gen den andern Lander⸗Abschnitt als richtig oder auch nur als wahr⸗ scheinlich ergebe. 1
Es waren in der Denkschrift ferner auch die Pacht⸗Ertraͤge der Domainen⸗Vorwerker in den östlichen Provinzen verglichen gegen die Katastral⸗Ertraͤge im Westen.
Hiergegen wird eingewendet, 8n 1 daß die der leichung nicht zutreffen koͤnne, weil in den westlichen Provinzen die Katastral⸗Ertraͤge um 30 Procent zu hoch abgeschaͤtzt seyen und zwar sowohl wegen der zu hoch angenommenen Getraide⸗ preise, als wegen der zu gering berechneten Kulturkosten.
x aber davon, daß jene angeblich ze hohe Rormirung der Katastral⸗Ertraͤge so wenig schon erwiesen ist, als die dafuͤr an⸗ gegebenen Gruͤnde fuͤr richtig anzunehmen sind, so war in der Denk⸗ schrift schon befuͤrwortet, daß fuͤr das Gesammt⸗Areal der oͤstlichen Provinzen die Voraussetzung eines gleichen Verhélenisses der Kultur⸗ Arten, und eines gleichen Ertrages fuͤr den Morgen jeder Kultur⸗ Art, als bei dem Areal der Domainen⸗Vorwerker sich ergebe, durch⸗ aus nicht zutreffe, da vielmehr die Gesammtmasse des Grund und Bodens, aus welcher die Domainen⸗Vorwerker herausgeschnitten,
anz gewiß einen viel geringeren Ertrag (nach Morgenzahl und Vuzpketmeilen) ergehen muͤßte, und daß sonach diese Vergleichung nur hingestellt sey, um nachzuweisen, daß auch bei Herausnahme selcher seit einer langen Reihe von Jahren in guter regelmaͤßiger Kultur erhaltenen Probestuͤcke sich dennoch eine große und wesentliche Verschiedenbeit zwischen den Grundsteuer⸗Leistungen der westlichen gegen die oͤstlichen Provinzen nicht entdecken lasse.
Es war ferner in der Denkschrift e daß das an Grund⸗ steuer allein fuͤr die westlichen Provinzen bleibende Mehraufkommen, wenn bloß nach der Kopfzahl der Bev lkernne gerechnet werde, schon bei der Mttberuͤcksichtigung der beiden anderen direkten Steuern
Klassen⸗ und Gewerbe⸗Steuer) und der als Surrogat der Klassen⸗
kteuer in den groͤßeren Staͤdten anzusehenden Mahl⸗ und Schlacht⸗ Steuer meistentheil⸗ verschwinde, und noch um ein ansehnliches uͤber⸗ wogen werde, wenn man jene Mitberuͤcksichtigung auch auf die in dem einen und dem andern Landes⸗Abschnitt aufkommenden Verzeh⸗ rungs⸗Steuern ausdebne. b
Die Petition entgegnet hierauf, daß die Thatsache der hoͤheren uͤbrigen Abgaben in den östlichen Provinzen nicht erwiesen sey, und auch nicht wohl stattfinden koͤnne.
Denn die Steuer⸗Gesetze, mit Ausnahme der einzigen Grund⸗ Steuer, seyen fuͤr die zanze Monarchie dieselben, und daß sie in den oͤstlichen Provinzen anders, als in den westlichen zur Anwendung kaͤmen, wuüͤrde nur die Behoͤrde anklagen, und koͤnne nicht ohne den klarsten Beweis aelassen werden. 8
Bei dieser Argumentation ist uͤbersehen oder uͤbergangen, daß eine und dieselbe Steuer, auch wenn sie nach gleichen Grundsaͤtzen veranlagt und erhoben wird, dennoch je nach der Verschiedenheit des Besitzstandes, der Eigenthums⸗Vertheilung, der gewoͤhnlichen Lebens⸗ weise und der Consumtions⸗Verhaltnisse einen ganz verschiedenen Ertrag in der einen gegen die andere Provinz liefern koͤnne. So ist
bei der Klassen⸗Steuer z. B. zu beruͤcksichtigen, daß in den oͤstlichen
Provinzen, wo das Grund⸗Eigenthum bei weirem noch nicht in dem Maße vertheilt ist, als in den westlichen Provinzen, sich eine groͤßere Anzahl von Grund⸗Eigenthuͤmern findet, welche ihrem Besibzstande nach in die hoͤheren Stufen der Steuer eingeschaͤtzt werden muͤssen, und wenn ferner in der Voraussetzung, von welcher die staͤndischen Antraͤge ausgehen, die Steuer, welche der Grundbesitzer unmittelbar von seinem Grund und Boden zu entrichten hat, geringer waͤre, als bei gleichen Besitz⸗Verhaͤltnissen in den westlichen Provinzen, so koͤnnte auch diese Verschiedenheit bei einer Steuer nicht ohne Ein⸗ fluß bleiben, welche ihrem Haupt⸗Grundsatze nach das Frmmte Erwerbs⸗ und Einkommens⸗Verhaltniß der Pflichtigen, wie es sich in offenkundigen Merkmalen zu Tage legt, beruͤcksichtigen soll, also auch das Maß der anderweit und unmittelhar auf dem Grund⸗Ei⸗ gentbum bereits dh cnben Last nicht unberuͤcksichtigt lassen darf. Es wird sich bieraus einigermaßen erlaͤutern, wie die Klassen⸗ Steuer nach dem Durchschnitt fuͤr die letzteren Jahre 1831 — 1833 in den oͤstlichen Provinzen 17 Sgr. à ½ Pf., in den westlichen dage⸗ gen nur 15 Sgr. 11 ¼ pr vom Kopfe der Gesammt⸗Bevoͤlkerung (mit Ausschluß der mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Staͤdte) hat aufbringen koͤnnen, waͤhrend man nach den Wohlhabenheits⸗Ver⸗ haͤltnissen des einen und des andern Landes⸗Abschnitts auf ein gerade umgekehrtes Ergebniß haͤtte schließen moͤgen. Die staͤndische Peti⸗
tion wil dagegen aus eben dieser Wahrnehmung nur darauf schlie⸗
ßen, daß die Grundsteuer in den ostlichen Provinzen zu gering sey. Man könnte dies zugeben, um dann weiter zu folgern, daß, wie dem vermeintlichen Fehler durch Erhoͤhung der einen Steuer abgebolfen wuͤrde, alsdann die andere Steuer sich ermaͤßigen muͤsse, womit dann immer fuͤr die Erleichterung der vermeintlich uͤberbuͤrdeten Provinz nichts gewonnen waͤre.
Nicht minderen Einfluß insbesondere auf den Ertrag der e. cations⸗ und Eingangs⸗Steuern von Verzehrungs⸗Gegenstaͤnden dußert die Verschsedenheit der gewoͤhnlichen Lebensweise der einen egen die andere “ Die Branntwein⸗Steuer giebt im Darch⸗ schnitt der saͤnmtlichen öͤstlichen Provinzen einen Ertrag von 13 Sgr. 7 Pf. per Kopf, in den beiden westlichen dagegen nur 9 Sgr. 10 Pf. aus dem einfachen Grunde, weil in ersteren, zum Theil wohl wegen klimatischer Verhaältnisse, die Branntwein⸗Consumtion staͤrker ist, als in letzteren, und stäͤrker auch, als man in anderen Beziehungen wuͤnschen moͤchte. Anch die Salz⸗ und Bier⸗Consumtion ist in den istlicheren Provinzen saͤrker, als in den westlicheren, und nur im Ertrage der Steuer von inlaͤndischem Wein steht der westliche Landes⸗Ab⸗ schnitt dem oͤstlichen vor. Vergleicht man die Brutto⸗Ertraͤge der Steuern vom Branntwein, Braumalz, vom inlaͤndischen Wein und vom Salz (bei diesem also einschließlich des Salzwerthes), so treffen CE der ganzen Monarchie auf jeden Kopf der Be⸗ vbikerun ““
11 Rtblr. 4 Sgr. ½ Pf, ““ wovon auf die wettlchen Füesfen fuͤr sich nur 1 Rt
r. ¼ Pf./ hingegen auf die Bstlichen 1 Rtblr. 5 Sgr. 6 Pf.
treßen. Weniger genau laͤßt sich der Antheil derechnen, den der daͤliche und der westliche Theil der Monarchie zu den Eingang;⸗ Steuern von auslaͤndischen Gegenstaͤnden liefert, indem hierbei der freie Uebergang versteuerter Gegenstaͤnde nach den ieeeaten Lan⸗ den und umgekehrt aus letzteren nach den westlichen Preußischen Provinzen die Rechnung sibrt. Jedenfalls aher ist die Consumtion an auslaͤndischem Wein in den oͤstlichen Provinzen um ein Ansehn⸗ liches staͤrker, als im Westen, und auch bei anderen hoch impostirten Artikeln, namentlich bei Zucker, sindet nach den Ergebnissen fruͤherer Jahre ein aͤhnliches Se nag statt. Wenn nun hiermit allerdings nicht gesagt seyn kann, daß die westlichen Provinzen weniger, die bstlichen mehr aufbringen, alt sie nach diesem Steuer⸗Modus aufbringen sollten, so leuchtet doch ein, daß der Steuer⸗Modus selbst insofern ein vortheilhafter fuͤr die westlichen Provinzen sey, als die Consumtion ihrer Einwohner gerade in denjenigen Gegen⸗ staͤnden, welche einer Steuer unterliegen, minder betheiliget ist, als die Beduͤrfnisse der östlichern Einwohnerschaft, daß also, die Richtig⸗ keit des beljebten Verthellungs⸗Mahstabes nach der Bevolkerung im⸗ mer vorausgesetzt, — sich die Mehrbelastung des Westens in der Grundsteuer ausgleiche durch den minderen Beitrag zu den in einer andern Form erhohenen Steuern, und daß sonach nicht ohne innern Widerspruch die Kontingentirung nach der Bevoͤlkerung nur fuͤr eine Art der Steuern begehrt, sar die anderen aber ausgeschlossen werden koͤnnte. Die Rheinische Petition bemerkt ferner, daß
„bei Bemessung der gesammten Staatslasten vor allem auch die Gemeine⸗Abgaben zur Sprache gebracht werden muüͤßten, welche in den westlichen vesesssen bei weitem hoͤber seyen, und aus wel⸗ chen alle die Kosten bestritten werden muͤßten, zu denen, wie z. B. zum Elementar⸗Unterricht und zur Gemeine⸗Verwaltung, der Sei at in den oͤstlichen Provinzen nicht unerhebliche Zuschuͤsse ge⸗ vwaͤbre.
Daß die Gemeine⸗Ausgaben in den westlichen Provinzen uͤberang
hoͤher
Paoris.
7à
1“ 1XAX“ seyen, als in den öͤstlichen, daruͤber liegt zwar kein Nachweis vor; aber es ist wohl anzunehmen, daß dem im großen Durchschnitt, und wenn man auch hier nach Kopfen rechnen will, wirklich so sey.
Mit den Mitteln zur Befriedigung der Beduͤrfnisse steigern sich nach aller Erfahrung auch die Beduͤrfnisse selbst, oder das, was fuͤr Beduͤrfniß gehalten wird. -
Die gute Erhaltung der Gemeinewege und Straßen, die Auf⸗ rechthaltung der Anstalten zum Schutz des Eigenthums, wird in dem Maße ein dringenderes Beduͤrfniß, als die Benutzung der Wege sich mehrt, und als die Sorge fuͤr Bewachung eines werthvolleren Ei⸗ genthums lebhafter wird. 18
Die Ausgabe fuͤr Armenpflege steigt in dem Maße, wie im Vergleich gegen die mittlere Wohlhabenheit des Landes der Begriff der Huͤlfsbeduͤrftigkeit sich erweitert. Der Aufwand fuͤr den Ele⸗ mentar⸗Unterricht wird bedeutender in dem Maße, als die Anspruͤche auf das durch diesen Unterricht zu Leistende sich steigern. Der Geld⸗ betrag aller dieser Ausgaben erscheint endlich in dem Maße hoͤber, wie bei lebhafterem Verkehr es den Interessen der Betheiligten selbst zusagt, die erforderlichen Aufbringungen durch Geld⸗Beitraͤge der Einzelnen auszugleichen, statt sie von den einzelnen Betheiligten un⸗ mittelbar leisten zu lassen.
So weit nun die Gemeine⸗Ausgabe uͤberall nur aus dem Be⸗ duͤrfniß der Einzelnen hervorgeht, und was frr fgoriat zu er⸗ achten von dem Ermessen der Betheiligten abhaͤngig ist, die Staats⸗ gewalt aber hierbei meist nur leitend und so weit es auf die Aufbrin⸗
ungsweise ankommt, einwirkt, sollte wohl einleuchten, daß der hoͤ⸗ ere Betrag der Gemeine⸗Ausgabe mindestens nicht zu dem Zwecke angefuͤhrt werden kann, um daraus die vergleichsweise mindere Heranziehung zu den eigentlichen Staats⸗Abgaben in Anspruch neh⸗ men zu wollen. — as weitere Anfuͤhren aber, als wuͤrden in den oͤstlichen Pro⸗ vinzen erhehliche Zuschuͤsse aus den Staatskassen zu solchen Ausga⸗ ben geleistet, welche in den westlichen Provinzen lediglich von den Gemieinen bestritten wuͤrden, beruhet auf einem Irrthum. Die Aus⸗ aben fuͤr den Elementar⸗Unterricht z. B., deren die Petition erwaͤhnt, iegen in den ostlichen wie in den westlichen Provinzen lediglich den Gemeinen ob; und wenn in einzelnen Faͤllen die Staats⸗Gewalt den loͤblichen Bestrebungen beverlger Gemeinen durch Zuschuͤsse besonders zur Erbauung von Schulhaͤusern zu Huͤlfe kommt, so ist auch diese Fuͤrsorge niemals auf gewisse Provinzen beschraͤnkt und andern versagt worden. 1
Nicht minder werden die Kosten der Gemeine⸗Verwaltung uͤberall von den Gemeinen bestritten; und wenn hiervon nur in ei⸗ ner Provinz, theilweise und zeitweise eine Ausnahme nachge⸗ lassen ist, so findet diese in dem dringenden Beduͤrfniß ihren Grund, eben dort den bisher ganz anomalen und in ihren Folgen nachthei⸗ lig einwirkenden Kommunal⸗Verhaͤltnissen rasch eine andere den hoͤ⸗ heren Staatszwecken zusagendere Einrichtung zu geben.
(Schluß folgt.) vW“
8 8
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 uhr. 2 Ubr. 150 Uhr. Beobachtung.
330,01“ Par. 331,5 6 Par. 330,22 Par. Quellwärme 7,0 R *X† 2,¼„☛tt 3 ..† 6,„N. erelhteme 1,8⸗R. 80 pCt. 80 pCt. 88 pCt. Bodenwärme 2,3 °R. esgen. Gc e Ausdünst. 0,08 3‧Rh. g W. — 0,18 4“Rh.
1835. à. Maͤrz.
Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... Wind Wolkenzug
8 1““ Berliner Börse.
Den 5. März 1834. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.
üa. 2&
(Preusa. Cour.)
Zi. krief] weld. 102 106 ¾ 106 ⁄
ZrIbriefkein.] 2 100 99 ½ 96 ½ 96 ¾ 633 62
St.-Schuld-Sch.] Pr. Engl. Obl. 30. 4 Prm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. 4 99 ½ Neum. lIut. Sch. do. 4 99 ½ Berl. Stadt-Obl.] 4 100 ½ 9 Königsb. do. 4.] 929 ½ Elbing. do. 42 99 ½ Danz. do. in Th. 38 ½ Westpr. Pfandbr. 4 102 ¼ Grofsh. Pos. do. 4 102 ¾
Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. ⸗Z.-Sch. d. K.- u. N. Holl. vollw. Duk. Neue do. Friedriehsd'or.. Disconto
beg 24 2 8
9
Prenss. Cour. Eief.] Geld. ——
1415 141½
Wechsel-Cours.
— 250 Fl. 300 Mk. 30) Mk. 1 LBSt. 300 Fr. 159 Fl.
152 ⅔ 6 25¾ 104½
Amsterdam.. dito Hamhurg dito London
2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz
181¾ 6 25 ½ 81 ½ 103½ 99 ¼ 102 ¾
Wien in 20 Xr.
Augsburg
Breslau
Leipzig
Frankfurt a. M. WzZI.. . .. . Petersburg
Warschau
103 ½
30¼
Amsterdam, 28. Februar. t 8
Schuld 54 ½6. 5 8% do. 100. Kanz-Bill. 25r. à ½ 8 Amort. 93 %⅞. 3 ⅛ 3 78 ½⅜. Russ. 98 ¾. Oesterr. 98 ¾. Preuss. Präm.-Scheine 113. do 1 x% Anl. —. Span. 5 % 46 ½. 38 26 . Antwerpen, 27. Februar. 38 27. Zinel. 15 ½ Cortes 44⁄¼. Belg. 100 ½. Hamburg, 3. März. Hope in Cert. 98 ½.
Span. 5 %8 45 .
Engl. Russ. 105. 125 ½. Poln. 141⁄¾.
Preuss. Präm -Scheine
Wien, 28. Februar. 58 Met. 96 7. 48 8927. Bank-Actien 1235 9.
1834 564.
Neue Anleihe v.
Koͤnigliche Schauspiele.
Freitag, 6. Maͤrz. Im Opernhause: Die Familien Capu⸗ letti und Montecchi, Oper in 4 Abth., mit Tanz. Musik von Bellini. (Dlle. Sabine Heinefetter: Romeo, als erste Gastrolle.)
Wegen fortdauernder Heiserkeit des Herrn Hoffmann kann die Oper „Othello“ heute nicht gegeben werden. .
Im Schauspielhause: 1) Salvoisy, ou: L'amonreux de la Reine, pièce en 2 actes, par Seribe. 2) Judith ei Holopherne, vaudeville en 2 actes, par Mr. Théaulon.
Sonnabend, 7. März. Im Schauspielhause: Die Einfalt vom Lande, Lustspiel in 4 Abih., vom Dr. Toͤpfer. Sohn oder Braut. 1 1 8
7
G
11111X1¾X₰X“X“*“*“
Ausg. Schuld 19½.
6 aHb.s, Zit, rst behiht. A1xä 8 s. Mürt., m dgeenhans⸗ Ali Poan, oder
e vierzig Raͤuber, große Oper in th., mit Tanz. von L. Cherubini. * Maß
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran ges 1 Rthlr. ꝛc.
Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Die Schweste Lustspiel in 1 Akt, nach Varin von L. Angely. Hierauf: Lich und Liebelei, Lustspiel in 4 Abth.
Montag, 9. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der stang haft: Prinz, Don Fernando von Portugal, Trauerspiel in; Abth., nach dem Spanischen des Calderon, von Schlegel uͤberseze fuͤr die Darstellung eingerichtet von Goͤthe. (Neu einstudirt) 88 Koͤnigstaͤdtisches Theater. Freitag, 6. Maͤrz. Staberl als Freischuͤtz, Parodie mi Gesang in 3 Akten. Vorher: A B C, Posse in 2 Akten, nat
dem Engl., von G. Kettel.
Sonnabend, 7. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: Julic die Putzmacherin, parodirende Posse mit Gesang in 2 m von Meisl. Musik von A. Müuͤller. Sonntag, 8. Maͤrz. Oper in 4 Akten. Musik von Auber.
Neueste Nachrichten.
Paris⸗, 27. Febr. Der Koͤnig hatte gestern eine lan Konferenz mit Herrn Dupin, und der Herzog von Orktemn brachte den groͤßten Theil des Vormittags bei Sr. Majestat a
Im heutigen Moniteur liest man: „Eine telegraphis Depesche, aus Toulouse von gestern, den 26., um 4 Uhr dam meldet, daß Marschal Soult heute, am 27., von dieser Smhl
abreisen wird und am Dienstag, den 3. Maͤrz, in Paris eina
treffen gedenkt.“ Das Journal des Déöbats versichert heute, daß we
Doctrinairs nichts so sehr am Herzen liege, als Herrn Dmng
im Ministerium zu sehen. Im Constitutionnel, dem 9. gane des tiers-parti, liest man: „Einige Blaͤtter haben geseg die Herren Gérard und Dupin haͤtten sich nicht verstaͤndig koͤnnen und weigerten sich, an einer und derselben Combinatia Theil zu nehmen. Dies ist falsch. Andere Blaͤtter aͤußene Herr Dupin waͤre so versoͤhnlich, daß er sich selbst die Praͤssiden schaft des Marschalls Soult gefallen lassen wuͤrde. Dies ist un falsch. Noch andere haben gesagt, es seyen Anerbietungen g macht⸗ worden, entweder dem Marschall Gérard oder n Dupin, und man haͤtte sie damit beauftragt, ein Ministam organisiren. Dies ist ebenfalls falsch. Ein Vorschlag dise rt ist weder dem Marschall Gérard, noch Herrn Dupin macht worden. Sie haben nichts SeeNeeeh nichts zu eroͤrtm nichts anzunehmen gehabt. Was wahr scheint, ist, daß das genwaͤrtige Ministerium, obwohl es seine Aufloͤsung offiziell a gezeigt hat, alle moͤgliche Anstrengungen macht, um wiederen zuleben, und daß es wiederaufleben wird. Wie wird diese M. derauferstehung bewerkstelligt werden? Wird sie theilweise schehen, mit der Praͤsidentschaft des Marschalls Soult, oder ul staͤndig mit der Praͤsidentschaft des Herrn von Broglie? Wir w sen es nicht.“ — Ander Boͤrse wurde dagegen fuͤr bestimmt verscche daß es fuͤr den Augenblick den Bemuͤhungen des Herrn Dupin gelu gen sey, die Herren Gerard, Passy, Caimon und Teste dazu; bewegen, sich ihm anzuschließen, um ein neues Maisteream io bilden. Marschall Gerard und Herr Passy sollen viele Adneg gung gezeigt haben, neuerdings ins Ministerium einzutrene Doch soll es dem Praͤsidenten der Deputirten⸗Kammer gezglich seyn, ihre Weigerung zu besiegen. Die Pairs⸗Kammer hielt heute wieder eine oͤffentli
Sitzung, in der man sich mit dem Gesetz Entwurfe uͤber
bei der Anlegung neuer Landstraßen zu beobachtenden Formae und uͤber die Bedingungen zur Erhaltung derselben, beschaͤftige Von den Ministern war bloß der Admiral Duperré, und zu im Pairs⸗Kostuͤm, zugegen. Nach einer an sich unerhebischen Debag wurde der Gesetz⸗Entwurf in einer andern, von dem Grafen ven d stard beantragten Absassung mit 104 gegen 7 Stimmen angenomme Diese Aenderung macht die noamalige Verlegung des Geset in der Deputirten⸗Kammer erforderlich. Nach der betreffende Abstimmung, waͤhrend welcher der F nanz⸗Minister in den 6 trat und sich neben den See Minister setzte, waren die Ba thungen uͤber den Gesetz Entwurf wegen einer Aenderung gerichtlichen Verfahrens bei Steuer⸗Contraventionen an der 7 gesordnung.
Die gestrige Soirée des Herrn Dupin war sehr glaͤnzen Viele Pairs und Deputirte und mehrere auswaͤrtige Gesan waren zugegen.
Es wird versichert, Herr Laffitte sey gestern in die Tue rieen beschieden worden, wo er mit dem Koönige eine Konfnng in Betreff der Sculdforderung der Franzoͤsischen Bank und Caution der Civit⸗Liste gehabt haben soll.
Die Herren Fain und Madier de Montjau begaben gestern zusammen zu Herrn Teste, mit dem sie eine lange 1n ferenz hatten. . 8
Her Moniteur meldet: „Nachrichten aus Spanil vom 2lsten d. zufolge werden die Personen⸗Veraͤnderungen,“ im Kabinet stattgefunden haben, keine Modesication seiner 9 litik nach sich ziehen. Der oͤffentliche Geist in der Hauott und in den Provinzen ist sehr befriedigend. Die nach Navan geschickten Verstaͤrkungen haben die Bewachung der Provinng den Urbanos uͤberlassen. Die Abgaben gehen uͤberall sehr regh maͤßig ein.“
Die heutigen Nachrichten von der Spanischen Graͤn sind hoͤchst unbedeutend. General Mina war immer noch Elisondo. Jaureguy ist am 20sten d. mit 300 Mann nach 0 Sebastian zuruͤckgekommen, um frische Munition und Vorrin zu holen. Die Stellung der kriegfuͤhrenden Truppen in varra bleibt fast immer dieselbe. ¹
— Heute schloß 5proc. Rente 109. —. 3proc. Rente 79.] 5proc. Neap. 96. 55. 5proc. Span. Rente 45. Zproc. do. N; Cortes 45. Ausg. Span. Schuld 15 ½. Neue Span. Anl. 6
Frankfurt a. M., 2. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Ment 101 ¾. 101 ½ Aproc. 94 ¼. 94 ½. 2 ⁄proc. 56 ½ G. 1proc. A Br. Bank⸗Actien 1564. 1562. Part.⸗Obl. 139 ½. 139 Loose 100 Gulden 214 ½. Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 63 ½ 63 ¾ do. 4orh Anl. 97 ⅛. Br. Holl. 5proc. Obl. von 1832 98 ½. 98 ½. Pol 8oesa. 04 Br. 5proc. Span. Rente 44 ½. 43 ½. Zproc. do. pel
2 7 3
Redacteur Cottel. I
v1““ *
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Lestoceg, oder: Intrigue und die
4
sche
Amtliche Nachrichten g. Kronik des Tages.
Rath und Ober⸗Praͤsidenten von Schoͤnberg den Rothen Adier⸗Orden 1ster Klasse mit Eschenlaub, dem Regierungs⸗Fis⸗ fal, Kriminal⸗Rath Springer zu Bromberg, dem Pastor primarius van Guͤlpen zu Werder, im E1ö“ Duͤsselvorf, den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse, und dem Ma⸗
zer Diensten, Grafen Herrmann von Schwerin auf jor aufe sten, fen 8 ch f Uhr Morgens verschieden.
Wolfehagen in der Ukermark, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen geruht. 1 .
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den beiden Schullehrern, Rieger zu Schoͤnbrunn im Kreise Strehlen, Regierungs⸗Be⸗ irk Breslau, und Peter Jung zu Merzig, im Rezierungs⸗ Hezirk Trier, das Allgemeine Ehrenzeichen z4 verleihen geruht.
Der Koͤnigliche Hof legt morgen, den 7ten dieses, die Arauer fuͤr Se. Majestaͤt den Kaiser von Oesterreich auf vier Wochen an, die Damen ersche nen die erste Woche in schwarzen Kleidern, schwarzen Kopfzeugen, Eventaillen und Handschoͤhen; in der zweiten und dritten Woche mit weißen Kopfzeugen, weißen Eventaillen und Handschuhen; in der vierten mit Kanten oder Blonden; die Herren, insofern sie nicht Uniform tragen, die erste Woche mit angelaufenen Degen und Schnallen, in den letztern mit weißen Degen und Schnallen. B.rlin, den 6. Maͤrz 1835. von Buch, Ober⸗Ceremonienmeister
“
bETTTcP “ der Vorlesungen und prakteischen Uebungen’ bei der Koͤniglichen Akademie der Kuͤnste in dem Sommer⸗ Halbjahre vom 1. April 1835 bis ultimo Sep⸗ tember d. J. A. Faͤcher der bildenden Kuͤnste.
1) Zeichnen und Modelliren nach dem lebenden Modell, geleitet von den Mitgliedern des akademischen Senats; 2) Zeich⸗ nen nach Gyps⸗Abguͤssen, Professor Niedlich; 3) Zeichnen und Malen im Koͤniglichen Museum, Professor Kretschmar; 4) Unterricht in der Composition und Gewandung, Professor Be⸗ gas; 5) Osteologie des menschlichen Koͤrpers und der Thiere, Professor Dr. Froriep; 6) Landschafts⸗Zeichnen, Professor
Glechen; 7) Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde, Pro⸗ „ “ sissor Buͤrde; 8) Zeichnen nach anatomischen Vorbildern, Pro⸗ eine Abschrift
fisor Berger; 9) die Vorbereitungs⸗ und Pruͤfungs Klasse, mit
Ulebunz im Zeichnen nach Gyps⸗Abguͤüssen, Professor Daͤhling;
10) Kupferstechen, Professor Buchhorn; 11) Holz⸗ und Form⸗
stechen, Professor Gubitz; 12) Schrift⸗ und Kartenstechen, Pro⸗
fessor Mare; 13) Metall⸗Ciseliren, der akademische Lehrer Coué. Baufaͤcher.
14) Die Lehre von den Gebzuden alter und neuer Zeit, verbunden mit Uebungen im Projekt ren, Professor Rabe; 15) die Projectionen, die Lehre von den Saͤulen⸗Ordnungen nach Vitruv, nebst ihren Constructionen im Zeichnen und mittelst geometrischer Schaiten⸗Construction, Professor Hümmel; 16) Perspektive und Optik, Derselbe; 17) Proportion und Pon⸗ deration des menschlichen Koͤrpers, Direktor Dr. Schadow; 18) Zeichnen der Zierrathen nach Vorbildern und Gyps⸗Abguͤs⸗ sen, Professor Niedlich. . I
C. Musik. 8
19) Lehre der Harmonie, Musik Direktor Bach; 20) Che⸗ ral⸗ uno Fiaural⸗Styl, Derselbe; 21) Doppelter Kontrapunke und Fuge, Derselbe; 22) Freie Vokal⸗Composition, die Musik⸗ Dircktoren Rungenhagen und Bach; 23) Freie Instrumen⸗ talk⸗Composit on, der Kapellmeister Schneider und die Musik⸗ Direcktoren Rungenhagen und Bach. “
D. Bei der mit der Akademie verbundenen
Zeichnen⸗Schule wird gelehrt:
24) Freies Handzeichnen, in drei Abtheilungen, unter Lei⸗ lung der Professoren Hampe und Herbig, und des akademi⸗ schen Lehrers, Maler Lengerich.
E. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ und Gewerk⸗Schule wird gelehrt:
25) Freies Handzeichnen von den Professoren Dähling, Collmann, Herbig und Berger; 26) Modelliren nach Gyps⸗ Modellen, vom Professor L. Wichmann; 27) Geometrisches und architektonisches Reißen, von den Professoren Meinecke und Zielke.
Der Unterricht nimmt mit dem 1. April seinen Anfang. Fär die Unterrichts⸗Gegenstaͤnde von Nr. 1 bis 23 hat man sich zuvor im Akademie⸗Gebaͤude bei dem Direktor Dr. Schadow zu melden jeden Mittwoch von 12 ½ bis 2 Uhr; fuͤr Nr. 24 zur selben Zeit bei dem Proöfessor Hampe, ebendaselbst; fuͤr Nr. 25 bis 27 bei Demselben, Sonntags von 7 bis 9 Uhr.
Berlin, den 28. Februar 1835.
(gez.) Dr. G. Schadow, Direktor.
4₰
Zeitungs⸗Nachrichte
Wien, 2. Maͤrz. Eine außerordentliche Beilage zur Wie⸗ ner Hof⸗Zeitung vom heutigen Tage enthaͤlt Nachstehendes:
„Es hat Gott dem Allaͤchtigen gefallen, Se. K. K. Majestaͤt
den Kaiser und Koͤnig Franz den Ersten, unsern innigst ge⸗ liebten Landzsvater, von dieser Welt abzurufen. Allerhoͤchstdie⸗
selben sind
b eute um drei Viertel auf Ein Uhr Morgens ver⸗ schieden.“
unser jetzt hoͤchst betruͤbenden Ereignisse
8 . 1 zu erlassen geruht: Majestaͤt der Koͤnig haben dem Wirklichen Geheimen B 8 ‧* Allerhoͤchstes Handschreiben an den ersten Oberst⸗
leyen und Hofstellen unverzuͤglich in die
Ferlassenen Handschreibens mit. nisse, das uns Alle mit Trauer, Mich aber insbesondere mit
Se. 2 regierender Alergnaͤdiaster Herr, haben nach diesem
„Hofmeister Fuͤrsten von Colloredo.
„Lieber Fuͤrst Colloredo! Es hat Goit dem Allmaͤchtigen gefallen, Se. Majestat den Kaiser und Koͤnig, Meinen hochver⸗ ehrten, innig geliebten Vater, aus dem irdischen Seyn abzuru⸗ fen. Allerhoͤchstdieselben sind heute um drei Viertel auf Ein 2 Mit dem Gefuͤhle des tiefnen Schmerzes uͤber den Verlust des Erlauchten Verklaͤrten, dessen Weieh it das Gluͤck seiner Voͤlker mitten in den Stuͤrmen der Zeit fest begruͤndet hat, dessen Gerechtigkeit ein maͤchtiger Schutz fur jedes Recht, und ein kraͤfriger Schild gegen jede Willkuͤr war, und dessen Tugenden allen Zeiten als Vorbild dienen, folge Ich dem hohen Berufe, auf der Bahn sortzuschreiten, die Er so weise bezeichnet, und so beharrlich verfolgt hat. Ich hesteige den Mir angestammten Thron mit dem festen Entschlusse, den Gesinnungen Meines Vaters ge⸗ treu, wie Er, im frommen Vertrauen auf Gott, das Gluͤck und die Wohlfahrt Meimer Voͤlker auf dem Wege des Rechtes zum Zwecke aller Meiner Bestrebungen und Anstrengungen zu ma⸗ chen. Ich fordere alle Organe Meiner Hof⸗ und der Staats⸗ Verwaltung, welche Ich hiermit ohne Ausnahme in ihren Stel⸗ len, Aemtern und Wuͤrden bestaͤtige, auf, Mir in Meinen Be⸗ muͤhungen ihren pflichtmaͤßigen Beistand zu leisten, und ihrem Eide gemaͤß, dessen feierliche Erneuerung Ich densel⸗ ben erlasse, sich ihrer Bestimmung nach den bestehenden Vorschriften mit Gewissenhaftigkeit und Eifer zu weihen. Sie werden dasjenige, was bei dieser Gelegenheit Ihres Am⸗ tes ist, sogleich veranlassen; von dem Inhalte dieses Meines Handschreibens alle Hofftaͤbe, Hofaͤmter, Garden, Ordens⸗Kanz⸗ Kenntniß setzen, das Erforderliche verfuͤge, oder, in Mir in Antrag bringe; insbeson⸗
damit jede in ihrem Bereiche so fern es noͤthig seyn sollte, dere aber werden Sie die zoͤgerung wegen Abhaltung der Exequien und Trauergebete fuͤr Meinen verklaͤrten Vater, und wegen Einstellung j der, mit der allgemeinen Trauer unvereinbarlichen Belustigungsart in allen Provinzen das Angemessene vorzukehren. Wien, den 2.
Maͤrz 1835. Ferdinand m. p“
Allerhoͤchstes Handschreiben an den Haus⸗, Hof⸗ und Staats⸗Kanzler Fuͤrsten von Metternich. „Lieber Fuͤrst Metternich! Im Anschlusse theile Ich Ihnen Meines so eben an den ersten Oberst⸗Hofmeister Von dem ungluͤcklichen Ereig⸗
dem groͤßten Schmerze erfuͤllt, noch zu hestig ergräffen, beschraͤnke Ich Mich in diesem Augenblicke G See .c ge nasc Angerkennung Ihrer Verd enste um Meinen erhabenen Vater, Mein Haus und den Staat, so wie Meiner Huld und Gnade zu versichern, Sie zur gleia maͤßigen Fortsetzung Ihrer Dienste aufzufordern, und Sie zu beauftragen, allen Ihren unterstehenden Organen im In- und Auslande ohne Ausnahme Meine Bestaͤti⸗ gung ihrer Stellen, Aemter und Wuͤrden mit dem Beisgatze zu erklaͤren, daß Ich, im Vertrauen auf Ihre Gewissenhaftigkeit und Treue, mit der Sie Ihre Pflichten nach den bestehenden Vorschriften zu erfuͤllen fortfahren werden, Ihnen die feierliche Erneuerung Ihrer geleisteten Eide erlasse. Zugleich mache Ich Sie aufmerksam, daß wegen des neuen Titels und Wappens das Geeignete zu verfuͤgen oder Mir anzutragen seyn wird, in wel⸗ cher Beziehung Sie der Hoftammer im Muͤnz⸗ und Bergwesen zum Behufe der Veraͤnderung im Muͤnz Gepraͤge, und allen Hofstaͤben und Hosstellen, und wen es sonst betrifft, in Ruͤcksicht der Veraäͤnderung der Amts⸗Sigille die erforderuche Anleitung geben werden. Wien, 2. Maͤrz 1835. Ferdinand m. p.“ Allerhoͤchstes Handschreiben an den Staats⸗ und LE11““ Grafen von Kollowrat. „Lieber Graf Kollowrat! Im Anschlusse theile Ich Ihnen eine Abschrift Meines so eben an den ersten Oberst⸗Hofmeister erlassenen ben mit. Von dem ungluͤcklichen Ereig⸗ nisse, das Uns Alle mit Trauer, Mich aber insbesondere mit dem groͤßten Schmerze erfuͤllt, noch zu heftig ergriffen, beschraͤnke Ich Mich in diesem Augenblicke darauf, Sie Meiner vollen An⸗ erkennung Ihrer Verdienste um Meinen erhabenen Vater, Mein Haus und den Staat, so wie Meiner Huld und Gnade zu versichern, Sie zur gleichmaͤßigen Fortsetzung Ihrer Dienste aufzufordern, und Sie zu beaustragen, allen Mitglie⸗ dern Meines Staats⸗ und Konferenz⸗Rathes die Bestaͤtigung Ihres Amtes mit dem Beisatze zu erklaͤren, das Ich, im vollen Vertrauen auf Ihren gewissenhasten Beistand in Meinem schwe⸗ ren Berufe und auf Ihre bewaͤhrte Treue Ihnen die feierl’che Erneuerung Ihres geleisteten Eides erlasse. Alle Individuen des Staatsrathes bestaͤtige Ich ohne Ausnahme in ihren obha⸗ benden Aemtern und erlasse denselben die feierliche Erneuerung ihrer Eide, in der Zuversicht, daß selbe nach wie vor ihren be⸗ schwornen Pflichten treu und eifrig nachkommen werden. Wien, den 2. Maͤrz 18335. Ferdinand m. p.“
Allerhoöͤchstes Handschreiben an den General der Ka⸗ vallerie und Hof⸗Kriegs⸗Raths⸗Praͤsidenten , Grafen von Hardegg.
„Lieber Graf Hardegg! Im Anschlusse theile Ich Ihnen eine Abschrift Meines so eben an den ersten Oberst⸗Hofmei⸗ ster erlassenen Handschreibens mit, dessen Inhalt Ihnen in Be⸗ ziehung auf die administrativen Organe der Kriegs⸗Verwaltung von demselben auch im herkoͤmmlichen Wege eroͤffnet werden wird; zugleich aber ist es Mein Wille, daß Sie Meiner getreuen Armee den großen Verlust, den sie erlitt, ohne Verzug bekannt machen. Ich verweise die ganze Generalitaͤt, alle Ober⸗ sten, Stabs⸗- und Ober⸗Offiziere, so wie die gesamm⸗ te Mannschaft Meiner Armee, auf ihre aufhabende Ei⸗
“ ᷓAAAAAX“X“ 8 8
“ “
K. K. Apostol’'sche Majestät Ferdinand der Erste,
Hof Kanzelleien anweisen, ohne Ver⸗
deepflicht, und erwarte, daß in Folge derselben die Befehlsha⸗
1 ber aller Grad folgende Alehöchste Haneschrelben e e rade fortfahren werden, ihre Pflichten nach ihren be
kleidenden Chargen und Aemtern getreulich zu erfuͤllen, und den ihnen anvertrauten Truppen⸗Abtheisungen nach den Reglements und Dienstes⸗Vorschriften vorzustehen. Meine Armee hat zu allen Zeiten und in jeder Gelegenheit die Tugenden strenger Ord⸗ nung und Mannszucht, unerschuͤtterlicher Treue und de ger Tapferkeit bewährt, und Ich rechne darauf, diese Eigenschaften stets in ihren Reihen einheimisch zu finden. Wien, den 2. Maͤrz 1835 “ Ferdinand m. p.“
Wien, 3. Maͤr t.) 1 rz. (Durch außerordentliche Gelegenheit.) Der Oesterreichische vom heutigen ven⸗ ent⸗ haͤlt s Artikel: „Wien, 2. Maͤrz. Der allerhoͤchste Hof, der Hofstaat und saäͤmmiliche Klassen der Bewohner der Hauptstadt sind durch den tief betruͤbenden Todesfall Sr. Maj. des Kaisers Franz l. in eine Trauer versetzt, die nur der begei⸗ sterten Liebe und Treue verglichen werden kann, mit der jeder Seiner Unterthanen an dem hoOͤchstseligen Monarchen hing. — Seine Voͤlker, welche Er mit Seiner innigsten und tief⸗ sten Liebe umfaßte, betrauern in ihm nicht nur einen mu⸗ sterhaften Herrscher; es weint jeder Einzelne um Ihn, wie um den geliebten Vater einer großen, den ganzen Staa umfassenden Familie. Europa aber verliert an dem ho hen Verblichenen einen der musterhaftesten und ehrwuͤrdig sten Regenten, die je einen Thron geziert haben. — Der hoͤchst selige Kaiser war geboren zu Florenz am 12. Februar 1768 und gelangte zur Regierung der Erblaͤnder am 1. Roͤmisch⸗Deutschen Kaiser ward er erwaͤhlt am 7. Juli und al solcher zu Frankfurt gekroͤnt am 14. Juli desselben Jahres. Er erklaͤrte sich zum Kaiser von Oesterreich am 11. August 1801, ward als solcher zu Wien proklamirt am 7. Dezember des naͤ lichen Jahres und legte, als die Zeitumstaͤnde die Aufloͤsung de Deutschen Reiches herbeifuͤhrten, die Deutsche Kaiserkrone nie⸗ der am 6. August 1806. Gegenwaͤrtig hat Ihn Gott aus diesem Leben abberufen im unlaͤngst angetretenen 68sten Jahre Seines Alters und nach gerade vollendetem 43sten Jahre Seiner glorreichen Regierung. Dem hoͤchstseligen Monarchen ward der doppelte hohe Beruf zu Theil, Oesterreich mehr als einmal aus den dringendsten Gefa ren und den schwierigsten Verhaͤltnissen ungefaͤhrdet zu retten und nach mannigfachen und schweren Pruͤfungen, welche die Vor sehung uͤber dieses große Reich, wie uͤber ganz Europa, ver haͤngt hatte, — dem Kaiserstaate durch Seine weise Regterung waͤhrend einer Bnn. —, gen fast ununterbrochenen Periode des allgemeinen Friedens, den der hoͤchstselige Kaiser Franz zu allen Zeiten eifrigst zu erhalten bemuͤht war, einen Grad der Macht, des Wohlstandes und der Achtung in ganz Eu⸗ ropa zu verschaffen, durch den eben dieser Zeitraum ei⸗ ner der glaͤnzendsten und gluͤcklichsten in der vaterlaͤndi⸗ schen Geschichte geworden ist. — Die Regenten⸗Tugenden, durch welche der hoͤchstselige Kaiser diese gluͤcklichen und glorreichen Ersolge herbeigefuͤhrt, waren eine aufrichtige tiefe Froͤmmigkeit des Herzens, vereint mit einer unerschuͤtterlich treuen Anhaͤng⸗ lichkeit an den Glauben seiner Vaͤter, eine unwandelbare sich stets gleich bleibende Liebe zur Gerechtigkeit, die in dem Rechte und seiner Handhabung den wichtigsten Grundstein aller irdischen Herrschaft erkannte, eine in allen Verhaͤltnissen des Lebens die⸗ ser Ueberzeugung entsprechende Handlungsweise, eine unausge⸗ setzte Sorge fuͤr das Wohl der Ihm anvertrauten Voͤlker, dessen Befoͤrderung die Aufgabe Seines Lebens und das Ge⸗ schaͤft jedes Tages Seiner Regierung war, endlich eine aus dem tiefen Bewußtseyn seiner Pflichten gegen Gott hervorgehende Leutseligkeit und Herablassung, die unwiderstehlich das Herz ei⸗ nes Jeden gewann, der sich dem hoͤchstseligen Kaiser naͤherte, welcher keinem Semer Unterthanen den Zutritt zu Seiner Per⸗ son verwehrte. Dies waren die in Guͤck und Ungluͤck unver⸗ aͤnderlichen Eigenschaften, welche das Vaterland in dem hoͤchst⸗ seligen Herrn liebte und bewunderte, und welche auch das ent⸗ fernteste Ausland in Ehrfurcht und Vertrauen anerkannte. — In den gerechten Schmerz der Unterthanen uͤber den Verlust eines solchen Herrschers mischt sich jedoch ein festes und uner⸗ schuͤtterliches Vertrauen auf die Zukunft. Sie verlrauen zunaͤchst auf den Schut des Allerhoͤchsten, der zu allen Zeiten sichtbar uͤber dem Erzhause Oesterreich gewaltet hat, sodann auf die in eben diesem erha⸗ benen Geschlechte erblichen Tugenden Sr. Majestaͤt des jetzt regieren⸗ den Kaisers Ferdinand I., dessen Froͤmmigkeit, Festigkeit des Charakters und treue Liebe zu Allerhoͤchstihrem nunmehr in Gott ra⸗ henden Herrn Vater, nun die Hoffnung aller Ihrer treuen Un⸗ terthanen sind. Auf diese hohen Eigenschaften begruͤndet sich die Gewißheit, daß Allerhoͤchstdieselben im Sinne und in den Grundsaͤtzen des hoͤchstseligen Monarchen die Regierung fert⸗ fuͤhren werden, und dies um so sicherer, als die bisherige drei⸗ undvierzigjaͤhrige Regierungs⸗Periode den Charakter der Ver⸗ waltung der aͤußern und innern Angelegenheiten Oesterreichs in einer Weise ausgebildet und befestigt hat, daß der Geist der Regierung des hoͤchstseligen Monarchen auch nach dessen Hin⸗ scheiden sortle⸗ n kann.“ “ Paris, 28. Febr. Herr Persil hatte im gen Tages zwei Konferenzen mit dem Koͤnige. Einer telegraphischen Depesche zufolge, ist der General Graf Sebastiani in Calats gelandet. Er wurde bereits in der verflos. senen Nacht hier erwartet. 8 Der Temps will wissen, daß auch der Marschall Soult bereits vngerenegg se, sich Feacff weit von Paris auf⸗ alte, um von dort aus die Unterhandlungen u Stillen betreiben zu koͤnnen. I Mee. Die ploͤtzliche Zuruͤckberufung des Grafen Sebastiani nach Pa⸗ ris war ganz unvorhergesehen. Es heißt, er sey durch eine Estas⸗ fette abberufen worden, die vom Schlosse der Tuilerieen in der naͤmlichen Stunde abgegangen waͤre, als die nach Toulouse abge⸗ schickte telegraphische Depesche an den Marschall Soult. Keiner der Kandidaten fuͤr eine ne ministerielle Combination war