eine Russische Flottille von 17 Fahrzeugen begegnet. Von gestern bis heute fruͤh sind hier 276 Personen an der Cholera erkrankt. Im Ganzen erkrankten bisher (seit dem 25. August) 1293, wovon 213 genesen und 549 gestorben sind.
Deutschland.
Kassel, 9. Sept. In der gestrigen Sitzung der Staͤnde⸗ Versammlung wurde der Gesetz⸗Entwurf uͤber die Abtretung zu öͤffentlichen Zwecken diskutirt und die einzelnen Paragraphen desselben mit verschiedenen Zusaͤtzen angenommen. Ferner wor⸗ den die Gesetz⸗Entwuͤrfe 1) üuͤber das, in minderwichtigen, oder, ihrer Beschaffenheit nach, einfachen Rechtsstreiten zu beobach⸗ tende Verfahren; 2) uͤber die gerichtliche Zustoͤndigkeit bei Rechts⸗ streiten, welche Verloͤbnisse so wie die Vater⸗ und Mutterschaft betreffen; 3) üJber die Gebuͤhren; 4) über die Veraͤußerung der Guͤter Minderjaͤhriger — diskutirt, revidirt und in geheimer Ab⸗ stimmung ersterer mit 36 gegen 1 Stimme, der zweite mit ” gegen 1 Stimme, der dritte mit 24 gegen 16 Stimmen, und der vierte mit 36 gegen 2 Stimmen angenommen. Es wurde dann och der Gesetz⸗Entwurf, die anderweite E1 der Justiz⸗Aem⸗ ter Neuhof und Großenluͤder, und die deshalb n thige anderweite Be⸗ stimmung der Anzahl der von den genannten Justiz⸗Aemtern zu sellenden Wahlmaͤnner betreffend, diskutirt und revidirt, und in geheimer Abstimmung mit 36 gegen 1 Stimme angenommen. Der Praͤsident verkuͤndete aber, daß das Gesetz nicht werde von der Regierung sanctionirt werden koͤnnen, weil wegen der in demselben liegenden Modification des Wahl⸗Gesetzes zu dessen Annahme Einstimmigkeit erforderlich sey. Auf die von dem Regierungs⸗Commissair, Ober⸗Gerichtsrath Muͤnscher, geaͤu⸗ herte Ansicht, daß die in dem Gesetz liegende Modification des Wahl⸗Gesetzes keine solche sey, die zur Annahme des Gesetzes Stimmen⸗Einhelligkeit nothwendig mache, wurde der Rechtspflege⸗ Ausschuß beauftragt, sich gutachtlich daruͤber zu aͤußern, ob und wie weit zur Annahme des in Rede stehenden Gesetz⸗Entwurfs Stimmen⸗Einhelligkeit erforderlich sey.
Darmstadt, 7. Sept. An die Stelle des am 19ten v. M. verstorrbenen Bischofs Humann ist am 26. August der Dom⸗ Kapiturar und Offizial Dr. Werner zum Bisthumsverweser und der Dom.⸗Kapitular Hofer zum Verwalter der bischoͤflichen Do⸗
tation von dem Dom⸗Kapitel zu Mainz, den Kirchen⸗Gesetzen
gemaͤß, gewaͤylt worden. Am Ludwigstage, 25. August, haben des Großherzogs Koͤnigl. Hoheit den Praͤsidenten der Hofgerichte zu Gießen und Darmstadt, v. Preuschen und Weller, das Com⸗ mandeur⸗Kreuz 2ter Klasse, und dem Ministerial⸗Rath v. Kuder das Ritter⸗Kreuz 1ster Klasse des Ludwigs⸗Ordens zu verlei⸗
hen geruht.
Spanien.
Nachstehendes ist das (gestern erwähnte) 3 enthaltene Privat⸗Schreiben aus Bayonne vom 31. August: „Gestern Abend kam der Oberst Caradoc aus dem Hauptquar⸗ tier des Generals Rodil, das er 48 Stunden vorher verlassen hatte, hier an. Er geht uͤber Paris nach London. General Rodil begleitete ihn mit dem groͤßten Theil seiner Truppen bis auf eine kurze Entfernung von unserer Graͤnze. Der Oberst Caradoc spricht in sehr lobenden Ausdruͤcken von dem Eifer, der unermuüdlichen Thaͤtigkeit und den militairischen Talenten des Generals Rodil, der nicht bloß seine Pflichten als Ober⸗Befehls⸗ haber zu erfuͤllen hat, sondern auch, da er bei einigen Gelegen⸗ heiten nicht gehoͤrig unterstuͤtzt wurde, zuweilen selbst ein unter⸗ geordnetes Kommando uͤbernehmen muß. Es mag auffallend erscheinen, daß er mit solchem Eifer, solcher Thaͤtigkeit und sol⸗ Talenten noch nichts Entscheidendes oder Wichtiges ausge⸗ Aber die Wahrheit ist, daß die ihm zu Gebot ste⸗ henden Mittel fuͤr den ihm gegebenen Auftrag durchaus unzu⸗ reichend sind. Es sind allerdings fast 40,000 Mann von den Truppeon der Koͤnigin in und bei den insurgirten Provinzen, aber nicht uͤber 25,000 M. sind disponibel fuͤr den Kampf, die uͤbrigen sind in Garnisonen u. s. w. Heistr n⸗ und diese 25,000 M. sind unter mehrere Generale vertheilt und wegen der großen Schwierigkeit der Verbindung ist es fast ganz unmoͤglich, alle oder einige dieser Abtheilungen zur rechten Zeit zu einer schnel⸗ sen militairischen Operation zu vereinigen. Wegen derselben Schwierigkeit der Communication und weil die ganze Bevoͤlke⸗ rung jener Gegend dabei interessirt ist, den Christinos alle Kunde a0zuschneiden und sie durch falsche Nachrichten irre zu leiten, ist General Rodil, so wie die uͤbrigen Anfuͤhrer oft mit der Stel⸗ lung und den beabsichtigten Bewegungen des Feindes voͤllig un⸗ bekanng. Dies erklaͤrt die haͤufigen beschwerlichen Maͤrsche und Gegenmärsche, die nur den Koͤrper und den Geist der Soldaten ermuͤden. Diese Wirkung ist indeß nur voruͤbergehend; denn man muß dere Truppen die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie, nach einer kurzen Ruhe und bei zuweilen nur spaͤrlichen Erfrischungen, ihre Energie wieder erlangen und unter Sang und Tanz ihre fruͤheren Muͤhseligkeiten vergessen. Zu diesen Schwierigkeiten kommt noch der von Zumalacarreguy entwor⸗ fene und unveraͤndert befolgte Feldzugsplan. Dieser Mann
chen fuͤhrt hat.
besitzt nicht wenig Energie Und militairische Talente, wie sie fuͤr die Art des Krieges, welchen er fuͤhrt, am ge⸗ eignetsten sind. Sein Plan ist, seinen Gegner so viel
und so lange als moͤglich uͤber seine Stellungen und Bewegun⸗ gen in Unwissenheit zu erhalten, wobei er durch die Ergeben⸗ heit der Bevoͤlkerung sehr unterstuͤtzt wird, und seinen Feind durch haͤustge forcirte Maͤrsche und Gegenmaͤrsche zu ermuͤden und sich nie en ein Gefecht einzulassen, es muͤßte denn seyn, daß er den Feind in einer so schlechten Stellung trifft, daß es vielmehr ein Schlachten, als eine Schlacht wird. Dies war der Fall am 19. August, wo Zumalacarreguy eine Abtheilung Ka⸗ wallerie und etwa 600 bis 700 Mann Infanterie unter dem Baron Carondelet uͤberfiel. Obgleich der Anfuͤhrer durch einen Muͤller, welcher etwa 50 bis 60 Karlisten in dem Gehoͤlze auf den Bergen gesehen hatte, gewarnt worden war, marschirten die Truppen doch in einen Engpaß hinein, wo ihnen der Ruͤckzug durch die Lastthiere und durch die Insurgenten unter Zumala⸗ carreguy versperrt war. Letztere hatten einen soreirten Marsch von 12 Spanischen Meilen gemacht und eroͤffneten von beiden
Seiten des Engpasses ein moͤrderisches Feuer auf die Truppen,
rödteten den Obersten des Regiments „Valladolid“, etma 12 ffiziere, und uͤber 300 Soldaten. Ein schoͤner junger Mann,
Manuel, Grande von Spanien, der sich vor wenigen Tagen erst der Armee angeschlossen hatte und zum Ober'sten ernannt war, wurde gefangen. Am naͤchsten Tage lud ihn Zurmalacarreguy zum Fruͤhstuͤck ein; aber nach dieser Judas⸗ Mahtzeit wurde er auf einen Esel gesetzt, bei der Ankunft in dem naͤchsten Dorf mit Peitschen geschlagen und am naͤchsten Morgen erschossen. Auf die Richtigkeit dieser Details koͤnnen Sie sich verlassen. Ein anderes auffallendes Ereigniß, woyon einige Details in den gestrigen Bayonner Zeitungen erschienen,
der Graf von Villa
Drottninaskoͤr gebracht. — Bei Gothland ist diesem Geschwader
1036 hat fast das Ansehen einer Erfindung.
der hernach erschossen wurde.) zuerst fuͤr einen Englaͤnder, nier war, der den Andalusischen Dialekt sprach. liche hatte wahrscheinlich nur die Absicht,
einem Giftmittel fuͤr Don Carlos, war sung zur Verfertigung sympathetischer Tinte.
kann.
kung der Insurrection zu bewirken.
det werden koͤnnen.
nicht einmal.
Don Carlos hatte von den Anstrengungen sehr gelitten.
auf jeder Seite unterstuͤtzt werden.
ließ nichts zu wuͤnschen uͤhrig. Er ist den Englaͤndern sehr ge⸗
S9l Cortes⸗Verhandlungen. Erste Pairs⸗Kammer vom 17. mella zeigte an, daß er von ganza, zum Praͤsidenten der Kammer ernannt sey.
Sitzung
dem Regenten, Herzoge von Bra⸗
ihrer Jugend wegen im hatten beiwohnen koͤnnen, naͤmlich der Marquis von Ponte de Lima und von Loulé und des Grafen von Ficalho verificirt. Der Minister des Innern uͤbergab eine gerichtliche Anklage ge⸗ gen den Grafen von Taipa (motivirt durch die fruͤher von ihm an Dom Pedro gerichteten Briefe) und fuͤgte hinzu, daß er aus diesem Grund den edlen Patr nicht zu der Koͤniglichen Sitzung eingeladen habe, aber die Kammer erklaͤrte, daß die Minister nicht das Recht haͤtten, die Functionen eines Pairs zu suspen⸗ diren und der Graf von Taipa nahm seinen Plas ein. Der Praͤsident zeigte hierauf an, daß der Graf von Parati (wie bereits erwaͤhnt) sich daruͤber beschwere, daß das Ministe⸗ rium ihn deshalb von der Koͤnigl. Sitzung ausgeschlossen habe, weil er im Jahre 1828, als Praͤsident des Conseils der Finan⸗ zen, die Pelition an Dom Miguel, worin dieser aufgefordert wurde, sich zum König zu erklaͤren, mit unterzeichnet habe; dies sey indessen nur geschehen, um spaͤter um so leichter mit seiner Familie entfliehen zu koͤnnen, und er habe an allen Wechseln der Emigration Theil genommen; er verlange daher die Voll⸗ macht, seinen Platz in der Kammer wieder einnehmen zu duͤr⸗ fen. — Alle Pairs nahmen sich dieser Vorstellung an und meh⸗ rere benutzten diese Gelegenheit zu einem lebhaften Angriffe auf das Ministerium. Die Vorstellung wurde einer Kommission, die aus dem Herzog v. Terceira, dem Grafen v. Villa Real und dem Marquis v. Valenga bestand, zur Pruͤfung uͤberwiesen. Der Vorschlag des Grafen von Lumiares, daß die Verhand⸗ lungen uͤber die Beantwortung der Thron⸗Rede oͤffentlich statt⸗ finden sollten, und daß eine Kommission ernannt werde, um Dom Pedro die Installirung der Kammer anzuzetgen, wurde zur Dis⸗ cussion zugelassen.
Sitzung vom 18. August. Der Graf von Taipa schlug vor, den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Freiheit der Presse, welcher im Jahre 1828 in der Deputirten⸗Kammer durchgegan⸗ gen und dann von derselben der Pairs⸗Kammer uͤbersandt wor⸗ den sey, so bald als moͤglich in Berathung zu ziehen, damit er die Koͤnigliche Bestoͤtigung und Gesetzeskraft erhalte. Es erhob sich eine lange Debatte daruͤber, ob ein Entwurf, der in einer Deputirten⸗Kammer passirt sey, die spaͤter aufgeloͤst wurde, in der neuerwaͤhlten Deputirten⸗Kammer noch einmal alle Stadien durch⸗ lausen muͤsse, ehe er die Sanction der executiven Gewalt erhalten koͤnne. Der Vorschlag wurde endlich einer Kommisston uͤberwiesen. Die Kommisston, welche mit der Pruͤfung der Vorstellung des Gra⸗ fen von Parati beauftragt war, sprach sich fuͤr die Zulassung desselben aus. Dies erhielt die Zustimmung der Kammer, wor⸗ auf der Graf von Parati seinen Sitz einnahm, welches der Re⸗ gierung angezeigt wurde. Darauf wurde der Antrag, ob die Antwort auf die Thron⸗Rede oͤffentlich diskutirt werden sollte, angenommen und das Reglement der Kammer dadurch veraͤndert. Der Antrag des Grafen von Taipa, das Ceremoniell, wonach die Secretaire der Kammer die Minister, wenn sie erschienen, empfangen und begleiten muͤssen, abzuschaffen, wurde zur Dis⸗ kussion zugelassen.
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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 19. August. Am Tage vorher hatte bereits Herr Rebello eine Anzeige ge⸗ macht, worin er die Minister beschuldigte, die Sitzung vom 18ten willkuͤrlich vertagt zu haben; sie wurde zuruͤckgelegt, bis
die Kammer vollständig constituirt seyn wuͤrde. Am 19ten wur⸗
(Der Briefsteller meint und erzaͤhlt hier die in Nr. 251 der Staats⸗Ztg. nach der Sen⸗
tinelle des Pyrenées mitgetheilte Geschichte von dem frei— gebigen jungen Manne, der sich fuͤr Dom Migquel ausgab und Man hielt diesen jungen Mann aber es ergab sich, daß er ein Spa⸗ Dieser Ungluͤck⸗ Nachrichten einzuzie⸗ hen und das furchtbare bei ihm gefundene Rezept, angeblich zu nichts als eine Anwei⸗ Aus dem vorste⸗ henden authentischen Bericht uͤber den Stand der Militair⸗An⸗ gelegenheiten in den insurgirten Provinzen ergiebt sich, daß, wenn die Karlisten nicht eine Reihe unvorsichtiger Handlungen begehen, was bei einem so vorsichtigen Anfuͤhrer wie Zumalacarreguy nicht wahrscheinlich ist, der Kampf sich noch sehr in die Laͤnge ziehen Das einzig wahrscheinliche und praktische Mittel, um die⸗ sew beklagenswerthen Stande der Dinge ein schnelles Ende zu machen (denn außer dem materiellen Nachtheil fuͤr das Land wird das Volk durch die barbarische Art des Mordens in und nach dem
Kampfe demoralisirt und grausam), ist, daß die Spa⸗ nische Regierung alles autbietet, um Rodil mit 30,000 bis 40,000 Mann zu verstaͤrken, und die Hoffnungen
der Karlisten gaͤnzlich zu vernichten und dadurch die Unterdruͤk⸗ Werden nicht Maßregeln dieser Art ergriffen, so kann der gegenwaͤrtige Zustand der Dinge noch Monate und Jahre lang dauern, wenn ihm nicht eine Franzoͤsische Intervention ein Ende macht, ein Mittel, das, wie ich von Spaniern aller Parteien gehoͤrt habe, noch schlechter seyn wuͤrde, als das Uebel selbst, und verderblichere Folgen haben wuͤrde, als der jetzige schlechte Stand der Angelegenheiten. Dies ist keine erfreuliche Ansicht der Dinge, aber es ist die wahre; auch ist es besser, den wahren Zustand des Uebels darzulegen, damit die Gegenmittel um so schneller und wirksamer angewen⸗ Aber diese Aussicht, obgleich nicht erfreulich fuͤr die Freunde der jetzigen Spanischen Regierung, ist doch nicht in gleichem Verhaͤltnisse ermuthigend fuͤr die Anhaͤnger des Don Carios; Alles, was diese Partei thun kann, besteht darin, den Kampf in die Laͤnge zu ziehen, wenn die Nachlaͤssigkeit oder Unfäaͤhiakeit der Regierung es gestattet; von einem endlichen gluͤcklichen Erfolge traͤumt wohl Niemand, ich glaube, sie selbst Don Carlos war am 28sten in Roncesvalles, und General Rodil am 29sten an demselben Orte. Dies ist ein neuer Beweis, wie zwecklos die Anstrengungen des Letzteren, wegen der Unmoͤglichkeit, genaue und zeitige Nachricht zu erhalten, sind. Sein Koͤrper war mit Blasen bedeckt, und auf seinen letzten Maͤrschen oder seiner Flucht mußte er auf dem Pferde von einem Mann Das Wohlwollen und die Aufmerksamkeit des General Rodil gegen den Oberst Caradoc
wogen, von denen er Einige in Suͤd⸗Amerika kennen lernte, die ihn in seiner militairischen Laufbahn daselbst sehr unterstuͤtzten.“
der August. Der Herzog von Pal⸗
Der Graf von Lumiares und der Marquis von Loulé wurden zu Se⸗ cretairen erwaͤhll und die Vollmachten derjenigen Pairs, welche Jahre 1828 den Sitzungen noch nicht
den die drei Kommissionen zur Verifizirung der Vollmachten ein nannt, und der Minister des Innern sandte die Papiere zuruͤch welche sich auf die Verhaftung des Rodrigo Pinto Pizarro beziehen der nach seiner Verhaftung zum Deputirten fuͤr die Provingz des Douro erwaͤhlt worden ist. — Die ministerille Partei nahm die rechte Seite der Kammer ein, der Marschall Saldanha setz sich auf die linke Seite an die Spitze der Opposition. Das Centrum enthaͤlt eine ziemliche Anzahl von Indifferenten. Der Praͤsident nannte die Deputirten, deren Vollmachten durch die erste Kommission verifizirt worden sind. Der Berichterstatter de zweiten Kommission zeigte an, daß die Vollmachten im Allgemeinen in Ordnung seyen, nur diesenigen fuͤr die Provinz des Doun erforderten einige Bemerkungen. Die ministerielle Partei, au ihre Staͤrke zaͤhlend, verlangte vom Praͤsidenten, daß er dies Ansicht in 1— verschiedene Fragpunkte theilen und so zur Ah. stimmung bringen moͤge; naͤmlich 1) ob die Vollmachten de Deputirten fuͤr die uͤbrigen Provinzen in Ordnung seyen, und 2), ob diejenigen fuͤr die Propinz des Douro als regelmaͤßig zu erklaͤren waͤren; sie wollten naͤmlich dadurch bewirken, daß erstern angenommen und letztere verworsen wuͤrden. Die Opposttic verlangte, daß die Abstimmung uͤber die ganze Frage mit einen Male stattfinde. Es erhob sich eine heftige Debatte und zie Sitzung wurde sehr stuͤrmisch. Die Opposition sagte dem Mi nisterium sehr derbe Wahrheiten, wurde jedoch, als sie van „Ministeriellen“ sprach, zur Ordnung gerufen. Der Marschal Saldanha ecrhob sich darauf und sagte, seine Freunde seyen in den Ordnung und er hoͤre zum ersten Male, daß das Wort „ministeriel⸗ entehrend sey. Der Praͤsident antwortete, daß diesem Wort etwas „Odtoͤses“ beigeleat werde, wodurch ein Gelaͤchter auf den Gallerieen entstand. Der ministertelle Deputirte Magelhats versuchte, in einer langen Rede die Ministeriellen zu vertheidi⸗ gen, und obgleich er die Gallerieen anredete, so blieben diese doch stumm; als er aber darauf von der Opposition heftig angegriffen wurde, gaben die Gallerieen die lebhaftesten Zeichen ihrer Billi⸗ gung. Als der Praͤsident darauf zur Abstimmung brachte, oh die Meinung der Kommission ganz angenommen werden solle so entschied sich eine bedeutende Majoritaͤt fuͤr die Annahme Man schritt darauf zur Wahl der fuͤnf Kandidaten fuͤr die Praͤ sidenten⸗Wuͤrde und das erste Scrutinium ergab folgende: Den Bischof von Coimbra, einen sehr gemaͤßigten Mann, den Deputirten F. A. de Campos, Mitglied der Opposition und den Marschall Saldanha, das Haupt der Opposition.
Sitzung vom 20. August. Die Wahl der Kandidaten zur Praͤsidentur wurde fortgesetzt. Durch das zweite Scruti⸗ nium wurde der ministerielle Kandidat, Marciano d'Azevedo, und durch das dritte der Kandidat der Opposition, Fonseca Monig erwaͤhlt.
Sitzung vom 21. August. Die Kommission zur Prod⸗ fung der Vollmachten erklaͤrt mehrere derselben fuͤr ordnurgs⸗ maͤßig und die Inhaber derselben werden demnach als Depue tirte zugelassen.
Sitzung vom 22. August. Mehrere Vollmachten wer⸗ den auch heute verifizirt. Die Verhandlungen sind ohne Inter⸗ esse. Die Wahlen des Praͤsidenten und Vice⸗Praͤsidenten sind noch nicht vom Regenten bestaͤtigt, weshalb auch die heutige Sitzung noch zu den vorbereitenden gehoͤrte.
— — Lissabon, 23. August. Die Minister scheinen bei den Wahlen einigermaßen hinter's Licht gefuͤhrt worden zu seyn Sie berechneten mit Sicherheit eine starke Stimmen⸗Mehrhei fuͤr sich; ihre Niederlage in der Sitzung vom 19ten d. hat aber das Gegentheil bewiesen. Jene Sitzung gewaͤhrt vieles Interesse. Es handelte sich um eine Lebensfrage fuͤr die Zukunft, sowohl fuͤr das Ministerium, als fuͤr die Opposition. Ersteres wollte, unter dem Vorwande von Unregelmäͤßigkeiten bei den Wahlen zu Porto, die 27 Deputirten vom Douro (welche fast alle zur Opposition gehoͤren) mit einem Federstrich aus der Kammer so⸗ gleich entfernen, darauf ihre Wahlen einzeln pruͤfen, und dann endlich einige fuͤr guͤltig erkläͤren. Saldanha und Passos abet uͤbersuͤhrten sie gleicher Unregelmaͤßigkeiten bei den Wahlen, wo sie, die Minister selbst, in andern Provinzen gewaͤhlt worden und zogen die wahre Ursache, weshalb sie die Deputirten des Douro entfernt wissen wollten, an das Tageslicht. Ihre Reden machten einen solchen Eindruck selbst auf die Indifferentisten, daß ein großer Theil derselben mit der Opposition stimmte. Auch suchten die Minister bei dieser Gelegenheit darzuthun, daß sie in der Kammer weder eine besondere Partei bildeten noch bilden wollten, und zwar thaten sie dies, um nicht genoͤthigt zu seyn, lassung einzureichen. Dieses aber gab der Opposition zu man⸗ chen satirischen Bemerkungen Gelegenheit. Was indessen die letztere kaum zu sagen wagte, das spricht das hiesige Oppositions⸗ Blatt Aguia aus, welches kuͤhn genug ist, zu sagen:, Portu⸗ gal koͤnne es nicht dulden, doß die Leute von 1820 vor ganz Europa seine Verwaltung bildeten.“ Die Minister sind also fuͤr jetzt in der Deputirten⸗Kammer in der Minoritaͤt. Daß auch die Pairs⸗Kammer, wie sie jetzt zusammengesetzt ist, ihnen ganz entgegen seyn muß, ist sehr natuͤrlich. — Die Thron⸗Rede hat
geht uns erst heute ein Baricht zu, aus welchem wir Folgendes entnehmen: An dem ersteren Tage fanden zwei Rennen statt, und zwar: 1) Rennen um den von dem Berliner Verein aus⸗ gesetzten Preis von 150 Fr. d'or, wofuͤr der Sieger gekauft wird 2) Rennen um den von Sr. K. H. dem Kronprinzen ausgesetzten silbernen Pokal. Pferde aller Laͤnder. Doppelter Sieg; ½ Meile. Zu dem ersten Rennen waren 13 Pferde angemeldet worden; es erschienen jedoch nur 7. Im ersten Laufe siegte „der schwarze Hengst vom Babran“ des Barons von Maltzahn auf Sommersdorf, im zweiten der „Romulus“ des Barons von Hertefeld auf Liebenberg. Es mußte daher ein dritter Lauf unternoramen werden, in wel⸗ chem der schwarze Hengst vom Babran den Romulus um eine halbe Kopflaäͤnge schlug, und somit den Preis gewann. In allen drei Laͤufen war die „Tiflis“, eine dem Herrn Bens⸗
Doppelter Sieg; ½ Meile.
1
kin in Berlin zugehoͤrige Fuchs⸗Stute, immer hart hinter den Siegern. Der gedachte schwarze Hengst wurde dem Vereine fuͤr 150 Fr. d'or uͤberlassen, und haͤtte hiernach dem Muͤhlenmei⸗ ster Wienicke, dem bei der diesjaͤhrigen Verloosung in Berlin der Sieger auf der Anklamer Bahn zugefallen war, zugestellt werden muͤssen; Letzterer hatte aber seine Rechte an den Baron
im Lande mehr und mehr Beifall gefunden; sie soll durch den neuen Staatsrath, Bischof v. Coimbra, abgefaßt worden seyn. UVan b Berlin, 13. Sept. Ueber die am 2ten und 3Zten d. M. auf der Rennbahn bei Anklam abgehaltenen Pferde⸗Rennen benberg abgetreten, der hiernach Eigenthuͤ⸗
von Hertefeld auf Lie
mer des Pferdes ward. Bei dem zweiten Rennen galt als Bedingung, daß jeder Konkurrent 5 Fr. d or einsetzen, und daß der Sieger außer diesen Einsaͤtzen fuͤr dieses Jahr in den Besitz des silbernen Pokals kommen sollte, um ihn im naͤchsten Jahre u vertheidigen oder Reugeld zu zahlen; nur wer ihn dreimal gewonnen, soll ihn als Eigenthum behalten. Diese von Sr. K. Hoheit dem Kronprinzen gestellte Bedingung hatte, da das be⸗ treffende Schreiben erst wenige Tage vor der bestimmten Rennzeit ein⸗ egangen war, nicht mehr hinreichend bekannt gemacht werden oͤnnen, um zahlreiche Bewerber herbeizufuͤhren. Nur 4 Anmeldungen waren erfolgt; unguͤnstige Verhaͤltnisse aber veranlaßten drei der Konkurrenten, kurz vor dem Rennen dem Kampfe zu entsagen. Es blieb daher von den Bewerbern nur der Herr Landrath Ba⸗ ron von Maltzahn auf Sommersdorf uͤbrig, dessen braune Stute Johanna“ zweimal uͤber die Bahn ging, wodurch der Eigen⸗ thuͤmer fuͤr dieses Jahr in den Besitz des Pokals kam. — Am 3. Sept. wurden drei Rennen abgehalten, näaͤmlich 1) Steeple⸗ Chase um den von der Stadt Anklam ausgesetzten silbernen Po⸗ 2) Rennen um den von dem Huͤlfs⸗Vereine ausgesetzten
2.
al. 1 8L. 2 Preis von 60 Fr. d'or. Ueberdies Einsatz 10 Fr. d'or. Pferde jeden Landes und Alters. Einfacher Sieg; ½ Meile. 3) Ren⸗
nen mit Bauern⸗Pferden, um die drei Preise von 30, 20 und 10 Rthirn. Zu dem ersten Rennen waren 7 Pferde angemeldet; von diesen jedoch 4 wieder zuruͤckgezogen worden. Siegerin blieb die braune Stute „Pauline“, geritten von Herrn Hart zu Schoͤ⸗ neberg, mit welcher der Schimmel⸗Hengst „Jvanhoe“, geritten von dem Baron von Maltzahn auf Sommersdorf, und die Fuchs⸗Stute „Rosa“ des Herrn Lichtwald, geritten von Herrn von Buggenhagen auf Zuͤssow, konkurrirten. Bei dem zwei⸗ ten Rennen liefen nur 2 Pferde (da von den 6 angemeldeten 4 zuruͤckgezogen worden waren), naͤmlich die braune Stute „Jerboa“ des Barons Biel⸗Zierow, und die braune Stute „Jo⸗ hanna“ des Barons von Maltzahn auf Sommersdorf. Beide ausgezeichnete Pferde blieben bis nahe vor dem Siegespfahl ne⸗ ben einander, so daß der Kampf bis auf den letzten Augenblick zweifelhaft war; mit der aͤußersten Anstrengung gewann die „Johanna“ kurz vor der Entscheidung die Spitze, und schlug die „Jerboa“ um eine halbe Kopflaͤnge, so daß auch in diesem Rennen dem Baron von Maltzahn der Preis zufiel. Zu dem Bauern⸗Rennen waren 11 Pferde gestellt worden. Der Bauer Schmook aus Japenzin gewann den ersten, der Bauer Lierkamp aus Goͤrke den zweiten, und der Bauer Gellendin aus Tetterin den dritten Preis. Es verdient bemerkt zu werden, daß die naͤmlichen, diesen Landleuten zugehoͤrigen 3 Pferde in derselben Ordnung auch im vorigen Jahre die Preise gewannen, und daß, so lange die Rennen bei Anklam bestehen, der erste Preis in den Bauern⸗Rennen stets einem Pferde⸗Besitzer aus dem Dorfe Japenzin zu Theil geworden ist. — Nachdem noch ein Privat⸗Rennen veranstaltet worden, kehrten die Theilnehmer und die zahlreich versammelten Zuschauer zur Stadt zuruͤck. Die fuͤr den Nachmittag bestimmte Thierschau war durchaus unerheblich, indem nur 4 oder 5 junge Pferde vorgefuͤhrt wurden. Auch auf dem Markte, der in diesem Jahre am zweiten Tage der Pferde⸗Rennen abgehalten wurde, sah man groͤßtentheils nur Bauernpferde und diesjaͤhrige Fohlen; von edlen Pferden waren nur sehr wenige vorhanden, und im Handel zeigte sich kein Le⸗ ben. Da sich indessen gleichwohl viele Stimmen fuͤr die Zweck⸗ maͤßigkeit der Thierschau und hauptsaͤchlich eines Marktes fuͤr edle Pferde, Rindvieh und Schafe erhoben, so laͤßt sich mit Recht erwarten, daß beide in Zukunft an Interesse und Lebendigkeit gewinnen werden.
— Im verflossenen Monat August sind in den Swine⸗ muͤnder Hafen bei einem Wasserstande von 19 — 20 Fuß 74 beladene und 33 geballastete Schiffe eingelaufen und 107 bela⸗ dene und 20 geballastete von da in See gegangen. Unter den beladen eingegangenen Schiffen fuhren 65 und von den ausge⸗ gangenen 84 Schiffe unter Preußischer Flagge. 31 ausgegan⸗ gene Schiffe waren mit Getraide und Mehl, 5 Schiffe mit Spiritus, groͤßtentheils nach St. Petersburg, und 36 mit Holz nach Nordsee⸗Haͤfen beladen. — Die Haupt⸗Artikel der in Stettin eingegangenen Waaren bestanden in: 9156 Ctr. Asche und Pottasche, 11,268 Ctr. Farbehoͤlzer, 4706 Ctr. Hanf und Heede, 10,267 Tonnen Haͤring, 935 Ctr. Juchten und Leder, 2104 Ctr. Kupfer, 8057 Ctr. Oel, 3246 Ctr. Talg, 4104 Ctr. Thran, 2525 Ctr. Wein, 16,059 Ctr. rohem Zucker, 6024 Ctr. Lumpen⸗Zucker ꝛc. Seewaͤrts sind von Stettin versandt: 43,647 Kubikfuß Eichen⸗Schiffsbauholz, 500 Ring Stabholz, 2070 Stuͤck Balken, 1263 Last Bohlen, 2041 Ctr. roher Zink, 3096 Wispel Getraide, 6924 Ctr. Mehl, Graupen ꝛc., 2799 Orhoft Spiri⸗ tus ꝛc. Die 3 letzten Artikel, mit Ausschluß von 613 Wispeln Getraide, gingen nach Ostsee⸗Haͤfen. — Die Stadt Anklam verschiffte 230 Wispel und die Stadt Demmin 734 Wispel Getraide und 1358 Ctr. Roggen⸗Schroot⸗Mehl seewaͤrts.
— In den drei Haͤfen zu Stolpmuͤnde, Kolberger⸗ muͤnde und Ruͤgenwaldermuͤnde, so wie auf der Rhede zu Leba (Reg. Bez. Koͤslin) kamen im verflossenen Monat, ausschließlich der Bootsfahrten, 50 Schiffe an und 49 liefen von dort aus. Mit den ersteren gingen vom Auslande besonders Kolonial⸗Waaren, Russische Produkte, Haͤring, Stangen⸗Eisen, Kreide ꝛc. ein; nach dem Auslande wurden dagegen als Haupt⸗ Artikel 800 Klafter Brennholz, 3523 Scheffel Roggen, 258 Ctr. Leinwand ꝛc. verschifft.
8
Haupt⸗Momente
neuerer Finanz, und Polizei⸗Gesetzgebung des Ausl weit selbige den Handel betrifft.
XII.
Berlin, 4. September 1834.
“ 8 “
Großbritannien. Das neue Einnahme⸗Budget Lord Al⸗ thorps hat nicht nur der Zustimmung des Parlaments, sondern auch der Gunst fast aller Partheien und Farben im Englischen Publikum sich zu erfreuen gehabt. Es reduzirt verschiedene Zweige des direkten so⸗ wohl als indirekten öffentlichen Einkommens um die Totalsumme von 1,581,000 Pfd. Sterl. Dieser Ausfall soll gedeckt werden theils durch Erhöhung der Patentsteuer vom Detail⸗Verkauf der Liqueure um 50 pEt. und vom Bierschank in den Brauhäusern um 33 ¼ pCt., theils durch vermuthlichen höheren Ertrag einiger herabgesetzten Auflagen eben in Folge der Herabsetzung, theils endlich durch partielle Ausgabever⸗ minderung. So hofft der Minister nicht nur allen laufenden Bedürf⸗ nissen des nächsten Finanzjahres genügen zu können, sondern auch zur Auszahlung derjenigen Eigenthümer äprocentiger Stocks, welche deren Reduction auf 3 ½ pCt. sich nicht gefallen lassen wollen, so wie zur Ab⸗ tragung von 750,000 Pfb. St. Zinsen für das zur Schadloshaltung der Ostindischen Compagnie, bei ihrer jüngsten Umgestaltung, ausgeworfene
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von 4,080,000 Pfd. St. auf das Kapital, welches der Staat an die Bank von England schuldet, ist ein außerordentlicher Kredit vom Par⸗ lamente bewilligt worden. Die Zahlung soll durch Translation einer equivalenten Summe in 3procentigen reduzirten Stocks auf die Actio⸗ naire der Bank geleistet werden. Die Bank⸗Aktien sind seitdem nicht unbedeutend im Course gestiegen.
Zu Gibraltar ist am 14. Juli d. J. alle Quarantaine für Schiffe, welche aus Gegenden ankommen, wo die Cholera herrscht, völlig aufgehoben worden. Diese amtliche Lossa⸗ gung vom Systeme der Kontagionisten ist doppelt interessant an einem von dieser Krankheit mehrfach schwer heimgesuchten Orte, und in einem Augenblicke, wo wir in andern Gegenden, z. B. in Genua und in Schweden, das besagte System noch immer einen für Handel und Verkehr so hemmenden und nachtheiligen Einfluß auf die Gesetzgebung und Verwaltung ausüben sehen.
Auf dem Fort Amherst zu St. John in Newfoundland, und zwar auf der südlichen Spitze am Eingange zum Hafen, ist seit dem 20. Juli d. J. ein neues Leuchtfeuer, von Sonnen⸗Untergang bis Sonnen⸗Aufgang brennend, eingerichtet worden.
Frankreich. Folgendes ist ein Auszug des Cirkulars, welches die General⸗Zollverwaltung zur näheren Verständigung über Anwen⸗ dung der vorläufigen Ordonnanz vom 8. Juli d. J., megen der Aus⸗ fuhrprämie des raffinirten Zuckers, unterm 24sten desselben Monats an die Französischen Zollbehörden erlassen hat:
Man wird überall, bei dieser Anwendung, die Regeln besolgen, welche ertheilt worden sind, als das denselben Gegenstand betreffende Gesetz vom 26. April in Kraft trat. Also wird der raffinirte Zucker, dessen Uebergang ins Ausland nicht vor dem nächsten 1. November be⸗ wirkt wurde, auf die Prämie nur im Verhältniß zur neuen Bestim⸗ mung denselben Anspruch zu machen haben. Eine Ausnahme kann nur stattfinden, insofern etwa die besagten Zucker schon vor jener Epoche, in einem Ausgangsbüreau der Landgränze angemeldet und ve⸗ rifizirt, oder in Seehäfen schon in die zu ihrer Ueberführung ins Aus⸗ land bestimmten Schiffe verladen worden wären, den wirklichen Aus⸗ gang nicht zeitig genug hätten bewerkstelligen können, ihn demnächst jedoch, ohne irgend eine rückgängige Bewegung, vorschriftsmäßig be⸗ werkstelligen würden. — Hinsichtlich der aus nicht weißem Rohzucker hervorgehenden Raffinaden bleibt die Anwendung des neuen Prämien⸗ satzes noch (bis zum 1. November) ausgesetzt, tritt aber unmittelbar ein für diejenigen, welche erweislich aus Moskovaden verfertigt wur⸗ den. (Für diese Beweisführung werden viele und unerläßliche Forma⸗ litäten vorgeschrieben, zugleich über richtige Erkennung der ursprüng⸗ lichen Moskovadenqualität des raffinirten Zuckers einige Erläuterungen hinzugefügt.) — In Bezug auf Kandiszucker wird bemerkt, daß, nach⸗ dem durch die neue Ordonnanz der hierher gehörige Inhalt des Ge⸗ setzes vom 26. April bedeutend modifizirt worden, die Ausfuhrprämie künftig jedem völlig kompakten und zugleich transparenten Kandis zu⸗ gestanden werden müsse. — Endlich wird nachstehender Tarif der in den verschiedenen Fällen, resp. gleich nach Promulgation der Ordon⸗ nanz und vom 1. November d. J. ab, zu zahlenden Ausfuhrprämien beigefügt:
Qualität der zu den Raffinaden ver⸗ wendeten Rohzucker.
Bei einem Prämien⸗Betrag bei der Einfuhrzoll d. Ausfuhr der Raffinaden pr. Rohzucker von 100 Kilogramm für
Melis und kel
Kandis Lumpen ꝛe.
1) Nicht weißer Roh⸗ — zucker 8 Französischer 8 aus Bourbon .. 42 Fr. 35 Cts. 56 Fr. 46Cts. 54 Fr. 29 Cts. von d. Antillen und Guyana 49 ⸗ 50 ⸗ 66 ⸗ — ⸗ 63 ⸗ 46 ⸗ Fremder gu Ostinbien S 11 sonst von außerhalb Europa 93 ⸗ 50 ⸗ 124 66 119 ⸗ 87 ⸗ 2) Moskovaden Französische “ 92 10 88686g68 von d. Antillen und Guyana 77 ⸗ — ⸗ 102 ⸗ 66 ⸗ 98 ⸗ 71 ⸗ Fremde vo h 126 ⸗ 92 sonst von außerhalb Europa 104 ⸗ 50 ⸗ 139 ⸗ 33 133 ⸗ 97
Rücksichtlich der Sanitäts⸗Maßregeln gegen die von Algier kom⸗ menden Schiffe ward unterm 12. August verordnet, daß, wenn sie mit reinen Gesundheitspässen ankommen, sie in der Regel nur einer ein⸗ fachen Observations⸗Quarantaine unterworfen seyn sollen, welche, ohne Unterschied, in allen Französischen Häfen abgehalten werden kann. Kom⸗ men sie mit unvollkommenen Gesundheitspässen irgend einer Abstufung (patente suspecte et brute), so sind sie, zur Abhaltung strenger Qua⸗ rantaine, auf einen Lazarethhafen zu dirigiren. Zur letztern Kategorie sollen präsumtiv auch gerechner werden:
1) die Schiffe, welche eines von der kompetenten Behörde des Orts ihrer Abfahrt ausgestellten Gesundheitspasses entbehren:
2) diejenigen, an deren Bord, während ihrer Reise, verdächtige Krankheitsfälle vorgekommen sind:
3) diejenigen, deren Ladung irgend zweifelhaften Ursprungs ist.
Vom 1. Oktober d. J. an, wird am Eingange des Hafens von Dieppe, ein neues Leuchtthurms⸗ und Signalsystem eingeführt wer⸗ den. Die ganze Nacht hindurch wird ein stehendes Leuchtfeuer auf der äußersten Spitze des Hafendammes im Osten unterhalten seyn; 2 ½ Stunden vor dem höchsten Wasser ein zweites, 2 M. 60 CtM. über dem ersten angezündet werden; eine halbe Stunde später aber noch ein drittes zwischen den beiden ersten. Mit Eintritt des höchsten Was⸗ sers wird das mittlere Feuer erlöschen, und 2 ½ Stunden nachher auch das Hauptfeuer. Bei Tage werden die drei Feuer durch drei Platten ersetzt, welche, wenn sie geschlossen sind, viereckig und schwarz, und, wenn sie geössnet werden, roth, auch hoher als breit erscheinen. Die obere und untere Platte sind 2 ½ Stunden vor dem höchsten Wasser geöffnet, die mittlere ½ Stunde später. Die obere Platte wird ge⸗ schlossen, sobald der höchste Wasserstand eintritt, die beiden anderen 2 ½ Stunden später. Treten Ebbe und Fluth theilweise bei Tags⸗ und Nachtzeit ein, werden die Signale eben so theilweise durch die Feuer und die Platten ertheilt. Sie dienen den einlaufenden Schiffen in der Art zur Wegweisung, daß Feuer sowohl als Platten in ihrer Ver⸗ tikallinie bleiben, so lange das Schiff sich in der rechten Fahrt befin⸗ det; sobald es aber von derselben abweicht, neigen sie sich der Seite zu, wohin richtig gesteuert werden muß. Abwesenheit der Feuer bei Nacht oder der Platten bei Tage würde nur stattfinden, wenn der Eingang zum Hafen überhaupt durch Umstäande untersagt ware.
Rußland. Am 29. Juni d. J. hat eine einjährige Prolongation der mit der Krone Preußen im Jahre 1825 geschlessenen, am r. April d. J. abgelaufen gewesenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Convention die Kalserliche Genehmigung erhalten.
Vom Departement des auswärtigen Handels wurden am 13. Juli d. J. folgende neue Verordnungen und Vorschriften publizirt:
1) Die eingangsfähigen Strohhüte für Damen sollen künftig nicht mehr wie bisher durch Aufdruck eines Stempels in der Höhlung des Hutes selbst, sondern mittelst eines Abdrucks desselben in Siegellack auf Papier, welches an einem durch den Hut gezogenen
Faden befestigt ist, in den Eingangs⸗Büreaus bezeichnet werden.
2) Unter den zum Eingange verbotenen Ordensbändern sind nur die Bänder der Russisch Kaiserlichen und Königlichen Orden zu verstehen. “ b
³) Die Wurzel Iwarankusa ist dem Tarifs⸗Artikel lmperatoria ra- dix. mit 10 Kop. S. das Pud belastet zuzuzählen.
à) Auf Grundlage der im Jahre 1830 erschienenen Classification im
Tarif nichtbenannter Waaren, soll bei Besichtigung flüssiger in
blechernen und kupfernen Gefäßen eingebrachter Waaren, das
Gewicht jedes dieser Gefäße abgesondert von der darin enthalte⸗
Staats⸗Kapital⸗Fonds übrig zu behalten. — Für eine Abschlagszahlung
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nen Flüssigkeit konstatirt werden. Doch kann der Einbringer
diese Konstatirung vermeiden, wenn er sich der Zahlun des Ta rifsatzes nach dem Bruttogewicht unterwerfen will, und zmar des höchsten entweder für Blech in Platten oder Kupfer im Bruch, oder für die fragliche Waare selbst ausgeworfenen.
Bleierne und zinnerne Gefäße, worin Flüssigkeiten eingeführt werden, sind, zur Vermeidung möglicher Mißbräuche, auf der⸗ selben Grundlage zuzulassen, als kupferne und eiserne Gefäße, ge⸗ gen Erlegung desselben Zolls, welcher auf Blei und Zinn im ro⸗ hen sFustande lastet. Flüssigkeiten und andere Waaren, die in ordinairen nicht ge⸗ schliffenen und nicht verzierten gläsernen Gefäßen eingeführt wer⸗ den, sind, mit Abzug der im Tarif auf dergleichen in glaäsernen Gefäßen eingebrachten Waaren bestimmten Taxe zu verzollen. Flüssigkeiten aber und andere Waaren, welche in facettirten und ge⸗ schliffenen Gläsern, mit metallenen Pfropfen, Ringelchen und ande⸗ ren Verzierungen eingebracht werden, sind als zur Einfuhr ver⸗ boten nicht zuzulassen, als facettirt jedoch nur die Gefäße mit geschliffenen Facetten zu betrachten. Werden Flüssigkeiten ein irgend einer anderen Art Gefäße, deren in der Tabelle der Tara Non nassen eingeführten Waaren nicht Erwähnung geschieht, zur Einfuhr angebracht, so soll darüber dem Departement berich⸗ tet und dessen Entschließung abgewartet werden.
Bei Besichtigung ausländischer Weine sollen die Zollbehörden auf die in den Fässern zuweilen vorfindlichen Querhölzer und Beschläge aufmerksam seyn, welche mit Nägeln am Boden oder den Seiten derselben befestigt sind, und ihre richtige Aichung verhindern. In solchen Fällen soll zwar der Wein gegen Zah⸗ lung des Zolls für den wirklichen Inhalt vorläufig verabfolgt, jedoch dem Departement Bericht eizattet, und der Kaufmann⸗ schaft bekannt gemacht werden, daß die Wein⸗Einfuhr, in Fässern mit solchen Einsatzstücken, als eine Verkürzung der Krongefälle beabsichtigend, und gegen die Zollgesetze verstoßend angesehen, un nach gehöriger Untersuchung bestraft werden wird.
Zur Verhütung der nicht selten vorkommenden Selbstentzündun eingebrachter Waaren hat das Finanz⸗Ministerium die nachstehenden Vorschriften erlassen und den Zollbehörden zur Handhabung empfohlen:
1) Ausgepreßter Oele besonders die leicht in der Luft verdunst
sind in besonderen Packhäusern, Behältnissen und ö. aufzubewahren; auf den Schiffen müssen sie in besonderen Räu men, entfernt von solchen Gegenständen, welche durch Berührung mit ihnen, Erfahrungsmäßig, zur Selbst⸗Entzündung disponir werden können, gehalten werden. 2) Sind dennoch dergleichen Gegenstände (als Baumwolle, Wolle die Fabrikate aus beiden, Stein⸗ und Holzkohlen, Ofenruß, Bast,
Heu, Theer ꝛc.) aus Unvor⸗
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Bastmatten, Hanf, Flachs, Stroh, sichtigkeit mit Oel befeuchtet worden, so sollen sie, nach Verschie denheit ihrer Qualität, entweder unverzüglich in Fluß⸗ oder
Seewasser mit Pottasche oder Seife ausgewaschen, oder wenig⸗ stens ausgebreitet, ausgewettert, und jedenfalls mit großer Vor⸗ sicht besonders aufbewahrt werden; auf keinen Fall in hölzernen Gebäuden, sondern, wo steinerne nicht vorhanden, lieber unter freiem Himmel. Die Zollbehörden werden für Handhabung die ser Vorschriften verantwortlich gemacht. 8
Die bei der großen Zahl ausländischer in Rußland irender Münzen, obwaltende Unmöglichkeit, selbige, so hnelünn 1131 gierung gewünscht wird, einziehen und umprägen zu lassen, hat di Nothwendigkeit erzeugt, ihnen provisorisch einen festen gesetzlichen Cour zu geben. Dieser ist durch ukas des dirigirenden Senats v. 25. Jung (a. St.) d. J. in nachfolgender Art festgestellt worden, und es solle nur darnach vorläufig die ausländischen Münzen, unter gewissen Ein schränkungen, welche Jeder, den es näher interessirt, aus Nr. 60 de Petersburger Handelszeitung ersehen mag, auch bei der öffentlichen Ab gabenzahlung theilweise angenommen werden: .“
3 Berechneter Ab Innerer Werth in gabencours in ö Bank⸗Assigna⸗
cionen.
A. Goldmünzen.
Französ. 40 Frankenstück 1 7 20
“ 9 Rub. 69 Kop. 35 Rub. 36 Ko
1 2 1 5 4 7 84 7 17 7 66 3 Fardin 20. Bin estit. . “ II1I Preuß. 19 Ssce “
87 “ 4 7 96 ½ 2 d 2
Hannövr. 10 Thalerstückhk 9 —⸗ 887 ⸗ 88 . 8 8 ; 5 ⸗ 1113 Sächsisches 10 Thalerstück 9 ⸗ 88 ¾ 861. 7
7 8 7 8. 6. 5 938 — 8 9 WW“ 19 28 . 16 . 6 Hesterr. Doppelsouverain .. .. 8 „ 44 „ 80 „ 82 „
B. Silbermünzen.
olländischer Thaler.... E“ ’
Felan EC““ v 1 ⸗ 8 Egg I1““ 1““ “ 28 Sächs. und Bayrisch. Thaler.. 1 ⸗ 27 ½ „ 4 99 Schwedischer Thaler ....... 11“ 5 „ 9 ascher a .. ... ... “] 1.u Brabantischer Thaler . . . ... 1E68G113“ G“ Hesterr. Thqler.... ZA1““ 4 .16u Gpansscher Piaster. . . . . ... 1116 1 .11“ Ein Zwanziger oder 20 Kreuzer — „ 17 „ — 63
Niederlande. Das Leuchtfeuer auf dem Thurm d
8 1 8 n T an der Ven auf der Gelderschen Hout nahe bei Enkhuyzen, ist, wegen einiger dabei nothwendig gewordenen Reparaturen, für den Zeitraum vom 1. Augus bis Isten Oktober d. J. suspendirt worden.
Belgien. Nr. 210 des Moniteur Belge publizirt einen v gleichenden Abschluß der aus den indirekten Abgaben des zdr nigreichs in den beiden Semestern vom 1. Januar bis 1. Juli 183 und 1834 wirklich bezogenen Einkünfte. Es wird dadurch iu diee Zweige des Staats⸗Einkommens zu Gunsten des dieslährlgen ert Semesters ein Plus von 442,976 Fr⸗ 66 Ct. nachgewieseunun. Ueber die Vieh⸗Exportation ist unterm 26. Juli d. J. ein G erschienen, welches die im Zolltarif bezeichneten Ausgangs⸗Abe . für Pferde, Fohlen, Stiere, Ochsen, Kühe, Rinder, Kälber, Sch ne, Schaͤafe und Lämmer aufhebr und zugleich die Reg erung er⸗ mächtigt, Eremtionen, von den im Artikel 143 des allgen einen Zoall⸗ gesetzes bestimmten Formalitäten, auf allen Grenzpunkten, mwo es ssüe⸗ lich erachtet werden mag, zu bewilligen. 1
Der Moniteur Belge Nr. 218 publizirt eine Köͤnigl. Verord⸗ nung vom 30. Juli d. J. über Einrichtung öffentlicher Ausstellungen der Erzengnisse des Belgischen Gewerbfeißes. Die erste derselben am 15. August 1835 eröffnet werden; die Einrichtungs⸗ und Aufsichte Commission wird aus zehn vom Könige ernannten Mitaliedern beste. ben; über die Bedingungen der Zulassung zur Ausstellung bleiht dee Reglement vorbehalten; vorläufig sollen alle Fabrikanten, Künstler 6 Handwerker, welche dabei zu konkurriren wünschen, sich im Min sterio des Innern melden. Provinzial⸗Commissionen sollen organksirt „erder um über die individuelle Zulassungsfähigkeit angemeldeter Se⸗ “ zu entscheiden; bei der Ausstellung selbst wird eine In⸗ Personen, welche der König ernennt, über die Preiswürdio'reit der a 8 gestellten Gegenstände urtheilen. Die Preise werden in . Gold, Silber oder Bronze bestehen, und am Schlusse der Ausstellwan feierlich vertheilt werden: außerdem finden Accesstez mit “] Erwähnung statt, und Ankäufe ausgezeichneter Gegenstande baris he Regierung. Nützliche Erfindungen, wenn auch, ihr Resultat sich nicht
eben zur materiellen Ausstellung eignet, sollen nichts destoweniger daber
8.2
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zur Ermwähnung kommen, und nach Umständen belohnt werden. — 8 2 8 K 22 ⸗ 44 8 2 werden. De Staat trägt die Kosten für Hin⸗ und Rücksendung der auszustel 898.
enden
Obiekte.
Unterm 31. Juli d. J. erschien das Gesetz über künftige Zollbehand