auch 1 Rthlr. 10 Sgr.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 6 Pf. Eingegangen sind 240 Wispel 9 Scheffel.
20 Sgr.; 8 Einge⸗ Wispel.
Pf., auch
Mittwoch, den 13. August 1834.
Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 5 Rthlr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 15 Sgr.
Branntwein⸗Preise vo 40 pCt.
Rthlr.; Kartoffel⸗Brannt wein 26 Rthlr., auch
Rdacteur UFottel.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen
ungen.
89 Avertissement.
Die zum Geheimen Kriegsrath von Hippelschen Fi⸗ deikommisse gehoͤrigen, im Riesenburger Kreise belege⸗ nen Ritterguͤter Leistenau und Gottschalk, welche, und zwar:
) Gottschalk und Doh⸗ nastaedt auf 31,907 Thlr. 11 sgr.; Thymau und Ossow⸗ 28,972 Thlr. 26 sgr. 8 pf.; 11,314 Thlr. 18 sgr. 4 pf.;
51,442 Thlr. 1 sgr. 8 pf.; 13,337 Thlr. 24 sgr.,
19,942 Thlr. 15 sar.;
vorlade, daß diejenigen, welche in dem Termine nicht erscheinen, und ihre Forderungen liquidiren, mit ihren Anspruͤchen an die Masse praͤcludirt und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. — Unbekannten oder zu erschei⸗ nen verhinderten Liquidanten werden die hiesigen Ju⸗ stiz⸗Commissarien: Clauswitz, Wagner und Bohndorf zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame vorgeschlagen, und wird bemerkt, daß der Justiz⸗Commissar Grum⸗ bach, als Interims⸗Curator bestellt, uͤber dessen Bei⸗ behaltung die Glaͤubiger sich zu erklaͤren haben, widri⸗ genfalls das deshalb Erforderliche exofficio verfuͤgt werden wird. Merseburg, den 2. Juni 1834.
V. C. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Wilke.
zusammen landschaftlich auf 156,917 Thlr. 6 sgr. 8 pf. abgeschaͤtzt worden, sind auf den Antrag der Königl. Landschafts⸗Direktion hierselbst, wegen ruͤckstaͤndiger Pfandbrief⸗Zinsen zur Subhastation gestellt, und der Bietungs⸗Termin ist auf dey ävbveeember e., „ Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Walter II. hierselbst an⸗ gesetzt worden. 1 Die Taxe, die neuesten Hypotheken⸗Scheine und die Verkaufs⸗Bedingungen sind uͤbrigens jederzeit in der hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗Registratur einzusehen. Marienwerder, den 9. Mai 1844. 3 Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht.
SSbat hleEitatsn. 1 Nachdem uͤber das Vermögen des Kaufmann C. B. Schubarth durch die Verfuͤgung des Koͤnigl. Landge⸗ richts zu Halle vom 9. v. M. auf den Antrag mehre⸗ rer Glaͤubiger der Concurs eroͤffnet worden ist, so wird allen denen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effeeten und Briesschaften hinter sich haben, hierdurch aufgegeben, demselben nichts davon zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeich⸗ neten Commissarius daruͤber getreue Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen mit Vorbehalt der ihnen daran etwa zustehenden Rechte an den Unterzeichneten zur weitern Befoͤrderung in das gerichtliche Deposttum abzuliefern. Sollte dem zuwider dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden, so wird die⸗ ses fuͤr nicht geschehen erachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden, außerdem wer⸗ den diejenigen, welche von dem Gemeinschuldner Gel⸗ der oder Sachen hinter sich haben, und solche ver⸗ schweigen oder zuruͤckbehalten, ihres daran habenden Unterpfands⸗ und etwa sonstigen Rechts, fuͤr verlustig erklaͤrt werden. b F-
Zugleich wird den saͤmmtlichen Glaͤubigern des ge⸗ dachten Gemeinschuldners hierdurch bekannt gemacht, daß ich einen Termin auf
den 17. September d. J., zur Anmeldung saͤmmtlicher Anspruͤche an die Concurs⸗ masse, in meiner Expedition, Gruͤne Gasse Nr. 13, an⸗ beraumt habe, zu welchem ich die unbekannten Glaͤu⸗ biger des Gemeinschuldners unter der Verwaruung
“ 8
Dampf⸗Packerfahrt zwischen Luͤbeck und St. Petersburg.
Die Abfahrt der beiden privilegirten schoͤnen und großen Dampfschiffe, von Luͤbeck nach St. Petersburg, ist fuͤr das Jahr 1834 auf folgende Tage festgesetzt:
Alexandra. Capitain J. C. Diets Dienstag den 26. August, Donnerstag den 11. September, Dienstag den 30. September. Donnerstag den 16. Oktober.
Nicolay I.
Capitain N. W. Stahl.
Dienstag den 2. September,
Donnerstag den 18. September,
Dienstag den 7. Oktober,
Donhnerstag den 23 Oktober.
Abfahrt von Travemuͤnde um 2 Uhr Mittags. — Die Preise der Passage sind die naͤmlichen wie im
vorigen Jahre. — Anmeldungen geschehen im
Comtoir der Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft
in Luͤbeck.
el˙˙⅞⁸⅞¶
Literarische Anzeigen.
Bei Ferd. Duͤmmler, Linden Nr. 19, sind eben erschienen: Buch, Leopold von, über Terebrateln, mit ei- nem Versuch, sie zu clasaificiren und zu beschrei- 89 EF 25 sgr. uͤtenick, Oberpred, die christl. Lehre fuͤr Konsir⸗ manden, 1r Bd. Glaubenslehre. 1 Auflage. Hat auch den Titel: Der christliche Glaube nach dem axpostolischen Bekenntnisse kate⸗ F.la- Füevigeis . zur Benutzung bei dem onfirmanden⸗ und hoͤheren Schulunterrichte. 2te vermehrte Auflage. 1 Thlr. 4 Se;
go eben iet erschienen und in allen Buchhandlun-
en au haben:
————
Encyclopädisches Wörterbuch der medi- cinischen Wissenschaften, herausgegeben von den Professoren der medicinischen Facultät zu Berlin: D. W. H. Busch, C. F. v. Gräfe, C. W. Huseland, H. F. Link u. Joh. Müller.
Eilsten Bandes drittes Heft à 25 gr.
Vier regelmässig monatlich erscheinende Heste von 11 — 12 Bogen bilden einen Band. Eine ausfährli- chere Anzeige liegt in allen Buchhandlungen zur An- sicht vor.
Berlin, im August 1834.
Veit & Comp., Oberwallstr. No. 6.
So eben ist erschienen und in der Stuhrschen Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2, so wie in allen Buchhandlungen, fuͤr 19 sgr. zu haben:
Leschke, poetischer Rathgeber fuͤr Kinder
und Erwachsene, welche geliebten Verwandten, Goͤnnern und Freunden bei der Feier des neuen Jahres, des Weihnachtsfestes, am Sylvesterabende, an Geburtstagen, Hochzeit⸗ und Jubelfesten, oder beim Abschiede und bei eingetretenen Todesfaͤllen ihre Theilnahme zu erkennen geben wollen. 10 ½ Bogen 8vo. brosch.
Dieses Buch verdankt nicht dem Zusammentragen von Gedichten Anderer seine Entstehung, sondern allet darin Gegebene gehoͤrt allein dem Verfasser an, zu dessen C er durch den Beifall, den er in seinem Wohnorte (Zittau) fand, bestimmt wurde.
Weller in Bautzen
8
Im Verlage der Brodhag’schen Buchhandlung in Stuttgart ist erschienen und in allen soliden Fc. handlungen (in Berlin bei E. S. Mittler, Srech⸗ bahn Nr. 3), iu haben: 1
beeehie im Lichte des gesunden Menschenverstandes, von Dr. Haerlin, Ober⸗Amts⸗Arzt in Nuͤrtingen. Preis 5sgr.
Eine starke Dosts fuͤr die Verduͤnnerer! Wenig Worte, die aber zum Schrecken der Homoͤopathen he⸗ moopathisch wirken und ihre ganze Masse durchdringen, so daß die aͤtzende Kraft auch noch nach einer decillion⸗ fachen Aufloͤsung zu verspuͤren sein moͤchte. Der Herr Verfasser nimmt das Tuch an vier oder eigentlich an fuͤnf Zipfeln. Nachdem er mit vieler Laune darge⸗ than, daß eine wissenschaftliche Widerlegung der He⸗ moͤopathie wie sie als monstroͤses System gegenwaͤrtig auftritt; 1) überfluͤssig, 2) nutzlos, 3) zweckwidrig und 4) unmdoͤglich sei, stellt er sie vor den Richterstahl des gesunden Menschenverstandes, und beweist durch ein einfaches Rechnen⸗Exempel, daß sie vor demselben nicht bestehen koͤnne und daß die Gutmüͤthigkeit eines deutschen Publikums dazu gehoͤre, um auf Treu und Glauben Etwas hinzunehmen, dessen Nichtigkeit bei Ferenere: Betrachtung sogleich in die Augen springen müsse.
In der F. Beck'schen Universitaͤts⸗Buchhandlung in Wien ist erschienen und durch alle gute Buchhand⸗ lungen, in Berlin bei C. F. Plahn, Jaͤgerstraße Nr. 37, zu haben:
Staaten.
1.“
Briefe über Göthe's Faust.
VVI“ 1834. gr. Svo. geh. 18 ¾ gr.
Hyères in der Provence. Geschildert von Dr. A. J. Polsterer. 1834. 8vo. geh. 15 sgr. Ueber die neuesten Leistungen der Franzosen, fuͤr die Herausgabe ihrer National⸗Heldengedichte, insbesondere aus dem fraͤnkisch⸗karoling'schen Sagen⸗ kreise; nebst Auszuͤgen aus ungedruckten oder seltenen Werken verwandten Inhaltes. Ein Beitrag zur Geschichte der romantischen Poest, von Fr. Wolf. 8 1833. gr. 8vo. geh. 1 Thlr.
8 der Bibliotheks-Wissenschaft besonders zum Gebrauche der Nicht BibhH welche ihre Privat⸗Buͤcher⸗Sammlungen selbst ei⸗ richten wollen.
Auch als Leitfaden zu Vorlesungen uͤber die Biblio⸗ theks⸗Wissenschaft zu gebrauchen. Von M. Schrettinger.
1834. gr. 8vo.é geäeh. 26 ⁄¾ sar. Pharmaceutisch-technischer Rathgeber vieler chemischer Operationen. Ein Auszug aus den reichhaltigsten chemischen Zeir- schriften, mit besonderer Berücksichtigung der neve- sten nutzanwendbaren Erfahrungen im Gebiete der Pharmacie, und den damit verbundenen Wissenschasten.
Mit Zusätzen, Tabellen und Abbildungen zum nütul- chen Gebrauche hülfreicher Berathungen im Erwerbzweige.
Für Aerzte, Apotheker, Fabrikanten, und überhaupt für Freunde pharmaceutisch-technischen Winssen. Journalmässig bearbeitet und zusammengestellt von Fr. Morawek.
1833. gr. 8vo. geh. 1 Thlr. 7 ⅛ ‧gr.
IIe b
den Schlag und Schall des Herzens, “” gehalten in der Versammlung der Aerzte und Natu⸗ forscher in Wien den 18. September 1832. Von K. F. Burdach. gr. 4t0. geh. 7 ⅛ sar. Die Brüche und Vorfälle, beschrieben, und durch Beispiele erläutert,
. von Michael Hager. 888 2 Kupfertafeln, 1834. gr. 8vo. geh. 2 Thlr. Beiträge zur Bergbaukunde insbesondere zur Bergmaschinenlehre,
1 von J. Schitko. Erstes Heft. 1833. Mit 1 Kupfert. gr. 8vo. 22 ¾½·gr.
Desselben Werkes zweites Heft, auch unter dem Titel:
Die Wassersäulen -Maschine. gr. S8vo. Mit 9 Kupfertafeln. 1 Thle. 22 ¼ *gr.
8 8
Launen
essen, vom 1
Sonntag, 17. August. Im Opernhause: Die Braut, Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber.
In Charlottenburg: Rataplan, der kleine Tambour, Lust⸗ spiel in 1 Akt, von A. Schrader. Hierauf: Stille Wasser sind tief, Lustspiel in 4 Abth., von Schroͤder.
Montag, 18. August. Im Schauspielhause: Der Pari
9 Hierauf: Capricciose,
mmnHanafinlrn. 19 1021 chle v“ te. 1. t.9gg 8 I1“
I1I1“
ZE811181 “
421
. 8 ☛ ʒer⸗ Föüoeeee
“
8 “
Amtliche Nachrichten. 68 Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Freiherrn Alexander einrich von Simolin auf Groß-Dselden in Kurland die Kammerherrn⸗Wuͤrde zu ertheilen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Freiherrn Otto von Wettberg auf Brinkenhof bei Mitau in Kurland die Kam⸗ merherrn⸗Wuͤrde zu ertheilen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, die bis⸗ herigen Regierungs⸗Assessoren Freusberg zu Oppeln, von Faßlden⸗Normann zu Frankfurt a. d. H., Kuͤhne zu Mer⸗ seburg, von Struensee zu Koblenz, Troschel zu Posen, von Hinckeldey zu Liegnitz, von Raumer zu Posen und Krause zu Koͤnigsberg in Pr. zu Regierungs⸗Raͤthen zu er⸗ nennen. . “
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Justiz⸗Minister, von Kamptz, von Neu⸗Strelitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant, von Witzleben, und
Der General⸗Major und Commandeur der 1sten Garde— Infanterie⸗Brigade, von Roͤder, nach Koͤnigsberg in Pr.
Se. Excellenz der Kaiserl. Russische General der Infanterie, General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Kaisers und Commandeur der saͤmmtlichen Garde⸗Infanterie des abgesonderten Garde⸗ Corps, von Bistram, nach St. Petersburg.
“
1““
tungs⸗Nachrichten. öb1114“ v1I1“
St. Petersburg, 9. Aug. Seine Majestaͤt der Kaiser haben das im Reichs⸗Rath entworfene Reglement uͤber die Kom⸗ petenz der Gerichts⸗Behoͤrden fuͤr Verbrechen, welche von Un⸗ terthanen des Russichen Reichs im Koͤnigreich Polen oder von Bewohnern des Koͤnigreichs Polen im Kaiserreiche veruͤbt wer⸗ den, bestaͤtigt. In diesem Reglement heißt es unter anderem: „Wenn eine und dieselbe Person eines schweren Verbrechens in einem der beiden Laͤnder und eines geringern in dem andern an⸗
eklagt ist, so soll sie dort gerichtet werden, wo sie das schwerere
erbrechen begangen hat. — Personen, weche im Kaiserreiche zu einem der privilegirten Staͤnde gehoͤren, behalten ihre Rechte in deren ganzem Umfange, wenn sie im Koͤnigreiche Polen vor Gericht stehen oder verurtheilt werden; diese Staͤnde sind: der Erb⸗ und der Verdienst⸗Adel, die Geistlichkeit, die erblichen und persoͤnlichen Ehren⸗ buͤrger und die Kaufleute 1. und 2. Gilde; deren Frauen nicht ausge⸗ nommen. Desgleichen genießen die Unterthanen des Koͤnigreichs Po⸗ len, die zum Adel, dem Militair⸗ und Civilstande gehoͤren, und deren Frauen und Kinder, wie auch die Geistlichkeit, wenn sie in Ruß— land eines Kriminalverbrechens wegen belangt werden, die Rechte der zu jenen Staͤnden gehoͤrenden Russischen Unterthanen. Rus⸗ sische Unterthanen, die im Koͤnigreiche Polen zur Todesstrafe verurtheilt sind, sollen, nachdem diese Strafe entweder durch den Statthalter oder auf Allerhoͤchsten Befehl in eine andere ver⸗ wandelt worden, nach Uebereinkunft des Statthalters mit den Russischen Militair⸗ oder Civil⸗Gouverneuren, in einer der naͤch⸗ sten russischen Gouvernementsstaͤdte ihre Strafe erleiden und dann nach Grundlage des allgemeinen Rechts, nach Sibirien transportirt werden.“
Ein so eben publizirter Kaiserlicher Ukas in Bezug auf den Jugend⸗Unterricht lautet folgendermaßen: „Indem Wir allmaͤ⸗ lig alle Theile der Volks⸗Erziehung unter Aufsicht stellen und alle Unsere getreuen Unterthanen einladen, zur Erreichung dieses hohen Zweckes mitzuwirken, der mit dem Wohle Aller und jedes Einzelnen so innig verknuͤpft ist, haben Wir es fuͤr nothwendig erachtet, die haͤusliche und oͤffentliche Erziehung mit einander fest zu verbinden. In dieser Absicht haben Wir dem Minister des Volks⸗Unterrichts befohlen, ein besonderes Reglement zu ent⸗ werfen, kraft dessen einerseits alle Personen, die sich mit Aus⸗ zeichnung und Vortheil der Privat⸗Erziehung widmen, von nun an im aktiven Dienst unter der Jurisdiction des Ministeriums des Volks⸗Unterrichts stehen, und andererseits die Verpflichtun⸗ gen festgesetzt werden, welchen sie als Compensation gegen die ihnen verliehenen Vorrechte unterworfen sind. Moͤge dieses von Uns bestaͤtigte und Unserm Ukas beigelegte Reglement uͤber die haͤuslichen Erzieher und Lehrer ein neues Zeugniß von Unserer unabaͤnderlichen Absicht seyn, auf einer festen Basis das System zu gruͤnden, das alle Theile der Volks⸗Erziehung umfassen soll, ihm eine stetige, den Erwartungen aller Wohlgesinnten und Un⸗ serer Fuͤrsorge um das fortschreitende moralische Wohl Unserer geliebten Unterthanen entsprechende Richtung giebt.
Nikolaus.“
Die wesentlichsten Bestimmungen des in dem obigen Ukas erwaͤhnten Reglements sind nachstehende: „Alle Personen, welche sich kuͤnftig mit der Privat⸗Erziehung in Rußland zu beschaͤfti⸗ gen wuͤnschen, zerfallen in drei Abtheilungen: in Erzieher, Leh⸗ rer und Lehrerinnen und duͤrfen sich nur ausschließlich einer der⸗ selben widmen. Sie muͤssen durchaus zu einer der christlichen Konfessionen sich bekennen und von Seiten ihrer Moralitaͤt aufs beste bewaͤhrt seyn; das zweite ihnen obliegende Erforderniß sind hinlaͤngliche wissenschaftliche Kenntnisse, nach Verhaͤlt⸗ niß der Berufs⸗Abtheilung, fuͤr welche sie sich bestim⸗ men. Sie muͤssen, wollen sie sich diesem Fache nach den angedeuteten Modificationen widmen, auch der ihnen vom Reglement verheißenen Rechte theilhaftig werden, Russische Unterthanen seyn. Niemand darf sich in einem Privathause mit der Jugend⸗Erziehung beschaͤftigen, der nicht ein ihn dazu auto⸗ risirendes Certificat von der kompetenten Behoͤrde besitzt. Aus⸗
laͤnder, die nach Grundlage des Reglements das Recht erlangt haben, dem Erziehungs⸗Fache in Rußland in einem der erwaͤhn⸗ ten drei Faͤcher obzuliegen, koͤnnen dieses Recht ungestoͤrt aus⸗ uͤben, selbst wenn sie nicht wuͤnschten, in Russische Unterthanen⸗ schaft zu treten; dann gehen sie aber auch der diesen Abtheilun⸗ gen durch das Reglement zugewiesenen Rechte und Vortheile verlustig. Aufseher und Aufseherinnen, deren Geschaͤft sich auf die bloße physische Kinder⸗Erziehung beschraͤnkt, gehoͤren nicht in die Kathegorie der oben angedeuteten Erziehungs⸗Faͤcher. Sie unterliegen daher auch keiner Pruͤfung ihrer Kenntnisse, noch be⸗ duͤrfen sie dazu der Zeugnisse. Der Ruf ihrer Moralitaͤt und Fuͤhrung ist fuͤr sie hinlaͤnglich. Der Beruf eines Erziehers wird ausschließlich den Personen ertheilt, die auf einer der hoͤhern Lehr⸗Anstalten einen vollstaͤndigen wissenschaftlichen Cursus absolvirt, ein erfolg⸗ reiches Examen daruͤber bestanden und von einer der Russischen Universitaͤten den Rang eines wirklichen Studenten, oder das Diplom zu einer der gelehrten Wuͤrden erhalten haben und sich in Privathaͤusern der Jugend⸗Erziehung zu widmen wuͤnschen. Hierzu sind auch die von den geistlichen Akademieen mit gelehr⸗ ten Graden entlassenen Studenten zulaͤssig. Auf den Beruf des Hauslehrers koͤnnen diejenigen Anspruch machen, welche bei den ihnen vorschriftlich obliegenden Pruͤfungen nicht nur die zum Elementar⸗Unterrichte unumgaͤnglich noͤthigen Kenntnisse darthun, sondern auch gruͤndlich in denjenigen Spezial⸗Gegenstaͤnden un⸗ terrichtet sind, in welchen sie zu unterrichten wuͤnschen. Des Ranges eines wirklichen Studenten oder einer gelehrten akade⸗ nischen Wuͤrde beduͤrfen sie nicht fuͤr ihren Beruf. Der allei⸗ nige Unterricht in einer der schoͤnen Kuͤnste berechtigt zu keinen Anspruͤchen oder Vorrechten, die das mehrberegte Reglement den Erziehern und Lehrern gewaͤhrt. Zum Beruf eines Hauslehrers ist allemal ein Examen nothwendig, dieses wird in der Univer⸗ siaͤt oder dem Lyceum vollzogen; in Gouvernements aber, wo diese hoͤheren Lehr⸗Anstalten nicht existiren, in den Gymnasten. Auslaͤnder, die nach Erlassung dieses Reglements die darin erwaͤhn⸗ ten Stellen zu bekleiden wuͤnschen, haben von unsern Missionen in den Staaten, aus denen sie herkommen, naͤchst ihren Taufscheinen, Belobungs⸗Certificate ihrer guten moralischen Fuͤhrung vorzuweisen. — Alle auf diese Weise der Privat⸗Erziehung sich widmenden und im aktiven Dienste befindlichen Personen tragen, da sie zur Jurisdiction des Ministeriums des Volksunterrichts gehoͤren, die fuͤr dasselbe festgesetzte Vice⸗Uniform. Die Erzieher stehen beim Beginn ihres Berufs bis zur Bestaͤtigung des Ranges, der ihnen nach ihren Attestaten oder Diplomen zusteht, in der Eigenschaft der Klassen⸗Beamter und genießen deren Rechte; die Privat⸗Lehrer aber, welche noch hHar keinen Klassen⸗Rang besiz⸗ zen, genießen die Vorrechte des persoͤnlichen Adels auf so lange, bis sie die 14. Rangklasse erhalten. Beide, Erzieher sowohl als Lehrer, genießen, so lange sie in ihrem Berufe stehen, die glei⸗ chen Vorrechte der Dienst⸗Befoͤrderung, wie alle uͤbrigen Kron⸗ Beamten, nach Maßgabe der Lehr⸗Anstalten, an welchen sie ge⸗ bildet wurden und den Verhaͤltnissen ihrer Geburt. Diejenigen, die untadelhaft und mit Eifer zehn Jahre hindurch ihrem Be⸗ rufe im Erziehungsfache oblagen, erhalten auf die Vor⸗ stellung ihrer Vorgesetzten besondere fuͤr diesen Zweck ge⸗ praͤgte Medaillen, um sie am Bande des St. Ale⸗ xander⸗Newsky⸗Ordens im Knopfloche zu tragen, und zwar sind fuͤr die Erzieher goldne, und fuͤr die Lehrer silberne Medaillen bestimmt. Ein ausgezeichneter Diensteifer in diesem Beruf waͤhrend 15 bis 25 Jahren, abgesehen auf die Verhaͤltnisse der Geburt, er⸗ wirbt ihnen die Anwartschaft auf die Orden der untersten Klas⸗ sen; wer aber 35 Jahre untadelhaft beharrt, wird mit Verlei⸗ hung des Wladimir⸗Ordens Ater Klasse belohnt. Privat⸗Erzieher und Lehrer, welche durch hohes Alter oder durch eine unheilbare Krankheit ihren Beruf aufzugeben gezwungen sind, erhalten, wenn sie kein eigenes Vermoͤgen besitzen, lebenslaͤngliche Sub⸗ sistenz⸗-Mittel aus einem besondern Fuͤrsorge⸗Fonds, der fuͤr diesen Behuf im Ministerium des Volks⸗Unter⸗ richts bestehen wird. Gehen sie mit Tode ab, so werden ihre nachbleibenden Waisen auf Kosten der Regierung erzogen und versorgt. Gleichen Vorschriften, wie die Privat-⸗Er⸗ zieher und Lehrer, sind auch die Privat⸗Erzieherinnen un⸗ terworfen, welche sich mit der moralischen und wissenschaftlichen Erziehung der weiblichen Jugend beschaͤftigen. Auch sie haben sich bei hohem Alter und schweren Krankheiten, bei erwiesener Duͤrftigkeit und bei Hinterlassung huͤlfsbeduͤrftiger Kinder, der oͤffentlichen Unterstuͤtzung zu erfreuen. Der zu errichtende Fonds zu den besagten Unterstuͤtzungen wird von den fuͤr die zu er— theilenden Certifikate eingehenden Gelder, imgleichen von den fuͤr Rang⸗Erhoͤhungen und Medaillen⸗Ertheilungen festgesetzten Preisen, endlich von freiwilligen Beitraͤgen und von dem nach⸗ bleibenden Vermoͤgen der erblos verstorbenen Erzieher, Erziehe⸗ rinnen und Lehrer gebildet werden. Russen oder Auslaͤnder, welche sich kuͤnftig ohne Besitz des vorgeschriebenen Certifikats mit der Privat⸗Erziehung beschaͤftigen, werden, gleichwie die Aeltern und Vorsteher, die sie ohne solche halten, fuͤr den ersten Uebertretungsfall mit einer Buße von 250 Rubel Banco, zum Besten des Fuͤrsorge⸗Kapitals gestraft. Wird ein Auslaͤnder oder eine Auslaͤnderin in diesem Fall zum zweiten Mal be⸗ troffen, so werden sie uͤber die Landes⸗Graͤnze transportirt; ein⸗ geborne Russen aber, oder Russische Unterthanen werden als Falsarien der gerichtlichen Ahndung uͤbergeben.“
Die Nordische Biene schreibt aus Tambow: „Die Errichtung von oͤffentlichen Leihbiliotheken in den Gouvernements⸗ staͤdten ist eine der heilsamsten Veranstaltungen unserer aufge⸗ klaͤrten Regierung. Auch hier soll eine solche eroͤffnet werden, und der Tambowsche Adel, welcher den ganzen Werth dieser wohlthaͤtigen Maßregel zu schaͤtzen weiß, und zur Ausfuͤhrung derselben behuͤlflich zu seyn wuͤnscht, hat beschlossen, neben den von der Krone dazu bestimmten Mitteln und mehreren schon ein⸗ gegangenen Schenkungen, noch ein Kapital von 50,000 Rubel zum Besten dieser Anstalt zusammen zu bringen. Zu diesem Endzwecke sollen 500 Actien, jede zu 100 Rub., ausgegeben wer⸗ den. Statt des baaren Geldes fuͤr die Aktien, koͤnnen indeß
auch Buͤcher in Russischer oder irgend einer auslaͤndischen Sprache
angenommen werden. Auf solche Weise hat man jetzt schon ge⸗ gen 4000 Rub. und uͤber 4000 Werke gesammelt.“
Frankreich.
Paris, 9. August. Der Prinz von Joinville wird sich am 17ten d. M. in Lorient am Bord der Fregatte „la Syrène“ einschiffen.
Es heißt, daß der Fuͤrst von Talleyrand binnen Kurzem in Paris erwartet werde.
Der Vicomte von Chateaubriand hat gestern die F. verlassen; man glaubt, daß er den Rest der schoͤnen Jahreszeit in der Schweiz zubringen werde. —
Der General⸗Konsul zu Genua, Herr Tellier⸗de⸗Blanriez, und der General⸗Konsul zu Barcelona, Herr Decazes, sollen ihre Posten gegenseitig austauschen.
Die heutige Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurde, da nach der Wahl der beiden Quaͤstoren nichts weiter an der Ta⸗ ges⸗Ordnung war, bereits um 2 ½ Uhr aufgehoben, und die De⸗ putirten verfuͤgten sich in ihre resp. Bureaus, um daselbst die Mitglieder der mit der Entwerfung der Adresse zu beauftragen⸗ den Kommission zu ernennen. Zuvor ersuchte indeß Herr Dupin noch diejenigen Deputirten, auf welche diese Wahl fallen wuͤrde, sich unverzuͤglich in seinem Hotel einzusinden, um jene Arbeit, gerheinschaselh mit ihm, moͤglichst zu beschleunigen. Die Namen der 9 gewäaͤhlten Deputirten waren heute Nachmittag um 4 Uhr noch nicht bekannt. Mittlerweile fordert das Jour⸗ nal des Débats die Kammer auf, in der Adresse ihre Ab⸗ sichten klar und deutlich auszudruͤcken. „Wenn sie,“ sagt dieses Blatt, „das System der Regierung nicht billigt, wenn sie das⸗ selbe fuͤr stationair oder gar fuͤr zuruͤckschreitend haͤlt, so moͤge sie es offen zu erkennen geben; eben so offen moͤge sie es aber auch loben, wenn sie es billigt. Was sie vorzuͤglich vermeiden muß, das sind alle verwickelte Umschreibungen, alle doppelsinnige Redewendungen. Die Kammer von 1834 bedarf einer freimuͤ⸗ thigen und ausdrucksvollen Adresse.“
Ein hiesiges Blatt giebt seine Verwunderung daruͤber zu erkennen, daß man noch jetzt in England und Deutschland uͤber die Moͤglichkeit einer Franzoͤsischen Intervention in Spanien hin und her streite, waͤhrend in Frankreich selbst Niemand mehr daran denke, indem eine hohe Person, ungeachtet der entgegen⸗ gesetzten Ansicht des Kabinets, jeder direkten Einmischung in die Spanischen Angelegenheiten abgeneigt sey, und zwar um so mehr, als nach allen von der Graͤnze eingehenden glaubwuͤrdigen Nachrichten die Sache des Don Carlos durchaus keinen Fort⸗ gang habe. 88
Der Gazette de France zufolge, soll im Laufe des ver⸗ flossenen Juni⸗Monats in Paris fuͤr nahe an 6 Millionen Fr. an Grundeigenthum oͤffentlich meistbietend verkauft worden seyn.
Die Regierung geht damit um, eine direkte Dampfschifffahrts⸗ Verbindung zwischen Marseille und Konstantinopel einzurichten. Der General⸗Post⸗Direktor Conte ist zu diesem Behufe vor einigen Tagen nach Marseille abgereist.
Auf der hiesigen 12ten Mairie war vor einigen Tagen fol⸗ gende amtliche Anzeige oöͤffentlich angeschlagen: „Einem jeden der beduͤrftigen Juli⸗Ritter ist als Unterstuͤtzung die Summe von
wei Francs bewilligt worden.“ Sechs wohlhabende Juli⸗ Riitter protestiren heute in den oͤffentlichen Blaͤttern gegen diese Benachrichtigung und fordern ihre unbemittelten Kameraden auf⸗ sich, wenn sie in Noth waͤren, an sie zu wenden, indem sie ihnen mit Vergnuͤgen eine Unterstuͤtzung reichen wuͤrden, die alsdann wenigstens nicht das beleidigende Ansehen eines Almosens ha ben werde.
Der Herausgeber der Quotidienne, Herr Dieudé, ist am 6ten d. M. von dem Assisenhofe zu Angers wegen eines in der Nr. 118 dieses Blattes enthaltenen und fuͤr den Direktor des Gefangenhauses zu Fontevrault, Herrn Bouvier, beleidigenden und verleumderischen Artikels, worin es unter Anderem hieß, daß die dortigen politischen Gefangenen aͤrger als die niedrigsten Boͤsewichte behandelt wuͤrden, zu 14taͤgiger Haft und einer Geld⸗ buße von 2000 Fr. verurtheilt worden.
In Algier sind Vorsichts⸗Maßregeln getroffen worden, um die Einschleppung der Cholera aus Spanien zu verhuͤten. Alle aus Spanien kommende Schiffe, ohne Ruͤcksicht auf den Hafen, aus welchem sie ausgelaufen sind, sollen danach in Algier, Oran, Bona oder Bugia eine fuͤnftaͤgige Quarantaine halte
Großbritanien und Irland.
London, 9. August. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin von England wird auf ihrer Ruͤckreise am 18ten d. M. in Hel⸗ voetsluis erwartet, wo das Dampfboot „Firebrand“ bereit liegt, um Ihre Majestaͤt nach England zuruͤckzubringen.
Ein vom Unterhause neecgeenenr Ausschuß zur Untersu chung der Sache des Herrn Buckingham, jetzigen Parlaments⸗ Mitgliedes, der im Jahre 1823, nachdem ein von ihm in Kal⸗ kutta herausgegebenes Journal von der Regierung der Ostindi⸗ schen Compagnie unterdruͤckt worden war, auf Befehl dieser Regierung Indien binnen zwei Monaten hatte verlassen muͤssen, hat das Gutachten abgegeben, daß Herrn Buckingham voller Schaden⸗Ersatz gebuͤhre, und daß der Ostindischen Compagnie anzurathen sey, denselben aus eigener Bewegung zu gewaͤhren, damit der Betrag nicht erst in der naͤchsten Session vom Par⸗ lamente festgestellt zu werden brauche.
Die Times enthäͤlt ein vom 4ten d. M. datirtes Schrei⸗ ben des Roͤmischen Doktors der Theologie, Luigi Giustiniant, in Bezug auf die vom Oberhause verworfene Dissenter⸗Bill, folgenden Inhalts: „Ich bin uͤberzeugt, daß es vielen Ihrer Leser nicht unangenehm seyn wird, einige Lokal⸗Nachrichten uͤber Rom zu vernehmen, zu deren Mittheilung ich dadurch veranlaßt wurde, daß ich in Ihrem Blatte las, die Englischen Dissenters seyen von den Universitaͤten ihres eigenen Landes ausgeschlossen. Dagegen kann ich Ihnen versichern, daß sie in Rom alle Grade in seder Wissenschaft erlangen koͤnnen, ohne noͤthig zu haben, katholisch zu werden oder auf Glaubens⸗Artikel zu schwoͤren. Die einzige Bedingung, der sie sich zu unterwerfen haben, ist,