1836 / 31 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

empfehlen!“ Herr von Lapelouze ward freigesprochen, und Horr Jollivet in die Kosten verurtheilt.

Die hiesigen vereideten Wechsel⸗Mäͤkler sind jetzt entschlos⸗ sen, ein gerichtliches Verfahren gegen die sogenannten „Mar⸗ rons“ oder unvereidigten Maͤkler einzuleiten, um ihnen den Be⸗ trieb ihres Winkel⸗Geschaͤfts an der Pariser Boͤrse verbieten zu lassen. Wenn ihnen dies nicht gelingen sollte, so wollen sie fest⸗ setzen, daß jeder Kaufmann, der mit einem Marron ein Geschaͤft mache, sein Conto bei dem Wechsel⸗Agenten verlieren solle. Wer die Art und Weise des hiesigen Geschaͤfts kennt, wird die Nuͤtz⸗ lichkeit einer solchen Maßregel beareifen.

Fieschi's Handschrift macht Gluͤck; waͤhrend ganz Paris un⸗ laͤngst in den oͤffentlichen Blaͤttern seinen letzten an den Gerichts⸗ diener des Paieshofes, Herrn Sajou, gerichteten Brief las, be⸗ zahlte ein Englaͤnder fuͤr ein kleines Billet, das Fieschi an Herrn Lavocat geschrieben hat, 20 Guineen.

Der Angeklagte Morey ist fast gaͤnzlich wiederhergestellt und wird in Person vor dem Pairshofe erscheinen koͤnnen. Fieschi scheint seinem Prozesse ziemlich ruhig entgegenzusehen; die Sorge, seine Aussagen in Bezug auf Pepin und Morey als wahr zu beweisen, scheint ihn hauptsächlich zu beschaͤftigen.

Gestern Abeno trat Madame Damoreau zum ersten Male auf dem Theater der kon ischen Oper in einem neuen Singspiele von Scribe und Auber auf und erregte, wie ein hiesiger Kriti⸗ ker sagt, einen unerhoͤrten und unsinnigen Enthustasmus.

Die heutige Nummer der Mode ist auf der Post und in den Bureaus der Redaction mit Beschlag belegt worden. Die⸗ ses Blatt hat einen neuen Mitarbeiter an Herrn Nettlement ge⸗ wonnen, der sich bekanntlich von der „Quotidienne“, seit ihrer Vereinigung mit dem „Renovateur“, getrennt hat.

Der Moniteur berichtet nach einer De sche aus Ba⸗

vonne, daß zwischen den Christinos und den Karlisten ein Ge⸗ fecht stattgesunden habe, in welchem der Vortheil auf Seiten der Ersteren gewesen sey, obgleich die Letzteren sich den Sieg beimaͤ⸗ zen und dieserhalb sogar Couriere nach Paris und London abge⸗ fertigt haͤtten. Das amtliche Blatt meint, die naͤchstens zu er⸗ wartenden Details wuͤrden jenen Kunstgriff der Karlisten zu Schanden machen. „Wir wissen nicht“, sagt die Gazette de France, „was diese Depesche eigentlich sagen will. Es scheint, daß der Telegraph, der in der Regel stumm ist, wenn wichtige Ereignisse vorgehen, diesmal bloß in Bewegung gesetzt worden ist, um den verdrießlichen Folgen einer den Boͤrsen⸗Spe⸗ kulanten unguͤnstigen Nachricht zuvorzukommen.“

In Bayonne sind am 18ten d. M. drei Englische Offiziere, mit Namen Young, Gold und Hammond, angekommen. Sie dienten bei der Kavallerie des Obersten Evans, wollen aber, da ihnen dieser Dienst nicht mehr zusagt, nach England zuruͤckkeh⸗ ren. Ihrer Aussage nach, herrscht zwischen Cordova und Evans eine große Spannung.

Der National bemerkt in Bezug auf die neuesten Ma⸗ drider Kammer⸗Verhandlungen: „Die Majoritaͤt der Prokurado⸗ ren⸗Kammer gehoͤrt entschieden den Herren Martinez de la Rosa und Toreno an. In der Sitzung vom 4ten haben sich 97 Stim⸗ men gegen den vierten Artikel des von der Kommission vorge⸗ schlagenen Wahl⸗Gesetzes ausgesprochen. Die Herren Arguelles und Galiano konnten, trotz aller ihrer Anstrengungen, nicht mehr als 42 Stimmen fuͤr ihr System gewinnen. Das Ministerium, die Niederlage seiner Freunde voraussehend, hatte versucht, der⸗ selben auszuweichen, indem es im Voraus erklaͤrte, daß es keinen bestimmten Beschluß gefaßt habe, und sich der Meinung der Ma⸗ jorträt anschließen werde. Diese Reaction zu Gunsten des vor⸗ maligen Ministeriums war leicht vorauszusehen, und wir haben dieselbe prophezeit, sobald wir sohen, daß Herr Mendtza⸗ bal die Junten aufioͤste, und sich den Versammlungen des Koͤniglichen Statuts in die Arme warf. Diese Versammlungen waren dem politischen und finanziellen System der Herren Martinez de la Rosa und Toreno unbedingt beigetreten, und ohne das revolutionaire Einschreiten der Junten wuͤrden sie jene bei⸗ den Minister unbedenklich aufrecht erhalten haben. Die Kam⸗ mern betrachten Alles, was sich in der Zeit zwischen den beiden Sessionen, seit der Insurrection der Junten bis zu dem Mani⸗ feste des Herrn Mendizabal zugetragen hat, als nicht geschehen, und als eine revolutionatre Unordnung. Fuͤr uns unterliegt es keinem Zweifel mehr, daß das Wahl⸗Gesetz definitiv so abgefaßt werden wird, wie die Herren Martinez de la Rosa und Toreno es wollen, und daß diese Herren bald werden dazu berufen wer den, die Fruͤchte des Vertrauens⸗Votums einzuaͤrndten.“

Großbritanien und Irland.

London, 23. Jan. Der Prinz Ernst von Hessen⸗Philipps⸗ thal hatte am Mittwoch eine lange Konferenz nit dem Kaiserl. Russischen Botschafter.

Der Dubliner Korrespondent der Times schreibt diesem Blatt unterm 20sten d.: „Ich habe dem Eindruck sorgfaͤltig nach⸗ geforscht, den der Plan des Erzbischofs Whateley in Betreff ei⸗ ner neuen Zehnten⸗Bill unter der protestantischen Geistlichken im Allgemeinen hervorgebracht, und ich erfahre aus der besten Quelle, daß die von ihm entworfene Denkschrift an den Koͤnig nicht von sehr vielen Geistlichen unterzeichnet werden duͤrfte. Im Gegen⸗ theil, ich hoͤre, daß man den Vorschlag als ein Beraubungs⸗Pro⸗ jekt bezeichnet hat, und daß die Irlaͤndischen Geistlichen eine Versammlung halten und jene Denkschrift in den entschiedensten vuvnd unumwundensten Ausdruͤcken mißbilligen wollen. Mehrere Gutsbesitzer fangen uͤber die Wirkung von Lord Stanley'’'s Bill schon an, sehr ungeduloig zu werden. So eben habe ich erfahren, daß in Folge einer an die Regierung gerichteten Vorstellung wegen der von einer Kollision zwischen der radikalen Partei und den Orangisten der Koͤnigin⸗ Grafschaft zu befuͤrchtenden Gefahr eine starke Abtheitung Metli⸗ rair und Polizei nach Stradbally beordert worden ist, wo Hrn. O'’Connell morgen ein oͤffentliches Diner gegeben werden soll. Es heißt, diejenigen, welche um diese Huͤlfe gebeten, haͤtten das Leben O Connel's als gefaͤhrdet dargestellt, wenn nicht militaiti⸗ scher Schus gewaͤhrt wuͤrde. Es befinden sich sehr viel Orang⸗ sten in der Koͤnigin⸗Grafschaft, und sie sollen beschlossen haben, sich der Absicht der anderen Partei, die am Abend des Diners eine Illumination veranstalten will, zu widersetzen.“

Ein Irlaͤndischer Zehaten⸗Agent, Herr Philip Ryan, dem nehrmals bei der Eintreibung von Zehnten die nachgesuchte po⸗ nzeiliche und militairische Huͤlfe verweigert wurde, hat an den Grafen Mulgrave ein Schreiben gerichtet, woren er sich uͤber die Regierung beschwert und mit den Worten schließt: „Wenn Ew. Excellenz sich ferner weigern, mir den einem Britischen Unterthanen dei der Vindizirung des beschimpften Gesetzes seines

es gebuͤhrenden Schutz zu gewaͤhren, so wird mur, da die toͤotliche Feindseligkeit des Landvolks und die allgemeine Vereini⸗ gung gegen die Zehnten⸗Entrichtung es mir unmoöͤglich machen, meinnen Dienstherren Gerechtigkeit zu schaffen, keine andere Al⸗ terngkipe uͤbrig bleiben, als den Posten, den ich so lange zu be⸗

iden bie Ebres babe, nieberzulegen und dem Publikum die Ent⸗

““

scheidung zu uͤberlassen, ob ich meine Pflicht gegen meine unbe⸗

schuͤtzten, nothleidenden und verfolgten Dienstherren rechtschaffen und gewissenhaft erfuͤllt habe.“

Auf einen Angriff, der in der Dubliner „Evening Post“ gegen den Geistlichen, Herrn William Beresford, in Folge der letzten Vorfaͤlle bei einer von ihm angeordneten Zehnten⸗ Eintrei⸗ bung gemacht worden, erwiedert dieser, indem er die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen fuͤr die groͤblichsten Verleumdungen er⸗ klaͤrt, Folgendes: „Ich habe eine achtbare protestantische Gemeinde unter meiner Seelsorge; die Zahl der Kommunikanten betraͤgt an hohen Festtagen im Durchschnit 30 bis 40; ich halte mich auf meiner Pfarre auf, thue meine Pflichten und verlasse mein Kirchspiel nie ohne Erlaubniß des Didcesans; ich habe keinen Zehnten⸗Agenten und hatte bis zu der letzten ungluͤcklichen und hoͤchst beklagenswerthen Katastrophe keine Waffen in meinem Hause; weit entfernt, schoͤn geputzte Mord⸗Werkzeuge zu besitzen, borgte ich dieselben mehr zur Einschuͤchterung als zum wirklichen Gebrauch von einem Buͤchsenmacher, bei dem der groͤßte Theil davon, als alt und abgenutzt, im Winkel gelegen hatte.“

Das Verdikt der Jury von Charleville uͤber den letzten Un⸗ fall, der sich bei der Eintreibung des Zehnten in Irland ereig⸗ nete, lautet dahin, daß der verstorbene Terence Sweeny durch eine Flintenschuß-Wunde, die er von einem der Schuͤsse erhal⸗ ten, welche eine Abtheilung Polizei bei der Erfuͤllung ihrer Amtspflicht und bei der Gegenwehr gegen einen uͤber den Zehn⸗ ten erbitterten Volkshaufen abgefeuert, zu Tode gekommen sey.

Der Brasilianische Kommodore Norton ist am 29. August auf einer Fahrt ven Neu⸗Seeland nach Rio Janeiro mit Tode abgegangen.

Die letzte Post aus New⸗York hat, dem Vernehmen nach, schon zahlreiche Auftraͤge zu Versicherungen gegen Feuersgefahr, zum Theil als Reassekuranz von den dortigen Compagnieen selbst, hierher gebracht. Die Phoͤnix⸗Compagnie soll am 17. Dezem⸗ ber fuͤr 250,000 Pfund und eine andere am 18ten fuͤr 30,000 Pfund Sterling gezeichnet haben.

London, 22. Jan. Waͤhrend die Tories ihr Aeußer⸗ stes thun, um sich der oͤffentlichen Meinung in England zu be⸗ maͤchtigen, werfen die Whigs ihr besonderes Augenmerk auf Ir⸗ land. Da hier alle Fragen entspringen, an welchen seit mehreren Jahren ein Kabinet nach dem andern gescheitert ist, so suchen auch die Whigs vornehmlich hier die Mehrheit zu behaupten. Die Bildung des Registrations⸗Vereins, wovon ich Ihnen schon gemeldet, ist ein entscheidender Schritt hierzu. Die erste Ver⸗ sammlung, welche derselbe so eben in Dublin gehalten, lieferte eine Erscheinung, wie sie Irland seit 1829 nicht gehabt: ei⸗ nen Verein von Whigs vom hoͤchsten Rang, und den vornehmen Katheo⸗ liken mit den protestantischen und katholischen Aufregern und Repealers, kurz der ganzen Masse der Reformer von jedem Grade. Auch kann der⸗ selbe seinen Zweck, die Regierung inner⸗ und außerhalb des Par⸗ laments zu staͤrken, nicht verfehlen; besonders da solcher alle Streit⸗ fragen aus seinem Bereiche verbannt und nur dahin sieht, daß die Anzahl derer, welche fuͤr ministerielle Kandidaten zu stim⸗ raen geneigt sind, so viel als moͤglich durch gesetzliche Mittel ver⸗ mehrt werde. Dabei thut auch der. Regierung die Festigkeit, die sie bei der Ernennung von Gerichts⸗Beamten zeigt, große Dienste. Das Volk faßt dadurch inehr Zutrauen zum Gesetze, und die Aufruͤhrer werden eingeschuͤchtert; in einem auffallenden Grade wied beides geschehen, wenn die Minister sich die naͤchste Ses⸗ sion hindurch im Amte behaupten und es ihnen dabei gelingen sollte, den Zehntenstreit beizulegen. Hierzu ist aber um so mehr Hoffnung, weil alle Parteien die Wichtigkeit erkennen muͤssen, denselben ohne Zeitverlust zu endigen; indem gerade mit der zunehmenden Entschlossenheit der Berechtigten, den Zehnten durch gesetzliche Mittel einzutreiben, und mit dem haͤufigen Gelingen ihrer Versuche auch die Widersetzlichkeit thaͤtger wird und in manchen Gegenden an Insurrection graͤnzt. Auch will man be⸗ haupten, der Plan, welchen der Erzbischof von Dublin die Geist⸗ lichkeit auffordert selbst dem Parlamente vorzuschlagen, duͤrfte mit einiger Modification die Parteien vereinigen. Selbst O Con⸗ nell, so entschieden er sich auch aufs neue erklärt hat, spricht von keinem Plane, dem er ausschließlich zu huldigen meint. Ab⸗ schaffung des Zehnten ist sein Streben, wie das manches guten Protestanten; und es kommt mir beinahe vor, als wuͤrde er sich weniger gefallen lassen, als die Regierung im vorigen Jahre bot, um Irland in diesem Punkte Ruhe zu verschaf⸗ sen. Ich sage in diesem, denn leider hat er schon wieder einen anderen Zankapfel aufgegriffen, indem er droht, sobald man nicht dem Irlaͤndischen Staͤdtewesen wenigstens ein gleiches Maß von Reform gewaͤhren wolle, als man eben dem Englischen bewilligt, er die Aufioͤsupg der Union aufs neue anregen wuͤrde. Natuͤr⸗ lich mußte die Heftigkeit und Unanstaͤndigkeit, womit man von einigen Seiten sowohl ihn selbst als seine Religion und selbst die Priester und Bischoͤfe derselben im Ganzen und persoͤnlich ver— unglimpft hat, seinen Unwillen erregen. Sieht man ja selbst sol⸗ che Katholiken, welche sich bisher gaͤnzlich vom politischen Kampf entfernt gehaiten hatten, jetzt thaͤtigen Antheil daran nehmen! Auch muß die naͤchste Session im hoͤchsten Grade wichtig wer⸗ den, und bedeutende Maßregeln muͤssen in Vorschlag kommen, gleich⸗ viel ob Whigs oder Tories das Ruder fuͤhren. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden jene solches noch behaupten. Die Bildung des genannten Vereins in Irland, die Thaͤtigkeit der laͤngst gestifteten aͤhnlichen Ver⸗

eine in England und Schottland, besonders aber die Liberaltsirung so

vieler Corporationen, und das Zusammenhalten der Radikalen mit den Whigs (wie sich aus den Adressen erweist, welche be⸗ reits von mehreren Stadtrarhs⸗Versammlungen au den Koͤnig zu Gunsten des jetzigen Ministeriums ergangen sind), scheint ih⸗ nen im Fall einer allgemeinen Wahl die Mehrheit zu sichern, und eben diese Wahrscheinlichkeit des Sieges maͤcht wohl den Versuch einer neuen Wahl unnoͤthig. Die Wiederauflebung des „Poltntischen Vereins“ zu Birmingham scheint freilich nicht son⸗ derlich zu gedeihen; aber dieses kommt wohl daher, daß Wenige nur ein Beduͤrfniß solcher außerordentlichen Mittel empfinden. So wie er ist, ist er von den Radikalen ausgegangen und auf diese beschraͤnkt; dennoch fanden sich 850 Personen, welche ihre 12 ½ Shilling bezahlt haben, um an einem oͤffentlichen Essen Theil zu nehmen, wozu der Verein O'Connell auf seiner Durchreise eingeladen hat; und die gemaͤßigten Re⸗ former oder Whigs, welche noch ganz spaͤt um Zulaß anhielten, mußten sichs gefallen lassen, fuͤr die Billets, die man uͤber jene zuerst bestimmte Zahl ausgab, ein Pfd. Sterling zu bezahlen. In Bezug auf auswaͤrtige Politik werden in Ermangelung augen⸗ dlicklicher Ereignisse die angeblichen Depeschen ehemaliger Russi⸗ scher Gesandten, welche im Portfolio erscheinen und von allen Zeitungen abgedruckt werden, begierig gelesen und besprochen. Da man sie hier fuͤr echt ansteht, so erwartit man auch, daß das Parlament in Bezug darauf mit einigen Fragen, wie sie hinsichtlich der auswaͤrtigen Politik in parlamentarischem Ge⸗ brauche sind, hervortreten werde-. b18““

General⸗Lieutenant seine Pflicht gethan und

Schweden und

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Norwe gen.

Stockholm, 19. Jan. Aus Umeë schreibt man, daß don waͤhrend der Weihnachts⸗Feiertage und am Neujahrstage ein

Kaͤlte von 30 bis 36 Grad und daruͤber herrschte. Marken war das Quecksilber gefroren. 8 Deutschland. Darmstadt, 27. Jan. Die innigen Wuͤnsche, die sich die baldige Wiederherstellung unserer verehrten Großherzogin al sprachen, sind nicht in Erfüllung gegangen. Ihre Koͤniglic Hoheit verschieden heute Morgen um 7 Uhr. Der Großherge und die Großherzogliche Famllie sind durch diesen unersetzliche Verlust, der allgemeines Bevauern erregt, tief erschuͤttert worde Bremen, 27. Jan. Die Allgemeine Zeitung meln von hier: „Zwischen dem Koͤnigreich Griechenland und den ftis Hansestädten Bremen und Luͤheck sind die Reziprozitaͤts⸗Erklaͤrn gen wegen Behandlung der Schisse und Ladungen, als der e guͤnstigtesten, ja gleich den einheimischen, zwischen der Kängg Bayerschen Gesandtschaft in Hannover und dem Senats⸗Mri denten und Buͤrgermeister Smidt von Bremen ausgermcsg⸗ worden. Bei uns thut sich jetzt eine Gesellschaft zusang, die, wegen der ungemeinen Nachfrage nach Thran, Bremer 8 auf den Wallsischfang ins Suͤdmeer sendet und ihn von dams eben so gut zu beziehen gedenkt, als durch die Amerikaner, ien Vermittelung ihn bis jetzt Bremen zufuͤhrte.“

Die Bremer Zeitung meldet: „Aus dem Nachlaß 1832 verstorbenen Prof. Grautoff wird in kurzem zu Luͤbeck i Sammlung historischer Aufsaͤtze erscheinen, welche zu der . schichte der alten Hansestadt Luͤbeck und des Deutschen Norta uͤberhaupt die werthvollsten Beitraͤge verspricht. Die zahlreich zur Begruͤndung. Feststellung und Erlaͤuterung nothwendigen! kundlichen Quellen sollen, nach den sorgfaͤltigst collationirten! schriften von des Verstorbenen eigener Hand, entweder, sofe sie bisher noch nicht gedruckt waren, ganz mitgetheilt werde oder in Auszuͤgen, die mit den etwa erforderlichen Verbesserun bereits gedruckter Diplome versehen sind. Es ist daher n. auf ein bloßes Raisonnement uͤber historische Zustaͤnde abgeset⸗ bei dem gar leicht gerade mit dem Geistreichthum des Verfas die Gefahr zu wachsen pflegt, daß man die Dinge geschille findet weniger in ihrer objektiven Wahrheit als in der Gest wie sie in dem Geist des Darstellers sich gespiegelt. Vielme soll hier zugleich nachgewiesen werden, wie der Darsteller gestrebt, urkundlich gegebenen Stoff zu verlebendigen, die Mumitee mitt te ihr einst eigenthuͤmlichen Geist und Leben neu zu beseelen. Soda denn der rege Sinn unserer Zeit fuͤr vaterlaͤndische Geschichte indis Schriften eine eben so ergiebige Ausbeute als wuͤrdige (esti⸗ digung erwarten, und koͤnnen auch wir nur wuͤnschen, daß de allgemeine Interesse, welches man der alt⸗ehrwuͤrdigen Hanseseg Luͤbeck in ihren fruͤhern und jetzigen Zustaͤnden widmet, sich,g mal in den Schwesterstaͤdten, durch warme Theilnahme an Arbeiten eines Mannes aussprechen moͤge, der, bei seinem ie schungs-Eifer und Darstellungs⸗Talent, wenn Einer, verdi haͤtte, Luͤbecks Geschichte zu schreiben.“

Spanien.

Cortes⸗Verhandlungen. Proceres⸗Kammer. & zung vom 15. Januar. Folgendes sind die (gestern erwaͤßfne Verhandlungen uͤber die Ereignisse in Barcelona: Der Ma ster des Innern bestieg die Tribune und verlas einen! niglichen Befehl, der in Betreff der Vorfaͤlle in Barcelonga den General⸗Capitain von Catalonien erlassen worden war. heißt darin, daß Ihre Majestaͤt die Koͤnigin die Nachricht den beklagenswerthen Ereignissen, die Barcelona mit Blut fleckten, mit dem groͤßten Mißfallen vernommen habe, um mehr, als die Feinde der constitutionnellen Sache dieselben einen Triumph fuͤr sich betrachteten. Ihre Majestaͤt wendet an den Eifer und die Wachsamkeit der zur National⸗Garde hoͤrenden friedliebenden Bewohner, um die Ruͤckkehr aͤhnlic Unordnungen zu verhuͤten, und empfiehlt dem Gouverneur,” fuͤr diesen Zweck dienliche Maßregeln zu ergreifen. Der I nister fuͤgte hinzu, daß die Regierung, kraft der ihr zustehend Gewalt, jeden Versuch zu Unruhen zu unterdruͤcken im Staf sey. Dieser Erklaͤrung des Ministers folgte eine lebhafte batte daruͤber, ob eine Diskussion statifinden solle oder i Der Praͤsident befahl die Lesung des zlsten Artikels des niglichen Statuts, dem zufolge keine Angelegenheit die werden darf, wenn sie nicht durch eine vorhergegangene An der Kammer mitgetheilt worden. Der Marquis von M. flores verlangte dennoch die unverzuͤgliche Eroͤffnung der Doh sion, weil der Gegenstand von hoher Wichtigkeit sey. Dagegen! der Marquis von Espeja der Meinung, daß man zuvoͤrders von dem General⸗Capitamn ergriffenen Maßregeln kennen 7 Der Herzog von Veragua sagte hierauf: „Die Kammer te sich ohne Zweifel erinnern, daß im vorigen Jahre, vor deh⸗ öͤffnung der Cortes, Unruhen in Madrid stattfanden und 81 der ersten Sitzung Ogterp,aci cieh an den 2 snalig0 . des Innern gerichter und von ihm angenommen wurden befinden 8b heute in einer aͤhnlichen Lage. Die Düha muß daher beginnen, denn dies ist das einzige Mitte, b die allgemeine Besorgniß zu beseitigen.“ Der Marqulz Espeja bemerkte dagegen: „Es ist wichtig fuͤr 1 zu wissen, ob der General Capitam von Barcelona oie Best der Citadelle streng bestraft hat, das Gegentheil wuͤrde an Mangel an Disziplin beweisen. Wir muͤssen wissen, ob

ein Kriegsgel hat, dem, einer Verordnung zufolge, alle Verbreche ferner, ob es wahr ist, Rolle gespielt he

In den Lay)

eingesetzt e solchen Faͤllen unterworfen sind, und fremde Agenten bei diesen Ereignissen eine blt. Deshalb ist es durchaus noͤthig, daß wir erst im Besit Aktenstuͤcke uns befinden.“ Der Minister des Inne sagte: „Ich widersetze mich der Diskussion. Es 1 kein Vorschlag hekathen werden, wenn er nicht h der Kammer angezeigt worden ist; auch ist kein 6 denz⸗Beispiel fuͤr den in Rede stehenden Punkt vorhamg Der Praͤsident nahm hierauf das Wort und sagte: Deßa auf der Tages⸗Ordnung steht, so ist die Sitzung aufge

(Große Be⸗vegung unter den Proceres.) Alles, was 98 schieht, ist unguͤltig.“ Der Graf Sastago: „Ich 96 daß ecne Adresse an die Koͤnigin entworfen wird, um zu def dern, daß aͤhnliche Vorfaͤlle sich wiederholen.“ Hierauf vi Praͤsident rasch und mit lauter Stimme: „Die Sib ist aufgehoben!“

In der gestrigen Hof⸗Zeitung!

Nadrid, 16. Jan. man: „Ihre Majestaͤt, die Koͤnigin⸗Regentin, hat n in sten Bedauern die Nachricht von den letzten Ereignissen isch celona empfangen, und die Regierung, die treue Pomene der großherzigen Gesinnungen Ihrer Majestaͤt, hes die 5e sten Maßregeln ergriffen, damit oͤhnliche Seenen sich nich

hat mit dem⸗

.

Es ist außer allem Zweifel, daß die Anhaͤnger der durch ihr grausames Verfahren die erste Veranlas⸗ ung zu der Bewegung gegeben haben; aber es ist auch klar, daß as Schwert des Gesetzes nur die Schuldigen bestrafen darf, ddie Regierung hat den Gerichtshoͤfen die noͤthigen Anweisungen theilt, damit eine schnelle Gerechtigkeit geuͤbt werde. Andererseits at das edle und loyale Benehmen der National⸗Garde von harcelona und der bedeutenden Mehrzahl der Bevoͤlkerung den bchmerz Ihrer Majestaͤt gemildert. Um dies zu belohnen, hat hre Maäjestaͤt beschlossen, im Namen ihrer erhabenen Tochter, er National⸗Garde eine Fahne, als das Symbol des legitimen ines, der Freiheit und der Ordnung zu verleihen.“ Ueber den eigentlichen Sinn des Ausdrucks „gemischte aihl“, worauf das neue Wahl⸗System in Spanien nach dem porschlage der Kommission der Prokuradoren⸗ Kammer und des Ministeriums basirt werden sollte, was jedoch (wie gestern gemel⸗ t) in dieser Kammer mit einer Majoritaͤt von 97 unter 140 beimmen verworfen worden ist, giebt das Journal des Dé⸗ ats folgenden Aufschluß. „Der Ate Artikel des Gesetz⸗Entwurfs ber die Wahlen, so wie die Kommission ihn mit der Billigung 6 Ministeriums der Kammer vorlegte, schlug ein gemischtes wonach neben der direkten Wahl auch die indirekte zer in zwei Graden vorzunehmende Wahl sanctionirt werden sollte; ckannte unmittelbare Waͤhler an, die es kraft ihres genen Rechtes waͤren (por derecho proprio), und Waͤh⸗ t, die von jedem Kirchspiel erwaͤhlt werden soll⸗ n, wie es deren unter der Constitution der Cortes gab. Diese bestimmung nun wurde verworfen, und die Majoritäͤt erklaͤrte h bloß fuͤr die direkte Wahl. Am folgenden Tage erklaͤrte das inisterium, den Wuͤnschen der Majoritaͤt sich fuͤgend, daß es n Entwurf der Kommission auch ohne jene Bestimmung wie⸗ waufnehmen wolle, und es kam nun die Frage uͤber den ahl⸗Census an die Reihe, die am Schluß der Sitzung m löten noch nicht entschieden worden war. Herr Martinez ela Rosa, der in der Prokuradoren⸗Kammer den ganzen Ein⸗ wieder erlangt hat, den seine Talente und sein edler Cha⸗ lr dort auszuuͤben verdienen, war auch uͤber diesen Punkt st der Kommission und der Regierung in Opposition. Anstatt, rem Eutwurf zufolge, die 160 Hoͤchstbesteuerten eines jeden ahl⸗Distrikts als Waͤhler zuzulassen, verlangte er einen festen ensus und wollte die Zuflucht zu den Hoͤchstbesteuerten nur Ergaͤnzungs⸗Mittel gestatten. Die in der Sitzung om 13ten angenommenen drei ersten Artikel des Gesetz⸗ ntwurfs besagen, daß die Zahl der Deputirten der Spanischen jation nach Verhaͤltniß der Bevoͤlkerungszahl bestimmt werden l, so daß auf je 50,000 Seelen ein Deputirter koͤmmt, daß her dessenungeachtet die Provinzen, welche eine Bevoͤlkerung von ,000 Seelen und daruͤber, bis zu 100,000 Seelen, haben, vei Deputirte ernennen sollen. Die Debatte uͤber diese er⸗ en Artikel war nicht sehr lebhaft und dauerte auch nicht ige; die einzige Veraͤnderung, welche die Kammer in diesem heil des Gesetz⸗Entwurfs der Kommission vornahm, betraf die tage uͤber die Ergaͤnzungs⸗Wahlen, welche noch vertagt wurde.“

b

tholen. surpation

Berlin, 30. Jan. Nachstehendes ist der woͤrtliche Inhalt r im heute ausgegebenen 2ten Stuͤcke der diesjaͤhrigen Gesetz⸗ hammlung enthaltenen Allerhoͤchsten Verordnung in Betreff des erkehrs mit Spanischen und sonstigen, auf jeden Inhaber

tenden Staats⸗ oder Kommunal⸗Schuld⸗Papieren:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig n Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem wir von den bedeutenden Verlusten Kenntniß er⸗ sten haben, mit denen ein betraͤchtlicher Theil Unserer Unter⸗ anen in Folge der Reduction der Spanischen Staatsschuld be⸗ bffen worden, finden Wir, in Erwaͤgung der dringenden Ge⸗ hr neuer Verluste fuͤr diejenigen, welche sich an dem Verkehr it Spanischen Staatssch uld⸗Papieren betheiligen, Uns bewogen, st Vorbehalt der gaͤnzlichen Inhibirung dieses Verkehrs in Un⸗ en Staaten, demselben in soweit Schranken zu setzen, als es r Zeit die Ruͤcksicht auf die gegenwaͤrtigen Besitzer solcher Pa⸗ jere gestattet. Zugleich haben Wir es fuͤr noͤthig erachtet, den rderblichen Mißbraͤuchen, welche sich in dem Verkehr mit ptaats- und Kommunal⸗Schuld⸗Papieren uͤberhaupt offenbart ben, durch gesetzliche Maßregeln zu begegnen. Indem Wir e weiteren diesfaͤlligen Vorschriften Uns vorbehalten, verordnen r demnach auf den Antrag Unsers Staats⸗Ministeriums fuͤr in ganzen Umfang Unserer Monarchie vorlaͤufig, wie folgt:

§. 1. Vertraäͤge, welche nach Publication der gegenwaͤrtigen erordnung uͤber Spanische Staatsschuld⸗Papiere irgend einer Art richtet werden, sollen nur dann, wenn sie sofort von beiden helen Zug um Zug erfuͤllt werden, rechtsguͤltig, sonst aber hne Ausnahme nichtig seyn, und es soll eine gerichtliche Klage g dergleichen Vertraͤgen uͤberall nicht zugelassen werden, auch fVergleiche, welche uͤber Geschaͤfte in Spanischen Staats⸗ h hüdcter geschlossen werden, weder Klage noch Epecution attfinden.

§. 2. Der Abschluß von Zeitkauf⸗ oder Lieferungs⸗Vertraͤgen ber Spanische Staatsschuld⸗Papiere, unter welchen Modalitaͤten nd in welcher Form er auch erfolgen moͤge, wird hierdurch bei Ver⸗ sedung einer dem vierten Theil des bedungenen Kauf⸗ oder fferungs „Preises gleichkommenden Geldbuße oder verhaͤltniß⸗ äßigen Gefaͤngnißstrafe unbedingt untersagt, und es soll diese Strafe nnachsichtlich sowohl gegen jeden Kontrahenten, als auch außer *nach §. 4. 5. sonst etwa noch verwirkten Strafe, gegen einen den Andern eintreten, der als Vermittler oder sonst auf irgend ne Weise bei dem Abschlusse solcher Vertraͤge mitwirkt. Ist er Betrag des bedungenen Kauf⸗ oder Lieferungs⸗Preises nicht kermitteln, so wird die Geldbuße auf Zehn Prozent des No⸗

inalwerths der Papiere festgesetzt.

b6,8. 3. Alle bereits abgeschlossene noch laufende Vertraͤge 4 Spanische Staats⸗Schuld⸗Papiere muͤssen binnen acht Ta⸗ 8 nach Publication der gegenwaͤrtigen Verordnung angezeigt 6 nachgewiesen werden, und zwar an Orten, wo Boͤrsen be⸗ shtn, bei den Boͤrsen⸗Vorstehern, sonst aber in Staͤdten bei * Polizei⸗Obrigkeit und auf dem Lande bei dem Landrathe des sse. Bei Vertraͤgen, die nicht auf diese Weise angemeldet rden, soll sodann, auch wenn sie aus der Zeit vor Publication

r gegenwaͤrtigen Verordnung datirt sind, ein Kla ger gerecht unbe⸗ ingt nicht stattfinden (§. 1.), auch, sofern sie in Zeitkauf⸗ oder

eferungs Vert e 6 ige Str 5. 2 endung eeehce bestehen, die obige Strafe (§. 2.) zur An⸗ 16 4. Den oͤffentlich bestellten und vereideten Maͤklern und gt a bei Strafe der Amts⸗Entsetzung hierdurch unter⸗ ntsge Spanische Staats⸗Schuld⸗Papiere andere Geschaͤfte 3 shandein, zu vermittein oder abzuschließen, als solche, uch . von beiden Theilen Zug um Zug erfuͤllt werden. mnssen alle durch sie abgeschlossenen Geschaͤfte dieser Art, mesdung einer gleichen Sirafe, von ihnen sosort heim

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Abschlusse in ihr Taschen- oder Hand⸗Buch, und spaͤtestens am folgenden Tage in ihr Journal eingetragen werden.

. 5. Ein Jeder, welcher sich damit befaßt, auf irgend eine Weise zwischen verschiedenen Personen, welcher Art sie seyn moͤgen, schriftlich oder muͤndlich Geschaͤfte uͤber Spanische Staats⸗ schuld⸗Papiere zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen, ohne als Maͤkler oder Agent fuͤr Papier⸗ oder Wechsei⸗Geschäͤfte vorschriftsmaͤßig bestellt oder vereidet zu seyn, soll mit Gefaͤng⸗ nißstrafe von Sechs Monaten bis Drei Jahren belegt werden.

§. 6. Die oͤffentlich bestellten und vereideten Maͤkler und Agenten sollen alle Geschaͤfte, welche sie uͤber sonstige in⸗ oder auslaͤndische auf jeden Inhaber lautende Staats⸗ oder Kommu⸗ nalschuld⸗Papiere irgend einer Art abschließen, sofort beim Ab⸗ schlusse in ihr Taschen, oder Handbuch aufzeichnen, und diesel⸗ ben hiernaͤchst spaͤtestens am folgenden Tage mit allen dabei ver⸗ abredeten Bedingungen in ein dazu bestimmtes paraphirtes Jour⸗ nal vollstaͤndig eintragen.

Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift soll unnachsichtlich mit der Amts⸗Entsetzung bestraft werden.

Wegen Revision des hiernach zu fuͤhrenden Journals blei⸗ ben, den Umstaͤnden nach, die weitern Anordnungen vorbehalten.

§. 7. Wer außer den oͤffentlich bestellten und vereideten Maͤklern oder Agenten gegen Entgelt (Courtage, Provision oder dergleichen) ein Geschaͤft daraus macht, auf irgend eine Weise zwischen verschiedenen Personen, welcher Art sie seyn moͤgen, schriftlich oder muͤndlich Geschaͤfte uͤber die im §. 6 bezeichneten Papiere zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen, ohne vermoͤge seines Amtes oder Dienstverhaͤltnisses im Auftrage Eines der Kontrahenten zu handeln, soll mit Gefaͤngnißstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren belegt werden. Außerdem soll derselbe fuͤr allen Schaden, welcher fuͤr die Betheiligten aus einem von ihm unterhandelten, vermittelten oder abgeschlossenen Geschaͤfte uͤber dergleichen Papiere unmittelbar oder mittelbar entsteht, un⸗ 8eg ng verhaftet und zu dessen vollstaͤndiger Erstattung verbun⸗ en seyn.

Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaäͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Koͤniglichen Jegler G 8

Gegeben Berlin, den 19. Januar 1836.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz. Altenstein. Graf v. Lottum. Frh. v. Brenn. Muͤhler. Ancillon. v. Witzleben.

Rother. Graf v. Alvensleben.“

Frh. v. v. Kamptz. v. Rochow.

iteratur und Kunst

ETII IERRÜE(ilbeerthaämer.

Die mittelalterliche Kunst erbluͤhte fruͤher in den suͤdlichen und westlichen Laͤndern Europen's, als in den noͤrdlichen und dstlichen. Außer mancherlei politischen Verhaͤltnissen liegt der Grund davon in der naͤhern Verbindung mit dem Alterthum, in der groͤßeren Empfaͤng⸗ lichkeit der Bewohner, dann in ihrem durch Boden⸗Kultur und Handels⸗Verbindungen erworbenen Reichthum, endlich aber auch in dem mit der Kunst⸗Entwickelung gluͤcklich zusammentreffenden Um⸗ stande, daß sich hier das geeignete Material darbot. Offenbar fin⸗ det sich, wie zu erwarten, in den genannten Laͤndern die Mehrzahl großartiger Kunstwerke; dennoch darf man nicht hier allein nach werthvollen Erzeugnissen jener Zeit suchen; auch der Europaͤische Norden enthaͤlt ausgezeichnete Kunst⸗ und namentlich Bauwerke, die hier unter viel Ligggert Verhaͤltnissen erwuchsen. Jedenfalls sind sie wichtig fuͤr die Gesammt⸗Geschichte mittelalterlicher Kunst; aber sie sind viel zu wenig bekannt und gewuͤrdigt.

Unter den nordischen Staaten ist keiner so reich an Werken der verschiedenartigsten mittelalterlichen Kunst⸗, und namentlich Baustyle, als der Preußische; denn in seiner gegen zweihundert Meilen langen Ausdehnung zwischen der Saar und dem Memelstrome enthalten seine Provinzen eine vollstaͤndige Reihe von Werken des fruͤbesten Mittelalters bis zum Verfall der Kunst bei der Wiederaufnahme des antiken Styls im sechzehnten Jahrhundert. Aber nicht allein die Mannigfaltigkeit der Richtung, sondern auch die Beschaffenheit der Werke selbst, macht diese Zusammenstellung merkwuͤrdig, denn sie umschließt in den Trierischen Alterthuͤmern das Bedeutendste, was von Röͤmischer Architektur diesseit der Alpen gefunden wird; in den Byjantinischen Kirchen am Rhein und der Mosel die schoͤn sten Schoͤpfungen des im Mittelalter in Deutschland uͤbli⸗ chen Rundbogenstyls, im Dom zu Koͤln die Bluͤthenkrone des Deut⸗ schen Spitzbogenstyls, in den Saͤchsischen Kathedralen zu Magdeburg und Halberstadt und in den Kirchen an der Saale die eigene Ent⸗ wickelung dieses Styls im Norden bis zum sechzehnten Jahrhun⸗ dert, in den Bauwerken der Gegenden zwischen Ohre und Oder die vorzuͤglichsten Werke jener aus Anwendung gebrannter Steine her⸗ vorgegangenen Architektur der Brandenburgischen Marken, endlich in Pommern und Preußen die Hauptwerke eines wiederum eigen⸗ thuͤmlichen und zwar riesenhaften Ziegelstyls, welcher unter dem Einfluß der Hansa und des Deutschen Ordens in Preußen gedieh.

Dieser so reiche und fuͤr das Studium der Kunst⸗Entwickelung so guͤnstige Stoff fordert zu Vergleichungen und Forschungen au, die bei der Liberalitaͤt in der gewaͤhrten Benutzung der Archive und sonstigen Quellen fuͤr die Kenntniß der Kunstgeschichte unsers Va⸗ terlandes von Bedeutung werden koͤnnten. Das Folgende enthaͤlt den Versuch, uͤber die fruͤhere Anwendung des heimischen Bau⸗Ma⸗ terials nach urkundlichen Nachrichten eine kurze Uebersicht zu geden.

Diejenigen Deutschen Landestheile, welche man gegenwaͤrtig un⸗ ter dem Namen der Mark Brandenburg begreift, mit Einschluß der nach der statistischen Eintheilung des Preußischen Staats jet zur Provinz Sachsen gehbrigen Altmark und der fruͤher dazu gehdrigen, an der Elbe gelegenen beiden Jerichowschen Kreise, zeichnen sich, so wie das nach der Ostsee zu gelegene Mecklenburg, Pommern und Preu⸗ ßen, durch ihre niedrige und ebene Lage vor den gebirgigeren ober⸗ laͤndischen Deutschen Landestheilen auffallend aus.

Die Leichtigkeit der in allen Laͤndern urspruͤnglich ange⸗ wandten und vorzugsweise dem Europdischen Norden eigenen Holz⸗ Construction, beguüͤnstigt durch den fruͤheren Reichthum der heimischen Waͤlder an zum Bau geschickten Kiefern und Eichenstämmen, gab dieser Bauart vor dem vierzehnten Jahrhundert hauptsachlich in den Norddeutschen Gegenden eine so allgemeine Ausdehnung, daß stei⸗ nerne Gebaͤude vor dieser Zeit zur Seltenheit gehoͤrten; die selbst in dem vorhergehenden Jahrhundert noch Veranlassung zu dem Ge⸗ schlechtsnamen de domo sapidea gab; dieses bezog sich jedoch wohl weniger auf Kirchen, da es nach weiter unten mitzutheilenden Nach⸗ richten in jener und selbst in der fruͤheren Zeit schon eine nicht un⸗ bedeutende Anzahl steinerner Kirchen in der Mark gab.

Von den altesten Holzkirchen, wie man sie in Skandinavien noch findet, zeigt sich in der Mark keine Spur, und das Alter derjenigen hoͤlzernen Gebaͤude, die zu den aͤltesten dieser Art im Lande gehbren, duͤrfte wohl nicht leicht uͤber das funfzehnte Jahrhundert hinausge⸗ ben. Dagegen giebt es in Kirchen, oͤffentlichen und Privat⸗Gebaͤu⸗ den noch manche Ueberreste viel aͤlterer Holzarbeit, die jedoch, da sie nur als decorative Theile der genannten Gebaͤude zu betrachten sind, mehr in die Rubrik der Holzschnitzkunst gehoren.

Die Seltenheit fruͤherer Steinbauten war vielleicht weniger Er⸗ gebniß der Bequemlichkeit der Holz⸗Construction, da man doch bald mit dem Vortheil steinerner Gebaͤude bekannt werden mußte, als viel⸗

mehr des Mangels bequemer Bausteine. An Steinen fehlte es zwar

dem Lande keinesweges, denn seine Felder und Hoͤhen waren damals unzweifelhaft noch mehr als jetzt mit den zahlreichen Truͤmmern nor⸗ discher Urgebirge bedeckt; die muͤhsame Bearbeitung dieser harten

Steine erschwerte jedoch die Ausfuͤhrung groͤßerer Bauwerke.

Zgwar besitzt die Mark in einigen Sand⸗ und Kalkstein⸗Fldzen“

ein zur Bearbeitung geschickteres Material, allein bei zu geringem Um⸗ fange ist es fuͤr die Anwendung ohne Bedeutung und lediglich das des reichhaltigeren Kalkstein⸗Gebirges bei Ruͤdersdorf zu Bauten an⸗ wendbar. Bei gänzlichem Mangel aller Communications⸗Mittel konnte man aber von demselben nur wenig Gebrauch machen, und außer den nah gelegenen Kirchen zu Strausberg, die von Kalkstein erbaut waren, sind mir keine bedeutendere Bauwerke dieser Art in den Marken bekannt. Selbst in den der Oder und Elbe zunäaͤchst gelegenen Landestheilen bediente man sich der ober⸗ läͤndischen Sand⸗ und anderer Bausteine, wie es scheint, wenig, woran die durch vielfache Zöͤlle damals sehr erschwerte Stromschifffahrt Schuld seyn mochte. Nur selten zeigt sich in dieser Gegend ein Sandstein angewendet, und das geringe Volumen, in dem er, außer den v Werkstuͤcken im Chore des Doms zu Havelberg und am Dome zu Stendal, vorkommt, lassen glauben, er sey aus den benachbarten Magdeburgischen Lagern entnommen, wogegen der Sandstein der beiden genannten Gebaͤude, so wie der Crypten des Doms zu Brandenburg und der Stifts⸗Kirche zu Jerichow auf Obersaͤchsischen Ursprung deutet.

Diese Seltenbeit geeigneter Bausteine füͤhrte daher zunaͤchst auf die Unwendung der einheimischen Feldsteine zuruͤck. Da diesel⸗ ben jedoch meist aus den haͤrteren Gebirgs⸗Arten, wie Granit, Sye⸗ nit, Porphyr, Feldspath u. dergl. m. bestehen und daher sich zur Aus⸗ fuͤhrung bedeutender und zierlicher Bauten, wie sie gegen das Ende des zwoͤlften Jahrhunderts allgemeiner wurden, weniger ge⸗ schickt zeigten, so kam man wieder auf den schon fruͤher und gleich⸗ zeitig angewandten, freilich weniger soliden Ziegelbau zuruͤck, der mit dem Ende des zwoͤlften Jahrhunderts vielleicht mit durch die von Albrecht dem Baͤren in das Land gezogenen Niederlaͤndischen Kolonisten allgemeinere Aufnahme fand, und seit der Mitte des dreizehnten den Bau mit behauenen Feidsteinen fast ganz verdraͤngte. Von da ab erscheint das letztere Material selten zu ganzen Gebaͤuden verwandt, vielmehr meist nur an Gebaͤude⸗ theilen, die gegen zerstoͤrende und aͤußere Einwirkungen sürferge Schutzes bedurften, wie Fundamente, Basen, Thuͤrfassungen. Als gleich⸗ zeitig erscheint auch schon die Anwendung gesprengter, unbehauener oder doch wenigstens nur von einer Seite vearbeiteter Feldsteine, deren glatte Flochen nach der Außenseite gekehrt und oft mit vie⸗ ler Geschicklichkeit so gut in einander gefuͤgt wurden, daß die so erbauten Mauern ohne alle horizontale Schichtung doch aͤußerst dauerhaft sind. 8 . 8

Der haͤufige Gebrauch des Ziegelsteins hatte nicht nur eine

anz besondere Vervollkommnung dieses Materials in Masse und orm zur Folge, sondern zeigte auch eine bedeutende Einwirkung auf den zur Zeit im Lande veshseg enden Bauftyl. Wo derselbe sich im Allgemeinen an die gebrauchlichen Formen hielt, mußte die gänzliche Verschiedenheit dieses Materials in Styl und Construction zu manchen neuen Combinationen fuͤhren. Die konsequente Aus⸗ bildung noͤthigte aber immer mehr zu einem neuen, eigenthuͤmli⸗ chen System, welchem die Bauten der Mark Brandenburg sei dem Ende des dretzehnten Jabrhunderts, so wie die von Meckllen⸗ burg, Pommern, Preußen, Daͤnemark und dem suͤdlichen Schweden angehhzren. Wenn gleich fast alle mittelalterliche Bau⸗Denkmaͤler dieser Gegenden sich demselben anschlteßen, so zeigen sic doch wiederum Eö11 schon manigfache, unter dem Einflusse der Zeit, der Handelsverbindungen und Mittel hervorgegangene Charakter⸗Ver⸗ schiedenbelt der Bau⸗Style, namentlich unterscheidet sich der Bran⸗ denburgische mehr von den uͤbrigen, die unter einander und mit den vvI Werken besondere Uebereinstimmung zeigen. Unter diesen letzteren korrespondiren die westlichen vorzuͤglich mit den noͤrdlichen. Gleichwohl hat man wegen Uebereinstimmung des Materials die Brandenburgischen Bauwerke mit unter dem Han⸗ seatischen Styl begreifen wollen, allein auf ihre Eigenthuͤmlichkeit gestuͤtzt, waͤre ich eher geneigt, einen besonderen maͤrkischen Spitz⸗ bogenstyl anzunehmen. Schon die Byzantinischen Bauwerke in der Mark aus dem zwoͤlften Jahrhundert unterscheiden sich von de⸗ nen der Nachbarlaͤnder, der Unterschied waͤchst, je mehr das Bau⸗ material die Stylentwickelung beherrscht. Die Gebaͤude aus dem dreizehnten und dem Anfange des vierzehnten Jahrhunderts, wie das Kloster Chorin, die Marienkirche in Prenzlau u. s. w. sind die schoͤnsten und charakteristischsten; aber auch der patere Zeitraum giebt noch Eigenthuͤmliches und Schoͤnes.

Das Aufbluͤhen der Staͤdte am Ende des vierzehnten Jahrhun⸗ derts schien der Kunst sogar besonders guͤnstig, und von dieser Zeit an bis in die Mitte des funfzehnten wurde mehr als je gebaut. Bei kirchlichen Gebaͤuden, die immer noch die Mehrzahl ausmach⸗ ten, kommen mehr in die Breite gedehnte Verbhaͤltnisse statt der sonst gebräuchlichen aufstrebenden vor; eine Weise, die theils durch Vorliebe fuͤr moͤglichst weite und uͤbersichtliche Raͤume, theils und vorzuͤglich wohl durch den Einfluß des Materials entstand, das sich mehr zu massenhaften als freistehenden und emporstre⸗ benden Werken eignet. So entstanden die schoͤnen Kirchenhal⸗ len, deren auf doppelter Pfeilerrethe schwebende Gewoͤlbe meist von gleicher Hohe sind und nur selten im Mittelschiff staͤrkere Erhebung zeigen. Daß diese ungleich billigere Bauweise, die freilich we⸗ niger kuͤhn ist, namentlich fuͤr das Innere durch die au⸗ ßerordentliche Totalwirkung und durch groͤßere Freiheit des Raumes einen lieblicheren Eindruck macht, als die ern⸗ steren beengteren Hallen der Kirchen mit erhabenem Mittel⸗ schiff, mochte ihr wohl in den Marken, die uͤberdies nicht die Mittel besaßen, wie die benachbarten Staͤdte der Hansa, eine so allgemeine Verdreitung verschaffen. In diesen, namentlich den Staͤdten Luͤbeck, Schwerin, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Danzig u. s. w⸗ erhielt sich der Kathedralen⸗Styl laͤnger und man leistete mit ge⸗ branntem Stein fast Unglaubliches. Dort erscheinen auch die zur Stuͤtzung der Gewoͤlbe noͤthigen Schwebeboͤgen haͤufiger.

Die große Breite des Gewoͤlbes und der Umfassungs⸗Mauern jener Maͤrkischen Kirchen fuͤhrte bei der konsequenten Anwendung hochgeschwungener Verhaͤltnisse zu auffallend hohen Giebeln, die eine besondere Ausdehnung der Kirchendaͤcher veranlaßten, deren Hdhe haͤufig die der Umfassungsmauern bei weitem uͤbertrifft und bei dieser auf den Mauern rubenden anscheinend großen Last werden häͤufig die Strebepfeiler vermißt eine sinnreiche Anordnung legte sie zur Benutzung des zwischen ihnen liegenden Raumes in das In⸗ nere der Gebaͤude.

Die durch kein Zwischendach unterbrochenen Kirchenmauern boten vom Boden bis zum Dache hinauf große Flaͤchen, die durch, der Hoͤhe der Seitenschiffe korrespondirende, meist lange Fenster und wenig hervortretende einfache Strebepfeiler unterbrochen werden. Diese bedurften keiner so starken Ausladung als die Stuͤtzen jener kuͤhner aufstrebenden Bauten, aber auch der Zierrathen nicht, die bei jenen oft lediglich Huͤlfsmittel zur Verstaͤrkung oder auch zur Verklei⸗ dung allzugroßer Schwere waren. Der ganze Schmuck dieser Ge⸗ baͤudetheile besteht in sparsamen selten reichen doch meist zierlichen Durchbrechungen und die zur Verstaͤrkung dienenden Thuͤrmchen darauf fehlen meist. Dagegen ersetzen zierliche und reiche, oft weit vorspringende Gliederungen und Staͤbe in Thuͤr⸗ und Fenster⸗Ni⸗ schen die hier mangelnde Eleganz, und durchbrochene Wandstreifen und kuͤnstlich verschlungene Rosen unterbrechen die Einfoͤrmigkeit der Mauern. Im Allgemeinen herrscht die Horizontal⸗Linie mehr als an fremden Gebaͤuden der Zeit, und nur in den kuͤhnen Durch⸗ brechungen der hohen Giebel, die hier den Schmuck des anderweit an vielfach durchbrochenen Glockenthuͤrmen angebrachten Reichthums vereinigen, verschwindet sie fast wieder. Wie die Anwendung des Materials und die eigenthuͤmliche Ausbildung des Styls auf Mo⸗ tive fuͤhrt, die dem Italiaͤnisch⸗Lombardischen, Franzoösischen und Englischen Style entlehnt scheinen koͤnnten, dies zu zeigen, muß einer naͤheren Beschreibung der einzelnen Bauten vorbehalten bleiben.

1“ EEEbebü 8

*) Die Sandstein⸗Flöze bei Gommern, Frelenwalde, Fürstenwalde und Zic⸗, sar, das Kalkstein⸗Lager vei Gumtow in der Priegnitz, das Flöz bei Templin ig

der Ukermark und das Kalfstein⸗Gebirge bei Rüdersdorf,.

——.gg