1835 / 108 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

finden, weshalb sie keine Zahlung geleistet habe; nachdem sie naͤmlich den fremden Maͤchten bereits 1 Milliarde an Entschaͤdi⸗ gungen gezahlt, habe sie Bedenken tragen muͤssen, noch 25 Mill. fuͤr die Vereinigten Staaten zu verlangen, und so sey es gekom⸗ men, daß jeder Minister diese Angelegenheit verschoben habe, um sie seinem Nachfolger aufzubuͤrden. Am Schlusse seines Vortrages verlas der Minister noch folgende eigenhaͤndige Note Buonapartes, als er noch erster Konsul war, an den Mi⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Herrn Talleyrand: „Ich ersuche den Buͤrger Talleyrand, mir einen Bericht uͤber diese Sache abzustatten. Von Zahlungs⸗Unfaͤhigkeit kann keine Rede seyn: wenn man schuldig ist, muß man auch zahlen.“ Nach dem Herzoge von Broglie hatte der Baron Bignon das Wort. Derselbe erklaͤrte zunaͤchst, daß er wie Buonaparte denke, wenn dieser behaupte, daß man bezahlen muͤsse, wenn man schuldig sey; es handele sich aber vor Allem darum, ob und was man schuldig sey. Der Redner theilte hier die letzten Nachrichten aus Washing⸗ ton mit. Es gehe aus denselben hervor, meinte er, daß der Kongreß auf der Vollziehung des Vertrages vom 4. Juli bestehe, und daß die Botschaft des Praͤsidenten nicht zuruͤckgenommen worden sey; so lange letzteres aber nicht geschehen, koͤnne die Kammer nicht mit Wuͤrde berathschlagen, da es, was sie auch thun moͤchte, immer das Ansehen haben wuͤrde, als ob sie unter dem Einflusse der Drohungen der Nord⸗Ameri⸗ kanischen Regierung handle. Herr Bignon hielt es fuͤr einen großen Mißgriff des Ministeriums, daß dasselbe nicht im vorigen Jahre, nachdem der Vertrag vom 4. Juli von der Kammer ver⸗ worfen worden, der Nord⸗Amerikanischen Regierung angezeigt habe, daß nunmehr nichts weiter uͤbrig bleibe, als die Unterhand⸗ lungen auf neuen Grundlagen noch einmal zu eroͤffnen. Um 43 Uhr, wo dieser Bericht schließt, hatte der Redner seinen Vor⸗ trag noch nicht breendigt. Herr Guizot brachte gestern einen großen Theil des Mor⸗ gens im Hotel der auswaͤrtigen Angelegenheiten zu. Herr von Rumigny, Adjutant des Koͤnigs, wird, wie man versichert, als außerordentlicher Kommissar nach Algier abreisen. Die Protestationen des Advokatenstandes von Paris und Rouen gegen die Koͤnigl. Verordnung vom 30. März sind (wie bereits erwähnt) den Koͤnigl. Gerichtshoͤfen von Paris und Rouen deferirt worden. Herr Phil. Dupin, Vorsteher des Pariser Advoka⸗ tenstandes, hat gestern Abend eine Vorladung vor den Koͤnigl. Gerichtshof von Paris fuͤr den naͤchsten Sonnabend erhalten.

438

schluß des Disziplinar⸗Raths des Pariser Advokatenstandes tet, worin er darauf antraͤgt,

ron Seguier hat darauf eine Sitzung des Gerichtshofs auf 13. April anberaumt.

Der Disziplinar⸗Rath der Advokaten von Nantes will nung vom 30. Maͤrz zu protestiren.

Das J

ten, auf der Rhede von Havre. Er hatte am Bord des ketbootes „Albany“ New⸗York am 11. Maͤrz verlassen. In der Quotidienne liest man:

die Petitionen zu Gunsten der Amnestie.“

nach der Levante abgesegelt; sie uͤberbringt unserem

in der Levante Depeschen der Regierung. Flotte sey ploͤtzlich von den Balrarischen Inseln unter Segel

Aus Oran wird Naͤrz geschrie b der Befehl dort eingetroffen ist, sogleich Mostaganim zu raͤum Man glaubt, daß auch Arzew in sehr kurzer Zeit verlassen w den wird.

wuͤrde; man glaube zwar nicht,

hoffe aber, daß er einwilligen werde,

Ministeriums zu uͤbernehmen. Mitten in der Ungewißheit uͤber die neue Zusammensetzu

dem Steigen begriffen. Briefe heute als

er selbst nicht zur neuen Administration gehoͤren werde. Spekulanten haben stets Greys gehabt, und sein

ben.

Der General⸗Prokurator Martin hat in Bezug auf den Be⸗

Requisitorium an den ersten Praͤsidenten, Herrn Seguier, gerich⸗ daß dieser den Gerichtshof ver⸗ sammeln und den besagten Beschluß annulliren lassen solle. Ba⸗

ganzen Advokatenstand zusammenberufen, um gegen die Verord⸗

ournal du Havre meldet die Ankunft des Herrn Serrurier, Franzoͤsischen Gesandten bei den Vereinigten Staa⸗

Pa⸗

„Am 1. Mai wird keine Revue uͤber die National⸗Garde gehalten werden; man fuͤrchtet

Die Brigg „la Fleche“ ist am 4ten d. M. von Toulon 4 Botschafter in Konstantinopel und dem Befehlshaber der Franzoͤsischen Flotte

hatte am 4ten in Toulon geheißen, die Amerikanische

gangen. Briefe von Mahon widersprechen dem noch bis jetzt. vom 26. Maͤrz geschrieben, daß am 25sten

Der Moniteur berichtet heute, man vevsichere, daß Lord Grey mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt werden daß er selbst eintreten wuͤrde, die Zusammensetzung des

des Englischen Ministeriums sind unsere Fonds in fortwaͤhren⸗ Dies kommt daher, daß die Londoner positiv mittheilen, Lord Grey werde mit der Wiederzusammensetzung des Kabinets beauftragt werden, 8S; Die roßes Vertrauen zu der Person Lord ame hat den Coursen Festigkeit gege⸗ Die Geschaͤfte waren aber sehr beschraͤnkt. Die Spanischen

ein 8 1b 2 pCt. gefallen. Aus Bay 29sten, 30sten den

mein gewesen. unter Lopez carreguy,

den

Kolonne zur V

standen.

wiederhergestellt drei Treffen in

ge⸗

en. er⸗

vertagt werden. Heute 108. 5. 3proc.

Frankfur 102 ½. 102 ½. 4 24½. ng Anl. 97 ½. G. Loose 70 ⅝. Br. 28 ¼. 28 ½.

.“

vanp sind in Folge des Geruͤchtes, daß ernstliche Unruhe arlistischem Geiste in Saragossa ausgebrochen waͤren, foße

und Aldama stehenden Kolonnen und der 8 Bataillone und Am 30sten begann das Feuer wieder.

lein mit geringer Kraft. 1 der Verlust sehr ansehnlich gewesen.“ Der Indicateur Bordelais meldet, daß Mina

Gunsten der constitutionnellen Truppen

Auf außerordentlichem Wege sind Briefe aus Madrid w Sie sind jedoch ohne Interese 9 war in der Spanischen Hauptstadt das Geruͤcht verbreinet Z Diskussion uͤber die innere Schuld w

2. April hier eingegangen.

schloß 5proc. Rente pr. compt. 107. 90. 1.

Uh Com . öyrr. öproc. Spaj 3 à 24. Cortes 49 8 g. Oesterr. 5proc. Mal

Neap. pr. comnt. 98. 20. 48 ½. 3 proc. 30 ½¾. Ausg. Schuld

Bank⸗Actien 1605. 1604. u 100 G. 212 ½ Holl. 5proc. Obl. von 1832 100 ⁄½.

onne vom 5ten d. M. wird geschrieben: und 3lsten des letzten von Estella

24 2 Feuer

Am Losten begann das

seine Kavallerie bei Gurrea war

8 u1. mit erstaͤrkung der Truppen der c

sey. Nach diesem Blatte waͤr den letzten Tagen des ausgefallen.

. fin cour. 81. 60. sfin cour. 98. 40.

227 23

pr. compt. 81. 45.

t a. M., 13. April. proc. 96, 1. 96 *⁄.

2 proc. 57. B. lproc. 29 Part.⸗Obl. 140 ⅛. 1401. g. .212. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 65 ½. 100 9. Pih

öproc. Span. Rente 47 ¾. 47 ½. 3proc. do. nen

Gedruckt bei A. W. Hayn

Bekanntmachungen.

Oeffentliche Vorladung. Die verordneten Curatoren der Verlassenschaft des am 1. Mai v. J. zu Clevenow verstorbenen Guts⸗

den 25. Mai

gericht angezeigt, daß sie, um eine genaue Uebersicht uͤber die Kraͤfte und Lasten des Nachlasses des von Wakenitz zu gewinnen, dessen Proclamation von Noth⸗ wendigkeit erachteten und daher mit Zustimmung der Erben desselben, um Erlassung der zweckdienlichen Ladungen gebeten haben wollten.

Wenn nun diesem Gesuche auch geruhet worden, so citiren Kraft tragenden Amtes Wir hiermit alle und jede, welche aus irgend einem Grund Rechtens an den Nachlaß des am 1. Mai v. J. zu Clevenow verstorbenen Carl v. Wakenitz, namentlich an die zu demselben gehoͤrigen Allodial⸗Guͤter Clevenow, Passow, Wouͤstenei, Luͤssow, Doͤnnie und Boltenhagen in Neu⸗

beziehen wir uns

gebene Meistgebot an zusammen 4596 willigt haben, ein anderweiter

an Ort und Stelle im Gasthguse 1 bei Naumburg vor dem Deputirten, Herrn Landge⸗ Besitzers Carl v. Wakenitz haben dem Koͤnigl. Hof⸗ richts⸗Rath Hunger, Kauflustigen, welche die besitzen faͤbig und zu bezahlen vermoͤgend sind, zur Abgabe ihrer Gebote hierdurch

Wegen der zu diesem Grundstuͤcke gehoͤrigen Per⸗ tinenzien, so wie der Bedingungen, unter welchen dasselbe dem Meistbietenden zugeschlagen werden soll,

in dem Allg. Anzeiger der Allg. Preuß. Staats⸗Zei⸗ Naumburg, am 23. Koͤnigl Preuß. Landgericht.

Thlr. nicht ge⸗ Bietungs⸗Termin auf J., Vormittags 11 Uhr,

zur nackten Henne

schaͤtzer: 1) Cylindertafeln inhaltes und der Stammgrund men und Bestaͤnden; 2) Richthd

d.

anberaumt, zu welchem alle feln zur Bestimmung der Dicht gedachten Grundstuͤcke zu Gotha, im April 1835. vorgeladen werden. 8

6

auf die fruͤhern Bekanntmachungen

in Breslau und ist zu haben

Jenant 18858 9en eeress Dnu meratio Galiciae et Bu oder die

in Galizien und der

Richter.

Vorpommern, ingleichen Lipsitz und Ramit auf Ruͤ⸗ gen belegen, Forderungen und Anspruͤche haben, oder zu haben glauben, daß sie solche in einem der folgen⸗ den Termine, alzs: am 20. Marz, 13. April oder 4. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Koͤnigl. Hofgericht genau anmelden und nachweisen sub poena! Contumaciat. praeclusi et perpetui silentii. als welche, so wie die sonst erdnungsmaͤßig feststehenden Rechts⸗ nachtheile durch den am 26. Mai d. J., Morgens 10 Uhr in publicirenden Praͤclusiv⸗Abschied puriftcirt und ausgesprochen werden sollen.

Ditejenigen Glaͤubiger jedoch, die ihre Forderungen auf einem hieselbst attestirten Postenzettel richtig an⸗ gegeben finden werden, haben deren Anmeldung nicht noͤthig, wenigstens keinen Kostenersatz dafuͤr zu ge⸗

waͤrtigen. 88 Datum Greifswald, den 14. Februar 1835. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern

d Ruͤgen. (L. 8.) 8

zur Bildung des chen und

maͤnnern.

un 8es Odebrecht, Hofgerichts⸗Rath.

Edietal⸗Citation.

Es werden hierdurch alle unbekannten Erben und Erbnehmer der am 23. Mai 1832 hie elbst als Gou⸗ vernante unverehelicht und ab, intestato verstorbenen

Charlotte Friedericke Josephine de Muciis, genannt Mouson oder Musso, zu dem auf den 18. Juli 1825, Vormittags um 10 Uhr, Behufs der Geltendmachung ihre? Erb⸗Anspruͤche im Gerichts⸗-Lokale des unterzeichneten Stadtgerichts anberaumten Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Verstorbene eine Tochter des angeblich vor etwa 40 Jahren zu Hanau verstorbenen Churfuͤrstlich Mainzschen Haushofmeisters Joseph Musso und dessen vor ctwa 30 Jahren zu Coblenz verstorbenen Ehefrau Anna, gebornen Erler, gewesen sein soll. lich

Sollte sich in und bis zu dem Termine Niemand melden, so wird der Nachlaß fuͤr ein herrnloses Gut erklaͤrt, und in Folge dessen, was weiter Rechtens ist verfuͤgt werden.

Cosel, den 2. September 1834. Koͤnigliches Preußisches Stadtgericht.

Bei Duncker

Ruß!

Avertissement.

Von dem unterzeichneten Kenfg. Landgerichte soll das dem Gastwirth Johann Christian Otto gehbrige, unter Nr. 50 des Hyvpothekenbuches von Schellsitz, 1 Meile von Naumdueg a. S., an der Straße von Naumburg nach Merseburg und Freiburg liegende Gast⸗ und Schenkhaus zur nackten Henne, bestehend aus Wohn⸗, Wirthschafts⸗ und andern (Sebaͤuden, nebst den dabei befindlichen und bewirthschafteten Gebaͤuden, Feldgrundstuͤcken, Gaͤrten und dergleichen, sämmtlich nach Aozug der Lasten gerichtlich auf 15,537 Thlr. 19 sgr.

abgeschaͤtzt, im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden und ist hierzu, da die Interessen⸗ ten in den Zuschlag der Grundstuͤcke gegen das in dem am 15. Januar ec. stattgehabten Termine abge⸗

3

zu beziehen:

berechnung, von G.

von der

8

Literarische Anzeigen. Bei A. W. Hayn in Berlin, ist erschienen und in allen Allgemeiner

und schwierigen Briefschreiben, Schriftstellern, Schriftstellerinnen

Koͤnigl. Preuß. Hofrathe. mehrte Ausgabe. Praktische

zur Amtsfuͤhrung der Schiedsmaͤnner in den Provinzen Preußen, Schlesien, Brandenburg und Sachsen; mit den nöthigen Dienst⸗Formularen, und einer Erklaͤrung von Woͤrtern, die im Umgange und in der Gerichts⸗ sprache am haͤufigsten vorkommen. Rumpf, Koͤnigl. Preuß Hofrathe. Preis: 3

Nr. 20 ., ist so eben erschienen und in allen Buch⸗ handlungen zu haben: Von den Beweisen fuͤr die Unsterblichkeit der menschlichen Seele im Lichte der speculativen Philosophie.

Von Carl

Eine

gr. 85. geh. 1; Thlr.

Bei Joh Fr. Hartkno erschienen und durch jede durch E S. Nr. 3), zu erhalten:

in chronolog. Reihenfolge dargestellt von Dr. gr. Sro in Umschlag geheftet, 350

In Commission der schienen und durch alle

Die Forstmathematik, Forstvermessung, Holzschaͤtzung und Waldwerth⸗

n G. Koͤnig, Mit 4 Kupfertafeln in Jto. Dieses Lehrbuch behandelt: hsrtagie 2) 8 lacfiliche Landmeßkuns, 3) die forst⸗ iche Koͤrpermeßtunst, auf eine fuͤr den Forstlehrling säbr sabilgh Weise 8 fuͤr den Forstleh g jaͤhriger Erfahrung des sowohl lehrenden als forst⸗ lich wirkenden Verfassers, hee fe Eingang finden, wo man sich die Muͤbe nimmt, sich praet schen Brauchbarfeit desselben zu uͤber⸗ 8

swildwachsenden Pflanzen gabe ihrer Sta

von Hr. Alerx.

Prof. d. Mathematik, Physik, B 8vo. XXIV. 200 Seiten. Der Verfasser dieser Ename schaͤftigt sich seit sechszehn Jahr

Zimmerstr. Nr. 29, Buchhandlungen zu haben: Briefsteller besseren Geschmacks im gewoͤhnli⸗ von mehreren und Geschaͤfts⸗

70 Meilen, von der

9 zte durchgesehene und ver⸗

Preis: Thlr.

Anleitung derselbe hiermit dem Publikum.

In unserm Verlage ist so eben

fremden und deutschen wie es besteht, systemati von 1„.

Von J. D. F.

Thlr.

und Humb

lot, Franzöoͤsische Str.

Saubee geheftet. Preis

Bei dem 9 heit der zum sich auf das Militaic⸗ vorliegende Schrift sicher eine Beduͤcfnisse abhelfen, und

hoffen, nicht nur fuͤr das gesan

4 nicht selten die bringen muͤssen, von hohem a aller weiteren Empfehlungen 6 gemeine Wichtigkeit allein schon

ch in Leipzig ist so eben Buchhandlung (nament⸗ Mittler in Berlin, Stechbahn

Helden,

erlauben wir uns nachsiehend halts folgen zu lassen. 1. Disciplinar⸗Oednung. setze. III. 1V. Von den

] an d's H. Dring. verpflichtung

Faͤhnriche und Trainsoldaten den Ehrengerichten.

Seiten. Preis 1 Thlr. 15 sgr.

Unterzeichneten ist so eben er⸗ Buchhandlungen Deutschlands

lichen Vorschriften, so weit als wiedergegeben und unter den et worden sind,

mit Anweisung zur was durch Herkommen chaͤtzung u 1ee erlangt hat. nebst Huͤlfstafeln fuͤr Forstschaͤtzer, alp

Gr. S. Forstrathe ꝛc gr. 8vo. ß Preis 2 Thlr. 16 Gr. 1) Die forstliche Re⸗

ßere Foem des ganzen Buches barkeit noch mehr erhoͤben.

Nicolaische Buch

Dasselbe ist die Frucht dreißi

und wird sicher uͤberall In meinem Verlage ist neu e len Buchhandlungen (in Berlin berg bei E S. Mittler) zu h

zuwachstafeln, 4) Holzzuwachstafeln, 5) Abstandsta⸗

6) Ziagseszinstafeln zur Waldwerth⸗Berechnung.

Beckersche Buchhandlung

So eben erschien bei Wilhelm Gottlieb Korn

Buchhandlung in Berlin, Hausvoigteiplatz Nr. 1: lantarum

Zawadzli,

der Pflanzenwelt der Laͤnder in einer Strecke von . . 1 E“ 1— He 8 Rumpf, sammten Karpathen wie deren hoͤchsten Gipfeln, dis Herausgegeben von J. D. F. Ru 1iJcs⸗ an den Fuß der Siebenbuͤrger Alpen. 1 eigener und seiner Freunde Anschauungen u

———,

Das Preußische Militair⸗Strafrecht,

Carl Fricrius,

General⸗Auditeur der Armee, Ritter ꝛc. 1 Thlr. . tangel eines vollstaͤndigen Strafgesetz⸗ buches fuͤr das Preußtsche Heer und Theil nicht gedruckten Gesetze, welche Strafrecht beziehen, wird die

„wie wir mit Gewißheit

litair, sondern auch fuͤr die Civilgerichte, da diese 2 Milztair⸗Strafgesetze zur Anwendung 5

des Werkes, dessen un⸗

des Herrn Verfassers hinreichend beurkundet wird, eine Uebersicht des In⸗

Militair⸗Strafprozeß⸗Ordnung. 8 Rechtsverhaͤltnissen der Landwehr der u Reservemannschaften, der mit Vorbehalt der entlasenen Offiziere, Ported'épee

Wir bemerken noch, daß die vorhandenen gesetz

und daß da, wo es an gesetzlichen Be⸗ stimmungen fehlt, dasjenige aufgenommen wurde, und Gerichtsgebrauch Guͤl⸗ Ein sorgfaͤltig ausgearbeitetes habetisches Register, so wie die sehr bequeme äͤu⸗

Bruͤderstraße Nr. 13.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

zeugen. Beigegeben sind, als Huͤlfstafeln fuͤr Forst⸗ zum Aufschlagen des Holz⸗

fiaͤche von Holzstaͤni⸗ bentafeln, 3) Hoͤhen⸗

heit der Holzbestaͤnde

8 7

in der Nauckschen

cowinae

Bukowina mit genauer An⸗ ndorte

otanik ꝛc. in Lemberg. Preis 1 Thlr.

ratio Plantarum be⸗

en mit dem Studium

c⸗ Die Resultate vergiebt

erschienen: sch dargestellt

3 sgr

bei der Zer steeut⸗

mäülaͤngst gefuͤhlten

imte Preußische Mi⸗

nieresse seyn. Statt

durch die Stellung 9

n I Militair⸗Strafge⸗

Dienst⸗

ꝛc. ꝛc. V. Von

moͤglich, woͤrtlich nzelnen §. § allegirt

werden die Brauch

handlung in Berlin,

rschienen und in al- Posen u. Brom⸗ aben:

Beurtheilung der Cousin⸗ auf die Bedeutung der neuen, von Schelling u si

ach

F.’⸗, 8 Berhtal ans hilologie, in ihrem Verhaͤltniß zur Bihn des Deutschen Volkes. gr. 8vo. 1835. sm

7 sgr. Julius Klinkhardt in Leiug

Sehr empfehlangswerthe neue Musikale erschienen in der Schlesingerschen Buch-xu Musikhandlung, unter den leinden No. 3 ⁄:

Curschmann, 6 Gesünge für 1. mit Begl. d., Pianol., Op. I1, 1 Thlr.

Loewe, C., der Frühling, eine Tondiehtunzi Sonatenform für d. Pfte., Op. 47. 1 Thle. F--

Weber, C. M., v., Ire. grahde Sonate, 09. 2 arr. p. Pite., à 4 m. par Jähns. 1 Thir. Dg.

Marschan, ungeheure Heiterkeit, Csoalopp dl Walzer aus: „Der reisende S tudenl, f. Psfte. 10 sge. 1

Neneste Berliner Lieblingstänze F Dble 38s8 Heft enthält: 5 Contretänze und 1 Galgg a. d. Ballet: „Der Aufruhr im Seraih von Tolbecijae, 1 Walzer v. C. v. Oerlrzen; National-Mazurkas von Neithardt und Marseh 1 Galopp a. d. Burleske: „Das Königreich der Weiber,“ von Marschan. 17 ½ sgr.

Singslima 78 Liederles

———

Bei Duncker und Humblot, Französische hi

[No. 20 a., ist so ecben erschienen und in allen Dul

andluangen zu haben:

Erfahrungen über Homõopallie

unter den Augen homöopathigcher Aerzte geszum)

von Dr. C. gr. Svo.

FEriedheim. geb. 15 sgr.

e’schen Verlagsbuch handlung in

——ü

In der Buͤschle

Elberfeld ist so eben ersmwienen und in allen dac⸗ handlungen (in Berlin bei W. Logier und in alcn uͤbrigen dortigen Buͤchhandlungen) zu haben:

J. H. Fichte, uͤber die Bedingungen eints si kulativen Theismus: in einer Beurtheilung Vorrede Schellings zu dem Werke von Couse— uͤbee Franzoͤsische und Deutsche Philosophle.⸗ 1835. 10 sgr.

Der Verf. macht in dieser, aus der Hall. L. 3 n.

usahen und Erweiterungen, besonders abgedruch

Schelling schen Echtl

chtigten Umgestaltung der Philosophie aufmerlsü nd sucht das Verhaͤltniß seiner eigenen Lehre de ihren Hauptgrundzuͤgen darzu ellen.

I1I“ So eben ist bei Aug. Hirschwald erschie nd versandt: Bird, Dr. Fr., Notizen aus dem Gebiele ¹ Psychischen Heilkunde. 8vo. 20 sgr. Bird, Dr. Fr., über Einrichtung und Zweck Krankenhäuser für Geisteskranke und die ir Behandlung überhaupt wie sie sein muls. Hayne. Braudt und KRatzeburg, Darstella- und Beschreibung der Arzenei-Gewüchse 6 neuen Preuls. Pharmacopoc. 171e Lielerul Mit 10 illum. Kuplfertafesn. gr. 410. Sulse- Pr. 1 Thlr. 10 sgr. Magazin fuͤr die gesammte Thierhei kunde, herausgegeben vom Prof. Lr. Gl und Prof. Or. Hertwig. 1stes Quartalbeft⸗ Sro. (Preis des ganzen Jahrganges 22 Thle Dr. Mechlenburg und A potheker J. F. Simop Grundzüge der Chemie in Tabellen-Form.1 nächst als Repetitorium für angehende Aeck und Pharmaceuten bearbeitet. 416. 1 Thlr. 109 Reich, prof. Dr., das Streckf d des Behandlung. 8vo. 15 sgr.

Monats sind die Trun der Koͤnigin mit den Karlisten auf den Gefilden von Lerin, Am und in dem Solana⸗Thale, drei Meilen 8 zwischen

Jumn Koͤnigin eingetrof

und auch Zumalacarreguy hatte neue Verstaͤrkungen erhalten, aus drei anderen Bataillonen von Navarra und Guipußcon! Am 3lsten wurde das Feuer wiederum fortgeset

Auf jeder Seite ist, wie man glauh

anül- e das Refularg Monats Maͤrz gan

z

uͤrde auf die naͤchste Sesse

19

65. do. ige

Vergangenheit und Zukunst h

8 F pan v“ BEEIII

I1 8 8

111“

Berlin, Sonnabend den I8 ten April

——

Amtliche Nachrichten. 1““ Kronik des Tages.

Das öéte Stuͤck der diesjaͤhrigen Gesetz⸗Sammlung, welches seute ausgegeben wird, enthaͤlt unter Nr. 1589. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Maͤrz, die lAakademische Gerichtsbarkeit und die akademische Po⸗ llizei und Disciplin bei der Universitaͤt Greifswald betreffend; » 1590. die Declaration des §. 54. Tit. 20. Th. I. des All⸗ 8 gemeinen Landrechts, betreffend die Uebernahme von Pfand⸗ und Hypotheken⸗Schulden vom 21. Maͤrz d. J.; ferner die Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordres vom 25. Maͤrz, betreffend die Organisation der ad⸗ ministrativen Verhaͤltnisse im ehemaligen Fuͤrsten⸗ thum Lichtenberg;

2. vom 28. Maͤrz, durch welche des Koͤnigs Majestaͤt der Stadt Sarne im Großherzogthum Posen die revidirte Staͤdte⸗Ordnung vom 17. Maͤrz 1831 ver⸗ leihen; und 1

593. vom 1. April, wegen Aufhebung des Artikels 174 der Rheinischen Straf⸗Prozeß⸗Ordnung und An⸗ wendung des Artikels 203 in einfachen Polizei⸗

sachen. Berlin, den 18. April 1835. Debits⸗Comtoir der Ge

setz⸗Sammlung. 88 ““ 1 . 8

ngs-Nachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 9. April. (Nach⸗ trag.) Der Herzog von Fitz⸗James hatte (wie bereits gestern erwaͤhnt worden) gleich nach dem Schlusse seiner Rede sich aus der Kammer entfernt. Herr Thiers, welcher die Rednerbuͤhne nach ihm bestieg, bat um die Erlaubniß, die Ruͤckkehr seines Vor⸗ gaͤngers abwarten zu duͤrfen, bevor er seine Vertheidigung begoͤnne, da diesem vorzuͤglich die Worte, die er zu sagen habe, gelten wuͤrden. Der Praͤsident machte ihm jedoch bemerklich, daß man Herrn von Fitz⸗James nicht zum Wiedererscheinen in der Kam⸗ mer zwingen koͤnne, und daß es auch gebraͤuchlich sey, zu der ganzen Versammlung und nicht zu einem einzelnen Mitgliede der⸗ selben zu reden. „Reden Sie zur Kammer!“ erscholl es von mehreren Seiten, worauf der Minister sich nach wiederhergestell⸗ ter Ruhe etwa in folgender Weise vernehmen ließ:

„Es wird mir schwer, auf die Rede, die wir so eben vernom⸗ men, mit Ruhe zu antworten. Man hat sich so ehrenruͤhrige Ein⸗ fluͤterungen erlaubt, daß mein Erstaunen noch groͤßer als mein Un⸗ wille ist. Eine Fahne hat man hier aufgesteckt, die nicht unsere Farben traͤgt; ich weiß sehr wohl, daß nur der Haß gegen die ge⸗ genwaͤrtige Ordnung der Dinge, daß nur der Partei⸗Haß gegen uns, nicht Sachkenntniß dem Redner eine solche Sprache lieb und seinen Pfeilen eine solche Richtung gab. Aber man hat falsch gerechnet, fehl geschossen. Ganz Frankreich, unsere National⸗Ehre i verletzt. Man hat die Fahne von Austerlitz, die wahre Fahne Frankreichs, deflekt, man hat unser ganzes Daseyn tief verwundet, wir Alle, wie vir da sind, wir Franzosen sind gekraͤnkt und muͤssen unsere Ehre wahren. Ich weiß sehr wohl, wer hier hesasgehen hat, es ist die Elimme der Restauration. Ein Gespenst ist aus dem Grabe herauf⸗ gestiegen und schmaͤht auf uns, die wir der Juli⸗Revolution die Formen unseres Lebens verdanken. (Beifall.) Es sey mir erlaubt, diesem Phantome der Vergangenheit, das uns ngctahig verfolgt, und uns verhindert, die rechtmaͤßigsten wie die natuͤrlichsten Thaten zu verrichten, diesem Schatten eines Abgestorbenen die Maske abzu⸗ nehmen, damit uns seine eigentlichen Zuͤge klar werden. Ist es nicht staunenswerth, daß wir im Namen der Restauration aufgefordert

werden, uns unsern Pflichten zu entziehen, daß wir im Namen der Restauration gescholten und geschmaͤht werden, daß wir ein leidlich gutes Gedaͤchtniß haben fuͤr die von Frankreich geschlossenen Ver⸗ traͤge und von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen? (Neuer Beifall.) Wer ein gutes Gedäͤchtniß hat fuͤr das Vergangene, sollte die Entschaͤdigungs⸗Frage gar nicht beruͤhren, denn eben unser Ge⸗ wissen, unser Gedaͤchtniß mahnt uns an die Pflicht⸗Erfuͤllung. Ich wesß sehr wohl, daß die Restauration die Amerikanische Schuld nicht hat bezahlen wollen. Sie hatte sophistische Gruͤnde genug, ja sie hatte eVerwegenheit zu behaupten, man brauche die Schulden der vorigen Regierungen nichtanzuerkennen. Diese Worte stehen geschrieben in einem Briefe des Hrn. von Damas. „Die Schulden des Usurdators brauchen wir nicht zu bezahlen!“ Das sprach durch Herrn von Damas die Re⸗ auration! Ich erroͤthe als Franzose, es zu wiederholen, aber die Restauration dat es gewagt, zu sagen: „Wir haben allerdings im Jahre 1815 gezahlt, wir haben an alle Welt gezahlt; allein bloß, weil man uns dazu noͤthigte, weil wir gezwungen waren, haben wir gezahlt, aber Ihr, Amerikaner, Ihr seyd dort druͤben jenseits des keres, von Euch besorgen wir nicht, daß Ihr uͤber den Rhein kommet, also bezahlen wir Euch nicht! Das ist die Sprache der Re⸗ auration, meine Herren. Diese Regierung war keinesweges mit Entschaͤbigungen geizig, sie war sogar freigebig damit, aulein nur gegen diejenigen, von denen sie mit gewaffneter Hand eingesetzt wor⸗ den. Auch Spanien hat seinen Theil erhalten, man zahlte 1,800,000 Fr. an Spanien, man zahlte alles an Alle, weil die Furcht vor de⸗ nen, die es anbefahlen, das Motiv geworden war. Ich will auf uch, Ihr Maͤnner der Restauration, nicht schmaͤhen; aber erin⸗ nert Euch doch nur des Spanischen Feldzuges im Jahre 1823, der dem ersten Anschein nach ein Schritt voll Muth, beim Lichte be⸗ trachtet aber eine Handlung der Furcht war. Erinnert Euch des Geständnisfes, das hier an dieser Stelle der geschickteste Eurer taatsmaͤnner ablegte, erinnert Euch der Worte, die damals durch Janz Frankreich nachtoͤnten und uns empoͤrten: „„Wenn Ihr nicht uͤber die Pyrenqen gehet, so gehen wir uͤber den Rhein’”7 J mill nicht weiter davon sprechen, ich will, obwohl Ihr unsere Fahne, e jetzige Fahne Frankreichs, verhoͤhnet und beschimpfet, nicht Glei⸗ ches mit Gleichem ver elten; der weißen Fahne ist Frankreich lange vet gefolgt, das genuͤgt mir, 1 verschonen. Aber Ihr habt ein Recht, mit Erinnerungen an Cuer Regiment gegen das jetzige

eine Opposition zu bilden. Ihr habt Schulden bezahlt, weil man Euch drohete: wir wollen eine Schuld bezahlen, weil sie gegruͤndet ist, weil tausend Dokumente vorliegen, welche die Rechtmaͤßigkeit derselben belegen. Frankreich mußte im Jahre 1830 Bundes⸗Genossen haben. Wir waͤblten England und Nord⸗Amerika. Es ist moͤglich, daß nicht jedem die Wahl zweckmaͤßig und nothwendig erscheint; allein wir waͤhlten nach un⸗ serem natuͤrlichen Gefuͤhl, es war ein Instinkt, der uns dazu trieb, ein Zug der Verwandtschaft, der uns noͤthigte, jenen beiden Staa⸗ ten die Hand zu bieten. „Die Restauration hat sich auch ihre Ver⸗ buͤndeten gesucht, oder vielmehr in denen, die sie schufen, ihre Bun⸗ desbruͤder gefunden, nothgedrungen gefunden. Wir haben den Vor⸗ zug der freien Wahl. Die Restauration hat Milliarden gezahlt, um ihren Verbuͤndeten zu gefallen, wir zahlen 25 Millionen an einen freien Staat, dem wir sie ohnedies zahlen muͤssen, dem wir sie schul⸗ dig sind. Die Restauration zahlte nach Anderer Belieben, wir zah⸗ len nach unserem Belieben, nach unserem Gewissen. Zwang ist dort und Zwang ist hier, aber dort ein Zwang von außen, hier ein Zwang aus innerem Pflichtgefuͤhl, aus Ueberzeugung, aus Ge⸗ wissen. Wir sind nicht hartnaͤckig verschlossen, wir lassen uns gern belehren und rathen; aber man rathe uns als Depu⸗ tirter Frankreichs, nicht im Namen der Vergangenheit, die Niemand ungestraft aus dem Grabe heraufbeschwoͤren kann. Ich wiederhole es, eine Regierung, die das Blut üunserer edelsten Feld⸗ berren auf ihrer Seele, eine Milliarde an Entschaͤdigungen in ihrer Tasche hat, darf Niemanden Lehren und Rath geben wollen. (Anhal⸗ tender Beifall.) Es sind wegen der Nord⸗Amerikanischen Schuldfor⸗ derung gegen das Ministerium vielfache Beschuldigungen vorgebracht worden. Ich schaͤme mich fast, auf einzelne boͤswillige Vorwuͤrfe eine Widerlegung folgen zu lassen. Man hat geaͤußert, das Mini⸗ sterium saͤhe seinen eigenen Vortheil in der Zahlung der schuldigen Summe. Man hat aber ganz vergessen, daß wir den Vertrag nicht ge⸗ schlossen haben, sondern ihn als geschlossen vorfanden. Moͤchte die Kammer doch diesem meinem aufrichtigen Gestaͤndniß glauben, daß wir auf die Anerkennung der Schuld nicht deshalb dringen, weil die Existenz des jetzigen Ministeriums davon abhaͤngt, sondern lediglich weil wir die Schuldforderung unserem Gewissen nach fuͤr billig, ihre Abtra⸗ gung fuͤr Sache der National⸗ Ehre halten. Es uns der Einwurf gemacht worden, eben das National⸗Gefuͤhl sey durch das Benehmen des Praͤsidenten Jackson verletzt; man hat es laͤ⸗ cherlich gefunden, daß derselbe sich so lange besonnen habe, um zornig zu werden und uns diesen Zorn zu zeigen. Ich weiß, daß es Menschen giebt, die nicht noͤthig haben, eine Sache erst zu pruͤfen, um sie zu wissen. Dergleichen gluͤckliche Menschen haben einen guten Treffer. Der Praͤftdent Jackson hat aber erst reiflich gepruͤft, und dann, nach langer Erwägung, Grund zum Unwillen efunden. Seine Botschaft nehmen wir aber gar nicht fuͤr die Bot⸗ chaft des Nord⸗Amerikanischen Volkes. Der Praͤsident ist kein Sou⸗ verain; nicht seine, sondern die Sprache des Repraͤsentanten⸗Hauses ist die Sprache der Nation, und in dem Benehmen des Nord⸗Ame⸗ rikanischen Repraͤsentanten⸗Hauses, in ihren letzten Sitzungen, ist nichts Verletzendes fuͤr Frankreichs Ehre. Also lassen Sie uns, m. H., ohne Vorurtheil an die Pruͤfung der einzelnen Punkte der Schuld⸗ forderung gehen. Wir werden mir zahlen, was wir schuldig sind. Daß eine Forderung rechtmaͤßig an uns zu machen ist, hat jede un⸗ serer fruͤheren Regierungen anerkannt. Somit kaͤme es nur auf das Wieviel an. Die dazu ernannte Kommission hat einstimmig die Summe von 24 Millionen als unbestreitbare Schuld, 10 Millionen aber als noch unerwiesene angegeben. Hiernach sind 25 Mill. gewiß das Minimum, was wir schuldig sind. Dies sind die Punkte unserer Untersuchung, und es kann nicht fehlen, daß die Kammer das Rechte trifft, nachdem sie den richtigen, vorurtheilsfreien Standpunkt gefun⸗ den hat, um die Lage der Sache frei zu uͤberschauen.

In der Sitzung vom 10. April behauptete der Baron Bignon bis zum Schlusse derselben die Rednerbuͤhne. Er stellte die beiden Fragen: Ist die Franzoͤsische Regierung der Nord⸗ Amerikanischen 25 Mill. schuldig? Ist Frankreich moralisch und politisch zur vollen Zahlung dieser Summe verpflichtet? und ver⸗ neinte beide, wenngleich er im Allgemeinen zugab, daß die Ver⸗ einigten Staaten Forderungen an Frankreich zu machen haͤtten. Mit 12 Mill. aber, meinte er, wuͤrden diese Forderungen hin— laͤnglich bezahlt seyn, und er trage daher auf folgende Resolution an: „Es wird dem Finanz⸗Minister ein Kredit von 12 Mill. er⸗ oͤffnet, um sich mit der Nord⸗Amerikanischen Regierung abzufin⸗ den.“ „Die Amerikaner“, so schloß der Redner seinen Vor⸗ trag, „sollen, so sagt man uns, in dieser Frage eine Frage der National⸗Wuͤrde erblicken; indessen wird diese Wuͤrde sich eben so gut mit 12 als mit 25 Millionen befriedigen las⸗ sen, da es sich dabei hauptsaͤchlich um das Prinzip der Anerkennung der Schuld handelt. koͤmmt noch, daß das Verfahren, welches ich Ihnen hiermit vorschlage, vollkommen eine Nachahmung dessen ist, das die Amerikaner selbst beobachtet haben: sie verlangten erst 80 Mill., und haben sich zuletzt mit 25 begnuͤgen wollen. Lassen Sie uns daher immer noch handeln. Wir werden uletzt noch zu einer niedri⸗ geren und ohne Zweifel richtigeren Zahl gelangen. Der Aus⸗ weg, den ich Ihnen vorschlage, ist ehrenvoll fuͤr beide Theile, und ich hoffe daher, daß die Minister in denselben willigen werden.“

In der Sitzung vom llI. April beschwerte sich zunaͤchst Herr Petou daruͤber, daß diese Sitzung nicht, wie alle Sonn⸗ abend⸗Sitzungen, vorzugsweise den bei der Kammer eingegange⸗ nen Bittschriften gewidmet werde. Der Praͤsident erwiederte, daß es bei wichtigen Debatten ganz im Belieben der Kammer stehe, von dem bisherigen Gebrauche abzugehen, und die Bitt⸗ steller durch einen Tag der naͤchsten Woche zu entschaͤdi— gen. Nachdem hierauf Herr Laplagne den Kommissions⸗ Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Reorganisa⸗ tion des Staats⸗Raths abgestattet und auf die Verwer⸗ fung desselben angetragen hatte, wurden die Berathungen uͤber die Nord⸗Amerikanische Schuldforderung fortgesetzt. Herr Pataille untersuchte, bis wie weit sich die Vermittelung der Kammer bei dem Abschlusse von Vertraͤgen erstrecken duͤrfe, und bestritt ihr in dem vorliegenden Falle das Recht, die Convention vom 4. Juli zu verwerfen. Wollte sie es dennoch thun, so wuͤrde es bloß geschehen, um der Regierung Hindernisse in den Weg zu legen. Man solle den Rathschlaͤgen der Freunde der Restauration eben so sehr mißtrauen, wie die Trojaner den Ge⸗ schenken der Griechen gemißtraut haͤtten. Der Herzog von Fitz⸗ James, der sich der Tribune genaͤhert hatte, um hesser zu hoͤren,

lachte recht herzlich uͤber die große vetlauee des Herrn Pataille, der zuletzt fuͤr die Annahme des Gesetz⸗Entwurfes stimmte. Herr De⸗ sabes war, wie gestern Herr Salverte, der Meinung, daß, wenn Napoleon die Nord⸗Amerikanische Schuldforderung anerkannt habe, solches lediglich aus politischen Gruͤnden geschehen sey. Der Redner ließ sich uͤber die Vortheile, die den Vereinigten Staaten aus der Acquisition von Louisiana erwachsen waͤren, mit großer Aus⸗ fuͤhrlichkeit vernehmen, so daß er gewissermaßen die Geduld sei⸗ ner Zuhoͤrer auf die Probe stellte. Er war endlich bis zur letz⸗ ten Seite seines Manuscripts gelangt und Jedermann glaubte, daß er nun zum Schlusse kommen wuͤrde, als er aus der Rock⸗ tasche ein zweites dickes Manuscript hervorzog, woruͤber ein all⸗ gemeiner Laͤrm entstand. „Genug! genug!“ rief man von meh⸗ reren Seiten. Herr Salverte ermunterte aber den Redner, 15 auf nicht zu achten, und so setzte denn Herr Desabes seinen Vor⸗ trag fort, waͤhrend im Saale die Conversation bald allgemein wurde. Der Redner machte schließlich den Antra , diese Fänze Angelegenheit bis zur naͤchsten Session zu verschieben. ach ihm trat Herr Ducos zur Vertheidigung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes auf. „Ich bin“, so hob er an, „kein mi⸗ nisterieller Deputirter: mein erstes Votum war egen eine motivirte Tages⸗Ordnung zu Gunsten der Minister; meine erste Rede war gegen einen von den Ministern einge⸗ brachten Gesetz⸗Entwurf; ich habe mich dem Ministerium nie genaͤhert, das Ministerium kennt mich kaum. Aber als Depu⸗ tirter einer Handelsstadt (Bordeaux) habe ich mit Schmerz wahrgenommen, wie deren Verkehr danieder liegt. Ohne Zwoifel duͤrften nun auch viele andere Handelsplaͤtze wesentlich darunter leiden, wenn es zu einem Bruche zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten kaͤme. Nichtsdestoweniger wuͤrde ich, inso⸗ fern unsere Ehre und Wuͤrde bei der uns zur Berathung vorlie⸗ genden Frage betheiligt waͤren, keinen Augenblick Anstand neh⸗ men, alle Handelsvortheile in den Hintergrund zu stellen; in⸗ dessen ist dies hier nicht der Fall.“ Der Redner untersuchte hierauf die drei Fragen, ob Frankreich den Vereinigten Staaten etwas schuldig sey, auf wie hoch sich die Schuld belaufe, und ob es zeitgemaͤß sey, sich derselben zu entledigen. Er loͤste sie alle in dem Sinne der Regierung.

Paris, 11. April. Die Nachricht von der Entbindung der Koͤnigin der Belgier ist gestern Nachmittag um 5 Uhr durch den Telegraphen hier eingegangen. Da der Koͤnig sich gerade in Versailles befand, so wurde sofort ein Courier an ihn abge⸗ fertigt. Heute fruͤh um 9 Uhr ist die Koͤnigin in Begleitung des Prinzen von Joinville und der Prinzessin Klementine von hier nach Bruͤssel abgereist.

Lord Cowley, der Englische Botschafter, trifft Vorbereitun⸗ gen zur Ruͤckkehr nach London.

Herr Serrurier ist heute von Havpre hier angekommen und hatte sogleich eine lange Konferenz mit dem Herzoge von Broglie.

Die Nord⸗Amerikanische regatte „Constitution“ von 60 Kanonen ist am 9ten auf der Rhede von Havpre angekommen; sie hat die Bestimmung, Herrn Livingston nach Amerika zuruͤck⸗ zubringen, falls die Deputirten⸗Kammer die Genehmigung des Vertrages vom 4. Juil 1831 verweigern sollte.

Das Requisitorium des General⸗Prokurators am hiesigen Koͤniglichen Gerichtshofe gegen den Beschluß des Disciplinar⸗Raths des Pariser Advokatenstandes lautet also: „Der General⸗Proku⸗ rator setzt auseinander, daß der Disciplinar⸗Rath des Advokaten⸗ standes am 6ten d. M. nachstehenden Beschluß gefaßt hat: (hier folgt der Beschluß, wie er in der Nr. 105 der St. Ztg. woͤrtlich mitgetheilt worden.) Dieser Beschluß bestaͤtigt das Recht der von dem Praͤsidenten des Pairshofes ex officio bezeichneten Advokaten, von der Vertheidigung abzustehen, wenn die An⸗ geschuldigten ihren Beistand verweigern. In dieser Be⸗ ziehung ist derselbe aber durchaus von keinem Nutzen, denn jenes Recht der Advokaten besteht schon jetzt, und Niemand hat daran gedacht, es dem Advokatenstande vor dem Pairshofe zu be⸗ streiten. Dies war nicht der Zweck der Verordnung vom zosten Maͤrz, die, als sie, um einige hin und wieder erhobene Zweifel zu beseitigen, die vor den Pairshof berufenen Advokaten denen vor den Assisenhoͤfen assimilirte, ihnen gleiche Rechte bewilligen, keinesweges aber ihnen strengere Pflichten auflegen wollte. In⸗ dessen hat jener Beschluß in anderer Hinsicht die ganze Aufmerk⸗ samkeit des öͤffentlichen Ministeriums erregen muͤssen. Der Un⸗ terzeichnete ist innig uͤberzeugt, daß die Grundsaͤtze, auf die der Disciplinar⸗Rath sich stuͤtzt, eine grobe Verletzung des Prinzips des verfassungsmaͤßigen Rechtes sind. In der That erklaͤrt der Beschluß einerseits eine zur Ausfuͤhrung eines foͤrmlichen Gesetzes im versammelten Staats⸗ Rathe deliberirte oͤ⸗ nigliche Verordnung fuͤr gesetzwidrig, andererseits bezeichnet er die hoͤchste Gerichtsbarkeit, die von der Charte anerkannt und geheiligt worden, als ein Ausnahme⸗Tribunal. Die Befugnisse der Disciplinar⸗Raͤthe sind auf das Be immteste festgesetzt; letz⸗ tere muͤssen sich sorgfaͤltig im Kreise derselben halten, und da nichts den Pariser Disciplinar⸗Rath dazu ermaͤchtigt, sey es auf dem Wege einer foͤrmlichen Protestation, oder bloß in der Form eines einfachen Gutachtens, die in dem Beschlusse vom 6. d. M. ent⸗ vS Grundsaͤtze zu verkuͤndigen, so ist dieser Beschluß eine of⸗ enbare Rechts⸗Uebertretung, so daß der Unterzeichnete es fuͤr seine Pflicht haͤlt, die Unterdruͤckung derselben zu verlangen. Aus diesen Gruͤnden ersucht der General⸗Prokurator den Erste Praͤsidenten, die saͤmmtlichen Kammern des Gerichtshofes auf e nen bestimmten Tag zu einer General⸗Versammlung zusammen z berufen, zu welchem Tage der General⸗Prokurator auch den Hrn. Philipp Dupin, in seiner Eigenschaft als Vor vokaten⸗Standes, vorladen lassen wird 1 Beschluß von dem Gerichtshofe

Gegeben im Parkett des

und als egeschehen betrachtet werde. G 9. April 1835. (Gez.) Der General⸗

Koͤnigl. Gerichtshofes den I Martin.“ Diesem Antrage gemäͤß hat der Erste Koö⸗

der obig htig erklaͤrt

bräsident, Baron Seguier, die saͤmmtlichen Kammern des nigl. Gerichtshofes auf Montag den 13. April zusammenberufen. Der General⸗Prokurator am Koͤnigl. Gerichtshofe zu Rouen;