1836 / 53 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Belgien ist in der Thron⸗Rede gar nichts gesagt worden. Kann ich dem edlen Lord gegenuͤber etwa zur Erledigung dieser Angelegenheit Gluͤck wuͤnschen? Wollte er diesen Gluͤckwunsch annehmen, so stehe ich nicht an, zu behaupten, daß ganz Eurcpa daruͤber lachen wuͤrde. (Hoͤrt, hoͤrt!; Es giebt ohne Zweifel viele edle Lords, die vielleicht so sehr mit der inneren Politik ihres Vaterlandes beschaͤftigt sind, daß sie gar keine Zeit haben, auf die auswaͤrtigen Angelegenheiten zu achten; aber bedenken Sie, was die großen Verbuͤndeten, die dte⸗ sem Lande durch den großen Kampf, in den es verwickelt war, hin⸗ durchgeholfen haben, dazu sagen müͤssen, wenn sie in der Thron⸗RNede die Aeußerung finden, daß man von dem klu⸗ gen und energischen Benehmen der Svanischen Regierung eine baldige Beendigung des dortigen Kampfes hossen duͤrfe. Ich fuͤr mein Thell, der ich ein inniges Interesse an Europa's aus⸗ wärtiger Politik nehme, kann nicht umhin, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen, wenn ich solche Stellen in der Thron⸗Rede finde, wenn ich ferner bedenke, wie sehr ein gewisser Stand durch die Art der Kriegfuͤbrung in Spanien entwuͤrdigt worden, und wel⸗ che Schmach und Schande dadurch auf die Britischen Truppen ge wälzt wird, denen jede Niederkage zur Last faͤllt, waͤhrend jeden Sieg die Spanter sich anrechnen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der edle Secretair, der solchen Einfluß bei der Koͤnigin hat, versicherte, er habe sich zu Gunsten der Gefangenen verwandt und um ihre Freilasung nach⸗ gesucht. Dies wurde in einem Briefe an den Bischof von Lron er⸗ klaͤrt, der in einem Tone geschrieben ist, deß ich nicht begreite, wie der edle Lord ihn vertheidigen kann. 2 1 so hoffe ich, der erle Viseount gegenuͤber wird so guͤtig seyn, das Schreiben des edlen Lords und die Antwort darauf auf oie Tafel des Hanuses niederzulegen. (Hort, hort!) Ware der edle Herzog (von Wellingkon) im Amte gebliehen, so bin ich uͤberzeugt, wir wuͤrden all die Graͤuel nicht erlebt haben, die Europa mit Schau⸗ der erfuͤllen. Man kann nicht behaupten, daß das Beispiel dieser Metzeleien nicht anstecke. Es thut mir leid, daß meine Landsleute von dem; jetzigen Ministertum verleitet und aufzemuntert worden sind, ihr Vaterland zu einem so abscheulichen Zweck zu verlassen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich wuͤnsche, dem Englischen Volke zu zeigen, daß d,s Ministerium, statt kuͤhn und offen einen Krieg zu fuͤhren, es auf eine den Charakter der Englischen Nation und jedes Englaͤnders entehrende Weise gethan hat. Denn wie stehen die Sachen? Rachdem Don Carlos das Leben mehrerer Englaͤnder geschont hatte, kehrten die Soldaten des Oberst Evans, die Britische Le⸗ gion, betrunken nach Vittoriag zuruͤck und ermordeten uͤber 150 Sypanier. Die Offiziere legten sich zwar dazwischen, um es zu verhindern, aber vergebens. Wie muß es also mit der Manns⸗ zucht dort stehen? Meiner Ansicht nach hat Don Carlos seine Ope⸗ rationen fest und energisch geleitet, wovon auf der anderen Seite nicht die Rede seyn kann. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich hoffte, dies wuͤrde die Minißer zu einem anderen Verfahren bewegen; da dies aber nicht der Fall gewesen, so muz ich gegen den Theil der Thron Rede prot⸗⸗ Nieen, der sich auf die Spanischen Angelegenheiten bezieht. Ich denke auch, das Unterhaus wird trotz seiner Reform sehr ungern die Mittel zur Fuͤhrung eines solchen Krieges bewilligen. Sobald mir die Verzeichnisse der verschiedenen nach Svanien gesandten Vorraͤthe . werden, will ich die Sache vollstaͤndig entwickeln.“ (Hoͤrt, drt!)

Der Marquis protestirte dann aufs energischste gegen den auf die Allianz mit Frankreich bezuͤglichen Theil der Thron⸗Rede und meinte, daß andere Maͤchte daran Anstoß nehnnen köͤnnten; die Minister, fuͤgte er hinzu, schienen den Umfang der Aufgabe gar nicht zu kennen, zu deren Erfuͤllung sie sich durch den Bei⸗ tritt zu dem Auadrupel⸗Traktat verpflichtet hatten, und er schleß mit dem Antrag auf Vorlegung eines Nachweises der Zahl der 'tzt in Spanien dienenden, auf Halbsold stehenden Bretischen Offiziere und des Belaufs der Kriegs⸗Vorraͤthe und Waffen, welche der Regierung jenes Landes geliefert worden. Lord Mel⸗ bourne erwicderte, der Beistand an die Koͤnigin von Spanien sey ausdruͤcklich unter der Bedingung gewaͤhrt worden, daß er bezahlt werden solle, und der Herzog von Wellington habe, als er Minister gewesen, sich secbst bereit erklaͤrt, so zu handeln, wie das setzige Ministertum handie, wenn die Fäͤlle eintraͤten, die lttzt eingetrocen seyen; der Belauf der zu liefernden Vorräthe solle sich, cer Uebereinkunft zufolge, nach den Umstaͤnden richten und dem Gutachten der Regierung uͤberlassen bleiben, wobei man jedoch orüfdie möͤglichste Sparsamkeit und auf die Lage des Landes Rück 1 licht nehmen werde. Was die Stelle der Thron⸗Rede in Bezug auf ankreich betreffe, so sey dieselbe keinesweges dazu geeignet, die Vermuthung zu erregen, as ob zwischen England und anderen Maͤchten eine Eifersucht bestaͤnde; vielmehr sey das Gegentheil der Fall; wenn man aber bedenke, welche Stroͤme Bluts in den Kämpfen zwischen England und Frankreich geflossen, so sey es wohl natuͤrlich, sich dazu Gluͤck zu wuͤnschen, daß die jetzige Lage der Dinge die Welt von dem Bestehen eines Zustandes versichern koͤnne, der das staͤrkste Vertrauen auf die kuͤnstige Wohlfahrt und die dauernde Eintracht dieser beiden Laͤnder einftoͤße. Grr⸗ ßer Beifall) Der Minister kam nun wieder auf die Spant⸗ schen Angeiegenheiten und sagte, das Ministerium habe sich oͤf⸗ ters wegen des mehrerwaͤhnten Dekrets an Don Carios gewandt

und stets zur Antwort erhalten, das Dekret sey noch in Kraft und werde es auch bleiben. Von den Graͤueln, die der edle Marquis den Christinos vorwerfe, habe er nichts gehoͤrt, wolle sich aber genau darnach erkundigen; uͤbri⸗ gens koͤnne er nach Allem, was er uͤber die Auffuͤhrung der in Spanien dienenden Britischen Truppen gehoͤrt, versichern, daß dieselbe ihnen nur zur Ehre gereiche; daß in der Thron⸗Rede keine fremde Regierung gepriesen oder getadelt werden duͤrfe, da⸗ mitt sey er nicht einverstanden, denn es kaͤmen oft Faͤlle vor, wo eines von beiden nothwendig sey; in Betracht der Umstaͤnde, worin die Spanische Regierung sich jetzt befinde, halte er die in der Thron⸗Rede in Bezug auf sie gebrauchten Ausvruͤcke fuüͤr voll⸗ kommen gerechtfertigt. Schließlich erklärte er, daß bis jetzt die Spanische Regierung auf Rechnung der ihr gelieferten Waffen und Vorraͤthe noch keine Zahlung gemacht, daß aber auch die Englische mit Ruͤcksicht auf die Lage, in der jene Regicrung sich befinde, noch nicht darauf habe dringen wollen, und daß er bereit sey, die von dem edlen Marquis verlangten Papiere dem Hause mitzutheilen. Der Graf von Aberdeen spraͤch sich zwar sehr entruͤstet uͤber das Benehmen der jetzigen Spanischen Re⸗ gierung aus, gab jedoch zu, daß das Ministerium verpflichtet sey, den Traktat, auf den England eingegangen, so sehr er dies auch bedaure, puͤnktlich und gewissenhaft zu erfuͤllen, da er ein⸗ mal abgeschlossen sey; nur glaubte er, man sey in dieser Erfuͤl⸗ lung zu weit gegangen, denn zu einer Aufhebung der Akte in Betreff der fremden Werbungen koͤnne er in dem Traktate keine Verpfi chtung sehen. Auf eine Frage, die sodann noch an Lord Melbourne gerichtet wurde, erklaͤrte dieser, er glaube aller⸗

dinas, daß kuͤrzlich sechs Englander auf Befehl des Don Carlos

erschossen worden seyen, und der Marquis von Lon donderry schloß diese Debatte mit der Bemerkung, daß der edle Viscount doch dem Hause keine Aufschluͤsse daruͤber errheilt habe, worauf die Regierung ihre Hoffnung gruͤnbe, daß der Buͤrgerkrieg in Spa⸗ nien bald durch die Klugheit und Energie der dortigen Regierung beendigt werden wuͤrde. Hierauf brachte der Lord⸗Kanzler

die Bill zur Konsolidirung der geistlichen Gerichtshoͤfe ein (wo⸗ von in No. 51. der St. Z. ein Abriß mitgetheilt worden), die von Lord Lyndhurst vollkommen gebilligt und demnaͤchst zum ersten Male verlesen wurde.

8

rai M.

sell

Da die Sache sich so verhaͤlt,

220

Unterhaus. Sitzung vom 12. Febr. Lord J. Rus⸗ brachte zwei Bills ein, die eine uͤber die Registrirung der Geburten, Heirathen und Todesfalle, die andere zur Verbesse⸗ rung der Gesetze in Beziehung auf die Heirathen der Dissen⸗ ters. Die Dissenters sollen danach kuͤnftig in ihren eigenen Got⸗ teshaͤusern getraut werden; diesenigen, welche die Heirath als einen bloß buͤrgerlichen Kontrakt ansehen, sollen sich verheirathen koͤnnen, nachdem sie ihre Namen einige Tage zuvor in einem be⸗ sonderen Register niedergeschrieben haben. Auch sollen sie ihre eigenen Begraͤbnißplaͤtze erhalten. Auf den bedingungslosen Ein⸗ tritt in die Universitaäͤten von Oxford und Cambridge, sagte der Minister, koͤnne man den Dissenters zwar keine Hoffnung ma⸗ chen, indeß werde der Kanzler der Schatzkammer in kurzem eine Bill einbringen zur Begruͤndung einer Universitaͤt in London, die das Recht haben solle, akademische Grade zu ertheilen.

London, 13. Februar. Die Minister verfammelten sich heute Nachmittag um 2 Uhr zu einem Kabinets⸗Conseil.

Der Russische Gesandte ist gestern nach Strathfieldsaye zum Besuch beun Herzoge von Wellington abgegangen. 1

Von Sir H. Ellis, dem außerordentlichen Gesandten Greß⸗ britantens am Persischen Hofe, sind heute Depeschen hier einge⸗ gangen. Gestern ging ein Kabinets⸗Courier mit Depeschen des Kolonial⸗Amts und der Admiralitaͤt fuͤr Sir H. Douglas, den Lord⸗Ober⸗Cemmissair der Jonischen Inseln, und fuͤr den Gou⸗ verneur von Malta von hier nach Ancona ab.

Lord Wonford, der waͤhrend der ganzen vorigen Session wegen Unpaͤßlichkeit an den 1114“ gor nicht Theil nehmen konnte, hat am Mittwoch wieder seinen Sitz im Oberhause eingenommen. 1

Es ist eine Subseription im Werke, um in Dublin ein Wohnhaus fuͤr O'Connell anzukaufen; der erste Unterzeichner hat 500 Pfo. St. subscribirt. 1

Der Morning Herald will wissen, daß in den hoͤchsten politischen Zirkeln hierselbst die Dokumente im „Portfolio“ jetzt doch meist fuͤr echt gehalten wuͤrden.

Die Times meldet heute, daß die freundschaftlichen Ver⸗ haͤltnisse zwischen Portugal und Sardinien, die einige Zeit ge⸗ stoͤrt gewesen, durch die Vermittelung der Britischen Regierung wieder hergestellt seyen.

Laut Briefen aus Hull war dort die Nachricht eingetrof⸗ fen, daß das Schiff „Cove“, welches abgegangen war, um die in der Davis⸗Straße vom Eise eingeschlossenen Wallfischfaͤnger zu befreien, genoͤthigt gewesen war, nach Stromneß zuruͤckzukeh⸗ ren, indem es seinen Bugsprit verloren hatte.

Aus Kanada sind Zeitungen bis zum 20. Januar hier eingegangen, woraus man ersieht, daß Lord Gosford es fuͤr noͤ⸗ ihig gefunden hat, das „Britische Jaͤger⸗Corps“, welches sich dort gebildet hat, fuͤr gesetzwidrig zu erklaͤren, weil es sich ohne

Erlaubniß der vollziehenden Gewalt bewaffnen wollte; alle Frie⸗

densrichter waren aufgesordert worden, sich diesem Vorhaben, als fuͤr die Ruhe der Kolonie gefährlich, zu widersetzen. Indeß nahm die Aufrezung unter der Britischen Bevöoͤlkerung immer mehr zu, und die constitutionnelle Assoctation hatte eine Adresse publizirt, worin sie den Gouverneur ungebuͤhrlicher Vorliebe fuͤr die Hranzoͤsische Partei zeiht, den Agenten derselben, Herrn Roe⸗ buck, denunziirt und alle ihre Landsleute auffordert, mit ihr ge⸗ meinschaftliche Sache zu machen, um die Faction, und sollte es auch mit physischer Gewalt seyn, zu unterdruͤcken. Auch hatte man von Montreal Abgeordnete nach Quebek geschickt und diese Stadt eingeladen, die Versammlung eines General⸗Kongresses aller Distrikte des Britischen Amerika's herbeifuͤhren zu helfen. Die hiesigen Zeitungen enthalten heute neuere Nachrichten aus Nord⸗Amertka, naͤmlich bis zum 27sten v. M. (s. den Artikel Verein. Staaten), doch war auch damals die Britische Kriegs⸗S'oop „Pantaloon“, welche das Vermittelungs⸗Anerbie⸗ ten der Britischen Regterung uͤberbringt, noch nicht in Nemx⸗ York angelangt. Der Morning⸗Herald sieht indeß die Sprache bder Noro⸗Amerikanischen Zeitungen als so friedlich an, daß man glauben koͤnne, die Annahme der Englischen Vermittelung werde keiner Schwierigkeit unterliegen, und es werde also nicht zum Kriege kemmen. Inzwischen konferiren hier in London die Ge⸗ sandten von Frankreich und den Vereinigten Staaten jetzt un⸗ mittelbar mit einander, waͤhrend sie bisher ihre Zusammenkuͤnfte nur im Beiseyn Lord Paimerston's hielten. Der Sun enthaͤlt solgendes Privaischreiben aus New⸗York vom 24. Januar: „Der jetzige Stand unserer Verhaͤltnisse zu Frankreich ist der Gegenstand vieler Muthmaßungen. Man sagt unter Anderem, es siehe, ohne eine Verletzung der Reziprozitaͤts⸗Vertraͤge zwi⸗ schen Frankreich und den Vereinigten Staaten, gar nicht in un⸗ serer Macht, zu Handeles⸗Restrictionen gegen Frankreich unsere Zuflucht zu nehmen, wenn nicht erst 6 Monate vorher der Franzoͤsischen Regie⸗ rung von einer solchen Absicht Anzeige gemacht wuͤrde. Am 22sten wurde das Repraͤsentanter⸗Haus der Vereinigten Staaten in große Aufregung versetzt, indem Herr Adams auf Untersuchung der Ursachen antrug, weshalb die in der vorigen Session angenom⸗ mene Approprtations⸗Bill, die den Zweck hatte, das Land in Ver⸗ theidigungs⸗Zustand zu setzen, nicht ausgefuͤhrt worden sey. Die Mitglieder grissen einander gegenseitig mit den bittersten Persoͤn⸗ lichkeiten an, und zuweilen sprachen drei Redner zu gleicher Zeit. Auf den Sprecher wurde gar nicht gehoͤrt; sein Ruf zur Ord⸗ nung verhallte unter dem allgemeinen Laͤrm und Geschrei der Mitalieber und der Zuschauer. Der Vice⸗Praͤsident erklaͤrte, es sey ihm ein solcher Auftritt noch nie vorgekommen. Die Nach⸗ richt von Großbritaniens Vermittelung ist den hiesigen Kaufleu⸗ ten schon zu Ohren gekommen und hat den Friedlichgesinnten großes Vertrauen eingeftoͤßt, die Regierung aber kann freilich auf biese Nachricht keine Ruͤcksicht nehmen, bis sie offiziell von den freundschaftlichen Absichten Englands unterrichtet ist.“ Schweden und Norwegen. 1 Christiania, 11. Febr. Am S8ien waͤhlte das Storthing zu seinem Präsidenten den Hoͤchsten gerichts⸗Advokaten Soͤrenssen mit 86 Summen, zum Vice⸗Praͤsidenten den Pastor Riddervold mit 83, zum Secretair den Sörenschreiber Steen mit 85, zum Vice⸗Secretair den Stadtvogt Bing mit 76 Stimmen. Nachdem mehrere andere vorbereitende Maßregeln fuͤr die Verhandlungen des Storthings angeordnet worden, erklaͤrte der Praͤsident das achte ordentliche Storthing des Koͤntgreichs Norwegen fuͤr gesetz“ch constituirt. Hierauf hat gestern Staatsrath Collet, welchen die uͤbrigen Mitglieder der K. Norweg. Regierung und mehrerer andern Behoͤrden begleiteten, das Storthing im Auf⸗ trage Sr. Maj. durch Ve lesung der folgenden K. Rede eroͤffnet:

„Gute Heecren unda orwegische Maͤnner! Bald sind nun 22 Jahre verflossen, Me beiden Nationen der Skandinavischen Halbinsel ihre verde he wechselseitige Feindschaft abschwuren. Die unter des Hoͤchsten Schutz eingegangene Vereinigung machte etne Zwietracht verschwinden, dte sonst, nicht allein mit Erschoͤpfung der Huͤlfsmittel beider Voͤlker, sondern auch mit Vernichtung ihrer Nationalitaͤt geendet haben wuͤrde. Nun stieht die Selbststaͤndigkeit beider Voͤlker anangetastet. Sie macht einen Theil des oͤffentlichen

Rechtes von Europa aus. Aufrichtigkeit und Redlichkeit Buͤrge fuͤr die Festigkeit und Dauer derselben.

wegens Huͤlfsmittel betrifft, werden Sie selbdst zu im Stande seyn. mäaͤßige Abzahlungen geschehen, eine Ordnung, die unabl befolgt worden. Ungeachtet die direkten Steuern seit dem les

Was N.

im Stande, Ihnen mitzutheilen, daß unsere Einnahmen Ausgaben uͤbersteigen. Diese Vortheile verdanken wir Grundregel, die wir gemeinschaftlich festgesetzt und die wir weichlich befolgt haben. Die Festigkeit der Bank ist auf die ergangenen Gesetze und auf die Deutlichkeit und Einfachheit) Staturen gegruͤndet.

ziellen System begruͤndet ist. Der Werth unseres Papiergeldes“ sich dem des baaren Silbers in dem Grade genaͤhert, daß der Pin sen⸗Cours waͤhrend des Laufes mehrerer Jahre bestaͤndig niedtin⸗ als der Bank⸗Cours gewesen. Allgemeines Vertrauen zu tinag Muͤnz⸗Revpraͤsentative laͤßt sich nur durch Genauigkeit in der - waltung, welcher die Aufrechthaltung ihres Kredits uͤbertragen nnr. den, bewerksteligen. Die Verbesserung unseres Papiergeldes vich zum Ruhme fuͤr die Bank⸗Verwaltung. Die Bank hat, nach Fcht guͤltigen Bestimmungen, durch Darlehne zu à vCt. dem Ncerhan Handel und Gewerbfleiß beistehen koͤnnen. Die Verbesserung da Papiergeldes gegen Silber⸗Speries hat jedem Einwohner sirrpe gens, welcher Waaren vom Auslande bedarf, die bedeutende glech terung in deren Preise von 78 pCt. verschafft, nach einem rs. von 190 „Ct., wie der Boͤrsen⸗Cours im Jahre 1832 notirt war, . jetzt 110 a 109 ½ p Ct) Dies ist ein wirklicher Vortheil fir Masse der Verbrauchenden. Fuͤr mehrere Klassen macht es eine ae sprechende Minderung in den Ausgaben aus. Eine hoͤhere gy⸗ wickelung unseres Ackerbaues, Handels, unserer Schifffahrt und zc, dustrie wird inzwischen eine Vermehrung unserer Geldreprasenine ven fordern, allein diese muß stets dadurch bedingt seyn, daß Bank im Besitz eines Silverfonds ist, der in dem gesetzlich hestimun Verhaͤltnisse dem Papier, das in Umlauf gesetzt wird, entspricht. Handel und Schifffahrt in fernen Gewaͤssern beduͤrfen eines dist deren Schutzes. Alle seefahrende Nationen erkennen dessen Ma wendigkeit, und Nerwegen, mit seiner weit ausgedehnten Kuͤstt, a nicht allein eine Marine haben, sondern auch seine Kriegsschifen unentbehrlichen Uebungszuͤge vornehmen lassen, um die Besatun zu uͤben und die Tuͤchtigkeit der Offiziere auszubilden. Ein J schlag in Betreff dieses wichtigen Gegenstandes wird Ihnen vong legt werden. Lassen Sie uns mit kraͤftigem Willen unsere Hit quellen zu diesem Zwecke vereinen. Die in dem letzten Jahthe⸗ dert in Europa verbreitete Aufklärung mußte eine Revision une rer Civil⸗ und Kriminal⸗Gesetze hervorrufen. Eine hieraufte zweckende Arbeit ist schon vorbereitet. Bei unseren Untersuchungenm eine allgemeine Uebersicht der Gesetzgebungen der verschiedenen Pile uns zu statten kommen. Norwegen, role Schweden, hat in dise Hinsicht den Vorzug vor mehreren anderen Laͤndern; daß en⸗ spruͤngliche Gesetze besitzt. Gewohnheiten, von den Altvordern e erbt, machen National⸗Eigenthuͤmlichkeiten aus. Es giebt Natzong welche diese Gewohnheiten unter die hoͤchsten ihrer Rechte sehen, ho welchen sie auf keine Weise abstehen wollen. Ich erfuhr dilss ba de Frage uͤber die Einfuͤhrung der Juries. Ich achtete ihre Abneggn gegen diese Anstalt. Wir muͤssen deshalb alle die Schonung e achten, welche die Gerechtigkeit fordert und die der indioszuec Ueberzeugung gebuͤhrt. Die Gemeindegesetzgebung ist ah der wichtigsten unter denen, welche die buͤrgerliche Gesellschaft h. nen. Ein Vorschlag in Betreff dieses Gegenstandes wird Ihnen vorgah werden. Norwegen hat Distrikte, die sehr von dem Hauptsitze derß gierung entfernt sind. Diese Betrachtung im Vereine mit den Em nerungen der Vorzeit muß uns behutsam in den Beschluͤssen mate die wir bieruͤber fassen. Nur durch Institutionen, die sich aufs eigenthuͤmlichen Charakter eines jeden Volkes gruͤnden, vermah Gesetzgeber Ruhe und Sicherheit desselben zu befestigen. Nichtt Gefahr geht man zu ploͤtzlich von einer Verwaltungsweise zum⸗ andern uͤber. Der Staatskoͤrper muß, wie der Menschenleib, get same Erschuͤtterungen vermeiden, die ihn in Gefahr bringen üimn Mit wahrer landesvaͤterlicher Zufriedenheit habe Ich Norwegal abgewichenen Jahre wieder gesehen. Der Empfang, den Ich bestsh Einwohnern fand, die heczliche Freude, womit man in da g genden, durch welche Ich reiste, sich schaͤarte, haben zwar dieht nicht noch vermehren köͤnnen, welche Ich bereits fuͤr sie fuͤhlen Meine feurigen Wuͤnsche fuͤr ihr Gluͤck; allein Meine Gedankan gh Meine Blicke heben sich zum Himmel, um dem Allmaͤchtigen zu h ken, der seine Hand uͤber das Norwegische Volk gehalten und die ununterbrochene Ruhe geschenkt hat, die die sicherste Bübgst fuͤr einen stufenweisen stets steigenden Wohlstand und fuͤr das . ist. Unsere Pflicht ist, daß wir fortfahren, zu diesem Ziel ein zu leiten, das, eifrig in Behauptung seiner Rechte, mit Danthalt die Bestrebungen der Staatsverwaltung, sie zu bewahren, akennt. Unsere volitischen Verhaͤltnisse, von welchen unsere Hande verbindungen abhaͤngen, sind durchaus friedlich. Ich habe Gnm zu glauben, daß sie nicht werden gestoͤrt werden. Die geograyfie Lage der vereinigten Koͤnigreiche ünd die allmaͤlig wachsendenge theidigungs⸗Anstalten unterstuͤtzen Meine und Ihre feiedlichen Fl⸗ sche. Wir trachten bloß, unsere Unabhaͤngigkeit aufrecht zu erzatm. Wie fuͤrchten daher nichts, denn wir sind vereinigt, inmmn frei. Ich verbleibe Ihnen, gute Herren und Norwegische Me ner, mit aller Koͤnigl. Zuneigung und Gnade wohlgewoge KoI Whanmnn sSddvenskiold.“

Polen.

16. Februar. Die hiesige Ressourcen Ge

Warschau, s 1, schaft gab gestern in dem Dikiertschen Palast einen gläͤnsene

Ball, bei welchem, auf die an sie ergangene Ein laduns, Ne Fuͤrst Valentin Radziwill, der General Read, die Fürs i rese Jablonowska und die Graͤfin Ozarowska die Kh machten, und den der Fuͤrst Statthalter und seine - mit ihrer Gegenwart beehrten. then Vorgestern begab sich eine Deputation der hiesigen r Mitglieder, der Regisseur Herr Kulitsch an ihrer Spite, be General Rautenstrauch, der die Leitung der Theater un sun spiele im Koͤnigreich Polen hat, um ihm fuͤr seine Bemi n. u Gunsten der Erbauung des kuͤrzlich hier eroͤffneten heaters zu danken. 1

Freie Stadt Krakau. 8 Der Oesterreichische Beobachter vom 16. Fe enthaͤlt nachstehenden Artikel: „Die in der Freistadt Krakau in den letzten Monatug oͤfter wiederholenden Unordnungen und einzelnen Benh keiten gegen der bestehenden Ordaung anhaͤngliche Pe Ris Drohbriefe und Maueranschlaͤge zur Einschuͤchterung 5 ista und Beamten oder selbst bloß solcher Personen, die ehjigsh chen Vergnuͤgungen Theil nehmen wollten, oder sonst Zahra erregt hatten; hierzu ein in den ersten Tagen dieses 6s 9 einem gewissen Johann Pawlowski mit allen Anzeichen Geri zugs des Ausspruchs eines geheimen revolutionatreni vollbrachter Mord, da die von Dolchstichen durchbo ü von den Moͤrdern als drohendes Warnungszeichen ur Sch gebreiteten Mantel des unberaubt gebliebenen Opferfaige n * an offener Straße hingelegt ward; endlich die 8 barten h weise der von Krakau ausgehenden, auf die S Hanußten⸗ vinzen sich erstreckenden revolutionairen Umtrie e me angraͤnzenden Schutzmaͤchte des Freistaats Krakan hg or⸗ chen eines fuͤr die Ruhe und Sicherheit dieses

örch

sih,

2 . 1 deurthei Auf die Staats⸗Schuld sind jedes Jahr t

1 - ungi⸗ dn

Wir fuͤhlen die gluͤcklichen Wirkungen zn Negelmaͤßigkeit eines Verfahrens, das fest in einem richtigen fnan

geöoͤffnet werden;

ien zugekommenen Befehle erfuͤllen,

jene der zunaͤchst liegenden Laͤnder gefahrbringenben, nicht ner zu duldenden Zustandes aufmerksam machen.

zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht die friedlichen Be⸗ ohner des Freistaats, sondern die zahlreichen in demselben an⸗

1 alhauften revolutioniaren Fluͤchtlinge und Emissaire als die Urhe⸗ Storthinge auf die Haͤlfte herabgesetzt worden, sehe Ich miegehi g. b b

t so vieler freventlichen und verbrecherischen Handlungen an⸗ sehen seyen, hielten es die drei Hoͤfe von Oesterreich, Preu⸗ n und Rußland sowohl ihren Pflichten gegen den durch die gieener Kongreß⸗Akte unter ihren Schutz gestellten Freistaat Kra⸗ uw und gegen ihre eigenen Unterthanen, als dem ihnen durch

gten Artikel derselben Kongreß⸗Akte gewaͤhrten Rechte, die altung und Auslieferung von Fluͤchtlingen und dem Gesetz lllenen Personen zu verlangen gemaͤß, bei der Regierung Freistaates mindestens auf die Entfernung der erwaͤhnten wolutionairen Fluͤchtlinge und anderer bestimmungslosen gefaͤhr⸗ anen Menschen aus der Stadt und dem Gebiele von Krakau, der anerkannten Ursache des offen vorliegenden Uebels, zu drin⸗ n. Die Bevollmaͤchtigten der brei Maͤchte zu Krakau er⸗ üelten zu diesem Ende den Auftrag, dem Praͤsidenten nd dem Senat des Freistagates nachstehende gemeinsame Note uͤbergeben, indem zugleich die geeigneten militairischen Maß⸗ geln getroffen wurden, um der Regierung von Krakau zum Bollzug der wirksamsten Maßregeln und zur Aufrechthaltung der fentlichen Ruhe gegen moͤgliche Stoͤrungen die etwa benoͤthigte nterstuͤtzung angedeihen zu lassen, und beinebst zu verhindern, a; die aus Krakau entfernten Individuen auf andern Wegen z jenem, der ihnen eroͤffnet worsen, sich in die benachbarten provinzen einzuschleichen und in selben zu verbreiten suchen moͤch⸗ n. Auf die vorerwaͤhnte Note der drei Bevollmaͤchtigten ist die utwort des Senats nebst einer oͤffentlichen Kundmachung dessel⸗ nerfolgt, die gleichfalls nachstehend mitgetheilt werden. In heteff der in der Antwort des Senats an die Bevollmaͤchtigten rhohen Schutzmaͤchte erwaͤhnten Beruͤcksichtigung der besonde⸗ n Privat⸗Verhaͤltnisse, in denen sich einige der in dem Freistaat vrakau anwesenden Fluͤchtlinge befinden duͤeften, sind den respek⸗ in Residenten der gedachten Maͤchte bereits fruher die erforder⸗ hen Instructionen zugefertigt worden.“ oöte der Bevollmaͤchtigten von Oesterreich, Preußen nd Rußland an den Praͤsidenten und Senat des Frei⸗ staats Krakau de dato 9. Februar 1836.

„Die unterzeichneten Residenten Sr. Mazestaͤt des Kaisers aller teußen und Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen, wie auch der nterzeichnete Geschaͤftstraͤger Sr. K. K apostolischen Majestaͤt, ha⸗ n sich beeilt, die Mittheilung Sr. Exxcellenz des Herrn Praͤsiden⸗ i des Senats der freien Stadt Krakau hinsichtlich des ungluͤcklichen reignisses, welches die ersten Tage des gegenwaͤrtigen Jahres in je⸗ er Stadt bezeichnet hat, zur Krnuntniß ihrer erlauchten Hoͤfe zu ringen. Die drei Hoͤfe von Oesterreich, Preußen und Rußland aben in diesem Ereignisse nur einen neuen unwiderleglichen Beweis sDaseyns eines tiefwurzelnden Uebels erblicken koͤnnen, welches im innern dieses Freistaates verbreitet, nicht allein seine Ruhe und seinen rieden, sondern auch die Sicherheit der angraͤnzenden Provinzen bedroht. Hurch die bestehenden Traktate zum Schutze der freien Stadt Kra⸗ au und zur Uebermachung der Aufrechthaltung ihrer Neutralitaͤt erufen, fuͤhlen sich die drei Hoͤfe um so meor zur Ergreifung der Naßregeln, welche der Fall erfordert, verpflichtet, als sich dazu auch ie Nervindlichkeit gesellt, ihre eigenen Staaten vor offenbarem Nach⸗ heil zu bewahren. In Folge dieser Betrachtung sind die Unter⸗ schneten beauftragt, Sr. Excellenz dem Herrn Praͤsidenten und sem Senate der freien Stadr Krakau anzuzeigen, daß die augen⸗ lickliche Reinigung der Stadt und des Gebters von Krakau duürch ie Entfernung der Polnischen Fluͤchtlinge und aller gefaͤhrlichen endividuen, welche sich ungluͤcklicher Weise in großer Anzahl allda ersammelt haben, die Maßregel sey, welche als unerlaͤßlich erachtet borden ist, um die gegen die Sicherheit und Ruhe der Stadt und es Gebiets von Krakau sowohl, als gegen jene der nahegelegenen Provinzen angezettelten meuterischen Anschlaͤge zu vernichten.

ie Unterzeichneten koͤnnen nicht zweifeln, daß die Regierung von krakau sich um so bereitwilliger zu dieser Maßregel herbeilassen berde, als sie selbst schon zu verschiedenen Malen die Absicht hierzu sezeigt und die drei Hoͤfe nunmehr alle Mittel vorbereitet haben, meihr deren Ausfuͤhrung zu erleichteren. Gestuͤtzt auf den 9ten

Urtikel der Wiener Kongreß⸗Akte, welcher mit den Ariikeln 6, so⸗ vohl des Traktats vom 3. Mai 1815 als der neuen Constitution der eien Stadt Krakau vom 30. Mai 1833, im Einklange steht, for⸗ ern die Schutzmaͤchte die Regierung von Krakau auf, in achttaͤgiger

. du⸗ Gebiete alle Fluͤchtlinge, welche sich

allba befinden, zu entfernen. Um den Abzug der Fluͤchtlinge

moglichst zu foͤrdern, wird ihnen I1 E dos jene dieser Fluͤchtlinge, welche sich ausweisen koͤnn⸗

en, daß eine oder die hc. Regierang in ihre Setaston 1-

igt, werden nach Erforderniß mit den Mitteln, sich nach ihrer Be⸗

hhnelga9, 0 verfuͤgen, versehen, die andern aver nach Amerika ge serakau . 88 Die Unterthanen anderer Maͤchte, welche sich in

8- fsnd sbar ten und durch die Schutzmaͤchte als gefaͤhrlich bezeich⸗

er Stabt Fealeen gleichfalls in achttaͤgiger Frist aus dem Gebiete

5 entfernt werden; zu diesem Ende wird sie jene

ilgen wacht; urch deren Gebiet jene Fremden zieben, mit den noͤ⸗

DenrPässen durch ihren Residenten iu Krakau versehen lassen

6g- A utzmaͤchte haben fuͤr angemessen erachtet, an die Graͤn⸗

p Gehietes Truppen vorruͤcken zu lassen, sowohl um

heten zndnutnne⸗ . die in den vorbergehenden Paragraphen bezeich⸗

geentfernen . si Pülen derihnen zu ihremauszugedargebotenen Stra⸗ nüthigen ounts ve erRegierung von Krakau den Beistand, dessen sie be⸗ und dse Hrh e 1 e. auch um jene Auffo rderung zu unterstuͤtzen,

968 8 doͤffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Es wird daher

aöbangen c 88 dem Herrn Praͤsidenten und von dem Senate

Fall 1 so ute die Unterzeichneten zu wenden, wenn ste in den

ser Punkte der hcteet etdthg des einen oder des anderen die⸗

LELE 88 1 der bewaffneten Macht zu beduͤrfen.

van den feeenwarrigen Umstaͤnde fortwaͤhren, hat jeder Unter⸗

wan der freien Stadt Krakau, welcher die Graͤnze des einen der rei naheliegenden Staaten uͤberschreiten wil II11

16 adeltegenden Staaten uͤberschreiten will, um zugelassen zu wer⸗

sich, daß die Lan Die drei Schutzmäaäͤchte schmeicheln

he der Nea ferte ete Reinigung des Krakauer Gebiets durch - er Regierung des Freistaates dargebotenen Erleichterungen keiner weiteren Schwierigkeit mehr unterliegen werde Sollte tre diesfällige Erwartung getäuscht werden, und der oben auge ermin verssießen, ohne daß die erwaͤhnte Maßregel gan Krces gü⸗ kommen in Ausfuͤhrung gebracht worden waͤre 1 nüärüen s nde

arei Hoͤfe verpflichtet halten, durch eigene Meteel basseniae lich 18

len, was die Reglerung von Krakau ins Werk 86

den Willen oder die Kraft nicht gehabt haͤtte 88 de e f di h 86

feichneten durch diese Eröffnung die ihnen von ihren erlauchten H

8 1 ergreifen sie die Gelegenheit

r. Excellenz dem Her vaͤside em Se FF

Stadt Frakan die EEö 8 u.“

Antwort des Senats an die Bevo ) 3 . Schutzmaͤchte, ebenfalls vom vlzeechtigten der „,Gleich nach Empfang der Collektiv⸗Note vom heutig 5 mittelst welcher die Herren Residenten der drei hohen Schen Fhge⸗ em S erelar er drei hohen Schutzmaͤchte acn enate erklaͤrt haben, daß es der Wille dieser Maͤchte sey, daß

Ei fremden Polnischen Er⸗Militairs sowohl als alle diejenigen vom ivilstande d e 8 8 4 10 9 8 3 *

die auf was immer fuͤr eine Art an der letzten Polni⸗

hen Revolution in den Jahren 1830 und 1831 Theil genommen

häben und sich auf dem Gebiete der freien Stadt Krakau beünden,

unen acht T 748 9“g. telen Staß akau befinden, acht Tagen aus demsalben entfernt werden, mit dem Befehle

Jec Podgorze zu begeben, wo sie ihre fernere Bestimmung er⸗

en werden, hat der Senat sich beeilt, die ansiegende Kundma⸗

7

chung zu erlassen, um alle Personen dieser Kategorie in Kenntniß der oͤberwaͤhnten Verfuͤgungen der hohen Schutzmaͤchte zu setzen und ihnen zugleich unter Androhung der von den Herren Residen⸗ ten angekuͤndigten Maßregeln befohlen, sich ohne Zöͤgern und selbst in der noch um zwei Tage verkuͤrzten Frist diesen Anordnungen zu fuͤgen. Ueberdies wird die Regierung keines der Mittel, die ihr zu

Gebote stehen, verabsaͤumen, um diesem hoͤchsten Willen auf eine wirksame Art zu entsprechen. Und da unter den Polnischen Fluͤchtlingen, die sich hier aufhielten, mehrere sind, denen, um sie auf eine nuͤtzliche Art zu beschaͤftigen, subalterne Anstellungen im hiesigen oͤffentlichen Dienste verliehen worden sind, hat der Senat sogleich denselben die noͤthige Entlassung ertheilt und ihnen aufgetragen, sich an den Ort ihrer neuen Bestimmung zu begeben. Nachdem der ausdruͤckliche Wille der hohen Maͤchte bereits zur Kenntniß des ganzen Landes und na⸗ mentlich der hierbei betheiligten Personen, ohne den mindesten Ver⸗ zug noch Beschraͤnkung und auf allen moͤglichen Wegen gebracht worden ist, kann der Senat doch nicht umhin, den Herren Residen

ten die Beruͤcksichtigung der Kuͤrze der zur Raͤumung des Gebiets anberaumten Frist zu empfehlen, theils wegen des moͤglichen Falles, daß diese Verfuͤgungen nicht zu gehdriger Zeit auf den entferntesten Punkten des Freistaates bekannt werden koͤnnten, theils in Anbe⸗ tracht der Unmoͤglichkeit, ihre Angelegenheiten zu ordnen, in der sich diejenigen der reklamirten Individuen befinden duͤrften, welche waͤh⸗ rend ihres fuͤnfjaͤhrigen Aufenthelts in diesem Lande Vermoͤgensver⸗ haͤltnisse kontrahirt haben sollten. Da es uͤbrigens leicht vorher⸗ zusehen ist, daß, waͤhrend der Vollstreckung dieses Beschlusses der hohen Maͤchte, jene Individuen der in Frage stehenden Kategorie, die sich mit den hier ansaͤssigen Familien durch die Bande der Ehe indenti⸗ fizirt, liegende Guͤter entweder angekauft oder gepachtet, oder solche endlich, die sich an die Spitze von Werkstaͤtten gestellt haben, Vor

stellungen machen, und den Beistand der Regierung, unter deren Schutz sie sich niedergelassen haben, ansprechen werden, so haͤlt der Senat, da hieruͤber in der Note der Herren Residenten keine Aus⸗ nahme zu sinden ist, es fuͤr seine Pflicht, diesen Umstand ihrer Be⸗ ruͤcksichtigung zu unterziehen, und die Herren Residenten zu ersu⸗ chen, ihn in Kenntniß setzen zu wollen, ob die Individuen, zu deren Gunsten obige Ruͤcksichten sprechen, auch ohne Unterschied von die⸗ sen allgemeinen Maßregeln betroffen werden sollen, oder ob die ho⸗ hen Maͤchte, in Anbetracht ihrer Lage, sich bewogen finden duͤrften, sie großmuͤthig davon auszunehmen. 8

(Folgen die Unterschriften.) Kundmachung der Regierung des Freistaates, von selben Datum.

„Der regierende Senat der freien, unabhaͤngigen und streng neutralen Stadt Krakau und ihres Gebietes. Die Herren Residen⸗ ten der drei allerdurchlauchtigsten Schutzmaͤchte, welche bei der hie⸗ sigen Regierung beglaubigt sind, haben unter heutigem Datum dem regierenden Senate eroͤffnet, wie es der Wille ihrer hohen Hbofe sey, daß alle fremden Polnischen Militair⸗ oder Civil⸗Personen, welche an der Revolution im Königreiche Polen in den Jahren 1830 und 1831 Theil genommen, indem sie als Offiziere, Unteroffiziere oder Soldaten oder auch auf eine andere Weise gedient haben und sich in der Stadt Krakau und ihrem Gebiete aufhalten, sofern sie nicht im Stande sind, ihren“ Aufenthalt durch einen in gesetzlicher Form ertheilten Paß oder durch eine von der kompetenten Behoͤörde der Schutzmaͤchte ihnen gegebene Er⸗ laubniß zu legitimiren, gehalten seyn sollen, unverzuͤglich das Gebiet der freien Stadt Krakau zu verlassen, und sich nach Podgorze zu begeben, wo diejenigen, welche sich ausweisen, daß ir gend eine Regierung sie aufnehmen will, den noͤthigen Beistand er⸗ halten, um sich nach dem Orte ihrer Bestimmung zu begeben; die⸗ jenigen aber, welche sich nicht in dieser Lage befinden, nach Amerika abgeschickt werden sollen. Gleichzeitig haben die allerdurchlauchtig⸗ sten Hoͤfe erklaͤrt, daß auch diejenigen Personen von dieser Katego⸗ rie, welche in diesem Lande irgend einen Civil⸗ oder Militaer⸗Poßen bekleiden, selbst wenn ihnen von der hiesigen Regierung das Buͤr⸗

errecht verliehen worden, von dieser Bestimmung nicht ausgeschlos⸗ en sind. Indem der Senat diese hohe Entschließung der aller⸗ durchlauchtigsten Hoͤfe zur allgemeinen Kenntniß bringt, und nament⸗ lich diejenigen Personen davon benachrichtigt, welche dies angeht, fordert er dieselben auf, sich binnen sechs Tagen in der Stadt Pod⸗ gorze zu stellen, und sich bei den Kaiserl. Oesterreichischen Behoͤrden, welche zu ihrer Uebernahme beauftragt sind, zu melden. Der re⸗ gierende Senat haͤlt es fuͤr nothwendig, diejenigen Personen, welche obiger Anordnung nachzukommen haben, darauf aufmerksam zu ma⸗ chen, wie die hiesige Regierung bedeutet worden, daß, im Fall der zur voͤlligen Evacuation bestimmte achttaͤgige Termin verflossen, und der Wille der allerdurchlauchtigsten Hoͤfe nicht vollstaͤndig erfuͤllt sey, dieselben sich genbthigt saͤhen, durch die Anwendung eigener Maß⸗ regeln den Erfolg herbeizufuͤhren; er erwartet daher, daß die bezeich neten Personen die angekuͤndigten Maßregeln beseitigen und fretwil⸗ lig ihrer Bestimmung folgen werden, wodurch ihnen eine Aussicht bleibt, die Beruͤcksichtigung derienigen Regierung zu erlangen, unter deren Macht sie sich begeben, und wodurch sie uͤberdies das hiestge Land vor den traurigen Folgen bewahren werden, welche die Nicht⸗ erfuͤllung des Willens der hohen Hoͤfe unausbleiblich mit sich brin⸗ gen wuͤrde. Krakau, am 9. Februar 1836.

(Folgen die Unterschriften.)

Pen6b

Weimar, 18. Febr. In Gemaäͤßheit der Verhand⸗ lungen mit dem Herzogl. Braunschweigischen Finanz⸗Rath Men⸗ gen uͤber die in den Großherzoglichen Kassen und an diese von Privaten abgegebenen und deponirten Betraͤge Braunschweigi⸗ scher Muͤnze uͤber 200,000 Rthlr. sind vor einigen Tagen aus Braunschweig 100,000 Rthlr. Preuß. Cour. hier eingetrof⸗ fen. Die n bleiben hier im Lande und werden mit 8 Pfen⸗ nigen Preuß. pro Thaler Agio zuruͤckgegeben; die hingegen mit demselben Agio gegen Preußisches Courant ausgewechselt und nach Braunschweig geschafft.

In unserm Großherzogthume werden bereits in diesem Jahre mehrere Runkelruͤben⸗Zucker⸗Fabriken nach der Zier⸗Hanewaldschen neuen Methade arbeiten und in das Leben treten.

Schneestuͤrme, Frost und Thauwetter sind seit Anfang die ses Jahres unsere taͤgliche Witterung, und das Barometer macht an einem Tage oft die merkwuͤrdigsten Spruͤnge von 26 bis 27, 0 und eben so wieder herab.

Muͤnchen, 15. Februar. Gestern ist Herr Wilkins, Ge⸗ sandter der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika am Hofe zu St. Petersburg, hier angekommen. 1

Darmstadt, 17. Februar. Das heute erschienene Regie⸗ rungsblatt enthaͤlt eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, vom 20. Januar, wo⸗ nach der Graf zu Ysenburg und Buͤdingen, durch einen mit der Staats⸗Regierung abgeschlossenen Vertrag, die ihm nach dem Edikt vom 17. Februar 1820 zustehenden Gerechtsame in Bezug auf die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit, der Polizei⸗, Forst⸗ und Jagdpolizei⸗Gerichtsbarkeit, der Polizeiverwaltung (jedoch mit einstweiliger Ausnahme der Forst⸗ und Jagd⸗Polizei in den in⸗ nerhalb des Graͤflich⸗Ysenburg⸗Buͤdingenschen standesherrlichen Bezirks liegenden Waldungen der Standesherrschaft, Gemein⸗ den, Corporationen und Privaten), sowie der Aufsicht in Kir⸗ chen⸗ und Schulsachen, an den Staat zur kuͤnftigen Ausuͤbung in eigenem Namen vom 1. Januar d. J. an abgetreten hat.

Weä6

Preßburg, 11. Febr. Die seit dem verflossenen Sonn⸗ tag Mittag bloß fuͤr Wagen unterbrochene Communication unse⸗

dem⸗

rer Stadt mit dem jenseitigen Donau⸗Ufer ist seit diesen Mittag

ganz gehemmt, indem die Eisdecke zwar nur um wenige Fuß ge⸗

ruͤckt, dadurch jedoch so viel Spalten und Loͤcher bekommen hat, daß man sie ohne Gesahr nicht mehr passiren kann. ist die Donau, so weit das Auge reicht, bis auf einige unbedeu⸗ tende offene Stellen, noch mit stehendem Eise bedeckkt.

Uebrigens

Staenr

Neapel, 3. Febr. Die hiesige Zeitung giebt Nachrich⸗

ten uͤber das Befinden Sr. Maj. des Koͤnigs, Hoͤchstwelcher sich in Portici aufhaͤlt. Der Koͤnig soll seit dem Ableben seiner Ge⸗ mahlin ganz untroͤstlich seyn und sehr verstoͤrt aussehen, doch hofft man von der Zeit eine Linderung seines Schmerzes. neugeborne Kronprinz besindet sich wohl. Die verwittwete Koͤnigin

Der

und der Prinz von Salerno statten dem Koͤnige oͤftere Besuche in Portici ab. Die Hof⸗ und Landestrauer ist nicht, wie es küͤrzlich hieß, auf sechs Wochen, sondern auf sechs Monate an⸗ gesetzt. h““ 8

In einem von Franzoͤsischen Blaͤttern mitgetheilten Schreiben aus Madrid vom 5. Febr. liest man: „Man ha die Entdeckung gemacht, daß zwischen den geistlichen Behoͤrden in Toledo und dem Roͤmischen Hofe eine Karlistische Verschwoö rung angezettelt worden ist. Don Fernand Cortina, Secretair des vor einigen Tagen gestorbenen und Don Fran⸗ cisco Ramiro y Arcayo, Vikar von Madrid, sind darin verwik⸗ kelt. Der Erstere ist verhaftet und dem Letzteren angedeutet worden, sich nach Santa Maria de la Cabeza zu begeben und dort die weitere Entscheidung der Regierung abzuwarten. Man sagt, er werde nach Manzanares verbannt werden. Dassenige FT welches aus Rom hier anwesend war, um die orrespondenz zu fuͤhren, ist nach Cadix transportirt wor⸗ den und soll von dort nach Italien eingeschifft werden. Den Secretair des Vikars, Don Francisco Macorra, hat man bis jetzt noch nicht auffinden koͤnnen. Wie es heißt, hat sich in Toledo eine Paͤpstliche Bulle gefunden, die in sehr feindseligem Tone gegen die Koͤnigin abgefaßt ist. Die Patrioten fordern die Regierung auf, Rom gegenuͤber eine Stellung anzunehmen, die einer unabhaͤngigen Nation wuͤrdig sey. Man spricht auch noch von der Entdeckung einer Verschwoͤrung in Sevilla, worin die Offiziere, welche in die Verschwoͤrung von Malavila verwickelt waren, abermals Theil genommen haben sollen. Unter Anderen nennt man auch Don Casquete und Don Alonzo Gomez, denen die Regierung so große Nachsicht bewiesen hat. Aus allen Theilen des Koͤnigreichs gehen Adressen an die Koͤnigin ein, wel⸗ che die Zufriedenheit mit der Aufloͤsung der Cortes aussprechen.“

vINöI

Der eichische Beobachter meldet: „Die neueste Post aus Konstantinopel vom 27. Januar bringt die Nach⸗ richt, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig von Bayern am 19ten ge⸗ dachten Monats, unter dem Incognito eines Grafen von Augs⸗ burg, an Bord der Englischen Fregatte „Medea“ in Smyrna angekommen war. Se. Majestaͤt haben Smyrna, nachdem Sie die Merkwuͤrdigkeiten dieser Stabt in Augenschein genommen, am Llsten wieder verlassen, um sich nach der Kuͤste von Troja zu begeben und von da, nach Besichtigung einiger Inseln des Archipels, nach Athen zuruͤckzukehren.“

Der Kaiserl. Oesterreichische General⸗Major, Freiherr von Appel, hat am 12ten v. M. an Bord eines Oesterreichischen Kauf⸗ fahrteischiffes Konstantinopel nach einem sechsmonatlichen Auf⸗ enthalte verlassen, um sich uͤber Triest nach Wien zu begeben.

Vor Anfang des diesjaͤhrigen Ramasans (Fastenmonats) ist eine sehr strenge Verordnung des Seriaskers Chosrew Pascha hinsichtlich des Verhaltens der Bewohner der Hauptstadt waͤh⸗ rend der Dauer desselben in den Moscheen sowohl als auf den Straßen und Plaͤtzen kund gemacht worden.

Am 5. Schewwal (23. Januar), nach Beendigung der Bai⸗ ramsfeste, ist die sogenannte Tewdschthat ⸗Liste fuͤr die Statthal⸗ terschaften des Osmanischen Reichs erschienen, welche mit Aus⸗ nahme der Ernennung des ehemaligen Kommandanten von Varna, Dilawer Pascha, zum Statthalter von Rhodus, mit dem Range eines Ferik der Großherrlichen Leibgarden, keine Veraͤnderung enthaͤlt.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 22. Jan. Das hiesige Journal of Com⸗ merce theilt den Brief des Heczogs von Broglie an den Fran⸗ zoͤsischen Geschaͤftstraͤger zu Washington, Herrn Pageot, mit, von welchem in der letzten auf die Verhaͤltnisse zu Frankreich bezuͤg⸗ lichen besonderen Botschaft des Präͤsidenten der Vereinigten Staa⸗ ten die Rede gewesen ist. Der Brief war bekanntlich bestimmt, als eine nicht⸗offizielle Mittheilung in die Haͤnde der Amerika⸗ nischen Regierung zu gelangen, und bezweckte vornehmlich, dem Praͤsidenten die Art und Weise anzudeuten, in welcher die von Frankreich begehrten Erklaͤrungen in Bezug auf die angeblich be⸗ leidigende Botschaft von 1834 am leichtesten und zweckmaͤßigsten gegeben werden koͤnnten; zugleich enthaͤlt derselbe eine Darstel⸗ lung der Ereignisse nach der Publication jener Botschaft, aus dem Gesichtspunkte des Franzoͤsischen Interesses betrachtet. Herr Pageot nahm von der Weigerung der Annahme des Brie⸗ fes Gelegenheit, Herrn Forsyth die Anzeige zu machen, daß er sich fortan seines offiziellen Charakters als Geschaͤftstraͤger, in welcher Eigenschaft er nach der Abreise des Franzoͤsischen Ge⸗ sandten, Herrn Serrurier, in Washington residirte, begebe und nur als Privatmann den Schutz der Regierung der Vereinigten Staaten in Anspruch nehme. Mittlerweile wurde dies Doku⸗ ment durch die Franzoͤsischen Agenten und namentlich den Fran⸗ zoͤsischen General⸗Konsul, dem dafuͤr, wie der New⸗York Courier meint, das Exequatur genommen werden soll, in ver⸗ schiedenen Zeitungen der Vereinigten Staaten bekannt gemacht worden, nach Angas der Anhaͤnger des Praͤsidenten nur in der Absicht, um im Voraus den Eindruͤcken entgegen zu wirken, welche man von der erwarteten Botschaft des Praͤ⸗ sidenten zum Nachtheile der Franzoͤsischen Interessen besorgte. Es ist aus Paris vom 17. Juni 1835 datirt und beginnt mit der Erklaͤrung, daß sich Franzoͤstscherseits jetzt kein Hinderniß der vollstaͤndigen Erfuͤllung des Traktats vom 4. Juli 1831 entge⸗ genstelle, da das Gesetz in Bezug auf die in jenem Traktate sti⸗ pulirte Entschaͤdigung von beiden Kammern angenommen und vom Koöͤnige sanctionirt worden sey. Alles haͤnge jetzt von de Regierung der Vereinigten Staaten ab, und ihr komme es zu das noch obwaltende Hinderniß zu beseitigen. Da die Regierung in dem Valezéschen Amendement nichts ihren Ansichten Wider⸗ sprechendes gefunden habe, so sey der Gesetz⸗Entwurf in seiner amendirten Form von derselben an die Pairs⸗ Kammer gebracht worden. Ehe diese aber noch ihr Votum habe abgeben koͤnnen sey Herr Livingston, der damalige Ameritanische Gesandte in Paris, abgereist, mit Hinterlassung einer vom 27. April

27 datirten Note, in welcher er als den Grund seiner Abreise

8 8 8