senen Adresse ausgesprochenen Ansichten beipflichten koͤnne, so stimme er doch in den drei wichtigsten Punkten, naͤmlich in Be⸗ treff der Ausdehnung des Wahlrechts, der geheimen Abstimmung und der Abkuͤrzung der Parlamente, damit uͤberein und hoffe, diese Maßregeln wuͤrden recht bald durchgesetzt werden, wenn man, wie es in der Adresse versichert werde, stets mit Ruhe und Besonnenheit zu Werke gehe. Die Rede des Grafen wurde mit dem groͤßten Beifall aufgenommen, und als Lord Durham, mgeben von den Magistrats⸗Personen, sich nach dem Lokal be⸗ gab, wo das Diner fuͤr ihn bereitet war, begruͤßte man ihn von allen Seiten mit freudigen Zurufungen.
Gleichzeitig mit dem Expressen, den der Berichterstatter der Times mit Nachrichten uͤber den Empfang des Grafen Durham in Glasgow von diesem Ort absandte, und der die Stadt um Mitternacht verließ, als das Diner noch nicht zu Ende war, hatten auch die Berichterstatter zweier anderen Londoner Zeitun⸗ gen Expressen abgefertigt, deren Postchaise bei dem Dunkel der Nacht in einer Moorgegend an der Schottischen Graͤnze mit der seinigen in unfreundliche Beruͤhrung kam, so daß die Deich— seln zerbrachen. Der Erstere ließ sich aber dadurch nicht stoͤren, sondern wechselte im naͤchsten Posthause schnell die Pferde und
eilte durch Nebel und Sturm nach London, wo er schon heute fruͤh um 6 Uhr anlangte, waͤhrend die beiden Anderen noch er⸗ wartet werden.
Die Bank von England hat es bei der Konkurrenz der Pro⸗ vinzial⸗Banken bereits fuͤr rathsam erachtet, ihre Zweigbank in Exeter einzuziehen, und man glaubt, daß ihre in den noͤrdlichen Grafschaften bestehenden Zweigbanken ihr bald noch weniger ein⸗ bringen werden. 1
Im Boͤrsenbericht der Times heißt es: „Am Geldmarkt scheint alles einen dauernd guͤnstigen Anschein nehmen zu wollen. Die halbmonatliche Abrechnung in den auswaͤrtigen Fonds ist sehr leicht von Statten gegangen, nachdem der Cours dersel⸗ ben sich im Allgemeinen gebessert hat. Das Verfahren, welches
die Portugiesische Regierung eingeschlagen hat, um ihren Kre⸗
dit an der hiesigen Böͤrse zu befestigen, darf nicht unbeachtet ge⸗
lassen werden, wenn es auch nur waͤre, um den Kontrast aufzuzeigen,
in dem es zu dem Verfahren Spaniens steht, wo die Grundsaͤtze, welche den Kredit aufrecht erhalten, so uͤbel verstanden werden, daß man absichtlich auf Maßregeln zu sinnen scheint, um denselben aufs Spiel zu hoͤrigen Zeit abzuzahlen, war freilich fuͤr die Portugiesische Re⸗ gierung eine gebieterische,
nung verdienen. Von noch groͤßerer Einsicht aber zeugt unter
den so eben bekannt gewordenen Finanz⸗Operationen dieser Re⸗ gierung die uͤberaus wichtige Maßregel der Vernichtung der fuͤr verkaufte Nationalguͤtern in Portugal als Kaufpreis einge⸗
henden Schuldscheine; daß diese aus dem Umlauf gezogen wer⸗ den, ist ein sicheres Zeichen von der festen Begruͤndung des Por⸗ tugiesischen Finanz⸗Systems und von der Rechtlichkeit der Re⸗ gierung. In Folge dessen sind auch die Po tionen an der hiesigen Boͤrse bedeutend gestiegen.
Der beruͤhmte Reisende, Capitaim Roß, ist vor einigen Ta⸗ gen eine eheliche Verbindung eingegangen, woraus man schließen zu duͤrfen glaubte, daß er keine neue Expedition mehr zu unter⸗ nehmen gedenke. 1¹ 1
Der Direktor der Italiaͤnischen Oper in Paris, Herr Se⸗ verini, hat jetzt die Italiaͤnische Oper in London gepachtet, nach⸗ dem der bisherige Paͤchter der letzteren, Herr Laporte, Bankerott
8 t 8emeeen andern auch die Demoiselles Elsner und Taglioni, einen Theil des ihnen zugesicherten Honorars einbuͤßten.
Aus den bei Lloyd's angeschlagenen Listen ersieht man, daß waͤhrend der Stuͤrme in der vorigen Woche nicht weniger als 56 Schiffe an “ b Ge. Kuͤsten theils
ntergegangen, theils gestrandet sind. “ ist be 18 Ueberfahrt von Calais nach Dover am 28. d. von einem heftigen Sturm uͤberfallen und westlich von Calais an den Strand getrieben worden; man hoffte jedoch, es wieder flott machen zu koͤnnen.
In der Times liest man: kus vom 17. August hat unser Farven, der sich in jener Stadt, fuͤhrt, und in der sich duͤrfen, miedergelassen, ner so sehr besaͤnftigt,
die feindseligen Gesinnungen der Einwoh⸗
boten, wobei sie noch dazu en wollen und Lcsa⸗ die ntwortlich gemacht haben.
edaren stattfinden, die alle 14 Tage abgehen werden.
zarren ist auch Agent der
Acht gelassen hat.“ Riederlande.
— Amsterdam, 1. Nov. WMoche nichts besonders den ersten Tagen im vorgestern war es wegen ohne daß
Mit dem
hat diese? satz war in gestern und haft damit, Folge hatte.
war hoͤher gehalten,
—
sucht und sind davon einige nommen. Futterhafer fand
aren: fuͤr 128.129. 130 pfuͤnd; 228 Fl 19 Guͤte, fuͤr 132pfuͤnd. Fotzcer 126 pfuͤnd. alten dito 162 Fl., für 123pfuͤnd. 150 Fl., fuͤr 121. 122pfünd Mecklenburger 140. feinen Friesischen Hafer 95 Fl., fur 75. 77. 73.75. 78 Fl. Einh.
Bruͤssel, 1. Nov. manm ist seit vorgestern nien hrerher zuruͤckgekehrt.
traͤger 9 sich in dieser Cig b G fanr seines Awfenthalts in Belgien wird, falls es sollte, ein anderer Ag tscher Hinsicht, nach Madrid . Am 4. Nov. wird, dem 1 kacholischen Universitaͤt zu Mecheln statt finden.
gesandt werden.“
rd eine 1 lesen, worauf das Eroͤffnungs⸗Dekret publicirt 8. 1d. nne ,ehege g Universität, Herrn Ram, eine Rede
uüund von dem Rektor der
setzen. Die Verpflichtung, die Anleihe von Porto und die zu Terceira ausgegebenen Regentschafts⸗Obligationen zur ge⸗
aber diese Gewissenhaftigkeit und Puͤnktlichkeit sind bei weit groͤßeren und mäaͤchtigeren Staaten so seltene Eigenschaften, daß sie wohl einer ruͤhmenden Anerken⸗
Portugiesischen Obliga-
hat, wodurch mehrere der von ihm engagirten Perso⸗
Auch das Dampfschiff
„Laut Nachrichten aus Damas⸗ General⸗Konsul in Syrien, Herr die den Beinamen „die Heilige“ bisher kein Unglaͤubiger hatte aufhalten
daß sie ihm zur ee ge geng b
aͤßi errehrs zwischen Damaskus und Bagdad die Haͤnde maßigen Werkehrs zwisch fuͤr ihre eigenen Briefe Porto zah⸗ Regelmaͤßigkeit der Expedition ver⸗ Der Verkehr soll vermittelst Dro⸗ Herr Ostindischen Compagnie, deren Inter⸗ esse er bei der Befoͤrderung dieses Unternehmens nicht außer
Der Handel in Staatspapieren Merkwuͤrdiges dargeboten; der Um⸗ Ganzen nicht von Belang, doch der Abrechnung ziemlich leb⸗ dies eben einen erheblichen Preiswechsel zur Getraide⸗Handel her es gestern 81 92 Weitze urde nicht begehrt, rothe Sorten wurden juül: Polnischer Seseeh eneg jedoch 1 die vorigen EE16 . 8 untg zu Markte; brauner wurde eifrig ge⸗ Prenßischer ense vr ne niieen zu etwas besserem Preise abge⸗ viel Begehr und I hoͤher beaehf Sorte dagegen unveraͤndert. Die bedungenen Preise
andere Sorten blieben dagegen u vecsechtenh Fehtfehen er e Weizen 180 Fr., fuͤr Rheinischen Roggen 142 Fl., füͤr 93pf uͤnd. 81pfuͤnd. Futterhafer
Der Moniteur meldet: „Herr Kauf von seiner Handels⸗Mission nach Spa⸗ Er behaͤlt den Titel als Geschaͤfts⸗ Madrid bei, aber es ist noch nicht bestimmt, wann er Eigenschaft auf seinen Posten begeben wied. Waͤh⸗ noͤthig seyn Agent, doch nur temporair und in rein poli⸗
Phare zufolge, die Eroͤffnung der 5 Der Erzbischof
.
Warschau, 2. Nov. Der Administrations⸗Rath hat ver⸗ ordnet, daß alle Art von Eigenthum der oͤffentlichen Hospitaͤler, es mag in Grundstuͤcken, oder Haͤusern, oder sonstigen Gegen⸗ staͤnden bestehen, von allen Steuern und Abgaben, mit Ausnahme der an die Feuer⸗Versicherungs⸗Kassen zu zahlenden, befreit seyn soll.
Aus Krakau wird gemeldet, daß am 23sten v. M. daselbst der Praͤsident des Ober-Gerichtshofes, Herr Franz Piekarski, mit Tode abgegangen ist.
Deutschland. 8
Kassel, 28. Okt. (Schw. Merk.) Die Ergebnisse un⸗ seres letzten Landtags, der am 4 Oktober nach achtmonatlichem Beisammenseyn auf drei Monate vertagt worden, sind im Gan⸗ zen nicht sehr bedeutend. Von den vielen noch uͤckstaͤndigen, zur Entwickelung und Ergaͤnzung der Verfassung nothwendigen, organischen Gesetzen ist keines zu Stande gebracht worden; denn die von der Staats⸗Regierung vorgelegte Städte⸗ und Gemeinde⸗Ordnung hat bis jetzt noch nicht die hoͤchste Geneh⸗ migung erhalten, und man zweifelt, daß sie bei dem Wider⸗ spruche, den die Standesherren, welche bundesgesetzlich ihnen zustehende Vorrechte durch dieselbe verletzt glauben, und mit einer Berufung an den hohen Deutschen Bundestag drohen, gegen deren Verkuͤndung geltend gemacht haben, vorerst uͤber⸗ haupt erscheinen werde. Was die uͤbrigen, auf diesem Land⸗ tage erlassenen, Gesetze betrifft, welche meist Verbesserungen im Gerichtswesen bezwecken, in Ansehung deren erst die Erfahrung lehren wird, wie weit sie sich als wirkliche Verbesse⸗ rungen bewaͤhren, so muß man gestehen, daß sie von einer wohl⸗ wollenden, mit Intelligenz ausgeruͤsteten, Regierung (auch ohne staͤndische Mitwirkung) wuͤrden haben ertheilt werden koͤnnen, wie denn auch durch den Beirath der Landstaͤnde wenig Wesent⸗ liches in der unspruͤnglichen Fassung derselben veraͤndert worden ist. Die Haupt⸗Erwartung, welche man im Lande von dem neuen Landtage hegte, mit welchem eine neue Landtags⸗Periode — die zweite seit dem Bestande der jetzigen Verfassung — er⸗ oͤffnet wurde, und der zugleich dazu berufen war, den Staats⸗ Haushalt fuͤr die Dauer der zweiten Finanz⸗Periode zu ordnen, daß naͤmlich es demselben gelingen werde, ein Budget festzustellen, in welchem die oͤffentlichen Ausgaben mit den oͤffentlichen Ein⸗ nahmen in einem richtigen Verhaͤltnisse stuͤnden, und ein kuͤnfti⸗ ges Deficit vexmieden werde, ist nicht in Erfuͤllung gegangen.
Kassel, 2. Nov. Se. Hoheit der Kurprinz und Mit⸗ regent haben den Staats⸗-Minister von Motz von dem ihm uͤbertragenen Ministerial⸗Departement der Justiz entbunden und dagegen zum Finanz⸗Minister ernannt, das Ministerial⸗Depar⸗ tement der Justiz aber dem Minister des Innern, Hassenpflug, uͤbertragen.
Dcer auf Wartegeld stehende Staats⸗Minister von Schenk zu Schweinsberg ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand ver⸗ setzt worden. “
Muͤnchen, 2. Nov. Man liest in der Muͤnchner poli⸗ tischen Zeitung: „Im „Korrespondenten von und fuͤr Deutschland“ vom 16. Oktober, Nr. 289, macht der K. Kirchen⸗ Rath l)r. Stephani bekannt, daß die Geschichte seiner Amts⸗ suspension zum Druck bereit liege, und er noch eine Ministerial⸗ Entscheidung seiner, gegen Ueberschreitung geistlicher Gewalt ein⸗ gereichten, Klage erwarte, welche nun gewiß bald, und zwar auf eine, unsere evangelische Glaubens Freiheit in Baypern kuͤnftig sichernde vnd alle Protestanten erfreuende Weise erfolgen werde. Wenn wir uͤber die Verhaͤltnisse des Herrn Dr. Stephani rich⸗ tig beiehrt sind, so wurde derselbe aus Gruͤnden, welche mit dem
Schutze, den die evangelische Lehr⸗ und Glaubens Freiheit in Bayern gesezlich gemießt, in gar keiner Verbindung stehen, durch allerhoͤchstes Reskript vom 8. Jardar d. J. des Dekanats ent⸗ hoben, und zugleich das K. Ober⸗Konsistorium beauftragt, ihn von der Ausuͤbung seiner pfarramtlichen Funktionen zu suspen⸗ diren. Dem Herrn Dr. Stephani wurde auf allerhoͤchsten Be⸗ fehl eine Verantwortung abgefordert, und derselbe uͤbergab ne⸗ ben dieser Verantwortung eine Beschwerde. Ueber beide Akten⸗ stuͤcke erstattete das K. Ober⸗Konsistorium Bericht, worauf die allerhoͤchste Entschließung zu erwarten steht. Diese Verhaͤltnisse sollen dem Vernehmen nach die richtigen seyn.“
Stuttgart, 28. Okt. Als eine Merkwuͤrdigkeit dieses Jahres wird angefuͤhrt, daß man hierher vollkommen reife Weintrauben gebracht hat, die im Pfarrgarten zu Suppingen auf der Hoͤhe der Alp gewachsen sind. Es waren dies soge⸗ nannte Clevner⸗ und Traminer⸗Trauben, fruͤhreife Sorten, die sich besonders fuͤr ein kaͤlteres Klema eignen. Man schreibt aus Straßburg: „Die Muͤhlhauser Han⸗ dels⸗Kammer, welche es fuͤr gut gefunden hat, trotz der entgegen⸗ gesetzten Ansicht der Masoritaͤt der befragten Fabrikanten im Ober⸗Rhein⸗Departement, sich gegen die Abschaffung des Pro⸗ hibitiv⸗Systems zu erklären, und so ein Ausnahms⸗Gesetz zu billigen, in dem Augenblicke, in welchem beinahe alle Stimmen von Handels⸗Freiheit und Handels⸗Vertraͤgen ertoͤnen, bildet auf diese Weise eine Kaste, von deren Existenz man wenig wußte, weil man nicht glauben konnte, daß Maͤnner, welche sich so ent⸗ schieden der Sache der Fortschritte anzuschließen schienen, ploͤtz⸗ lich so auffallend zuruͤcktreten wuͤrden. Wird durch die Oppo⸗ sition der Handels⸗Kammer eine Maßregel abgewendet werden, welche die Zeit und das Volk so gebirterisch fordern? Mit Recht fraͤgt ein Journal: „Sind jene ungeheuern Lobpreisungen der Franzoͤsischen Industrie, welche unlaͤngst bei Gelegenheit der Aus⸗ stellung in Paris uͤberall ausposaunt wurden, sind jene Decora⸗ tionen, welche dafuͤr ertheilt wurden, und das große Aufsehen, welches man in der Welt machte, bloße Komoͤdien gewesen, da man jetzt erklaͤrt, beim Aufheben des Verbot⸗Systems und trotz aller hohen Zoͤlle koͤnne die Franzoͤsische Industrie die Konkur⸗ renz nicht aushalten, und muͤsse zu Grunde gehen!“ Die Straßburger Handels⸗Kammer wird sich von einer andern Seite zeigen. Man muß hier beruͤcksichtigen, daß die Aufhebung des Prohibitiv⸗Gesetzes fuͤr unsere Stadt und ihren Handel von großem Vortheile seyn muß. Beinahe allgemein ist man der
.Ansicht, daß zuerst die Einfuhr⸗Verbote der rohen Stoffe, beson⸗
ders des Eisens, der Wolle aufgehoben, und die Herabsetzung des Zolles fuͤr Steinkohlen ꝛc. geschehen, auch mit besonderer Vorsicht die Hoͤhe des Schutz⸗Zolles fuͤr Fabrikate bestimmt wer⸗ den muͤsse. Dann ist es Zeit, Handels⸗ und Zoll⸗Vertraͤge abzu⸗ schließen, dann werden sie uͤberall Anklang finden, und dann kann man Reciprocitaͤt mit Recht verlangen und erwarten.“
De sterzelich.
Die Agramer Zeitung theilt folgenden, von dem Kaiserl.
Oesterreichischen kommandirenden General in Italien Grafen
von Radetzkp an die sogenannten Graͤnzer (Gräͤnz⸗Truppen) er⸗ ele.
11.-mM. — eng⸗C.I.I
.—14—
„ Hauptquartier Valleggio, 12. Okt. 1834. In huldreicher Be⸗ ruͤcksichtigung der besonderen Verhaͤltnisse der Graͤnzer haben e Majestaͤt den Ruͤckmarsch von 6 Graͤnz⸗Bataillons allergnaͤdigst an. zuordnen geruht. In Gemaͤßheit dieses Allerhöͤchsten Befehls treten diese Truppen nunmehr ihren Marsch in die Heimath an. — ½ trenne mich schwer von so braven Truppen, die mir durch eintn Zeitraum von 4 Jahren ununterbrochen Beweise von Anhaͤnglichken an den geliebtesten Monarchen, Treue, Ergebenheit, Liebe fuͤr den Dienst und Disciplin gegeben haben. — Meine herzlichsten Wuͤnsche fuͤr das Wohl eines jeden Einzelnen begleiten sie auf dem Heimwegt — Graͤnzer! der gute Geist, der euch hier beseelte, wird euch n eure Heimath folgen. So wie ihr euch unter meinen Befehlen alb wackere Soldaten und Maͤnner von Ehre betragen habt, eben gh werdet ihr mit Eifer die Pflichten erfuͤllen, die eurer nun an dem beimathlichen Heerde erwarten Empfanget mein herzliches Lebe, wohl, meinen Dank und volle Anerkennung eures braven und ei. renhaften Benehmens. Graf Radetzky,
. General der Kavallerie, Armee⸗Corpe,
Ober⸗Kommandant.“
— Oeffentliche Blaͤtter berichten aus Wien vom P. Okt.: „Eben komme ich aus dem Prater, wo ich an Bord vof Herrn Voigtlaͤnders Dampfwagen eine angenehme Spazierfaht mitgemacht habe, um Ihren Lesern das Resultat zu berich ten. Dies war die erste Production eines auf gewoͤhnlichen Straßen gehenden Dampfwagens in Wien, oder vielneht in Deutschland, und verdiente darum gewiß die Anerk⸗ nung und das allgemeine Interesse, welches die dabei in großer Anzahl erschienenen Zuschauer an den Tag legten Nachdem die Maschine des Wagens auf dem Platze vor dem Cirkus im Pratee geheizt worden, lief derselbe um die bestimme Stunde, von Herrn Voigtlaͤnder selbst geleitet, in den Fahr weg der Haupt⸗Allee ein, und auf demselben — den Grad vwof Geschwindigkeit im Laufe willkuͤrllch wechseind, und einigema, um das Stillstehen zu zeigaen, ploͤtzlich anhaltend — bis zun Rondel fort, machte dort eine kurze Schwenkung und bewegg sich auf dieselbe Art unter haͤufigen Zeichen des Beifalls ruͤck. Trotz des Umstandes, daß der Weg frisch beschuͤttet unn nur auf einer Seite ein wenig ausgefahren, aber auch hig locker und darum keineswegs zu einer solchen Fahrt besonden geeignet war, gelang die Fahrt aufs vollstaͤndigste. Gutz Wetter beguͤnstigte und kein Unfall truͤbte sie. Herr Voigt laͤnder lenkte einmal absichtlich auf die am dichtesten beschuͤtten Stelle des Weges ein, und fuhr auch dort mit Leichtigken weiter. Die Leitung des Wagens, und die Kunst, demset ben jeden Grad von Schnelligkeit im Lause zu geben, kosten Herrn Voigtlaͤnder, wie ich, da ich unmittelbar neben ihn saß, zu bemerken Gelegenheit hatte, wenig Anstrengung; e sonders leicht zu bewirken schien mir das Forte, Piano unl Stillstehen. Mit einem kaum merklichen Drucke setzte Hr. Voigt laͤnder den im langsamsten Schritte gehenden Wagen ploͤtzlich in so schnellen Laͤuf, daß die den Wagen in den Seitenalleen be⸗ gleitenden Reiter im stärksten Galopp kaum gleichen Schritt e. halten vermochten; eben so umgekehrt. Bei der Ruͤckkehr empfn⸗ gen Hrn. Voigtländer von allen Seiten Gluͤckwuͤnsche und Bravo⸗Rufe, und es goͤnnte ihm gewiß Jedermann ddiesen Triumph, so wie die Einnahme von nicht weniger als fuͤnfßehn⸗ tausend Personen, welche das Vergnuͤgen dieser Produktion bei⸗ zuwohnen jeder mit 24 Kr. Konv. M. gern bezahlt hatten, und in deren Mitte man auch den Erzherzog Karl mit seiner Fumi⸗ lie bemerkte. — Wie man vernimmt, wird Hr. Voigtlaͤrde noch einige Reisen mit seinem Wagen, vorerst nach Pesth, dan nach Prag und dem noͤrdlichen Deutschland, unternehmen, eh derselbe eine wirklich praktische Bestimmung erhaͤlt.“
eI
Mantua, 24. Okt. Der Infant Dom Miguel von Brau ganza hat sich gestern von hier nach Modena begeben.
Rom, Okt. (Allg. Ztg.) Se. Majestaͤt der Koͤni von Bayern hat Rom gestern fruͤh verlassen, um Civitä Vecchit zu besuchen, und die neuesten Ausgzrabungen der etruskischen Graͤber bei Corneto in Augenschein zu nehmen. Die Zeit, wel che der Monarch hier zubrachte, war ganz der Kunst und den Wissenschaften geweiht. Haͤufig hatten unsere ersten Kuͤnsler das Gluͤck, ihn bei Besichtigung der Merkwuͤrdigkeiten der Stad zu begleiten, und manche Orte zu besuchen, wo der Koͤnig als Kro prinz manche frohe Stunden mit ihnen verlebt hatte. Fuͤr die W halla bestellten Se. Maj. mehrere Arbeiten bei den juͤngeren Kuͤn lern, andern verliehen Sie Pensionen, um ihre begonnenen S tude hier zu vollenden, und eine große Anzahl von Kuͤnstlern wurde mit Ihrem Besuche beehrt. — Der Papst will seinen Anfen halt in Castel Gondolfo abkuͤrzen, und kommt vielleicht heut noch zuruͤck. Er hat mehreren Personen von Auszeichnung i. diesem Lustschlosse Audienz ertheilt; unter Anderen auch den Baron Rothschild mit seinem Sohne. Die Anwesenheit diesg Finanziers hat wieder das Geruͤcht erneuert, als sey eine Ar leihe im Werke. Aus guter Quelle kann ich diesem widersprechen Der Tesoriere Monsignori Tosti hat erklaͤrt, wenn nicht außer ordentliche Umstaͤnde eintraͤten, koͤnne er fuͤr dieses Jahr de Staats⸗Ausgaben mit der Einnahme decken. Es sollen in ver schiedenen Zweigen der Verwaltung, besonders bei dem Xeilitair bedeutende Summen erspart werden. Auch sollen in Zukun auf Anordnung dieses Praͤlaten alle Gelder aus den Provinze baar in die Central⸗Kasse fließen, und duͤrfen nicht mehr, wi bisher, durch Wechsel uͤbermacht werden, wobei die Regierumg oft in den Fall kam, mit vielen Papieren in der Kasse, in gre ßer Geld⸗Verlegenheit zu seyn. es mit den hiesigen Finanzen doch nicht so schlecht zu stehen, wie auslaͤndische Blaͤtter geflissentlich berichten. Ich will nich in Abrede stellen, daß leicht Maͤnches besser seyn koͤnnte, und daß viel zu wuͤnschen uͤbrig bleibt; aber Widerlegung verdienen dennoch jene Berichte nicht, da Jedermann sie leicht als absicht lich gehäͤssig erkennt. — Der Kardinal Staats⸗Secretair BeVr⸗ netti leidet wieder am Podagra, und der Kardinal⸗Vikar Zurl⸗ soll in Palermo von einem Schlagflusse getroffen worden seynt das Geruͤcht hatte schon zu voreilig seinen Tod verkuͤndet.
Ankona, Okt. Vorgestern traf General Cubiedres
232
—9—.
24.
wieder hier von Verona ein, wo er mit sehr vielen fremden
Offizieren den Uebungs⸗Manoͤvers der Oesterreichischen Arme beigewohnt hat. Auf der Ruͤckreise musterte der zu Bologna kommandirende Oesterreichische General in seiner Gegenwart die dortige Garnison.
Gestern brachte eine bewaffnete Griechische Polakre einen General und mehrere Bayperische Offiziere hierher. Bei ihrer Abfahrt herrschte in Griechenland die vollkommenste Ruhe.
11“
Konstantinopel, 11. Okt. (Allg. Ztg.) Es ist bereits an Reschid Pascha der Befehl ergangen, augenblicklich feindlich gegen Ibrahim zu verfahren, wenn er ein Truppen⸗Corp diesseits des Flusses Seikan, an dem bekanntlich Adana liegt,
Smeeeeeeses . 14 7
aInAe., Ca 114 „ 6 r.b
—
Bei solchen Aussichten schein
zusammengezogen hat, und bloß auf Nachrichten und ei⸗ nige Verstaͤrkungen aus Alexandria wartet, um sie auf irgend einem Punkte gegen die Karamanische Graͤnze vorruͤk⸗ ken zu lassen. Man ist also hier in nicht geringer Bestuͤr⸗ zung, und fuͤrchtet eine aͤhnliche Katastrophe, wie im vori⸗ gen Jahre, wenn nicht die Plane Ibrahims durch die neue Schilderhebung der Sprier in Palaͤstina durchkreuzt werden. Daß die ganze Bevoͤlkerung, auch in den noͤrdlichen Proviuzen Spriens, aufs hoͤchste gegen die Aegyptier erbittert ist, und je⸗ den Augenblick loszuschlagen droht, leidet keinen Zweifel; darauf scheint der Sultan hauptsaͤchlich zu rechnen. Kommt es also zwischen Ibrahim und Reschid Pascha zu Feindseligkeiten, so giebt es einen Kampf auf Leben und Tod; denn bleiben die Ara⸗ ber Sieger, so moͤchte es um die Pforte mißlich aussehen, un⸗ terliegen sie aber, so hat das Reich Mehemeds ein Ende. Hier jebt es keinen Mittelweg mehr. Die fremden Diplomaten bie⸗ ten freilich Alles auf, um den Sultan friedlich zu stimmen, al⸗ lein er fuͤhlt sich jetzt staͤrker, als je, und wird unter den obwal⸗ tenden Umstaͤnden schwerlich nachgeben. Uebrigens lauten die aus Syrien eingehenden Berichte schauderhaft. Sie versichern, die Ausschweifungen der Aegyptischen Truppen uͤberstiegen alle Begriffe, sie schonten und achteten nichts, und duͤrften ungestraft die schaͤndlichsten Thaten veruͤben. Es scheint fast, daß Ibra⸗ him Pascha sie aus Rachegefuͤhl anfeuert, die ungluͤcklichen Sy⸗ rier systematisch auszusaugen und zu martern, um diesen allen Muth und Kraftgefuͤhl zu benehmen. Es ist daher nicht zu ver⸗ wundern, daß eine ungewoͤhnliche Aufregung herrscht, und wie ich schon gemeldet, die Insurrection durchaus nicht als erstickt zu betrachten ist. Nach den letzten Berichten zogen sich die Un⸗ zufriedenen hauptsaͤchlich gegen Jerusalem hin, wo noch immer bewaffnete Haufen das Feld behaupten. Der Drusenfuͤrst soll von seinen Leuten beinahe ganz verlossen seyn, und sehr bereuen, sich in Ibrahims Lager begeben zu haben. Seine Schaar war con fruͤher durch Desertion auf 3000 Mann zusammengeschmol⸗ en, jetzt soll sie kaum tausend Mann zaͤhlen. Uebrigens schreibt an aus Smyrna, oaß 4000 Mann frische Arabische Truppen ei Haleb erwartet wuͤrden.
6,eDZNI“
Nauplia, 10. Okt. Diese Woche wurde der Prozeß des hemaligen Gerichts⸗Praͤsidenten Polizoides verhandelt. Er war om Staats⸗Prokurator Herrn Masson wegen zweifacher Diszipli⸗
nar⸗Vergehen angeklagt, indem er sich bekanntlich geweigert hatte, 8 dem Kolokotronischen Prozesse das Urtheil der Majoritaͤt der Richter zu unterzeichnen, und bei der Verkuͤndung desselben egenwaͤrtig zu seyn. Ferner lautet die Anklage auf Verletzung es Amtsgeheimnisses, und daß er durch sein Benehmen das olk zu Unruhen provozirt haben sollte. Trotz dem wurde er nd sein Mitschuldiger Terzetti (ebenfalls ein fruͤheres Mit⸗ lied des Ober-Gerichts) freigesprochen. Obgleich dadurch die erurtheilung des Kolokotroni und des Plaputas nichts an ihrer Kraft verliert, da sie durch die Majoritaͤt der Richter
gescheh, so hat doch nun die Minoritaͤt durch ein anderes Tribunal Zustimmung erhalten, worauf die Anhaͤnger jener!
eiden Verurtheilten großes Gewicht legen, und eine Revision des Prozesses damit zu begruͤnden hoffen. Waͤhrend sie im Pe⸗ loponnes gegen diese Partei das Martial, Gesetz in seiner gan⸗ en Strenge anwenden muß, werden hier unter den Augen der egierung Haupt⸗Beguͤnstiger dieser Partei voͤllig frei ge⸗ prochen. ie Regierung hat denselben Staats⸗Prokurator, wel⸗ er in dem Kolokotronischen Prozesse plaidirte, Hrn. Masson, it nach Navarin geschickt, um auch bei dem dortigen Kriegs⸗ ericht dieselbe Stelle einzunehmen, weil der dorktige Staats⸗ Dbrokurator, Hr. Soutzo, nachdem er fruͤher schon dem Kriegs⸗ Gerichte alle moͤglichen Schwierigkeiten in den Weg gelegt, sich dlich krank gemeldet hat.
uhr nothwendig als die Fortsetzung der unterdruͤckten Koloko⸗ ronischen Verschwoͤrung betrachten muß, wie dies auch die Re⸗ ierung nun zu thun scheint, so ist die Wahl des Hrn. Masson
eine gluͤckliche zu nennen, indem er mehr als jeder Andere in dieser ganzen Sache unterrichtet ist, und den gganzen Zusammen⸗
ang am besten zu beurtheilen vermag.
Funl and.
Berlin, 6. Nov. Der Kaiserl. Russische Gesandte am jesigen Hofe, Herr von Ribeaupierre, gab heute in seiner Woh⸗ ung ein glaͤnzendes Déjeuner dansant, welchem Seine Ma⸗ estaͤt der Koͤnig und Ihro Majestaͤt die Kaiserin von Rußland eizuwohnen geruhten, und das auch die saͤmmtlichen Mitglieder er Koͤniglichen Familie, so wie die hier anwesenden fremden oͤchsten Herrschaften mit Ihrer Gegenwart beehrten.
— Man schreibt aus Malmedy unterm 30sten v. M.: ‚Den Bewohnern dieser Stadt gereicht es, nicht bloß in gerech⸗ er Theilnahme fuͤr ihren talentvollen Mitbuͤrger Herrn J. N. Donsart, sondern auch in freudiger Erinnerung an die vorjaͤhrige egluͤckende Anwesenheit Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kronprinzen
ihrer Mitte, zur lebhaftesten Genugthuung, daß Herr Pon⸗ aart, nachdem ihm bereits fuͤr seine sruͤheren lithographischen An⸗ chten der Eifel⸗ und Aar⸗Gegenden ausgezeichneter Lohn zu
heil geworden, neuerdings durch das häer in der Uebersetzung solgende gnäͤdigste Handschreiben Sr. Koͤnigl. Hoheit begluͤckt
worden ist: „Ich habe mit dem groͤßten Vergnuͤgen die so eben von
hnen herausgegebenen beiden neuen Hefte Ihrer Erinne⸗
ungen an Rhein⸗Preußen empfangen; sie stehen den bei⸗ ben ersten in jeder Beziehung wuͤrdig zur Seite, und gereichen
hnen zur groͤßten Ehre. Ich nehme wahrhaften Antheil an
der Fortsetzung Ihnes schoͤnen Werks, und bin Ihr wohlgeneigter Sanssouci, 30. September 1834.
(gez.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Herrn J. N. Ponsart in Malmedy.“
Innigst betruͤbt und mit gerechtem Schmerze betrauert das hie⸗ iige Buͤrger⸗Rettungs⸗Institut den großen und schweren Verlust, velchen dasselbe durch das leider zu fruͤh erfolgte Ableben seines Fochgefeierten Ersten Vorstandes, des Koͤnigl. Wirklichen Geheimen und Finanz⸗Ministers Herrn Maassen Evxceellenz, erlit⸗
at.
„Bei der Tiefe seines Gemuͤths und dem Reichthum seines liebe⸗ rfuͤllten Herzens fand der Verewigte Genuß und Genugthuung in dem Beruf unsers Vereins,
vmhserschulder zuruͤckgekommenen rechtschaffenen Buͤrgern zu
elfen.
Leugen der anspruchslosen Hingebung, mit welcher derselbe seine Thaͤtigkeit von den wichtigsten Staats⸗Geschaͤften zu den Arbeiten unserm Wirkungskreise wendete, — des schlichten, reinen Sinnes, er lebendigen Menschenfreundlichkeit und der herzlichen Theilnahme, velche er dabei bethaͤtigte, — der einsichtsvollen Leitung, mit wel⸗ her derselbe das Ganze wie die Einzelnheiten unserer Zwecke um⸗
Da man nach den von den Gefan⸗
enen gegebenen Aufklaͤrungen den letzten Peloponnesischen Auf⸗ Staͤdte⸗Chroniken der Mark enthalten viele Specialien uͤber vorge E Häacr! ¹ S lie e ege⸗
manchen Nachtrag gewaͤhrt haͤtte
s folgen ihm die stillen Thraͤnen des Dankes geretteter Buͤr⸗ ger, und im ganzen Umfange unsers Kreises hohe Verehrung, Dank⸗ barkeit und Liebe.
Berlin, den 5. November 1834. Die Direction des Buͤrger⸗Rettungs⸗Instituts. Klein. Beelitz. Langerhans. Knoblauch.
— —
Literarische Nachrichten. Zeitschrift fuͤr die Kriminal⸗Rechtspflege. Supplementband. Abtheilung I. Herausgegeben von Dr. J. E. Hitzig. Berlin 1835, bei Duͤmmler.
Dieses Heft einer nicht bloß im juristischen Publikum verbrei⸗ teten Zeitschrift enthaͤlt eine Geschichte der Stras⸗Gesetzgebung und des Strafrechts der Brandenburgisch⸗Preußischen Lande von Herrn Professor Abegg in Breslau, welche, wie der Herr Herausgeber in dem Vorwort mit Recht sich ausdeuͤckt, jeine laͤngst gefuͤhlte Luͤcke in der Geschichte unserer Gesetzgebung ausfuͤllt und als eine schaͤtz⸗ bare Bereicherung der vaterlaͤndischen Literatur auf eine kurze An⸗ siige in diesen Blaͤttern Anspruch hat, wiewohl die genauere Wuͤr⸗
igung andern Orten vorbehalten bleiben muß.
Wenn der Vers. seine Arbeit einen Versuch nennt, so kann sich dies nur darauf beziehen, daß er sich einem bisher ganz unbearbeite⸗ ten Gegenstande zugewendet hat, wobei denn freilich, zumal wegen großer Duͤrftigkeit der zuganglichen Quellen, welche sich fast ganz auf das bekannte Corpus constitutionum Marchicarum beschraͤnken, mannigfache Nachtraͤge, Ergaͤnzungen und Berichtigungen nicht aus⸗ bleiben koͤnnen, ja es steht zu erwarten, daß ganz neue Seiten die⸗ ser interessanten Materie sich ergeben werden, wenn die aͤltern Akten der Wissenschaft aufgeschlossen wuͤrden. Die innere Rechtsgeschichte des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts hat an sich große Luͤk⸗ ken; eine Geschichte des Strafrechts in Deutschland ist uͤberhaupt noch fast — nicht bearbeitet, und der Faden, an dem die Carolina mit der heutigen Praxis zusammenhaͤngt, wird kaum hier und da dem verfolgenden Auge sichtbar. Gleichwobl kann es einen historisch wichtigeren Stoff nicht geben, weil in dem Kriminalrecht, wie jedes Menschenalter es sich bildet, ein großer Toeil des innersten Wesens dieser Zeit⸗Periode niedergelegt ist; in der Art, wie ein Zeitalter sich dem Verbrechen gegenuͤber verhaͤlt, in der morglisch religidsen Wuͤrdigung des Verbrechens uͤberhaupt, in der Ansicht uͤber Wil⸗ lens⸗Freiheit oder Unfreiheit der Verbrecher, in der Zahl und Beschaffenheit der Verbrechen, in der Haärte der Strafen und in so vielen anderen, dem Kriminalrecht angehoͤrigen Stuͤcken muß das eigenste, innerste Wesen einer jeden Zeit sich herauskehren und deren Auffassung wird daber eine eben so schwierige als erheb⸗ liche Aufgabe der Rechtsgeschichte bleiben. Daß das Strafwesen der Preußischen Laͤnder in der Geschichte des Kriminalrechts eine sehr wichtige Rolle spiele, ergiebt sich schon aus der Weisheit und Kraft der Regenten, welche von jeher diesem Zweige der Gesetzgebung viele Aufmerksamkeit gewidmet haben, und das Verdienst des Verf., das vorhandene Material zu einer besondern Geschichte des Preuß. Kriminalrechts zusammenzustellen, ist um so groͤßer, als er durch zwar sparsame, aber treffende und lehrreiche Bemerkungen auf die Ansichten der Zeit, selbst auf die persoͤntichen Eigenschaften der Fuͤr⸗ sten, kurz auf die innere Wurzel hindeutet, welcher die einzelnen Gesetze entsprossen sind.
Das aͤltere Keiminalwesen im Brandenburgischen bis zum 16ten Jahrhundert hat der Verfasser uͤbergangen, weil dabei von einer eigenthuͤmlichen Behandlung der Verbrechen in der Gesetzgebung noch nicht die Rede seyn kann. Die erste Periode beginnt also mit der Aufnahme der peinlichen Gerichts⸗Ordnung Kaiser Carls des 5ten, welche, wie die Geschichte der Reception des roͤmischen Rechts und der Ueberwindung des alten Sachsenrechts im Allgemeinen, noch sehr in Dunkel gehuͤllt ist. Das wichtigste dabei ist, daß der Schoͤffenstuhl zu Brandenburg der Ort wurde, von welchem Kri⸗ minal⸗Urtheile fast ausschließlich ausgingen; leider sind Rechts⸗ Denkmale dieses Gerichtshofes entweder nicht vorhanden oder ver⸗ borgen. Spaͤter trat die Universitaͤt zu Frankfurt an der Oder hinzu, deren juristische Fakultaͤt viele Criminal⸗Urtheile faͤllte, und hier wird natuͤrlich eine wissenschaftliche Behandlung sich zuerst geltend
Erster
gemacht haben, deren Einwirkung freilich auch so lange schwer nach⸗
zuweisen bleiben wird, als Kriminat⸗Erkenntnisse aus der Zeit mit den Gruͤnden kaum irgendwo zu finden sind. Die zahlreichen
fallene Verbrechen und deren Bestrafung, allein so nuͤtzlich deren Zusammenstellung zur Kenntniß der damaligen Praxis seyn wuͤrde, so ist doch fuͤr die Wissenschaft des Kriminal⸗Rechts eine erhebliche Ausbeute nicht zu gewinnen, weil die Gruͤnde der Urtheile nicht abgedruckt sind. Die Gesetzgebung beschaͤftigte sich im 16ten Jahr⸗ hundert wenig mit dem Criminal⸗Recht; was die Landtags⸗Ab⸗ schiede dgruͤber enthalten, hat der Verfasser zusammengestellt, wo⸗ bei indessen von Ranmers Brandenburgische Urkunden⸗ Sammlung Erst mit der Landes⸗Ordnung zu Ende des sechzehnten Jahrhunderts wird ein Fortschritt gegen die Carolina sichtbar; einzelne Verbrechen, z. B. Diebstahl, bei zu⸗ nehmendem Verkehr, Ehebruch und Gortegg ste nh. durch den Ein⸗ fluß der Reformation, werden hervorgehohben, insbesondere wird auf den Krimtnal⸗Prozeß eingewirkt, wiewohl damals auf den Doöͤrfern sich dus äͤltere Verfahren noch aufrecht erhielt, und die Einwirkung des roͤmischen Rechts nur in den Staͤdten sehr bemerklich wurde. Die erste Periode schließt der Versasser mit dem Regierungs⸗ Antritt Koͤnig Friedrich Wilhelm des Ersten. Allein der Wende⸗ punkt dieser Periode und gewissermaßen des ganzen neueren Krimi⸗ nal⸗Rechts ist gewiß das Ende des vreißig Föribeen Kriegs. Nicht nur, daß seitdem die fruͤhere Gewaltsamkeit in den Verbrechen mehr verschwindet (der Abschnitt: von Febden und derselben Strafe kommt in den Gesetzen nicht mehr vor, statt seiner treten im sieb⸗ zehnten Jahrhundert die Duell⸗Mandate ein) und dagegen der aus⸗ gebildetere Verkehr feinere Verbrechen, z. B. den Betrug, mehr und mehr weckt und somit in der Gesetzgebung eine polizeiliche Seite hervorruft, welche dem fruͤheren Recht in dieser Weise nicht be⸗ kannt war, so entstand auch mit der Einrichtung von Straf⸗ und Gefangen⸗Anstalten seit der Regierung des großen Kurfuͤrsten
eine durchaus neue Strafweise in dem Criminal⸗Recht, welche fuͤr
die ganze Gestaltung desselben bestimmend gewesen ist. Mit dem Aufkommen der Straf⸗Anstalten hat die Praxis, die Gesetzgebung, man kann sagen, die Theorie der Strafe selbst, sich total veraͤndert, und den Mangel solcher Anstalten muß man wohl im Auge be⸗ halten, wenn man das Strafrecht einer fruͤheren Zeit richtig schaͤtzen will.
In die zweite Periode, welche der Verf. mit dem Regierungs⸗ Antritt Friedrichs des Großen schließt, faͤllt die Publication der Kri⸗ minal⸗Ordnung von 1717, mit der sich der Verf, mit Recht aus⸗ fuͤhrlich beschaͤftigt und welche als ein in jeder Hinsicht (auch we⸗ gen der Reinheit der Sprache, in der es verfaßt ist) ausgezeichnetes Gesetz ein ruͤhmliches Andenken in der Geschichte der Preuß. Ge⸗ setzgebung verdient. Merkwaͤrdig ist es, daß in derselben von der Tortur gewissermaßen entschuldigend gesagt wied: man lasse es bei derselben als bei dem bisher uͤblichen und durch die Reichsgesetze festgesetzten Mittel die Wahrheit zu erforschen, annoch ferner be⸗ wenden; gewisse, einer fruͤheren Zeit fremde feinere Unterscheidun⸗ gen bei dem s. g. Thatbestaͤnde des Verbrechens, besonders aber der Eintritt der Aerzte und Arznei⸗Wissenschaft, z. B. bei der Lethalti⸗ taͤt der Wund n (gegen welche die Gesetzgebung sich anfango straͤubte S. 90), sind eben so viele Merkzeichen allmaͤlig veraͤnderter Ansicht. Als wesentliche Fortschritte sind anzusehen: das Zuruͤcktreten des An⸗ klageprozesses, die Einrichtung von Kriminal⸗Kollegien, wobei eigene Beamte die Wirksamkeit der Schoͤffenstuͤhle und Universttäten allmaͤ⸗ lig verdraͤngten, die Einfuͤhrung ordentlicher Appellation und lan⸗ desherrlicher Confirmation, und viele aͤhnliche Dinge. Auch die Fessetsstenbe⸗ seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts aber wie⸗ er verschwindende Michtiakeit de4 12. TLeeee.
Die Kriminal⸗Ordnung 717 und die Preuß. von 1721 schre ben uͤbrigens noch kein bestimmtes Maaß bei der Gefaͤngnißstrafe vor, was man jetzt als ein Hauptstuͤck der Kriminal⸗Gesetzgebung ansieht; in dem Gesetz von 1721 wird zuerst die Zauberei als Un⸗ ding und nur von dem Gesichtspunkte der Gotteslästerung aus be⸗ trachtet und manche Gesetze aus der Zeit Koͤnig Friedrich Wilhelm des Ersten, z. B. uͤber die Hausdiehstaͤhle, hatten ganz spezielle Ver⸗ anlassungen, deren Anfuͤbrung interessant genug gewesen raaͤre. Sehr erfreulich aber ist zu lesen, was der Verf. bet dieser Gelegenheit (S. 75. 105) mit Wahrheit bemerkt, daß man oft fuür Willkuͤr halre was nur von einer lebendigen Ueberzeugung ausgegangen ist, daß es eine von Gott auferlegte, unmittelbare Fuͤrstenpflicht sey, das Recht im Lande aufrecht zu erhalten.
Die dritte Periode beginnt mit dem Regierungs⸗Antritt Frie⸗ drich des Großen. In ihr macht sich die vielbesprochene Sentimen⸗ talitaͤt der letzten Haälfte des vorigen Jahrhunderts geltend, welche, indem sie freilich den gerechten Ernst verdraͤngte, mit dem die feuͤhere Zeit sich dem Verbrechen gegenuͤber gestellt hatte, doch un⸗ streitig zu vielen wesentlichen Verbesserungen des Strafwesens Veran⸗ lassung gab. Gleich bei seinem Regierungs⸗Antritt schaffte der Koͤnig die Folter ab, woruͤber die Kabinets⸗Befehle hier ausfuͤhrlich mitae⸗ tbeilt sind und in denen auch der Keim des Prinzips der außeror⸗ dentlichen Strafe, dieser Eigenthuͤmlichkeit des Preußischen Krimi⸗ nal⸗Rechts, zu erkennen ist, weil die außerordentliche Strafe, zu⸗ naͤchst fast unbemerkt, an die Stelle der Folter trat. Im Uebrigen bielt sich der Koͤnig, seiner Weise nach, an das Herkoͤmmliche und war besonders gegen Verbrechen, welche mit Gewalt an Personen verknuͤpft waren, gerechterweise sehr streng; even so wenig duldete er laxe Grundsaͤtze, welche seitdem sich nur zu sehr geltend gemacht haben und wonach (S. 162) ein Verbrecher, um ihn der Strafe zu entziehen, „melancholisch gemacht“ wurde. Bei einigen Verbrechen, B. dem Kindermorde, kam man auf die Idee, sie durch gewisse egislative Maßregeln zu verhuͤten (welcher Begriff einer Verhuͤ⸗ tung dem fruͤberen Recht ganz fremd ist), besonders aber machte sich die veraͤnderte Richtung der Zeit in der Milderung der quali⸗ fizirten Todesstrafen geltend, an deren Haͤrte die fruͤhere Zeit keinen Anstoß genommen hatte, wogegen andererseits die vielen Accise⸗ strafen als neue Erscheinung im Gebiete des Kriminal⸗Rechts auf⸗ kamen. Im Ganzen bestand, wie der Verfasser S. 163 sehr richtig bemerkt, die Guͤte des Preußischen Strafwesens damals weniger in den sich stets mehr haͤufenden Gesetzen, als in der scharfen Aufsicht und bestaͤndigen Kontrolle, welche sich von Oben, von dem Köͤnige selbst her, uͤber das ganze Kriminal⸗Verfahren verbreitete und wor⸗ uͤber der Verfasser aus des Prof. Preuß Urkunden⸗Sammlungen viele Details deigebracht bat.
Doch Zeit und Ort verbieten uns, in den Geist dieser Abhand⸗ hen⸗ weiter einzudringen und hervorzuheben, was in der vierten Periode uͤber die neue Struf⸗Gesetzgebung des allgemeinen Land⸗ rechts und uͤber die Kriminal⸗Ordnung von 1805 (gewiß eins der musterhaftesten Gesetze) gesagt wird; wir muͤssen aber schließlich dem Verfasser noch dafuͤr besonderen Dank zollen, daß er seinen Fleiß der vaterlaͤndischen Rechts⸗Geschichte zugewendet hat, welcher bisher Universitaͤts⸗Lehrer selten Aufmerksamkeit zu schenken pflegten.
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Meteorologische Beobachtung. 18334. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger
9 Novhr. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 ühr. Bevobachtung.
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Luftdruck. 337, 1. Par. 335, 6 6 Par. 334,s 3. Par.Dueliwarme 8,8 °R
Luftwärme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter.. öö Wolkenzug
7,229 2 N 78 pCt. halbheiter. W.
12,5 °R. 8,2 °R. 71 pCt. heiter. W. W.
49ꝗ N. 4 8 1“ Flunswärme 6,0 °R. 75 „Ct.
deßer. Ausdünst. 0,04 1 Rh.
Niederschlag 0.
Bodenwärme 7,1 °R.
Serliner Börse. Den 6. November 1834.
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Kznigliche Schausp Freitag, 7. Nov. Im Opernhause: Zum erstenmale: Der Aufruhr im Serail, Ballet in 3 Abth., von Ph. Tagvioni, Balletmeister der großen Oper zu Paris. Musie von M. Th Labarre. Die Ouvertuͤre ist vom Koͤnigl. Kammer⸗usitu Herrmann Schmidt. Vorher: Konzert: 1) Adagio und Rondo. fuͤr die Klarinette, von F. A. Kummer, vorgetragen von dem er sten Klarinettisten der Koͤnigl. Saͤchsischen Kapelle Hrn. J. G. Kotte. 2) Variationen fuͤr Pianoforte, komponirt von Kalkbren⸗ ner, vorgetragen von Herrn Bock. 3) Schweizer⸗Vartationen G fuͤr die Klarinette, von W. Wieprecht, vorgetragen von Herrn
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